Datum: 04.12.2013
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/9/1/13 Baumfällungen und Baumpflanzungen des Garten- und Friedhofsamtes 2013/2014
2uvs/9/2/13 SPNr. UVS/9/2/13
3uvs/9/3/13 Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3, durch Herrn xxx, Aschaffenburg
4uvs/9/4/13 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg xx durch xxx, Aschaffenburg
5uvs/9/5/13 Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Kurt-Frenzel-Straße durch die Firma Dreger Wohnbau GmbH, Stockstadt
6uvs/9/6/13 Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6076, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105, für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130304
7uvs/9/7/13 Änderungen an Mobilfunkanlagen

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1. / uvs/9/1/13. Baumfällungen und Baumpflanzungen des Garten- und Friedhofsamtes 2013/2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 1uvs/9/1/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Garten- und Friedhofsamt ist für insgesamt über 18.000 Bäume im Stadtgebiet zuständig.
Alle Bäume werden je nach Vitalität ein bis zweimal jährlich auf ihre Standsicherheit überprüft.

Als Ergebnis der Baumkontrolle sind im Winterhalbjahr 2013/2014 insgesamt 75 Bäume zu fällen, davon:


1.        Baumfällungen

27 Stück mit einem Stammdurchmesser von 20 – 39 cm
30 Stück mit einem Stammdurchmesser von 40 – 59 cm
11 Stück mit einem Stammdurchmesser von 60 – 79 cm
   5 Stück mit einem Stammdurchmesser von 80 – 99 cm
   1 Stück mit einem Stammdurchmesser von 100 – 119 cm
   1 Stück mit einem Stammdurchmesser von 120 – 160 cm
_____
75 Stück

        Schadbilder der zu fällenden Bäume:

28 Bäume sind absterbend oder abgestorben
47 Bäume haben unterschiedliche Mängel (Stammschäden, Krankheiten, Zwiesel,
     schiefen Wuchs, Sturmschäden) oder müssen der Bestandspflege für andere
     Bäume weichen.


2.        Baumpflanzungen

Frühjahr 2013

Pflanzungen von insgesamt 21 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25 cm) bei
folgenden Maßnahmen:

    5 Bäume verschiedener Art                Waldfriedhof
    3 Säulenhainbuchen                        Floßhafen
  13 Bäume verschiedener Art                im gesamten Stadtgebiet
  _____
  21 Bäume

  Herbst 2013

  Pflanzungen von insgesamt 479 Solitärbäumen (Stammumfang 18/20 bis 20/25 cm) bei
  folgenden Maßnahmen:

     10 Feldahorn                                Michaelstraße
     10 Bäume verschiedener Art                Realschule
     13 Bäume verschiedener Art                Offenes Schöntal
     17 Bäume verschiedener Art                Dessauer-Gymnasium
   315 Bäume verschiedener Art                Ringschluss-Ost – Grünbrücke
   114 Bäume verschiedener Art                im gesamten Stadtgebiet
    _____
   479 Bäume

.Beschluss:

Der Bericht des Garten- und Friedhofsamtes über die Baumpflanzungen im Frühjahr und Herbst 2013 und die Baumfällungen im Winterhalbjahr 2013 /2014 wird zur Kenntnis genommen (anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/9/2/13. SPNr. UVS/9/2/13

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 2uvs/9/2/13

.Beschluss:

Die Verwaltung trägt vor, dass zu dem Bauvorhaben „Nutzungsänderung und Umbau des Wohn- und Geschäftshauses zu 24 Studentenappartements und 8 Wohnungen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Würzburger Straße 50 - 52, Gemarkung Aschaffenburg, durch die Fa. RJ Wohnungs-baugesellschaft mbH, Aschaffenburg, ein Entwurf der Dienstbarkeit eines Notars vorgelegt wurde, in dem die Nutzung des Studentenwohnheimes auch auf Auszubildende und Fachschüler erweitert wurde. Nachdem die Beschlussfassung im Umwelt- und Verwaltungssenat am 18.09.2013 (SPNr. UVS/7/9/13) bisher auf Nutzung durch Studenten beschränkt war, schlägt die Verwaltung vor, dieser Erweiterung unter den gleichen Bedingungen wie für die Studenten, wie Stellplatzbedarf, Mitregelung im Betreibervertrag und Überwachung, zuzustimmen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Da sich unter den anwesenden Mitgliedern kein Widerspruch erhebt, wird vom Vorsitzenden die Zustimmung festgestellt.

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3. / uvs/9/3/13. Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3, durch Herrn xxx, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 3uvs/9/3/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 08.08. und 14.11.2013, beantragt Herr xxx die Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen, sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3 in Aschaffenburg. Bei dem Gebäude der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei handelt es sich um eines der bedeutendsten Baudenkmäler der Aschaffenburger Oberstadt. Es ist als Einzeldenkmal in der Denkmalliste der Stadt Aschaffenburg eingetragen und befindet sich im denkmalgeschützten Ensemble Oberstadt Aschaffenburg. Es ist unter folgendem Text in der Denkmalliste verzeichnet:
„Ehem. kurfürstl. Schneiderei, zweigeschossiger Massivbau mit Volut engiebel, deutsche Renaissance, 1592 durch Kurfürst Wolfgang von Dalberg, 1903 erweitert.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen.

.Beschluss:

Herrn xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Nutzungsänderung der ehemaligen kurfürstlichen Schneiderei von Büronutzung zu Ausstellungs-, Kultur- und Verwaltungsräumen sowie einer Wohnung auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Webergasse 3 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / uvs/9/4/13. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg xx durch xxx, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 4uvs/9/4/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 27.09.2013, beantragt Frau xxx, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 11 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg 18 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 11 Wohnungen zwischen 92 und 131 m². Die nach der Stellplatzsatzung notwendigen Stellplätze werden in einer Tiefgarage mit 19 Einstellplätzen errichtet. Mit dem Bauvorhaben wird eine bisherige Baulücke im Bereich des Röderweges/Kneippstraße/Beckerstraße bebaut. Mit dem Bauvorhaben wird ein Wohngebäude mit 3 Geschossen und einem zusätzlichen Pult-/Staffeldachgeschoss als baurechtlich 4. Vollgeschoss gebaut.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 02.10.2013 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Die Eigenart der näheren Umgebung entspricht dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Bauvorhaben seiner Nutzungsart nach allgemein zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
–stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Frau xxx, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 11 Wohneinheiten und einer Tiefgarage mit 19 Stellplätzen auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Röderweg xx in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / uvs/9/5/13. Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Kurt-Frenzel-Straße durch die Firma Dreger Wohnbau GmbH, Stockstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 5uvs/9/5/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 24.10. und 07.11.2013, beantragt die Dreger Wohnbau GmbH, Stockstadt, die Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Kurt-Frenzel-Straße in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umsetzung des für das Gebiet Am Rosensee erstellten Bebauungsplanes am Rande der Bebauung zur zentralen Grünfläche hin. In dieser Reihe ist dies der letzte vorgesehene Baublock. Errichtet werden insgesamt 20 Wohnungen, davon 18 Wohnungen unter 100 m² (55 – 96 m² und im Dachgeschoss 2 Wohnungen von 148,85 und 147,69 m²).

Nach der Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.11.2013 liegt das Bauvorhaben im Bebauungsplan Nr. 4/5 b „Rosensee West“, der für das Baugrundstück allgemeines Wohngebiet festsetzt; das Bauvorhaben ist deshalb der Nutzungsart nach dort zulässig.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Dreger Wohnbau GmbH, Stockstadt, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 20 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Teilflächen aus Fl.-Nr. xxx und xx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Kurt-Frenzel-Straße in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. / uvs/9/6/13. Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 6076, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105, für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130304

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 6uvs/9/6/13

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung über den Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 in Aschaffenburg, durch die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, wird zur Kenntnis genommen.

2. Nach dem Bericht wird unter den Senatsmitgliedern diskutiert, ob das eingereichte Bauvorhaben bereits entscheidungsreif ist, da die Probleme mit dem Nachbarn noch nicht nachweislich gelöst sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem Antrag von xx auf „Ende der Diskussion“ wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 14

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Neubau eines Geschäftshauses mit Studentenwohnheim (26 Appartements) und Wohnungen (3 WE) auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Würzburger Straße 105 für die Rochner & Stahl GbR, Aschaffenburg, BV-Nr. 20130304" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / uvs/9/7/13. Änderungen an Mobilfunkanlagen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 04.12.2013 ö Beschließend 7uvs/9/7/13

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung vom 18.03.2009 wurde durch den UVS beschlossen, dass alle Änderungen der Mobilfunkanlagen im Stadtrat veröffentlicht werden.
Bei den aufgelisteten Standorten handelt es sich um bereits bestehende Anlagen. Diese Veränderungen wurden auf Informationen vom Mobilfunkbetreiber zur Verbesserung der Telekommunikationsinfrastruktur vorgenommen. Die Veränderungen an den Standorten werden durch die der Verwaltung vorzulegenden Standortbescheinigungen dokumentiert und entsprechen somit den gesetzlichen Regelungen.

.Beschluss:

Die Änderungen an den folgenden bereits bestehenden Mobilfunkanlagen werden zur Kenntnis genommen:

Standort
Erteilungsdatum
Änderung
Stockstadter Weg XX
04.07.2013
XXXXX  hat an dem bereits bestehenden Mobilfunkstandort zusätzliche Mobilfunkdienste im Bereich LTE installiert. Die Sicherheitsabstände verändern sich aufgrund des neuen Berechnungsverfahrens nur geringfügig auf horizontal: 22,56 m und  vertikal: 5,97 m.
Inselstraße XX

03.06.2013
XXXXX  hat eine Kapazitätserhöhung an ihren bereits vorhandenen Mobilfunkantennen vorgenommen. Trotz der Kapazitätserhöhung verringern sich die Sicherheitsabstände aufgrund des neuen Berechnungsverfahrens auf horizontal: 6,75 m und vertikal: 1,93 m.
Goldbacher Straße XX
16.08.2013
XXXXX  hat eine Kapazitätserhöhung an ihren bereits vorhandenen Mobilfunkantennen vorgenommen. Die Sicherheitsabstände betragen nun: horizontal: 17,24 m und vertikal: 3,03 m.
Godelsberg
14.03.2013
XXXXX   hat an dem bereits bestehenden Mobilfunkstandort zusätzliche Mobilfunkdienste im Bereich LTE installiert. Die Sicherheitsabstände verringern sich aufgrund des neuen Berechnungsverfahrens geringfügig auf horizontal: 11,09 m und vertikal: 2,62 m.
Giebfriedweg




16.12.2011
XXXXX  hat an dem bereits bestehenden Mobilfunkstandort zusätzliche Mobilfunkdienste im Bereich LTE installiert. Die Sicherheitsabstände betragen nun horizontal: 21,44 m und vertikal: 4,80 m.
Bretanostraße XX
30.09.2013
XXXXX  hat an dem bereits bestehenden Mobilfunkstandort zusätzliche Mobilfunkdienste im Bereich LTE installiert. Die Sicherheitsabstände betragen nun horizontal: 8,78 m und vertikal: 2,55 m.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 17:10 Uhr