Datum: 10.10.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / uvs/9/1/12. Bauvoranfrage zum Neubau eines Studentenwohnheimes mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Straße Zum Schreibersgraben in Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.10.2012
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ö
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Beschließend
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1 | uvs/9/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma Rosenhöfe Immobilien GmbH beantragt die Erteilung eines Bauvorbescheides zum Neubau eines Studentenwohnheimes mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Straße Zum Schreibersgraben in Aschaffenburg.
Mit der Bauvoranfrage beabsichtigt der Antragsteller, anstelle des bereits genehmigten Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten ein Studentenwohnheim mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage zu errichten. Im Zusammenhang mit der Genehmigung des Wohnhauses mit sieben Wohneinheiten wurde bereits einer Bauvoranfage im Umwelt- und Verwaltungssenat am 09.05.2012 zur Errichtung eines vergleichbaren Studentenwohnhauses mit 68 Wohneinheiten auf dem Nachbargrundstück zugestimmt. Die Baugenehmigung hierzu wurde erteilt.
Die gestellten Fragen werden wie folgt beantwortet:
1. Ist es möglich, anstatt des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 WE ein Studentenwohnheim mit ca. 65 WE und Tiefgarage zu bauen?
Der Errichtung eines Studentenwohnheimes mit ca. 65 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück anstelle des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten ist möglich.
2. Stimmen Sie dem Zukauf von ca. 700 m² aus dem Grundstück der Stadt Aschaffenburg zu?
Die Frage ist ein Themenbereich, der vom öffentlichen Baurecht nicht berührt wird. Aus planungsrechtlicher Sicht steht dem Zukauf der Teilfläche des Nachbargrundstückes nichts entgegen.
Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung des Bauvorbescheides entsprechend der Beschlussfassung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Studentenwohnheimes mit 65 Wohneinheiten und Tiefgarage an der Straße Zum Schreibersgraben wird wie folgt beantwortet:
1. Ist es möglich, anstatt des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 WE ein Studentenwohnheim mit ca. 65 WE und Tiefgarage zu bauen?
Der Errichtung eines Studentenwohnheimes mit ca. 65 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück anstelle des bereits genehmigten Mehrfamilienwohnhauses mit 7 Wohneinheiten ist möglich.
2. Stimmen Sie dem Zukauf von ca. 700 m² aus dem Grundstück der Stadt Aschaffenburg zu?
Die Frage ist ein Themenbereich, der vom öffentlichen Baurecht nicht berührt wird. Aus planungsrechtlicher Sicht steht dem Zukauf der Teilfläche des Nachbargrundstückes nichts entgegen.
Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheides werden erst im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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2. / uvs/9/2/12. Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes mit einem Hotelbetrieb (Boarding-House), Auhofstraße in Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.10.2012
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ö
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Beschließend
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2 | uvs/9/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Bauherrengemeinschaft******* beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes mit einem Hotelbetrieb (Boardinghouse), Auhofstraße in Aschaffenburg.
Mit dem Bauvorhaben wird ein in einem bestehenden Geschäftshaus vorhandener Hotelbetrieb in der Betriebsform des Boardinghouse um zwei Geschosse aufgestockt und in der Grundfläche erweitert. Insgesamt können danach 42 Boardinghouse-Apartments angeboten werden.
Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach §§ 30 und 31 BauGB in Verbindung mit § 8 Baunutzungsverordnung zulässig.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Grundstücksgemeinschaft ******* wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Aufstockung und Erweiterung eines bestehenden Gebäudes mit einem Hotelbetrieb (Boardinghouse), Auhofstraße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. / uvs/9/3/12. Antrag der Fa. Transgas Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG auf Erlass einer Änderungsgenehmigung gemäß § 16 BImSchG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.10.2012
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ö
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Beschließend
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3 | uvs/9/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG nutzt in der Schippnerstr. 5, 63741 Aschaffenburg, ihr Betriebsgrundstück bereits als Umschlag- und Verteillager für Flüssiggas. Das Lager dient dem Umschlag von Flüssiggas aus unterirdischen Druckbehältern, die über Eisenbahnkesselwagen gefüllt werden. Das Flüssiggas wird in Straßentankwagen und mobilen Druckgasbehältern umgefüllt und umgeschlagen. Mit der Flaschenfüllstation werden Druckgasbehälter (Flüssiggasflaschen) von 5 kg, 11 kg und 33 kg befüllt. Das Umschlaglager besitzt hierfür eine entsprechende immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Mit Einreichen der Antragunterlagen vom 10.07.2012, Eingang der letzten Nachforderungen am 30.08.2012, beantragte die Firma TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG die Änderung der bestehenden Anlage gemäß § 16 BImSchG. Die Unterlagen wurden mit Schreiben vom 06.09.2012 als vollständig bestätigt.
Inhalte der beantragten Änderungen sind:
? Erhöhung der bereitgestellten Flüssiggasflaschen auf nunmehr 100 t
? Befüllung der unterirdischen Lagerbehälter aus Straßentankfahrzeugen
? Teileinhausung der Laderampe der Flaschenfüllstation
Die Antragstellerin plant nach Erhalt der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung mit den Änderungen zu beginnen und diese noch möglichst im Jahre 2012 zu beenden.
Mit der geplanten Erhöhung der jährlichen Umschlagmenge, benötigt die Firma TransGas größere Menge an Flüssiggasflaschen, die in Paletten bereitgestellt werden. Die bereits genehmigte Bereitstellungsfläche wird dabei nicht in Länge oder Breite, sondern ausschließlich in der Höhe erweitert, in dem die Paletten übereinander gestapelt werden. Die bereitgestellte Menge erhöht sich auf der Abstellfläche von 30 t auf 90 t. Auf der Fläche der Laderampe der Abfüllanlage verbleibt es dabei bei einer Menge von 10 t.
Die derzeitige Anlieferung von Flüssiggas erfolgt ausschließlich über Eisenbahnkesselwagen. Um jedoch flexibler auf erhöhte Nachfragen bzw. auf Problemen in der Infrastruktur (Gleisreparaturen u.ä.) reagieren zu können, ist es notwendig die Anlieferung von Flüssiggas auch mit Straßentankwagen (TKW) zu ermöglichen. Die Entleerung soll mittels der TKW-Station stattfinden, die vorhanden, jedoch bisher nicht genutzt wurde und technisch dafür ausgerüstet ist.
Die Flaschenfüllhalle dient zur Abfüllung der leeren Flüssiggasflaschen, vorgelagert ist hierzu eine Laderampe für die Annahme und Ausgabe der Flaschen. Besonders im Winter kommt es an der Laderampe durch Eis und Schnee zu erheblichen Gefahren für die Mitarbeiter. Um der Rutsch- und damit der Verletzungsgefahr für die Mitarbeiter entgegenzuwirken, ist es notwendig, Streumittel auf die Fläche auszubringen. Durch die erforderliche Streusalzausbringung wiederum, wird die Flaschenkettenförderanlage einem erhöhten Verschleiß ausgesetzt. Um einen entsprechenden Witterungsschutz zu erhalten, beantragt die Firma TransGas eine dreiseitig umlaufende Wellblechverkleidung, die von der Dachkonstruktion bis auf maximal 2,80 m über die Fahrbahnoberfläche reichen soll. Weiterhin soll eine verschiebbare LKW-Plane unter dieses Wellblech angebracht werden, damit bei ungünstigen Witterungseinflüssen die Laderampe geschlossen werden kann.
Die von der Anlage ausgehenden Geräusche überschreiten auch nach der Anlagenänderung die in der ursprünglichen immissionsschutzrechtlichen Genehmigung festgesetzten Richtwerte nicht, weil keine Änderungen des Betriebsablaufes stattfinden. Lediglich der An- und Ablieferungsverkehr durch LKW erhöht sich. Dies ist insoweit zu vernachlässigen, da sich das Betriebsgelände in einem gewerbegeprägten Gebiet befindet. Weiterhin ist die Anlieferung von Flüssiggas nur in Ausnahmefällen geplant, sodass der zusätzliche LKW-Verkehr als nicht relevante Erhöhung anzusehen ist.
Nach Aussage der beteiligten Fachämter sind die vorhandenen Sicherheitsvorkehrungen auch für die geplanten Änderungen als ausreichend zu betrachten. Da die Anlage der Störfallverordnung unterliegt, ist zudem der erforderliche Sicherheitsbericht und der Feuerwehreinsatzplan entsprechend anzupassen und der Stadt Aschaffenburg vorzulegen.
Ein zusätzlicher Anfall an Abfall ist über den genehmigten hinaus nicht zu erwarten.
Durch die Erhöhung des Vorrates an Flüssiggasflaschen sowie die Befüllung der Lagerbehälter mittels Straßentankwagen, erfüllt die Anlage der Genehmigungsbedürftigkeit nach § 16 Abs. 1 i.V.m. § 4 BImSchG, weil die Anlage im Anhang zur 4. BImSchV unter der Ziffer 9.1 Spalte 1 aufgeführt ist.
Die Anlagenbetreiberin beantragte, dass die Stadt Aschaffenburg von einer Öffentlichkeitsbeteiligung absehen soll. Diesem Antrag konnte entsprochen werden, da durch die beantragten Änderungen keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind.
Die aufgrund des § 3a UVPG durchgeführte allgemeine Vorprüfung der Antragsunterlagen ergab, dass durch die Gesamtanlage keine erheblichen nachteiligen Auswirkungen auf die Umwelt zu befürchten sind. Die Feststellung, dass im vorliegenden Fall eine Umweltverträglichkeitsprüfung unterbleibt, wurde gem. § 3 a Satz 2 UVPG im Main-Echo vom 21.09.2012 öffentlich bekanntgegeben.
Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Stellen beteiligt:
? Untere Immissionsschutzbehörde/ Abfallbehörde/ Wasserbehörde – Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz
? Untere Bauaufsichtsbehörde – Bauordnungsamt/Stadtplanungsamt
? Amt für Brand- und Katastrophenschutz
? Fachkundige Stelle für Wasserwirtschaft – Tiefbauamt
? Regierung von Unterfranken - Gewerbeaufsichtsamt
Der Änderung der Anlage stimmten alle beteiligten Stellen, teilweise unter Auflagen und Bedingungen zu, sodass dem Antrag in Form einer Genehmigung zu entsprechen ist.
.Beschluss:
Der Erteilung der immissionsschutzrechtlichen Genehmigung nach § 16 BImSchG, für die Erhöhung der bereitgestellten Flüssiggasflaschen auf nunmehr 100 t, Befüllung der unterirdischen Lagerbehälter aus Straßentankwagen, Teileinhausung der Laderampe der Flaschenfüllstation, der Firma TRANSGAS Flüssiggas Transport und Logistik GmbH & Co. KG, wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der beteiligten Fachbehörden und –stellen in die Genehmigung mit aufgenommenen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. / uvs/9/4/12. Bayer. Landesstraf- und Verordnungsgesetz;
Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Erlaubnis zur Veranstaltung eines Konzerts mit der Gruppe "PUR" am 26.7.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz.
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.10.2012
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ö
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Beschließend
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4 | uvs/9/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 22.8.2012 beantragte die Fa. AB Event & Marketing GmbH die Erlaubnis zur Veranstaltung eines Konzerts mit der Gruppe „PUR“ am 26.7.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz. Weitere Angaben zu dem Konzert wurden am 13.9.2012 nachgereicht:
Die Veranstaltung soll in der Zeit von 20.00 – 22.30 Uhr stattfinden. Es werden bis zu 10.000 Besucher erwartet. Toiletten werden in der erforderlichen Zahl aufgestellt werden. Es sollen Imbisswagen und Verkaufsstände mit Pavillons betrieben werden. Die Bewirtung soll in der Zeit von 14.00 – 23.00 Uhr stattfinden. Ein Security-Dienst soll für den ordnungsgemäßen Ablauf der Veranstaltung sorgen; ebenfalls soll ein Sanitätsdienst gestellt werden. Für den Fall von unerwarteten Störungen wird ein Sicherheitskonzept erstellt.
Das Flugfeld Nilkheim wird als Parkfläche für die Konzertbesucher ausgewiesen und ein Shuttlebus zum und vom Volksfestplatz eingesetzt werden.
In dem Antrag wird ausgeführt, dass weitere Angaben und Unterlagen nachgereicht werden können, jedoch in Anbetracht der Terminplanung des Managements der Gruppe eine bald möglichste Entscheidung erforderlich ist.
Die Verwaltung schlägt vor, die Veranstaltung unter den üblichen Auflagen hinsichtlich Sicherheit und Lärmschutz zu genehmigen.
.Beschluss:
Dem Antrag der Fa. AB Event & Marketing GmbH auf Erlaubnis zur Veranstaltung eines Konzerts mit der Gruppe „PUR“ am 26.7.2013 auf dem Aschaffenburger Volksfestplatz wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. / uvs/9/5/12. Neubau des "Hauses Maria Geburt" mit Kindergarten, Kinderkrippe, Pfarrzentrum und Mittagsbetreuung, Marienstraße 28
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Umwelt- und Verwaltungssenat
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9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates
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10.10.2012
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ö
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Beschließend
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5 | uvs/9/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Katholische Kirchenstiftung Maria Geburt, Aschaffenburg, beantragt die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau des „Hauses Maria Geburt“ mit Kindergarten, Kinderkrippe, Pfarrzentrum und Mittagsbetreuung, Marienstraße 28 in Aschaffenburg.
Nach Abbruch des aus den Siebzigerjahren stammenden Gemeindezentrums Maria Geburt wird auf dem zentral im Stadtteil Schweinheim gelegenen Baugrundstück an der Marienstraße ein neues „Haus Maria Geburt“ mit Kindergarten, Kinderkrippe, Pfarrzentrum und Mittagsbetreuung gebaut. Die bisher im Bereich der Marienstraße eingebaute Trafostation der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH bleibt beim Abbruch erhalten und wird in den neuen Baukörper wieder integriert. Nach dem vorgelegten Bestandsplan der Begrünung stehen im Baufeld des Gebäudes derzeit insgesamt sechs Bäume, die gefällt werden müssen. Der ebenso vorgelegte Freiflächenplan sieht die Pflanzung von 12 neuen Bäumen und den Erhalt des weiteren Bestandes von acht Bäumen und der kompletten Randeingrünung vor.
Das Bauvorhaben ist planungsrechtlich nach §§ 30 und 31 BauGB in Verbindung mit § 6 Baunutzungsverordnung zulässig.
In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.
Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.
.Beschluss:
Der Katholischen Kirchenstiftung Maria Geburt, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau des „Hauses Maria Geburt“ mit Kindergarten, Kinderkrippe, Pfarrzentrum und Mittagsbetreuung, Marienstraße 28, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 15:16 Uhr