Datum: 17.12.2012
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / pl/17/1/12. Errichtung einer Energieagentur Bayerischer Untermain
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.12.2012
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ö
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Beschließend
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1 | pl/17/1/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg hat gemeinsam mit dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg ein „Integriertes Energie- und Klimaschutzkonzept“ für die Region Bayerischer Untermain erarbeitet. Der Abschlussbericht wurde vom Stadtrat in der Sitzung am 05.03.2012 zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die ZENTEC GmbH hat bereits das „Integrierte Energie- und Klimakonzept Bayerischer Untermain“ vorbereitet und koordiniert. Sie ist darüber hinaus mit Fragestellungen des Energie- und Klimawandels beschäftigt.
Angestrebt war ursprünglich der Start der Energieagentur zum 1. September 2012 bei einer Laufzeit von zunächst 5 Jahren. Die Abstimmungsgespräche zu Struktur und Inhalt haben sich zeitlich etwas verzögert, da insbesondere auch die beiden Kreisverbände Aschaffenburg und Miltenberg des Bayerischen Gemeindetages eingebunden wurden.
Ergebnis der verschiedenen Abstimmungsgespräche ist die als Anlage beigefügte „Gemeinsame Erklärung“ der Stadt Aschaffenburg sowie der beiden Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg.
In der Gemeinsamen Erklärung sind die Aufgabenfelder der Energieagentur fixiert, ebenso die Aufgaben, die die Kommunen und die kommunalen Energieversorger (Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften) in eigener Verantwortung übernehmen.
Die Energieagentur wird nicht wirtschaftlich tätig. Um die Aufgaben erfüllen zu können, ist die ZENTEC auf die Förderung der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg angewiesen.
In den Abstimmungsgesprächen wurde zur sachgerechten Erfüllung der Aufgaben ein jährlicher Zuschussbedarf der ZENTEC von etwa 120.000 Euro für erforderlich erachtet, der zu gleichen Teilen von den beiden Landkreisen und der Stadt getragen werden soll.
Bezüglich der Art der Aufgabenerledigung wurden drei Varianten untersucht:
? Auftrag an die ZENTEC zur Übernahme der Aufgaben einer Energieagentur
? Gründung einer GbR mit Sitz in der ZENTEC
? Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile stellt die Variante, die Energieagentur der ZENTEC als eigene Aufgabe zuzuweisen, die sinnvollste und wirtschaftlichste Lösung dar. Die Energieagentur soll im Wirtschaftsplan der ZENTEC getrennt von den übrigen Aufgaben dargestellt werden. Die insbesondere von der Stadt Aschaffenburg geforderte Unabhängigkeit der Aufgabenerledigung und bewusste Steuerung durch die Gebietskörperschaften ist durch die Einrichtung der Steuerungsgruppe und des Beirats sicher gestellt.
51 % der Gesellschaftsanteile der ZENTEC GmbH – und damit die Mehrheit – werden von den drei Gebietskörperschaften Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg und Stadt Aschaffenburg gehalten. Die Arbeit der ZENTEC in den Bereichen Gründerzentrum und Regionalmarketing erfolgt regelmäßig in enger Abstimmung mit den drei Gebietskörperschaften. Mit der Integration der Energieagentur können die Ressourcen der ZENTEC optimal genutzt werden.
Eine Förderung der Energieagentur durch den Freistaat Bayern ist – zumindest beim vorgesehenen Konzept – nicht möglich. Zuschüsse können nach den geltenden Förderrichtlinien nur Kommunen bekommen. Allerdings müsste dann eine Beauftragung der ZENTEC erfolgen, was letztlich eine Umsatzsteuerpflicht auslösen würde. Die maximale Förderung von 120.000 Euro für einen Zeitraum von 5 Jahren würde nahezu dem Betrag entsprechen, der im gleichen Zeitraum an Umsatzsteuer anfiele. Mit Blick auf die größere Unabhängigkeit und Flexibilität wurde der Vorzug der Lösung „Energieagentur als eigene Aufgabe der ZENTEC“ gegeben.
Anlage
Gemeinsame Erklärung
des Landkreises Aschaffenburg,
des Landkreises Miltenberg sowie
der Stadt Aschaffenburg
Die politischen Gremien des Landkreises Miltenberg, des Landkreises Aschaffenburg und der Stadt Aschaffenburg haben die Umsetzung des „Integrierten Energie- und Klimakonzeptes Bayerischer Untermain“ unter breiter Beteiligung der Bevölkerung mit folgenden Arbeitsinhalten beschlossen.
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Bereich
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Akteur
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Aufgabenfelder
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1
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Regionale Vernetzung über zentralen Ansprechpartner
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Neu zu schaffende Energieagentur
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Netzwerkbildung + Unterstützung der o.g. Bereiche, Beraterschulungen, Beratungen von Kommunen, Kampagnen, u.a.
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2
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Energieerzeugung und –versorgung
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Gemeindewerke, Stadtwerke, Genossenschaften u.a.
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Windkraftanlagen, Solaranlagen, Biomasseanlagen, KWK-Anlagen u.a.
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3
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Bürger / Haushalte
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Kommunen inkl. Landratsämter
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Erstberatung (Initialberatung), Vortragsreihen, Kampagnen u.a.
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4
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Gewerbe
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ZENTEC
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Koordination der Beratung von Gewerbe, Zusammenarbeit mit IHK + HWK
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Die Koordination der Beratung von Gewerbe sowie die Zusammenarbeit mit IHK und HWK ist hierbei als Aufgabe der ZENTEC definiert, die hierfür als Rechtsträger einer Energieagentur fungiert.
Die Einrichtung einer Energieagentur bei der ZENTEC als Rechtsträger ist vorbehaltlich der Zustimmung der Gesellschafterversammlung der ZENTEC.
§ 1 Haupterwartungen
Haupterwartungen der drei o.g. Gebietskörperschaften sind u. a.:
- Steuerung und Überwachung der Ziele aus dem Integrierten Energie- und Klimaschutzkonzept der Region Bayerischer Untermain,
- Coaching der Akteure im Energie- und Klimabereich in der Region,
o Regionale Vernetzung der zentralen Ansprechpartner in der Region
o Initiierung von gemeinsamen Programmen
§ 2 Steuerung
1. Zur Steuerung wird eine Steuerungsgruppe eingerichtet.
2. Der Steuerungsgruppe gehören die Landräte der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie ein weiterer von der Stadt Aschaffenburg zu benennender Vertreter an.
3. Der fachliche Leiter bzw. die fachliche Leiterin der Energieagentur unterstützt die Steuerungsgruppe. Er bzw. sie ist nicht stimmberechtigt.
4. Den Vorsitz der Steuerungsgruppe hat der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH, d.h. einer der beiden Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg.
§ 3 Energiebeirat
1. Zur Begleitung und Beratung hinsichtlich der Energieagentur wird ein Energiebeirat eingerichtet.
2. Mitglieder des Energiebeirats sind:
a) die Mitglieder der Steuerungsgruppe,
b) jeweils sieben von den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Stadt Aschaffenburg zu benennende Vertreter,
c) drei von den Kreis- und Stadtverbänden der Natur- und Umweltschutzverbänden zu benennende Mitglieder,
d) ein Vertreter der IHK Aschaffenburg,
e) ein Vertreter der Handwerkskammer für Unterfranken,
f) ein Vertreter der Hochschule Aschaffenburg.
3. Die jeweiligen Mitglieder des Energiebeirats sind namentlich zu benennen.
4. Die Tätigkeit im Energiebeirat ist ehrenamtlich.
5. Geschäftsstelle des Energiebeirates ist bei der ZENTEC GmbH.
6. Der Energiebeirat tritt nach Bedarf zusammen. In der Regel ist er mindestens halbjährlich durch den fachlichen Leiter bzw. die fachliche Leiterin der Energieagentur einzuberufen. Außerdem muss er einberufen werden, wenn dies ein Fünftel der Mitglieder schriftlich unter Angabe von Gründen und des Beratungsgegenstandes beim Vorsitzenden der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH oder bei der Geschäftsstelle
7. Bei Bedarf können zu einzelnen Themen weitere Fachleute zu den Sitzungen des Energiebeirates hinzugezogen werden.
8. Den Vorsitz des Energiebeirates hat der Vorsitzende der Gesellschafterversammlung der ZENTEC GmbH, d.h. einer der beiden Landräte oder der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg.
Miltenberg, Aschaffenburg,
______________________ ____________________
Roland Schwing Dr. Ulrich Reuter
Landrat, Landkreis Miltenberg Landrat, Landkreis Aschaffenburg
Aschaffenburg,
________________________
Klaus Herzog
Oberbürgermeister, Stadt Aschaffenburg
.Beschluss:
1. Die Energie- und Klimaschutzkommission nimmt den Entwurf für eine „Gemeinsame Erklärung“ der Stadt Aschaffenburg sowie der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg zur Einrichtung einer Regionalen Energieagentur an der ZENTEC zustimmend zur Kenntnis (Anlage 1). Oberbürgermeister Herzog wird ermächtigt, die Erklärung für die Stadt Aschaffenburg zu unterzeichnen.
2. Die Energieagentur wird vorerst für die Dauer von fünf Jahren eingerichtet.
Die Vereinbarung verlängert sich um jeweils weitere zwei Jahre, soweit nicht eine der beteiligten Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit und damit die Zuschussgewährung kündigt.
3. Unter der Voraussetzung, dass der Landkreis Aschaffenburg und der Landkreis Miltenberg dies im gleichen Umfang tun, fördert die Stadt Aschaffenburg die Regionale Energieagentur bis auf Weiteres mit einem Zuschuss zu den anfallenden Personal- und Sachkosten von jährlich 40.000,-- Euro.
4. Soweit die Energieagentur über die in § 1 der „Gemeinsamen Erklärung“ genannten Aufgaben hinaus weitere Tätigkeiten für eine oder mehrere der beteiligten Gebietskörperschaften übernehmen soll, sind diese von der jeweiligen Gebietskörperschaft gesondert zu beauftragen und die dadurch entstehenden Kosten zu tragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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2. / pl/17/2/12. Glattbacher Straße: Straßensanierung und Neubau Geh- und Radweg
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.12.2012
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ö
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Beschließend
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2 | pl/17/2/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der vorliegende Entwurf umfasst den Bau eines Geh- und Radweges entlang der Glattbacher Straße zwischen Tauberstraße und Ortseingang Glattbach sowie die Deckensanierung der Gemeindeverbindungsstraße.
Mit Beschluss 04.12.2012 hat der Stadtrat der Planung zur Durchführung der Maßnahme zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, mit der Gemeinde Glattbach eine Baudurchführungs-vereinbarung abzuschließen und den Förderantrag bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Die vorbereitenden Rodungsarbeiten werden im Februar 2013 durchgeführt. Danach folgen Arbeiten an der gemeindlichen Wasserversorgung und der Gasversorgung durch Main-Spessart-Gas, bevor im Mai 2013 mit den Tiefbauarbeiten begonnen werden kann. Die Bauzeit wird deutlich über ein Jahr betragen. Nach derzeitiger Rahmenterminplanung ist beabsichtigt, das Bauprojekt im Jahr 2014 fertig zu stellen und für den Verkehr freizugeben.
Die Baulast der Glattbacher Straße obliegt auf ihrer gesamten Strecke von ca. 1,1 km der Stadt Aschaffenburg, da die Gemarkungsgrenze unmittelbar vor Glattbach verläuft (Art. 47 Abs. 1 BayStrWG). Nachdem die Glattbacher Straße jedoch vorwiegend dem Verkehrsbedürfnis der Gemeinde Glattbach dient, ist sie nach Art. 49 BayStrWG dazu verpflichtet, erforderliche Aufwendungen anteilig zu erstatten.
Wie bereits bei den vorbereitenden Planungsleistungen einvernehmlich vollzogen, werden alle anfallenden Kosten im gleichen Verhältnis unter den Vorhabensträgern aufgeteilt. Die Kosten für die Erneuerung der Wasserleitung werden von der Gemeinde Glattbach alleine getragen.
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme sind nach dem derzeitigen Stand mit 2.499.900 € ermittelt. Hiervon entfallen 72 % auf den Neubau des Geh und Radweges und 28 % auf die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße. Von den Gesamtkosten werden 419.400 € als nicht förderfähig beurteilt. Die Förderanträge werden Anfang Januar 2013 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht. Die Förderung erfolgt dann aus FAG-Mitteln.
Die Kosten brutto gliedern sich wie folgt:
Grunderwerb und Inanspruchnahme
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8.200 €
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Gutachten, statische Nachweise
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60.000 €
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Baustelleneinrichtung
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10.000 €
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Verkehrssicherung
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7.000 €
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Erschließen und Räumen des Baugeländes
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103.000 €
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Erdarbeiten
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481.600 €
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Herstellung Geh- u. Radweg, Deckensanierung, Entwässerung
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751.400 €
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Stützwände, Böschungssicherung
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451.400 €
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Straßenausstattung
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125.800 €
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Beleuchtung Geh- und Radweg
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75.900 €
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Bepflanzung (Ausgleichsmaßnahmen, Straßenbepflanzung)
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105.300 €
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Einfriedigungen
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7.800 €
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Verlegung der Gasleitung
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297.500 €
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Sonstiges
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15.000 €
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Summe
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2.499.900 €
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Als nicht förderfähig werden folgenden Kosten in brutto beurteilt:
Aktualisierung des landschaftspflegerischen Begleitplans (LPB)
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9.900 €
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Spezifische artenschutzrechtliche Prüfung (saP)
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4.300 €
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Straßenbeleuchtung
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75.900 €
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Schieber und Schächte von Versorgungsleitungen anpassen
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6.600 €
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Umlegung der Gasleitung
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297.500 €
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Untersuchung auf Kampfmittel
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9.100 €
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Ingenieurhonorare
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16.100 €
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Summe
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419.400 €
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Die genauen Kosten, die auf die Stadt Aschaffenburg und die Gemeinde Glattbach zukommen, hängen von der endgültigen Förderhöhe ab.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den vorliegenden Entwurf und die Kostenberechnung für die Straßensanierung und den Neubau eines Geh- und Radweg entlang der Glattbacher Straße zustimmend zur Kenntnis (Anlage 2).
Die Gesamtkosten für diese Maßnahme sind nach dem derzeitigen Stand mit 2.499.900,-- € ermittelt. Hiervon entfallen 72 % auf den Neubau des Geh- und Radweges und 28 % auf die Sanierung der Gemeindeverbindungsstraße.
Von den Gesamtkosten werden 419.400,-- € als nicht förderfähig beurteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 3
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3. / pl/17/3/12. Glattbacher Straße: Straßenumbau und Neubau Geh- und Radweg;
- Abschluss einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Glattbach
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.12.2012
|
ö
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Beschließend
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3 | pl/17/3/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Glattbacher Straße zwischen Aschaffenburg und Glattbach soll auf einer Länge von ca. 1100 m straßenbegleitend auf der Hangseite einen Geh- und Radweg erhalten. Diese Neubaumaßnahme erfordert den zeitgleichen Umbau der Straße. Die Planung ist mit der Gemeinde Glattbach abgestimmt; sie wurde am 04.12.2012 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt und zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Kosten sind vom städt. Tiefbauamt mit vorläufig ca. 2,500 Millionen € ermittelt.
Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung sowie zur Beantragung von Fördermitteln nach Art. 13 c FAG ist der Abschluss einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Glattbach erforderlich. Die vorliegende Vereinbarung sieht im Wesentlichen vor, dass die nicht durch staatliche Zuwendungen gedeckten Kosten von der Stadt Aschaffenburg und der Gemeinde Glattbach je zur Hälfte getragen werden. Bei einer vorläufig erwarteten Zuwendung in Höhe von ca. 1,100 Millionen € wären dies je ca. 700.000 €.
Der Stadtrat wird gebeten, dem Abschluss der Vereinbarung zuzustimmen.
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Bau- und Finanzierungsvereinbarung laut Anlage 3 mit der Gemeinde Glattbach über den Umbau der Glattbacher Straße und den Neubau eines Radweges zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 3
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4. / pl/17/4/12. Bahnparallele Damm, 2. Bauabschnitt;
- Abschluss Kreuzungsvereinbarung mit der DB Netz AG
- Abschluss Bau- und Finanzierungsvereinbarung "Müllerstraße" mit der DB Netz AG
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.12.2012
|
ö
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Beschließend
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4 | pl/17/4/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der 1. Bauabschnitt der Bahnparallele Damm von der Glattbacher Überfahrt bis zur Heinrich-Böll-Straße (Neubau FOS/BOS) wurde am 07.12.2012 für den Verkehr freigegeben.
Die Planung für den 2. Bauabschnitt umfasst die Bahnparallele Damm von Bau-km 0+070 (Hanauer Straße) bzw. Bau-km 0+450 (Linkstraße) bis Bau-km 1+460 (auf Höhe des Neubaus der FOS/BOS). Im Westen wird die Bahnparallele durch einen Kreisverkehrsplatz mit der Hanauer Straße verknüpft und quert anschließend die Bahnlinie Frankfurt – Aschaffenburg in Tieflage. Nördlich der Bahnlinie wird die Bahnparallele in einem weiteren Kreisverkehrsplatz an das innerstädtische Straßennetz (Linkstraße) angeschlossen. Von diesem Knotenpunkt aus verläuft die Trasse in enger Bündelung mit den Bahnanlagen im Bereich des Hauptbahnhofes Aschaffenburg in Richtung Osten (bis zur Glattbacher Überfahrt). Im Streckenverlauf wird die Müllerstraße höhenfrei überquert, aber nicht an die Bahnparallele angeschlossen. Hierzu ist ein Teilrückbau der Eisenbahnüberführung Müllerstraße vorgesehen.
Mit Beschluss vom 24.07.2010 hat der Stadtrat der vorgeschlagenen Terminplanung zur Durchführung der Maßnahme zugestimmt Es ist nach derzeitigem Stand beabsichtigt, den 2. Bauabschnitt im Mai 2017 fertig zu stellen und für den Verkehr freizugeben.
Zur Einhaltung dieses Bauzeitplanes und insbesondere der bereits feststehenden Sperrpausen (Beginn: 18.03.2013) durch die DB ist die unverzügliche Ausschreibung, Veröffentlichung und Vergabe der bahnseitigen Bauleistungen erforderlich, damit die Bauarbeiten im März 2013 beginnen und sperrpausengerecht abgeschlossen werden können. Voraussetzung hierfür ist zuvor der Abschluss der Kreuzungsvereinbarung „Bahnparallele/Bahnstrecke 3660 Frankfurt-Aschaffenburg“ und der Bau- und Finanzierungsvereinbarung „Müllerstraße“ mit der DB Netz AG
Die Verwaltung hat in den vergangenen Jahren bei der DB Netz AG wiederholt darauf gedrungen, die Planung der bahnseitigen Bauleistungen und Zusammenhangsarbeiten (Verlegung der Oberleitungen und der Kabelstränge für die Signalanlagen, Telekommunikation etc.) voranzutreiben, zum Abschluss zu bringen und die Kosten zu benennen. Am 16.07.2010 übersandte die DB Netz AG eine als Kostenberechnung bezeichnete Aufstellung der Kosten, die mit 803.000 € brutto schließt. Diese Kosten wurden in den Förderantrag nach GVFG übernommen.
Im August 2012 übersandte die DB Netz AG eine auf Basis der Vorentwurfsplanung konkretisierte neue Kostenberechnung, wonach sich die Zusammenhangsarbeiten der Bahn insbesondere wegen des bisher nicht berücksichtigten Kabeltiefbaus auf ca. 1,700 km Länge auf ca. 4.000.000 € erhöhen . Hierdurch wurden die ohnehin grundsätzlich schwierigen Vertragsverhandlungen mit der DB zusätzlich belastet und verzögert. Die Verwaltung hat darauf gedrängt, dass die Kostensteigerungen im Rahmen eines persönlichen Gesprächs erläutert werden, das dann im September 2012 stattfand. In diesem Gespräch hat die DB Netz AG zugesagt, die Sach- und Rechtslage in ihrem Hause nochmals prüfen zu lassen. Die Stadt hat ihre Position in einem Schreiben vom 17.10.2012 an die DB zusammengefasst. Die Stadt hat mit weiterem Schreiben vom 06.11.2012 an den Vorstand der DB Netz AG um Beschleunigung des Verfahrens gebeten. Auch Herr MdB Geis wurde um Unterstützung gebeten.
Darauf hin hat die DB für den 07.12.2012 einen Termin vereinbart, bei dem die Sach- und Rechtslage erneut erörtert wurde. Die rechtliche Einordnung des Vorhabens im Bereich Müllerstraße in das Eisenbahnkreuzungsgesetz (EKrG) wird von der Verwaltung und der DB nach wie vor unterschiedlich beurteilt. Die Bau- und Finanzierungsvereinbarung „Müllerstraße“ enthält daher eine Klausel, wonach zu diesem strittigen Punkt eine Entscheidung des Bundesministers für Verkehr nach § 10 Abs. 4 EKrG herbeigeführt wird.
Die Vertreter der DB bestanden am 07.12.2012 darauf, dass der Abschluss der Vereinbarungen noch im Dezember 2012 zur sicheren Einhaltung der Sperrpausen unabdingbar ist. Es wurde abgesprochen, dass die beiliegenden Vereinbarungen – vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrates – noch am 18.12.2012 von beiden Vertragsparteien unterzeichnet werden.
Auch hatte die DB zugesagt, dass die fehlenden Unterlagen bis 12.12.2013 nachgereicht werden. Dies ist am 12.12.2012 auch erfolgt. Eine frühere Erstellung dieser Beschlussvorlage war daher nicht möglich. Angesichts der herausragenden Bedeutung der Bahnparallele für die Entwicklung der Stadt Aschaffenburg wird um Zustimmung zum Abschluss der Kreuzungs- sowie der Bau- und Finanzierungsvereinbarung gebeten.
.Beschluss:
1. Dem Abschluss der Kreuzungsvereinbarung „Bahnparallele/Bahnstrecke 3660 Frankfurt-Aschaffenburg“ mit der DB Netz AG in Anlage 4 wird zugestimmt.
2. Dem Abschluss der Bau- und Finanzierungsvereinbarung „Müllerstraße“ mit der DB Netz AG in Anlage 5 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 5
zum Seitenanfang
5. / pl/17/5/12. Museen: Anfrage zur Gründung einer Stiftung (Die Sammlung verfemter Kunst. Dr. Gerhard Schneider);
- finanzielle Beteiligung der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.12.2012
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ö
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Beschließend
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5 | pl/17/5/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
A. Zum Sachstand:
Anlässlich seines Besuchs in Aschaffenburg am 13.03.2012 stellte Herr Dr. Gerhard Schneider, Olpe, gegenüber Vertretern von Verwaltung und Museen eine Projektidee zur „Errichtung einer Stiftung in Kooperation mit der der Stadt Aschaffenburg“ vor. Kern eines „Museums zum 20. Jahrhundert“ in Aschaffenburg sollte demnach Herrn Dr. Schneiders Sammlung von Kunstwerken (Malerei, Graphik, Archivalien) bilden, die nach seiner Schätzung ca. 2.000 bis 2.500 Werke deutscher Künstler zwischen etwa 1900 und ca. 1940 umfasst. Es handelt sich dabei in der Regel um verfemte Künstlerinnen und Künstler, deren Werk während des NS-Regimes in die Vergessenheit gedrängt wurde. Zentrales Stiftungsziel sei die Erforschung und Würdigung dieser Künstler.
Herr Dr. Schneider bezifferte den Wert seiner Sammlung auf ungefähr 4-5 Mio. Euro. Kunstwerke im Wert von ca. 2-3 Mio. Euro würde das Ehepaar Schneider als persönliches Vermögen in die neu zu gründende Stiftung einbringen. Herr Dr. Schneider wünscht die Gründung einer rechtlich selbständigen Stiftung. Träger dieser neuen Stiftung wären das Ehepaar Schneider und die Stadt Aschaffenburg. Den Anteil der Stadt Aschaffenburg bzifferte Herr Dr. Schneider durch eine Einmalzahlung i. H. v. € 500.000 an das Ehepaar Schneider und durch die Summe von € 2.000.000 in Form einer monatlichen Vergütung. Die Höhe derselben und die davon abhängige Befristung wären noch festzulegen (denkbar: € 7.500 / Monat). Diese Vergütung wäre unter Berücksichtigung eines Inflationsausgleichs auszuzahlen an das Ehepaar Schneider bzw. an deren Erben.
Weitere Leistungen der Stadt Aschaffenburg:
1. Ein Anteil von ca. 500qm Dauerausstellungsfläche im zukünftigen „Museumsquartier“ (Gesamtfläche 1. BA ca. 650 qm)
2. Die regelmäßige Planung und Umsetzung von Sonderausstellungen aus Beständen der Sammlung
3. Herr Dr. Schneider bot an, als Kurator („spiritus rector“) im Auftrag der Stiftung tätig werden
4. Ein Erwerbungsetat i. H. v. ca. € 20.000 / Jahr aus dem Haushalt der Stadt, um Erwerbungen durch Herrn Dr. Schneider für die Stiftung zu ermöglichen. Herr Dr. Schneider möchte über diesen Etat möglichst frei verfügen können.
5. Prüfung der Stiftungsidee und Bekanntgabe der Haltung bzw. Entscheidung des Stadtrats bis spätestens Ende 2012.
B. Bisherige Verfahrensschritte:
Im Rahmen der Ausstellungsvorbereitung "Moderne am Pranger" konnte die Museumsleitung am 14.02.2012 einen ersten Überblick über die Sammlung im Haus Herrn Dr. Schneiders gewinnen.
Anlässlich seines Besuchs in Aschaffenburg am 13.03.2012 stellte Herr Dr. Schneider gegenüber Herrn Oberbürgermeister Herzog, Vertretern von Verwaltung und Museen seine Projektidee zur „Errichtung einer Stiftung in Kooperation mit der der Stadt Aschaffenburg“ vor.
Ref. 2 prüfte in Rücksprache mit der Regierung von Unterfranken (25.05.2012) die eventuellen kommunalrechtlichen Vorgaben. Die Regierung hält ein Engagement der Stadt im Rahmen der Stiftung grundsätzlich für möglich, sofern durch Gutachten nachgewiesen wird, dass der Wert der Bilder den Leistungen der Stadt entspricht.
Am 17.09.2012 wurde das Plenum in nichtöffentlicher Sitzung über alle bisherigen Schritte und über die Inhalte in Bezug auf das Angebot Herrn Dr. Schneiders informiert. Die Gelegenheit für Rückfragen und für eine erste Aussprache wurde genutzt.
Am 11.10.2012 fand in der Ausstellung "Moderne am Pranger. Die NS-Aktion "Entartete Kunst" vor 75 Jahren. Werke aus der Sammlung Gerhard Schneider" in der Kunsthalle Jesuitenkirche eine Führung für interessierte Stadträte durch Herrn Dr. Schneider in Anwesenheit von Frau Dr. Ladleif und Herrn Dr. Richter statt.
Am 12.11.2012 wurden die Vorsitzenden aller Fraktionen sowie die Sprecher aller im Kultursenat vertretenen Parteien und Gruppierungen durch den Oberbürgermeister informiert und Gelegenheit für die Klärung offener Fragen geboten. Im Anschluss wurde das Angebot auf Basis aller zu diesem Zeitpunkt verfügbaren Informationen in den einzelnen Stadtratsfraktionen diskutiert.
Am 3.12.2012 stellte Herr Dr. Schneider auf Einladung des Oberbürgermeisters persönlich im nichtöffentlichen Teil der Plenumssitzung seine Motivation und die Einzelheiten seiner Idee dem Stadtrat vor. Das Manuskript seiner Rede wurde von der Verwaltung allen Mitgliedern des Stadtrats am 4.12.2012 in Papierform zugestellt.
C. Begründung der Verwaltungsempfehlung:
Die Sammlung Dr. Gerhard Schneider, Olpe, stellt eine herausragende Würdigung der unter dem NS-Regime verfemten Künstlerinnen und Künstler dar. Das Angebot Herrn Dr. Schneiders wurde eingehend geprüft. Den Mitgliedern des Stadtrats wurden alle verfügbaren Informationen zur Diskussion in den Fraktionen und in weiterer Folge als Entscheidungsgrundlage zur Verfügung gestellt.
Sowohl nach inhaltlichen Erwägungen, wie auch vor dem Hintergrund der Vorstellungen Herrn Dr. Schneiders in Bezug auf die finanzielle und betriebliche Ausgestaltung einer Stiftung ist das Angebot des Sammlers entgegenkommend und überzeugend. Es darf als Auszeichnung für den Museumsstandort Aschaffenburg gewertet werden, dass Herr Dr. Schneider hier den geeigneten Ort für den Fortbestand seines beeindruckenden Lebenswerks sieht.
Gegen eine Weiterverfolgung der Stiftungsidee in Aschaffenburg sprechen jedoch zum einen die im Stadtrat bereits beschlossenen Zielsetzungen in der kommunalen Museumsentwicklung und zum anderen die Situation im Hinblick auf die notwendigen finanziellen und personellen Ressourcen:
Die Museumsstrategie in Aschaffenburg basiert auf den Empfehlungen des Museumsentwicklungsplans, der 2003 erstellt wurde. Der Stadtrat billigte am 22.11.2010 einstimmig die seit 2007 geplante Nachfolgenutzung des ehemaligen Jesuitenkollegiums an der Pfaffengasse für museale Zwecke. Am 21.05.2012 wurden die Planungsleistungen zur Umsetzung des 1. Bauabschnitts genehmigt. Das Konzept sieht in langfristiger Perspektive die Errichtung des „Aschaffenburger Museumsquartiers“ mit mehreren Nutzungskomponenten vor. Bauabschnitt 1 (bis 2014) umfasst das neue „Christian-Schad-Museum“. Für die Dauerausstellung zu Leben und Werk Christian Schads stehen ca. 650 qm zur Verfügung. Die Kulturstiftung des Bezirks Unterfranken fördert diesen Projektabschnitt durch einen finanziellen Zuschuss i. H. v. € 350.000. Weitere Drittmittelgeber haben bereits ihre mögliche Unterstützung für das Projekt "Christian-Schad-Museum" signalisiert.
Nach dem Tod ihres Mannes widmete sich Bettina Schad (1921-2002) mit großer Hingabe der Erschließung seines Werks. Den in ihrem Besitz befindlichen künstlerischen und privaten Nachlass überführte sie im Jahr 2000 in eine unselbstständige Stiftung in der Verwaltung der Stadt Aschaffenburg. Zweck der Christian-Schad-Stiftung ist die Förderung der Forschung zum Werk des Künstlers, die wissenschaftliche und konservatorische Betreuung der Archivalien und des Kunstbesitzes sowie die Vervollständigung von Sammlungsgruppen durch Ankäufe mit dem Ziel einer angemessenen und dauerhaften öffentlichen Präsentation des Werks. Die Stiftung unterstützt Forschungsarbeiten und internationale Ausstellungsprojekte. Eine zentrale Aufgabe ist zudem die Herausgabe des Werkverzeichnisses Christian Schad, dessen Bände in deutscher und englischer Sprache von ausgewiesenen Experten erarbeitet werden. Stiftung und Museumssammlung in Aschaffenburg verfügen zusammen über mehr als 3.200 Werke Christian Schads, darunter 66 hochkarätige Gemälde, zum Teil aus den 1920er und 1930er Jahren.
Eine Zusammenführung dieses Bestandes mit der Sammlung Dr. Schneider ginge zu Lasten der als Stiftungsziel der Christian-Schad-Stiftung begründeten umfassenden öffentlichen Darstellung von Leben und Werk des Künstlers wie auch zu Lasten der wissenschaftlichen, zum Teil öffentlich geförderten Stiftungsarbeit. Durch Christian Schads über vier Jahrzehnte währendes, eng mit Aschaffenburg verbundenes Wirken, das er als Exponent der internationalen Avantgarde in den europäischen Zentren begann, ist das Thema seines Schaffens neben demjenigen des in Aschaffenburg geborenen Expressionisten Ernst Ludwig Kirchner in hervorragender Weise dazu geeignet, der Stadt auf dem Feld der Kultur überregionale, ja internationale Aufmerksamkeit und Anerkennung zu verleihen.
Herr Dr. Schneider beließ seit den ersten Gesprächen keinen Zweifel daran, dass er im Falle der Gründung einer Stiftung den aktiven Umgang mit dem Bestand seiner Sammlung in Form einer umfassenden Dauerausstellung im neuen "Museumsquartier", von wissenschaftlicher Bearbeitung, Zuerwerb, Ausstellungstätigkeit und der Erarbeitung wissenschaftlicher Publikationen als Stiftungszweck und -bedingung vorsieht.
Es steht außer Zweifel, dass Leistungen dieser Art notwendig und im allgemeinen Interesse wären. Sie erzeugten aufgrund der außerordentlichen Detailkenntnis Herrn Dr. Schneiders im Umfeld der Wissenschaft wie innerhalb der interessierten Öffentlichkeit großen Widerhall. Ein derartiger, der Sache wie auch dem Engagement Herrn Dr. Schneiders angemessener Gebrauch und Betrieb der Sammlung ist jedoch in Verbindung mit den oben umrissenen Aufgaben der Christian-Schad-Stiftung personell nicht darstellbar, in der Betriebstruktur der städtischen Museen nicht umzusetzen und im architektonisch-räumlichen Gefüge des zukünftigen "Christian-Schad-Museums" praktisch nicht zu integrieren.
Um die notwendige betriebliche Basis zu schaffen und so dem von Herrn Dr. Schneider vorausgesetzten Stiftungszweck gerecht zu werden, wäre demnach ein erheblicher finanzieller und personeller Aufwand zu leisten, dessen Voraussetzungen sich aufgrund der bereits vorgesehenen Investitionen im Schul- und Kultursektor mittelfristig nicht abzeichnen.
Die in bereits mehreren Einlassungen dargestellten finanziellen Aufwendungen im Zusammenhang der Stiftungsgründung wären daher zwingend mit jährlichen Folgekosten zu verknüpfen. Diese betreffen im wesentlichen den Mehraufwand für einen/eine Wissenschaftler/in (Forschung, Sammlungspflege, Ausstellungskonzepte, überregionale Kontakte, Kooperationen; Reisekosten), für einen zusätzlichen Ausstellungsetat, für Buchprojekte / Kataloge der Stiftung, für Erwerbungen auf dem Kunstmarkt, für Werbung / Öffentlichkeitsarbeit, um die Stiftungsziele publik zu machen und Projekten eine breite öffentliche Wirkung zu ermöglichen; für die Anmietung einer qualifizierten Depotfläche, für den Sammlungsunterhalt bis hin zu Versicherungskosten je nach Status des Sammlungsgutes.
Fazit:
Vor dem Hintergrund der Beschlusslage des Stadtrats und den Förderzusagen für das zentrale Projekt "Christian-Schad-Museum", angesichts der großen finanziellen Herausforderungen im Schul- und Kultursektor und der Entwicklung kommunaler Aufgaben im Allgemeinen, sollte die Gründung der Stiftung trotz der angebotenen, überzeugenden Möglichkeiten unter strukturellem wie unter wirtschaftlichem Aspekt nicht weiterverfolgt werden.
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt nach eingehender Prüfung die Gründung einer Stiftung ("Die Sammlung verfemter Kunst. Dr. Gerhard Schneider") nicht weiter zu verfolgen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1
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6. / pl/17/6/12. Kommunaler Schulgeldersatz für SchülerInnen der Berufsfachschulen für Altenpflege(hilfe) der Hans-Weinberger-Akademie;
- Sachstandsbericht der Verwaltung
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2012
- Antrag der FDP-Stadtratsfraktion vom 15.07.2012
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.07.2012
- Antrag der UBV-Stadtratsfraktion bzw. von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 01.09.2011, 05.07.2012, 13.07.2012, 17.10.2012 und vom 24.11.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/17/6/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Verwaltung liegen Anträge der UBV-Stadtratsfraktion vom 01.09.2011, 05.07.2012, 13.07.2012, 17.10.2012 und 24.11.2012, der SPD-Stadtratsfraktion vom 13.07.2012, der FDP-Stadtratsfraktion vom 15.07.2012 sowie der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2012 vor, wonach die Stadt Aschaffenburg den in der Stadt wohnhaften SchülerInnen der Berufsfachschulen für Altenpflege bzw. Altenpflegehilfe das von der Hans-Weinberger-Akademie erhobene Schulgeld erstatten solle.
Bei den o.g. Berufsfachschulen der Hans-Weinberger-Akademie handelt es sich um berufliche Schulen in privater Trägerschaft. Ihre Förderung durch den Staat besteht aus drei Elementen:
? Sog. Betriebszuschuss: Er deckt bei allen beruflichen Schulen 79%, bei Berufsfachschulen für Altenpflege/-hilfe durch einen zusätzlichen sog. Sockelbetrag 100% der Lehrpersonalkosten ab. Die Lehrpersonalkosten werden pauschaliert, so dass hier ggf. bei Schulen mit ungünstiger Altersstruktur des Kollegiums keine volle Kostendeckung gewährleistet ist.
? Staatlicher Schulgeldersatz: Er beträgt bei allen staatlich anerkannten beruflichen Schulen bis zu 87,50€ je Schüler und je Unterrichtsmonat (11 Monate außer August).
? Klassenbezogener Zuschuss: Er wird speziell für Berufsfachschulen für Altenpflege/-hilfe gewährt und beträgt je Schuljahr und Klasse mit mindestens 13 SchülerInnen 19.000,-€, bei schulorganisatorisch notwendigen kleineren Klassen abgestufte Beträge von 18.000,-€ bei 12 SchülerInnen bis zu noch 10.000,-€ bei 6 SchülerInnen.
Die speziellen Förderungen für Berufsfachschulen für Altenpflege/-hilfe wurden in Gesprächen zwischen dem Kultusministerium und den Spitzen der Schulträger in Bayern ausgehandelt und sollen dazu dienen, Schulgelderhebung möglichst zu vermeiden oder den Betrag gering zu halten. Nach Auskunft des Bayerischen Landtages vom 12.03.2012 (Drucksache 16/11409) gelingt es derzeit bereits 29 von 145 dieser Schulen, ohne Schulgelderhebung zu wirtschaften.
Die Berufsfachschule in Aschaffenburg erhebt von SchülerInnen derzeit in der Altenpflege (3jährige Ausbildung) ein Schulgeld von 50,-€ monatlich (12x), Materialgeld von 55,-€ jährlich sowie eine Prüfungsgebühr von 280,-€.
Von SchülerInnen der Altenpflegehilfe (1jährige Ausbildung) erhebt sie ein Schulgeld von 25,-€ monatlich (12x), Materialgeld von ebenfalls 55,-€ jährlich sowie eine Prüfungsgebühr von 160,-€.
SchülerInnen der 3jährigen Ausbildung stehen während dieser Zeit gleichzeitig in einem Ausbildungsverhältnis mit einer Pflegeeinrichtung. Tarifgebundene Einrichtungen zahlen im 1. Ausbildungsjahr ca. 800,-€ monatlich, im 2. Jahr ca. 870,-€ und im 3. Jahr ca. 960,-€ monatlich brutto.
SchülerInnen der 1jährigen Ausbildung in der Altenpflegehilfe stehen neben der Schule nicht in einem bezahlten Ausbildungsverhältnis.
Im laufenden Schuljahr würden für die Stadt Aschaffenburg bei Zahlung von kommunalem Schulgeldersatz Ausgaben in Höhe von 28.070,-€ anfallen, s. hierzu die beigefügte Aufstellung der Schule. Die Ausgaben wären dadurch, dass die Schülerschaft in der Berufsfachschule für Altenpflege mit ihrer dreijährigen Ausbildung jährlich zu einem Drittel und in der Berufsfachschule für Altenpflegehilfe mit der nur einjährigen Ausbildung jährlich komplett wechselt, starken Schwankungen unterworfen. So ergab eine Berechnung der Verwaltung für das vergangene Schuljahr 2011/12 auf SchülerInnen aus der Stadt Aschaffenburg entfallende Kosten in Höhe von 45.775,-€.
Im Gegenzug zu diesem kommunalen Schulgeldersatz könnte der jährliche Zuschuss von 10.000,-€, den die Hans-Weinberger-Akademie derzeit ohne weitere Prüfung von der Stadt erhält, entfallen.
In den Anträgen der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.07.2012, der CSU-Stadtratsfraktion vom 05.08.2012 sowie der UBV-Stadtratsfraktion vom 17.10.2012 wird eine einheitliche Regelung für die Gebietskörperschaften, aus denen SchülerInnen die Berufsfachschulen der Hans-Weinberger-Akademie besuchen, angestrebt, um Ungleichheiten innerhalb der Klassen zu vermeiden. Mit Schreiben vom 06.11.2012 hat Herr Oberbürgermeister Herzog daher die Landräte der Landkreise Aschaffenburg, Miltenberg und Main-Spessart um Stellungnahme gebeten, ob sie für SchülerInnen aus ihrem Bereich kommunalen Schulgeldersatz leisten würden, sofern die Stadt Aschaffenburg für SchülerInnen aus ihrem Bereich eine entsprechende Regelung treffen würde. Die Antworten hierzu stehen noch aus.
.Beschluss: 1
Der Sachstandsbericht der Verwaltung zum Kommunalen Schulgeldersatz für SchülerInnen der Berufsfachschulen für Altenpflege(hilfe) der Hans-Weinberger-Akademie wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die Stadt Aschaffenburg ist bereit, einen kommunalen finanziellen Schulgeldersatz zu leisten und dies im Zuge des Haushaltes 2013 sicherzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 4
.Beschluss: 3
Die Resolution in Anlage 6 wird erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 3
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7. / pl/17/7/12. Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen;
Feststellung des Wirtschaftsplanes 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
8. Sitzung des Werksenates
|
06.12.2012
|
ö
|
Vorberatend
|
1 | ws/8/1/12 |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/17/7/12 |
.Beschluss:
Dem Wirtschaftsplan (Anlage 7) der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2013, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt.
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 645.000,-- €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 6.286.000,-- €
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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8. / pl/17/8/12. Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
Wirtschaftsplan 2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/17/8/12 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Eigenbetrieb Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg hat gemäß
§ 13 EBV den Wirtschaftsplan für das Wirtschaftsjahr 2013 bestehend aus Erfolgsplan und Vermögensplan aufgestellt. Dieser wurde gemäß § 9, Absatz 1, der Betriebssatzung mit der Kämmerei der Stadt Aschaffenburg abgestimmt.
Dem Stadthallensenat wird der Wirtschaftsplan 2013 zur Beschlussvorlage vorgelegt.
Anlage
Wirtschaftsplan 2013
.Beschluss:
1. Das Plenum stellt den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe
der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2013 (Anlage 8) fest:
2. Plan Kongressbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 809.500,-- Deckungsmittel aus
Abschr., Verlustzuw.
€ 64.000,--
Aufwendungen € 1.102.025,-- Ausgaben € 64.000,--
Verlust € 292.525,-- € 0,--
3. Plan Touristikbetrieb
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 110.800,-- Deckungsmittel aus
Abschr., Verlustzuw. € 43.000,--
Aufwendungen € 740.690,-- Ausgaben € 43.000,--
Verlust € 629.890,-- € 0,--
4. Plan Veranstaltungs-Service
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 427.050,-- Deckungsmittel aus
Abschr., Verlustz. € 3.000,--
Aufwendungen € 593.650,-- Ausgaben € 3.000,--
Verlust € 166.600,-- € 0,--
5. Gesamtplan
Erfolgsplan € Vermögensplan €
Erlöse/Erträge € 1.347.350,-- Deckungsmittel aus
Abschr., Verlustz. € 110.000,--
Aufwendungen € 2.436.365,-- Ausgaben € 110.000,--
Verlust € 1.089.015,-- € 0,--
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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9. / pl/17/9/12. Fortführung des Projektes AmigA - Netzwerk Arbeitsmarktintegration für Alleinerziehende
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/17/9/12 |
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt der Fortführung des Projektes AmigA – Netzwerk Arbeitsmarktintegration für Alleinerziehende auf der Grundlage des Angebotes der Gesellschaft zur beruflichen Förderung Aschaffenburg mbH vom 22.11.2012 für ein Jahr zu (Anlage 9), mit der Option einer einmaligen Verlängerung für ein weiteres Jahr soweit ein entsprechender Bedarf fortbesteht.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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10. / pl/17/10/12. Behandlung des Interfraktionellen Antrages der SPD,- GRÜNEN- UBV-Stadtratsfraktion vom 23.11.2012 und des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 03.12.2012 wegen "Volksbegehren - Nein zu Studiengebühren" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.12.2012
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/17/10/12 |
.Beschluss:
1. Der interfraktionelle Antrag der SPD,- GRÜNEN- UBV-Stadtratsfraktion vom 23.11.2012 und der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 03.12.2012 wegen "Volksbegehren - Nein zu Studiengebühren" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.11.2012 werden zur Kenntnis genommen.
2. In der Diskussion wird von der Verwaltung zugesagt, dass Eintragungsmöglichkeiten in den Krankenhäusern geprüft werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:52 Uhr