Datum: 13.01.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Hauptsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:45 Uhr bis 17:50 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hs/1/18/14 Altlastenuntersuchung im Standortübungsplatz Aschaffenburg; Kostenübernahme für die Untersuchung an der ehemaligen Deponie „Wohnhaus Almhütte“ Kontaminationsverdachtsfläche 4 (KVF 4)
2hs/1/19/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 19.09.2013 wegen "Bericht über Kurzzeitpflegebetten" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2013
3hs/1/20/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Willi Hart und Dr. Lothar Blatt vom 04.11.2013 wegen "einheitliche Behördennummer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2013

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1. / hs/1/18/14. Altlastenuntersuchung im Standortübungsplatz Aschaffenburg; Kostenübernahme für die Untersuchung an der ehemaligen Deponie „Wohnhaus Almhütte“ Kontaminationsverdachtsfläche 4 (KVF 4)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 1. Sitzung des Hauptsenates 13.01.2014 ö Beschließend 1hs/1/18/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Anlass

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA), Sparte Bundesforst, hat über die Landesbaudirektion das Staatliche Bauamt Würzburg mit orientierenden und detaillierten Untersuchungen der Kontaminationsflächen 2, 3, 4 und 5 auf der ehem. LTA Aschaffenburg („Schweinheimer Exe“) beauftragt. Es handelt sich um sukzessiv verfüllte Erosionsformen sowie um ehem. Steinbrüche am Fuße des Stengerts und am ehem. Wohnhaus Almhütte.

Die Untersuchungen setzen sich zusammen aus dem Herstellen der Zufahrten und Herrichten der Flächen für die geplanten Grundwassermessstellen, den Bohrungen und Baggerschürfen in den Steinbrüchen, dem Bohren der Grundwassermessstellen und der Überprüfung durch Pumpversuche sowie den labortechnischen Untersuchungen von Boden- und Grundwasserproben.

Die gesamt Vorgehensweise, der Zeitplan und die Durchführung und Herstellung der Zufahrten und der Grundwassermessstellen sowie das Untersuchungskonzept der KVF wurde mit den zuständigen kommunalen und staatlichen Behörden (z. B. Obere / Untere Naturschutzbehörde, Wasserwirtschaftsamt / Untere Wasserrechtsbehörde) sorgfältig abgestimmt.

Die baulichen Maßnahmen fanden überwiegend im Naturschutzgebiet (NSG) „Standortübungsplatz Schweinheim und Altenbachtal“ statt, deshalb hatte der Belang des Naturschutzes eine besondere Bedeutung. Der Eingriff in die geschützte Natur sollte so gering wie möglich sein. Aus diesem Grunde wurden die Bau- und Bohrarbeiten außerhalb der Vogelbrutzeit und der Vegetationsperiode im Februar und September bis November 2013 ausgeführt.


Kostenverteilung zwischen BImA und Stadt

In Rahmen der Erarbeitung des Untersuchungskonzeptes wurde zwischen der BImA und der Stadt Aschaffenburg darüber hinaus vereinbart, dass die angrenzende KVF 4 „Wohnhaus Almhütte“ auf städtischem Areal mit untersucht wird und die entstandenen anteiligen Kosten für die Untersuchung zunächst durch die BImA übernommen werden. Die BImA bekommt nach Vorlage der Endabrechnung die anteiligen Untersuchungskosten für die KVF 4 durch die Stadt erstattet.
Die Kostenübernahme wurde vereinbart, weil die Stadt Aschaffenburg in den 60iger bis in die 70iger Jahre Haus- und Gewerbemüll in der KVF 4 „Wohnhaus Almhütte“ abgelagert hat.


Kostenermittlung und Kostenschätzung

Die BImA, Sparte Bundesforst, trägt als Eigentümerin für den Bereich der Bundesliegenschaft mit den KVF 2, 3 und 5 die finanzielle Verantwortung der Untersuchungen. Die Stadt übernimmt die Kosten der KVF 4 “Wohnhaus Almhütte“.

Das Büro Geologen und Ingenieure Blumenthal und Schoger (GIBS) aus Nürnberg hat ein Leistungsverzeichnis für Kontaminationsflächen 2, 3, 4 und 5 erstellt Das Gesamtvolumen des Untersuchungskonzeptes liegt bei ca. 250.000,- €.

Das Staatliche Hochbauamt hat eine Kostenschätzung für die Untersuchung der städtischen KVF 4 „Wohnhaus Almhütte“ durch das Büro GIBS erstellen lassen. Die vorliegende Kostenschätzung geht von einem Anteil für die Stadt von ca. 52.755.- € aus.

Die Kostenschätzung teilt sich wie folgt auf:


Bohrungen an der KVF 4 „Wohnhaus Almhütte“

Baustelleneinrichtung, Arbeitsschutz, Kampfmittelbegleitung,
Bohrarbeiten, Probenahme und -lagerung,
Grundwasserstellenausbau, Entsorgung, Wasseraufbereitung
und Ortstermine                                                                28.567,60 €

Rammkernsondierungen und Baggerschürfe                                  3.852,45 €

Laborleistungen für Rammkernsondierungen, Baggerschürfe                  4.228,57 €

Abschätzung des Kostenanteils für die Ingenieurleistungen                 16.106,36 €


Geschätzte Gesamtsumme brutto                                                  52.755,- €


Beschlussvorschlag

Im Haushaltsplan 2014 ist für Maßnahmen zur Altlastenuntersuchung die HHST 0.8811.6551 „Altlasten unbebauter Grundbesitz“ vorgesehen und ein Betrag von 62.000 Euro eingestellt.

Die Stadtverwaltung empfiehlt die Kostenübernahme in Höhe der geschätzten Gesamtsumme von 52.755,- Euro.

Mit diesen durchgeführten Untersuchungen erhält die Stadt umfangreiche Erkenntnisse über das umweltrelevante Schadstoffpotenzial der verfüllten Steinbrüche im Standortübungsplatz und eine gutachterliche Bewertung des potenziellen Umweltrisikos. Auf der Grundlage dieser gewonnenen Erkenntnisse werden in Zusammenarbeit mit den staatlichen und den kommunalen Behörden die nächsten Maßnahmen festgelegt.
Die Verwaltung wird über die Erkenntnisse und die weitere Vorgehensweise im Planungs- und Verkehrssenat zeitnah berichten.

.Beschluss:

Der Stadtrat beschließt die Kostenübernahme für die Altlastenuntersuchung an der ehemaligen Deponie „Wohnhaus Almhütte“ (KVF4) auf dem Gebiet es Standortübungsplatzes in Höhe von ca. 52.755,-- € .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. / hs/1/19/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 19.09.2013 wegen "Bericht über Kurzzeitpflegebetten" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 1. Sitzung des Hauptsenates 13.01.2014 ö Beschließend 2hs/1/19/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 19.09.2013 wegen "Bericht über Kurzzeitpflegebetten" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2013 (Anlage 12 ) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / hs/1/20/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Willi Hart und Dr. Lothar Blatt vom 04.11.2013 wegen "einheitliche Behördennummer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 1. Sitzung des Hauptsenates 13.01.2014 ö Beschließend 3hs/1/20/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Willi Hart und Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 04.11.2013 wegen „einheitliche Behördennummer“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.12.2013 (Anlage 13 ) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 31.03.2015 15:56 Uhr