Datum: 13.01.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/1/1/14. SPNr. PL/1/1/14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.01.2014
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ö
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Beschließend
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1 | pl/1/1/14 |
.Beschluss:
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass TOP 13 d. ö. S. und TOP 2 d. nö. S. abgesetzt sind. Der Stadtwerkeleiter berichtet über den heutigen Verkehrsunfall im Landingtunnel, an dem ein Linienbus beteiligt war und bei dem ein Todesopfer zu beklagen ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/1/2/14. Planfeststellungsverfahren Darmstädter Straße im Abschnitt zwischen Waldfriedhof und Hafenbahnbrücke;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 02.12.2013
- Ergänzungsantrag der CSU-Stadtratsfraktion während der Plenumsitzung am 02.12.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.01.2014
|
ö
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Beschließend
|
2 | pl/1/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Kurzfristig vor der Sitzung der Plenums im Dezember 2013 hatte die SPD-Stadtratsfraktion beantragt, einen Bericht über die Verkehrsentwicklung auf der Darmstädter Straße für den Bereich des derzeit im Planfeststellungsverfahren befindlichen Straßenabschnitts abzugeben. Die Verwaltung hatte daraufhin beim staatlichen Bauamt Aschaffenburg um Übermittlung der entsprechenden Verkehrsdaten gebeten.
Ergänzend zu den vorgetragenen Verkehrsmengen beantragte die CSU- Stadtratsfraktion, die Verkehrsmengen und deren Entwicklung auch bezogen auf den Güterverkehrsanteil zu benennen sowie die Lage der Zählstellen anzugeben. In der Woche vor Weihnachten legte das staatliche Bauamt die gewünschten Unterlagen vor.
Zählstellen bestehen an der Darmstädter Straße westlich der Augasse und westlich der Kreuzung der AB 16 (Obernburger Straße). Den vorgestellten Zahlen liegen die Zählergebnisse des Straßenabschnitts westlich der Augasse zu Grunde. Der Güterverkehrsanteil liegt im Bereich dieser Zählstelle bei etwa neun Prozent. Er nimmt nach Westen kontinuierlich zu und liegt derzeit westlich der AB 16 bei über 20%. Die etwa 1.000 zusätzlichen LKWs fahren überwiegend den Aschaffenburger Hafen an und verlassen die Darmstädter Straße an der westlichen Hafenzufahrt (Waldfriedhof).
Das zur Vorbereitung der Planfeststellung erarbeitete Verkehrsgutachten weist an der Augasse einen Schwerverkehrsanteil von 7 % und am Waldfriedhof von 13 % aus. Die Prognosebetrachtung der Planfeststellung geht von einer Stagnation des Güterverkehrsanteils aus, allerdings auf der Basis einer Steigerung der Gesamtverkehrsmenge um knapp 20% bis zum Jahr 2025, wobei der zusätzliche Verkehr nahezu ausschließlich der Entwicklung des Hafens zugeordnet wird. Um trotz der zu erwartenden Verkehrsmengen von knapp 30.000 Fahrzeugen an der Hafenzufahrt West (Waldfriedhof) mit einem Güterverkehrsanteil von circa 13% die Verkehrsmenge in der Spitzenstunde abwickeln zu können, sieht die Planfeststellung vor, die Verkehre von der Kreuzung am Waldfriedhof auf die derzeit nur eingeschränkt befahrbare Hafenzufahrt Mitte zu verlagern. Die Hafenzufahrt Mitte soll von der Zufahrt am Waldfriedhof und von der Zufahrt an der Augasse Verkehr aufnehmen, um diese beiden benachbarten Knotenpunkte zu entlasten. Das erwartete Verlagerungspotenzial beträgt etwa 20 % für den Knoten Waldfriedhof und etwa 30% für den Knoten Augasse.
Die Verkehrsbelastung der Großostheimer Straße zeigt ein völlig anderes Bild. Zählstellen bestehen hier östlich des Knotens mit der AB 16 (Obernburger Straße) und östlich des Aspenwegs. Der Güterverkehrsanteil liegt im gesamten Straßenzug bei 4 - 5 % und stagniert in dieser Größenordnung seit Jahren. Allerdings nimmt die Verkehrsmenge kontinuierlich zu: Zwischen 1980 und 2005 um circa 8.400 Fahrten, das sind ca. 45% Verkehrszunahme. Die exakte Verkehrszunahme für das Jahr 2010 lässt sich nicht ermitteln, da zum Zeitpunkt der Verkehrszählung baustellenbedingte Verkehrsverlagerungen vorlagen, die zu fehlerhaften Daten führten. Vergleicht man die Entwicklung der Jahre 1980 bis 2005 jedoch mit der Darmstädter Straße, so ist festzustellen, dass der Verkehr auf der Großostheimer Straße stärker angewachsen ist als auf der Darmstädter Straße.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrsentwicklung auf der Darmstädter Straße im Bereich der aktuell laufenden Planfeststellung wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/1/3/14. Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau;
Bestellung von Herrn Stadtrat Manfred Christ anstelle von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Burger als stellvertretendes Mitglied von Frau Stadträtin Gabriele Bokr
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/1/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund der Änderung des Stärkeverhältnisses der im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen wurde in der letzten Plenarsitzung am 02.12.2013 auch ein personeller Wechsel hinsichtlich der Zusammensetzung der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau beschlossen.
Nun stellt sich heraus, dass Herr Stadtrat Karl-Heinz Burger gleichzeitig Mitglied als auch stellvertretendes Mitglied für Frau Stadträtin Gabriele Bokr in der Verbandsversammlung ist. Daher soll auf Vorschlag der CSU-Stadtratsfraktion Herr Stadtrat Manfred Christ anstelle von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Burger als Stellvertreter von Frau Stadträtin Gabriele Bokr bestellt werden.
Rechtsgrundlage für den personellen Wechsel ist Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog und gem. § 3, § 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau. Demnach sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an.
.Beschluss:
Herr Stadtrat Manfred Christ wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Stadtrat Karl-Heinz Burger als Stellvertreter der Verbandsrätin Gabriele Bokr in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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4. / pl/1/4/14. Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder unter dem Gesichtspunkt der Inklusion von behinderten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/1/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 20a Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) erhalten ehrenamtlich tätige Personen eine angemessene Entschädigung, wobei das Nähere durch Satzung bestimmt wird. Die Stadt Aschaffenburg hat demzufolge die Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder erlassen.
Durch die in Art. 20a Abs. 2 GO und die in der Satzung genannten Entschädigungsgrundlagen soll sichergestellt werden, dass die Inhaber kommunaler Ehrenämter durch das auszuübende Ehrenamt grundsätzlich keine finanziellen Einbußen erleiden, aber auch keinen Gewinn erwirtschaften (gem. Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministerium des Innern vom 21.12.2000, AllMbl 2001, S. 3 ff, Ziffer 2).
Nun entstehen aufgrund der Teilnahme des schwerbehinderten Stadtrats xxx an den Sitzungen des Stadtrates, den Ausschüssen, den Fraktionssitzungen und sonstigen Veranstaltungen zu denen der Oberbürgermeister geladen hat, zusätzliche Kosten (z. B. Beförderungskosten), die von den Trägern der Kranken- und Pflegeversicherung oder Beihilfestelle als auch von Reha – Trägern nicht übernommen werden und die vom schwerbehinderten Stadtratsmitglied selbst zu tragen wären.
Eine Übernahme dieser Kosten durch die Stadt Aschaffenburg ist aufgrund der geltenden Satzungsregelungen derzeit nicht möglich, da das Thema Inklusion bisher in der Entschädigungssatzung noch nicht geregelt war.
Die Stadt Aschaffenburg sieht sich deshalb und für zukünftige Fälle veranlasst, den finanziellen notwendigen Mehraufwand, der bei der Teilnahme an Stadtratssitzungen, an Fraktionssitzungen oder Vorbereitungssitzungen von im Stadtrat vertretenen Wählergruppen bzw. an Veranstaltungen zu denen der Oberbürgermeister geladen hat, entsteht, zu tragen. Dadurch soll eben eine Verschlechterung der finanziellen Situation der betroffenen Stadtratsmitglieder verhindert werden, sofern dieser Mehraufwand nicht von einem anderen Leistungsträger z. B. Kranken- und Pflegeversicherung, Beihilfestelle, einem Sozialhilfe oder Reha – Träger i. S. v. SGB IX übernommen wird.
Durch die vorgeschlagene Satzungsänderung ist außerdem das Recht und die Teilhabe von
Stadtratsmitgliedern, die schwerbehindert i. S. von § 2 Abs. 2 SGB IX sind, gegenüber
nicht behinderten Stadtratsmitgliedern gewahrt, da eben kein finanzieller Nachteil für die betroffenen Stadtratsmitglieder mehr entsteht. Im Übrigen wird durch diese Regelung dem Art . 29 der UN-Behindertenrechtskonvention, also der Teilhabe von Behinderten am politischen und öffentlichen Leben, Rechnung getragen.
Die Regierung von Unterfranken hat per Fax vom 07.11.2013 die Rechtsauffassung der Stadt Aschaffenburg geteilt und eine Änderung der Entschädigungssatzung empfohlen (Anlage 1). Nach Auskunft der Regierung von Unterfranken als auch nach den vorliegenden Ergebnissen einer Umfrage unter vergleichbaren bayerischen Städten, übernimmt die Stadt Aschaffenburg hier eine Art „Vorreiterrolle“, da das Thema Inklusion von ehrenamtlichen kommunalen Mandatsträgern bisher noch nicht in Erscheinung getreten ist. Weitere Entwicklungen in diesem Bereich sind natürlich zu berücksichtigen.
Ebenso hat die Behindertenbeauftragte der Stadt Aschaffenburg der Formulierung dieser neuen Satzungsregelungen zugestimmt.
Da vor Krankheit, Behinderung und Unfall niemand gefeit ist, bittet die Verwaltung um Zustimmung zum Erlass der beigefügten Änderungssatzung (Anlage 2).
Anlagen:
Schreiben der Regierung von Unterfranken vom 07.11.2013 (Anlage 1)
Änderungssatzung (Anlage 2)
.Beschluss:
Die beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder vom 28.05.1990 (Anlage 1
) wird unter dem Gesichtspunkt der Inklusion von behinderten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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5. / pl/1/5/14. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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8. Sitzung des Werksenates
|
05.12.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
2 | ws/8/2/13 |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/1/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
- Der Antrag der KI vom 10.01.2014 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Der Vorgang wird vom zuständigen Stadtentwicklungsreferat bearbeitet werden.
- Der Antrag der KI vom 10.01.2014 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen und soll zuständigkeitshalber nicht von den Stadtwerken behandelt werden.
- Der Antrag der KI vom 10.01.2014 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen. Der Stadtwerkeleiter verweist den Zusammenhang auf die Antwort der Regierung, die im Rahmen des Werksenates bekannt gemacht wurde.
- Dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2014, bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan wird zugestimmt (Anlage 5).
Es wird festgestellt:
1. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 705.000,-- €
2. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 5.544.000,-- €
- Die Verwaltung sagt zu, dass der Antrag in Anlage 3 ausführlich im Werksenat beraten werden wird. Außerdem sollen die anderen Anträge in den zuständigen Senaten beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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6. / pl/1/6/14. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
8. Sitzung des Werksenates
|
05.12.2013
|
ö
|
Vorberatend
|
3 | ws/8/3/13 |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/1/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebs-verordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2013 vor. Der Vorschlag ist das Ergebnis eines Angebotsvergleichs im vergangenen Jahr, für dessen Erstellung sechs Prüfungsgesellschaften um die Abgabe eines Angebots gebeten wurden.
Die WIBERA AG hatte unter Berücksichtigung der angefragten Gasamtstundenzahl für die Jahresabschlussprüfung sowie der Nebenkostenregelung das wirtschaftlichste Angebot abgegeben und den Prüfungsauftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 erhalten.
Die Prüfungshandlung ist reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2013.
.Beschluss:
Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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7. / pl/1/7/14. Wirtschaftsplan 2014 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/1/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
Der Wirtschaftsplan 2014 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan (Anlage 6) wird gemäß § 16 des Gesellschaftsvertrages zustimmend zur Kenntnis genommen. Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Verlust 2.005.000,-- €. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 2.108.000,--
€.
Ein Beschluss des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vom 10.12.2013 gemäß § 12 Abs. 3 Nr. 1 liegt vor.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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8. / pl/1/8/14. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für den Jahresabschluss 2013 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/1/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 15 Abs 8 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der ABE für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die ABE schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Jahresabschlussprüfer zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH soll auch für die Prüfung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der ABE hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH, gemäß § 15 Abs. 8 des Gesellschaftsvertrages i. V. m.
§ 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2013 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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9. / pl/1/9/14. Feststellung des Wirtschaftsplanes 2014 der Stadtwerke Verkehrs GmbH (SVG);
- Vorschlag an die Gesellschafterversammlung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/1/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs. 1 Nr. 6 in Verbindung mit § 15 des Gesellschaftsvertrages der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) ist die Gesellschafterversammlung für die Feststellung des Wirtschaftsplanes der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) zuständig. Die Stadt Aschaffenburg ist alleiniger Gesellschaftervertreter der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG). Der Stadtrat wird deshalb gebeten den Wirtschaftsplan festzustellen und die Gesell-schaftervertreter der Stadt Aschaffenburg zu ermächtigen, in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) dem Wirtschaftsplan 2014 zuzustimmen. Der Aufsichtsrat der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) hat in seiner Sitzung vom 10.12.2013 dem Wirtschaftsplan zugestimmt.
.Beschluss:
Zur Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) wird der Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg ermächtigt, gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 6 i. V. m. § 15 des Gesellschaftsvertrages den Wirtschaftsplan 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG), bestehend aus Erfolgsplan, Vermögensplan, Finanzplan und Stellenplan festzustellen (Anlage 7). Nach dem Erfolgsplan beträgt der voraussehbare Gewinn 2.500,--
€. Nach dem Vermögensplan belaufen sich die voraussehbaren Einnahmen und Ausgaben auf 0,00 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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10. / pl/1/10/14. Bestellung der Jahresabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/1/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 14 Abs 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages ist die Gesellschafterversammlung der SVG für die Wahl des Jahresabschlussprüfers zuständig.
Die SVG schlägt vor, die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Jahresabschlussprüfer zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH soll auch für die Prüfung der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) vorgeschlagen werden.
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten. Der Aufsichtsrat der SVG hat in seiner Sitzung am 10.12.2013 der Bestellung der Wirtschaftsprüfer zugestimmt.
.Beschluss:
Der Stadtrat beschließt für die Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH gemäß § 14 Abs. 1 Nr. 4 des Gesellschaftsvertrages in Verbindung mit § 318 HGB die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH zum Prüfer des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH zu bestellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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11. / pl/1/11/14. Bericht über den Wirtschaftsplan 2014 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/1/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Es erfolgt ein mündlicher Bericht.
.Beschluss:
- Der mündliche Bericht über den Wirtschaftsplan 2014 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH wird zur Kenntnis genommen.
- Der Antrag der KI vom 10.01.2014 (Anlage 8) wird zur Kenntnis genommen. Der Antrag fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der AVG, sondern wäre als freiwillige Leistung der Stadtverwaltung zu sehen.
- Der Antrag soll im Plenum behandelt werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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12. / pl/1/12/14. Stadtratsanträge zum Thema Energie;
- Bekanntgabe der Antwortschreiben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pl/1/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung am 11.09.2013 hat die Energie- und Klimaschutzkommission den beiliegenden Antwortschreiben an die Stadtratsfraktionen zugestimmt.
Der Stadtrat wird gebeten die Schreiben zustimmend zur Kenntnis zu nehmen und die Anträge somit als erledigt anzusehen.
.Beschluss:
Die beiliegenden Antwortschreiben zu den, mit Stadtratsbeschluss vom 19.03.2012, an die Energie- und Klimaschutzkommission delegierten Stadtratsanträgen:
- CSU-Fraktion vom 12.04.2011 Forderung an die Stadtverwaltung zu konkreten
Schritten auf lokaler Ebene
- CSU-Fraktion vom 24.06.2011 Regionaler Energiemarktplatz
- FDP-Fraktion vom 16.03.2011 Energie aus Abwasser
- FDP-Fraktion vom 19.09.2011 Eckpunktepapier zur Energiewende
- Bündnis 90/Die Grünen vom 18.04.2011 Ausstieg aus der atomaren Energieerzeugung
- Bündnis 90/Die Grünen vom 26.04.2011 Prüfung der Potenziale von Wärmegewinnung
aus Kanalwasser, sowie Ermittlung von
möglichen Standorten
- Bündnis 90/Die Grünen vom 20.01.2012 Haushalt 2012 - Energiewende
- Kommunale Initiative vom 18.03.2011 Abschalten in Aschaffenburg
- Kommunale Initiative vom 29.03.2011 Ausstieg aus dem Atomstrombezug durch die
AVG
- Kommunale Initiative vom 29.04.2011 Zusatzantrag und Zusatzantrag 2 zu TOP 4
Plenum Ausstieg aus dem Atomstrom
- Kommunale Initiative vom 18.07.2011 Neue Lieferverträge der AVG bzgl. Strombezug
bis 2014
- SPD-Fraktion vom 11.04.2011 Kommunales Energiekonzept für Aschaffenburg
- SPD-Fraktion vom 05.12.2011 Wo sollen im Spessart die Windräder stehen?
- SPD-Fraktion vom 27.01.2012 Haushalt 2012 – Energiewende
Energetische Maßnahmen in und an öffentlichen
Gebäuden
werden zustimmend zur Kenntnis genommen. Somit gelten diese Anträge gemäß § 23 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg als dem Stadtrat vorgelegt
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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13. / pl/1/13/14. Mainufer Nilkheim;
- Umsetzung Grünkonzept
- Rahmenplan Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen
- Anträge der Stadträtin Frau Leonie Kapperer vom 06.12.2009, 08.12.2009 und 18.01.2010 im Rahmen der Teilentsiegelung des Flugfeldes Nilkheim und vom 02.03.2010 im Planungs- und Verkehrssenat zur Erstellung eines Freiraumkonzeptes
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 23.01.2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
13.01.2014
|
ö
|
Beschließend
|
13 | pl/1/13/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
0. Vorbemerkung
Im Rahmen der Beschlussfassung zum Grünkonzept wurde die Verwaltung am 05.10.2010 (PVS) beauftragt hierfür räumliche Teilkonzepte zu entwickeln. Eines dieser Teilkonzepte ist die ökologische und gestalterische Aufwertung des Nilkheimer Mainufers.
Das Freiraumkonzept „Nilkheimer Mainwiesen“ ist ein Rahmenplan für die langfristige Entwicklung des Landschaftsraums „Nilkheimer Mainwiesen“ zwischen Adenauerbrücke und Nilkheimer Bahnbrücke. Das Konzept soll über einen langfristigen Planungszeitraum von ca. 20 Jahren stufenweise umgesetzt werden.
In diesem Konzept sollten die Ziele, das Nilkheimer Flugfeld zu renaturieren, einen Auenstandort und Retentionsraum zu entwickeln, das Freizeit- und Sportangebot zu erhalten und zu verbessern planerisch konkretisiert werden.
Darüber hinaus sollten die bestehenden Funktionen (Freizeit und Naherholung, Fuß- und Radwegenetz, Parken) und Nutzungen (Gleitschirmsegler, Landwirtschaft) sowie die vorhandenen Biotopstrukturen (Auenbereich, Retentionsraum) erhalten werden.
Im Konzept sind weiterhin Ausgleichsmaßnahmen in Form von Neuanlagen von Obstbaumpflanzungen, für das neue Wohngebiet in Nilkheim vorgesehen. Diese Maßnahmen sollen als Sofortmaßnahme im 2014 umgesetzt werden, insbesondere deshalb, weil Obstbäume einen Entwicklungszeitraum von mehr als 20 Jahren bis zur Höhlenausbildung benötigen.
Das Freiraumkonzept Nilkheimer Mainufer wurde vom Landschaftsplanungsbüro Götte entwickelt und am 19.06.2012 im Planungs- und Verkehrssenat (PVS) vorgestellt Auf Wunsch der Mitglieder des PVS soll die Rahmenplanung auch im Plenum vorgestellt und bewertet werden. Im Frühjahr 2013 und im Herbst 2013 fanden auf Einladung der Stadtverwaltung zwei Ortstermine mit den Nilkheimer Stadträten statt, um vor Ort die Planung zu erörtern. Am ersten Termin nahm auch der Vorsitzende des Gleitsegelclubs „Albatros“ teil.
1. Ergebnisse der Erörterung der Rahmenplanung „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“ und Begehung des Planungsraumes
Aus der Begehung wurden folgende Empfehlungen festgehalten:
Start- und Landeareale für den Gleitsegelclub „Albatros“
Die Gleitsegelflieger benötigen für den Start eine lineare, unbefestigte Startstrecke, und für den Landebereich eine überschaubare, baumfreie Zone am Beginn oder Ende der Startstrecke. Die Querung der Startstrecke durch Fußgänger stellt eine Gefährdung während des Startvorganges dar. Mit der Aufstellung von z. B. mobilen Warnschildern an den Zugängen zur Startstrecke sind Sicherungsmaßnahmen für Fußgänger getroffen, die auf den Betrieb hinweisen.
Auf einen querenden, wassergebundener Fußweg zwischen Mainwiesenweg und Mainufer sollte aus Sicherheitsgründen verzichtet werden.
Ausgleichsflächen „Streuobstwiesen“ auf den Nilkheimer Mainwiesn
Für den neuen Bebauungsplan „Anwandeweg“ sind in den Nilkheimer Mainwiesen Flächen mit einer Größe 1,5 ha für den ökologischen und artenschutzrechtlichen Ausgleich, z. B. Streuobstwiese, vorgesehen.
Der Naturschutz hat die Anmerkung vorgetragen, dass bestehende Gehölzstrukturen nicht für die Ausgleichsmaßnahmen herangezogen werden können. Diese Anregung wird wie folgt berücksichtigt:
Die Ausgleichsflächen „Streuobstwiesen“ sollen auf den Freiflächen außerhalb des Einwirkungsbereiches der Gleitsegler und der vorhandenen Gehölzstrukturen entwickelt werden.
Geplanter Radweg „Auenweg“
Der geplante Auenradweg sollte nach dem ursprünglichen Konzept ein zusätzliches Angebot für die Radfahrer schaffen. Damit sollte der Konflikt zwischen Fußgängern und Radfahrern am Mainuferweg und insbesondere am S-förmigen Streckenabschnitt am Parkplatz Mainwiesenweg entschärft und als schnelle Radwegeverbindung ins Gewerbegebiet Nilkheim West dienen.
Es wurde auch die Alternativeroute über den Mainwiesenweg besprochen. Er wurde wegen fehlender Anbindung an die Großostheimer Straße und an den ufernahen Mainradweg als nicht zielführend verworfen.
Am zweiten Ortstermin wurde festgelegt, auf den geplanten Auenradweg wegen großer Eingriffe in die Natur endgültig zu verzichten. Im Gegenzug wurde vereinbart die Radwegeverbindung an der Großostheimer Straße weiter zu entwickeln.
Freigestellte Uferbereiche
Das Konzept schlägt vor, die Uferbereiche am Main hervorzuheben und attraktiver zu gestalten. Einerseits sollen die durch natürliche Erosion entstandenen Sand- und Kiesflächen am Mainufer durch schonende Pflegmaßnahme erhalten und erlebbar gemacht werden. Anderseits eröffnen Lücken am Mainufer Einblicke in die Flusslandschaft und stärken die Entwicklung von neuen Biotopstrukturen.
Die Anregungen des Naturschutzes aus der ersten Begehung wurden übernommen und nachfolgend umgesetzt:
Der „freigestellte Uferbereich“ wurde räumlich reduziert. Die „Ausblicke“ auf die Flusslandschaft wurden auf die Abstände der Kilometrierungssteine (Abstand beträgt 100 m) erweitert.
2. Weitere Vorgehensweise und Realisierungszeitraum
Hinsichtlich des fortschreitenden Planungsprozesses für das neue Baugebiet in Nilkheim ist es erforderlich, dass auch die Rahmenplanung für das Nilkheimer Mainufer einen Reifegrad erlangt, der Aussagen zur Umsetzung von Maßnahmen trifft.
Der Rahmenplan mit Stand vom 26.11.2013 sieht folgende Maßnahmen vor. Die Stadtverwaltung empfiehlt diese Maßnahmen nach folgenden Prioritäten und über einen Realisierungszeitraum von ca. 20 Jahren umzusetzen:
1 Sofortmaßnahme: Umsetzung 2014
- Entwickeln von Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für die geplante Wohnbebauung Anwandeweg in Nilkheim
2 Pflegemaßnahme: Umsetzungszeitraum 3-5 Jahre
- Behutsames Freischneiden von Sichtfenstern und Freiflächen zur besseren Wahrnehmung des Mains
3 Landschaftsentwicklungsmaßnahmen: Planungs- und Umsetzungszeitraum
5 - 10 Jahre
- Entwicklung eines Auenwaldes entlang des Maines
- Anpflanzen von Obstbäumen an der Großostheimer Straße / Kleingartenanlage Lorbeerweg zum Schutz der Kleingärten und Weiterentwicklung des Freiraumes
4 Planungsmaßnahmen: Planungszeitraum 10 - 15 Jahre
- Herstellen von Kleinsport- und Spielanlagen im Anschluss an das Wandererheim zur Ergänzung des Sport- und Freizeitangebotes
- Herstellen einer Bootsanlegstelle für Wasserwanderer nach Bedarf
5 Maßnahmen zum Hochwasserschutz: Umsetzungszeitraum langfristig
- Entwicklung einer Hochwasser-Retentionsfläche mit einem Volumen von ca. 25.000 m³
Das Freiraumkonzept „Nilkheimer Mainufer“ bietet die Chance rechtzeitig vor der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes „Anwandeweg“ Ausgleichsmaßnahmen am Mainufer für das neue Wohngebiet in Nilkheim zu konkretisieren.
Die Verwaltung regt an, aus der HHST-Nr. 1.5800.9553 „Grünkonzept“ Finanzmittel in Höhe von 20.000,- € bereitzustellen, damit die erforderlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen für das zukünftige Baugebiet Nilkheim umgesetzt werden können. Die Umsetzung soll in den Nilkheimer Mainwiesen erfolgen und in 2014 begonnen werden.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht über den weiterentwickelten Rahmenplan „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“ zur Kenntnis.
2 Der Stadtrat stimmt dem weiterentwickelten Rahmenplan „Nilkheimer Mainwiesen“ vom 26.11.2013 zu. Auf dessen Grundlage sollen die Einzelmaßnahmen schrittweise umgesetzt werden.
3 Die Verwaltung wird beauftragt folgende Maßnahmen aus dem Rahmenplan „Freiraumkonzept Nilkheimer Mainwiesen“ und nach folgender Priorisierung umzusetzen.
3.1 Sofortmaßnahme: Umsetzung in 2014
- Entwickeln von Streuobstwiesen als Ausgleichsflächen für die geplante Wohnbebauung “Anwandeweg“ in Nilkheim
3.2 Pflegemaßnahme: Umsetzungszeitraum 3 - 5 Jahre
- Behutsames Freischneiden von Sichtfenstern und Freiflächen zur besseren Wahrnehmung des Mains
3.3 Landschaftsentwicklungsmaßnahmen: Planungs- und Umsetzungszeitraum
5 - 10 Jahre
- Entwicklung eines Auenwaldes entlang des Maines
- Anpflanzen von Obstbäumen an der Großostheimer Straße / Kleingartenanlage / Lorbeerweg zum Schutz der Kleingärten und Weiterentwicklung des Freiraumes
3.4 Planungsmaßnahmen: Planungs- und Umsetzungszeitraum 10 - 15 Jahre
- Herstellen von Kleinsport- und Spielanlagen im Anschluss an das Wandererheim zur Ergänzung des Sport- und Freizeitangebotes
- Herstellen einer Bootsanlegstelle für Wasserwanderer nach Bedarf
3.5 Maßnahmen zum Hochwasserschutz: Umsetzungszeitraum langfristig
- Entwicklung einer Hochwasser-Retentionsfläche mit einem Volumen von ca. 25.000 m³
3.6 Maßnahme: Radwegeverbindungen
- Verzicht auf den geplanten „
Auenradweg“ in den Nilkheimer Mainwiesen und Entwickeln einer Radwegeverbindung entlang der Großostheimer Straße
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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14. / pl/1/14/14. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19);
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.01.2014
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ö
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Beschließend
|
14 | pl/1/14/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 durchgeführt; der Bebauungsplan-Vorentwurf hing in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Aschaffenburg zwecks Unterrichtung der Bürger und Erörterung aus.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sind mehrere schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese werden im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren grundsätzlichen Zielstellungen weitergeführt werden kann. Der Bebauungsplanentwurf wird in einigen inhaltlichen Punkten geändert bzw. ergänzt (vgl. auch Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu 2.: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 4 Abs. 1 BauGB wurde im Zeitraum vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 durchgeführt.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sind mehrere schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese werden im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden behandelt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren grundsätzlichen Zielstellungen weitergeführt werden kann. Der Bebauungsplanentwurf wird in einigen inhaltlichen Punkten geändert bzw. ergänzt (vgl. auch Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden).
Zu 3.: Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf mit zeichnerischen und textlichen Änderungen und Ergänzungen und Herausnahme von textlichen Festsetzungen
Der Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2013 berücksichtigt die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) resultierenden Änderungserfordernisse. So sieht der Bebauungsplanentwurf in inhaltlichen Änderungen und Ergänzungen der Planungsziele im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
Art der baulichen Nutzung:
- Für das Sondergebiet wird die Zweckbestimmung präzisiert zu „Einzelhandel + Gewerbe“, bei dem ab dem 1.OG Büro- und Dienstleistungsnutzungen zugelassen werden. Damit orientiert sich das Sondergebiet als Bestandteil des gesamten Entwicklungsgebietes des Bahnhof-Nord-Geländes stärker an den dort vorhandenen Einzelhandelsnutzungen im Erdgeschoss und Büro- und Dienstleistungsnutzungen in den Obergeschossen.
- Die textliche Festsetzung zu den Verkaufsflächen im Sondergebiet wird aus den planungsrechtlichen Festsetzungen herausgenommen und unter Hinweise zur Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel ergänzt und präzisiert, die max. Obergrenzen für Verkaufsflächen und die ausgeschlossenen Sortimente im Sondergebiet bleiben aber gleich.
Es werden folgende Ergänzungen und Präzisierungen vorgenommen:
Es sind folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen einzelner Sortimente für das Plangebiet des Bebauungsplanes 18/14 „Südlich Lange Straße – Mitte“ festgesetzt:
- Lebensmittel: max. 3.500 m² VF
- Drogeriewaren / Kosmetika: max. 750 m² VF
- Bücher und Zeitschriften: max. 950 m² VF
- Elektrogeräte („weiße Ware“), Leuchten: max. 2.000 m² VF
- Fahrräder: max. 850 m² VF
- Haushaltswaren, Glas, Porzellan, Keramik: max. 850 m² VF
- Orthopädie / Sanitätsbedarf: max. 100 m² VF
- Reformwaren / Naturkost: max. 100 m² VF
- Spielwaren / Bastelartikel: max. 1.100 m² VF
- Sport- und Campingartikel: max. 2.000 m² VF
- Zoofachhandel: max. 500 m² VF
Für das Sondergebiet SO werden dieselben Obergrenzen für Verkaufsflächen vorgeschrieben, mit folgenden Ausnahmen:
- Folgende Sortimente sind unzulässig:
- Lebensmittel: Nahrungs- und Genussmittel, Reformwaren, Naturkost
- Drogeriewaren, Parfüms, Kosmetika
- Bücher, Zeitungen, Zeitschriften
- Brillen und -zubehör, optische Erzeugnisse
- Es gelten folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen der zusätzlichen Sortimente:
- Schuhe max. 100 m² VF
- Oberbekleidung max. 100 m² VF
Randsortimente aller Warengruppen dürfen im Sondergebiet max. 15% der Gesamt-Verkaufsfläche ausmachen.
Die o.g. Festsetzungen zu den Verkaufsflächen im Sondergebiet werden in einer Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig GmbH geregelt.
Die aufgeführten max. Verkaufsflächen stellen nur einen theoretischen Wert dar, der auf der Sondergebietsfläche aufgrund der begrenzten überbaubaren Fläche und erreichbaren Geschossfläche bei weitem nicht ausgeschöpft werden kann.
- In der Beschlussvorlage des PVS vom 05.11.2013 war geregelt, dass im Baugebiet MI 1 ausnahmsweise Discotheken und Programmkino bis 300 Sitzplätze zugelassen werden.
Die ausnahmsweise Zulässigkeit von Discotheken wird jetzt herausgenommen und geregelt, dass im Baugebiet MI 1 ausnahmsweise Programmkino bis 300 Sitzplätze zugelassen werden sollen. Unter üblicher (normaler) Freizeitbetätigung im Zusammenhang mit dem Besuch von Vergnügungsstätten ist zu verstehen, dass die Vergnügungsstätte ihre Darbietungen im Rahmen der heutzutage üblichen Polizeistunde abwickelt, während die kerngebietstypischen Vergnügungslokale überhaupt erst am späten Abend öffnen und eine verkürzte Polizeistunde bis 3.00 Uhr morgens erwartet wird.
Die Einordnung von Kinos als Vergnügungsstätte und nicht als kulturelle Anlage ergibt sich daraus, dass die Programmgestaltung auf das Vergnügen der Zuschauer und nicht auf ihre kulturellen Interessen abstellt und das Kino – i.d.R. mit entsprechenden Nebenanlagen verbunden – auf eine möglichst umfangreiche Befriedigung der verschiedenen Vergnügungsbedürfnisse der Bevölkerung abzielt.
Städtebaulich ist unter dem Begriff „Vergnügungsstätte“ zu verstehen, dass diese eher wohngebietsunverträglich ist. Dies ergibt sich daraus, dass besonders in den Abendstunden mit einem größeren Zu- und Abfahrtsverkehr zu rechnen ist, wenn die Belästigung durch den üblichen Straßenverkehr bereits zurück geht, was zu störenden Begleiterscheinungen führen kann.
Um diese störenden Begleiterscheinungen möglichst zu verhindern, wird die ausnahmsweise Zulässigkeit von Programmkino auf eine Größe von max. 300 Sitzplätze begrenzt.
Für Kinos sind gem. Stellplatzsatzung der Stadt Aschaffenburg (GaStAbS) 1 St./10 Sitzplätze nachzuweisen, d.h. für 300 Plätze wären 30 Stellplätze nachzuweisen. Dadurch wird sichergestellt, dass es zu keinen störenden Begleiterscheinungen durch An- und Abfahrtsverkehr kommt.
Maß der baulichen Nutzung:
- Im Baugebiet MI 1 wird die max. Gebäudeoberkante geringfügig von 144,80m ü. NN auf 145,50m ü. NN geändert und begrenzt in Reaktion auf die bestehende bauliche Höhe entlang der Lange Straße zwischen Dämmer Tor und Bert-Brecht-Straße.
- Im Baugebiet MI 2 wird die südliche Baugrenze geringfügig nach Süden erweitert und damit an die hintere Baugrenze des MI 1 angepasst. Damit soll neben der Berücksichtigung der Bestandsbebauung auch Spielraum für eine zukünftige rückwärtige Bebauung als Reaktion auf die umliegende Bebauung Lange Straße 1a - 1f.
- Die Anzahl der Vollgeschosse im MI 2 und im MI 1 auf dem Grundstück der Bestandsbebauung Lange Straße 1a-1f wird auf max. III Vollgeschosse reduziert in Reaktion auf die Bestandsbebauung in diesem Bereich des Plangebietes.
Festsetzung der Anpflanzung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen:
- I.12 wird dahingehend geändert, dass im Baugebiet SO anstatt je 330m² überbaubarer Grundstücksfläche nur je 550m² überbaubarer Grundstücksfläche ein großkroniger, standortgerechter Laubbaum (Stammumfang mind. 18-20cm, Pflanzbeet >6m²) zu pflanzen ist, da für die naturschutz- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen im Sondergebiet eine Ausgleichsfläche geschaffen werden muss, die ursprünglich neben weiteren Pflanzflächen zur Anpflanzung der notwendigen Bäume angedacht war. Weiterhin wird ergänzt, dass die bereits vorhandenen Bäume auf den Baugrundstücken auf die Bestimmung der Pflanzung angerechnet werden kann.
Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung / spezielle artenschutzrechtliche Prüfung (saP):
- Im Bebauungsplanentwurf werden die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen geregelt.
So wird folgendes ergänzt:
„Im Planteil und in den zeichnerischen Festsetzungen wird diese Fläche als „Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung von Natur und Landschaft. Ausgleichsfläche mit der Zweckbestimmung „Mauereidechsenlebensraum“ gemäß spezieller artenschutzrechtlicher Prüfung (saP) vom 15.11.2013 und gemäß E-/A-Bilanzierung vom Dezember 2013“ gekennzeichnet.
Weiterhin wird ergänzt:
II Regelung gemäß § 1a Abs.3 BauGB und § 9 Abs.1a BauGB i.V.m. Art. 6a BayNatSchG zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen
II.1 Den vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft auf den Eingriffsgrundstücken der Baugebiete werden naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen gemäß der textlichen Festsetzung Nr. I.12 zugeordnet.
Zudem ist die Anlage und Pflege der Biotopstrukturfläche „Mauereidechsenlebensraum“ auf der Ausgleichsfläche gemäß den textlichen Festsetzungen Nr. II.3 herzustellen.
II.2 Den vorbereiteten Eingriffen in Natur und Landschaft auf den Eingriffsgrundstücken werden zudem naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des „Ökokonto Neurod“ (vgl. Karte im Anhang zur Begründung) in einem Umfang von 52.973 Biotopwertpunkten zugeordnet.
II.3 Als artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme ist zur Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktion eines potentiellen Fortpflanzungs- und Ruhehabitats der Mauereidechse ein Reptilienbiotop auf der im Bebauungsplan ausgewiesenen Ausgleichsfläche zu schaffen und dauerhaft zu pflegen und zu erhalten.
Für eine Eignung als Ausgleichsfläche ist die Anlage folgender Strukturen erforderlich:
- Gabionenwand (20m lang / 1m breit / 2m hoch / 0,5m – 1m tief) parallel und südlich angrenzend an den bestehenden Gehölzstreifen;
- Verwendung von autochthonem Gesteinsmaterial; Körnung von 100 mm (60 %) und 100-200 mm (40%), um erreichbare Zwischenräume auszubilden;
- Ausbringung von nährstoffarmen Substrat (z. B. Flusssand, bandförmige Ausbringung 50-70 cm tief, 2-3 m breit) südlich entlang des Steinriegels oder der Gabione (Eiablageplätze);
- Auflockerung des verdichteten Bodens und Anreicherung mit Schotter zur Anlage von Rohbodenflächen und Schotterfluren zur Förderung von vegetationsarmen, offenen Standorten;
- Einsaat von autochthonem Saatgut (Trockenrasen-Mischung) im Schotterbereich zur Entwicklung einer arten- und blütenreichen Krautvegetation (DGHT 2011).
Weiterhin sind die Hinweise Nr. IV.7 zu beachten.“
Zur Umsetzung des erforderlichen Grünflächenanteils bietet der Eigentümer der Sondergebietsfläche an, die nicht bebaubaren städtischen Flächen 6493/38 und 6493/32 zu erwerben.
Altlasten und Kampfmittel:
- Im Bebauungsplanentwurf werden die Altlastenverdachtsflächen und die Flächen, bei denen mit Kampfmitteln zu rechnen ist, zeichnerisch und textlich ergänzt.
Weitere Ergänzungen der Ziele und Inhalte:
- Der Bebauungsplanvorentwurf greift im Bereich der Sondergebietsfläche, die als Pflanzfläche PF 3 festgesetzt ist, teilweise in den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Bahnparallele Damm“ ein und übernimmt weitestgehend die in dem Bereich getroffenen Festsetzungen. Lediglich eine Dreiecksfläche von ca. 4m² im Bereich der südlichen/östlichen Baulinie/Baugrenze greift in die Private Grünfläche gem. B-Plan Bahnparallele ein, dies kann aber zusammen mit einer neuen Baumpflanzung als Ersatz für den 4. wegfallenden Baum auf den nicht überbaubaren Flächen des Sondergebietes kompensiert werden.
Im Bebauungsplanentwurf wird noch ergänzt, dass die drei zu pflanzenden Bäume auf der Sondergebietsfläche am Nordring in der Art von hochstämmigen Laubbäumen (Hainbuche, Winterlinde, Feldahorn oder Traubeneiche; Mindestgröße H., 3x verpflanzt, StU 18-20 cm) sein müssen.
- Weiterhin wird für die vorhandene Trafostation auf dem Baugrundstück Fl.Nr. 1887, Lange Str. 1a – 1f, die innerhalb der überbaubaren Flächen liegt, im Bebauungsplanentwurf ein Ersatzstandort an der Lange Str. außerhalb der überbaubaren Flächen ausgewiesen.
- Unter „IV. Hinweise“ wird folgendes geregelt:
„Zu allen stromführenden Teilen sind Sicherheitsabstände bzw. Sicherheitsvorkehrungen nach VDE 0115 Teil 3, DB-Richtlinie 997.02 und GUV-R B 11 einzuhalten. Zur Oberleitungsanlage ist ein Schutzstreifen gemäß den VDE-Richtlinien freizuhalten.“
„Falls bei einem Kraneinsatz Betriebsanlagen der Eisenbahn überschwenkt werden können, ist mit der DB Netz AG eine kostenpflichtige Kranvereinbarung abzuschließen und mind. 8 Wochen vorher zu beantragen. Der Antrag zur Kranaufstellung incl. der Stellungnahme der DB AG zum Bauantrag und eines maßstäblichen Lageplans (M 1:1000) mit dem vorgesehenen Schwenkradius ist bei dem Immobilienmanagement Süd, I.NFR(M), Sandstraße 38-40, 90443 Nürnberg, vorzulegen.“
„Bei der Planung von Beleuchtungen und Werbeanlagen in der Nähe der Bahn ist darauf zu achten, dass eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Eisenbahnverkehrs (insbesondere Blendung des Eisenbahnpersonals und eine Verwechslung mit Signalbegriffen der Eisenbahn) ausgeschlossen ist.“
„Alle von Bahnanlagen und dem gewöhnlichen Bahnbetrieb ausgehenden Immissionen sind hinzunehmen und erforderlichenfalls auf eigene Kosten geeignete Schallschutzmaßnahmen ausschließlich außerhalb von Bahnflächen von der Gemeinde oder den einzelnen Bauwerbern vorzusehen bzw. vorzunehmen. Der Bauherr hat Abwehrmaßnahmen nach § 1004 in Verbindung mit § 906 BGB sowie dem Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) zu tragen.“
„Bei allen Arbeiten im Bereich von Anlagen der Eisenbahnen des Bundes (EdB) ist das bautechnische Regelwerk der DB Netz AG in Verbindung mit der „Eisenbahnspezifischen Liste Technischer Baubestimmungen“ (ELTB) der Deutschen Bahn AG zu beachten.“
„Umgang mit Funden von Bodendenkmälern
Im Plangebiet auftretende Funde von Bodendenkmälern sind unverzüglich der Unteren Denkmalschutzbehörde oder dem Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege zu melden. Aufgefundene Gegenstände und Fundort von Bodendenkmälern sind unverändert zu belassen. Auf die Bestimmungen des Art. 8 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes wird verwiesen.“
„Für die Errichtung oder Änderung von Gebäuden mit schutzbedürftigen Räumen sind technische Vorkehrungen gemäß DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – (November 1989) zum Schutz gegen Außenlärm, vorzusehen. Das erforderliche relevante Schalldämmmaß R`w, res für Außenbauteile ist der Tabelle 8, Zeile 2 und Spalte 4 (R´w, res von 30 dB), DIN 4109, zu entnehmen.“
„Es wird empfohlen, durch geeignete Grundrissgestaltung bei der gewerblichen Nutzung des „Sondergebietes für Einzelhandel“ die schutzwürdigen Räume (z. B. Büronutzung) auf den lärmabgewandten Seiten des Nordrings vorzusehen.“
„Sollten schutzwürdige Räume entlang des Nordrings entstehen, so ist während des Baugenehmigungsverfahrens ein schalltechnischer Nachweis durch ein nach §§ 26, 28 Bundes-Immissionsschutzgesetz zugelassenes Messinstitut zu erbringen. In dem Nachweis sind Ausführungen zu machen, wie gesunde Arbeitsverhältnisse gewährleistet werden können. Dies beinhaltet im Besonderen die Vorgaben führt die Umsetzungen zum baulichen Schallschutz gemäß DIN 4109.“
„Das Gebäude direkt am Nordring ist hinsichtlich seiner Funktionen als Schallschutzwand so zu bemessen (z. B. Höhe) und auszuführen (z. B. schallabsorbierend), dass sie der ursprünglich geplanten Schallschutzwand (Bebauungsplan 18/11 „Bahnparallele“) entsprechen. Spätestens zur Inbetriebnahme des Nordrings muss diese Funktion erfüllt sein. Die Erfüllung der Funktion ist durch eine gutachterliche Äußerung vor Baubeginn zu bestätigen.“
IV.7 Beachtung zu Ausführungen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)
Die Ausführungen der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) des Büro Fabion vom 15.11.2013 sind zu beachten.
Maßnahmen zum Schutz von Fledermäusen, Reptilien (Mauereidechsen) und der Vogelfauna sind
im gesamten Bereich der Sondergebietsfläche
- Rodungen von Gehölzen und Entfernen von Vegetation nur von Anfang Oktober – Ende Februar;
- Abtragung der Erdaufschüttungen und Oberbodenabtrag nur von Mitte März – Mitte April
im Bereich der Pflanzfläche PF 3
- Verwendung von Baumarten gem. textl. Festsetzung I.11 mit möglichst geringem Schattenwurf für die Anpflanzung der Baumreihe entlang des Nordrings; zu bevorzugen ist der Feldahorn.
Zu 4.
Der Entwurf der Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig GmbH wird zur Kenntnis genommen.
Die max. Verkaufsflächen sind unter „Punkt 3.“ unter „Art der baulichen Nutzung“ in der Beschlussvorlage aufgeführt. Diese stellen nur einen theoretischen Wert dar, der auf der Sondergebietsfläche aufgrund der begrenzten überbaubaren Fläche und erreichbaren Geschossfläche bei weitem nicht ausgeschöpft werden kann.
Um die o.g. Obergrenzen der Verkaufsflächen für die Zukunft zu sichern, ist die Ergänzung des städtebaulichen Vertrages notwendig.
Zu 5.
Beim Bebauungsplan “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) handelt es sich aufgrund der ausschließlichen Bestandsüberplanung eines im Zusammenhang bebauten Stadtgebiets sowie der Wiedernutzbarmachung durch die Überplanung des P&R-Platzes und auch aufgrund der relativ geringen Größenordnung der überbaubaren Flächen von insgesamt weniger als 20.000 m² (Flächen innerhalb der Geltungsbereichsgrenze = ca. 18.500 m²) um einen „Bebauungsplan der Innenentwicklung“ nach § 13a BauGB, der im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB aufgestellt werden kann.
Auf die Erstellung des für „Bebauungspläne der Innenentwicklung“ nicht notwendigen „Umweltberichts“ nach § 2a Nr. 2 BauGB kann verzichtet werden – gleichwohl sind Belange von Natur und Landschaft in der planerischen Abwägung entsprechend zu würdigen.
Die nächsten Verfahrensschritte, die es durchzuführen gilt, sind die Unterrichtung der Öffentlichkeit (frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit) gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 1 BauGB.
Die öffentliche Auslegung soll mit dem überarbeiteten Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2013 durchgeführt werden.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 10).
2. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 01.07.2013 bis 22.07.2013 zum Vorentwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 11).
3. Dem Bebauungsplanentwurf vom 28.10.2013 für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) mit Begründungsentwurf vom 28.10.2013 wird zugestimmt. Es werden zeichnerische und textliche Änderungen und Ergänzungen und Herausnahmen von textlichen Festsetzungen vorgenommen.
4. Der Entwurf der Ergänzung des städtebaulichen Vertrages zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig GmbH wird zur Kenntnis genommen (Anlage 12).
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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15. / pl/1/15/14. Lärmbeeinträchtigungen durch Großveranstaltungen auf und um den Volksfestplatz
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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1. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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13.01.2014
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ö
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Beschließend
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15 | pl/1/15/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Rechtliche Grundlagen Lärmschutz
Lärm ist nach § 3 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert als schädliche Umwelteinwirkung, wenn er nach Art, Dauer und Ausmaß geeignet ist, Gefahren erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit herbeizuführen. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt dabei nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch von der Art der Geräusche, der Tageszeit der Einwirkungen und der Nutzung eines Gebietes ab. Für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen sind auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (BVerwGE 88, 143).
Die Begrenzung und Beurteilung von Freizeitlärm ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bayern wird für Freizeitlärm durch Volksfeste, Konzerte, Openair-Kinos usw. die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sinngemäß angewendet. In anderen Bundesländern wurde die vom Länderausschuss Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte Freizeitlärmrichtlinie als Verordnung erlassen.
In beiden Beurteilungsgrundlagen sind für die Beurteilung der Lärmeinwirkungen, z.B. an einer Wohnung, Immissionsrichtwerte definiert. Diese Werte sind jeweils abhängig von der Gebietsnutzung gestaffelt.
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Immissionsrichtwerte in dB(A)
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Tagsüber außerhalb der Ruhezeiten*
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Tagsüber innerhalb der Ruhezeiten*
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Nachts (22:00 – 06:00 Uhr)
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Mischgebiet
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60
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55
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45
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Besonderes Wohngebiet
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60
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55
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40
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Allgemeines Wohngebiet
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55
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50
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40
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* Ruhezeiten sind an Werktagen 6:00 – 8:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 07:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr
In Ausnahmefällen kann aber von diesen Immissionsrichtwerten abgewichen werden. Bei diesen sogenannten seltenen Ereignissen dürfen aber die normalen Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB (A) überschritten werden, keinesfalls aber Tagsüber 70 dB(A), in den Ruhezeiten 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) überschreiten. Diese seltenen Ereignisse dürfen gemäß der in Bayern angewandten Sportanlagenlärmschutzverordnung höchstens an 18 Kalendertagen eines Jahres auftreten.
In Streitfällen wird seitens der bayerischen Verwaltungsgerichte Gerichte aber immer häufiger die Freizeitlärmrichtlinie als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Dort werden teilweise maximal 10 seltene Ereignisse als oberste Grenze für Lärmeinwirkungen angesehen.
Zu 2: Lärmintensivere Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz 2013
Im Aschaffenburger Stadtgebiet hat sich der Volksfestplatz zur Durchführung von Groß- und Kleinveranstaltungen etabliert. Hier finden, teilweise bereits seit Jahrzehnten, Veranstaltungen wie das Volksfest, das Fest Brüderschaft der Völker und das Afrika-Karibik Festival statt. Aufgrund der mangelnden Alternative für Open-Air-Veranstaltungen im Stadtgebiet steigt die Nachfrage nach diesem Veranstaltungsort, so fand in diesem Jahr auch ein Konzert der Gruppe PUR auf dem Volksfestplatz statt.
Wie bekannt, finden jedoch auch noch andere Veranstaltung im Umfeld des Volksfestplatzes statt. 2013 waren dies: Ein Konzert im Innenhof des alten Forstamtes während der Kulturtage, die Museumsnacht mit verlängerten Zeiten der Außenbewirtung für die Gaststätten, das Dalbergstraßenfest (zweimal), das Stadtfest mit der Bühne unterhalb der Wappenmauer und an gleicher Stelle die Fahrerfeier des Linde Stapler Cups. Die Veranstaltung des Funkhauses am Freitag vor dem Stadtfest fand hier 2013 zum zweiten Mal in Folge statt.
Eine geplante Main-Sommer-Festival mit Aschaffenburger Gastronomen wurde in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt. Weitere Anfragen zur Durchführung von einem Holi Farb Festival und einer DJ Open Air Veranstaltung wurden ebenfalls nicht realisiert.
Zu 3: Beschwerdensituation 2013
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Mainufers ging in 2013 ein Schreiben eines Anwohners und 33 weiteren Anwohnern ein, mit der Bitte auf beiden Mainufern die immer zahlreicheren und lauter werdenden Veranstaltungen zu reduzieren und auf dem stadtseitigen Mainufer ein lärmarmes Mainufer zu planen.
Die Anzahl der lauten Veranstaltungen am Mainufer wurde auch in der Bürgerversammlung durch eine Anwohnerin im Güterberg thematisiert. Sie führte aus, dass bei den Festen Brüderschaft der Völker, Afrika-Karibik-Festival und auch teilweise beim Volksfest die Lärmbelästigung erheblich sei. Eine ähnliche lautende Beschwerde wurde im August 2013 dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auch aus der Lamprechtstraße vorgetragen, hier wurde zudem noch die Bühne an der Wappenmauer während des Stadtfestes als erhebliche Lärmquelle aufgeführt.
Speziell zum Afrika-Karibik-Festival gingen 2013 jeweils Beschwerden ein aus der Webergasse, der Lamprechtstraße, der Martin-Luther-Straße (Nilkheim), aus Leider und der Hanauer Straße. In letzterem Fall wurden hierbei durch den Beschwerdeführer auch im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes die Ergebnisse von Überwachungsmessungen angefordert und Rücksprache mit einem juristischen Beistand erwähnt. Im Zusammenhang mit dem AKF wurden im Main-Echo mehrere Leserbriefe veröffentlicht, welche sich zwar überwiegend mit der Art der gespielten Musik beschäftigten, aber teilweise auch die Basslastigkeit und die Lautstärke beklagen.
Zum Dalbergfest ging im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz eine Beschwerde wegen der Lautstärke der Beschallung ein. Durch den Anrufer wurde jedoch darauf verwiesen, dass insbesondere die Wiederholung des Festes auf Unverständnis bei den Anwohnern traf.
Die Beschwerdesituation der Anwohner zu den Veranstaltungen variiert jedoch jährlich, besonders die zunehmende Basslastigkeit der Musikdarbietungen wird aber häufig als gravierend dargestellt. Bei Open-Air-Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz sind zudem die Lautsprecher bisher immer in Richtung Nilkheimer Streuobstwiesen auszurichten, um die Innenstadt und Leider zu entlasten. Das Heranrücken der Nilkheimer Wohnbebauung wird voraussichtlich zu neuen Konflikten zwischen dem Ruhebedürfnis der neuen Anwohner und den lauten Veranstaltungen führen.
Zu 4: Genehmigungen
Die immissionsschutzrechtliche Zustimmung zu lauteren Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz wird einerseits u.a. aufgrund immer stärkerer Beschallungsanlagen, einer steigenden Zahl an Musikdarbietungen, wegen der Einhaltung gesetzlicher Regelungen und einem gestiegenen Anspruch der Bürger auf Ruhe immer schwieriger. Auf der anderen Seite steht das Interesse der Betreiber und Künstler, welche Beschränkungen der Musiklautstärke teilweise mit Unverständnis aufnehmen und sich ungerecht behandelt fühlen.
Die dem Volksfestplatz nächsten Wohnungen befinden sich in der Suicardusstraße, Webergasse, Fischergasse, Ziegelbergstraße, Kapellenstraße und dem Leiderer Stadtweg. Bei jeder Veranstaltung muss geprüft werden, wie laut eine Veranstaltung voraussichtlich wird und ob die Anzahl der seltenen Ereignisse in diesem Bereich bereits ausgeschöpft ist. Falls dies der Fall ist, muss geprüft werden, ob durch die geplante Veranstaltung die Einhaltung der normalen Immissionsrichtwerte möglich ist. Diese Beurteilung kann z.B. anhand der zu beschallenden Fläche, der Dauer und der Art der Veranstaltung erfolgen. Vor einer solchen Prüfung kann aus immissionsschutzfachlicher Sicht einer Veranstaltung nicht zugestimmt werden.
Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte bei Open-Air Veranstaltungen, so wie diese bereits auf dem Volksfestplatz stattfinden, kann in den meisten Fällen jedoch nur gewährleistet werden, wenn diese als seltene Ereignisse die Möglichkeit haben die normalen Immissionsrichtwerte zu überschreiten. Die seit Jahren durchgeführten Veranstaltungen wie das Volksfest (11 Tage), das Stadtfest (2 Tage), das Afrika Karibik Festival (4 Tage) finden bereits an insgesamt 17 Tagen im Jahr statt.
Die Anzahl der seltenen Ereignisse ist an einzelnen Immissionsorten (z.B. Suiccardusstraße) mit den o.g. Veranstaltungen bereits fast ausgeschöpft. Zusätzliche laute Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz können aus immissionsschutzfachlicher Sicht nur noch an einem Tag als seltenes Ereignis eingestuft werden. So konnten dem Fest Brüderschaft der Völker in diesem Jahr in Absprache mit dem Kulturamt erstmals nur die normalen Immissionsrichtwerte zugestanden werden, weil mit der weiteren und vom Stadtrat zugestimmten Veranstaltung, dem „PUR Konzert“, die 18 Tage für die seltenen Ereignisse bereits ausgeschöpft waren.
Sollten hier weitere entsprechende Veranstaltungen hinzukommen, steigt das Risiko der Stadtverwaltung ein durch einen betroffenen Nachbarn eingeleitetes Klageverfahren zu verlieren. Dies kann zur Konsequenz haben, dass der Veranstalter der untersagten oder beeinträchtigten Veranstaltung die Stadt in Regress nimmt. Dies kann auch zur Konsequenz haben, dass städtische Traditionsveranstaltungen untersagt oder mit Restriktionen beaufschlagt werden. Hiervon ist insbesondere Stadtfest als letzte städtische Veranstaltung im Jahr betroffen. Abwegig ist diese Annahme nicht. Zum Beispiel war die Stadt Fürth im Jahr 2013 einer Reihe von Klagen der Anwohner der Gustavstraße ausgesetzt. Über diese Klagen wurde im Juli die Öffnung der Freischankflächen bis 23.00 Uhr gekippt und die Livemusik beim Fürth-Festival auf 22.00 Uhr beschränkt.
Bei den Genehmigungen für Veranstaltungen im Bereich auf und um den Volksfestplatz ist daher darauf zu achten, dass die maximale Anzahl der sogenannten seltenen Ereignisse (18 Tage) nicht überschritten wird. Traditionellen und wiederkehrenden Veranstaltungen wie z.B. Volksfest, Stadtfest und Afrika-Karibik-Fest sollte dabei jedoch ein Vorrang eingeräumt werden.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 13 d. ö. S. " Lärmbeeinträchtigungen durch Großveranstaltungen auf und um den
Volksfestplatz" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 31.03.2015 16:01 Uhr