Datum: 03.02.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:30 Uhr bis 18:20 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/2/1/14 Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2014/15
2pl/2/2/14 SPNr. PL/2/2/14
3pl/2/3/14 Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2014
4pl/2/4/14 Haushaltssatzung 2014 und Haushaltsplan 2014 der Stadt Aschaffenburg Haushaltssatzung 2014 und Haushaltsplan 2014 der Hospitalstiftung
5pl/2/5/14 Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2017
6pl/2/6/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 10.01.2014 wegen "Beibehaltung Microsoft-Software oder Umstieg auf freie Software" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2014

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1. / pl/2/1/14. Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2014/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.02.2014 ö Beschließend 1pl/2/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2014 voraussichtlich um rund 2,5 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2014/15 in gleicher Höhe anzuheben.

Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte:

Für Schüler(innen) mit Familienwohnsitz

A) in Aschaffenburg und Großostheim
B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim


Jahresbetrag in €
A alt
A neu
B alt
B neu
 
 
 
 
 
GRUNDFÄCHER
 
 
 
 
Grundkurs Musik (75 min)
352 €
361 €
528 €
541 €
Elementares Gruppenmusizieren
287 €
294 €
431 €
441 €
Percussion 4er-Gruppe
322 €
330 €
483 €
495 €
Percussion 5er-Gruppe
259 €
265 €
389 €
398 €
Kindertanz
210 €
215 €
315 €
323 €
Musikgarten
176 €
180 €
264 €
271 €
Musikalische Erwachsenenbildung
91 €
93 €
137 €
140 €
Unterricht Instrumentalklassen (90 Min.)
410 €
420 €
615 €
630 €
 




HAUPTFÄCHER




Einzel (45 min)
1.069 €
1.096 €
1.604 €
1.644 €
Einzel (30 min)
713 €
731 €
1.070 €
1.096 €
Zweiergruppe (45 min)
637 €
653 €
956 €
979 €
Dreiergruppe (45 min)
484 €
496 €
726 €
744 €
Vierergruppe (45 min)
327 €
335 €
491 €
503 €
Ergänzungsfächer
64 €
66 €
96 €
98 €


In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen.

Bei der Bewertung der Unterrichtsentgelte der Städtischen Musikschule im landesweiten Kennzahlenvergleich kam eine gutachterliche Stellungnahme des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“ vom 07.11.2006 zum Ergebnis, dass der Gebührenertrag pro Jahreswochenstunde deutlich unter dem bayerischen Durchschnitt liege. Weiter heißt es in dem Gutachten: „Nachdem die sozialen Bestandteile der Gebührensatzung, den bewährten Gepflogenheiten der öffentlichen Musikschulen entsprechend, garantieren, dass kein Kind allein aus finanziellen Gründen der Musikschule fernbleiben muss, würden wir empfehlen, die Unterrichtsgebühren in mehreren jährlichen Schritten an den bayerischen Durchschnittsertrag heranzuführen.“

Die Kostendeckung durch Unterrichtsentgelte liegt, bezogen auf die Lehrpersonalausgaben an der Musikschule Aschaffenburg bei 44 Prozent, im Landesdurchschnitt bei 45,8 Prozent (Kennzahlen des Kalenderjahres 2012). Die Verwaltung folgt mit dem Vorschlag der Anpassung der Unterrichtsentgelte der Empfehlung des „Verbandes Bayerischer Sing- und Musikschulen“. Damit sollen die Personalkostensteigerungen teilweise aufgefangen werden. Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent.

.Beschluss:

Der Stadtrat stimmt einer Anhebung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule zum Schuljahr 2014/15 um rund 2,5 Prozent zu (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 28, Dagegen: 1

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2. / pl/2/2/14. SPNr. PL/2/2/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.02.2014 ö Beschließend 2pl/2/2/14

.Beschluss: 1

1. Die Haushaltsrede des Oberbürgermeisters wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Die Haushaltsrede des Vorsitzenden der CSU-Stadtratsfraktion wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

3. Die Haushaltsrede des Vorsitzenden der SPD-Stadtratsfraktion wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

4. Die Haushaltsrede des Vorsitzenden der GRÜNE-Stadtratsfraktion wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 5

5. Die Haushaltsrede des Vorsitzenden der UBV-Stadtratsfraktion wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 6

6. Die Haushaltsrede des Vorsitzenden der FDP-Stadtratsfraktion wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 7

7. Die Haushaltsrede des Vertreters der Wählergruppierung KI wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 8

8. Die in der Vorberatung im Hauptsenat geforderten Zahlenwerke (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/2/3/14. Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.02.2014 ö Beschließend 3pl/2/3/14

.Beschluss: 1

Die 19 Stadtratsanträge (Nrn. 1 – 19) zum Haushalt 2014 werden an Hand der in Anlage 4 beigefügten Liste bekannt gegeben und nach ihrem Eingangsdatum chronologisch beraten. In der Aussprache, Beratung bzw. Behandlung der Anträge werden im Einzelnen folgende Ergebnisse erzie lt:

Antrag 1
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

Antrag 3
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 4

Antrag 4
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 5

Antrag 5
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 6

Antrag 6
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 7

Antrag 7
Der Antrag wird mit 39 Nein-Stimmen und 2 Ja-Stimmen abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 8

Antrag 8
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 9

Antrag 9
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 10

Antrag 10
Der Antrag wurde für die Haushaltsberatung zurückgezogen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 11

Antrag 11
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 12

Antrag 12
Der Antrag besteht aus drei Antragsteilen. Anträge 1 und 2 werden zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht. Die Anträge sollen im Juli 2014 erneut beraten werden. Der Antrag 3 (Badbergtreppe) wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 13

Antrag 13
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht. Die Verteilung der Nutzungszeiten soll im Sportsenat vorgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 14

Antrag 14
Der Antrag besteht aus vier Antragsteilen. Die Anträge 1, 2 und 3 werden zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht. Antrag 4 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 15

Antrag 15
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 16

Antrag 16
Der Antrag wird zur Kenntnis genommen. Eine Abstimmung erfolgt nicht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 17

Antrag 17
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 18

Antrag 18
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 19

Antrag 19
Der Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 20

2. Auf Grund der Beschlüsse und der Beratungsergebnisse erfolgen die Änderungen in Anlage 5 zum Haushaltsplanentwurf, der in der Sitzung des Hauptsenates am 20. Januar 2014 vorgestellt worden war.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/2/4/14. Haushaltssatzung 2014 und Haushaltsplan 2014 der Stadt Aschaffenburg Haushaltssatzung 2014 und Haushaltsplan 2014 der Hospitalstiftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.02.2014 ö Beschließend 4pl/2/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates am 20.01.2014 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2014 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 18.12.2013) vorgelegt, der in der vorerwähnten Sitzung des Hauptsenates beraten und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.

Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2017 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.

Mit dem Entwurf vom 18.12.2013 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.

In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).

Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

1. Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:

§ 1

  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        194.442.600,-- €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        39.003.400,-- €


  1. Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab

    im Verwaltungshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        1.304.650,-- €

    und im Vermögenshaushalt
           in den Einnahmen
           und Ausgaben mit        225.600,-- €


§ 2

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 6.972.100,-- € festgesetzt.

  1. Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 680.000,-- € festgesetzt.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.

  1. Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.

§ 3

  1. Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 8.320.000,-- € festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.

  1. Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.

§ 4

Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A)        200 v.H.
b) für die Grundstücke (B)        350 v.H.
2. Gewerbesteuer                385 v.H.

§ 5

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000,-- € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000,-- € festgesetzt.

  1. Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 230.000,-- € festgesetzt.

  1. Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.

§ 6

Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2014 in Kraft.


2. Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 ist als Anlage 2 in der Fassung der Beratung vom 20.01.2014 (siehe dort SPNr. HS/2/1/14) hinterlegt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 9

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5. / pl/2/5/14. Mittelfristige Finanzplanung 2015 bis 2017

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.02.2014 ö Beschließend 5pl/2/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 03.02.2014 den Haushaltsplan 2014 beschlossen. Nach den Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.

.Beschluss:

Der Stadtrat genehmigt

  1. den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2015        2016        2017
                                           
Verwaltungshaushalt        195.228.900        195.168.500        192.172.100

Vermögenshaushalt        35.040.700        36.204.400        30.527.400
               
Gesamthaushalt        230.269.600        231.372.900        222.699.500
       =======================================


  1. das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm in Anlage zu diesem Beschluss

  2. den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:

    Haushaltsjahr                2015        2016        2017
                                           
Verwaltungshaushalt        1.304.650        1.305.650        1.302.150

Vermögenshaushalt        111.200        113.200        110.700
               
Gesamthaushalt        1.415.850        1.418.850        1.412.850
               =======================================

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 9

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6. / pl/2/6/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 10.01.2014 wegen "Beibehaltung Microsoft-Software oder Umstieg auf freie Software" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 03.02.2014 ö Beschließend 6pl/2/6/14

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 10.0 1.2014 wegen „Beibehaltung der Microsoft-Software oder Umstieg auf freie Software“ und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.01.2014 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 07:59 Uhr