Datum: 17.02.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:25 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/3/1/14. Prüfung des Jahresabschlusses 2012 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bericht über die Abschlussprüfung der Firma WIKOM AG, Wirt-schaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt a.Main
b) Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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1 | pl/3/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Gem. § 25 Abs. 1 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) sind dem Stadthallensenat der Jahresabschluss, Lagebericht und Erfolgsübersicht vorzulegen und gem. § 25 Abs. 2 EBV nach den gesetzlichen Vorschriften zu prüfen.
Der Vorlage und Feststellung des Jahresabschlusses vorauszugehen haben gem. § 25 Abs. 3 S.2 EBV die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses.
Die Abschlussprüfung der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. erfolgte am 04.06.2013, die örtliche Rechnungsprüfung des Rechnungsprüfungsamtes erfolgte mit Bericht vom 09.09.2013 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013.
Die Abschlussprüfung der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. liegt bei.
Der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses 2012 liegt bei.
Anlagen:
? 1 Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die örtliche Rechnungsprüfung des Jahres abschlusses 2012 vom 09.09.2013.
? 1 Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013
? 1 Exemplar der Abschlussprüfung der WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. vom 04.06.2013
.Beschluss:
Die Berichte der Abschlussprüferin WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. vom 04.06.2013 und des Rechungsprüfungsamtes vom 09.09.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg für das Wirtschaftsjahr 2012 werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses 2012 zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0
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2. / pl/3/2/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg;
a) Bilanzsumme und Jahresverlust
b) Behandlung des Jahresverlustes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadthallensenat
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1. Sitzung des Stadthallensenates
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04.02.2014
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ö
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Vorberatend
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1 | shs/1/1/14 |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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2 | pl/3/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.
Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2012 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
- Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
- Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss
Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2012 erfolgte durch die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. am 04.06.2013, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 09.09.2013 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 14.10.2013. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung vom 02.07.2013 bereits ausführlich erläutert und lag in dieser Sitzung bereits in Papierform allen Senatsmitgliedern vor.
Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012.
.Beschluss:
Nach der Abschlussprüfung durch die WIKOM AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt/M. und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2012 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.
a) Bei einer Bilanzsumme von 993.239,78 € (Vorjahr: 1.046.225,53 €) beträgt der Jahresverlust 1.098.458,55 € (Vorjahr: 1.061.295,78 €).
b) Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2011 in Höhe von insgesamt 1.061.295,78 €, der auf das Wirtschaftsjahr 2012 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2012 in Höhe von 1.098.458,55 €
wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2013) vorgetragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0
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3. / pl/3/3/14. Berufung von ehrenamtlichen Gutachtern in den Gutachterausschuss für Grundstückswerte für den Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg gemäß der Verordnung über die Gutachterausschüsse, die Kaufpreissammlungen und die Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (GutachterausschussV) vom 05.04.2005
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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3 | pl/3/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bei der Stadt Aschaffenburg besteht zur Erfüllung der ihm nach dem Baugesetzbuch übertragenen Aufgaben der gesetzlich vorgeschriebene Gutachterausschuss für Grundstückswerte entsprechend den Bestimmungen der Gutachterausschussverordnung (GutachterausschussV). Dieser besteht neben dem Vorsitzenden, der Bediensteter der Stadt Aschaffenburg sein muss (§ 2 Abs. 2 GutachterausschussV), über zu berufende und zu verpflichtende ehrenamtliche Gutachter.
Gemäß § 2 Abs. 4 GutachterausschussV muss dem Gutachterausschuss ein Bediensteter des Finanzamtes angehören, das für die Feststellung von Einheitswerten für den Grundbesitz im Bereich des Gutachterausschusses zuständig ist.
Das bisherige Mitglied des Finanzamtes, Herr XXXXXXXXXX ist 2013 in den Ruhestand getreten. Als Nachfolger hat gemäß § 3 Abs. 1 GutachterausschussV das Bayer. Landesamt für Steuern Herrn XXXXXXXXXX als neues Mitglied des Gutachterausschusses vorgeschlagen (vgl. Anlage). Eine Berufung des Vertreters, Herrn XXXXXXXXXX bedarf es zum derzeitigen Zeitpunkt (noch) nicht. Diese läuft noch bis zum 18.04.2015.
.Beschluss:
Als ehrenamtlicher Gutachter des Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Bereich der kreisfreien Stadt Aschaffenburg wird gemäß § 2 Abs. 4, § 3 Abs. 1 und 3 GutachterausschussV erstmals auf die Dauer von 4 Jahren berufen:
- Herrn XXXXXXXXXX, Finanzamt Aschaffenburg
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 30, Dagegen: 0
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4. / pl/3/4/14. Bestellung von Frau Stadträtin Rosemarie Ruf (GRÜNE) anstelle von Herrn Stadtrat Stefan Link (KI) als stellvertretendes Mitglied der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
|
ö
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Beschließend
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4 | pl/3/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 wurde zur Beteiligung der Parteien vom Facharbeitskreis der ARGE ÖPNV am 29.11.1995 eine Arbeitsgruppe gebildet.
Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe vorberatend die Beschlüsse und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft zu begleiten. Der Facharbeitskreis besteht aus Vertretern der Verwaltungen sowie einem bzw. einer Vertreter/in der VAB. Der Facharbeitskreis soll die fachliche Abstimmung und die Vorarbeit leisten.
Der Facharbeitskreis hat dazu am 29.11.1995 aufgrund der Auffassung der Vertreter der Stadt Aschaffenburg und des Landkreises Miltenberg festgelegt, dass jeder Fraktion „aus Gleichbehandlungsgründen“ eine Teilnahmemöglichkeit angeboten wird und daher jede Fraktion eine/n Vertreter/in und Stellvertreter/in in Arbeitsgruppe entsenden soll. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.
Bedingt durch den Wechsel von Herrn Stadtrat Stefan Link von der GRÜNEN-Stadtratsfraktion zur Wählergruppe der Kommunalen Initi
ative (KI) ist auch die Position des stellvertretenden Mitglieds der GRÜNE-Stadtratsfraktion in der Arbeitsgruppe der die Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain neu zu besetzen.
Die GRÜNEN-Stadtratsfraktion hat telefonisch am 04.02.2014 mitgeteilt, dass nun Frau Stadträtin Rosemarie Ruf anstelle von Herrn Stadtrat Link bestellt werden soll.
Um Beschlussfassung wird daher gebeten.
.Beschluss:
Frau Stadträtin Rosemarie Ruf (GRÜNE) wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Stadtrat Stefan Link (KI) als stellvertretendes Mitglied von Frau Stadträtin Mechthild Schößler (GRÜNE) in die Arbeitsgruppe der Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV) entsprechend § 5 Abs. 5 der Vereinbarung über die Arbeitsgemeinschaft zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Landkreis Aschaffenburg und dem Landkreis Miltenberg vom 18.10.1995 bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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5. / pl/3/5/14. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen);
Bericht über das Jahr 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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5 | pl/3/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aschaffenburg hat der Stadtrat mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates geändert und festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form zu berichten ist. Diesem Verlangen wird mit der beigefügten Übersicht über die Zuwendungen im Haushaltsjahr 2013 Rechnung getragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z.B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25.000,-- € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).
Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z.B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25.000,-- € zuständig. Im Haushaltsjahr 2013 hat der Stadtrat mit Beschlüssen vom 15.07. und 02.12.2013 in 2 Einzelfällen der Annahme von Spenden in entsprechender Höhe zugestimmt. Auf die beigefügte Übersicht wird Bezug genommen.
Der Stadtrat wird um Kenntnisnahme gebeten.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2013 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pl/3/6/14. Durchführung der Jubiläumsveranstaltung "25 Jahre Lokalfernsehen" am 29.08.2014 am Mainufer
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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6 | pl/3/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Jahr 2014 feiert die Neue Welle Aschaffenburg GmbH 25 Jahre Lokalfernsehen in Aschaffenburg.
Dieses Jubiläum möchte die Neue Welle Aschaffenburg GmbH am Freitag, 29.08.2014, einen Tag vor Beginn des 29. Aschaffenburger Stadtfestes, am Stadtfestbühnenstandort Mainufer in Form eines Musik-Live Programmes begehen.
Diese Terminierung ermöglicht es, den Bühnenstandort kostensparend für beide Veranstaltungen zu nutzen. Die Neue Welle Aschaffenburg GmbH wird das Jubiläum nicht als vorzeitigen Beginn oder Teil des Aschaffenburger Stadtfestes kommunizieren.
Der zeitliche Rahmen der Jubiläumsveranstaltung ist auf die Zeit von 19:00 bis 24:00 Uhr beschränkt. Die Nutzung des Veranstaltungsgeländes am Mainufer erfolgt im zum Stadtfest üblichen räumlichen Ausmaß.
Infolge der um einen Tag vorgezogenen zusätzlichen Nutzung des Mainufergeländes unterhalb des Schloss Johannisburg, ist die Sperrung der Suicardusstraße/ Einmündung Dalbergstraße, einmalig um einen Tag früher als üblich, bereits von Mittwoch, 27.08.2014, 6:00 Uhr, an bis Montag, 01.09.2014, 18.00 Uhr, notwendig.
.Beschluss:
Dem Antrag auf Genehmigung einer Jubiläumsveranstaltung „25 Jahre Lokalfernsehen in Aschaffenburg“ am 29.08.2014 am Mainufer wird unter der Prämisse entsprochen, dass der Veranstalter Neue Welle Antenne Aschaffenburg GmbH diese Veranstaltung in der Außendarstellung eindeutig als Jubiläumsveranstaltung und nicht als vorzeitiger Beginn oder Teil des Aschaffenburger Stadtfestes bewirbt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 32, Dagegen: 0
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7. / pl/3/7/14. Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 26.01.2014 wegen "gestiegene Inobhutnahme von Kindern";
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
|
ö
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Beschließend
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7 | pl/3/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 1.1.2012 trat das Bundeskinderschutzgesetz in Kraft. Ziel des Gesetzes ist es, Kinder besser vor Übergriffen zu schützen.
Um dieses Ziel zu erreichen wurde die Schweigepflicht verschiedener Berufsgruppen gelockert und alle Bürger aufgefordert, Gefährdungen von Kindern dem Jugendamt zu melden. Das Jugendamt muss diese Gefährdungsmeldungen sorgfältig prüfen und – je nach Ergebnis – entweder den Eltern Hilfe und Unterstützung anbieten oder – schlimmstenfalls – das Kind in Obhut nehmen, also in einer Schutzstelle oder Pflegefamilie unterbringen.
Dieses Vorgehen ist eine gesetzliche Verpflichtung, die Zahl der Inobhutnahmen kann deshalb nicht direkt beeinflusst werden.
Deshalb sind vorbeugende Maßnahmen wichtig, damit eine Inobhutnahme durch frühzeitige Hilfen vermieden wird.
Die vorbeugenden Maßnahmen sind auch im Gesetz vorgesehen unter dem Stichwort „Frühe Hilfen“, für die es auch Zuschüsse aus Bundesmitteln gibt. Das Jugendamt ist sehr aktiv.
Die Stelle für koordinierenden Kinderschutz –Netzwerk frühe Hilfen (Koki) arbeitet im regionalen Netzwerk mit und baut ergänzend noch ein innerstädtisches Netz auf. Das Kinderschutzkonzept steht kurz vor der Fertigstellung und wird dann von den Mitarbeiterinnen Uta Morhard und Claudia Hühne im Jugendhilfeausschuss vorgestellt.
Die Familienbildung wird ausgebaut. Verantwortlich dafür ist Miriam Ludwig, die vor Kurzem für diese Aufgabe eingestellt wurde. Sie ist auch zuständig für die Unterstützung der Familienstützpunkte, die bedarfsgerechte, wohnortnahe Angebote für Familien machen.
Der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF) setzt im Auftrag des Jugendamtes das Elternbesuchsprogramm „Hallo Baby“ um und übernimmt zusätzlich die Suche, Ausbildung und Vermittlung von Familienpaten. Etwa die Hälfte der Kosten wird von der Bau- und Immobilienverwaltung Manfred Fäth übernommen.
Zusätzlich wird die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern personell ausgebaut, um die Wartezeiten zu verkürzen. Träger der Beratungsstelle ist die Caritas, der diese Aufgabe von der Stadt übertragen wurde.
Die Vorbeugung gegen Kindswohlfefährdung ist eine gemeinsame gesellschaftliche Aufgabe, die nur in guter Kooperation aller Beteiligten gelingen kann.
Das Jugendamt hat die Aufgabe, den Prozess zu steuern und voranzutreiben.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Bericht des Jugendamtes zum Antrag der UBV: „Gestiegene Inobhutnahme von Kindern“ (Anlage 3) zur Kenntnis (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pl/3/8/14. Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos;
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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8 | pl/3/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Fusionsprozess zwischen dem Klinikum Aschaffenburg und dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos wurde mit übereinstimmenden Beschlüssen des Kreisausschusses des Landkreises Aschaffenburg und des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg am 15.07.2013 in Gang gesetzt. In Zusammenarbeit mit der Firma Peritinos AG, Berlin, wurde das Projekt von einer Arbeitsgruppe und einer Lenkungsgruppe bearbeitet. Die mittlerweile erarbeiteten Grundlagen zeigen einen sinnvollen Weg einer Fusion auf. Insbesondere zeigt sich, dass eine Fusion gegenüber einer weiteren Selbstständigkeit zahlreiche Vorteile aufweist, da das Leistungsgeschehen ausgeweitet und die Patientenversorgung verbessert werden kann, mehr und sicherere Arbeitsplätze geschaffen werden können und beide Häuser auf besserer wirtschaftlicher Basis in die Zukunft gehen können. Als Vorteile sind im Einzelnen zu nennen:
? Aufhebung des gegenseitigen Wettbewerbs zwischen den beiden Häusern
? Verringerung der Defizite beider Häuser
? Kein Subventionswettlauf der Standorte um knappe Trägermittel
? Besseres Leistungsangebot für die Versorgungsregion
? Mehr elektive (planbare) OP-Kapazitäten für das Klinikum Aschaffenburg-Alzenau
? Verbreiterung des Einzugsgebietes eines Klinikums Aschaffenburg-Alzenau
? Chance zur Hochstufung im Krankenhausplan für das neue Klinikum Aschaffenburg-Alzenau möglich
? Hochstufung des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos zum Standort der Zentralversorgung
? Stärkung der kommunalen Trägerschaft für beide Standorte
? Verbesserung der Arbeitsplatzattraktivität für das Personal
? Ermöglichung der Kooperation mit den Kliniken der Stadt Hanau und damit Erweiterung des Einzugsgebietes
? Neue Fachrichtungen im Versorgungsgebiet sind möglich
? Bessere Qualifikationsverteilung im tertiären Dienst (z. B. Wirtschaft, Technik, Verwaltung)
? Überschaubarer Finanzmitteleinsatz zur Fusion der beiden Kliniken im Zweckverband
? Erhöhung des Kommunalvermögens der Zweckverbandsträger
? Veränderung der Verlustabdeckungsquote für die Stadt Aschaffenburg
? Verringerung der Investitionskosten des Landkreises am Standort Alzenau-Wasserlos
? Gemeinsame Entscheidungen von Stadt und Landkreis für beide Standorte
? Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos hat langfristig sicheren Platz in der Versorgungslandschaft
Folgende Eckwerte werden für eine mögliche Einigung zwischen Landkreis und Stadt Aschaffenburg vorgeschlagen:
? Einlage der Immobilie des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos in das Vermögen des Zweckverbandes; Wertausgleich durch die Stadt in gleicher Höhe. Einheitliche Betriebs-GmbH mit zwei Standorten.
? Die restlichen Investitionsmaßnahmen werden ab dem 01.01.2015 vom Zweckverband übernommen und von den beiden Trägern des Zweckverbandes jeweils hälftig refinanziert.
? Etwaige Betriebsdefizite des Kreiskrankenhauses Alzenau-Wasserlos werden einschließlich des Geschäftsjahres 2014 vom Landkreis ausgeglichen.
? Für den Fall, dass Betriebsdefizite ausgeglichen werden müssten, werden diese ab 01.01.2015 vom Zweckverband über die beiden Träger jeweils hälftig ab dem Wirtschaftsjahr 2015 refinanziert.
Die Weiterführung der Vertragsbeziehung mit der beratenden Firma Peritinos AG erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung.
.Beschluss:
1. Von dem mündlichen Sachbericht zur Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskran-
kenhaus Wasserlos-Alzenau wird zustimmend Kenntnis genommen.
2. Die Weiterführung der Vertragsbeziehung mit der beratenden Firma Peritinos AG erfolgt in nicht-öffentlicher Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pl/3/9/14. SPNr. PL/3/9/14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.02.2014
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ö
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Beschließend
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9 | pl/3/9/14 |
.Beschluss:
Das Schreiben der Stadtverwaltung vom 11.02.2014 (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen. Außerdem weist Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.02.2014 und den gemeinsamen Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion und der Kommunalen Initiative vom 17.02.2014 hin (Anlage 6).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.03.2016 10:54 Uhr