Datum: 20.02.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:16 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/1/1/14 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Dezember 2013
2ws/1/2/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3ws/1/3/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
4ws/1/4/14 Busersatzbeschaffung 2014
5ws/1/5/14 Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Aschaffenburg

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1. / ws/1/1/14. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Dezember 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Beschließend 1ws/1/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Statistik liegt als Anlage separat bei.

.Beschluss:

Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2013 bis einschließlich 31.12.2013 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/1/2/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 2ws/1/2/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 4pl/4/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen

a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres, gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV, durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2010 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 17.01.2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Mai, Juni 2011 durchgeführt. Nach Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIKOM AG vom 07.07.2011. Der Bericht wurde dem Stadtrat am 22.07.2011 Kenntnis gegeben.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§ 7 Abs. 1 KommPrV). Die diesbezüglichen Berichte über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden unter dem Datum vom 01.12.2011erstellt. Die örtliche Prüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 06.02.2012. Danach erklärt der Ausschuss die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Der Eigenbetrieb hatte den bereits geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2010 nach der ersten Prüfung nach dem 07.07.2011 (Prüfungsbericht) durch WIKOM geändert. Die Änderungen bezogen sich auf den Jahresabschluss und den Lagebericht, um durch eine klarstellende Ausweisänderung die steuerliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages zu gewährleisten. Die dadurch geänderte Bilanzsumme wurde im Bericht von der WIKOM vom 19.11.2012 und dem Rechnungsprüfungsamt vom 23.09.2013 geprüft.

Es wird gebeten, die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 07.07.2011 / 19.11.2012 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 / 23.09.2013 zur Kenntnis zu nehmen.

b) Bilanzsumme und Jahresgewinn

c) Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2010 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 07.07.2011 / 21.02.2013 und dem Stadtrat (Plenum) am 22.07.2011 / 04.03.2013  zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2010.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach der nunmehr abgeschlossenen Prüfung kann jetzt formalrechtlich, entsprechend dem Beschlussvorschlag, die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2010 beträgt 104.303.670,77 €. Es wurde ein Gewinn von 3.090.436,46 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinnes wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zu Allgemeine Rücklagen                                   1.961.835,46 €
Ausschüttung an die Stadt 2010                                           1.128.601,00 €

davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                              950.000,04 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           178.600,96 €


Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagenachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 22.07.2011 / 04.03.2013 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.

Die Stadtwerke bitten die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 zu beschließen.

.Beschluss:

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 07.07.2011 / 19.11.2012 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 / 23.09.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2010 (01.01.2010 – 31.12.2010) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 104.303.670,77 € beträgt danach der erwirtschaftete Jahresgewinn 3.090.436,46 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verteilen:

Zuführung zu „Allgemeinen Rücklagen“                                1.961.835,46 €
Ausschüttung an die Stadt aus 2010                                        1.128.601,-- 

davon

Auszahlung an die Stadtkasse                                           950.000,04 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           178.600,96 €

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / ws/1/3/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 3ws/1/3/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 5pl/4/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale Dienstleistungen

a)        Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung  Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2011 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.01.2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Dezember 2011 und Januar, Mai und Juni 2012 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIKOM AG, Frankfurt vom 29.06.2012. Der Bericht wurde in der Werksenatsitzung am 19.07.2012 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde unter dem Datum vom 30.11.2012 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.01.2013. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 29.06.2012 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 28.01.2013 zur Kenntnis zu nehmen.

b)        Bilanzsumme und Jahresgewinn
c)        Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2011 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 19.07.2012 und dem Stadtrat (Plenum) 27.07.2012 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2012.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2011 beträgt 109.932.799,47 €. Es wurde ein Gewinn von 2.531.743,95 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                2.531.743,95 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        2.131.096,06 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                                      400.647,89 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratsitzung vom 27.07.2012 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitte um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

.Beschluss:

Der Bericht der Wirtschaftsprüfer WIKOM AG, Frankfurt, vom 29.06.2012 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.2011 – 31.12.2011) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen.

Der nach der Abschussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 109.932.799,47 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.531.743,95 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Abführung an den Haushalt der  Stadt:                                2.531.743,95 €

davon

Auszahlung an die Stadtkasse                                        2.131.096,06 €

Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag             400.647,89 €

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / ws/1/4/14. Busersatzbeschaffung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 4ws/1/4/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 6pl/4/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am Stichtag 31.12.2013 ergibt das Durchschnittsalter der Fahrzeuge im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg 11,62 Jahre. Eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2017 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:


Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig behindertengerecht ausgestattet.
Im Jahr 2014 sind 4 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgenden Busse geplant:
AB-VA 31        EZ: 1994        KM (31.12.13):       994.141            Abgasnorm Euro 2
AB-VA 32        EZ: 1994        KM (31.12.13):    1.009.702           Abgasnorm Euro 2
AB-VA 33        EZ: 1994        KM (31.12.13):       993.199           Abgasnorm Euro 2
AB-VA 34        EZ: 1994        KM (31.12.13):       963.286     Abgasnorm Euro 2


Die vorgesehenen vier Ersatzbeschaffungen wurden mit 1.000.000,-- € im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt.
Für die im vergangenen Jahr 2013 angeschafften sechs Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 400.000,-- € gewährt.
Die Förderanträge für die geplanten vier neuen Busse wurden bereits im November 2013 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Folgende Förderbeträge für das Jahr 2014 wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (BStmWIVT) veröffentlicht:
Standardbus                        60.000 €
Zusätzlich für:
Niederflurbauweise                10.000 €
Dieselbus mit Euro VI                         0 €
Das Gesamtvolumen der Förderung durch den Freistaat Bayern bleibt mit 30 Millionen € gegenüber 2013 unverändert. Allerdings wurde die Euro VI-Förderung gestrichen, da diese ab 2014 Fördervoraussetzung ist.
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben.
Grundlage dieser Ausschreibung bildet das am 07.04.2011 im Werksenat vorgestellte und beschlossene Lastenheft.

.Beschluss:

Der Bericht zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Ausschreibung von vier Solobussen - jeweils behindertengerecht - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / ws/1/5/14. Weiterentwicklung des Abfallwirtschaftskonzeptes der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Beschließend 5ws/1/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vor einem Jahr beschloss der Werksenat, das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Aschaffenburg aufgrund der Forderungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes und der Erkenntnisse aus einer Restmüllsortieranalyse um die Aufstellung von Sammelcontainern für Elektrokleingeräte und die getrennte Erfassung der stofflich verwertbaren Kunststoffe Polyethylen und Polypropylen PE/PP) sowie durch eine Straßensammlung von Alttextilien und Schuhen zu ergänzen.

Die Erwartungen bei den ersten beiden Maßnahmen seit Sommer letzten Jahres wurden erfüllt (Steigerung der Menge getrennt gesammelter Elektrokleingeräte von 119 t auf 242 t sowie Erfassung von 48 t PE/PP).

In der Sortieranalyse des Bifa-Umweltinstituts wurde im Aschaffenburger Restmüll für Bekleidung, Textilien und Schuhe ein vergleichsweise hohes Potential festgestellt, das mit einer zusätzlichen Sammelmenge von ca. 40 t durch die Straßensammlung im vergangenen Jahr nur zum Teil ausgeschöpft werden konnte. Daher wird vorgeschlagen, das Abfallwirtschaftskonzept durch eine Depotcontainersammlung mit ca. 40 Sammelcontainern für Alttextilien und Schuhe an den bestehenden Containerstandplätzen zu ergänzen. Der Entsorgungsbetrieb beschafft und bewirtschaftet diese Container und hält weiterhin die Containerstandplätze sauber.

Eine Containersammlung für Alttextilien an 24 Containerstandplätzen gab es bereits in der Zeit von 1991 bis 2003. Nachdem die Leistungen durch Dritte erbracht wurden, gab es zunehmend Probleme mit der Standplatzsauberkeit, die am 05.06.2003 im Werksenat zum Beschluss der Vertragskündigung führten. Aufgrund dieser negativen Erfahrung, die leider auch in anderen Kommunen immer wieder mit Containern gewerblicher Entsorger oder gemeinnütziger Organisationen gemacht werden, kommt ein solches Modell der Aufstellung und Bewirtschaftung von Kleidercontainern durch Dritte nicht mehr in Frage und wurde seither auch wiederholt abgelehnt.

Die Standplatzsauberkeit wird bereits heute für die Glas- und Dosencontainer (im Auftrag von 10 dualen Systemen) und für die eigenen Sammelcontainer für Elektrokleingeräte zuverlässig durch die Mitarbeiter des Entsorgungsbetriebes der Stadtwerke gewährleistet. Deshalb kann auch die Sauberhaltung der Standplätze für die Altkleidercontainer sichergestellt und Verschmutzungen und wilde Müllablagerungen zeitnah und effektiv beseitigt werden.

Als weiterer Baustein zur Ergänzung des Abfallwirtschaftskonzeptes schlägt die Werkleitung die Annahme von Erdaushubkleinmengen bis 5 m³ ohne optische und organoleptische Auffälligkeiten im Recyclinghof Fürther Straße vor.

Während bei größeren Mengen bereits heute ein Bodengutachten mit Kosten von 300 bis 400 € üblich ist, erscheint dies bei unauffälligen Kleinmengen unverhältnismäßig. Offensichtlich belastete Kleinmengen werden weiterhin über die Müllumladestation der GBAB auf der Deponie Rothmühle entsorgt. Die unverdächtigen Erdaushubkleinmengen sollen in Containern mit Deckeln gesammelt, zwischengelagert und nach Beprobung einer Menge von bis zu 500 m³ verwertet werden.

Die Annahmepreise werden kostendeckend kalkuliert.

.Beschluss:

Das Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Aschaffenburg wird ergänzt durch
-        eine Depotcontainersammlung für Alttextilien und Schuhe mit ca. 40 Sammelcontainern an den bestehenden Containerstandplätzen
-        die Möglichkeit der Abgabe von unbelastetem Erdaushub für Mengen bis 5 m³ im Recyclinghof Fürther Straße.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:06 Uhr