Datum: 10.03.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 20:12 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/4/1/14 SPNr. PL/4/1/14
2pl/4/2/14 400 Jahre Schloss Johannisburg; - Angebot kostenfreier Führungen aller Aschaffenburger Grundschulklassen durch das Schloss Johannisburg
3pl/4/3/14 Entscheidung über die personelle Aufstockung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern
4pl/4/4/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes
5pl/4/5/14 Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes
6pl/4/6/14 Busersatzbeschaffung 2014
7pl/4/7/14 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
8pl/4/8/14 Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
9pl/4/9/14 Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates; Grabgebühren: Verkürzung der Nutzungszeiten bei Familiengräbern Änderung der Bestattungsbezirke: Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Bürger der Stadt
10pl/4/10/14 Gewährung eines Ehrengrabes Vollzug de § 22 (3) der Friedhofs- und Bestattungssatzung Familiengrab Altstadtfriedhof II 11 0057 / 0058 Familiengrab Altstadtfriedhof III 11 0285 / 0286 Familiengrab Altstadtfriedhof I 0160
11pl/4/11/14 Verpachtung des Krematoriums der Stadt Aschaffenburg
12pl/4/12/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.02.2014 wegen "Brief an das Staatliche Bauamt bzgl. des Ausbaus der B 26"; - mündliche Stellungnahme der Verwaltung

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1. / pl/4/1/14. SPNr. PL/4/1/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 1pl/4/1/14

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog gibt zu Beginn der Sitzung bekannt, dass die Tagesordnungspunkte 7 und 10 der öffentlichen Sitzung abgesetzt sind.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/4/2/14. 400 Jahre Schloss Johannisburg; - Angebot kostenfreier Führungen aller Aschaffenburger Grundschulklassen durch das Schloss Johannisburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 2pl/4/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der 400. Jahrestag der Weihe des Schlosses Johannisburg in diesem Jahr ist für die Stadt Aschaffenburg und auch für den Freistaat Bayern ein gebührender Anlass für zahlreiche Feierlichkeiten.

Über das Jubiläumsprogramm der Feierlichkeiten wurde in den Sitzungen des Kultur- und Schulsenat am 03.07.2013, 27.11.2013 und zuletzt am 05.02.2014 bereits ausführlich berichtet.

Zusätzlich zu den bereits bekannten Programmpunkten soll auf Vorschlag der Stadt Aschaffenburg nun auch die Möglichkeit geschaffen werden, dass alle Aschaffenburger Grundschulklassen sowie die SchülerInnen der Grundschulstufen der Förderschulen das Schloss Johannisburg kostenlos besichtigen können. Der Schlossbesuch kann in den Heimat- und Sachunterricht der Grundschulen integriert werden.

Die Volkshochschule stellt vier unterschiedliche, auf die Altersstufe abgestimmte Führungskonzepte ihres Führungsnetzes zusammen, die den Schulleitungen schriftlich angeboten werden. Jede Klassenleitung kann hieraus eine Auswahl treffen und eine Führung bei der Volkshochschule buchen. Für die Klassen, die nicht zu Fuss zum Schloss kommen können, werden die Fahrtkosten mit dem Stadtbus nach vorheriger Anmeldung beim Schulverwaltungs- und Sportamt übernommen.

Das Angebot an die Schulen ist bis zum 01.06.2015 gültig. Unter Berücksichtigung der Klassenzahlen im aktuellen Schuljahr 2013/14 und der 1. Jahrgangsstufe des Schuljahres 2014/15 kommen rund 150 Schulklassen für dieses Angebot in Betracht. Die Kosten für Führungen und Transport der SchülerInnen in Höhe werden voraussichtlich rund 14.000 Euro betragen.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung zu den kostenlosen Führungen aller Aschaffenburger Grundschul- klassen durch das Schloss Johannisburg anlässlich des 400-jährigen Schlossjubiläums wird zustimmend zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von ca. 14.000,-- € werden unter der noch zu eröffnenden Haushaltsstelle 0.2100.6316 im Nachtragshaushalt bereitgestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Die Kommunale Innitiative stellt den Änderungsantrag, die kostenfreien Führungen für alle Aschaffenburger Schulen anzubieten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 29

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

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3. / pl/4/3/14. Entscheidung über die personelle Aufstockung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 3pl/4/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Frühjahr letzten Jahres beantragte die Caritas die personelle Erweiterung der Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern um eine Psychologenstelle.
In der beiliegenden Begründung wies die Caritas auf neue zusätzliche Aufgaben und lange Wartezeiten für Klienten hin. Durch diese Entwicklungen entspricht die personelle Ausstattung der Beratungsstelle nicht mehr den aktuellen Anforderungen. Die letzte personelle Anpassung ist 23 Jahre her. Der Zuwachs an Aufgaben speist sich vor allem aus 3 Quellen:
1.        Die Zahl der Klienten steigt seit 10 Jahren kontinuierlich an.
2.        Das Familiengericht weist zunehmend besonders schwierige und anspruchsvolle Fälle der Beratungsstelle zu. Dieser Prozess hat sich durch das neue Familiengerichtsgesetz noch verstärkt.
3.        Das Bundeskinderschutzgesetz verlangt fachliche Beratungsmöglichkeiten für die Beurteilung von Kindswohlgefährdungen. Die Beratung muss anonym für Mitarbeiter z.B. aus den Bereichen Kindergarten und Schule von „Insofern erfahrenen Fachkräften (Insofas) angeboten werden.
Die Argumentation der Caritas war für das Jugendamt gut nachvollziehbar.
Probleme zeigten sich bei der Finanzierung. Nach dem geltenden Finanzierungsmodell hätte die Caritas 10% der zusätzlichen Personalkosten
(ca. 80.000 € Arbeitgeber Gesamtkosten) aus Eigenmitteln aufbringen müssen. Dazu sah sie sich nicht in der Lage und beantragte deshalb eine Vollfinanzierung der neuen Stelle durch die Stadt. Da grundsätzlich nicht auf einen Eigenanteil eines Freien Trägers verzichtet werden kann, wurden Verhandlungen geführt, um einen Kompromiss zu finden. Das konnte nur gelingen, wenn ein neues Modell für die Gesamtfinanzierung gefunden wurde. Bisher wurden von der Stadt 90% der Kosten für das pädagogische Personal und 50% der Kosten für nicht-pädagogisches Personal und Sachleistung übernommen. Das bedeutete im Jahr 2013 eine (geplante) Kostenaufteilung wie folgt:
Personalkosten                                                232.400,-        Zuschuss 209.000,-
Sachkosten + nicht-pädagogisches Personal                103.000.-        Zuschuss   51.528,-                                Summen                                335.400,-                      260.000.-

Durch Kostensteigerungen im Personalbereich (Tariferhöhungen) musste die Caritas teilweise mehr als 20% Eigenanteil erbringen.
Der Vorschlag für die neue Kostenaufteilung der von Caritas und Jugendamt getragen wird lautet:
Personal (insgesamt)        Zuschuss: 87%
Sachkosten                        Zuschuss: 56%

Das würde in absoluten Zahlen (inklusive Zusatzstelle und angepasster Sachkosten) bedeuten:
Personalkosten                356.000,-        Zuschuss:        309.720,-
Sachkosten                          70.000,-        Zuschuss          39.200,-
                               426.000,-                        348.920,-

Es handelt sich hier um eine Beispielrechnung, die aber zeigt, dass in absoluten Zahlen sowohl der städtische Zuschuss, als auch der Eigenanteil der Caritas steigen. Die Stadt trägt die Kosten also nicht alleine. Das Jugendamt findet das vertretbar und bittet den Stadtrat um Zustimmung.

Der Jugendhilfeausschuss hat in der Sitzung vom 06.02.2014 dem Antrag ohne Gegenstimmen zugestimmt und dem Stadtrat die Zustimmung empfohlen.

.Beschluss:

Das Plenum stimmt dem Vorschlag zu, die Beratungsstelle für Kinder, Jugendliche und Eltern der Stadt Aschaffenburg um eine Psychologenstelle in Vollzeit aufzustocken. Die personelle Erweiterung soll zum nächstmöglichen Zeitpunkt erfolgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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4. / pl/4/4/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 2ws/1/2/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 4pl/4/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen

a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres, gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV, durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2010 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 17.01.2011 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Mai, Juni 2011 durchgeführt. Nach Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.

Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIKOM AG vom 07.07.2011. Der Bericht wurde dem Stadtrat am 22.07.2011 Kenntnis gegeben.

An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§ 7 Abs. 1 KommPrV). Die diesbezüglichen Berichte über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2010 wurden unter dem Datum vom 01.12.2011erstellt. Die örtliche Prüfung ist aber erst dann durchgeführt, wenn Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 06.02.2012. Danach erklärt der Ausschuss die Berichte des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.

Der Eigenbetrieb hatte den bereits geprüften Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2010 nach der ersten Prüfung nach dem 07.07.2011 (Prüfungsbericht) durch WIKOM geändert. Die Änderungen bezogen sich auf den Jahresabschluss und den Lagebericht, um durch eine klarstellende Ausweisänderung die steuerliche Anerkennung eines Gewinnabführungsvertrages zu gewährleisten. Die dadurch geänderte Bilanzsumme wurde im Bericht von der WIKOM vom 19.11.2012 und dem Rechnungsprüfungsamt vom 23.09.2013 geprüft.

Es wird gebeten, die Berichte der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 07.07.2011 / 19.11.2012 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 / 23.09.2013 zur Kenntnis zu nehmen.

b) Bilanzsumme und Jahresgewinn

c) Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb von 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2010 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 07.07.2011 / 21.02.2013 und dem Stadtrat (Plenum) am 22.07.2011 / 04.03.2013  zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2010.

Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach gesetzlich vorgeschriebener Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.

Nach der nunmehr abgeschlossenen Prüfung kann jetzt formalrechtlich, entsprechend dem Beschlussvorschlag, die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2010 beträgt 104.303.670,77 €. Es wurde ein Gewinn von 3.090.436,46 € erwirtschaftet.

Die Verwendung des Jahresgewinnes wird wie folgt vorgeschlagen:

Zuführung zu Allgemeine Rücklagen                                   1.961.835,46 €
Ausschüttung an die Stadt 2010                                           1.128.601,00 €

davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                              950.000,04 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           178.600,96 €


Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagenachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratssitzung vom 22.07.2011 / 04.03.2013 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.

Die Stadtwerke bitten die Feststellung des Jahresabschlusses 2010 zu beschließen.

.Beschluss:

Der Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 07.07.2011 / 19.11.2012 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 01.12.2011 / 23.09.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2010 (01.01.2010 – 31.12.2010) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Der nach der Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2010 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 104.303.670,77 € beträgt danach der erwirtschaftete Jahresgewinn 3.090.436,46 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verteilen:

Zuführung zu „Allgemeinen Rücklagen“                                1.961.835,46 €
Ausschüttung an die Stadt aus 2010                                        1.128.601,--  €

davon

Auszahlung an die Stadtkasse                                           950.000,04 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag           178.600,96 €

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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5. / pl/4/5/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung b) Bilanzsumme und Jahresgewinn c) Verwendung des Jahresgewinnes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 3ws/1/3/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 5pl/4/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Feststellung des Jahresabschlusses 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale Dienstleistungen

a)        Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung

Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung  Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzliche zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres  gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2011 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 16.01.2012 die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Dezember 2011 und Januar, Mai und Juni 2012 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschluss unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit  der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIKOM AG, Frankfurt vom 29.06.2012. Der Bericht wurde in der Werksenatsitzung am 19.07.2012 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2011 wurde unter dem Datum vom 30.11.2012 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 28.01.2013. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIKOM AG, Frankfurt, vom 29.06.2012 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 28.01.2013 zur Kenntnis zu nehmen.

b)        Bilanzsumme und Jahresgewinn
c)        Verwendung des Jahresgewinns

Der Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß §25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2011 aufgestellt und über dem Oberbürgermeister dem Werksenat am 19.07.2012 und dem Stadtrat (Plenum) 27.07.2012 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinns 2012.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2011 beträgt 109.932.799,47 €. Es wurde ein Gewinn von 2.531.743,95 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinns wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung an den Haushalt der Stadt                                                2.531.743,95 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse                                                        2.131.096,06 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag                                      400.647,89 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratsitzung vom 27.07.2012 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitte um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2011.

.Beschluss:

Der Bericht der Wirtschaftsprüfer WIKOM AG, Frankfurt, vom 29.06.2012 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 30.11.2012 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2011 (01.01.2011 – 31.12.2011) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Der nach der Abschl ussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2011 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt.

Bei einer Bilanzsumme von 109.932.799,47 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.531.743,95 €.

Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:

Abführung an den Haushalt der  Stadt:                                2.531.743,95 €

davon

Auszahlung an die Stadtkasse                                        2.131.096,06 €

Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag             400.647,89 €

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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6. / pl/4/6/14. Busersatzbeschaffung 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 1. Sitzung des Werksenates 20.02.2014 ö Vorberatend 4ws/1/4/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 6pl/4/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am Stichtag 31.12.2013 ergibt das Durchschnittsalter der Fahrzeuge im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg 11,62 Jahre. Eine kontinuierliche Ersatzbeschaffung der jeweils ältesten Busse bis zum Jahr 2017 unterstellt, ergibt die nachfolgende Entwicklung:


Seit Dezember 2011 ist die Fahrzeugflotte vollständig behindertengerecht ausgestattet.
Im Jahr 2014 sind 4 Neufahrzeuge als Ersatz für die nachfolgenden Busse geplant:
AB-VA 31        EZ: 1994        KM (31.12.13):       994.141            Abgasnorm Euro 2
AB-VA 32        EZ: 1994        KM (31.12.13):    1.009.702           Abgasnorm Euro 2
AB-VA 33        EZ: 1994        KM (31.12.13):       993.199           Abgasnorm Euro 2
AB-VA 34        EZ: 1994        KM (31.12.13):       963.286     Abgasnorm Euro 2


Die vorgesehenen vier Ersatzbeschaffungen wurden mit 1.000.000,-- € im Wirtschaftsplan 2014 eingestellt.
Für die im vergangenen Jahr 2013 angeschafften sechs Busse wurde eine Zuwendung durch den Freistaat Bayern in Höhe von 400.000,-- € gewährt.
Die Förderanträge für die geplanten vier neuen Busse wurden bereits im November 2013 gestellt.
Diese Anträge begründen aber keinen Rechtsanspruch auf Gewährung einer Zuwendung nach dem Bayerischen Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (BayGVFG).
Folgende Förderbeträge für das Jahr 2014 wurden durch das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie (BStmWIVT) veröffentlicht:
Standardbus                        60.000 €
Zusätzlich für:
Niederflurbauweise                10.000 €
Dieselbus mit Euro VI                         0 €
Das Gesamtvolumen der Förderung durch den Freistaat Bayern bleibt mit 30 Millionen € gegenüber 2013 unverändert. Allerdings wurde die Euro VI-Förderung gestrichen, da diese ab 2014 Fördervoraussetzung ist.
Die Fahrzeuge sollen gemäß ANBest-K (Allgemeine Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften) im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft EU-weit ausgeschrieben.
Grundlage dieser Ausschreibung bildet das am 07.04.2011 im Werksenat vorgestellte und beschlossene Lastenheft.

.Beschluss:

Der Bericht zur vorgeschlagenen Busersatzbeschaffung 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Die Ausschreibung von vier Solobussen - jeweils behindertengerecht - im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft wird beschlossen (Anlage 3).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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7. / pl/4/7/14. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 18.02.2014 ö Vorberatend 4pvs/1/4/14
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 7pl/4/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsanlass

In der Sitzung vom 14.01.2013 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ (Nr. 3/26) beschlossen. Zugleich hat der Stadtrat beschlossen, diesen Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen, hierbei allerdings nicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu verzichten.

Der Bebauungsplan löst einen Teil des rechtsverbindlichen Baulinienplanes Nr. 10 ab. Sein vorgesehener Geltungsbereich enthält zwei größere Bauflächen, die durch den Butzbachweg voneinander getrennt sind, nämlich den südwestlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge (Flurstück Nr. 6055), auf dem noch das dreigeschossige Herbergsgebäude steht und das südöstlich benachbarte Grundstück (Flurstück Nr. 6055/6), das mit drei zweispännigen, zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut ist.

Mit dem Freiwerden des städtischen Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge entstehen neue Entwicklungsperspektiven. Allerdings lässt der derzeit geltende rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 10 aus dem Jahr 1961 bisher lediglich eine zweigeschossige Bebauung mit einer Geschoßflächenzahl von 0,5 zu. Nach diesen Festsetzungen könnte heute nicht einmal mehr die bestehende Jugendherberge errichtet werden.

Demgegenüber liegen die Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung 1990 fast zweieinhalb Mal höher, nämlich bei 1,2. Auf der gegenüberliegenden Südwestseite der Beckerstraße ist die Bebauung viergeschossig und auf der gegenüberliegenden Nordwestseite der Hartmannstraße ist die Bebauung dreigeschossig. Durch die im aufzustellenden Bebauungsplanes vorgesehenen planungsrechtlichen Regelungen sollen sowohl auf der Südwesthälfte des Herbergsgrundstückes als auch im Bereich der Geschosswohnungen Baudichten ermöglicht werden, die sich stärker am südwestlich entlang der Beckerstraße und nordwestlich entlang der Hartmannstraße vorhandenen Gebäudebestand orientieren.

Der nordöstliche Teil des Herbergsgrundstückes liegt nicht im Plangebiet - er soll nach den Vorgaben des rechtsgültigen Baulinienplans Nr. 10 bebaut werden und so einen fließenden Übergang zu den übrigen Bereichen des Baulinienplanes Nr. 10 herstellen, die bereits mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut sind.

Auch für das benachbarte Gelände zwischen Butzbachweg und Gentilstraße werden neue Entwicklungsperspektiven eröffnet. Auf diesem ca. 2760 m² großen Grundstück stehen derzeit drei zweigeschossige Häuser mit insgesamt zwölf Wohnungen. Somit beansprucht derzeit jede dieser Wohnungen im Durchschnitt eine 230 m² große und damit im Hinblick auf die städtische Lage großzügig bemessene Grundstücksfläche. Auch vor diesem Hintergrund bietet sich im Sinne einer „Innenentwicklung“ eine Nachverdichtung an. Daher sollen ausgehend von der Sicherung des baulichen Bestandes auch auf diesem Gelände die übermäßig restriktiven planungsrechtlichen Vorgaben des Baulinienplanes Nr. 10 abgelöst werden, um eine größere bauliche Dichte zu ermöglichen.


Planungsziele

Im bisherigen Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren wurden bereits Planungsziele formuliert. Im Zuge der Ausarbeitung der Planung gibt es nun Modifizierungen und Konkretisierungen der Planungsziele, die nun wie folgt aussehen:

-        Es ist eine wohnbauliche Nutzung zu realisieren.
-        Eine Neubebauung soll vorhandene Siedlungsmuster aufgreifen, ohne neue städtebauliche Brüche zu erzeugen, und sich zugleich konfliktarm in die nordöstlich und nordwestlich vorhandene Siedlungsstruktur einfügen.
-        Die im Plangebiet gelegenen, zur Beckerstraße hin orientierten Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind in städtebaulicher Hinsicht als minder genutzt und in planungs-rechtlicher Hinsicht als unterdurchschnittlich nutzbar zu betrachten. Dies rechtfertigt eine stärkere Verdichtung des derzeitigen baulichen Bestandes durch bauliche Erweiterungen und Erhöhungen oder aber durch Abbruch und Neubebauung.
-        Angrenzend an die Beckerstraße ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung mit ausgebauten Dachgeschossen oder Staffelgeschossen in offener bzw. abweichender Bauweise denkbar; die gegenüberliegende bis fünfgeschossige Wohnbebauung südwestlich der Beckerstraße soll allerdings nicht als Höchstmaß übernommen werden, weil sonst die Gefahr neuer städtebaulicher Brüche am Übergang zum Gebiet des Baulinienplanes Nr. 10 entstehen könnte.
-        Im Falle eines Geschosswohnungsbaus ist der ruhende Verkehr vorrangig in Tiefgaragen unterzubringen. In Abhängigkeit der im Bebauungsplan festzusetzenden Geschossflächenzahl (GFZ) sind gegebenenfalls Geschossflächenzuschläge im Sinne des § 21a Abs. 5 BauNVO regelbar.
-        Die Laubbäume entlang der Beckerstraße und der Hartmannstraße sollen aufgrund ihrer ortsbildprägenden Qualität überall dort dauerhaft zu erhalten werden, wo diese der angestrebten Erhöhung der baulichen Dichte nicht im Weg stehen können.


Stand des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens und weiteres Vorgehen

Nach dem Aufstellungsbeschluss (siehe oben) hat die Verwaltung zur Erreichung der Planungsziele einen Vorentwurf zum aufzustellenden Bebauungsplan in zwei Varianten gefertigt (Pläne vom 01.07.2013).

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2013 diese Planvarianten gebilligt und die Verwaltung beauftragt, mit diesen Varianten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen, was im Oktober und November des Jahres 2013 erfolgte. Auf die entsprechenden Berichte über diese Beteiligungsschritte wird hingewiesen.

Einige der bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Anregungen und Bedenken konnten im Plan berücksichtigt werden. Der Vorentwurf des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/26 wurde zum Bebauungsplanentwurf weiter ausgearbeitet und mit einer dementsprechend weiterentwickelten Begründung versehen.

Nach der vorgeschlagenen Billigung des Entwurfes vom 07.01.2014 zum Bebauungsplan für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ und seiner Begründung gleichen Datums sowie nach entsprechender Beauftragung der Verwaltung kann mit diesem Entwurf und mit dieser Begründung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

.Beschluss:

Der TOP 6 d. ö. S. wird eingehend diskutiert, insbesondere die Möglichkeiten der Festsetzung des sozialen Wohnungsbaus im Bebauungsplan. Die Kommunale Innitiative beantragt, dass das Baufenster zwischen Gentilstraße und Butzbachweg als Bereich für den sozialen Wohnungsbau festgesetzt wird.
Die CSU beantragt, für alle Baufenster zwischen Gentilstraße und Hartmannstraße sozialen Wohnungsbau festzusetzen.
Die SPD beantragt, den Bebauungsplanteil zwischen Butzbachweg und Gentilstraße aus der Planung auszunehmen.

Die Verwaltung setzt daraufhin den Tagesordnungspunkt zunächst ab.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pl/4/8/14. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 8pl/4/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Form des Privatrechts zu erstellen. Aufgrund dieser kommunalrechtlichen Bestimmungen wurde der Beteiligungsbericht für das Jahr 2012 erstellt.

Der vorliegende Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe der Gesellschaften.

Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pl/4/9/14. Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates; Grabgebühren: Verkürzung der Nutzungszeiten bei Familiengräbern Änderung der Bestattungsbezirke: Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Bürger der Stadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 9pl/4/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung des Plenums vom 22.11.2010 wurde mit der Neufassung der Friedhofs- und Bestattungssatzung die Einberufung eines Friedhofsbeirates beschlossen.
Über die Empfehlungen des Gremiums ist fortlaufend zu berichten.

Insgesamt hat der Friedhofsbeirat sechs Mal getagt. Seit Sommer 2012 wird die FDP Fraktion nach dem Ausscheiden von Herrn Dr. Stollberg von Herrn von Truchseß vertreten, ansonsten hat sich der Teilnehmerkreis nicht verändert.

Folgende Themen wurden seit dem Bericht im Plenum vom 19.03.2012 diskutiert:

1.        Umgang mit Satzungsverstößen
2.        Aktuelle Situation des Krematoriums mit Ortsbesichtigung (siehe separate Beschlussvorlage)
3.        Verwertung von Edelmetallen
4.        Ehrengräber Dr. Alois Lorenz, Fam. Elshorst, Familie Nees (siehe separate Beschlussvorlage)
5.        Urnenbestattungsmöglichkeiten auf dem Altstadtfriedhof
6.        Änderung der Bestattungsbezirke:
Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Aschaffenburger Bürger
7.        Grabgebühren:
Verkürzung der Nutzungszeiten bei Wahlgräbern

zu 1.        Umgang mit Satzungsverstößen

Bis November 2013 wurden ca. 620 Nutzungsberechtigte angeschrieben und aufgefordert, ihre Grabanlage satzungsgemäß umzugestalten.
Die Gräber befinden sich auf dem Altstadt- oder dem Waldfriedhof, hier wurden jeweils ein Viertel der Flächen bearbeitet.
Bei der Überprüfung nach Verstreichen der gesetzten Frist wurde festgestellt, dass die Bürger in 75 % der Fälle der Aufforderung gefolgt sind.
150 Gräber entsprechen nach wie vor nicht der geltenden Satzung.
Die Nutzungsberechtigten erhalten in diesem Fall ein zweites Anschreiben als kostenpflichtigen Bescheid (Gebühr 25,60€), in dem nochmals die Änderung gefordert und eine mögliche Ersatzvornahme angekündigt wird.
Im Jahr 2014 sind folgende Flächen für die weitere Erfassung von Satzungsverstößen und das erste Anschreiben an die Nutzungsberechtigten festgelegt worden:
Altstadtfriedhof Teil IV
Waldfriedhof Grabfelder Teil C
Der Friedhofsbeirat empfiehlt den Prozess wie oben beschrieben fortzusetzen.


zu 3.        Verwertung von Edelmetallen aus der Asche Verstorbener

Technisch besteht seit einiger Zeit die Möglichkeit, aus der Asche Verstorbener Edelmetalle auszusieben und einer gesonderten Verwertung zuzuführen. Einige Krematorien in Deutschland nutzen dieses Verfahren. Der Erlös wird überwiegend sozialen Zwecken gespendet. In den letzten Monaten häuften sich jedoch Einsprüche von Angehörigen, die diese Anteile persönlich ausgehändigt haben wollten.
In Aschaffenburg fehlen derzeit die technischen Voraussetzungen zur Trennung der Bestandteile.
Der Friedhofsbeirat ist der Auffassung, Edelmetalle auch weiterhin nicht von der Asche zu separieren.



zu 5.        Urnenbestattungsmöglichkeiten auf dem Altstadtfriedhof

Die Nachfrage nach Urnenbestattungsmöglichkeiten steigt weiterhin an.
Im Jahr 2013 wurden in Aschaffenburg 527 Verstorbene in Urnengrabstätten sowie 303 Verstorbene in Erdgräbern beigesetzt.
Die Flächen, die derzeit auf dem Altstadtfriedhof zur Urnenbeisetzung zur Verfügung stehen, sind auf Grund der Historie des Friedhofs begrenzt.
Aktuell gibt es
32 freie Urnengräber für 2 oder 4 Urnen
58 freie Urnenwandnischen für 2 Urnen
40 freie Urnenplätze im Urnengemeinschaftsgrab

Um der Nachfrage gerecht zu werden, wird derzeit an verschiedenen Planungen gearbeitet, das Angebot an Urnenbestattungsplätzen auf dem Altstadtfriedhof zu erweitern. Im Bereich der Grabanlage der Englischen Fräulein wäre ein viertes Urnengemeinschaftsgrab möglich.
Es wird geprüft, wie der Schwesterngarten als Friedhofserweiterung für Urnenbeisetzungen genutzt werden kann.
Der Friedhofsbeirat erklärte mit beiden Vorschlägen Einverständnis.
Die Pläne werden im 1. Halbjahr 2014 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt werden.

zu 6.        Änderung der Bestattungsbezirke:
               Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle Aschaffenburger Bürger

Der Altstadtfriedhof wird als historischer Friedhof durch Erdgräber mit Steineinfassungen in seinem Erscheinen maßgeblich geprägt. Insgesamt sind 3.450 Erdgräber vorhanden.
In den letzten Jahren wurden vermehrt Gräber aufgegeben, die nicht umgehend wiederbelegt werden konnten. Die Flächen sind vom Garten- und Friedhofsamt eingesät worden.
Insgesamt wirkt die Nutzung zunehmend lückenhaft, die einzelnen nicht belegten Gräber verursachen hohe Pflegekosten. Die Atmosphäre des Friedhofs ist beeinträchtigt. Zurzeit gibt es ca. 750 freie Gräber (22 %), davon 360 freie Familiengräber und 390 freie Reihendoppelgräber.

Bestattungsberechtigt sind laut Friedhofs- und Bestattungssatzung § 3 (1) und (2) auf dem Altstadtfriedhof nur die Bürger, die zuletzt ihren Wohnsitz in dem definierten Bestattungsbezirk hatten. Anfragen aus anderen Stadtteilen können bis dato nur als Ausnahme behandelt werden.

Um den Altstadtfriedhof langfristig in seinem Charakter zu erhalten, und möglichst viele Erdgräber zu belegen, wurde im Friedhofsbeirat diskutiert, die Regelung zum Bestattungsbezirk zu ändern.
Es wird vorgeschlagen, dass der Altstadtfriedhof allen Aschaffenburger Bürgern als Ort für Erdbestattungen zur Verfügung stehen sollte.

Seitens der Friedhofsverwaltung wird bestätigt, dass es entsprechende Anfragen von Bürgern gibt, die derzeit auf Patenschaftsgräber verwiesen werden.


zu 7.        Grabgebühren:
               Verkürzung der Nutzungszeiten bei Familiengräbern

Derzeit werden Wahlgräber zur Erdbestattung (Reihendoppelgräber/Familiengräber) im Falle des Neukaufs für 30 Jahre erworben, ebenso vierstellige Urnenwahlgräber.
Die Gebühr ist von den Angehörigen im Voraus zu bezahlen.
Im Einzelnen werden folgende Beträge zum Zeitpunkt der Bestattung für die Grabstätte in Rechnung gestellt:
Neukauf Reihendoppelgrab 2 stellig        1.860,- €
Neukauf Familiengrab 4 stellig                3.720,- €
Neukauf Urnenfamiliengrab 4 stellig                2.160,- €


Viele Angehörige schrecken vor der Höhe der Beträge zurück. Dazu kommt die Unsicherheit, ob es der Familiensituation entspricht, sich für einen Zeitraum von 30 Jahren zu binden.
Die Ruhefrist für einen Verstorbenen im Erdgrab beträgt in Aschaffenburg 15 Jahre, die für die Asche Verstorbener 10 Jahre.
Nach Ablauf dieser Frist für alle im Grab bestatteten Verstorbenen ist es nach geltender Satzung möglich, die Grabstätte „vorzeitig“ aufzugeben. Die Gebühren für die nicht „genutzten“ Jahre werden rückerstattet.
Zunehmend nutzen Bürger diese Möglichkeit, d. h. ein Grab wird für 30 Jahre erworben, jedoch bereits nach 15 bzw. 10 Jahren wieder aufgelöst.
Für die Stadt ergibt sich damit eine unklare Gebührensituation.
Seitens des Friedhofsbeirats wird aus diesen Gründen der Vorschlag begrüßt, die Nutzungszeit für Reihendoppel- und Familiengräber auf die Ruhefrist von 15 Jahren zu reduzieren.
Für die Angehörigen würden zum Zeitpunkt der Erdbestattung nur die Hälfte der Gebühren anfallen. Nach 15 Jahren kann die Grabstätte dann wunschgemäß verlängert werden.
Durch diese Maßnahme soll den Bürgern die Entscheidung für eine Erdbestattung erleichtert werden.
Die Nutzungszeit für vierstellige Urnenfamiliengräber sollte ebenfalls auf die Ruhezeit von 10 Jahren gekürzt werden. Diese Grabart wird unter den geltenden Laufzeiten von den Bürgern nicht angenommen.
Bei den vierstelligen Urnenfamiliengrabstätten würde die Gebühr bei Neukauf 720,- € betragen.

Die Verwaltung empfiehlt, den Vorschlägen zur Änderung der Bestattungsbezirke und der Nutzungszeit zuzustimmen.

.Beschluss:

Der Bericht über die Arbeit des Friedhofsbeirates wird zur Kenntnis genommen.
Zwei Empfehlungen des Gremiums sind von der Verwaltung aufzugreifen:
       
a)        Der Altstadtfriedhof kann von allen Aschaffenburger Bürgern als Bestattungsort für eine Erdbestattung gewählt werden.
Die in der Friedhofs- und Bestattungssatzung unter § 3 (2) b) getroffenen Regeln zum Bestattungsbezirk sind anzupassen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzungsänderung vorzubereiten.
     
b)        Die Nutzungszeit für Wahlgräber zur Erdbestattung wird von 30 Jahren auf 15 Jahre, bei Urnenwahlgräbern von 30 Jahren auf 10 Jahre verringert.
Die Verwaltung wird beauftragt, eine entsprechende Änderung der Friedhofssatzung und der Gebührensatzung zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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10. / pl/4/10/14. Gewährung eines Ehrengrabes Vollzug de § 22 (3) der Friedhofs- und Bestattungssatzung Familiengrab Altstadtfriedhof II 11 0057 / 0058 Familiengrab Altstadtfriedhof III 11 0285 / 0286 Familiengrab Altstadtfriedhof I 0160

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 10pl/4/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verwaltung liegen drei Anträge auf Gewährung eines Ehrengrabes vor.
Für die drei Grabstätten besteht derzeit ein Nutzungsrecht der Angehörigen, sie werden aber von diesen nicht weiter verlängert.

1.        Herr Dr. XXX (1872-1939), Arzt und Heimatforscher, Altstadtfriedhof II M 0057/0058
Seitens der Angehörigen wurde der Antrag gestellt, die Grabstätte künftig als Ehrengrab der Stadt Aschaffenburg weiterzuführen.
Herr Dr. XXX war Arzt in Aschaffenburg, der sich im besonderen in der Säuglingsfürsorge engagierte. Sein Wirken wurde durch die Verleihung des Titels Sanitätsrat gewürdigt. Hervorzuheben ist auch, dass er sich als Schiffsarzt vorurteilsfrei um alle Mitreisenden, unabhängig von deren Herkunft, kümmerte.
Besonders gewichtig ist jedoch die Tatsache, dass er, der 1904 zu den Gründern des hiesigen Geschichtsvereins gehörte und von Anfang an dessen Arbeit durch Schenkung von Akten und Urkunden unterstütze, eine umfangreiche Sammlung zusammentrug, welche unmittelbar nach seinem Tod in das Eigentum der Stadt Aschaffenburg überging und an das Stadt- und Stiftsarchiv gelangte. Die rund 300 Sammelbände mit zum Teil seltenem Schrifttum zu Aschaffenburg und Umgebung bilden einen wertvollen Grundstock der Landeskundlichen Bibliothek des Archivs, entsprechendes gilt für die über 2000 Stücke umfassende Sammlung von Ansichtskarten und Ansichten von Aschaffenburg und Umgebung.
Eine Seitenstraße der Berliner Allee wurde nach ihm benannt.
Das Stadt- und Stiftsarchiv befürwortet die Gewährung eines Ehrengrabes aus personengeschichtlichen Gründen. Aus kunstgeschichtlichen Gründen ist das Grabmal nicht als erhaltenswert einzustufen.
Der Friedhofsbeirat und die Verwaltung empfehlen den Erhalt der Grabstätte.

2.        XXX (1852-1919), XXX (1879-1939) und XXX (1886-1955)
Altstadtfriedhof III M 0285/0286
Seitens der derzeitigen Nutzungsberechtigten wurde der Antrag gestellt, die Grabstätte künftig als Ehrengrab der Stadt Aschaffenburg weiterzuführen.
Die Familie XXX führte die Aschaffenburger Messzeugfabrikationen zu großem Ansehen.
Im Jahr 1878 gründeten XXX (1847-1922) und XXX (1839-1887) in Damm ihr feinmesstechnisches Unternehmen, das 1884 als Fa. Sautter & Meßner OHG ins Handelsregister eingetragen wurde. Diese Firma, zunächst in der Haselmühle, nach wenigen Jahren in die Hanauer Straße verlegt, war der eigentliche Ursprung der Aschaffenburger Meßzeugfabrikation. 1889 übernahm XXX (1852-1913) die Firma. Seine Söhne XXX (1879-1939) und XXX (1886-1955) führten  das Unternehmen fort, konnten aber dessen Ende infolge der Wirtschaftskrise nach dem Ersten Weltkrieg nicht abwenden, so dass die Firma 1926 erlosch. Das Grab ist lt. Stadt- und Stiftsarchiv von stadtgeschichtlicher Bedeutung, da es an drei Inhaber des ersten länger bestehenden feinmesstechnischen Unternehmens Aschaffenburgs erinnert. Aus der Sicht der unteren Denkmalschutzbehörde ist das Grabmal denkmalrechtlich nicht relevant.
Der Friedhofsbeirat empfiehlt auf Grund der vorliegenden Stellungnahmen, das Grab aus personengeschichtlichen Gründen als Ehrengrab der Stadt zu übernehmen. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.

3.        XXX (1836-1874) und XXX (1839-1892) Altstadtfriedhof I 0160
In dieser Grabstätte sind u. a. XXX (1836-1874) und XXX (1839-1892) beigesetzt. Der Kaufmann XXX gründete 1862 im väterlichen Haus Dalbergstraße 60 die Buntpapierfabrik XXX, welche er zwei Jahre später in das von ihm und seinem Bruder XXX, den er zugleich zum Teilhaber machte, erworbene Haus Dalbergstraße Nr. 39 verlegte. In dieser Fabrik wurde kein Papier hergestellt, sondern solches zu (marmorierten) Buntpapier veredelt, wofür besonders bei Buchbindern Bedarf bestand. Ab 1873 wurde die Produktionsstätte schrittweise in die neugebaute Fabrik in der Goldbacher Straße verlegt; zuletzt befand sich die Fabrik in der Fasaneriestraße. Nach dem Tod von XXX führte XXX das Unternehmen fort. Er hatte bereits 1867 gefärbtes Papier mit einer  Schellacklösung überziehen lassen; dieses Cambric-Papier, dessen Herstellung Betriebsgeheimnis war, wurde u. a. für edle Schachteln unterschiedlicher Größe verwendet. Die Buntpapierfabrik, die bereits 1878 rund 100 Beschäftigte gehabt hatte, bestand über 100 Jahre bis Ende 1966 und blieb bis zuletzt in Familienbesitz. Bereits 1900 zahlte das Unternehmen Unterstützungen an Hinterbliebene von Beschäftigten. Angesichts der Bedeutung, welche die Firma mehr als ein Jahrhundert für Aschaffenburg hatte, ist es lt. Stellungnahme des Stadt- und Stiftsarchiv angemessen, die Grabstätte aus personengeschichtlichen Gesichtspunkten unter Schutz zu stellen.
Aus künstlerischen Gründen ist das Grabmal laut unterer Denkmalbehörde als erhaltenswert eingestuft.
Der Friedhofsbeirat und die Verwaltung empfehlen aus den beiden Gründen, das Grab als Ehrengrab der Stadt weiterzuführen.

.Beschluss:

1.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für Herrn XXX Arzt und Heimatforscher, wird zugestimmt.
2.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für die Familie XXX, Begründer der Aschaffenburger Messzeugfabrikation, wird zugestimmt.
3.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für die Familie XXX, Begründer der Buntpapierfabrik, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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11. / pl/4/11/14. Verpachtung des Krematoriums der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 11pl/4/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

A.        Ausgangssituation

1.        Technisch

a) Aktueller Zustand

Die Stadt Aschaffenburg betreibt im Waldfriedhof ein Krematorium, welches 1996 letztmalig saniert wurde. Die Anlage hat aufgrund der Betriebszeit von 17 Jahren, dem Verschleißgrad der Ofenausmauerung und der technischen Anlagenkomponenten die maximal zu erwartende „Lebensdauer“ bereits überschritten.

Für den Kremationsofen werden im Regelfall 10 Jahre Lebenszeit angesetzt. Bei der Regelungstechnik wird ebenfalls mit einer Lebenserwartung von ca. 10 Jahren gerechnet.
In den letzten Jahren stiegen der Reparaturaufwand und die Kosten für den Ofen und die dazugehörige Regelungstechnik stark an.

Es ist damit zu rechnen, dass das Krematorium in absehbarer Zeit nicht mehr betrieben werden kann, weil:
?        Emissionswerte nicht mehr eingehalten werden können.
?        Ein technischer Schaden auftritt, der sich unter dem Ansatz der Wirtschaftlichkeit nicht 
           mehr reparieren lässt.

Die eingebaute Regelungstechnik für die zum Betreiben des Krematoriums notwendigen
Hilfsanlagen (z. B. Lüftungsanlage „Ofenraum“, Pufferspeicher, Notkühlaggregat) funktioniert nicht zuverlässig und teilweise gar nicht mehr. Ersatzteile sind nicht oder nur sehr schwer
aufzutreiben. Als Folge erhöhen sich die Stillstandzeiten, die Primärenergieausnutzung ist schlecht und die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte werden immer wieder überschritten.
Der Kühlraum „Keller“, der zur Zeit nicht genutzt wird, hat  nur eine unzureichende Dämmung, das dazugehörige Kälteaggregat läuft unwirtschaftlich und muss wegen des verwendeten Kältemittels demnächst stillgelegt werden.
Als Brennstoff für den Kremationsofen dient im Augenblick Heizöl. Der zur Lagerung verwendete Erdtank hat einen undichten Domschacht, der nur mit relativ viel Aufwand repariert werden kann. Weiterhin entsprechen die installierten Ölleitungen nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard und müssten umgebaut werden.

b) Voraussichtliche Sanierungskosten

Im März 2012        wurde das Ing. Büro Hummrich & Feigel, Ilmenau, mit einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Krematoriums beauftragt. Die Studie wurde im August 2012 vorgelegt. Nach der Machbarkeitsstudie ist die Anlage komplett zu erneuern. Die Investitionskosten werden auf 1,1 Mil. € brutto  geschätzt.        Als reine Umbauzeit sind 4 Monate anzusetzen.

2.        Finanziell

Mit den durchschnittlich 850 Einäscherungen der letzten Jahre konnte das Krematorium in Aschaffenburg nicht kostendeckend betrieben werden.

Die Unterdeckung betrug bezogen auf die Jahre 2010 – 2012 im Mittel 87.000,- Euro (Anlage 1).

Derzeit kostet eine Einäscherung im Krematorium Aschaffenburg 390,32 €. Die Gebühr wird den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt. Der Preis liegt in der Region Rhein/Main im mittleren Preissegment, teilweise wird für die Verbrennung bis zu 50,- € mehr berechnet.

Für den Fall der Sanierung (Investitionssumme 1,1 Mil. €) und den Weiterbetrieb der Anlage als kommunales Krematorium wurde seitens der Stadtkämmerei eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgestellt (Anlage 2).
Unter der Annahme, dass die Einäscherungszahlen weiterhin bei 850 Kremationen pro Jahr konstant blieben und Zahngold nicht verwertet wird, beträgt das zu erwartende jährliche Defizit nach der Sanierung ca. 190.000,- €.

Können die Einäscherungen auf 1.250 Kremationen gesteigert werden (Erhöhung um 50%), verbleibt ein Defizit von ca. 68.000,- €. Die Gewinnschwelle, d. h. der kostendeckende Betrieb, wäre bei 1.512 Kremationen jährlich erreicht (Erhöhung um 77%).

B.        Marktsituation

1.        Istzustand

Im Krematorium Aschaffenburg werden derzeit im Schnitt ca. 850 Verstorbene jährlich eingeäschert (Anlage 3). Die Hälfte der Verstorbenen sind  Aschaffenburger Bürger, die anderen haben ihren Wohnsitz überwiegend im Landkreis Aschaffenburg und werden dort auch beigesetzt.

Bis zum Jahr 2003 stiegen die Einäscherungszahlen im Aschaffenburger Krematorium stetig an. Der Betrieb des Krematoriums erfolgte kostendeckend. Mit Eröffnung des privaten Krematoriums in Obertshausen (Entfernung ca. 35 km) sank die Anzahl der Verbrennungen.
In erster Linie die Bestattungsinstitute aus dem Landkreis fahren seitdem nicht mehr das Aschaffenburger Krematorium, sondern den privaten Betrieb an.

Als Gründe werden folgende Punkte genannt:

?        modernes Gebäude mit Aufenthaltsräumen für die Bestatter (Kaffe, Mittagsimbiss)
?        besserer Service (während der Anlieferung hilft das Personal beim Entladen, Erstellung der        Einäscherungspapiere vor Ort)
?        schnellere Bearbeitung (Einäscherung innerhalb von 6 Stunden möglich)
?        Angehörige können beim Einäscherungsprozess dabei sein

Eine nicht unerhebliche Rolle scheinen auch Rückerstattungssysteme zu spielen. Diese wurden in der Presse mehrfach beschrieben. Demzufolge besteht für die Bestattungsinstitute die Möglichkeit, mit den privaten Krematorien Verträge abzuschließen, die ihnen finanzielle Vergünstigungen erbringen (Anlage 4).

Auch andere kommunale Krematorien sind diesen Marktbedingungen ausgesetzt und haben sich aus dem Markt zurückgezogen. Zuletzt waren dies Frankfurt und Wiesbaden
(Anlage 5).

2.        Marktanalyse

Im November 2012 wurde das Büros Jürgen Wolf Kommunikation GmbH, Mühltal, mit der Entwicklung einer Marketingstrategie für das Krematorium Aschaffenburg beauftragt. Im Dezember 2012 wurde das Ergebnis vorgestellt. Um einen wirtschaftlichen Betrieb des Krematoriums zu ermöglichen, muss
?        in die Sanierung investiert werden
?        das Geschäftsmodell überdacht werden (Kommunal, Eigenbetrieb, Privatisierung)
?        die Einäscherungszahl annähernd verdoppelt werden
?        das Krematorium sich von der Konkurrenz deutlich unterscheiden (in Schnelligkeit, in        Qualität oder im Angebot von zusätzlichen Dienstleistungen)
?        in Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Akquisition investiert werden (Die Bestatter aus den        Landkreisen sind zurückzugewinnen.)
?        auf den Wettbewerb flexibel reagiert werden können (Preisanpassung an die        Marktsituation, Erweiterung des Dienstleistungsangebotes, z. B. Anschaffung eines        Leichenwagens)

Die Umsetzung dieser Marktanalyse ist mit Zusatzinvestitionen und erheblichen Unwägbarkeiten verbunden.

C.         „Friedberger Modell“

Auf der Suche nach Alternativen ist die Stadt auf das Betreibermodell der Stadt Friedberg gestoßen. Im Februar 2013 fand ein Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung Friedberg statt. Danach stellt sich die Situation in Friedberg wie folgt dar:

Auch die Stadt Friedberg stand im Jahr 2008 vor der Alternative, das bestehende Krematorium mit hohen Investitionen zu sanieren oder zu schließen. Man hat sich dort  erfolgreich dafür entschieden, sich einen privaten Betreiber für das Krematorium zu suchen.

Die Verpachtung wurde europaweit ausgeschrieben. Der Pächter zahlt hat das Krematorium saniert und zahlt eine Grund- und eine Umsatzpacht an die Stadt. Für die Bürger sind die Einäscherungskosten seitdem lediglich geringfügig gestiegen. Die Bürger sind zufrieden. Die Abwicklung erfolgt reibungslos.

Die Verwaltung hat das Modell daraufhin weiter entwickelt.

1.        Europaweite Ausschreibung

In einem ersten Schritt wurde mit der Kanzlei Heussen, die das Friedberger Modell begleitet hat, die Frage der europaweiten Ausschreibung geklärt.

Der Betreiber- und Pachtvertrag ist rechtlich gesehen eine Dienstleistungskonzession. Dienstleistungskonzessionen unterfallen nicht den Vergabevorschriften. Dennoch muss die beabsichtigte Verpachtung EU-weit öffentlich bekannt gemacht werden, damit die Grundsätze des EU-Rechts beachtet werden. Dies könnte in einem weitgehend formfreien sog. Interessenbekundungsverfahren geschehen. Ein Interessenbekundungsverfahren dient dabei lediglich als Mittel zur Bekanntmachung. Grundsätzlich ist es nur eine unverbindliche Markterkundung, über die u.a. eruiert wird, ob es Interessenten gibt und wie deren Preisvorstellungen aussehen.

Daher ist die Stadt Aschaffenburg sogar nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens noch in der Entscheidung frei, ob mit einem der Interessenten tatsächlich ein Betreiber- und Pachtvertrag abgeschlossen wird.

2.        Vertragsinhalt

Auf der Basis eines Mustervertrages der Kanzlei Heussen, wurde durch Rechtsstelle, Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft und Garten- und Friedhofsamt eine Vertragskonzeption entwickelt, die den lokalen Gegebenheiten und Interessenslagen entspricht.

Er enthält folgende Eckpunkte:
1.        Gebäude bleibt im Eigentum der Stadt Aschaffenburg
2.        Pflicht zur Sanierung des Krematoriums durch den Pächter
3.        Kosten der Sanierung und des Betriebs trägt der Pächter
4.        Sicherstellung der Grundentscheidungen der Stadt hinsichtlich des Betriebs (z.B. Verbot,        Zahngold zu verwerten; Verbot, Tiere einzuäschern)
5.        Vereinbarung einer Betriebspflicht
6.        Pachtzinszahlung ab Aufnahme des Betriebs, spätestens jedoch 6 Monate nach        Unterzeichnung
7.        Pachtzinshöhe ergibt sich aus abzugebendem Angebot
8.        Pachtdauer beträgt 10 Jahre (Verlängerung um zweimal drei Jahre möglich, d.h. die        Pachtdauer beträgt längstens 16 Jahre)
9.        Kündigungsmöglichkeit (nach 10 Jahren oder jederzeit bei Verstoß gegen Pflichten aus        Vertrag)
10.        Einbauten sind nach Pachtende vom Pächter zu entfernen oder aber von der Stadt gegen        Zahlung des Zeitwerts abzulösen

Die Beratung des gesamten Vertragsentwurfes erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.

3.        Eigeninvestitionen zur Umsetzung des Pachtvertrages

Im Falle einer Verpachtung sind Umbaumaßnahmen notwendig. Das vorhandene Betriebsgebäude ist in eine Gebäudegruppe Waldfriedhof und in eine Gebäudegruppe Krematorium zu trennen.

Notwendig sind nach Schätzung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft:
-        Anbau für Umkleide- und Sozialräume des Friedhofspersonals        120.000,- €
-        Umbauarbeiten im Gebäude (Türen, Trennwände, Änderungen        
von Raumnutzungen)          60.000,- €
-        Anpassung der Haustechnik an die Verpachtungssituation          13.500,- €
-        Anpassungsarbeiten im Betriebshof (Umbau des Carports,
       Parkplätze, Tor)          40.000,- €

Insgesamt wären voraussichtlich 233.500 € zu investieren.
(Im Übrigen sind unabhängig, ob Pachtvertrag oder Eigenbetrieb Stadt, 106.000 € im Zuge des Bauunterhalts für die Ertüchtigung der TGA, technische Gebäudeausrüstung, erforderlich.)

D.        Empfehlung der Verwaltung

Die Verwaltung empfiehlt die Verpachtung des Krematoriums aus folgenden Gründen:
?        Die Stadt spart die Investitionssumme von 1,1 Mil €, abzüglich der Eigeninvestitionen von        ca. 233.500 €, ergeben eine Einsparung von 866.500 €.
?        Für den kostendeckenden Betrieb ist eine Erhöhung der Einäscherungszahlen auf ca.        1.500 pro Jahr notwendig, die angesichts der Konkurrenzsituation nur schwer realisierbar        sein dürfte.
?        Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind zusätzliche Mittel z. B. für Marketing und zur        Erweiterung des Dienstleistungsangebotes bereit zu stellen.
?        Eine Kommune als Betreiber kann die wohl marktüblichen Angebote an die Bestatter (z. B.        Rückerstattungssysteme) zur Kundenbindung nur bedingt umsetzen.
?        Auch nach der Sanierung stünde in Aschaffenburg nur ein Ofen zur Einäscherung zur        Verfügung. Die Anlage hat damit weiterhin Stillstandstage bei technischen Störungen,        dadurch bedingte Abwanderungen von Kunden können nicht ausgeschlossen werden.
?        Die Stadt ist nicht mehr für den Unterhalt und die Wartung der Anlage zuständig.
?        Das zu erwartende Defizit in Höhe von max. 190.000,- € jährlich entfällt.
?        Die Stadt erhält eine Pacht.
?        Eine wohnortsnahe Kremation ist weiterhin gegeben.


Anlagen


Anlage 1        Krematorium Aschaffenburg Einnahmen / Ausgaben

Anlage 2        Wirtschaftlichkeitsberechnung „Szenario 850“ / „Szenario 1250“

Anlage 3        Krematorium Aschaffenburg Einäscherungszahlen

Anlage 4        Presseartikel „Rückerstattungssysteme“ FAZ 23.01.2006

Anlage 5        Presseartikel Schließung des Frankfurter Krematorium FAZ 15.11.2013

Anlage 6        Verpachtung von Räumen EG Grundriss

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 10 d. ö. S. "Verpachtung des Krematoriums der Stadt Aschaffenburg" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pl/4/12/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 19.02.2014 wegen "Brief an das Staatliche Bauamt bzgl. des Ausbaus der B 26"; - mündliche Stellungnahme der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 4. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 10.03.2014 ö Beschließend 12pl/4/12/14

.Beschluss:

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:08 Uhr