Datum: 24.03.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/5/1/14. Einwohnerzahlen der Stadtteile
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/5/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit Jahrzehnten wurden die Einwohnerzahlen der zehn Aschaffenburger Stadtteile ‚händisch’ auf der Basis der Geburten/Sterbefälle, Zu- und Wegzüge sowie Umzüge innerhalb des Stadtgebietes bestimmt. Dadurch haben sich jedes Jahr auch Fehler in diese Fortschreibung eingeschlichen und summiert.
Die Volkszählung 2011 und die damit zusammenhängende Neufeststellung der Einwohnerzahl soll nun genutzt werden, die Ermittlung der Stadtteilzahlen mit der Einwohnermeldedatenbank (OK.EWO) zu koppeln. Damit ist sichergestellt, dass die Daten eher dem wirklichen Stand vor Ort entsprechen und zukünftig weniger Fehler bei der Fortschreibung entstehen.
Durch diese Umstellung kommt es bei einigen Stadtteilen zu Veränderungen bei der Einwohnerzahl, die der nachfolgenden Tabelle entnommen werden können.
Stadtteile
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Einwohnerstand nach bisheriger Methode
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Einwohnerstand nach Einwohnermeldedatenbank
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Damm
|
13.155
|
12.934
|
Gailbach
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1.714
|
1.703
|
Leider
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3.182
|
3.299
|
Nilkheim
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5.760
|
5.433
|
Obernau
|
4.833
|
4.797
|
Obernauer Kolonie
|
1.123
|
945
|
Österreicher Kolonie
|
1.671
|
1.691
|
Schweinheim
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11.046
|
10.818
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Strietwald
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2.911
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3.325
|
Stadtmitte
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24.532
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24.025
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Diese Veränderungen werden in der Sitzung des Plenums weiter ausgeführt und im Rahmen einer Powerpointpräsentation verdeutlicht.
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 1 d. ö. S. "Einwohnerzahlen der Stadtteile" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/5/2/14. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.03.2014
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/5/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Kindergarten St. Laurentius bietet seit 2012 30 Plätze für Schulkinder (Hortplätze) als Außengruppe in der Erthalschule an.
Das Angebot wird inzwischen von den Eltern immer stärker nachgefragt. Für das kommende Schuljahr haben sich insgesamt fast 50 Schulkinder für einen Betreuungsplatz angemeldet. Aus diesem Grund möchte der Träger ab September 2012 eine zusätzliche Hortgruppe eröffnen. Die bisher bereits überbelegte bestehende Gruppe soll reduziert, die Außenstelle dann mit zwei jeweils 25 Plätze umfassende Gruppen betrieben werden.
In Zusammenarbeit von Schulleitung, Träger und Verwaltung konnte ein genehmigungsfähiges Raumkonzept erarbeitet werden. Größere Investitionen sind derzeit nicht erforderlich. Angeschafft werden muss zunächst nur die Ausstattung der zusätzlichen Hortgruppe. Mittelfristig muss allerdings die als Kantine genutzte ehemalige Schulküche umgebaut werden. Sie entspricht nicht mehr den Anforderungen.
Für die zusätzlichen Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2014 20 zusätzliche Hortplätze im Kindergarten St. Laurentius / Außengruppe Erthal-Schule als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 29, Dagegen: 0
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3. / pl/5/3/14. Erweiterung Kronberg Gymnasium;
- 1. BA: Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.03.2014
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/5/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Planungsauftrag für die Erweiterung und Sanierung des Kronberg Gymnasiums wurde gemäß Stadtratsbeschluß vom 15.07.2013 an das Architekturbüro Ritter+Bauer GmbH, Aschaffenburg erteilt.
Im Planungs- und Verkehrssenat am 03.12.2013 wurde der Vorentwurf mit dem Erweiterungsbau als 1. Bauabschnitt vorgestellt. Die Kostenschätzung nach DIN 276 wurde
auf 3.030.748,65 € beziffert.
Der vorläufige Förderantrag (ohne Entwurfsplanung und Kostenberechnung) für den 1. Bau-abschnitt wurde am 04.12.2013 bei der Regierung von Unterfranken eingereicht, damit die
Maßnahme noch in das Förderprogramm 2014 aufgenommen werden konnte.
Die schulaufsichtliche Genehmigung des Raumprogramms erteilte die Regierung am 20.01.2014.
Mit Schreiben vom 07.03.2014 hat die Regierung mitgeteilt, dass der Förderantrag geprüft wurde und der Fördersatz sich von 35 % auf 39,4 % erhöht hat.
Durch die anerkannte Hauptnutzfläche (HNF) von 683 qm für den 1. Bauabschnitt und dem Kostenrichtwert von 3.533 €/m2 HNF ergibt sich eine Kostenpauschale von 2.413.000,00 €.
Die Gesamtzuweisung von 950.000,00 € (= 39,4%) wurde wie auch der vorzeitige Maßnahmenbeginn in Aussicht gestellt. Die Anfinanzierung kann frühestens im Jahr 2015 durch die Regierung erfolgen.
Nach Fertigstellung der Entwurfsplanung und der Kostenberechnung nach DIN 276 für den
1. Bauabschnitt kann der eingereichte Förderantrag vervollständigt werden.
Die Gesamtkosten gliedern sich wie folgt:
Kostengruppe 100 Grundstück ----
Kostengruppe 200 Herrichten und Erschließen 144.585,00 €
Kostengruppe 300 Bauwerk – Baukonstruktion 1.685.126,87 €
Kostengruppe 400 Bauwerk – Technische Anlagen 478.636,49 €
Kostengruppe 500 Außenanlagen 84.935,00 €
Kostengruppe 600 Ausstattung 132.353,98 €
Kostengruppe 700 Nebenkosten 524.790,00 €
Gesamtkosten Neubau 3.050.427,34 €
zuzüglich erforderlicher Maßnahmen aus dem Bestand (BA 2 – 5)
Erneuerung der Niederspannungshauptverteilung 30.000,00 €
zusätzliche Maßnahmen im Bereich Elektro (neue Zentralen) 166.672,50 €
Kosten gesamt 3.247.099,84 €
Die Gesamtkosten für die Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums werden im Herbst
dem Stadtrat vorgestellt.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung zur Erweiterung des Kronberg
Gymnasiums (1. BA) zustimmend zur Kenntnis.
Mit den Gesamtkosten in Höhe von 3.247.099,84 € für den 1. BA
besteht Einverständnis.
Der Förderantrag ist zu vervollständigen und der Bauantrag ist einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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4. / pl/5/4/14. Kindergarten St. Konrad;
Errichtung einer 2. Krippengruppe - Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.03.2014
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/5/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Stadtratsbeschluss vom 02.12.2013 wurde zusätzlich zur bestehenden Kinderkrippe eine weitere Bedarfsnotwendigkeit im Sinne des Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) für eine weitere Kinderkrippe mit 12 Plätzen festgestellt.
Der Kindergarten St. Konrad betreibt seit einigen Jahren eine Kinderkrippe mit 12 Plätzen. Da diese Plätze nicht ausreichen, werden daneben Kinder unter drei Jahren in einer Kleinkindgruppe im Kindergarten betreut. Im Oktober 2013 besuchten insgesamt 27 Kinder unter drei Jahren Kindergarten und Krippe. Pädagogisch und organisatorisch notwendig wäre es, alle Kinder unter drei Jahren in der Kinderkrippe zu betreuen. Die geplanten neuen Krippenplätze sind aus diesen Gründen bedarfsnotwendig.
Da im Stadtteil eine neue Wohnbebauung geplant, bzw. sich bereits in der Umsetzung befindet, ist auch künftig mit einer stabilen Nachfrage nach Krippenplätzen zu rechnen.
Planung
Die bestehende Kinderkrippe ist eigenständig und entspricht dem Raumprogramm.
Angrenzend im Obergeschoss zu dieser befindet sich ein großer Abstellraum, der durch bauliche Maßnahmen für eine 2. Kinderkrippe zur Verfügung steht. Die Fläche kann in einen Gruppenraum, einen Schlafraum und einen Wickelraum unterteilt werden. Zur Erfüllung des Raumprogramms ist jedoch die Nutzung der Küche, der Personaltoilette, Kinderwagenabstellplatz und des Garderobenbereiches im Erdgeschoss mit seinem Treppenraum seitens der ersten Kinderkrippe erforderlich. Diese Räume würden dann von beiden Gruppen gemeinsam in Anspruch genommen.
Die gemeinsamen Flächen sind deshalb zur Hälfte auf beide Gruppen angesetzt. Weiterhin ist die Veränderung des Schlafraumes der ersten Gruppe erforderlich. Der zweite Fluchtweg kann durch die Anbindung an den vorhandenen Außensteg mit Fluchttreppe der ersten Gruppe gewährleistet werden. Mit diesem Lösungsvorschlag besteht die Möglichkeit der Integration weiterer Krippenkinder ohne ein zusätzliches Erweiterungsgebäude auf dem Areal errichten zu müssen.
Baugrundstück
Die Stadt Aschaffenburg ist Eigentümer von Grundstück und Gebäude des Kindergartens St. Konrad in der Gänsruh 5. Betriebsträger ist der St. Konrad Verein in Aschaffenburg.
Bezug nehmend auf die Stellplätze musste kein zusätzlicher Stellplatz eingerichtet werden, da die erforderliche Anzahl (4) auf dem Grundstück vorhanden sind. Auf Wunsch des Kindergartens wurde die Stellplatzfläche aber mit Hilfe einer privaten Aktion vergrößert.
Erschließung
Betreffend die Erschließung stehen keine Änderungen im Raum, da die zukünftige Kinderkrippe auf dem bestehendem Gelände bzw. Gebäude eingerichtet wird.
Bauwerk/Baukörper
Das bestehende Gebäude ist in Massivbauweise im Jahre 1939 mit einer Lochfassade erstellt. Mit der Einrichtung der ersten Kinderkrippe erfuhr der Baukörper mit seiner Substanz erhebliche Veränderungen um den räumlichen und baulichen Anforderungen zu entsprechen.
Für die Einrichtung der zweiten Kinderkrippe sind wiederum Eingriffe in die Bausubstanz erforderlich. Dies betrifft vor allem den Dachstuhl. Für den Schlafraum ist die Aufstellung einer Gaube erforderlich, für den Gruppenraum ist unter der Beachtung der Forderung nach der größtmöglichen Grundfläche das Dach in einem großen Bereich zu öffnen zur Herstellung der erforderlichen Raumhöhe. Hier sind zur Abfangung des Dachstuhls statische Maßnahmen gefordert. Die Belichtung des Gruppenraumes ist somit auch durch ein großes Fensterelement (Holz, Alu) gesichert, das gleichzeitig auch den zweiten Rettungsweg darstellt. Ein Sonnenschutz als Jalousie mit Flachlamellen verhindert eine große Erwärmung des Raumes. Eine großflächige Öffnung der Geschossdecke ist vermeidbar, da nur partiell die Installationen hindurchgeführt werden müssen.
Die neuen Wände werden laut Empfehlung der Statik in Leichtbauweise, Gipskartonplatten, erstellt. Die Decke des Gruppenraumes erhält zusätzlich eine Ergänzung in Hinsicht der Raumakustik in Form einer abgesetzten Gipskartonlochplattendecke. Die Oberflächen der Wände und Decken sind aus Kostengründen mit einem Anstrich versehen. Als Bodenbelag wird im Kinderbad Fliesenbelag, im Gruppen- und Schlafraum Parkett verwendet.
Die Installationen Elektro, Sanitär und Heizung müssen ergänzt werden.
Gerät – Ausstattung
Für die zweite Kinderkrippe steht eine komplette Neuanschaffung an.
Außenanlagen
Der bestehende Spielbereich der ersten Kinderkrippe wird erweitert.
Grundlage des bereits im vergangenen Jahr eingereichten Förderantrags ist die Richtlinie: Gewährung einer Zuweisung gem. der Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Investitionsprogramms „Kinderbetreuungsfinanzierung“ 2008-2014; Schaffung neuer Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren.
Der eingereichte Förderantrag ging zunächst von der Errichtung eines kompletten Raumprogramms für die zusätzliche Krippe ( ca. 115 m² Hauptnutzfläche ) aus, was mit einem Baukostenrichtwert von ca. 3.600,- € zu Gesamtkosten von ca. 414.000,- € zzgl. ca. 16.000,- € für Einrichtung, somit insgesamt ca. 430.000,- € führt.
Es ist mit einer Förderung bis zu ca. 70% zu den förderfähigen Gesamtkosten zu rechnen.
Durch die angedachte Mitnutzung bestehender Räumlichkeiten aus der ersten Krippengruppe wird jedoch eine Reduzierung der Gesamtkosten, wie auch der anteiligen Förderung zu erwarten sein.
Dieses Prüfverfahren ist derzeit in der Feinplanung und Abstimmung mit der Regierung von Unterfranken.
Im Haushalt 2014 sind Gesamtkosten von 430.000,- € als Ausgabe ausgewiesen. Auf dieser Basis ist mit einer Förderung von 240.000,- € zu rechnen.
Die Planung wird in Form einer Präsentation zur Sitzung vorgelegt.
.Beschluss:
Dem Bau- und Finanzierungsbeschluss zur Errichtung einer weiteren Kinderkrippe mit 12 Plätzen im Dachgeschoss des Kindergartens St. Konrad, Gänsruh, mit Gesamtkosten von 430.000,-- € gemäß Haushaltsansatz 2014, einschl. der vorgestellten Planung wird zugestimmt.
Der Förderantrag gem. Art. 7 Abs. 1 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) ist alsbald zu vervollständigen, um einen Förderbescheid herbeizuführen.
Mittelfreigabe nach Abschnitt B) Nr. 1 der Dienstanweisung über die Ausführung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen:
Schreiben des Finanzreferates vom
Angebotseinholung / EU-weite Ausschreibung
Leistung nach
Zuschlags- und Bindefrist:
Honorarangebot vom
Betrag: €
Haushaltsstelle:
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Mittelbereitstellung
Jahr/Betrag
|
Verfügte Mittel
Betrag
|
Verfügbare Mittel
Betrag
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1. Haushaltsausgabereste
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./.
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2. Haushaltsansatz
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430.000,-- €
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|
430.000,-- €
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3. Summe 1 + 2
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4.Verpflichtungs-ermächtigungen
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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5. / pl/5/5/14. Strietwald - Grundschule;
Zusätzlicher Raumbedarf - Bau- und Finanzierungsbeschluß
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
|
ö
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Beschließend
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5 | pl/5/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die städtische Grundschule im Stadtteil Strietwald wird voraussichtlich zum neuen Schuljahr 2014/15 wieder eine durchgehende Zweizügigkeit für alle vier Grundschulklassen erreichen.
Dadurch ist die Rückführung eines bisherigen Klassenraumes zu Lasten anderer schulischer Raumnutzungen notwendig.
Die Strietwaldschule hat in den vergangenen Jahren eine intensive Mittagsbetreuung mit insgesamt sieben Gruppen aufgebaut, die zusätzlichen Raumbedarf (4 Räume) im Untergeschoss erforderlich machten.
Dieser konnte durch Umbauten und Umnutzungen innerhalb des Gebäudebestandes umgesetzt werden.
Nun ist eine zusätzliche Raumnutzung, bzw. Raumerweiterung innerhalb des Gebäudebestandes ausgeschlossen.
Aufgrund eines nachgewiesenen Fehlbedarfs für Gruppen- und Mehrzweckräume (Handarbeit, Werken, etc.) wurden bereits für den Haushalt 2014 Mittel für eine temporäre Lösung durch Aufstellung eines Pavillons auf dem Pausenhof eingestellt.
Die nun weiterführende Planung favorisiert eine dauerhafte Lösung in Form eines Gebäudeanbaues auf der Nordseite der Strietwaldschule, zumal die aktuellen Schülerprognosen - auch aufgrund aktiver Bautätigkeit im Baugebiet des Stadtteils – eine stabile Schülerzahl für die kommenden Jahre prognostiziert.
Durch einen fast ebenerdigen Anbau kann die Anbindung von zwei Mehrzweckräumen an den vorhandenen Flur gewährleistet werden.
Zwei größere Türöffnungen zum Flur lassen eine multifunktionale Nutzung, auch als Aula, etc. zu.
Durch den Anbau ist die Schließung vorhandener Kellerschächte und eine Verlegung des außen liegenden Gehweges erforderlich.
Der Anbau soll sich in Form und Farbgebung harmonisch in die bestehende Gebäudesubstanz einfügen und gleichzeitig eine Option für eine Gebäudeaufstockung gewährleisten. Auch wäre dann eine barrierefrei Erschließung von EG und OG zu prüfen.
Die Gesamtkosten gliedern sich in nachfolgende Komponenten:
Erschließung Pauschal 2.000,- €
Bauwerk 203.000,- €
Anschlussarbeiten aussen, Gründung, etc. 35.000,- €
Anschlussarbeiten innen 27.000,- €
Einrichtung, Ausstattung 36.000,- €
Aussenanlagen, Verlegung Gehweg, Beleuchtung, etc. 19.000,- €
Nebenkosten 58.000,- €
Gesamtkosten: 380.000,- €
Bedingt durch den nachgewiesenen Fehlbedarf, insbesondere für den Bereich von Gruppen-, bzw. Mehrzweckräumen ist mit einer Förderung nach FAG in Höhe von ca. 35 % der anrechenbaren Herstellkosten von ca. 110.000,- € zu rechnen.
Um diese Maßnahme noch in diesem Jahr realisieren zu können, ist eine umgehende Weiterführung der Planung, sowie die Einreichung eines Förderantrags erforderlich.
Der bisherige Haushaltsansatz (50.000,- €) ist im Nachtragshaushalt 2014 um 330.000,- € auf insgesamt 380.000,- € zu erhöhen. Die Gesamtkosten sind dann um beantragte Bewilligungen gemäß FAG gegen zu rechnen.
Die Planung wird in Form einer Präsentation zur Sitzung vorgelegt.
Beschlussempfehlung:
1. Der Planung zur Schulerweiterung um zwei Mehrzweckräume als Anbau an die
Bestehende Strietwaldschule mit Gesamtkosten von 380.000,- € wird zugestimmt.
2. Erforderliche Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2014 bereit zu stellen.
3. Die Planung, einschl. Erstellung eines Förderantrags ist umgehend zu veranlassen.
.Beschluss:
1. Der Planung zur Schulerweiterung um zwei Mehrzweckräume als Anbau an die bestehende Strietwaldschule mit Gesamtkosten von 380.000,-- € wird zugestimmt.
2. Erforderliche Haushaltsmittel sind im Nachtragshaushalt 2014 bereit zu stellen.
3. Die Planung
einschl. Erstellung eines Förderantrags ist umgehend zu veranlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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6. / pl/5/6/14. Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
|
ö
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Beschließend
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6 | pl/5/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Übergangswohnheim für Obdachlose ist ein Sicherheitsdienst in der Zeit von 21.00 Uhr bis 24.00 Uhr tätig, der die Aufgabe hat, die Sicherheit und Ordnung für die Bewohner zu gewährleisten. Hierzu zählt auch die Kontrolle der Besucher und die Aufforderung an diese, bis 22.00 Uhr das Gebäude zu verlassen. Daher ist es erforderlich, das Betretungsrecht aller Räume des Übergangswohnheims bis 22.30 Uhr zu verlängern.
Durch den Sicherheitsdienst wurde festgestellt, dass sich nach 21.00 Uhr minderjährige Personen im Übergangswohnheim aufhalten. Nach dem Verlassen des Übergangswohnheims um 22.00 Uhr kehren diese oftmals nach 24.00 Uhr, wenn der Sicherheitsdienst seinen Dienst beendet hat, zurück. Zu deren Schutz ist es erforderlich, den Besuch und den Aufenthalt grundsätzlich zu untersagen.
§ 8 Abs. 1 lautet:
„(1) Die Stadt Aschaffenburg kann aus wichtigen Gründen bestimmten Benutzern den Empfang von Besuchern zeitlich beschränken oder ganz untersagen. Ebenso kann Personen der Besuch von Benutzern oder der Aufenthalt im Übergangswohnheim aus wichtigen Gründen zeitlich beschränkt oder ganz untersagt werden (Hausverbot). Die Erteilung eines Hausverbotes bedarf - gegebenenfalls nachträglich - der schriftlichen Begründung gegenüber dem Betroffenen.“
§ 8 Abs. 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Stadt Aschaffenburg kann aus wichtigen Gründen bestimmten Benutzern den Empfang von Besuchern zeitlich beschränken oder ganz untersagen. Ebenso kann Personen der Besuch von Benutzern oder der Aufenthalt im Übergangswohnheim aus wichtigen Gründen zeitlich beschränkt oder ganz untersagt werden (Hausverbot). Die Erteilung eines Hausverbotes bedarf - gegebenenfalls nachträglich - der schriftlichen Begründung gegenüber dem Betroffenen. Minderjährigen Personen ist der Besuch oder der Aufenthalt im Übergangswohnheim grundsätzlich untersagt. Im Einzelfall kann eine zeitlich befristete Erlaubnis erteilt werden.“
§ 10 Abs. 1 Satz 1 lautet:
„(1) Die Vertreter der Stadt Aschaffenburg und deren Beauftragte haben im Rahmen des Vollzuges dieser Satzung und der Hausordnung ein jederzeitiges Betretungsrecht aller Räume des Übergangswohnheimes täglich in der Zeit von 8.00 bis 20.00 Uhr.“
§ 10 Abs. 1 Satz 1 erhält folgende Fassung:
„(1) Die Vertreter der Stadt Aschaffenburg und deren Beauftragte haben im Rahmen des Vollzuges dieser Satzung und der Hausordnung ein jederzeitiges Betretungsrecht aller Räume des Übergangswohnheimes täglich in der Zeit von 8.00 bis 22.30 Uhr.“
Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.
.Beschluss:
Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Städtische Übergangs-
wohnheim für Obdachlose wird erlassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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7. / pl/5/7/14. Fortsetzung des Projekts Jugendwohnen Lange Str. 26 unter neuer Trägerschaft des Vereins "Die Brücke e. V." ab 01.04.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
24.03.2014
|
ö
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Beschließend
|
7 | pl/5/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Rahmen der Sozialen Stadt Damm war aus Mitteln des Städtebaus seit 01.01.2009 das Jugendwohnprojekt in Damm Langestr. 26 bis 31.12.2011 finanziert worden. Das Projekt richtete sich an obdachlose junge Menschen, die weder über eine Arbeit noch eine gute Sozialprognose verfügten. Betreut wurde das Projekt von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Vereins GlobalSozial e. V.
Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sozialverhalten wesentliche Defizite besaßen und in der Regel auch über keinen Arbeitsplatz verfügten. Das Projekt war im Jahr 2012 mit einer intensiveren sozialpädagogischen Betreuung modifiziert worden und eine ganzheitliche Hilfeleistung zugrunde gelegt worden. Der Verein GlobalSozial erhielt aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 05.12.2011 einen Zuschuss von jährlich 60.000,00 EUR für die Jahre 2012 und 2013
Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15.07.2013 wird das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 seit 01.01.2014 bis 31.12.2015 weiterhin finanziell unterstützt. Für die Jahre 2014 und 2015 sind jeweils 60.000,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich sind jährlich 25.000,00 EUR für Nachtdienste bewilligt, die wegen Anwohnerbeschwerden notwendig geworden sind. Die Nachtdienste verhindern Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die nicht von den Bewohnern des Projekts, sondern von Besuchern verursacht worden waren.
Nach dem Wegfall anderer Projekte war der Verein GlobalSozial e. V. in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hat am 04.02.2014 Insolvenz beantragt. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung ist die Durchführung des Jugendwohnprojekts nur bis 31.03.2014 gesichert.
Ab 01.04.2014 steht als neuer Träger des Jugendwohnprojekts Lange Str. 26 der Verein „Die Brücke“ e. V. zur Verfügung.
Die bisherige Projektbeschreibung wird als Anlage 1 der Kooperationsvereinbarung beigefügt und gilt nur bis 30.09.2014. Die vorläufige Gesamtkostenaufstellung ist als Anlage 3 der Kooperationsvereinbarung beigefügt. Die Anlage 2 wird die ab 01.10.2014 gültige Projektbeschreibung sein und Anlage 4 ist der Förderbescheid des Jobcenters Stadt Aschaffenburg hinsichtlich der arbeitsbegleitenden Maßnahmen. Dieser Förderbescheid wird vom Jobcenter erst nach dem Beschluss des Stadtrates zur Kooperationsvereinbarung erlassen. Eine mündliche Förderungszusage liegt bereits vor.
Es wird vorgeschlagen, der in der Anlage beigefügten Kooperationsvereinbarung zuzustimmen.
.Beschluss:
Der Kooperationsvereinbarung mit dem Verein „Die Brücke e. V.“ über das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 wird zugestimmt (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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8. / pl/5/8/14. Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses für den Verein Grenzenlos e. V. in Höhe von 20.000,-- € jährlich für den Zeitraum von 2014 bis 2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
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ö
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Beschließend
|
8 | pl/5/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.01.2014, eingegangen am 16.01.2014, beantragte der Vereinsvorsitzende, xxx die Weitergewährung des Betriebskostenzuschusses in Höhe von 20.000 EUR ab 2014. Zur Begründung führte xxx aus, dass täglich rd. 600 Bürger der Stadt geholfen würde, und der Verein sich seit 2 Jahren zusätzlich in der Schüler-Förderung an drei Brennpunktschulen engagiert.
Der Verein wird seit 2005 mit 10.000 EUR jährlich ohne eine Befristung im Rahmen der Beratung des Haushaltes 2005 unterstützt. Dieser Betrag wurde durch den Beschluss vom 28.02.2011 um 10.000 EUR auf insgesamt 20.000 EUR befristet für die Jahre 2011 bis 2013 erhöht.
Die Vereinsführung arbeitet ehrenamtlich und steht für eine sparsame und effektive Verwendung der Spendenmittel und Zuschüsse ein.
An der wirtschaftlichen Situation der bedürftigen Menschen in Aschaffenburg hat sich trotz der vielfältigen flankierenden freiwilligen Leistungen der Stadt Aschaffenburg seit 2011 nichts Grundlegendes geändert. Der Verein ist nach wie vor notwendig, um den betroffenen Menschen ergänzende Hilfestellungen zukommen zu lassen.
Nach den vom Kassier des Vereins vorgelegten Zahlen besteht keine Möglichkeit, den Verein Grenzenlos mit seinen Einrichtungen aus den generierbaren Einnahmen wirtschaftlich zu betreiben. Der Verein ist auf Spenden und den Zuschuss der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 10.000 EUR Grundzuschuss und dem Erhöhungsbetrag von 10.000 EUR angewiesen.
Diese zusätzlich erbrachte freiwillige Leistung von 10.000 EUR sollte wieder auf drei Jahre begrenzt werden. Dies entspricht den Jahren 2014 bis 2016. Für die Zeit ab 2017 sollte erneut die Notwendigkeit für die Weitergewährung des zusätzlichen Zuschusses geprüft werden
.Beschluss:
Die wertvolle Arbeit des Vereins Grenzenlos e. V. für die sozial schwachen Menschen in Aschaffenburg wird für den Zeitraum von 2014 bis 2016 auch weiterhin jährlich mit 20.000,-- €
als Betriebskostenzuschuss unterstützt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 0
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9. / pl/5/9/14. Investitionskostenzuschuss für den Neubau des Projekts "Treffpunkt Mensch 2" in Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
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ö
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Beschließend
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9 | pl/5/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Lebenshilfe Aschaffenburg e. V. beantragte am 12.09.2012 bei der Stadt und beim Landkreis einen einmaligen Investitionskostenzuschuss für den Neubau des Projekts „Treffpunkt Mensch 2“ in Aschaffenburg.
Die Lebenshilfe bietet seit 2006 im Rahmen ihres Ambulanten Dienstes der Offenen Hilfen Menschen mit Behinderungen und chronischen Erkrankungen Betreuungs- und Pflegeangebote in den Räumlichkeiten des „Treffpunkt Mensch“. Dieses Projekt war mit Beschluss des Stadtrates vom 13.07.2006 mit 17.000,00 EUR unterstützt worden.
Der „Treffpunkt Mensch 2“ in der Bayreuther Straße dient der kurzfristigen Entlastung der Eltern von behinderten Kindern und der Umsetzung des Grundsatzes „ambulant vor stationär“.
Eine stetig wachsende Nachfrage, insbesondere von Menschen mit schwersten Behinderungen und einem großen Pflegebedarf und /oder Verhaltensauffälligkeiten führt dazu, dass die räumlichen Kapazitäten die Bedarfe nicht mehr decken können. Insbesondere diesen Personengruppen und ihren Angehörigen soll eine entsprechende Betreuungsmöglichkeit angeboten werden.
Hier setzt das neue Projekt an. Der Neubau soll unter anderem ausgestattet werden mit:
- Pflegebetten für Kinder, Jugendliche und Erwachsene
- speziellen Pflegebädern
- teils Deckenschienen mit Liftern
- direkter Verbindung zwischen Übernachtungszimmer Personal und Schlafraum, um eine
Überwachung von Gästen mit Anfallsleiden und besonders schwierigem Verhalten gewährleisten
zu können
- großzügigerem Außengelände, in dem sich Gäste mit ausgeprägtem Bewegungsdrang
„austoben“ können.
Die Kostenkalkulation des Lebenshilfe Aschaffenburg e. V. ergibt für das Projekt Gesamtkosten i. H. v. 1.235.600,00 EUR. Diese Kosten werden wie folgt finanziert:
Finanzierung
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Euro
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bereits vorhandenes Grundstück
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320.000
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Darlehen
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400.000
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Zuschüsse „Aktion Mensch“
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250.000
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nicht finanziert
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265.600
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Im Antragsschreiben erhofft sich die Lebenshilfe Aschaffenburg e.V. von der Stadt und vom Landkreis Aschaffenburg einen einmaligen Zuschuss zu den Baukosten von mindestens 0,50 EUR pro Einwohner. Der Landkreis fördert das Projekt mit insgesamt 100.000,00 EUR, verteilt auf die Haushaltsjahre 2014 und 2015.
Zur Realisierung des zur ambulanten Versorgung wichtigen Projekts wird als Beitrag zum Ausgleich der Finanzierungslücke seitens der Verwaltung aufgrund der Einwohnerzahl der Stadt ein Investitionskostenzuschuss von jeweils 25.000,00 EUR in den Haushaltsjahren 2014 und 2015, insgesamt 50.000,00 EUR vorgeschlagen.
.Beschluss:
Die Lebenshilfe Aschaffenburg e. V. erhält für den Neubau des Projekts „Treffpunkt Mensch 2“ in Aschaffenburg in den Haushaltsjahren 2014 und 2015 einen Investitionskostenzuschuss von jeweils 25.000,-- €, insgesamt 50.000,-- €
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 0
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10. / pl/5/10/14. Bericht über Änderungen in der Versorgung von Asylbewerbern in der Gemeinschaftsunterkunft Aschaffenburg
Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 04.09.2013 und der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 17.10.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
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ö
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Beschließend
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10 | pl/5/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen
Der Regierungspräsident von Unterfranken teilte mit Schreiben vom 22.11.2013 mit, dass ab Februar 2014 beabsichtigt sei, in den unterfränkischen Gemeinschaftsunterkünften den in § 3 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) normierten Bedarf an Ernährung in Form von Geldleistungen zu erbringen und die Versorgung mit Lebensmittelpaketen einzustellen.
Rechtsgrundlage ist § 3 Abs. 2 Satz 1 AsylbLG, wonach die Grundleistungen in Gemeinschaftsunterkünften auch in Form von Geldleistungen gewährt werden können, soweit dies nach den Umständen erforderlich ist.
Für die übrigen Bedarfsgruppen – wie Unterkunft, Kleidung oder Gebrauchsgüter des Haushalts – gilt nach wie vor der gesetzliche Vorrang des Sachleistungsprinzips.
Die Stadt Aschaffenburg erbringt daher seit 01.02.2014 neben den bisherigen Beträgen für das soziokulturelle Existenzminimum auch die Beträge für Ernährung als Geldleistung. Dies führt zu einem erhöhten Bargeldbestand, der in der Gemeinschaftsunterkunft vorgehalten werden muss und nach Auffassung der Verwaltung ein Sicherheitsrisiko darstellt.
2. Umstellung von Bargeldleistungen auf unbare Geldleistungen
Voraussetzung für die unbare Geldleistung ist, dass die Leistungsempfänger ein Girokonto eröffnen. Asylbewerber, die ihre Identität nachweisen können und ein Girokonto eröffnet haben, erhalten seit 01.02.2014 ihre Geldleistungen per Überweisung.
Nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 i. V. m. § 4 Abs. 1 Geldwäschegesetz (GwG) haben die Geldinstitute vor Begründung der Geschäftsbeziehung den Vertragspartner zu identifizieren. Zur Überprüfung der Identifikation haben sie sich nach § 4 Abs. 4 GwG anhand der dort aufgeführten Dokumente zu vergewissern, dass die zur Feststellung der Identität abgegebenen Angaben richtig sind. Bei natürlichen Personen ist diese Überprüfung anhand eines gültigen Ausweises, der ein Lichtbild enthält und mit dem die Pass- und Ausweispflicht erfüllt wird, durchzuführen. Explizit führt § 4 Abs. 4 Nr. 1 GwG aus, dass ein amtlicher Ausweis nur dann als Legitimationspapier anerkannt werden kann, sofern hiermit die Pass- und Ausweispflicht im Inland erfüllt wird.
Abgelehnte Asylbewerber erhalten eine vorübergehende Aussetzung der Abschiebung (Duldung) nach § 60 a Abs. 4 Aufenthaltsgesetz (AufenthG). Mit dieser Bescheinigung allein genügt der geduldete Ausländer nicht der Pass- und Ausweispflicht. Das Geldinstitut darf diese Bescheinigung nicht als Grundlage für eine Kontoeröffnung heranziehen. Nur wenn er dazu einen nationalen Pass seines Heimatlandes hat ist die Identität geklärt und er kann ein Konto erhalten.
Auf diese gesetzlichen Regelungen hat die Sparkasse bereits in Ihrer Presseinformation vom 31.01.2014 hingewiesen.
Die Sparkasse prüft derzeit die Aufstellung eines Geldautomaten in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber, um den Umlauf an Bargeld möglichst gering zu halten.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Umstellung von Sachleistungen auf Geldleistungen in der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pl/5/11/14. Verpachtung des Krematoriums der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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24.03.2014
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ö
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Beschließend
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11 | pl/5/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
A. Ausgangssituation
1. Technisch
a) Aktueller Zustand
Die Stadt Aschaffenburg betreibt im Waldfriedhof ein Krematorium, welches 1996 letztmalig saniert wurde. Die Anlage hat aufgrund der Betriebszeit von 17 Jahren, dem Verschleißgrad der Ofenausmauerung und der technischen Anlagenkomponenten die maximal zu erwartende „Lebensdauer“ bereits überschritten.
Für den Kremationsofen werden im Regelfall 10 Jahre Lebenszeit angesetzt. Bei der Regelungstechnik wird ebenfalls mit einer Lebenserwartung von ca. 10 Jahren gerechnet.
In den letzten Jahren stiegen der Reparaturaufwand und die Kosten für den Ofen und die dazugehörige Regelungstechnik stark an.
Es ist damit zu rechnen, dass das Krematorium in absehbarer Zeit nicht mehr betrieben werden kann, weil:
? Emissionswerte nicht mehr eingehalten werden können.
? Ein technischer Schaden auftritt, der sich unter dem Ansatz der Wirtschaftlichkeit nicht
mehr reparieren lässt.
Die eingebaute Regelungstechnik für die zum Betreiben des Krematoriums notwendigen
Hilfsanlagen (z. B. Lüftungsanlage „Ofenraum“, Pufferspeicher, Notkühlaggregat) funktioniert nicht zuverlässig und teilweise gar nicht mehr. Ersatzteile sind nicht oder nur sehr schwer
aufzutreiben. Als Folge erhöhen sich die Stillstandzeiten, die Primärenergieausnutzung ist schlecht und die gesetzlichen Emissionsgrenzwerte werden immer wieder überschritten.
Der Kühlraum „Keller“, der zur Zeit nicht genutzt wird, hat nur eine unzureichende Dämmung, das dazugehörige Kälteaggregat läuft unwirtschaftlich und muss wegen des verwendeten Kältemittels demnächst stillgelegt werden.
Als Brennstoff für den Kremationsofen dient im Augenblick Heizöl. Der zur Lagerung verwendete Erdtank hat einen undichten Domschacht, der nur mit relativ viel Aufwand repariert werden kann. Weiterhin entsprechen die installierten Ölleitungen nicht mehr dem heutigen Sicherheitsstandard und müssten umgebaut werden.
b) Voraussichtliche Sanierungskosten
Im März 2012 wurde das Ing. Büro Hummrich & Feigel, Ilmenau, mit einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung des Krematoriums beauftragt. Die Studie wurde im August 2012 vorgelegt. Nach der Machbarkeitsstudie ist die Anlage komplett zu erneuern. Die Investitionskosten werden auf 1,1 Mil. € brutto geschätzt. Als reine Umbauzeit sind 4 Monate anzusetzen.
2. Finanziell
Mit den durchschnittlich 850 Einäscherungen der letzten Jahre konnte das Krematorium in Aschaffenburg nicht kostendeckend betrieben werden.
Die Unterdeckung betrug bezogen auf die Jahre 2010 – 2012 im Mittel 87.000,- Euro (Anlage 1).
Derzeit kostet eine Einäscherung im Krematorium Aschaffenburg 390,32 €. Die Gebühr wird den Hinterbliebenen in Rechnung gestellt. Der Preis liegt in der Region Rhein/Main im mittleren Preissegment, teilweise wird für die Verbrennung bis zu 50,- € mehr berechnet.
Für den Fall der Sanierung (Investitionssumme 1,1 Mil. €) und den Weiterbetrieb der Anlage als kommunales Krematorium wurde seitens der Stadtkämmerei eine Wirtschaftlichkeitsbetrachtung aufgestellt (Anlage 2).
Unter der Annahme, dass die Einäscherungszahlen weiterhin bei 850 Kremationen pro Jahr konstant blieben und Zahngold nicht verwertet wird, beträgt das zu erwartende jährliche Defizit nach der Sanierung ca. 190.000,- €.
Können die Einäscherungen auf 1.250 Kremationen gesteigert werden (Erhöhung um 50%), verbleibt ein Defizit von ca. 68.000,- €. Die Gewinnschwelle, d. h. der kostendeckende Betrieb, wäre bei 1.512 Kremationen jährlich erreicht (Erhöhung um 77%).
B. Marktsituation
1. Istzustand
Im Krematorium Aschaffenburg werden derzeit im Schnitt ca. 850 Verstorbene jährlich eingeäschert (Anlage 3). Die Hälfte der Verstorbenen sind Aschaffenburger Bürger, die anderen haben ihren Wohnsitz überwiegend im Landkreis Aschaffenburg und werden dort auch beigesetzt.
Bis zum Jahr 2003 stiegen die Einäscherungszahlen im Aschaffenburger Krematorium stetig an. Der Betrieb des Krematoriums erfolgte kostendeckend. Mit Eröffnung des privaten Krematoriums in Obertshausen (Entfernung ca. 35 km) sank die Anzahl der Verbrennungen.
In erster Linie die Bestattungsinstitute aus dem Landkreis fahren seitdem nicht mehr das Aschaffenburger Krematorium, sondern den privaten Betrieb an.
Als Gründe werden folgende Punkte genannt:
? modernes Gebäude mit Aufenthaltsräumen für die Bestatter (Kaffe, Mittagsimbiss)
? besserer Service (während der Anlieferung hilft das Personal beim Entladen, Erstellung der Einäscherungspapiere vor Ort)
? schnellere Bearbeitung (Einäscherung innerhalb von 6 Stunden möglich)
? Angehörige können beim Einäscherungsprozess dabei sein
Eine nicht unerhebliche Rolle scheinen auch Rückerstattungssysteme zu spielen. Diese wurden in der Presse mehrfach beschrieben. Demzufolge besteht für die Bestattungsinstitute die Möglichkeit, mit den privaten Krematorien Verträge abzuschließen, die ihnen finanzielle Vergünstigungen erbringen (Anlage 4).
Auch andere kommunale Krematorien sind diesen Marktbedingungen ausgesetzt und haben sich aus dem Markt zurückgezogen. Zuletzt waren dies Frankfurt und Wiesbaden
(Anlage 5).
2. Marktanalyse
Im November 2012 wurde das Büros Jürgen Wolf Kommunikation GmbH, Mühltal, mit der Entwicklung einer Marketingstrategie für das Krematorium Aschaffenburg beauftragt. Im Dezember 2012 wurde das Ergebnis vorgestellt. Um einen wirtschaftlichen Betrieb des Krematoriums zu ermöglichen, muss
? in die Sanierung investiert werden
? das Geschäftsmodell überdacht werden (Kommunal, Eigenbetrieb, Privatisierung)
? die Einäscherungszahl annähernd verdoppelt werden
? das Krematorium sich von der Konkurrenz deutlich unterscheiden (in Schnelligkeit, in Qualität oder im Angebot von zusätzlichen Dienstleistungen)
? in Werbung, Öffentlichkeitsarbeit und Akquisition investiert werden (Die Bestatter aus den Landkreisen sind zurückzugewinnen.)
? auf den Wettbewerb flexibel reagiert werden können (Preisanpassung an die Marktsituation, Erweiterung des Dienstleistungsangebotes, z. B. Anschaffung eines Leichenwagens)
Die Umsetzung dieser Marktanalyse ist mit Zusatzinvestitionen und erheblichen Unwägbarkeiten verbunden.
C. „Friedberger Modell“
Auf der Suche nach Alternativen ist die Stadt auf das Betreibermodell der Stadt Friedberg gestoßen. Im Februar 2013 fand ein Gespräch mit Vertretern der Stadtverwaltung Friedberg statt. Danach stellt sich die Situation in Friedberg wie folgt dar:
Auch die Stadt Friedberg stand im Jahr 2008 vor der Alternative, das bestehende Krematorium mit hohen Investitionen zu sanieren oder zu schließen. Man hat sich dort erfolgreich dafür entschieden, sich einen privaten Betreiber für das Krematorium zu suchen.
Die Verpachtung wurde europaweit ausgeschrieben. Der Pächter zahlt hat das Krematorium saniert und zahlt eine Grund- und eine Umsatzpacht an die Stadt. Für die Bürger sind die Einäscherungskosten seitdem lediglich geringfügig gestiegen. Die Bürger sind zufrieden. Die Abwicklung erfolgt reibungslos.
Die Verwaltung hat das Modell daraufhin weiter entwickelt.
1. Europaweite Ausschreibung
In einem ersten Schritt wurde mit der Kanzlei Heussen, die das Friedberger Modell begleitet hat, die Frage der europaweiten Ausschreibung geklärt.
Der Betreiber- und Pachtvertrag ist rechtlich gesehen eine Dienstleistungskonzession. Dienstleistungskonzessionen unterfallen nicht den Vergabevorschriften. Dennoch muss die beabsichtigte Verpachtung EU-weit öffentlich bekannt gemacht werden, damit die Grundsätze des EU-Rechts beachtet werden. Dies könnte in einem weitgehend formfreien sog. Interessenbekundungsverfahren geschehen. Ein Interessenbekundungsverfahren dient dabei lediglich als Mittel zur Bekanntmachung. Grundsätzlich ist es nur eine unverbindliche Markterkundung, über die u.a. eruiert wird, ob es Interessenten gibt und wie deren Preisvorstellungen aussehen.
Daher ist die Stadt Aschaffenburg sogar nach Durchführung des Interessenbekundungsverfahrens noch in der Entscheidung frei, ob mit einem der Interessenten tatsächlich ein Betreiber- und Pachtvertrag abgeschlossen wird.
2. Vertragsinhalt
Auf der Basis eines Mustervertrages der Kanzlei Heussen, wurde durch Rechtsstelle, Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft und Garten- und Friedhofsamt eine Vertragskonzeption entwickelt, die den lokalen Gegebenheiten und Interessenslagen entspricht.
Er enthält folgende Eckpunkte:
1. Gebäude bleibt im Eigentum der Stadt Aschaffenburg
2. Pflicht zur Sanierung des Krematoriums durch den Pächter
3. Kosten der Sanierung und des Betriebs trägt der Pächter
4. Sicherstellung der Grundentscheidungen der Stadt hinsichtlich des Betriebs (z.B. Verbot, Zahngold zu verwerten; Verbot, Tiere einzuäschern)
5. Vereinbarung einer Betriebspflicht
6. Pachtzinszahlung ab Aufnahme des Betriebs, spätestens jedoch 6 Monate nach Unterzeichnung
7. Pachtzinshöhe ergibt sich aus abzugebendem Angebot
8. Pachtdauer beträgt 10 Jahre (Verlängerung um zweimal drei Jahre möglich, d.h. die Pachtdauer beträgt längstens 16 Jahre)
9. Kündigungsmöglichkeit (nach 10 Jahren oder jederzeit bei Verstoß gegen Pflichten aus Vertrag)
10. Einbauten sind nach Pachtende vom Pächter zu entfernen oder aber von der Stadt gegen Zahlung des Zeitwerts abzulösen
Die Beratung des gesamten Vertragsentwurfes erfolgt im nichtöffentlichen Teil der Sitzung.
3. Eigeninvestitionen zur Umsetzung des Pachtvertrages
Im Falle einer Verpachtung sind Umbaumaßnahmen notwendig. Das vorhandene Betriebsgebäude ist in eine Gebäudegruppe Waldfriedhof und in eine Gebäudegruppe Krematorium zu trennen.
Notwendig sind nach Schätzung des Amtes für Hochbau und Gebäudewirtschaft:
- Anbau für Umkleide- und Sozialräume des Friedhofspersonals 120.000,- €
- Umbauarbeiten im Gebäude (Türen, Trennwände, Änderungen
von Raumnutzungen) 60.000,- €
- Anpassung der Haustechnik an die Verpachtungssituation 13.500,- €
- Anpassungsarbeiten im Betriebshof (Umbau des Carports,
Parkplätze, Tor) 40.000,- €
Insgesamt wären voraussichtlich 233.500 € zu investieren.
(Im Übrigen sind unabhängig, ob Pachtvertrag oder Eigenbetrieb Stadt, 106.000 € im Zuge des Bauunterhalts für die Ertüchtigung der TGA, technische Gebäudeausrüstung, erforderlich.)
D. Empfehlung der Verwaltung
Die Verwaltung empfiehlt die Verpachtung des Krematoriums aus folgenden Gründen:
? Die Stadt spart die Investitionssumme von 1,1 Mil €, abzüglich der Eigeninvestitionen von ca. 233.500 €, ergeben eine Einsparung von 866.500 €.
? Für den kostendeckenden Betrieb ist eine Erhöhung der Einäscherungszahlen auf ca. 1.500 pro Jahr notwendig, die angesichts der Konkurrenzsituation nur schwer realisierbar sein dürfte.
? Um im Wettbewerb bestehen zu können, sind zusätzliche Mittel z. B. für Marketing und zur Erweiterung des Dienstleistungsangebotes bereit zu stellen.
? Eine Kommune als Betreiber kann die wohl marktüblichen Angebote an die Bestatter (z. B. Rückerstattungssysteme) zur Kundenbindung nur bedingt umsetzen.
? Auch nach der Sanierung stünde in Aschaffenburg nur ein Ofen zur Einäscherung zur Verfügung. Die Anlage hat damit weiterhin Stillstandstage bei technischen Störungen, dadurch bedingte Abwanderungen von Kunden können nicht ausgeschlossen werden.
? Die Stadt ist nicht mehr für den Unterhalt und die Wartung der Anlage zuständig.
? Das zu erwartende Defizit in Höhe von max. 190.000,- € jährlich entfällt.
? Die Stadt erhält eine Pacht.
? Eine wohnortsnahe Kremation ist weiterhin gegeben.
Anlagen
Anlage 1 Krematorium Aschaffenburg Einnahmen / Ausgaben
Anlage 2 Wirtschaftlichkeitsberechnung „Szenario 850“ / „Szenario 1250“
Anlage 3 Krematorium Aschaffenburg Einäscherungszahlen
Anlage 4 Presseartikel „Rückerstattungssysteme“ FAZ 23.01.2006
Anlage 5 Presseartikel Schließung des Frankfurter Krematorium FAZ 15.11.2013
Anlage 6 Verpachtung von Räumen EG Grundriss
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 11 d. ö. S. "Verpachtung des Krematoriums der Stadt Aschaffenburg" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:14 Uhr