Datum: 07.04.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Hauptsenat
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung, 17:50 Uhr bis 18:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1hs/6/9/14 Entwässerung des Anwesens "Almhütte" und des Schützenhauses im Stadtteil Strietwald - Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2014

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1. / hs/6/9/14. Entwässerung des Anwesens "Almhütte" und des Schützenhauses im Stadtteil Strietwald - Bereitstellung außerplanmäßiger Haushaltsmittel im Vermögenshaushalt 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Hauptsenat 6. Sitzung des Hauptsenates 07.04.2014 ö Beschließend 1hs/6/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beiden o. a. Anwesen werden derzeit über einen maroden, ca. 60 Jahre alten Hausanschluss, ohne dingliche Sicherung im Grundstück Fl.-Nr. 9151/19 Gem. Strietwald, an den städtischen Kanal angeschlossen. Für das angegebene ehemalige städtische Grundstück wurde beim Verkauf die dingliche Sicherung versäumt. Dem Tiefbauamt liegen derzeit 2 Bauanträge vor. Der Bauantrag 1 betrifft die Gaststätte Almhütte, der Bauantrag 2 den Neubau einer Schießhalle neben dem Schützenhaus. Aufgrund dieser Anträge wurde der vorhandene Hausanschluss vom Tiefbauamt untersucht und es ist folgendes Ergebnis festzuhalten:

Der Kanalhausanschluss ist ca. 100 Meter lang und aufgrund seines geringen Durchmessers (DN 125) hydraulisch nicht in der Lage, die zusätzlichen Abwassermengen der geplanten Bauten aufzunehmen. Zudem wurden durch eine Kamerabefahrung Wurzeleinwüchse und Undichtigkeiten festgestellt. Eine Inlinersanierung kommt schon alleine wegen der mangelnden Hydraulik nicht in Frage, ist aber auch anhand der vorhandenen Schadensbilder nicht sinnvoll.

Das Tiefbauamt schlägt daher vor, auf dem städtischen Grundstück Fl.-Nr. 9154 einen 100 Meter langen neuen Entwässerungskanal zu verlegen und die Grundstückseigentümer zu verpflichten, dort ordnungsgemäße Hausanschlüsse zu errichten. Das Tiefbauamt sieht die kostenmäßige Übernahme für den neu zu errichtenden Entwässerungskanal in der städt. Entwässerungssatzung begründet, da bei Kanalhausanschlusslängen von > 8,00 m die Stadt die Mehrkosten trägt. Die Kostenschätzung für den neuen Kanal beläuft sich auf ca. 70.000 Euro.

Die Deckung der Mehrausgaben erfolgt durch Minderausgaben bei der Erschließung des Rosenbergs in gleicher Höhe (HH-Stelle 1.6170.9587)

Um Zustimmung zur vorgeschlagenen Bereitstellung der Haushaltsmittel wird gebeten.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt zustimmend zur Kenntnis, dass im Haushalt 2014 für die Entwässerung des Anwesens „Almhütte“ und des Schützenhauses im Stadtteil Strietwald auf der Haushaltsstelle 1.7100.9509 außerplanmäßig Mittel in Höhe von 70.000,-- € bereitgestellt werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:20 Uhr