Datum: 07.04.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:02 Uhr bis 20:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/6/1/14 Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“
2pl/6/2/14 SPNr. PL/6/2/14
3pl/6/3/14 Bericht über das Planspiel zur Stadtratsarbeit; Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 27.01.2014
4pl/6/4/14 Änderung der Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS)
5pl/6/5/14 Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Regelmäßige Verlängerung der Amtszeit um weitere 3 Jahre bzw. Neuberufung auf die Dauer von 3 Jahren
6pl/6/6/14 Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
7pl/6/7/14 Eingliederung der Hohen Warte - Antrag der Gemeinde Leidersbach
8pl/6/8/14 Lärmbeeinträchtigungen durch Großveranstaltungen auf und um den Volksfestplatz
9pl/6/9/14 Trinkwasserversorgung in globalen Freihandelsabkommen Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Bernd Pattloch vom 01.12.2013 Bekanntgabe des Antwortschreibens der Verwaltung
10pl/6/10/14 Wohnungsbau in Aschaffenburg; - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2014 und 10.03.2014 - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.03.2014 und 11.04.2013
11pl/6/11/14 Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats für den Zeitraum bis 2016
12pl/6/12/14 SPNr. PL/6/12/14

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1. / pl/6/1/14. Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 1pl/6/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

XXX beabsichtigt zeitnah die „Gunter Ullrich Stiftung“, als unselbständige, nicht rechtsfähige Stiftung in der Verwaltung der Stadt Aschaffenburg zu errichten. Mit dem Treuhandvertrag verpflichtet sich die Stadt Aschaffenburg, das von dem Stifter zur Förderung der Kultur gestiftete Vermögen gemäß der Stiftungssatzung zu verwalten.

Zweck der gemeinnützigen Stiftung ist die Pflege, Erhaltung, Erforschung und Verbreitung des künstlerischen Werkes von Gunter Ullrich, Aschaffenburg, einschließlich seines pädagogischen Wirkens. Dies bezieht sich insbesondere auf die künstlerische Auseinandersetzung Gunter Ullrichs mit den Kriegsjahren, der Nachkriegszeit und der weiteren kulturellen und sozialen Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland. Zweck der Stiftung ist auch die besondere Erforschung des sich auf die Stadtentwicklung Aschaffenburgs beziehenden Werkes Gunter Ullrichs, um damit zur Dokumentation der Nachkriegsgeschichte der Kulturstadt  Aschaffenburg beizutragen.

Der Stiftungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die wissenschaftliche Aufarbeitung des Werks Gunter Ullrichs, die Erfassung und Dokumentation der Werke, die Zurverfügungstellung der Werke für Ausstellungen und wissenschaftliche Zwecke, Vergabe von Forschungs- und Dokumentationsaufträgen.

Der Stifter hat die Stiftung mit einem Anfangsvermögen ausgestattet. Die Annahme von Schenkungen bedarf nach § 3 Nr. 10 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Genehmigung des Stadtrates.


Die Einnahmen und Ausgaben der rechtlich unselbständigen Stiftung werden künftig im städtischen Haushaltsplan in einem eigenen Unterabschnitt ausgewiesen.

.Beschluss:

1. Der Errichtung der „Gunter Ullrich Stiftung“ (Anlage 1) sowie dem Abschluss des Treuhandvertrages zwischen XXX und der Stadt Aschaffenburg (Anlage 2) wird zugestimmt.

2. Der Annahme der Schenkungen Werken Gunter Ullrichs sowie Barvermögen zur Errichtung der Stiftung wird zugestimmt.

3. Der Annahme zukünftiger Zustiftungen des Stifters zum Grundstockvermögen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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2. / pl/6/2/14. SPNr. PL/6/2/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 2pl/6/2/14

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog berichtet über das Gespräch beim Staatl. Bauamt zum Thema „B 26“.
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog erklärt, dass es über die Gespräche Ergebnisniederschriften geben wird, die nach Abstimmung mit allen Beteiligten veröffentlicht werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/6/3/14. Bericht über das Planspiel zur Stadtratsarbeit; Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 27.01.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 3pl/6/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 4.10.2013 hatte sich die Akademie Frankenwarte Würzburg an die Stadtverwaltung gewandt und auf das Planspiel Kommunalpolitik hingewiesen.

Im Mittelpunkt der Überlegungen steht dabei das mangelnde Interesse von Jugendlichen an Politik und die fehlenden Möglichkeiten der Beteiligung.

In dem Schreiben wurde dargestellt, dass „Politik erleben“ dafür ein Weg sein könne. Jugendliche könnten in diesem Spiel nicht passiv als Zuschauer, sondern mittendrin als aktiver Gestalter eines demokratischen Entscheidungsprozesses Politik erlebbar machen.
Weiterhin hieß es in dem Schreiben:

„Die Friedrich-Ebert-Stiftung hatte vor einigen Jahren das Planspiel Kommunalpolitik entwickelt. Seitdem wurden viele Planspiele u.a. in Bayern, Sachsen, Berlin oder Brandenburg erfolgreich durchgeführt. Jugendliche werden in diesem Planspiel zu Stadträten, bereiten in Fraktionen die Stadtratssitzung vor, erstellen Anfragen und Anträge und treffen unter Sachzwang Entscheidungen. So wird für sie die Politik in ihrer eigenen Stadt nachvollziehbar. Am Ende findet eine gespielte Stadtratssitzung mit den jugendlichen Stadträten statt. Wir, die eng mit der Friedrich-Ebert-Stiftung verbundene Akademie Frankenwarte Würzburg, stehen im engen Kontakt mit der Staatlichen Berufsschule II, Aschaffenburg. Die Fachlehrerein Frau XXX hat großes Interesse das Planspiel mit 20 Schülerinnen und Schülern im Rahmen des Unterrichts durchzuführen. Das Planspiel erstreckt sich über zwei Projekttage an der Schule, einem Besuch einer echten Stadtratssitzung und dem Finale- der gespielten Stadtratssitzung mit den jugendlichen Stadträten. Die Leitung der Projekttage und die gesamte Organisation übernehmen erfahrene Jugendtrainer der Friedrich-Ebert-Stiftung.“

Das Büro des Oberbürgermeisters hatte daraufhin die Informationen über das Planspiel an alle Stadträte weiter vermittelt und die terminliche Koordination übernommen. Im Anschluss an das erfolgreich durchgeführte Planspiel wurde von der UBV-Stadtratsfraktion beantragt sowohl im Plenum als auch im Jugendhilfeausschuss darüber zu berichten. Dieser Antrag wurde an die Initiatoren und Organisatoren des Projekts, mit der Bitte um Stellungnahme weiter geleitet.

Von Herrn XXXX, Dozent an der Akademie Frankenwarte Würzburg wurde vorgeschlagen, dass ein Vertreter bzw. eine Vertreterin der Friedrich-Ebert-Stiftung und er selbst als Repräsentant der Akademie Frankenwarte Würzburg das Konzept des Planspiels vorstellen.

Die Antragsteller wurden mit Schreiben vom 19.02.2014 darüber informiert. Die Information über die Behandlung des Antrags vom 27.01.2014 in der Plenarsitzung am 7.04.2014 wurde im Internet ebenfalls bekannt gemacht.

Die weiteren inhaltlichen Details, insbesondere auch hinsichtlich des Ablaufs des Planspiels in Aschaffenburg, werden von den Referenten in deren Vortrag vorgestellt.

.Beschluss:

1.        Auf Grund des Antrags der UBV-Stadtratsfraktion vom 27.01.2014 wird der Bericht zum Planspiel „Kommunalpolitik“ zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2.        Es wird aus den reihen des Stadtrats beantragt, dass das Projekt kontinuierlich fortgeführt wird. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog fordert den Antragsteller auf , den Antrag schriftlich einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/6/4/14. Änderung der Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 11.03.2014 ö Beschließend 6pvs/2/6/14
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 4pl/6/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat in seiner Sitzung am 21.06.2010 eine Neufassung der Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung – WAS) beschlossen. Diese Satzung ist zum 30.06.2010 in Kraft getreten. In der Sitzung vom 16.07.2012 wurde die erste Änderungssatzung der Werbeanlagensatzung beschlossen, die am 21.07.2012 bekannt gemacht wurde.

Die Verwaltung hat sich in den letzten Jahren bemüht bei der Eigenwerbung regulierend einzugreifen und bei Werbeanlagen nicht am Ort der Leistung – Fremdwerbung –, das sind insbesondere Großflächenwerbeanlagen im Euroformat, wo immer eine Rechtsgrundlage sich gefunden hat, die Bauanträge abzulehnen. Dies ist zum größten Teil gelungen. In Einzelfällen musste die Verwaltung Fremdwerbung zulassen weil das Verwaltungsgericht Würzburg bei Ortsterminen festgestellt hat, dass in dem streitgegenständlichen Bereich Werbeanlagen trotz Schutzbestimmungen der Werbeanlagensatzung zulässig sind. Durch Gerichtsvergleiche wurde bisher vermieden, dass Bestimmungen der Werbeanlagensatzung für unwirksam erklärt wurden. Diese Situation ist unbefriedigend. Als Reaktion auf diese Änderung schlagen wir vor, die Werbeanlagensatzung mit Teilregelungen zu verfeinern und so den Anforderungen der Rechtsvorschriften Rechnung zu tragen.

Es werden deshalb folgende Änderungen vorgeschlagen:

Zu Nr. 1 und 4 der Änderungssatzung
Die Arbeitsgruppe Stadtbilder zum Flächennutzungsplan hat erbracht, dass kennzeichnende Eingangssituationen zum Stadtgebiet und zum Stadtkern – Stadttore genannt – einen besonderen Schutz verdienen, der bisher nicht gegeben ist. In Anlehnung an diese Regelungen wird deshalb vorgeschlagen, die Schutzzone IV durch Stadttore zu ergänzen und in einem 60 m Blickbereich Fremdwerbung gänzlich auszuschließen. In der Einleitung und in § 7 a der Satzung wird dies deshalb ausdrücklich so aufgenommen.

Zu Nr. 2 der Änderungssatzung
Nach § 1 Abs. 1 der Werbeanlagensatzung sind die Karten für die Schutzzonen I bis III sowie für die Schutzzone IV als Anlagen 1 und 2 der Satzung beigefügt. Aufgrund der Ergänzung der Schutzzone IV sowie zu einer kleineren Ergänzung und Änderung bei den Schutzzonen I bis III werden die beiden Anlagen zur Satzung neu gefasst. In der Karte zur Schutzzone I bis III wird die Zone I ab dem Gelände des Regionalen Omnibusbahnhofes über die Maximilianstraße und Hanauer Straße – teilweise einseitig – bis zur Kreuzung der Ringstraße verlängert. Weiter werden in der Frohsinnstraße 5 Anwesen, die entweder selbst Einzeldenkmal sind oder in deren Nähe stehen von bisher Schutzzone I der Schutzzone II zugeordnet.

Zu Nr. 3 a) der Änderungssatzung
Durch eine Ergänzung des § 4 Abs. 4 Nr. 4 werden zusätzlich begrünte Bahndämme in die Aufzählung der geschützten Zonen aufgenommen. Ergänzt werden weiter Flächen, die im Landschaftsplan oder Flächennutzungsplan als private oder öffentliche Grünflächen dargestellt sind.

Zu Nr. 3 b) der Änderungssatzung
In § 4 Abs. 4 werden bei Nr. 21 noch Werbeanlagen an Ortsrändern, die in die freie Landschaft hinein wirken, ausgeschlossen.

Zu Nr. 5 der Änderungssatzung
Der Ausschluss von sich bewegenden Werbeanlagen oder Werbeanlagen mit bewegten oder wechselnden Bildern sowie Skybeamer ausnahmslos für das gesamte Stadtgebiet entspricht nicht den Anforderungen des Bayerischen Verfassungsgerichtshofes an die Differenzierung von durch Werbeanlagen beeinflussten Umgebungen. Es wird deshalb eine Ausnahmeregelung im § 8 in gewerblich geprägten Gebieten vorgesehen unter der Voraussetzung, dass Werbeanlagen in der von ihnen geprägten Umgebung keine Beeinträchtigung darstellen.

Es wird gebeten, dem Beschlussvorschlag mit der zweiten Änderung der Satzung über die Außenwerbung der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung – WAS) und den Karten mit der Abgrenzung der Schutzzonen I – III als Anlage 1 sowie der Schutzzone IV als Anlage 2 der Werbeanlagensatzung in Anlage zu dieser Beschlussvorlage vorberatend bzw. entsprechend dem Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates zuzustimmen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 2 d. ö. S. "Änderung der Satzung über Außenwerbung in der Stadt Aschaffenburg (Werbeanlagensatzung - WAS)" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pl/6/5/14. Besetzung des Umlegungsausschusses der Stadt Aschaffenburg; Regelmäßige Verlängerung der Amtszeit um weitere 3 Jahre bzw. Neuberufung auf die Dauer von 3 Jahren

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 5pl/6/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Zusammensetzung des Umlegungsausschusses ist in § 2 der VO über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten geregelt. Danach besteht der Umlegungsausschuss aus dem Vorsitzenden und sechs weiteren Mitgliedern, von denen zwei dem Stadtrat angehören müssen (§ 2 Abs. 2 Ziff.1 der VO), eines dem höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 2 der VO), eines dem höheren Verwaltungsdienst angehört oder angehört haben muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 3 der VO), eines Sachverständiger in der Bewertung von Grundstücken sein muss (§ 2 Abs. 2 Ziff. 4 der VO) und eines Bausachverständiger sein muss, der auf dem Gebiet des Baurechtes, insbesondere der Bauleitplanung, erfahren ist (§ 2 Abs. 2 Ziff. 5 der VO).
Für jedes Mitglied ist ein Stellvertreter zu bestellen (§ 2 Abs. 4 VO).

Die Amtszeit des Vorsitzenden und der Stadtratsmitglieder im Umlegungsausschuss ist an die Dauer deren kommunaler Wahlämter gekoppelt (§ 3 Satz 2 der VO). Die Amtszeit der übrigen Mitglieder des Umlegungsausschusses dauert nach § 3 Satz 3 der VO drei Jahre und läuft zum 30.04.2014 ab.

Es wird vorgeschlagen, die im Beschluss genannten Personen zum 01.05.2014 für die gesetzlich vorgesehene Amtszeit von drei Jahren (Ablauf: 30.04.2017) als Mitglieder des Umlegungsausschusses zu bestellen. Sie erfüllen die geforderten Voraussetzungen und üben ihr Amt im Umlegungsausschuss teilweise bereits lange Jahre aus.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Umlegungsausschusses, die nicht dem Stadtrat angehören, werden gemäß § 46 Abs. 2 und 155 BauGB in Verbindung mit § 2 Abs. 2 der VO über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten (BayRS 2130-1-I) die folgenden Personen ab 01.05.2014 bestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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6. / pl/6/6/14. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 6pl/6/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Form des Privatrechts zu erstellen. Aufgrund dieser kommunalrechtlichen Bestimmungen wurde der Beteiligungsbericht für das Jahr 2012 erstellt.

Der vorliegende Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe der Gesellschaften.

Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.

Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.

.Beschluss:

Der Beteiligungsbericht 2012 (Anlage 4 ) gemäß Art. 94 Absatz 3 GO wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pl/6/7/14. Eingliederung der Hohen Warte - Antrag der Gemeinde Leidersbach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 7pl/6/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Schreiben vom 27.2.2014, eingegangen bei der Stadt am 10.3.2014, hat die Regierung von Unterfranken mitgeteilt, dass die Gemeinde Leidersbach mit Schreiben vom 20.11.2013 erneut einen Antrag auf Eingemeindung der Hohen Warte nach Leidersbach gestellt hat. Hinsichtlich der Einzelheiten wird Bezug genommen auf das als Anlage beigefügte Schreiben der Regierung vom 27.2.2014.

Die Besonderheit ist dieses Mal, dass es keine weitere angrenzende Gemeinde gibt, die einen Eingemeindungsantrag stellt. Vor dem Hintergrund der Diskussion um Windkraftanlagen auf der Hohen Warte haben die benachbarten Gemeinden der Hohen Warte einen Vertrag geschlossen, in dem sich Leidersbach dazu verpflichtet, den Eingemeindungsantrag zu stellen und die anderen Gemeinde sich verpflichten, die Gemeinde Leidersbach zu unterstützen. Die Regierung vertritt deshalb die Auffassung, dass dieses Mal keine Abwägung durchzuführen ist, ob Gründe des öffentlichen Wohls für eine Eingliederung sprechen. Die Regierung bringt damit die Tendenz zum Ausdruck, dass dem Antrag von Leidersbach stattgegeben werden könnte.

Die Verwaltung ist der Auffassung, dass ein Eingemeindungsanspruch der Gemeinde Leidersbach nicht existiert. Sie ist darüber hinaus der Auffassung, dass eine Art Abwägung der öffentliche Belange, die für und die gegen die Eingliederung der Hohen Warte nach Leidersbach sprechen, stattzufinden hat. Dabei sprechen eigentlich keine Belange für die Eingliederung. Gegen die Eingliederung ist anzuführen, dass Verwaltungsprozesse kompliziert werden sowie der Belang des „kommunalen Friedens“, der schon bei der letzten Eingemeindungsdiskussion den Verwaltungsgerichtshof München dazu bewegt hat, einen Eingemeindungsanspruch von Leidersbach zu verneinen. Hinsichtlich der Einzelheiten verweisen wir auf den Entwurf des Schreibens an die Regierung von Unterfranken, der als Anlage beigefügt ist.

Der Verwaltungsgerichtshof hat bei seiner letzten Entscheidung als Argument für den Belang des Kommunalen Friedens, den nachdrücklichen Wunsch der Stadt Aschaffenburg auf Eingemeindung angeführt, der im entsprechenden Eingliederungsantrag zum Ausdruck kommt. Die Verwaltung schlägt deshalb vor auch den Eingliederungsantrag zu erneuern, auch wenn die Stadt formal nicht an die Hohe Warte mit ihrem Hoheitsgebiet angrenzt.

.Beschluss:

1. Die Stadt Aschaffenburg beantragt, dass der mit Schreiben vom 20.11.2013 seitens der Gemeinde Leidersbach gestellte Antrag auf Eingliederung des gemeindefreien Gebiets „Hohe Warte“ in das Gebiet der Gemeinde Leidersbach abgelehnt wird.

2. Die Stadt Aschaffenburg beantragt als alleinige Eigentümerin die Eingliederung des derzeit gemeindefreien Gebiets „Hohe Warte“ in ihre Gemarkung.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, das als Anlage 5 beigefügte Schreiben bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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8. / pl/6/8/14. Lärmbeeinträchtigungen durch Großveranstaltungen auf und um den Volksfestplatz

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 8pl/6/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1: Rechtliche Grundlagen Lärmschutz
Lärm ist nach § 3 Abs. 1 und 2 Bundes-Immissionsschutzgesetz definiert als schädliche Umwelteinwirkung, wenn er nach Art, Dauer und Ausmaß geeignet ist, Gefahren erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit herbeizuführen. Die Erheblichkeit einer Lärmbelästigung hängt dabei nicht nur von der Lautstärke der Geräusche ab, sondern auch von der Art der Geräusche, der Tageszeit der Einwirkungen und der Nutzung eines Gebietes ab. Für die Beurteilung der belästigenden Wirkung von Geräuschen sind auch wertende Elemente wie Gesichtspunkte der Herkömmlichkeit, der sozialen Adäquanz und einer allgemeinen Akzeptanz in der Bevölkerung zu berücksichtigen (BVerwGE 88, 143).

Die Begrenzung und Beurteilung von Freizeitlärm ist nicht bundeseinheitlich geregelt. In Bayern wird für Freizeitlärm durch Volksfeste, Konzerte, Openair-Kinos usw. die Sportanlagenlärmschutzverordnung (18. BImSchV) sinngemäß angewendet. In anderen Bundesländern wurde die vom Länderausschuss Immissionsschutz (LAI) veröffentlichte Freizeitlärmrichtlinie als Verordnung erlassen.

In beiden Beurteilungsgrundlagen sind für die Beurteilung der Lärmeinwirkungen, z.B. an einer Wohnung, Immissionsrichtwerte definiert. Diese Werte sind jeweils abhängig von der Gebietsnutzung gestaffelt.


Immissionsrichtwerte in dB(A)

Tagsüber außerhalb der Ruhezeiten*
Tagsüber innerhalb der Ruhezeiten*
Nachts (22:00 – 06:00 Uhr)
Mischgebiet
60
55
45
Besonderes Wohngebiet
60
55
40
Allgemeines Wohngebiet
55
50
40
* Ruhezeiten sind an Werktagen 6:00 – 8:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr, an Sonn- und Feiertagen 07:00 – 09:00 Uhr, 13:00 – 15:00 Uhr und 20:00 – 22:00 Uhr

In Ausnahmefällen kann aber von diesen Immissionsrichtwerten abgewichen werden. Bei diesen sogenannten seltenen Ereignissen dürfen aber die normalen Immissionsrichtwerte um nicht mehr als 10 dB (A) überschritten werden, keinesfalls aber Tagsüber 70 dB(A), in den Ruhezeiten 65 dB(A) und nachts 55 dB(A) überschreiten. Diese seltenen Ereignisse dürfen gemäß der in Bayern angewandten Sportanlagenlärmschutzverordnung höchstens an 18 Kalendertagen eines Jahres auftreten.

In Streitfällen wird seitens der bayerischen Verwaltungsgerichte Gerichte aber immer häufiger die Freizeitlärmrichtlinie als Beurteilungsgrundlage herangezogen. Dort werden teilweise maximal 10 seltene Ereignisse als oberste Grenze für Lärmeinwirkungen angesehen.


Zu 2: Lärmintensivere Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz 2013
Im Aschaffenburger Stadtgebiet hat sich der Volksfestplatz zur Durchführung von Groß- und Kleinveranstaltungen etabliert. Hier finden, teilweise bereits seit Jahrzehnten, Veranstaltungen wie das Volksfest, das Fest Brüderschaft der Völker und das Afrika-Karibik Festival statt. Aufgrund der mangelnden Alternative für Open-Air-Veranstaltungen im Stadtgebiet steigt die Nachfrage nach diesem Veranstaltungsort, so fand in diesem Jahr auch ein Konzert der Gruppe PUR auf dem Volksfestplatz statt.

Wie bekannt, finden jedoch auch noch andere Veranstaltung im Umfeld des Volksfestplatzes statt. 2013 waren dies: Ein Konzert im Innenhof des alten Forstamtes während der Kulturtage, die Museumsnacht mit verlängerten Zeiten der Außenbewirtung für die Gaststätten, das Dalbergstraßenfest (zweimal), das Stadtfest mit der Bühne unterhalb der Wappenmauer und an gleicher Stelle die Fahrerfeier des Linde Stapler Cups. Die Veranstaltung des Funkhauses am Freitag vor dem Stadtfest fand hier 2013 zum zweiten Mal in Folge statt.

Eine geplante Main-Sommer-Festival mit Aschaffenburger Gastronomen wurde in diesem Jahr aus organisatorischen Gründen nicht durchgeführt. Weitere Anfragen zur Durchführung von einem Holi Farb Festival und einer DJ Open Air Veranstaltung wurden ebenfalls nicht realisiert.


Zu 3: Beschwerdensituation 2013
Im Zusammenhang mit der Neugestaltung des Mainufers ging in 2013 ein Schreiben eines Anwohners der Webergasse und 33 weiteren Anwohnern ein, mit der Bitte auf beiden Mainufern die immer zahlreicheren und lauter werdenden Veranstaltungen zu reduzieren und auf dem stadtseitigen Mainufer ein lärmarmes Mainufer zu planen.

Die Anzahl der lauten Veranstaltungen am Mainufer wurde auch in der Bürgerversammlung durch eine Anwohnerin im Güterberg thematisiert. Sie führte aus, dass bei den Festen Brüderschaft der Völker, Afrika-Karibik-Festival und auch teilweise beim Volksfest die Lärmbelästigung erheblich sei. Eine ähnliche lautende Beschwerde wurde im August 2013 dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auch aus der Lamprechtstraße vorgetragen, hier wurde zudem noch die Bühne an der Wappenmauer während des Stadtfestes als erhebliche Lärmquelle aufgeführt.

Speziell zum Afrika-Karibik-Festival gingen 2013 jeweils Beschwerden ein aus der Webergasse, der Lamprechtstraße, der Martin-Luther-Straße (Nilkheim), aus Leider und der Hanauer Straße. In letzterem Fall wurden hierbei durch den Beschwerdeführer auch im Rahmen des Umweltinformationsgesetzes die Ergebnisse von Überwachungsmessungen angefordert und Rücksprache mit einem juristischen Beistand erwähnt. Im Zusammenhang mit dem AKF wurden im Main-Echo mehrere Leserbriefe veröffentlicht, welche sich zwar überwiegend mit der Art der gespielten Musik beschäftigten, aber teilweise auch die Basslastigkeit und die Lautstärke beklagen.

Zum Dalbergfest ging im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz aus der Webergasse eine Beschwerde wegen der Lautstärke der Beschallung ein. Durch den Anrufer wurde jedoch darauf verwiesen, dass insbesondere die Wiederholung des Festes auf Unverständnis bei den Anwohnern traf.

Die Beschwerdesituation der Anwohner zu den Veranstaltungen variiert jedoch jährlich, besonders die zunehmende Basslastigkeit der Musikdarbietungen wird aber häufig als gravierend dargestellt. Bei Open-Air-Veranstaltungen auf dem Volksfestplatz sind zudem die Lautsprecher bisher immer in Richtung Nilkheimer Streuobstwiesen auszurichten, um die Innenstadt und Leider zu entlasten. Das Heranrücken der Nilkheimer Wohnbebauung wird voraussichtlich zu neuen Konflikten zwischen dem Ruhebedürfnis der neuen Anwohner und den lauten Veranstaltungen führen.


Zu 4: Genehmigungen
Die immissionsschutzrechtliche Zustimmung zu lauteren Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz wird einerseits u.a. aufgrund immer stärkerer Beschallungsanlagen, einer steigenden Zahl an Musikdarbietungen, wegen der Einhaltung gesetzlicher Regelungen und einem gestiegenen Anspruch der Bürger auf Ruhe immer schwieriger. Auf der anderen Seite steht das Interesse der Betreiber und Künstler, welche Beschränkungen der Musiklautstärke teilweise mit Unverständnis aufnehmen und sich ungerecht behandelt fühlen.

Die dem Volksfestplatz nächsten Wohnungen befinden sich in der Suicardusstraße, Webergasse, Fischergasse, Ziegelbergstraße, Kapellenstraße und dem Leiderer Stadtweg. Bei jeder Veranstaltung muss geprüft werden, wie laut eine Veranstaltung voraussichtlich wird und ob die Anzahl der seltenen Ereignisse in diesem Bereich bereits ausgeschöpft ist. Falls dies der Fall ist, muss geprüft werden, ob durch die geplante Veranstaltung die Einhaltung der normalen Immissionsrichtwerte möglich ist. Diese Beurteilung kann z.B. anhand der zu beschallenden Fläche, der Dauer und der Art der Veranstaltung erfolgen. Vor einer solchen Prüfung kann aus immissionsschutzfachlicher Sicht einer Veranstaltung nicht zugestimmt werden.

Die Einhaltung der Immissionsrichtwerte bei Open-Air Veranstaltungen, so wie diese bereits auf dem Volksfestplatz stattfinden, kann in den meisten Fällen jedoch nur gewährleistet werden, wenn diese als seltene Ereignisse die Möglichkeit haben die normalen Immissionsrichtwerte zu überschreiten. Die seit Jahren durchgeführten Veranstaltungen wie das Volksfest (11 Tage), das Stadtfest (2 Tage), das Afrika Karibik Festival (4 Tage) finden bereits an insgesamt 17 Tagen im Jahr statt.

Die Anzahl der seltenen Ereignisse ist an einzelnen Immissionsorten (z.B. Suiccardusstraße) mit den o.g. Veranstaltungen bereits fast ausgeschöpft. Zusätzliche laute Veranstaltungen auf und um den Volksfestplatz können aus immissionsschutzfachlicher Sicht nur noch an einem Tag als seltenes Ereignis eingestuft werden. So konnten dem Fest Brüderschaft der Völker in diesem Jahr in Absprache mit dem Kulturamt erstmals nur die normalen Immissionsrichtwerte zugestanden werden, weil mit der weiteren und vom Stadtrat zugestimmten Veranstaltung, dem „PUR Konzert“, die 18 Tage für die seltenen Ereignisse bereits ausgeschöpft waren.

Sollten hier weitere entsprechende Veranstaltungen hinzukommen, steigt das Risiko der Stadtverwaltung ein durch einen betroffenen Nachbarn eingeleitetes Klageverfahren zu verlieren. Dies kann zur Konsequenz haben, dass der Veranstalter der untersagten oder beeinträchtigten Veranstaltung die Stadt in Regress nimmt. Dies kann auch zur Konsequenz haben, dass städtische Traditionsveranstaltungen untersagt oder mit Restriktionen beaufschlagt werden. Hiervon ist insbesondere Stadtfest als letzte städtische Veranstaltung im Jahr betroffen. Abwegig ist diese Annahme nicht. Zum Beispiel war die Stadt Fürth im Jahr 2013 einer Reihe von Klagen der Anwohner der Gustavstraße ausgesetzt. Über diese Klagen wurde im Juli die Öffnung der Freischankflächen bis 23.00 Uhr gekippt und die Livemusik beim Fürth-Festival auf 22.00 Uhr beschränkt.

Bei den Genehmigungen für Veranstaltungen im Bereich auf und um den Volksfestplatz ist daher darauf zu achten, dass die maximale Anzahl der sogenannten seltenen Ereignisse (18 Tage) nicht überschritten wird. Traditionellen und wiederkehrenden Veranstaltungen wie z.B. Volksfest, Stadtfest und Afrika-Karibik-Fest sollte dabei jedoch ein Vorrang eingeräumt werden.





Auf die mündliche Behandlung des Antrag des Hr. Stadtrats Büttner (KI) vom 10.01.2014 wird verwiesen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Lärmbeeinträchtigungen durch Großveranstaltungen auf und um den Volksfestplatz" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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9. / pl/6/9/14. Trinkwasserversorgung in globalen Freihandelsabkommen Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Bernd Pattloch vom 01.12.2013 Bekanntgabe des Antwortschreibens der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 9pl/6/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

(vgl. Anlage)

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 8 d. ö. S. "Trinkwasserversorgung in globalen Freihandelsabkommen. Antrag vom 01.12.2013 und Bekanntgabe des Antwortschreibens der Verwaltung" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / pl/6/10/14. Wohnungsbau in Aschaffenburg; - Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2014 und 10.03.2014 - Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.03.2014 und 11.04.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 10pl/6/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. Aktivitäten zur Förderung des Wohnungsbaus

In Ergänzung zu den Arbeiten an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverwaltung im Jahre 2013 begonnen, eine langfristige Strategie für den Wohnungsbau in Aschaffenburg zu erarbeiten. Als Auftakt fand in der zweiten Jahreshälfte 2013 ein Workshop statt, an dem Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Banken, der Makler, der Mieterverein sowie Haus- und Grund und andere vom Wohnungsbau betroffene sowie Vertreter der Politik und der Verwaltung teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieses Workshops werden zurzeit in ein Strategiepapier „Wohnen in Aschaffenburg 2030“ umgesetzt, das in der ersten Jahreshälfte 2014 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt werden soll.

Zusätzlich zur Ausweitung des quantitativen Angebots an verfügbarem Wohnbauland hat die Stadtverwaltung im Herbst 2013 auch eine Initiative zur Hebung des Qualitätsstandards im Wohnungsbau gestartet. Dazu wurden 2 Fachvorträge angeboten für Bauträger und Architekten, die sich mit den notwendigen Qualitäten für zeitgemäße Wohnungen befassten. Der Vortragsabend war sehr gut besucht, die Rückmeldungen von den Teilnehmern waren nur positiv und etliche Teilnehmer haben sich in ihrer Praxis von den Vorträgen beeinflussen lassen, wie sich anhand der aktuellen Bauanträge nochvollziehen lässt. Im Jahr 2014 sind daher im Mai zwei weitere Vorträge geplant. Sie werden sich mit dem Thema Wohnen in Nachbarschaft und Gemeinschaftsfördernde Wohnbauten (Gemeinsam Wohnen im Quartier – neue, lebendige Nachbarschaften) befassen.

Mit Hochdruck arbeitet die Verwaltung derzeit an der Fertigstellung des Erweiterungsgebiets in Nilkheim, das ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnbauflächen bereitstellen wird. In diesem Gebiet ist sowohl der Geschosswohnungsbau unterschiedlicher Typologien, verdichteter Familienheimbau und gehobener Familienheimbau möglich.

Aktuell konzentriert sich das Baugeschehen im Wohnungsbau auf das Gebiet Spessartgärten – die letzte Militärkonversionsfläche – sowie die Familienheimgebiete Gäßpfad in Schweinheim und Adlerstraße/Herrenwaldstraße in Strietwald. Außerdem ist in der augenblicklichen Wirtschaftlage eine intensive Bautätigkeit auf Baulücken in allen Stadtteilen festzustellen. Hierüber wird bis zur Sommerpause im Rahmen der Fortschreibung des Baulückenkatasters berichtet. Eine Besonderheit des Wohnungsbaus ist aktuell der Neubau von kleinen Appartements im Osten des Stadtgebiets im Umfeld der Hochschule. Hier wurden im Laufe der letzten Monate etwa 500 Wohneinheiten genehmigt, die teilweise bereits in Betrieb, oder im Bau sind.

II. Entwicklung des „Sozialen Wohnungsbaus“

In Aschaffenburg werden die Sozialwohnungen im Wesentlichen von 3 Wohnungsbaugesellschaften verwaltet: der Stadtbau, der GBW AG und der Wohnbau Aschaffenburg e. G.

Der Bestand an Sozialwohnungen in Aschaffenburg ist seit Jahren rückläufig, da kontinuierlich Wohnungen aus der sogenannten Belegungsbindung herausfallen. Seit 2004 sind dies rund 1.000 Wohnungen und bis 2014 werden weitere 300 Wohnungen aus der Bindung entlassen. Neue Sozialwohnungen werden auch deshalb kaum noch gebaut, da nur in geringem Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen. Der letzte Neubau entstand 2005 mit 6 Wohnungen. Das große Projekt der Stadtbau Aschaffenburg im Hefner-Alteneck-Viertel mit ca. 90 Sozialwohnungen ist nur möglich, weil dies im Rahmen einer Sonderförderung unterstützt wird. Weitere Daten über das Wohnungsgemenge und die Lage der Sozialwohnungen im Stadtgebiet werden derzeit erhoben. Dazu ist eine Einzelauswertung aller Bauakten erforderlich.

III. Vermietungspraxis der Stadtbau

Die Vermietung des Wohnungsbestands der Stadtbau erfolg auf der Grundlage des AGG Gesetzes, nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, d. h. nach Eingangsdatum des abgegebenen Interessentenbogens. Nur eine Kumulation von harten Negativmerkmalen schließt eine Vermietung eines Interessenten von vornherein aus.

Zur Praxis ihrer Wohnungsvergabe hat die Stadtbau am 25.03.2014 mitgeteilt:
Die Stadtbau hält sich bei ihrer Mietpreisgestaltung streng an die Regeln des Mietspiegels der Stadt Aschaffenburg (der zurzeit als qualifizierter Mietspiegel neu aufgestellt wird). Der Aufsichtsrat hat bereits 2008 beschlossen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Mietobergrenze von 5,25 € einzuführen. Dies bedeutet, dass die Stadtbau sich einen freiwilligen Mietverzicht von jährlich ca. 247.000,00 € leistet. Auch im frei finanzierten Wohnungsbau orientiert sich die Stadtbau in ihrer Mietpreisbildung am Durchschnittswert des aktuell gültigen Mietspiegels der Stadt. Unter Ausnutzung der maximalen Mieterhöhungsspielräume könnte die Gesellschaft rund 1 Mio. € mehr im Jahr Erlöse generieren.
Aufgrund eines branchenüblichen, aber hohen Instandhaltungsstaus, gesetzlicher Vorgaben und energetischer Anforderungen ist es notwendig, dass die Stadtbau ihren Wohnungsbestands sukzessive modernisiert. Sich daraus ergebende Mieterhöhungen sind dabei leider unvermeidlich. Dennoch werden die vorgegebenen gesetzlichen Mieterhöhungsmöglichkeiten niemals ausgeschöpft, sondern aus Gründen der Sozialverträglichkeit bei jeder Mieterhöhung ein freiwilliger Mietverzicht praktiziert und zwar unterhalb der Kostendeckung des Bauvorhabens. Die Kostendeckung wird dadurch erst im Wege einer langjährigen, dynamischen Anpassung der Mietentwicklung erreicht. Die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtbau sind damit bereits ausgeschöpft. Ein dauerhaftes Unterschreiten der Wirtschaftlichkeit wäre für die Stadtbau fatal und in keiner Weise vertretbar.

Die Stadtbau alleine ist damit überfordert, das gesellschaftliche Problem von Wohnungsmangel im Segment der preiswerten Wohnungen und den steigenden Mieten im Umfeld und innerhalb der Stadt allein zu lösen. Es ist Praxis der Stadtbau bei Modernisierungsmaßnahmen, den Bedürfnissen der Mieter Rechnung zu tragen. Daher wird immer im Vorfeld eine Mieterversammlung durchgeführt, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei der Mieterhöhung soziale Härten vermieden werden sollen. Der Leiter der Abteilung Immobilienmanagement wird den Mietern dabei als Ansprechpartner vorgestellt. Niemand soll aus finanziellen Gründen seine modernisierte Wohnung verlassen müssen. Voraussetzung ist allerdings eine aktive Kontaktaufnahme der Mieterschaft mit der Stadtbau, damit ein persönliches Gespräch und eine Einzelfallprüfung anhand der erforderlichen Unterlagen möglich ist.

Die unstrittig notwendige Begleitung der Mieter in Problemlagen durch einen sogenannten „Kümmerer“ wurde zwischen Stadtverwaltung, Stadtbau und AVG (Versorgungsunternehmen) einvernehmlich abgestimmt. In Fällen von drohender Obdachlosigkeit oder mangelnder Zahlungsfähigkeit, befasst sich ein speziell eingerichteter Arbeitskreis mit der Problemlösung. Dieses Vorgehen hat sich als erfolgreich herausgestellt.
Ein Großteil der von solchen Problemen berührten Klientel lebt im Hefner-Alteneck-Quartier. Aus diesem Grund wurde dort i. V. mit dem Quartiersmanagement eine Stelle geschaffen, die sich in besonderem Maße der Betreuung der Mieter annimmt. Der Quartiersmanager, Herr Weidemann, ist mit der Hälfte seiner Stelle speziell für diese Aufgaben von der Stadtbau eingestellt. Zusätzlich konnte im Rahmen der Quartiersarbeit das bestehende Angebot der Energieberatung, das vom Verein „Cafe Sozial“ in der Frohsinnstraße bereits seit einiger Zeit angeboten wird, in jüngster Zeit im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt“ auch auf das Hefner-Alteneck-Quartier ausgeweitet werden. Nach Anlaufschwierigkeiten in der Akzeptanz unter den Mietern wird dieses Beratungsangebot nun erfolgreich angenommen.

Aufgrund dieser Raumbedingungen ist die Fluktuation der Mieterschaft der Stadtbau sehr niedrig und die Nachfrage nach stadteigenen Wohnungen sehr hoch. Sie ist nach Einschätzung der Verantwortlichen weiter stark steigend.

Die Stadtbau Aschaffenburg ist daher nach wie vor der Vermieter für kleinere und mittlere Einkommensschichten. Ca. 49 % ihrer Wohnungen weisen eine Miete von weniger als 5 €/m² aus. Außerdem sind rund 30 % der Wohnungen mit Transfereinkommens-Empfängern belegt. Das bedeutet, dass rund 90 % der Leistungsempfänger aus der Stadt Aschaffenburg Mieter der Stadtbau sind.

IV. Zukunft der Mietwohnungen der GBW

Die bekannt gewordene Praxis der GBW zur Veränderung der Mietverträge, zum Teil in Verbindung mit Mieterhöhungen war Anlass, den Aufsichtsratsvorsitzenden der GBW AG zu einem Gespräch nach Aschaffenburg einzuladen. Von diesem Gespräch erwartet sich die Stadtverwaltung Aufklärung, nicht nur über die derzeitige Praxis der Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes, sondern auch zu Aussagen zur Zielsetzung und zum künftigen Umgang mit dem Wohnungsbestand. Eine Terminvereinbarung hat bisher noch nicht stattgefunden. Es ist davon auszugehen, dass im Laufe des nächsten Vierteljahres über dieses Gespräch und seine Ergebnisse im Stadtrat berichten kann.
Grundsätzlich sind Mieterhöhungen von maximal 20 % innerhalb von 3 Jahren erlaubt. Mieterhöhungen sind auch nicht an Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters gebunden. Dieser Prozentsatz reduziert sich jedoch auf 15 %, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Stadt oder Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Landesregierung wurde ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für die Dauerfolgen von höchstens 5 Jahren entsprechende Gebiete zu bestimmen. Die Stadt Aschaffenburg wurde auf ihren Antrag hin in diese Rechtsverordnung aufgenommen, so dass die 15 %-Kappungsgrenze gilt. Die von der GBW vorgenommenen Mieterhöhungen überschreiten diese prozentuale Grenze wohl nicht.

Ob sich die jeweiligen Mieten im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegen, hängt immer von einer Einzelfallprüfung für jede Wohnung ab. Hierbei wird jede Wohnungen je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr mit dem aktuell gültigen Mietspiegel verglichen. Eine solche Einzelfallprüfung darf nicht von der Stadtbau vorgenommen werden, es wäre jedoch zu prüfen, ob die Stadt Aschaffenburg möglicherweise in Kooperation mit dem Mieterbund eine gemeinsame Mietrechtsberatung für die betroffenen Bürger anbieten soll.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 9 d. ö. S. "Wohnungsbau in Aschaffenburg;
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2014 und 10.03.2014
- Anträge der SPD- Stadtratsfraktion vom 01.03.2014 und 11.04.2013" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pl/6/11/14. Nachbenennung von Mitgliedern des Seniorenbeirats für den Zeitraum bis 2016

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 11pl/6/11/14

.Beschluss:

Frau XXX wird ab 01.05.2014 für Frau XXX als Vertreterin der Einrichtungen des Betreuten Wohnens im Seniorenbeirat für den Zeitraum bis 2016 benannt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0

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12. / pl/6/12/14. SPNr. PL/6/12/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 07.04.2014 ö Beschließend 12pl/6/12/14

.Beschluss: 1

Stadtentwicklungsrefernet Bernhard Keßler stellt das Förderprogramm „EFRE“ vor und stellt dar, dass dies ein Kooperationsprogramm mit Mainanliegern sei. Die Themen „Verkehr“ und „Schleuse Obernau“ könnten davon betroffen sein.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Geschäftsführer der Stadtbau Aschaffenburg GmbH nimmt zum Antrag von Frau Stadträtin Gabriele Bokr vom 28.03.2014 (Anlage 6) mündlich Stellung.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:17 Uhr