Datum: 08.04.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 21:01 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/3/1/14 Gailbach / Hensbach; - Vorstellung des Hochwasserschutzkonzeptes durch das Büro FKS, Aschaffenburg
2pvs/3/2/14 Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
3pvs/3/3/14 Neugestaltung des Roßmarkts im Bereich zwischen Badergasse und Sandgasse; - Vorstellung der Planung durch das Büro Neu, Darmstadt - Zustimmung zum Vorentwurf - Durchführung einer Bürgerbeteiligung
4pvs/3/4/14 Umgestaltung der Einmündung Deutsche Straße / Deschstraße / Hohenzollernring; - Vorstellung der Planung
5pvs/3/5/14 Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Ergänzungsgutachten "Aschaffenburger Stadtbilder"
6pvs/3/6/14 Entwurfsplanung Schwesterngarten am Altstadtfriedhof
7pvs/3/7/14 Duccastraße; - Vorstellung der Ausführungsplanung hier: Varianten der Straßenraumgestaltung
8pvs/3/8/14 Soziale Stadt; - Einbau Fußgängerquerung und barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Koloseusstraße"
9pvs/3/9/14 Ruhlandstraße; - Neuordnung des Parkens - Antrag der Stadträte Herbert Kaup und Erika Haas vom 22.10.2012
10pvs/3/10/14 Bürgerbeteiligung zur Verkehrsentwicklung Innenstadt; - Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014 - Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013
11pvs/3/11/14 Bestandsermittlung der Einkaufssituation im Stadtteil Nilkheim; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.01.2014 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2014
12pvs/3/12/14 Beseitigung des Fußgängerüberweges Nr. 204 in der Seidelstraße (Höhe Friedhof) zu Gunsten einer Querungshilfe und Ausarbeitung eines Vorschlages für eine richtlinienkonforme Anlage eines neuen Fußgängerüberweges in diesem Bereich

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1. / pvs/3/1/14. Gailbach / Hensbach; - Vorstellung des Hochwasserschutzkonzeptes durch das Büro FKS, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 1pvs/3/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Untersuchungen zum Hochwasserschutzkonzept Hensbach und Gailbach

Das Büro FKS mit bit-consult war mit der Erstellung eines Hochwasserschutzkonzepts für den Hensbach (Fokus: Ortslage Schweinheim) und den Gailbach (Fokus: Ortslage Gailbach) beauftragt worden und stellte die Ergebnisse im März 2014 dem Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg vor. Es wurde jeweils ein Niederschlag-Abfluss-Modell aufgestellt, mit dem es möglich ist, die Hochwassersituation im jeweiligen Bereich sowohl den Bestand als auch die Wirkung verschiedener Hochwasserschutzmaßnahmen zu simulieren. Im Mittelpunkt der Betrachtung stand das 100-jährliche Hochwasserereignis, auf das in der Regel Hochwasserschutzkonzepte ausgelegt werden.

Hensbach
Bestand: Im Bereich der Ortslage Aschaffenburg-Schweinheim sind vom 100-jährlichen Hochwasser-Ereignis nur relativ wenige Gebäude betroffen. Eingestaute Gebäude sind vor allem im Bereich Dümpelsmühle, im Bereich zwischen der Bachgartenstraße und der Liebezeitstraße, sowie im Bereich der Unterhainstraße vorhanden. Die übrigen Ausuferungen liegen fast ausnahmslos in unbebauten Bereichen der Talaue Hensbach. Allerdings ergeben sich im Hochwasserfall Gefährdungen durch Einstau der Weinberg-straße und des Bahndamms. Der derzeitige Durchlass im Straßendamm der Weinberg-straße reicht nicht aus, um das ankommende Wasser abzuführen. In diesem Bereich ergibt sich dadurch eine Einstauhöhe von circa 5 m. Der Durchlass durch den bestehenden Bahndamm wurde zwar erheblich größer hergestellt, wurde jedoch später durch eine Vormauerung verkleinert, um jenseits des Bahndamms stehende Gebäude (Eckertsmühle) vor Hochwasser zu schützen. Die Vormauerung verringert die Durchlass-menge erheblich, so dass sich auch in diesem Bereich ein Einstau bis zu einer Höhe von circa 5 m ergibt. Geotechnische Untersuchungen ergaben, dass weder der Straßendamm Weinbergstraße noch der Bahndamm den Belastungen durch einen solchen Einstau standhalten, so dass Schädigungen oder im schlimmsten Fall sogar ein Dammbruch zu befürchten sind.
Zur Abwehr dieser Gefährdungen wurden unterschiedliche Varianten geprüft: Neben der Öffnung der beiden Dämme wurde auch die Wirkung von potenziellen Hochwasserrück-haltebecken im Bereich Königsgraben (Elterhöfe), oberhalb der Dümpelsmühle und oberhalb des Bahndamms geprüft.
Als Fazit wird vom Ingenieurbüro der Vorschlag gemacht, die beiden Dämme zu öffnen: Beim Bahndamm könnte die bestehende Vormauerung entfernt werden, während der Straßendamm Weinbergstraße wahrscheinlich teilweise durch ein Brückenbauwerk ersetzt werden müsste. Durch diese Maßnahmen ergibt sich im Bereich Tuchbleiche und Eckertsmühle ein erhöhter Wasserspiegel gegenüber dem Bestand, bei dem das 100-jährliche Hochwasser aber noch problemlos abgeführt werden kann.
Weiteren Problembereichen kann mit örtlichen Maßnahmen (z. B. Aufweitung bestehender Durchlässe an der Dümpelsmühlstraße, Gailbacher Straße und Unterhainstraße) begegnet werden. Der Bau von Hochwasserrückhaltebecken wird aufgrund der hohen Kosten und der vergleichsweise geringen Wirkung nicht empfohlen.

Bestehende Vormauerung am Bahndurchlass

Gailbach
Die Untersuchung des Gailbachs ergab, dass im Bereich der Ortslage Gailbach eine relativ große Anzahl von Anwesen vom 100-jährlichen Hochwasser betroffen ist. Dies liegt teilweise an zu klein dimensionierten Verdolungen als auch an der grundsätzlich zu niedrigen Leistungsfähigkeit des Gewässers. Die Untersuchungen haben ergeben, dass der Bau von Hochwasserrückhaltebecken eine vergleichsweise geringe Wirkung hat, da damit nur der Abfluss der unbebauten, meist bewaldeten „Außengebiete“ gedrosselt werden kann, nicht jedoch der Abfluss aus dem Siedlungsbereich, der dem Gewässer entlang liegt.
Der Gailbach ist momentan stark mit Buschwerk bewachsen und mit einer Vielzahl von Einbauten wie Stege, Pumpen u. ä. versehen, was das Abflussvermögen stark einschränkt und Verklausungen stark begünstigt. Als Sofortmaßnahmen werden deshalb die Gewässerpflege sowie die Entfernung bestehender Einbauten im Gailbach vorgeschlagen. In einem nächsten Schritt sollten die abflussbegrenzenden Stege, Brücken und Verdolungen entfernt oder aufdimensioniert werden. Vor allem ein circa 100 m langer Verdolungsabschnitt im Bereich der Einmündung des Klingertsbaches schränkt das Abflussvermögen des Gailbachs massiv (bis hin zur völligen Verklausung) ein. Diese Verdolung ist jedoch überbaut und kann somit wohl nicht aufgeweitet werden. In diesem Bereich sollte darüber nachgedacht werden, ob der Bach in einem offenen Gerinne (südlich der bestehenden Bebauung neu herzustellen) an den bestehenden Gebäuden vorbei geleitet werden sollte.
Da es in Gailbach nicht möglich sein wird, technisch einen 100-jährlichen Hochwasser-schutz herzustellen, sollte hier auch über Hochwasserschutz durch Verhaltensvorsorge nachgedacht werden (keine Lagerung von wassergefährdenden Stoffen wie Ölfässer im Überschwemmungsbereich, Entfernung gefährdeter Gegenstände im Überschwemmungs-bereich).

Grundsätzlich gilt sowohl für den Hensbach als auch den Gailbach: Es gibt keinen absoluten Hochwasserschutz, es kann zu jeder Zeit ein Ereignis eintreten, das höher ist als das 100-jährliche Hochwasser.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen der Stadtverwaltung zum Hochwasserschutzkonzept des Gailbaches und des Hensbaches zur Kenntnis.

2.        Die Verwaltung wird mit der weiteren Planung und Umsetzung der aufgezeigten Maßnahmen beauftragt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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2. / pvs/3/2/14. Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Vorberatend 2pvs/3/2/14
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 1pl/8/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde vom 22.07. bis 19.08.2013 durchgeführt; der Bebauungsplan-Vorentwurf hing in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Aschaffenburg zwecks Unterrichtung der Bürger und Erörterung aus.
Ergänzend hierzu fand am 29.07.2013 eine Bürgeranhörung im Bürgerhaus Nilkheim statt, an der 75 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, darunter 10 Stadträtinnen und Stadträte. Die Ergebnisniederschrift über diese Informationsveranstaltung liegt der Beschlussvorlage in der Anlage bei.
Während der Auslegungsfrist der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren Nr. 07/06 „Anwandeweg“ sind vier schriftliche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur Erörterung der Planung eingegangen. Zwei dieser Stellungnahmen beinhalten Fragen zur Baulandumlegung und zur Erschließung und betreffen daher nicht unmittelbar den Bebauungsplanvorentwurf. Die beiden anderen Stellungnahmen erörtern Fragen zur Verkehrserschließung, zur angemessenen Bebauungsform und zur geplanten Dachlandschaft. Hierbei wird angeregt, die Straßenverbindung zwischen der Jean-Stock-Straße und dem Ahornweg für alle Verkehrsteilnehmer zu öffnen, auf den Geschosswohnungsbau im Teilbaugebiet „Büschelschesäcker“ zu Gunsten von Ein- oder Zweifamilienhäusern zu verzichten und insbesondere im Gebietsabschnitt „Mittlere Anwande“ neben den von 0° bis 10° flach geneigten Dächern auch andere, nach Süden ausgerichtete Dachformen zuzulassen und damit das Aufständern von Solaranlagen zu vermeiden.

In der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wird den vorgetragenen Wünschen und Anregungen nicht gefolgt:
- Eine durchgängige Befahrbarkeit der Verbindung zwischen Jean-Stock-Straße und Ahornweg ist ausschließlich für Fahrradfahrer und Busverkehr vorgesehen. Für den motorisierten Individualverkehr ist diese Verbindung ganz bewusst unterbrochen, damit jeglicher Durchgangsverkehr unterbunden und der Vorrang des kreuzenden „Mittleren Anwandewegs“ für den Fuß- und Radverkehr nicht in Frage gestellt wird.
- Im Plangebiet Anwandeweg soll neben niedergeschossigem Wohnungsbau in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern auch gezielt Geschosswohnungsbau ermöglicht werden, da das Baugebiet gerade kein reines Einfamilienhausgebiet werden soll. Vielmehr soll zum Zwecke der Befriedigung der Wohnungsnachfrage für die kommenden 10 bis 20 Jahre im Plangebiet ein breiter Mix an Grundstücksgrößen und Haus- und Wohnungstypen vorgehalten werden.
Dem Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs folgend ist der größte Teil des im Gebiet geplanten mehrgeschossigen Wohnungsbaus im Quartier „Büschelschesäcker“ untergebracht. Städtebaulich sind die Gebietsränder für den Geschosswohnungsbau vorgesehen, wobei es zwei Hauptpole gibt, und zwar am erweiterten Geschwister-Scholl-Platz und eben am östlichen Rand des Plangebiets. Diese beiden Bereiche werden zudem größtenteils als Mischgebiet festgesetzt und eignen sich am Besten für eine großformatigere Bebauung.

- Die Vielfalt der unterschiedlichen Gebäudetypen erfordert eine gewisse gestalterische Homogenität in der Dachlandschaft – für das Quartier „Mittlere Anwande“ wird dies, dem städtebaulichen Konzept des Wettbewerbssiegers folgend, über die Festsetzung einheitlich flacher oder flach geneigter Dächer erreicht, die wahlweise für eine Dachbegrünung oder die Aufbringung von Solarkollektoren zur Verfügung stehen. In diesem stärker verdichteten Gebietsabschnitt trägt das flache Dach zu verringerten Gebäudehöhen und damit zu weniger gegenseitiger Verschattung bei. Die zulässige Aufständerung von Solarkollektoren wird hierbei eher als „ökologisches Qualitätsmerkmal“ denn als gestalterische Störung verstanden.



Zu 2.:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 21.08. bis zum 04.10.2013 durchgeführt.
Sie hat zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen unverändert beibehalten werden kann und lediglich punktuell zu korrigieren oder zu ergänzen ist (vgl. auch Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden).


Zu 3.:        Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf, Anordnung der öffentlichen Auslegung

Planungsstand:

Nach Abschluss des Verfahrensschrittes der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ sind inzwischen auch alle für die Bebauungsplanung „Anwandeweg“ erforderlichen Gutachten und Fachplanungen erstellt. Der Bebauungsplanvorentwurf wurde auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse qualifiziert und konkretisiert und liegt nun als vollständig ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf vor.


Folgende Gutachten und Fachplanungen sind in den Bebauungsplanentwurf inhaltlich eingeflossen:


Vermessung
Städtebauliche Vertiefung – typisierende Ausschnitte für einzelne Quartiere
Solare + energetische Optimierung
Bodengutachten
Entwässerungsplanung  (Ebene Städtebau)
Energiewirtschaftliches Versorgungskonzept
Immissionsschutz
Verkehrstechnische Untersuchung der äußeren Erschließung
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Grünordnungsplanung
Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung



Konzeption, Inhalte und fachplanerische „Bausteine“ des Bebauungsplanentwurfs


In den Grundzügen bildet der überarbeitete Bebauungsplanentwurf (nach wie vor) die Inhalte des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb sowie des Bebauungsplanvorentwurfs ab. Nachfolgend werden diese Grundzüge im Überblick beschrieben und mit Erläuterungen zu fachplanerischen Bausteinen, die wesentlichen Einfluss auf das planerische Ergebnis haben, ergänzt:


Das Gesamtgebiet:


Städtebau und Freiraum:


Das Erscheinungsbild des Plangebiets ist im Bestand wesentlich geprägt von ausgedehnten, teils gärtnerisch genutzten Frei- und Gehölzflächen und von Streuobstwiesen, die als gestalterisches und naturschutzrechtlich bedeutsames Element auch im Neubaugebiet präsent bleiben: Entlang des für das Siedlungsgebiet heute und auch in Zukunft wichtigen „Mittleren Anwandewegs“ verbleibt und entwickelt sich ein in seiner Breite variierender, aber zusammenhängend erlebbarer Freiraum mit Bestandsgehölzen und ergänzenden Neupflanzungen, der sich über eine zu gestaltende Parkanlage mit Bolzplatz, Spielplatz und benachbarter zentraler Regenwasser-Versickerungsfläche vom neuen Teil des Geschwister-Scholl-Platzes bis zur Kleinen Schönbuschallee erstreckt. Auch innerhalb des bebauten Siedlungskörpers ist eine Reihe von quartiersbezogenen Freiräumen eingestreut, welche die einzelnen Baugebiete mit linien- bzw. punktförmigen Freiflächen (z. B. Quartiersplätzen) durchsetzen und die Stadtlandschaft grünordnerisch gliedern.

Das erweiterte Stadtteilzentrum am Geschwister-Scholl-Platz und der neue Park bilden räumlich und funktional die Mitte Nilkheims. Ergänzende Nahversorgungs- und Wohnbauflächen, öffentliche, soziale und kulturelle Angebote, wie ein Kindergarten und bei Bedarf eine Schule, sollen die Mittelpunktsfunktion stärken und beleben.


Drei unterschiedlich große Siedlungsabschnitte werden in den Planungsraum eingebettet und an den zentralen Freiraum angegliedert. Ein breites Angebot an unterschiedlichen Grundstücksgrößen und Haustypen kann bedarfsgerecht für alle Bevölkerungsgruppen und Wohnformen bereit gehalten werden.

Insgesamt können im Plangebiet – je nach Wohnungsdichte – voraussichtlich rund 750 Wohnungen entstehen, davon ca. 350 bis 400 im Geschosswohnungsbau. Neuer Wohnraum für rund 1800 Einwohner kann geschaffen werden.



Übergeordnete verkehrliche Erschließung:


Verkehrlich erschlossen wird das Plangebiet über ein abgestuftes Straßen- und Wegesystem: Die Haupterschließung erfolgt über den bestehenden Ahornweg, eine neue Verbindungsspange zum Stadtteilzentrum und über die neu geplante östliche Verlängerung der Jean-Stock-Straße. Diese Straßen sind in ihren Querschnitten jeweils für den Busverkehr und die Einordnung von Bushaltestellen geeignet und von Grün-/Parkstreifen sowie separaten Gehwegen gesäumt. Die innere, den Anliegern vorbehaltene Erschließung der Wohnquartiere erfolgt über schmalere verkehrsberuhigte Bereiche. Ein differenziertes Fuß- und Radwegenetz verbindet die Quartiere und die Freiräume untereinander und mit den angrenzenden Baugebieten und begünstigt die Zurücklegung von Wegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Der Mittlere Anwandeweg wird in seiner Funktion als Haupt-Fuß- und Radweg gestärkt, ein weiterer separater Fuß- und Radweg mit einer komfortablen Breite von 4m ermöglicht zusätzlich eine durchgehende Querung des Plangebiets von der Martin-Luther-Straße bis zum östlichen Ast des Ahornwegs.



Die vier einzelnen Siedlungsabschnitte des Neubaugebiets:


Zentrum


Das bestehende Zentrum am Geschwister-Scholl-Platz wird Richtung Osten erweitert. Ein neu angelegter, kleinerer städtischer Platz ergänzt die bestehende Platzabfolge, weitet sich auf zum Stadtteilpark und wird so zum attraktiven Stadtraum mit einen weitläufigen Blick über den von Bestandsgehölzen und Neupflanzungen geprägten Park mit Spiel- und Bolzplatz, dem anschließenden Grünzug und den angrenzenden Neubaugebieten. Der neu angelegten Stadtplatz wird baulich gefasst von drei größeren Wohn- und Geschäftshäusern mit zwei bis vier Geschossen, einer Vorhaltefläche für einen neuen Kindergarten und einem Solitärbau, der mit bis zu sechs Geschossen als bauliche Dominante das Zentrum Nilkheims und den Übergang zum Park markiert. Als „Mischgebiet“ ausgewiesen dienen die zum Platz orientierten Erdgeschosszonen einer gewerblichen, gastronomischen oder Dienstleistungsnutzung, im Übrigen ist die Schaffung von Wohnraum möglich. Wesentlicher Bestandteil einer geschäftlichen und gewerblichen Belebung des Stadtteilzentrums, wie sie von der Planungswerkstatt mit den Bürgern erarbeitet wurde, ist die planungsrechtliche Möglichkeit zur Ausweitung des bestehenden Supermarktes am Geschwister-Scholl-Platz zum „Vollsortimenter“ zwecks Bündelung der Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil. Die durch Teilüberbauung entfallenden Stellplätze sowie zusätzlicher Stellplatzbedarf können auf einem neu anzulegenden Parkplatz östlich der Martin-Luther-Straße untergebracht werden. Im Bedarfsfall kann auf dieser Fläche eine bis zu zweigeschossige Parkpalette errichtet werden, auch eine Fläche für eine Anlage zur Wärmeversorgung bzw. Kraft-Wärme-Kopplung ist hier vorgehalten.

Erschlossen wird das Zentrum vornehmlich über eine neue, vom Ahornweg abzweigende Erschließungsspange, die über den Hibiskusweg auf die Martin-Luther-Straße trifft. Rüsterweg und Martin-Luther-Straße haben weiterhin Bedeutung für die Erreichbarkeit des Zentrums von Westen, sollen in ihrer verkehrlichen Funktion jedoch der neuen Verbindungsspange untergeordnet werden. Die Bushaltestelle am Geschwister-Scholl-Platz bleibt an ihrem Platz und liegt zukünftig in der Mitte des Nilkheimer Zentrums.



Mittlere Anwande


Im Quartier „Mittlere Anwande“ zweigen die verkehrsberuhigten Erschließungsstraßen rechtwinklig vom Ahornweg ab und erzeugen ein linienhaftes Bebauungsmuster, das an die langgestreckten, schmalen Parzellen des Gebiets erinnert. Die durch den motorisierten Verkehr benutzbaren Anliegerstraßen werden als Mischverkehrsflächen mit seitlichem Park- / Grünstreifen ausgestaltet und enden als Stichstraße mit Wendemöglichkeit um einen begrünten Anger. Sie sind untereinander netzartig durch schmalere Querspangen verknüpft, bleiben ausschließlich auf das Quartier beschränkt und haben daher keinerlei Attraktivität für irgendwelchen gebietsfremden Verkehr. Gebietsübergreifend geplant hingegen sind die separaten Fuß- und Radwege, die vielfältige, kurze und aufgrund ihrer Verknüpfung mit den Freiflächen auch angenehme Wegebeziehungen eröffnen.


Die städtebauliche Ausformulierung der Quartiersränder variiert entsprechend der jeweiligen Situation: Der erhöhten Lärmimmission entlang des Ahornweges wird durch vom Ahornweg abgerückte Hausgruppen Rechnung getragen. Zum Mittleren Anwanderweg verzahnt sich das Quartier intensiv mit den kulturlandschaftlich geprägten Freiflächen. Eine Bebauung mit „Stadtvillen“ bildet einen repräsentativen Rand zur „Parkseite“ im Westen und zum Freiraum am östlichen Quartiersrand aus.

Insgesamt dominiert der niedergeschossige Wohnungsbau mit einem breiten Mix an verdichteten Ein- und Zweifamilienhaustypologien, bestehend aus vornehmlich zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Gartenhofhäusern und Sondertypen auf überwiegend kleineren Grundstücken voraussichtlich zwischen 180qm und maximal 500qm. Der westliche und östliche Rand des Quartiers wird prägnant gesäumt von maximal viergeschossigen Stadtvillen auf bis zu 900qm großen Grundstücken. Die vorgegebenen überbaubaren Flächen sind so zugeschnitten, dass für die individuelle Platzierung des Gebäudes genügend Bewegungsspielraum bleibt, ohne die aus der gewünschten Verdichtung resultierenden verringerten Gebäudeabstände zu eng zu wählen. Die Verdichtung in einzelnen Teilbaugebieten erreicht eine Geschossflächenzahl von maximal 1,2, in einzelnen Abschnitten ist eine Erhöhung der baulichen Dichte unter der Bedingung der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen möglich (sogenannter „Tiefgaragenbonus“).


Bei aller Vielfalt der unterschiedlichen Gebäudetypen wird eine gestalterische Homogenität über die einheitlich flachen oder flach geneigten Dächer erreicht, die wahlweise für eine Dachbegrünung oder die Aufbringung von Solarkollektoren zur Verfügung stehen.


Durchbrochen und grünordnerisch gegliedert wird der Siedlungskörper von unterschiedlich dimensionierten öffentlichen Quartiersplätzen, die die Bewohnerschaft mit Erholungs- und Spielflächen versorgen und an die vorhandenen und geplanten Strukturen des grünen Netzes im Planungsgebiet anknüpfen; der vorhandene Baumbestand soll auf diesen Flächen soweit wie möglich erhalten und ergänzt werden. Weiteres grünordnerisches Merkmal des Quartiers sind „grüne Fugen“, die als private Grünflächen das Quartier flankierend zu den Hausgärten durchziehen, den Reihenhausgrundstücken eine rückwärtige Gartenerschließung ermöglichen und unter ökologischen Aspekten zur Verbesserung des Mikroklimas im Planungsgebiet beitragen.


Die erforderlichen Parkplätze für die Anwohner werden weitestgehend auf den jeweiligen Parzellen, bei Reihenhäusern anteilig im Haus und bei den Stadtvillen vorwiegend in Tiefgaragen untergebracht. Für verdichtete Gebäudetypologien, also zum Beispiel im Bereich von Gartenhof- und Reihenhäusern, sind ergänzend private Sammelparkierungen vorgesehen. Öffentliche Stellplätze, z. B. für Besucher, werden jeweils an den Quartierszufahrten, in straßenbegleitenden Park- / Grünstreifen und ergänzend an drei Quartiersplätzen angeboten. Zwei einzelne Stellplätze sind für „Carsharing“ ausgewiesen.



Büschelschesäcker


Das Quartier „Büschelschesäcker“ schirmt das Neubaugebiet am nördlichen Rand vom benachbarten Gewerbegebiet durch weitgehend geschlossene Gebäudeformen ab. Die Haupterschließung erfolgt über den Ahornweg, der in seinem bisherigen Ausbauquerschnitt an einem neuen öffentlichen Quartiersplatz endet. Hier endet auch die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr in westlicher Richtung - die verkehrliche Verbindung bis zur verlängerten Jean-Stock-Straße ist lediglich für den öffentlichen Nahverkehr und für Fußgänger und Radfahrer möglich und wird über eine funktional und gestalterisch auszubildende „Busschleuse“ gesteuert.


Die kompakte Bebauung, die sich aus jeweils um einen Hof gruppierten großformatigen winkelförmigen Baukörpern und neun punktförmigen Stadtvillen mit flachen oder flach geneigten Dächern zusammensetzt, öffnet sich zum Grünraum und zu den westlich anschließenden Quartieren. Die Bebauung dient schwerpunktmäßig dem Etagenwohnen, wobei am Ahornweg in nächster Nähe zu den bestehenden Gewerbebetrieben ein Mischgebiet ausgewiesen wird, in dem insbesondere im Erdgeschoss, aber auch in oberen Etagen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen untergebracht werden können. Einzelnen Gebietsabschnitten sind Flächen für möglichst in die Gebäude integrierte Anlagen zur Wärmeversorgung bzw. Kraft-Wärme-Kopplung zugeordnet.

An der Nordspitze des Quartiers wird für den Bedarfsfall eine Reservefläche für eine weitere Kindertagesstätte vorgehalten.


Im Inneren des Quartiers liegt der linear ausgebildete zentrale, verkehrsberuhigte Erschließungsbereich, der über eine Abfolge von Höfen rhythmisiert ist und ein Andienen der einzelnen Wohngebäude ermöglicht. Die gewerblich nutzbaren Anteile des Mischgebiets hingegen können hauptsächlich von der Gebäudenord- bzw. -ostseite über eine separat anfahrbare private Parkplatzfläche oder direkt vom Ahornweg aus erschlossen werden – somit kann der gewerblich bedingte Verkehr (Beschäftigte, Kunden) aus dem Inneren der Wohnanlage herausgehalten werden. Abgesehen von diesen oberirdischen Parkplätzen erfolgt die Parkierung für die Anwohner möglichst vollständig in Tiefgaragen. Ergänzend ist auch im Quartier „Büschelschesäcker“ ein Standplatz für „Carsharing“ vorgesehen.


Die Gebäude erreichen überwiegend bis zu vier Geschosse, die zum Ahornweg orientierten Gebäudeteile des Mischgebiets dürfen fünf Geschosse haben und an der südlichen Spitze des Quartiers akzentuiert ein maximal sechsgeschossiger Solitärbau den am stärksten verdichteten Teil des gesamten Neubaugebiets (Geschossflächenzahl bis 2,0) und markiert gleichzeitig den Zugang zum übergeordneten Freiraum, einer keilförmigen Grünfläche, in die neben Bestandsgehölzen und neuen Baumpflanzungen auch Fuß- und Radwege sowie eine Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser eingegliedert sind.



Im Grünen Häuschen


Das Quartier „Im grünen Häuschen“ entwickelt sich entlang der weitergeführten Jean-Stock-Straße, die mit beidseitig angelegten Fußwegen und ergänzt um einen einseitigen Grün- / Parkstreifen die Haupterschließung des Gebiets bildet. Es greift die lockere, spielerisch unregelmäßige städtebauliche Grundstruktur der westlich angrenzenden Bestandsbebauung auf, überwiegend erschlossen durch verkehrsberuhigte, unregelmäßig aufgeweitete angerartige Wohnstraßen und geprägt von großzügigen Hausgärten, die sich grünordnerisch mit dem zentralen Freiraum entlang des Mittleren Anwandewegs verzahnen.


„Im Grünen Häuschen“ ist das am wenigsten dicht bebaute Teilbaugebiet und erreicht bei bis zu zweigeschossiger Bauweise und voraussichtlichen Grundstücksgrößen zwischen 280 qm und vereinzelt bis 700qm eine Geschossflächenzahl von maximal 0,7. Gebäudestellung und                  -orientierung sind relativ flexibel wählbar, die Gestaltungskonzeption sieht eine Ausführung aller Hauptgebäude mit 15° bis 20° geneigten Satteldächern vor. Die Parkierung für die Anwohner erfolgt praktisch vollständig auf den jeweiligen Parzellen, bei den (wenigen) Reihenhäusern evtl. teilweise im Haus und ergänzend in Sammelparkierungen. Öffentliche Stellplätze werden in Park- / Grünstreifen innerhalb der angerartigen Anliegerstraßen angeboten.


Auch das Quartier „Im Grünen Häuschen“ mit seinen ausschließlich Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern erhält mit einem eigenen Quartiersplatz einen räumlichen Kristallisationspunkt.


Im verbleibenden Freiraum zwischen der nördlichen Häuserreihe und der Kleinen Schönbuschallee werden u. a. Fuß- / Radwegeverbindungen zur Kleinen Schönbuschallee und Flächen für die Versickerung des auf den Straßen anfallenden Niederschlagswassers untergebracht; die relativ großzügigen Hausgrundstücke im Quartier erlauben es, dass das anfallende Dachflächenwasser auf den Grundstücken selbst zur Versickerung gebracht und nicht zentral abgeleitet wird.


Für modellhafte Formen des ökologischen Bauens bieten sich die beiden Gruppen von Häusern südlich der Haupterschließungsstraße an: Mit deutlich reduzierten Querschnitten der Anliegerstraße bei gleichzeitiger Einordnung einer Sammelparkierungsanlage ist hier ein autofreies oder autoarmes Wohnen obligatorisch. Bei entsprechender Flächenverfügbarkeit durch die Kommune könnten hier im Rahmen des Grundstücksverkaufs flankierend auch weitere Standards des ökologischen und ressourcenschonenden Bauens (z. B. „PlusEnergie-Haus“) vereinbart werden, die sich dem Regelungskatalog des Bauplanungsrechts entziehen.



Konzeptionelle und fachplanerische „Bausteine“:


Nachhaltigkeit und schonender Umgang mit Ressourcen:


Integraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes sind Elemente eines nachhaltigen und umweltschonenden Städtebaus. Dies spiegelt sich zunächst wider in der Auswahl, Ausrichtung und Anordnung der Baukörper unter Berücksichtigung solarer und energetischer Belange sowie in den Regelungen für einen möglichst umweltschonenden Wasserhaushalt. Von besonderer Bedeutung sind aber auch die Elemente flächensparenden Bauens durch Bereitstellung maßvoll verdichteter Wohnformen, sparsame Erschließungsanlagen und die Schaffung kurzer, attraktiver Wegebeziehungen zwecks Begünstigung alltäglicher Besorgungen ohne Kraftfahrzeug, ergänzt durch Möglichkeiten zum autofreien bzw. autoarmen Wohnen, „Carsharing“ und eine gute Anbindung an den ÖPNV. Für letztgenannte Aspekte kann die Bauleitplanung lediglich die Rahmenbedingungen schaffen, Realisierung und Vollzug entziehen sich den planungsrechtlichen Möglichkeiten. Gleiches gilt für die angestrebten Formen einer möglichst umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgung.



Entwässerung:


Die Entwässerung des Plangebiets muss im „Trennsystem“ erfolgen: Häusliches Schmutzwasser wird über einen Schmutzwasserkanal abgeführt, auf Straßen und überbauten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird nahezu vollumfänglich gesammelt, in einer großen zentralen sowie in drei kleineren dezentralen Flächen zur Versickerung gebracht und dem Grundwasser wieder zugeführt. Im Teilbaugebiet „Im Grünen Häuschen“ kann auf den versiegelten Flächen anfallendes Regenwasser unmittelbar auf den für diesen Zweck ausreichend großen Grundstücken selbst versickert werden.

Zwecks Erkundung der Versickerungsfähigkeit der Böden im Bebauungsplangebiet wurden ein Bodengutachten erstellt und an ausgewählten Stellen Versickerungsversuche durchgeführt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse, die im Ergebnis der Versickerungsversuche eine in Teilbereichen nicht ganz so gute Versickerungsfähigkeit der Böden erbrachten wie ursprünglich angenommen, wurden die für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erforderlichen Flächen durch hydraulische Berechnungen bemessen. So werden im Plangebiet in der Summe voraussichtlich ca. 17.000qm „Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser“ benötigt und im Bebauungsplan ausgewiesen. Gleichzeitig sind diese Flächen als „Flächen für Abgrabungen“ festgesetzt, weil sie zwecks Ausbildung von Sickermulden eingetieft werden müssen. Im Niederschlagsfall stauen die Sickermulden zwar lediglich bis zu 50cm hoch ein, hauptsächlich bedingt durch die Tiefenlage der zuführenden Regenwasserkanäle liegen die Sohlen dieser Mulden allerdings deutlich tiefer: Bei den drei kleineren dezentralen Versickerungsflächen werden Tiefen bis zu 2m erreicht, bei der großen zentralen Versickerungsfläche Tiefen zwischen 3m bis maximal 4m. Die Versickerungsflächen haben relativ geringe Böschungsneigungen von 1 zu 4 (= ca. 15°) und erwecken auch im Falle der großen Versickerungsfläche aufgrund deren Weitläufigkeit nicht den Eindruck eines „technischen Bauwerks“. Vielmehr haben sie die Gestalt einer offenen Wiesenfläche (Baumpflanzungen sind nicht möglich) und werden möglichst unaufdringlich durch Geländemodellierungen in die umgebenden (Frei-)Räume eingefügt.



Solarenergetische Optimierung:


Die durch einen Gutachter erstellte ausführliche solare und energetische Analyse des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb hat grundsätzlich zum Ergebnis, dass im Plangebiet überwiegend gute bis sehr gute Voraussetzungen für Solarthermie (solarthermische Erwärmung des Brauchwassers) und für Photovoltaik vorliegen (mit einigen baukörperorientierten Einschränkungen im Teilgebiet „Im Grünen Häuschen“). Allerdings ist der verfügbare passive Solargewinn nicht flächendeckend optimal ausgeschöpft - solare Verluste sind in Einzelfällen vor allem begründet durch gegenseitige Verschattung der Gebäude untereinander, punktuell auch durch die Gebäudestellung und -orientierung (insbesondere „Im Grünen Häuschen“) und ganz allgemein durch Schattenwurf von Bäumen.

Für eine Errichtung von Gebäuden mit Passivhausstandard kommen in erster Linie alle (mindestens) viergeschossigen Gebäude (Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten) in Betracht, mit Einschränkungen auch dreigeschossige Reihenhäuser im Teilgebiet „Mittlere Anwande“. Die übrigen Gebäudetypen erfordern deutlich erhöhte technische und wirtschaftliche Aufwendungen für eine Passivhausbauweise.


Soweit mit den städtebaulichen Zielen vereinbar und in Abwägung mit anderen, auch konkurrierenden, Belangen, z. B. der Durchgrünung, vereinbar, wurden eine Reihe von Vorschlägen zur solarenergetischen Verbesserung des Neubaugebiets aufgegriffen. Zu nennen ist hier beispielsweise die Vergrößerung von Gebäudeabständen, wobei allerdings das solarenergetisch als optimal empfohlene Verhältnis von Gebäudeabstand zu Höhe von 2,5 nicht erreicht wird – ein solcher Wert erfordert Gebäudeabstände, die weit über den Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung liegen und letztlich dem Planungsziel einer kompakten, Flächen sparenden, maßvoll verdichteten Siedlungsform im Plangebiet entgegen stehen. Auch wurde der Empfehlung zur Veränderung der Lage und Orientierung einer Reihenhauszeile „Im Grünen Häuschen“ gefolgt.

Nicht gefolgt wurde z. B. der Empfehlung im Zusammenhang mit der Verschattung durch Bäume: Eine Beseitigung von (erhaltenswerten) Gehölzen sowie ein Verzicht auf Neupflanzungen ausschließlich aufgrund deren Verschattungseffekte wird ausgeschlossen – hier haben die Vermeidung eines weiteren Eingriffs in Natur und Landschaft sowie positive stadtklimatische und grünordnerische Aspekte Vorrang vor solarenergetischen Verbesserungen.
Im Bebauungsplan nicht zwingend verankert wurde die zum Zwecke der Verschattungsverringerung vorgeschlagene Begrenzung der jeweils nördlichen Gebäudewand zweigeschossiger Häuser im Gebiet „Mittlere Anwande“ auf eine Höhe von 5,30 m über Erdgeschossfußboden, da dies gerade bei Gebäuden mit kontrollierter Lüftung keine normal üblichen Geschosshöhen zuließe und nur mit hohem bautechnischen Aufwand zu Lasten der Bauherrn zu leisten wäre. Gleiches gilt für die vorgeschlagenen reduzierten First- und Traufhöhen bei zweigeschossigen Gebäuden mit flachgeneigtem Satteldach „Im Grünen Häuschen“.

Insgesamt konnten auf Basis der gutachterlichen Analyse und Empfehlungen jedoch deutliche Verbesserungen der solaren und energetischen Eignung des Bebauungskonzepts erzielt werden. Aufgrund der beabsichtigten baulichen Verdichtung und im Interesse eines gewissen Gestaltungsspielraums für die zukünftigen Bauherrn haben allerdings nicht alle Optimierungsvorschläge Berücksichtigung im Bebauungsplanentwurf gefunden. Im Vergleich zum Bebauungsplan-Vorentwurf haben sich hier keine wesentlichen Veränderungen ergeben.



Wärme- und Energieversorgung:


Im Auftrag der Aschaffenburger Versorgungs GmbH wurde durch ein Ingenieurbüro ein energiewirtschaftliches Versorgungskonzept für das Neubaugebiet „Anwandeweg“ erstellt. Aufgrund der durch den Bebauungsplan begünstigten Effekte einer „Solarisierung“ und insbesondere infolge der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Gebäudedämmung im Neubau ist der verbleibende Bedarf an Restwärme im gesamten Gebiet so gering, dass Errichtung, Betrieb und Unterhalt eines Gasnetzes für das Gesamtgebiet nicht wirtschaftlich sind. Lediglich im Randbereich könnten einzelne Anwesen an das bereits vorhandene Gasnetz angeschlossen werden, zudem ist für die Erweiterung des Zentrums (incl. Schulstandort) und für das Teilbaugebiet „Büschelschesäcker“ aufgrund deren höherer Bebauungsdichte eine Nahwärmeversorgung, aus ökologischer Sicht am Besten in Kraft-Wärme-Kopplung, möglich und sinnvoll. Für das übrige Plangebiet soll durch den Versorgungsträger ein entsprechend leistungsfähiges Stromnetz verlegt werden, so dass dominierend eine elektrobasierte Wärmeversorgung ermöglicht wird. Dadurch wird i. d. R. der Wärmebedarf eines Wohnhauses über Wärmepumpen (evtl. unterstützt durch eine Solar- / Photovoltaikanlage auf dem Dach) gedeckt.

Im Bebauungsplan kann die Art der tatsächlichen Energieversorgung der einzelnen Haushalte nicht festgesetzt werden – dies entzieht sich dem Regelungskatalog der Bauleitplanung. Möglich ist nur die Festsetzung der Flächen für entsprechende Anlagen. In Reaktion auf die o.g. Erkenntnisse wurden daher im Bebauungsplan im Bereich des Zentrums und des Teilbaugebiets „Büschelschesäcker“ mehrere Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Wärme bzw. zur Kraft-Wärme-Kopplung ausgewiesen. Ergänzend ist zum Zwecke der verstärkten Versorgung des Plangebiets mit elektrischer Energie eine Reihe von Standorten für Trafostationen vorgehalten.


Gemäß Empfehlung der „Energie- und Klimaschutzkommission“ vom 28.01.2014 gelten für das Plangebiet „Anwandeweg“ bezüglich der zukünftigen Energieversorgung folgende über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehende Zielsetzungen:


-        Das Baugebiet „Anwandeweg“ soll durch eine moderne, innovative und leistungsfähige Infrastruktur Muster-Baugebiet für eine Versorgung mit erneuerbarem Strom werden. Dazu werden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Versorger (AVG) alle technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten für eine Erzeugung von erneuerbarem Strom, eine leistungsfähige optimale Verteilung und eine konsequente Nutzung von vor Ort erzeugtem erneuerbarem Strom für elektrische Verbraucher, Heizzwecke und Mobilität ausgeschöpft.


-        Zur Vermeidung von Konkurrenzsituationen zwischen fossilen Energieträgern und erneuerbarem Strom und wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit wird eine flächendeckende Infrastruktur für Gasversorgung nicht gebaut. Fossiles Erdgas wird nur zur Kraft-Wärme gekoppelten Nutzung eingesetzt, der dabei erzeugte Strom soll ortsnah verbraucht werden.


Über die Fragen der Energieversorgung hinausgehend hat die Energie- und Klimaschutzkommission weiterhin empfohlen:


-        Ausarbeitung einer Richtlinie zum klimafreundlichen Bauen für den Verkauf städtischer Grundstücke. Inhalt der Richtlinie ist ein eigener Standard zum klimafreundlichen Bauen (z.B. erhöhte Dämmstandards) für die zu errichtenden Gebäude. Die Einhaltung des Standards wird Bestandteil des Kaufvertrags.
-        Ausweisung von (mindestens drei) Stellplätzen mit Stromtanksäule für Elektroautos für „Car-Sharing“-Modelle an geeigneter Stelle, um eine umweltgerechtere Mobilität zu fördern. Die Stromversorgung erfolgt mit Strom aus regenerativen Quellen.



Arten-, Natur- und Landschaftsschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich:


Herausragende Bedeutung für die Bauleitplanung und eine Realisierung des Baugebiets „Anwandeweg“ haben die rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen des Arten- und Naturschutzes. Zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben wurden gutachterlich eine „spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung“ und eine Grünordnungsplanung einschließlich einer naturschutzrechtlichen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt und zur Sicherstellung der erforderlichen arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ein neues „Ökokontogebiet Rosenberg“ sowie acht weitere Ausgleichsflächen (davon drei im Plangebiet) verbindlich festgelegt.

Unmittelbar betroffen von den durch die Bebauungsplanung vorbereiteten arten- und naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe sind zunächst die im Plangebiet vorkommenden geschützten Tierarten Gartenrotschwanz, Wendehals, Grünspecht, Zauneidechse sowie Fledermäuse (nur Sommerquartiere) sowie ein geschütztes Sandmagerrasenbiotop, das durch das Neubaugebiet unweigerlich verloren geht. Dazu kommen die z. B. durch Bodenversiegelung und durch die Beseitigung von Vegetation verursachten „allgemeinen“ Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft, die ebenfalls auszugleichen sind.

Im Ergebnis der arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen und auf Basis der Grünordnungsplanung und der naturschutzrechtlichen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung setzt daher der Bebauungsplan lückenlos eine ganze Reihe von Flächen und Maßnahmen fest, die den erforderlichen Ausgleich und Ersatz sicher stellen. Im Überblick (jeweils Kurzfassung) sind dies folgende Flächen und Maßnahmen:

-        Ausgleichsfläche „A1“ (im Plangebiet selbst gelegen):
Vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen und Bodenversiegelungen, Entfernung von Zier- und Nadelgehölzen sowie einzelnen Verbuschungen, Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünland durch dauerhaften Erhalt von 22 der bestehenden Laub- und Obstbäume, ergänzende Neupflanzung von mindestens 47 Obstbäumen […]
-        Ausgleichsfläche „A2“ (im Plangebiet selbst gelegen):
Vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen und Bodenversiegelungen, Entfernung von Zier- und Nadelgehölzen sowie einzelnen Verbuschungen, Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünland durch dauerhaften Erhalt von 38 der bestehenden Laub- und Obstbäume, ergänzende Neupflanzung von mindestens 23 Obstbäumen und 500 qm Sträuchern […]
-        Ausgleichsfläche „A3“ (im Plangebiet selbst gelegen):
Vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen und Bodenversiegelungen, Entfernung von Zier- und Nadelgehölzen sowie einzelnen Verbuschungen, Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünland durch dauerhaften Erhalt von 6 der bestehenden Laub- und Obstbäume, ergänzende Neupflanzung von mindestens 7 Obstbäumen […]
-        Ausgleichsfläche „A4“ (auf Fl.Nr. 1280/0 Gemarkung Leider / Hafengebiet):
Umsiedlung eines Sandmagerrasens aus dem Baugebiet durch Gewinnung der wertgebenden Pflanze Sand-Grasnelke auf der Spenderfläche im Nordwesten des Bebauungsplangebietes vor Beginn der Baufeldräumung durch Abstreifen der Samen und Ausstechen der Pflanzen im Spätsommer/Herbst, Ausbaggern des expansiven Neophyten „Japanischer Stauden-Knöterich“ mit Wurzelballen im Süden der Ausgleichsfläche einschließlich Abfuhr ohne Zwischenlagerung, Abschieben und Abfuhr des nährstoffreichen Oberbodens mit 30 cm Tiefe auf der sonstigen Fläche, Aufbringen und Einebnen von nährstoffarmem, sandigem Umgebungssubstrat, gleichmäßige Verteilung der aus dem Bebauungsplangebiet gewonnenen Samen und Pflanzung der ausgestochenen Sand-Grasnelke im Spätsommer / Herbst […]
-        Ausgleichsflächen „A5“ (Fl.Nr. 522, 524, 2874 Gemarkung Leider / Nilkheimer Mainwiesen):
Entwicklung von extensivem Grünland und ergänzende Pflanzung von mindestens 50 Obstbäumen, Unterhalt des Grünlands mit zweimaliger Mahd pro Jahr (Ende Juni, September), Entfernung des Schnittgutes, Verzicht auf Düngung und Biozideinsatz oder Schafbeweidung (=1,4 GV/ha)
-        Ausgleichsflächen „A6“ (Fl.Nrn. 8890, 8890/2, 8912, 8913, 8907 Gemarkung Schweinheim / am Bischberg):
Aufhängen von 16 Halbhöhlennistkästen für den Gartenrotschwanz, Anbringen von 6 Wendehals-Nistkästen in geeigneter Weise in bestehenden Baumbeständen, alternativ Ersatz von Naturhöhlen durch tote Bäume, stehendes Totholz oder Baumschnitt aus dem Baugebiet
-        Ausgleichsflächen „A7“ (Fl.Nrn. 24439, 24440, 24440/1, 24441, 24442 Gemarkung Leider / Am Schanzenbuckel an der Niedernberger Straße und Fl.Nr. 3020 am aufgelassenen Bahndamm nördlich des Nilkheimer GI-Gebietes):
- Bereich 1: Herstellung eines Ersatzlebensraums zugunsten der Zauneidechse als halboffene Landschaft mosaikartig verteilten Biotoptypen (20-25 % Sträucher, 10-15 % Brachflächen, 20-30 % dichte Ruderalvegetation, 20-30 % lückige Ruderalvegetation auf überwiegend grabbarem Substrat, 5-10 % Sonnenplätze/Eiablageplätze/Winterquartiere), Herstellung des Ersatzlebensraums mindestens 1 Jahr vor Beginn der Eingriffe durch Baufeldräumung im Bebauungsplangebiet; bis zum Beginn der Flächenherrichtung: Erhaltung der Fläche als vegetationsfreie Schwarzbrache, dann Einzäunung mit eingegrabenem Zaun, Anlage eines Bodenreliefs mit süd- und südwestorientierten Böschungen unterschiedlicher Neigung, Anlage von Kleinstrukturen (Totholzhaufen, Steinhaufen mit Sandkern, Sandlinsen), Ansaat mit artenreichem, autochthonem Magerrasen auf Teilflächen, Ruderalflächen durch Sukzession auf Teilflächen, Entwicklung von verstreut liegenden Gebüschen durch Pflanzung (gemäß Pflanzenauswahl Tabelle A) oder Sukzession einschließlich Säumen […]
- Bereich 2: Optimierung der Habitatbedingungen im Bereich des aufgelassenen, schon von Zauneidechsen besiedelten Bahndammes nördlich des Nilkheimer GI-Gebiets, Entwicklung der Fläche zu mosaikartig verteilten Biotoptypen (20-25 % Sträucher, 10-15 % Brachflächen, 20-30 % dichte Ruderalvegetation, 20-30 % lückige Ruderalvegetation auf überwiegend grabbarem Substrat, 5-10 % Sonnenplätze/Eiablageplätze/Winterquartiere), Anlage von Kleinstrukturen (Totholzhaufen, Sandlinsen), Durchführung der Maßnahme vor Beginn der Baufeldräumungen […]
-        Ausgleichsfläche „A8“ (Fl.Nr. 11705 Gemarkung Schweinheim / im „Ökokontogebiet Neurod“):
Aufhängen von 9 Halbhöhlennistkästen für den Gartenrotschwanz, Anbringen von 4 Wendehals-Nistkästen in geeigneter Weise in bestehenden Baumbeständen; alternativ: Ersatz von Naturhöhlen durch tote Bäume, stehendes Totholz oder Baumschnitt aus dem Baugebiet
-        Ausgleichsmaßnahmen auf der städtischen Sammelausgleichsfläche „Ökokonto Neurod“ im Umfang von 1.279.144 Biotopwertpunkten
-        Ausgleichsmaßnahmen auf der städtischen Sammelausgleichsfläche „Ökokonto Rosenberg“: im Umfang von 1.194.987 Biotopwertpunkten

Im Plangebiet verteilt setzt der Bebauungsplan noch eine Reihe weiterer Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen (vornehmlich Bäume) fest. Darunter fallen z. B ein Erhaltungsgebot für fünf Gehölzflächen, die Erhaltung von weiteren 28 Einzelbäumen sowie zusätzliche Neupflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Grünflächen (1 Baum je 550 qm Fläche, ohne Ausgleichsflächen, Erhaltung von Bäumen wird angerechnet) und im Straßenbegleitgrün (durchschnittlich alle 15-20 m ein Baum). Insgesamt wird sich die Anzahl der Bäume im öffentlichen Raum auf eine Größenordnung von etwa 250 Stück summieren, dazu kommen noch verpflichtende Baumpflanzungen auf den Wohnbaugrundstücken (1 Baum je 200 qm Grundstücksfläche), die zur Durchgrünung des Gebiets beitragen.



Immissionsschutz:


Gemäß Schallimmissionsprognose (erstellt vom Stadtplanungsamt, Stand Februar 2014) wurden die zu erwartenden Auswirkungen des Verkehrslärms der umliegenden Straßen, des Gewerbelärms aus benachbarten Gewerbegebieten sowie des Sport- und Freizeitlärms umliegender Sport- und Freizeitanlagen berechnet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es ausschließlich am südlichen Rand des Plangebiets tagsüber zu leichten Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete um +1 dB(A) kommt.
Zur Lösung dieses Konflikts wurden die entlang des Ahornweg angeordneten Teilbaugebiete WA 11 durch Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche um 8,5 m vom Ahornweg abgerückt und ergänzend mit Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz versehen: So dürfen in einem parallel zur Straßenbegrenzungslinie des Ahornwegs verlaufenden Korridor in einer Tiefe von 12 m alle Fenster von Aufenthaltsräumen nur feststehend und nicht öffenbar erstellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der festgesetzten überbaubaren Flächen ohnehin nur geringe Anteile der zukünftigen Wohngebäude in diesen Korridor hineinragen werden und somit unter diese Bestimmung fallen – für die meisten der Wohngebäude im Teilbaugebiet wird diese Festsetzung daher nicht relevant.
Die Freiräume der betreffenden Grundstücke sind zudem zwingend mit einer Einfriedung in Höhe von 1,80 m bis 2 m zu schützen. Diese Einfriedungen können geschlossene Holzzäune, Mauern verputzt oder in Sichtbeton oder andere Materialien in Kombination mit einer vorgepflanzten standortheimischen Hecke sein und müssen innerhalb einer Hausgruppe eine einheitliche Form und Gestaltung aufweisen. Verbleibende geringfügigste Überschreitungen unter der Schwelle von 1 dB(A) für einzelne Freiräume im Teilbaugebiet WA 11 und für die Südseite einer „Stadtvilla“ im Teilbaugebiet WA 5 sind tolerabel.

Weitere Überschreitungen der zulässigen Lärmimmissionswerte wurden nicht prognostiziert; auch der im Freiraum nahe des Zentrums geplante Bolzplatz ist tagsüber und innerhalb der Ruhezeiten immissionsschutzrechtlich unkritisch.



Verkehrstechnische Untersuchung:


In einer verkehrstechnischen Untersuchung wurde geprüft, ob und wie sich die Erschließung und Aufsiedlung des Plangebiets „Anwandeweg“ auf die Leistungsfähigkeit der Hauptanbindungen an die Großostheimer Straße auswirkt. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist die Vorgabe, dass die verkehrliche Anbindung des Gebietes an das klassifizierte Straßennetz im Süden über die beiden lichtsignalgeregelten Einmündungen St 3115 Großostheimer Straße / Aspenweg und St 3115 Großostheimer Straße / Lorbeerweg erfolgen soll und eine Abwicklung über den nördlichen Anschluss an die B 26 (Kleiner Auweg) vermieden werden soll.

Hierfür wurden die für die Siedlungserweiterung zu erwartenden Verkehrsmengen großzügig abgeschätzt und deren verkehrliche Auswirkungen auf die beiden Anschlusspunkte aufgezeigt. Um bezüglich der Leistungsfähigkeitsuntersuchung auf der sicheren Seite zu liegen, wurde von einem Abfluss des gesamten Verkehrs über die beiden untersuchten Knotenpunkte an der St 3115 ausgegangen – also ohne Abzug eines nicht auszuschließenden Teilabflusses über den Kleinen Auweg zur B 26.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die beiden untersuchten Einmündungen an der St 3115 auch den zukünftig zu erwartenden Verkehr leistungsfähig abwickeln können. Erforderlich ist hierfür lediglich eine Anpassung der Signalsteuerung an den Knotenpunkten. In der „Morgenspitze“ wird die bisherige „befriedigende Verkehrsqualität“ (sogenannte Qualitätsstufe C des Verkehrsablaufs - QSV C) trotz der erhöhten Verkehrsmengen unverändert bestehen bleiben, in der „Abendspitze“ verschlechtert sich der Verkehrsablauf von einer befriedigenden auf eine ausreichende Stufe (QSV D). Durch die zusätzlichen ab- und einbiegenden Fahrzeuge werden sich die Freigabezeiten in der Hauptrichtung entlang der St 3115 verkürzen und somit die Wartezeiten erhöhen, allerdings nicht maßgebend.

Nicht ausgeschlossen werden kann aufgrund der kürzeren Fahrwege für den nordwestlichen Wohngebietsabschnitt „Im Grünen Häuschen“ eine zusätzliche Belastung für den nördlichen Anschluss an die B 26 über den „Kleinen Auweg“; hier kann es zu zusätzlichen Belastungen von rund 70 Fahrzeugen in der Spitzenstunde kommen. Dadurch würden die Anschlüsse zur Großostheimer Straße entlastet.



Parkraumerhebung Ahornweg:


In einer stichprobenhaften Parkraumerhebung wurden Anzahl und Belegung der Kfz-Stellplätze in den unmittelbar an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Straßenabschnitten des Ahornweg und der Martin-Luther-Straße erfasst. Zur Verfügung stehen hier derzeit insgesamt 132 Stellplätze, die überwiegend beidseitig der benannten Straßenabschnitte in Park- / Grünstreifen als Längsparker eingeordnet sind.

Bei der ersten Untersuchung tagsüber am Dienstag, den 11.02.2014 zwischen 11.00 und 12.00 Uhr waren 114 Stellplätze belegt, zusätzlich parkten 19 Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß (also z. B. wild „auf der Wiese“ jenseits der offiziellen Parkstände). Frei waren 18 noch Parkplätze. Rechnet man die „Falschparker“ mit ein, ist der entlang der Straßen verfügbare Parkraum tagsüber während der Betriebszeiten der ansässigen Unternehmen ausgeschöpft, was natürlich auch damit zusammen hängt, dass viele Betriebsangehörige ihr Fahrzeug im öffentlichen Raum statt auf den Betriebsgrundstücken abstellen.

Bei einer zweiten Untersuchung abends am Dienstag, den 11.03.2014 zwischen 18.00 und 18.30 Uhr waren lediglich 36 Stellplätze belegt, weitere 6 Fahrzeuge parkten nicht ordnungsgemäß. 96 Parkplätze waren frei.

Die Ergebnisse der Parkraumerhebung zeigen, dass die zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze derzeit vornehmlich von Fahrzeugen der auf der Südseite des Ahornwegs angesiedelten Gewerbebetriebe (Betriebsfahrzeuge und private Kfz von Beschäftigten) belegt werden. Abends sind über 70% der öffentlichen Stellplätze frei. Dies gilt sicher auch für das Wochenende außerhalb der Betriebszeiten. Folglich sind zu den Zeiten, zu denen die Wohnbevölkerung oder Besucher öffentliche Stellplätze am stärksten nachfragen – nämlich über Nacht und am Wochenende -, auch viele Stellplätze verfügbar.


Innerhalb des Neubaugebiets „Anwandeweg“ können auf gesondert ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen (ca. 50 Stp.) sowie in Park- / Grünstreifen im Straßenraum (ca. 200 Stp.) voraussichtlich rund 250 öffentliche Kfz-Stellplätze neu angeboten werden. In diese Summe ist der geplante größere öffentliche Stellplatz an der Martin-Luther-Straße nicht eingerechnet, da er zumindest teilweise die auf der anderen Straßenseite durch eine Vergrößerung des Marktes entfallenden Stellplätze kompensieren muss. Der private Stellplatzbedarf ist nach Maßgabe der städtischen Stellplatzsatzung auf den Baugrundstücken zu erfüllen.

Entlang des Ahornwegs bleibt das öffentliche Stellplatzangebot insgesamt in etwa gleich: Zwar fallen aufgrund der Anbindung der für das Gebiet „Mittlere Anwande“ notwendigen Erschließungsstraßen einige Stellplätze zwangsläufig weg, allerdings werden gemäß Bebauungsplanentwurf im Abschnitt zwischen der neuen Verbindungsspange und dem Hibiskusweg (gegenüber der Polizei) 16 Senkrechtstellplätze an Stelle von aktuell fünf Längstellplätzen eingeordnet – hier herrscht derzeit augenscheinlich der größte Parkdruck, was an der größten Zahl von Falschparkern in diesem Bereich ablesbar ist.

Aus städtebaulicher Sicht ist das Angebot an öffentlich verfügbaren Stellplätzen im und am Rand des Plangebiets zukünftig völlig ausreichend. Dies gilt erst recht unter dem Aspekt, dass eine Begünstigung des nicht motorisierten Verkehrs innerhalb des Plangebiets ausdrückliches städtebauliches Ziel ist.



Wesentliche Änderungen im Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2014 im Vergleich zum Vorentwurf vom 03.06.2013:


In ihren Grundzügen hat sich die Planung nicht verändert, allerdings enthält der Bebauungsplanentwurf im Unterschied zum Vorentwurf eine ganze Reihe von Ergänzungen und Konkretisierungen und ist nun mit dem vollständigen Regelungskatalog ausgearbeitet. Folgende wesentliche Veränderungen, die häufig durch textliche Festsetzungen Eingang in die Planung gefunden haben, seien genannt:


-        Bebauung:
- Veränderungen der überbaubaren Flächen und / oder des Maßes der baulichen Nutzung in einigen Teilbaugebieten (z.B. MI 1, MI 2, WA 5, WA 10, WA 11, WA 12)
- Ausweitung des Teilbaugebiets WA 3 durch Integration des Anwesens „Kleine Schönbuschallee 97“
- Wegfall eines Baugrundstücks im Teilbaugebiet WA 11 (Nord) aufgrund der erforderlichen Einordnung einer Fläche für Stellplätze und Garagen
- Wegfall eines Baugrundstücks im Teilbaugebiet WA 12 zu Gunsten der Vergrößerung der Versickerungsfläche
- Begrenzung der Zahl der zulässigen Wohnungen in einigen Teilbaugebieten
- Festsetzung der Möglichkeit verringerter Abstandsflächen in einigen Teilbaugebieten
- Konkretisierung der zulässigen Gebäudehöhen durch Festsetzung absoluter Höhenbegrenzungen über NormalNull
- Verpflichtung zur Dachbegrünung bei flachen / flach geneigten Dächern (Ausnahme: Solaranlagen auf der Dachfläche)
- Festsetzung gestalterischer Regelungen für die Dachlandschaft, Vorgärten und Einfriedungen
-        Verkehr:
- Verfeinerung der Führung und Bemessung der Verkehrsanlagen: Berücksichtigung erforderlicher Wendeanlagen für Müllfahrzeuge, Verbreiterung der beiden wichtigsten Fuß- und Radwege, Überarbeitung der „Busschleuse“
- Ergänzung eines Fuß- und Radwegs zum Lorbeerweg
- Veränderung der verkehrlichen Erschließung für das Teilbaugebiet WA 11
- Festsetzung von Flächen für Gehrechte zwecks Gartenerschließung von Reihenhäusern
- Ausweisung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze im Plangebiet, Festsetzung einer Option zur Errichtung einer Parkpalette auf dem Parkplatz an der Martin-Luther-Straße
- Vorhaltung von drei Standplätzen für „Carsharing“
- Textliche Festsetzungen mit differenzierten Vorgaben für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf den Baugrundstücken
-        Freiraum, Grünordnung und naturschutzrechtlicher Ausgleich:
- Festsetzung arten- und naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen und –maßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets
- Festsetzung einer Vielzahl von Erhaltungs- und Pflanzgeboten und –flächen
- Präzisierung der öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen bezüglich Abgrenzung und Zweckbestimmung
- Neueinordnung öffentlicher Grünflächen entlang des Ahornwegs und am östlichen Beginn der „Busschleuse“
- Reduktion der Zahl der öffentlichen Spielplätze (vier Stück statt vorher fünf) und Anpassung der Größen auf jeweils mindestens 500 qm
-        Immissionsschutz:
- Abrücken des Teilbaugebiets WA 11 vom Ahornweg um 8,5 m, zusätzliche Festsetzung zum passiven Schallschutz
-        Ver- und Entsorgung:
- Anpassung von Größe, Lage und Zuschnitt der Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser, ergänzende Festsetzung als Fläche für Abgrabungen
- Ausweisung von Flächen für die Energieversorgung (Erzeugung von Wärme / Kraft-Wärme-Kopplung, Trafostationen)
- Ausweisung möglicher Standorte für die Entsorgung von Wertstoffen



Zu 3.:        Anordnung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Der nun anstehende Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Sie wird durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs vom 24.03.2014 inkl. Begründung sowie der wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen für die Dauer eines Monats erfolgen.
Die zu beteiligenden Behörden werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 22.07. bis 19.08.2013 einschließlich der Bürgeranhörung vom 29.07.2013 zum Bebauungsplan-Vorentwurf für das Gebiet „Anwandeweg“ wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zum Bebauungsplan-Vorentwurf für das Gebiet „Anwandeweg“ wird zur Kenntnis genommen.

3. Der Stadtentwicklungsreferent führt ergänzend folgendes aus: Das Land, das man im Baugebiet einbringt, wird wertmäßig umgerechnet und um den Flächenbedarf für Infrastruktur bereinigt. Bei heutigen Umlegungen muss ein erheblicher Anteil an Maßnahmen für den Naturausgleich zusätz-lich abgezogen werden. Dieser Anteil schmälert das zuzuteilende Bauland. Außerdem werden Kosten durch die Umlegung, Erschließung und die Herstellung ökologischer Ersatzmaßnahmen verursacht. Dabei können schnell sechsstellige Beträge entstehen.


4. Dem Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2014 für das Gebiet „Anwandeweg“ zwischen Kleiner Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) mit Begründungs-entwurf vom 24.03.2014 wird zugestimmt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzu-führen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. / pvs/3/3/14. Neugestaltung des Roßmarkts im Bereich zwischen Badergasse und Sandgasse; - Vorstellung der Planung durch das Büro Neu, Darmstadt - Zustimmung zum Vorentwurf - Durchführung einer Bürgerbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 3pvs/3/3/14

.Beschluss:

1.         Dem Entwurf des Büros Neu, Darmstadt, zur Neugestaltung des Roßmarkts zwischen Badergasse und Sandgasse wird zugestimmt.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, im Roßmarkt (im Bereich Hinter der Eich) drei Musterflächen mit unterschiedlichen Materialien einzubauen und die Bürgerbeteiligung durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. / pvs/3/4/14. Umgestaltung der Einmündung Deutsche Straße / Deschstraße / Hohenzollernring; - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 4pvs/3/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Zuge der Umgestaltung der Einmündung Deutsche Straße / Deschstraße / Hohenzollernring hatte die Verwaltung in Abstimmung mit Polizei, Straßenverkehrsbehörde und den beteiligten Fachämtern dem Planungs- und Verkehrssenat vorgeschlagen, die Querung über die Deschstraße und den Hohenzollernring gesichert über breite Querungshilfen zu realisieren. Dennoch war aus den Reihen des Stadtrates am 11.03.2014 in der vorgeschalteten Ortseinsicht ein klares Meinungsbild zugunsten einer lichtsignalgeregelten Einmündung erkennbar. Daraufhin wurde der Tagesordnungspunkt abgesetzt.
Die Verwaltung hat darauf hin die Planung durch das Ingenieurbüro Obermeyer überarbeiten lassen. Diese sieht nun statt der Querungshilfen im Hohenzollernring und der Deschstraße zwei zweigeteilte Fußgängerfurten vor. Die Querung wird barrierefrei mit einer sogenannten „Nullabsenkung“ für gehbehinderte Menschen mit / und Rollatoren / Rollstühlen und einem Bereich mit 6 cm Auftritt für blinde und sehbehinderte Mitbürgerinnen und Mitbürger ausgestattet.
Die im alten Entwurf vorhandenen Mittelinseln sind in der neuen Planung nicht mehr erforderlich. Blieben diese erhalten, müssten die Haltelinien deutlich zurückgesetzt werden, was zu längeren Wartezeiten aufgrund der höheren Räumzeiten führen würde.
Die Verwaltung schlägt vor, die Fußgänger voll gesichert ohne Anforderung bei jedem Umlauf mitzuführen. Dies wäre ein klares Votum für eine Verkehrsberuhigung und zugunsten der Fußgänger. Dies hätte außerdem den Vorteil, dass es aus Sicht der Verwaltung weniger Rotlicht-verstöße durch Fußgänger geben wird, als wenn diese ihr Freigabegrün explizit durch Drücken der Anforderungstaster anfordern müssten. Die Anlage wird ÖPNV priorisiert.
Da die Straßenbauarbeiten vor Vorliegen der Verkehrstechnik und der Lieferung des Steuergerätes abgeschlossen sein werden, wird für eine sichere Querung in der Zwischenzeit eine provisorische Baustellensignalisierung im gesamten Knoten aufgebaut.
Für die Lichtsignalanlage fallen geschätzt 50.000 EUR brutto zusätzliche Kosten an.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgeschlagene Planung zur Umgestaltung der Einmündung Deutsche Straße / Deschstraße / Hohenzollernring zustimmend zur Kenntnis (Anlage 2).
2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Einmündung nach dem Umbau mit einer Lichtsignalanlage zu betreiben.
3.        Für den Zeitraum zwischen Fertigstellung der Straßenbaumaßnahme und Installation der Lichtsignalanlage wird die Einmündung provisorisch mit einer Baustellenampel betrieben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. / pvs/3/5/14. Aufstellung des Flächennutzungsplans 2030; - Ergänzungsgutachten "Aschaffenburger Stadtbilder"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Vorberatend 5pvs/3/5/14

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über die öffentliche Vorstellung der „Aschaffenburger Stadtbilder“ als eigenständigen Fachbeitrag für den Flächnutzungsplan 2030 wird zur Kenntnis genommen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, die „Aschaffenburger Stadtbilder“ in Form einer Broschüre der Öffentlichkeit, insbesondere den Aschaffenburger Schulen, zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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6. / pvs/3/6/14. Entwurfsplanung Schwesterngarten am Altstadtfriedhof

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 6pvs/3/6/14

.Beschluss:

Der Entwurfsplanung für den Schwesterngarten am Altstadtfriedhof wird zugestimmt (Anlage 3).
Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen Genehmigungen einzuholen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. / pvs/3/7/14. Duccastraße; - Vorstellung der Ausführungsplanung hier: Varianten der Straßenraumgestaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 7pvs/3/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 17.03.2014 fand in der Kolpingschule ein Bürgergespräch mit Vertretern des Tiefbauamtes wie auch des Stadtplanungsamtes statt.
Das Gespräch mit den Bürgern wurde gesucht, da im Rahmen der Ausführungsplanung fest-gestellt wurde, dass die am 17.09.2013 im PVS beschlossene und durch das Stadtplanungsamt vorgestellte Lösung „Schrägparken“ das Ausfahren bzw. Einfahren in die bestehenden Zufahrten erschwert. Aus diesem Grund wurde vom Tiefbauamt ein Alternativvorschlag mit „Längsparkern“ entwickelt.
Ziel der Veranstaltung war es, die möglichen Varianten zur Straßenraumgestaltung einschließlich ihrer Vor- und Nachteile vorzustellen. Die Diskussion mit den Anwesenden ergab kein klares Meinungsbild.


Bestand:

Die Duccastraße in ihrem heutigen Zustand besitzt eine Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen von 7,0 m. Sie dient als Zufahrt zum Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) und wird täglich von ca. 700 Bussen passiert (max. Belastung freitags an Schultagen mit 715 Bussen, davon 491 Stadtbusse und 224 Regionalbusse).

In Fahrtrichtung auf der linken Seite kann auf der Fahrbahn geparkt werden. Es stehen hier 10 legale Parkstände zur Verfügung. Auf der gegenüberliegenden Seite, mit der Möglichkeit zum Teil auf dem Gehweg zu parken, ein Behindertenstellplatz, zeitlich begrenzt für zwei Stunden sowie ein Stellplatz im eingeschränkten Halteverbot. Die Gehwege besitzen eine Breite von ca. 2,30 m. Auf Höhe des Aufstellbereichs zum Links- bzw. Rechtsabbiegen sind Poller platziert, um Parken auf den Gehwegen zu unterbinden.

Vorgestellt wurden folgende Möglichkeiten zur Straßenraumgestaltung, wobei in beiden Varianten nur noch ein Linkseinbiegen in die Ludwigstraße möglich ist:


1. Schrägaufstellung:

Bei der Schrägaufstellung ergeben sich 14 reine Anwohnerstellplätze sowie 2 Behindertenpark-plätze. Die Fahrgasse ergibt sich zu 3,65 m. Die angrenzenden Gehwege besitzen eine Breite von 1,50 m.
Aufgrund der geringen Fahrbahnbreite wurde Anfang des Jahres ein Fahrversuch mit der Feuerwehr unternommen, um zu prüfen, ob ein Anleitern der Dachgauben möglich ist. Aufgrund dieses Versuches konnte die Feuerwehr ihr Einverständnis zu einer Lösung mit Schrägparken geben.
Nachteilig ist, dass Anlieger nur erschwert unter mehrmaligem Rangieren in die vorhandenen sehr schmalen Zufahrten einfahren können.
Aufgrund der Schrägaufstellung muss damit gerechnet werden, dass Fahrzeuge mit ihrem Überhang die Gehwegbreite weiter reduzieren oder gegebenenfalls auch in die Fahrgasse hinein-ragen.
Bei einer Schrägaufstellung können insgesamt vier Pflanzbeete angelegt werden. Zwei Baum-pflanzungen sind eingeplant, eine ist jedoch von einer örtlichen Überprüfung der Leitungs-verhältnisse abhängig.

2. Alternierendes Parken / Längsaufstellung

Bei dieser Variante ergeben sich 9 reine Anwohnerstellplätze sowie zwei Behindertenparkplätze. Die Anordnung der Behindertenparkplätze ist so angelegt, dass bei einem auch ein Heckausstieg möglich ist.

Die Fahrgassenbreite ergibt sich zu 4,50 m. Die Gehwege bleiben mit einer Breite von 2,25 m in ihrer Breite nahezu unverändert. Um Gehwegparken zu unterbinden sind Poller geplant, so dass effektiv eine nutzbare Breite von ca. 1,60 m übrig bleibt.
Das Einparken in die vorhandenen Zufahrten gestaltet sich hier aufgrund der größeren Fahrbahn- wie auch Gehwegbreite deutlich komfortabler. Jedoch wurde das Einparken unter fließendem Verkehr hier von den Anwohnern als schwieriger angesehen.
Auch hier können vier Pflanzbeete angelegt werden, davon kann eine mit einem Baum bepflanzt werden. Als Sorte kommt hier eine Gleditschie oder eine Säulenhainbuche in Frage.


LSA

Im Zuge der Umgestaltung der Duccastraße wird das Programm der Lichtsignalanlage hinsichtlich der veränderbaren Grünzeiten angepasst. Auf Grund der Einstreifigkeit werden die Grünzeiten der Duccastraße verlängert. Die Fußgänger queren gesichert die Kreuzung (ohne bedingtverträgliche Abbiegevorgänge des Individualverkehrs).

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Duccastraße; - Vorstellung der Ausführungsplanung
hier: Varianten der Straßenraumgestaltung" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/3/8/14. Soziale Stadt; - Einbau Fußgängerquerung und barrierefreier Ausbau der Haltestelle "Koloseusstraße"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 8pvs/3/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Hefner-Alteneck ist als Sanierungsgebiet im Projekt „Stadtteile mit besonderem Entwicklungsbedarf – Soziale Stadt“ im Rahmen der Städtebauförderung des Bundes und der Länder ausgewiesen. Grundlage hierfür war ein städtebaulich integriertes Handlungskonzept des Stadtplanungsbüros Wegner vom April 2010. In Absprache mit der Stadtbau GmbH hat das Planungsbüro Burghammer die gesamten Außenanlagen der dortigen Grundstücke im Sanierungsgebiet überplant. In diesem Zusammenhang hat das Planungsbüro Burghammer auch die Gehwegbeziehungen aufgegriffen und eine durchgängige Gehwegverbindung in das Konzept aufgenommen. Die Realisierung des Sanierungsvorhabens ist in mehreren Teilabschnitten vorgesehen, wofür jeweils Fördermittel bereitstehen. Im 1. Teilabschnitt wird der Bereich beidseits der Koloseusstraße realisiert. Dies beinhaltet u. a. den Neubau der Treppenanlage neben dem Gebäude der Hausnummer 90 (Bäckerei und Pizzaservice), die einen wesentlichen Zugang zur Spessartstraße vom geplanten Familienzentrum und weiteren öffentlichen Einrichtungen (z. B. Schule) darstellt. Nach der Eröffnung des Quartierzentrums und dem bevorstehenden Neubau von 80 sozialen Wohneinheiten südlich der Spessartstraße, muss das Gehwegnetz ausgebaut und den Notwendigkeiten angepasst werden.

In der Sitzung des Quartierbeirates wurde mit den Bewohnern und Bewohnerinnen über die Einrichtung einer zusätzlichen Querungshilfe diskutiert. Im Rahmen der Quartiersbeiratssitzung wurde massiv die Einrichtung einer Querungshilfe gefordert. Weiterhin wurde der marode Ausbauzustand der Gehwege diskutiert.

Zielsetzung der vorgesehenen Maßnahme ist u. a. die internen Wegeverbindungen den Erfordernissen anzupassen und sichere Querungsmöglichkeiten entlang der Spessartstraße zu schaffen. Der Fußgängerverkehr kann generell als umwegeempfindlich angesehen werden. Die derzeit bestehenden Lichtsignalanlagen am Knotenpunkt Spessartstraße/Bavariastraße und Spessartstraße/Lindestraße werden von den Anwohnern als ungünstig kritisiert, da ihre Benutzung zu Umwegen führt. Sie werden deswegen wenig genutzt und es kommt zu Rotlicht-Verstößen. In Anbetracht des geplanten Ausbaues des Hefner-Alteneck-Quartiers mit einem integrierten Familienzentrum und weiteren Einrichtungen für verschiedene Nutzergruppen und der Erneuerung bzw. Erweiterung der Wohnbebauung auf der südlichen Seite der Spessartstraße wird eine direkte und barrierefreie Wegeverbindung erforderlich.

Im Zuge voran beschriebener Planung und Entwicklungen ist ein barrierefreier Ausbau der Haltestelle „Koloseusstraße“ dringend erforderlich. Bislang besteht keine Querungshilfe, was vor allem in Anbetracht des überdurchschnittlichen Seniorenanteiles und des Familienzentrums dringend erforderlich ist und als ein wichtiges Ergebnis der durchgeführten Erhebungen angesehen werden kann. Hinsichtlich der Verkehrssicherheit ist der Einbau einer Querungsanlage mittels einer Mittelinsel für Kinder, junge Familien, ältere Menschen und mobilitätsbehinderte Menschen unabdingbar. Die Aufstellfläche der Mittelinsel bietet gerade für die aufgezählten Zielgruppen Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei. Der südlich der Spessartstraße entlang geführte Gehweg ist unbefestigt und dessen Erscheinungsbild weißt Schäden auf. Der stadteinwärts geführte Gehweg ist asphaltiert und in keinem guten Zustand. Im Zuge des Haltestellen- und barrierefreien Ausbaus ist eine neue Gehwegbefestigung unumgänglich, wofür Fördermittel aus dem Projekt „soziale Stadt“ aus dem Gesamtprojekt beantragt werden.

Beschreibung der geplanten Maßnahme

Im Folgenden wird die Planung zum barrierefreien Ausbau der Haltestelle „Koloseusstraße“ und dem Einbau einer Querungsanlage kurz vorgestellt (siehe Anlage1). Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien und DIN-Normen zugrunde.

Im Rahmen der Umbaumaßnahme werden beide Richtungshaltestellen als Haltestelle am Fahrbandrand ausgebildet und verbleiben am derzeitigen Standort. Hierbei wird die derzeitige stadteinwärts eingerichtete Busbucht (Richtung Hbf/ROB) als Wartefläche ausgebildet. Die Haltestelle ist über die gesamte Länge zugänglich und wäre auch mit Gelenkbus anfahrbar. Die Haltestelle stadtauswärts (Richtung Schweinheim-Steubenstraße) bleibt in der derzeitigen Form erhalten. Für den Einsatz von Gelenkbussen ist die Haltestelle momentan und zukünftig nicht geeignet. Nach Aussage des Verkehrsbetriebes ist dies auch auf lange Sicht hin nicht erforderlich. Zwischen den Richtungshaltestellen wird eine barrierefrei ausgebaute Querungsanlage in Form einer Mittelinsel für Fußgänger eingerichtet. Die Radverkehrsführung wird wie im Bestand beibehalten. Im Bereich der Mittelinsel muss der Radverkehr als Mischverkehr mit dem MIV geführt werden. Die Mittelinsel wird gepflastert und mit einem Hochbord (12 cm) eingefasst. Der Querungsbereich wird mit einem Rundbord von 3 cm Bordhöhe ausgebaut. Ein Missbrauch der Mittelinsel als Parkfläche ist aufgrund der vorgesehenen baulichen Maßnahmen nicht möglich. Der Baumbestand bleibt erhalten. Die Aufstellflächen der Gehwegbereiche werden zum Schutze des angrenzenden Baumbestandes als wassergebundene Decke ausgeführt. Im Zuge der Baumaßnahme wird ein beidseitiger Ausbau der desolaten, teils unbefestigten Gehwege im Planungsbereich erforderlich.
Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen im Fahrbahnbereich wurden beachtet.

Die geplante Baumaßnahme wurde mit den Stadtwerken, dem Entsorgungsbetrieb, dem Verkehrsbetrieb, dem Amt für Brand- und Katastrophenschutz, dem Gartenbauamt und dem Tiefbauamt abgestimmt.

Die Maßnahme soll im Rahmen des Städtebauförderungsprogramms „Soziale Stadt“ umgesetzt werden. Die Verwaltung wird nach der Ausführungsplanung einen entsprechenden Förderantrag bei der Regierung Unterfranken einreichen.

Die Kostenschätzung des Tiefbauamtes liegt der Beschlussvorlage bei.

.Beschluss:

Dem Ausbau der Haltestellen in der Koloseusstraße und dem Einbau einer Mittelinsel als Querungsanlage in der Spessartstraße nahe den Haltestellen gemäß der aufgezeigten Planung wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird mit der Ausführungsplanung beauftragt. Für die Maßnahme wird ein Förderantrag im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ gestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. / pvs/3/9/14. Ruhlandstraße; - Neuordnung des Parkens - Antrag der Stadträte Herbert Kaup und Erika Haas vom 22.10.2012

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 9pvs/3/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Planungsverlauf
Neben dem Stadtratsantrag der SPD lagen der Verwaltung auch Beschwerden von Bürgern vor. Auf einem Ortstermin in der Ruhlandstraße am 13.06.2013, zu dem sich etwa ein Dutzend Bürger einfanden, wurden folgende Probleme angesprochen:

-        Gehwegüberfahrungen bei Gegenverkehr
-        zu hohe Fahrgeschwindigkeiten
-        ungeordnetes Parken im Bereich der Metzgerei / Bäckerei und fehlende Kurzparkmöglichkeiten
-        die eigene Vorfahrt ist an den Einmündungen durch den ruhenden Verkehr oftmals nicht durchsetzbar

Zum Ende des Ortstermins wurde vereinbart, dass die Verwaltung einen Planungsvorschlag erarbeitet, der zur Ansicht in der Metzgerei Mohr ausgehängt wurde und auf dem auch zum ersten Bürgergespräch am 11.12.2013 eingeladen wurde.

Sowohl im ersten als auch im zweiten Bürgergespräch am 24.02.2014 ergaben sich fortlaufend Änderung und eine sukzessive Annäherung an die vorliegende Planung.


Planungserläuterung
Die Planung sieht die Einrichtung einer Haltverbotszone für die Ruhlandstraße / Leiderer Stadtweg, zwischen der Seidelstraße und dem St.-Lukas-Platz vor. Innerhalb der mit Schildern ausgewiesenen Haltverbotszone darf überall gehalten werden – geparkt werden darf jedoch nur in markierten Bereichen.

Die Haltverbotszone besitzt den Vorteil, dass nicht die einzelnen Parkstände ausgeschildert werden müssen und somit unkompliziert eine wechselseitige Anordnung der Parkstände je Straßenseite erzielt werden kann. Dies wird zu einer geringeren Fahrgeschwindigkeit beitragen im Vergleich zur heutigen Situation, bei der ausschließlich auf einer Straßenseite geparkt werden darf.

Im Begegnungsverkehr ergeben sich durch die versetzte Anordnung der Parkstände ausreichend Lücken, um aneinander vorbeizufahren ohne den Gehweg zu überfahren.

An den Einmündungen Karlsbader und Marienbader Straße sind die Parkstände so angeordnet, dass die Vorfahrt aus den Seitenstraßen auch wahrgenommen werden kann.

Im Bereich der Metzgerei und Bäckerei ist täglich ein hoher Kurzzeitparkdruck festzustellen. In diesem Bereich werden vier Kurzzeitparkstände mit Parkscheibe für 1 Stunde zwischen 7 und 18 Uhr eingerichtet. Durch das Angebot an Kurzzeitparkständen wird die Wahrscheinlichkeit erhöht, dass Kunden der ansässigen Geschäfte einen freien Parkplatz finden und sich nicht "nur mal kurz" vor Einfahrten stellen oder gänzlich blockierend auf dem Gehweg parken.

Die Anordnung der Parkstände und Inselköpfe am Fußgängerüberweg Karlsbader Straße wurde hinsichtlich der Sichtbarkeit querender Fußgänger optimiert.

Rechnerisch ergeben sich durch die Neuordnung der Parkstände 33 Parkstände, das ist einer mehr als im Bestand.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zur Verkehrssituation in der Ruhlandstraße wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Neuordnung des Parkens in der Ruhlandstraße / Leiderer Stadtweg, zwischen der Seidelstraße und dem St.-Lukas-Platz mit Hilfe einer Haltverbotszone, wird zugestimmt.
3. Der Anordnung von Kurzzeitparkständen innerhalb der Haltverbotszone im Bereich von Metzgerei und Bäckerei wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

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10. / pvs/3/10/14. Bürgerbeteiligung zur Verkehrsentwicklung Innenstadt; - Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014 - Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 10pvs/3/10/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 10 d. ö. S. "Bürgerbeteiligung zur Verkehrsentwicklung Innenstadt;
- Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014
- Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / pvs/3/11/14. Bestandsermittlung der Einkaufssituation im Stadtteil Nilkheim; - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.01.2014 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 11pvs/3/11/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Bestandsermittlung der Einkaufssituation im Stadtteil Nilkheim;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.01.2014
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2014" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pvs/3/12/14. Beseitigung des Fußgängerüberweges Nr. 204 in der Seidelstraße (Höhe Friedhof) zu Gunsten einer Querungshilfe und Ausarbeitung eines Vorschlages für eine richtlinienkonforme Anlage eines neuen Fußgängerüberweges in diesem Bereich

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Beschließend 12pvs/3/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 17.12.2013 kam es am Fußgängerüberweg 204, Seidelstraße in Höhe des Friedhofs, zu einem Schulwegunfall, bei dem ein 7jähriges Schulkind leicht verletzt wurde. Der Schüler überquerte die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg mit seinem Tretroller von der Seite des Friedhofs in südliche Richtung. Zeitgleich fuhr ein PKW in Richtung Berufsschule. In Fahrtrichtung Hafen stand nach dem Fußgängerüberweg ein Bus, weshalb die Sicht des PKW-Fahrers eingeschränkt war und er das Kind übersah. Der PKW erfasste das Kind.

Wenn sich an einem Fußgängerüberweg Unfälle mit Personenschaden ereignet haben, ist zu prüfen, welche Maßnahmen gegen die Unfallgefahren geeignet und erforderlich sind. Lassen sich bestehende Gefahren nicht ausreichend durch ergänzende Maßnahmen verringern, ist der Fußgängerüberweg durch eine andere Querungshilfe zu ersetzen. (Nr. 1 Abs. 4 R-FGÜ). Eine richtlinienkonforme Anordnung des Fußgängerüberweges nach den aktuellen Richtlinien mit Schaffung ausreichender Sichtbeziehungen lässt sich nur mittelfristig durch eine Verlagerung bzw. einen Umbau der Bushaltestellen erreichen. Die Stadt Aschaffenburg ist daher gehalten, den gefahrenträchtigen Fußgängerüberweg, welcher dem querenden Fußgänger eine Sicherheitslage vorspiegelt, welche objektiv nicht gegeben ist, unverzüglich zu beseitigen. Bis zur Entscheidung über eine richtlinienkonforme Neuanlage eines Fußgängerüberweges können Fußgänger im Schutz der verbleibenden Mittelinseln ggf. nach Aufnahme von Blickkontakt mit den Fahrern herannahender Fahrzeuge, die Fahrbahn gefahrlos überqueren.

Die Verwaltung wird eine richtlinienkonforme Planung erarbeiten, welche sowohl Bushaltestellen in beide Fahrtrichtungen als auch einen Fußgängerüberweg vorsieht. Diese Planung wird zu gegebener Zeit im Planungs- und Verkehrssenat zur Entscheidung vorgelegt werden. Da hierfür vermutlich jedoch im größeren Umfange bauliche Veränderungen vorzunehmen sind, ist eine kurzfristige Umsetzung nicht möglich. Bis dahin ist es erforderlich den vorhandenen Fußgängerüberweg zu beseitigen.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 12 d. ö. S. "Beseitigung des Fußgängerüberweges Nr. 204 in der Seidelstraße (Höhe Friedhof) zu Gunsten einer Querungshilfe und Ausarbeitung eines Vorschlages für eine richtlinienkonforme Anlage eines neuen Fußgängerüberweges in diesem Bereich" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:21 Uhr