Datum: 05.05.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:05 Uhr bis 17:13 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/7/1/14 Verabschiedung der ausgeschiedenen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder
2pl/7/2/14 Vereidigung der erstmals neu in den Stadtrat gewählten ehrenamtlichen Mitglieder
3pl/7/3/14 Behandlung der Anträge der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014 und der FDP / KI vom 28.04.2014 sowie die Anträge der FDP vom 02.05.2014 und vom 05.05.2014 wegen "Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates" und "Änderung der Entschädigungssatzung"
4pl/7/4/14 Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg für die neue Wahlzeit; - redaktionelle Änderungen - Anwendung des Berechnungsverfahrens nach "Hare-Niemeyer" - Übernahme der Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates
5pl/7/5/14 Änderung der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister vom 30.05.1978; - Erhöhung der Anzahl der weiteren Bürgermeister als Beamte auf Zeit - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 - Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014
6pl/7/6/14 Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
7pl/7/7/14 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg
8pl/7/8/14 Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in
9pl/7/9/14 Umlegungsausschuss der Stadt Aschaffenburg; - Verteilung der mit Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze - Bestellung von Stadtratsmitgliedern
10pl/7/10/14 Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg - Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd - Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain
11pl/7/11/14 Vorschlag zur Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg
12pl/7/12/14 Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Volkshochschulausschuss gemäß Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule
13pl/7/13/14 Bestellung von Stadtratsmitgliedern des Berufsschulausschusses aufgrund der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatl. Gewerbl. Berufsschule Aschaffenburg und der Staatl. Kaufm. Berufsschule Aschaffenburg
14pl/7/14/14 Bestellung des Vertreters des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeirat
15pl/7/15/14 Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte städtischer Beteiligungen; - Stadtbau GmbH - Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH
16pl/7/16/14 Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG), der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) sowie der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)
17pl/7/17/14 Vorschlag zur Bestellung eines 2. Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG)
18pl/7/18/14 Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GBAB Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg
19pl/7/19/14 Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain
20pl/7/20/14 Benennung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV)
21pl/7/21/14 Bestellung von Mitgliedern in den Beirat des Jobcenters der Stadt Aschaffenburg nach § 18 d SGB III
22pl/7/22/14 Bestellung von Mitgliedern in die Steuerungsgruppe und den Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain
23pl/7/23/14 Berufung der Mitglieder der Energie- und Klimaschutzkommission
24pl/7/24/14 Bestellung von Mitgliedern in die Kunstankaufskommission
25pl/7/25/14 Bestellung von Mitgliedern in den Stiftungsbeirat der "Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg" und in den Stiftungsrat der "Kulturellen Förderstiftung Anton-Fahs"
26pl/7/26/14 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen"
27pl/7/27/14 Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"

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1. / pl/7/1/14. Verabschiedung der ausgeschiedenen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 1pl/7/1/14

.Beschluss:

Oberbürgermeister Klaus Herzog verabschiedet die aus dem Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ausgeschiedenen ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder:

Bettina Eisert,
Jennifer Friebe,
Herbert Kaup,
Horst Kirchner,
Hermann Leeb,
Stefan Link,
Dr. Bernd Pattloch,
Dr. Astrid Neuy-Bartmann und
Hanns Martin von Truchseß.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/7/2/14. Vereidigung der erstmals neu in den Stadtrat gewählten ehrenamtlichen Mitglieder

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 2pl/7/2/14

.Beschluss:

Oberbürgermeister Klaus Herzog nimmt den neu gewählten ehrenamtlichen Stadtratsmitgliedern

Claus Berninger
Judith Gerlach
Thomas Giegerich
Dr. Erich Henke
Moritz Mütze
Thomas Mütze
Gerald Otter
Esther Pranghofer-Weide
Johanna Rath
Dr. Andreas Schubring
Bernhard Schmitt

den Eid bzw. das Gelöbnis nach Art. 31 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) ab (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/7/3/14. Behandlung der Anträge der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014 und der FDP / KI vom 28.04.2014 sowie die Anträge der FDP vom 02.05.2014 und vom 05.05.2014 wegen "Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates" und "Änderung der Entschädigungssatzung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 3pl/7/3/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 27 d. ö. S. "Behandlung der Anträge der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014 und der FDP / KI vom 28.04.2014 sowie die Anträge der FDP vom 02.05.2014 und vom 05.05.2014 wegen "Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates" und "Änderung der Entschädigungssatzung"" auf die Sitzung des Plenums am 12.05.2014 vertagt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt die einstimmige Zustimmung fest.

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4. / pl/7/4/14. Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg für die neue Wahlzeit; - redaktionelle Änderungen - Anwendung des Berechnungsverfahrens nach "Hare-Niemeyer" - Übernahme der Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 4pl/7/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 45 Abs. 1 und Abs. 2 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern (GO) gibt sich der Stadtrat eine Geschäftsordnung in der insbesondere Bestimmungen über Frist und Form der Einladung zu den Sitzungen sowie über den Geschäftsgang des Stadtrates und seiner Ausschüsse enthalten sein müssen. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat sich daher zuletzt für seine Wahlzeit 2008 bis 2014 eine Geschäftsordnung gegeben, indem traditionell die Regelungen des vorhergehenden Stadtrats redaktionell angepasst und übernommen worden sind.

Entsprechend dieser „Tradition“ soll die Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates zunächst in der bisherigen Form übernommen werden.

Allerdings müssen folgende Änderungen der Geschäftsordnung beschlossen und eingearbeitet werden. Zum besseren Verständnis liegt eine Gegenüberstellung mit den bisherigen und den neuen Regelungen als Anlage bei:

1. Bei den umseitigen Beschlüssen zu Ziffern 1.1, 1.2, 1.4, 1.5, 1.6 und 1.7 handelt es sich um redaktionelle Änderungen:

Die Änderungen in § 2 Nr. 11 Buchstabe b) und in § 10 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b) sind notwendig, da unterschieden werden muss zwischen der Vorschrift KommHV-Kameralistik oder KommHV-Doppik. Bei der Stadt Aschaffenburg erfolgt die Haushaltsführung nach kameralistischen Vorgaben, daher heißt die korrekte Bezeichnung „KommHV-Kameralisitk“.

Die Änderungen in § 3 Nr. 4, in § 7 Abs. 2 Nr. 1, in § 7 Abs. 3 Nr. 1 und in § 10 Abs. 4 sind aufgrund der im Jahr 2011 in Kraft getretenen Dienstrechtsreform für die bayerischen Beamten/innen notwendig. Es gibt nun die Bezeichnungen „einfacher, mittlerer, gehobener und höherer Dienst“ nicht mehr. Das Bayerische Beamtenrecht kennt jetzt nur noch sog. „Qualifikationsebenen“.

2. Beschluss zu Ziffer 1.3

Das bisherige Berechnungsverfahren zur Verteilung der Ausschusssitze nach d’Hondt muss unter Berücksichtigung des Urteils des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes vom 17.03.2004 wegen dem Vorliegen einer unzulässigen Überaufrundung gewechselt werden (vgl. Anlage). Ebenso hat der Bayerische Gesetzgeber eine Änderung des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) beschlossen, wonach die Verteilung der Ausschusssitze nun nicht mehr nach dem Verfahren nach d’Hondt, sondern nach dem Verfahren Hare-Niemeyer (vgl. Art. 35 Abs. 2 GLKrWG) erfolgt. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung ist daher unter Berücksichtigung der genannten Rechtsprechung anzupassen.

3. Beschluss zu Ziffer 1.8

Bisher war der Oberbürgermeister auch für den Abschluss von Stromlieferverträgen im Rahmen des Portfolios zuständig.
Aufgrund einer Beschlussempfehlung zur Sitzung des Plenums vom 05.11.2012 funktioniert die Gasbeschaffung in Form des Portfoliomanagements allerdings nur, wenn dem Oberbürgermeister die Zuständigkeit zur Gasbeschaffung übertragen wird, da ein Beschluss in diesem Beschaffungs-szenario grundsätzlich nicht rechtzeitig vorher eingeholt werden kann. Eine Zustimmung ist daher erforderlich.


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Die Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg vom 05.05.2008 zuletzt geändert durch Beschluss des Stadtrates vom 16.07.2012 wird wie folgt angepasst:

1.1        In § 2 Nr. 11 Buchstabe b) wird nach dem Wort „KommHV“ folgendes Wort neu eingefügt
„-Kameralistik“.

1.2        In § 3 Nr. 4 werden die Worte „des höheren Dienstes“ durch die Worte „der 4.
Qualifikationsebene“ ersetzt.

1.3        In § 6 Abs. 3 Satz 2 wird das Wort „d’Hondtschen“ durch das Wort „Hare-Niemeyer“ ersetzt und nach der Ziffer „35“ wird die Abkürzung „Abs. 2“ eingefügt.

1.4        In § 7 Abs. 2 Nr. 1 werden die Worte „des gehobenen Dienstes“ durch die Worte „der
3. Qualifikationsebene“ ersetzt.

1.5        In § 7 Abs. 3 Nr. 1 werden die Worte „des höheren Dienstes“ durch die Worte „der
4. Qualifikationsebene“ ersetzt.

1.6        In § 7 Abs. 4 Satz 3 wird die Ziffer „9“ durch die Ziffer „8“ ersetzt.

1.7        In § 10 Abs. 2 Nr. 9 Buchstabe b) wird nach dem Wort „KommHV“ folgendes Wort neu eingefügt „-Kameralistik“.

1.8        § 10 Abs. 3 Satz 1 erhält folgende neue Fassung:

„(3) Dem Oberbürgermeister wird die Zuständigkeit für den Abschluss von Strom- und Gaslieferverträgen zur selbständigen Erledigung übertragen (Portfoliomanagement).“

1.9        In § 10 Abs. 4 werden die Worte „des einfachen und mittleren Dienstes“ durch die Worte „der 1. und 2. Qualifikationsebene“ ersetzt.

2. Der Stadtrat erklärt die Geschäftsordnung des vorhergehenden Stadtrates in der Fassung vom 16 .07.2012 unter Berücksichtigung der heute unter Ziffer 1 beschlossenen Änderungen zunächst zur Geschäftsordnung des Stadtrates für die Wahlzeit 2014 bis 2020.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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5. / pl/7/5/14. Änderung der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister vom 30.05.1978; - Erhöhung der Anzahl der weiteren Bürgermeister als Beamte auf Zeit - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 - Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 5pl/7/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der neuen Wahlzeit des Stadtrates hat der Stadtrat mindestens einen und höchstens zwei weitere Bürgermeister aus seiner Mitte zu wählen gem. Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO).

Die weiteren Bürgermeisters sind kraft Gesetzes (Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO) Ehrenbeamte der Gemeinde (ehrenamtliche weitere Bürgermeister), wenn nicht der Gemeinderat durch Satzung bestimmt, dass sie Bürgermeister auf Zeit sein sollen (berufsmäßige weitere Bürgermeister).

Nach der derzeit geltenden Satzung über die Zahl und Rechtstellung der weiteren Bürgermeister vom 30.05.1978 gibt es in der Stadt Aschaffenburg einen weiteren Bürgermeister, der Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) ist und die Amtsbezeichnung „Bürgermeister“ führt.
Dieser Bürgermeister leitet traditionell das Jugend-, Schul- und Sozialreferat der Stadtverwaltung.

Die CSU-, SPD- und GRÜNE Stadtratsfraktion haben nun mit beigefügten Schreiben (Anlage) beantragt, dass aufgrund der vielfältigen Fragestellungen im Energie- und den Umweltbereich und im Brand- und Katastrophenschutz ein zusätzlicher weiterer berufsmäßiger (dritter) Bürgermeister gewählt werden soll, der das neu zu bildende Referat für Umwelt-, Energie, Brand- und Katastrophen-schutz leiten soll.

Damit ein zweiter berufsmäßiger Bürgermeister gewählt werden kann, muss aufgrund der Regelung in Art. 35 GO zunächst erst eine Satzung erlassen und amtlich bekannt gemacht werden, die eben die zukünftige Rechtsstellung dieser/s neuen Bürgermeisters/in regelt.

Diese (Änderungs-) Satzung wird am 09.05.2014 bekannt gemacht und tritt am 10.05.2014 in Kraft, so dass die eigentliche Wahl des 3. Bürgermeisters in der Sitzung des Plenums am 12.05.2014 ordnungsgemäß erfolgen kann.

Bedingt durch diese Satzungsänderung und aus Gründen der Rechtsklarheit schlägt die Verwaltung vor, auch die Wahl des/der 2. Bürgermeisters/in auf die Tagesordnung des Plenums am 12.05.2014 gemeinsam mit der Wahl des / der 3. Bürgermeisters/in zu setzen.

Die Umorganisation der Stadtverwaltung nach der Wahl der beiden Bürgermeister erfolgt danach in eigener Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung (§ 10 der Ge-schäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg).

.Beschluss:

1. Die Anträge der CSU- , der SPD- und der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

2. Die als Anlage 3 beigefügte Satzung vom 05.05.2014 zur Änderung der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister vom 30.05.1978 wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 8

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6. / pl/7/6/14. Verteilung der Sitze in den Ausschüssen und Senaten des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 6pl/7/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Gemäß § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg ist für die Verteilung der Ausschusssitze der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter den Fraktionen / Gruppen das Verfahren nach Hare-Niemeyer (Art. 35 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, GLKrWG) entsprechend anzuwenden. Danach erfolgt die Sitzverteilung nach folgender Berechnungsformel, die in Art. 35 Abs. 2 GLKrWG beschrieben ist:













Zahl der Stadtratsmitglieder einer Fraktion/Partei/Wählergruppe
 
 
 




Gesamtzahl der Stadtratsmitglieder
 
                           *
Zahl der Sitze eines Ausschusses




























Die Ausschusssitze werden anhand dieser Methode nach berechneten Qutoe, d. h. nach der Zahl vor dem Komma,
im Übrigen dann entsprechend des höchsten Zahlenbruchteils nach dem Komma verteilt.










Die Berechnungen können der beigefügten Anlage entnommen werden.

Für einen Ausschuss mit 16 Sitzen ergibt sich daher folgende Sitzverteilung:

Ausschuss mit
CSU
SPD
GRÜNE
UBV
FDP
KI
ÖDP
16 Sitzen
6
5
2
1
1
1
0

2. Durch E-Mail der FDP und der KI vom 29.04.2014 und der UBV-Stadtratsfraktion und der ÖDP vom 30.04.2014 wurde der Stadt Aschaffenburg mitgeteilt, dass die genannten Parteien / Gruppen in den Ausschüssen und Senaten, in denen sie nicht aus "eigener Kraft" vertreten sind, sogenannte Ausschussgemeinschaften gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 GeschO für die neue Wahlzeit des Stadtrates bilden werden. Eine solche Ausschussgemeinschaft ist nur bei Ausschüssen (Senaten) mit weniger als 16 Sitzen möglich. Die Berechnung (Anlage) nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer ergibt unter Berücksichtigung dieser zulässig gebildeten Ausschussgemeinschaften nun folgende Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates mit weniger als 16 Sitzen:

Ausschuss mit
CSU
SPD
GRÜNE
UBV
ÖDP
FDP
KI



8 Sitzen
3
2
1
1
1



7 Sitzen
2
2
1
1
1



6 Sitzen
2
2
1
1*
1*
* Losentscheid um den 6. Platz
5 Sitzen
2
2
1
0
0



4 Sitzen
2
1
1
0
0



3 Sitzen
1
1
1
0
0



2 Sitzen
1
1
0
0
0





Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Die Sitzverteilung im Stadtrat der Stadt Aschaffenburg für die neue Wahlzeit des Stadtrates ab dem 01.05.2014 nach dem amtlichen Endergebnis der Stadtratswahl 2014 wird zur Kenntnis genommen:

Partei / Wählergruppe
Anzahl der Sitze
Christlich-Soziale Union (CSU)
16
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
14
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE)
6
Unabhängige Bürger Vertretung (UBV)
3
Freie Demokratische Partei (FDP)
2
Kommunale Initiative (KI)
2
Ökologisch – Demokratische Partei (ÖDP)
1
Gesamt:
44

2. Von der Bildung folgender Fraktionen gem. § 5 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg wird Kenntnis genommen (Anlage 4):

CSU-Fraktion                mit 16 Mitgliedern
SPD-Fraktion                mit 14 Mitgliedern
GRÜNE-Fraktion        mit   6 Mitgliedern
UBV-Fraktion                mit   3 Mitgliedern

3. Von der Bildung einer Ausschussgemeinschaft gem. Art. 33 Abs. 1 Satz 5 der Gemeinde-ordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 Satz 4 der Geschäftsordnung
für den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zwischen der UBV-Stadtratsfraktion und dem Vertreter der ÖDP sowie zwischen der FDP und der KI für Ausschüsse mit weniger als 16 Sitze (Wirt-schaftsförderungsausschuss, Rechnungsprüfungsausschuss und Personalausschuss) für die neue Wahlzeit des Stadtrates wird Kenntnis genommen (Anlage 5).

4. Die Ausschusssitze in den nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) gebildeten Ausschüssen werden nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg unter Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer (Art. 35 Abs. 2 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz, GLKrWG) entsprechend dem Stärkeverhältnis der im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Parteien und Wählergruppen und den gebildeten Ausschussgemeinschaften wie folgt verteilt:

4.1 Ausschüsse mit 16 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
a) Hauptsenat
b) Planungs- und Verkehrssenat
c) Umwelt- und Verwaltungssenat
d) Kultur- und Schulsenat
e) Sportsenat
f) Stadthallensenat
g) Werksenat

CSU
6 Ausschusssitze
SPD
5 Ausschusssitze
GRÜNE
2 Ausschusssitze
UBV
1 Ausschusssitz
FDP
1 Ausschusssitz
KI
1 Ausschusssitz

4.2 Ausschuss mit 8 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

Wirtschaftsförderungsausschuss
CSU
3 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
UBV/ÖDP
1 Ausschusssitz
FDP/KI
1 Ausschusssitz

4.3 Ausschuss mit 7 Ausschussmitgliedern einschließlich Vorsitzenden

Rechnungsprüfungsausschuss
CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
UBV/ÖDP
1 Ausschusssitz
FDP/KI
1 Ausschusssitz

4.4 Ausschuss mit 6 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)

Personalausschuss
CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
UBV/ÖDP
1 Ausschusssitz

Nach Losentscheid erhält die Ausschussgemeinschaft UBV/ÖDP den 6. Platz.

4.5 Ausschuss mit 4 Ausschussmitgliedern (ohne Vorsitzenden)
Steuersenat
CSU
2 Ausschusssitze
SPD
1 Ausschusssitz
GRÜNE
1 Ausschusssitz

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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7. / pl/7/7/14. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in die Ausschüsse und Senate des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 7pl/7/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Stadtratswahl vom 16.03.2014 muss zu Beginn der neuen Wahlzeit (01. Mai 2014) der ehrenamtlichen Mitglieder des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg eine Neubesetzung der Ausschusssitze erfolgen.

Nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) wurden die vorberatenden und beschließenden Ausschüsse des Stadtrates durch den vorhergehenden Beschluss des Plenums gebildet.

Die Ausschusssitze der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen wurden entsprechend den Reglungen nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer verteilt.
(vgl. Beschlussvorschlag und Begründung zu TOP Nr. 3 und 5 der heutigen Sitzung des Plenums).

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 bzw. per E-Mail vom 24.03.2014 wurden die im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen gebeten, ihre Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für die ihnen zustehenden Ausschusssitze zu benennen.

Daraufhin schlugen die Parteien und Wählergruppen die im umseitigen Beschlussvorschlag genannten Stadtratsmitglieder als ihre Vertreter/innen bzw. Stellvertreter/innen in den Ausschüssen vor.

Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Ausschussmitglieder werden in die nach § 6 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. V. m. Art. 32, Art. 88 Abs. 2 und Art. 103 Abs. 2 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) gebildeten Ausschüsse nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 GeschO i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen, Gruppen und Ausschuss-gemeinschaften die folgenden Stadtratsmitglieder bestellt:

1.) beschließende Ausschüsse (Senate):

1.1 Hauptsenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Peter Schweickard
Rainer Kunkel
Dr. Robert Löwer

Prof. Dr. Winfried Bausback
Manfred Christ
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Rainer Kunkel
Johanna Rath

Josef Taudte
Gabriele Bokr
Gerald Otter

Judith Gerlach
Thomas Gerlach
Werner Elsässer

Bernhard Appelmann
Karl-Heinz Burger
Jessica Euler




SPD
Wolfgang Giegerich
Anne Lenz-Böhlau
Leonie Kapperer

Dr. Erich Henke
Jürgen Herzing
Dr. Karl-Ludwig Frenzel

Erika Haas
Walter Roth
Wolfgang Autz

Karl-Heinz Stegmann
Karin Pranghofer
Esther Pranghofer-Weide

Martina Fehlner
Theodor Bubenzer
Karin Pranghofer




GRÜNE
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf
Moritz Mütze

Thomas Mütze
Claus Berninger
Thomas Giegerich




UBV
Dr. Lothar Blatt
Willi Hart
Alfred Streib




FDP
Karsten Klein
Gerd Lüder





KI
Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring


1.2 Planungs- und Verkehrssenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Peter Schweickard
Jessica Euler
Rainer Kunkel

Werner Elsässer
Bernhard Appelmann
Karl-Heinz Burger

Manfred Christ
Gabriele Bokr
Bernhard Appelmann

Brigitte Gans
Rainer Kunkel
Jessica Euler

Josef Taudte
Rainer Kunkel
Gabriele Bokr

Gerald Otter
Thomas Gerlach
Gabriele Bokr




SPD
Dr. Erich Henke
Wolfgang Giegerich
Jürgen Herzing

Theodor Bubenzer
Wolfgang Autz
Dr. Karl-Ludwig Frenzel

Karin Pranghofer
Walter Roth
Leonie Kapperer

Erika Haas
Karl-Heinz Stegmann
Esther Pranghofer-Weide

Anne Lenz-Böhlau
Leonie Kapperer
Martina Fehlner




GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Giegerich
Claus Berninger

Moritz Mütze
Rosemarie Ruf
Claus Berninger




UBV
Willi Hart
Dr. Lothar Blatt
Alfred Streib




FDP
Gerd Lüder
Karsten Klein





KI
Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring


1.3 Umwelt- und Verwaltungssenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Jessica Euler
Peter Schweickard
Werner Elsässer

Rainer Kunkel
Gabriele Bokr
Gerald Otter

Brigitte Gans
Bernhard Appelmann
Peter Schweickard

Dr. Robert Löwer
Werner Elsässer
Gerald Otter

Karl-Heinz Burger
Gerald Otter
Prof. Dr. Winfried Bausback

Johanna Rath
Manfred Christ
Thomas Gerlach




SPD
Karl-Heinz Stegmann
Anne Lenz-Böhlau
Wolfgang Giegerich

Theodor Bubenzer
Walter Roth
Erika Haas

Wolfgang Autz
Wolfgang Giegerich
Dr. Erich Henke

Leonie Kapperer
Jürgen Herzing
Martina Fehlner

Jürgen Herzing
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
Esther Pranghofer-Weide




GRÜNE
Rosemarie Ruf
Claus Berninger
Stefan Wagener

Thomas Giegerich
Stefan Wagener
Moritz Mütze




UBV
Bernhard Schmitt
Alfred Streib
Dr. Lothar Blatt




FDP
Gerd Lüder
Karsten Klein





KI
Dr. Andreas Schubring
Johannes Büttner


1.4 Kultur- und Schulsenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Peter Schweickard
Jessica Euler

Gabriele Bokr
Rainer Kunkel
Bernhard Appelmann

Jessica Euler
Gerald Otter
Manfred Christ

Dr. Robert Löwer
Rainer Kunkel
Karl-Heinz Burger

Johanna Rath
Bernhard Appelmann
Gerald Otter

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Thomas Gerlach




SPD
Walter Roth
Karl-Heinz Stegmann
Wolfgang Autz

Leonie Kapperer
Jürgen Herzing
Theodor Bubenzer

Wolfgang Giegerich
Anne Lenz-Böhlau
Karin Pranghofer

Erika Haas
Dr. Erich Henke
Martina Fehlner

Dr. Karl-Ludwig Frenzel
Martina Fehlner
Esther Pranghofer-Weide




GRÜNE
Claus Berninger
Moritz Mütze
Rosemarie Ruf

Thomas Giegerich
Rosemarie Ruf
Moritz Mütze




UBV
Alfred Streib
Dr. Lothar Blatt
Bernhard Schmitt




FDP
Gerd Lüder
Karsten Klein





KI
Dr. Andreas Schubring
Johannes Büttner


1.5 Sportsenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Thomas Gerlach
Peter Schweickard
Judith Gerlach

Karl-Heinz Burger
Brigitte Gans
Prof. Dr. Winfried Bausback

Bernhard Appelmann
Rainer Kunkel
Brigitte Gans

Josef Taudte
Gabriele Bokr
Werner Elsässer

Gerald Otter
Werner Elsässer
Rainer Kunkel

Johanna Rath
Brigitte Gans
Jessica Euler




SPD
Karl-Heinz Stegmann
Walter Roth
Martina Fehlner

Leonie Kapperer
Wolfgang Giegerich
Theodor Bubenzer

Jürgen Herzing
Anne Lenz-Böhlau
Erika Haas

Wolfgang Autz
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
Dr. Erich Henke

Esther Pranghofer-Weide
Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich




GRÜNE
Claus Berninger
Stefan Wagener
Moritz Mütze

Rosemarie Ruf
Thomas Giegerich
Stefan Wagener




UBV
Willi Hart
Bernhard Schmitt
Alfred Streib




FDP
Karsten Klein
Gerd Lüder





KI
Dr. Andreas Schubring
Johannes Büttner


1.6 Stadthallensenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Brigitte Gans
Werner Elsässer
Dr. Robert Löwer

Rainer Kunkel
Karl-Heinz Burger
Thomas Gerlach

Bernhard Appelmann
Werner Elsässer
Judith Gerlach

Gabriele Bokr
Dr. Robert Löwer
Prof. Dr. Winfried Bausback

Gerald Otter
Thomas Gerlach
Manfred Christ

Johanna Rath
Josef Taudte
Judith Gerlach




SPD
Martina Fehlner
Wolfgang Autz
Leonie Kapperer

Karl-Heinz Stegmann
Walter Roth
Theodor Bubenzer

Esther Pranghofer-Weide
Wolfgang Giegerich
Karin Pranghofer

Jürgen Herzing
Anne Lenz-Böhlau
Theodor Bubenzer

Erika Haas
Leonie Kapperer
Dr. Erich Henke




GRÜNE
Claus Berninger
Thomas Giegerich
Stefan Wagener

Moritz Mütze
Rosemarie Ruf
Thomas Giegerich




UBV
Willi Hart
Alfred Streib
Bernhard Schmitt




FDP
Gerd Lüder
Karsten Klein





KI
Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring


1.7 Werksenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Manfred Christ
Gabriele Bokr

Thomas Gerlach
Bernhard Appelmann
Karl-Heinz Burger

Brigitte Gans
Peter Schweickard
Johanna Rath

Jessica Euler
Karl-Heinz Burger
Peter Schweickard

Werner Elsässer
Bernhard Appelmann
Dr. Robert Löwer

Gerald Otter
Josef Taudte
Manfred Christ




SPD
Jürgen Herzing
Dr. Erich Henke
Martina Fehlner

Karl-Heinz Stegmann
Walter Roth
Theodor Bubenzer

Anne Lenz-Böhlau
Erika Haas
Karin Pranghofer

Leonie Kapperer
Wolfgang Giegerich
Esther Pranghofer-Weide

Wolfgang Autz
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
Wolfgang Giegerich




GRÜNE
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf
Claus Berninger

Thomas Giegerich
Claus Berninger
Rosemarie Ruf




UBV
Dr. Lothar Blatt
Willi Hart
Alfred Streib




FDP
Karsten Klein
Gerd Lüder





KI
Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring


1.8 Rechnungs-prüfungsausschuss
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Peter Schweickard
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Rainer Kunkel
Thomas Gerlach

Gerald Otter
Rainer Kunkel
Johanna Rath




SPD
Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich
Wolfgang Autz

Martina Fehlner
Anne Lenz-Böhlau
Theodor Bubenzer




GRÜNE
Thomas Mütze
Claus Berninger
Thomas Giegerich




UBV/ÖDP
Dr. Lothar Blatt
Willi Hart
Bernhard Schmitt




FDP/KI
Karsten Klein
Gerd Lüder
Johannes Büttner

1.9 Steuersenat
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Manfred Christ
Karl-Heinz Burger
Dr. Robert Löwer

Judith Gerlach
Thomas Gerlach
Rainer Kunkel




SPD
Karl-Heinz Stegmann
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
Wolfgang Giegerich




GRÜNE
Thomas Mütze
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf

2.) beratende Ausschüsse:

2.1 Wirtschaftsförder-ungsausschuss
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Karl-Heinz Burger
Werner Elsässer
Brigitte Gans

Rainer Kunkel
Jessica Euler
Peter Schweickard

Manfred Christ
Bernhard Appelmann
Gerald Otter




SPD
Walter Roth
Martina Fehlner
Esther Pranghofer-Weide

Karl-Heinz Stegmann
Erika Haas
Jürgen Herzing




GRÜNE
Thomas Giegerich
Claus Berninger
Stefan Wagener




UBV/ÖDP
Bernhard Schmitt
Dr. Lothar Blatt
Willi Hart




FDP/KI
Gerd Lüder
Karsten Klein
Johannes Büttner




Beratende Mitglieder (Institutionen):
Agentur für Arbeit Aschaffenburg, Vorsitzender der Geschäftsführung, Herr Harald Maidhof, o.V.i.A.
Deutscher Gewerkschaftsbund, Kreis Aschaffenburg, Herr Gerd Söhnlein, o.V.i.A.
Fachhochschule Aschaffenburg, Präsident, Herr Professor Dr. Wilfried Diwischek, o.V.i.A.
Handwerkskammer für Unterfranken, Herr Dipl.-Volkswirt Björn Salg, o.V.i.A.
Industrie- und Handelskammer Aschaffenburg, Herr Hauptgeschäftsführer Andreas Freundt, o.V.i.A.
Landesverband des Bayerischen Einzelhandels - Kreisverband Aschaffenburg, Herr Michael Kahl, o.V.i.A.
Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, Vorsitzender des Vorstandes, Herr Direktor Jürgen Schäfer, o.V.i.A.
ZENTEC, Zentrum für Technologie, Existenzgründung und Cooperation, Geschäftsführer,
Herr Dr. Gerald Heimann o.V.i.A.
Initiative Bayerischer Untermain, IHK-Geschäftsführer, Herr Markus Greber, o.V.i.A
Förderverein Stadtmarketing Aschaffenburg e.V., Herr Geschäftsführer Sven-Olaf Brüggemann, o.V.i.A
Initiative Bayerischer Untermain, Regionalmanager, Herr Markus Seibel, o. V. i. A

2.2 Personalausschuss
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Josef Taudte
Gabriele Bokr
Thomas Gerlach

Rainer Kunkel
Peter Schweickard
Werner Elsässer




SPD
Wolfgang Giegerich
Theodor Bubenzer
Walter Roth

Anne Lenz-Böhlau
Karin Pranghofer
Erika Haas




GRÜNE
Claus Berninger
Stefan Wagener
Rosemarie Ruf




UBV/ÖDP
Dr. Lothar Blatt
Willi Hart
Alfred Streib

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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8. / pl/7/8/14. Bestimmung des/der Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses und dessen/deren Stellvertreters/in

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 8pl/7/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) und § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg hat die Stadt Aschaffenburg mit ihren ca. 70.000 Einwohnern einen Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte des Stadtrates zu bilden und ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen.

Die Bildung des Rechnungsprüfungsausschusses und Besetzung des Rechnungsprüfungs-ausschusses erfolgte durch Beschluss bei TOP-Nr. 5 und 6 der heutigen Sitzung.

In den vergangenen Wahlzeiten des Stadtrates wurde es allen Fraktionen bze. Gruppen ermöglicht, eines ihrer Mitglieder im Wechsel mit den anderen Fraktionen als Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses zu bestimmen.

Es wird daher vorgeschlagen, dieser Tradition zu folgen, und für die nächsten sechs Jahre im folgenden Rhythmus im Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses unter den fünf im Rechnungsprüfungsausschuss vertretenen Fraktionen/Gruppen anzuwenden und die jeweiligen Ausschusssprecher/innen als Vorsitzende zu bestellen:

CSU und SPD (da sie je zwei Sitze im Ausschuss haben):        je 1 Jahr und drei Monate
Die restlichen Fraktionen und Gruppen mit je einem Sitz:                je 1 Jahr und zwei Monate

Um vorderseitigen Beschluss wird gebeten.

.Beschluss:

1.        Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Aschaffenburg werden nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) folgende Ausschussmitglieder bestimmt:
       
       Karin Pranghofer                ab sofort     bis 31.07.2015
       Werner Elsässer        vom        01.08.2015 bis 30.09.2016
       Thomas Mütze        vom        01.10.2016 bis 30.11.2017
       Dr. Lothar Blatt        vom        01.12.2017 bis 28.02.2018
       Karsten Klein        vom        01.03.2019 bis 30.04.2020

2.        Als Stellvertreter des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses werden folgende Ausschussmitglieder bestimmt:

       Werner Elsässer                ab sofort     bis 31.07.2015
       Karin Pranghofer        vom        01.08.2015 bis 30.09.2016
       Dr. Lothar Blatt        vom        01.10.2016 bis 30.11.2017
       Thomas Mütze        vom        01.12.2017 bis 28.02.2018
       Karsten Klein        vom        01.03.2019 bis 30.04.2020

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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9. / pl/7/9/14. Umlegungsausschuss der Stadt Aschaffenburg; - Verteilung der mit Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze - Bestellung von Stadtratsmitgliedern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 9pl/7/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Stadtratswahl 2014 sind die Sitze der Ausschüsse des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg neu zu verteilen und neu zu besetzen.

Die Stadt Aschaffenburg hat gem. § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg i. V. m. § 46 Abs. 2 BauGB, § 1 Abs. 1 und § 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungsangelegenheiten (Umlegungsausschussverordnung - UmlegAusschV) einen Umlegungsausschuss gebildet.

Diesem gehören u. a. auch nach § 2 Abs. 2 Satz 2 Nr. 1 UmlegAusschV zwei Mitglieder des Stadtrates an. Nach analoger Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer stehen diese beiden Ausschusssitze der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion mit je einem Sitz zu.

Mit Schreiben vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten ihre Vertreter/innen und Stellvertreter/innen (§ 6 Abs. 3 GeschO) für diese Sitze zu benennen. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daraufhin die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Die beiden von Stadtratsmitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze in den nach § 6 Abs. 7 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) i. v. m. § 46 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) und §§ 1 Abs. 1 und 2 Abs. 2 der Verordnung über die Umlegungsausschüsse und das Vorverfahren in Umlegungs- und Grenzregelungsangelegenheiten gebildeten Umlegungsausschuss werden nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) und § 6 Abs. 3 GeschO analog auf die Fraktionen nach deren Stärke
wie folgt verteilt:

2 Ausschusssitze (ohne Vorsitzenden)
CSU
1 Ausschusssitz
SPD
1 Ausschusssitz

2. In den gebildeten Umlegungsausschuss der Stadt Aschaffenburg werden entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen folgende dem Stadtrat angehörenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen (ohne Vorsitzenden) bestellt:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Brigitte Gans
Jessica Euler
Peter Schweickard
SPD
Theodor Bubenzer
Wolfgang Autz
Walter Roth

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 0

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10. / pl/7/10/14. Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlungen von Zweckverbänden der Stadt Aschaffenburg; - Zweckverband Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau - Krankenhauszweckverband Aschaffenburg - Zweckverband Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg - Zweckverband Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg - Zweckverband für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd - Zweckverband kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung - Zweckverband für Rettungswesen und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 10pl/7/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beendigung der Wahlzeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zum 30.04.2014 endet auch die Amtszeit der aus der Mitte des Stadtrates bestellten Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen der genannten Verbandsversammlungen. Mit Beginn der neuen Wahlzeit ab dem 01.05.2014 müssen daher neue Verbandsräte und deren Stellvertretern bestellt werden.

I. Die in den Satzungen der Zweckverbände vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Verbandsräte (Sitze) der Verbandsversammlungen werden wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2014 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Verbandsräte und deren Stellvertreter im Einzelnen:

1. Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an.

2. Nach §§ 8, 9 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg sind acht Verbandsräte und je zwei Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehören kraft seines Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 9 Abs. 1 Satz 1 der Satzung).

3. Nach §§ 6, 7 der Satzung des Zweckverbandes Fachoberschule und Berufsoberschule Aschaffenburg sind fünf Verbandsräte und je ein Stellvertreter von der Stadt Aschaffenburg zu entsenden. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender der Verbandsversammlung an (§ 7 Abs. 1 und § 12 der Satzung).

4. Nach §§ 4, 5 der Satzung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg sind neben dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg oder sein Vertreter im Amt gehören kraft Amtes der Verbandsversammlung an (gem. § 5 Abs. 3 der Satzung).

5. Nach §§ 5, 6 Abs. 2 der Satzung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain sind für die Stadt Aschaffenburg drei Verbandsräte zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes der Verbandsversammlung (§ 6 Abs. 1 der Satzung) an. Nach Art. 31 Abs. 2 Satz 3 des Gesetzes über die Kommunale Zusammenarbeit (KommZG) wird je Verbandsrat ein Stellvertreter/in bestellt. Eine Satzungsregelung ist hierzu nicht erforderlich.

6. Mit Beschluss des Plenums vom 11.01.2010 (SPNr. PL/1/3/10) und vom 17.01.2011 (SPNr. PL/1/5/11) wurden Herr xx und Herr xx zum ersten und zweiten Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Klaus Herzog bestellt. Es wird für die neue Wahlzeit des Stadtrates empfohlen, die im Bereich des Straßenverkehrsrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts befassten Verwaltungsmitarbeiter, auch erneut als Stellvertreter des Verbandsrats Oberbürgermeister Klaus Herzog gem. § 8 Abs. 2 Satz 3 der Satzung des ZVAU zu bestellen.
Die Stadt Aschaffenburg wird nach Beschlussfassung wie folgt in der Verbandsversammlung vertreten:

Mitglied:                Oberbürgermeister Klaus Herzog (kraft Amtes)
1. Stellvertreter        xxx (Finanz-, Umwelt-, und Ordnungsreferent)
2. Stellvertreter        xxx (Leiter des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes)

7. Mit Beschluss des Plenums vom 05.05.2008 waren die Bediensteten, Herr xxx und Herr xxx, für die Wahlzeit des Stadtrates als Mitglied und stellvertretendes Mitglied der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd gewählt worden.

Aufgrund des Beginns der neuen Wahlzeit des Aschaffenburger Stadtrates, muss eine neue Wahl der Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Verbandsversammlung erfolgen.

Nach § 6 der Verbandssatzung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd entsendet die Stadt Aschaffenburg einen Vertreter und ein stellvertretendes Mitglied in die Verbandsversammlung. Nach § 6 Abs. 1 der Satzung erfolgt die Entsendung durch Wahl (nach Hessischer Gemeindeordnung).

Aufgrund von Art. 2 Abs. 1 des Vertrages zwischen dem Land Hessen und dem Freistaat Bayern über Zweckverbände, öffentlich-rechtliche Vereinbarungen, kommunaler Arbeitsgemeinschaften sowie Wasser- und Bodenverbände findet auf den Zweckverband Hessisches Landesrecht Anwendung. Nach § 15 Abs. 2 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit sind die Vertreter für die Verbandsversammlung von ihrer jeweiligen Vertretungskörperschaft für deren Wahlzeit zu wählen.

Auch das Bayerische Staatsministerium des Innern hat dazu aufgeführt, dass damit auch für die Bestimmungen der Vertreter der Kommunen in der Verbandsversammlung das Recht des Landes gilt, in dem der Zweckverband seinen Sitz hat.

Die Verwaltung empfiehlt die erfahrenen Verwaltungsmitarbeiter wieder als Verbandsrat und stellvertretendender Verbandsrat in die Verbandsversammlung für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd per Beschluss zu wählen.


Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Die Bestellung von Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und deren Stellvertreter/innen wird vertagt.

2. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Krankenhauszweck-verband Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Dr. Robert Löwer
Josef Taudte
Rainer Kunkel

Jessica Euler
Josef Taudte
Karl-Heinz Burger

Werner Elsässer
Rainer Kunkel
Karl-Heinz Burger
SPD
Dr. Erich Henke
Jürgen Herzing
Walter Roth

Erika Haas
Anne Lenz-Böhlau
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Rosemarie Ruf
UBV/ÖDP
Willi Hart
Dr. Lothar Blatt
Alfred Streib
FDP/KI
Karsten Klein
Gerd Lüder
Dr. Andreas Schubring

3. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Fachoberschule / Berufsoberschule Aschaffenburg und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen und Gruppen folgende Personen entsandt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Peter Schweickard

Gabriele Bokr
Dr. Robert Löwer
SPD
Walter Roth
Anne Lenz-Böhlau

Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich
GRÜNE
Thomas Giegerich
Claus Berninger

4. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Verkehrslandeplatz Großostheim bei Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Manfred Christ
SPD
Karl-Heinz Stegmann
Walter Roth
GRÜNE
Thomas Mütze
Rosemarie Ruf

5. Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Rettungsdienst und Feuerwehralarmierung Bayerischer Untermain und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:
Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Dr. Robert Löwer
Brigitte Gans
SPD
Jürgen Herzing
Anne Lenz-Böhlau
GRÜNE
Rosemarie Ruf
Stefan Wagener

6. Herr Stadtdirektor xxx wird als erster Stellvertreter und Herr xxx wird als zweiter Stellvertreter des Verbandsrates Oberbürgermeister Klaus Herzog in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Kommunale Verkehrsüberwachung Aschaffenburg und Umgebung (ZVAU) für die neue Wahlzeit des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt.

7. In die Verbandsversammlung des Zweckverbandes für Tierkörperbeseitigung Hessen-Süd wird als Vertreter der Stadt Aschaffenburg nach Hessischer Gemeindeordnung durch Handaufheben für die Wahlzeit des Stadtrates Herr xxx, Finanz- Umwelt und Ordnungsreferent, und als dessen Stellvertreter Herr xx, Leiter der Stadtkämmerei, gewählt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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11. / pl/7/11/14. Vorschlag zur Bestellung der Mitglieder des Verbandsausschusses des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 11pl/7/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 11 Abs. 1 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg besteht der Verbandsausschuss der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes aus dem Verbandsvorsitzenden, dem stellvertretenden Verbandsvorsitzenden und je 4 weiteren Verbandsräten von jedem Verbandsmitglied. Diese Mitglieder und ihre Stellvertreter/innen (zwei Stellvertreter/innen pro Mitglied, gem. § 11 Abs. 2 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg) werden gem. § 10 Abs. 1 Nr. 6 der Satzung des Krankenhauszweckverbandes nach Vorschlag der Verbandsmitglieder durch die Verbandsversammlung bestellt. Die Verteilung der vier Sitzung erfolgt in Analogie zur Sitzverteilung in den Ausschüssen des Stadtrates.


Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten ihre entsprechenden Vorschläge zu unterbreiten.

Die Stadtratsfraktion haben daraufhin die umseitig genannten Personen benannt.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Zur Bestellung als Mitglieder des Verbandsausschusses des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen durch die Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Verbandsräte/innen vorgeschlagen:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Dr. Robert Löwer
Josef Taudte
Rainer Kunkel

Werner Elsässer
Rainer Kunkel
Karl-Heinz Burger
SPD
Dr. Erich Henke
Jürgen Herzing
Walter Roth
GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Mütze
Rosemarie Ruf

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 1

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12. / pl/7/12/14. Bestellung von Stadtratsmitgliedern in den Volkshochschulausschuss gemäß Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 12pl/7/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Volkshochschulausschuss besteht nach § 2 Satz 2 der Zweckvereinbarung über den Betrieb der Volkshochschule Aschaffenburg zwischen der Stadt und dem Landkreis Aschaffenburg aus dem Landrat, dem Oberbürgermeister und jeweils zwei Kreis- bzw. Stadträten.

Die Bestellung der beiden Stadtratsmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach § 2 Satz 5 der Zweckvereinbarung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO), d. h. nach Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog, d. h. nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze und deren Stellvertreter zu benennen. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Volkshochschulausschusses und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog oder dessen Vertreter im Amt entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Gabriele Bokr
Werner Elsässer
Brigitte Gans
SPD
Walter Roth
Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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13. / pl/7/13/14. Bestellung von Stadtratsmitgliedern des Berufsschulausschusses aufgrund der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatl. Gewerbl. Berufsschule Aschaffenburg und der Staatl. Kaufm. Berufsschule Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 13pl/7/13/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Berufsschulausschuss besteht gem. Nr. 5 der Zweckvereinbarung über die Aufbringung und Verteilung des Schulaufwands der Staatlichen Gewerblichen Berufsschule Aschaffenburg und der Staatlichen Kaufmännischen Berufsschule Aschaffenburg aus dem Oberbürgermeister, dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und jeweils zwei weiteren Kreis- bzw. Stadträten.

Die Bestellung der beiden Stadtratsmitglieder und deren Stellvertreter erfolgt nach Nr. 5 der Zweckvereinbarung nach den Vorschriften der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO),
d. h. nach Art. 33 Abs. 1 und Abs. 2 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog, d. h. nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze und deren Stellvertreter zu benennen. Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Berufsschulausschusses und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog oder dessen Vertreter im Amt entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Gabriele Bokr
Josef Taudte
SPD
Walter Roth
Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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14. / pl/7/14/14. Bestellung des Vertreters des Aufwandsträgers in den Berufsschulbeirat

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 14pl/7/14/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Berufsschulbeirat gehört gem. § 57 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern u. a. ein Vertreter des Aufwandsträgers, d. h. der Stadt Aschaffenburg an.

Nach § 58 Abs. 3 und Abs. 4 der der Schulordnung für die Berufsschulen in Bayern wird der Vertreter und dessen Stellvertreter durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bestellt.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für den Sitz und dessen Stellvertreter zu benennen. Die Verteilung dieses Sitzes erfolgt wie bisher nach Art. 33 Abs. 1 GO i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (Verfahren nach Hare-Niemeyer).

Die CSU- und SPD-Stadtratsfraktion haben daher im beiderseitigen Einvernehmen die umseitig genannten Personen und die umseitige Regelung vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Vertreter des Aufwandsträgers im Berufsschulbeirat werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
CSU: Werner Elsässer
ab 01.05.2014 bis 30.04.2017
SPD: Walter Roth
ab 01.05.2017 bis 30.04.2020

Beide Stadtratsmitglieder vertreten sich gegenseitig

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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15. / pl/7/15/14. Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte städtischer Beteiligungen; - Stadtbau GmbH - Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 15pl/7/15/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aufgrund der Stadtratswahl vom 16.03.2014 muss zu Beginn der Wahlzeit der neu gewählten Stadtratsmitglieder eine Neubestellung (-entsendung) in die einzelnen Aufsichtsräte erfolgen.


I. Die in den Gesellschaftsverträgen / Satzungen der einzelnen Gesellschaften der Stadt Aschaffenburg vorgegebene bzw. festgelegte Anzahl der Aufsichtsratsmitglieder (Sitze) werden wie bisher entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2014 im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog verteilt (Verfahren nach Hare-Niemeyer).

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze in den Verbandsversammlungen und ggf. deren Stellvertreter zu benennen. Die Stadtratsfraktion haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

II. Die Rechtsgrundlagen der Bestellung der Stadtratsmitglieder zu Aufsichtsratsmitgliedern und deren Stellvertreter im Einzelnen:

1.        Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Stadtbau GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg geborenes Mitglied kraft seines Amtes ist und acht weitere Mitglieder vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg entsandt werden müssen. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.

2.        Nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH besteht der Aufsichtsrat aus neun stimmberechtigten Mitgliedern, wobei der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg kraft seines Amtes Mitglied ist und acht weitere Mitglieder aus dem Kreis des Stadtrates zu entsenden sind. Die Bestellung eines Stellvertreters der acht weiteren Aufsichtsratsmitglieder erfolgt ebenfalls nach § 12 Abs. 1 der Satzung der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH. Der Oberbürgermeister wird im Falle seiner Verhinderung durch seinen allgemeinen Stellvertreter nach Gemeindeordnung vertreten. Die Entsendung erfolgt durch Beschluss des Plenums.

.Beschluss:

1. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Stadtbau GmbH werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen entsandt:

a) Werner Elsässer
b) Brigitte Gans
c) Peter Schweickard
d) Walter Roth
e) Wolfgang Giegerich
f) Rosemarie Ruf
g) Sven Spiegel
h) Johannes Büttner

2. Als Mitglied des Aufsichtsrats der Am Rosensee Stadtentwicklungs GmbH und deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der als Oberbürgermeister kraft seines Amtes Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrates ist, folgende Personen entsprechend dem Vorschlag der Fraktionen entsandt:

Mitglied
Stellvertreter/in
a) Werner Elsässer
Thomas Gerlach
b) Brigitte Gans
Jessica Euler
c) Peter Schweickard
Rainer Kunkel
d) Theodor Bubenzer
Dr. Karl-Ludwig Frenzel
e) Karl-Heinz Stegmann
Walter Roth
f) Rosemarie Ruf
Stefan Wagener
g) Alfred Streib
Dr. Lothar Blatt
h) Gerd Lüder
Karsten Klein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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16. / pl/7/16/14. Bestellung von Mitgliedern in die Aufsichtsräte der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG), der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) sowie der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 16pl/7/16/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH (AVG) besteht gem. § 10 Abs. 1 des Gesellschaftervertrages der AVG aus 22 stimmberechtigten Mitgliedern, wobei nach § 10 Abs. 2 des Vertrages der Oberbürgermeister und der Stadtkämmerer der Stadt Aschaffenburg geborene Mitglieder des Aufsichtsrates sind und des Weiteren 16 Mitglieder von der Stadt Aschaffenburg aus dem Werksenat der Stadt Aschaffenburg in den Aufsichtsrat entsandt werden müssen. Nach § 10 Abs. 6 des Gesellschaftervertrages können jeweils die ersten Stellvertreter(innen) der Mitglieder des Werksenates als Stellvertreter(innen) der Mitglieder des Aufsichtsrates bestellt werden. Diese Entsendungen und Bestellungen haben dabei durch Beschluss des Stadtrates zu erfolgen.

Die Mitglieder des Werksenates und der jeweiligen ersten und zweiten Stellvertreter/in der Werksenatsmitglieder werden entsprechend den Regelungen in den Gesellschaftsverträgen (§ 8 und § 9 der jeweiligen Gesellschafterverträge) zugleich als Aufsichtsräte und stellv. Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) per Beschluss des Stadtrates entsandt.


Um Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

1. Die im Zeitpunkt der jeweiligen Einberufung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH für den Werksenat bestellten 16 Stadtratsmitglieder werden in den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH entsandt. Der bzw. die jeweils für das entsandte Werksenatsmitglied bestellte (erste) Vertreter bzw. (erste) Vertreterin werden zugleich im Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs- GmbH zum Vertreter bzw. zur Vertreterin des in den Aufsichtsrat entsandten Werksenatsmitgliedes bestellt. 

2. Die Mitglieder des Werksenates und der jeweilige erste und zweite Stellvertreter/in der Werksenatsmitglieder werden zugleich auch als Aufsichtsräte und stellvertretende Aufsichtsräte der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH (SVG) und der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH (ABE) entsandt.

3. Die Beschlüsse nach vorstehenden Nrn. 1 und 2 gelten so lange fort, wie der Werksenat der Stadt Aschaffenburg gemäß der Geschäftsordnung für den Eigenbetrieb “Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen” mit 16 Mitgliedern (ohne Anrechnung des Vorsitzenden) gebildet ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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17. / pl/7/17/14. Vorschlag zur Bestellung eines 2. Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 17pl/7/17/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom heutigen Tage wurden die für den Werksenat bestellten 16 Stadtratsmitglieder bzw. deren 1. Stellvertreter in den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) entsandt.

Nach § 11 Satz 1 des Gesellschaftervertrages der AVG vom 28.06.2005 ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg Vorsitzender des Aufsichtsrates. Nach § 11 Satz 2 des Gesellschaftervertrags der AVG wird die Funktion des ersten Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden von der HSE und HSE AVG Beteiligungs-GmbH wahrgenommen.

Nach § 11 Satz 5 des Gesellschaftervertrages der AVG wird der/die zweite Stellvertreter/in des Aufsichtsratsvorsitzenden nach dem Vorschlag der Stadt Aschaffenburg durch den Aufsichtsrat bestellt.

Die zweiten Stellvertreter wechselten sich bisher immer im Rotationsverfahren ab.

Mit E-Mail der AVG vom 05.03.2014 wurde die Stadt Aschaffenburg gebeten für die umseitig genannten Zeiträume einen Vorschlag zur Regelung des 2. Stellvertreters des Aufsichtsratsvorsitzenden zu unterbreiten.

Die Ausübung dieses Vorschlagsrechts ist keine Angelegenheit der laufenden Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und kann daher nicht routinemäßig durch den Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg ausgeübt werden, sondern bedarf einer Beschlussfassung im Plenum (§ 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates).

Bisher wurde die Funktion des 2. Stellvertreters/in immer im Rotationsverfahren von den stärksten Fraktionen des Aufsichtsrates besetzt. Bisher waren Herr Stadtrat Rainer Kunkel und Herr Stadtrat Jürgen Herzing für dieses Amt bestellt worden.

Es wird gebeten, eine Regelung in der Sitzung zu beschließen.


Anmerkung:
Die Bestellung der Stellvertreter selbst erfolgt dann durch Beschluss des Aufsichtsrates der AVG.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg schlägt folgende Regelung für den/der 2. Stellvertreter/in des Aufsichtsratsvorsitzenden der Aschaffenburger Versorgungs GmbH vor:

vom 05.05.2014 bis 30.04.2017:        Aufsichtsratsmitglied Rainer Kunkel

vom 01.05.2017 bis 30.04.2020:        Aufsichtsratsmitglied Jürgen Herzing

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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18. / pl/7/18/14. Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Aufsichtsrat der GBAB Gesellschaft für Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 18pl/7/18/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 8 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrags der GBAB bildet die Gesellschafterversammlung einen Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat besteht aus dem Landrat des Landkreises Aschaffenburg und dem Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg und vier weiteren Mitgliedern, wobei die Gesellschafterversammlung die vier weiteren Mitglieder und deren Stellvertreter, und zwar zwei weitere Mitglieder und deren Stellvertreter auf Vorschlag des Kreistages des Landkreises Aschaffenburg und zwei Mitglieder und Stellvertreter auf Vorschlag des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg bestellt.

Darüber hinaus regelt der Gesellschaftsvertrag in § 8 Abs. 1, dass der Kreistag des Landkreises Aschaffenburg und dass der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg seine Vorschläge entsprechend den Vorschlägen der größten und zweitgrößten Fraktion fasst.

Mit Schreiben vom 18.03.2014 wurden die Stadtratsfraktionen von CSU und SPD gebeten ihre Vertreter zu benennen. Die umseitig genannten Personen wurden daraufhin von den Fraktionen benannt.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Zur Bestellung als weitere Mitglieder des Aufsichtsrates der GBAB Gesellschaft für
Bioabfallwirtschaft in Landkreis und Stadt Aschaffenburg und deren Stellvertreter/innen werden
außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der kraft seines Amtes Mitglied des Aufsichtsrates ist,
folgende Personen vorgeschlagen:

Fraktion
Aufsichtsratsmitglied
Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Gerald Otter
SPD
Jürgen Herzing
Anne Lenz-Böhlau

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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19. / pl/7/19/14. Vorschlag zur Bestellung von Mitgliedern in den Planungsausschuss des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 19pl/7/19/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 01. Mai 2014 tritt eine Änderung der Verbandssatzung des Regionalen Planungsverbandes der Region Bayerischer Untermain in Kraft.

Nach den neuen Regelungen setzt sich der Planungsausschuss nun aus dem Verbands-vorsitzenden und insgesamt 24 (bisher: 12) weiteren Mitgliedern, wobei die kreisfreie Stadt Aschaffenburg nun vier Vertreter (bisher: zwei) zu entsenden hat, zusammen (gem. § 9 Abs. 1 der Verbandssatzung).

Die Bestellung dieser Mitglieder und eines Stellvertreters für jedes Mitglied erfolgt durch Beschluss des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (gem. § 9 Abs. 2 und Abs. 3 der Verbandssatzung). Zuvor erfolgt die Zuordnung der vier Sitze auf die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer.

Die Stadtratsfraktionen wurden mit Schreiben vom 18.03.2014 und mit E-Mail vom 24.03.2014 gebeten, Personen für die ihnen zustehenden Sitze (und der Stellvertreter) im Planungsausschuss zu benennen. Die Fraktionen haben daraufhin die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Planungsausschusses des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain und deren Stellvertreter/innen werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Mitglied
Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Thomas Gerlach

Josef Taudte
Rainer Kunkel
SPD
Oberbürgermeister
Klaus Herzog
Karin Pranghofer
GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Mütze

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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20. / pl/7/20/14. Benennung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 20pl/7/20/14

.Beschluss:

1. Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 19 d. ö. S. "Benennung von Mitgliedern der Arbeitsgruppe Arbeitsgemeinschaft öffentlicher Personennahverkehr in der Region Bayerischer Untermain (ARGE ÖPNV)" abgesetzt.

2. Herr Stadtrat Johannes Büttner fordert, dass neben den Fraktionen auch die Ausschussgemeinschaften Mitglieder in die Arbeitsgruppe entsenden können.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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21. / pl/7/21/14. Bestellung von Mitgliedern in den Beirat des Jobcenters der Stadt Aschaffenburg nach § 18 d SGB III

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 21pl/7/21/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für den Beirat der Arbeitsgemeinschaft nach § 18 d des Sozialgesetzbuches II gebildeten Beirat des Jobcenters müssen aufgrund der Stadtratswahl 2014 neue Vertreter des Stadtrates entsandt bzw. ausgewählt werden.

Nach § 3 und § 4 der der sog. Gründungsbegleitenden Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Agentur für Arbeit Aschaffenburg zur Ausgestaltung einer gemeinsamen Einrichtung (Jobcenters) besteht der Beirat aus 13 Mitgliedern, die für die Dauer von fünf Jahren bestellt werden, wobei drei Mitglieder dem Stadtrat angehören müssen.

Zuletzt wurden mit Beschluss des Plenums vom 16.05.2011 folgende Vertreter des Stadtrates in den Beirat des Jobcenters für die Dauer von fünf Jahren entsandt:

- Herr Stadtrat Wolfgang Autz (SPD-Stadtratsfraktion)
- Herr Stadtrat Thomas Gerlach (CSU-Stadtratsfraktion)
und
- Frau Stadträtin Mechthild Schößler (GRÜNE-Stadtratsfraktion).

Bedingt duch das Ausscheiden von Frau Schößler (GRÜNE) aus dem Stadtrat der Stadt Aschaffenburg, hat eine Neuberufung eines Vertreters erfolgen.

Unter analoger Anwendung des Verfahrens nach Hare-Niemeyer steht der frei werdende Sitz im Beirat des Jobcenters der GRÜNEN-Stadtratsfraktion zu.


Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Herr Stadtrat Claus Berninger (GRÜNE) wird anstelle von Frau Mechthild Schößler (GRÜNE) in den Beirat des Jobcenters Stadt Aschaffenburg für die Dauer von fünf Jahren entsandt.

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Vertreter der CSU-Stadtratsfraktion (Herr Stadtrat Thomas Gerlach) und der SPD-Stadtratsfraktion (Herr Stadtrat Wolfgang Autz) mit Beschluss des Plenums vom 16.05.2011 bereits für eine Amstdauer von fünf Jahren in den Beirat des Jobcenters entsandt wurden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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22. / pl/7/22/14. Bestellung von Mitgliedern in die Steuerungsgruppe und den Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 22pl/7/22/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg und die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg haben im Dezember 2012 die Energieagentur Bayerischer Untermain bei der ZENTEC GmbH gegründet.

Dazu haben die drei Gebietskörperschaften einer gemeinsaem Vereinbarung zur Errichtung der Energieagentur Bayerischer Untermain für die Dauer von fünf Jahren zugestimmt, wobei die Vereinbarung sich um jeweils zwei weitere Jahre verlängert, soweit nicht eine der beteiligenden Gebietskörperschaften die Zusammenarbeit und damit die Zuschussgewährung kündigt.

Gemäß der gemeinsamen Erklärung der Stadt Aschaffenburg und der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg hierzu soll zur Steuerung der Energieagentur bei der ZENTEC GmbH eine Steuerungsgruppe und zur Begleitung und Beratung ein Energiebeirat gebildet werden.

Bedingt durch die neue Wahlzeit des Stadtrates sind auch die Vertreter der Stadt Aschaffenburg in die entsprechenden Gremien neu zu entsenden.

a) Zusammensetzung der Steuerungsgruppe:

Der Steuerungsgruppe gehören nach § 2 der genannten Erklärung die Landräte der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg, der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg, die Kreisvorsitzenden des Bayerischen Gemeindetages in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg sowie ein weiterer von der Stadt Aschaffenburg zu benennender Vertreter an.

Die Verwaltung schlägt vor, Herrn Dieter Gerlach als weiteren Vertreter der Stadt Aschaffenburg (neben dem Oberbürgermeister) in dieses Gremium zu entsenden, da er als Werkleiter der AVG und als Leiter der Geschäftsstelle der Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg über das notwendige Fachwissen für eine sachgerechte Vertretung der Stadt Aschaffenburg verfügt.

b) Zusammensetzung des Energiebeirates:

Dem Energiebeirat gehören nach § 3 Nr. 2 Buchstabe b) der genannten Erklärung unter anderem sieben von der Stadt Aschaffenburg zu benennenden Vertreter an.

Bisher waren alle im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Wählergruppen sowie der Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg entsandt worden.

Die umseitig aufgeführten Stadtratsmitglieder wurden jeweils von ihrer Fraktion/Wählergruppe für diese Aufgabe vorgeschlagen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg in der Steuerungsgruppe der Energieagentur Bayerischer Untermain wird neben Oberbürgermeister Klaus Herzog noch der Werkleiter der AVG, Herr Dieter Gerlach, entsandt.

2. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg im Energiebeirat der Energieagentur Bayerischer Untermain werden neben den beiden Mitgliedern der Steuerungsgruppe noch folgende Personen entsandt:
a) Herr Stadtrat Rainer Kunkel – CSU-Stadtratsfraktion
b) Frau Stadträtin Leonie Kapperer – SPD-Stadtratsfraktion
c) Herr Stadtrat Stefan Wagener – Grüne-Stadtratsfraktion
d) Herr Stadtrat Alfred Streib – UBV-Stadtratsfraktion
e) Herr Stadtrat Karsten Klein – FDP
f) Herr Stadtrat Johannes Büttner – Kommunale Initiative
g) der jeweilige Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg

3. Die Benennung nach Ziffern 1 und 2 des Beschlusses gelten bis zur Ende der Wahlzeit 2014 – 2020 des Stadtrates und solange als, dass die Energieagentur Bayerischer Untermain gebildet ist.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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23. / pl/7/23/14. Berufung der Mitglieder der Energie- und Klimaschutzkommission

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 23pl/7/23/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 17.10.2011 wurde die Energie- und Klimaschutzkommission (EuKK) nach § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg gegründet.

Die Energie- und Klimaschutzkommission soll den Stadtrat und die Verwaltung in allen Themenfeldern der Energiewende beratend und empfehlend begleiten. Die Kommission ist allerdings kein beschließendes Organ der Stadt Aschaffenburg, sondern hat nur beratende Funktion.

Nach Buchstabe B Ziffer 2 des Status der Energie- und Klimaschutzkommission besteht die Kommission unter anderem aus

- je zwei Vertreter/innen der CSU-Stadtratsfraktion,
- je zwei Vertreter/innen der SPD-Stadtratsfraktion,
- je ein/e Vertreter/in der GRÜNE-Stadtratsfraktion,
- je ein/e Vertreter/in der FDP-Stadtratsfraktion,
- je ein/e Vertreter/in der UBV-Stadtratsfraktion
sowie
- dem Stadtrat der KI.

Zusätzlich ist für jedes Mitglied ein(e) Stellvertreter/in zu berufen.

Die Berufung der Stadtratsmitglieder erfolgt für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit des Stadtrates und durch Beschluss des Stadtrates (gem. Buchstabe B Nr. 1 des Statuts der EuKK).

Mit Schreiben vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen und Wählergruppen gebeten, ihre Vertreter zu benennen. Daraufhin wurden die umseitig genannten Vertreter vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

In die Energie und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg werden folgende Personen berufen:

Fraktion / Wählergruppe
Mitglied
Stellvertreter/in
CSU
Rainer Kunkel
Gerald Otter

Josef Taudte
Manfred Christ



SPD
Jürgen Herzing
Wolfgang Giegerich

Leonie Kapperer
Walter Roth



GRÜNE
Stefan Wagener
Thomas Giegerich



FDP
Karsten Klein
Gerd Lüder



UBV
Bernhard Schmitt
Alfred Streib



KI
Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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24. / pl/7/24/14. Bestellung von Mitgliedern in die Kunstankaufskommission

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 24pl/7/24/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 6 Abs. 8 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg kann der Stadtrat Kommissionen bilden. Der Kunstankaufskommission gehören gem. Beschluss des Kultur- und Schulsenates vom 22.05.2003 u. a. je ein Vertreter pro Stadtratsfraktion an.

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter für die ihnen zustehenden Sitze und deren Stellvertreter zu benennen. Die Stadtratsfraktion von CSU, SPD, GRÜNE und UBV haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Für die Besetzung der Kunstankaufskommission werden folgende Personen vorgeschlagen:

Fraktion
Mitglied
CSU
Gabriele Bokr
SPD
Martina Fehlner
GRÜNE
Rosemarie Ruf
UBV
Willi Hart

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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25. / pl/7/25/14. Bestellung von Mitgliedern in den Stiftungsbeirat der "Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg" und in den Stiftungsrat der "Kulturellen Förderstiftung Anton-Fahs"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 25pl/7/25/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Organe der „Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg“ sind der Stiftungsvorstand und der Stiftungsbeirat (gem. § 5 der Satzung der Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg). Nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 der Satzung besteht der Stiftungsbeirat unter anderem aus sechs Mitgliedern des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg, die durch den Stadtrat benannt werden.

Die Sitzverteilung erfolgt nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog (nach dem Verfahren Hare-Niemeyer).

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

2. Organ der „Kulturellen Förderstiftung Anton Fahs“ sind nach § 6 der Stiftungssatzung der Stiftungsvorstand und der Stiftungsrat. Nach § 8 der Stiftungssatzung umfasst der Stiftungsrat sechs Personen, darunter der Oberbürgermeister, der Bürgermeister von Großostheim, der jeweilige Kulturreferent der beiden Gebietskörperschaften und je einem weiteren Mitglied, das vom Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bzw. vom Marktgemeinderat von Großostheim gewählt wird.

In der letzten Wahlzeit des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg wurde Herr Stadtrat Dr. Bernd Pattloch (CSU) per Beschluss in den Stiftungsrat bestellt.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

.Beschluss:

1. In den Stiftungsbeirat der „Stiftung Kulturpreis Aschaffenburg“ werden folgende Personen bestellt:

Fraktion
Vertreter/in
CSU
Peter Schweickard

Prof. Dr. Winfried Bausback
SPD
Martina Fehlner

Leonie Kapperer
GRÜNE
Thomas Giegerich
FDP/KI
Johannes Büttner
Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt verzichtet auf einen Losentscheid um den 6. Platz zu Gunstern der Ausschussgemeinschaft FDP/KI.

2. Herr Stadtrat Werner Elsässer wird als Mitglied in den Stiftungsrat der „Kulturellen Förderstiftung Anton Fahs“ bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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26. / pl/7/26/14. Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 26pl/7/26/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 05.11.2002 wurde der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen die Zuständigkeit für Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“ übertragen. Demnach führt die Werkleitung die Dienstaufsicht über die Beschäftigten im Eigenbetrieb und ist zuständig für die Entscheidungen über Einstellung, Höhergruppierung und Entlassung von Angestellten bis zur Vergütungsgruppe III BAT (entspricht Gruppe 12 TVöD) und von Arbeitern. Der Werksenat ist jeweils darüber zu informieren.
Gemäß Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. 2 der Bay. Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates Für die Wahlzeit des neuen Stadtrates ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.
Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Für die Wahlperiode des Stadtrates von 2014 - 2020 werden der Werkleitung der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen" übertragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

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27. / pl/7/27/14. Übertragung von Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten auf die Werkleitung gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 7. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 05.05.2014 ö Beschließend 27pl/7/27/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 01.12.2008 wurde die aktuelle Betriebssatzung des Eigenbetriebs der Stadt Aschaffenburg „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ beschlossen. Mit diesem Beschluss wurden mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten für Personalangelegenheiten  gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung auf die Werkleitung übertragen. Gem. Art. 88 Abs. 3 i. V. m. Art. 43 Abs. der Bayerischen Gemeindeordnung gilt dieser Zustimmungsbeschluss jeweils nur für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates. Für die neue Wahlperiode von 2014 bis 2020 ist daher ein entsprechender Zustimmungsbeschluss herbeizuführen.

Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Für die Wahlperiode des Stadtrates von 2014 – 2020 werden der Werkleitung des Eigenbetriebs „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ mit Zustimmung des Oberbürgermeisters die Zuständigkeiten in Personalangelegenheiten gem. § 4 Abs. 3 Satz 2 der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ übertragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:29 Uhr