Datum: 12.05.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:01 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/8/1/14 Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
2pl/8/2/14 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße; - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
3pl/8/3/14 Behandlung der Anträge der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014 und der FDP / KI vom 28.04.2014 sowie die Anträge der KI vom 02.05.2014 und der FDP vom 05.05.2014 wegen "Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates" und "Änderung der Entschädigungssatzung"
4pl/8/4/14 Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Aschaffenburg - Berichtigung der Beschlüsse des Stadtrates vom 05.05.2014 -zur namentlichen Bestellung der Mitglieder - zur Bestellung des/der Vorsitzenden sowie eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin des/der Vorsitzenden
5pl/8/5/14 Verteilung der Geschäftsbereiche unter den Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg; - Anträge der CSU-, SPD- und GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014
6pl/8/6/14 Vorstellung der Kandidaten/innen zur Wahl der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der Stadträte Dr. Lothar Blatt, Willi Hart und Bernhard Schmitt vom 24.04.2014
7pl/8/7/14 Wahl und Vereidigung des/der 2. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung
8pl/8/8/14 Wahl und Vereidigung des/der 3. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung
9pl/8/9/14 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Sitzverteilung
10pl/8/10/14 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Bestellung von Mitgliedern, die dem Stadtrat angehören
11pl/8/11/14 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl von beschließenden Mitgliedern, die nicht dem Stadtrat angehören (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind)
12pl/8/12/14 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe
13pl/8/13/14 Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen
14pl/8/14/14 Neuberufung der Mitglieder des Sozialbeirats der Stadt Aschaffenburg
15pl/8/15/14 Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); - Kindergarten St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas / Außengruppe Christian-Schad-Schule
16pl/8/16/14 Bestellung von zwei Vertretern für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages und für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages
17pl/8/17/14 Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

zum Seitenanfang

1. / pl/8/1/14. Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 08.04.2014 ö Vorberatend 2pvs/3/2/14
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 1pl/8/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 Baugesetzbuch wurde vom 22.07. bis 19.08.2013 durchgeführt; der Bebauungsplan-Vorentwurf hing in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Aschaffenburg zwecks Unterrichtung der Bürger und Erörterung aus.
Ergänzend hierzu fand am 29.07.2013 eine Bürgeranhörung im Bürgerhaus Nilkheim statt, an der 75 Bürgerinnen und Bürger teilnahmen, darunter 10 Stadträtinnen und Stadträte. Die Ergebnisniederschrift über diese Informationsveranstaltung liegt der Beschlussvorlage in der Anlage bei.
Während der Auslegungsfrist der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren Nr. 07/06 „Anwandeweg“ sind vier schriftliche Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern zur Erörterung der Planung eingegangen. Zwei dieser Stellungnahmen beinhalten Fragen zur Baulandumlegung und zur Erschließung und betreffen daher nicht unmittelbar den Bebauungsplanvorentwurf. Die beiden anderen Stellungnahmen erörtern Fragen zur Verkehrserschließung, zur angemessenen Bebauungsform und zur geplanten Dachlandschaft. Hierbei wird angeregt, die Straßenverbindung zwischen der Jean-Stock-Straße und dem Ahornweg für alle Verkehrsteilnehmer zu öffnen, auf den Geschosswohnungsbau im Teilbaugebiet „Büschelschesäcker“ zu Gunsten von Ein- oder Zweifamilienhäusern zu verzichten und insbesondere im Gebietsabschnitt „Mittlere Anwande“ neben den von 0° bis 10° flach geneigten Dächern auch andere, nach Süden ausgerichtete Dachformen zuzulassen und damit das Aufständern von Solaranlagen zu vermeiden.

In der Überarbeitung des Bebauungsplanentwurfs wird den vorgetragenen Wünschen und Anregungen nicht gefolgt:
- Eine durchgängige Befahrbarkeit der Verbindung zwischen Jean-Stock-Straße und Ahornweg ist ausschließlich für Fahrradfahrer und Busverkehr vorgesehen. Für den motorisierten Individualverkehr ist diese Verbindung ganz bewusst unterbrochen, damit jeglicher Durchgangsverkehr unterbunden und der Vorrang des kreuzenden „Mittleren Anwandewegs“ für den Fuß- und Radverkehr nicht in Frage gestellt wird.
- Im Plangebiet Anwandeweg soll neben niedergeschossigem Wohnungsbau in Form von Ein- und Zweifamilienhäusern auch gezielt Geschosswohnungsbau ermöglicht werden, da das Baugebiet gerade kein reines Einfamilienhausgebiet werden soll. Vielmehr soll zum Zwecke der Befriedigung der Wohnungsnachfrage für die kommenden 10 bis 20 Jahre im Plangebiet ein breiter Mix an Grundstücksgrößen und Haus- und Wohnungstypen vorgehalten werden.
Dem Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs folgend ist der größte Teil des im Gebiet geplanten mehrgeschossigen Wohnungsbaus im Quartier „Büschelschesäcker“ untergebracht. Städtebaulich sind die Gebietsränder für den Geschosswohnungsbau vorgesehen, wobei es zwei Hauptpole gibt, und zwar am erweiterten Geschwister-Scholl-Platz und eben am östlichen Rand des Plangebiets. Diese beiden Bereiche werden zudem größtenteils als Mischgebiet festgesetzt und eignen sich am Besten für eine großformatigere Bebauung.

- Die Vielfalt der unterschiedlichen Gebäudetypen erfordert eine gewisse gestalterische Homogenität in der Dachlandschaft – für das Quartier „Mittlere Anwande“ wird dies, dem städtebaulichen Konzept des Wettbewerbssiegers folgend, über die Festsetzung einheitlich flacher oder flach geneigter Dächer erreicht, die wahlweise für eine Dachbegrünung oder die Aufbringung von Solarkollektoren zur Verfügung stehen. In diesem stärker verdichteten Gebietsabschnitt trägt das flache Dach zu verringerten Gebäudehöhen und damit zu weniger gegenseitiger Verschattung bei. Die zulässige Aufständerung von Solarkollektoren wird hierbei eher als „ökologisches Qualitätsmerkmal“ denn als gestalterische Störung verstanden.



Zu 2.:        Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden

Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 21.08. bis zum 04.10.2013 durchgeführt.
Sie hat zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung in ihren Grundzügen unverändert beibehalten werden kann und lediglich punktuell zu korrigieren oder zu ergänzen ist (vgl. auch Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden).


Zu 3.:        Zustimmung zum Bebauungsplanentwurf, Anordnung der öffentlichen Auslegung

Planungsstand:

Nach Abschluss des Verfahrensschrittes der „frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden“ sind inzwischen auch alle für die Bebauungsplanung „Anwandeweg“ erforderlichen Gutachten und Fachplanungen erstellt. Der Bebauungsplanvorentwurf wurde auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse qualifiziert und konkretisiert und liegt nun als vollständig ausgearbeiteter Bebauungsplanentwurf vor.


Folgende Gutachten und Fachplanungen sind in den Bebauungsplanentwurf inhaltlich eingeflossen:


Vermessung
Städtebauliche Vertiefung – typisierende Ausschnitte für einzelne Quartiere
Solare + energetische Optimierung
Bodengutachten
Entwässerungsplanung  (Ebene Städtebau)
Energiewirtschaftliches Versorgungskonzept
Immissionsschutz
Verkehrstechnische Untersuchung der äußeren Erschließung
Artenschutzrechtliche Untersuchung
Grünordnungsplanung
Naturschutzrechtliche Eingriffs-/ Ausgleichsbilanzierung



Konzeption, Inhalte und fachplanerische „Bausteine“ des Bebauungsplanentwurfs


In den Grundzügen bildet der überarbeitete Bebauungsplanentwurf (nach wie vor) die Inhalte des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb sowie des Bebauungsplanvorentwurfs ab. Nachfolgend werden diese Grundzüge im Überblick beschrieben und mit Erläuterungen zu fachplanerischen Bausteinen, die wesentlichen Einfluss auf das planerische Ergebnis haben, ergänzt:


Das Gesamtgebiet:


Städtebau und Freiraum:


Das Erscheinungsbild des Plangebiets ist im Bestand wesentlich geprägt von ausgedehnten, teils gärtnerisch genutzten Frei- und Gehölzflächen und von Streuobstwiesen, die als gestalterisches und naturschutzrechtlich bedeutsames Element auch im Neubaugebiet präsent bleiben: Entlang des für das Siedlungsgebiet heute und auch in Zukunft wichtigen „Mittleren Anwandewegs“ verbleibt und entwickelt sich ein in seiner Breite variierender, aber zusammenhängend erlebbarer Freiraum mit Bestandsgehölzen und ergänzenden Neupflanzungen, der sich über eine zu gestaltende Parkanlage mit Bolzplatz, Spielplatz und benachbarter zentraler Regenwasser-Versickerungsfläche vom neuen Teil des Geschwister-Scholl-Platzes bis zur Kleinen Schönbuschallee erstreckt. Auch innerhalb des bebauten Siedlungskörpers ist eine Reihe von quartiersbezogenen Freiräumen eingestreut, welche die einzelnen Baugebiete mit linien- bzw. punktförmigen Freiflächen (z. B. Quartiersplätzen) durchsetzen und die Stadtlandschaft grünordnerisch gliedern.

Das erweiterte Stadtteilzentrum am Geschwister-Scholl-Platz und der neue Park bilden räumlich und funktional die Mitte Nilkheims. Ergänzende Nahversorgungs- und Wohnbauflächen, öffentliche, soziale und kulturelle Angebote, wie ein Kindergarten und bei Bedarf eine Schule, sollen die Mittelpunktsfunktion stärken und beleben.


Drei unterschiedlich große Siedlungsabschnitte werden in den Planungsraum eingebettet und an den zentralen Freiraum angegliedert. Ein breites Angebot an unterschiedlichen Grundstücksgrößen und Haustypen kann bedarfsgerecht für alle Bevölkerungsgruppen und Wohnformen bereit gehalten werden.

Insgesamt können im Plangebiet – je nach Wohnungsdichte – voraussichtlich rund 750 Wohnungen entstehen, davon ca. 350 bis 400 im Geschosswohnungsbau. Neuer Wohnraum für rund 1800 Einwohner kann geschaffen werden.



Übergeordnete verkehrliche Erschließung:


Verkehrlich erschlossen wird das Plangebiet über ein abgestuftes Straßen- und Wegesystem: Die Haupterschließung erfolgt über den bestehenden Ahornweg, eine neue Verbindungsspange zum Stadtteilzentrum und über die neu geplante östliche Verlängerung der Jean-Stock-Straße. Diese Straßen sind in ihren Querschnitten jeweils für den Busverkehr und die Einordnung von Bushaltestellen geeignet und von Grün-/Parkstreifen sowie separaten Gehwegen gesäumt. Die innere, den Anliegern vorbehaltene Erschließung der Wohnquartiere erfolgt über schmalere verkehrsberuhigte Bereiche. Ein differenziertes Fuß- und Radwegenetz verbindet die Quartiere und die Freiräume untereinander und mit den angrenzenden Baugebieten und begünstigt die Zurücklegung von Wegen zu Fuß oder mit dem Fahrrad. Der Mittlere Anwandeweg wird in seiner Funktion als Haupt-Fuß- und Radweg gestärkt, ein weiterer separater Fuß- und Radweg mit einer komfortablen Breite von 4m ermöglicht zusätzlich eine durchgehende Querung des Plangebiets von der Martin-Luther-Straße bis zum östlichen Ast des Ahornwegs.



Die vier einzelnen Siedlungsabschnitte des Neubaugebiets:


Zentrum


Das bestehende Zentrum am Geschwister-Scholl-Platz wird Richtung Osten erweitert. Ein neu angelegter, kleinerer städtischer Platz ergänzt die bestehende Platzabfolge, weitet sich auf zum Stadtteilpark und wird so zum attraktiven Stadtraum mit einen weitläufigen Blick über den von Bestandsgehölzen und Neupflanzungen geprägten Park mit Spiel- und Bolzplatz, dem anschließenden Grünzug und den angrenzenden Neubaugebieten. Der neu angelegten Stadtplatz wird baulich gefasst von drei größeren Wohn- und Geschäftshäusern mit zwei bis vier Geschossen, einer Vorhaltefläche für einen neuen Kindergarten und einem Solitärbau, der mit bis zu sechs Geschossen als bauliche Dominante das Zentrum Nilkheims und den Übergang zum Park markiert. Als „Mischgebiet“ ausgewiesen dienen die zum Platz orientierten Erdgeschosszonen einer gewerblichen, gastronomischen oder Dienstleistungsnutzung, im Übrigen ist die Schaffung von Wohnraum möglich. Wesentlicher Bestandteil einer geschäftlichen und gewerblichen Belebung des Stadtteilzentrums, wie sie von der Planungswerkstatt mit den Bürgern erarbeitet wurde, ist die planungsrechtliche Möglichkeit zur Ausweitung des bestehenden Supermarktes am Geschwister-Scholl-Platz zum „Vollsortimenter“ zwecks Bündelung der Nahversorgungsfunktion für den Stadtteil. Die durch Teilüberbauung entfallenden Stellplätze sowie zusätzlicher Stellplatzbedarf können auf einem neu anzulegenden Parkplatz östlich der Martin-Luther-Straße untergebracht werden. Im Bedarfsfall kann auf dieser Fläche eine bis zu zweigeschossige Parkpalette errichtet werden, auch eine Fläche für eine Anlage zur Wärmeversorgung bzw. Kraft-Wärme-Kopplung ist hier vorgehalten.

Erschlossen wird das Zentrum vornehmlich über eine neue, vom Ahornweg abzweigende Erschließungsspange, die über den Hibiskusweg auf die Martin-Luther-Straße trifft. Rüsterweg und Martin-Luther-Straße haben weiterhin Bedeutung für die Erreichbarkeit des Zentrums von Westen, sollen in ihrer verkehrlichen Funktion jedoch der neuen Verbindungsspange untergeordnet werden. Die Bushaltestelle am Geschwister-Scholl-Platz bleibt an ihrem Platz und liegt zukünftig in der Mitte des Nilkheimer Zentrums.



Mittlere Anwande


Im Quartier „Mittlere Anwande“ zweigen die verkehrsberuhigten Erschließungsstraßen rechtwinklig vom Ahornweg ab und erzeugen ein linienhaftes Bebauungsmuster, das an die langgestreckten, schmalen Parzellen des Gebiets erinnert. Die durch den motorisierten Verkehr benutzbaren Anliegerstraßen werden als Mischverkehrsflächen mit seitlichem Park- / Grünstreifen ausgestaltet und enden als Stichstraße mit Wendemöglichkeit um einen begrünten Anger. Sie sind untereinander netzartig durch schmalere Querspangen verknüpft, bleiben ausschließlich auf das Quartier beschränkt und haben daher keinerlei Attraktivität für irgendwelchen gebietsfremden Verkehr. Gebietsübergreifend geplant hingegen sind die separaten Fuß- und Radwege, die vielfältige, kurze und aufgrund ihrer Verknüpfung mit den Freiflächen auch angenehme Wegebeziehungen eröffnen.


Die städtebauliche Ausformulierung der Quartiersränder variiert entsprechend der jeweiligen Situation: Der erhöhten Lärmimmission entlang des Ahornweges wird durch vom Ahornweg abgerückte Hausgruppen Rechnung getragen. Zum Mittleren Anwanderweg verzahnt sich das Quartier intensiv mit den kulturlandschaftlich geprägten Freiflächen. Eine Bebauung mit „Stadtvillen“ bildet einen repräsentativen Rand zur „Parkseite“ im Westen und zum Freiraum am östlichen Quartiersrand aus.

Insgesamt dominiert der niedergeschossige Wohnungsbau mit einem breiten Mix an verdichteten Ein- und Zweifamilienhaustypologien, bestehend aus vornehmlich zweigeschossigen Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, Gartenhofhäusern und Sondertypen auf überwiegend kleineren Grundstücken voraussichtlich zwischen 180qm und maximal 500qm. Der westliche und östliche Rand des Quartiers wird prägnant gesäumt von maximal viergeschossigen Stadtvillen auf bis zu 900qm großen Grundstücken. Die vorgegebenen überbaubaren Flächen sind so zugeschnitten, dass für die individuelle Platzierung des Gebäudes genügend Bewegungsspielraum bleibt, ohne die aus der gewünschten Verdichtung resultierenden verringerten Gebäudeabstände zu eng zu wählen. Die Verdichtung in einzelnen Teilbaugebieten erreicht eine Geschossflächenzahl von maximal 1,2, in einzelnen Abschnitten ist eine Erhöhung der baulichen Dichte unter der Bedingung der Unterbringung des ruhenden Verkehrs in Tiefgaragen möglich (sogenannter „Tiefgaragenbonus“).


Bei aller Vielfalt der unterschiedlichen Gebäudetypen wird eine gestalterische Homogenität über die einheitlich flachen oder flach geneigten Dächer erreicht, die wahlweise für eine Dachbegrünung oder die Aufbringung von Solarkollektoren zur Verfügung stehen.


Durchbrochen und grünordnerisch gegliedert wird der Siedlungskörper von unterschiedlich dimensionierten öffentlichen Quartiersplätzen, die die Bewohnerschaft mit Erholungs- und Spielflächen versorgen und an die vorhandenen und geplanten Strukturen des grünen Netzes im Planungsgebiet anknüpfen; der vorhandene Baumbestand soll auf diesen Flächen soweit wie möglich erhalten und ergänzt werden. Weiteres grünordnerisches Merkmal des Quartiers sind „grüne Fugen“, die als private Grünflächen das Quartier flankierend zu den Hausgärten durchziehen, den Reihenhausgrundstücken eine rückwärtige Gartenerschließung ermöglichen und unter ökologischen Aspekten zur Verbesserung des Mikroklimas im Planungsgebiet beitragen.


Die erforderlichen Parkplätze für die Anwohner werden weitestgehend auf den jeweiligen Parzellen, bei Reihenhäusern anteilig im Haus und bei den Stadtvillen vorwiegend in Tiefgaragen untergebracht. Für verdichtete Gebäudetypologien, also zum Beispiel im Bereich von Gartenhof- und Reihenhäusern, sind ergänzend private Sammelparkierungen vorgesehen. Öffentliche Stellplätze, z. B. für Besucher, werden jeweils an den Quartierszufahrten, in straßenbegleitenden Park- / Grünstreifen und ergänzend an drei Quartiersplätzen angeboten. Zwei einzelne Stellplätze sind für „Carsharing“ ausgewiesen.



Büschelschesäcker


Das Quartier „Büschelschesäcker“ schirmt das Neubaugebiet am nördlichen Rand vom benachbarten Gewerbegebiet durch weitgehend geschlossene Gebäudeformen ab. Die Haupterschließung erfolgt über den Ahornweg, der in seinem bisherigen Ausbauquerschnitt an einem neuen öffentlichen Quartiersplatz endet. Hier endet auch die Erschließung für den motorisierten Individualverkehr in westlicher Richtung - die verkehrliche Verbindung bis zur verlängerten Jean-Stock-Straße ist lediglich für den öffentlichen Nahverkehr und für Fußgänger und Radfahrer möglich und wird über eine funktional und gestalterisch auszubildende „Busschleuse“ gesteuert.


Die kompakte Bebauung, die sich aus jeweils um einen Hof gruppierten großformatigen winkelförmigen Baukörpern und neun punktförmigen Stadtvillen mit flachen oder flach geneigten Dächern zusammensetzt, öffnet sich zum Grünraum und zu den westlich anschließenden Quartieren. Die Bebauung dient schwerpunktmäßig dem Etagenwohnen, wobei am Ahornweg in nächster Nähe zu den bestehenden Gewerbebetrieben ein Mischgebiet ausgewiesen wird, in dem insbesondere im Erdgeschoss, aber auch in oberen Etagen nicht wesentlich störende gewerbliche Nutzungen untergebracht werden können. Einzelnen Gebietsabschnitten sind Flächen für möglichst in die Gebäude integrierte Anlagen zur Wärmeversorgung bzw. Kraft-Wärme-Kopplung zugeordnet.

An der Nordspitze des Quartiers wird für den Bedarfsfall eine Reservefläche für eine weitere Kindertagesstätte vorgehalten.


Im Inneren des Quartiers liegt der linear ausgebildete zentrale, verkehrsberuhigte Erschließungsbereich, der über eine Abfolge von Höfen rhythmisiert ist und ein Andienen der einzelnen Wohngebäude ermöglicht. Die gewerblich nutzbaren Anteile des Mischgebiets hingegen können hauptsächlich von der Gebäudenord- bzw. -ostseite über eine separat anfahrbare private Parkplatzfläche oder direkt vom Ahornweg aus erschlossen werden – somit kann der gewerblich bedingte Verkehr (Beschäftigte, Kunden) aus dem Inneren der Wohnanlage herausgehalten werden. Abgesehen von diesen oberirdischen Parkplätzen erfolgt die Parkierung für die Anwohner möglichst vollständig in Tiefgaragen. Ergänzend ist auch im Quartier „Büschelschesäcker“ ein Standplatz für „Carsharing“ vorgesehen.


Die Gebäude erreichen überwiegend bis zu vier Geschosse, die zum Ahornweg orientierten Gebäudeteile des Mischgebiets dürfen fünf Geschosse haben und an der südlichen Spitze des Quartiers akzentuiert ein maximal sechsgeschossiger Solitärbau den am stärksten verdichteten Teil des gesamten Neubaugebiets (Geschossflächenzahl bis 2,0) und markiert gleichzeitig den Zugang zum übergeordneten Freiraum, einer keilförmigen Grünfläche, in die neben Bestandsgehölzen und neuen Baumpflanzungen auch Fuß- und Radwege sowie eine Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser eingegliedert sind.



Im Grünen Häuschen


Das Quartier „Im grünen Häuschen“ entwickelt sich entlang der weitergeführten Jean-Stock-Straße, die mit beidseitig angelegten Fußwegen und ergänzt um einen einseitigen Grün- / Parkstreifen die Haupterschließung des Gebiets bildet. Es greift die lockere, spielerisch unregelmäßige städtebauliche Grundstruktur der westlich angrenzenden Bestandsbebauung auf, überwiegend erschlossen durch verkehrsberuhigte, unregelmäßig aufgeweitete angerartige Wohnstraßen und geprägt von großzügigen Hausgärten, die sich grünordnerisch mit dem zentralen Freiraum entlang des Mittleren Anwandewegs verzahnen.


„Im Grünen Häuschen“ ist das am wenigsten dicht bebaute Teilbaugebiet und erreicht bei bis zu zweigeschossiger Bauweise und voraussichtlichen Grundstücksgrößen zwischen 280 qm und vereinzelt bis 700qm eine Geschossflächenzahl von maximal 0,7. Gebäudestellung und                  -orientierung sind relativ flexibel wählbar, die Gestaltungskonzeption sieht eine Ausführung aller Hauptgebäude mit 15° bis 20° geneigten Satteldächern vor. Die Parkierung für die Anwohner erfolgt praktisch vollständig auf den jeweiligen Parzellen, bei den (wenigen) Reihenhäusern evtl. teilweise im Haus und ergänzend in Sammelparkierungen. Öffentliche Stellplätze werden in Park- / Grünstreifen innerhalb der angerartigen Anliegerstraßen angeboten.


Auch das Quartier „Im Grünen Häuschen“ mit seinen ausschließlich Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern erhält mit einem eigenen Quartiersplatz einen räumlichen Kristallisationspunkt.


Im verbleibenden Freiraum zwischen der nördlichen Häuserreihe und der Kleinen Schönbuschallee werden u. a. Fuß- / Radwegeverbindungen zur Kleinen Schönbuschallee und Flächen für die Versickerung des auf den Straßen anfallenden Niederschlagswassers untergebracht; die relativ großzügigen Hausgrundstücke im Quartier erlauben es, dass das anfallende Dachflächenwasser auf den Grundstücken selbst zur Versickerung gebracht und nicht zentral abgeleitet wird.


Für modellhafte Formen des ökologischen Bauens bieten sich die beiden Gruppen von Häusern südlich der Haupterschließungsstraße an: Mit deutlich reduzierten Querschnitten der Anliegerstraße bei gleichzeitiger Einordnung einer Sammelparkierungsanlage ist hier ein autofreies oder autoarmes Wohnen obligatorisch. Bei entsprechender Flächenverfügbarkeit durch die Kommune könnten hier im Rahmen des Grundstücksverkaufs flankierend auch weitere Standards des ökologischen und ressourcenschonenden Bauens (z. B. „PlusEnergie-Haus“) vereinbart werden, die sich dem Regelungskatalog des Bauplanungsrechts entziehen.



Konzeptionelle und fachplanerische „Bausteine“:


Nachhaltigkeit und schonender Umgang mit Ressourcen:


Integraler Bestandteil des Gesamtkonzeptes sind Elemente eines nachhaltigen und umweltschonenden Städtebaus. Dies spiegelt sich zunächst wider in der Auswahl, Ausrichtung und Anordnung der Baukörper unter Berücksichtigung solarer und energetischer Belange sowie in den Regelungen für einen möglichst umweltschonenden Wasserhaushalt. Von besonderer Bedeutung sind aber auch die Elemente flächensparenden Bauens durch Bereitstellung maßvoll verdichteter Wohnformen, sparsame Erschließungsanlagen und die Schaffung kurzer, attraktiver Wegebeziehungen zwecks Begünstigung alltäglicher Besorgungen ohne Kraftfahrzeug, ergänzt durch Möglichkeiten zum autofreien bzw. autoarmen Wohnen, „Carsharing“ und eine gute Anbindung an den ÖPNV. Für letztgenannte Aspekte kann die Bauleitplanung lediglich die Rahmenbedingungen schaffen, Realisierung und Vollzug entziehen sich den planungsrechtlichen Möglichkeiten. Gleiches gilt für die angestrebten Formen einer möglichst umwelt- und ressourcenschonenden Energieversorgung.



Entwässerung:


Die Entwässerung des Plangebiets muss im „Trennsystem“ erfolgen: Häusliches Schmutzwasser wird über einen Schmutzwasserkanal abgeführt, auf Straßen und überbauten Flächen anfallendes Niederschlagswasser wird nahezu vollumfänglich gesammelt, in einer großen zentralen sowie in drei kleineren dezentralen Flächen zur Versickerung gebracht und dem Grundwasser wieder zugeführt. Im Teilbaugebiet „Im Grünen Häuschen“ kann auf den versiegelten Flächen anfallendes Regenwasser unmittelbar auf den für diesen Zweck ausreichend großen Grundstücken selbst versickert werden.

Zwecks Erkundung der Versickerungsfähigkeit der Böden im Bebauungsplangebiet wurden ein Bodengutachten erstellt und an ausgewählten Stellen Versickerungsversuche durchgeführt. Auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse, die im Ergebnis der Versickerungsversuche eine in Teilbereichen nicht ganz so gute Versickerungsfähigkeit der Böden erbrachten wie ursprünglich angenommen, wurden die für die Versickerung des anfallenden Niederschlagswassers erforderlichen Flächen durch hydraulische Berechnungen bemessen. So werden im Plangebiet in der Summe voraussichtlich ca. 17.000qm „Fläche zur Versickerung von Niederschlagswasser“ benötigt und im Bebauungsplan ausgewiesen. Gleichzeitig sind diese Flächen als „Flächen für Abgrabungen“ festgesetzt, weil sie zwecks Ausbildung von Sickermulden eingetieft werden müssen. Im Niederschlagsfall stauen die Sickermulden zwar lediglich bis zu 50cm hoch ein, hauptsächlich bedingt durch die Tiefenlage der zuführenden Regenwasserkanäle liegen die Sohlen dieser Mulden allerdings deutlich tiefer: Bei den drei kleineren dezentralen Versickerungsflächen werden Tiefen bis zu 2m erreicht, bei der großen zentralen Versickerungsfläche Tiefen zwischen 3m bis maximal 4m. Die Versickerungsflächen haben relativ geringe Böschungsneigungen von 1 zu 4 (= ca. 15°) und erwecken auch im Falle der großen Versickerungsfläche aufgrund deren Weitläufigkeit nicht den Eindruck eines „technischen Bauwerks“. Vielmehr haben sie die Gestalt einer offenen Wiesenfläche (Baumpflanzungen sind nicht möglich) und werden möglichst unaufdringlich durch Geländemodellierungen in die umgebenden (Frei-)Räume eingefügt.



Solarenergetische Optimierung:


Die durch einen Gutachter erstellte ausführliche solare und energetische Analyse des Siegerentwurfs aus dem städtebaulichen Wettbewerb hat grundsätzlich zum Ergebnis, dass im Plangebiet überwiegend gute bis sehr gute Voraussetzungen für Solarthermie (solarthermische Erwärmung des Brauchwassers) und für Photovoltaik vorliegen (mit einigen baukörperorientierten Einschränkungen im Teilgebiet „Im Grünen Häuschen“). Allerdings ist der verfügbare passive Solargewinn nicht flächendeckend optimal ausgeschöpft - solare Verluste sind in Einzelfällen vor allem begründet durch gegenseitige Verschattung der Gebäude untereinander, punktuell auch durch die Gebäudestellung und -orientierung (insbesondere „Im Grünen Häuschen“) und ganz allgemein durch Schattenwurf von Bäumen.

Für eine Errichtung von Gebäuden mit Passivhausstandard kommen in erster Linie alle (mindestens) viergeschossigen Gebäude (Stadtvillen und Geschosswohnungsbauten) in Betracht, mit Einschränkungen auch dreigeschossige Reihenhäuser im Teilgebiet „Mittlere Anwande“. Die übrigen Gebäudetypen erfordern deutlich erhöhte technische und wirtschaftliche Aufwendungen für eine Passivhausbauweise.


Soweit mit den städtebaulichen Zielen vereinbar und in Abwägung mit anderen, auch konkurrierenden, Belangen, z. B. der Durchgrünung, vereinbar, wurden eine Reihe von Vorschlägen zur solarenergetischen Verbesserung des Neubaugebiets aufgegriffen. Zu nennen ist hier beispielsweise die Vergrößerung von Gebäudeabständen, wobei allerdings das solarenergetisch als optimal empfohlene Verhältnis von Gebäudeabstand zu Höhe von 2,5 nicht erreicht wird – ein solcher Wert erfordert Gebäudeabstände, die weit über den Abstandsflächenvorschriften der Bayerischen Bauordnung liegen und letztlich dem Planungsziel einer kompakten, Flächen sparenden, maßvoll verdichteten Siedlungsform im Plangebiet entgegen stehen. Auch wurde der Empfehlung zur Veränderung der Lage und Orientierung einer Reihenhauszeile „Im Grünen Häuschen“ gefolgt.

Nicht gefolgt wurde z. B. der Empfehlung im Zusammenhang mit der Verschattung durch Bäume: Eine Beseitigung von (erhaltenswerten) Gehölzen sowie ein Verzicht auf Neupflanzungen ausschließlich aufgrund deren Verschattungseffekte wird ausgeschlossen – hier haben die Vermeidung eines weiteren Eingriffs in Natur und Landschaft sowie positive stadtklimatische und grünordnerische Aspekte Vorrang vor solarenergetischen Verbesserungen.
Im Bebauungsplan nicht zwingend verankert wurde die zum Zwecke der Verschattungsverringerung vorgeschlagene Begrenzung der jeweils nördlichen Gebäudewand zweigeschossiger Häuser im Gebiet „Mittlere Anwande“ auf eine Höhe von 5,30 m über Erdgeschossfußboden, da dies gerade bei Gebäuden mit kontrollierter Lüftung keine normal üblichen Geschosshöhen zuließe und nur mit hohem bautechnischen Aufwand zu Lasten der Bauherrn zu leisten wäre. Gleiches gilt für die vorgeschlagenen reduzierten First- und Traufhöhen bei zweigeschossigen Gebäuden mit flachgeneigtem Satteldach „Im Grünen Häuschen“.

Insgesamt konnten auf Basis der gutachterlichen Analyse und Empfehlungen jedoch deutliche Verbesserungen der solaren und energetischen Eignung des Bebauungskonzepts erzielt werden. Aufgrund der beabsichtigten baulichen Verdichtung und im Interesse eines gewissen Gestaltungsspielraums für die zukünftigen Bauherrn haben allerdings nicht alle Optimierungsvorschläge Berücksichtigung im Bebauungsplanentwurf gefunden. Im Vergleich zum Bebauungsplan-Vorentwurf haben sich hier keine wesentlichen Veränderungen ergeben.



Wärme- und Energieversorgung:


Im Auftrag der Aschaffenburger Versorgungs GmbH wurde durch ein Ingenieurbüro ein energiewirtschaftliches Versorgungskonzept für das Neubaugebiet „Anwandeweg“ erstellt. Aufgrund der durch den Bebauungsplan begünstigten Effekte einer „Solarisierung“ und insbesondere infolge der Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) zur Gebäudedämmung im Neubau ist der verbleibende Bedarf an Restwärme im gesamten Gebiet so gering, dass Errichtung, Betrieb und Unterhalt eines Gasnetzes für das Gesamtgebiet nicht wirtschaftlich sind. Lediglich im Randbereich könnten einzelne Anwesen an das bereits vorhandene Gasnetz angeschlossen werden, zudem ist für die Erweiterung des Zentrums (incl. Schulstandort) und für das Teilbaugebiet „Büschelschesäcker“ aufgrund deren höherer Bebauungsdichte eine Nahwärmeversorgung, aus ökologischer Sicht am Besten in Kraft-Wärme-Kopplung, möglich und sinnvoll. Für das übrige Plangebiet soll durch den Versorgungsträger ein entsprechend leistungsfähiges Stromnetz verlegt werden, so dass dominierend eine elektrobasierte Wärmeversorgung ermöglicht wird. Dadurch wird i. d. R. der Wärmebedarf eines Wohnhauses über Wärmepumpen (evtl. unterstützt durch eine Solar- / Photovoltaikanlage auf dem Dach) gedeckt.

Im Bebauungsplan kann die Art der tatsächlichen Energieversorgung der einzelnen Haushalte nicht festgesetzt werden – dies entzieht sich dem Regelungskatalog der Bauleitplanung. Möglich ist nur die Festsetzung der Flächen für entsprechende Anlagen. In Reaktion auf die o.g. Erkenntnisse wurden daher im Bebauungsplan im Bereich des Zentrums und des Teilbaugebiets „Büschelschesäcker“ mehrere Flächen für Anlagen zur Erzeugung von Wärme bzw. zur Kraft-Wärme-Kopplung ausgewiesen. Ergänzend ist zum Zwecke der verstärkten Versorgung des Plangebiets mit elektrischer Energie eine Reihe von Standorten für Trafostationen vorgehalten.


Gemäß Empfehlung der „Energie- und Klimaschutzkommission“ vom 28.01.2014 gelten für das Plangebiet „Anwandeweg“ bezüglich der zukünftigen Energieversorgung folgende über die Regelungsmöglichkeiten des Bebauungsplans hinausgehende Zielsetzungen:


-        Das Baugebiet „Anwandeweg“ soll durch eine moderne, innovative und leistungsfähige Infrastruktur Muster-Baugebiet für eine Versorgung mit erneuerbarem Strom werden. Dazu werden in Zusammenarbeit mit dem örtlichen Versorger (AVG) alle technisch möglichen und wirtschaftlich sinnvollen Möglichkeiten für eine Erzeugung von erneuerbarem Strom, eine leistungsfähige optimale Verteilung und eine konsequente Nutzung von vor Ort erzeugtem erneuerbarem Strom für elektrische Verbraucher, Heizzwecke und Mobilität ausgeschöpft.


-        Zur Vermeidung von Konkurrenzsituationen zwischen fossilen Energieträgern und erneuerbarem Strom und wegen der mangelnden Wirtschaftlichkeit wird eine flächendeckende Infrastruktur für Gasversorgung nicht gebaut. Fossiles Erdgas wird nur zur Kraft-Wärme gekoppelten Nutzung eingesetzt, der dabei erzeugte Strom soll ortsnah verbraucht werden.


Über die Fragen der Energieversorgung hinausgehend hat die Energie- und Klimaschutzkommission weiterhin empfohlen:


-        Ausarbeitung einer Richtlinie zum klimafreundlichen Bauen für den Verkauf städtischer Grundstücke. Inhalt der Richtlinie ist ein eigener Standard zum klimafreundlichen Bauen (z.B. erhöhte Dämmstandards) für die zu errichtenden Gebäude. Die Einhaltung des Standards wird Bestandteil des Kaufvertrags.
-        Ausweisung von (mindestens drei) Stellplätzen mit Stromtanksäule für Elektroautos für „Car-Sharing“-Modelle an geeigneter Stelle, um eine umweltgerechtere Mobilität zu fördern. Die Stromversorgung erfolgt mit Strom aus regenerativen Quellen.



Arten-, Natur- und Landschaftsschutz, naturschutzrechtlicher Ausgleich:


Herausragende Bedeutung für die Bauleitplanung und eine Realisierung des Baugebiets „Anwandeweg“ haben die rechtlichen und inhaltlichen Anforderungen des Arten- und Naturschutzes. Zur Bewältigung der damit verbundenen Aufgaben wurden gutachterlich eine „spezielle artenschutzrechtliche Untersuchung“ und eine Grünordnungsplanung einschließlich einer naturschutzrechtlichen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung erstellt und zur Sicherstellung der erforderlichen arten- und naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ein neues „Ökokontogebiet Rosenberg“ sowie acht weitere Ausgleichsflächen (davon drei im Plangebiet) verbindlich festgelegt.

Unmittelbar betroffen von den durch die Bebauungsplanung vorbereiteten arten- und naturschutzrechtlich relevanten Eingriffe sind zunächst die im Plangebiet vorkommenden geschützten Tierarten Gartenrotschwanz, Wendehals, Grünspecht, Zauneidechse sowie Fledermäuse (nur Sommerquartiere) sowie ein geschütztes Sandmagerrasenbiotop, das durch das Neubaugebiet unweigerlich verloren geht. Dazu kommen die z. B. durch Bodenversiegelung und durch die Beseitigung von Vegetation verursachten „allgemeinen“ Eingriffe in die Schutzgüter von Natur und Landschaft, die ebenfalls auszugleichen sind.

Im Ergebnis der arten- und naturschutzrechtlichen Untersuchungen und auf Basis der Grünordnungsplanung und der naturschutzrechtlichen Eingriffs- / Ausgleichsbilanzierung setzt daher der Bebauungsplan lückenlos eine ganze Reihe von Flächen und Maßnahmen fest, die den erforderlichen Ausgleich und Ersatz sicher stellen. Im Überblick (jeweils Kurzfassung) sind dies folgende Flächen und Maßnahmen:

-        Ausgleichsfläche „A1“ (im Plangebiet selbst gelegen):
Vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen und Bodenversiegelungen, Entfernung von Zier- und Nadelgehölzen sowie einzelnen Verbuschungen, Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünland durch dauerhaften Erhalt von 22 der bestehenden Laub- und Obstbäume, ergänzende Neupflanzung von mindestens 47 Obstbäumen […]
-        Ausgleichsfläche „A2“ (im Plangebiet selbst gelegen):
Vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen und Bodenversiegelungen, Entfernung von Zier- und Nadelgehölzen sowie einzelnen Verbuschungen, Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünland durch dauerhaften Erhalt von 38 der bestehenden Laub- und Obstbäume, ergänzende Neupflanzung von mindestens 23 Obstbäumen und 500 qm Sträuchern […]
-        Ausgleichsfläche „A3“ (im Plangebiet selbst gelegen):
Vollständige Beseitigung von baulichen Anlagen und Bodenversiegelungen, Entfernung von Zier- und Nadelgehölzen sowie einzelnen Verbuschungen, Erhaltung und Entwicklung von Extensivgrünland durch dauerhaften Erhalt von 6 der bestehenden Laub- und Obstbäume, ergänzende Neupflanzung von mindestens 7 Obstbäumen […]
-        Ausgleichsfläche „A4“ (auf Fl.Nr. 1280/0 Gemarkung Leider / Hafengebiet):
Umsiedlung eines Sandmagerrasens aus dem Baugebiet durch Gewinnung der wertgebenden Pflanze Sand-Grasnelke auf der Spenderfläche im Nordwesten des Bebauungsplangebietes vor Beginn der Baufeldräumung durch Abstreifen der Samen und Ausstechen der Pflanzen im Spätsommer/Herbst, Ausbaggern des expansiven Neophyten „Japanischer Stauden-Knöterich“ mit Wurzelballen im Süden der Ausgleichsfläche einschließlich Abfuhr ohne Zwischenlagerung, Abschieben und Abfuhr des nährstoffreichen Oberbodens mit 30 cm Tiefe auf der sonstigen Fläche, Aufbringen und Einebnen von nährstoffarmem, sandigem Umgebungssubstrat, gleichmäßige Verteilung der aus dem Bebauungsplangebiet gewonnenen Samen und Pflanzung der ausgestochenen Sand-Grasnelke im Spätsommer / Herbst […]
-        Ausgleichsflächen „A5“ (Fl.Nr. 522, 524, 2874 Gemarkung Leider / Nilkheimer Mainwiesen):
Entwicklung von extensivem Grünland und ergänzende Pflanzung von mindestens 50 Obstbäumen, Unterhalt des Grünlands mit zweimaliger Mahd pro Jahr (Ende Juni, September), Entfernung des Schnittgutes, Verzicht auf Düngung und Biozideinsatz oder Schafbeweidung (=1,4 GV/ha)
-        Ausgleichsflächen „A6“ (Fl.Nrn. 8890, 8890/2, 8912, 8913, 8907 Gemarkung Schweinheim / am Bischberg):
Aufhängen von 16 Halbhöhlennistkästen für den Gartenrotschwanz, Anbringen von 6 Wendehals-Nistkästen in geeigneter Weise in bestehenden Baumbeständen, alternativ Ersatz von Naturhöhlen durch tote Bäume, stehendes Totholz oder Baumschnitt aus dem Baugebiet
-        Ausgleichsflächen „A7“ (Fl.Nrn. 24439, 24440, 24440/1, 24441, 24442 Gemarkung Leider / Am Schanzenbuckel an der Niedernberger Straße und Fl.Nr. 3020 am aufgelassenen Bahndamm nördlich des Nilkheimer GI-Gebietes):
- Bereich 1: Herstellung eines Ersatzlebensraums zugunsten der Zauneidechse als halboffene Landschaft mosaikartig verteilten Biotoptypen (20-25 % Sträucher, 10-15 % Brachflächen, 20-30 % dichte Ruderalvegetation, 20-30 % lückige Ruderalvegetation auf überwiegend grabbarem Substrat, 5-10 % Sonnenplätze/Eiablageplätze/Winterquartiere), Herstellung des Ersatzlebensraums mindestens 1 Jahr vor Beginn der Eingriffe durch Baufeldräumung im Bebauungsplangebiet; bis zum Beginn der Flächenherrichtung: Erhaltung der Fläche als vegetationsfreie Schwarzbrache, dann Einzäunung mit eingegrabenem Zaun, Anlage eines Bodenreliefs mit süd- und südwestorientierten Böschungen unterschiedlicher Neigung, Anlage von Kleinstrukturen (Totholzhaufen, Steinhaufen mit Sandkern, Sandlinsen), Ansaat mit artenreichem, autochthonem Magerrasen auf Teilflächen, Ruderalflächen durch Sukzession auf Teilflächen, Entwicklung von verstreut liegenden Gebüschen durch Pflanzung (gemäß Pflanzenauswahl Tabelle A) oder Sukzession einschließlich Säumen […]
- Bereich 2: Optimierung der Habitatbedingungen im Bereich des aufgelassenen, schon von Zauneidechsen besiedelten Bahndammes nördlich des Nilkheimer GI-Gebiets, Entwicklung der Fläche zu mosaikartig verteilten Biotoptypen (20-25 % Sträucher, 10-15 % Brachflächen, 20-30 % dichte Ruderalvegetation, 20-30 % lückige Ruderalvegetation auf überwiegend grabbarem Substrat, 5-10 % Sonnenplätze/Eiablageplätze/Winterquartiere), Anlage von Kleinstrukturen (Totholzhaufen, Sandlinsen), Durchführung der Maßnahme vor Beginn der Baufeldräumungen […]
-        Ausgleichsfläche „A8“ (Fl.Nr. 11705 Gemarkung Schweinheim / im „Ökokontogebiet Neurod“):
Aufhängen von 9 Halbhöhlennistkästen für den Gartenrotschwanz, Anbringen von 4 Wendehals-Nistkästen in geeigneter Weise in bestehenden Baumbeständen; alternativ: Ersatz von Naturhöhlen durch tote Bäume, stehendes Totholz oder Baumschnitt aus dem Baugebiet
-        Ausgleichsmaßnahmen auf der städtischen Sammelausgleichsfläche „Ökokonto Neurod“ im Umfang von 1.279.144 Biotopwertpunkten
-        Ausgleichsmaßnahmen auf der städtischen Sammelausgleichsfläche „Ökokonto Rosenberg“: im Umfang von 1.194.987 Biotopwertpunkten

Im Plangebiet verteilt setzt der Bebauungsplan noch eine Reihe weiterer Erhaltungs- und Pflanzmaßnahmen (vornehmlich Bäume) fest. Darunter fallen z. B ein Erhaltungsgebot für fünf Gehölzflächen, die Erhaltung von weiteren 28 Einzelbäumen sowie zusätzliche Neupflanzungen von Bäumen auf öffentlichen Grünflächen (1 Baum je 550 qm Fläche, ohne Ausgleichsflächen, Erhaltung von Bäumen wird angerechnet) und im Straßenbegleitgrün (durchschnittlich alle 15-20 m ein Baum). Insgesamt wird sich die Anzahl der Bäume im öffentlichen Raum auf eine Größenordnung von etwa 250 Stück summieren, dazu kommen noch verpflichtende Baumpflanzungen auf den Wohnbaugrundstücken (1 Baum je 200 qm Grundstücksfläche), die zur Durchgrünung des Gebiets beitragen.



Immissionsschutz:


Gemäß Schallimmissionsprognose (erstellt vom Stadtplanungsamt, Stand Februar 2014) wurden die zu erwartenden Auswirkungen des Verkehrslärms der umliegenden Straßen, des Gewerbelärms aus benachbarten Gewerbegebieten sowie des Sport- und Freizeitlärms umliegender Sport- und Freizeitanlagen berechnet. Im Ergebnis ist festzustellen, dass es ausschließlich am südlichen Rand des Plangebiets tagsüber zu leichten Überschreitungen der Orientierungswerte nach DIN 18005 bzw. der Immissionsrichtwerte der TA Lärm für Allgemeine Wohngebiete um +1 dB(A) kommt.
Zur Lösung dieses Konflikts wurden die entlang des Ahornweg angeordneten Teilbaugebiete WA 11 durch Ausweisung einer öffentlichen Grünfläche um 8,5 m vom Ahornweg abgerückt und ergänzend mit Maßnahmen zum aktiven und passiven Schallschutz versehen: So dürfen in einem parallel zur Straßenbegrenzungslinie des Ahornwegs verlaufenden Korridor in einer Tiefe von 12 m alle Fenster von Aufenthaltsräumen nur feststehend und nicht öffenbar erstellt werden. Hierbei ist zu beachten, dass aufgrund der festgesetzten überbaubaren Flächen ohnehin nur geringe Anteile der zukünftigen Wohngebäude in diesen Korridor hineinragen werden und somit unter diese Bestimmung fallen – für die meisten der Wohngebäude im Teilbaugebiet wird diese Festsetzung daher nicht relevant.
Die Freiräume der betreffenden Grundstücke sind zudem zwingend mit einer Einfriedung in Höhe von 1,80 m bis 2 m zu schützen. Diese Einfriedungen können geschlossene Holzzäune, Mauern verputzt oder in Sichtbeton oder andere Materialien in Kombination mit einer vorgepflanzten standortheimischen Hecke sein und müssen innerhalb einer Hausgruppe eine einheitliche Form und Gestaltung aufweisen. Verbleibende geringfügigste Überschreitungen unter der Schwelle von 1 dB(A) für einzelne Freiräume im Teilbaugebiet WA 11 und für die Südseite einer „Stadtvilla“ im Teilbaugebiet WA 5 sind tolerabel.

Weitere Überschreitungen der zulässigen Lärmimmissionswerte wurden nicht prognostiziert; auch der im Freiraum nahe des Zentrums geplante Bolzplatz ist tagsüber und innerhalb der Ruhezeiten immissionsschutzrechtlich unkritisch.



Verkehrstechnische Untersuchung:


In einer verkehrstechnischen Untersuchung wurde geprüft, ob und wie sich die Erschließung und Aufsiedlung des Plangebiets „Anwandeweg“ auf die Leistungsfähigkeit der Hauptanbindungen an die Großostheimer Straße auswirkt. Ausgangspunkt für die Untersuchung ist die Vorgabe, dass die verkehrliche Anbindung des Gebietes an das klassifizierte Straßennetz im Süden über die beiden lichtsignalgeregelten Einmündungen St 3115 Großostheimer Straße / Aspenweg und St 3115 Großostheimer Straße / Lorbeerweg erfolgen soll und eine Abwicklung über den nördlichen Anschluss an die B 26 (Kleiner Auweg) vermieden werden soll.

Hierfür wurden die für die Siedlungserweiterung zu erwartenden Verkehrsmengen großzügig abgeschätzt und deren verkehrliche Auswirkungen auf die beiden Anschlusspunkte aufgezeigt. Um bezüglich der Leistungsfähigkeitsuntersuchung auf der sicheren Seite zu liegen, wurde von einem Abfluss des gesamten Verkehrs über die beiden untersuchten Knotenpunkte an der St 3115 ausgegangen – also ohne Abzug eines nicht auszuschließenden Teilabflusses über den Kleinen Auweg zur B 26.

Im Ergebnis wird festgestellt, dass die beiden untersuchten Einmündungen an der St 3115 auch den zukünftig zu erwartenden Verkehr leistungsfähig abwickeln können. Erforderlich ist hierfür lediglich eine Anpassung der Signalsteuerung an den Knotenpunkten. In der „Morgenspitze“ wird die bisherige „befriedigende Verkehrsqualität“ (sogenannte Qualitätsstufe C des Verkehrsablaufs - QSV C) trotz der erhöhten Verkehrsmengen unverändert bestehen bleiben, in der „Abendspitze“ verschlechtert sich der Verkehrsablauf von einer befriedigenden auf eine ausreichende Stufe (QSV D). Durch die zusätzlichen ab- und einbiegenden Fahrzeuge werden sich die Freigabezeiten in der Hauptrichtung entlang der St 3115 verkürzen und somit die Wartezeiten erhöhen, allerdings nicht maßgebend.

Nicht ausgeschlossen werden kann aufgrund der kürzeren Fahrwege für den nordwestlichen Wohngebietsabschnitt „Im Grünen Häuschen“ eine zusätzliche Belastung für den nördlichen Anschluss an die B 26 über den „Kleinen Auweg“; hier kann es zu zusätzlichen Belastungen von rund 70 Fahrzeugen in der Spitzenstunde kommen. Dadurch würden die Anschlüsse zur Großostheimer Straße entlastet.



Parkraumerhebung Ahornweg:


In einer stichprobenhaften Parkraumerhebung wurden Anzahl und Belegung der Kfz-Stellplätze in den unmittelbar an das Bebauungsplangebiet angrenzenden Straßenabschnitten des Ahornweg und der Martin-Luther-Straße erfasst. Zur Verfügung stehen hier derzeit insgesamt 132 Stellplätze, die überwiegend beidseitig der benannten Straßenabschnitte in Park- / Grünstreifen als Längsparker eingeordnet sind.

Bei der ersten Untersuchung tagsüber am Dienstag, den 11.02.2014 zwischen 11.00 und 12.00 Uhr waren 114 Stellplätze belegt, zusätzlich parkten 19 Fahrzeuge nicht ordnungsgemäß (also z. B. wild „auf der Wiese“ jenseits der offiziellen Parkstände). Frei waren 18 noch Parkplätze. Rechnet man die „Falschparker“ mit ein, ist der entlang der Straßen verfügbare Parkraum tagsüber während der Betriebszeiten der ansässigen Unternehmen ausgeschöpft, was natürlich auch damit zusammen hängt, dass viele Betriebsangehörige ihr Fahrzeug im öffentlichen Raum statt auf den Betriebsgrundstücken abstellen.

Bei einer zweiten Untersuchung abends am Dienstag, den 11.03.2014 zwischen 18.00 und 18.30 Uhr waren lediglich 36 Stellplätze belegt, weitere 6 Fahrzeuge parkten nicht ordnungsgemäß. 96 Parkplätze waren frei.

Die Ergebnisse der Parkraumerhebung zeigen, dass die zur Verfügung stehenden öffentlichen Parkplätze derzeit vornehmlich von Fahrzeugen der auf der Südseite des Ahornwegs angesiedelten Gewerbebetriebe (Betriebsfahrzeuge und private Kfz von Beschäftigten) belegt werden. Abends sind über 70% der öffentlichen Stellplätze frei. Dies gilt sicher auch für das Wochenende außerhalb der Betriebszeiten. Folglich sind zu den Zeiten, zu denen die Wohnbevölkerung oder Besucher öffentliche Stellplätze am stärksten nachfragen – nämlich über Nacht und am Wochenende -, auch viele Stellplätze verfügbar.


Innerhalb des Neubaugebiets „Anwandeweg“ können auf gesondert ausgewiesenen öffentlichen Parkplätzen (ca. 50 Stp.) sowie in Park- / Grünstreifen im Straßenraum (ca. 200 Stp.) voraussichtlich rund 250 öffentliche Kfz-Stellplätze neu angeboten werden. In diese Summe ist der geplante größere öffentliche Stellplatz an der Martin-Luther-Straße nicht eingerechnet, da er zumindest teilweise die auf der anderen Straßenseite durch eine Vergrößerung des Marktes entfallenden Stellplätze kompensieren muss. Der private Stellplatzbedarf ist nach Maßgabe der städtischen Stellplatzsatzung auf den Baugrundstücken zu erfüllen.

Entlang des Ahornwegs bleibt das öffentliche Stellplatzangebot insgesamt in etwa gleich: Zwar fallen aufgrund der Anbindung der für das Gebiet „Mittlere Anwande“ notwendigen Erschließungsstraßen einige Stellplätze zwangsläufig weg, allerdings werden gemäß Bebauungsplanentwurf im Abschnitt zwischen der neuen Verbindungsspange und dem Hibiskusweg (gegenüber der Polizei) 16 Senkrechtstellplätze an Stelle von aktuell fünf Längstellplätzen eingeordnet – hier herrscht derzeit augenscheinlich der größte Parkdruck, was an der größten Zahl von Falschparkern in diesem Bereich ablesbar ist.

Aus städtebaulicher Sicht ist das Angebot an öffentlich verfügbaren Stellplätzen im und am Rand des Plangebiets zukünftig völlig ausreichend. Dies gilt erst recht unter dem Aspekt, dass eine Begünstigung des nicht motorisierten Verkehrs innerhalb des Plangebiets ausdrückliches städtebauliches Ziel ist.



Wesentliche Änderungen im Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2014 im Vergleich zum Vorentwurf vom 03.06.2013:


In ihren Grundzügen hat sich die Planung nicht verändert, allerdings enthält der Bebauungsplanentwurf im Unterschied zum Vorentwurf eine ganze Reihe von Ergänzungen und Konkretisierungen und ist nun mit dem vollständigen Regelungskatalog ausgearbeitet. Folgende wesentliche Veränderungen, die häufig durch textliche Festsetzungen Eingang in die Planung gefunden haben, seien genannt:


-        Bebauung:
- Veränderungen der überbaubaren Flächen und / oder des Maßes der baulichen Nutzung in einigen Teilbaugebieten (z.B. MI 1, MI 2, WA 5, WA 10, WA 11, WA 12)
- Ausweitung des Teilbaugebiets WA 3 durch Integration des Anwesens „Kleine Schönbuschallee 97“
- Wegfall eines Baugrundstücks im Teilbaugebiet WA 11 (Nord) aufgrund der erforderlichen Einordnung einer Fläche für Stellplätze und Garagen
- Wegfall eines Baugrundstücks im Teilbaugebiet WA 12 zu Gunsten der Vergrößerung der Versickerungsfläche
- Begrenzung der Zahl der zulässigen Wohnungen in einigen Teilbaugebieten
- Festsetzung der Möglichkeit verringerter Abstandsflächen in einigen Teilbaugebieten
- Konkretisierung der zulässigen Gebäudehöhen durch Festsetzung absoluter Höhenbegrenzungen über NormalNull
- Verpflichtung zur Dachbegrünung bei flachen / flach geneigten Dächern (Ausnahme: Solaranlagen auf der Dachfläche)
- Festsetzung gestalterischer Regelungen für die Dachlandschaft, Vorgärten und Einfriedungen
-        Verkehr:
- Verfeinerung der Führung und Bemessung der Verkehrsanlagen: Berücksichtigung erforderlicher Wendeanlagen für Müllfahrzeuge, Verbreiterung der beiden wichtigsten Fuß- und Radwege, Überarbeitung der „Busschleuse“
- Ergänzung eines Fuß- und Radwegs zum Lorbeerweg
- Veränderung der verkehrlichen Erschließung für das Teilbaugebiet WA 11
- Festsetzung von Flächen für Gehrechte zwecks Gartenerschließung von Reihenhäusern
- Ausweisung zusätzlicher öffentlicher Stellplätze im Plangebiet, Festsetzung einer Option zur Errichtung einer Parkpalette auf dem Parkplatz an der Martin-Luther-Straße
- Vorhaltung von drei Standplätzen für „Carsharing“
- Textliche Festsetzungen mit differenzierten Vorgaben für die Unterbringung des ruhenden Verkehrs auf den Baugrundstücken
-        Freiraum, Grünordnung und naturschutzrechtlicher Ausgleich:
- Festsetzung arten- und naturschutzrechtlicher Ausgleichsflächen und –maßnahmen innerhalb und außerhalb des Plangebiets
- Festsetzung einer Vielzahl von Erhaltungs- und Pflanzgeboten und –flächen
- Präzisierung der öffentlichen und privaten Grün- und Freiflächen bezüglich Abgrenzung und Zweckbestimmung
- Neueinordnung öffentlicher Grünflächen entlang des Ahornwegs und am östlichen Beginn der „Busschleuse“
- Reduktion der Zahl der öffentlichen Spielplätze (vier Stück statt vorher fünf) und Anpassung der Größen auf jeweils mindestens 500 qm
-        Immissionsschutz:
- Abrücken des Teilbaugebiets WA 11 vom Ahornweg um 8,5 m, zusätzliche Festsetzung zum passiven Schallschutz
-        Ver- und Entsorgung:
- Anpassung von Größe, Lage und Zuschnitt der Flächen für die Versickerung von Niederschlagswasser, ergänzende Festsetzung als Fläche für Abgrabungen
- Ausweisung von Flächen für die Energieversorgung (Erzeugung von Wärme / Kraft-Wärme-Kopplung, Trafostationen)
- Ausweisung möglicher Standorte für die Entsorgung von Wertstoffen



Zu 3.:        Anordnung der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs.2 BauGB

Der nun anstehende Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB.

Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Sie wird durch Aushang des Bebauungsplanentwurfs vom 24.03.2014 inkl. Begründung sowie der wesentlichen vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen und Informationen für die Dauer eines Monats erfolgen.
Die zu beteiligenden Behörden werden über die öffentliche Auslegung in Kenntnis gesetzt.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 12 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6)
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss" aufgrund des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.05.2014 (Anlage 1) abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pl/8/2/14. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße; - Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung - Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden - Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 2pl/8/2/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 13 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx , nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße;
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss"
abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / pl/8/3/14. Behandlung der Anträge der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014 und der FDP / KI vom 28.04.2014 sowie die Anträge der KI vom 02.05.2014 und der FDP vom 05.05.2014 wegen "Änderung der Geschäftsordnung des Stadtrates" und "Änderung der Entschädigungssatzung"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 3pl/8/3/14

.Beschluss: 1

1. Eine von der GRÜNE-Stadtratsfraktion sowie von FDP und KI beantragte Reduzierung der Mindeststärke von Fraktionen von drei auf zwei Mitglieder in § 5 Satz 2 der Geschäftsordnung des Stadtrates wird abgelehnt. Damit sind die Anträge in Anlage 2 insoweit abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit zugestimmt.

.Beschluss: 2

2. Der beantragten Änderung der Zusammensetzung des Ältestenrates, wonach der Ältestenrat neben den bisherigen Mitgliedern zusätzlich aus einem weiteren Mitglied jeder Ausschussgemeinschaft bestehen soll, wird zugestimmt. Dazu wird § 8 Abs. 2 Geschäftsordnung wie folgt neu gefasst:

„(2) Der Ältestenrat besteht aus dem Oberbürgermeister, dem oder den weiteren Bürgermeistern, den Vorsitzenden und je einem oder einer stellvertretenden Vorsitzenden der Stadtratsfraktionen und je zwei Vertretern oder Vertreterinnen jeder Ausschussgemeinschaft, sofern die Ausschussgemeinschaft ausschließlich aus im Stadtrat vertretenen Parteien und Gruppen ohne Fraktionsstatus besteht.“

3. Der beantragten Ergänzung von § 8 der Geschäftsordnung um eine Regelung, wonach die Tagesordnung des Ältestenrates an alle Stadtratsmitglieder verteilt werden soll, wird zugestimmt. Dazu wird in § 8 Abs. 3 Geschäftsordnung folgender Satz 3 neu eingefügt: „Die Tagesordnung des Ältestenrates wird allen Stadtratsmitgliedern zur Kenntnis zugesandt.“

4. Der beantragten Änderung der Satzung über die Gewährung von Entschädigungen an ehrenamtliche Stadtratsmitglieder wird insoweit zugestimmt, als dass die Verwaltung beauftragt wird, dem Stadtrat eine Änderungssatzung in der nächsten Sitzung vorzulegen, mit dem Ziel die Entschädigung für die Ausschussgemeinschaften zu verbessern.

5. Eine Entscheidung der von der GRÜNE-Stadtratsfraktion beantragten Änderungen der Anzahl und Zuständigkeiten von Ausschüssen wird bis zur Sommerpause 2014 zurückgestellt. Die Verwaltung wird dagegen beauftragt bis dahin mit den Stadtratsfraktionen, Parteien und Gruppen einen gemeinsamen Vorschlag auszuarbeiten, der dann dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.

6. Alle sonstigen beantragten Änderungen in den Anträgen der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 25.04.2014 und der FDP / KI vom 28.04.2014 sowie der KI vom 02.05.2014 und der FDP vom 05.05.2014 werden abgelehnt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

4. / pl/8/4/14. Rechnungsprüfungsausschuss der Stadt Aschaffenburg - Berichtigung der Beschlüsse des Stadtrates vom 05.05.2014 -zur namentlichen Bestellung der Mitglieder - zur Bestellung des/der Vorsitzenden sowie eines/einer Stellvertreters/Stellvertreterin des/der Vorsitzenden

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 4pl/8/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 Satz 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) und § 6 Abs. 1 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg hat die Stadt Aschaffenburg mit ihren ca. 70.000 Einwohnern einen Rechnungsprüfungsausschuss aus der Mitte des Stadtrates zu bilden und ein Ausschussmitglied zum Vorsitzenden zu bestimmen.


Mit Beschluss des Stadtrates vom 05.05.2014 (TOP 5) wurde der Rechnungsprüfungsausschuss gebildet und folgende Sitzverteilung einstimmig gebildet:

CSU
2 Ausschusssitze
SPD
2 Ausschusssitze
GRÜNE
1 Ausschusssitz
UBV/ÖDP
1 Ausschusssitz
FDP/KI
1 Ausschusssitz

Bei TOP 6 am 05.05.2014 wurden danach ein Vertreter der CSU zuviel als Mitglied des Rechnungsprüfungsausschusses versehentlich bestellt.

Bei TOP 7 wurde am 05.05.2014 auch eine Regelung im Vorsitz des Rechnungsprüfungsausschusses bestellt. Dabei wurde leider versehentlich Herr Stadtrat Karsten Klein als Vorsitzender und zugleich als Stellvertreter des Vorsitzenden für den Zeitraum vom 01.03.2019 bis 30.04.2020 vorgeschlagen und beschlossen. Ebenso ist der Zeitraum der Amtszeit von Herrn Stadtrat Blatt zu kurz, die Amtszeit geht vom 01.12.2017 bis 28.02.2019 und nicht bis 28.02.2018.

Nun erfolgt die umseitig eine Korrektur dieser Beschlüsse.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

.Beschluss:

1. Als Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses werden entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen, Gruppen und Ausschussgemeinschaften folgenden Stadtratsmitglieder bestellt:

Fraktion / Auschussgemein.
Mitglied
1. Stellvertreter/in
2. Stellvertreter/in
CSU
Werner Elsässer
Peter Schweickard
Rainer Kunkel

Brigitte Gans
Rainer Kunkel
Thomas Gerlach




SPD
Karin Pranghofer
Wolfgang Giegerich
Wolfgang Autz

Martina Fehlner
Anne Lenz-Böhlau
Theodor Bubenzer




GRÜNE
Thomas Mütze
Claus Berninger
Thomas Giegerich




UBV/ÖDP
Dr. Lothar Blatt
Willi Hart
Bernhard Schmitt




FDP/KI
Karsten Klein
Gerd Lüder
Johannes Büttner

2.        Als Vorsitzende des Rechnungsprüfungsausschusses der Stadt Aschaffenburg werden nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) folgende Ausschussmitglieder bestimmt:
       
       Karin Pranghofer                ab sofort     bis 31.07.2015
       Werner Elsässer        vom        01.08.2015 bis 30.09.2016
       Thomas Mütze        vom        01.10.2016 bis 30.11.2017
       Dr. Lothar Blatt        vom        01.12.2017 bis 28.02.2019
       Karsten Klein        vom        01.03.2019 bis 30.04.2020

2.        Als Stellvertreter des Vorsitzenden des Rechnungsprüfungsausschusses werden folgende Ausschussmitglieder bestimmt:

       Werner Elsässer                ab sofort     bis 31.07.2015
       Karin Pranghofer        vom        01.08.2015 bis 30.09.2016
       Karsten Klein        vom        01.10.2016 bis 30.11.2017
       Thomas Mütze        vom        01.12.2017 bis 28.02.2019
       Dr. Lothar Blatt        vom        01.03.2019 bis 30.04.2020

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pl/8/5/14. Verteilung der Geschäftsbereiche unter den Bürgermeistern der Stadt Aschaffenburg; - Anträge der CSU-, SPD- und GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 5pl/8/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 35 Abs. 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) und nach § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden in der Sitzung am 12. Mai 2014 zwei weitere berufsmäßige Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit 2014-2020 in der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister gewählt (siehe TOP Nr. 3 und 4 der Tagesordnung).

Nach Art. 46 Abs. 1 Satz 2 GO beschließt der Gemeinderat über die Verteilung der Geschäfte unter den Gemeinderatsmitgliedern. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat daher über die Zuweisung der Geschäfte, also die Referatszuschnitte, zu entscheiden (gem. § 2 Nr. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) oder auch Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO).

Die Verwaltung schlägt vor, die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales des
2. berufsmäßigen Bürgermeisters mit den entsprechenden städtischen Dienststellen zu belassen. Dies entspricht der bisherigen Praxis des Stadtrates. Der 2. Bürgermeister ist sodann als berufsmäßiger Referent der Stadtverwaltung für diese Aufgabenbereiche zuständig.

Für den Geschäftsbereich des 3. Bürgermeisters haben die Stadtratsfraktionen von CSU, SPD und GRÜNE mit den beigefügten Schreiben vom 22.04.2014 gemeinsam beantragt, dass diesem die Aufgabenschwerpunkte aus den Bereichen Umwelt, Energie und Verbraucherschutz zugewiesen werden sollen. Nach Auffassung der Verwaltung beinhaltet der Begriff „Umwelt“ auch die Aufgabenbereiche Lärm- und Klimaschutz. Die SPD-Stadtratsfraktion hat darüber hinaus beantragt, dass diesem 3. Bürgermeister zusätzlich auch die Geschäftsbereiche Brand- und Katastrophenschutz zugewiesen werden sollen, da es in diesen Bereichen enge Verknüpfungen mit den technischen Umweltaufgaben gibt. Nach § 27 Abs. 2 Nr. 4 GeschO ist dies ein weitergehender Antrag i. S. d. GeschO mit der Folge, dass dieser zuerst zur Abstimmung zu stellen ist.

Die Verwaltung schlägt deshalb vor, die Geschäftsbereiche Umwelt, Energie, Verbraucher-, Brand- und Katastrophenschutz dem 3. Bürgermeister zuzuweisen. Der 3. Bürgermeister ist sodann als berufsmäßiger Referent der Stadtverwaltung für diese Aufgabenbereiche zuständig.

Die Entscheidung des Stadtrates über die Verteilung der Geschäfte unter den Stadtratsmitgliedern bzw. weiteren Bürgermeistern erfolgt unter dem Vorbehalt, da es dem Stadtrat rechtlich möglich ist, während der Wahlzeit neu über die Verteilung der Geschäftsbereiche zu entscheiden (gem. Art. 46 Abs. 1 GO, Prandl/Zimmermann/Büchner Nr. 4 zu Art. 46 GO oder auch das Verwaltungs-gericht Würzburg vom 29.09.1999, Az. W 2 K 99.664).

Die weiteren organisatorischen Schritte zur Zuweisung der einzelnen städtischen Dienststellen in die Referate der Stadtverwaltung (Aufbau- und Ablauforganisation) fällt nach Art. 46 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 10 GeschO in die Zuständigkeit des Oberbürgermeisters als Leiter der Stadtverwaltung (so auch Widtmann/Grasser/Glaser Rn. 2 ff zu Art. 46 GO oder Prandl/Zimmerann/Büchner Nr. 1 und Nr. 3 zu Art. 46 GO).

Um umseitige Beschlussfassung vor der eigentlichen Wahl der Bürgermeister wird gebeten.

Hinweis:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

.Beschluss:

1. Die Anträge der CSU, SPD- und GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 22.04.2014 und von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 08.05.2014 (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.

2. Dem / der 2. Bürgermeister(in) werden die Geschäftsbereiche Jugend, Schule und Soziales als ein Referat der Stadtverwaltung zugewiesen. Eine Änderung des Geschäftsbereiches durch Beschluss des Stadtrates während der Amtszeit des / der 2. Bürgermeisters(in) bleibt vorbehalten.

3. Dem / der 3. Bürgermeister(in) werden die Geschäftsbereiche Umwelt, Energie, Verbraucher-, Brand- und Katastrophenschutz als ein Referat der Stadtverwaltung zugewiesen. Eine Änderung des Geschäftsbereiches durch Beschluss des Stadtrates während der Amtszeit des / der 3. Bürgermeisters(in) bleibt vorbehalten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 5

zum Seitenanfang

6. / pl/8/6/14. Vorstellung der Kandidaten/innen zur Wahl der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg; - Antrag der Stadträte Dr. Lothar Blatt, Willi Hart und Bernhard Schmitt vom 24.04.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 6pl/8/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit beigefügtem Schreiben vom 24.04.2014 beantragten die Stadträte Dr. Lothar Blatt, Willi Hart und Bernhard Schmitt eine Vorstellung der Kandidaten/innen in öffentlicher Sitzung (vgl. Anlage).

Die Kandidaten/innen, die für die Wahlen der weiteren Bürgermeister/innen vorgeschlagen werden, erhalten die Möglichkeit sich und ihre Ziele vorzustellen.

.Beschluss:

Frau Stadträtin Jessica Euler (CSU) wird seitens der CSU-Stadtratsfraktion und Frau Stadträtin Rosemarie Ruf (GRÜNE) wird seitens der GRÜNE-Stadtratsfraktion als Kandidatinnen zur weiteren Bürgermeisterin vorgeschlagen.
Beide Kandidatinnen stellen sich daher aufgrund des Antrages der Stadträte Dr. Lothar Blatt, Willi Hart und Bernhard Schmitt vom 24.04.2014 (Anlage 4) vor.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

7. / pl/8/7/14. Wahl und Vereidigung des/der 2. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 7pl/8/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden zwei weitere Bürgermeister nach der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates gewählt.

Zum weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Anlage erfüllen.

Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl des weiteren Bürgermeisters in geheimer Abstimmung. Zur Durchführung der Wahl wird während der Sitzung ein Wahlausschuss vom Oberbürgermeister gebildet. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Der 2. Bürgermeister ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) und führt die Amtsbezeichnung „2. Bürgermeister“.

Im Anschluss an die Annahme der Wahl des weiteren Bürgermeisters leistet der 2. Bürgermeister den Amtseid gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ab (Anlage).


Hinweis:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

.Beschluss:

1. Das Stadtratsmitglied Jessica Euler wurde nach der gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) durchgeführten Wahl (Anlage 5) zur 2. Bürgermeisterin der Stadt Aschaffenburg gewählt.

2. Das Stadtratsmitglied Jessica Euler nimmt die Wahl zur 2. Bürgermeisterin der Stadt Aschaffenburg an und wird von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog vereidigt (Anlage 5).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / pl/8/8/14. Wahl und Vereidigung des/der 3. Bürgermeisters(in) der Stadt Aschaffenburg; - Bildung eines Wahlausschusses - Wahl und Vereidigung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 8pl/8/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 35 Abs. 1 Satz 1 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 werden zwei weitere Bürgermeister aus der Mitte des Stadtrates für die Dauer der Wahlzeit des Stadtrates in der Reihenfolge 2. und 3. Bürgermeister gewählt.

Zu den weiteren Bürgermeister sind die ehrenamtlichen Gemeinderatsmitglieder wählbar, welche die Voraussetzungen für die Wahl zum ersten Bürgermeister nach Art. 39 des Gemeinde- und Landkreiswahlgesetzes (GLKrWG) in Anlage erfüllen.

Nach Art. 51 Abs. 3 GO erfolgt die Wahl des weiteren Bürgermeisters in geheimer Abstimmung. Zur Durchführung der Wahl wird während der Sitzung ein Wahlausschuss vom Oberbürgermeister gebildet. Die Wahl ist nur gültig, wenn sämtliche Mitglieder unter Angabe des Gegenstands geladen sind und die Mehrheit von ihnen anwesend und stimmberechtigt ist. Gewählt ist, wer mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen erhält. Neinstimmen und leere Stimmzettel sind ungültig. Ist mindestens die Hälfte der abgegebenen Stimmen ungültig, ist die Wahl zu wiederholen. Ist die Mehrheit der abgegebenen Stimmen gültig und erhält keiner der Bewerber mehr als die Hälfte der abgegebenen gültigen Stimmen, so tritt Stichwahl unter den beiden Bewerbern mit den höchsten Stimmenzahlen ein. Bei Stimmengleichheit in der Stichwahl entscheidet das Los.

Der 3. Bürgermeister ist nach Art. 35 Abs. 1 Satz 2 GO i. V. m. § 1 der Satzung über die Zahl und Rechtsstellung der weiteren Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg vom 30.05.1978 zuletzt geändert durch Satzung vom 05.05.2014 Beamter auf Zeit (berufsmäßiger weiterer Bürgermeister) und führt die Amtsbezeichnung „3. Bürgermeister“.

Im Anschluss an die Annahme der Wahl des weiteren Bürgermeisters leistet der 3. Bürgermeister den Amtseid gem. Art. 27 des Gesetzes über kommunale Wahlbeamte (KWBG) ab (Anlage).


Hinweis:
Aufgrund der besseren Lesbarkeit wird im Text der Einfachheit halber nur die männliche Form verwendet. Die weibliche Form ist selbstverständlich immer mit eingeschlossen.

.Beschluss:

1. Als Kandidaten für das Amt des 3. Bürgermeisters werden aus der Mitte des Stadtrates Herr Stadtrat Stefan Wagener (GRÜNE) und Herr Stadtrat Jürgen Herzing (SPD) vorgeschlagen.

2. Die Kandidaten stellen sich daraufhin vor.

3. Das Stadtratsmitglied Jürgen Herzing wurde nach der gem. Art. 51 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) durchgeführten Wahl (Anlage 6) zum
3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg gewählt.

4 . Das Stadtratsmitglied Jürgen Herzing nimmt die Wahl zum 3. Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg an und wird von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog vereidigt (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pl/8/9/14. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Sitzverteilung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 9pl/8/9/14

.Beschluss:

1. Der Jugendhilfeausschuss wird gemäß Art. 22 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) neu gebildet.

2. Die insgesamt mit acht stimmberechtigten Mitgliedern zu besetzenden Ausschusssitze im Jugendhilfeausschuss (§ 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg) werden aufgrund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen mit vier Stadtratsmitgliedern als beschließenden Ausschussmitgliedern ohne Vorsitzenden bestellt.

Die übrigen vier stimmberechtigten Mitglieder gemäß § 3 Abs.2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind) werden in offener Abstimmung gemäß § 4 Abs. 1 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg aufgrund der Vorschläge der CSU-Fraktion durch Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer und Herrn Stadtrat Werner Elsässer, der SPD Fraktion durch Frau Stadträtin Esther Pranghofer-Weide und
der GRÜNE-Fraktion durch Herrn Stadtrat Moritz Mütze, gewählt.

3. Gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg werden auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs. 2 AGSG) sechs Frauen und Männer (§ 71 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII) als stimmberechtigte Mitglieder des Jugendhilfeausschusses i n offener Abstimmung gewählt.

4. Es werden insgesamt zehn beratende Mitglieder des Jugendhilfeausschusses (Art. 19 Abs. 1 AGSG) und ihre Stellvertreter oder Stellvertreterinnen durch Beschluss des Stadtrates bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

10. / pl/8/10/14. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Bestellung von Mitgliedern, die dem Stadtrat angehören

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 10pl/8/10/14

.Beschluss:

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen bestellt:


Mitglied:                        1. Stellvertreter/in                2. Stellvertreter/in

Dr. Robert Löwer                Johanna Rath                        Gabriele Bokr
Werner Elsässer                Jessica Euler                        Gerald Otter
Esther Pranghofer-Weide        Karin Pranghofer                Wolfgang Giegerich
Moritz Mütze                        Claus Berninger                Rosemarie Ruf

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

11. / pl/8/11/14. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl von beschließenden Mitgliedern, die nicht dem Stadtrat angehören (Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 11pl/8/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vorschläge für die Bestellung von Mitgliedern, die in der Jugendhilfe erfahren sind, als stimmberechtigte Mitglieder nach § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg können von jedem Mitglied des Stadtrates abgegeben werden.

Da nur vier Vorschläge zur Bestellung von Stadtratsmitgliedern als stimmberechtigte Mitglieder  im Jugendhilfeausschuss vorliegen, sind weitere 4 stimmberechtigte Mitglieder zu wählen.

Die stimmberechtigten Mitglieder, die nicht dem Stadtrat angehören, werden nach Art. 52 Abs. 3 GO gewählt. Abweichend von Art. 51 Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 GO erfolgt die Wahl in offener Abstimmung

.Beschluss: 1

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates folgende Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in offener Abstimmung gewählt:


Mitglieder                                        Vertreter

Heiko Fries                                        Dr. Lothar Blatt
xx                                                Hensbachstraße 6
637xx Aschaffenburg                                63743 Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen in offener Abstimmung gewählt wurden.

.Beschluss: 2

Mitglieder                                        Vertreter

Frau x                                                Frau x
xx                                                xx
637xx Aschaffenburg                                637xx Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen nicht gewählt wurden.

.Beschluss: 3

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates folgende Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in offener Abstimmung gewählt:

Mitglieder                                        Vertreter

Frederic Blum                                        Burak Sahin
xx                                                xx
637xx Aschaffenburg                                638xx Großwallstadt

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen in offener Abstimmung gewählt wurden.

.Beschluss: 4

Mitglieder                                        Vertreter

Sandra Sommer                                Stefanie Raab
xx                                                xx
637xx Aschaffenburg                                637xx Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen nicht gewählt wurden.

.Beschluss: 5

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates folgende Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in offener Abstimmung gewählt:

Mitglieder                                        Vertreter

Wolfgang Grose                                Kai Richter
xx                                                xx
637xx Aschaffenburg                                637xx Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen in offener Abstimmung gewählt wurden.

.Beschluss: 6

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses (ohne Vorsitzenden) und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Grund der Vorschläge von Mitgliedern des Stadtrates folgende Frauen und Männer, die in der Jugendhilfe erfahren sind, in offener Abstimmung gewählt:

Mitglieder                                        Vertreter

Dr. Peter Müller                                Günter Fries
xx                                                xx
637xx Aschaffenburg                                637xx Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen in offener Abstimmung gewählt wurden.

zum Seitenanfang

12. / pl/8/12/14. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Wahl der stimmberechtigten Mitglieder der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 12pl/8/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Entsprechend der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg sind sechs stimmberechtigte Mitglieder auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe, insbesondere der Jugend- und Wohlfahrtsverbände zu wählen
(§ 71 Abs.1 Nr. 2 SGB VIII und Art.18 Abs.2 Satz 2 AGSG)

Der Verwaltung wurden von den Wohlfahrtsverbänden einige Vorschläge vorgelegt.

.Beschluss: 1

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses  und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs. 2 Satz 2 AGSG) folgende Frauen und Männer in offener Abstimmung gewählt:

Verband                                Mitglied                        Stellvertreter                

Arbeiter-Samariter-Bund                Herr Klaus Michels                Frau Antje Baumgart
                                       Regionalverband                Jugendmigrationsdienst
                                       Bayerischer Untermain        (DPWV)
                                       Kochstraße 6                        Burchardstraße 15
63739 Aschaffenburg                63741 Aschaffenburg        

Bayerisches Rotes Kreuz                Herr Michael Rückert                Frau Andrea Haluschka
                                       Efeuweg 2                        Efeuweg 2
                                       63741 Aschaffenburg                63741 Aschaffenburg

Caritasverband                        Frau Adelheid Maskow        Herr Dieter Fuchs
                                       Treibgasse 26                        Treibgasse 26        
                                       63739 Aschaffenburg                63739 Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen in offener Abstimmung gewählt wurden.

.Beschluss: 2

Verband                                Mitglied                        Stellvertreter                

Diakonie Untermain                        Herr xx                        Frau xx
                                       xx                                xx
                                       637xx Aschaffenburg                637xx Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen nicht gewählt wurden.

.Beschluss: 3

Als beschließende Ausschussmitglieder  des Jugendhilfeausschusses  und als deren Stellvertreter werden gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3 der Satzung für das Jugendamt der Stadt Aschaffenburg auf Vorschlag der im Stadtgebiet wirkenden und anerkannten Träger der freien Jugendhilfe entsprechend dem Umfang und der Bedeutung ihres Wirkens im Jugendamtsbezirk (Art. 18 Abs. 2 Satz 2 AGSG) folgende Frauen und Männer in offener Abstimmung gewählt:

Der Stadtjugendring benannte für den Bereich der Jugendverbände folgende Mitglieder:

Verband                                Mitglied                        Stellvertreter                

Evangelisches JUZ/ CVJM                Thomas Ortlepp                Carsten Götzinger
                                       Alexandrasraße 5                Kochstraße 6
                                       63739 Aschaffenburg                63739 Aschaffenburg        

Deutscher Alpenverein                Bernhard Herold                Selma Mattern
                                       Riesengasse 10                Bayreuther Straße 9
                                       63739 Aschaffenburg                63739 Aschaffenburg

Bayerische Sportjugend                Sybille Brunner                Karl-Heinz Klug
                                       Jochen-Klepper-Straße 8        Martin-Luther-Straße 2
                                       63741 Aschaffenburg                63741 Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen mit der Mehrheit der abgegebenen Stimmen in offener Abstimmung gewählt wurden.

.Beschluss: 4

Der Stadtjugendring benannte für den Bereich der Jugendverbände folgende Mitglieder:

Verband                                Mitglied                        Stellvertreter                

BDKJ                                        xx                                XX
                                       xx                                xx
                                       637xx Aschaffenburg                637xx Aschaffenburg

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass die Personen nicht gewählt wurden.

zum Seitenanfang

13. / pl/8/13/14. Bildung des Jugendhilfeausschusses; - Benennung der beratenden Mitglieder und deren Stellvertreter/innen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 13pl/8/13/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die beratenden Mitglieder des Jugendhilfeausschusses sind in Art. 19 Abs. 1 des Gesetzes zur Ausführung der Sozialgesetze (AGSG) aufgeführt.
Die Mitglieder, die der Verwaltung benannt wurden, sind im Beschlussvorschlag aufgelistet.

.Beschluss:

Als beratende Mitglieder  des Jugendhilfeausschusses  und als deren Stellvertreter werden bestellt:

Mitglied                                                        Stellvertreter/in                

Leiter oder Leiterin der Verwaltung des Jugendamtes

Herr Michael Sommer                                        Herr Adam Mantel

Mitglied, das als Jugend-, Familien- oder Vormundschaftsrichter oder -richterin tätig ist

Herr Thomas Fust                                                Frau Karin Nikolaus
Richter am Amtsgericht                                        Richterin am Amtsgericht

Mitglied aus dem Bereich der Schulen oder der Schulverwaltung

Herr Christian Raupach                                        Frau Barbara Hufner

Bediensteter oder Bedienstete der Agentur für Arbeit

Herr Thomas Reising                                                Herr Klaus Schad

Fachkraft, die in der Beratung im Sinn des § 28 SGB VIII tätig ist

Herr Andreas Purschke                                        Frau Maria Klaus

Gleichstellungsbeauftragte

Frau Dr. Hiltrud Höreth                                        Frau Anita Schölch

Polizeibeamter oder Polizeibeamtin

Herr Bruno Bozem                                                Herr Gerhard Wenzel

Vorsitzender oder Vorsitzende des Stadtjugendrings

Herr Frank Vorbeck                                                Herr Manfred Röhling

Vertreter oder Vertreterin der katholischen Kirche

Frau Ursula Krah-Will                                        Herr Burkhard Vogt

Vertreter oder Vertreterin der evangelischen Kirche

Herr Oliver Kohl

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

14. / pl/8/14/14. Neuberufung der Mitglieder des Sozialbeirats der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 14pl/8/14/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Sozialbeirat berät den Stadtrat, seine Ausschüsse und die Stadtverwaltung in grundsätzlichen sozialen Angelegenheiten die sich bei den in Aschaffenburg lebenden Bürgern aus Verschuldung, Migration, Behinderung, Arbeitslosigkeit, Wohnungslosigkeit und versteckter Armut einschließlich Grundsicherung ergeben.

Die Mitglieder (Vertreter / in und Stellvertreter / in) des Sozialbeirates werden nach § 4 Abs. 2 Sozialbeiratssatzung (SozBS) für die Dauer der Wahlperiode des Stadtrates berufen. Hiervon ausgenommen sind nach § 3 Abs. 1 SozBS der Oberbürgermeister und der Bürgermeister, die kraft Amtes dem Sozialbeirat angehören. Durch die Wahl des Stadtrates am 16.03.2014 endete auch das Mandat der bisher vom Stadtrat berufenen Mitglieder des Sozialbeirates zum 30.04.2014.

Aus diesem Grund ist die Neuberufung der Mitglieder und deren Stellvertreter durch den Stadtrat erforderlich.

Die in der Anlage vorgeschlagenen Personen werden als Mitglieder bzw. Stellvertreter gem. § 4 Abs. 1 SozBS berufen.

.Beschluss:

Die in der Anlage 7 vorgeschlagenen Personen werden zu Mitgliedern des Sozialbeirats bzw. Stellvertreter berufen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

15. / pl/8/15/14. Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit von Kinderhortplätzen nach Art. 7 Abs. 2 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG); - Kindergarten St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas / Außengruppe Christian-Schad-Schule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 15pl/8/15/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Haus für Kinder St. Jakobus in Nilkheim /Außengruppe Christian-Schad-Schule ist die Nachfrage nach Hortplätzen weiter angestiegen. Für das kommende Schuljahr liegen dem Hort über 75 Anmeldungen vor.
2011 wurde die erste Hortgruppe mit 25 Hortplätzen in Betrieb genommen. 2012 musste der Hort mit einer zweiten Gruppe auf 50 Plätze erweitert werden. Zu Beginn des Hortjahres 2013 überstieg die Nachfrage erneut das Angebot. Vor allem aus räumlichen Gründen konnte nur eine Erweiterung um 10 zusätzliche Plätze erfolgen,  so dass insgesamt 60 Plätze zur Verfügung standen.
Die Räume des Hortes waren bisher auf drei verschiedene Stockwerke im Schulgebäude verteilt. Auf Vorschlag der Schulleitung konnte inzwischen eine neue, bessere Lösung gefunden werden, die den Hortbetrieb zum einen räumlich zusammenführt und zum anderen den Betrieb von drei regulären Hortgruppen mit jeweils 25 Plätzen und jeweils zwei sog. Notplätzen erlaubt. (Insgesamt ab 01.09.2014 75 reguläre Plätze und 6 Notplätze)
Die „Notplätze“ sollen dem Hort ermöglichen, im Einzelfall, trotz Vollbelegung für einen befristeten Zeitraum in familiären Notfällen oder bei überraschend zuziehenden Kindern zusätzliche Plätze zur Verfügung stellen zu können.
Der Beschlussvorschlag fasst die bisher bereits festgestellte Bedarfsnotwendigkeit für 60 Plätze und die für die neuen Plätze – 15 plus 6 – zusammen.

Für die alle Plätze ist die Feststellung der Bedarfsnotwendigkeit Voraussetzung für die staatliche und kommunale Betriebskostenförderung. Sie ist durch Beschluss des Stadtrates festzustellen.
(Art. 29 in Verb. mit Art. 37 GO)

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg erkennt ab dem 01.09.2014 insgesamt 81 Kindertagesstättenplätze (75 reguläre Plätze sowie maximal 6 sog. Notplätze) für die Schulkindbetreuung (Hortplätze) im Kindergarten St. Jakobus der ev. luth. Kirchengemeinde St. Lukas / Außengruppe Christian-Schad-Schule in Nilkheim als bedarfsnotwenig im Sinne des Art. 7 Bayerisches Kinderbildungs- und Betreuungsgesetz (BayKiBiG) an.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. / pl/8/16/14. Bestellung von zwei Vertretern für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages und für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 16pl/8/16/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Bayerischer Städtetag

Die Stadt Aschaffenburg ist Mitglied des kommunalen Spitzenverbandes „Bayerischer Städtetag“.

Oberstes Organ dieser Körperschaft ist die Vollversammlung (gem. § 7 Abs. 1 der Satzung des Bayerischen Städtetages). Nach § 7 Abs. 2 der Satzung des Bayerischen Städtetages hat jedes Mitglied in der Vollversammlung für je angefangene Fünfzigtausend der Einwohnerzahl eine Stimme. Der Stadt Aschaffenburg stehen aufgrund ihrer Einwohnerzahl daher zwei Stimmen in der Vollversammlung zu, die durch Entsendung von zwei Vertretern wahrgenommen werden.

Bisher wurden immer der Oberbürgermeister und der Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg als Abgeordnete in dieses Gremium entsandt.

2. Deutscher Städtetag:

Die Stadt Aschaffenburg ist unmittelbares Mitglied des kommunalen Spitzenverbandes „Deutscher Städtetag.“

Oberstes Organ dieser Körperschaft ist die Hauptversammlung (gem. § 6 der Satzung des Deutschen Städtetages). Jedes Mitglied entsendet Abgeordnete mit Stimmrecht in die Hauptversammlung. Die Stadt Aschaffenburg kann aufgrund ihrer Einwohnerzahl zwei Abgeordnete in dieses Gremium entsenden, wobei die Hälfte der Abgeordneten aus dem Volk gewählten Gemeindevertretern/Gemeindevertreterinnen bestehen soll (gem. § 6 Abs. 2 Buchstabe a) der Satzung des Deutschen Städtetages).

Bisher wurden immer der Oberbürgermeister und der Bürgermeister der Stadt Aschaffenburg als Abgeordnete in dieses Gremium entsandt.


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg für die Vollversammlung des Bayerischen Städtetages werden Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog und Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler bestellt.

2. Als Vertreter der Stadt Aschaffenburg für die Hauptversammlung des Deutschen Städtetages werden Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog und Frau 2. Bürgermeisterin Jessica Euler bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

17. / pl/8/17/14. Bestellung von Stadtratsmitgliedern als Verbandsräte/innen in die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.05.2014 ö Beschließend 17pl/8/17/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beendigung der Wahlzeit der ehrenamtlichen Stadtratsmitglieder zum 30.04.2014 endet auch die Amtszeit der aus der Mitte des Stadtrates bestellten Verbandsräte/innen und deren Stellvertreter/innen der genannten Verbandsversammlungen. Mit Beginn der neuen Wahlzeit ab dem 01.05.2014 müssen daher neue Verbandsräte und deren Stellvertretern bestellt werden.

Nach §§ 3, 4 Abs. 1 und Abs. 5 der Satzung des Zweckverbandes der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau sind acht Verbandsräte und je ein Stellvertreter zu bestellen. Der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg gehört kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender bzw. als Stellvertreter des Verbandsvorsitzenden der Verbandsversammlung (gem. § 4 Abs. 1 i. V. m. § 9 Abs. 1 der Satzung) an. Die Sitzverteilung erfolgt wie bisher auch entsprechend dem Stärkeverhältnis der ab dem 01.05.2014 im Stadtrat vertretenen Fraktionen, Wählergruppen und Ausschussgemeinschaften nach Art. 33 Abs. 1 der Gemeindeordnung des Freistaates Bayern (GO) i. V. m. § 6 Abs. 3 der Geschäftsordnung (GeschO) des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg analog. Demnach ergibt sich folgende Sitzverteilung:

Ausschuss mit
CSU
SPD
GRÜNE
UBV
ÖDP
FDP
KI
8 Sitzen
3
2
1
1
1

Mit Schreiben der Stadt Aschaffenburg vom 18.03.2014 wurden die Fraktionen gebeten, ihre Vertreter als Verbandsräte und deren Stellvertreter/in zu benennen. Die einzelnen Stadtratsfraktionen haben daher die umseitig genannten Personen vorgeschlagen.

Um Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Verbandsräte/innen der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau und als deren Stellvertreter/innen werden außer Oberbürgermeister Klaus Herzog, der kraft seines Amtes als Verbandsvorsitzender oder stellvertretender Verbandsvorsitzender Mitglied der Verbandsversammlung ist, entsprechend den Vorschlägen der Fraktionen folgende Personen bestellt:

Fraktion
Verbandsrat/-rätin
Stellvertreter/in
CSU
Peter Schweickard
Rainer Kunkel

Thomas Gerlach
Werner Elsässer

Karl-Heinz Burger
Jessica Euler
SPD
Wolfgang Autz
Jürgen Herzing

Wolfgang Giegerich
Martina Fehlner
GRÜNE
Thomas Giegerich
Thomas Mütze
UBV/ÖDP
Alfred Streib
Willi Hart
FDP/KI
Johannes Büttner
Dr. Andreas Schubring

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:32 Uhr