Datum: 13.05.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/4/1/14. Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke
- Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik - Die Aschaffenburger Schlossterrassen im Mainuferpark (Ergebnis- und Abschlussbericht)
- Plangutachterverfahren und Maßnahmenkatalog
- Antrag der FPD-Stadtratsfraktion vom 28.04.2011
- Antrag der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 29.04.2011
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.04.2011
- Anträge der Kommunalen Initiative vom 29.04.2011, 03.05.2011, 10.06.2011 und 09.08.2012
- Interfraktioneller Antrag der SPD-Stadtratsfraktion und der Stadtratsfraktion Bündnis 90 / Die GRÜNEN vom 06.06.2011
- Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ (CSU) vom 20.06.2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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13.05.2014
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/4/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Einführung und Chronologie der Planung
Die Stadt Aschaffenburg verfolgt seit Jahrzehnten das Ziel, ihre Landschafts- und Grünräume als integralen Teil des Siedlungsraums zu entwickeln und sie für die Nutzung der Bürgerinnen und Bürger von Stadt und Region zu erschließen. Die dazu durchgeführten Projekte reichen von einer intensiven, Bestand erhaltenden und denkmalpflegerisch orientierten Parkpflege über die Neuanlage von neuen großflächigen Grünstrukturen, wie der im Rahmen der Militärkonvention geschaffenen Brentanoachse bis zur neuen Grünverbindung über die Grünbrücke der Ringstraße zwischen Großmutterwiese und Fasanerie. Zu den Schlüsselprojekten der Freiraumentwicklung gehört die systematische Aufwertung des Mainufers im gesamten Stadtgebiet. Bereits in den 1980er Jahren entstand der „Grünordnungsplan für die Mainufer“ von Professor xx. 2007 wurde die Konzeptstudie für den so genannten „Mainuferpark“ erarbeitet. Aus dieser Konzeptstudie wurde 2008 eine Machbarkeitsstudie zur Bewerbung der Stadt Aschaffenburg für eine Landesgartenschau 2016 entwickelt. Auf eine Bewerbung wurde aus Gründen der Wirtschaftlichkeit jedoch verzichtet. Das Mainufer selbst sollte aber unabhängig von einer publikumswirksamen Großveranstaltung in den Fokus der Freiraumentwicklung gestellt werden, um eine spürbare Aufwertung des Uferbereichs zwischen Pompejanum und Willigisbrücke zu erreichen.
Ein Beirat, der 2007 zur Entwicklung einer langfristig tragfähigen Konzeption für den Bereich der Grünstrukturen um das Schloss Johannisburg vom Oberbürgermeister eingerichtet wurde, hat nach acht Sitzungen die Empfehlung ausgesprochen, für den Bereich des Mainufers, der unteren Schlossterrasse, ein Plangutachterverfahren als Architektenkonkurrenz durchzuführen. Im Beirat sind alle Institutionen und Gruppierungen repräsentiert, die für die städtebauliche Entwicklung dieses wichtigen Uferbereichs Interessen einzubringen haben. Für die Aufgabenstellung des Plangutachtens wurde im Beirat eine Arbeitsgrundlage mit Präambel erstellt. Sie beschreibt die Ausgangslage, die zentralen Entwicklungsziele und die wichtigsten Fragestellungen, die im Rahmen der Plangutachten aufzugreifen sind. Es war ausdrücklicher Wunsch des Beirates, auf Detailaussagen und Detailvorgaben zur verzichten, um den einzelnen Plangutachtern einen breiten Spielraum für Ihre Entwurfsarbeit einzuräumen. Als Ergebnis der gutachterlichen Bearbeitung wurden konzeptionell durchdachte und in sich schlüssige Planungskonzepte erwartet, die präzise räumliche und sachliche Detailvorschläge zur Nutzung und funktionalen Ordnung sowie zur ästhetischen Umgestaltung und Aufwertung des rund 5,7 ha großen Planungsraums zwischen dem Pompejanum und der Willigisbrücke enthalten.
Die Empfehlung des Beirates wurde am 20.10.2009 vom Planungs- und Verkehrssenat gebilligt und die Verwaltung beauftragt, in der 1. Jahreshälfte 2010 das Gutachterverfahren durchzuführen. Im Mai 2010 wurden die Architekturbüros
- xx, Landschaftsarchitekt Bdla / Srl, Bad Alexanderbad
- xxx, Freier Garten- und Landschaftsarchitekt Bdla, Dettenhausen
- Planergruppe Hytrek, xxx (HTWW), Partnerbüro xxx, Aschaffenburg
mit der Erstellung einer grundsätzlichen Planerstudie für den Uferbereich unterhalb des Schlosses zwischen Pompejanumsfelsen und Willigisbrücke beauftragt.
Das Plangutachterverfahren mit seinen konkurrierenden 3 Fachbeiträgen wurde am 18.01.2011 im Planungs- und Verkehrssenat vorgestellt. Aus Sicht der Verwaltung haben alle Arbeiten hohe Qualität. Sie zeigen unterschiedliche Sichtweisen auf mit welchem Selbstverständnis die Weiterentwicklung des Mainufers verfolgt werden kann. Die Ansätze reichen von einem eher bestandsorientierten Ansatz bis hin zur Inszenierung des Mainufers für vielfältige Freizeitnutzungen. Mit den drei Gutachten verfügt die Stadt Aschaffenburg über einen großen Fundus an zum Teil sehr detaillierten Planungsvorschlägen. Die Plangutachten selbst sind allerdings als Rahmenkonzepte zu verstehen. Das bedeutet, dass die Realisierungen der Maßnahmenvorschläge noch eine Detaillierung und Bewertung der technischen, zeitlichen und finanziellen Umsetzung bedürfen.
Im Anschluss an die o. g. Sitzung des Planungs- und Verkehrsenats wurden die Plangutachten durch die Landschaftsarchitekten in einem sehr gut besuchten Bürgergespräch in der Stadthalle vorgestellt und erörtert.
Mit der Bewerbung der Stadt Aschaffenburg das „Mainuferprojekt“ als Pilotprojekt für eine innovative und experimentelle Bürgerbeteiligung im Rahmen der nationalen Stadtentwicklungspolitik vorzuschlagen hat der Stadtrat im Dezember 2011 den Weg bereitet, die Entwürfe der Plangutachten und auch neu eingebrachte Ideen mit der Bürgerschaft zu kommunizieren, neue Formen der Bürgerbeteiligung einzusetzen und konkrete Projekte in Form von temporären Maßnahmen umzusetzen. Für das Pilotprojekt wurden Fördermittel in Höhe von 53.000 Euro zur Verfügung gestellt. Das Bürgerbeteiligungsprojekt erfolgte in der Laufzeit von März 2012 bis Herbst 2013. Dem Planungs- und Verkehrssenat wurden während der Projektlaufzeit drei Zwischenberichte gegeben.
2. Ablauf, Ergebnisse und Schlussfolgerungen aus der Bürgerbeteiligung Mainufer
Ein wesentliches Ziel der Bürgerbeteiligung war es, die für das Mainufer erarbeiteten Entwürfe zur Neugestaltung in die Öffentlichkeit zu tragen und mit allen Bevölkerungsgruppen weiter zu entwickeln, ohne die Vorgaben des Schlossterrassenbeirates und der laufenden Stadtratsarbeit in Frage zu stellen. Wesentliche Einzelziele waren insbesondere:
- die Auflösung bestehender Nutzungskonflikte,
- die Nutzung des touristischen Potenzials,
- die Standortfindung eines Landliegeplatzes für das historische Kettenschleppschiff Määkuh,
- die Klärung bzw. Entwicklung der gastronomischen Situation,
- die Lösung der Parkraumproblematik,
- die Schaffung von Wassererlebnissen mit Zugängen für den Wassersport,
- die Schaffung eines Kulturbereichs mit Freilichtbühne und Integration bereits vorhandener Kunstobjekte,
- die Optimierung des Rad- und Fußwegenetzes,
- die Klärung der Toilettenfrage,
- die Optimierung der Verbindung zur Oberstadt sowie
- die Ausarbeitung eines Regelwerkes zur späteren Nutzung
Um mit diesem Verfahren Menschen zu erreichen, die bislang kaum oder gar nicht am Planungsprozess teilnahmen, wurde ein „niedrigschwelliger“ Ansatz der Beteiligung gewählt. Kernstück des Beteiligungsprozesses war die Durchführung einer Bürgerwerkstatt. Als offene Veranstaltung vor Ort konzipiert, ermöglichte sie zudem in einer Erlebnis-Atmosphäre das gegenseitige Kennenlernen und erleichterte das Verständnis für andere Nutzerinteressen. Bereits in der Auftaktveranstaltung in Festatmosphäre wurde ein „Perspektiven-Wechsel“ für die Bürger ermöglicht und eine Sensibilisierung und Identifikation der Bürgerschaft mit dem Projekt der Mainwiesen-Umgestaltung sichergestellt. Eine Open-Air-Dauerausstellung und ein interaktiver Internetauftritt (Facebook) dokumentierten den Prozess fortlaufend und boten permanente Beteiligungsmöglichkeiten.
In einem Planungswochenende wurden anhand von Interviews Vorstellungen zu Potenzialen und Konflikten des Mainufers einzelner Nutzergruppen erörtert und mittels Modellbauwerkstätten Nutzungskonflikte aufgearbeitet und räumliche Umsetzungsvorschläge entwickelt. Zudem wurden Gemeinschaftsaktionen z. B. zur Anfertigung konkreter Möblierung durchgeführt (Kunstobjekte, Mülleimer-Bemalung, Radwegebau u. ä.). Mit der Initiierung von Jugendversammlungen und der Zusammenarbeit mit einem örtlichen Jugendradio wurde zudem individuell auf einzelne Nutzergruppen eingegangen.
In der zweiten Projektphase wurden konkrete Maßnahmenvorschläge aus den Plangutachten temporär und „experimentell“ erprobt. Hierzu gehörte das maßstäbliche Konturmodell der Määkuh bei Teilsperrung des Mainuferparkplatzes, die Erprobung eines Biergartens am Theoderichstor, eine kleine Sommerbühne, Sitzstufen am Main sowie die Verbreiterung des Mainuferweges auf fast 150 m Länge. Diese Projekte wurden von den Besuchern des Mainufers alle gut angenommen und haben sich bewährt.
Im Zuge der zahlreichen Veranstaltungen, insbesondere aber bei der „Ideenwerkstatt“, konnten fast 500 Anregungen und Wünsche von Jung und Alt zum Mainufer aufgenommen werden. Dabei wurde deutlich, dass die Bürgerschaft große gestalterische Eingriffe in die Landschaft ablehnt. Befürwortet wurde eher eine sanfte Weiterentwicklung der Fläche unter Erhalt der bisherigen Nutzungen. Die gewünschten Maßnahmenvorschläge waren also mehr als Ergänzung der Fläche zu sehen (z. B. Biergarten) oder als Lösung von konkreten Nutzungskonflikten (z. B. Thema Radweg). Interessant war die Entwicklung im Laufe des Projektzeitraumes in Bezug auf das Thema Parkplatz und Määkuh. Umso mehr Ideen und Nutzungskonzepte entwickelt wurden, um so deutlicher wurde der Wunsch auf Reduzierung des Parkplatzes geäußert. Man begann sich allmählich eine neue Nutzung vorzustellen, die den Verlust an Parkraum auch für Autofahrer erstrebenswert macht. Auch der Wiederaufbau der Määkuh war zu Beginn eher negativ eingeschätzt worden. Im Laufe des Projektzeitraumes änderte sich die Stimmung durch die Modell-Simulation und viele Informations-Aktivitäten. Das Verständnis für die Chancen dieses Technikdenkmals ist merklich gewachsen. Zudem wurde ein „Kompromiss-Standort“ entwickelt. Sinnvoll ist es, das Technikdenkmal mit einer ergänzenden Gastronomienutzung zu koppeln. Überlegungen, den historischen Kutscherhof wieder auferstehen zu lassen, können allerdings aufgrund der räumlichen Veränderungen im Terrassenbereich nicht mehr verwirklicht werden.
Die drei Plangutachten sind im Verlauf der Bürgerbeteiligung in den Hintergrund getreten. Die dort dargestellten größeren Eingriffe in das Areal wurden eher kritisch gesehen. Allerdings sind die dort enthaltenen Nutzungsideen allesamt bestätigt worden.
Zusammenfassend kann der Beteiligungsprozess aus Sicht der Stadtverwaltung als sehr erfolgreich bewertet werden. Er hat herausstellen können, dass die Bürger dem Mainufer einen sehr hohen Stellenwert für die Freizeit- und Erholungsnutzung einräumen, sich die Bürgerschaft mit dem Mainufer sehr stark identifiziert und Veränderungen in Zukunft eher zurückhaltender Natur sein sollen. Das Ergebnis des Bürgerbeteiligungsprozesses ist den engagierten Kooperationspartnern zu verdanken. Neben zahlreichen Ämtern der Stadtverwaltung brachten sich insbesondere die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes, die Altstadtfreunde Arbeitskreis Technikdenkmal Määkuh, das Diakonische Werk, der Sozialverein Grenzenlos, der ADFC, die Aktionsgruppe Main4Eck – ECOShip-Projekt, der Seniorentreff Aschaffenburg, der Arbeitskreis Mehr als Wohnen und der Freundeskreis Afrika sehr engagiert ein.
3. Umsetzung der Ideen, Beiträge und Planungen aus dem bisherigen Diskussionsprozess zur Mainufergestaltung
Aus dem gesamten Diskussionsprozess zur Mainufergestaltung (Plangutachterverfahren und Bürgerbeteiligung) kann ein Katalog von 18 Einzelmaßnahmen herausgearbeitet werden, die in den nächsten Jahren schrittweise umgesetzt werden können. Der Schlossterrassenbeirat hat sich am 25.11.2013 in seiner abschließenden Sitzung mit dem Gesamtprozess befasst und mit großer Mehrheit (bei einer Gegenstimme und einer Enthaltung) die Empfehlung ausgesprochen die nachfolgend aufgeführten Maßnahmen umzusetzen.
Maßnahmenkatalog:
Nr.
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Thema
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1
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Fahrrad: Wegeverbreiterung Uferpromenade: zur gemeinsamen Nutzung von Fuß- und Radverkehr von Willigisbrücke bis Felsen-Engstelle auf ein Regelmaß von 3,5 m Breite in Anlehnung an neuen Radweg zwischen Ruderclub und 1. Bauabschnitt. Dies entspricht auch den Erfahrungswerten der Gartenschau Kitzingen. Felsen-Engstelle: Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen durch das Planungsbüro ARC.grün. Ergebnisse bis Ende 2013. Fahrradständer: Zusätzliche Fahrradständer.
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2
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Wassererlebnis: - Sichtfenster: Regelmäßiges Auslichten der Gehölze - Sitzen am Wasser: Ausbau der erprobten Sitzauflagen
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3
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Biergarten: Fortführung der Mainufer-Gastronomie Bereits beschlossen in UVS befristet auf 5 Jahre. Materialtausch des Bodens ist erfolgt.
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4
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Öffentliche Toilette: Erarbeitung eines Standort- und Gestaltungsvorschlags für öffentliche Toilette. Angebot der „Netten Toilette“ auch im Roten Kopf
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5
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Määkuh: Festlegung des Landliegeplatzes im Bereich der Mainufer-Terrasse (analog Modellversuch).
Feinplanung im Rahmen einer konkurrierenden Entwurfsbearbeitung für ein Ergänzungsgebäude in 2014. Beginn der Schiffsrestaurierung 2015.
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6
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Parken: Festlegung des endgültigen Parkraumkonzeptes auf Grundlage des Määkuh-Liegeplatzes und des Ergänzungsgebäudes.
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7
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Sommerbühne: Fortführung der Installation „Sommerbühne“ zur kulturellen Nutzung
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8
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Kunst-Haltestelle: Fortführung der Kunstinstallation von Bob Meier durch Sonderaktion zu „400 Jahre Schloss Aschaffenburg“
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9
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Regionale Ausflugsschifffahrt - Anlegestelle: Zusätzliche Anlegestelle für kleinere Fahrgastschiffe zw. Theoderichstor und Perth Inch
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10
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Mainuferprojekt Freiluft-Ausstellung am Oberen Hofweg: Fortführung in 2014 mit einer Aktualisierung im Frühjahr 2014 (Beschlüsse des Stadtrats)
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11
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Möblierung: Bereits umgesetzt: Sitzstufen, erneuerte Sitzbänke und künstlerisch gestaltete Müllsammler
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12
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Sport & Spiel: Die von Senioren gewünschten Spiel- und Sportgeräte sollen im Rahmen eines Ausbaus des Mainspielplatzes zu einem Mehrgenerationenspielplatz umgesetzt werden.
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13
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e-Partizipation: SJR schlägt vor: Facebookseite in städt. Facebookseite zu integrieren. Auch die (gekürzten) Inhalte der Projekthomepage sollen Mitte 2014 in die Stadt-Homepage überführt werden.
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14
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Abschlussdokumentation:
Im Frühjahr 2014 in Form einer Faltzeitung mit Dokumentation und Projektergebnissen.
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15
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Neuer Planentwurf: Die bürgerschaftlich eingeforderte behutsame, kleinteilige Umgestaltung des Mainufers entspricht dem Geist des Plangutachtens des Büros Fromm. Die Empfehlungen aus dem Beteiligungsprozess sollen durch das Büro Fromm in den Plan eingearbeitet werden.
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16
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Kosten: Auf Grundlage des integrierten Planentwurfs soll eine qualifizierte Kostenplanung erstellt werden.
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17
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Lösung für den Kopf der Willigisbrücke
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18
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weiterer Zugang zum Pompejanumsgarten
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4. Die nächsten Schritte
Die vorgeschlagenen Einzelmaßnahmen sollen durch die Verwaltung in den nächsten Jahren Schritt für Schritt umgesetzt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der Maßnahmenkatalog in das Plangutachten des Büros Fromm eingearbeitet und eine Kosten- und Finanzierungsübersicht erstellt wird. Sie bildet auch die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln. Da einzelne Maßnahmen (z. B. Sommerbühne, Sport & Spiel, Wassererlebnis) weder einen großen planerischen Vorlauf noch hohen Finanzierungsaufwand bedeuten, wird empfohlen diese schnell umzusetzen.
.Beschluss:
1. Der Ergebnis- und Abschlussbericht der Verwaltung über das Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik - Die Aschaffenburger Schlossterrassen im Mainuferpark - wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt das Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke nach Maßgabe des Plangutachterverfahrens von 2010 aufzuwerten. Bei der Umsetzung von Maßnahmen sind die Ergebnisse aus dem Bürgerbeteiligungsprozess zu berücksichtigen. Die Freiraumgestaltung soll in Anlehnung an das Plangutachten des Landschaftsarchitekten xxx, Dettenhausen, erfolgen.
3. Der Planungs- und Verkehrssenat beschließt die Umsetzung des auf Grundlage der Empfehlung des Schlossterrassenbeirats vom 25.11.2013 erarbeiteten Maßnahmenkatalogs (Anlage 1), bestehend aus 18 Einzelmaßnahmen, wobei die Maßnahmen Nr. 5 und Nr. 6 ausgenommen werden und zusätzlich eine neue Nr. 19 „barrierefreie Verbindung des Mainufers mit der Oberstadt“ im Maßnahmenkatalog aufgenommen wird.
Des Weiteren werden die Fraktionen und Gruppen gebeten, innerhalb von sechs Wochen schriftlich Stellung zu den Punkten des Maßnahmekatalogs zu nehmen. Danach wird der Stadtrat im Juli oder September über den Maßnahmenkatalog endgültig entscheiden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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2. / pvs/4/2/14. Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Bundesautobahn A 3 und Glattbacher Straße (Nr. 19/13);
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die frühzeitige Behördenbeteiligung
- Wechsel des Vorhabenträgers
- Vorentwurf des städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrages
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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13.05.2014
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ö
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Vorberatend
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2 | pvs/4/2/14 |
Stadtrat (Plenum)
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9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.06.2014
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ö
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Beschließend
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9 | pl/9/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorbemerkung:
In der Sitzung vom 17.10.2011 hat der Stadtrat die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Bundesautobahn A 3 und Glattbacher Straße (Nr. 19/13) beschlossen.
Der Geltungsbereich dieses vorhabenbezogenen Bebauungsplans umfasste die Grundstücke Fl.Nr. 4123, 4127 (Erbengemeinschaft) und 4464/6 (Stadt Aschaffenburg).
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats am 17.04.2012 und des Plenums am 07.05.2012 wurde der Bebauungsplanvorentwurf vom Stadtrat gebilligt. Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 23.07.2012 – 20.08.2012 durchgeführt.
Auf Antrag der Erbengemeinschaft der Fl.Nr. 4123, wurde der Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auf das Grundstück Fl.Nr. 4123 reduziert.
Am 11.06.2013 stellte der neue Vorhabenträger des Grundstückes Fl.Nr. 4123, die Fa. Hesago, den Antrag zur Weiterführung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Östlich Tauberstraße“ (Nr. 19/13) gemäß § 12 BauGB.
Der Vorhabenträger erklärt sich auch bereit, auf der Grundlage eines mit der Stadt abgestimmten Planes die Erschließungsmaßnahmen und Durchführung des Vorhabens auszuführen und ist in der Lage zur Durchführung innerhalb einer Frist gem. (einem noch abzuschließenden) Durchführungsvertrag und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten.
Daraufhin wurde vom Stadtplanungsamt in Abstimmung mit dem TBA und der AVG ein Vorentwurf des Erschließungs- und Durchführungsvertrages angefertigt, der vom Vorhabenträger akzeptiert und unterzeichnet wurde.
Vor dem weiteren Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung war eine immissionsschutzrechtliche Untersuchung notwendig. Näheres dazu wird unter Punkt 5 der Beschlussvorlage abgehandelt.
Die Beschlussvorlage sollte ursprünglich bereits in der Februarsitzung des Planungs- und Verkehrssenats behandelt werden. Auf Wunsch des Stadtrats wurde dieser Punkt vertagt, da vor einer Entscheidung die Durchführung eines Ortstermins nach der Eröffnung der Glattbacher Straße gewünscht wurde.
Zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 20.08.2012 durchgeführt; der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hing in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Aschaffenburg zwecks Unterrichtung der Bürger und Erörterung aus.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit ist eine schriftliche Stellungnahme eingegangen. Diese wird im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit behandelt.
Sie hat zum Ergebnis, dass die vorhabenbezogene Bebauungsplanung in ihren Zielstellungen weitergeführt werden kann. Eine Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurfes in Reaktion auf die eingegangene Stellungnahme ist nicht erforderlich (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit).
Zu 2: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden (Träger öffentlicher Belange)
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden gemäß § 3 Abs.1 BauGB wurde im Zeitraum vom 23.07.2012 bis 31.08.2012 durchgeführt; der Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans hing in dieser Zeit im Rathaus der Stadt Aschaffenburg zwecks Unterrichtung der Behörden und Erörterung aus.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sind mehrere schriftliche Stellungnahmen eingegangen. Diese werden im Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden behandelt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die vorhabenbezogene Bebauungsplanung (Vorhaben- und Erschließungsplanung) in ihren grundsätzlichen Zielstellungen weitergeführt werden kann. Der vorhabenbezogene Bebauungsplanentwurf wird in einigen inhaltlichen Punkten geändert bzw. ergänzt (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden).
Zu 3 und 4: Zustimmung zum Wechsel des Vorhabenträgers / Vorentwurf des Durchführungsvertrages
Im Mai 2013 fand ein Wechsel des Vorhabenträgers statt. Der neue Vorhabenträger ist die Fa. HeSaGo, die im Juni 2013 den Antrag zur Weiterführung des Verfahrens zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan „Östlich Tauberstraße“ (Nr. 19/13) gemäß § 12 BauGB stellte.
Die Verpflichtungen des Vorhabenträgers zur Durchführung des Vorhabens innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten wurden im Vorentwurf des Durchführungsvertrages in Abstimmung mit dem Tiefbauamt und der AVG geregelt, der vom Vorhabenträger akzeptiert und unterzeichnet wurde.
Damit sind die Voraussetzungen gem. § 12 Abs. 5 BauGB zur Zustimmung der Gemeinde für den Wechsel des Vorhabenträgers gewährleistet.
Die Verwaltung empfiehlt dem Stadtrat, dem Wechsel des Vorhabenträgers zuzustimmen.
Zu 5: Zustimmung zum vorhabenbezogenen Bebauungsplanentwurf
Der Bebauungsplanentwurf vom 27.01.2014 berücksichtigt die aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden (Träger öffentlicher Belange) resultierenden Änderungserfordernisse.
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurde verkleinert und beschränkt sich auf das Flurstück 4123. Das Baugebiet wird als Allgemeines Wohngebiet (WA) ausgewiesen. Die im Bebauungsplanvorentwurf getroffenen Festsetzungen bezüglich Art und Maß der baulichen Nutzung bleiben gleich. Lediglich bei der Bauweise fällt die Möglichkeit der Errichtung von Hausgruppen weg. Die Errichtung von Einzel- und Doppelhäusern bleibt aber gleich.
Immissionsschutz:
- Das Plangebiet ist durch Verkehrslärmimmissionen vorbelastet, die sich aus den vorhandenen Verkehrswegen vor allem der Glattbacher Straße und der BAB A3 ergeben. Insofern war es notwendig, die Vorbelastungen des Plangebietes durch die Glattbacher Straße und die BAB A3 zu untersuchen.
Die Erstuntersuchung war unvollständig, da der Verkehrslärm der Glattbacher Straße nicht berücksichtigt wurde. In der Folge wurden unter Berücksichtigung des Verkehrslärms der Glattbacher Straße weitere Untersuchungen zur Lärmreduzierung durch die Errichtung einer Lärmschutzwand am östlichen Bebauungsrand durchgeführt.
Die Folgeuntersuchungen kamen zum Ergebnis, dass eine Lärmschutzwand am östlichen Bebauungsrand aufgrund der topographischen Lage nicht sinnvoll ist, da diese nicht zu einer wesentlichen Reduzierung der Verkehrslärmimmissionen für die Einhaltung der Orientierungswerte der DIN 18005 (Schallschutz im Städtebau) für Allgemeine Wohngebiete führt; es wird daher akzeptiert, den Lärmschutz durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden (passiver Schallschutz) herzustellen.
Es ist eine Überschreitung der Orientierungswerte festzustellen. Daher sollen passive Schallschutzmaßnahmen getroffen werden.
Mit der geplanten wohnbaulichen Nutzung des Plangebietes soll die bestehende Wohnbebauung an der Tauberstraße abgerundet werden. Durch die Errichtung einer Lärmschutzwand um das geplante Wohngebiet würde dieses gegenüber der angrenzenden freien Landschaft auch „abgeriegelt“ sein.
Da die Errichtung einer Lärmschutzwand keine wesentliche pegelreduzierende Wirkung zeigt und die dafür aufzuwendenden Kosten in keinem vertretbaren Verhältnis zum aufgezeigten Nutzen stehen, hält es die Stadtverwaltung in der Gesamtabwägung für akzeptabel, den Schallimmissionsschutz durch bauliche Maßnahmen an den Gebäuden (passiven Schallschutz) herzustellen. Die Lärmeinwirkungen für Terrassen und Balkone kann hingenommen werden, da die Stellung der Gebäude in der Mehrzahl der Fälle die wohnungsbezogenen Freiräume auf der lärmabgewandten Seite vorsieht. Außerdem wird durch die „hofartige“ Platzierung der Gebäudegruppe eine lärmmindernde Wirkung der Freianlagen erreicht.
Basierend auf dem Vorschlag der Unteren Immissionsschutzbehörde werden im Bebauungsplanentwurf unter den textlichen Festsetzungen zum „Immissionsschutz – Schutz vor schädlichen Umwelteinwirkungen“ folgende passive Schallschutzmaßnahmen festgesetzt:
„Durch geeignete Grundrissgestaltung sind die für den Aufenthalt von Menschen vorgesehenen Räume (Schlafräume, Kinderzimmer, usw.) auf den lärmabgewandten Seiten vorzusehen. Sollte dies nicht möglich sein, so sind die Räume mit Schlaffunktion und einer Ausrichtung in Richtung BAB A3 mit einer schallgedämmten Lüftungseinrichtung auszustatten. Der Schalldämmwert der Lüftungseinrichtung muss hierbei dem Schalldämmwert des jeweiligen Fensters entsprechen.
Das resultierende Schalldämmmaß der Außenbauteile von Aufenthaltsräumen muss mindestens den in der Zeile 3 der Tabelle 8 der DIN 4109 – Schallschutz im Hochbau – aufgeführten Werten entsprechen. Gemäß DIN 4109 ist dies der Lärmpegelbereich III.“
Naturschutzrechtliche Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung:
- Im Bebauungsplanentwurf werden die naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen gemäß der Ermittlung und Bilanzierung des Eingriffs nach dem Bewertungsmodell für die Stadt Aschaffenburg geregelt.
Die Vermeidungs-, Minimierungs- und Ausgleichsmaßnahmen tragen zu einer erheblichen Reduzierung des Eingriffs bei. Die Kompensation des Eingriffs kann zum größten Teil im Plangebiet realisiert werden. Für das sich aus der Bilanzierung von Eingriff und Ausgleich ergebende Defizit von 1.240 Biotopwertpunkten werden Kostenerstattungsbeträge für die Durchführung von zugeordneten Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB) und der städtischen Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen erhoben; diese werden im Durchführungsvertrag geregelt. Die Realisierung der Zahlung des Ablösebetrages wird in einem öffentlich-rechtlichen Ablösevertrag geregelt.
Pflanzgebote, Bindungen für das Anpflanzen und für die Erhaltung von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Bepflanzungen
- Aufgrund der erforderlichen naturschutzrechtlichen Ausgleichsflächen im Bebauungsplanentwurf werden die Festsetzungen zu den Pflanzbindungsflächen angepasst sowie ergänzende Pflanzgebotsflächen zum Anpflanzen von Sträuchern, zur Neuanlage einer Streuobstwiese und einer Hecke getroffen.
Weitere Ergänzungen des Planentwurfs:
Damit sich die einzelnen Doppelhaushälften auch hinsichtlich ihrer Höhe und Dachaufbauten besser aneinander anpassen, werden die textlichen Festsetzungen unter „Bauordnungsrechtliche Festsetzungen (Örtliche Bauvorschriften)“ dahingehend geändert, dass Doppelhäuser auch annähernd dieselbe Trauf- und Firsthöhe (bis max. 1m Unterschied) haben müssen. Weiterhin müssen auch die Zwerchhäuser, Dachaufbauten und Dachgauben der einzelnen Doppelhäuser in Dachneigung, Dachfarbe und Dacheindeckung einheitlich gestaltet sein.
Des Weiteren wird geregelt, dass Stellflächen in wasserdurchlässigem Aufbau, z.B. Rasengittersteine, Rasenpflaster oder lediglich befestigte Fahrspuren herzustellen sind.
Unter „Hinweise“ gibt es Anpassungen zum Bodendenkmalschutz, zum Immissionsschutz, zum Umgang mit Niederschlagswasser sowie Oberflächen- und Schichtenwasser, zur Dachbegrünung und zu Pflanzgeboten.
Weiterhin wird die Bauverbots- und Baubeschränkungszone der BAB A3 sowie das vorhandene Biotop nach Bayerischer Biotopkartierung entlang der Glattbacher Straße im Bebauungsplanentwurf nachrichtlich übernommen.
Zu 6:
Die öffentliche Auslegung soll mit dem überarbeiteten Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes vom 27.01.2014 durchgeführt werden.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 23.07.2012 bis 20.08.2012 zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 12 BauGB für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Bundesautobahn A 3 und Glattbacher Straße (Nr. 19/13) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2. Der Bericht der Verwaltung über die frühzeitige Beteiligung der Behörden vom 23.07.2012 bis 31.08.2012 zum Vorentwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 12 BauGB für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Bundesautobahn A 3 und Glattbacher Straße (Nr. 19/13) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2)..
3. Dem Wechsel des Vorhabenträgers wird zugestimmt.
4. Der Vorentwurf des städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrages vom
23.10.2013 wird gebilligt (Anlage 2).
5. Dem Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplans (Vorhaben- und Erschließungsplan) gemäß § 12 BauGB vom 27.01.2014 für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Bundesautobahn A 3 und Glattbacher Straße (Nr. 19/13) mit Begründungs-entwurf vom 27.01.2014 wird zugestimmt.
6. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pvs/4/3/14. Erweiterung und Sanierung der Berufsschule 2;
Planungsänderungen - Kostenfortschreibung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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13.05.2014
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ö
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Beschließend
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3 | pvs/4/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 17.06.2013 den Bau- und Finanzierungsbeschluss
für die Erweiterung und Generalsanierung der Staatlichen Berufsschule II mit den Gesamtkosten
in Höhe von 15.471.846,34 € gefasst.
Der Bauantrag wurde daraufhin am 27.06.2013, der Förderantrag am 04.07.2013 eingereicht.
Die Regierung hat mit Bescheid vom 16.12.2013 eine Förderung von 4.655.000,00 € zugesagt.
Am 14.01.2014 wurde die Baugenehmigung erteilt.
Bedingt durch ein (vor dem OLG München gewonnenes) Nachprüfungsverfahren bei den Abbrucharbeiten verzögerte sich der Baubeginn auf den 03.02.2014.
Der Generalplaner agn, Ludwigsburg hat 9 Projektänderungsanträge mit Planungsänderungen durch den Baubescheid und Bauherren eingereicht. Die begründeten Änderungen führen zu Mehrkosten in Höhe von 219.038,09 €.
1.0 Mehrkosten Baugenehmigung
In der Baugenehmigung vom 14.01.2014 wurden zusätzliche Auflagen in Bezug auf den Brandschutz gefordert, die nicht in der Kostenberechnung und dem Brandschutzkonzept enthalten waren. Die Brandschutzplanung wurde von dem Sachverständigenbüro HHP West GmbH, Bielefeld erstellt, die deutschlandweit tätig sind.
Durch die zusätzlichen Auflagen entstehen folgende Mehrkosten:
1.1 Die vorhandenen Flurwände müssen in einer höheren Brandschutz-Qualifikation (F-90 statt F- 30) eingeordnet werden. Die Auflage erhöht Anforderungen an die Durchdringungen der technischen Leitungen. Die Türen müssen zusätzlich mit Türschließer ausgestattet werden.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 9.299,94 €
1.2 Die Außenwand des vorhandenen Kriechkellers muss mit Entrauchungsöffnungen ausgestattet werden. Die 2 Öffnungen müssen nachträglich in den Betonaußenwänden angelegt werden. Zur Einhaltung der Wärmeschutzanforderungen sind entsprechende Fenster einzubauen.
Je ein Kellerlichtschacht muss vor die Öffnung angebaut werden
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 8.703,79 €
1.3 Eine Türöffnungen zum Klassenzimmer muss versetzt sowie die Aufschlagsrichtungen der
Innentüren zum Teil gedreht werden.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 894,23 €
1.4 Das Trapezblechdach der Aufstockung muss statt mit schwer entflammbarer mit nicht brennbarer Dämmung ausgestattet werden
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 75.114,90 €
1.5 Die Treppenhaustüren müssen auf eine maximale Breite von 2,50 m verkleinert werden.
Dadurch sind insgesamt 6 Wandscheiben herzustellen.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 7.615,32 €
Durch die Auflagen des Baubescheides vom 14.01.2014 sind Mehrkosten in Höhe von 101.628,18 € entstanden.
2.0 Mehrkosten Planungsänderungen
2.1 Die Dachfläche der Aufstockung muss jährlich öfters zu Wartungsarbeiten (z.B. Lüftungsanlage) begangen werden. In der Kostenberechnung enthalten sind hierzu ein Dachausstieg mittels einer Ruckzucktreppe und einer Lichtkuppel. Für den Dach-Zugang und dem damit verbundenen Materialtransport ist die vorgesehene Treppe nicht geeignet. Zur Erschließung der Dachfläche soll deshalb eine Stahl-Außentreppe (Nähe FAN-Arena) vom 1. Obergeschoß auf das Flachdach führen. Zusätzlich sind 2 Türöffnungen als Zugang zu der Dachfläche im 1.Obergeschoß notwendig.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 26.695,97 €
2.2 Gemäß Stadtratsbeschluss soll bei allen Bauvorhaben halogenfreien Kabel verlegt werden.
Die Mehrkosten wurden in der Kostenberechnung leider vergessen.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 23.846,00 €
2.3 In der Kostenberechnung enthalten war eine 2-fach Isolierverglasung mit einem U-Wert von 1,1 W/m2K. Zur Ausführung soll eine 3-fach Verglasung mit einem U-Wert von 0,7 W/m2K kommen. Die Mehrkosten werden vom Internen Energie-Einspar-Contracting übernommen.
Mehrkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) 71.538,00 €
3.0 Minderkosten Planungsänderung
Der 2. bauliche Rettungsweg (1.Obergeschoß) in die FAN-Arena wurde geändert. Es entfallen
eine Brandschutzverglasung sowie 2 Türöffnungen.
Minderkosten (brutto, einschließlich Nebenkosten) - 4.670,06 €
Durch die Planungsänderungen entstehen Mehrkosten in Höhe von 117.409,91 €.
Die genehmigte Kostenberechnung vom 15.05.2013 erhöht sich durch die Projektänderungen von 15.471.846,32 € auf 15.685.869,53 €.
Der Regierung von Unterfranken wurden die Mehrkosten am 15.04.2014 gemeldet. Eine Entscheidung über die Förderung der zusätzlichen Kosten steht noch aus.
Der aktuelle Kostenanschlag vom 04.04.2014, einschließlich der o. a. Mehrkosten sowie
den bereits vorgenommenen Vergaben beträgt derzeit 15.576.500,00 €.
.Beschluss:
Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Änderungen der Planung bei der Erweiterung und Sanierung der Berufschule 2 zustimmend zur Kenntnis.
Die aktualisierte Kostenberechnung vom 17.04.2014 erhöht sich von 15.472.846,32 €
auf 15.685.869,53 €.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. / pvs/4/4/14. Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS)
- Satzungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pvs/4/4/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.06.2014
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/9/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS) ist am 01.12.1995 in Kraft getreten. Sie wurde zuletzt mit Satzung vom 20.07.2009 geändert. Seitdem sind für Ein- und Mehrfamilienwohnhäuser folgende Stellplätze für Kraftfahrzeuge herzustellen:
Wohneinheiten bis 100 m² Wohnfläche
|
1 Stellplatz / Wohneinheit
|
Wohneinheiten über 100 m² bis 150 m² Wohnfläche
|
2 Stellplätze / Wohneinheit
|
Wohneinheiten über 150 m² Wohnfläche
|
3 Stellplätze / Wohneinheit
|
Es hat sich gezeigt, dass in Bereichen des Sozialen Wohnungsbaus die vorgeschrieben Zahl von Stellplätzen nicht erforderlich ist, da hier wesentlich weniger Haushalte als in anderen Wohngebieten über eigene PKW verfügen, und auch in Haushalten, die ein eigenes KFZ besitzen, in seltenen Fällen ein Zweitfahrzeug vorgehalten wird.
Es ist vorgesehen, den vorgeschrieben Stellplatzbedarf zu reduzieren, wenn im Einzelfall die Voraussetzungen zur Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie Alternativen zum eigenen Kraftfahrzeug gegeben sind. Diese Maßnahme kann dazu beitragen, die PKW-Nutzung weiter einzuschränken bzw. ein Anwachsen in der Zukunft zu verhindern. Auch ersparen sich die Wohnungsunternehmen den Bau teurer Tiefgaragen bzw. Parkpaletten oder können deren Größe zumindest reduzieren. Somit sind keine Investitionen zu tätigen für Stellplätze, die von den Mietern nicht in Anspruch genommen werden, und somit unrentabel sind.
In Gebieten des sozialen Wohnungsbaus soll es daher künftig möglich sein, auf die Herstellung von bis zu 50 % der nach der Stellplatzsatzung geforderten Zahl von Stellplätzen verzichten zu können. Voraussetzung ist die Nähe zur nächsten Haltestelle des ÖPNV, die nicht weiter als 500 m Fußweg entfernt liegen darf, und die in Hauptverkehrszeiten mindestens 1-mal pro Stunde in jede Fahrtrichtung bedient werden muss. Um den Mietern auch die Möglichkeit zu bieten, bei Bedarf auf ein Kraftfahrzeug zurückgreifen zu können, ist vom Wohnungsunternehmen ein Car-Sharing-System für die Nutzer der Wohnanlage zu betreiben. Die hierfür erforderlichen Parkplätze sind zusätzlich zu den baurechtlich für die Mieter erforderlichen Stellplätzen herzustellen. Die Organisation kann dabei auch auf einen Dritten übertragen werden.
Die Zahl der Car-Sharing-Fahrzeuge errechnet sich auf Grundlage der ersparten Stellplätze. Nach der Literatur zum Car-Sharing-System ist davon auszugehen, dass 1 Car-Sharing-Fahrzeug ca. 6 bis 8 normale PKW ersetzt, vereinzelt wird auch von einem Schlüssel von 1 : 10 ausgegangen. Unter Berücksichtigung des verminderten Bedarfs in einem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus erscheint es ausreichend, wenn pro 12 angefangener, nicht zu errichtender Stellplätze 1 Car-Sharing-Fahrzeug vorgehalten wird.
Eine solche Maßnahme setzt eine Mindestzahl von betroffenen Wohnungen voraus. Ein Car-Sharing-System kann in einer Wohnanlage nur dann angenommen werden, wenn mehrere PKW zur Verfügung stehen. In kleinen Wohnanlagen, in denen lediglich 1 Car-Sharing-Fahrzeug bereitzustellen wäre, wäre die Verfügbarkeit weniger gewährleistet als in Anlagen mit mehreren Fahrzeugen. Zudem benötigt ein Car-Sharing-System eine ausreichende Zahl von Nutzern, um profitabel betrieben werden zu können. Aus diesem Grund ist es erforderlich, eine Mindestgröße der Wohnanlage (30 Wohneinheiten) festzulegen.
Die Auswirkungen zeigen folgende Berechnungsbeispiele:
- Wohnanlage mit 30 Wohneinheiten (WE), alle Wohnungen mit weniger als 100 m² Wohnfläche (WF), d. h. pro WE ist 1 Stellplatz (St) erforderlich:
erforderliche Stellplatzzahl:
30 WE x 1 St/WE = 30 St
Reduzierung auf 50 % bei Car-Sharing-System:
30 St x 50 % = 15 St sind herzustellen
15 St könne durch Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt werden
pro angefangener 12 ersparter Stellplätze ist ein Car-Sharing-Fahrzeug (CSF) erforderlich
15 St : 12 St/CSF = 1,25 CSF => es sind 2 Car-Sharing-Fahrzeug bereitzustellen
Insgesamt sind somit 15 + 2 = 17 Stellplätze zu errichten
- Wohnanlage mit 90 Wohneinheiten (WE),
davon 45 WE mit weniger als 100 m² WF, d. h. pro WE ist 1 St erforderlich
und 45 WE zwischen 100 m² und 150 m² WF, d. h. pro WE sind 2 St erforderlich
erforderliche Stellplatzzahl:
45 WE x 1 St/WE = 45 St
45 WE x 2 St/WE = 90 St
zusammen 135 St
Reduzierung auf 50 % bei Car-Sharing-System:
135 St x 50 % = 67,5, d h. 68 St sind herzustellen
67 St könne durch Car-Sharing-Fahrzeuge ersetzt werden
pro angefangener 12 ersparter Stellplätze ist ein Car-Sharing-Fahrzeug erforderlich:
67 St : 12 St/CSF = 5,58 CSF => es sind 6 Car-Sharing-Fahrzeug bereitzustellen
Insgesamt sind somit 68 + 6 = 74 Stellplätze zu errichten
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dieser Regelung sowohl den Interessen der Wohnungsbauunternehmen als auch deren Mieter umfassend Rechnung getragen wird. Die Wohnungsbauunternehmen können Kosten für die teure Errichtung von Tiefgaragenstellplätzen oder Parkpaletten sparen. Sie können ihren Mietern mit dem Car-Sharing-System ein attraktives Angebot unterbreiten, und somit die Vermietbarkeit der Wohnungen erhöhen. Mieter wiederum können auf den Erwerb und den Unterhalt eines eigenen PKW verzichten, und können dennoch bei Bedarf auf ein Kraftfahrzeug zurückgreifen.
Es wird daher vorgeschlagen, der Änderung der Satzung zuzustimmen.
.Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund Art. 81 Abs. 1 Nrn. 1 und 4, Art. 79 Abs. 1 Nr. 1
der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. August 2007 (GVBl S. 588), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.04.2013 (GVBl S. 174) i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekannt-machung vom 22. August 1998 (GVBl S. 796), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.07.2012 (GVBl S. 366) die Satzung zur Änderung der Satzung über die Herstellung, Ablösung und Gestaltung von Garagen und Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie die Herstellung und Bereithaltung von Abstellplätzen für Fahrräder (Garagen-, Stellplatz- und Abstellplatzsatzung - GaStAbS), mit der Maßgabe, dass in § 2 Abs. 6 Nr. 1 der Satzung die Anzahl der Wohneinheiten von 30 auf 20 reduziert werden (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
5. / pvs/4/5/14. Carl-Joseph-Will-Straße
- Feststellung gem. § 125 Abs. 3 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/4/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zwischen der Carl-Joseph-Will-Straße und der Spessartstraße ist im Bebauungsplan "Südwestlich Medicusstraße" (Nr. 4/6) eine Fläche als öffentliche Verkehrsfläche mit der besonderen Zweckbestimmung verkehrsberuhigter Bereich vorgesehen (sog. „Dritterschließung Nord“). Dieses Teilstück liegt auf dem Grundstück Spessartstraße xx, Flurstücknr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, das sich in Privatbesitz befindet. Der Bebauungsplan setzt für dieses Teilstück ebenfalls einzurichtende Geh-, Fahr- und Leitungsrechte fest.
Verhandlungen mit der Eigentümergemeinschaft der Wohnanlage Spessartstraße xx haben ergeben, dass die Durchbindung der Carl-Joseph-Will-Straße bis zur Spessartstraße an dieser Stelle abgelehnt wird. Da die Grundstücke bereits ausreichend erschlossen sind kann auf dieses Teilstück verzichtet werden.
Der Verzicht auf die Herstellung dieses Teilstücks der Carl-Joseph-Will-Straße stellt eine Planabweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans in Form einer Planunterschreitung dar. Nach § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird die Rechtmäßigkeit des Ausbaus der Carl-Joseph-Will-Straße jedoch nicht berührt, wenn die Erschließungsanlage hinter den Festsetzungen zurückbleibt und die Abweichungen mit den Grundzügen der Planung vereinbar sind.
Der planabweichende Verzicht auf die Herstellung des Straßenstücks auf dem Grundstück Spessartstraße xx ist mit den Grundzügen der Planung vereinbar, da hierdurch die Funktion der Carl-Joseph-Will-Straße nicht beeinträchtigt wird und die Erschließung der umliegenden Baugrundstücke sichergestellt ist.
Das vorhandene System an Zu- und Abfahrtsstraßen des Baugebiets Spessartgärten genügt, um die Erschließungsintention des Bebauungsplanes zu erfüllen. Der Verzicht auf den Bau der Verlängerung der Carl-Joseph-Will-Straße weicht daher nicht wesentlich vom Konzept der geordneten städtebaulichen Entwicklung ab.
Die Rechtmäßigkeit der Herstellung der Carl-Joseph-Will-Straße wird, trotz der Planabweichung, nicht berührt, so dass die Anforderungen des § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB erfüllt sind.
Es wird festgestellt, dass die Carl-Joseph-Will-Straße in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes endgültig hergestellt ist.
.Beschluss:
Im Hinblick auf § 125 Abs. 3 Nr. 1 BauGB wird festgestellt, dass die Erschließungsanlage Carl-Joseph-Will-Straße in Abweichung von den Festsetzungen des Bebauungsplans "Südwestlich Medicusstraße" zwischen Medicusstraße, Schoberstraße, Fl.-
Nr.xx, Gem. Aschaffenburg, Mattstraße und Spessartstraße (Nr. 4/6) endgültig hergestellt ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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6. / pvs/4/6/14. Bestandsermittlung der Einkaufssituation im Stadtteil Nilkheim;
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 08.01.2014
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 09.01.2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/4/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadtverwaltung hat in den letzten Jahren mit der Fakultät für Betriebswirtschaft an der Hochschule Aschaffenburg eine intensive Kooperation entwickelt. Regelmäßig werden Studienarbeiten gefertigt, die sich mit Immobilienwirtschaft und mit städtebaulichen Umfragen befassen. Insbesondere der Bereich Marketing der Hochschule liefert jährlich etwa 8 – 10 Studienarbeiten.
Im Rahmen dieser Umfragen wurden bisher beispielsweise die Wohnungssituation der Studenten in Aschaffenburg untersucht, die Nutzungsintensität des Haltepunkts Hochschule durch die Studentenschaft, die Frequenz und die Einkaufssituation am Hauptbahnhof sowie im Bereich Bahnhof Nord oder auf dem ehemaligen „Schmelzgelände“. Ein besonderer Schwerpunkt waren auch Untersuchungen zur Einkaufssituation in der Burchardtstraße. Die Studenten beschäftigten sich außerdem mit der Freizeitsituation und dem Freizeitverhalten von Jugendlichen am Mainufer oder mit einer vergleichenden Standortbewertung der östlichen und westlichen Innenstadt.
Etliche Arbeiten wurden bereits im Stadtrat oder in Veröffentlichungen der Stadtverwaltung vorgestellt und sind insofern in die Arbeit der Verwaltung mit eingeflossen.
Zur Vorbereitung der Weiterentwicklung der Einkaufssituation im Stadtteil Nilkheim hat die Hochschule im Juni 2013 eine Studienarbeit erarbeitet, die das Einkaufsverhalten der Nilkheimer und den aktuellen spezifischen Bedarf einzelner Branchen genauer beleuchtet. Auf Antrag der SPD Stadtratfraktion wird über diese Untersuchung berichtet.
Die Studie basiert auf einer repräsentativen Stichprobe der Nilkheimer Bevölkerung über 18 Jahre. Die Stichprobe umfasst ca. 500 Einwohner, knapp die Hälfte der Angeschriebenen hat sich an der Umfrage beteiligt. Das Ergebnis der Umfrage kann daher als repräsentativ für das Einkaufsverhalten der Nilkheimer Bevölkerung betrachtet werden.
Aufgabenstellung
Aufgabe der Studie war es das Einkaufsverhalten, das erwartete Warenangebot und die derzeit besuchten Einkaufsvororte innerhalb und außerhalb von Nilkheim zu ermitteln. Außerdem ging es darum, die soziodemographischen Merkmale der Antwortenden zu erfassen.
Wesentliche Ergebnisse
1. Soziodemographische Zusammensetzung der Befragten
2/3 der Antwortenden sind weiblich, die Altersverteilung der Antworten entsprach der Altersverteilung von Gesamt Nillheim. Etwa 20% der Befragten sind Singles, 35% leben in einer Partnerschaft. In über 45% der Haushalte leben Kinder. 40% der Antwortenden wohnen bereits über 20 Jahre in Nilkheim, weitere 40% zwischen 10 und 20 Jahren.
2. Einkauforte
Es wurde untersucht, wo Frischwaren und wo sonstige Güter des täglichen Bedarfs eingekauft werden. Es zeigte sich, dass etwa 50% der Befragten immer dieselben Einkaufsorte bevorzugen. Die Priorität als Einkaufsort hat Stockstadt (SB Warenhaus und Discounter). In Nilkheim wird der bestehende Edeka-Markt bevorzugt. Eine Bedeutung als Einkaufsort hat außerdem das Kaufland und der Edekamarkt am Südbahnhof.
Als Gründe für die Wahl des Einkaufsorts werden in 70% der Fälle die Qualität, in etwa 60% der Fälle der Preis und bei 55% die Angebotspalette genannt. Bedeutsam sind außerdem das Parkplatzangebot, die Entfernung zum Wohnstandort und die Anbindung an den ÖPNV. Knapp 2/3 nutzen zum Einkauf Bus, Fahrrad oder gehen zu Fuß. Lediglich etwa 1/3 tätigt seine Einkäufe mit dem Auto.
3. Einkaufsfrequenz
Frischwaren werden in der Hälfte der Fälle etwa 2 x pro Woche eingekauft. Der Wochentag ist Freitag/Samstag oder je nach Bedarf. Die Einkäufe erfolgen in 75% von zu Hause und nur in 40% der Fälle auf dem Heimweg
4. Veränderungsbedarf
Es wird generell ein hoher Verbesserungsbedarf der Einkaufssituation festgestellt, wobei die jüngeren Bewohner den Veränderungsbedarf noch deutlicher sehen. Dieser Veränderungsbedarf ist unabhängig von der Dauer des Wohnens im Stadtteil. Einen vorrangigen Bedarf sieht Nilkheim derzeit in der Ansiedlung eines Drogeriemarktes.
Bewertung
Diese zusammenfassende Betrachtung der Ergebnisse wird in der Sitzung anhand von
ausgewählten Einzelstatistiken der Untersuchung genauer erläutert.
Die Untersuchung belegt, dass im Rahmen der Bauleitplanung zur Entwicklung des Stadtteils
Nilkheim dringender Handlungsbedarf zur Veränderung der Einzelhandelssituation in Nilkheim
besteht. Die dabei zu berücksichtigenden Rahmenbedingungen hinsichtlich Verkehrsanbindung
und Branchenstruktur lassen sich ebenfalls recht zuverlässig aus der Untersuchung ableiten. Die
Stadtverwaltung beabsichtigt daher das Ergebnis der Untersuchung bei der Bauleitplanung zur
Erweiterung des Stadtteils zu berücksichtigen.
.Beschluss: 1
1. Der Bericht der Verwaltung über die Seminararbeit „Wo kauft Nilkheim ein?“ vom Juni 2013 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Erkenntnisse aus der Marktforschungsstudie in die Planungen zum Ausbau des Stadtteils Nilkheim einfließen zu lassen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog bekräftigt, dass der Stadtrat seine Absichten zur zügigen Durchführung des Bebauungsplanverfahrens für den Bebauungsplan „Anwandeweg“ auch einhalten muss, da die Bürgerinnen und Bürger dies erwarten. Er teilt deshalb mit, dass das Plenum nun endlich der Aufstellung des Bebauungsplanes zustimmen soll. Gleichzeitig bietet er den im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen an, dass die Verwaltung an den Fraktionssitzungen vorher noch beratend teilnehmen können.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / pvs/4/7/14. Komfortstreifen;
- Vorstellung des Konzeptes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/4/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aufgrund eines Antrags der SPD aus dem Jahr 2012 und dem Antrag der CSU im Rahmen der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2014 wurden Gelder für die Einrichtung von Komfortstreifen im Innenstadtbereich bereitgestellt.
Es ist vorgesehen, an folgenden Straßen Maßnahmen durchzuführen:
? Treibgasse
? Nebensteingasse
? Sandgasse
? Erbsengasse
? Freihofsgasse
? Schlossgasse (Zugang Muttergottes-Pfarrkirche)
? Schlossgasse (Gehsteig)
? Jesuitenkirche
Die Maßnahmen in der Treibgasse (von der Luitpoldstraße bis Beginn Wolfsthalplatz) und Nebensteingasse (von Treibgasse bis Eingang Fa. Schädlich) sehen den Einbau von Asphalt-flächen vor. Während der Durchführung der Arbeiten soll der Andienungsverkehr über die Fußgängerzone abgeleitet werden. Hierzu laufen bereits Gespräche mit der Straßenverkehrs-behörde und der Sparkasse, deren Parkplatznutzer die Treibgasse zur Ausfahrt nutzen.
Im Bereich Sandgasse soll zwischen Sandkirche und Ohmbachsgasse die Wassermittelrinne aus Natursteinen durch eine Asphaltrinne ersetzt werden. Die Umsetzung ist nach den Sommerferien vorgesehen. In der Erbsengasse sind bereits Asphaltstreifen im Jahr 2012 eingebaut worden. Hier muss noch eine kleine Ergänzung vorgenommen werden. Die Freihofsgasse soll mit einem rd. 2 Meter breiten Asphaltstreifen, analog zum Asphaltstreifen in der Badergasse, überzogen werden. Im Bereich der Muttergottes-Pfarrkirche (Schlossgasse) sollen die bereits bestehenden Komfortstreifen fortgesetzt werden. Außerdem ist vorgesehen, den Gehsteig von der Fürstengasse in Richtung Schloss zu asphaltieren.
Zurzeit werden die vorhandenen Komfortstreifen in der Pfaffengasse in Höhe der Jesuitenkirche durch den Einbau von großformatigen Granitplatten durch die Mitarbeiter des Bauhofes ergänzt.
Die einzelnen Maßnahmen werden durch Fremdfirmen und durch die Mitarbeiter des Bauhofes umgesetzt. Abstimmungen mit Events im Innenstadtbereich sind erfolgt.
Insgesamt ist mit einem Investitionsvolumen von rund 200.000 EUR brutto für die Umsetzung der Komfortstreifen zu rechnen. Dies wird über die laufenden Straßenunterhaltsmittel finanziert.
Dem Stadtrat wird eine Präsentation mit den jeweiligen Bereichen der Instandsetzungsmaßnahme vorgestellt.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
2. Herr Stadtrat xxx
fordert, dass beim Einbau der Komfortstreifen in den Straßen der Altstadt sensibel mit dem noch vorhandenen alten Pflaster aus Gründen des Denkmalschutzes und des Ensembleschutzes umgegangen wird.
3. Herr Stadtrat Manfred Christ fordert zudem, dass Maßnahmen zur Reduzierung der unzulässigen hohen Geschwindigkeiten der Autofahrer auf den Straßen der Innenstadt getroffen werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / pvs/4/8/14. Ortskern Obernau
- Bericht
- Einleitung vorbereitender Untersuchungen zur Ausweisung eines Sanierungsgebiets
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
|
Vorberatend
|
8 | pvs/4/8/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
9. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.06.2014
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/9/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bereich um die Hauptstraße im Stadtteil Obernau ist in der Denkmalliste als Ensemble ausgewiesen, zudem befinden sich hier mehrere denkmalgeschützte Gebäude.
In diesem Bereich sind in den letzten Jahren vermehr Leerstände zu bemerken. Es handelt sich dabei nicht nur um kleinere Nebengebäude, sondern auch um große Scheunen und Wohnhäuser. Der Bauzustand vieler Gebäude ist schlecht. Die überwiegende Zahl der Wohnhäuser und Scheunen entstammt noch der Zeit zwischen dem späten 16. und dem frühen 19. Jahrhundert.
Neubauabsichten scheitern teilweise an der Grundstücksstruktur mit sehr schmalen aber tiefen Grundstücken mit ungeordneten Grenzverläufen. Zudem ist zu beachten, dass das städtebauliche Erscheinungsbild der Hauptstraße erhalten bleibt.
Ein Bebauungsplan oder eine städtebauliche Satzung für dieses Gebiet existiert nicht.
Die Verwaltung hat die Probleme zum Anlass genommen, das Gebiet genauer zu untersuchen. Auf die beiliegende städtebauliche Untersuchung vom Juni 2013 wird verwiesen. Es hat sich herausgestellt, dass sich die Probleme im Quartier beiderseits der Hauptstraße zwischen deren südöstlichen Ende und Kirchhofgasse konzentrieren
Als Instrumentarium zur Problemlösung und Weiterentwicklung des Gebiets bietet sich die Ausweisung eines förmlich festgelegten Sanierungsgebietes gemäß §§ 136 ff BauGB an. Hierzu bedarf es aber gemäß § 141 BauGB noch der Durchführung „Vorbereitender Untersuchungen“, die Grundlage für einen evtl. Satzungsbeschluss sind.
Sobald der Stadtrat diesen „Vorbereitenden Untersuchungen“ zugestimmt hat, ist dieser Beschluss ortsüblich bekanntzumachen. Ab diesem Zeitpunkt sind Eigentümer, Mieter Pächter und sonstige Nutzungsberechtigte verpflichtet, der Stadt bzw. deren Beauftragten Auskunft über die Tatsachen zu erteilen, die zur Beurteilung der Sanierungsbedürftigkeit des Gebiets von Bedeutung sind (§ 138 BauGB).
Sollte sich herausstellen, dass erhebliche städtebauliche Missstände vorliegen, kann das Quartier förmlich als Sanierungsgebiet festgelegt werden. Mit der Regierung von Unterfranken wurden bereits Gespräche geführt, ob Städtebaufördermittel gewährt werden können. Aktuell können dieses aber nicht in Aussicht gestellt werden.
Die Ausweisung als Sanierungsgebiet brächte für die Grundstückseigentümer aber den Vorteil erhöhter steuerlicher Abschreibungen bei der Modernisierung von Gebäuden mit sich (§§ 7h , 10f und 11a des Einkommensteuergesetzes -EStG). So können z. B. nach § 7h Abs. 1 EStG im Jahr der Herstellung und in den folgenden sieben Jahren jeweils bis zu 9 % und in den folgenden vier Jahren jeweils bis zu 7 % der Herstellungskosten für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen im Sinne des § 177 BauGB abgesetzt werden.
In einem förmlich festgelegten Sanierungsgebiet unterliegen - sofern in der Satzung nichts anderes geregelt ist - u. a. Grundstücksgeschäfte, bauliche Maßnahmen, die Beseitigung baulicher Anlagen, wesentlich wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken sowie Grundstücksteilungen der Genehmigungspflicht. Außerdem steht der Stadt ein Vorkaufsrecht an Grundstücken zu.
.Beschluss:
1. Die städtebauliche Untersuchung im historischen Ortskern von Obernau vom Juni 2013 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau wird beschlossen. Die genaue
Abgrenzung des Untersuchungsgebiets ergibt sich aus dem Plan „Städtebauliche Analyse“ der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pvs/4/9/14. Bürgerbeteiligung zur Verkehrsentwicklung Innenstadt;
- Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014
- Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
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Beschließend
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9 | pvs/4/9/14 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 9 d. ö. S. "Bürgerbeteiligung zur Verkehrsentwicklung Innenstadt;
- Anträge der Stadtratsfraktion der GRÜNEN vom 07.02.2013, 22.01.2014 und 03.02.2014
- Antrag der Kommunalen Initiative vom 17.06.2013" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/4/10/14. Behandlung des Antrages der Stadträte Manfred Christ und Dr. Robert Löwer vom 20.02.2014 wegen "Nr. 3/2014 Behindertenparkplätze" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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13.05.2014
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/4/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
Der Antrag der Stadträte Manfred Christ und Dr. Robert Löwer vom 20.02.2014 wegen "Nr. 3/2014 Behindertenparkplätze" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 07.04.2014 (Anlage 5
) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pvs/4/11/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Jürgen Herzing vom 17.02.2014 wegen "Parken im Bereich Hohenzollernring / Einfahrt von der Goldbacher Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 27.02.2014
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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13.05.2014
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pvs/4/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Jürgen Herzing vom 17.02.2014 wegen "Parken im Bereich Hohenzollernring / Einfahrt von der Goldbacher Straße
" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 27.02.2014 (Anlage 6) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / pvs/4/12/14. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Jessica Euler vom 08.10.2013 wegen "Fußgängerampel im Bereich Lange Straße (Ende Ottostraße) / Heinrich-Böll-Straße (Ende Nordring) und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.03.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
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Beschließend
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12 | pvs/4/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag von Frau Stadträtin Jessica Euler vom 08.10.2013 wegen "Fußgängerampel im Bereich Lange Straße (Ende Ottostraße) / Heinrich-Böll-Straße (Ende Nordring) und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.03.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. / pvs/4/13/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 25.12.2013 wegen "Wegweisung innerhalb des Stadtteils Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.03.2014
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
13.05.2014
|
ö
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Beschließend
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13 | pvs/4/13/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
(vgl. Anlage)
.Beschluss:
1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 25.12.2013 wegen "Wegweisung innerhalb des Stadtteils Obernau" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.03.2014 (Anlage 8) werden zur Kenntnis genommen.
2. Die SPD-Stadtratsfraktion beantragt eine nochmalige Prüfung der Angelegenheit.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / pvs/4/14/14. Behandlung des Antrages der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ vom 05.05.2014 wegen "Forderung einer Unterführung für Radfahrer und Fußgänger an der Zufahrt Hafen-West";
- mündlicher Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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13.05.2014
|
ö
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Beschließend
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14 | pvs/4/14/14 |
.Beschluss:
Der mündliche Bericht der Verwaltung zum Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ und Herrn Stadtrat Josef Taudte vom 05.05.2014 wegen „Forderung nach einer Unterführung für Radfahrer und Fußgänger an der Zufahrt Hafen-West“ (Anlage 9) wird zur Kenntnis genommen.
Während der Diskussion um diesen Antrag wird aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates ein
Ausschluss der Öffentlichkeit beantragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.10.2015 15:36 Uhr