Datum: 30.06.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:15 Uhr bis 20:30 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/10/1/14 Schwimmen in Aschaffenburg; - Vorstellung des Gutachtens des Institutes für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg "Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg" (Referent der Universität Erlangen-Nürnberg); - Bericht über durchgeführte Veranstaltungen bzw. Maßnahmen der Verwaltung; Handlungsempfehlungen
2pl/10/2/14 Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2013
3pl/10/3/14 Brände beim Recyclingunternehmen Helmut Westarp GmbH in Aschaffenburg; - mündlicher Bericht der Verwaltung
4pl/10/4/14 Bürgerstiftung Aschaffenburg; Benennung von drei Stadtratsmitgliedern in den Stiftungsvorstand
5pl/10/5/14 Wechsel eines Stellvertreters im Jugendhilfeausschuss
6pl/10/6/14 Änderung eines Mitglieds im Jugendhilfeausschuss
7pl/10/7/14 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit Lage- und Prüfungsbericht
8pl/10/8/14 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2013
9pl/10/9/14 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013
10pl/10/10/14 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
11pl/10/11/14 Erlass von Verordnungen zur Unterschutzstellung von vier Bäumen bzw. Baumgruppen

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1. / pl/10/1/14. Schwimmen in Aschaffenburg; - Vorstellung des Gutachtens des Institutes für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg "Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg" (Referent der Universität Erlangen-Nürnberg); - Bericht über durchgeführte Veranstaltungen bzw. Maßnahmen der Verwaltung; Handlungsempfehlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 1pl/10/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den letzten Jahren nimmt bundesweit die Zahl der Kinder und Jugendlichen zu, die nicht schwimmen können. Damit entfällt für die Betroffenen zum einen eine wichtige Möglichkeit sich sportlich zu betätigen, zum anderen aber sind sie vermehrt Opfer teilweise tödlicher Badeunfälle. Die Verbesserung der Schwimmfähigkeit unter Kindern und Jugendlichen ist daher ein gesellschaftliches Anliegen, auch in der Stadt Aschaffenburg.

Weiterhin wird von Sportvereinen beklagt, dass Trainings- und Wettkampfmöglichkeiten im Bereich Schwimmen nicht in ausreichendem Umfang zur Verfügung stehen.

Mit Anträgen der SPD-Stadtratsfraktion vom 07.01.2013, der Stadtratsfraktion der Grünen vom 06.02.2013 sowie der CSU-Stadtratsfraktion vom 02.03.2013, 03.10.2013 und 23.10.2013 wurde beantragt die Aspekte des Schwimmens in Aschaffenburg umfassend zu untersuchen, Konzepte zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern und Jugendlichen zu finden, die Möglichkeiten für die Ausübung des Schwimmsports, insbesondere in den städt. Lehrschwimmbecken, zu verbessern und eine Konzeption zur Gesamtentwicklung der Bäder zu erstellen.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.04.2013 wurde aufgrund dieser Anträge die Verwaltung beauftragt, als einer der ersten Schritte, die Schwimmbadbedarfe in Aschaffenburg zu ermitteln bzw. die im Sportentwicklungsplan vom Oktober 2009 ermittelten Schwimmbadbedarfe zu aktualisieren.

Der Auftrag zur Feststellung bzw. Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe wurde im Mai 2013 dem bereits mit der Sportentwicklungsplanung für die Stadt Aschaffenburg beauftragten Institut für Sportwissenschaft und Sport Universität Erlangen-Nürnberg erteilt. Das Gutachten „Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe für die Stadt Aschaffenburg“ wurde erstellt und ist in der Anlage beigefügt.

Parallel zu der Erstellung des Gutachtens wurde durch die Verwaltung folgendes veranlasst:

Schwimmunterricht bzw. Verbesserung der Schwimmfähigkeit
Veranstaltung am 11.04.2013

Am 11.04.2013 wurde ein Gespräch mit den Sportlehrkräften der Aschaffenburger Schulen, dem Arbeitskreis Sport in Schule und Verein und der Regierung von Unterfranken zum Thema Schwimmunterricht bzw. Verbesserung der Schwimmfähigkeit geführt.

Eines der Ergebnisse dieses Gesprächs war, dass die Sportlehrkräfte den Neubau eines zentralen Lehrschwimmbeckens, als Ersatz für sanierungsbedürftige vorhandene Lehrschwimmbecken, für nicht sinnvoll halten, sondern die Erhaltung und Sanierung der derzeit bestehenden Lehrschwimmbecken für notwendig erachten.

Weiterhin wurde auf die Probleme beim Schwimmunterricht im städt. Hallenbad bei gleichzeitiger Öffnung (1 Schwimmbahn) für die Öffentlichkeit hingewiesen.

Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern im Kita- und Grundschulalter
Veranstaltung am 29.01.2014

Am 29.01.2014 wurde ein Gespräch mit den Leitungen der Aschaffenburger Grundschulen, dem Arbeitskreis Sport in Schule und Verein, den Kindertageseinrichtungen, den Schwimmvereinen, dem Bayer. Roten Kreuz und der DLRG geführt. Zu diesem Gespräch waren auch die Stadtratsfraktionen eingeladen. Thema dieses Gesprächs war die Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Kindern im Kita- und Grundschulalter.

Durch die TeilnehmerInnen wurden folgende Vorschläge – mindestens 2malige Nennung - gemacht:

Schwimmen in der Grundschule

Gewinnung von Hilfskräften/Eltern für die Unterstützung der Lehrkräfte beim Schwimmunterricht

Zusammenarbeit mit Schwimmvereinen (Sportarbeitsgemeinschaften u.ä)

3. Sportstunde in der 1. Jahrgangsstufe

Wassergewöhnung und Schwimmen im Vorschulalter

Ausbildung von Kräften der Kitas für Wassergewöhnung

Öffnung der Lehrschwimmbecken in den Schulferien

Schwimmen allgemein

Sanierung der Lehrschwimmbecken

Schaffung eines zentralen Lehrschwimmbeckens

Am häufigsten genannt wurden:

?        Gewinnung von Hilfskräften/Eltern für die Unterstützung der Lehrkräfte beim Schwimmunterricht

?        Zusammenarbeit mit Schwimmvereinen (Sportarbeitsgemeinschaften u.ä)

Modellversuch mit Assistenzkraft im Schwimmunterricht der Schillerschule


Der Schwimmunterricht an Grundschulen soll den SchülerInnen, die noch nicht durch ihre Eltern oder Kurse im Kindergartenalter schwimmen gelernt haben, diese Fähigkeit vermitteln. Nach den für den Schwimmunterricht in Bayern gültigen Richtlinien des Kultusministeriums dürfen sich Kinder, die schwimmen können und solche, die nicht schwimmen können, nicht gemeinsam im Schwimmbecken aufhalten, sofern keine zweite Kraft anwesend ist, die mindestens über das Rettungsschwimmabzeichen in Bronze verfügt. Somit muss entweder die Gruppe der Schwimmer oder Nichtschwimmer außerhalb des Beckens warten, was die zur Verfügung stehende Unterrichtszeit für beide Gruppen stark reduziert, oder die SchülerInnen ohne Schwimmkenntnisse können gar nicht im Schwimmen unterrichtet werden und besuchen eine parallel in der Turnhalle unterrichtete Gruppe.

Im vergangenen Herbst wurde entsprechend dem Beschluss des Kultur- und Schulsenats vom 27.11.2013 ein Modellversuch gestartet. In der Schillerschule ist seit November 2013 in Kooperation mit den Bäderbetrieben eine Assistenzkraft im Schwimmunterricht für die 3. und 4. Jahrgangsstufe im Einsatz, die über jahrelange Erfahrung als Übungsleiterin für Schwimmvereinsmannschaften im Kinder- und Jugendbereich verfügt. Unter der Gesamtaufsicht der Sportlehrkraft unterrichtet die Assistenzkraft die Kinder, die noch nicht schwimmen können, während die Lehrkraft selbst sich den Kindern widmet, die schon schwimmen können.

In den beiden Klassen der 3. Jahrgangsstufe konnten vor Einsatz der Assistenzkraft 11 SchülerInnen nicht schwimmen; diese Zahl konnte mittlerweile auf 4 SchülerInnen verringert werden. Von 7 Nichtschwimmern in der 4. Jahrgangsstufe erlernten inzwischen 4 SchülerInnen das Schwimmen. Weitere Erfolge im Laufe des Schuljahres sind zu erwarten. Den Nachweis über gesicherte Grundkenntnisse im Schwimmen erbringen die entsprechenden SchülerInnen durch das Ablegen des sog. „Seepferdchens“.

Auch künftige Schülerjahrgänge lassen Bedarf für den Einsatz der Assistenzkraft erkennen. So können von den 41 SchülerInnen der jetzigen 2. Jahrgangsstufe 14 noch nicht schwimmen. Daher ist die Verstetigung des Angebotes sinnvoll. Auch an den anderen Grundschulen im Stadtgebiet gibt es Kinder, die beim Eintritt in die 3. Jahrgangsstufe noch nicht schwimmen können. Sofern entsprechende geeignete Assistenzkräfte verfügbar sind, sollten daher alle Grundschulen auf diese Unterstützung zurückgreifen können. Damit würde sichergestellt, dass –nahezu- alle Kinder in der Stadt Aschaffenburg am Ende ihrer Grundschulzeit schwimmen können.

Aufgrund der Handlungsempfehlungen des Gutachtens „Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe für die Stadt Aschaffenburg“ des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg, der Ergebnisse der Veranstaltungen am 11.04.2013 und 29.01.2014 und des Modellversuchs an der Schillerschule werden folgende Maßnahmen vorgeschlagen:

Die Verwaltung wird beauftragt, die im Gutachten genannten Handlungsempfehlungen, unter Berücksichtigung der in den Veranstaltungen am 11.04.2013 bzw. 29.01.2014 für besonders wichtig erachteten Anregungen und Vorschläge, umzusetzen.

Folgende Maßnahmen sind durch die Verwaltung sofort zu veranlassen:

?        2 Lehrschwimmbecken (Schönbergschule und Gutenberg-/Fröbelschule) werden in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien an Werktagen den Vereinen, Gruppen und Kitas für Training, Kurse u.ä zusätzlich zur Verfügung gestellt.

?        Der Modellversuch der Schillerschule in Kooperation mit den Bäderbetrieben zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern wird weiter fortgesetzt und soweit entsprechende Assistenzkräfte/Hilfskräfte zur Verfügung stehen auf die übrigen Grundschulen ausgeweitet.

?        Die Verwaltung wird beauftragt für die Gewinnung von Assistenzkräfte/Hilfskräfte für den Schwimmunterricht an Grundschulen dem Stadtrat einen Vorschlag zu unterbreiten.

Bei einer Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten von 2 Lehrschwimmbecken in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien ist mit Mehrkosten von ca. 25.500 € zu rechnen.

Zur Information sind in der Anlage Aufstellungen über die Nutzung der Lehrschwimmbecken durch Schulen und Dritte (Vereine, Gruppen u.ä.), der derzeit anfallenden Kosten für den Betrieb der Lehrschwimmbecken und der voraussichtlichen Kosten für die Öffnung der Lehrschwimmbecken in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien beigefügt.

.Beschluss:

Das Gutachten des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg „Aktualisierung der Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg“ wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die im Gutachten genannten Handlungsempfehlungen, unter Berücksichtigung der in den Veranstaltungen am 11.04.2013 bzw. am 29.01.2014 für besonders wichtig erachteten Anregungen und Vorschläge, umzusetzen.
Folgende Maßnahmen sind durch die Verwaltung sofort zu veranlassen:

1.        Zwei Lehrschwimmbecken (Schönbergschule und Gutenberg-/Fröbelschule) werden in den Herbst-, Weihnachts-, Winter- und Osterferien an Werktagen den Vereinen, Gruppen und Kitas für Training, Kurse u. ä. zusätzlich zur Verfügung gestellt.

2.        Der Modellversuch der Schillerschule in Kooperation mit den Bäderbetrieben oder einem Träger zur Verbesserung der Schwimmfähigkeit von Grundschulkindern wird weiter fortgesetzt und soweit entsprechende Assistenzkräfte/Hilfskräfte zur Verfügung stehen auf die übrigen Grundschulen ausgeweitet.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt für die Gewinnung von Assistenzkräften/Hilfskräften für den Schwimmunterricht an Grundschulen dem Stadtrat einen Vorschlag zu unterbreiten.

4.                Der Ergänzungsantrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 26.06.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1). Die Verwaltung wird beauftragt, eine Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ zu gründen.


5.        Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Träger der Maria-Ward Schule wegen der Nutzungszeiten des Schwimmbads für Dritte zu verhandeln.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 2

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2. / pl/10/2/14. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 2pl/10/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2013 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 14.03.2014 von der AKDB erstellt und am 18.03.2014 zugesandt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2013” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss:

  1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2013 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2013” (Anlage 2) werden zur Kenntnis
    genommen.

  2. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2013 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

    für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        7.605.569,78 €
    (Seite 661 der Jahresrechnung – Planvergleich)

    für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        956.625,83 €
    (Seite 663 der Jahresrechnung – Planvergleich)

  3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        8.525.599,93 €
    (Seite 32 der Drucksache)

  4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        4.698.827,77 €
    gebildet (Seite 33 der Drucksache)

  5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
    KommHV, und zwar

    neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        820.145,82 €
    (Seiten 34 bis 38 der Drucksache)

    und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        13.367.284,15 €
    (Seiten 39 bis 41 der Drucksache)
    wird zur Kenntnis genommen.

  6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
    Jahresrechnung 2013 mit dem Betrag von        246.862.007,17 €
    in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
    Hiervon entfallen auf den

    Verwaltungshaushalt        203.844.324,78 €

    Vermögenshaushalt        43.017.682,39 €

    Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
    vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        23.769.876,52 €

    Der Allgemeinen Rücklage wird der
    Betrag in Höhe von                1.116.698,48 €
    zugeführt.

    Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2013 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.


Die Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.281.643,51 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           336.041,96 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.617.685,47 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        88.129,18 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        247.912,78 €        
entnommen.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        0,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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3. / pl/10/3/14. Brände beim Recyclingunternehmen Helmut Westarp GmbH in Aschaffenburg; - mündlicher Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 3pl/10/3/14

.Beschluss:

Der mündliche Bericht über den dritten Brand innerhalb weniger Wochen beim Recyclingbetrieb Helmut Westarp GmbH wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pl/10/4/14. Bürgerstiftung Aschaffenburg; Benennung von drei Stadtratsmitgliedern in den Stiftungsvorstand

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 4pl/10/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 14.07.2008 der Gründung einer Bürgerstiftung zugestimmt. Gemäß § 11 der Satzung dieser Bürgerstiftung ist ein Stiftungsvorstand zu bestellen. Dieser besteht aus dem Oberbürgermeister und dem Vorstandsvorsitzenden der Sparkasse (beide sind geborene Mitglieder), drei Mitgliedern, die der Stadtrat aus seinen Reihen bestimmt und mindestens zwei vom Stiftungsrat gewählten Mitgliedern aus der Stifterversammlung.

Die drei vom Stadtrat zu benennenden Mitglieder des Stiftungsvorstandes werden gem. § 11 Abs. 2 der Satzung der Bürgerstiftung für die Dauer von fünf Jahren berufen.

Zuletzt wurden per Beschluss des Stadtrates vom 20.04.2009 folgende Stadtratsmitglieder als Mitglieder des Stiftungsvorstandes auf die Dauer von fünf Jahren in den Stiftungsvorstand benannt:

a) Herr Stadtrat Thomas Gerlach
b) Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau
c) Herr Stadtrat Alfred Streib

Bedingt durch die Neuzusammensetzung des Stadtrates ab dem 01.05.2014 würde in analoger Anwendung der Sitzverteilung in den Ausschüssen der CSU-, der SPD- und der GRÜNE-Stadtratsfraktion je ein Sitz zustehen.

Die umseitig genannten Personen wurden von den Stadtratsfraktionen vorgeschlagen.


Um umseitige Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

Als Mitglieder des Stiftungsvorstands der Bürgerstiftung Aschaffenburg benennt der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg folgende Mitglieder:

a) Herr Stadtrat Thomas Gerlach (CSU)
b) Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau (SPD)
c) Herr Stadtrat Claus Berninger (GRÜNE)

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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5. / pl/10/5/14. Wechsel eines Stellvertreters im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 5pl/10/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Alle Beteiligten haben in Übereinstimmung um die Lösung gebeten, die als Beschluss vorgeschlagen wird. Damit soll sichergestellt werden, dass die Jugendarbeit von evangelischer und katholischer Kirche im Jugendhilfeausschuss angemessen vertreten ist.

.Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass Herr xxx anstelle von Herrn xxx die Stellvertretung von Herrn xxx übernimmt. Nach der Hälfte der Legislaturperiode wird Herr xxx Mitglied, Herr xxx übernimmt dann die Stellvertretung.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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6. / pl/10/6/14. Änderung eines Mitglieds im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 6pl/10/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bei der Sitzung am 12.05.2014 beschloss der Stadtrat, dass Herr xxx als Vertreter des Roten Kreuzes Mitglied im Jugendhilfeausschuss wurde. Erst danach wurde bekannt, dass Herr xxx bereits Mitglied im Jugendhilfeausschuss des Landkreises war. Das ist nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Deshalb benannte das Rote Kreuz Frau xxx als Mitglied.

.Beschluss:

Der Stadtrat beschließt, dass auf Vorschlag des BRK Aschaffenburg Frau xxx Mitglied im Jugendhilfeausschuss wird. Sie wird vertreten durch Frau xxx .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

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7. / pl/10/7/14. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2013 mit Lage- und Prüfungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 7pl/10/7/14

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg nimmt als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2013 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, sowie den Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen (Anlage 3 ) und die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Kenntnis.

Es wird festgestellt, dass die Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze zu keinen Beanstandungen geführt hat.

Die Stadt Aschaffenburg als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH stimmt zu, dass der Jahresabschluss 2013 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und mit dem Lagebericht genehmigt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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8. / pl/10/8/14. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 8pl/10/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahresabschluss wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 1.153.121,57 € (Vorjahr 1.332.759,63 €) ausgewiesen.

Die Erträge sind durch höhere Mieteinnahmen, Tilgungszuschüsse und der Entnahme aus der Rückstellung für Bauinstandhaltung positiv beeinflusst.
       
Demgegenüber stehen weiterhin hohe Instandhaltungsaufwendungen, die im Geschäftsjahr 4,8 Mio. € (Vj.: 4,6 Mio. €) betragen.

Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:




Zur weiteren Stärkung des Eigenkapitals soll der ausgewiesene Gewinn der freien Rücklage zugeführt werden.

.Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2013 in Höhe von 1.153.121,57 € der freien Rücklage zugeführt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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9. / pl/10/9/14. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 9pl/10/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Wirtschaftsprüfer hat in seinen Feststellungen zu § 53 HGrG festgestellt:

„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.

Über die in dem vorliegenden Bericht gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.“

Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2013 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

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10. / pl/10/10/14. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 10pl/10/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Nach Art 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner. einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Im vorliegenden Fall sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind, persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Personen:

Oberbürgermeister Klaus Herzog
Bürgermeister Werner Elsässer
Günter Dehn
Brigitte Gans
Wolfgang Giegerich
Stefan Link
Walter Roth
Peter Schweickard
Karl-Heinz Stegmann
Hanns-Martin von Truchseß

Nach Art. 49 Abs. 1 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1.


2. Im Prüfungsbericht für 2013 hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen festgestellt, dass die Verwaltungsorgane ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, so dass auch hier die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen kann.

Die Geschäftsvorgänge, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in neun Aufsichtsratssitzungen beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch Zwischenberichte umfassend über die Lage des Unternehmens informiert.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht
notwendigen Einblick in die Geschäftsführung verschafft.

.Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 persönlich beteiligt gem. Art. 49 Abs. 1 GO sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 4).
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den rechtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2013 zu entlasten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Ohne Gegenstimmen so beschlossen.

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11. / pl/10/11/14. Erlass von Verordnungen zur Unterschutzstellung von vier Bäumen bzw. Baumgruppen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 10. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 30.06.2014 ö Beschließend 11pl/10/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Rechtlicher Hintergrund

Gemäß § 28 Bundes-Naturschutzgesetz sind Naturdenkmäler Einzelschöpfungen der Natur oder entsprechende Flächen bis zu fünf Hektar, deren besonderer Schutz wegen ihrer Seltenheit, Eigenart oder Schönheit oder aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen erforderlich ist.
Mehrere Objekte derselben Art können als ein Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden, wenn die Besonderheit gerade in deren Gruppierung oder Zusammenstellung liegt.


Informationen zu den Schutzobjekten

1.        Blutbuche im Pompejanumsviertel

a)        Anlass der Unterschutzstellung

Im Rahmen der Ausarbeitung eines Konzeptes für das Bewohnerparken im Pompejanum- und Maximiliansviertel führte das Stadtplanungsamt 2010/2011 Gespräche mit den Anwohnern.
Hierbei äußerte der Inhaber einer dort ansässigen Wirtschaftsprüfungskanzlei, dass er aufgrund der für ihn durch das Konzept unzureichenden Anzahl an Stellplätzen für seine Kanzlei die Blutbuche auf seinem Grundstück fällen muss, um in seinem Hof weitere Parkmöglichkeiten zu schaffen.
Die Stadtverwaltung führte daraufhin Gespräche mit dem Inhaber um die Blutbuche erhalten zu können. Letztendlich stimmte dieser einer Unterschutzstellung zu.

b)        Vitalität und Erhaltenswürdigkeit

Als erster Verfahrensschritt wurde wie üblich der Baumberater beim Gartenamt, um Stellungnahme gebeten. Dieser stellte fest, dass die Blutbuche vital und erhaltenswert ist.
Die Blutbuche ist um die 90-100 Jahre alt, hat einen Kronendurchmesser von ca. 20 m sowie einem Stammdurchmesser von ca. 80 - 90 cm.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Blutbuche aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, ihrer ökologischen Wertigkeit und vor allem ihrer Seltenheit die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllt.

c)        Eigentumsverhältnisse

Die Blutbuche befindet sich vollständig in Privateigentum. Betroffen sind 4 Grundstücke mit insgesamt 14 Eigentümern. Die Eigentümer wurden im Verfahren beteiligt und um ihr Einverständnis gebeten.


2.        Eichen am Kreuzpfad

a)        Anlass der Unterschutzstellung

Am 22.11.2011 stellte die CSU-Ortsgruppe Gailbach einen Antrag auf Unterschutzstellung von zwei großen Eichen am Kreuzpfad, Fl.- Nrn. xx, Gemarkung Gailbach.

b)        Vitalität und Erhaltenswürdigkeit

Die Eichen sind ineinander verwachsen, über 150 Jahre alt, haben einen Kronendurchmesser von ca. 23 m und einem Stammdurchmesser von jeweils ca. 100-120 cm.
Die Eichen stehen am Waldrand im Obersölchgraben. Sie gehören zur angrenzenden Fläche Rehberg, die als Wald im Sinne des Bayerischen Waldgesetzes gepflegt und bewirtschaftet wird. Für die Pflege der Bäume ist somit das städtische Forstamt zuständig.
Daher wurde als erster Verfahrensschritt - statt wie üblich der Baumberater des Gartenamtes - das Forstamt um Stellungnahme gebeten.
Aus Sicht des Forstamtes ist eine Unterschutzstellung nicht erforderlich, da diese Eichen als charakteristische Bäume am Waldrand gepflegt und erhalten werden sollen. Das Forstamt richtet die Bewirtschaftung und Pflege der städtischen Waldflächen grundsätzlich nach dem Forstwirtschaftsplan, der neben Nachhaltigkeitsaspekten auch den Naturschutz berücksichtigt. Demnach sollen alte Bäume die für das Landschaftsbild von Bedeutung sind oder über Habitatfunktionen verfügen, erhalten bleiben. Eine rechtliche Verpflichtung hierfür gibt es allerdings nicht.
Um einen dauerhaften Erhalt der beiden Eichen zu gewährleisten, kommt daher nur eine Unterschutzstellung nach Naturschutzrecht in Betracht.
Die Tatsache, dass es sich hier formal um Waldbäume handelt, stellt dabei kein Hindernis für eine Unterschutzstellung dar.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Eichen aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, sowie ihrer ökologischen Wertigkeit die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllen.

c)        Eigentumsverhältnisse

Die Eichen stehen auf zwei Grundstücken, die sich in städtischem Eigentum befinden. Das Sachgebiet Liegenschaften hat vorab ein generelles Einverständnis mit der Unterschutzstellung erteilt. Die Krone des Baumes ragt allerdings noch in zwei weitere Grundstücke hinein, die sich in Privateigentum befinden. Der Eigentümer wurde im Verfahren beteiligt.


3.        Eichen an der Obernauer Straße

a)        Anlass der Unterschutzstellung

Mit Schreiben vom 13.09.2011 stellte Herr Stadtrat Büttner einen Antrag auf Unterschutzstellung von drei großen Eichen entlang der Obernauer Straße, in Ergänzung zu der Eiche an der Ecke Obernauer Straße/ Fischerhohle, die bereits durch das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz 2011/2012 unter Schutz gestellt wurde.


b)        Vitalität und Erhaltenswürdigkeit

Als erster Verfahrensschritt wurde wie üblich der Baumberater beim Gartenamt um Stellungnahme gebeten. Dieser stellte fest, dass zwar alle drei Eichen aufgrund ihrer Größe erhaltenswürdig sind, aber nur zwei über eine einwandfreie Vitalitat verfügen. Eine der drei Eichen weist eine Faulstelle im unteren Stammbereich auf, sodass ein dauerhafter Erhalt nicht sicher ist.

Die Eichen sind jeweils um die 100 Jahre alt, haben einen Kronendurchmesser von ca. 14 - 20 m sowie einen Stammdurchmesser von jeweils ca. 80 - 100 cm.
Eine der Eichen ist in der aktuellen Stadtbiotopkartierung sogar als Biotop aufgeführt.
Aus der Sicht des Naturschutzes ist es unumstritten, dass die Eichen aufgrund ihrer Größe, ihres Alters, sowie ihrer ökologischen Wertigkeit und der Bedeutung für das Stadtklima die Kriterien für ein Naturdenkmal erfüllen.

c)        Eigentumsverhältnisse

Eigentümerin einer Eiche ist die Stadt Aschaffenburg, die durch das Sachgebiet Liegenschaften ein generelles Einverständnis mit der Unterschutzstellung erteilt hat. Zudem ragt der Kronenbereich in ein privates Grundstück hinein. Die zweite Eiche befindet sich in Privateigentum. Die Eigentümer wurden im Verfahren beteiligt.
In der Sitzung am 29.03.2012 sprach sich der Naturschutzbeirat mehrheitlich für ein Unterschutzstellungsverfahren aus, unter dem Vorbehalt, dass die Eiche mit der Faulstelle noch einmal untersucht und zudem geprüft wird, ob die angrenzende Baustelle zu einer Beeinträchtigung der Wasserversorgung der Eiche führt. Es erfolgte daraufhin eine weitere Inaugenscheinnahme durch den Baumberater mit dem Ergebnis, dass eine ausreichende Wasserversorgung gegeben ist, jedoch die Faulstelle in Verbindung mit einem Pilzbefall die Vitalität des Baumes einschränkt. Da der Baum auf einem städtischen Grundstück steht, ist die Pflege weiterhin gegeben.
Von einer Ausweisung zum Naturdenkmal wird aus fachlichen Gründen aber abgesehen.


4.        Rosskastanie in der Haidstraße

a)        Anlass der Unterschutzstellung

Im Oktober 2012 haben die Eigentümer des Baumes beim Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz einen Antrag auf Unterschutzstellung der Rosskastanie gestellt. Daraufhin wurde der städtische Baumberater um Stellungnahme gebeten und das Einverständnis der Liegenschaftsverwaltung eingeholt.
Herr Stadtrat Büttner stellte ergänzend am 05.06.2013 einen Antrag auf Unterschutzstellung der Rosskastanie.
Da die Rosskastanie durch ein geplantes Bauvorhaben und damit verbundene Verkaufsverhandlungen kurzzeitig einem Gefährdungspotenzial ausgesetzt gewesen ist, wurde im UVS am 16.07.2013 eine einstweilige Sicherstellung beschlossen, welche am folgenden Tag sofort per Bescheid zugestellt wurde.


b)        Vitalität und Erhaltenswürdigkeit

Bei diesem Baum handelt es sich um eine ca. 100 – 120 Jahre alte Rosskastanie mit einem Stammdurchmesser von ca. 120 cm, einem Kronendurchmesser von ca. 20 m und einer Höhe von ca. 15 m.
Der Baumberater bestätigte die Vitalität und Erhaltenswürdigkeit des Baumes.
Die solitär gewachsene Rosskastanie in der Haidstraße kann aufgrund ihrer Größe und ihres Habitus zudem als einmalig im Stadtgebiet bezeichnet werden.
Es handelt sich hierbei außerdem um einen als Biotop kartierten Baum, für welchen die Kartierung die Qualität eines Naturdenkmals bestätigt.


c)        Eigentumsverhältnisse

Die Rosskastanie in der Haidstraße befindet sich auf dem privaten Grundstück. Beinahe die Hälfte des Kronenbereichs des Baumes ragt in das daneben liegende städtische Grundstück hinein. Die Eigentümer wurden im Verfahren beteiligt.


Unterschutzstellungsverfahren

In allen vier Fällen stimmte zunächst der Naturschutzbeirat den Unterschutzstellungen zu. Der Umwelt- und Verwaltungssenat entschied über die Einleitung eines Unterschutzstellungsverfahrens in den Sitzungen am 05.12.2012 sowie am 16.07.2013.
Daraufhin wurden ein Unterschutzstellungsverfahren entsprechend den Vorgaben aus Art. 52 Bayerisches Naturschutzgesetz durchgeführt und zunächst die Träger öffentlicher Belange sowie Eigentümer und Anlieger zur Stellungnahme gebeten.
Die hierbei eingegangenen Einwendungen beschränkten sich auf die Notwendigkeit der Versorgungsträger im Bedarfsfall in der Umgebung verlaufende Leitungen zu reparieren, in Stand zu setzen oder zu erneuern. Dieser Forderung wird in allen Verordnungen Rechnung getragen.
Im Anschluss fand  – wie zuvor amtlich bekannt gemacht - in der Zeit vom 05.03.2014 bis einschließlich 04.04.2014 die Auslegung der Unterlagen statt.
Bis einschließlich 18.04.2014 konnten Bedenken und Anregungen im Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz vorgebracht werden, wovon allerdings kein Gebrauch seitens der Bürgerinnen und Bürger gemacht wurde. Der Verordnungsentwurf musste daher nicht geändert werden.
Der Umwelt- und Verwaltungssenat stimmte in der Sitzung am 04.06.2014 einstimmung in allen vier Fällen für eine Unterschutzstellung.


Weiteres Vorgehen

Die Verordnung kann nach Zustimmung durch den Stadtrat und nach amtlicher Bekanntmachung in Kraft treten. Im Umfeld der Bäume werden dann entsprechende Schilder installiert. Alle Eigentümer werden noch einmal über die Unterschutzstellung und die Inhalte der Schutzverordnungen in Kenntnis gesetzt.
Ab dem Zeitpunkt der rechtsgültigen Ausweisung zum Naturdenkmal übernimmt die Stadt Aschaffenburg die Verkehrssicherungspflicht und die damit verbundenen Kosten.

.Beschluss:

1. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung einer Blutbuche im Pompejanumsviertel (zwischen Gärtnerstraße und Hanauer Straße), Gemarkung Aschaffenburg, zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu (Anlage 5).
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung von zwei Eichen am Kreuzpfad, Gemarkung Gailbach, zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu (Anlage 6).
3. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung von zwei Eichen an der Obernauer Straße, Gemarkung Aschaffenburg, zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu (Anlage 7).
4. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg stimmt der Unterschutzstellung einer Rosskastanie in der Haidstraße, Gemarkung Damm, zum Naturdenkmal und dem Erlass der Schutzverordnung zu (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 35, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 08:46 Uhr