Datum: 14.07.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:07 Uhr bis 20:44 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/11/1/14. Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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1 | pl/11/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Derzeit bedarf jede Darlehensaufnahme vor der Erteilung des Zuschlags an den günstigsten Bieter der Zustimmung des Stadtrates. Hierdurch ergeben sich in der Praxis folgende Schwierigkeiten und geldwerte Nachteile:
Darlehensaufnahmen sind nur an Sitzungstagen des Hauptsenates/Plenums möglich, wodurch der Handlungsspielraum der Verwaltung, auf Veränderungen am Kapitalmarkt flexibel zu reagieren, eingeschränkt bzw. ausgeschlossen wird. Darüber hinaus sind die Bieter laut Ausschreibung verpflichtet, am Sitzungstag bis 15.00 Uhr ein verbindliches Angebot abzugeben und die Konditionen über Nacht bis 09.00 Uhr am folgenden Tag aufrecht zu erhalten. Die Banken preisen hierfür je nach Marktsituation üblicherweise einen Aufschlag von mindestens 0,01% bis über 0,10% auf den Zinssatz ein. Hierdurch entsteht der Stadt bei einer Kreditaufnahme von ca. 7,0 Mio € und einer Laufzeit von 10 bis 20 Jahren ein zusätzlicher Zinsaufwand bis zur Höhe eines niedrigen sechsstelligen Betrages.
Bei der Darlehensaufnahme aus der Kreditermächtigung 2013 am 05.05.2014 hat sich erneut bestätigt, dass viele Banken aufgrund der aktuellen Bedingungen an den Geld- und Kapitalmärkten und der damit verbundenen Schwierigkeiten bei der Refinanzierung grundsätzlich nicht bereit sind, über Nacht bindende Angebote abzugeben. Die Bindungsfristen betragen derzeit maximal 1-2 Stunden, einige Banken bieten ausschließlich freibleibend. Es besteht daher die Gefahr, dass die Stadt bei Beibehaltung der vorherigen Zustimmungspflicht des Stadtrates entweder gar keine oder nur wenige Angebote mit sehr hohen Risikozuschlägen erhält.
Für die Kreditaufnahmen ab dem Haushaltsjahre 2008 hat der Stadtrat entsprechende Ermächtigungen der Verwaltung beschlossen. Zur Vermeidung zusätzlicher Zinskosten wird daher vorgeschlagen, die Verwaltung auch im Haushaltsjahr 2014 zur Aufnahme von Darlehen im Rahmen der haushaltsrechtlichen Bestimmungen zu ermächtigen. Die Ermächtigung soll auf Darlehen mit Festzinsbindung beschränkt bleiben; die Aufnahme strukturierter Darlehen mit variablen Zinssätzen bleibt der Beschlussfassung durch den Stadtrat vorbehalten.
.Beschluss:
1. Der Antrag in Anlage 1 auf öffentliche Behandlung des TOP 7 der nichtöffentlichen Sitzung „Ermächtigung der Verwaltung zur Aufnahme festverzinslicher Darlehen im Haushaltsjahr 2014“ wird zustimmend zur
Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird ermächtigt, festverzinsliche Darlehen bis zur Höhe des Gesamtbetrages der in der Haushaltssatzung 2014 festgesetzten und von der Aufsichtsbehörde genehmigten Kredite (6.972.100.-- €) aufzunehmen. Hierbei sind die haushaltsrechtlichen Grundsätze der Einnahmenbeschaffung zu beachten. Es sind Angebote von mindestens 10 Kreditinstituten einzuholen; den Zuschlag erhält der jeweils günstigste Bieter. Dem Stadtrat ist in der nächsten Sitzung Bericht zu erstatten.
Für strukturierte Darlehen verbleibt es bei der ausschließlichen Zuständigkeit des Stadtrates.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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2. / pl/11/2/14. Änderung des Statuts der Energie- und Klimaschutzkommission
der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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2 | pl/11/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Buchstabe B) Abs. 2 Ziffer 1 des am 17.10.2011 vom Stadtrat beschlossenen Statuts der Energie- und Klimaschutzkommission führt der Oberbürgermeister den Vorsitz.
Anstelle von Herrn Oberbürgermeister Herzog soll der 3. Bürgermeister Herr Herzing den Vorsitz in der Energie- und Klimaschutzkommission übernehmen. Dazu ist eine Anpassung des Statuts erforderlich.
In dem beiliegenden Statut wurden daher folgende Änderungen vorgenommen:
Buchstabe B) Abs. 2 Ziffer 1 „3. Bürgermeister/in“,
unter Buchstabe B) Abs. 2 Ziffer 3 wurde „Bürgermeister/in“ gestrichen,
unter Buchstabe B) Abs. 2 Ziffer 5 wurden der Deutsche Gewerkschaftsbund und die Hochschule Aschaffenburg ergänzt
Es wird gebeten dem beiliegenden Statut zuzustimmen.
.Beschluss:
Dem geänderten Statut der Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg (s. Anlage 2
) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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3. / pl/11/3/14. Zusammensetzung der Energie- und Klimaschutzkommission;
Bestellung von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) anstelle von Herrn 3. Bürgermeister Jürgen Herzing (SPD) als Mitglied und Bestellung von Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau als Stellvertreterin
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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3 | pl/11/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bedingt durch die am 14.07.2014 beschlossene Änderung des Status der Energie- und Klimaschutzkommission übernimmt der 3. Bürgermeister Jürgen Herzing den Vorsitz in der Energie- und Klimaschutzkommission anstellen von Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog.
Da Herr Bürgermeister Herzing auch Mitglied für die SPD-Stadtratsfraktion in der Energie- und Klimaschutzkommssion ist, bedarf es auch einen personellen Wechsel auf dieser Position und der Position des Stellvertreters.
Die Berufung erfolgt für die Dauer der jeweiligen Wahlzeit des Stadtrates und durch Beschluss des Stadtrates (gem. Buchstabe B Nr. 1 des Statuts der EuKK).
Um Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
1. Herr Stadtrat Wolfgang Giegerich (SPD) wird mit sofortiger Wirkung anstellen von Herrn 3. Bürgermeister Jürgen Herzing (SPD) als Mitglied in die Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg berufen.
2. Frau Stadträtin Anne Lenz-Böhlau (SPD) wird mit sofortiger Wirkung anstelle von Herrn Stadtrat Wolfgang Giegerich als stellvertretendes Mitglied in die Energie- und Klimaschutzkommission der Stadt Aschaffenburg berufen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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4. / pl/11/4/14. Bewerbung der Stadt Aschaffenburg um den Titel "Fairtrade-Town" / "Fairtrade-Stadt" der Organisation TransFair (Verein zur Förderung des Fairen Handels e.V.)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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4 | pl/11/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Unterstützung der Eine-Welt-Arbeit hat in Aschaffenburg Tradition.
Zu diesem Engagement zählen unter anderem die Eine-Welt-Bilanz 2003 sowie deren Fortbildung im Jahre 2012. Auch der Stadtratsbeschluss „Aschaffenburg gegen ausbeuterische Kinderarbeit“ aus dem Jahre 2008, bekräftigt dieses Engagement.
In der Aschaffenburger Stadtgesellschaft hat das Engagement für den fairen Handel ein gutes Fundament. Der Weltladen Aschaffenburg besteht seit 30 Jahren, der Aschaffenburger Partnerkaffee seit 20 Jahren.
Das Aschaffenburger Gesamtengagement zum Thema Eine-Welt wurde mit dem Bayerischen Eine-Welt-Preis 2012 durch die Bayerische Staatsregierung und das Eine Welt Netzwerk Bayern e.V. gewürdigt.
Im September 2013 erhielt die Stadt Aschaffenburg den Sonderpreis im Rahmen der Preisverleihung „Hauptstadt des fairen Handels 2013“. Beide Preise sind eine Würdigung aller beteiligten Akteure.
Mit dem Titel „Fairtrade-Stadt“ will die Stadt Aschaffenburg ihr Engagement in der Eine-Welt-Arbeit und für den fairen Handel unterstreichen und weiter erneuern.
Am 24.10.2013 wurde vom Agenda21 Beirat empfohlen eine Steuerungsgruppe zu gründen. Die Gruppe hatte zunächst die Aufgabe die Bewerbungskriterien zu prüfen.
Die Kampagne „Fairtrade-Stadt“ wird von der Organisation TransFair getragen und bringt unterschiedliche Akteure aus Handel, Politik und Gesellschaft zusammen.
Fünf Kriterien müssen erfüllt sein, um „Fairtrade-Stadt“, „Fairtrade-Kreis“ oder „Fairtrade-Gemeinde“ zu werden.
Nach Erfüllung aller Kriterien, Einreichung der Bewerbung und Prüfung durch TransFair e.V. wird der Titel „Fairtrade-Stadt“ für zunächst zwei Jahre vergeben. Nach Ablauf dieser Zeitspanne erfolgt eine Überprüfung, ob die Kriterien weiterhin erfüllt sind.
Die Fünf Kriterien um „Fairtrade-Stadt“ zu werden
? Es liegt ein Beschluss der Kommune vor, dass bei allen Sitzungen der Ausschüsse und des Rates fair gehandelter Kaffee sowie ein weiteres Produkt aus fairem Handel verwendet wird. Es wird die Entscheidung getroffen, als Stadt den Titel „Fairtrade-Stadt“ anzustreben.
? Es wird eine lokale Steuerungsgruppe gebildet, die auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“ die Aktivitäten vor Ort koordiniert. Die Gruppe muss aus Vertretern verschiedener Zielgruppen bestehen. Es müssen Vertreter aus den Bereichen Städtische Verwaltung, /Einzel-Handel) und Eine Welt Vertreter weiter sind Akteure aus den Bereichen Kirchen, NGOs, Schulen, Vereine oder Medien sind wünschenswert.
? In den lokalen Einzelhandelsgeschäften werden Produkte aus Fairem Handel angeboten und in Cafes/Restaurants werden Fairtrade-Produkte ausgeschenkt (jeweils mindestens zwei Produkte). Die Anforderung bei der Umsetzung ist nach Einwohnerzahl gestaffelt.
? In öffentlichen Einrichtungen wie Schule, Vereinen und Kirchen werden Fair Trade Produkte verwendet und es werden dort Bildungsaktivitäten zum Thema „Fairer Handel“ durchgeführt.
? Die örtlichen Medien berichten über Aktivitäten auf dem Weg zur „Fairtrade-Stadt“.
Die Voraussetzungen zur Verleihung des Titels sind für Aschaffenburg erfüllt.
Bei allen Stadtratssitzungen wird der Aschaffenburger Partnerkaffee so wie zukünftig auch fair gehandelter Tee sowie Zucker angeboten.
Die lokale Steuerungsgruppe koordiniert die Aktivitäten und plant verschiedene Projekte um den fairen Handel in Aschaffenburg weiter voran zu bringen.
Die geforderte Mindestanzahl von Einzelhandelsgeschäften (14) sowie die geforderte Mindestanzahl an Gastronomiebetrieben (7) die zwei fair gesiegelte Produkte anbieten, wird erfüllt.
Die Forderung, dass jeweils eine Kirchengemeinde, eine Schule sowie ein Verein fair gehandelte Produkte anbieten und Bildungsaktivitäten zum fairen Handel durchführen wird erreicht.
Seit der Agenda21 Beiratssitzung im Oktober 2013 erschienen bereits vier Artikel in der lokalen Presse, die auf die Aktivitäten der Stadt Aschaffenburg für den fairen Handel hinwiesen.
Für die Erfüllung der „Fairtrade Stadt“-Kriterien werden nicht nur Fairtrade-Siegel akzeptiert. Sondern alle Mitglieder der World Fair Trade Organization WFTO (z.B. dwp, El puente, Gepa) sowie alle Weltladen-Lieferanten, die der Konvention der Weltläden insgesamt gerecht werden (das sind z.B.: adepa, Aprosas, Arte Indio, BanaFair, Contigo, Fairkauf, Globo, Regenwaldladen, dwp, El puente und Gepa).
Über 1.400 „Fairtrade-Städte“ gibt es mittlerweile weltweit darunter auch Aschaffenburgs schottische Partnerstadt Perth. In Deutschland sind es mehr als 200 Städte.
Durch den Titel „Fairtrade-Stadt“ zeigt die Stadt Aschaffenburg, dass sie sich für den fairen Handel engagiert und sich ihrer Verantwortung im Kampf gegen soziale Ungerechtigkeiten in der Welt bewusst ist.
Die Auszeichnung bringt neue Impulse für den fairen Handel. Ein sehr positiver Aspekt dieser Bewerbung und der Kampagne „Fairtrade-Stadt“ ist, dass Akteure aus der Stadtverwaltung, Wirtschaft und Gesellschaft zusammenkommen und gemeinsam für eine Etablierung des fairen Handels in Aschaffenburg arbeiten.
.Beschluss:
1. Die Stadt Aschaffenburg bewirbt sich um den Titel „Fairtrade-Town“ / „Fairtrade-Stadt“ der Organisation TransFair (Verein zur Förderung des Fairen Handels e.V.).
2. Bei allen Stadtratssitzungen wird fair gehandelter Kaffee (Aschaffenburger Partnerkaffee) sowie fair gehandelter Zucker und mind. ein fair gehandelter Tee angeboten.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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5. / pl/11/5/14. Expertenanhörung zum Neubau eines Mobilfunkmastes mit dazugehöriger Versorgungseinrichtung, Am Häsbach 3, durch die DFMG Deutsche Funkturm GmbH, Nürnberg;
- Antrag von Herrn Stadtrat Bernhard Schmitt (ÖDP) vom 01.07.2014
- Antrag der Mobilfunkintitative AB jetzt RICHTIG mobil e.V. vom 25.06.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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5 | pl/11/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Diskussion über den Mobilfunkstandort südlich der Eckertsmühle hat gezeigt, dass in der Öffentlichkeit ein hoher Informationsbedarf über Mobilfunkanlagen besteht. Diesem Informationsbedürfnis sollte stattgegeben werden.
Die Verwaltung empfiehlt daher den Antrag der ÖDP aufzugreifen und für den Stadtrat eine Expertenanhörung zum Thema „Kommunale Handlungsspielräume bei der Standortwahl von Mobilfunkanlagen“ durchzuführen. Die Verwaltung empfiehlt den Antrag der ÖDP in leicht modifizierter Form umzusetzen. Statt einer Expertenanhörung ausschließlich für den UVS soll eine Expertenanhörung als öffentliche Veranstaltung durchgeführt werden, zu der der OB alle Stadträte einlädt. Gleichzeitig soll die Veranstaltung auch interessierten Kreisen aus der Bürgerschaft offen stehen.
Bei der Auswahl des oder der Referenten wird die Verwaltung die Bürgerinitiative einbinden.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt im Herbst 2014 eine öffentliche Expertenanhörung für Stadträte und interessierte Bürgerschaft zum Thema Mobilfunk durchzuführen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Veranstaltung vorzubereiten und dabei die Bürgerinitiative einzubinden.
3. Die Entscheidung über den Mobilfunkstandort am Häsbach 3 wird bis zur Durchführung dieser Veranstaltung zurückgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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6. / pl/11/6/14. Wohnungsbau in Aschaffenburg;
- Anträge der CSU-Stadtratsfraktion vom 21.03.2014 und 10.03.2014
- Anträge der SPD-Stadtratsfraktion vom 01.03.2014, 11.04.2013 und 04.06.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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6 | pl/11/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
I Entwicklung des allgemeinen Wohnungsbaus in Aschaffenburg in den letzten Jahren
Die Versorgung mit Wohnraum ist in Deutschland überwiegend durch private Aktivitäten geprägt. Der geförderte soziale Wohnungsbau stellt nur ein Teilsegment des Wohnungsbaus dar, er hat aber gerade in den letzten 20 Jahren erheblich an Bedeutung verloren, da die staatliche Förderung des Mietwohnungsbaus nur auf relativ geringem Niveau beibehalten wurde.
Trotzdem sind kontinuierlich neue Wohnungen entstanden und damit der Bestand an Wohnungen kontinuierlich angewachsen. 2011 verfügte Aschaffenburg damit über knapp 35.000 Wohnungen (Korrektur im Rahmen des Zensus auf 34.700) und hatte damit ca. 2000 Wohnungen mehr als im Jahr 2001. Die Zahl der Wohngebäude ist im Vergleichszeitraum um etwa 900 gestiegen. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Wohnflächenentwicklung pro Kopf wieder. Sie ist innerhalb von zehn Jahren von 39,6 m² pro Person auf 43,6 m² pro Person gewachsen.
Betrachtet man die Entwicklung des Wohnungsbaus genauer, so stellt man fest, dass in Aschaffenburg überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser entstehen. (ca. 80 Häuser pro Jahr) und der Mehrfamilienhausbau sich inzwischen wieder auf etwa 20 neue Häuser pro Jahr eingependelt hat. Die Baufertigstellungsstatistik hat noch nicht das Niveau der 1990er Jahre (ca. 400 fertig gestellte Wohnungen pro Jahr) erreicht, sondern liegt derzeit, nach einem Tiefpunkt im Jahr 2008, wieder bei 260 Wohnungen pro Jahr. Die jüngsten Aktivitäten der letzten 2-3 Jahre werden diese Zahl allerdings weiter nach oben treiben.
Es kann also festgehalten werden:
In den letzten zehn Jahren wurde in Aschaffenburg kontinuierlich in den Wohnungsbau investiert.
Zu den Akteuren im Wohnungsbau gehört auch die Stadt Aschaffenburg mit Ihrer Stadtbau GmbH. Diese Gesellschaft hat in den Jahren 2004 bis 2013 insgesamt 135 neue Wohnungen erstellt, davon 66 als geförderte Wohnungen. (42 Wohnungen in der Lamprechtstraße und 24 Wohnungen in der Spessartstraße). Für diese Objekte wurden ca. 18,5 Millionen Euro investiert. Der Betrag für die geförderten Wohnungen liegt bei ca. 5,6 Millionen Euro.
Neben dem Neubau hat bei der Stadtbau vorallem die Modernisierung ein besonderes Gewicht. Im Zeitraum von 2004 bis 2013 wurden insgesamt über 600 Wohnungen erneuert mit einem Investitionsvolumen von 21,6 Millionen Euro. Der Anteil für den geförderten Wohnungsbau beträgt 68 Wohnungen mit insgesamt 4,2 Millionen Euro. (Beckerstraße und Fichtenweg)
Zusätzlich zu den Modernisierungsmaßnahmen investiert die Stadtbau außerdem kontinuierlich in die allgemeine Instandhaltung ihres Bestandes. Diese Beträge schwanken zwischen knapp vier Millionen und sechs Millionen Euro pro Jahr über den Vergleichszeitraum. Insgesamt wurden zwischen 2004 und 2013 48,8 Millionen Euro investiert. Damit liegt der Instandhaltungsbetrag pro Jahr und m² - Wohnfläche bei ca. 26,7 Euro.
Es kann daher festgehalten werden: Die Stadtbau hat in den letzten Jahren über 70 Millionen Euro in ihre „Sozialwohnungen“ investiert.
Fasst man Modernisierungsmaßnahmen und Instandhaltungsmaßnahmen kostenmäßig zusammen hat die Stadtbau zwischen 2004 und 2013 ca. 70,5 Millionen in ihren Bestand investiert. Der Schwerpunkt dieser Investitionen war in dem Jahr 2012 mit 11,5 Millionen Euro.
II. Aktivitäten zur Förderung des Wohnungsbaus
In Ergänzung zu den Arbeiten an der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes hat die Stadtverwaltung im Jahre 2013 begonnen, eine langfristige Strategie für den Wohnungsbau in Aschaffenburg zu erarbeiten. Als Auftakt fand in der zweiten Jahreshälfte 2013 ein Workshop statt, an dem Vertreter der Wohnungswirtschaft, der Banken, der Makler, der Mieterverein sowie Haus- und Grund und andere vom Wohnungsbau betroffene sowie Vertreter der Politik und der Verwaltung teilgenommen haben. Die Ergebnisse dieses Workshops werden zurzeit in ein Strategiepapier „Wohnen in Aschaffenburg 2030“ umgesetzt, das in der zweiten Jahreshälfte 2014 dem Stadtrat zur Beratung vorgelegt werden soll.
Zusätzlich zur Ausweitung des quantitativen Angebots an verfügbarem Wohnbauland hat die Stadtverwaltung im Herbst 2013 auch eine Initiative zur Hebung des Qualitätsstandards im Wohnungsbau gestartet. Dazu wurden 2 Fachvorträge angeboten für Bauträger und Architekten, die sich mit den notwendigen Qualitäten für zeitgemäße Wohnungen befassten. Der Vortragsabend war sehr gut besucht, die Rückmeldungen von den Teilnehmern waren nur positiv und etliche Teilnehmer haben sich in ihrer Praxis von den Vorträgen beeinflussen lassen, wie sich anhand der aktuellen Bauanträge nachvollziehen lässt. Im Jahr 2014 sind daher im Mai zwei weitere Vorträge geplant. Sie werden sich mit dem Thema Wohnen in Nachbarschaft und gemeinschaftsfördernde Wohnbauten (Gemeinsam Wohnen im Quartier – neue, lebendige Nachbarschaften) befassen.
Mit Hochdruck arbeitet die Verwaltung derzeit an der Fertigstellung des Erweiterungsgebiets in Nilkheim, das ein breites Angebot an unterschiedlichen Wohnbauflächen bereitstellen wird. In diesem Gebiet ist sowohl der Geschosswohnungsbau unterschiedlicher Typologien, verdichteter Familienheimbau und gehobener Familienheimbau sowie sozialer Wohnungsbau möglich und vorgesehen.
Aktuell konzentriert sich das Baugeschehen im Wohnungsbau auf das Gebiet Spessartgärten – die letzte Militärkonversionsfläche – sowie die Familienheimgebiete Gäßpfad in Schweinheim und Adlerstraße/Herrenwaldstraße in Strietwald. Außerdem ist in der augenblicklichen Wirtschaftslage eine intensive Bautätigkeit auf Baulücken in allen Stadtteilen festzustellen. Über die Entwicklung des Baulückenpotenzials in Aschaffenburg, das in den letzten Monaten spürbar abgenommen hat, wird im Herbst diesen Jahren in Zusammenhang mit dem derzeit in Arbeit befindlichen Strategiepapier „Wohnen 2030“ berichtet. Eine Besonderheit des Wohnungsbaus ist aktuell der Neubau von kleinen Appartements im Osten des Stadtgebiets im Umfeld der Hochschule. Hier wurden im Laufe der letzten Monate etwa 500 Wohneinheiten genehmigt, die teilweise bereits in Betrieb, oder im Bau sind.
III. Entwicklung des „Sozialen Wohnungsbaus“
Nach den Ergebnissen des Zensus 2011 bestehen in Aschaffenburg 12.179 Wohngebäude mit 34.312 Wohnungen. 9.361 Wohngebäude gehören Privatpersonen (17.995 Wohnungen), 40 Wohnungen sind im Eigentum der Stadt, die Stadtbau verfügt über 3.299 Wohnungen. Andere Wohnungsbaugesellschaften verwalten über 340 Wohngebäude (3.512 Wohnungen).
Der Bestand an Sozialwohnungen verteilt sich in Aschaffenburg im Wesentlichen auf drei Wohnungsbaugesellschaften: Die Stadtbau Aschaffenburg, die GBW AG und die Wohnbau Aschaffenburg EG. Der Bestand an Sozialwohnungen war 2013: 1.845 WE (ca. 1.300 davon Stadtbau), 2014 sind es noch 1.837 WE. Ca. 1.800 Wohnungen. Die Veränderungen sind etwa 2,6% des Wohnungsbestandes. Der Bestand an Sozialwohnungen in Aschaffenburg ist seit Jahren rückläufig ist, da kontinuierlich Wohnungen aus der sogenannten Belegungsbindung herausfallen. Seit 2004 sind dies rund 1.000 Wohnungen und bis 2014 werden weitere 300 Wohnungen aus der Bindung entlassen.
Neue Sozialwohnungen werden kaum noch gebaut, da nur in geringem Umfang Fördermittel zur Verfügung stehen. Der letzte Neubau entstand 2005 mit sechs Wohnungen. Das große Projekt der Stadtbau Aschaffenburg im Hefner-Alteneck-Viertel mit ca. 90 Sozialwohnungen ist nur möglich, weil dies im Rahmen einer Sonderförderung unterstütz wird. Zusätzlich sollen 2015 ff-Wohnungen in der Paulus Spessart- und Gabelsberger Straße in einer Größenordnung von etwa 100 WE entstehen. Damit liegt Aschaffenburg etwas niedriger als die Stadt Erlangen, mit 2,8%, Würzburg mit 3,0 %, München 3,1%.
Entscheidend für die Wohnungsversorgung ist außer der Zahl der Wohnungen insbesondere das zur Verfügung stehende Wohnungsgemenge. Die Auswertung des aktuellen Wohnungsbestandes anhand der im Bauordnungsamt geführten Akten, ergab für das Stadtgebiet 47 kleine (1- und 2- Zimmer – Wohnungen), 1824 3-Zimmer-Wohnungen und nur 266 Wohnungen, die 4 und mehr Zimmer haben. Diese geringe Zahl von großen Wohnungen stellt für den Wohnungsmarkt eine besondere Belastung dar.
Der Bedarf an Sozialwohnungen lässt sich nur indirekt feststellen. Die bestehende große Warteliste der Stadtbau nach Wohnungen in deren Bestand ist kein sicheres Indiz, da die Stadtbau als preiswertes und besonders mieterfreundliches Unternehmen von allen Bevölkerungskreisen sehr geschätzt wird. Hilfsweise lässt sich als Anhaltspunkt für den Bedarf an Sozialwohnungen die Zahl der Auszahlungsfälle von Wohngeld heranziehen. Diese Zahl schwankt jährlich. Sie lag zwischen 2005 und 2013 zwischen 1624 Fällen (2010) und 997 Fällen (2013). Das heißt sie hat derzeit den niedrigsten Stand seit Jahren erreicht. Dies zeigt sich auch an dem Auszahlungsbetrag, der mit ca. 850.000 € pro Jahr besonders niedrig ausfällt. Der Durchschnittsbetrag je Auszahlungsfall schwankt dagegen wesentlich geringer. Er lag 2012 bei ca. 856 € und 2013 bei ca. 847 E.
Die Verteilung der Sozialwohnungen im Stadtgebiet ist sehr unterschiedlich und feinkörnig. Es lassen sich zwar Schwerpunkte, aber nur selten extreme Häufungen ausmachen. Dies ist von großem Vorteil, da es der Segregation eines Wohngebietes gegensteuert. Auch das Wohnungsgemenge ist in den einzelnen Stadtteilen recht unterschiedlich. In der Innenstadt dominieren mit 62% die kleinen Wohnungen, während der Anteil der großen Wohnungen in Nilkheim, Schweinheim und Damm etwas über dem städtischen Durchschnitt liegt.
Eine wie von der SPD beantragte „generelle Flächenfestsetzung“ im Sinne des §9 Absatz 1 Nr. 7 BauGB für solche Bebauungspläne, die Geschosswohnungsbau erwarten lassen, ist in der aktuellen Situation grundsätzlich zu befürworten. Die Entscheidung sollte jedoch, unabhängig von der Frage des Flächenprozentsatzes, erst im Einzelfall festgelegt werden. Dies entspricht auch den gesetzlichen Vorgaben zur Aufstellung eines Bebauungsplans, wonach alle Festsetzungen städtebaulich zu begründen sind und der Abwägung unterzogen werden müssen.
Die Förderung des sozialen Wohnungsbaus muss zwar überwiegend durch steuerliche Anreize oder durch Zuschüsse erfolgen, auf der Ebene der Kommune ergeben sich jedoch flankierende Möglichkeiten, die den Bauherrn bei der Errichtung von sozialem Wohnungsbau angeboten werden können. Hierzu gehört sicherlich die Reduzierung der Stellplatzverpflichtung (wie im Plenum am 02.06.2014 beschlossen), aber auch eine engagierte Bauberatung und Moderation der Verwaltung im Vorfeld eines Bauantrages zur Steigerung der Akzeptanz von Sozialwohnungen insbesondere auf Baulücken. Weiterhin wird der „soziale“ Wohnungsbau im Rahmen der Stadterneuerungsprojekte durch die kommunalen Förderprogramme unterstützt, davon profitieren allerdings vorallem Bestandsgebäude. Im Stadtteil Damm und im Hefner-Alteneck-Viertel flossen bzw. fließen über diese Fördermöglichkeiten mehrere 100.000€ Zuschussmittel in die Aufwertung des Wohnumfeldes.
Sozialer Wohnungsbau ist außerdem in besonderem Maße auf eine wohnungsnahe Versorgungsinfrastruktur angewiesen. Durch unterstützende Begleitung bei der Ansiedlung von Einkaufsstätten, Anlagen für soziale und gesundheitliche Zwecke im Wohnquartier lassen sich damit Standortvorteile für den sozialen Wohnungsbau erreichen, die den Mietern durch Reduzierung der Wohnfolgekosten zu gute kommen.
IV. Rechtslage bei Mieterhöhungen
Mieterhöhungen sind nicht an Instandhaltungsverpflichtungen des Vermieters gebunden. Der Prozentsatz der zulässigen Mieterhöhung reduziert sich jedoch auf 15 %, wenn die ausreichende Versorgung der Bevölkerung mit Mietwohnungen zu angemessenen Bedingungen in einer Stadt oder Gemeinde besonders gefährdet ist. Die Landesregierung wurde ermächtigt, durch Rechtsverordnungen für die Dauerfolgen von höchstens 5 Jahren entsprechende Gebiete zu bestimmen. Die Stadt Aschaffenburg wurde auf ihren Antrag hin in diese Rechtsverordnung aufgenommen, so dass die 15 %-Kappungsgrenze gilt. Die von der GBW vorgenommenen Mieterhöhungen überschreiten diese prozentuale Grenze wohl nicht.
Ob sich die jeweiligen Mieten im Rahmen der ortsüblichen Vergleichsmiete bewegen, hängt immer von einer Einzelfallprüfung für jede Wohnung ab. Hierbei wird jede Wohnungen je nach Lage, Ausstattung, Größe und Baujahr mit dem aktuell gültigen Mietspiegel verglichen. Eine solche Einzelfallprüfung darf nicht von der Stadtbau vorgenommen werden, es wäre jedoch zu prüfen, ob die Stadt Aschaffenburg möglicherweise in Kooperation mit dem Mieterbund eine gemeinsame Mietrechtsberatung für die betroffenen Bürger anbieten soll.
V. Vermietungspraxis der Stadtbau
Die Vermietung des Wohnungsbestands der Stadtbau erfolg auf der Grundlage des AGG Gesetzes, nach dem sogenannten „Windhundprinzip“, d. h. nach Eingangsdatum des abgegebenen Interessentenbogens. Nur eine Kumulation von harten Negativmerkmalen schließt eine Vermietung eines Interessenten von vornherein aus.
Zur Praxis ihrer Wohnungsvergabe hat die Stadtbau am 25.03.2014 mitgeteilt:
Die Stadtbau hält sich bei ihrer Mietpreisgestaltung streng an die Regeln des Mietspiegels der Stadt Aschaffenburg (der zurzeit als qualifizierter Mietspiegel neu aufgestellt wird). Der Aufsichtsrat hat bereits 2008 beschlossen für den öffentlich geförderten Wohnungsbau eine Mietobergrenze von 5,25 € einzuführen. Dies bedeutet, dass die Stadtbau sich einen freiwilligen Mietverzicht von jährlich ca. 247.000,00 € leistet. Auch im frei finanzierten Wohnungsbau orientiert sich die Stadtbau in ihrer Mietpreisbildung am Durchschnittswert des aktuell gültigen Mietspiegels der Stadt. Unter Ausnutzung der maximalen Mieterhöhungsspielräume könnte die Gesellschaft rund 1 Mio. € mehr im Jahr Erlöse generieren.
Aufgrund eines branchenüblichen, aber hohen Instandhaltungsstaus, gesetzlicher Vorgaben und energetischer Anforderungen ist es notwendig, dass die Stadtbau ihren Wohnungsbestand sukzessive modernisiert. Sich daraus ergebende Mieterhöhungen sind dabei leider unvermeidlich. Dennoch werden die vorgegebenen gesetzlichen Mieterhöhungsmöglichkeiten niemals ausgeschöpft, sondern aus Gründen der Sozialverträglichkeit bei jeder Mieterhöhung ein freiwilliger Mietverzicht praktiziert und zwar unterhalb der Kostendeckung des Bauvorhabens. Die Kostendeckung wird dadurch erst im Wege einer langjährigen, dynamischen Anpassung der Mietentwicklung erreicht. Die Grenzen der finanziellen Möglichkeiten der Stadtbau sind damit bereits ausgeschöpft. Ein dauerhaftes Unterschreiten der Wirtschaftlichkeit wäre für die Stadtbau fatal und in keiner Weise vertretbar.
Die Stadtbau alleine ist damit überfordert, das gesellschaftliche Problem von Wohnungsmangel im Segment der preiswerten Wohnungen und den steigenden Mieten im Umfeld und innerhalb der Stadt allein zu lösen. Es ist Praxis der Stadtbau bei Modernisierungsmaßnahmen, den Bedürfnissen der Mieter Rechnung zu tragen. Daher wird immer im Vorfeld eine Mieterversammlung durchgeführt, in welcher ausdrücklich darauf hingewiesen wird, dass bei der Mieterhöhung soziale Härten vermieden werden sollen. Der Leiter der Abteilung Immobilienmanagement wird den Mietern dabei als Ansprechpartner vorgestellt. Niemand soll aus finanziellen Gründen seine modernisierte Wohnung verlassen müssen. Voraussetzung ist allerdings eine aktive Kontaktaufnahme der Mieterschaft mit der Stadtbau, damit ein persönliches Gespräch und eine Einzelfallprüfung anhand der erforderlichen Unterlagen möglich ist.
Die unstrittig notwendige Begleitung der Mieter in Problemlagen durch einen sogenannten „Kümmerer“ wurde zwischen Stadtverwaltung, Stadtbau und AVG (Versorgungsunternehmen) einvernehmlich abgestimmt. In Fällen von drohender Obdachlosigkeit oder mangelnder Zahlungsfähigkeit, befasst sich ein speziell eingerichteter Arbeitskreis mit der Problemlösung. Dieses Vorgehen hat sich als erfolgreich herausgestellt.
Ein Großteil der von solchen Problemen berührten Klientel lebt im Hefner-Alteneck-Quartier. Aus diesem Grund wurde dort i. V. mit dem Quartiersmanagement eine Stelle geschaffen, die sich in besonderem Maße der Betreuung der Mieter annimmt. Der Quartiersmanager, Herr Weidemann, ist mit der Hälfte seiner Stelle speziell für diese Aufgaben von der Stadtbau eingestellt. Zusätzlich konnte im Rahmen der Quartiersarbeit das bestehende Angebot der Energieberatung, das vom Verein „Cafe Sozial“ in der Frohsinnstraße bereits seit einiger Zeit angeboten wird, in jüngster Zeit im Rahmen des Projekts „Soziale Stadt“ auch auf das Hefner-Alteneck-Quartier ausgeweitet werden. Nach Anlaufschwierigkeiten in der Akzeptanz unter den Mietern wird dieses Beratungsangebot nun erfolgreich angenommen. Diese Art der „Mieterbetreuung“ gehört unstrittig zu den von der SPD Stadtratsfraktion beantragten „flankierenden“ Maßnahmen.
Aufgrund dieser Raumbedingungen ist die Fluktuation der Mieterschaft der Stadtbau sehr niedrig und die Nachfrage nach stadteigenen Wohnungen sehr hoch. Sie ist nach Einschätzung der Verantwortlichen weiter stark steigend.
Die Stadtbau Aschaffenburg ist daher nach wie vor der Vermieter für kleinere und mittlere Einkommensschichten. Ca. 49 % ihrer Wohnungen weisen eine Miete von weniger als 5 €/m² aus. Außerdem sind rund 30 % der Wohnungen mit Transfereinkommens-Empfängern belegt. Das bedeutet, dass rund 90 % der Leistungsempfänger aus der Stadt Aschaffenburg Mieter der Stadtbau sind.
VI. Zukunft der Mietwohnungen der GBW
Die bekannt gewordene Praxis der GBW zur Veränderung der Mietverträge, zum Teil in Verbindung mit Mieterhöhungen war Anlass, den Aufsichtsratsvorsitzenden der GBW AG zu einem Gespräch nach Aschaffenburg einzuladen. In diesem Gespräch wollte die Stadtverwaltung Aufklärung über die derzeitige Praxis der Bewirtschaftung des Wohnungsbestandes sowie zu Aussagen zur Zielsetzung und zum künftigen Umgang mit dem Wohnungsbestand.
Das Informationsgespräch fand am 12.05.2014 statt. Anwesend war auch der Vorstand der GBW AG aus München, Herr Dr. Klaus Lehner. In diesem Gespräch sagten die Vertreter der GBW AG zu zukünftig einmal im Halbjahr einen Besprechungstermin in Aschaffenburg zur Darlegung ihrer aktuellen Aktivitäten und ihrer geplanten Aktivitäten durchzuführen. Der nächste Termin soll im November 2014 stattfinden. Für die GBW ist Aschaffenburg ein Zukunftsstandort, der ausgebaut werden soll. Die GBW beabsichtigt daher in Aschaffenburg, alle ihre Bestände zuhalten und nach Möglichkeit sogar auszuweiten. Die Ausweitung soll entweder durch innere Verdichtung der bestehenden Liegenschaften oder durch Ankauf und ggf. Neubau auf den erworbenen Grundstücken erfolgen. Bei einer inneren Verdichtung wird die GBW verträgliche Lösungen zur Entmietung der betroffenen Objekte suchen. Die GBW AG wird auch zukünftig kein Bauträgergeschäft betreiben. Die in der Sozialcharta vereinbarten 19€ je m² Wohnfläche und Jahr als Investitionsgrößenordnung im Bestand bezogen auf alle Wohnungsbestände wird die GBW auf Dauer in Aschaffenburg einhalten. Der Wert für Aschaffenburg soll der Stadtverwaltung noch mitgeteilt werden.
Derzeit ist die GBW AG dabei die Rahmenbedingungen der Sozialcharta umzusetzen. Über 30.000 Mieter haben daher ein Schreiben erhalten zur Anpassung ihrer bestehenden Mietverträge. Die Anpassung der Mietverträge erfolgte als Zusatz zu den bestehenden Mietverträgen mit der GBW. Gleichzeitig tritt eine der neu zu gründenden zehn Teilgesellschaften in das Vertragsverhältnis ein. In diese zehn Teilgesellschaften ist der Immobilienbestand der gesamten GBW Gruppe aufgeteilt worden. Soweit die vertraglichen Veränderungen der GBW Mieter zu einer Mieterhöhung führen, ist festzuhalten, dass Mieterhöhungen von maximal 20% innerhalb von drei Jahren erlaubt sind.
Das operative Geschäft gegenüber den Mietern wird auch zukünftig ausschließlich von den bestehenden Gesellschaften der GBW AG abgewickelt. Die Patrizia AG selbst ist nicht Eigentümer, sondern lediglich Treuhänder für 27 Investoren, die gemeinsam den Wohnungsbestand der bayerischen Landesbank erworben haben.
Die Vertreter der GBW erklärten in dem Gespräch auch, dass sie bei einer Veräußerung von Wohnungsbeständen nicht nur, wie in der Sozialcharta festgehalten ein Vorkaufsrecht der jeweiligen Gelegenheitskommune einräumen, sondern auch der Stadtbau Aschaffenburg für die Bestände in Aschaffenburg ein Vorkaufsrecht einräumen werden. Die Bayern LB hat hierzu dem Bayerischen Städtetag am 05.06.2014 mitgeteilt, dass die tägliche Praxis diesem Ziel schon entspricht.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung und der Stadtbau zur Wohnungssituation in Aschaffenburg unter Einschluss der Problematik der GBW Wohnungen wird
zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, ein Strategiepapier „Wohnen 2030“ bis zum Jahresende zur Beratung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
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7. / pl/11/7/14. Freiwilliger Zuschuss zu den Betriebskosten der Fachakademie für Sozialpädagogik der Caritas-Schulen gGmbH
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
14.07.2014
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/11/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg bildet ErzieherInnen aus. Zum Stichtag 20.10.2013 wird die Einrichtung von 331 SchülerInnen besucht, davon 61 aus der Stadt Aschaffenburg. Sie befand sich seit ihrer Gründung 1973 bis zum Schuljahr 2011/12 in der Trägerschaft des Landkreises Aschaffenburg. Als öffentlicher Schulträger erhob der Landkreis Aschaffenburg in dieser Zeit für SchülerInnen aus dem Stadtgebiet Aschaffenburg Gastschulbeiträge nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz (BaySchFG). Zum Schuljahr 2012/13 ging die Trägerschaft aufgrund des Beschlusses des Kreistages Aschaffenburg vom 21.05.2012 auf die Caritas-Schulen gGmbH über. Als freier Träger erhält die Caritas-Schulen gGmbH staatliche Leistungen zur Deckung des Personal- und Sachaufwandes. Diese Zahlungen decken den Aufwand jedoch nicht vollständig ab, so dass der Schulträger die Möglichkeit hat, Schulgeld von den SchülerInnen zu erheben. Die Caritas-Schulen gGmbH legte seinerzeit gegenüber der Stadt Aschaffenburg dar, dass die zur Finanzierung des Schulbetriebes auf die Erhebung von Schulgeld bei den SchülerInnen aus der Stadt Aschaffenburg angewiesen sein wird, wenn keine anderweitige Förderung durch die Stadt erfolgt. Um SchülerInnen aus der Stadt Aschaffenburg weiterhin eine kostenfreie Ausbildung im gesellschaftlich sehr bedeutenden Erzieherberuf zu ermöglichen, beschloss der Stadtrat am 16.07.2012, einen entsprechenden kommunalen Schulgeldersatz an die SchülerInnen zu leisten. Hierzu schloss die Stadt Aschaffenburg am 07.08.2012 eine Kooperationsvereinbarung mit der Caritas-Schulen gGmbH (Anlage 1). In der Folge leistete die Stadt Aschaffenburg im Haushaltsjahr 2013 einen kommunalen Schulgeldersatz in Höhe von 22.385 Euro. Daneben gewährte die Stadt Aschaffenburg in 2014 dem Landkreis Aschaffenburg, der auch nach Übergang der Trägerschaft die Kosten für das Schulgebäude trägt, einen einmaligen Zuschuss für die Erweiterung des Gebäudes in Höhe von 25.000 Euro.
Der Freistaat Bayern gewährt ab dem Schuljahr 2013/14 im Rahmen des Pflegebonus (Anlage 2) u.a. für staatlich anerkannte Fachakademien für Sozialpädagogik einen klassenbezogenen Zuschuss, sofern der Schulträger auf die Erhebung von Schulgeld bei den SchülerInnen verzichtet. Die Caritas-Schulen gGmbH macht nach eigenen Angaben von dieser Möglichkeit Gebrauch. Damit entfällt ab dem laufenden Haushaltsjahr 2014 die Grundlage der o.g. Kooperationsvereinbarung, was die Stadt Aschaffenburg der Caritas-Schulen gGmbH mit Schreiben vom 08.10.2013 mitteilte. Bei Fortgeltung der Kooperationsvereinbarung wäre im Haushaltsjahr 2014 von der Stadt Aschaffenburg kommunaler Schulgeldersatz in Höhe von 28.765 Euro zu leisten gewesen.
Die Stadt Aschaffenburg sieht in der Ausbildung von ErzieherInnen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, zu der sie auch zukünftig einen Beitrag leisten möchte. Daher wird vorgeschlagen, die Caritas-Schulen gGmbH als Schulträger ab dem Haushaltsjahr 2014 mit einem jährlichen Betriebskostenzuscnuss von 20.000 Euro zu unterstützen.
.Beschluss: 1
Der Antrag der Kommunalen Inititative (KI) vom 11.07.2014 (Anlage 3) wird zur Kenntnis genommen.
Herr Stadtrat Karsten Klein und Herrn Stadtrat Johannes Büttner beantragen die Vertagung des TOP 5 der öffentlichen Sitzung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Die Stadt Aschaffenburg gewährt der Caritas-Schulen gGmbH für die Fachakademie für Sozialpädagogik Aschaffenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von
20.000.-- EUR als freiwillige Leistung. Der Betrag wird im Nachtragshaushalt 2014 und in den Haushalten der Folgejahre unter der Haushaltsstelle 0.2549.7030 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 3
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8. / pl/11/8/14. Freiwilliger Zuschuss zu den Betriebskosten der Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V.; Antrag vom 08.01.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
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8 | pl/11/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Aschaffenburg bilden staatlich geprüfte AltenpflegerInnen bzw. AltenpflegehelferInnen aus. Zum Stichtag 20.10.2013 werden die Schulen von insgesamt 148 SchülerInnen besucht, davon 47 aus der Stadt Aschaffenburg. Sie befinden sich in Trägerschaft der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V. Als freier Träger erhält die Hans-Weinberger-Akademie staatliche Leistungen zur Deckung des Personal- und Sachaufwandes. Diese Zahlungen decken den Aufwand jedoch nicht vollständig ab, so dass der Schulträger die Möglichkeit hat, Schulgeld von den SchülerInnen zu erheben. Von dieser Möglichkeit machte der Träger in der Vergangenheit auch Gebrauch. Da aufgrund der demografischen Entwicklung der Gesellschaft die beiden in der Schule ausgebildeten Berufe immer mehr an Bedeutung gewinnen, war es der Stadt Aschaffenburg ein Anliegen, InteressentInnen für diese Berufe aus dem Stadtgebiet eine kostenfreie Ausbildung zu ermöglichen. Daher beschloss der Stadtrat am 17.12.2012, den SchülerInnen aus dem Stadtgebiet einen entsprechenden kommunalen Schulgeldersatz zu gewähren. Im Gegenzug entfiel der in den Jahren zuvor an den Schulträger gezahlte Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000 Euro. Da im Bereich der Altenpflege viele Ausbildungseinrichtungen im Rahmen ihrer Nachwuchsgewinnung den Auszubildenden das Schulgeld erstatten, leistete die Stadt Aschaffenburg im Jahr 2013 hier einen Betrag von nur 1.250 Euro.
Der Freistaat Bayern gewährt ab dem Schuljahr 2013/14 im Rahmen des Pflegebonus (Anlage 1) u.a. für Berufsfachschule für Altenpflege und Altenpflegehilfe einen klassenbezogenen Zuschuss, sofern der Schulträger auf die Erhebung von Schulgeld bei den SchülerInnen verzichtet. Die Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V. macht nach eigenen Angaben von dieser Möglichkeit Gebrauch. Damit entfällt ab dem laufenden Haushaltsjahr 2014 die Grundlage für einen kommunalen Schulgeldersatz an die SchülerInnen durch die Stadt Aschaffenburg.
Mit Schreiben vom 08.01.2014 beantragte die Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V., den Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Aschaffenburg einen jährlichen Zuschuss von 10.000 Euro zu den Betriebskosten zu gewähren. Zur Begründung führte die Antragstellerin an, dass die staatliche Förderung – auch unter Berücksichtigung des Pflegebonus (s.o.) – die Aufwendungen für die Schulen nicht vollständig decke. Einen Zuschuss in der genannten Höhe gewährte die Stadt Aschaffenburg als freiwillige Leistung bereits seit vielen Jahren bis einschließlich 2012. Die Stadt Aschaffenburg sieht in der Ausbildung von AltenpflegerInnen und AltenpflegehelferInnen eine wichtige gesellschaftliche Aufgabe, zu der sie auch zukünftig einen Beitrag leisten möchte. Daher wird vorgeschlagen, die Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V. als Schulträger ab dem Haushaltsjahr 2014 –wie schon in den Jahren bis 2012- mit einem jährlichen Betriebskostenzuschuss von 10.000 Euro zu unterstützen.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg gewährt der Hans-Weinberger-Akademie der AWO e. V. für die Berufsfachschulen für Altenpflege und Altenpflegehilfe Aschaffenburg einen jährlichen Betriebskostenzuschuss in Höhe von 10.000.-- EUR
als freiwillige Leistung. Der Betrag wird im Nachtragshaushalt 2014 und in den Haushalten der Folgejahre unter der Haushaltsstelle 0.2483.7010 bereitgestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 1
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9. / pl/11/9/14. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße;
- Bericht über die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Behörden
- Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.06.2014
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 28.05.2014
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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14.07.2014
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ö
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Beschließend
|
9 | pl/11/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Planungsanlass
In der Sitzung vom 14.01.2013 hat der Stadtrat die Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ (Nr. 3/26) beschlossen. Zugleich hat der Stadtrat beschlossen, diesen Bebauungsplan als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB aufzustellen, hierbei allerdings nicht auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden zu verzichten.
Der Bebauungsplan löst einen Teil des rechtsverbindlichen Baulinienplanes Nr. 10 ab. Sein vorgesehener Geltungsbereich enthält zwei größere Bauflächen, die durch den Butzbachweg voneinander getrennt sind, nämlich den südwestlichen Teil des Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge (Flurstück Nr. xx), auf dem noch das dreigeschossige Herbergsgebäude steht und das südöstlich benachbarte Grundstück (Flurstück Nr. xx), das mit drei zweispännigen, zweigeschossigen Wohnhäusern bebaut ist.
Mit dem Freiwerden des städtischen Grundstücks der ehemaligen Jugendherberge entstehen neue Entwicklungsperspektiven. Allerdings lässt der derzeit geltende rechtsverbindliche Baulinienplan Nr. 10 aus dem Jahr 1961 bisher lediglich eine zweigeschossige Bebauung mit einer Geschoßflächenzahl von 0,5 zu. Nach diesen Festsetzungen könnte heute nicht einmal mehr die bestehende Jugendherberge errichtet werden.
Demgegenüber liegen die Obergrenzen für die Bestimmung des Maßes der baulichen Nutzung nach der Baunutzungsverordnung 1990 fast zweieinhalb Mal höher, nämlich bei 1,2. Auf der gegenüberliegenden Südwestseite der Beckerstraße ist die Bebauung viergeschossig und auf der gegenüberliegenden Nordwestseite der Hartmannstraße ist die Bebauung dreigeschossig. Durch die im aufzustellenden Bebauungsplanes vorgesehenen planungsrechtlichen Regelungen sollen sowohl auf der Südwesthälfte des Herbergsgrundstückes als auch im Bereich der Geschosswohnungen Baudichten ermöglicht werden, die sich stärker am südwestlich entlang der Beckerstraße und nordwestlich entlang der Hartmannstraße vorhandenen Gebäudebestand orientieren.
Der nordöstliche Teil des Herbergsgrundstückes liegt nicht im Plangebiet - er soll nach den Vorgaben des rechtsgültigen Baulinienplans Nr. 10 bebaut werden und so einen fließenden Übergang zu den übrigen Bereichen des Baulinienplanes Nr. 10 herstellen, die bereits mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern bebaut sind.
Auch für das benachbarte Gelände zwischen Butzbachweg und Gentilstraße werden neue Entwicklungsperspektiven eröffnet. Auf diesem ca. 2760 m² großen Grundstück stehen derzeit drei zweigeschossige Häuser mit insgesamt zwölf Wohnungen. Somit beansprucht derzeit jede dieser Wohnungen im Durchschnitt eine 230 m² große und damit im Hinblick auf die städtische Lage großzügig bemessene Grundstücksfläche. Auch vor diesem Hintergrund bietet sich im Sinne einer „Innenentwicklung“ eine Nachverdichtung an. Daher sollen ausgehend von der Sicherung des baulichen Bestandes auch auf diesem Gelände die übermäßig restriktiven planungsrechtlichen Vorgaben des Baulinienplanes Nr. 10 abgelöst werden, um eine größere bauliche Dichte zu ermöglichen.
Planungsziele
Im bisherigen Bebauungsplan-Aufstellungsverfahren wurden bereits Planungsziele formuliert. Im Zuge der Ausarbeitung der Planung gibt es nun Modifizierungen und Konkretisierungen der Planungsziele, die nun wie folgt aussehen:
- Es ist eine wohnbauliche Nutzung zu realisieren. Dabei sind im gesamten Plangebiet auf mindestens 50 % der Bruttogeschossfläche Wohnungen zu errichten, die die Kriterien des sozialen Wohnungsbaus erfüllen.
- Eine Neubebauung soll vorhandene Siedlungsmuster aufgreifen, ohne neue städtebauliche Brüche zu erzeugen, und sich zugleich konfliktarm in die nordöstlich und nordwestlich vorhandene Siedlungsstruktur einfügen.
- Die im Plangebiet gelegenen, zur Beckerstraße hin orientierten Grundstücke bzw. Grundstücksteile sind in städtebaulicher Hinsicht als minder genutzt und in planungs-rechtlicher Hinsicht als unterdurchschnittlich nutzbar zu betrachten. Dies rechtfertigt eine stärkere Verdichtung des derzeitigen baulichen Bestandes durch bauliche Erweiterungen und Erhöhungen oder aber durch Abbruch und Neubebauung.
- Angrenzend an die Beckerstraße ist eine bis zu dreigeschossige Bebauung mit ausgebauten Dachgeschossen oder Staffelgeschossen in offener bzw. abweichender Bauweise denkbar; die gegenüberliegende bis fünfgeschossige Wohnbebauung südwestlich der Beckerstraße soll allerdings nicht als Höchstmaß übernommen werden, weil sonst die Gefahr neuer städtebaulicher Brüche am Übergang zum Gebiet des Baulinienplanes Nr. 10 entstehen könnte.
- Im Falle eines Geschosswohnungsbaus ist der ruhende Verkehr vorrangig in Tiefgaragen unterzubringen. In Abhängigkeit der im Bebauungsplan festzusetzenden Geschossflächenzahl (GFZ) sind gegebenenfalls Geschossflächenzuschläge im Sinne des § 21a Abs. 5 BauNVO regelbar.
- Die Laubbäume entlang der Beckerstraße und der Hartmannstraße sollen aufgrund ihrer ortsbildprägenden Qualität überall dort dauerhaft erhalten werden, wo diese der angestrebten Erhöhung der baulichen Dichte nicht im Weg stehen können.
Aufgrund des Antrags der CSU-Fraktion vom 01.06.2014, in dem die Prüfung der Anwendung des § 9 Absatz 1 Nr. 8 BauGB beantragt wurde, hat die Rechtsstelle hierzu ein Gutachten erstellt. Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass eine Anwendung des § 9 Absatz 1 Nr.8 nur für den Bedarf von genau umschreibbaren Personengruppen in Frage kommt. Das Bundesverwaltungsgericht hat in einem Urteil 1992 präzisiert, dass für diese Gruppen bauliche Besonderheiten des Wohngebäudes zum Ausdruck kommen müssen. Dies wären beispielsweise Anforderungen an den Gebäudetyp, nur erdgeschossige Nutzflächen oder besonders hohe Räume oder eine Mindestraumzahl oder eine bestimmte Grundrissbildung und Raumaufteilung oder zusätzliche Einrichtungen im Gebäude oder auf den Außenanlagen u. ä.
Die Wohngebäude müssen für Personengruppen mit besonderem Wohnbedarf bestimmt sein. Die Rechtssprechung und Kommentarliteratur nennt hier als nicht abschließende Aufzählung behinderte Menschen, alte Menschen, Studenten oder Großfamilien mit mehreren Generationen. Im Bebauungsplan muss in der Begründung städtebauliche begründet werden, warum dieser Personenkreis überhaupt und an dieser Stelle begünstigt werden soll. Dabei muss sich die Festsetzung auf Flächen beschränken.
Die Rechtsstelle weist ausdrücklich auf die mit einer solchen Festsetzung verbundenen „Vollzugsprobleme“ hin. Die Umsetzung der Festsetzungen bedarf der Verankerung in der Baugenehmigung, in die konkrete Verpflichtungen über die Verwendung der Wohngebäude aufzunehmen sind. Die Überlassung der Wohnungen an andere Personen und insbesondere die Verwendung zu anderen Wohnzwecken stellt eine planungsrechtlich relevante Nutzungsänderung dar, die dann aufgrund der Baugenehmigung unzulässig ist. Außerdem müssen die Festsetzungen nach Nr. 8 auch wirtschaftlich realisierbar sein. Es muss daher in der Abwägung betrachtet werden inwieweit es für den Eigentümer möglich ist, die Festsetzung zu realisieren. Dabei ist auch zu berücksichtigen inwieweit öffentliche Mittel zur Verfügung stehen. Gegebenenfalls sind flankierende vertragliche Vereinbarungen nach § 11 BauGB einzugehen. Den Gemeinden erwächst dadurch bei dieser Art von Festsetzung eine besondere Betreuungs- und Beratungsaufgabe gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern.
Im Fazit stellt die Rechtsstelle fest: Mit Rücksicht auf die Rechtsfolgen des §9 Absatz 1 Nr. 8 BauGB bedarf es spezifischer städtebaulicher Gründe, die gegenüber den Interessen der betreffenden Grundstückseigentümer speziell abgewogen werden müssen. Zur Förderung des sozialen Wohnungsbaus ist § 9 Absatz 1 Nr. 8 daher ein nicht zulässiges rechtliches Instrument.
Denn Gebiet und Umfeld der ehemaligen Jugendherberge drängen sich nur schwerlich als ein besonders geeigneter Bereich für eine spezifisch zu benennende Gruppe mit besonderem Wohnbedarf auf. Naheliegend wären noch Studenten oder alte Menschen. Da jedoch für Studenten in der näheren Umgebung und günstiger gelegen zur Hochschule in den letzten Monaten mehrere hundert Appartements genehmigt worden sind und auch in wenigen hundert Meter Entfernung ein Pflegeheim und eine Anlage für betreutes Wohnen entsteht, hält es die Verwaltung für rechtlich kaum vollziehbar das Instrument des § 9, Absatz 1 Nr. 8 BauGB bei diesem Bebauungsplan anzuwenden.
Stand des Bebauungsplan-Aufstellungsverfahrens und weiteres Vorgehen
Nach dem Aufstellungsbeschluss (siehe oben) hat die Verwaltung zur Erreichung der Planungsziele einen Vorentwurf zum aufzustellenden Bebauungsplan in zwei Varianten gefertigt (Pläne vom 01.07.2013).
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 16.09.2013 diese Planvarianten gebilligt und die Verwaltung beauftragt, mit diesen Varianten die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden durchzuführen, was im Oktober und November des Jahres 2013 erfolgte. Auf die entsprechenden Berichte über diese Beteiligungsschritte wird hingewiesen.
Einige der bei der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und Behörden eingegangenen Anregungen und Bedenken konnten im Plan berücksichtigt werden. Der Vorentwurf des aufzustellenden Bebauungsplanes Nr. 3/26 wurde zum Bebauungsplanentwurf weiter ausgearbeitet und mit einer dementsprechend weiterentwickelten Begründung versehen.
Nach der vorgeschlagenen Billigung des Entwurfes vom 30.06.2014 zum Bebauungsplan für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ und seiner Begründung gleichen Datums sowie nach entsprechender Beauftragung der Verwaltung kann mit diesem Entwurf und mit dieser Begründung die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung vom 20.12.2013 über das Ergebnis der Unterrichtung der Öffentlichkeit und Erörterung (frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung) gem. § 3 Abs. 1 BauGB zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 3/26) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4)
.
2. Der Bericht der Verwaltung vom 20.12.2013 über die frühzeitige Beteiligung der Behörden zur Aufstellung des Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße wird zur Kenntnis genommen.
3. Der Bericht der Verwaltung zum Antrag der CSU vom 01.06.2014 wird zur Kenntnis genommen.
4. Der Bebauungsplanentwurf vom 30.06.2014 für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 3/26) mit Begründungsentwurf gleichen Datums wird gebilligt.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, mit dem Bebauungsplanentwurf vom 30.06.2014 für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 3/26) mit Begründungsentwurf gleichen Datums die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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10. / pl/11/10/14. Ringschluss Ost, 2.BA: Kostenfortschreibung
- Bericht der Verwaltung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
14.07.2014
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/11/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die aktuelle Kostenkontrolle (Stand 15.05.2014) weist voraussichtliche Gesamtausgaben für das Bauvorhaben Ringschluss Ost, 2.BA, in Höhe von rund 33,632 Mio. EUR brutto aus.
Im Haushalt wurden die Kosten bis jetzt aber nur mit einem Gesamtansatz von 32,953 Mio. EUR brutto fortgeschrieben.
Die Mehrausgaben von rund 680.000 EUR (ca. 2 % der Gesamtkosten!) werden wie folgt begründet:
1.
Die gegenüber der Planung umgangreicheren Um- und Rückbauarbeiten im Knotenbereich
Ringstraße / Wittelsbacher Ring / Lindenallee mit Baukosten in Höhe von rund 310.000 EUR
Diese beinhalten im Einzelnen:
- Schaffung von Ersatzparkplätzen für entfallende Parkplätze in der Lindenallee auf der Trasse des zurück gebauten Wittelsbacher Ringes und vor der Gentil-Villa in der Grünewaldstraße, sowie Bau eines Gehweges von der Schießhausbrücke zum Schienenhaltepunkt. (ca. 160.000 EUR).
Diese Maßnahmen wurden nachträglich in den Sitzungen des PVS am 03.05.2011 / 19.06.2012 und 14.05.2013 beschlossen und waren in der bisherigen Kostenmasse nicht enthalten.
- Bau einer Lichtsignalanlage an der Einmündung Deschstraße / Hohenzollernring / Deutsche Straße durch nachträglichen Beschluss des PVS vom 08.04.2014 mit Kosten von rund 60.000 EUR.
- Abschluss einer Vergleichsvereinbarung mit der Firma Hörnig zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung im Zusammenhang mit dem Neubau der Grünbrücke Großmutterwiese (ca. 40.000 EUE); Zustimmung durch den Hauptsenat am 14.07.2014.
- Umbau des Düker-Schachtbauwerkes in der Abfahrtsrampe Schießhausbrücke / Ringstraße Richtung Norden und Zufahrt von der Bismarckallee zur Optimierung der künftigen Unterhalts-arbeiten ca. 50.000 EUR.
2.
Die anteiligen Baunebenkosten (vor allem Ingenieur- und Planungsleistungen) in Höhe von rund 370.000 EUR zum einen für die Mehrausgaben insbesondere bei den Bauwerken Grünbrücke Großmutterwiese, Straßenbrücke Goldbacher Straße und Stützwände sowie für die Anpassung der Lichtsignalanlagensteuerung im Zuge der Ringstraße für die Verkehrsfreigabe (Bericht Plenum am 17.06.2013) und die Verkehrsuntersuchung zur Umgestaltung der Lindenallee (Busspur oder Zwei-Richtungsverkehr für MIV)
Die fehlenden Mittel sollen im Nachtragshaushalt 2014 zur Verfügung gestellt werden.
.Beschluss:
1. Der Antrag der Kommunalen Initiative (KI) vom 11.06.2014 (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Bericht der Verwaltung zur Kostenfortschreibung beim Bauvorhaben Ringschluss Ost, 2. BA, wird zur Kenntnis genommen.
3. Die Kostensteigerung von rund 680.000.--
EUR ist im Rahmen der Beratungen für den Nachtragshaushalt 2014 zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 1
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11. / pl/11/11/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 24.06.2014 wegen "Ausweitung der Eintragungsmöglichkeiten zum Volksbegehren 'Mehr Zeit zum Lernen- Mehr Zeit zum Leben! Neunjähriges Gymnasium (G 9) als Alternative anbieten' und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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11. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
14.07.2014
|
ö
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Beschließend
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11 | pl/11/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 24.06.2014 wegen "Ausweitung der Eintragungsmöglichkeiten zum Volksbegehren 'Mehr Zeit zum Lernen- Mehr Zeit zum Leben! Neunjähriges Gymnasium (G 9) als Alternative anbieten' und die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.06.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:57 Uhr