Datum: 15.07.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:12 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/6/1/14. Aschaffenburger Hauptbahnhof
- Zustimmung zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrags vom 18.09.2007
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/6/1/14 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 10 d. ö. S. "Aschaffenburger Hauptbahnhof
- Zustimmung zur Ergänzung des städtebaulichen Vertrags vom 18.09.2007" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pvs/6/2/14. SPNr. PVS/6/2/14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/6/2/14 |
.Beschluss:
Der mündliche Bericht der Verwaltung über den Dialogprozess hinsichtlich der Bahnverbindung Fulda – Würzburg (Mottgers-Spange) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pvs/6/3/14. Verkehrsuntersuchung Schillerstraße
-Vorstellung der Vorzugsvariante durch das Ing. Büro Habermehl und Follmann, Rodgau
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
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ö
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Beschließend
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3 | pvs/6/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Aus den Reihen des Stadtrates wurden in der Vergangenheit immer wieder Anträge zur Ver-besserung der Verkehrssituation in der Schillerstraße gestellt. Diese hatten u. a. das Ziel, an den lichtsignalgesteuerten Knotenpunkten und den Fußgängerschutzanlagen (FSA) die Verkehrs-qualität und den Komfort für den Fußgängerverkehr zu erhöhen.
Die Stadtverwaltung hat im Sommer 2013 einen Auftrag zur Qualitätssicherung an Lichtsignal-anlagen (LSA) im Zuge der Schillerstraße zwischen Mühlstraße und Dyroffstraße an das Ingenieurbüro Habermehl und Follmann, Rodgau, vergeben.
Die LSA im Zuge der hochbelasteten Schillerstraße werden derzeit als Einzelläufer vollverkehrs-abhängig betrieben. Die Freigabe der Fußgängerfurten über die Schillerstraße erfolgt auf Anforderung. Im Rahmen der Qualitätssicherung sollte die derzeitige Signalsteuerung im Strecken-zug überprüft werden.
Das aus der Untersuchung resultierende Maßnahmenkonzept war mittels einer Simulation des Verkehrsablaufs auf seine verkehrliche Wirkung zu analysieren.
Der Untersuchungsraum umfasst vier Knotenpunkte:
1.) K601: Schillerstraße/Mühlstraße
2.) K602: Schillerstraße/Burchardstraße
3.) K505: Schillerstraße/Schulstraße
4.) K504: Schillerstraße/Dyroffstraße
Nach der Präsentation der verkehrstechnischen Untersuchung im Planungs- und Verkehrssenat am 03.06.2014 schlägt die Verwaltung folgende Vorzugsvariante zur Ausführung vor:
- Die Grünzeiten für die Fußgänger zum Queren der Schillerstraße werden so verlängert, dass die Fußgänger unter Grün die gesamte Furt queren können. Diese Grünzeit wird mit einer Geh-geschwindigkeit von 1,0 m/s berechnet, so dass auch mobilitätseingeschränkte Mitbürger die Furten bei Grün queren können. An der signalgeregelten Kreuzung der Schillerstraße/Schulstraße ist dies heute schon so eingestellt. An den anderen betroffenen signalgeregelten Kreuzungen verlängern sich die Grünzeiten für die Fußgänger um zwei bis drei Sekunden.
- An den LSA K505 (Schillerstraße/Schulstraße) und K602 (Schillerstraße/Burchardstraße) werden im Tagesprogramm (06:00 Uhr bis 22:00 Uhr) die Fußgänger bei jedem Umlauf Grün erhalten.
- Die Fußgängeranforderungen werden im Signalprogramm optimiert bis zur letztmöglichen Sekunde der Zwischenzeit (Phasenübergang) ausgeführt.
- Die o.g. vier Knotenpunkte werden für den Individualverkehr längs der Schillerstraße koordiniert.
- Die Umlaufzeiten der Signalprogramme werden so kurz wie möglich gehalten (kurze Wartezeiten für die Fußgänger).
Die ÖPNV-Priorisierung führt wie an anderen LSA im Stadtgebiet zu kurzfristigen Eingriffen in den regulären Signalprogrammablauf.
Für die verkehrstechnische Umsetzung dieser Planungsgrundsätze an den LSA werden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 32.000 EUR brutto benötigt. Diese Ausgaben werden über die Haushaltsstelle 1.6300.9621 (Lichtsignalanlagen) finanziert.
Die Anpassung der Software in den Steuergeräten und die Koordinierung der Lichtsignalanlagen durch den Verkehrsrechner werden in ca. 4 bis 5 Monaten erfolgen.
Die Umsetzungsdauer beinhaltet die verkehrstechnische Endplanung der Vorzugsvariante durch das Ingenieurbüro Habermehl und Follmann, die Überführung dieser Signalprogramme in die Steuergeräte durch den jeweiligen Hersteller, die Herstellung einzelner Induktionsschleifen, die Optimierung der ÖPNV-Eingriffe als auch die Anpassung des Verkehrsrechners zur Koordinierung der vier Anlagen.
.Beschluss:
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorstellung der Vorzugsvariante zur Verkehrsuntersuchung der Schillerstraße durch das Ing. Büro Habermehl und Follmann zur Kenntnis.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Vorzugsvariante an den Steuergeräten der Lichtsignalanlagen in der Schillerstraße umzusetzen. Die Anpassung der Software in den Steuergeräten und des Verkehrsrechners wird in ca. 4 bis 5 Monaten erfolgen. Die Kosten für diese Anpassungen belaufen sich auf ca. 32.000 EUR brutto. Die finanziellen Aufwendungen werden der Haushaltsstelle 1.6300.9621 zugeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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4. / pvs/6/4/14. EFRE - Förderprogramm - Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014-2020
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/6/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Europäische Union fördert im Rahmen des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) im Zielprogramm „Investitionen in Wachstum und Beschäftigung“, Förderbereich Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume, für die Förderperiode 2014 bis 2020 Projekte in verschiedenen Handlungsfeldern der Stadt- und Freiraumentwicklung.
Zu den 7 Handlungsfeldern gehören u. a. die wirtschaftsstrukturelle Entwicklung, Grün- und Erholungsanlagen, das Kultur- und Naturerbe und die Aktivierung von Innenentwicklungspotenzialen (Brachenflächen). Der Freistaat Bayern erhält von der Europäischen Union für das EFRE – Programm EU-Mittel in hoher zweistelliger Millionenhöhe.
Fördervoraussetzung ist eine interkommunale Zusammenarbeit mehrerer Gemeinden. Für die Aufnahme in das EFRE – Förderprogramm“ Nachhaltige Entwicklung funktionaler Räume“ muss ein dreistufiges Bewerbungsverfahren erfolgreich absolviert werden.
Die Regierung von Unterfranken und die Oberste Baubehörde hatte Ende letzten Jahres einen Bewerbungsaufruf an die Städte und Gemeinden im Regierungsbezirk gestartet.
Aus Sicht der Stadtverwaltung ist die Region im Südwesten des Stadt-Umlandbereichs mit Teilen des Bachgaus und des Maintals für ein solches Förderprogramm gut geeignet da in diesem Raum in den nächsten Jahren eine Vielzahl von Entwicklungsaufgaben anstehen.
Die Stadtverwaltung hat daraufhin Gespräche mit dem Markt Großostheim, dem Markt Stockstadt, dem Markt Sulzbach a. Main und der Gemeinde Niederberg geführt um auszuloten, inwieweit die Gemeinden Entwicklungsvorteile über eine EFRE – Förderung generieren können. Alle Gemeinden stehen dieser Überlegung positiv gegenüber. Eine gemeinsame Bewerbung (sog. Interessensbekundung) konnte auf den Weg gebracht. Die Stadtverwaltung hat das Stadtratsplenum in seiner Sitzung am 07.04.14 mündlich über die Bewerbung informiert.
In der Interessensbekundung wurden von den Allianzgemeinden Markt Großostheim, Markt Stockstadt, Markt Sulzbach a. Main, Gemeinde Niedernberg und Stadt Aschaffenburg folgende Schlüsselprojekte für eine Projektförderung nach EFRE vorgeschlagen:
Im Handlungsfeld: SCHAFFUNG UND OPTIMIERUNG GRÜNER INFRASTRUKTUR EINSCHLIESSLICH GRÜN- UND ERHOLUNGSANLAGEN:
- Umsetzung des Landschaftsprojektes "Schleusenpark" Aschaffenburg, Niedernberg und Sulzbach als Freizeit- und Erholungsraum im Zuge des Schleusenneubaus.
- Gestaltung der Mainauen (Mainuferpark) zwischen Stockstadt, Aschaffenburg, Sulzbach und Niedernberg.
- Renaturierung des Fließgewässers Gersprenz in Stockstadt gemäß Gewässerentwicklungsplan zur Verbesserung der Linienführung und der Strukturvielfalt einschließlich der Herstellung und Verbesserung der biologischen Durchgängigkeit. Die Maßnahme dient dem vorbeugenden Hochwasserschutz durch Schaffung natürlicher Rückhalteflächen. Mit der Renaturierung werden die Vorraussetzungen für ein Ökokonto geschaffen.
- Umsetzung des Niedernberger Seenkonzepts auf ehemaligen Kiesabbauflächen für die Natur- und Freizeitnutzung (Ausbau von Wanderwegen, Informationsmanagment, Informationszentrum Geo-Naturpark Bergstraße-Odenwald) mit dem Schwerpunkt "Eiszeiten und Landschaftsaufbau - Kies", Schaffung eines Direktanschlusses zwischen Mainbrücke und B 469 zur Konfliktlösung zwischen Straßenverkehrs- und Natur-/Freizeitinteressen.
- Neukonzeption der Regionalen Grünzüge und des Trenngrüns unter besonderer Berücksichtung der räumlichen Entwicklungsüberlegungen der Allianzgemeinden und der Rohstoffgewinnung.
- Agrarstrukturelle Neuordnung
- Stärkung und Ergänzung der Tourismusinfrastruktur, u.a. durch Einrichtung eines Wohnmobilstellplatzes Großostheim
- gemeinsame Radverkehrinfrastruktur zur Erschließung der Freizeit- und Erholungsanlagen mit dem Schwerpunktprojekt neuer Fußgängersteg Niedernberg zwischen Niedernberg und Sulzbach (als Ersatzlösung für den wegfallenden Schleusensteg Obernau) sowie die Verbesserung der übergemeindlichen Radwegeverbindungen zwischen Stockstadt, Aschaffenburg-Nilkheim und Großostheim.Im Bereich Großostheim soll für das regionale Radwegenetz die Welzbachunterführung unter der B 469 fußgänger- und radfahrtauglich ausgebaut werden.
In den Handlungsfeldern: KULTUR- UND NATURERBE, AUCH TOURISTISCHE ANZIEHUNGSPUNKTE UND AKTIVIERUNG VON INNENENTWICKLUNGSPOTENZIALEN:
- Museumsquartier Aschaffenburg: Bauabschnitt II, Zentrale Erschließung. Hintergrund: Sanierung und Nutzung historischer Gebäude zur Bildung einer Museumsmeile zwischen Schloss- und Stiftsmuseum (Christian Schad Museum). Nachfolgenutzung eines schulischen Areals von ca. 6.000 qm Nutzfläche im ehemaligen Jesuitenkolleg. Weltweit einzigartiger Bestand von über 3.200 Werken des Künstlers Christian Schad (1894-1982), führender Vertreter der „Neuen Sachlichkeit“.
- Darstellung des Werkes von Herigoyen als einen der bedeutendsten bayerischen Baumeister des 18. Jahrhunderts in Sulzbach (St. Anna-Kirche), Aschaffenburg Innenstadt und dem Landschaftspark Schönbusch.
- Aufwertung des Bachgau-Museums Großostheim durch Vernetzung mit den Museen in Aschaffenburg.
- kommunales Förderprogramm zur Schaffung von eigen genutzten Wohnraum in den Orstkernen
Im Handlungsfeld: WIRTSCHAFTSSTRUKTURELLE ENTWICKLUNG:
- Sicherung der Rohstoffgewinnung (Sande und Kiese) im Allianzraum als regionalem Schwerpunktgebiet unter Berücksichtigung von Ergänzungstandorten für die gewerbliche Entwicklung
- Ausbau der Verkehrsinfrastruktur
Von der Obersten Baubehörde wurde mit Schreiben vom 19.05.2014 mitgeteilt, dass die Bewerbung der Bachgauer Allianz die dritte und entscheidende Auswahlrunde erreicht hat. Überzeugt haben insbesondere die Projektvorschläge Museumsquartier in der Stadt Aschaffenburg und die freiraumplanerischen Projekte zur Vernetzung der Grünräume mit der Seeentwicklung in Niedernberg und der Gersprenzrenaturierung in Stockstadt.
Im letzten Bewerbungsschritt müssen nun die Allianzgemeinden ein gemeinsames Entwicklungskonzept auszuarbeiten, das sogenannte Integrierte räumliche Entwicklungskonzept (IRE). Darin sind die noch grob umrissenen Projekte aus den o.g. Handlungsfelder zu präzesieren und zu vertiefen und konkrete Förderprojekte zu entwickeln. Über konkrete Projektantrage wird der Stadtrat eigenständig entscheiden.
Das IRE soll durch einen externen Planungsgutachter erstellt werden. Das Planungsgutachten wird mit einen Fördersatz von 60 % bezuschusst. Aufgrund der sehr eng bemessenen Zeitschiene musste bereits ein Planungsbüro im Rahmen eines mit allen Allianzgemeinden abgestimmten Ausschreibungsverfahrens ausgewählt werden. Die Allianzgemeinden haben sich einstimmig darauf verständigt das Büro Schirmer Architekten & Stadtplaner, Würzburg, mit der Erstellung des IRE zu beauftragen. Die Kosten des Planungsgutachtens in Höhe von 45.500,- Euro werden nach Einwohnerschlüssel auf die Allianzgemeinden verteilt. Der Anteil der Stadt Aschaffenburg abzüglich Förderung liegt voraussichtlich bei 12.000,- Euro. Der Förderantrag an die Regierung ist bereits gestellt.
Das Ergebnis der Planungsgutachtens muss Ende des Jahres vorliegen.
.Beschluss: 1
1. Der Bericht der Verwaltung zum EFRE-Förderprogramm und zur Bewerbung der Bachgauer Allianz wird zur Kenntnis genommen.
2. Der interkommunalen Kooperation Bachgauer Allianz wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, das mehrstufige Bewerbungsverfahren fortzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach der Sommerpause eine Liste mit konkreten Vorschlägen, die grundsätzlich für eine Förderung in Frage kommen, zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die Mehrheit der anwesenden Senatsmitglieder fordert, dass das in der Begründung genannte Projekt „Überdachung des historischen Innenhofs im Musemsqua
rtier“ gestrichen wird. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog bestätigt daraufhin die Streichung im Text.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pvs/6/5/14. Fröbelschule;
WC - Sanierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
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Beschließend
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5 | pvs/6/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Fröbelschule sollen in den Sommerferien die Toilettenanlagen
im Untergeschoß, Erdgeschoß und im 1.Obergeschoß umgebaut und saniert werden.
Bei der Sanierung sind Umbauarbeiten vorgesehen, die den zusätzlichen Raumbedarf abdecken sollen:
- im Untergeschoß eine Personaltoilette und Personalumkleide,
- im Erdgeschoß ein Behinderten WC und Putzmittelraum,
- im Obergeschoß ein weiterer Putzmittelraum.
Durch die Umplanung und Neuanordnung der Räumlichkeiten entstehen Mehrkosten gegenüber der ersten Planung in Höhe von 50.000 €.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 210.000 €.
Die Mehrkosten von 50.000 € sollen im Nachtragshaushalt bereit gestellt werden, so dass die Maßnahme in den Sommerferien umgesetzt werden kann.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt die Planung für die WC – Sanierung an der Fröbelschule zur Kenntnis.
Die Gesamtkosten belaufen sich auf 210.000,00 €.
Im Haushalt sind für die Maßnahme 160.000,00 € vorgesehen.
Die Mehrkosten von 50.000,00 € werden im Nachtragshaushalt bereit
gestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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6. / pvs/6/6/14. Deckenbau Schweinheimer Straße;
- Bericht der Verwaltung zur Durchführung und Verkehrslenkung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
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Beschließend
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6 | pvs/6/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In den Sommerferien soll in der Schweinheimer Straße im Bereich zwischen der Bergstraße und der Hildenbrandstraße eine Fahrbahndeckensanierung durchgeführt werden.
Die Bauzeit beträgt je nach Witterung zwischen 2 bis 3 Wochen. Ausführende Firma ist die Firma Aulbach, Aschaffenburg.
Während der Bauphase ist die Schweinheimer Straße im genannten Bereich nur im Einbahn-straßenbetrieb Richtung Innenstadt befahrbar. Stadtauswärts gibt es eine Umleitung, welche auch mit den Verkehrsbetrieben abgestimmt wurde. Die Linie 4 fährt während der Baumaßnahme über die Rhönstraße, Rotwasserstraße und Molkenbornstraße, die Linie 10 über die Spessartstraße, Blütenstraße und Seebornstraße.
Ein zweiter Abschnitt der Schweinheimer Straße soll im kommenden Jahr zwischen der Bergstraße und dem Kreisverkehr saniert werden.
Die Gesamtkosten für die Straßensanierung belaufen sich auf ca. 150.000 EUR brutto.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zur Durchführung und Verkehrslenkung wird zur Kenntnis genommen.
2. Herr Stadtrat Werner Elsässer erinnert an eine beantragte Forderung der CSU-Stadtratsfraktion, wonach die Querung der Schweinheimer Straße hinsichtlich der Schulwegsicherheit optimiert werden soll. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog sagt daraufhin die Durchführung eines Ortstermins zu, wo die Angelegenheit vor Ort besprochen werden soll.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pvs/6/7/14. Bebauungsplan für das Gebiet "Südwestlich Medicusstraße", Nr. 4/6;
- Übertragung der vereinfachten Baulandumlegung für den östlichen Bereich des Bebauungsplanes auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
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Beschließend
|
7 | pvs/6/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist/war Eigentümerin der Grundstücke Flurnrn. 5963, 6223 und 6236 der Gemarkung Aschaffenburg, den sogenannten „Spessart-Gärten“. Diese sind Teil einer ehemaligen Wohnsiedlung der Amerikanischen Streitkräfte (Travis-Park), die in den 1950er Jahren in offener Zeilenstruktur erbaut wurden. Der US-Standort Aschaffenburg wurde seit Anfang der 1990er Jahre in mehreren Phasen aufgelöst und die Liegenschaften Zug um Zug an die Bundesvermögensverwaltung und in der Folge an die BImA zurückgegeben.
Der Gebäudebestand und die Versorgungsinfrastruktur des Travis-Parks waren auf die Verhältnisse der US-Armee zugeschnitten und entsprachen nicht den Erfordernissen einer modernen Stadtplanung. Zur Entwicklung der Liegenschaft (Flächenkonversion) wurde ein Gutachterverfahren zur städtebaulichen Neuordnung durchgeführt und im Einvernehmen mit der BImA in Form des Bebauungsplanes Nr. 4/6 in verbindliches Baurecht umgesetzt. Im Rahmen der Neuordnung wurden/werden Teile des Bestandes abgebrochen, um eine maßvolle Verdichtung und stadträumliche Fassung des Baugebietes zu erreichen. Durch Rücknahme vorhandener Erschließungsflächen soll eine Verkehrsberuhigung erreicht und zur Nachverdichtung neue Erschließungsflächen geschaffen werden.
Die BImA beabsichtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke im Einvernehmen mit der Stadt sukzessive zu entwickeln und die nach Maßgabe des Bebauungsplanes parzellierten Flächen zu veräußern oder durch Dritte nutzen zu lassen. Dies wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. Die erforderliche Erschließung des Bereiches soll im Auftrag der BImA durch die Stadt Aschaffenburg vorgenommen werden. Die neu geschaffenen Erschließungsanlagen, sowie die sich nicht bereits im Eigentum der Stadt befindlichen Erschließungsanlagen werden anschließend auf die Stadt übertragen. Hierzu wurde eine entsprechende städtebauliche Vereinbarung mit Erschließungsvertrag abgeschlossen, der neben den Einzelheiten der Bauplanung und Baudurchführung u. a. auch die Kostentragungspflicht regelt.
Die hierbei erforderliche Grundstücksneuordnung zwischen Stadt und BImA soll nicht in Form zahlreicher notarieller Kauf-/Tauschverträge mit anschließenden Einzelvermessungen, sondern in Form einer vereinfachten Baulandumlegung (früher als „Grenzregelungsverfahren“ bekannt) durchgeführt werden. Dieses Verfahren hat sich hierzu bewährt. So konnten im Bereich des Baugebietes „Am Rosensee“ die Vermessung und Abmarkung der neu parzellierten Baugrundstücke und Erschließungsanlagen bereits durch vier vereinfachte Umlegungsverfahren problemlos und erfolgreich abgeschlossen werden.
Für den östlichen Bereich des Bebauungsplanes „Südwestlich Medicusstraße“, Nr. 4/6, soll nun ebenfalls eine vereinfachte Umlegung (voraussichtlich in mehreren zeitnahen Verfahrensabschnitten entsprechend den Straßenausbauarbeiten) durchgeführt werden.
Für die Anordnung der vereinfachten Umlegung bedarf es gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BauGB keines Stadtratsbeschlusses („Einer Anordnung der vereinfachten Umlegung durch die Gemeinde bedarf es nicht.“). Die Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das staatliche Vermessungsamt gemäß § 46 Abs.4 Satz 1, § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB hat jedoch durch den Stadtrat zu erfolgen („Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung … übertragen.“).
.Beschluss:
Zur Verwirklichung der ordnungsgemäßen Bebauung und planmäßigen Nutzung des Grund und Bodens wird für den östlichen Bereich des Bebauungsplanes „Südwestlich Medicusstraße“, Nr. 4/6 (östlich Lautenschläger Straße, südlich Mattstraße), eine vereinfachte Baulandumlegung (§§ 80 ff BauGB) durchgeführt.
Die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gemäß § 80 Abs. 3 BauGB wird gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg übertragen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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8. / pvs/6/8/14. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Südlich Lange Straße - Ost" zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Bahnparallele und deren östlicher Querspange (Nr. 18/19);
- Bericht über die öffentliche Auslegung
- Bericht über die Beteiligung der Behörden
- Satzungsbeschluss
- Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
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ö
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Vorberatend
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8 | pvs/6/8/14 |
Stadtrat (Plenum)
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13. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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22.09.2014
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ö
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Beschließend
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4 | pl/13/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 10.02.2014 – 14.03.2014 und der Behördenbeteiligung wurden in dreizehn schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Zwölf Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange, eine Stellungnahme stammt von Eigentümern von Grundstücken im Bebauungsplangebiet.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 1.2.1 und 2.2.1 bis 2.2.12 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich vornehmlich auf folgende Themen:
1.2.1 (A): Fläche hinter den Häusern Glattbacher Überfahrt 11 und 13 als ökologische
Ausgleichsfläche
(H): Pflanzung von Bäumen auf der Ausgleichsfläche
2.2.1 (A): Bahnbetriebliche Einflüsse und Erfordernisse
(H): Versickerung von Oberflächenwasser
(H): Lagerung von Erdaushub und Baumaterialien in Gleisnähe, Pflanzungen in Gleisnähe
(H): Abstand von Gebäuden zu den Bahnanlagen
2.2.2 (A): Kennzeichnung der vorhandenen Altlasten und Umgang mit Altlasten im Zuge
von Nutzungsänderungen oder Bebauungen
(H): Versickerung von Oberflächenwasser
2.2.3 (A): Kennzeichnung der Anbaufreiheit des Nordrings
(H): Beachtung etwaiger Vorgaben aus dem Zuwendungsbescheid zum 1. Bauabschnitt zum Bau der Bahnparallele.
2.2.4 (A): Bahnbetriebliche Einflüsse und Erfordernisse
(H): Beteiligung der DB SIMM GmbH
2.2.5 (H): Telekommunikationsanlagen im Plangebiet
2.2.6 (A): Redaktionelle Änderung und Präzisierung der Formulierung zur Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel
(H): Darlegung der Entwicklung aus dem Einzelhandelsentwicklungskonzept der Stadt Aschaffenburg
2.2.7 (A): Redaktionelle Änderung und Präzisierung der Formulierung zur Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel
(H): Darlegung, dass die im Bebauungsplanentwurf getroffenen Festsetzungen zu den Verkaufsflächenobergrenzen den Erfordernissen der Raumordnung und insbesondere den Festlegungen 5.3 LEP entsprechen.
2.2.8 (H): Telekommunikationsanlagen im Plangebiet
2.2.9 (A): Zu- und Abfahrt von der Bert-Brecht-Straße auf das Plangebiet
2.2.10 (H): Erfordernis von Kabelneuverlegungen in der Bert-Brecht-Straße im Zuge der Notwendigkeit einer kundeneigenen Trafostation im Sondergebiet
2.2.11 (A): Kennzeichnung der vorhandenen Altlasten und Umgang mit Altlasten im Zuge
von Nutzungsänderungen oder Bebauungen
(H): Versickerung von Oberflächenwasser
2.2.12 (A): Geringfügige Erhöhung der Zahl der Biotopwertpunkte von 52.973 Punkten um 1.155 auf jetzt 54.128 Punkten, die als naturschutzrechtliche Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen außerhalb des Bebauungsplangebietes auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des „Ökokonto Neurod“ auszugleichen sind, durch geringfügige Vergrößerung der versiegelten Fläche durch Anpassung der südlichen Baulinie an die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplanes
(H): Umsetzung und Überwachung der erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen
(H): Regelung zum Umgang mit Ersatzpflanzungen
Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen und Hinweise im Abwägungsergebnis teilweise Berücksichtigung (Nr. 1.2.1, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.6, 2.2.7, 2.2.9, 2.2.11, 2.2.12), teilweise wird ihnen nicht gefolgt (Nr. 1.2.1, 2.2.1, 2.2.2, 2.2.3, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.8, 2.2.10, 2.2.11, 2.2.12).
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs, die die Grundzüge der Planung berühren, sind nicht erforderlich.
Zu 2.: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 28.10.2013.
Der Bebauungsplanentwurf vom 28.04.2014 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 28.04.2014 ist zu billigen.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 28.04.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet.
Da durch die Änderungen des Bebauungsplanentwurfes die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, erfolgte die Einholung der Stellungnahme der von der Änderung betroffenen Öffentlichkeit, d.h. den Eigentümern der Teilfläche der Fl.Nr. xx und Fl.Nrn. xx und xx (Stadt Aschaffenburg).
Der Eigentümer der Teilfläche des Grundstücks Fl.Nr. xx wurde im Rahmen eines eingeschränkten Beteiligungsverfahrens gehört und ist mit den Änderungen einverstanden und hat dies durch eine schriftliche Einverständniserklärung vom 15.05.2014 (Posteingang 22.05.2014) beurkundet.
In den Bebauungsplanentwurf und in die Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 28.04.2014 sind folgende geringfügige Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
- Geringfügige Vergrößerung des Baufensters des Sondergebiets durch Anpassung der südlichen Baulinie an die Geltungsbereichsgrenze des Bebauungsplans „Südlich Lange Straße – Ost“ (Nr. 18/19).
Damit wird durch Heranrücken einer zukünftigen Bebauung entlang des Nordrings eine zusammenhängende Bauzeile entlang der Geltungsbereichsgrenze geschaffen.
- Im Bebauungsplan werden die Regelungen zu den naturschutzrechtlichen
Ausgleichsflächen folgendermaßen klargestellt und präzisiert:
- Unter II.1 wird die Textpassage „Zudem ist die Anlage und Pflege der Biotopstrukturfläche „Mauereidechsenlebensraum“ auf der Ausgleichsfläche gemäß den textlichen Festsetzungen Nr. II.3 herzustellen“ entfernt, da dies unter II.3 bereits geregelt wird.
- Unter II.2 wird die Textpassage um den Zusatz „….auf den Eingriffsgrundstücken der Sondergebietsfläche…“ präzisiert. Weiterhin erhöht sich durch die geringfügige Vergrößerung der versiegelten Fläche durch Anpassung der südlichen Baulinie die naturschutzrechtlichen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die auf der städtischen Sammelausgleichsfläche des „Ökokonto Neurod“ auszugleichen sind. Aus diesem Grund wird die Zahl der Biotopwertpunkte von „…52.973 Punkten…“ um 1.155 auf jetzt „…54.128 Punkten…“ geringfügig erhöht.
- Die Hinweise zum Bebauungsplan unter IV werden wie folgt angepasst:
- Unter IV.1 Begrenzung von Flächen für den Einzelhandel werden die Sätze:
„(…)
Es sind folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen einzelner Sortimente für das Plangebiet des Bebauungsplanes 18/14 „Südlich Lange Straße – Mitte“ festgesetzt:
(…)
Für das Sondergebiet SO werden dieselben Obergrenzen für Verkaufsflächen vorgeschrieben, mit folgenden Ausnahmen:
(…)“
durch folgende Formulierungen ersetzt:
„(…)
„Es sind folgende Obergrenzen für Verkaufsflächen einzelner Sortimente für das Projektgebiet, welches den Bebauungsplan 18/14 "Südlich Lange Straße - Mitte" und das Sondergebiet SO umfasst, festgesetzt:“
(…)
„Für das Sondergebiet SO gelten zusätzlich folgende Ausnahmen:“
(…)“
- Unter Hinweise IV.7 wird als letzter Satz eingefügt:
„Für die Umsetzung und Überwachung der erforderlichen naturschutz- und artenschutzrechtlichen Maßnahmen im Sondergebiet SO gemäß saP vom 15.11.2013 ist eine ökologische Baubegleitung erforderlich.“
- Nach Hinweise Punkt IV.7 wird ergänzt:
„IV.8 Niederschlagswasser
Es wird empfohlen, aufgrund der Bodenbelastungen und der Bauschuttverfüllungen im Plangebiet das anfallende Niederschlagswasser dem städtischen Kanal zuzuführen.“
- Der bisherige unter Hinweise aufgeführte Punkt IV.8 zur Verwendung der aktuellen Baunutzungsverordnung wird zu IV.9.
- Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan
- Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans durch Planausfertigung und öffentliche Bekanntmachung soll erst vollzogen werden, wenn die 2. Ergänzung des notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH wirksam geworden ist.
Das vertragsgegenständliche Gebiet (d.h. die Baugebiete MK1, MK 2 und MK 3 des Bebauungsplans Nr. 18/14 „Südlich Lange Straße – Mitte“) des bestehenden notariellen städtebaulichen Vertrages vom 24.06.2008 wird um die Teilfläche des Sondergebietes dieses Bebauungsplanes erweitert.
Die insgesamt zulässigen Verkaufsflächen im gesamten Vertragsgebiet bleiben aber gleich.
Darüber hinaus werden in diesem Vertrag Regelungen bezüglich notwendiger Grenzverlegungen getroffen.
Näheres ergibt sich aus der 2. Ergänzung des städtebaulichen Vertrages incl. Anlagen.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung vom 28.04.2014 (Anlage 1) über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ zwischen Lange Straße, Glattbacher Überfahrt, Nordring und Bert-Brecht-Straße (Nr. 18/19) wird zur Kenntnis genommen.
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß dem Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie folgt behandelt:
1.2.1: Den Anregungen der Einwender 1 wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.1: Den Anregungen der DB Services Immobilien GmbH wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2: Den Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3: Den Anregungen des Staatlichen Bauamtes Aschaffenburg wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4: Den Anregungen des Eisenbahn-Bundesamtes wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5: Die Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb&Service GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6: Den Anregungen der Regierung von Unterfranken wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.7: Den Anregungen des Regionalen Planungsverbandes Bayerischer Untermain wird gefolgt.
2.2.8: Die Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2.2.9: Der Anregung des Tiefbauamtes – Fachbereich Straßenbau - wird gefolgt.
2.2.10: Die Hinweise der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) werden zur Kenntnis genommen.
2.2.11: Den Anregungen der Unteren Wasser- und Bodenschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.12: Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für gravierende, grundlegende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 28.10.2013. Grundzüge der Planung werden durch die Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der geänderte Bebauungsplan vom 28.04.2014 kann als Satzung beschlossen werden.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 18/19 für das Gebiet “Südlich Lange Straße – Ost“ vom 28.04.2014 als Satzung und billigt die Begründung hierzu vom 28.04.2014.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
9. / pvs/6/9/14. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b);
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
|
Vorberatend
|
9 | pvs/6/9/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
07.12.2015
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/15/9/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 7 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet „Spessart-Manor“ zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b)
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
10. / pvs/6/10/14. Radwegeverbindung zwischen der Obernauer Kolonie und Obernau;
- Antrag des Stadtrates Wolfgang Autz (SPD) vom 01.09.2013
- Antrag des Stadtrates Hanns Martin von Truchseß (FDP) vom 06.11.2013
- Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 06.02.2014
- Antrag des CSU-Ortsverbandes Aschaffenburg-Süd (Albecht G. Wüst) vom 24.02.2014
- Antrag der Stadträte Manfred Christ (CSU) und Josef Taudte (CSU) vom 10.03.2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
15.07.2014
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/6/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1.) Ausgangssituation:
Mit dem Ausbau der St 2309 in Verbindung mit dem Neubau der Hafenbahnüberführung ist ein neuer Rad- und Fußweg entlang der Obernauer Straße entstanden. Diese Maßnahme wurde vom Staatlichen Bauamt Aschaffenburg ausgeführt und der Radweg im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens begleitend zur Staatstraße (Obernauer Straße) geplant und gebaut. Aus diesem Grund endet der gemeinsame Fuß- und Radweg an der Gabelung Obernauer Straße/Maintalstraße. Die Radfahrer werden in der Maintalstraße im Mischverkehr auf der Straße weiter geführt. Für Fußgänger, die den neuen Fuß- und Radweg aus Richtung Stadtzentrum nutzen, endet das Angebot an der Maintalstraße.
Um von Obernau kommend dem Radfahrer das Links abbiegen auf den neuen Fahrradweg zu erleichtern, wurde von der Verwaltung eine Aufstellfläche hergerichtet.
Alternativ bestehen zwei weitere Fuß- und Radwegrouten vom Stadtzentrum nach Obernau:
1. Ein Fuß- und Radweg verläuft vom Wasser- und Schifffahrtsamt entlang des Bahndamms der Hafenbahn und weiter über den Mainbogen durch landwirtschaftlich genutztes Gebiet.
2. Eine weitere Radwegeverbindung nach Obernau stellt der bestehende Fuß- und Radweg (Mainwanderweg) östlich der Bahngleise (Strecke AB – MIL) dar. Über zwei Querungsmöglichkeiten der Bahnstrecke und der Staatsstraße ist dieser auch an den neuen Radweg entlang der Staatsstraße angebunden. Die erste Querungsmöglichkeit von Obernau kommend ist die bestehende Unterführung der Bahnlinie am Bischbergweg. Die zweite Möglichkeit existiert am bestehenden Bahnübergang an der ehem. Weberei Däfler.
2.) Konzept:
Im Radverkehrskonzept, welches sich momentan in Bearbeitung befindet, wurde über die Analyse von wichtigen Quellen und Zielen ein Netzkonzept von Radverkehrsrouten für das gesamte Stadtgebiet erstellt und damit der Bedarf an wichtigen Radwegeverbindungen aufgezeigt.
Das Netzkonzept ist ein gestuftes Routennetz (Haupt- und Ergänzungsnetz) für den Alltagsradverkehr sowie Freizeitverbindungen. Die Routen des Alltagsradverkehrs wurden dabei in die Kategorien 1. und 2. Ordnung unterteilt. In der ersten Ordnung werden Hauptverbindungen wichtiger übergeordneter Quellen und Ziele aufgezeigt. Neben den Verbindungen von bspw. beruflichen Zielen, Schulen, Einkaufszentren und Behörden gehört auch die Anbindung der einzelnen Stadtteile an das Stadtzentrum dieser Ordnung an. Die Hauptverbindungen 2. Ordnung verbinden dagegen die typischen Ziele auf Stadtteilniveau miteinander (Schulen, Stadtteilzentren, Versorgungseinrichtungen, Freizeitziele).
Freizeitverkehr wird im Radverkehrskonzept im Sinne von „der Weg als Ziel“ verstanden und daher in landschaftlich attraktiver, möglichst ruhiger Umgebung geführt. Freizeitverbindungen verlaufen meist abseits des Straßenverkehrs, teilweise Wirtschaftswege nutzend, bis in die touristisch interessante Innenstadt.
Als Anbindung des Stadtteils Obernau an das Stadtzentrum wird die Radverkehrsverbindung entlang der Obernauer Straße und der Maintalstraße im Netzplan als Hauptverbindung 1. Ordnung dargestellt. Damit wird hier der Bedarf einer durchgängigen Verbindung nach Obernau aufgezeigt und die besondere Netzbedeutung dieser Radwegeführung im Radroutennetz verdeutlicht.
Die bestehende Verbindung östlich der Bahngleise wird zukünftig als Freizeitverbindung gesehen. Vor allem als Anbindung an den Naherholungsbereich Bischberg entspricht diese einer Freizeitverbindung in landschaftlich attraktiver und möglichst ruhiger Umgebung. Als solche wird diese auch heute schon stark genutzt und bietet insbesondere Familien mit Kindern eine interessante Radverkehrsroute.
3.) Handlungsbedarf:
Hauptverbindung 1. Ordnung:
Die durchgängige Radwegeverbindung entlang der Obernauer Straße, wie es das Radverkehrskonzept vorsieht, ist zur Zeit noch nicht gegeben, da der neue Radweg entlang der Staatsstraße an der Gabelung zur Maintalstraße/Ortsumfahrung endet.
Nach den „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) in Verbindung mit den „Richtlinien für die Anlagen von Landstraßen“ (RAL) ist bei Neu-, Um- und Ausbau einer Landstraße mit besonderer Netzbedeutung, wie es die Maintalstraße darstellt, eine fahrbahnbegleitende Radverkehrsführung herzustellen.
Somit soll der neue Fuß- und Radweg entlang der Obernauer Straße an der Maintalstraße von der Abzweigung an der Ortsentlastungsstraße bis zum Ortseingang Obernau fortgeführt werden, um den Kriterien einer Hauptverbindung 1. Ordnung nach dem Radverkehrskonzept und somit auch den Anforderungen der ERA gerecht zu werden.
Freizeitverbindung – Mainwanderweg:
Ein wichtiger Anknüpfungspunkt der Freizeitverbindung Mainwanderweg (Rad- und Fußweg östlich der Bahngleise) an das innerstädtische Rad- und Fußwegenetz stellt der Bahnübergang an der ehem. Weberei Däfler (BÜ 4,5 auf der Strecke AB-MIL) dar.
Der Bahnübergang (BÜ) an der Obernauer Straße besteht seit Mitte der 1970er Jahre ausschließlich für Fußgänger und Radfahrer. Die Anlage ist mit Umlaufsperren ausgestattet. Nach dem Unfall wurde die Anlage im Rahmen einer Verkehrsschau überprüft und keine Mängel festgestellt.
Aus eisenbahnrechtlichen Vorschriften heraus sind die Lokführer verpflichtet bei der Anfahrt an diesem nicht technisch gesicherten Bahnübergang zu pfeifen. Das Pfeifsignal ist in eisenbahnrechtlichen Vorschriften normiert.
Nach Abriss von den Gebäuden der Weberei kam es hier zu Beschwerden aus der unmittelbaren Nachbarschaft des Bahnübergangs über Pfeifgeräusche der Züge. Weiter wurden politische Anträge zur Auflassung bzw. Ertüchtigung des Bahnübergangs und zu den Aspekten der Sicherheit gestellt, ausgelöst durch einen schweren Unfall im Sommer 2012. Alle Aspekte sind mit den Vertretern der Westfrankenbahn umfangreich besprochen worden.
Die Lärmimmission aufgrund des Pfeifsignals ist durch die Beseitigung der Gebäude und damit dem bestehenden Schallschutz entstanden.
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche der ehemaligen Weberei als gewerbliche Baufläche dargestellt. Daher ist es Ziel der Stadtplanung an dieser Stelle wieder Baustrukturen zu entwickeln, die auch einen Schallschutz bewirken. Damit wird erneut ein Schallschutz zur Gleisanlage entstehen.
Neben den Beschwerden über die störenden Pfeifsignale wurde der Verwaltung im Februar 2014 ebenso eine Unterschriftenliste der Anwohner zur Beibehaltung des Bahnübergangs übergeben.
Im Zuge der Überprüfung des BÜ wurde im Mai 2013 eine Verkehrszählung von DB RegioNetz durchgeführt, um festzustellen, wie stark der Übergang von Fußgängern und Radfahrern frequentiert wird. Die Zählung ergab einen Durchschnittswert unter der Woche von täglich 200 – 300 Rad- und Fußgängen, einen Spitzenwert an einem Sonntag von 240 Rad- und Fußgängern und Ausnahmewerte an Feiertagen von mehr als 540 Rad- und Fußgängern.
Als Ergebnis der Zählung stellte die DB RegioNetz fest, dass die Werte im zulässigen Bereich für nichttechnisch gesicherte Bahnübergänge liegen. Daher wird von Seiten der Bahn kein Ertüchtigungsbedarf mit Lichtsignalanlagen und Schranke an diesem Bahnübergang gesehen. Nach erneuter Rücksprache mit der DB RegioNetz weisen deren Vertreter nochmals daraufhin, dass eine Ausstattung mit Lichtsignalanlagen erst bei einer deutlich höheren Frequentierung eines Übergangs (ca. 3000 Querungen) rechtlich auszuführen ist. Ein einseitiges Verlangen der Stadt hätte zudem die volle Kostenträgerschaft zur folge. Die Westfrankenbahn geht von Umbaukosten in Höhe von rund 500.000€ aus.
Vom 16. bis 23. Juni 2014 fand nach der Fertigstellung des neuen Radweges entlang der Obernauer Straße im Mai 2014 eine weitere Kontrollzählung statt. Damit sollte dargelegt werden, ob der neue Radweg eine Auswirkung auf die Nutzung des Bahnüberganges und des Mainwanderweges hat.
Die Auswertung der zweiten Zählung zeigt, dass der BÜ im Durchschnitt am stärksten in den Nachmittagstunden zwischen 15:00 und 17:00Uhr frequentiert wird.
Im Schnitt wird der BÜ unter der Woche täglich von 150 bis 250 Rad- und Fußgängern passiert. Zudem wird der BÜ in Spitzenzeiten von bis zu 30 Personen je Stunde überquert.
Am Sonn- und Feiertag war die Frequentierung höher. Am Sonntag passierten 404 Rad- und Fußgänger den Bahnübergang, am Feiertag 331. In der Spitzenzeit lag die Personenanzahl am Sonntag bei 55 Personen die Stunde.
Gegenüberstellung Zählung 2013 und 2014
Zählung
|
Schnitt täglich
(Werktag)
|
In Spitzenzeiten in beide Richtungen
(Werktag)
|
Spitzenwert Sonntag
|
Spitzenwert
Feiertag
|
01. – 20.05.2013
|
200-300
|
Bis zu 45 je Stunde
|
240
|
> 540
|
16. – 23.06.2014
|
150-250
|
Bis zu 30 je Stunde
|
404
|
331
|
Damit ist zwar unter der Woche eine leichte Tendenz nach unten im Vergleich zum Vorjahr erkennbar. Jedoch zeigt die Zählung, dass vor allem als Freizeitverbindung an Wochenenden und Feiertagen der Bahnübergang weiter als attraktive Verbindung wahrgenommen und genutzt wird. Die Querungen der Bahnlinie in Höhe Bischbergweg bzw. an der Bahnbrücke Am Häsbach/Unterhainstraße/Obernauer Kolonie stellen aus Sicht der Radfahrer keine Alternative dar.
Um den Mainwanderweg in seiner Gesamtheit, wie im Radverkehrskonzept dargestellt, als Freizeitverbindung für den Fuß- und Radverkehr zu erhalten, ist es daher erforderlich den Bahnübergang als Querungsstelle und damit Anbindung an das Routennetz zur Innenstadt beizubehalten.
Die leichte Abnahme der Querungen unter der Woche bei der neuen Zählung zeigt, dass der neue Fuß- und Radweg als Alltagsverbindung bereits angenommen wird.
Zu der zum BÜ alternativen Querungsstelle – die Bahnunterführung und Querung der Staatsstraße – lehnt das Staatliche Bauamt einen Umbau der „freien Strecke“ der neuen Staatsstraße ab. Ohne den Einbau einer Insel / Fahrbahnteiler und damit eine Verbreiterung der Straße auf einer Länge von ca. 100 Meter ist eine beschilderte Querung aber zu gefährlich. Dies wurde dem CSU Ortsverband Aschaffenburg-Süd vom Staatlichen Bauamt in einem Antwortschreiben zum Antrag auf Querungshilfe und Geschwindigkeitsbegrenzung so mitgeteilt. Allerdings wird in dem Schreiben weiter angeführt, dass der Bereich der Unterführung weiter intensiv betrachtet wird. Kommt es zukünftig zu häufigeren Querungen, wäre die Situation zu überdenken und ein Gefahrenzeichen „Radfahrer kreuzen“ in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h anzuordnen.
4.) Vorschlag der Verwaltung:
Die Verwaltung empfiehlt den Rad- und Fußweg von der Abzweigung an der Ortsentlastungsstraße bis zum Ortseingang Obernau entlang der Maintalstraße als baulich von der Fahrbahn getrennten Zweirichtungsradweg in einer Breite von 3,00m auszubauen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Entwurfsplanung auszuarbeiten und die rechtlichen Voraussetzungen für die Projektrealisierung zu schaffen (Grunderwerb, Rechtsverfahren).
Der Mainwanderweg wird als Freizeitroute für den Fuß- und Radverkehr im bestehenden Zustand erhalten. Der Bahnübergang BÜ 4,5 an der Obernauer Straße bleibt erhalten.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht zur Radwegeverbindung zwischen Obernauer Kolonie und Obernau zur Kenntnis.
2. Der Stadtrat beschließt den bestehenden Fuß- und Radweg entlang der Staatstraße von der Abzweigung an der Ortsentlastungsstraße bis zum Ortseingang Obernau (Maintalstraße) als Hauptverbindung 1. Ordnung weiterzuführen.
3. Die Fuß- und Radwegeverbindung ostseitig der Bahngleise zwischen Floßhafen und Obernau dient weiterhin der Freizeit- und Erholungsnutzung, dazu wird der Bahnübergang in Höhe der ehemaligen Weberei Däfler (Automuseum Rosso Bianco) erhalten. Des Weiteren wird die Verwaltung beauftragt, zeitnah Ertüchtigungsmaßnahmen für den Bahnübergang im Stadtrat vorzustellen.
4. Die Verwaltung wird mit der Planung und Bau des Fuß- und Radweges von der Abzweigung an der Ortsentlastungsstraße bis zum Ortseingang Obernau beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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11. / pvs/6/11/14. Bericht zu den Umsetzungsmaßnahmen Landschaftsplan;
- Außenbereichskonzept (Statistik)
- Ankündigung Einweihung Landschaftsfenster
- Baumpflanzungen Tränkgasse
- Baumpflanzungen Adlerstraße
- Nilkheimer Mainwiesen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
15.07.2014
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pvs/6/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Anlass
Zur Umsetzung des Landschaftsplanes wurde 2008 der referatsübergreifende Arbeitskreis „Umsetzungsmaßnahmen Landschaftsplan“ eingerichtet.
Ziel ist die Umsetzung des landschaftlichen Leitbildes „Grünes Rad“, dessen zentralen Maßnahmen sind:
- die Entwicklung eines Schutzgebietsnetzes,
- die Entwicklung eines zusammenhängendes Grünflächensystems und
- die Verknüpfung zu einem Biotopverbund
Hierzu hat der Landschaftsplan eine Reihe von Einzelmaßnahmen zur Realisierung vorgeschlagen.
Aufgabe des Arbeitskreises ist es konkrete Einzelmaßnahmen auszuwählen, zu priorisieren und daraus umsetzbare Projekte zu entwickeln.
Für die operative Maßnahmenumsetzung steht jährlich ein Betrag von 10.000 € im Haushalt zur Verfügung.
Die Ämter Bauordnungsamt, Forstamt, Garten- und Friedhofsamt, Sachgebiet Liegenschaften, Stadtplanungsamt, Tiefbauamt und Amt für Umwelt – und Verbraucherschutz sowie die Referate für Finanzen, Sicherheit und Ordnung, Energie und Umwelt, Bauverwaltung und Stadtentwicklung, gehören zum Arbeitskreis.
2. Statusberichte über die realisierten Projekt in 2013
Außenbereichskonzept
Der Landschaftsplan ist die Grundlage des Außenbereichskonzeptes. Es hat die Ziele, einerseits die störenden baulichen Anlagen im Außenbereich nach § 35 BauGB im Bestand zu erfassen, zu bewerten und andererseits den Rahmen zu schaffen damit die ungenehmigten Gartenhäuser in vertragsgebundenen Fristen zurück gebaut werden können
Die „Handlungsempfehlung Außenbereichskonzept“ wurde im Stadtrat 2009 beschlossen und im September 2009 durch eine Verwaltungsmitteilung für die städtischen Dienststellen verbindlich eingeführt.
Bereits vor diesem Zeitpunkt wurden der Außenbereich Gailbach sowie das engere Hensbachtal mit ca. 90 Fällen bearbeitet und größtenteils abgeschlossen.
Seit 2008 wurden in den Gemarkungen Schweinheim und Obernau, Bereich Bischberg, 47 Fälle aufgegriffen, davon sind bisher mehr als die Hälfte mit Vertragsabschluss erledigt. In einem Fall wurde eine Petition an den Bayer. Landtag eingereicht. Bemerkenswert ist hierbei eine Stellungsnahme der Obersten Baubehörde (OBB), die den Rückbau baulicher Anlagen im Außenbereich als gerechtfertigt bezeichnet. Die Prüfung durch den Petitionsausschuss kam nach der Mitteilung des Bayrischen Landtagsamtes zum Ergebnis, dass das Vorgehen der Stadt ermessensfehlerfrei ist und empfahl der Petentin das Vertragsangebot der Stadt anzunehmen.
Im Stadtteil Damm, Östlich der Kahlgrundstraße, wurden 19 Fälle ermittelt. In einem Fall besteht Besitzstand (Baugenehmigung aus 50er und 60er Jahren). In einem Fall eine privilegierte Obstbaumkultur. 3 Verträge wurden geschlossen und eine Beseitigungsanordnung erlassen. In vier Fällen haben sich die Eigentümer bereit erklärt, Verträge zu unterschreiben.
Weitere Einzelfälle sind:
Im Flora-Fauna Habitat „Röderbachtal“ am Lufthofweg, Oststadt, wurde ein Fall mit teilweisem Bestandsschutz aufgegriffen. Nach einem Gerichtsurteil liegt Bestandsschutz nur für ein Gartenhaus vor. Die anderen baulichen Anlagen sind zu beseitigen.
Am Park Schönbusch wurden zwei Fälle ermittelt, davon wurde ein Vertrag abgeschlossen und für ein Fall wurde eine mittlerweile bestandskräftige Beseitigungsanordnung mit befristeten Nutzungsmöglichkeiten erlassen.
Am Obernauer Mainufer wurden fünf Fälle aufgenommen.
Hiervon wurde ein Vertrag abgeschlossen, in einem Fall wurde die bauliche Anlage beseitigt. In den drei Fällen handelt es sich um zwei Wohnhäuser, eins davon mit gewerblicher Nutzung. Den Eigentümern wurden Vertragsregelungen angeboten.
Im Stadtteil Schweinheim, am Bischbergweg, wurden drei Fälle neu aufgegriffen. Ein Fall wurde beseitigt, in einem Fall ein Vertrag abgeschlossen, ein weiterer Fall wird noch geprüft. Sechs weitere Verträge wurden für weitere Einzelfälle im Außenbereich geschlossen.
Als nächstes ist vorgesehen im Außenbereich von Schweinheim im FFH-Gebiet „Strüttwiesen“ die baulichen Anlagen in Außenbereich aufzugreifen und nach den Vorgaben des Außenbereichkonzeptes systematisch zuzuarbeiten.
Landschaftsfenster
Eine der ersten Umsetzungsmaßnahmen der Konzeptstudie „Erlebnisraum Main“ von 2007 ist das Landschaftsfenster. Diese Maßnahme ist auf einem Grundstück, im Stadtteil Nilkheim, Niedernberger Straße umgesetzt. Das Landschaftsfenster liegt in rückwärtiger Lage des Gewerbegebietes Nilkheim-West, Niedernberger Straße, östlich neben der Photovoltaikanlage der AVG.
Die Fläche war eine mit Brombeeren überwucherte Brachfläche. Sie war ursprünglich als Erweiterungsfläche für die Photovoltaikanlage vorgesehen.
Das Landschaftsplanungsbüro Trölenberg und Vogt hatte den Auftrag diese Fläche ökologisch aufzuwerten und ihre Aufenthaltsqualität deutlich zu verbessern. Das Garten- und Friedhofsamt und das Tiefbauamt haben die Planung im Frühjahr 2013 umgesetzt.
Entstanden ist ein Rastplatz am Schnittpunkt zwischen Gewerbegebiet und der Mainlandschaft, an der Radwanderer und Spaziergänger eine Grünfläche vorfinden, die zum Aufenthalt einlädt. Die Besucher haben durch das Landschaftsfenster einen besonderen Blick auf den Obernauer Mainbogen und die Hügelkette des Vorspessarts.
Das Landschaftsfenster inszeniert den Landschaftscharakter im Aschaffenburg Mainbogen, um es für Touristen und Naherholungssuchende erlebbar zu machen.
Die ca. 5.000 m² große Grünfläche weist heute hochwertige Biotopstrukturen, wie Magerrasen und wertvolle Altgrasbestände, auf. Am nordöstlichen Bereich ist eine „Spielwiese“ mit Sitzmöbeln und das eigentliche Landschaftsfenster eingerichtet. Die stillgelegte Gleistrasse ist erhalten, parallel dazu verläuft ein wassergebundener Fußweg zum Landschaftsfenster.
Die ökologische Aufwertung, in der Höhe von 36.200 Biowertpunkten, ist der neuen gewerblichen Bebauung der Firmen DPD und C&A (2013), im Gewerbegebiet Nilkheim-West, zugeordnet. Damit ist der Eingriff der Baumaßnahmen in Natur und Landschaft ausgeglichen.
Die neu angelegten Steinhaufen, eine Maßnahme zum Artenschutz, schaffen neue Lebensräume für Zauneidechsen und stärken somit die lokale Zauneidechsenpopulation.
Die offizielle Einweihung des Rastplatzes am Mainuferpark findet im Rahmen eines Pressetermins am Montag den 21.Juli 2014 um 15:30 Uhr in der Niedernberger Straße, Nähe der Photovoltaikanlage AVG, statt.
Hierzu werden die Firmen Linde MH AG, DPD und C&A in ihre Funktion als Unterstützer und als finanzieller Träger der Ausgleichsmaßnahmen eingeladen.
Ergänzung und Herstellen von Grünzügen (Grünes Rad)
Im Rahmen des Landschaftsplans wurde das Leitbild „Grünes Rad“ entwickelt. Die Umsetzung erfordert räumlich erlebbare, verbindende Grünstrukturen.
Mit den Baumpflanzungen im Bereich der Tränkgasse, Stadtteil Leider und an der Verlängerung der Adlerstraße im Stadtteil Strietwald, konnte das Ziel des Grünen Rades weiter umgesetzt werden.
- Baumpflanzungen Tränkgasse
Die Baumpflanzungen sind Teil der Attraktivierung des Fuß- und Radwegkonzeptes „Hafenmole“. Es handelt sich hierbei um einen Fuß- und Radweg, der teilweise über einen städtischen Schotterweg und einen bestehenden, rückwärtigen Erschließungsweg der Grundstücke im Hafengebiet führt. Ab der Werftstraße ist ein gemähter Wiesenweg / Wiesen-Trampelpfad geplant. An verschiedenen Stellen ist das Freischneiden von Sichtachsen im Gehölze vorgesehen, um die Flusslandschaft erlebbar zu machen. Am Molenkopf soll durch die Möblierung die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Der als Denkmal geschützte „Bavaria-Kran“ wird erhalten und durch die Hafenverwaltung wieder hergerichtet. Die Maßnahmen im Hafengebiet sind mit der Hafenverwaltung einvernehmlich abgestimmt und werden durch die Hafenverwaltung veranlasst und ausgeführt.
Im Bereich westlich der Tränkgasse zwischen Mainufer und Gewerbe ist die Aufwertung der Schotterflächen geplant. Entlang des Weges sind 5 Bäume gepflanzt.
Auszug aus dem Fuß- und Radwegekonzept „Leiderer Mainufer“
- Halbseitige Baumallee Adlerstraße
Eine weitere konkrete Maßnahme stellt die halbseitige Allee in der Verlängerung der Adlerstraße bis zur Konradstraße und südlich der Bundesautobahn (BAB A3) dar.
Diese Maßnahme ist mit der Autobahndirektion Nordbayern und den privaten Eigentümern einvernehmlich abgestimmt. Mit den privaten Eigentümern sind Duldungsverträge abgeschlossen. Die Kosten der Neuanpflanzung sowie der dauerhaften Pflege übernimmt die Stadt.
Im Winter 2014 pflanzte das städtische Garten- und Friedhofsamt auf der linken Seite der Adlerstraße 4 Bäume (Stieleichen) und südlich der Bundesautobahn A3 7 Bäume (Steileichen) neu an. Durch großzügige Pflanzabstände von 12 m sind die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Wiesenflächen sowie die Funktion des Parkplatzes dauerhaft sichergestellt.
Mit dieser Maßnahme konnte ein weiteres Teilstück des Leitbildes „Grünes Rad“ realisiert werden.
Ausgleichsmaßnahmen im FFH-Gebiet „Röderbachtal“
Das FFH-Gebiet „Röderbachtal“ ist Teil der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen des Verkehrsprojektes Ringstraße. Als Ausgleichsmaßnahmen sind die Renaturierung des Röderbaches und die Entbuschung der Feuchtwiesen vorgesehen. Für diese Maßnahmen wurde vom Tiefbauamt das Büro „Ökologische Dienste Julia Harras“ beauftragt ein Renaturierungskonzept zu erstellen.
Ziel des Renaturierungskonzeptes ist es, die Hochwassersituation für die Lufthofstraße und die Österreicher Straße, Gem. Goldbach deutlich zu verbessern und den Fasaneriesee mit ausreichend sauerstoffreichem Wasser zu versorgen. Darüber hinaus sollen die Wiesenknopfbiotope vernetzt, Amphibienteiche geschaffen und eine Streuobstwiese angelegt werden.
Das Konzept liegt im Entwurf vor und befindet sich im Abstimmungsprozess mit der Regierung von Unterfranken.
Diese Ausgleichsmaßnahme wurde in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats vom 03.06.2014 vorgestellt.
.Beschluss:
Der Stadtrat nimmt den Sachstandsbericht zu den in 2013 realisierten Projekten - Außenbereichskonzept
- Landschaftsfenster
- Ergänzung und Herstellung von Grünzügen (Grünes Rad)
- Neuanpflanzungen von Bäumen im Bereich der Tränkgasse
- Neuanpflanzungen von Bäumen links der Adlerstraße
- Ausgleichsmaßnahmen im FFH-Gebiet "Röderbachtal"
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / pvs/6/12/14. Behandlung des Antrages der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ vom 05.05.2014 wegen "Verlängerung der Grünphase der Linksabbiegespur an der Kreuzung Südring / Obernauer Straße" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
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ö
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Beschließend
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12 | pvs/6/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
1. Der Antrag der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ vom 05.05.2014 wegen "Verlängerung der Grünphase der Linksabbiegespur an der Kreuzung Südring / Obernauer Straße" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 03.06.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
2. Die Stadträte Josef Taudte und Dr. Erich Henke bitten die Verwaltung, dass die Verwaltung die Ampelsteuerung an der betroffenen Kreuzung noch einmal überprüft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. / pvs/6/13/14. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.05.2014 wegen "Kleiner Bahnhof Aschaffenburg-Nord" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
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Beschließend
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13 | pvs/6/13/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.05.2014 wegen "Kleiner Bahnhof Aschaffenburg-Nord" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 10.06.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 3
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / pvs/6/14/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 14.04.2014 wegen "Erweiterung der Straßenbeleuchtung in Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
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Beschließend
|
14 | pvs/6/14/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 14.04.2014 und die Stellungnahme der Verwaltung vom 23.05.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 4
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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15. / pvs/6/15/14. PVS/6/15/14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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6. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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15.07.2014
|
ö
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Beschließend
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15 | pvs/6/15/14 |
.Beschluss: 1
1. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Änderung der Parkregelung und die Schaffung eines zusätzlichen Parkplatzes in der Erthalstraße, zwischen Frohsinnstraße und Weißenburger Straße, wird zur Kenntnis genommen.
2. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die beantragte Änderung der Außenwerbung des Media Marktes an der Mainaschaffer Straße wird zur Kenntnis genommen. Die anwesenden Senatsmitglieder signalisieren Zustimmung zu dieser neuen LED-Werbeanlage.
3. Der mündliche Bericht der Verwaltung über den Stand des Verfahrens zur Errichtung eines christlichen Kulturzeichens auf der Grünbrücke über die Ringstraße sowie der Entwurf des Künstlers Herbert Deiss wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
4. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die Tiefbauarbeiten zur Sanierung der Fußgängerüberwege in der Ludwigstraße zum Haupteingang und Nebeneingang des Hauptbahnhofes wird zur Kenntnis genommen.
In diesem Zusammenhang wird aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates gefordert, dass die Verwaltung wieder „ordnend“ in die Verkehrsabläufe und –beziehungen in der Ludwi
gstraße eingreift.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 08:59 Uhr