Datum: 16.07.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/7/1/14 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4582, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg
2uvs/7/2/14 Erweiterung der genehmigten Stellplatzanlage von 349 Stellplätze um 95 Stellplätze auf 444 Stellplätze auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ludwigstraße (Parkhaus Hauptbahnhof), durch Herrn xxx, Aschaffenburg.
3uvs/7/3/14 SPNr. UVS/7/3/14
4uvs/7/4/14 Energetische Klärschlammverwertung; - Bericht der Verwaltung
5uvs/7/5/14 Neubau einer Produktionsstätte - Werk 2 - Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück, Fl-Nr. xxx und xxx, Gemarkung xxx, Wailandtstraße xx durch die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. xxx
6uvs/7/6/14 Erweiterung einer Lager- und Umschlaghalle auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Kohlenkaistraße 8-10, durch die Firma Spedition Schloter GmbH, Aschaffenburg.
7uvs/7/7/14 Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (11 WE und 14 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Josehph-Will-Straße, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg.
8uvs/7/8/14 Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34, durch xxx und xxx, Johannesberg.
9uvs/7/9/14 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); StaplerCup 2014 vom 18.09.14 - 20.09.2014
10uvs/7/10/14 Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: 40. Nilkheimer Parkfest KOMMZ
11uvs/7/11/14 SPNr. UVS/7/11/14

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1. / uvs/7/1/14. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4582, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 1uvs/7/1/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 6 d. ö. S. "Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 4582, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg" aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 16.07.2014 abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/7/2/14. Erweiterung der genehmigten Stellplatzanlage von 349 Stellplätze um 95 Stellplätze auf 444 Stellplätze auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ludwigstraße (Parkhaus Hauptbahnhof), durch Herrn xxx, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 2uvs/7/2/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 9 d. ö. S. "Erweiterung der genehmigten Stellplatzanlage von 349 Stellplätze um 95 Stellplätze auf 444 Stellplätze auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. 6493/73, Gemarkung Aschaffenburg, Ludwigstraße (Parkhaus Hauptbahnhof), durch Herrn Ferdinand Fäth, Aschaffenburg, BV-Nr. 20140158." abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / uvs/7/3/14. SPNr. UVS/7/3/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 3uvs/7/3/14

.Beschluss:

Frau Stadträtin Brigitte Gans beantragt, dass bei den heutigen Entscheidungen im Wohnungsbau darauf geachtet wird, dass auch der Bau von notwendigen und DIN-gerechten Kinderspielplätzen als Auflage verbeschieden wird. Frau Stadträtin Brigitte Gans beantragt weiterhin regelmäßige Kontrollen durch die Mitarbeiter der Bauaufsicht, um festzustellen, ob die Verpflichtung zur Erhaltung der errichteten privaten Kinderspielplätze auch eingehalten wurde.

Auf die Nachfrage von Frau Stadträtin Brigitte Gans zum Bearbeitungsstand des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 01.04.2014 wegen des Erlasses einer Satzung zum Bau von Kinderspielplätzen teilt Herr Bernhard Keßler mit, dass dieser Antrag bearbeitet wird und im Herbst mit der Vorlage einer solchen Satzung an den Stadtrat gerechnet werden kann. Herr Bernhard Keßler gibt in diesem Zusammenhang aber zu bedenken, dass eine solche Satzung auch mit allen Auswirkungen dann konsequent vollzogen werden muss.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / uvs/7/4/14. Energetische Klärschlammverwertung; - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 4uvs/7/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Teil 1: Energetische Verwertung

Seit 1990 wird der Klärschlamm der Stadt Aschaffenburg der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die Organisation der landwirtschaftlichen Verwertung, mit Akquirierung der landwirt-schaftlichen Flächen, die Beprobung der Flächen, die Anmeldung der Aufbringung bei der zuständigen Behörde sowie die Abfuhr und Aufbringung auf den Flächen, wurde wiederholt über eine öffentliche Ausschreibung vergeben. Die letzte öffentliche Vergabe erfolgte im Jahre 2004 für einen Zeitraum von 10 Jahren an die Firma Hegewald und endet zum 31.12.2014.

Seit der letzten Anpassung der Abfallklärschlammverordnung im Jahre 1992 hat es immer wieder Bestrebungen zur Verschärfung der bestehenden Grenzwerte und Aufnahme weiterer Grenzwerte gegeben. So wird seit Jahren über Medikamentenreste und Kontrastmittel im Abwasser / Klärschlamm diskutiert und in Versuchsanlagen die Möglichkeit der Reduzierung erforscht. Lediglich für den Parameter PFT wurde nach einem Störfall in fast allen Bundesländern ein Vorsorgegrenzwert von 100 µg/kgTS zusätzlich festgelegt.

In den letzten Jahren wurde die Düngemittelverordnung mehrere Male angepasst. So wurden im Jahre 2010 mit der Novellierung der Düngemittelverordnung für Klärschlamm als Düngemittel weitere Grenzwerte aufgenommen. Diese greifen nun, nach einer Übergangsfrist, zum 01.01.2015.
Ab dem 01.01.2015 sind die Grenzwerte sowohl nach der Klärschlammverordnung als auch nach der Düngemittelverordnung auf die landwirtschaftliche Klärschlammverwertung anzuwenden.
Dies bedeutet für einige Parameter drastisch verschärfte Grenzwerte, wie nachfolgende Tabelle zeigt.


AbfKlärV
DüMV
Klärschlammanalysen
01.01.2010 – 31.03.2014

01.07.1992
ab 01.01.2015
Min
Max

[mg/kgTS]
[mg/kgTS]
[mg/kgTS]
[mg/kgTS]
Arsen

40
7,01
13,4
Blei
900
150
41,9
82,3
Cadmium
10 / 5
1,5
1,03
2,20
Chrom
900

34,0
68,7
Chrom VI

2,0
n.N.
n.N.
Kupfer
800

310
425
Nickel
200
80,0
27,1
44,5
Quecksilber
8,0
1,0
0,21
0,66
Thallium

1,0
0,15
0,38
Zink
2500 / 2000

938
1400
AOX
500

131
340





PCB (6 Komponeten)
je 0,2

n.N.
0,1
PCDD/PCDF [ng/kgTS]
100

3,7
8,3
PFT (PFC)
(0,1)
0,1
0,0266
0,043
Dioxine/Furane

30



Mit den nach Düngemittelrecht zum 01.01.2015 anzuwendenden Grenzwerten wird die landwirt-schaftliche Verwertung unseres Klärschlamms sehr schwierig. Dies umso mehr, wenn Analyse-ergebnisse nahe am Grenzwert liegen und von den Probenahmen bis zum Vorliegen der Analyse-ergebnisse 4 Wochen Zeit vergehen. Um hier in Zukunft sicher zu sein, dass keine Grenzwert-überschreitungen vorliegen, muss der in diesem Zeitraum anfallende Schlamm gespeichert werden, was sehr hohe logistische Maßnahmen erfordert.
Dies hat eine Vergrößerung unserer Lagerkapazität von derzeit rund 1.000 t Klärschlamm auf ca. 2.000 t Klärschlamm zur Folge.
Darüber hinaus wird durch die Verschärfung des Grenzwertes für Cadmium von 10 auf 1,5 mg/kgTS die landwirtschaftliche Verwertung aufgrund von Grenzwertüberschreitungen so zeitweilig nicht mehr möglich sein.


Um auch in Zukunft eine gesicherte Entsorgung unseres Klärschlamms zu gewährleisten, wird vorgeschlagen, ab dem 01.01.2015 den Klärschlamm einer energetischen Verwertung zuzuführen.


Teil 2: Konzept zur Trocknung des Klärschlamms

Der im Klärwerk der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm hat nach der mechanischen Entwässerung lediglich einen Trockensubstanzgehalt von 27%. Das heißt, mit jedem Transport- und Umschlagsvorgang werden bei einer Jahresgesamtmenge von ~10.000 t Klärschlamm immer ~7.300 t Wasser und nur ~2.700 t Trockensubstanz bewegt, der zudem in dieser ‚nassen‘ Form so nicht energetisch verwertet werden kann, da durch den hohen Feuchtigkeitsgehalt auch der Energieinhalt des Klärschlamms vergleichsweise gering ist.
Um unnötige CO2 Belastungen durch den Transport zu vermeiden, soll daher zukünftig der Klär-schlamm vor einer energetischen Verwertung getrocknet werden. Dies ist heute mit dem üblichen Stand der Technik bis auf 90 % TS möglich. Nach der Trocknung stehen lediglich ~3.000 t Masse getrockneten Klärschlamms für Transport- und Umschlagvorgänge an.
Der getrocknete Klärschlamm hat einen Heizwert vergleichbar mit dem von Braunkohle und kann zum Beispiel in Steinkohlekraftwerken als Ersatzbrennstoff für fossile Primärenergieträger eingesetzt werden.

Das Tiefbauamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Aschaffenburg mit Hilfe von verfügbarer Abwärme ein Konzept zur Trocknung des Klärschlamms und anschließendem Einsatz als Ersatzbrennstoff für fossile Primärenergieträger vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.

Um Zustimmung wird gebeten.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Der im Klärwerk anfallende Klärschlamm wird ab dem 01.01.2015 bis auf weiteres energetisch verwertet.

Das Tiefbauamt wird beauftragt, gemeinsam mit den Stadtwerken Aschaffenburg ein Konzept zur lokalen Trocknung des Klärschlamms mit vorhandener Abwärme auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
Ziel ist es, den getrockneten Klärschlamm als heizwertreichen, CO2 - freien Ersatzbrennstoff zur Substitution fossiler Primärenergieträger einsetzen zu können.

Die Verwaltung wird auf Forderung der Vertreter von ÖDP und KI beauftragt, nach den Verursachern der Cadmium Belastungen des Abwassers zu suchen und wenn möglich, diese Verunreinigungsquelle abzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1

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5. / uvs/7/5/14. Neubau einer Produktionsstätte - Werk 2 - Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück, Fl-Nr. xxx und xxx, Gemarkung xxx, Wailandtstraße xx durch die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. xxx

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 5uvs/7/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 14.04.2014 und 07.05.2014, beantragt die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, die Genehmigung zum Neubau einer Produktionsstätte Linde Werk 2 – Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider, an der Wailandtstraße 13 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um den Neubau einer Produktionshalle von 161 m Länge, 151 m Breite, bis zu 16 m Höhe und mit einer Grundfläche von ca. 22.250 m². Weiter wird ein Sozialtrakt mit ca. 2.100 m², ein Bürogebäude mit ca. 950 m², ein Technikgebäude mit ca. 700 m² sowie ein Werkschutzgebäude mit 40 m² Grundfläche errichtet. Das in den Bauvorlagen mit dargestellte Mitarbeiterparkhaus wurde bereits genehmigt und befindet sich im Bau. Das Baugrundstück, bestehend aus zwei Flurstücken, die vor Baubeginn vereinigt werden müssen, haben zusammen eine Fläche von 70.749 m².

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 9.5.2014 befindet sich das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9/3 „Wailandtstraße“, der für das Baugrundstück die Nutzungsart Gewerbegebiet festsetzt. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach deshalb dort allgemein zulässig.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Fa. Weichai Power (Germany) Real Estate GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau einer Produktionsstätte – Werk 2 – Linde Hydraulics auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Leider an der Wailandtstraße 13 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 4

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6. / uvs/7/6/14. Erweiterung einer Lager- und Umschlaghalle auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Kohlenkaistraße 8-10, durch die Firma Spedition Schloter GmbH, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 6uvs/7/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 14.04.2014, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 06.05.2014, beantragt die Spedition Schloter GmbH Aschaffenburg die bauaufsichtliche Genehmigung auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx , Kohlenkaistraße 8-10 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauantrag handelt es sich um die Erweiterung einer bereits an der Kohlenkaistraße bestehenden Lager- und Umschlagshalle um eine Nutzfläche von 370 m² (11,82 m x 31,34 m). Außerdem soll der Lagerhallenanbau ein auskragendes Vordach von 4 m erhalten.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 23.05.2014 liegt das Bauvorhaben nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Es liegt im Aschaffenburger Hafen. Das Bauvorhaben ist seiner Nutzungsart nach im Hafen zulässig.

Nach der Stellplatzberechnung nach Mitarbeitern ergibt sich nach der Stellplatzsatzung ein Stellplatzmehrbedarf von einem Stellplatz, der durch die Schaffung von 3 Stellplätzen auf dem Baugrundstück nachgewiesen wird.

Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Spedition Schloter GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zur Erweiterung einer Lager- und Umschlaghalle auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Leider, Kohlenkaistraße 8-10, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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7. / uvs/7/7/14. Neubau von 2 Mehrfamilienhäusern (11 WE und 14 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Josehph-Will-Straße, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 7uvs/7/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag vom 07.04.2014, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 17.04.2014, beantragt die Firma Kalkan Immobilien GmbH die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung von 2 Mehrfamilienhäusern (11 WE bzw. 14 WE) mit Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Joseph-Will-Straße, Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung von 2 Wohnhäusern mit 11 bzw. 14 Wohnungen und Wohnflächen zwischen 55 und 106 m².

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/6 „Spessartgärten“. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 18.06.2014 wird die planungsrechtliche Zustimmung erteilt Es sind jedoch folgende Befreiungen erforderlich.

Von der Überschreitung der Viergeschossigkeit des östlichen Baukörpers um 1 Geschoss als Staffelgeschoss wird eine Befreiung erteilt ebenso zur Überschreitung der Traufhöhe des Vollgeschosses des östlichen Baukörpers um 1,39 m, weil damit trotzdem die Traufhöhe zum Straßenraum eingehalten wird und gleichzeitig die Steildachsituation der Bestandsbauten zitiert wird.

Von der Überschreitung der Baugrenze des östlichen Baukörpers um insgesamt 83,30 m² wird eine Befreiung erteilt, weil durch die Verschiebung des Baukörpers die Abstände zwischen den Gebäuden eingehalten werden.

Von der Überschreitung der Baugrenze des westlichen Baukörpers um insgesamt 33,59 m² wird eine Befreiung erteilt, weil durch die Verschiebung des Baukörpers die Abstände zwischen den Gebäuden eingehalten werden.

Die nach der Stellplatzsatzung erforderlichen 26 Stellplätze, davon 2 Behindertenstellplätze, werden in der Tiefgarage nachgewiesen, ebenso wie die erforderlichen Fahrradabstellplätze. Der Kinderspielplatz für beide Gebäude wird auf dem Baugrundstück nachgewiesen.

Der Bebauungsplan sieht die Pflanzung von einem großkronigen Laubbaum je 300 m² Grundstücksfläche bzw. einem kleinkronigen Laubbaum je 200 m² Grundstücksfläche vor. Die Baumstandorte sind allerdings mit der Feuerwehr abzustimmen damit ein Konflikt zwischen Feuerwehraufstellflächen und Bäumen ausgeschlossen wird, denn die Tiefgarage unter dem Baukörper beschränkt die Möglichkeiten der Anpflanzung von Bäumen. Die entsprechende Baumzahl wird jedoch erfüllt.

Die Müllbox ist nach den Vorgaben des Bebauungsplanes einzugrünen.

Für die Pflanzung von insgesamt 10 Bäumen wird eine Kaution in Höhe von 5.000 € vorgeschlagen.

Für den erforderlichen Kinderspielplatz wird eine Kaution von 5.000 € vorgeschlagen.

Auch in bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben genehmigungsfähig unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Genehmigung des Bauvorhabens vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg, wird die bauaufsichtliche Genehmigung zum Neubau von 2 Mehrfamilienwohnhäusern mit 11 WE bzw. 14 WE und Tiefgarage auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Carl-Joseph-Will-Straße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen unter der Voraussetzung erteilt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 11, Dagegen: 3

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8. / uvs/7/8/14. Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34, durch xxx und xxx, Johannesberg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 8uvs/7/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 22.04.2014, beantragt Herr xxx und Frau xxx, Johannesberg, die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Erstellung eines Wohnhauses an der Schulstraße in Ergänzung der vorhandenen Bebauung an der Ecke Schulstraße / Schneidmühlweg. Insgesamt werden 7 Wohnungen zwischen 64 m² und 98 m² und eine Wohnung mit 107 m² hergestellt. Der auf dem Grundstück bestehende Altbestand mit zwei Gebäuden wird abgebrochen. Die 5 Garagen an der hinteren Grundstücksgrenze bleiben bestehen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.05.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/16 für das Gebiet zwischen Schneidmühlweg, Schulstraße und Antoniusstraße. Der Bebauungsplan legt für das Baugebiet die Nutzungsart Mischgebiet fest, so dass das Wohngebäude zulässig ist. Die festgesetzte Grundflächenzahl und Geschossflächenzahl wird durch das Bauvorhaben eingehalten.

Nach der Stellplatzsatzung sind für das Bauvorhaben insgesamt 9 Stellplätze erforderlich. Der geplanten Erstellung von 12 Stellplätzen wird zugestimmt, da weiterhin die maximal zulässige Grundflächenzahl eingehalten wird.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen eingehalten und beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an xxx und xxx, Johannesberg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 8 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Damm, Schulstraße 34 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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9. / uvs/7/9/14. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); StaplerCup 2014 vom 18.09.14 - 20.09.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 9uvs/7/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadthallensenat der Stadt Aschaffenburg nahm in seiner 1. Sitzung am 04.02.2014 bei der Verlegung der Wochnmarkttermine und bei der Veranstaltungsübersicht bereits zustimmend zur Kenntnis, dass der diesjährige Linde StaplerCup vom 18.09. bis 20.09.2014 stattfinden wird.

Mit Schreiben vom 16.06.2014 beantragte die Firma Linde nun formal die Genehmigung zur Durchführung des StaplerCups 2014 vom 18. bis 20.09.2014 in Aschaffenburg.

Am 18.06.2014 stellte die Firma Linde das diesjährige Programm Vertretern des Stadtrats und der Verwaltung vor.

Die Veranstaltung soll grundsätzlich in gleichem Rahmen wie in den Vorjahren stattfinden.

Der StaplerCup findet wie immer auf dem Schlossplatz statt, die interne Drivers-Party am Freitag, 19.09.2014 im Festzelt an der Suicardusstraße mit Musikdarbietung von 19.00 Uhr bis 22.45 Uhr.

In diesem Jahr soll auf dem Schlossplatz wieder ein Schwerlast-Stapler mit größerem Container und der Möglichkeit, Personen zu befördern, aufgestellt werden.

Am Donnerstag, 18.09.2014, findet wie alljährlich in der Zeit von 20.00 Uhr bis 23.00 Uhr die „Schlossplatzparty“ mit Musik statt.

Neu ist, dass zum ersten Mal auch die Einzelweltmeisterschaft „World Championship Single“ durchgeführt wird. Die Veranstaltung soll daher nicht wie bisher üblich am Samstag gegen Mittag enden, sondern erst um 23.00 Uhr mit einem Life-Konzert. Vorher gegen 20.00 Uhr erfolgt die Siegerehrung mit der „Night of Champions.“

Das Ende der Sperrung Luitpoldstraße verschiebt sich infolge dessen von bisher Sonntag 8.00 Uhr auf 12.00 Uhr.


Für die Gesamtveranstaltung benötigt die Fa. Linde folgende Flächen:

Schlossplatz:

       von Mittwoch den 10.09.2014, 14:00 Uhr (nach dem Wochenmarkt) bis Dienstag den 23.09.2014, 18:00 Uhr, somit Marktverlegung für Sa. 13.09, Mi. 17.09 , Sa. 20.09. Während der Dauer des Wochenmarktes sind die Bewohnerparkplätze nicht nutzbar.

       Die Asphaltierung des Marktplatzes erfolgt am Donnerstag den 11.09., die Entfernung der Asphaltierung am 23.09.2014.
       
       Die Rampe von und zur Wiese zwischen Stadtbibliothek und Schloss wird als Zugang für bewegungseingeschränkte Personen und für Personen mit Kinderwagen freigehalten.

Parkplatz Suicardusstraße:

von Montag den 15.09.2014 ab 08:00 Uhr bis Montag den 22.09.2014 8:00 Uhr für die interne Veranstaltung.  Somit erfolgt während dieser Zeit ein Wegfall der dortigen Parkplätze für Anwohner, Marktbesucher und Pendler.

Luitpoldstraße:

Sperrung zwischen Landingstraße und Treibgasse von Mittwoch den 17.09.2014, 19:00 Uhr bis Sonntag den 21.09.2014, 12:00 Uhr.


Die Verwaltung schlägt vor, die Veranstaltung antragsgemäß zu genehmigen.

.Beschluss: 1

Der Antrag von Herrn Dr. Andreas Schubring vom 14.07.2014 wegen „Verlegung des Stapler Cups vom Schlossplatz auf den Volksfestplatz“ wird kontrovers diskutiert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

1.        Dem Antrag der Firma Linde auf Genehmigung zur Durchführung der Veranstaltung StaplerCup 2014 in der Zeit vom 18.09.2014 bis 20.09.2014 auf dem Schlossplatz mit temporärem wiederverwertbarem Asphaltbelag und der internen Firmenveranstaltung auf dem Parkplatz Suicardusstraße wird zugestimmt. Die Veranstaltung wird unter den üblichen Auflagen genehmigt.

2.        Dem Antrag der Firma Linde auf Nutzung der Luitpoldstraße zwischen Landingstraße und Treibgasse für den StaplerCup mit Verlegung der Bushaltestellen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 5

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10. / uvs/7/10/14. Bayerisches Landesstraf- und Verordnungsgesetz (LStVG); § 19 LStVG Veranstaltung von Vergnügen hier: 40. Nilkheimer Parkfest KOMMZ

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 10uvs/7/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Formantrag vom 18.05.2014 beantragte der Freundeskreis für Kultur e. V. die Erlaubnis zur Veranstaltung des Parkfest KOMMZ in der Zeit von Freitag den 01.08.2014 bis  Sonntag den 03.08.2014.

Zeiten der öffentlichen Veranstaltung: 01.08.2014 von 15:00 Uhr bis 04.08.2014  05:00 Uhr

Musikdarbietung:        Freitag        01.08.2014  15:00 bis 00:30 Uhr
                       Samstag        02.08.2014  10:00 bis 00:30 Uhr
                       Sonntag        03.08.2014  10:00 bis 23:00 Uhr

an allen Tagen ab Programmende Jam-Sessions ohne elektrisch verstärkte Instrumente bis 03:00 Uhr unter Beachtung der immissonschutzrechtlichen Auflagen

Gaststättenbetrieb (Verkauf von Getränken und Speisen) erfolgt durch den Veranstalter unter Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die durchgehende Veranstaltung ist seit Jahren charakteristisch für den Ablauf des Festes.
Die Musik im kleinen Stil (Jam-Sessions) im Rahmen der immissionsschutzrechtlichen Auflagen bis nachts 3 Uhr wird seit mehreren Jahre erteilt und führte zu keinerlei Beschwerden. Auf die Einhaltung der gesetzlich geschützten Nachtruhe wird durch Auflagen geachtet.
Die gesetzliche Sperrzeit wird beachtet.

Die Gäste übernachten auf dem Gelände.
Der Aufbau beginnt ab dem 27. Juli. Der Abbau erfolgt bis zum 8. August.

Die Veranstaltung wird seit einigen Jahren durch eine neue Veranstaltergruppe durchgeführt. Die Zusammenarbeit mit den örtlichen Behörden und der Polizei ist vorbildlich.

Es wird vorgeschlagen, die Veranstaltung wie in den Vorjahren unter den üblichen Auflagen zu genehmigen.

.Beschluss:

Der Durchführung des 40. Nilkheimer Parkfestes KOMMZ vom 01.08.2014 bis 03.08.2014 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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11. / uvs/7/11/14. SPNr. UVS/7/11/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 7. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 16.07.2014 ö Beschließend 11uvs/7/11/14

.Beschluss:

Der mündliche Bericht des Stadtentwicklungsreferenten über die Außenansichten des Neubaus eines Wohnhauses für ein Betreutes Wohnen auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, Kneippstraße in Aschaffenburg durch die WOB Immobilien GmbH, Grünwald, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:00 Uhr