Datum: 17.07.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:55 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/4/1/14 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Mai 2014
2ws/4/2/14 Änderung des Tarifes der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 14.12.2014
3ws/4/3/14 Errichtung einer Wartehalle mit Sitzgelegenheit an der Haltestelle Schweinheimer Höhe (stadtauswärts)
4ws/4/4/14 ÖPNV-Anbindung Schweinheim-Gäßpfad; - Änderung bei den Buslinien 10 und 15
5ws/4/5/14 Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Erhöhung der Abschlagszahlungen
6ws/4/6/14 Anpassung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen
7ws/4/7/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 31. März 2014; Vergünstigte Parktickets für Schüler/innen und Auszubildende in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen - Bekanntgabe des Antwortschreibens vom 16.06.2014

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1. / ws/4/1/14. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Mai 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Beschließend 1ws/4/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – K ommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2014 bis einschließlich 31.05.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/4/2/14. Änderung des Tarifes der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) zum 14.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Vorberatend 2ws/4/2/14
Stadtrat (Plenum) 13. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 22.09.2014 ö Beschließend 11pl/13/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) plant eine Anpassung des VAB- Tarifes zum 14.12.2014 um 2,82 %. Die Abstimmung mit den VAB- Partnerunternehmen und der Regierung von Unterfranken bezüglich dieses Tarifvorschlages ist bereits erfolgt. Seitens der Regierung von Unterfranken wurde die Höhe der Tarifanpassung in Bezug auf Marktfähigkeit, Tarifgerechtigkeit und Auskömmlichkeit geprüft und die Zustimmung in Aussicht gestellt.

A. Grundlagen der Tarifanpassung

A.1 Kostenentwicklung allgemein

Die Notwendigkeit einer Tarifanpassung ergibt sich aus den allgemeinen Kostensteigerungen im Bereich der Personal- und Einsatzkosten.
Die Mehrkosten für das Personal resultieren aus den Tarifabschlüssen sowie einem erhöhten Personalbedarf und bewegen sich in einer Größenordnung von ca. 400.000 €.

Bereits im Vorjahr haben wir die geplanten Angebotsausweitungen dargestellt, welche zu erheblichen Mehrkosten geführt haben. Hierzu zählen die Ausweitung der Verkehre in den Abendstunden an Freitagen und Samstagen, sowie die Anbindung Bahnhof-Nord an das Stadtbusliniennetz. Aktuell ist zum Fahrplanwechsel am 14.12.2014 die Erschließung des Wohngebietes „Gäßpfad“ in Schweinheim zu nennen, was erneut zu einer nicht unerheblichen Angebotsausweitung führt.

A.2 Demographische Entwicklungen

Nicht spurlos gehen mittlerweile die demographischen Entwicklungen an den Nahverkehrsunternehmen vorbei. Rückgänge der Schülerzahlen bewirken in diesem Kundensegment zunächst geringere Einnahmen.
Leistungskürzungen zur Kompensation sind dabei nicht möglich, da die verschiedenen Schulverkehre auch für eine geringere Zahl von Schülern aufrecht erhalten werden müssen.
Im Gegenteil, durch die geplanten Auslagerungen einzelner Klassen der Mozart-Schule in Obernau, werden zusätzliche Transportleistungen notwendig, welche durch zusätzliche Fahrzeuge und Fahrpersonal in der Spitze abgedeckt werden müssen. Folglich sind die VAB- Partnerunternehmen auf diese Tarifwirkung von 2,82 % zwingend angewiesen, um weiterhin ein attraktives Nahverkehrsangebot bereitstellen zu können.

Im VAB-Vertrag § 11 Nr. 4 ist definiert, dass die Zustimmung zum Tarif ein wesentliches Kriterium ist. Werden Tarifanpassungen mit den entsprechend kalkulierten Mehreinnahmen abgelehnt, so endet der VAB-Vertrag zum nächstmöglichen Zeitpunkt, jedoch spätestens sechs Monate vom Tag der ersten Beratung des Tarifes.

A.3 Tarifwirkung im Allgemeinen

Gesamtwirkung
Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung liegt bei 2,82 % gerechnet am Verkaufsmengengerüst, wobei die Anhebungen nach Verkaufszahlen gewichtet werden. Die primär für die Schulkostenträger relevante Netzkarte Azubi (4.5 Tarifbestimmungen), welche einen erheblichen Anteil an den Erlösen hat, wird um 2,85 % angehoben.

Die Mehreinnahmen dieser Reform werden für die Stadtwerke anteilig etwa 151.500 € betragen. Sicher ist, dass selbst mit dieser Tarifmaßnahme die zu erwartenden Mehrkosten, wie in Punkt A.1 dargestellt, nicht abgedeckt werden können. Die Gesamtwirkung der Tarifanhebung wurde so gewählt, dass diese marktverträglich ist, aber auch in den Folgejahren eine moderate Tarifanpassungen erfordert.

B. Einzelne Tarifmaßnahmen


Die althergebrachten Berechnungswege der Fahrkarten werden weitestgehend nicht verändert und orientieren sich an den Vorgaben der Regierung von Unterfranken. In den Anlagen 1 bis 4  sind die entsprechenden Preisänderungen dargestellt.

Folgende Einzelpositionen sollen hier noch einmal erläutert werden:

AboAktiv
Abweichend zum Rest des Fahrscheinsortiments wird das AboAktiv (Netzkarte; bisher ab 60 Jahre, zukünftig ab 63 Jahren) etwas deutlicher auf 34,50 €/Monat angepasst, nach dem in den letzten drei Jahren der Preis konstant bei 33,00 €/Monat gehalten werden konnte (Siehe auch Beschlussvorlage Tarif 15.12.2013).

Anruf-Sammeltaxi
Eine Anhebung der AST-Fahrpreise ist aufgrund gleichbleibender Taxameterkosten nicht erforderlich.

C. Änderung der Beförderungsbedingungen


Es sind folgende Änderungen der Beförderungsbedingungen vorgesehen:
Beförderungsentgelte
Für den Schienenverkehr erfolgte eine Neuregelung, nach der der Fahrscheinverkauf nun wieder in den Zügen erfolgt. Insofern wurde § 6 Absatz 3 der Beförderungsbedingungen entsprechend angepasst.

§ 6        Beförderungsentgelte, Fahrausweise

(...)
(3) Ist der Fahrgast beim Betreten des Fahrzeugs nicht mit einem für die Fahrt gültigen Fahrausweis versehen, hat er unverzüglich und unaufgefordert den erforderlichen Fahrausweis zu lösen.

Mitnahmen von Mobilitätshilfen
Im Wesentlichen folgen die VAB- Partnerunternehmen den neu aufgelegten VDV- Empfehlungen zur Mitnahme von Mobilitätshilfen. Es wird jedoch aufgrund der technischen Gegebenheiten bei den regionalen Busunternehmen der Passus „sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind“ hinterlegt. Nachfolgend ist der vorgesehene Regelungstext aufgeführt:

§ 12        Beförderung von Sachen

(1) Ein Anspruch auf Beförderung von Sachen besteht nicht. Handgepäck und sonstige Sachen werden bei gleichzeitiger Mitfahrt des Fahrgastes und nur dann befördert, wenn dadurch die Sicherheit und Ordnung des Betriebes nicht gefährdet und andere Fahrgäste nicht belästigt werden können.

(2) Die Mitnahme nach (1) erfolgt für folgende Hilfs- und Transportmittel (sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind):
1. manueller Rollstuhl
2. Elektrorollstuhl bis zu 300 kg inkl. der zu befördernden Person und maximalen         Abmessungen bis 125 cm Länge und 70 cm Breite (sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind).
3. Handbike (Rollstuhl mit Zusatzantrieb) mit abgenommenem Zusatzantrieb und maximalen Abmessungen bis 125 cm Länge und 70 cm Breite.
4. Rollatoren mit Zuladung bis max. 5 kg
5. Falträder
6. Für die Mitnahme von Fahrrädern gelten unternehmensspezifische Regelungen.

(3) Die Mitnahme nach (1) erfolgt für folgende Hilfs- und Transportmittel nur unter Vorliegen eines Schwerbehindertenausweises mit Merkzeichen G oder aG (sofern die technischen Voraussetzungen gegeben sind):
1. Elektromobile (Seniorenmobil, E-Scooter), einsitzig  in Verbindung mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G.
2. Segeway-Rollstuhl in Verbindung mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G.
3. Erwachsenen-Dreirad und Kinder-Dreirad in Verbindung mit Schwerbehindertenausweis mit Merkzeichen G.

(4) Insbesondere folgende Hilfs- und Transportmittel sind von der Beförderung ausgeschlossen:
1. Elektromobil, zweisitzig (Freizeit-Scooter)
2. Segeway (Freizeitnutzung)

Weitere Änderungen der Beförderungsbedingungen haben eher redaktionellen Charakter. Auf eine Darstellung derselben wird an dieser Stelle verzichtet.

D. Änderung der Tarifbestimmungen


AboAktiv erst ab 63 Jahre mit Übergangsregelung
Das Zugangsalter für die Jahreskarte AboAktiv wird von 60 Jahre auf 63 Jahre angehoben. Hier waren deutliche Kannibalisierungseffekte bei den Jahreskarten AboPlus oder Netzkarte GrüneNeun zu beobachten. Ferner tragen die VAB-Partner den geänderten demografischen Verhältnissen Rechnung.
Die vorgeschlagene Übergangsregelung für Bestandskunden ist gemäß Information der Regierung von Unterfranken so anwendbar. Nachfolgend hierzu der Regelungstext:

5.4. AboAktiv
Diese Jahreskarte gilt für Fahrgäste ab dem 63. Lebensjahr im gesamten VAB-Netz und ist nicht übertragbar. Es besteht keine Mitnahmeregelung. Der Nachweis der Berechtigung ist vom Antragsteller zu erbringen.

Für Inhaber der AboAktiv-Jahreskarten, die diese mit Rechtsstand bis 01.12.2014 erwerben, gilt bei Verlängerungen die zum 01.12.2014 gültige Altersgrenze von 60 Jahren.

Keine Kündigung von Jahreskarten während des ersten Jahreszeitraums
Innerhalb des ersten Vertragsjahres sollen bei Jahreskarten keine Kündigungen vor Vollendung des Jahreszeitraumes mehr möglich sein. Ausnahmen sind in § 8 Sonderkündigungsrecht definiert. Demzufolge entfällt bei den sonstigen Gebühren die Nachgebühr für die vorzeitige Beendigung einer Jahreskarte während des ersten Vertragsjahres. In den §§ 2 und 5 des Abschnitts C. der VAB-Tarifbestimmungen wird dies jeweils in Absatz 4 wie folgt definiert:

4) Die Jahreskarte kann vom Inhaber zum 10. des letzten Gültigkeitsmonats zum Ende des ersten Jahreszeitraumes gekündigt werden. Danach kann die Jahreskarte vom Inhaber jederzeit mit einer Frist von drei Monaten oder zum Ende des jeweiligen Jahreszeitraumes bis zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. Spätestens 3 Tage nach Beendigung muss die bisherige Jahreskarte an die ausgebende Stelle zurückgegeben werden. Solange die bisherige Jahreskarte dem Verkehrsunternehmen nicht vorliegt, hat der/ die Vertragspartner/-in den monatlichen Preis weiterhin zu zahlen.


Anlage 1:        Tarifblatt zum 14.12.2014
Diese Tabelle stellt den zum 14.12.2014 geplanten Tarif dar.

Anlage 2:        Sonstige Gebühren
Es entfällt gemäß der Änderung der Kündigungsregelungen bei Jahreskarten die entsprechende Nachgebühr.

Anlage 3:        Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.

Anlage 4:        Tarif 15.12.2013 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.

.Beschluss:

1. Der Antrag der Kommunalen Initi ative vom 17.07.2014 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen. Der Beschlussvorschlag der Verwaltung wird als „weitergehend“ im Sinne der Geschäftsordnung des Stadtrates gesehen.
2. Der für den Stadtbusverkehr gemäß Stadtratsbeschluss vom 16.09.2013 seit 15.12.2013 gültige Tarif der Verkehrsgemeinschaft am Bayerischen Untermain (VAB) wird gemäß der Beschlussvorlage (Anlage 3) mit Wirkung zum 14.12.2014 geändert.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 1

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3. / ws/4/3/14. Errichtung einer Wartehalle mit Sitzgelegenheit an der Haltestelle Schweinheimer Höhe (stadtauswärts)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Beschließend 3ws/4/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Um die Situation für die wartenden Fahrgäste an den Haltestellen zu verbessern, wurden die Stadtwerke am 06.05.2010 vom Werksenat beauftragt, jährlich mehrere Wartehäuschen mit Sitzgelegenheiten zu errichten.
Auf mehrfachen Wunsch von Bürgern/Fahrgästen, haben wir die Haltestelle „Schweinheimer Höhe“ stadtauswärts in die Planung mit aufgenommen.

Aktuelle Situation

Ursprünglich hatten wir vorgesehen nur eine Sitzgelegenheit, in Form einen Sitzbank, zu schaffen. Nach Rücksprache mit dem Besitzer der direkt angrenzenden Immobilie, konnte aber ein Gefahrenpotential ausgemacht werden, welches von dem elektrisch betätigten Hoftor ausgeht (siehe beiliegendes Anschreiben).
Beim Öffnen und Schließen des Tores besteht die Möglichkeit, dass Personen/Kinder durch oder über den Zaun greifen und so zwischen den festen Zaun und das bewegliche Tor geraten und sich Verletzungen zuziehen.

Der betroffene Nachbar hat zu dieser Thematik eine umfangreiche Stellungnahme mit folgendem Inhalt abgegeben:
Die Sitzgelegenheit wäre ein Sicherheitsrisiko für Kinder. Ich befürchte, dass Kinder sich auf einen Sitz an der Bushaltestelle stellen könnten und dann in den oberen, ansonsten für sie nicht erreichbaren Bereich meines elektrischen Tores greifen uns sich beim Öffnen oder Schließen des Tores (erheblich) verletzen könnten.
Hierbei ist zum einen zu berücksichtigen, dass die Bushaltestelle von vielen unbeaufsichtigten Schulkindern benutzt wird, die insbesondere nach der Schule natürlich ausgelassen spielen und dazu verleitet werden könnten, von oben an das Tor zu greifen oder Hierauf zu klettern.
Zum Anderen ist aus meiner persönlichen Erfahrung damit zu rechnen, dass kleinere Kinder gefährdet sein könnten, bei denen Eltern zwar anwesend sind, die Kinder aber nicht ausreichend beaufsichtigt werden.

Vor diesem Hintergrund bitte ich noch einmal um ernsthafte Prüfung, ob hier an der Bushaltestelle tatsächlich eine Sitzgelegenheit auch auf der westlichen Seite geschaffen werden muss und sollte. Hierbei sollte man vielleicht auch berücksichtigen, dass auf der gegenüberliegenden Straßenseite eine gefahrlose Sitzgelegenheit vorhanden ist. Bei längeren Wartezeiten könnten Personen vielleicht auf der gegenüberliegenden Straßenseite die Sitzgelegenheit nutzen und vor dem Eintreffen des Busses die Straßenseite wieder wechseln. Alternativ könnte vielleicht auch daran gedacht werden, an dem lediglich ca. 30 bis 40 Meter entfernt liegenden Supermarkt mit angrenzenden Parkplätzen, eine Sitzgelegenheit mit Blick auf die Haltestelle vor unserem Haus zu schaffen. Ältere Leute könnten sich dann unmittelbar nach ihrem Einkauf dort hinsetzen und sich von dort aus dann ohne das Wechseln der Straßenseite innerhalb kürzester Zeit vor dem Eintreffen ihres Busses zur Haltestelle begeben.


Um den Wunsch der Fahrgäste, nach einer Sitzgelegenheit mit Witterungsschutz nachzukommen und um das Gefahrenpotenzial insbesondere für Kinder auszuschließen schlagen wir daher vor, eine Wartehalle mit halben Seitenwänden als Witterungsschutz mit einer Sitzgelegenheit aufzustellen.








Durch die Bauart der Wartehalle mit halben Seitenwänden ist eine ausreichende Restgehwegbreite sichergestellt.  Aus Sicht der Stadtwerke ist das Gefahrenpotenzial, welches durch das kraftbetätigte Tor ausgeht, durch die verglaste Rückwand und die verglasten Seitenwände geringer, als im jetzigen Zustand ohne Wartehalle.

Der Werksenat wird daher gebeten dem Bau der Wartehalle zuzustimmen.

.Beschluss:

1. Die Stadtwerke werden beauftragt, an der Haltestelle „Schweinheimer Höhe“ stadtauswärts, ein Buswartehäuschen mit Sitzgelegenheit zu errichten.

2. Herr Stadtrat Johannes Büttner regt an, künftig bei allen Buswartehäuschen für einen ausreichenden Sonnenschutz, wenigstens auf der Süds eite, zu sorgen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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4. / ws/4/4/14. ÖPNV-Anbindung Schweinheim-Gäßpfad; - Änderung bei den Buslinien 10 und 15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Beschließend 4ws/4/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage:


In Schweinheim ist in den letzten Jahren das Neubaugebiet „Gäßpfad“ entstanden. Im Endausbau für rund 300 Bewohner konzipiert soll dieses Gebiet gemäß Nahverkehrsplanung an den ÖPNV angebunden werden. Für die Erschließung wurden in der Planung bereits zwei barrierefreie Bushaltestellen vorgesehen. Im Zusammenhang mit der ÖPNV-Anbindung des Neubaugebietes können erstmals auch die Bereiche rund um die Seebornstraße / Stockbrunnenstraße / Bischbergstraße mit dem ÖPNV erschlossen werden. In diesem Bereich gab es bislang keine bustaugliche Straßeninfrastruktur.

Bereits am 18.07.2013 wurde ein erstes Konzept für die Erschließung des Wohngebietes „Gäßpfad“, im Werksenat vorgestellt. Dieses sah vor, die Verbindung über die  Schweinheimer Höhe, zugunsten einer Anbindung „Gäßpfad“ aufzugeben.




Dieses Konzept wurde der Öffentlichkeit vorgestellt und die Bürger und Anwohner in die Entscheidungsfindung eingebunden. Neben der Verteilung von Flugblättern über das Mitteilungsblatt in Schweinheim, wurden die unmittelbar von der geplanten neuen Linienführung betroffenen Anwohner nochmals direkt um ihre Mithilfe gebeten.
Darüber hinaus haben wir in den Linien 10 und 15 über mehrere Tage und Tageszeiten hinweg die Meinungen der Fahrgäste eingeholt. Die im August begonnenen Umfragen wurden bis zum 22.09.2013 durchgeführt. Während dieser Zeit hatten die Bürger die Möglichkeit uns ihre Anregungen Ideen und Wünsche per Post, telefonisch, persönlich im Kundenzentrum (ROB/AVG), per Mail/Fax oder im Internet mitzuteilen.
Von den rund 9.000 Flyern, die im Rahmen der Bürgerbeteiligung ausgeteilt wurden, kamen nur 85 Meldungen zurück.

Diese Rückmeldungen wurden erfasst, inhaltlich geprüft und ausgewertet. 32 Personen äußerten sich negativ, 19 Personen positiv und von 14 Personen kamen Rückmeldungen, die nicht im Zusammenhang mit der Linienführung standen.

?   32 negativ
?        19 positiv
?        14 ohne Zusammenhang

Negative Rückmeldungen

?        12 X     Anbindung Friedhof nicht mehr direkt möglich.
?        8X        Anbindung Sparkasse Schweinheimer Höhe nicht mehr möglich.
?        8X        Anbindung Apotheke Schweinheimer Höhe nicht mehr möglich.
?        8X        Anbindung Nahversorgung Schweinheimer Höhe nicht mehr möglich.
?        6X        Keine Schulbusverbindung Steubenstraße zur Pestalozzischule.
?        5X        Unsinnige Buslinie durch einen verkehrsberuhigten Bereich.
?        4X        Nicht einverstanden, generelle Ablehnung.
?        3X        Anbindung Massagepraxis nicht mehr direkt möglich.
?        3X        Haltestelle Hennteichstraße ungünstig bzw. überflüssig.
?        2X        Zu wenig Fahrgastpotenzial.
?        1X        Die geplante Haltestelle in der Seebornstraße stört.
?        1X        Kein Bedarf für eine Buslinie, nur Familien mit Autos.
?        1X        Angst vor Verlust des Parkplatzes vor der Haustüre.
?        1X        Kapazität der Ebersbacher Straße ist erreicht.
?        1X        Bedrohte Existenz von „Nah und Gut“.


Positive Rückmeldungen

?        12X    Sehr gute Anbindung.
?        5X      Vorteilhaft für ältere Menschen und Kinder.
?        3X      Direkte Anbindung für einen Teil der Schweinheimer Bürger an das Einkaufszentrum    
                in der Würzburger Straße.
?        2X      Anbindung Nahversorgung Südbahnhofstraße.
?        1X      Direkte Anbindung für einen Teil der Schweinheimer Bürger an die City Galerie.
?        1X      Verringerung des Individualverkehrs.
?        1X      Entlastung in der Gutwerkstraße.
?        1X      Entlastung der Umwelt


Aufgrund der Rückmeldungen haben wir uns nochmals mit der Linienführung beschäftigt und versucht, die Wünsche und Anregungen der Bürger/innen zu berücksichtigen und in ein neues Linienkonzept einfließen zu lassen.

Unser Vorschlag ist, die Linienführung wie in der Übersicht dargestellt zu splitten, um so den Wünschen und Anregungen der Bürger gerecht zu werden.




In den Hauptverkehrszeiten, Mo. – Fr. von ca. 06:00 – 19:00 Uhr sowie an Samstagen 08:00 – 16:00 Uhr, wird die Linie einmal wie bisher über die Bergstraße – Schweinheimer Straße geführt und der nächste Bus verkehrt  über die Blüten-, Seeborn- und Liebezeitstraße in das Neubaugebiet und dann über Rotäcker-, Hennteich- und Ebersbacher Straße zurück zum alten Linienweg.

Folgende Haltestellen sind einzurichten:

Seebornstraße: Da der Bus von der Seebornstraße kommend die Haltestelle Blütenstraße nicht bedienen kann, muss stadteinwärts eine neue Haltestelle vor dem Anwesen Haus Nr. 73 eingerichtet werden.

Gäßpfad: Beide Haltestellen, stadtein- wie stadtauswärts sind bereits barrierefrei eingerichtet.

Rotäckerstraße: Die geplante Haltestelle erschließt das Gebiet um die Rotäckerstraße, Erbsenrainweg, das Sportgelände sowie das beschlossene Neubaugebiet.

Hennteichstraße: Einrichtung einer neuen Haltestelle für beide Fahrtrichtungen in der Hennteichstraße zwischen Sportweg und Ebersbacher Straße.

Optional Molkenbornstraße: Optional kann für beide Richtungen in der Molkenbornstraße ein Haltepunkt eingerichtet werden. Hier möchten wir während des Probebetriebes Erfahrungen sammeln und diese anschließend zur Entscheidung vorstellen.


Zur Einhaltung des versetzten Parkens und zur Gewährleistung der Durchfahrt für den Bus ist in der Seebornstraße eine beschilderte Parkregelung einzurichten.
Im Einmündungsbereich zur Seebornstraße und im weiteren Verlauf bis Stockbrunnenstraße muss der ruhende Verkehr neu geregelt werden um die Durchfahrt des Busses zu gewährleisten.

Empfehlung:
Nach Abwägung aller Vor- und Nachteile und unter Einbeziehung des Ergebnisses der Bürgerbefragung empfehlen wir die Linienführung wie vorgeschlagen, als Probebetrieb für ein Jahr umzusetzen. Nach Ablauf des Probebetriebes werden die Fahrgastzahlen analysiert und in die Entscheidungsfindung eingebunden.
Diese Maßnahme bedeutet eine Angebotsausweitung um ca. 8.309 Km im Jahr.
Die geplante Aufteilung der Linie 10 ermöglicht das neu entstandene Wohngebiet „Gäßpfad“ an das Stadtbusliniennetz anzubinden, ohne die von den Fahrgästen gewohnte Verbindung über die Schweinheimer Höhe aufzugeben.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Stadtwerke zur ÖPNV-Anbindung des Baugebietes Schweinheim-Gäßpfad wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
2. Die Stadtwerke werden beauftragt, das Wohngebiet Schweinheim-Gäßpfad, mit allen dazu notwendigen begleitenden verkehrsrechtlichen Maßnahmen und der Einrichtung der notwendigen Haltestellen, probeweise für ein Jahr an das Stadtbusliniennetz anzubinden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. / ws/4/5/14. Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie: Erhöhung der Abschlagszahlungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Beschließend 5ws/4/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln entsprechend der angelieferten Abfallmengen mitzutragen. Bisher war der Teil der vorhersehbaren Aufwendungen durch das Deponieentgelt an den Deponiebetreiber gedeckt; bei den ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind.
Gem. der neuen Deponieverordnung aus dem Jahre 2009 gibt es weitergehende technische Anforderungen, die der nachhaltigen Sicherung der Deponie dienen, aber mit einem erhöhten finanziellen und zeitlichen Aufwand verbunden sind.
So soll der organische Abbau der deponierten Abfälle vor einer endgültigen Stilllegung durch Sickerwasserinfiltration und aktive Belüftung im Anschluss an die Deponiegasabsaugung weitestgehend abgeschlossen sein, bevor die Kombinationsdichtung mit einer Mindestwirksamkeit von 100 Jahren aufgebracht werden kann. Hierdurch verschiebt sich nach derzeitiger Planung die endgültige Stilllegung der Deponie bis zum Jahr 2029, bevor die dreißigjährige Nachsorgephase folgen kann.
Durch die Verschiebung der Stilllegungs- und  Nachsorgephase erhöhen sich die zu erwartenden Kosten insgesamt. Der Anteil der Stadt Aschaffenburg erhöht sich nach derzeitigem Kenntnisstand von 7,325 Mio. € auf 13,926 Mio. € für die Stadt Aschaffenburg, wie aus beiliegender Aufstellung ersichtlich ist.
Da sich die Kosten, wie oben erwähnt, erhöhen und der für die Nachsorgemaßnahmen bestimmte Anteil aus dem Anlieferungsentgelt für deponierte Abfälle im Jahr 2013 aufgebraucht wurde, ist eine Erhöhung der Abschlagszahlung  erforderlich. Die  Nachsorgerücklagen des bisherigen Deponiebetreibers entstanden durch Anlieferungsentgelte in den 90er Jahren und wurden bei der jährlichen Abrechnung in Höhe von 86.001,00 € in Anrechnung gebracht. Durch die Erhöhung der jährlich zum 01.07. geleisteten Abschlagszahlung von 120.000,00 € um 80.000,00 € auf 200.000,00 € soll vermieden werden, dass der Landkreis Aschaffenburg für die Stadtwerke Aschaffenburg zu lange in Vorleistung tritt. Die Abschlagszahlung soll zunächst  bis zum Jahr 2024 gelten, da nach der vorliegenden Kalkulation die jährlichen Nachsorgekosten in diesem Zeitraum voraussichtlich höher als 200.000,00 € sind.

.Beschluss:

Aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 wird zustimmend zur Kenntnis genommen, dass die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt die jährliche Abschlagszahlung von 120.000,00 € um 80.000,00 € auf 200.000,00 € zu erhöhen. Die Abschlagszahlung zum jeweiligen 01.07. eines Jahres soll zunächst bis zum Jahr 2024 gelten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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6. / ws/4/6/14. Anpassung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Vorberatend 6ws/4/6/14
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 9pl/12/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadtwerke Aschaffenburg schlagen vor mit Wirkung vom 01.11.2014 die Parkentgelte wie folgt anzupassen:

       Bisherige Entgelte                                Tarifregelung
ab 01.11.2014

bis        1    Std.        1,10 €                                1,20 €
bis        2    Std.        2,20 €                                2,40 €
bis        3    Std.        3,00 €                                3,20 €
bis        4    Std.        3,80 €                                4,00 €
bis        5    Std.        4,60 €                                4,80 €
bis        6    Std.        5,40 €                                5,60 €
bis        7    Std.        6,20 €                                6,40 €
bis        8    Std.        7,00 €                                7,20 €
bis        9    Std.        7,80 €                                8,00 €
bis        10  Std.        8,60 €                                8,80 €
bis        11  Std.        9,40 €                                9,60 €
bis        12  Std.         10,00 €                                
24 Std. Maximum 10,00 €                        24 Std. Maximum 10,00 €

Durch die Anpassung der Entgelte werden notwendige zusätzliche Beiträge zur Kostendeckung erzielt. Eine angemessene Anhebung der Parkgebühren ist deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. Letztmalig wurde eine Anpassung zum 01.11.2010 durchgeführt.
Steigende Unterhaltungs- und Nebenkosten machen die Anpassung unumgänglich. Parkhäuser und Tiefgaragen stellen nach der Gemeindeordnung ein wirtschaftliches Unternehmen dar, das sich primär aus Entgelten zu finanzieren hat. Durch die Anpassung der Entgelte und der damit einhergehende Verbesserung der Einnahmesituation, soll dies gewährleistet werden.

Mit der Angleichung der Tarifregelung soll der Beitrag der Parkraumbewirtschaftung für eine sinnvolle Steuerung des Individualverkehrs zur Entlastung der Innenstadt auch für die Zukunft gewährleistet werden. Die Gebühren des Langzeitparkens sollen dazu bewegen, Berufspendler auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern.
Die weiterhin günstigen Kurzzeitparkplätze beinhalten ein vernünftiges Angebot für den Wirtschafts-, Kunden- und Besucherverkehr und stellen damit eine wichtigen Beitrag zur Wahrung der Zentrumsfunktion der Innenstadt dar.

Wie der nachstehenden Tabelle (Gebührenvergleich) zu entnehmen ist, sind die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen auch nach der Entgeltanpassung im Vergleich zu anderen Städten unserer Größe und zu Städten im Rhein-Main-Gebiet weiterhin preisgünstig.

Gebührenvergleich







Parkgebühren der in der jeweiligen Innenstadt gelegenen Parkhäuser/ Tiefgaragen








Stand:
02.06.2014

 
 
 
 
 
Stadt
Einwohner
Objekt
1 Stunde
2 Stunden
3 Stunden
4 Stunden
24 Stunden
Bayreuth
74.000
TG/PH
     0,70 €
     2,10 €
     3,50 €
     4,90 €
    10,00 €
Schweinfurt
54.500
TG/PH
     1,00 €
     2,00 €
     3,00 €
     4,00 €
      9,00 €
Aschaffenburg
69.000
PH Luitpold
     1,00 €
     2,10 €
     3,20 €
     4,00 €
      8,00 €
Aschaffenburg
69.000
PH City-Galerie
     1,10 €
     2,20 €
     3,00 €
     3,80 €
  --- 
Aschaffenburg
69.000
TG/PH
     1,20 €
     2,40 €
     3,40 €
     4,00 €
    10,00 €
Bamberg I
70.000
TG/PH
     1,20 €
     2,40 €
     3,60 €
     4,20 €
      8,00 €
Passau
51.000
PH/TG
     1,20 €
     2,40 €
     3,60 €
     4,80 €
      8,40 €
Bad Homburg
52.000
PH/TG
     1,50 €
     3,00 €
     4,50 €
     6,00 €
    15,00 €
Würzburg
129.500
PH/TG
     1,50 €
     3,00 €
     4,00 €
     5,00 €
    11,00 €
Baden-Baden I
54.000
PH/TG
     1,50 €
     3,00 €
     4,50 €
     6,00 €
    15,00 €
Aschaffenburg
69.000
Parkschein- automaten
     1,50 €
     3,50 €
  ---
  ---
  --- 
Mainz I
202.000
TG/PH
     1,90 €
     4,10 €
     6,30 €
     8,50 €
    19,00 €
Wiesbaden I
275.000
TG/PH
     2,00 €
     4,00 €
     6,00 €
     8,00 €
    20,00 €
Fulda I
63.000
PH/TG
     2,00 €
     4,00 €
     6,00 €
     8,00 €
    25,00 €
Offenbach I
118.000
TG/PH
     2,00 €
     3,50 €
     5,00 €
     6,50 €
    15,00 €
Darmstadt I
140.000
PH/TG
     2,00 €
     4,00 €
     6,00 €
     8,00 €
    20,00 €
Hanau I
89.000
TG/PH
     2,40 €
     4,80 €
     7,20 €
     9,60 €
  ---
Frankfurt I
650.000
TG/PH
     3,00 €
     6,00 €
     9,00 €
   12,00 €
    25,00 €


Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung der Parkhausentgelte mit Wirkung zum 01.11.2014.

.Beschluss:

Mit Wirkung zum 01.11.2014 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und die Tiefgaragen um 0,10 Euro für die jeweils ersten zwei Stunden angepasst.

Demnach beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,20 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 2,20 Euro auf 2,40 Euro angeglichen. Danach fallen, wie bisher, 0,80 Euro für jede weitere Stunde an.
Diese Entgeltregelung wird von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.

Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Tarifregelung ab 01.11.2014:

bis        1    Std.                1,20 €
bis        2    Std.                2,40 €
bis        3    Std.                3,20 €
bis        4    Std.                4,00 €
bis        5    Std.                4,80 €
bis        6    Std.                5,60 €
bis        7    Std.                6,40 €
bis        8    Std.                7,20 €
bis        9    Std.                8,00 €
bis        10  Std.                8,80 €
bis        11  Std.                9,60 €
bis        12  Std.                10,00 €
       24-Std. Maximum        10,00 €

ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr jede angefangene Stunde 0,50 €.
Sonn- und Feiertags gilt für jede angefangene Stunde ein Entgelt von 0,50 €. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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7. / ws/4/7/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 31. März 2014; Vergünstigte Parktickets für Schüler/innen und Auszubildende in den städtischen Parkhäusern und Tiefgaragen - Bekanntgabe des Antwortschreibens vom 16.06.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Beschließend 7ws/4/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Das der Beschlussvorlage beigefügte Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg an Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt, zur Ablehnung eines Azubi- und Schülertarifes für alle städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:01 Uhr