Datum: 25.07.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Gasthaus "Hohe-Wart-Haus"
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 16:05 Uhr bis 17:40 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/12/1/14 Bericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke
2pl/12/2/14 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
3pl/12/3/14 Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
4pl/12/4/14 Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer
5pl/12/5/14 Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen
6pl/12/6/14 Aschaffenburger Versorgungs-GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2013
7pl/12/7/14 Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2013
8pl/12/8/14 Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2013
9pl/12/9/14 Anpassung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen

zum Seitenanfang

1. / pl/12/1/14. Bericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 1pl/12/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

Der Bericht zum Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke, der AVG sowie deren Beteiligungsunternehmen im Unternehmensverbund der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pl/12/2/14. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 2pl/12/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die AVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2013 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der AVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die AVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2013 der AVG wie folgt festzustellen:
a)        Bei einer Bilanzsumme von 133.102.036,59 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2013 ausgewiesene Jahresergebnis nach Gewinnabführung auf 0,00 €.
Der aufgrund des Gewinnabführungsvertrages abgeführte Gewinn an die Stadtwerke beträgt 3.706.746,87 €. Die Ausgleichszahlung an den Minderheitsgesellschafter HSE beläuft sich auf 197.940,28 € und an die HSE AVG Beteiligungs-GmbH auf 456.191,52 €.
b)        Der von der WIBERA AG, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses (Anlage 1) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / pl/12/3/14. Gewinnverwendung sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH a) Bilanzsumme, Jahresüberschuss b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 3pl/12/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die SVG alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2013 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der SVG haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die SVG vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Gewinnverwendung sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2013 der SVG wie folgt festzustellen:
a)        Bei einer Bilanzsumme von 618.080,90 € beträgt der im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete Jahresüberschuss 2.500,00 €.
Nach dem Vorschlag der Geschäftsführung soll der Jahresgewinn des Wirtschaftsjahres 2013 in die Allgemeinen Rücklagen eingestellt werden.
b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses (Anlage 2) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pl/12/4/14. Verlustausgleich sowie Beschlussfassung über den Vorschlag an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH a) Bilanzsumme, Jahresfehlbetrag b) Ergebnis der Abschlussprüfung durch den beauftragten Wirtschaftsprüfer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 4pl/12/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 242 in Verbindung mit § 264 HGB hat die ABE alljährlich einen Jahresabschluss, bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung, einem Anhang sowie einem Lagebericht, aufzustellen. Der danach für das Wirtschaftsjahr 2013 aufgestellte Jahresabschluss ist Gegenstand dieser Beschlussvorlage.
Der Aufsichtsrat hat den Jahresabschluss, den Lagebericht und den weiteren vorgelegten Vorschlag für die Verwendung des Ergebnisses zu prüfen. Der Abschlussprüfer hat an den Verhandlungen des Aufsichtsrats über den Jahresabschluss teilzunehmen und über die wesentlichen Ergebnisse seiner Prüfung zu berichten. Der Aufsichtsrat wiederum hat der Gesellschafterversammlung über das Ergebnis seiner Prüfung zu berichten.
Die Gesellschafter der ABE haben spätestens bis zum Ablauf der ersten acht Monate des Geschäftsjahres über die Feststellung des Jahresabschlusses und über die Ergebnisverwendung für das vorangegangene Geschäftsjahr zu beschließen. In der Gesellschafterversammlung wird hierzu die ABE vom Gesellschaftervertreter der Stadt Aschaffenburg vertreten. Nach der Geschäftsordnung des Stadtrates benötigt der Gesellschaftervertreter für eine Abstimmung in der Gesellschafterversammlung eine Beschlussfassung des Stadtrates. Diese Beschlussfassung ist Gegenstand des vorgelegten Beschlussvorschlages, der eine Empfehlung an die Gesellschafterversammlung zur Feststellung des Jahresabschlusses, die Information zur Verlustübernahme sowie die Kenntnisgabe des Berichts des Aufsichtsrats über seine Prüfung zum Jahresabschluss beinhaltet. Es wird um antragsgemäße Beschlussfassung gebeten.

.Beschluss:

In der Gesellschafterversammlung ist der Jahresabschluss 2013 der ABE wie folgt festzustellen:
a)        Bei einer Bilanzsumme von 12.102.169,45 € beläuft sich das im Geschäftsjahr 2013 ausgewiesene Jahresergebnis nach dem Verlustausgleich durch die Stadtwerke Aschaffenburg auf 0,00 €.
Der aufgrund des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages auszugleichende Verlust beträgt 1.903.191,18 €.
b)        Der von der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft MAINTREU Aschaffenburger Revisionsgesellschaft mbH geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2013 sowie der Bericht des Aufsichtsrats zur Prüfung des Jahresabschlusses und dessen Empfehlung zur Feststellung des Jahresabschlusses (Anlage 3) werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pl/12/5/14. Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 5pl/12/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach § 20 der Eigenbetriebsverordnung haben die Stadtwerke für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Dabei gelten die allgemeinen Vorschriften, die Vorschriften über den Ansatz, die Bilanz, die Gewinn- und Verlustrechnung, die Bewertung und über den Anhang, die nach dem 3. Buch des Handelsgesetzbuchs für den Jahresabschluss der großen Kapitalgesellschaften gelten.
Der nach den gesetzlichen Vorschriften insoweit erstellte Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2013 ist Inhalt der Berichterstattung.
Der Jahresabschluss, der Anhang mit Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht sind nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung mit der Stellungnahme des Werkausschusses dem Gemeinderat vorzulegen. Die Abschlussprüfung und die örtliche Rechnungsprüfung haben dieser Vorlage vorauszugehen. Die Abschlussprüfung zum vorliegenden Jahresabschluss 2013 ist mittlerweile abgeschlossen. An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes schließt die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Sie ist innerhalb von 12 Monaten, also bis zum 31.12. des folgenden Jahres, durchzuführen (Art. 103 Abs. 4 GO). Der Jahresabschluss kann deshalb dem Werksenat für eine Stellungnahme vorgelegt werden nicht jedoch dem Plenum zu der gesetzlich vorgesehenen Feststellung. Um dennoch das Plenum zeitnah zum abgelaufenen Wirtschaftsjahr der Stadtwerke zu informieren, wird der Jahresabschluss vorab schon zur Kenntnis gegeben. Es wird um die vorgeschlagenen Beschlussfassungen gebeten.

.Beschluss:

Der Jahresabschluss 2013 der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistung wird wie folgt zur Kenntnis genommen.
a)        Bei einer Bilanzsumme von 102.676.281,42 € beträgt der im Geschäftsjahr 2013 erwirtschaftete Gewinn 709.696,15 €.
b)      Der Jahresgewinn soll nach dem Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadtwerke wie folgt verwendet werden:
Ausschüttungen an die Stadt        709.696,15 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse        618.496,65 €
abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag        91.199,50 €
c)        Der von der WIBERA AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, geprüfte und mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk testierte Jahresabschluss 2013 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pl/12/6/14. Aschaffenburger Versorgungs-GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der AVG für das Geschäftsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 6pl/12/6/14

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) (es sind nur 21 Mitglieder stimmberechtigt) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:

zum Seitenanfang

7. / pl/12/7/14. Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der SVG für das Geschäftsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 7pl/12/7/14

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Aschaffenburg Verkehrs GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) (es sind nur 21 Mitglieder stimmberechtigt) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:

zum Seitenanfang

8. / pl/12/8/14. Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH 1. Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung 2. Entlastung des Aufsichtsrates der ABE für das Geschäftsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 8pl/12/8/14

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Beschluss zur Entlastung des Aufsichtsrates der Aschaffenburger Bäder und Eissporthallen GmbH aufgrund der Beschlussunfähigkeit des Stadtrates (Plenum) (es sind nur 21 Mitglieder stimmberechtigt) nicht gefasst werden kann und die Angelegenheit in der nächsten Sitzung des Stadtrates (Plenum) erneut auf die Tagesordnung gesetzt werden wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

9. / pl/12/9/14. Anpassung der Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 4. Sitzung des Werksenates 17.07.2014 ö Vorberatend 6ws/4/6/14
Stadtrat (Plenum) 12. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 25.07.2014 ö Beschließend 9pl/12/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadtwerke Aschaffenburg schlagen vor mit Wirkung vom 01.11.2014 die Parkentgelte wie folgt anzupassen:

       Bisherige Entgelte                                Tarifregelung
ab 01.11.2014

bis        1    Std.        1,10 €                                1,20 €
bis        2    Std.        2,20 €                                2,40 €
bis        3    Std.        3,00 €                                3,20 €
bis        4    Std.        3,80 €                                4,00 €
bis        5    Std.        4,60 €                                4,80 €
bis        6    Std.        5,40 €                                5,60 €
bis        7    Std.        6,20 €                                6,40 €
bis        8    Std.        7,00 €                                7,20 €
bis        9    Std.        7,80 €                                8,00 €
bis        10  Std.        8,60 €                                8,80 €
bis        11  Std.        9,40 €                                9,60 €
bis        12  Std.         10,00 €                                
24 Std. Maximum 10,00 €                        24 Std. Maximum 10,00 €

Durch die Anpassung der Entgelte werden notwendige zusätzliche Beiträge zur Kostendeckung erzielt. Eine angemessene Anhebung der Parkgebühren ist deshalb aus betriebswirtschaftlicher Sicht unverzichtbar. Letztmalig wurde eine Anpassung zum 01.11.2010 durchgeführt.
Steigende Unterhaltungs- und Nebenkosten machen die Anpassung unumgänglich. Parkhäuser und Tiefgaragen stellen nach der Gemeindeordnung ein wirtschaftliches Unternehmen dar, das sich primär aus Entgelten zu finanzieren hat. Durch die Anpassung der Entgelte und der damit einhergehende Verbesserung der Einnahmesituation, soll dies gewährleistet werden.

Mit der Angleichung der Tarifregelung soll der Beitrag der Parkraumbewirtschaftung für eine sinnvolle Steuerung des Individualverkehrs zur Entlastung der Innenstadt auch für die Zukunft gewährleistet werden. Die Gebühren des Langzeitparkens sollen dazu bewegen, Berufspendler auf öffentliche Verkehrsmittel zu verlagern.
Die weiterhin günstigen Kurzzeitparkplätze beinhalten ein vernünftiges Angebot für den Wirtschafts-, Kunden- und Besucherverkehr und stellen damit eine wichtigen Beitrag zur Wahrung der Zentrumsfunktion der Innenstadt dar.

Wie der nachstehenden Tabelle (Gebührenvergleich) zu entnehmen ist, sind die Parkentgelte der städtischen Parkhäuser und Tiefgaragen auch nach der Entgeltanpassung im Vergleich zu anderen Städten unserer Größe und zu Städten im Rhein-Main-Gebiet weiterhin preisgünstig.

Gebührenvergleich







Parkgebühren der in der jeweiligen Innenstadt gelegenen Parkhäuser/ Tiefgaragen








Stand:
02.06.2014

 
 
 
 
 
Stadt
Einwohner
Objekt
1 Stunde
2 Stunden
3 Stunden
4 Stunden
24 Stunden
Bayreuth
74.000
TG/PH
     0,70 €
     2,10 €
     3,50 €
     4,90 €
    10,00 €
Schweinfurt
54.500
TG/PH
     1,00 €
     2,00 €
     3,00 €
     4,00 €
      9,00 €
Aschaffenburg
69.000
PH Luitpold
     1,00 €
     2,10 €
     3,20 €
     4,00 €
      8,00 €
Aschaffenburg
69.000
PH City-Galerie
     1,10 €
     2,20 €
     3,00 €
     3,80 €
  --- 
Aschaffenburg
69.000
TG/PH
     1,20 €
     2,40 €
     3,40 €
     4,00 €
    10,00 €
Bamberg I
70.000
TG/PH
     1,20 €
     2,40 €
     3,60 €
     4,20 €
      8,00 €
Passau
51.000
PH/TG
     1,20 €
     2,40 €
     3,60 €
     4,80 €
      8,40 €
Bad Homburg
52.000
PH/TG
     1,50 €
     3,00 €
     4,50 €
     6,00 €
    15,00 €
Würzburg
129.500
PH/TG
     1,50 €
     3,00 €
     4,00 €
     5,00 €
    11,00 €
Baden-Baden I
54.000
PH/TG
     1,50 €
     3,00 €
     4,50 €
     6,00 €
    15,00 €
Aschaffenburg
69.000
Parkschein- automaten
     1,50 €
     3,50 €
  ---
  ---
  --- 
Mainz I
202.000
TG/PH
     1,90 €
     4,10 €
     6,30 €
     8,50 €
    19,00 €
Wiesbaden I
275.000
TG/PH
     2,00 €
     4,00 €
     6,00 €
     8,00 €
    20,00 €
Fulda I
63.000
PH/TG
     2,00 €
     4,00 €
     6,00 €
     8,00 €
    25,00 €
Offenbach I
118.000
TG/PH
     2,00 €
     3,50 €
     5,00 €
     6,50 €
    15,00 €
Darmstadt I
140.000
PH/TG
     2,00 €
     4,00 €
     6,00 €
     8,00 €
    20,00 €
Hanau I
89.000
TG/PH
     2,40 €
     4,80 €
     7,20 €
     9,60 €
  ---
Frankfurt I
650.000
TG/PH
     3,00 €
     6,00 €
     9,00 €
   12,00 €
    25,00 €


Die Stadtwerke bitten um Zustimmung zur vorgeschlagenen Anpassung der Parkhausentgelte mit Wirkung zum 01.11.2014.

.Beschluss: 1

Den Ziffern 1 bis 3 des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 22.07.2014 (Anlage 5) wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit zugestimmt. Die Ziffern 1 bis 3 des Antrages sind damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Zu Ziffer 4 des Antrages von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (Anlage 5) sagt Werkleiter Dieter Gerlach zu, dass bis zum Herbst ein Konzept der Parkraumbewirtschaftung/Parkplatzmanagement vorgelegt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

.Beschluss: 3

Mit Wirkung zum 01.11.2014 werden die Parkentgelte für die städtischen Parkhäuser und die Tiefgaragen um 0,10 Euro für die jeweils ersten zwei Stunden angepasst.

Demnach beläuft sich zukünftig das Entgelt für das Parken bis zu einer Stunde auf 1,20 Euro. In der zweiten Stunde werden die Entgelte von 2,20 Euro auf 2,40 Euro angeglichen. Danach fallen, wie bisher, 0,80 Euro für jede weitere Stunde an.
Diese Entgeltregelung wird von Montag bis Samstag jeweils von 06.00 Uhr bis 20.00 Uhr angewandt.

Der Nachttarif, sowie der Sonn- u. Feiertagstarif bleiben unverändert bei 0,50 Euro für jede angefangene Stunde bestehen. In den Entgelten ist die jeweils gültige Umsatzsteuer enthalten.

Tarifregelung ab 01.11.2014:

bis        1    Std.                1,20 €
bis        2    Std.                2,40 €
bis        3    Std.                3,20 €
bis        4    Std.                4,00 €
bis        5    Std.                4,80 €
bis        6    Std.                5,60 €
bis        7    Std.                6,40 €
bis        8    Std.                7,20 €
bis        9    Std.                8,00 €
bis        10  Std.                8,80 €
bis        11  Std.                9,60 €
bis        12  Std.                10,00 €
       24-Std. Maximum        10,00 €

ab 20.00 Uhr bis 6.00 Uhr jede angefangene Stunde 0,50 €.
Sonn- und Feiertags gilt für jede angefangene Stunde ein Entgelt von 0,50 €. Ausgenommen hiervon sind Sonderveranstaltungen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:06 Uhr