Datum: 23.09.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:25 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/7/1/14 SPNr. PVS/7/1/14
2pvs/7/2/14 Becken Willigisbrücke - Vorstellung des Planungskonzeptes durch das Büro Unger, Darmstadt
3pvs/7/3/14 Duccastraße; - Vorstellung der Planung
4pvs/7/4/14 EFRE - Förderprogramm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014 - 2020
5pvs/7/5/14 Bebauungsplan für das Gebiet "Südwestlich Medicusstraße", Nr. 4/6; - Übertragung der vereinfachten Baulandumlegung für den westlichen Bereich des Bebauungsplanes auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg
6pvs/7/6/14 Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg
7pvs/7/7/14 Ausbau der Bahninfrastruktur im Raum Aschaffenburg; Meldungen zum Bundesverkehrswegeplan sowie Planungen der DB zum Ausbau der Strecke Frankfurt - Gelnhausen - Fulda; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.03.2013 bzw. Anfrage vom 04.07.2014
8pvs/7/8/14 Seidelstraße: Umbau der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges; - Vorstellung der Planung
9pvs/7/9/14 Feuergäßchen; - Schließung in den Nachtstunden - Zustimmung
10pvs/7/10/14 Gartenmarkt Löwer Goldbach; - Vereinfachtes Raumordnungsverfahren - Stellungnahme
11pvs/7/11/14 Einrichtung einer Einbahnstraße im Langen Weg
12pvs/7/12/14 LKW-Verbot in der Schillerstraße; - Bericht - Antrag der KI vom 26.05.2014 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.02.2014 und vom 10.03.2014 wegen "Verkehrskonzept Damm - Geschwindigkeitskontrollen Schillerstr." und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung zum Thema "Geschwindigkeitskontrollen" vom 01.04.2014 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.06.2014 wegen "Lkw-Verbot Schillerstraße- Beschilderung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.08.2014 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2014 (Ziffer 3) wegen "Schillerstraße Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbots" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.08.2014
13pvs/7/13/14 Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Erika Haas vom 26.05.2014 wegen "Geschwindigkeitsüberprüfung auf der Hanauer Str. Richtung Stadtmitte" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2014
14pvs/7/14/14 Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 23.03.2014 wegen "Alternativplanung alte Ortsdurchfahrt Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2014
15pvs/7/15/14 SPNr. PVS/7/15/14

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1. / pvs/7/1/14. SPNr. PVS/7/1/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 1pvs/7/1/14

.Beschluss:

1. Der mündliche Bericht der Verwaltung üb er den Stand der Straßenbauarbeiten in der Lindenallee wird zur Kenntnis genommen.

2. Die Verwaltung teilt mit, dass die Lindenallee spätestens am 17.10.2014 wieder dem Verkehr freigegeben werden kann.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/7/2/14. Becken Willigisbrücke - Vorstellung des Planungskonzeptes durch das Büro Unger, Darmstadt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 2pvs/7/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bereich Willigisbrücke ist schon immer ein „Knotenpunkt“ der Abwasserentsorgung der Stadt Aschaffenburg. Auf engem Raum befinden sich hier derzeit vier Regenüberlaufbauwerke (RÜ), zwei Hebewerke, der Hauptsammler Main der Stadt Aschaffenburg sowie der historische Auslasskanal in der Löherstraße, ein gemauertes Bauwerk mit den Abmessungen 2,3 m Höhe und 1,95 m Breite.
Die Situation ist problembelastet, das RÜ-Bauwerk in der Ankergasse funktioniert nicht gemäß den gültigen technischen Vorgaben, auch die RÜ`s in der Löherstraße (Höhe Parkhausausfahrt bzw. Brückenkopf) müssen umgebaut bzw. aufgelassen werden. Problemfrei ist hier lediglich der RÜ am unteren Ende der Dalbergstraße.
Der Mainsammler verfügt südlich der Willigisbrücke über ein großes Pumpwerk, in dem das gesamte ankommende Wasser gehoben wird. Die Pumpen dort sind nass aufgestellt und extrem störungsanfällig (ca. 1-2 Schadensereignisse pro Woche), die Arbeitsbedingungen für die Mitarbeiter des Bauhofes bei Reparaturmaßnahmen an diesem Pumpwerk sind, vor allem im Winter bei Frost, unzumutbar, die Reparaturkosten durch die vielen Störfälle sehr hoch. Ein großes Problem stellt auch die mangelhafte Stromversorgung dieses Pumpwerkes dar.
Bei Hochwasserereignissen ist das historische Fischerviertel zudem massiv von Rückstauerscheinungen (voll laufende Keller in der Unteren Fischergasse und deren Nebengässchen) aus dem Fluss bedroht, die mit dem momentanen Zustand nicht zu lösen sind. Hier muss eine Hochwassersanierung der Kanalisation durchgeführt werden.
Das Regenrückhaltebecken an der Willigisbrücke ist schon seit vielen Jahren in der Diskussion. Auch nach der neuen SMUSI-Überrechnung des Stadtgebietes ist an dieser Stelle ein großes Becken von Nöten. Das benötigte Volumen hier beträgt ca. 2000 m³ Rückhaltevolumen. Aktuell zeichnet sich ein Beckenstandort nördlich der Floßhafenstraße ab (unterhalb der Parkbastion am südlichen Ende der Suicardusstraße).
Das Ingenieurbüro Unger, Darmstadt, wurde beauftragt, in einer Studie Lösungsmöglichkeiten für den Bereich Willigisbrücke zu erarbeiten. Diese Studie liegt inklusive einer groben Kostenabschätzung nun vor und wird vom beauftragten Büro in einer PowerPoint-Präsentation vorgestellt und erläutert.
Dabei wird das Untersuchungsgebiet in vier Teilbereiche aufgegliedert, die nahezu unabhängig voneinander zu lösen und abzuarbeiten sind. Allerdings gibt es eine sinnvolle zeitliche Gliederung, die sich aus technischen Gesichtspunkten (und Zusammenhängen), aus realisierungstechnischen Details (wann und wie sind die Maßnahmen umsetzbar) und nicht zuletzt auch aus Finanzierungsaspekten begründet.
Die vier Sanierungsbereiche sind (in der Reihenfolge genannt, die die Verwaltung und das Ingenieurbüro präferieren):
1)        Sanierung und Hochwasserentlastung Fischerviertel (geringster Planungsvorlauf, relativ geringe Kosten)
2)        Neubau Pumpwerk Mainsammler
3)        Bau des RÜB Willigisbrücke
4)        Umbau und Sanierung der Situation in der Löherstraße

.Beschluss:

1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt das vorgestellte Sanierungskonzept (Anlage 1)
zustimmend zur Kenntnis.

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die weiteren Verfahrensschritte gemäß der in der Begründung
dargestellten Reihenfolge (Anlage 1) durchzuführen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, für den Sanierungsbereich Fischerviertel die Planung zu
beauftragen und die Umsetzung der Maßnahme mit Baubeginn Herbst 2015 vorzubereiten.

4. Der heute seitens der SPD-Stadtratsfraktion eingebrachte Antrag, dass bei den weiteren Planungen eine Risikoanalyse bzw. „Worst-Case-Szenario“ einbezogen werden soll, wird berücksichtigt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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3. / pvs/7/3/14. Duccastraße; - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 3pvs/7/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Arbeitskreis Verkehr wurden am 27.03.2014 zwei Möglichkeiten zur Straßenraumgestaltung vorgestellt und besprochen. Beide Entwürfe basierten darauf, dass ein Rechtsabbiegen aus der Duccastraße nicht mehr möglich ist. Beabsichtigt war, die Planung am 08.04.2014 im Planungs- und Verkehrssenat vorzustellen. Jedoch wurde der Tagesordnungspunkt zurückgestellt, da zwischenzeitlich die Polizei eine Stellungnahme zu der beabsichtigten Umgestaltung abgegeben hat. Kritikpunkt war die Verlagerung des Verkehrs aufgrund des Linksabbiegegebots im Hinblick auf die Schulwegsicherheit sowie verschiedener sozialer Einrichtungen.

Aus diesem Grund wurde ein neuer Entwurf entwickelt.

Bestand:

Die Duccastraße in ihrem heutigen Zustand besitzt eine Fahrbahnbreite zwischen den Bordsteinen von 7,0 m. Sie dient als Zufahrt zum Regionalen Omnibusbahnhof (ROB) und wird täglich von ca. 700 Bussen passiert (max. Belastung freitags an Schultagen mit 715 Bussen, davon 491 Stadtbusse und 224 Regionalbusse).

In Fahrtrichtung auf der linken Seite kann auf der Fahrbahn geparkt werden. Es stehen hier 10 legale Parkstände zur Verfügung. Auf der gegenüberliegenden Seite mit der Möglichkeit zum Teil auf dem Gehweg zu parken, ein Behindertenstellplatz, zeitlich begrenzt für zwei Stunden, sowie ein Stellplatz im eingeschränkten Halteverbot. Die Gehwege besitzen eine Breite von ca. 2,30 m. Auf Höhe des Aufstellbereichs zum Links- bzw. Rechtsabbiegen sind Poller platziert, um das Parken auf den Gehwegen zu unterbinden.


Zukünftige Straßenraumgestaltung:

Auch zukünftig wird die Möglichkeit zum Links- bzw. Rechtsabbiegen beibehalten, um eine Verlagerung des Verkehrs zu vermeiden. Die Aufteilung des Querschnitts bleibt gegenüber dem derzeitigen Zustand nahezu unverändert: Gehwegbreite ca. 2,25 m, Breite zwischen den Bordsteinen 7,10 m. Die eigentliche Fahrgassenbreite ergibt sich zu 4,50 m. Um ein unerlaubtes Gehwegparken zu unterbinden sind Poller geplant, so dass eine effektiv nutzbare Breite von ca. 1,60 m übrig bleibt.

Zur Aufwertung des Straßenzugs sind insgesamt drei Pflanzbeete geplant: rechts im Einmündungsbereich zur Weißenburger Straße sowie etwa mittig jeweils links und rechts. In dem mittig gelegenen linken Pflanzbeet kann eine Baumpflanzung mit einer Gleditschie oder Säulenhainbuche vorgenommen werden.

Gleichzeitig dienen die Pflanzbeete dazu, den Beginn der Parkstände zu markieren und die Duccastraße zu gliedern. Insgesamt stehen 5 Parkstände sowie ein Behindertenparkplatz zur Verfügung. Im Bereich des Behindertenparkplatzes ist der Gehweg auf 1,35 m verengt. Um das Einschwenken und Aufstellen von Gelenkbussen in die Linksabbiegespur zur ermöglichen, sind linksseitig nur zwei Parkstände geplant. Gehwegparken ist nicht mehr vorgesehen.

Als Belag für die Gehwege ist ein Betonverbundsteinpflaster angedacht.

Die Kosten für den Umbau der Duccastraße betragen ca. 262.000 Euro brutto.

.Beschluss:

1.Der Bericht zur Verkehrsführung der Duccastraße und der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom
19.09.2014 (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

2. Aufgrund des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion werden die Entscheidungen über die Umgestaltung der Duccastraße und über den Antrag der UBV vom 19.09.2014 mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/7/4/14. EFRE - Förderprogramm Investitionen in Wachstum und Beschäftigung Bayern 2014 - 2020

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 4pvs/7/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadtverwaltung hat dem Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) am 15.07.2014 über die Bewerbung der Bachgauer Allianz zum EFRE-Förderprogramm berichtet. Der Bewerbung wurde zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, das mehrstufige Bewerbungsverfahren fortzusetzen. Aus der Mitte des Stadtrates wurde gewünscht, regelmäßig über den Projekt  - und Bewerbungsfortschritt informiert zu werden. Die beabsichtigten Förderprojekte sollen im Einzelnen zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Zum Stand der Bearbeitung des IRE

Nach Auftragserteilung an das Gutachterbüro Professor Schirmer Architekten und Stadtplaner, Würzburg, haben die Arbeiten zum IRE Anfang August diesen Jahres mit einer Auftaktveranstaltung aller Allianzgemeinden (Markt Großostheim, Markt Stockstadt, Markt Sulzbach, Gemeinde Niedernberg, Stadt Aschaffenburg) begonnen. Zunächst standen organisatorische Aufgabenstellung zur Klärung an. Die Projektvorstellungen und Zielsetzungen der Allianzgemeinden wurden im Detail erörtert und ein Zeitplan verabschiedet. Die Konkretisierung der möglichen Förderprojekte wie sie bislang in der zweiten Bewerbungsphase der Regierung von Unterfranken und der Obersten Baubehörde mitgeteilt wurden und im IRE zu konkretisieren sind, werden am 17.09.2014 im Rahmen eines eintägigen Workshops mit allen Allianzgemeinden erörtert und vertiefend bearbeitet.

Aufgrund der laufenden Gespräche mit den Bürgermeistern der Allianzgemeinden können die Ergebnisse in der vorliegenden Beschlussvorlage nicht schriftlich dargestellt werden. Es wird deshalb in der Planungs- und Verkehrssenatssitzung am 23.09.2014 ein mündlicher Ergebnisbericht gehalten.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zum EFRE – Förderprogramm (Bewerbung der Bachgauer Allianz) über den Stand der Bearbeitung des integrierten räumlichen Entwicklungskonzeptes (IRE) wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / pvs/7/5/14. Bebauungsplan für das Gebiet "Südwestlich Medicusstraße", Nr. 4/6; - Übertragung der vereinfachten Baulandumlegung für den westlichen Bereich des Bebauungsplanes auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 5pvs/7/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) ist/war Eigentümerin der Grundstücke Flurnrn. xx der Gemarkung Aschaffenburg, den sogenannten „Spessart-Gärten“. Diese sind Teil einer ehemaligen Wohnsiedlung der Amerikanischen Streitkräfte (Travis-Park), die in den 1950er Jahren in offener Zeilenstruktur erbaut wurden. Der US-Standort Aschaffenburg wurde seit Anfang der 1990er Jahre in mehreren Phasen aufgelöst und die Liegenschaften Zug um Zug an die Bundesvermögensverwaltung und in der Folge an die BImA zurückgegeben.

Der Gebäudebestand und die Versorgungsinfrastruktur des Travis-Parks waren auf die Verhältnisse der US-Armee zugeschnitten und entsprachen nicht den Erfordernissen einer modernen Stadtplanung. Zur Entwicklung der Liegenschaft (Flächenkonversion) wurde ein Gutachterverfahren zur städtebaulichen Neuordnung durchgeführt und im Einvernehmen mit der BImA in Form des Bebauungsplanes Nr. 4/6 in verbindliches Baurecht umgesetzt. im Rahmen der Neuordnung wurden/werden Teile des Bestandes abgebrochen, um eine maßvolle Verdichtung und stadträumliche Fassung des Baugebietes zu erreichen. Durch Rücknahme vorhandener Erschließungsflächen soll eine Verkehrsberuhigung erreicht und zur Nachverdichtung neue Erschließungsflächen geschaffen werden.

Die BImA beabsichtigt, die in ihrem Eigentum stehenden Grundstücke im Einvernehmen mit der Stadt sukzessive zu entwickeln und die nach Maßgabe des Bebauungsplanes parzellierten Flächen zu veräußern oder durch Dritte nutzen zu lassen. Dies wird sich voraussichtlich über einen Zeitraum von mehreren Jahren erstrecken. Die erforderliche Erschließung des Bereiches soll im Auftrag der BImA durch die Stadt Aschaffenburg vorgenommen werden. Die neu geschaffenen Erschließungsanlagen, sowie die sich nicht bereits im Eigentum der Stadt befindlichen Erschließungsanlagen werden anschließend auf die Stadt übertragen. Hierzu wurde eine entsprechende städtebauliche Vereinbarung mit Erschließungsvertrag abgeschlossen, der neben den Einzelheiten der Bauplanung und Baudurchführung u.a. auch die Kostentragungspflicht regelt.

Die hierbei erforderliche Grundstücksneuordnung zwischen Stadt und BImA soll nicht in Form zahlreicher notarieller Kauf-/Tauschverträge mit anschließenden Einzelvermessungen, sondern in Form einer vereinfachten Baulandumlegung (früher als „Grenzregelungsverfahren“ bekannt) durchgeführt werden. Dieses Verfahren hat sich hierzu bewährt. So konnten im Bereich des Baugebietes „Am Rosensee“ die Vermessung und Abmarkung der neu parzellierten Baugrundstücke und Erschließungsanlagen bereits durch vier vereinfachte Umlegungsverfahren problemlos und erfolgreich abgeschlossen werden.

Für den westlichen Bereich des Bebauungsplanes „Südwestlich Medicusstraße“, Nr. 4/6, soll nun ebenfalls eine vereinfachte Umlegung (voraussichtlich in mehreren zeitnahen Verfahrensabschnitten entsprechend den Straßenausbauarbeiten) durchgeführt werden.

Für die Anordnung der vereinfachten Umlegung bedarf es gemäß § 80 Abs. 2 Satz 2 BauGB keines Stadtratsbeschlusses („Einer Anordnung der vereinfachten Umlegung durch die Gemeinde bedarf es nicht.“). Die Übertragung der Befugnis zur Durchführung der Umlegung auf das staatliche Vermessungsamt gemäß § 46 Abs.4 Satz 1, § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB hat jedoch durch den Stadtrat zu erfolgen („Die Gemeinde kann ihre Befugnis zur Durchführung der Umlegung … übertragen.“).

.Beschluss:

Zur Verwirklichung der ordnungsgemäßen Bebauung und planmäßigen Nutzung des Grund und Bodens wird für den westlichen Bereich des Bebauungsplanes „Südwestlich Medicusstraße“, Nr. 4/6 (westlich Lautenschläger Straße), eine vereinfachte Baulandumlegung (§§ 80 ff BauGB) durchgeführt.

Die Befugnis zur Durchführung der vereinfachten Umlegung gemäß § 80 Abs. 3 BauGB wird gemäß § 46 Abs. 4 Satz 1 BauGB in Verbindung mit § 80 Abs. 5 Satz 2 BauGB auf das Staatliche Vermessungsamt Aschaffenburg übertragen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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6. / pvs/7/6/14. Planfeststellungsverfahren für die Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 6pvs/7/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Aufgabenstellung
Für die  Errichtung einer Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen an der Bundesautobahn A 3 in Aschaffenburg läuft derzeit das Planfeststellungsverfahren bei der Regierung von Unterfranken. Mit der Lärmschutzwand soll die rund 890 m lange Lücke zwischen den Stadtteilen Strietwald und Damm geschlossen werden. Der Stadtrat (Planungs- und Verkehrssenat) hat in seiner Sitzung am 11.3.2014 den Sachverhalt ausführlich beraten und der Stellungnahme der Verwaltung zugestimmt. Die Stadt Aschaffenburg befürwortet diesen Lärmschutz, da er  die Wohnverhältnisse in den der Autobahn nahe gelegenen Siedlungsräumen spürbar verbessert (Planfall). Für rund  500 Gebäude in Damm und Strietwald sind mit der hochabsorbierenden Lärmschutzwand Lärmminderungen von mindestens 1,5 dB(A) bis zu über 4 dB(A) gegenüber der Bestandssituation zu erwarten.
In ihrer Stellungnahme hat die Stadt Aschaffenburg die Autobahndirektion Nordbayern aber auch aufgefordert den Belangen der Fahrbachsiedlung nach Schutz vor Verkehrslärm ausreichend Rechnung zu tragen und aufzuzeigen, welche ergänzenden lärmschutztechnischen Maßnahmen hierfür geeignet sind. Durch die Lärmschutzwand werden durch Schallreflexionen an insgesamt 54 Gebäuden im Bereich der Fahrbachsiedlung leichte Erhöhungen der Schallpegel prognostiziert. Bei drei Gebäuden wurden Schallpegelerhöhungen zwischen 1 dB(A) und 1,2 dB(A) und bei 51  Anwesen Schallpegelerhöhungen kleiner als 1,0 dB(A) errechnet.
Die Autobahndirektion Nordbayern  ist dem Wunsch der Stadt Aschaffenburg nachgekommen und hat ergänzende Berechnungen in zwei Varianten durchgeführt um aufzuzeigen mit welchen Maßnahmen Lärmpegelerhöhungen im Bereich der Fahrbachsiedlung vermieden werden könnten .

2.        Variantenbetrachtung
Hierzu wurden 2 Varianten betrachtet:
Variante 1:  Erhöhung der Lärmschutzwände von 6 m auf 7 m
Bei der Variante 1 wurde untersucht, wie sich nördlich der A 3 zwischen  Bau-km 213+155 und 213+240 sowie zwischen Bau-km 213+365 und 213+420 eine Erhöhung der vorhandenen Lärmschutzwände von 6m auf 7m auswirken würde. Auf der Fahrbachtal-Brücke wurde die bestehende Lärmschutzwand mit 4,50m berücksichtigt, da eine Wanderhöhung auf dem Brückenbauwerk statische Probleme mit sich bringen würde. Die Autobahndirektion errechnet aufgrund der Reflexionswirkung an der neu geplanten südlichen Lärmschutzwand auch weiterhin geringe Mehrbelastungen für die Fahrbachtal-Siedlung.

Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Planfall
Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Variante 1
Pegelsteigerungen
Tags/nachts
25
34
=0,5 dB(A)
26
17
>0,5 dB(A) =1,0 dB(A)
3
0
<1,0 dB(A) =1,2dB(A)

Die Kosten für die Variante 1 gibt die Autobahndirektion mit 290.000€ an.

Variante 2: Verlängerung der westlichen Lärmschutzwand um 180 m
In der Variante 2 wurde die vorhandene Lärmschutzwand mit 6m Wandhöhe in Richtung Westen bis über die Unterführung an der Steinbacher Straße hinaus verlängert. Die Wand beginnt bei Bau-km 212+975, wird über die Unterführung mit 4,50m Höhe geführt und verläuft dann bis zur vorhandenen Lärmschutzwand mit 6m Höhe weiter. Auch bei dieser Maßnahme würden geringe Mehrbelastungen für die Fahrbachtal-Siedlung verbleiben. Die Herstellungskosten lägen nach Mitteilung der Autobahndirektion bei ca. 300.000€.

Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Planfall
Anzahl der Wohngebäude mit Lärmsteigerungen
Variante 2
Pegelsteigerungen
Tags/nachts
25
32
=0,5 dB(A)
26
10
>0,5 dB(A) =1,0 dB(A)
3
0
<1,0 dB(A) =1,2dB(A)

3.        Bewertung
Zusammenfassend wird festgestellt, dass durch die beiden Varianten nur sehr geringe Pegelminderungen im Vergleich zum Planfall der Planfeststellung erzielt werden können. An den drei am stärksten durch die Reflexionen betroffenen Gebäude betragen die Verringerungen des Schallpegels je nach Variante gegenüber dem Planfall zwischen 0,2 dB(A) bis 0,7 dB(A). Je nach Immissionsort belaufen sich dann die Schallpegelerhöhungen gegenüber dem Bestandsfall nach Umsetzung der Varianten 1 oder 2 aber immer noch auf 0,3 dB(A) bis 1,0 dB(A).
Änderungen des Schallpegels durch Verkehrsgeräusche sind erst ab einer Pegeländerung von etwa 1 dB(A) hörbar, eine Erhöhung oder Erniedrigung des Verkehrslärmpegels wird ab etwa 3 dB(A) spürbar wahrgenommen. Durch den Bau der Lärmschutzwand mit integrierten Fotovoltaikelementen liegen die Schallpegeländerungen im Planfall aufgrund von Reflexionen damit bei lediglich drei Gebäuden im hörbaren Bereich.
Aus Sicht der Stadt Aschaffenburg wird daher die Verwirklichung der Lärmschutzwand gemäß Planfeststellung weiterhin befürwortet da sie spürbare Lärmminderungen für die Stadtteile Damm und Strietwald ergibt. Eine Umsetzung der neu gerechneten Varianten ist aufgrund der geringen Veränderungen und den Baukosten unverhältnismäßig. Den am stärksten durch die Reflexion betroffenen Immissionsorten könnten im Bedarfsfall Förderungen zu passiven Lärmschutzmaßnahmen angeboten werden.  Eine weitere Stellungnahme durch die Stadt Aschaffenburg wird nicht veranlasst.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung zur ergänzenden Lärmschutzberechnung der Autobahndirektion Nordbayern im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens wird zur Kenntnis genommen. Eine weitere Stellungnahme durch die Stadt Aschaffenburg wird nicht veranlasst.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. / pvs/7/7/14. Ausbau der Bahninfrastruktur im Raum Aschaffenburg; Meldungen zum Bundesverkehrswegeplan sowie Planungen der DB zum Ausbau der Strecke Frankfurt - Gelnhausen - Fulda; - Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 18.03.2013 bzw. Anfrage vom 04.07.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 7pvs/7/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I.        Bundesverkehrswegeplan
Die Anfrage der Grünen-Stadtratsfraktion war Anlass, die IHK Aschaffenburg und den Bayernhafen Aschaffenburg um eine Stellungnahme zu bitten, da beide Akteure sich eigenständig in das derzeit laufende, mehrstufige Aufstellungsverfahren für den neuen Bundesverkehrswegeplan 2015 eingebracht haben. Die Vorschläge von der IHK Aschaffenburg und Bayernhafen Aschaffenburg sind von diesen beiden Institutionen ohne Rücksprache mit der Stadtverwaltung ergangen. Nähere Ausführungen hierzu enthalten die beiliegenden Stellungnahmen.
Die Stadtverwaltung hat sich völlig unabhängig von den Aktivitäten von IHK und Bayernhafen während der Laufzeit des „Vorschlagverfahrens“ mit den Nahverkehrsbeauftragten der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg kurzgeschlossen und, entsprechend der Beschlusslage des Stadtrats im Rahmen des Verkehrsentwicklungsplans, den Ausbau der Maintalbahn einschließlich Elektrifizierung als geeignetes Projekt definiert. Dieses abgesprochene Projekt wurde dann auch durch den Nahverkehrsbeauftragten im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung in das Aufstellungsverfahren eingebracht. Erfreulicherweise hat auch der Freistaat Bayern sich dieser Position angeschlossen, so dass in den Projektvorschlägen für den Bundesverkehrswegeplan, die seit Mai 2014 öffentlich bekannt sind, der Ausbau der Maintalbahn verankert ist. Die Listen der jetzt vorliegenden Projektvorschläge sind im Internet veröffentlicht.
Der Deutsche Städtetag hat im Juni 2014 mitgeteilt, dass „im nächsten Schritt das zuständige Bundesministerium die „Bundesverkehrswegeplan-Fähigkeit“ der Projektvorschläge überprüfen wird. Dabei werden z. B. fehlende Daten gesammelt, Doppelungen herausgenommen oder Projekte zusammengefasst. Im Laufe des zweiten Halbjahres 2014 würde damit begonnen, die Projekte auf Basis der aktualisierten Verkehrsprognose 2030 zu bewerten. Dabei werden unter anderem das Nutzen-Kosten-Verhältnis sowie Umwelt- und Raumordnungsbelange untersucht. Dieser Prozess werde bis weit in das Jahr 2015 andauern. Eine Einordnung der Projekte in Priorisierungskategorien könne erst nach Abschluss der Projektbewertung erfolgen“.
Das weitere Aufstellungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan, kann einer Graphik des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, die im Internet veröffentlicht ist, entnommen werden. Danach besteht in allen weiteren Arbeitsschritten die Möglichkeit der Information und beim Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan der erst auf der Basis der Bewertung der Prognose erstellt werden wird, ausdrücklich die Möglichkeit zur schriftlichen Stellungnahme. Ein exakter Zeitplan wird jedoch seitens des Ministeriums nicht angegeben. Der Referentenentwurf soll voraussichtlich im zweiten Halbjahr 2015 vorliegen. Für Ende 2015 ist der abschließende Kabinettsbeschluss vorgesehen.
II. Ausbau der Bahnstrecke Frankfurt - Fulda
Die Deutsche Bahn AG hat zur Erarbeitung der erforderlichen Planungsgrundlagen und Planungsunterlagen für die Ertüchtigung bzw. den Ausbau der Bahnstrecke Hanau – Fulda ein Dialogforum eingerichtet. Im Dialogforum arbeiten 3 Arbeitsgruppen. Die Arbeitsgruppe 1 befasst sich mit dem Ausbau der Strecke Hanau – Gelnhausen, die Arbeitsgruppe 2 mit dem Ausbau der Strecke Gelnhausen – Fulda einschließlich der möglichen sogenannten Mottgers-Spange, die Arbeitsgruppe 3 bearbeitet zusätzlich Ertüchtigungsmaßnahmen der Strecke Aschaffenburg – Würzburg. Die Ergebnisse der Arbeitsgruppen werden in das gesamte Dialogforum eingebracht. Derzeit tagen die Arbeitsgruppen. Im Dialogforum vertreten sind die IHK Aschaffenburg, die Regierung von Unterfranken, die Kreisgruppe des BUND, die Initiative Bahndreieck Frankfurt – Würzburg, der VCD, die Stadt Aschaffenburg, die Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg sowie der Landtagsabgeordnete Mütze. Die Vertreter sprechen ihre Vorgehensweise soweit möglich untereinander ab und konnten erreichen, dass die Arbeitsgruppe 3 ihre erste Sitzung im Landratsamt Aschaffenburg durchführen wird.
Die Stadt Aschaffenburg ist in Absprache mit den anderen Vertretern aus der Region Bayer. Untermain in der Arbeitsgruppe 2 durch Stadtentwicklungsreferent Bernhard Keßler vertreten. Alle anderen Vertreter der Region Bayer. Untermain wollten in der Arbeitsgruppe 3 mitarbeiten. Herr Keßler wird jedoch als Gast in der Arbeitsgruppe präsent sein.
Unter den Vertretern des Bayer. Untermains besteht absoluter Konsens, dass der Ausbau der Bestandsstrecke Aschaffenburg – Würzburg vorrangig in die Diskussion eingebracht wird. Die Mottgers-Spange ist für alle Beteiligten keine hinnehmbare Alternative, sofern die Mottgers-Spange eine Anbindung noch in Würzburg erhält.
Es ist festzustellen, dass die Deutsche Bahn um ein Höchstmaß an Transparenz bemüht ist, und in Kauf nimmt, dass dadurch der Diskussions- und Entscheidungsprozess sehr in die Länge gezogen wird. Der Bundesverkehrswegeplan unterstellt jedoch in seiner Verkehrsprognose, dass bis zum Jahr 2030 die Strecke Hanau – Fulda ausgebaut ist. Eine Festlegung, welche der dazu erforderlichen Streckenertüchtigungen gebaut werden soll, gibt es, wie die Deutsche Bahn auf Nachfrage mehrmals öffentlich bestätigte, nicht. Aus Sicht der Verwaltung sind daran jedoch durchaus Zweifel angebracht, denn die „Mottgers-Spange“ wird seitens der Vertreter der Bahn immer wieder mit Nachdruck und vielen Details in die Diskussion eingebracht.
Die aktuelle Arbeitsphase befasst sich nun mit der Zusammenstellung der notwendigen Planungsgrundlagen. Dabei ist seitens der Region Bayer. Untermain darauf zu achten, dass aufgrund der länderübergreifenden Betrachtung in Bayern und Hessen für die Bundesländer nicht unterschiedliche Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Diese Gefahr besteht, wenn kritiklos amtliche Daten oder Detailbereitungen übernommen werden (so ist beispielsweise ein bayerisches Biotop etwas anderes als ein hessisches Biotop).

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, ihr Engagement in den Partizipationskreisen der DB zum Ausbau der Strecke Frankfurt-Hanau-Gelnhausen-Fulda fortzuführen und darüber regelmäßig im Stadtrat zu berichten.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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8. / pvs/7/8/14. Seidelstraße: Umbau der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges; - Vorstellung der Planung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 8pvs/7/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Am 17.12.2013 kam es am Fußgängerüberweg (lfd.Nr. 204) Seidelstraße in Höhe des Friedhofes zu einem Schulwegunfall, bei dem ein 7-jähriges Schulkind leicht verletzt wurde. Der Schüler überquerte die Fahrbahn auf dem Fußgängerüberweg (FGÜ) mit seinem Tretroller von der Seite des Friedhofes in südliche Richtung. Zeitgleich fuhr ein PKW in Richtung Berufsschule. In Fahrt-richtung Hafen stand nach dem FGÜ ein Bus, weshalb die Sicht des PKW-Fahrers eingeschränkt war und er das Kind übersah. Der Pkw erfasste das Kind.

Wenn sich an einem FGÜ Unfälle mit Personenschaden ereignet haben, ist zu prüfen, welche Maßnahmen gegen die Unfallgefahren geeignet und erforderlich sind. Lassen sich bestehende Gefahren nicht ausreichend durch ergänzende Maßnahmen verringern, ist der FGÜ durch eine andere Querungshilfe zu ersetzen (Nr. 1 Abs. 4 der Richtlinien für FGÜ).

Dieser Forderung kommt die nun vorliegende Planung nach:

Die Haltestellen werden so angeordnet, dass sie in Fahrtrichtung jeweils vor dem FGÜ liegen. Mit dieser Positionierung wird verhindert, dass die Sicht auf querungswillige Fußgänger durch haltende Busse verdeckt wird. Die Länge der Haltestelle ist für die Ein- und Ausstiege eines Gelenkbusses bemessen. Der FGÜ liegt zwischen den Haltestellen, so dass beim Halten eines Gelenkbusses, entgegen des jetzigen Zustands, dieser grundsätzlich freigehalten wird. Um ein Überholen des haltenden Busse zu verhindern, werden begrünte Mittelinseln angeordnet.

Hinsichtlich der Barrierefreiheit wird der FGÜ mit einer geteilten Querung für Seh- und Geh-behinderte ausgestattet. Gleichzeitig wird die Beleuchtung verbessert. Das Auffinden der Haltestelle bzw. des FGÜ wird durch taktile Leitelemente sowie kontrastfarbenem Pflaster den Sehbehinderten erleichtert.

Die Warteflächen der Haltestellen werden analog bestehender Bushaltestellen mit einem Beton-pflaster mit granitfarbener Natursteinoberfläche befestigt und mit einem Sonderbord ausgestattet, so dass diese barrierefrei sind.

Die Kosten für den Umbau der Haltestellen einschließlich des Fußgängerüberweges betragen ca. 218.000 EUR brutto.

.Beschluss:

1.        Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die vorgestellte Planung zur Umgestaltung der Bushaltestellen und des Fußgängerüberweges (Anlage 3) zur Kenntnis.

2.        Der Umgestaltung (Anla ge 3) wird zugestimmt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, die Maßnahme baldmöglichst unter Berücksichtigung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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9. / pvs/7/9/14. Feuergäßchen; - Schließung in den Nachtstunden - Zustimmung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 9pvs/7/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Feuergäßchen verbindet auf kurzem Wege den Kreuzungsbereich Badergasse / Riesengasse mit der Sandgasse und weiter durch die Freihofsgasse mit dem Freihofsplatz. Es stellt eine - vor allem tagsüber - häufig benutzte Fußwegeverbindung dar. Wegen der vorhandenen Treppenanlage im Bereich der Anwesen Sandgasse 21 und 23 ist diese Verbindung nicht barrierefrei und auch für Radfahrer nicht benutzbar. Hier verläuft ein Teilabschnitt der Gasse über die privaten Grundstücke FlstNrn. XXX und XXX.

Das Feuergäßchen ist - mit Ausnahme des Abschnitts, der über Privatgelände verläuft - als „beschränkt öffentlicher Weg“ mit der „Widmungsbeschränkung: Nur Fußgängerverkehr“ gewidmet. Im Bereich des Privatgrundstücks handelt es sich um einen „Eigentümerweg - Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger“.

Derzeit entsteht entlang des Feuergäßchens ein Neubau. In diesem Zusammenhang soll die Wegetrasse - beginnend ab der Zufahrt zu FlstNr. XXX - entsprechend den Vorgaben des Stadtbodenkonzepts neu gestaltet werden. Im Rahmen des Neubaus entsteht entlang des Feuergäßchens eine von der Öffentlichkeit nutzbare Wegefläche auf Privatgrund. Der Bauherr hat sich bereiterklärt, diese in gleicher Weise auszubauen wie das Feuergäßchen. Dadurch verdoppelt sich nahezu die heutige Wegebreite von ca. 2 m. Die Zugänge zu diesem Neubau befinden sich - mit Ausnahme einer Wohnung - nicht in diesem Abschnitt, sondern an der zur Badergasse orientierten Platzfläche.

Am südlichen Ende mündet das Feuergäßchen in eine breite Passage auf dem mit dem Anwesen Sandgasse 21 bebauten Grundstück FlstNr. XXX (Fa. „XXX“). Am nördlichen Ende dieser Passage bestehen die Hauszugänge zu den Anwesen Sandgasse 21 und 23.

In den Sitzungen des „Initiativkreises Innenstadt“ wurden wiederholt Klagen geführt über die Nutzung dieser Passage in den Nachtstunden, vorwiegend durch Jugendliche, die diese als Treffpunkt und Unterstellmöglichkeit nutzen, dort Alkohol konsumieren, und die Nachbarschaft durch starken Lärm in ihrer Nachtruhe stören. Es wurde bereits mehrfach diskutiert, daher das Feuergäßchen in den Nachtstunden zu schließen.

Dem Einbau eines Tores direkt an der Sandgasse steht aber die Notwendigkeit entgegen, weiterhin die Hauszugänge zu den Anwesen Sandgasse 21 und 23 erreichen zu müssen. Auf Grund des Einbaus der notwendigen Technik mit Haussprechanlagen und einer eigens zu öffnenden Tür in diesem Tor gestaltet sich die Umsetzung dieser Variante schwierig.

Im Rahmen der Neubaumaßnahme wurde es erforderlich, das Feuergäßchen vorübergehend vollständig zu schließen. Tagsüber war es möglich, den Hof des Grundstücks FlstNr. XXX (Anwesen Sandgasse 23) zu nutzen, in den Nachstunden war dieser Weg an den Zugängen zu diesem Grundstück versperrt. Frei zugänglich war jedoch die Passage im Anwesen Sandgasse 21.

Es hat sich gezeigt, dass diese Lösung von den Passanten tagsüber akzeptiert wird. In den Nachtstunden ist durch diese Sperrung eine wesentliche Beruhigung eingetreten. Von der Nachbarschaft werden seitdem keine Klagen mehr über nächtliche Ruhestörungen aus dieser Passage an die Stadt herangetragen. Im Initiativkreis Innenstadt wurde die Lärmminderung ausdrücklich bestätigt.

In der Sitzung des Initiativkreises Innenstadt am 30.07.2014 haben sich dessen Mitglieder daher einstimmig für eine dauerhafte nächtliche Schließung des Feuergäßchens ausgesprochen.

Auch die betroffenen Grundstückseigentümer der Anwesen Sandgasse 21 und 23 sowie der Bauherr des Neubaus am Feuergäßchen befürworten eine solche Schließung.

Tore können am Beginn und Ende des heute ca. 2 m breiten Abschnitts (also zwischen der Zufahrt zum Hof des Anwesens Sandgasse 23 und der Treppenanlage) angebracht werden. Lediglich für eine Wohnung im Neubau muss es möglich sein, eines der beiden Tore öffnen zu können. Das Öffnen und Schließen der Tore kann von einer Sicherheitsfirma, die hier bereits tätig ist, übernommen werden.

Eine ähnliche Lösung besteht heute bereits in der Mälzerei-Passage zwischen Steingasse und Treibgasse. Zu klären sind noch die konkreten technischen Details sowie die Kostentragung.

Im Hinblick auf die Gewährleistung der nächtlichen Ruhe wird vorgeschlagen, der Schließung des Feuergäßchens in der Nachtzeit zuzustimmen.

.Beschluss:

Der Schließung des Feuergäßchens im Bereich zwischen der Einfahrt zu dem Grundstück Fl.- Nr. XXX, Gemarkung Aschaffenburg, und den Eingängen zu den Anwesen Sandgasse 21 und Sandgasse 23 in den Nachtstunden (21.00 Uhr bis 06.00 Uhr) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 3

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10. / pvs/7/10/14. Gartenmarkt Löwer Goldbach; - Vereinfachtes Raumordnungsverfahren - Stellungnahme

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 10pvs/7/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Per E-Mail vom 14.08.2014 informierte die Regierung von Unterfranken die Stadt Aschaffenburg darüber, dass die Standortverlagerung des Gartencenters der Firma Löwer von Damm nach Goldbach als erheblich überörtlich raumbedeutsam im Sinne des Bayerischen Landesplanungsgesetzes (BayLplG) bewertet und daher ein vereinfachtes Raumordnungsverfahren eingeleitet worden ist.
Die Stadt Aschaffenburg hat am 05.12.2013 bereits im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden zur Änderung der Bauleitplanung gegenüber dem Markt Goldbach eine Stellungnahme abgegeben und wird daher im Rahmen des vereinfachten Raumordnungsverfahrens nicht gesondert beteiligt. Dennoch steht es ihr offen, auch im vereinfachten Raumordnungsverfahren eine Stellungnahme abzugeben.
Da die wesentlichen Punkte der Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg (Aufnahme des Standorts „An der Lache“ in das Interkommunale Einzelhandelskonzept, Nachweis zur Verkehrserschließung des Geländes) noch nicht in das Planwerk eingearbeitet sind, empfiehlt die Verwaltung, diese nochmals in Form der beiliegenden Stellungnahme im vereinfachten Raumordnungsverfahren vorzutragen.

.Beschluss:

Die Stellungnahme der Stadt Aschaffenburg zum vereinfachten Raumordnungsverfahren für die Verlagerung des Gartenfachmarkts Löwer Gebiet zum Standort „An der Lache“ in Goldbach (Anlage 4) wird gebilligt. Die Verwaltung wird beauftragt, die Stellungnahme bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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11. / pvs/7/11/14. Einrichtung einer Einbahnstraße im Langen Weg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 11pvs/7/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Wohngebiet "Lange Sträucher" in Gailbach wird hauptsächlich durch den Straßenzug Pfaffengrundweg - Maihohle erschlossen (s. Bild 1). Die Zu- oder auch Abfahrt über den Langen Weg bietet für einen Teil der Anlieger aus den Straßen Lange Sträucher sowie Glaserstraße eine kürzere Verbindung in das Wohngebiet und zur Aschaffenburger Straße, die auch in Anspruch genommen wird. Die Begründungen des Bebauungsplans 24/5 mit seiner Änderung vom 31.03.94 führen hierzu auf, dass die Erschließung des Wohngebiets über den Langen Weg nicht beabsichtigt war. Er sollte daher als Gehweg ausgebaut werden. Wörtlich ist der Begründung zu entnehmen: "Durch diese Festsetzung [als Fußweg] soll der Tendenz entgegengewirkt werden, den Langen Weg als Zufahrt zum Baugebiet zu nutzen. Hierbei würden sich im Bereich der Einmündung des Langen Wegs in die Aschaffenburger Straße Sicherheitsmängel ergeben, da die Einmündung wegen des Höhenunterschieds für größere Verkehrsmengen nicht verkehrssicher ausgebaut werden kann."

Bild 1: Lageplan Wohngebiet "Lange Sträucher"

Der Lange Weg steigt von der Aschaffenburger Straße her sehr steil bis zu den Langen Sträuchern an und bietet im Kurvenbereich nur wenig Übersicht auf evtl. Gegenverkehr. Der Weg ist mit 4 m zudem so eng, dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.

Auf einem Ortstermin am 20.06.2014 beklagen sich Bewohner des Langen Wegs zudem über die hohen Geschwindigkeiten, die innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ab der Kreuzung Lange Sträucher / Langer Weg in Richtung Aschaffenburger Straße gefahren werden.

Die Verwaltung schlägt die Anordnung einer Einbahnstraße für den Langen Weg mit Fahrtrichtung bergauf zur Straße Lange Sträucher vor, um die Zufahrt zum Wohngebiet weiter zu ermöglichen, zugleich aber das Verkehrsaufkommen in Richtung Aschaffenburger Straße zu minimieren. Das Einbiegen vom Langen Weg in die Aschaffenburger Straße ist bezogen auf die Verkehrssicherheit weitaus kritischer zu bewerten als das gegenläufige Abbiegen von der Aschaffenburger Straße in den langen Weg.

Die Einbahnstraße soll jedoch nicht an der Aschaffenburger Straße beginnen, sondern erst ab dem Ende der unteren Bebauung. Damit bleibt den Anliegern des unteren Straßenabschnitts die Möglichkeit erhalten, den Langen Weg zur Aschaffenburger Straße hin in beiden Richtungen zu befahren. Das erspart Umwegfahrten durch das Wohngebiet.

Das Stadtplanungsamt schlägt vor, die Bewohner des Gebiets über die geplante Einbahnstraße vorab zu informieren und nach einem Zeitraum von ca. 6 Wochen die Maßnahme umzusetzen.

.Beschluss:

Herr Stadtrat Gerald Otter fordert, dass sich die Verwaltung auch noch einmal den Kreuzungsbereich Langer Weg / Lange Sträucher anschauen soll, da es dort oft zu gefährlichen Verkehrssituationen kommt (z. B. Anbringung eines Verkehrsspiegels). Er fordert die Verwaltung auf, auch diese Maßnahmen mit den Bürgern zu besprechen. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog stellt daraufhin eine Entscheidung über diesen Tagesordnungspunkt mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates zurück.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pvs/7/12/14. LKW-Verbot in der Schillerstraße; - Bericht - Antrag der KI vom 26.05.2014 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 03.02.2014 und vom 10.03.2014 wegen "Verkehrskonzept Damm - Geschwindigkeitskontrollen Schillerstr." und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung zum Thema "Geschwindigkeitskontrollen" vom 01.04.2014 - Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.06.2014 wegen "Lkw-Verbot Schillerstraße- Beschilderung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 06.08.2014 - Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 27.06.2014 (Ziffer 3) wegen "Schillerstraße Kontrolle des Lkw-Durchfahrtverbots" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 04.08.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 12pvs/7/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für die Schillerstraße im Abschnitt zwischen den Einmündungen Dyroffstraße und Glattbacher Straße wurde mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 18.02.2014 ein Verbot für Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t beschlossen. Die Sperrung mittels Verkehrszeichen 253 StVO konnte allerdings erst erfolgen nach dem die Ortsverbindungstrasse nach Glattbach fertiggestellt war. Das LKW- Durchfahrtsverbot ist seit dem 04.06.2014 in Kraft.

Bei der Beschlussfassung über das LKW – Verbot im Februar dieses Jahres wurde seitens des Stadtrates und der Gemeinde Glattbach besonderen Wert darauf gelegt, dass es infolge des LKW-Verbotes zu keinen Verkehrsverlagerungen (Schleichverkehre) durch das Wohngebiet Dahlemstraße/Aschaffstraße/Kinzigstraße und durch die Gemeinde Glattbach kommt.

Bei der Beschilderung des LKW-Verbots wurde entsprechend der Anträge mehrere Stadtratsfraktionen auch die Autobahn-Wegweisung an den Ringstraßenknoten angepasst um den Verkehr über den neuen Ringstraßenabschnitt zur Anschlussstelle Aschaffenburg-Ost zu leiten. Besondere Bedeutung hatte hier der Knoten Ringstraße/Darmstädter Straße.
Begleitend wurden von der Verwaltung mit Schreiben vom 06.06.2014 alle größeren Wirtschaftsunternehmen angeschrieben und über die Streckensperrung und den LKW – Routenplan informiert.

Die Gemeinde Glattbach befürchtet durch das LKW-Verbot in der Schillerstraße  Ausweichverkehre durch ihr Gemeindegebiet. Das enge Straßennetz der Wohngemeinde Glattbach ist weder topographisch noch von seinen Abmessungen her geeignet LKW-Verkehr aufzunehmen. Mit der Gemeinde Glattbach wurde daher vereinbart Verkehrszählungen durchzuführen um herauszufinden, wie der LKW-Verkehr in der Relation Anschlussstelle Autobahn Aschaffenburg/ Ost Richtung  - Oberafferbach/Johannesberg fährt und wie hoch der LKW-Ziel- und Quellverkehr in die Gemeinde Glattbach selbst ist.  Die Bewertung der Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung mit der Gemeinde Glattbach erfolgt in einem gemeinsamen Termin am 17.09.2014.

Um Schleichverkehre durch die Gemeinde Glattbach zu unterbinden wurde von der Straßenverkehrsbehörde der Stadt Aschaffenburg auch ein LKW-Verbot für die Glattbacher Straße und für die Ortsdurchfahrt der Gemeinde Glattbach durch die Gemeinde selbst ausgesprochen und beschildert.

Ergebnisse der Verkehrsuntersuchung

Die Verkehrsuntersuchung wurde durch das Büro T+T Verkehrsmanagement, Dreieich, durchgeführt. Sie erfolgte als Kennzeichenverfolgung in drei Zählungen

-        vor Freigabe der Ortsverbindungsstraße nach Glattbach am  11.03.2014
-        nach Freigabe der Ortsverbindungsstraße nach Glattbach und vor Inkrafttreten des LKW-Durchfahrtsverbotes in der Schillerstraße am 23.04.2014
-        sowie nach Umsetzung des LKW-Durchfahrtsverbotes in der Schillerstraße am 26.06.2014.

Im Planungs- und Verkehrssenates am 03.06.2014 erfolgte ein erster mündlicher Bericht der Verwaltung über den Stand der Umsetzung des LKW-Verbotes in der Schillerstraße mit ersten Zwischenergebnissen zu den erfolgten Verkehrszählungen.

Nach Abschluss der Verkehrsuntersuchung kann folgendes Ergebnis festgehalten werden:

LKW- Verkehr in der Schillerstraße – Querschnittsbelastung insgesamt

Der LKW – Verkehr in der Schillerstraße konnte mit dem Durchfahrtsverbot erheblich gesenkt werden. Bei der Querschnittszählung am 26.06.2014 wurden 150 LKW über 3,5 t (hochgerechneter Tageswert) gezählt. Der verkehrsrechtlichen Anordnung für das LKW – Verbot lag eine Verkehrsmenge von 869 LKW (staatliche Zählung 2010) zugrunde. Mit dem LKW- Fahrverbot hat das Fahrzeugaufkommen in der Schillerstrasse um über 700 Fahrzeuge über 3,5 t abgenommen.

LKW – Verkehr auf der Relation Neue Glattbacher Straße – Glattbach – Oberafferbach

Während der ersten Erhebung war eine Durchfahrt durch Glattbach nicht möglich. Nach der Öffnung der Glattbacher Straße wurde bei der zweiten Erhebung lediglich ein Fahrzeug, bei der dritten Erhebung mit dem LKW-Durchfahrtsverbot wurde kein Fahrzeug erhoben. Nach den Ergebnissen der Verkehrsuntersuchung dient die Ortsdurchfahrt Glattbach nicht als Ausweichstrecke für den Schwerverkehr.

LKW – Verkehr auf der Relation Neue Glattbacher Straße – Aschaffstraße – St 2309 - Glattbach/ Oberafferbach

Bei allen drei Erhebungen wurden rund 3 LKW in der Relation Glattbacher Straße – Aschaffstraße – St 2309 - Glattbach erhoben. Eine maßgebende Belastungsveränderung zwischen den verschiedenen Zuständen konnte nicht festgestellt werden.
In der Relation Neue Glattbacher Straße – Aschaffstraße – St 2309 – Oberafferbach wurde bei den ersten beiden Erhebungen kein nennenswerter LKW-Verkehr erhoben (1. Erhebung 0 LKW/ 2. Erhebunug 1 LKW). Erst mit der Umsetzung des Durchfahrtsverbots in der Schillerstraße ergab sich eine Verkehrszunahme auf 15 LKW/24h.

Ergänzendes LKW-Verbot für das Wohngebiet in Damm zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße

Die Verkehrsuntersuchung zeigt dass es weitgehend gelungen ist, den LKW-Verkehr auf die Ringstraße zu verlagern. Allerdings sind der  Verwaltung in den vergangenen Wochen wiederholt Beschwerden über zunehmenden LKW-Verkehr in den Wohnstraßen in Damm zugetragen worden. U.a. liegt eine Unterschriftenliste von über 50 Anliegern aus der Aschaffstraße vor.  Nach den Beobachtungen der Anlieger befahren insbesondere städtische Unternehmen das Straßennetz in Damm um den Weg über die Ringstraße zu umgehen. Diese Beobachtungen decken sich mit den Ergebnissen aus der Verkehrsuntersuchung. Die Verwaltung sieht daher das Erfordernis solche Schleichverkehre durch die Dämmer Wohngebiete zu unterbinden. Ein LKW-Verbot für den Bereich zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße wir daher empfohlen.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung zum LKW-Verbot in der Schillerstraße und die als Anlage 5 beigefügten Anträge sowie Stellungnahmen werden zur Kenntnis genommen.

2.        Die Verwaltung wird beauftragt, für das Wohngebiet in Damm zwischen Dyroffstraße und Glattbacher Straße ein LKW-Verbot zu erlassen.

3.        Herr Stadtrat Johannes Büttner teilt mit, dass er seinen Antrag vom 26.05.2014 (in Anlage 5) durch den heutigen Bericht als nicht erledigt ansieht.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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13. / pvs/7/13/14. Behandlung des Antrages von Frau Stadträtin Erika Haas vom 26.05.2014 wegen "Geschwindigkeitsüberprüfung auf der Hanauer Str. Richtung Stadtmitte" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 13pvs/7/13/14

.Beschluss:

Der Antrag von Frau Stadträtin Erika Haas vom 26.05.2014 wegen "Geschwindigkeitsüberprüfung auf der Hanauer Str. Richtung Stadtmitte" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.06.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 6) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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14. / pvs/7/14/14. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 23.03.2014 wegen "Alternativplanung alte Ortsdurchfahrt Obernau" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 14pvs/7/14/14

.Beschluss:

Der Antrag von Herrn Stadtrat Wolfgang Autz vom 23.03.2014 wegen "Alternativplanung alte Ortsdurchfahrt Obernau" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 02.06.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. / pvs/7/15/14. SPNr. PVS/7/15/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 7. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 23.09.2014 ö Beschließend 15pvs/7/15/14

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung über die kurzfristige Änderung der Parkregelung in der Weißenburger Straße und in der Frohsinnstraße wird zur Kenntnis genommen.

2. Die CSU-Stadtratsfraktion beantragt, dass die Thematik zunächst noch einmal in den Fraktionen diskutiert werden soll.

3. Die Vertreter der GRÜNE-Stadtratsfraktion und der Kommunalen Initiative dagegen fordern, dass die ursprüngliche vom Stadtrat beschlossene Parkregelung wieder hergestellt und eine Änderung der Parkregelung zunächst im Stadtrat diskutiert werden soll.

4. Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog teilt mit, dass dieser Forderung nachgekommen wird und beendet die Sitzung.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:11 Uhr