Datum: 25.09.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:04 Uhr bis 19:07 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / ws/5/1/14. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich Juli 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
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ö
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Beschließend
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1 | ws/5/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2014 bis einschließlich 31.07.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / ws/5/2/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinnes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
|
ö
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Vorberatend
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2 | ws/5/2/14 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.10.2014
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ö
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Beschließend
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15 | pl/15/15/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres, gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV, durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2012 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.01.2013 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Februar sowie in den Monaten April bis Juli 2013 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 05.07.2013. Der Bericht wurde in der Werksenatsitzung am 18.07.2013 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde unter dem Datum vom 29.11.2013 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 10.02.2014. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 05.07.2013 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 10.02.2014 zur Kenntnis zu nehmen.
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinnes
Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2012 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 18.07.2013 und dem Stadtrat (Plenum) am 26.07.2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2012.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2012 beträgt 107.021.697,57 €. Es wurde ein Gewinn von 2.749.835,67 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinnes wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zu „Allgemeinen Rücklagen“ 500.000,00 €
Zuführung an den Haushalt der Stadt 2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.893.799,53 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 356.036,14 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratsitzung vom 26.07.2013 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012.
.Beschluss:
Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 05.07.2013 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2012 (01.01.2012 – 31.12.2012) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Der nach der Abschussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt (Anlage 3).
Bei einer Bilanzsumme von 107.021.697,57 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.749.835,67 €
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Zuführung zu „Allgemeine Rücklagen“: 500.000,00 €
Abführung an den Haushalt der Stadt: 2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.893.799,53 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 356.036,14 €
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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3. / ws/5/3/14. Bericht zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg nach Ablauf des 1. Halbjahres 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
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ö
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Beschließend
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3 | ws/5/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vgl. Anlage
.Beschluss:
Der Bericht (Anlage 4
) zur wirtschaftlichen Lage der Stadtwerke Aschaffenburg nach Ablauf des 1. Halbjahres 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / ws/5/4/14. Tarifanpassung des RMV-VAB Übergangstarifes ab 01.01.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
|
ö
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Vorberatend
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4 | ws/5/4/14 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.10.2014
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ö
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Beschließend
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16 | pl/15/16/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2003 dem Kooperationsvertrag zwischen den in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Einführung eines Übergangstarifes zugestimmt.
Punkt 3 dieses Kooperationsvertrages regelt, dass im Übergangsverkehr definierte Tarifangebote des RMV zur Anwendung kommen. Vom RMV beschlossene Tariferhöhungen werden damit unmittelbar auf die in der Anlage dargestellten Tarifangebote im RMV-VAB Übergangstarif übertragen.
Da somit keine unmittelbare Mitwirkung der in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen an der Tarifgestaltung möglich ist, wurde mittels Kündigungsrecht in Punkt 9 des Kooperationsvertrages eine Einflussmöglichkeit geschaffen. In Abs. 3 heißt es hierzu:
>>Der Vertrag kann von den Kooperationspartnern vorzeitig gekündigt werden, wenn die im Aufsichtsrat des RMV beschlossenen Tarifmaßnahmen, die den Übergangstarif VAB betreffen, keine Zustimmung bei den Kooperationspartnern findet<<
Die vorliegende Anhebung hat eine Erhöhungswirkung von 3,45 Prozent, gerechnet über alle Tarife und Preisstufen des RMV- Tarifes. Eine Änderung des im Kooperationsvertrag festgelegten Tarifsortimentes erfolgt nicht.
Die Stadtwerke bitten um Kenntnisnahme dieser Preisanhebung und um Zustimmung zur Übertragung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV- VAB- Übergangstarifes.
Erläuterungen und Anmerkungen zu den Anlagen 1- 3:
Anlage 1: Tarifblatt RMV- VAB- Übergangstarif zum 01.01.2015
Diese Tabelle stellt den zum 01.01.2015 geplanten RMV- VAB- Übergangstarif dar.
Anlage 2: Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 3: Tarifblatt RMV- VAB- Übergangstarif 15.12.2013 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.
.Beschluss:
Die Tariferhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) im RMV- VAB- Übergangstarif ab dem 01.01.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Übertragung der Tariferhöhung auf die in der Anlage 5
aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB- Übergangstarifes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1
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5. / ws/5/5/14. Bericht zum Omnibusbetriebskostenvergleich (OBKV) 2013
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
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ö
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Beschließend
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5 | ws/5/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bericht zum Omnibusbetriebskostenvergleich 2013
Der Omnibus-Betriebskostenvergleich soll den teilnehmenden Verkehrsunternehmen die Möglichkeit geben, durch den Vergleich von Kosten, Erlösen und Leistungen ihre Wirtschaftlichkeit zu verbessern.
In der Sitzung des Werksenates vom 23.09.2004 wurde eine Auswertung des Omnibusbetriebskostenvergleiches (OBKV) der Jahre 1997 bis 2003 vorgestellt und eine jährliche Berichterstattung in Folge angekündigt. Entsprechend wird über die jeweiligen Ergebnisse jährlich berichtet.
Von den bisher 12 bayerischen Unternehmen, die sich am OBKV beteiligten, haben sich zwei Unternehmen (Augsburg, Führt) zurückgezogen. Von den verbliebenen 10 Unternehmen konnten allerdings nur 9 Unternehmen berücksichtigt werden, da von einem Unternehmen zum Abgabetermin keine Daten vorlagen.
Teilnehmer OBKV 2013:
? Lindau
? Bayreuth
? Coburg
? Garmisch-Partenkirchen
? Passau
? Schweinfurt
? Würzburg
? Aschaffenburg
? Landshut
? Erlangen
Im Betrachtungszeitraum von 1997 bis 2013 hat sich der Kostendeckungsgrad der Stadtwerke Aschaffenburg/Verkehrsbetrieb von 45,5 Prozent im Jahr 1997 auf 68,9 Prozent im Jahr 2013 mit am Besten im Vergleich dieser Unternehmen entwickelt.
Im Jahr 2004 lag der Kostendeckungsgrad in Aschaffenburg erstmals über dem Durchschnitt aller 12 Unternehmen.
Diese Entwicklung konnte in den folgenden Jahren weiter fortgeführt bzw. stabil gehalten werden.
2013 konnten die sehr guten Ergebnisse der vergangenen Jahre erneut bestätigt werden. Der durchschnittliche Kostendeckungsgrad aller Unternehmen ist durch das Ausscheiden der beiden Unternehmen, sowie die verspätete Abgabe der Daten eines Unternehmens deutlich abweichend zu den Vorjahren und liegt nun bei 59,60 Prozent.
Die Gesamterlöse sind von 5,118 Mio. € im Jahr 2003 auf 6,846 Mio. € im Jahr 2013 um rund 33,8 Prozent gestiegen, obwohl im gleichen Zeitraum Zuschüsse im Bereich der Kooperationsförderung ersatzlos gestrichen wurden, sowie Kürzungen bei Ausgleichszahlungen für Schüler- und Auszubildende vorgenommen wurden.
Im Zeitraum von 2003 bis 2013 haben sich die gesamten Aufwendungen nur um ca. 4 Prozent, von 9,546 Mio. € auf 9,930 Mio. €, erhöht.
Selbst die gestiegenen Kosten für Personal, Betriebsmittel, Versicherungen, wie auch die enormen Investitionen (ROB, DFI, Busbeschleunigung, neue Busse usw.), die über die Abschreibungen das Ergebnis belasten, konnten durch eine kontinuierliche Optimierungen kompensiert und somit auf einem annähernd gleichen Niveau gehalten werden.
Der jährliche Gesamtaufwand untergliedert sich im Wesentlichen in die Bereiche Fahrdienstleistungen, Betriebsmittel, Umlagen, Kapitalkosten und Sonstige. Mit rund 50 Prozent ist der Fahrdienst (Personalkosten) erwartungsgemäß am kostenintensivsten, gefolgt von den Betriebsmitteln sowie den Kapitalkosten.
Die Umsatzerlöse stammen in erster Linie aus den Fahrgeldeinnahmen und werden durch die Vermietung von Reklameflächen und den sonstigen Umsatzerlösen (z.B. Werkstattleistungen) komplettiert.
Konstant hohe Fahrgastzahlen sowie eine kontinuierliche, angemessene Erhöhung der Fahrscheintarife stabilisieren hierbei die Beförderungserlöse.
Der Zuschussbedarf konnte von 4,576 Mio. € im Jahr 2002 auf 2,493 Mio. € im Jahr 2013, dies entspricht ca. 2,1 Mio. Euro oder 45 Prozent, gesenkt werden.
Dennoch darf das über die Jahre hinweg konstante, im Vergleich mit den anderen Verkehrsunternehmen, gute Ergebnis nicht über die Tatsache hinwegtäuschen, dass es sich beim Verkehrsbetrieb der Stadtwerke um einen defizitären Betrieb handelt. Das jährliche zu erwartende Defizit von ca. 3 Mio. € kann nur über weitere kontinuierliche Verbesserungen gehalten werden und setzt zwingend eine jährliche Anpassung der Beförderungstarife voraus. Ohne diese Anpassung würde das Defizit rasch ansteigen, oder aber die Qualität der erbrachten Leistung würde deutlich absinken.
Auch das Defizit in 2013 würde, ohne die zusätzlichen außerordentlichen Erträge aus der Auflösung von Altersteilzeitrückstellungen in Höhe von rund 500 T€, in einer Größenordnung von 3 Mio. € liegen.
Insgesamt muss berücksichtigt werden, dass der Vergleich ausschließlich zwischen kommunalen Verkehrsunternehmen erfolgt ist und damit kein Vergleich mit dem sogenannten bestpraktizierenden Verkehrsunternehmen (Best Practice) darstellt. Ein direkter Vergleich innerhalb der zehn Verkehrsunternehmen ist nur bedingt aussagekräftig, da die Strukturen und Aufgaben sowie die Einbindung in die Verkehrsverbünde sehr unterschiedlich ausgeprägt sind.
So erbringen die Verkehrsbetriebe in Aschaffenburg, im Gegensatz zu den meisten anderen Verkehrsunternehmen, die Verkehrsleistungen im Linienverkehr nahezu vollständig mit eigenem Personal und eigenen Bussen. Die Fremdvergabequote (Verkehrsleistungen, die nicht durch den Verkehrsbetrieb bzw. die SVG erbracht werden) beträgt bei den Stadtwerken Aschaffenburg nur 0,2 Prozent!
Erkennbar ist jedoch bei allen Unternehmen der gestiegene Kostendruck in Verbindung mit rückläufigen Schülerzahlen. Der Rückgang der Schülerzahlen ist allerdings nicht so stark ausgeprägt, dass hierdurch Spitzenlasten abgebaut und somit Einsparungen realisiert werden können.
.Beschluss:
Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg zum Omnibusbetriebskostenvergleich des Jahres 2013 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / ws/5/6/14. Grundsatzbeschluss Klärschlammtrocknung;
- Verwertung des in der Kläranlage der Stadt Aschaffenburg anfallenden Klärschlamms
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
|
ö
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Vorberatend
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6 | ws/5/6/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
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Beschließend
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17 | pl/15/17/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der im Klärwerk der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm ist zeitweilig mit Cadmiumwerten belastet, die einer landwirtschaftlichen Verwertung entgegenstehen. Die Werkleitung wurde daher beauftragt, entsprechend dem Beschluss im Umwelt- und Verwaltungssenats vom 16.07.2014, gemeinsam mit dem Tiefbauamt ein Konzept zur lokalen Trocknung des Klärschlamms mit vorhandener Abwärme auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Daraufhin wurde durch die Stadtwerke Aschaffenburg die Firma U.T.E GmbH Regensburg beauftragt ein Konzept für eine lokale Klärschlammtrocknung auszuarbeiten und eine betriebswirtschaftliche Bewertung über die dafür anfallenden Kosten bei einer anschließenden hochwertigen energetischen Verwertung zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
– Es bietet sich an, die Abwärme des Biomasseheizkraftwerkes im Leiderer Hafen zur Klärschlammtrocknung einzusetzen.
– Für die anschließende energetische Verwertung des getrockneten Klärschlamms bieten sich insgesamt drei Wege an: Verbrennung als Ersatz für Steinkohle im Gemeinschaftskraftwerk in Schweinfurt, Mitverbrennung in einem Zementwerk als Ersatzbrennstoff, Teilmengenverwertung vor Ort in einer so genannten Pyreg Anlage
– Der Gesamtaufwand bestehend aus Transportvorgängen, Klärschlammtrocknung (Investitions- und Betriebskosten), sowie der für eine hochwertige energetische Verwertung in vorgenannten Anlagen zu entrichtenden Verbrennungsgebühr liegt in der Größenordnung der bisher verausgabten Beträge einer landwirtschaftlichen Verwertung.
– Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Verwertung ergibt der zukünftige Verwertungsweg eine deutliche CO2 Entlastung, insbesondere durch vermiedene Transportvorgänge.
– Eine Realisierung aller Teilmaßnahmen ist bis spätestens zweites Quartal 2015 realistisch. Für den Zwischenzeitraum vom 01.01.2015 bis zur Inbetriebnahme des Zeitpunktes der Trocknung können Übergangslösungen realisiert werden.
Der Werkssenat wird gebeten der vorgesehenen Maßnahme zuzustimmen.
Die Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und den Stadtwerken wird im Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt.
.Beschluss:
Der in der Kläranlage der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm wird ab dem 01.01.2015 vom Eigenbetrieb Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Ziel ihn einer energetischen Verwertung zuzuführen übernommen. Die Werkleitung wird beauftragt zur Übernahme des Klärschlamms eine Vereinbarung mit dem Tiefbauamt mit folgenden Schwerpunkten abzuschließen:
– Der Klärschlamm wird ab 01.01.2015 energetisch verwertet.
– Es wird ein interner Abgabepreis in Höhe des derzeitigen Verwerterpreises vereinbart.
– Zeitnah ist der Klärschlamm einer örtlichen Trocknung zuzuführen, mit der Zielsetzung die transportbedingten CO
2-Emissionen deutlich zu reduzieren.
– Es wird eine hochwertige energetische Verwertung möglichst in Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen angestrebt.
– Die Dauer der Zusammenarbeit wird auf zehn Jahre vereinbart mit jährlicher Verlängerung, soweit nicht zuvor gekündigt wird.
Zur Umsetzung der vorgenannten Schwerpunkte wird die Werkleitung beauftragt folgende Maßnahmen einzuleiten:
– Erstellung einer Genehmigungsplanung für eine lokale Trocknung des Klärschlamms
– Einholung der Genehmigung nach BImSchG
– Abschluss einer Vereinbarung für eine energetische Verwertung des getrockneten Klärschlamms (vorübergehend bis zur Realisierung der Trocknung nicht getrocknet)
– Abschluss der notwendigen Transportverträge
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. / ws/5/7/14. Vorstellung der Fahrgastzählanlage in den Bussen der Stadtwerke
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
|
ö
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Vorberatend
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7 | ws/5/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Fahrgastzählsystem im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg
Fahrgastzahlen bilden eine wichtige Kennzahl in einem Verkehrsunternehmen. Sie dienen als interne Planungsgrundlage für die Bereitstellung von Ressourcen und als externe Darstellung für den unternehmerischen Einsatz der Kapazitäten.
Die jahrzehntelang übliche manuelle Datenerhebung wird mit fortschreitender technologischer Entwicklung und bedingt durch die steigenden Personalkosten vielerorts auf automatische Zählverfahren umgestellt.
Fahrgastzählsystem
Bereits seit 2006 werden die Busse im Rahmen der Busersatzbeschaffungen mit der Hardware für Fahrgastzählsysteme ausgestattet. Diese in den Fahrzeugen, für die Ermittlung der Ein- und Aussteiger mittels Türsensoren eingesetzte Technik, bildet weiterhin die Grundlage für die Zählungen. Diese Zähldaten werden zusammen mit den Verkaufsdaten im Bordrechner abgelegt. Das eingesetzte Fahrpersonal muss für die Aufzeichnung der Zähldaten keinen Prozess aktiv anstoßen, da diese automatisch gestartet werden. Um die Qualität der Auswertung und Ausgabe der Zähldaten zu verbessern, wurde 2010 eine Standardsoftware zur Fahrgastzählung und Auswertung beschafft. Diese bietet gegenüber der bis dahin eingesetzten Software deutlich mehr Leistungsmerkmale. Neben der reinen Aufbereitung und Ausgabe der Zählwerte (Modul Fahrgastzählung) können die Messwerte nun für einen definierten Zeitbereich auch hochgerechnet werden (Modul Hochrechnung). Zur Hochrechnung notwendig ist eine statistisch abgesicherte Zahl von gezählten Linienfahrten über einen Zeitraum notwendig. Das Modul Messfahrtenplanung übernimmt dabei die Kontrolle der bereits erhobenen Fahrten und gibt eine Auswahl der noch zu zählenden Fahrten, um die statistisch abgesicherten Zählwerte zu erhalten. Dieses Modul ist notwendig, da der Ausrüstungsgrad unserer Busse mit Zähleinrichtungen aktuell 42 % beträgt (= 21 Busse) und demnach nicht alle Fahrten gleichzeitig erhoben werden können. Je mehr Fahrzeuge mit einer Zähleinrichtung ausgestattet sind, desto schnellerer können statistisch plausible und abgesicherte Hochrechnungswerte erzeugt werden, weil die notwendige Mindeststichprobe schneller erfüllt werden kann.
Welchen Nutzen hat die Fahrgastzählung?
Die Fahrgastzählung dient als betrieblicher Leistungsnachweis gegenüber Auftraggebern und Aufgabenträgern und sie unterstützt die operative Kapazitätsplanung. Anhand der Zähldaten wird die Entscheidung getroffen, ob für eine Fahrt z.B. ein normaler Bus ausreicht oder ob ein Gelenkbus notwendig ist. Außerdem erfolgt damit auch eine kundenorientierte Angebotsplanung, d.h. auf welchen Linien könnte eine Taktverdichtung sinnvoll sein oder welche Fahrten können aufgrund schwacher Nachfrage sogar aus dem Angebot genommen werden. Daneben unterstützt die Fahrgastzählung auch eine objektive Beweisführung zum Beispiel bei Reklamationen (zu volle Schulbusse). Die Fahrgastzähldaten dienen als Grundlage für die Linienerfolgsrechnung und können auch als Grundlage für eine nachfrageorientierten Einnahmeaufteilung herangezogen werden.
? Betrieblicher Leistungsnachweis
? Operative Kapazitätsplanung
? Kundenorientierte Angebotsplanung
? Nachfragegerechte Einnahmeaufteilung
? Objektive Beweisführung
? Basis der Linienerfolgsrechnung
Wie funktioniert die automatische Fahrgastzählung?
Prinzipiell basiert die automatische Fahrgastzählung aus 4 Schritten: Im ersten Schritt erfolgt die Erfassung der Ein- und Aussteiger mittels Sensoren im Türbereich des Fahrzeuges. Im zweiten Schritt werden diese und weitere fahrtspezifischer Daten im Bordrechner aufgezeichnet, bevor die Datensätze im dritten Schritt regelmäßig per W-LAN an eine zentrale Stelle übertragen werden. Erst im vierten Schritt erfolgt die Aufbereitung der Rohdaten zur weiteren Auswertung.
Das Modul Fahrgastzählung beinhaltet:
? Darstellung von Einsteigern, Aussteigern und Fahrzeugbelegung in zeitlicher und örtlicher Auflösung
? Haltestellen-, Strecken-, Linien- und linienübergreifende Belastungen
? Ausgabe von Mittelwerten und Verteilungen
? Erzeugung von Ganglinien
? Datenexport zur weiteren Verarbeitung in Office-Anwendungen oder zur Archivierung
? Prüfung der Datengüte auf Plausibilität oder Vollständigkeit
Die folgende Darstellung zeigt eine Auswertung der Ein- und Aussteiger auf der Linie 12, bezogen auf jede einzelne Haltestelle in Richtung Klinikum. Diese ortsbezogene Auswertung umfasst 206 Fahrten, die im Zeitraum vom 02.07. mit 10.08.2014 erfasst wurden.
Die folgende Auswertung bezieht sich ebenfalls auf die Linie 12, stellt aber eine Auslastung der Busse im Zeitfenster von 05:15 Uhr bis 18:40 Uhr (Betriebszeiten der Linie 12) dar.
Wie funktioniert die Messfahrtenplanung?
Für eine gute und sichere Hochrechnung ist eine repräsentative Stichprobe notwendig. Die Messfahrtenplanung unterstützt uns hierbei bei der Auswahl des erforderlichen Stichprobenumfangs. In Abhängigkeit der schon erhobenen Fahrten und gütetechnisch für verwertbar gekennzeichneten Datensätze ermittelt das Messfahrtenmodul selbständig den erforderlichen Stichprobenumfang und erstellt eine Messfahrtenliste. Die zu messenden Fahrten werden dabei auch auf die einzelnen Betriebstage gleichmäßig verteilt. Der Stichprobenumfang wird somit immer aktuell mit den Vorgaben verglichen und die verbleibende Messzeit zur Erfüllung der Stichprobe geschätzt.
Das Modul Messfahrtenplanung beinhaltet:
? Automatische Berechnung der Stichprobengröße
? Zufallsauswahl der Messumläufe
? Echtzeit-Überwachung der Stichprobenerfüllung (Zähldatenkontrolle, Restzeitprognose, Gesamtzeitwarnung).
Wie funktioniert die Hochrechnung?
Während die einzelne Fahrgastzählung nur eine Momentaufnahme der aktuellen Nachfragesituation darstellt, ist eine permanente Vollerhebung aller Fahrten auf allen Linien aus technischen oder finanziellen Gründen nicht immer möglich. Die Lösung liegt in einer intelligenten Hochrechnung der Ergebnisse für größere Zeiträume auf Basis einer repräsentativen Stichprobe.
Bei einer Ausrüstung von rund 10 % der Fahrzeuge mit Zähleinrichtungen lassen sich erfahrungsgemäß alle Fahrten einmal im Quartal zählen. Aus einer solchen Stichprobe lassen sich dann die benötigten Jahreskennzahlen wie Beförderte Personen oder Personenkilometer ermitteln. Bei einem größeren Ausrüstungsgrad ist eine gesicherte Hochrechnung noch besser möglich und zum Teil in kürzerer Zeit, da eine Fahrt in kürzeren Abständen wiederholt gezählt werden kann.
Die eigentliche Hochrechnung ist ein iterativer Prozess mit vorgegebenen Gütekriterien. Dabei werden alle innerhalb der Stichprobe erhobenen Fahrten gesichtet und nach den Kriterien Linie, Richtung, Tagesart, Tageszeit sortiert. Dann erfolgt eine Schätzung der betreffenden Kennzahlen je Schicht für den gegebenen Hochrechnungszeitraum. Anschließend werden die summierten Schätzergebnisse aller Schichten auf ihre statistische Sicherheit überprüft.
Das Modul Hochrechnung beinhaltet:
? Berechnung der Kennzahlen Beförderte Personen, Personenkilometer und Haltestellenbelastung
? Ausgabe der Kennzahlen wahlweise linienübergreifend, linienscharf oder linienabschnittsweise
? Vorgabe beliebiger Hochrechnungszeiträume
? Vollautomatische Übernahme der validierten Zähldaten aus dem Modul Fahrgastzählung
? Bewertung der Datengüte (statistische Sicherheit, statistischer Zufallsfehler)
Schwerbehindertenzählung als Teil der Fahrgastzählung
Zur Ermittlung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr nach § 61 SGB, aufgrund der kostenlosen Beförderung Schwerbehinderter mit Freifahrtberechtigung, müssen alle zwei Jahre auch manuelle Zählungen durchgeführt werden. Diese im Rahmen der Schwerbehindertenzählung durchgeführten sog. Handzählungen, sowie jede andere Handzählung, kann in die Fahrgastzählsoftware manuell eingepflegt werden und erhöht somit die Zahl der in dem betreffenden Erhebungsjahr gezählten Fahrten.
Fazit:
Das Fahrgastzählsystem bietet umfassende Auswertemöglichkeiten zur Ermittlung von Kennzahlen im Liniennetz der Stadtwerke Aschaffenburg. Hinsichtlich Inhalt und Darstellung kann die Auswertung umfangreich definiert werden. Allerdings sollte die Auswertung standardisiert und regelmäßig fortgeschrieben werden. Nur so erhalten wir eine belastbare Grundlage für ein effektives Zählcontrolling.
Aktuell bereiten wir die Zähldaten aus den Nachtverkehren auf und werden diese noch im Herbst 2014 präsentieren. Gleichzeitig werden wir Vorschläge, die auf Grundlage der Zählergebnisse erarbeitet wurden, vorstellen.
Ob sich ein Verkehrsangebot rechnet, hängt aber nicht nur von den Fahrgastzahlen allein ab. Hierzu bedarf es einer ganzheitlichen Betrachtung aller betrieblichen Kosten und Erlöse und ihrer korrekten Zuordnung zu einzelnen Linien. Das komplexe Instrumentarium dafür heißt Linienleistungs- und Linienerfolgsrechnung (LLE). Die aus dem Fahrgastzählsystem gewonnenen Daten dienen künftig als wesentlicher Baustein für eine LLE.
.Beschluss:
Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg über das Fahrgastzählsystem wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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8. / ws/5/8/14. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 15.05.2014 wegen "VAB Buslinie 2 - Strietwald / ROB"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
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ö
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Beschließend
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8 | ws/5/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit dem Februar 2014 wurde für die Linie 2 Strietwald, wegen der Baustelle „Unterführung Müllerstraße“, vorübergehend eine geänderte Fahrtstrecke und ein entsprechender Fahrplan eingerichtet.
Vor der Baumaßnahme führte der Linienweg der Linie 2 stadtauswärts ab dem ROB über die Maximilianstraße, Hanauer Straße in die Müllerstraße. Hierbei wurde die Haltestelle Maximilianstraße bedient. Stadteinwärts fuhr der Bus über die Müllerstraße, Hanauer Straße und über die Duccastraße zurück zum ROB. Hierbei wurde die Bushaltestelle „Pompejanumstraße“, kurz nach der Einmündung in die Pompejanumstraße, bedient.
Aufgrund der oben genannten Baumaßnahme fährt der Bus aktuell vom ROB über die Ludwigstraße, Elisenstraße, Glattbacher Überfahrt in die Lange Straße, Ottostraße, Merlostraße um auf den ursprünglichen Linienweg in der Müllerstraße zu gelangen. Die Linienführung stadteinwärts erfolgt in umgekehrter Reihenfolge. Auf diesem Linienweg werden die Haltestellen „Stadtpalais“, „Grauer Stein“, „Langes Straße“, „Dämmer Tor“ und „Ottostraße (FOS)“ angedient.
Von Bewohnern der Strietwald Siedlung, welche die neue Fahrtstrecke nutzen, kam die Anregung, diese offensichtlich gut angenommene Strecke auch nach der Fertigstellung der Baumaßnahme bei zu behalten.
Deshalb beantragte die CSU-Stadtratsfraktion zu prüfen, inwieweit die geänderte Fahrtstrecke beibehalten werden kann.
In unserem Antwortschreiben vom 28.05.2014 an die CSU-Stadtratsfraktion teilten wir mit, dass uns Wünsche von Fahrgästen mit dem gleichen Anliegen vorliegen, wir aber im Interesse aller unserer Fahrgäste auf dieser Linie, eine Fahrgastbefragung durchführen möchten.
Die Befragung wurde im Zeitraum vom 28.06. bis 09.07.2014 an allen Wochentagen, zwischen 05:00 Uhr und 19:00 Uhr, durchgeführt.
Von den während dieser Erhebungszeiten 1.049 beförderten Personen, konnten immerhin 1.043 Fahrgäste zu den zwei möglichen Varianten befragt werden. Abgesehen von 107 Enthaltungen hat sich die deutliche Mehrheit der Befragten (743) für die Beibehaltung der aktuellen umleitungsbedingten Linienführung ausgesprochen. 193 Fahrgäste wollten die „alte Linienführung“ zurück.
Die am häufigsten genannten Gründe:
„Alte Linienführung“:
? Möglichkeit die Stadthalle über die Haltestelle „Pompejanumstraße“ zu erreichen.
? Fahrzeit über die Routenführung Dämmer Tor zu lange.
„Neue Linieführung“:
? Erreichbarkeit der Einkaufsmöglichkeiten entlang der Lange Straße.
? Erreichbarkeit der City Galerie über die Haltestelle „Grauer Stein“.
? Erreichbarkeit Frohsinnstraße und Ärztehaus über die Haltestelle „Stadtpalais“.
Aufgrund des Ergebnisses der durchgeführten Fahrgastbefragung schlagen wir vor, auch nach Beendigung der Baumaßnahme an der Unterführung Müllerstraße, die Linienführung der Linie 2 ab dem ROB über die Ludwigstraße, Elisenstraße, Glattbacher Überfahrt, Lange Straße, Ottostraße in die Müllerstraße zu führen. Der baustellenbedingte Fahrtweg über die Merlostraße entfällt, so dass die Haltestelle „Müllerstraße“ wieder eingebunden werden kann.
.Beschluss:
Die Stadtwerke werden beauftragt die Linienführung der Linie 2 Strietwald, auch nach Fertigstellung der Baumaßnahme, über die während der Baumaßnahme geänderte Fahrstrecke (Bhf. Nord), beizubehalten. Die Führung des Busses über die Merlostraße entfällt (Analge 8)
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:14 Uhr