Datum: 07.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:02 Uhr bis 18:35 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/8/1/14 Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Glattbacher Straße und südlicher Grenze des Grundstücks Fl.Nr. xxx (Nr. 19/13) - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss - Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag
2pvs/8/2/14 Wohnungsbau in Aschaffenburg; - Strategiepapier Wohnen in Aschaffenburg 2030
3pvs/8/3/14 Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke; - Maßnahmenkatalog - Sachstandsbericht

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1. / pvs/8/1/14. Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Glattbacher Straße und südlicher Grenze des Grundstücks Fl.Nr. xxx (Nr. 19/13) - Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss - Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.10.2014 ö Vorberatend 1pvs/8/1/14
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 9pl/15/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1.:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 07.07.2014 – 11.08.2014 und der Behördenbeteiligung wurden in elf schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Neun Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange, eine Stellungnahme stammt von einem städtischen Amt ohne TöB-Funktion, eine Stellungnahme stammt von Eigentümern von Grundstücken in unmittelbarer Nähe zum Bebauungsplangebiet.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 1.2.1, 2.2.1 bis 2.2.9 und 3.2.1 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich vornehmlich auf folgende Themen:
1.2.1        (A):        Ausweisung von mehr Stellplätzen
       (A):        Erschließungskosten
2.2.1        (A):        Beachtung der Regeln des § 17 Abfallwirtschaftssatzung (im                                          Durchführungsvertrag geregelt)
       (H):        Reinigung der Anliegerwege
2.2.2        (A):        Fahrgassenbreite vor den Stellplätzen
       (H):        Fertigstellung Ausbau Glattbacher Straße
2.2.3        (H):        Telekommunikationsanlagen im Plangebiet
2.2.4        (H):        keine Beeinträchtigung der auf der Ausgleichsfläche des Ökokonto Neurod
stehenden Freileitung durch Gehölze bzw. Lagerung von Erdaushub sowie Maßnahmen, die das bestehende Erdniveau erhöhen, Sicherstellung der Zufahrt zum Mast

2.2.5        (A):        Umgang mit Oberflächen- und Schichtenwasser, Mischwasser / Abwasser- und
Niederschlagswasserbeseitigung           
(H):        Sicherstellung der Wasserversorgung durch den Anschluss an die öffentlichen
Erschließungsanlagen

2.2.6        (A):        keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen
(H):        Oberflächen- und Abwasser, keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Beleuchtung, Werbung und Emissionen

2.2.7        (H):        Copyvermerk bei Verwendung von Geobasisdaten der Bayerischen
Vermessungsverwaltung

2.2.8        (H):        keine Regelung verkehrsrechtlicher Maßnahmen auf den privaten Wohnwegen
2.2.9        (A):        Präzisierung der Festsetzungen zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen

(A):        Regelungen zur Sicherung der Entwicklung der Magerwiese sowie zur Sicherung und Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (im Durchführungsvertrag geregelt)
(A):        Monitoring zur Durchführung und Sicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (im Durchführungsvertrag geregelt)
            (A):        Pflege der Ausgleichsflächen (im Durchführungsvertrag geregelt)
       (H):        Regelung zum Umgang mit Ersatzpflanzungen
            (H):        Meldung der Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Bayerische Landesamt für                   Umwelt (LFU)
3.2.1    (H):        Beachtung des Vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes
Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen und Hinweise im Abwägungsergebnis teilweise Berücksichtigung (Nr. 2.2.1, 2.2.2, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.9), teilweise wird ihnen nicht gefolgt (Nr. 1.2.1, 2.2.1, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.7, 2.2.8, 2.2.9, 3.2.1).
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs vom 15.05.2014, die die Grundzüge der Planung berühren, sind nicht erforderlich.
Zu 2.:        Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 15.05.2014.
Der geänderte Bebauungsplan vom 22.09.2014 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 22.09.2014 ist zu billigen.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 15.05.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet.
In den Bebauungsplan und in die Begründung zum Bebauungsplan vom 22.09.2014 sind folgende geringfügige Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
Im Bebauungsplan werden die Festsetzungen zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen folgendermaßen klargestellt und präzisiert:
„…Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden für den Bestand vor dem vorbereitenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die Bebauung 56.210 Biotopwertpunkte ermittelt. Dies entspricht dem Wert der biotischen Schutzgüter im Bestand. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich für die biotischen Schutzgüter durch die Planung d.h. durch Bebauung, Pflanzgebote und Umwandlung einer Intensivwiese in eine Magerwiese ein Biotopwert von 55.765,50 Biotopwertpunkten. Somit kann der Eingriff in die biotischen Schutzgüter bis auf ein Defizit von 444,50 Biotopwertpunkten im Baugebiet ausgeglichen werden. Zusätzlich fallen 796,19 Biotopwertpunkte für den Ausgleich des Eingriffs in die abiotischen Schutzgüter an. Die Biotopwertpunkte in Höhe von insgesamt 1.240,69 Punkten, die nicht im Baugebiet ausgeglichen werden können, werden vom städtischen „Ökokonto Neurod“ (vgl. Karten im Anhang zur Begründung) abgebucht.“
-        Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan
-        Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans durch Planausfertigung und öffentliche Bekanntmachung soll erst vollzogen werden, wenn der städtebauliche Erschließungs- und Durchführungsvertrag vom 22.09.2014 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. HeSaGo Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn xxx, wirksam geworden ist.
Gegenstand des Vertrages ist die Errichtung von niedergeschossigen Wohnhäusern (Eigenheime) im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO auf den Grundstücken gemäß § 3 dieses Vertrages und alle damit zusammenhängenden Teilmaßnahmen, wie die Anbindung der geplanten niedergeschossigen Wohnhäuser über neu zu errichtende private Wohnwege an das öffentliche Verkehrsnetz der Tauberstraße einschließlich der geplanten Änderungen und Ergänzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, wie Anpassung des Straßenquerschnitts inkl. dem Herstellen von öffentlichen Parkständen und der Gehwege.
Näheres ergibt sich aus dem städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag incl. Anlagen.

Zu 3.:        Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag

Das Inkrafttreten des Bebauungsplans durch Planausfertigung und öffentliche Bekanntmachung soll erst vollzogen werden, wenn der städtebauliche Erschließungs- und Durchführungsvertrag vom 22.09.2014 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. HeSaGo Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn xxx, wirksam geworden ist.

Gegenstand des Vertrages ist die Errichtung von niedergeschossigen Wohnhäusern (Eigenheime) im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO auf den Grundstücken gemäß § 3 dieses Vertrages und alle damit zusammenhängenden Teilmaßnahmen, wie die Anbindung der geplanten niedergeschossigen Wohnhäuser über neu zu errichtende private Wohnwege an das öffentliche Verkehrsnetz der Tauberstraße einschließlich der geplanten Änderungen und Ergänzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, wie Anpassung des Straßenquerschnitts inkl. dem Herstellen von öffentlichen Parkständen und der Gehwege.
Im Vertrag ist u.a. geregelt, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet,
-        alle Kosten für die Art und den Umfang der Erschließung zu tragen,
-        die öffentlichen Erschließungsflächen unentgeltlich an die Stadt abzutreten,
-        das Vorhaben bis spätestens 10 Jahren ab Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fertiggestellt zu haben
-        sämtliche Pflichten aus dem Vertrag eventuellen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Dazu zählt auch die Verpflichtung der Rechtsnachfolger, ihrerseits ihren Rechtsnachfolgern eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.

Näheres ergibt sich aus dem städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag incl. Anlage.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 22.09.2014 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Östlich Tauberstraße“ zwischen Tauberstraße, Glattbacher Straße und südlicher Grenze des Grundstücks Fl.Nr. xxx (Nr. 19/13) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie folgt behandelt:

       1.2.1:        Den Anregungen der Einwender 1 wird nicht gefolgt.
       2.2.1:        Den Anregungen der Stadtwerke – Abt. Entsorgung wird teilweise gefolgt. Die                        Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
       2.2.2:        Den Anregungen des Tiefbauamtes – SG Neubau - wurde bereits gefolgt.                        Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3:        Die Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH werden zur Kenntnis genommen.
       2.2.4:        Die Hinweise der Bayernwerk AG werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5:        Den Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
       2.2.6:        Den Anregungen der Autobahndirektion Nordbayern wird teilweise gefolgt.                        Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
       2.2.7:        Der Hinweis des Staatlichen Vermessungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
2.2.8:        Der Hinweis des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen.
2.2.9:        Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
       3.2.1:        Die Hinweise der Feuerwehrbereitschaft werden zur Kenntnis genommen.

Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für gravierende, grundlegende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 15.05.2014. Grundzüge der Planung werden durch die Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der Bebauungsplan i.d.F. vom 22.09.2014 wird als Satzung beschlossen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 19/13 für das Gebiet “Östlich Tauberstraße“ vom 22.09.2014 als Satzung und billigt die Begründung hierzu vom 22.09.2014.

3.        Der Stadtrat stimmt dem städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 1 BauGB) zu und beauftragt die Verwaltung, den Vertrag vor i n Kraft treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auszufertigen (in Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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2. / pvs/8/2/14. Wohnungsbau in Aschaffenburg; - Strategiepapier Wohnen in Aschaffenburg 2030

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.10.2014 ö Beschließend 2pvs/8/2/14

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 2 d. ö. S. "Wohnungsbau in Aschaffenburg Strategiepapier Wohnen in Aschaffenburg 2030" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/8/3/14. Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke; - Maßnahmenkatalog - Sachstandsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 07.10.2014 ö Beschließend 3pvs/8/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Planungs- und Verkehrssenat hat sich zum Abschluss des Bürgerbeteiligungsprozesses Mainufer am 13.05.2014 intensiv mit den Ergebnissen des Planungs- und Beteiligungsprozesses befasst. Vorausgegangen war eine Empfehlung des Schlossterrassenbeirats zu 18 Maßnahmen, die sukzessive zur Aufwertung des Mainufers umgesetzt werden sollen. Der Planungs- und Verkehrssenat hat mit der Bestätigung dieses  Maßnahmenkatalogs einen sehr wichtigen Schritt zur behutsamen Weiterentwicklung des Mainufers in die Wege geleitet. Beratungsbedarf hatten die Fraktionen und Gruppierungen noch zu den Maßnahmen Nr. 5 Määkuh (Festlegung des Landliegeplatzes im Bereich der Mainufer Terrasse) und Nr. 6 Parken (Festlegung des endgültigen Parkraumkonzeptes) gesehen, so dass hierzu noch keine Beschlussfassung erfolgen konnte. Neu in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurde die barrierefreie Anbindung an die Oberstadt in Höhe Schlossplatz/Kastanienwäldchen).

Zu den Maßnahmen Nr. 5 Määkuh und Nr. 6 Parken hat die Kommunale Initiative mit Schreiben vom 14.07.2014 eine Stellungnahme abgegeben (siehe Anlage 1 ).


Maßnahmenkatalog:
Nr.
Thema
1
Fahrrad:
Wegeverbreiterung Uferpromenade:
zur gemeinsamen Nutzung von Fuß- und Radverkehr von Willigisbrücke bis Felsen-Engstelle auf ein Regelmaß von 3,5 m Breite in Anlehnung an neuen Radweg zwischen Ruderclub und 1. Bauabschnitt. Dies entspricht auch den Erfahrungswerten der Gartenschau Kitzingen.
Felsen-Engstelle:
Ausarbeitung von Lösungsvorschlägen durch das Planungsbüro ARC.grün. Ergebnisse bis Ende 2013.
Fahrradständer:
Zusätzliche Fahrradständer.
2
Wassererlebnis:
- Sichtfenster: Regelmäßiges Auslichten der Gehölze
- Sitzen am Wasser: Ausbau der erprobten Sitzauflagen
3
Biergarten:
Fortführung der Mainufer-Gastronomie
Bereits beschlossen in UVS befristet auf 5 Jahre. Materialtausch des Bodens ist erfolgt.
4
Öffentliche Toilette:
Erarbeitung eines Standort- und Gestaltungsvorschlags für öffentliche Toilette. Angebot der „Netten Toilette“ auch im Roten Kopf
5
Määkuh:
Festlegung des Landliegeplatzes im Bereich der Mainufer-Terrasse (analog Modellversuch).
Feinplanung im Rahmen einer konkurrierenden Entwurfsbearbeitung für ein Ergänzungsgebäude in 2014. Beginn der Schiffsrestaurierung 2015.
6
Parken:
Festlegung des endgültigen Parkraumkonzeptes auf Grundlage des Määkuh-Liegeplatzes und des Ergänzungsgebäudes.
7
Sommerbühne:
Fortführung der Installation „Sommerbühne“ zur kulturellen Nutzung
8
Kunst-Haltestelle:
Fortführung der Kunstinstallation von Bob Meier durch Sonderaktion zu „400 Jahre Schloss Aschaffenburg“
9
Regionale Ausflugsschifffahrt - Anlegestelle:
Zusätzliche Anlegestelle für kleinere Fahrgastschiffe zw. Theoderichstor und Perth Inch
10
Mainuferprojekt Freiluft-Ausstellung am Oberen Hofweg:
Fortführung in 2014 mit einer Aktualisierung im Frühjahr 2014 (Beschlüsse des Stadtrats)
11
Möblierung:
Bereits umgesetzt: Sitzstufen, erneuerte Sitzbänke und künstlerisch gestaltete Müllsammler
12
Sport & Spiel:
Die von Senioren gewünschten Spiel- und Sportgeräte sollen im Rahmen eines Ausbaus des Mainspielplatzes zu einem Mehrgenerationenspielplatz umgesetzt werden.
13
e-Partizipation:
SJR schlägt vor: Facebookseite in städt. Facebookseite zu integrieren. Auch die (gekürzten) Inhalte der Projekthomepage sollen Mitte 2014 in die Stadt-Homepage überführt werden.
14
Abschlussdokumentation:
Im Frühjahr 2014 in Form einer Faltzeitung mit Dokumentation und Projektergebnissen.
15
Neuer Planentwurf:
Die bürgerschaftlich eingeforderte behutsame, kleinteilige Umgestaltung des Mainufers entspricht dem Geist des Plangutachtens des Büros Fromm. Die Empfehlungen aus dem Beteiligungsprozess sollen durch das Büro Fromm in den Plan eingearbeitet werden.
16
Kosten:
Auf Grundlage des integrierten Planentwurfs soll eine qualifizierte Kostenplanung erstellt werden.
17
Lösung für den Kopf der Willigisbrücke
18
Weiterer Zugang zum Pompejanumsgarten
19
Barrierefreie Verbindung zur Oberstadt


Seit der Beschlussfassung im Mai dieses Jahres konnten mehrere Maßnahmen planerisch weiter voran gebracht werden.

Für die Freiraumgestaltung wird das Planungsbüro Stefan Fromm, Dettenhausen, die Ergebnisse aus dem bisherigen Planungs- und Bürgerbeteiligungsprozess in einem angepassten Masterplan zusammenfassen und weiterentwickeln. Die Regierung von Unterfranken hat in Gesprächen die Förderung dieses Masterplanes durch Städtebauförderungsmittel in Aussicht gestellt. Der Förderantrag ist auf den Weg gebracht. Das Mainufer wurde von der städtischen Vermessungsabteilung neu aufgemessen um die Grundlagen für die Objektplanung insbesondere für die Wegeverbreiterung der Uferpromenade zu schaffen. Für den Haushalt 2015 werden Finanzmittel angemeldet. Zusätzlich liegt für die Engstelle Pompejanumsfelsen eine Planungsstudie vor, die zur Kostenquantifizierung durch Baugrunduntersuchungen vertieft wird.

Zur Schaffung einer zusätzlichen Anlegestelle für Fahrgastschiffe nahe des Theoderichstor führt die Verwaltung Gespräche mit einer interessierten Reederei und dem Bayernhafen Aschaffenburg, der erwägt die Anlegestelle wie in Bamberg zu betreiben. Bis zum Jahresende werden hierzu Ergebnisse erwartet. Als nächster Schritt steht das Genehmigungsverfahren an.

Zur laufenden Diskussion über das Technikdenkmal Määkuh haben sich die Aschaffenburger Altstadtfreunde e.V. und der Eigentümer, die Fa. Westarp,  schriftlich geäußert. Der Eigentümer sieht es als erforderlich an, dem Technikdenkmal Neben- und Ergänzungsgebäude zuzuordnen, da die niedrige Schiffhöhe keine Museumsräume in nennenswerten Umfang zulassen. Aus Sicht des Eigentümers ist ein moderner Neubau oder der Wiederaufbau des Kutscherhofes bzw. Zöllnerhofes mit Gastronomie und Übernachtungszimmer denkbar und sieht dies als seine Aufgabe an. Von Seiten der Stadt Aschaffenburg wären Zuwegung, Parkplätze und Erschließung zu übernehmen. Eine Übertragung der Gebäude nach Ablauf der Nutzung an die Stadt wird in Aussicht gestellt. Der Standortvorschlag aus dem Plangutachten Stefan Fromm wird durch den Eigentümer empfohlen. Er ist bereit in die Detailplanung einzusteigen, wenn der Standort der Määkuh und dessen Ergänzungsgebäude geklärt sind.

Die Aschaffenburger Altstadtfreunde befürworten in Ihrem Schreiben vom 12.08.2014 die Entscheidung die künftige Mainufergestaltung nach dem Gestaltungsentwurf Stefan Fromm fortzuführen. Gleichermaßen befürwortet wird der mit dem Konturmodell erprobte Landliegeplatz. Der Kombination Museale Nutzung und Ergänzungsgebäude (Kutscherhof), stehen die Altstadtfreunde aufgeschlossen gegenüber. Zu den Nutzungen Gastronomie und Beherbergung beziehen die Altstadtfreunde keine Position. Für die Präsentation der Määkuh wird eine Betriebsführung in Kooperation mit dem Führungsnetz gewünscht. Aus Sicht der Altstadtfreunde muss für den Standort ein Verkehrskonzept (Parkierung und Nutzergruppen) vertieft bearbeitet werden.

Die Anforderungen an den Standort, die Restaurierung, den Betrieb und die Präsentation der Määkuh am Mainufer aus Sicht der Altstadtfreunde und der Firma Westarp können tabellarisch wie folgt zusammengefasst werden:

Kriterien
Altstadtfreunde
Firma Westarp
Standort gemäß Vorschlag Büro Fromm
befürwortet, kleinräumige Optimierung
empfohlen
Art der Restaurierung
-        begehbares Schiff
-        mit Ausstattung

ja
ja

k. A.
k. A.
Wiederaufbau des Kutscherhofes
-        als Maßstabskulisse
befürwortet
empfohlen
unterstützend
empfohlen
Gastronomie
-        im Schiff
-        als Ergänzungsgebäude
-        Biergartennutzung

keine Meinung
ja


nein
Neubau durch Fa. Westarp
ja
Hotelbetrieb im Ergänzungsgebäude
k. A.
Neubau durch Fa. Westarp
Präsentation
Kooperation mit Führungsnetz
-        Infotafeln außerhalb
-        zur Mainschifffahrt

empfohlen

ja
empfohlen

k. A.

k. A.
k. A.
Wünsche
Konzept für den Verkehr
Herstellung von Erschließungsanlagen und Parkierung durch die Stadt

Die Verwaltung empfiehlt, dass der Eigentümer in Zusammenarbeit mit den Altstadtfreunden ein Betriebs- und Präsentationskonzept erarbeitet. Zu berücksichtigen ist, dass aufgrund des vorhandenen Mainhauptsammlers eine in Lage und Größe vergleichbare Kubatur des Kutscherhofes nicht mehr vollumfänglich realisiert werden kann.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Projekte des Maßnahmenkatalogs weiterzuverfolgen (Anlage 2). Punkt 5 „Määkuh“ wird ausgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:16 Uhr