Datum: 08.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:00 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/9/1/14 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) Mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg.
2uvs/9/2/14 Neubestellung der Mitglieder des Naturschutzbeirates von 2014 bis 2019
3uvs/9/3/14 Zweiter Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg (Aufgaben & Projekte)
4uvs/9/4/14 Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 durch die IBER Grundstücks GmbH, Aschaffenburg.
5uvs/9/5/14 Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, durch xxx, Aschaffenburg.
6uvs/9/6/14 Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Str. 76 durch die Firma Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg.

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1. / uvs/9/1/14. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) Mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.10.2014 ö Beschließend 1uvs/9/1/14

.Beschluss:

1. Mit Zustimmung des Umwelt- und Verwaltungssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. 4582, Gemarkung Aschaffenburg, Bohlenweg 34 in Aschaffenburg, durch die Firma Kalkan Immobilien GmbH, Aschaffenburg, BV-Nr. 20140074" abgesetzt.

2. Die Verwaltung teilt mit, dass zunächst ein Ortstermin mit den Senatsmitgliedern stattfinden soll.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / uvs/9/2/14. Neubestellung der Mitglieder des Naturschutzbeirates von 2014 bis 2019

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.10.2014 ö Beschließend 2uvs/9/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 48 Abs. 1 BayNatSchG sind zur wissenschaftlichen und fachlichen Beratung bei den Naturschutzbehörden Beiräte aus sachverständigen Personen zu bilden. Der Naturschutzbeirat ist vor allem beim Erlass von Rechtsverordnungen (z. B. über geschützte Landschaftsbestandteile, Naturdenkmäler) und bei behördlichen Gestattungen und Einzelanordnungen in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung im Bereich der jeweiligen Naturschutzbehörde zu beteiligen.
Die Amtszeit des bisherigen Naturschutzbeirates ist am 31.08.2014 abgelaufen. Für die nächsten 5 Jahre muss ein neues Gremium bestehend aus 5 Mitgliedern und 5 Stellvertretern ernannt werden.
Die untere Naturschutzbehörde hat hierfür bei verschiedenen Verbänden und Vereinigungen Vorschläge zur Neubesetzung eingeholt.

Folgende Personen wurden daher als Mitglieder bzw. Stellvertreter für den Naturschutzbeirat vorgeschlagen:

Mitglieder:

Stellvertreter:

Obst- und Gartenbauverein AB-Damm

Bund Naturschutz

Spessartbund

Landesbund für Vogelschutz

Bayer. Bauernverband

Bayer. Bauernverband

Naturpark Spessart

Waldbesitzerverband

Jägervereinigung Aschaffenburg

Fischereiverband

Die Eignung der 10 Vorschläge entspricht den Vorgaben aus § 1 Abs. 2 der Verordnung über die Naturschutzbeiräte. Demnach sollen als Mitglieder vertreten sein:
-        Fachleute aus den für Fragen der Ökologie bedeutsamen Grundlagendisziplinen wie beispielsweise des Naturschutzes, der Landschaftspflege, der Biologie, der Vegetationskunde, der Geologie, der Hydrologie, der Meteorologie oder der Geographie, sowie aus dem Agrar- und Forstbereich,
-        sachverständige Vertreter von Verbänden, die sich satzungsgemäß überwiegend dem Naturschutz, der Landschaftspflege und den Aufgaben der Erholung in der freien Natur widmen,
-        sonstige Sachverständige, die mit den Aufgaben des Naturschutzes, der Landschaftspflege und der Erholung in der freien Natur befasst sind.


Der Umwelt- und Verwaltungssenat bedankt sich bei den bisherigen Mitgliedern des Naturschutzbeirates für die in den vergangenen 5 Jahre geleistete Arbeit und beschließt, die von der unteren Naturschutzbehörde vorgeschlagenen Personen als Mitglieder bzw. Stellvertreter in den Naturschutzbeirat der Stadt Aschaffenburg für die Amtsperiode 2014 bis 2019 zu berufen.

.Beschluss: 1

Dem Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Andreas Schubring zur Bestellung der Vertreter des Bund Naturschutzes und des Landesbundes für Vogelschutz als Mitglieder des Naturschutzbeirates anstelle als stellvertretende Mitglieder wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Der Umwelt- und Verwaltungssenat stimmt der Neubestellung der Mitglieder bzw. Stellvertreter des Naturschutzbeirates für die Amtsperiode von 2014 bis 2019 zu.

Mitglieder:
Stellvertreter:

xx
Obst- und Gartenbauverein AB-Damm

xx
Bund Naturschutz

xx
Spessartbund

xx
Landesbund für Vogelschutz

xx
Bayer. Bauernverband

xx
Bayer. Bauernverband

xx
Naturpark Spessart

xx
Waldbesitzerverband

xx
Jägervereinigung Aschaffenburg

xx
Fischereiverband

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 3

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3. / uvs/9/3/14. Zweiter Zwischenbericht des Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg (Aufgaben & Projekte)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.10.2014 ö Beschließend 3uvs/9/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der zweite Bericht des durch das BMUB geförderten Klimaschutzmanagers der Stadt Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 1) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / uvs/9/4/14. Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 durch die IBER Grundstücks GmbH, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.10.2014 ö Beschließend 4uvs/9/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 19.08.2014, beantragt die IBER Grundstücks GmbH Aschaffenburg die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Neubebauung eines Bestandsgrundstücks mit einem Wohnhaus (9 WE) mit 4 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss. Errichtet werden Wohnungen mit 91,25 m², 99,98 m², eine Wohnung mit 41,42 m² sowie der Dachgeschosswohnung mit 167,18 m². Das Bestandsgebäude, das die entstehende Baulücke nicht voll ausfüllte wird im Zuge des Neubaus abgebrochen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes liegt das Baugrundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes und ist nach § 34 BauGB zu beurteilen. Danach entspricht die Eigenart der näheren Umgebung dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“, so dass das Vorhaben seiner Nutzungsart nach dort zulässig ist.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die IBER Grundstücks GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 9 Wohneinheiten auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Cornelienstraße 28 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / uvs/9/5/14. Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, durch xxx, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.10.2014 ö Beschließend 5uvs/9/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 21.08.2014, beantragen Frau xxx und Herr xxx, Aschaffenburg, die bauaufsichtliche Genehmigung zum Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx , Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg in Aschaffenburg.

Das Bestandsgebäude befindet sich im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt Aschaffenburg, ist aber kein Einzeldenkmal im Sinne des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes.

Das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege hat seine grundsätzliche Zustimmung zum Fassadenentwurf des Neubaus signalisiert. Die schriftliche Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege wird bis zur Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates vorliegen.

Bei dem Neubau in der entstehenden Baulücke handelt es sich um ein dreigeschossiges Mehrfamilienwohnhaus mit ausgebautem Dachgeschoss als Vollgeschoss. Es entstehen insgesamt 4 Wohnungen, mit 37 m², jeweils 58 m² im ersten und zweiten Obergeschoss und einschließlich Galerieeinbau mit 138 m² im Dachgeschoss.

Das Baugrundstück liegt nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes. Das Bauvorhaben ist deshalb nach § 34 BauGB zu beurteilen. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 25.08.2014 entspricht die Eigenart der näheren Umgebung dem Gebietstyp „Allgemeines Wohngebiet“ und es ist deshalb seiner Nutzungsart nach dort allgemein zulässig.

Der Umwelt- und Verwaltungssenat wird gebeten, der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Rahmen der Baugenehmigung zuzustimmen.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung über den Abbruch und Neubau des Mehrfamilienwohnhauses Dalbergstraße xx, Fl.-Nr. xx, Gemarkung Aschaffenburg, im Bereich des denkmalgeschützten Ensembles Oberstadt wird zur Kenntnis genommen. Der Erteilung der denkmalrechtlichen Erlaubnis im Rahmen der Baugenehmigung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 1

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6. / uvs/9/6/14. Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Str. 76 durch die Firma Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 9. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 08.10.2014 ö Beschließend 6uvs/9/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 02.09.2014, beantragt die Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg, die Genehmigung zur Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Straße 76 in Aschaffenburg.

Im Erdgeschoss des Anwesens Hanauer Straße 76 war bisher ein Videoverleih auf 684 m² Verkaufsfläche tätig. In diese Geschäftsräume soll nunmehr ein Motorradzubehör-Fachgeschäft einziehen. Nach der Betriebsbeschreibung sollen Helme, Motorradbekleidung, Freizeitbekleidung (Bikerstil in robuster Qualität), Gepäcksysteme für Motorräder, Camping- und Reisezubehör, Tuning und Anbauteile, Verschleiß- und Ersatzteile, Pflege und Wartung verkauft werden.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 04.09.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes für das Gebiet zwischen Bahnlinie Aschaffenburg Cunibertstraße, Ziegelbergstraße und Hanauer Straße 85, sowie teilweise im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18/11 „Bahnparallele“. Nach diesen Vorschriften ist die Gebietsart „Gewerbegebiet“ festgesetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach zulässig ist.

In weiterer bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung für diese Nutzungsänderung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Andre und Orhan GbR, Aschaffenburg, zur Nutzungsänderung von Videothek zu Motorradzubehör-Fachgeschäft auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx und x, Gemarkung Aschaffenburg, Hanauer Str. 76 in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:17 Uhr