Datum: 09.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:05 Uhr bis 17:49 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/6/1/14 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich August 2014
2ws/6/2/14 Bestellung des Jahresabschlussprüfers für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
3ws/6/3/14 Bericht über die Qualifizierungsmaßnahmen des Fahrpersonals im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg
4ws/6/4/14 Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.08.2014 "Buswartehäuschen Herrenwaldstraße"; Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 18.08.2014

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1. / ws/6/1/14. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen von Januar bis einschließlich August 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 09.10.2014 ö Beschließend 1ws/6/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2014 bis einschließlich 31.08.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/6/2/14. Bestellung des Jahresabschlussprüfers für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 09.10.2014 ö Vorberatend 2ws/6/2/14
Stadtrat (Plenum) 15. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.10.2014 ö Beschließend 14pl/15/14/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vor.
Die WIBERA AG hatte bereits den Prüfungsauftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 sowie 2013 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten beiden Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2014.

.Beschluss:

Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg – K ommunale Dienstleistungen bestellt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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3. / ws/6/3/14. Bericht über die Qualifizierungsmaßnahmen des Fahrpersonals im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 09.10.2014 ö Beschließend 3ws/6/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Weiterbildungsstand der Mitarbeiter ist das Aushängeschild eines Unternehmens, welches die Qualität eines Betriebes im Außenverhältnis sowie auch im Innenverhältnis widerspiegelt.
Die Stadtwerke Aschaffenburg legen großen Wert auf die Qualifizierung Ihrer Mitarbeiter. Hierfür wird ein breitgefächertes Weiterbildungsangebot, welches aus freiwilligen und zum Teil notwendigen Schulungen besteht, angeboten. Diese Angebote umfassen nicht nur fachbezogene, technische Inhalte, vielmehr wird gerade auch auf den Kontakt mit den Kunden und somit auf die Außenwirkung Wert gelegt.
Folgende Schulungen und Weiterbildungen werden dem Fahrpersonal im Verkehrsbetrieb angeboten bzw. müssen aufgrund gesetzlicher Regelungen absolviert werden:
Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz (BKrFQG)
Das BKrFQG ist am 01.10.2006, zum Zweck der Verbesserung insbesondere der Sicherheit im Straßenverkehr durch die Vermittlung besonderer tätigkeitsbezogener Fertigkeiten und Kenntnisse für das Fahrpersonal, in Kraft getreten. Jeder Besitzer eines Omnibusführerscheins, muss gemäß BKrFQG innerhalb von 5 Jahren die im Gesetz vorgeschriebenen Unterrichtsstunden nachweisen. Die Schulungsinhalte sind in fünf Weiterbildungsmodule wie folgt zusammengefasst:
Modul 1 Eco Training
Neben den Themen wie Motorsteuerung, alternative Antriebe und Kraftstoffe gehören auch die Überprüfung und Wartung eines Fahrzeugs zu den Schulungsinhalten. Ziel ist es, Verbesserungen des rationellen Fahrverhaltens auf Grundlage der Sicherheitsregeln zu erreichen.
Modul 2 Sicherheitstechnik und Fahrsicherheit
Die richtige Einschätzung der Längs- und Seitwärtsbewegung eines Kraftomnibusses, ein rücksichtsvolles Verkehrsverhalten, sanftes Abbremsen, den richtigen Umgang mit den Fahrgästen werden in diesem Modul vermittelt. Hierdurch soll die Sicherheit und der Komfort der Fahrgäste nachhaltig gewährleistet werden.
Modul 3 Markt und Image
Hier werden dem Fahrpersonal das Wissen um den Wettbewerb der Verkehrsmittel und die verschiedenen Verkehrsarten näher gebracht. Insbesondere wird vermittelt, dass der Berufskraftfahrer durch sein Verhalten erheblich zum positiven wie auch zum negativen Image des Unternehmens beitragen kann.
Modul 4 Sozialvorschriften
Zur Erhöhung der Verkehrssicherheit ist es notwendig, dass jeder Berufskraftfahrer die einzuhaltenden Bestimmungen der Sozialvorschriften und auch die Inhalte des Arbeitszeitgesetzes kennt.
Modul 5 Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz
Vermittelt werden hier die Kenntnisse rund um die Arbeitssicherheit, den Gesundheitsschutz, aber auch die Fähigkeit zu einer richtigen Einschätzung der Lage bei Notfällen und Übergriffen.
Tarifschulungen
Nicht nur für neu eingestelltes Fahrpersonal, sondern auch für alle Anderen findet mindestens einmal im Jahr eine Tarifschulung statt. Hierbei wird das umfangreiche Tarifangebot der VAB und des Übergangstarifes vermittelt und mit einem abschließenden schriftlichen Test der Wissensstand abgefragt.
Deeskalationstraining
Neben den Schulungsinhalten aus dem BKrFQG bieten wir unserem Fahrpersonal Deeskalationstrainings an. Die durchgeführten Schulungen helfen den städtischen Busfahrer/innen schwierige Situation im Vorfeld zu erkennen und durch gezieltes Handeln, bzw. Unterlassen zu entschärfen.
Fahrsicherheitstrainings
Die in Vergangenheit abgehaltenen Fahrsicherheitstrainings gewährleisten ein sicheres Führen von Fahrzeugen auch bei plötzlich auftretenden Gefahrensituationen. Getreu dem Motto „Ein Training ist kein Training“ werden die Fahrsicherheitstrainings in regelmäßigen Zeitabständen angeboten. Die Planungen für die Realisierung der nächsten Trainings haben bereits begonnen.
Fahrzeugeinweisung
Einmal im Jahr, wenn die Busersatzbeschaffung erfolgt, werden im Werkstattbereich des Verkehrsbetriebes Schulungen zur Fahrzeugtechnik angeboten. Hier kann sich das Fahrpersonal über die Neuheiten, aber auch über die vorhandene Technik, umfassend informieren. Bei Neueinstellungen erfolgt immer eine entsprechende Einweisung.
Arbeitsplatzbezogene Schulungen
Nicht allein der Fahrgast oder die Technik stehen im Vordergrund. Auch auf die Sicherheit und Gesundheit des Fahrpersonals wird geachtet. So werden regelmäßige Analysen der Krankenstände und deren Ursachen, zum Teil auch durch die Krankenkassen, durchgeführt. Die Ergebnisse haben in der Vergangenheit z. B. zu einer Arbeitsplatz bezogenen „Sitzanalyse“ des Fahrerarbeitsplatzes mit anschließender Unterweisung zur richtigen Einstellung des Fahrersitzes geführt. Darüber hinaus haben wir Rückenschulungen für die Beschäftigten im Fahrdienst angeboten, die auch einen starken Zuspruch bekamen.
Die genannten Schulungsmaßnahmen werden teilweise nach dem von der Berufsgenossenschaft aufgelegten „AGO-Programm“ durchgeführt. Die Moderation der Schulungen wird von einem Mitarbeiter der Stadtwerke, der durch die BG zertifiziert wurde, abgehalten.
Analyse der Unfallschwerpunkte
Jährlich erfolgt durch unseren Versicherungsmakler eine akribische Analyse jedes einzelnen Verkehrsunfalls. Die hierbei herausgearbeiteten Handlungsempfehlungen werden in persönlichen Gesprächen mit dem Fahrpersonal aufgearbeitet und somit versucht, Schwachstellen und Defizite auszugleichen. Darüber hinaus geht das Ergebnis der Aufbereitung in das Prämiensystem der SVG-Mitarbeiter ein und hat somit direkten Einfluss auf die Höhe der Prämienauszahlung.
Beschwerdemanagement
Sämtliche eingehenden Beschwerden werden zunächst in unserer Beschwerdendatenbank erfasst. Bei allen Beschwerden, die das Fahrpersonal betreffen, werden diese aufgefordert eine schriftliche Stellungnahme abzugeben. Danach wird jede einzelne Beschwerde analysiert und eine entsprechende Antwort für den Beschwerdeführer vorbereitet. Damit ist die externe Bearbeitung in den meisten Fällen abgeschlossen. Intern erfordert die Bearbeitung aber weitere Schritte. Bei berechtigten Beschwerden wird mit jeder Fahrerin und jedem Fahrer ein persönliches Gespräch, auf Grundlage der eingegangenen Beschwerde sowie der Stellungnahme, geführt. Je nach Beschwerdeanlass bleibt es beim persönlichen Gespräch, oder es werden personalrechtliche Konsequenzen eingeleitet.
Qualitätsstandards
Für das Fahrpersonal gibt es, wie auch für alle anderen Betriebsbereiche im Verkehrsbetrieb, Qualitätsstandards, welche speziell auf die jeweiligen Aufgabengebiete ausgerichtet sind. Die Einhaltung der Standards wird intern durch die Vorgesetzten (Verkehrsmeister), aber auch extern durch unsere Qualitätsscouts überprüft. Festgestellte Abweichungen werden wie beim Beschwerdemanagement erfasst und bearbeitet.
Qualitätsscouts
Unsere aktuell rund 15 Qualitätsscouts haben viele verschiedene Aufgaben. Sie registrieren defekte Zielschildanlagen, sehen Schmutz an oder in den Fahrzeugen, bemerken fehlende Haltestellenaushänge, hören ob Durchsagen in den Bussen klar und verständlich sind, achten darauf wie freundlich und kundenorientiert unsere Mitarbeiter auftreten. Kurzum: Sie kritisieren Mängel und loben gelungene Lösungen. Unsere Qualitätsscouts sind überwiegend Vielfahrer im ÖPNV und konnten über direkte Anschreiben oder über unseren Aufruf auf unserer Internetseite gewonnen werden. Die Abwicklung der Meldungen erfolgt analog zu den oben genannten Abläufen.


Entlohnungsanreize SVG
Für das Fahrpersonal der SVG wurde ein Anreizsystem geschaffen, welches die im Fahrdienst erbrachte Qualität beurteilt und entsprechend honoriert. Im Focus stehen hier insbesondere der Umgang und das Verhalten des Fahrpersonals gegenüber unseren Fahrgästen. Ein tadelloses Verhalten der SVG-Mitarbeiter kann durch diese Maßnahme honoriert und somit auch die Leistungsfähigkeit und Qualität auf hohem Niveau gesichert werden.
Neben den hier aufgeführten Schulungsmaßnahmen werden kurzfristig, bei erkennbarem Bedarf oder auf Anfrage durch das Fahrpersonal, weitere Themen im Rahmen von Mitarbeiterschulungen vermittelt. Somit kann sichergestellt werden, dass unser Fahrpersonal alle gesetzlich vorgeschriebenen, sowie die betrieblich notwendigen Schulungen erhält.

.Beschluss:

Der Bericht der Stadtwerke über die Qualifizierungsmaßnahmen des Fahrpersonals im Verkehrsbetrieb der Stadtwerke Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / ws/6/4/14. Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.08.2014 "Buswartehäuschen Herrenwaldstraße"; Bekanntgabe des Antwortschreibens der Stadtwerke Aschaffenburg vom 18.08.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 6. Sitzung des Werksenates 09.10.2014 ö Beschließend 4ws/6/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Das beiliegende Antwortschreiben der Stadtwerke Aschaffenburg vom 18.08.2014 an die CSU -Stadtratsfraktion wird zustimmend zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:17 Uhr