Datum: 20.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 21:03 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/15/1/14. Information über die Situation der Flüchtlinge in Aschaffenburg;
- Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion und der Kommunalen Initiative vom 26.08.2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
1 | pl/15/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf dem Gelände der ehemaligen „Graves-Kaserne“ betreibt die Regierung von Unterfranken eine Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber (GU). Diese hat eine Aufnahmekapazität von 350 Personen. Die Stadtverwaltung steht in regelmäßigen Gesprächen mit der Regierung von Unterfranken. Darüber hinaus führt die Stadtverwaltung regelmäßig zweimal im Jahr einen „Runden Tisch Asyl“ mit der Regierung von Unterfranken durch, bei dem auch Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen und der „Initiative Menschenwürde für Flüchtlinge Aschaffenburg“ teilnehmen. In diesen Gesprächen konnten wesentliche Verbesserungen der Wohnsituation für Asylbewerber erreicht werden, z. B.
Renovierungen im Sanitär- und Küchenbereich,
Verbesserung der Zimmeraufteilung, Umbau zu kleineren Zimmer
Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen für die Bewohner und von Schulungsräumen
Einrichtung eines Kinderspielzimmers
Einrichtung von Kranken- und Ausweichzimmern
Errichtung eines Kinderspielplatzes
Einrichtung eines Fahrradkellers
Entfernung des Stacheldrahtzaunes
Auszugserleichterungen für Familien, die unter den sog. „Asylkompromiss“ fallen
Einhaltung der Belegungsobergrenze von 350 Bewohnern durch Verteilung von Asylbewerbern auch auf die beiden Landkreise
Personelle Verstärkung der Sozialbetreuung für Asylbewerber
Sozialpädagogisch begleitetes Wohntraining für auszugsberechtigte Personen
Ausbau der Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule
Finanzierung von Sprachkursen für Asylbewerber
Sozialpädagogisch begleitetes Auszugsmanagement für Familien und Alleinerziehende
Die Stadt Aschaffenburg selbst erbringt zu diesem Zweck bereits erhebliche freiwillige Leistungen:
Der Aschaffenburger Kulturpass ermöglicht den ermäßigten Eintritt bei Kulturveranstaltungen sowie vergünstigte Busfahrkarten.
Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Migrationsberatung in Höhe von derzeit 12.000,00 EUR jährlich.
Bei unterschiedlichen Problemlagen bietet die Stadt den Einsatz von Sprach- und Kulturvermittlern an. Diese begleiten die Bewohner bei Behördengängen und Arztterminen.
Das Integrationsmanagement der Stadt bietet den Bewohnern unentgeltliche Beratung und Hilfeleistung.
Eine städtische Mitarbeiterin unterstützt eine Gruppe afghanischer Frauen beim Spracherwerb und bei der Integration.
Kinder und Jugendliche erhalten eine Hausaufgabenbetreuung durch die Caritas sowie Nachhilfeunterricht durch Ehrenamtliche.
Im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernimmt die Stadt den Eigenanteil der Kinder beim Mittagessen.
Die Kindergartenkosten werden für bis zu sieben Stunden täglich übernommen.
Sprachkurse an der VHS für die Bewohner werden von der Stadt derzeit pro Jahr mit 15.000,00 EUR finanziert.
Die Stadt hat sich mit 50 v. H. an den Kosten der Kurse „Leben und Wohnen in Deutschland“ der Caritas beteiligt, die auszugberechtigten Bewohnern auf die vielfältigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Anmieten einer Wohnung vorbereitet.
.Beschluss:
1. Der Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion und der Kommunalen Initiative vom 26.08.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/15/2/14. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/15/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2012 geprüft und den Bericht Nr. 150/2014 vom 09.04.2014 über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 07.07.2014 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2012 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2012 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 106 und 107 des Berichts) verwiesen.
Der Bericht Nr. 150/2014 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 150/2014 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 3
) wird zur Kenntnis ge-nommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
3. / pl/15/3/14. Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/15/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 150/2014 vom 09.04.2014 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 07.07.2014 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2012 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 07.07.2014 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
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Haushaltsrechnung 2012
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|
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Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
191.901.724,02
|
41.617.235,57
|
233.518.959,59
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
5.148.857,03
|
5.148.857,03
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
-320.700,00
|
-320.700,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
-452.819,76
|
-90.428,04
|
-543.247,80
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
191.448.904,26
|
46.354.964,56
|
237.803.868,82
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
190.847.339,81
|
31.838.515,20
|
222.685.855,01
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
734.017,71
|
15.317.794,58
|
16.051.812,29
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
-132.000,76
|
-801.045,22
|
-933.045,98
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
-452,50
|
-300,00
|
-752,50
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
191.448.904,26
|
46.354.964,56
|
237.803.868,82
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
23.650.290,02 €
|
Vermögenshaushalt - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
|
4.106.686,18 €
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2012
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen einschließlich Vorjahr
|
195.673.816,41
|
52.012.115,60
|
247.685.932,01
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
192.080.239,85
|
51.742.332,95
|
243.822.572,80
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
3.593.576,56
|
269.782,65
|
3.863.359,21
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben einschließlich Vorjahr
|
194.939.798,70
|
39.324.208,80
|
234.264.007,50
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
194.859.708,08
|
39.324.208,80
|
234.183.916,88
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
80.090,62
|
0,00
|
80.090,62
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-2.779.468,23
|
|
|
Ist-Überschuss
|
|
12.418.124,15
|
9.638.655,92
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
10.067.382,52
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
-196.218,00
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
19.509.820,44
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
- Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
- Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
- Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr
|
|
Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / pl/15/4/14. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/15/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2012 geprüft und den Bericht Nr. 100/2013 vom 10.09.2013 über die Prüfung der Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 14.10.2013 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2012 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2012 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 41 des Berichts) verwiesen.
Der Bericht Nr. 100/2013 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.
.Beschluss:
Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 100/2013 über die örtliche Rechnungs-prüfung der Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. / pl/15/5/14. Feststellung der Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/15/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.
Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 100/2013 vom 10.09.2013 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 14.10.2013 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.
Die Überprüfung der Jahresrechnung 2012 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.
Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 14.10.2013 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.
.Beschluss:
Die Jahresrechnung 2012 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:
|
|
|
Haushaltsrechnung 2012
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.264.571,91
|
349.515,25
|
1.614.087,16
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts-einnahmereste
|
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen-einnahmereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Einnahmen
|
1.264.571,91
|
349.515,25
|
1.614.087,16
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.264.571,91
|
239.574,92
|
1.504.146,83
|
|
|
|
|
|
+
|
neue Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
119.461,44
|
119.461,44
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Haushalts- ausgabereste
|
0,00
|
9.521,11
|
9.521,11
|
|
|
|
|
|
./.
|
Abgang alter Kassen- ausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
Summe bereinigte Soll-Ausgaben
|
1.264.571,91
|
349.515,25
|
1.614.087,16
|
In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:
|
|
Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
|
103.250,18 €
|
Vermögenshaushalt - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
|
213.465,07 €
|
Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.
|
|
Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2012
|
|
|
|
|
|
|
|
Verwaltungs- haushalt
|
Vermögens- haushalt
|
Gesamt- haushalt
|
|
€
|
€
|
€
|
|
|
|
|
Einnahmen
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Einnahmen
|
1.281.723,88
|
516.330,90
|
1.798.054,78
|
|
|
|
|
Ist-Einnahmen
|
1.276.242,48
|
516.330,90
|
1.792.573,38
|
|
|
|
|
Kasseneinnahmereste
|
5.481,40
|
0,00
|
5.481,40
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ausgaben
|
|
|
|
|
|
|
|
Soll-Ausgaben
|
1.281.723,88
|
396.869,46
|
1.678.593,34
|
|
|
|
|
Ist-Ausgaben
|
1.281.723,88
|
396.869,46
|
1.678.593,34
|
|
|
|
|
Kassenausgabereste
|
0,00
|
0,00
|
0,00
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Ist-Fehlbetrag
|
-5.481,40
|
|
|
Ist-Überschuss
|
|
119.461,44
|
113.980,04
|
Unerledigte Verwahrgelder
|
|
|
-210.305,48
|
Unerledigte Vorschüsse
|
|
|
-540,21
|
Buchmäßiger Kassenbestand
|
|
|
-96.865,65
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
6. / pl/15/6/14. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2012 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2012
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/15/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.
Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 20.10.2014 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2012 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2012 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.
Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und
haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.
Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.
.Beschluss:
Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2012 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2012 wird erteilt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
Einstimmige Zustimmung
zum Seitenanfang
7. / pl/15/7/14. PL/15/7/14
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pl/15/7/14 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat xxx
erklärt, dass er mit der Erläuterung der Stadt Aschaffenburg gem. Schreiben vom 30.09.2014 einverstanden ist und seinen Antrag vom 30.09.2014 („Zusatzmittel für die Ruth-Weiss-Schule“) zurückzieht (vgl. auch Anlage 3 der Sitzung des Hauptsenates vom 06.10.2014).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. / pl/15/8/14. Nachtragshaushaltssatzung und Nachtragshaushaltsplan 2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pl/15/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In der Sitzung des Hauptsenates des Stadtrates vom 06.10.2014 wurden der Nachtragshaushaltsplan und die Nachtragshaushaltssatzung der Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 beraten. Dem Zahlenwerk wurde zugestimmt.
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen wurde von ursprünglich 8.320.000 € um 350.000 € vermindert und auf 7.970.000 € neu festgesetzt.
Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen bleibt unverändert (6.972.100 €).
Die Steuerhebesätze und die Höchstbeträge der Kassenkredite bleiben unverändert.
Der Stellenplan ist aus folgenden Gründen zu ändern:
Im Mai 2014 wurde ein dritter Bürgermeister gewählt. Die Stelle ist mit Besoldungsgruppe B 5 BayBesG ausgewiesen.
Auf Grund der Neuorganisation des Jugendamtes wird eine Stelle „Bereichsleitung Verwaltung“ in Besoldungsgruppe A 13 BayBesG eingerichtet.
Für die Stelle der Leitung der ILS wurde eine Dienstpostenbewertung durchgeführt. Die Stelle wird von Besoldungsgruppe A 12 in Besoldungsgruppe A 13 BayBesG angehoben.
Der bisherige Sachgebietsleiter Stadtkasse (A 12) wurde auf eine freie Stelle im Rechnungsprüfungsamt (bisher A 11) umgesetzt. Die Stelle im Rechnungsprüfungsamt wird in Besoldungsgruppe A 12 BayBesG ausgewiesen und erhält den Vermerk ku A 11.
Die 0,5-Teilzeitstelle (A 11) im Bauordnungsamt wird in eine Vollzeitstelle umgewandelt. Im Haushaltsjahr 2015 ist zum Ausgleich die Zahl der Stellen für Beschäftigte in Entgeltgruppe 10 TVöD um 0,5 zu verringern.
Die Zahl der Stellen in B 5 erhöht sich von 1,0 auf 2,0, die in A 13 von 7,0 auf 9,0. Die Zahl der Stellen bei A 11 verringert sich um 0,5 Stellen von 21,5 auf 21,0. Bei Besoldungsgruppe A 12 bleibt die Stellenzahl unverändert bei 21,0. Insgesamt erhöht sich die Zahl der Beamtenstellen um 2,5 Stellen von 182,0 auf 184,5.
Die Nachtragshaushaltssatzung tritt rückwirkend zum 01.01.2014 in Kraft.
Um Zustimmung wird gebeten.
.Beschluss:
§ 1
Der als Anlage 4 der Niederschrift der 12. Sitzung des Hauptsenates vom 06.10.2014 (SPNr. HS/12/8/14) beigefügte Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit festgesetzt; dadurch werden
|
erhöht um
|
vermindert um
|
und damit der Gesamtbetrag des Haushaltsplanes
|
|
€
|
€
|
von bisher €
|
auf nunmehr €
|
im
Verwaltungs-
haushalt
|
|
|
|
|
die Einnahmen
|
10.348.200
|
2.519.000
|
194.442.600
|
202.271.800
|
die Ausgaben
|
8.926.700
|
1.097.500
|
194.442.600
|
202.271.800
|
im
Vermögens-
haushalt
|
|
|
|
|
die Einnahmen
|
3.543.700
|
1.929.500
|
39.003.400
|
40.617.600
|
die Ausgaben
|
4.467.200
|
2.853.000
|
39.003.400
|
40.617.600
|
verändert.
§ 2
Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird um 350.000 € vermindert und damit von bisher 8.320.000 € auf 7.970.000 € neu festgesetzt.
§ 3
Der Stellenplan für das Haushaltsjahr 2014 in dem als Anlage der Haushaltssatzung beigefügten Haushaltsplan wird bei Stadtverwaltung 1. Beamte wie folgt geändert:
Wahlbeamte und sonstige Beamte
|
Besoldungsgruppe
|
Zahl der Stellen 2014
insgesamt
|
Wahlbeamte
|
B 5
|
2,0
|
sonstige Beamte
|
A 13
|
9,0
|
|
A 11
|
21,0
|
Insgesamt
|
|
184,5
|
§ 4
Diese Nachtragshaushaltssatzung tritt mit dem 0
1. Januar 2014 in Kraft.
Aschaffenburg
STADT ASCHAFFENBURG
Klaus Herzog
Oberbürgermeister
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 5
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9. / pl/15/9/14. Aufstellung eines Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes für das Gebiet "Östlich Tauberstraße" zwischen Tauberstraße, Glattbacher Straße und südlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 4127 (Nr. 19/13);
- Bericht über die Beteiligung der Öffentlichkeit
- Bericht über die Beteiligung der Behörden
- Satzungsbeschluss
- Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und
Durchführungsvertrag
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
8. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
07.10.2014
|
ö
|
Vorberatend
|
1 | pvs/8/1/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pl/15/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1.: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 07.07.2014 – 11.08.2014 und der Behördenbeteiligung wurden in elf schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Neun Stellungnahmen stammen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange, eine Stellungnahme stammt von einem städtischen Amt ohne TöB-Funktion, eine Stellungnahme stammt von Eigentümern von Grundstücken in unmittelbarer Nähe zum Bebauungsplangebiet.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung (siehe Anlage) aufgeführt und unter den laufenden Nummern 1.2.1, 2.2.1 bis 2.2.9 und 3.2.1 behandelt und erörtert.
Die vorgebrachten inhaltlichen Anregungen (A) und Hinweise (H) beziehen sich vornehmlich auf folgende Themen:
1.2.1 (A): Ausweisung von mehr Stellplätzen
(A): Erschließungskosten
2.2.1 (A): Beachtung der Regeln des § 17 Abfallwirtschaftssatzung (im Durchführungsvertrag geregelt)
(H): Reinigung der Anliegerwege
2.2.2 (A): Fahrgassenbreite vor den Stellplätzen
(H): Fertigstellung Ausbau Glattbacher Straße
2.2.3 (H): Telekommunikationsanlagen im Plangebiet
2.2.4 (H): keine Beeinträchtigung der auf der Ausgleichsfläche des Ökokonto Neurod
stehenden Freileitung durch Gehölze bzw. Lagerung von Erdaushub sowie Maßnahmen, die das bestehende Erdniveau erhöhen, Sicherstellung der Zufahrt zum Mast
2.2.5 (A): Umgang mit Oberflächen- und Schichtenwasser, Mischwasser / Abwasser- und
Niederschlagswasserbeseitigung
(H): Sicherstellung der Wasserversorgung durch den Anschluss an die öffentlichen
Erschließungsanlagen
2.2.6 (A): keine Ansprüche aus Lärm- oder sonstigen Emissionen
(H): Oberflächen- und Abwasser, keine Gefährdung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs durch Beleuchtung, Werbung und Emissionen
2.2.7 (H): Copyvermerk bei Verwendung von Geobasisdaten der Bayerischen
Vermessungsverwaltung
2.2.8 (H): keine Regelung verkehrsrechtlicher Maßnahmen auf den privaten Wohnwegen
2.2.9 (A): Präzisierung der Festsetzungen zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen
Ausgleichsmaßnahmen
(A): Regelungen zur Sicherung der Entwicklung der Magerwiese sowie zur Sicherung und Durchführung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (im Durchführungsvertrag geregelt)
(A): Monitoring zur Durchführung und Sicherung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen (im Durchführungsvertrag geregelt)
(A): Pflege der Ausgleichsflächen (im Durchführungsvertrag geregelt)
(H): Regelung zum Umgang mit Ersatzpflanzungen
(H): Meldung der Ausgleichs- und Ersatzflächen an das Bayerische Landesamt für Umwelt (LFU)
3.2.1 (H): Beachtung des Vorbeugenden Brand- und Katastrophenschutzes
Gemäß Bericht über die Ergebnisse der öffentlichen Auslegung finden die Anregungen und Hinweise im Abwägungsergebnis teilweise Berücksichtigung (Nr. 2.2.1, 2.2.2, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.9), teilweise wird ihnen nicht gefolgt (Nr. 1.2.1, 2.2.1, 2.2.3, 2.2.4, 2.2.5, 2.2.6, 2.2.7, 2.2.8, 2.2.9, 3.2.1).
Wesentliche Änderungen oder Ergänzungen des Bebauungsplanentwurfs vom 15.05.2014, die die Grundzüge der Planung berühren, sind nicht erforderlich.
Zu 2.: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Anregungen und Hinweise von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange ergibt sich kein Erfordernis für wesentliche, die Grundzüge der Planung berührende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 15.05.2014.
Der geänderte Bebauungsplan vom 22.09.2014 kann daher als Satzung beschlossen werden. Die dem Bebauungsplan zugehörige Begründung vom 22.09.2014 ist zu billigen.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wurden der Bebauungsplanentwurf und die Begründung zum Bebauungsplanentwurf vom 15.05.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet.
In den Bebauungsplan und in die Begründung zum Bebauungsplan vom 22.09.2014 sind folgende geringfügige Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
Im Bebauungsplan werden die Festsetzungen zur Zuordnung der naturschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen folgendermaßen klargestellt und präzisiert:
„…Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes wurden für den Bestand vor dem vorbereitenden Eingriff in Natur und Landschaft durch die Bebauung 56.210 Biotopwertpunkte ermittelt. Dies entspricht dem Wert der biotischen Schutzgüter im Bestand. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes ergibt sich für die biotischen Schutzgüter durch die Planung d.h. durch Bebauung, Pflanzgebote und Umwandlung einer Intensivwiese in eine Magerwiese ein Biotopwert von 55.765,50 Biotopwertpunkten. Somit kann der Eingriff in die biotischen Schutzgüter bis auf ein Defizit von 444,50 Biotopwertpunkten im Baugebiet ausgeglichen werden. Zusätzlich fallen 796,19 Biotopwertpunkte für den Ausgleich des Eingriffs in die abiotischen Schutzgüter an. Die Biotopwertpunkte in Höhe von insgesamt 1.240,69 Punkten, die nicht im Baugebiet ausgeglichen werden können, werden vom städtischen „Ökokonto Neurod“ (vgl. Karten im Anhang zur Begründung) abgebucht.“
- Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan
- Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans durch Planausfertigung und öffentliche Bekanntmachung soll erst vollzogen werden, wenn der städtebauliche Erschließungs- und Durchführungsvertrag vom 22.09.2014 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. HeSaGo Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn xxx, wirksam geworden ist.
Gegenstand des Vertrages ist die Errichtung von niedergeschossigen Wohnhäusern (Eigenheime) im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO auf den Grundstücken gemäß § 3 dieses Vertrages und alle damit zusammenhängenden Teilmaßnahmen, wie die Anbindung der geplanten niedergeschossigen Wohnhäuser über neu zu errichtende private Wohnwege an das öffentliche Verkehrsnetz der Tauberstraße einschließlich der geplanten Änderungen und Ergänzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, wie Anpassung des Straßenquerschnitts inkl. dem Herstellen von öffentlichen Parkständen und der Gehwege.
Näheres ergibt sich aus dem städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag incl. Anlagen.
Zu 3.: Zustimmung zum städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag
Das Inkrafttreten des Bebauungsplans durch Planausfertigung und öffentliche Bekanntmachung soll erst vollzogen werden, wenn der städtebauliche Erschließungs- und Durchführungsvertrag vom 22.09.2014 zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Fa. HeSaGo Vermögensverwaltung GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Herrn xxx, wirksam geworden ist.
Gegenstand des Vertrages ist die Errichtung von niedergeschossigen Wohnhäusern (Eigenheime) im Sinne von § 4 Abs. 2 Nr. 1 BauNVO auf den Grundstücken gemäß § 3 dieses Vertrages und alle damit zusammenhängenden Teilmaßnahmen, wie die Anbindung der geplanten niedergeschossigen Wohnhäuser über neu zu errichtende private Wohnwege an das öffentliche Verkehrsnetz der Tauberstraße einschließlich der geplanten Änderungen und Ergänzungen im Bereich der öffentlichen Verkehrsflächen, wie Anpassung des Straßenquerschnitts inkl. dem Herstellen von öffentlichen Parkständen und der Gehwege.
Im Vertrag ist u.a. geregelt, dass der Vorhabenträger sich verpflichtet,
- alle Kosten für die Art und den Umfang der Erschließung zu tragen,
- die öffentlichen Erschließungsflächen unentgeltlich an die Stadt abzutreten,
- das Vorhaben bis spätestens 10 Jahren ab Rechtskraft des Vorhabenbezogenen Bebauungsplanes fertiggestellt zu haben
- sämtliche Pflichten aus dem Vertrag eventuellen Rechtsnachfolgern aufzuerlegen. Dazu zählt auch die Verpflichtung der Rechtsnachfolger, ihrerseits ihren Rechtsnachfolgern eine entsprechende Verpflichtung aufzuerlegen.
Näheres ergibt sich aus dem städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag incl. Anlage.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung vom 22.09.2014 über das Ergebnis der Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB zum Entwurf des Bebauungsplanes für das Gebiet “Östlich Tauberstraße“ zwischen Tauberstraße, Glattbacher Straße und südlicher Grenze des Grundstücks Fl.Nr. xxx (Nr. 19/13) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung wie folgt behandelt:
1.2.1: Den Anregungen der Einwender 1 wird nicht gefolgt.
2.2.1: Den Anregungen der Stadtwerke – Abt. Entsorgung wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2: Den Anregungen des Tiefbauamtes – SG Neubau - wurde bereits gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3: Die Hinweise der Kabel Deutschland Vertrieb & Service GmbH werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4: Die Hinweise der Bayernwerk AG werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5: Den Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6: Den Anregungen der Autobahndirektion Nordbayern wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.7: Der Hinweis des Staatlichen Vermessungsamtes wird zur Kenntnis genommen.
2.2.8: Der Hinweis des Ordnungs- und Straßenverkehrsamtes wird zur Kenntnis genommen.
2.2.9: Den Anregungen der Unteren Naturschutzbehörde wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3.2.1: Die Hinweise der Feuerwehrbereitschaft werden zur Kenntnis genommen.
Aus dem Ergebnis der Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für gravierende, grundlegende Änderungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 15.05.2014. Grundzüge der Planung werden durch die Planänderungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der Bebauungsplan i.d.F. vom 22.09.2014 wird als Satzung beschlossen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 19/13 für das Gebiet “Östlich Tauberstraße“ vom 22.09.2014 als Satzung und billigt die Begründung hierzu vom 22.09.2014.
3. Der Stadtrat stimmt dem städtebaulichen Erschließungs- und Durchführungsvertrag (§ 12 Abs. 1 BauGB) zu und beauftragt die Verwaltung, den Vertrag vor in Kraft treten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes auszufertigen (in Anlage 5
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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10. / pl/15/10/14. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/15/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Sanierungsgebiet „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ (SG 9 Innenstadt) ist in das Bund-Länder-Sanierungsprogramm „Soziale Stadt“ aufgenommen. Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2015 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Straßenraumgestaltung Ducca- und Kleberstraße:
Verstärkt werden Beschwerden von Grundstückseigentümern und Bewohnern der Duccastraße über den schlechten baulichen Zustand der Straße an die Stadt herangetragen. Hinzu kommt die starke Verkehrsbelastung durch den Busverkehr. Eine Verbesserung der Situation erfordert bauliche Maßnahmen. Der Stadtrat hat in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 17.09.2013 der Umgestaltung zugestimmt. Der überarbeitete Entwurf wurde in der Sitzung des PVS am 23.09.2014 diskutiert. Der Stadtrat wünscht von der Verwaltung eine Betrachtung der Verkehrssituation im Bahnhofsquartier zur Qualifizierung der Planung Duccastraße.
Derzeit wird der Kanal saniert. Umgestaltet werden kann die Straße daher erst im Jahr 2015. Die aktuelle Kostenschätzung beläuft sich auf 262.000 €. Die Straße liegt in einem Sanierungsgebiet, für welche die Regelungen über das vereinfachte Sanierungsverfahren Anwendung finden. Bei der Berechnung des Zuschusses werden von der Regierung von Unterfranken fiktiv KAG-Beiträge abgezogen, die bei Geltung einer solchen Satzung von den Grundstückseigentümern erhoben werden könnten.
- Straßenraumgestaltung Heinse- und Elisenstraße:
Die Heinsestraße ist geprägt von einer breiten Fahrbahn und beiderseitigen Parkplätzen. Der Straßenraum ist optisch dringend aufwertungsbedürftig. Möglich wäre eine solche Verbesserung z. B. durch Pflanzen von Bäumen an den Stellen, an denen es die Leitungen im Untergrund zulassen. Die Details sind noch zu festzulegen
- Wettbewerb zur Umgestaltung der Unterführung Goldbacher Straße:
Die Unterführung Goldbacher Straße wird häufig wegen ihres Erscheinungsbildes kritisiert. Sie wurde in Zusammenhang mit dem Bau der City-Galerie Anfang der 1970-er Jahre errichtet, und seitdem nur geringfügig modernisiert. Trotz der Erneuerung der Beleuchtungsanlage macht sie einen dunklen, wenig einladenden Eindruck. Im Rahmen eines Wettbewerbs, der 2016 durchgeführt werden könnte, wäre es möglich, umfassende Erneuerungsmaßnahmen vorzuschlagen.
- Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:
Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.
Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2016 und 2017 ist ein neuer Förderantrag über insgesamt 30.000 € einzureichen.
Das Sanierungsprogramm wurde in den Grundzügen bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).
.Beschluss:
Die in der Anlage 6
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Nördliche Innenstadt / Bahnhofsquartier“ - für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015
fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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11. / pl/15/11/14. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Hefner-Alteneck-Viertel
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pl/15/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Satzung vom 27.07.2010 wurde das „Hefner-Alteneck-Viertel“ förmlich als Sanierungsgebiet im vereinfachten Verfahren festgesetzt. Es wurde in das Bund-Länder-Städtebauförderungsprogramm „Sozial Stadt“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. Die Maßnahmen leiten sich aus dem Integrierten Handlungskonzept ab.
Für das Jahr 2015 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Wohnumfeldverbesserung:
Die Stadtbau GmbH plant eine umfassende Neugestaltung ihrer Außenanlagen im gesamten Hefner-Alteneck-Viertel. In einem ersten Bauabschnitt werden derzeit die Außenlagen der Grundstücke um die Koloseusstraße (Anwesen Liebigstr. 13, Koloseusstraße. 1, 2, 3 und 4 sowie Hefner-Alteneck-Str. 39, 41, 43, 45 und 47) saniert. In den Folgejahren ist die Fortsetzung dieser Maßnahme im gesamten Sanierungsgebiet vorgesehen.
Die Bezuschussung erfolgt analog einem „Kommunalen Förderprogramm“. Das bedeutet, dass von den Gesamtkosten 30 % aus Städtebaufördermitteln gezahlt werden. Diesen Zuschuss wiederum finanzieren Bund und Land zu 60 % und die Stadt zu 40 %. Von den Kosten der gesamten Maßnahme sind daher 18 % von Bund und Land, 12% von der Stadt und 70 % von der Stadtbau GmbH zu tragen.
Die Kostenschätzung für das Gesamtgebiet liegt bei 1,9 Mio €. Unter Berücksichtigung der Planungsleistungen von 12 % der Baukosten (maximale Förderung) ergeben sich Gesamtkosten von ca. 2,13 Mio €. Bei einer Förderung in Höhe von 30 % errechnet sich ein Zuschuss in Höhe von 640.000 €. Im Jahr 2013 wurden bereits 280.000 € förderfähige Kosten bei der Regierung von Unterfranken beantragt und von dieser bewilligt, so dass noch
640.000 € - 280.000 € = 360.000 €
Zuschuss ausstehen. Die Antragstellung soll 2015 erfolgen, realisiert werden können die Maßnahmen 2016 bis 2018.
- Begrünung und Verkehrsberuhigung Spessartstraße:
Die Spessartstraße weist teilweise noch den Charakter einer Hauptverkehrsstraße auf. Diese Funktion erfüllt sie aber seit Fertigstellung des Rings im Abschnitt zwischen Obenauer Straße und Schweinheimer Straße nicht mehr. Dieser Funktionswechsel soll sich auch in der Gestaltung der Straße wiederfinden. So ist geplant, den Alleecharakter durch Baumpflanzungen ab der Lindestraße bis zur Schweinheimer Straße fortzusetzen.
Vor dieser Begrünung sollen aber 2015 die Bushaltestellen in der Spessartstraße („Koloseusstraße“) barrierefrei umgebaut werden. In diesem Zusammenhang ist der Einbau einer Querungshilfe zwischen diesen beiden Haltestellen sowie die Befestigung des Gehweges auf der Südseite der Spessartstraße (der derzeit unbefestigt ist und massive Schäden aufweist) vorgesehen. Die Realisierung ist für 2015 vorgesehen, der Förderantrag soll noch 2014 eingereicht werden. Die Kosten der Querungshilfe und der Gehwegsanierung betragen ca. 110.000 €. Nicht hierin enthalten sind die Kosten für die Bushaltestellen, da diese nicht im Rahmen der Sanierung, sondern aus ÖPNV-Mitteln gefördert werden. Die Zustimmung des Stadtrates zu dien Maßnahmen erfolgte in der Sitzung des PVS am 08.04.2014.
- Neugestaltung Grünbereich Blütenstraße:
Im Einmündungsbereich der Blütenstraße in die Spessartstraße befindet sich ein größeres Grundstück, das im Eigentum der Stadt steht. Es handelt sich um eine Wiesenfläche. Diese Eingangssituation in das Gebiet soll neu gestaltet werden. Planungen liegen noch nicht vor, sodass frühestens die Antragstellung 2015 erfolgen und die Realisierung für 2016 vorgesehen werden kann. Die Kosten werden auf ca. 50.000 € geschätzt.
- Erneuerung Siemensweg:
Im Rahmen der Neubaumaßnahme „Mitscherlichweg / Siemensweg“ ist der Siemensweg zu sanieren (voraussichtliche Kosten ca. 80.000 €, Antragstellung 2015, Ausführung 2016).
- Investitions- und Verfügungsfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Quartiersbeirats bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Über einen Zeitraum von 2 Jahren sollen 30.000 € bereitgestellt werden. Der nächste Antrag ist 2015 für die Jahre 2016 und 2017 zu stellen.
Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).
.Beschluss:
Die in der Anlage 7
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Hefner-Alteneck-Viertel“ - für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 -2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
- der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
- im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015 fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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12. / pl/15/12/14. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Aktive Stadt- und Ortsteilzentren" - Sanierungsgebiet Innenstadt
- Fortschreibung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.10.2014
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ö
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Beschließend
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12 | pl/15/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Abschnitte 1, 1a, 1b, 2, 3,, 3c, 4, 4a, 5a, 5b, 6a, 6b, 6c, 7 und 8 des Sanierungsgebiets Innenstadt sind in das Bund-Länder- Sanierungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ aufgenommen.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind.
Für das Jahr 2015 ist geplant, für folgende Projekte detaillierte Förderanträge bei der Regierung von Unterfranken einzureichen:
- Museumsquartier an der Pfaffengasse:
Die Regierung von Unterfranken hat mit Bescheid vom 25.08.2014 Kosten in Höhe von insgesamt 2.631.000 € (bei voraussichtlichen Gesamtkosten von 4.276.700 €) als förderfähig anerkannt. Die Förderung erfolgt allerdings in Raten. Bislang konnten von der Regierung 510.000 € (förderfähige Kosten) zugeteilt werden. Der Restbetrag ist in die Bedarfsmitteilung aufzunehmen.
- Ausbau der Badergasse zwischen Roßmarkt und Riesengasse:
Der Straßenbelag besteht aus schlecht begehbarem Kopfsteinpflaster und einer behelfsmäßig aufgebrachten Asphaltschicht. Außerdem sind noch Gehwege vorhanden, die eine Ausweisung als verkehrsberuhigten Bereich nicht zulassen. Die Sanierung ist für die Zeit nach dem Abschluss der Baumaßnahme am Feuergäßchen vorgesehen. Die Planung und Antragstellung bei der Regierung von Unterfranken sollen 2015 erfolgen. Realisiert werden kann die Maßnahme frühestens 2016. Bis dahin wird der Zugang zum Neubau durch eine provisorische Platzgestaltung sichergestellt.
- Mainufer-Neugestaltung (Planung, Fuß- und Radweg, Möblierung):
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 07.10.2014 wurde der Ergebnis- und Abschlussbericht der Verwaltung über das Pilotprojekt der nationalen Stadtentwicklungspolitik - Die Aschaffenburger Schlossterrassen im Mainuferpark - zur Kenntnis genommen. Es wurde beschlossen, das Mainufer zwischen Pompejanum und Willigisbrücke nach Maßgabe des Plangutachterverfahrens von 2010 aufzuwerten. Gleichzeitig wurde die Umsetzung des auf Grundlage der Empfehlung des Schlossterrassenbeirats vom 25.11.2013 erarbeiteten Maßnahmenkatalogs, bestehend aus 18 Einzelmaßnahmen, beschlossen, wobei die Maßnahmen Nr. 5 („Mää-Kuh“) und Nr. 6 (Parken) ausgenommen wurden, und zusätzlich eine neue Nr. 19 „barrierefreie Verbindung des Mainufers mit der Oberstadt“ in den Maßnahmenkatalog aufgenommen wurde.
Im nächsten Jahr können erste Maßnahmen realisiert werden. Die förmliche Ausweisung als Sanierungsgebietes wird derzeit vorbereitet, sodass bei der Regierung von Unterfranken Fördermittel für einzelne Maßnahmen beantragt werden können. Grundlage hierfür bildet ein Rahmenplan für das gesamte Mainufer, der als Grundlage für die Ausarbeitung der Einzelprojekte dient. Ein Förderantrag zur Bezuschussung dieser Planung liegt der Regierung von Unterfranken bereits vor.
- Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung und Fassadengestaltung:
Vom Stadtrat wurde ein Kommunales Förderprogramm zur Wohnumfeldverbesserung beschlossen, aus welchem die Begrünung von Außenanlagen wie auch der Anbau von Balkonen gefördert werden kann. Dieses Programm soll verlängert werden.
Viele Fassaden bedürfen dringend der Erneuerung. Insgesamt kann damit das Erscheinungsbild des Sanierungsgebietes deutlich aufgewertet werden. Es ist geplant, das Kommunale Förderprogramm entsprechend zu ergänzen. Grundsätzlich beträgt die mögliche Förderung auch hierfür maximal 30 % der Kosten (wovon aus Mitteln der Städtebauförderung wiederum 60 % übernommen werden). Als Handreichung für die Bauherren soll zunächst ein Gestaltungshandbuch mit positiven Beispielen herausgegeben werden.
- Projektfonds:
Er dient dazu, kleinere (investive wie nichtinvestive) Maßnahmen auf Empfehlung des Initiativkreises bzw. der Lenkungsgruppe zu finanzieren. Diese Maßnahmen können dann ohne Einreichung eines weiteren Förderantrages bei der Regierung kurzfristig realisiert werden. Für die Jahre 2015 und 2016 ist im Jahr 2015 ein neuer Förderantrag einzureichen.
Das Sanierungsprogramm wurde bereits mit der Regierung von Unterfranken abgestimmt. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).
.Beschluss:
Die in der Anlage 8
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015
fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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13. / pl/15/13/14. Städtebauförderung;
Sanierungsprogramm "Soziale Stadt" - Ortskern Obernau
- Aufnahmeantrag
- Aufstellung des Städtebauförderungsprogramms der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2015 und die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.10.2014
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ö
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Beschließend
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13 | pl/15/13/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in der Sitzung des Plenums am 04.06.2014 die Einleitung vorbereitender Untersuchungen gemäß § 141 BauGB für den historischen Ortskern Obernau auf Grundlage der städtebaulichen Untersuchung vom Juni 2013 beschlossen. Auf Grundlage dieses Beschlusses hat das Stadtplanungsamt drei Planungsbüros gebeten, Angebote für Vorbereitende Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept einzureichen. Der Auftrag soll noch in diesem Jahr vergeben werden. Dies bedarf aber noch der Zustimmung der Regierung von Unterfranken.
Der Regierung von Unterfranken ist jährlich eine Bedarfsmitteilung vorzulegen, aus der sich die im nächsten Haushaltsjahr sowie die in den 3 Folgejahren vorgesehen Maßnahmen ergeben, und der die voraussichtlichen Kosten zu entnehmen sind. In diesem Zusammenhang ist auch förmlich die Aufnahme in das Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ zu beantragen.
Die einzelnen Maßnahmen sind aus den Vorbereitenden Untersuchungen mit Integriertem Handlungskonzept abzuleiten. Derzeit sind die Ergebnisse nicht bekannt, sodass keine konkreten Projekte benannt werden können. Dennoch werden pro Jahr 30.000 € förderfähige Kosten angemeldet, um bei Bedarf kurzfristig Förderanträge einreichen zu können. Die genauen Maßnahmen und Kosten ergeben sich aus den Vorbereitenden Untersuchungen.
Die Absicht, ein Sanierungsgebiet auszuweisen, wurde mit der Regierung von Unterfranken bereits besprochen. Eine Förderzusage ist damit aber noch nicht verbunden. Hierfür sind jeweils eigene, konkrete Förderanträge einzureichen.
Anzumerken ist abschließend, dass das Programmjahr der Mittelanmeldung und das Haushaltsjahr, in welchem die Maßnahme realisiert und finanziert wird, differieren können. Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme bei der Regierung eingereicht werden. Wird z. B. eine Maßnahme zu Beginn des Jahres 2016 durchgeführt (Haushaltsjahr 2016), ist es u. U. erforderlich, die Förderzusage im Vorjahr einzuholen (Programmjahr 2015).
Derzeit wird davon ausgegangen, dass diese Vorbereitenden Untersuchungen im Jahr 2015 abgeschlossen werden können. Dann ist es möglich, 2015 Förderanträge einzureichen. Eine Umsetzung von Maßnahmen ist aber frühestens 2016 realistisch.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg stellt den Antrag, das Untersuchungsgebiet „Ortskern Obernau“ als neue Maßnahme in das Städtebauförderungsprogramm 2015 „Soziale Stadt“ aufzunehmen.
Die in der Anlage 9
beigefügte Bedarfsmitteilung zum Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ - „Ortskern Obernau“ für das Jahr 2015 sowie für die Fortschreibungsjahre 2016 - 2018 wird vom Stadtrat zur Kenntnis genommen. Der Stadtrat stimmt der Durchführung der einzelnen Sanierungsmaßnahmen und deren Finanzierung zu.
Die fortgeschriebene Haushalts- und Finanzplanung nach diesem Programm geht davon aus, dass der Stadt Aschaffenburg für alle Sanierungsmaßnahmen im Finanzplanungszeitraum Städtebauförderungsmittel in Höhe von 60 % der jeweils förderfähigen Gesamtkosten gewährt werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt und beauftragt,
1. der Bewilligungsbehörde die Förderanträge zu den einzelnen im Jahresprogramm aufgeführten Sanierungsmaßnahmen zur Entscheidung vorzulegen,
2. im Entwurf für den Haushalt 2015 die entsprechenden finanziellen Mittel in Einnahmen und Ausgaben vorzutragen und
3. die Finanzierung für die Jahre 2016 - 2018 nach den Werten im Jahresantrag 2015
fortzuschreiben.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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14. / pl/15/14/14. Bestellung des Jahresabschlussprüfers für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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6. Sitzung des Werksenates
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09.10.2014
|
ö
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Vorberatend
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2 | ws/6/2/14 |
Stadtrat (Plenum)
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15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.10.2014
|
ö
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Beschließend
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14 | pl/15/14/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Jahresabschluss der Stadtwerke ist alljährlich nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Rechtsgrundlage für die Prüfung ist neben § 25 der Eigenbetriebsverordnung das Gesetz über das kommunalwirtschaftliche Prüfungswesen und die dazu erlassene kommunalwirtschaftliche Prüfungsverordnung.
Die Abschlussprüfung erstreckt sich auf die Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Jahresberichtes. Mit der Durchführung der Prüfung können Wirtschaftsprüfer, Wirtschaftsprüfungsgesellschaften oder Landesprüfungsbehörden beauftragt werden. Zu bevorzugen sind Prüfungsgesellschaften, die die notwendige Erfahrung zu dem besonderen Bereich der Kommunalunternehmen mitbringen.
Die Stadtwerke schlagen die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, für die Prüfung des Jahresabschlusses 2014 vor.
Die WIBERA AG hatte bereits den Prüfungsauftrag zur Prüfung des Jahresabschlusses 2012 sowie 2013 erhalten.
Die Prüfungshandlungen in den letzten beiden Jahren sind reibungslos verlaufen, die eingesetzten Mitarbeiter haben durch ihre Qualifikation überzeugt. Die WIBERA AG empfiehlt sich daher auch als Prüfungsgesellschaft für den Jahresabschluss 2014.
.Beschluss:
Gemäß § 25 Abs. 2 der Eigenbetriebsverordnung Bayern i. V. m. Artikel 107 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern und der kommunalwirtschaftlichen Prüfungsverordnung wird die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft WIBERA Wirtschaftsberatung AG, Niederlassung Frankfurt am Main, zum Prüfer für den Jahresabschluss 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg – K
ommunale Dienstleistungen bestellt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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15. / pl/15/15/14. Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinnes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
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5. Sitzung des Werksenates
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25.09.2014
|
ö
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Vorberatend
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2 | ws/5/2/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.10.2014
|
ö
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Beschließend
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15 | pl/15/15/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Feststellung des Jahresabschlusses 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg- Kommunale Dienstleistungen
a) Kenntnisnahme der Berichte des Abschlussprüfers und der örtlichen Rechnungsprüfung
Gemäß § 20 der Eigenbetriebsverordnung Bayern (EBV) ist für den Schluss eines jeden Wirtschaftsjahres ein Jahresabschluss aufzustellen, der aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang besteht. Der Jahresabschluss und der zusätzlich zu erstellende Lagebericht eines Eigenbetriebes sind im weiteren nach Schluss des Wirtschaftsjahres, gemäß Art. 107 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit § 25 Abs. 2 EBV, durch einen sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) nach den hierfür geltenden gesetzlichen Vorschriften zu prüfen. Zum Abschlussprüfer für das Wirtschaftsjahr 2012 hat der Stadtrat in seiner Sitzung vom 14.01.2013 die WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt bestellt. Die Prüfung wurde in den Verwaltungsräumen der Werke in den Monaten Februar sowie in den Monaten April bis Juli 2013 durchgeführt. Nach dem Ergebnis der Prüfung wurde die Vollständigkeit und Rechtsmäßigkeit des Jahresabschlusses unter Einbeziehung der Buchführung und des Lageberichtes sowie die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und der wirtschaftlichen Verhältnisse bestätigt. Der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk wurde erteilt.
Der Prüfungsinhalt und die Einzelfeststellungen ergeben sich aus dem umfangreichen Bericht der WIBERA AG, Frankfurt vom 05.07.2013. Der Bericht wurde in der Werksenatsitzung am 18.07.2013 zur Kenntnis gegeben und wird zur nochmaligen Einsicht in der Bibliothek der Stadt Aschaffenburg ausgelegt.
An die Abschlussprüfung des Eigenbetriebes durch den sachverständigen Prüfer (Abschlussprüfer) schließt sich gemäß Art. 106 Abs. 3 GO die örtliche Rechnungsprüfung mit ihrem abschließenden Ergebnis an. Die örtliche Rechnungsprüfung des Jahresabschlusses erfolgt durch den Rechnungsprüfungsausschuss (Art. 103 Abs. 1 und GO), wobei das Rechnungsprüfungsamt umfassend als Sachverständiger heranzuziehen ist (Art. 103 Abs. 3 GO). Über das Ergebnis der Prüfung ist ein Prüfungsbericht zu erstellen (§7 Abs. KommPrV). Der diesbezügliche Bericht über die örtliche Prüfung des Jahresabschlusses für das Wirtschaftsjahr 2012 wurde unter dem Datum vom 29.11.2013 erstellt. Die örtliche Rechnungsprüfung ist aber erst dann durchgeführt wenn der Rechnungsprüfungsausschuss einen Beschluss über das Ergebnis der örtlichen Rechnungsprüfung für das Wirtschaftsjahr gefasst hat. Der insoweit notwendige Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses erging am 10.02.2014. Danach erklärt der Ausschuss den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses und empfiehlt dem Werksenat, dem Stadtrat die Feststellung des Jahresabschlusses vorzuschlagen.
Es wird gebeten, den Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 05.07.2013 und den Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 und den Beschluss des Rechungsprüfungsausschusses vom 10.02.2014 zur Kenntnis zu nehmen.
b) Bilanzsumme und Jahresgewinn
c) Verwendung des Jahresgewinnes
Der Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg mit dem Lagebericht und der Erfolgsübersicht wurde gemäß § 25 Abs. 1 EBV termingerecht innerhalb 6 Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres 2012 aufgestellt und über den Oberbürgermeister dem Werksenat am 18.07.2013 und dem Stadtrat (Plenum) am 26.07.2013 zur Kenntnisnahme vorgelegt. Die Vorlage enthielt auch einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresgewinnes 2012.
Die nach § 25 Abs. 3 EBV erforderliche Beschlussfassung des Werksenates und Stadtrates über die Feststellung des Jahresabschlusses ist aber erst nach der gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung möglich.
Nach den nunmehr abgeschlossenen Prüfungen kann jetzt formalrechtlich entsprechend dem Beschlussvorschlag die Feststellung des Jahresabschlusses erfolgen. Die Bilanzsumme des geprüften Jahresabschlusses 2012 beträgt 107.021.697,57 €. Es wurde ein Gewinn von 2.749.835,67 € erwirtschaftet.
Die Verwendung des Jahresgewinnes wird wie folgt vorgeschlagen:
Zuführung zu „Allgemeinen Rücklagen“ 500.000,00 €
Zuführung an den Haushalt der Stadt 2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.893.799,53 €
Abzuführende Kapitalertragssteuer inkl. Solidaritätszuschlag 356.036,14 €
Der Jahresbericht mit Jahresabschluss, Anhang und Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Lagebericht wurden bereits in der Stadtratsitzung vom 26.07.2013 zur Kenntnis gegeben. Wegen der Einzelheiten wird auf dessen Inhalt verwiesen.
Die Stadtwerke bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2012.
.Beschluss:
Der Bericht der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Frankfurt, vom 05.07.2013 und der Bericht des Rechnungsprüfungsamtes vom 29.11.2013 über die Prüfung des Jahresabschlusses der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen für das Wirtschaftsjahr 2012 (01.01.2012 – 31.12.2012) werden als Grundlage zur Feststellung des Jahresabschlusses zur Kenntnis genommen (Anlage 10).
Der nach der Abschl
ussprüfung und der örtlichen Rechnungsprüfung vorgelegte Jahresabschluss 2012 der Stadtwerke Aschaffenburg - Kommunale Dienstleistungen wird in der geprüften Fassung festgestellt (Anlage 10).
Bei einer Bilanzsumme von 107.021.697,57 € beträgt danach der erwirtschaftete Gewinn 2.749.835,67 €.
Dieser Jahresgewinn ist wie folgt zu verwenden:
Zuführung zu „Allgemeine Rücklagen“: 500.000,00 €
Abführung an den Haushalt der Stadt: 2.249.835,67 €
davon
Auszahlung an die Stadtkasse 1.893.799,53 €
Abzuführende Kapitalertragsteuer inkl. Solidaritätszuschlag 356.036,14 €
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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16. / pl/15/16/14. Anpassung RMV-VAB Übergangstarif ab dem 01.01.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
5. Sitzung des Werksenates
|
25.09.2014
|
ö
|
Vorberatend
|
4 | ws/5/4/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
16 | pl/15/16/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 03.11.2003 dem Kooperationsvertrag zwischen den in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen und dem Rhein-Main-Verkehrsverbund (RMV) zur Einführung eines Übergangstarifes zugestimmt.
Punkt 3 dieses Kooperationsvertrages regelt, dass im Übergangsverkehr definierte Tarifangebote des RMV zur Anwendung kommen. Vom RMV beschlossene Tariferhöhungen werden damit unmittelbar auf die in der Anlage dargestellten Tarifangebote im RMV-VAB Übergangstarif übertragen.
Da somit keine unmittelbare Mitwirkung der in der VAB zusammengeschlossenen Verkehrsunternehmen an der Tarifgestaltung möglich ist, wurde mittels Kündigungsrecht in Punkt 9 des Kooperationsvertrages eine Einflussmöglichkeit geschaffen. In Abs. 3 heißt es hierzu:
>>Der Vertrag kann von den Kooperationspartnern vorzeitig gekündigt werden, wenn die im Aufsichtsrat des RMV beschlossenen Tarifmaßnahmen, die den Übergangstarif VAB betreffen, keine Zustimmung bei den Kooperationspartnern findet<<
Die vorliegende Anhebung hat eine Erhöhungswirkung von 3,45 Prozent, gerechnet über alle Tarife und Preisstufen des RMV- Tarifes. Eine Änderung des im Kooperationsvertrag festgelegten Tarifsortimentes erfolgt nicht.
Die Stadtwerke bitten um Kenntnisnahme dieser Preisanhebung und um Zustimmung zur Übertragung auf die in der Anlage aufgeführten Tarifangebote des RMV- VAB- Übergangstarifes.
Erläuterungen und Anmerkungen zu den Anlagen 1- 3:
Anlage 1: Tarifblatt RMV- VAB- Übergangstarif zum 01.01.2015
Diese Tabelle stellt den zum 01.01.2015 geplanten RMV- VAB- Übergangstarif dar.
Anlage 2: Änderung in Euro
In dieser Übersicht sind die absoluten Betragsänderungen zum derzeit gültigen Tarifblatt dargestellt.
Anlage 3: Tarifblatt RMV- VAB- Übergangstarif 15.12.2013 – Aktuelles Tarifblatt
Zum Vergleich liegt das aktuelle Tarifblatt bei.
.Beschluss:
Die Tariferhöhung des Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV) im RMV- VAB- Übergangstarif ab dem 01.01.2015 wird zur Kenntnis genommen.
Der Übertragung der Tariferhöhung auf die in der Anlage 11
aufgeführten Tarifangebote des RMV-VAB- Übergangstarifes wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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17. / pl/15/17/14. Vereinbarung zur Übernahme der Aufgabe der Klärschlammverwertung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Werksenat
|
5. Sitzung des Werksenates
|
25.09.2014
|
ö
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Vorberatend
|
6 | ws/5/6/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
17 | pl/15/17/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der im Klärwerk der Stadt Aschaffenburg anfallende Klärschlamm ist zeitweilig mit Cadmiumwerten belastet, die einer landwirtschaftlichen Verwertung entgegenstehen. Die Werkleitung wurde daher beauftragt, entsprechend dem Beschluss im Umwelt- und Verwaltungssenats vom 16.07.2014, gemeinsam mit dem Tiefbauamt ein Konzept zur lokalen Trocknung des Klärschlamms mit vorhandener Abwärme auszuarbeiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen. Daraufhin wurde durch die Stadtwerke Aschaffenburg die Firma U.T.E GmbH Regensburg beauftragt ein Konzept für eine lokale Klärschlammtrocknung auszuarbeiten und eine betriebswirtschaftliche Bewertung über die dafür anfallenden Kosten bei einer anschließenden hochwertigen energetischen Verwertung zu überprüfen.
Die Ergebnisse der Untersuchung werden in der Sitzung vorgestellt.
Das Ergebnis kann wie folgt zusammengefasst werden:
– Es bietet sich an, die Abwärme des Biomasseheizkraftwerkes im Leiderer Hafen zur Klärschlammtrocknung einzusetzen.
– Für die anschließende energetische Verwertung des getrockneten Klärschlamms bieten sich insgesamt drei Wege an: Verbrennung als Ersatz für Steinkohle im Gemeinschaftskraftwerk in Schweinfurt, Mitverbrennung in einem Zementwerk als Ersatzbrennstoff, Teilmengenverwertung vor Ort in einer so genannten Pyreg Anlage
– Der Gesamtaufwand bestehend aus Transportvorgängen, Klärschlammtrocknung (Investitions- und Betriebskosten), sowie der für eine hochwertige energetische Verwertung in vorgenannten Anlagen zu entrichtenden Verbrennungsgebühr liegt in der Größenordnung der bisher verausgabten Beträge einer landwirtschaftlichen Verwertung.
– Gegenüber der bisherigen landwirtschaftlichen Verwertung ergibt der zukünftige Verwertungsweg eine deutliche CO2 Entlastung, insbesondere durch vermiedene Transportvorgänge.
– Eine Realisierung aller Teilmaßnahmen ist bis spätestens zweites Quartal 2015 realistisch. Für den Zwischenzeitraum vom 01.01.2015 bis zur Inbetriebnahme des Zeitpunktes der Trocknung können Übergangslösungen realisiert werden.
Die Vereinbarung zwischen dem Tiefbauamt und den Stadtwerken wird im Plenum zur Beschlussfassung vorgelegt.
.Beschluss:
Der in der Anlage 12 beigefügten Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und den Stadtwerken Aschaffenburg zur energetischen Verwertung des Klärschlamms ab 01.01.2015 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
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18. / pl/15/18/14. Neubestellung von Mitgliedern der SPD-Stadtratsfraktion als stellvertretende Mitglieder des Umwelt- und Verwaltungssenates
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
15. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.10.2014
|
ö
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Beschließend
|
18 | pl/15/18/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Ausschusssitze der im Stadtrat vertretenen Parteien und Wählergruppen wurden entsprechend den Reglungen nach § 6 Abs. 3 und Abs. 4 der Geschäftsordnung des Stadtrates (GeschO) i. V. m. Art. 33 Abs. 1 GO nach dem Verfahren nach Hare-Niemeyer verteilt.
Am 07.10.2014 teilte die SPD-Stadtratsfraktion vertreten durch ihren Fraktionsgeschäftsführer mit, dass die umseitig genannten Stadtratsmitglieder als Stellvertreter/innen der Senatsmitglieder Theodor Bubenzer und Leonie Kapperer neu bestellt werden sollen.
Die Bestellung erfolgt durch Beschluss des Stadtrates gem. § 2 Nr. 1 GeschO.
Um Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
1. Für das Senatsmitglied Theodor Bubenzer (SPD) werden folgende Stellvertreter neu bestellt:
1. Stellvertreterin
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Erika Haas
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2. Stellvertreter
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Walter Roth
|
2. Für das Senatsmitglied Leonie Kapperer (SPD) werden folgende Stellvertreter neu bestellt:
1. Stellvertreter
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Walter Roth
|
2. Stellvertreterin
|
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:18 Uhr