Datum: 22.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:25 Uhr
Öffentliche Sitzung
zum Seitenanfang
1. / sps/2/1/14. 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e. V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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1 | sps/2/1/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 08.09.2014 beantragt der 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.V. (62 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Eschersheim, Mühlheim, Wiesbaden, München, Berlin, Hamburg).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 4.247,90 €
1/3 hiervon 1.415,96 €
Zuschussbetrag 1.416,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem 1. Bowling-Verein Aschaffenburg e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 08.09.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.416,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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2. / sps/2/2/14. DJK Aschaffenburg e. V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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2 | sps/2/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 30.04.2014 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (1.017 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen-, Deutschen- und Europameisterschaften (u. a. in Heppenheim, Viernheim, Neutraubling, Höchberg, Pforzheim, Waldkraiburg, Düsseldorf, San Sebastian).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 9.275,60 €
1/3 hiervon 3.091,90 €
Zuschussbetrag 3.092,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Der DJK Aschaffenburg e.
V. wird aufgrund ihres Antrages vom 30.04.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 3.092,00 € (Basketball 42,00 €, Gymnastik/Tanz 559,50 €, Judo 502,50 €, Karate 107,50 €, Leichtathletik 425,00 €, Rasenkraftsport 1.391,00 €, Tischtennis 64,50 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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3. / sps/2/3/14. SG Stadt Aschaffenburg e. V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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3 | sps/2/3/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 11.09.2014 beantragt die SG Stadt Aschaffenburg e.V. (ca. 250 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Deutschen- und Europa-Meisterschaften in den Jahren 2012 und 2013 (u. a. in Nürnberg, Frankfurt, Hamburg und Prag).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 7.864,30 €
1/3 hiervon 2.621,43 €
Zuschussbetrag 2.622,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Der SG Stadt Aschaffenburg e.
V. wird aufgrund ihres Antrages vom 11.09.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften in den Jahren 2012 und 2013 ein Zuschuss in Höhe von 2.622,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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4. / sps/2/4/14. SV Einigkeit 05 Damm e. V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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4 | sps/2/4/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 27.02.2014 beantragt der SV Einigkeit 05 Damm e.V. (255 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes-, Süddeutschen- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Neutraubling, Höchberg, Pforzheim, Bamberg, Bochum).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 1.216,31 €
1/3 hiervon 405,50 €
Zuschussbetrag 406,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem SV Einigkeit 05 Damm e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 27.02.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 406,00 € (Judo 206,00 €, Ringen 200,00 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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5. / sps/2/5/14. TV 1860 Aschaffenburg e. V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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5 | sps/2/5/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 09.03.2014 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. (2.107 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landesmeisterschaften in Kaeth-Lappersdorf und Bayreuth.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 634,20 €
1/3 hiervon 211,40 €
Zuschussbetrag 212,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 09.03.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 212,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0
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6. / sps/2/6/14. TV 1885 Schweinheim e. V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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6 | sps/2/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 28.07.2014 beantragt der TV 1885 Schweinheim e.V. (1.433 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landesmeisterschaften in Ergolding.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 703,00 €
1/3 hiervon 234,33 €
Zuschussbetrag 235,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TV 1885 Schweinheim e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 28.07.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften der Billard-Abteilung ein Zuschuss in Höhe von 235,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. / sps/2/7/14. DJK Aschaffenburg e. V.;
Zuschuss zum Kauf von Hürden
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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7 | sps/2/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 26.02.2014 beantragt die DJK Aschaffenburg e.V. (1.017 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf von Hürden für die Leichtathletik-Abteilung.
Berechnung des Zuschusses
Tatsächliche Kosten 1.951,60 €
Kostenpauschale 1.700,00 €
Zuschuss der Stadt 1/3 567,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde im Jahr 2009 gewährt.
.Beschluss:
Der DJK Aschaffenburg e.
V. wird aufgrund ihres Antrages vom 26.02.2014 zum Kauf von Hürden ein Zuschuss in Höhe von 567,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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8. / sps/2/8/14. Reiterverein Aschaffenburg und Umgebung e. V.;
Zuschuss zum Kauf eines Schulpferdes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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8 | sps/2/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 19.03.2014 beantragt der Reiterverein Aschaffenburg und Umgebung e.V. (160 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zum Kauf eines Schulpferdes.
Es wird vorgeschlagen, zum Kauf des Schulpferdes einen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € (1/3 des Kaufpreises) zu gewähren.
Der letzte Zuschuss für ein Schulpferd wurde 2011 gewährt.
.Beschluss:
Dem Reiterverein Aschaffenburg und Umgebung e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 19.03.2014 zum Kauf eines Schulpferdes ein Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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9. / sps/2/9/14. Bayer. Landessportverband e. V., Sportkreis Aschaffenburg;
Zuschuss zu den Verwaltungskosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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9 | sps/2/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem Bayer. Landessportverband e.V., Sportkreis Aschaffenburg wird entsprechend der Beschlüsse des Sportsenates vom 24.04.2002, 21.11.2006 und 20.10.2010 ein jährlicher Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 1.500,00 € gewährt. Die Zuschussgewährung war bis zum Jahr 2014 befristet.
Mit Schreiben vom 09.09.2014 beantragt der BLSV die Weitergewährung des Zuschusses in mindestens gleicher Höhe.
Es wird vorgeschlagen, weiterhin bis zum Jahr 2018 einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 1.500,00 € zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Bayer. Landessportverband e.
V., Sportkreis Aschaffenburg wird bis zum Jahr 2018 ein jährlicher Zuschuss zu den Verwaltungskosten in Höhe von 1.500,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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10. / sps/2/10/14. Flugsportclub Möve Obernau e. V.;
Zuschuss zu den Kosten der Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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10 | sps/2/10/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 28.02.2014 und 17.03.2014 beantragt der Flugsportclub Möve Obernau e.V. (67 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes.
Im April 2012 untersagte das Luftamt Nordbayern mit sofortiger Wirkung Starts und Landungen auf dem Gelände im Altenbachtal. Begründet wurde dies damit, dass Bäume und Sträucher bis zu 18 Meter in die Sicherheitszone ragen. Inzwischen wurden die Nord- und Westseite des Platzes weitestgehend von Hindernissen befreit und auf der Südseite, im Bereich des Naturschutzgebietes, sind die maßgeblichen Arbeiten durchgeführt worden. In den nächsten 4 Jahren sind weitere Beseitigungsmaßnahmen durchzuführen. Der Flugbetrieb findet mittlerweile wieder statt.
Für die Beseitigung der Hindernisse durch Fachfirmen fielen in den Jahren 2012 – 2014 bereits 18.133,85 €, darin enthalten auch die Kosten für ein 5-Jahres-Konzept für den Gehölzrückschnitt im Naturschutzgebiet, an.
Nach Abschnitt C Nr. 2.3.8 Richtlinien über die Gewährung von Zuwendungen des Freistaats Bayern zur Förderung des außerschulischen Sports (Sportförderrichtlinien) vom 30.07.2012 gehören Anlagen des Flugsports (Flugplätze u. ä.) zu den nicht geförderten Sportstättenarten. Eine staatl. Zuwendung zu den Maßnahmen am Flugsportgelände des Flugsportclubs Möve Obernau e.V. ist aus diesem Grund nicht möglich. Die Stadt Aschaffenburg fördert, entsprechend der bisherigen Beschlussfassungen im Sportsenat, regelmäßig Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten im Umfang 1/3 der vom BLSV im Rahmen der v. g. Sportförderrichtlinien anerkannten zuwendungsfähigen Kosten. Maßnahmen an nach den v. g. Sportförderrichtlinien nicht förderbaren Sportstättenarten könnten dementsprechend auch durch die Stadt Aschaffenburg nicht im Rahmen der Förderung von Bau- und Sanierungsmaßnahmen an Sportstätten gefördert werden.
Die Maßnahmen am Flugplatz des Flugsportclubs Möve Obernau e.V. sind aber zwingend zur Aufrechterhaltung des Sportbetriebs erforderlich und belasten den Flugsportclub Möve Obernau e.V. erheblich. Es wird aus diesem Grund für vertretbar gehalten, einen pauschalen Zuschuss von 5.000,00 € im Rahmen der allgemeinen Sportförderung zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 0.5500.6329.
.Beschluss:
Dem Flugsportclub Möve Obernau e.
V. wird aufgrund seiner Anträge vom 28.02.2014 und 17.03.2014 zu den Kosten der Beseitigung von Hindernissen im Bereich des Segelflugplatzes im Rahmen der allgemeinen Sportförderung ein pauschaler Zuschuss in Höhe von 5.000,00 € gewährt.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 0.5500.6329.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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11. / sps/2/11/14. BSC 1920 Schweinheim e. V.;
Zuschuss zu den Kosten der Renovierung und Instandhaltung des vereinseigenen Sportheimes
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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11 | sps/2/11/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 21.05.2014 beantragt der BSC 1920 Schweinheim e.V. (702 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Renovierung und Instandhaltung des vereinseigenen Sportheimes
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 173.045,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Der Antrag wird durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV noch nicht erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 57.700,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2018 erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem BSC 1920 Schweinheim e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 21.05.2014 zu den Kosten der Renovierung und Instandhaltung des vereinseigenen Sportheimes ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. / sps/2/12/14. FVgg. Kickers 06 Aschaffenburg e. V.;
Zuschuss zu den Kosten der Renovierung der Toilettenanlage im Sportheim
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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12 | sps/2/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 10.03.2014 beantragt die FVgg. Kickers 06 Aschaffenburg e. V. (251 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Renovierung der Toilettenanlage im Sportheim
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 28.000,00 €.
Für diese Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Der Antrag wird durch den BLSV als Kleinantrag behandelt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV noch nicht erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich 9.500,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2018 erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Der FVgg. Kickers 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 10.03.2014 zu den Kosten der Renovierung der Toilettenanlage im Sportheim ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. / sps/2/13/14. TuS 1863 Damm e. V.;
Zuschuss zu den Kosten der Renovierung der Außenfassade
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
|
22.10.2014
|
ö
|
Beschließend
|
13 | sps/2/13/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 06.02.2012 beantragte der TuS 1863 Damm e. V. (1.092 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahme:
Renovierung der Außenfassade
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme wurden damals mit ca. 81.000,00 € angegeben.
Mit E-Mail vom 17.04.2013 wurde mitgeteilt, dass die Maßnahme zurückgestellt wird.
Mit E-Mail vom 20.08.2014 wurde nun mitgeteilt, dass die Arbeiten an Pfingsten 2014 begonnen wurden, die Kosten jedoch bei weitem nicht die Höhe der 2012 genannten Summe, sondern eher nur ca. 30.000,00 € betragen werden.
Für die Baumaßnahme wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt und eine Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn mit Schreiben vom 13.03.2013 erteilt.
Die Zuwendung bei Kleinanträgen beträgt 20 % der zuwendungsfähigen Kosten. Ein kostengünstiges Darlehen in Höhe von 10 % der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten wird bei Kleinanträgen durch den BLSV nicht mehr gewährt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Die Wartezeit für die Zuwendungszahlungen soll nicht länger als ein Jahr betragen.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahme im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 10.000,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2018 erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg geleistet werden können. Abschlagszahlungen sollten bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, gezahlt werden.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem TuS 1863 Damm e.
V. wird aufgrund seines Antrages vom 06.02.2012 zu den Kosten der Renovierung der Außenfassade ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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14. / sps/2/14/14. TSV Gailbach 1895 e. V.;
Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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14 | sps/2/14/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem TSV Gailbach 1895 e.V. wurde mit Beschluss des Sportsenats vom 19.10.1977 für die Bemessung des freiwilligen Zuschusses zum Betrieb von vereinseigenen Sporthallen eine sportliche Nutzfläche von 365 m² anerkannt. Mit Schreiben vom 27.08.2014 beantragte der TSV Gailbach 1895 e.V. die rückwirkende Anerkennung von weiteren sportlichen Nutzflächen in der vereinseigenen Sporthalle. Es wurden insgesamt 586 m² sportliche Nutzfläche nachgewiesen. Die Erweiterung der sportlichen Nutzfläche ist bedingt durch eine im Jahr 2005 abgeschlossene Umbaumaßnahme (Kraftraum 24,98 m² und Trainingsraum 196,14 m²).
Es wird vorgeschlagen, die Änderung der sportlichen Nutzfläche, unter Anwendung der Verjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre), ab dem Jahr 2011 anzuerkennen.
Für die Jahre 2011 – 2013 ergibt sich eine Nachzahlung von 4.050,93 €.
.Beschluss:
Dem TSV Gailbach 1895 e. V. wird eine sportliche Nutzfläche von 586 m² in der vereinseigenen Sporthalle anerkannt. Die Anerkennung erfolgt für die Bemessung des Zuschusses für vereinseigene Sporthallen ab dem Jahr 2011. Die Nachzahlung für die Jahre 2011 – 2013 beträgt 4.050,93 €.
Mittel stehen bei Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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15. / sps/2/15/14. Öffnung von Hallen (Sporthallen, Mehrzweckhallen und Schulsporthallen) an Samstagen und in den Ferien in der Zeit vom 01.09.2013 - 31.08.2014;
- Antrag der CSU-Fraktion vom 10.10.2013
- Bericht der Verwaltung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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15 | sps/2/15/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Sportsenat des Stadtrats hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 beschlossen, dass ergänzend zum bisherigen Angebot weitere Hallen (Mehrzweckhallen, Sporthallen und Schulsporthallen) am Samstag und in den Ferien den Vereinen, Organisationen und Gemeinschaften zur Ausübung von Sport zur Verfügung gestellt werden.
Folgende Hallen konnten bisher insbesondere für den Spielbetrieb genutzt werden:
Samstag
f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Schönberghalle, Mehrzweckhalle Obernau, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Kronberg-Gymnasium, Pestalozzischule – Halle I – und Gutenberg-Grundschule/Fröbel- Förderschule
Ferien
f.a.n. frankenstolz arena, Erbighalle, Mehrzweckhalle Obernau, Schönberghalle, Flughalle Nilkheim – Training -
Folgende Hallen wurden neu insbesondere für den Trainingsbetrieb angeboten:
Samstag
Dalberg-Grund- und Mittelschule, Pestalozzi-Grund- und Mittelschule – Halle II -, Staatl. Realschulen – Halle I und II - und Strietwald-Grundschule
Ferien
Dalberg-Grund und Mittelschule, Karl-Theodor-v.-Dalberg-Gymnasium, Gutenberg-Grundschule/Fröbel-Förderschule, Hefner-Alteneck-Grund- und Mittelschule, Mozart-Mittelschule, Pestalozzi-Grund- und Mittelschule – Halle I und Halle II, Staatl. Realschulen – Halle I und Halle II, Strietwald-Grundschule
Die Erweiterung des Angebots erfolgte ab 01.09.2013 mit der Einschränkung, dass im Monat August Schulturnhallen nicht genutzt werden können. Über die Deckung der Nachfrage und die Nutzung soll jährlich berichtet werden. Ein Bericht zur Situation der Öffnung der Städt. Hallen wurde ergänzend in einem Antrag der CSU Fraktion vom 10.10.2013 gewünscht.
Über die erweiterten Nutzungsmöglichkeiten der Hallen wurden die Vereine, Organisationen und Gemeinschaften mit Schreiben vom 19.04.2013 informiert.
Allen Vereinen, Organisationen und Gemeinschaften die Mietanfragen abgaben konnte ein Angebot gemacht werden.
Im Vergleich zum Zeitraum 01.09.2012 – 31.08.2013 wurden die Hallen an Samstagen und in den Ferien 362 Stunden mehr angemietet (Anlage 1).
Auf der Basis der durchschnittlichen Kosten für den Betrieb einer Halle ergeben sich hierfür nach Abzug der Nutzungsgebühren Mehrausgaben in Höhe von 9.138,05 € (Anlage 2).
.Beschluss: 1
Der Bericht der Verwaltung zur Deckung der Nachfrage und Belegung der Hallen an Samstagen sowie in den Ferien im Zeitraum 01.09.2013 – 31.08.2014 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Herr Stadtrat xxx
fordert, dass die Vereine zukünftig besser über die städtischen Sportfördermöglichkeiten informiert werden. Herr Stadtrat Walter Roth stimmt daraufhin dieser Forderung zu und beantragt, dass die Stadtverwaltung die Möglichkeiten der Sportförderung an die Aschaffenburger Vereine weitergegeben wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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16. / sps/2/16/14. Datenbanklösung zur Darstellung der Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken;
Sachstandsbericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Beschließend
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16 | sps/2/16/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Sportsenat des Stadtrats hat in seiner Sitzung am 20.03.2013 die Verwaltung beauftragt eine Datenbanklösung zur Darstellung der Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken, mit der Softwarefirma die das Hallenbelegungsprogramm betreibt, zu entwickeln und dem Sportsenat vorzustellen. Eine Datenbanklösung wurde entwickelt und mit dem Datenschutzbeauftragten abgestimmt. Sie befindet sich derzeit in der Testphase.
Die Datenbanklösung wird dem Sportsenat in seiner Sitzung am 22.10.2014 vorgestellt.
.Beschluss:
Der Sachstandsbericht der Verwaltung über eine Datenbanklösung zur Darstellung der Belegung der städt. Hallen und Lehrschwimmbecken wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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17. / sps/2/17/14. Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten mit dem Schwerpunkt Sportvereine und Schulen;
Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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2. Sitzung des Sportsenates
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22.10.2014
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ö
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Vorberatend
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17 | sps/2/17/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Sportentwicklungsplan für die Stadt Aschaffenburg vom 03.10.2009 wird vorgeschlagen, in Abständen von 5 Jahren den Bedarf an Sportstätten mit dem Schwerpunkt Sportvereine für die Stadt Aschaffenburg zu ermitteln und den Sportentwicklungsplan entsprechend Fortzuschreiben. Da hier Überschneidungen mit den Schulen und dem Schulsport gegeben sind ist es sinnvoll den Schwerpunkt um den Bereich Schulen zu erweitern.
Mit Beschluss des Stadtrates vom 15.04.2013 wurde im Zusammenhang mit der Öffnung der Hallen an Samstagen und in den Ferien festgelegt, dass der Bedarf an Sportstätten im Abstand von 5 Jahren zu ermitteln ist. Die nächste Bedarfserhebung ist für das Jahr 2015 vorgesehen.
Am 30.06.2014 wurde das Gutachten des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg über die aktualisierten Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg dem Stadtrat vorgestellt. In diesem Gutachten wurde bei den Empfehlungen u.a. folgendes ausgeführt: „Aufgrund des rechnerischen Defizits ist auch eine mögliche Erweiterung der Hallenkapazitäten durch einen Neubau denkbar. Diesbezüglich sind jedoch diverse Faktoren (Nachhaltige Finanzierung, Standort, Betreiberform etc.) zu berücksichtigen. Für ein solches Vorhaben sollte frühzeitig eine Arbeitsgruppe initiiert werden, die alle relevanten Akteure umfasst und sich mit der Konzipierung und möglichen Umsetzung beschäftigt. Die externe Moderation eines solchen Prozesses ist empfehlenswert.“ Mit Beschluss des Stadtrats vom 30.06.2014 wurde die Verwaltung beauftragt eine Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ zu gründen.
Der Bedarf an Sportstätten (Hallen, Sportplätze u.ä.) ist ein wesentlicher Bestandteil des Sportentwicklungsplans der Stadt Aschaffenburg. Es ist aus diesem Grund sinnvoll den Sportentwicklungsplan, nach Feststellung der Bedarfe an Sportstätten, fortzuschreiben und weiterzuentwickeln. Weiterhin ist es aus Sicht der Verwaltung sinnvoll die Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ mit in den Prozess der Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans einzubeziehen.
Die Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans ist nur in Zusammenarbeit mit einem externen Partner (z.B. Institut für Sportwissenschaft und Sport Universität Erlangen-Nürnberg) möglich. Weiterhin könnte die Moderation der Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“, wie im v.g. Gutachten empfohlen, durch den externen Partner erfolgen.
Für die Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans entstehen voraussichtlich in den Jahren 2015 und 2016 Kosten in Höhe von jährlich ca. 20.000 €. Die Kostenschätzung beinhaltet den voraussichtlichen Aufwand für die Aktualisierung der Bestandsdaten, Bedarfserhebung, die Begleitung der Arbeitsgruppe Schwimmen, die Durchführung von 3 halbtägigen Workshops im Rahmen einer kooperativen Planung sowie Evaluation und Erstellung eines aktualisierten Sportentwicklungsplans. Hierbei wird davon ausgegangen, dass die Ermittlung des Bedarfs an Sportstätten und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans im Jahr 2015 begonnen und im Jahr 2016 abgeschlossen werden.
Es wird vorgeschlagen, die Verwaltung zu beauftragen, den Bedarf an Sportstätten mit dem Schwerpunkt Sportvereine und Schulen in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Partner für die Stadt Aschaffenburg zu ermitteln und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans zu veranlassen. Die Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ und die Ergebnisse des Gutachtens des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg über die aktualisierten Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg sind in diesen Prozess mit einzubeziehen.
Dem Stadtrat sollte durch den Sportsenat empfohlen werden, die voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 von jährlich ca. 20.000 € bei Hhst. 0.5500.6551 zur Verfügung zu stellen.
.Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bedarf an Sportstätten mit dem Schwerpunkt Sportvereine und Schulen in Zusammenarbeit mit einem geeigneten Partner für die Stadt Aschaffenburg zu ermitteln und die Fortschreibung und Weiterentwicklung des Sportentwicklungsplans zu veranlassen. Die Arbeitsgruppe „Schwimmen in Aschaffenburg“ und die Ergebnisse des Gutachtens des Instituts für Sportwissenschaft und Sport der Universität Erlangen-Nürnberg über die aktualisierten Schwimmbadbedarfe in der Stadt Aschaffenburg sind in diesen Prozess mit einzubeziehen.
Es wird dem Stadtrat empfohlen, die voraussichtlich notwendigen Haushaltsmittel für die Jahre 2015 und 2016 von jährlich ca. 20.000 € bei Hhst. 0.5500.6551 zur Verfügung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:22 Uhr