Datum: 23.10.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 17:04 Uhr bis 19:54 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1jha/3/1/14 Unterbringung von Flüchtlingen - Information über die neue Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) - Dezentrale Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen
2jha/3/2/14 Gleichbehandlung von Kindern von Asylbewerbern und Flüchtlingen und einheimischen Kindern.
3jha/3/3/14 Bekanntgabe von Änderungen bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses
4jha/3/4/14 Erweiterung des Kindergartens St. Matthäus, Gailbach, zu einer familienunterstützenden Einrichtung
5jha/3/5/14 Vorstellung der Übersicht „Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung junger Menschen an den Übergängen Schule-Ausbildung-Beruf in Aschaffenburg“
6jha/3/6/14 Aktuelles aus dem Jugendamt - mündlicher Bericht
7jha/3/7/14 Nachtragshaushalt 2014 für den Bereich des Jugendamtes; - Bekanntgabe
8jha/3/8/14 Beratung über den Haushaltsvorschlag 2015
9jha/3/9/14 Prävention gegen Nikotin- und Alkoholabhängigkeit bei Jugendlichen; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.08.2014
10jha/3/10/14 Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 26.06.2014
11jha/3/11/14 Informationen über anonyme Schwangerenberatung und vertrauliche Geburt; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 01.07.2014
12jha/3/12/14 Bekanntgabe der Sitzungstermine 2015

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1. / jha/3/1/14. Unterbringung von Flüchtlingen - Information über die neue Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF) - Dezentrale Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 1jha/3/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Information über die Einrichtung für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UmF)
Im vergangenen, besonders aber in diesem Jahr stieg die Zahl der UmF in Bayern stark an. Der Beschluss der Staatsregierung, alle UmF in Jugendhilfeeinrichtungen und nicht in Gemeinschaftsunterkünften unterzubringen, war ein richtiger Schritt. Leider stellte sich schnell heraus, dass die Plätze sowohl in Clearingstellen, als auch in Jugendhilfe Einrichtungen bei weitem nicht ausreichen. Besonders die Städte und Landkreise im Süden Bayerns waren völlig überfordert. Die Staatsregierung forderte deshalb alle Gebietskörperschaften auf, Solidarität zu üben und neue Einrichtungen zu schaffen. Die Stadt bat daraufhin die Evangelische Kinder-Jugend- und Familienhilfe, eine Immobilie zu suchen und eine Einrichtung zu eröffnen. Leider erwies es sich trotz städtischer Unterstützung als sehr schwierig, ein geeignetes Gebäude zu finden.
Erst in diesem Sommer gelang der Durchbruch. Die Schwestern der göttlichen Vorsehung waren bereit, eine Etage des Wohnbereichs im Clemensheim für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge zur Verfügung zu stellen. Im Laufe des Septembers wurden die Räume vorbereitet, im Oktober konnte mit der Belegung begonnen werden. Vorerst 6 Jugendliche und Betreuer kommen aus Würzburg. Bis 28.10. soll die vollständige Belegung mit 10 Jugendlichen abgeschlossen sein. Wir sind der Evangelische Kinder-Jugend- und Familienhilfe und den Schwestern der göttlichen Vorsehung sehr dankbar, dass sie dieses wichtige Angebot ermöglichen.
Durch die Übergangsklassen in der Pestalozzischule und die BIJ-V und BIJ-Klassen in der Berufsschule 1 können wir den Jugendlichen gute Integrationschancen bieten.
Dezentrale Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen
Mündlicher Bericht über die aktuelle Situation bei der dezentralen Unterbringung von erwachsenen Flüchtlingen mit dem Schwerpunkt Familien mit Kindern. Darstellung der Herausforderung im Bereich Kindergarten und Schule.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Information über die Unterbringung von Flüchtlingen zur Kenntnis

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / jha/3/2/14. Gleichbehandlung von Kindern von Asylbewerbern und Flüchtlingen und einheimischen Kindern.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 2jha/3/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat bereits mehrere Beschlüsse bezüglich der Bezuschussung von Elternbeiträgen getroffen. In diesen Beschlüssen drückte sich die Absicht aus, Kinder, die aus dem Ausland zuziehen und einheimische Kinder gleich zu behandeln. Durch die regelmäßige Zuweisung von Flüchtlingen gewinnt das Thema aktuell erhöhte Bedeutung. Bei der Prüfung der Voraussetzungen für eine gute Integration stellte sich heraus, dass noch Regelungslücken bestanden. Um die angemessene Förderung und gesellschaftliche Teilhabe aller Kinder sicherzustellen, legt das Jugendamt die umseitigen Vorschläge zum Beschluss vor.

.Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt:

1.        Die Elternbeiträge für Krippe, Kindergarten und Hort werden bei Menschen mit geringem Einkommen bezuschusst, auch wenn die Eltern nicht berufstätig sind. Die Zuschusshöhe wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aufgrund des Einkommens berechnet. Die maximale tägliche Betreuungszeit beträgt 6 – 7 Std. Ausnahmen sind auf Empfehlungen des Allgemeinen Sozialen Dienstes möglich.

2.        Für alle Kinder von Eltern mit geringem Einkommen werden auch die Kosten für die „Schulische Mittagsbetreuung“ in die Regelung einbezogen.

Diese Regelungen gelten für alle Familien. Die Kinder von Asylbewerbern und Flüchtlingen sind einbezogen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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3. / jha/3/3/14. Bekanntgabe von Änderungen bei den Mitgliedern des Jugendhilfeausschusses

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 3jha/3/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Bei der Sitzung am 12.05.2014 beschloss der Stadtrat, ein Vertreter des Roten Kreuzes Mitglied im Jugendhilfeaussschuss wurde. Erst danach wurde bekannt, dass dieses Mitglied bereits Mitglied im Jugendhilfeaussschuss des Landkreises war. Das ist nach den gesetzlichen Vorschriften nicht möglich. Deshalb benannte das Rote Kreuz einen Ersatz.
2.        XXXXX
Alle Beteiligten haben übereinstimmend um diese Lösung gebeten. Damit wird sichergestellt, dass die Jugendarbeit von evangelischer und katholischer Kirche angemessen vertreten ist.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die vom Plenum beschlossenen Änderungen bei den Mitgliedern zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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4. / jha/3/4/14. Erweiterung des Kindergartens St. Matthäus, Gailbach, zu einer familienunterstützenden Einrichtung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 4jha/3/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jugendhilfeausschuss und das Plenum haben am 5.07.2012 der Förderung von Familienstützpunkten (FSP) und familienunterstützenden Einrichtungen (FUE) zugestimmt. Die Stadt Aschaffenburg bezuschusst Familienstützpunkte mit 30.000 € pro Kalenderjahr. Familienunterstützende Einrichtungen erhalten 15.000 € pro Kalenderjahr. Das Stadtgebiet wurde in fünf Sozialräume eingeteilt. Ziel soll es sein, einen Familienstützpunkt pro Sozialraum zu errichten und ergänzend familienunterstützende Einrichtungen zu haben.

Der Kindergarten St. Matthäus in Gailbach möchte sich zu einer familienunterstützenden Einrichtung weiterentwickeln. Die ersten drei Schritte des Verfahrenswegs sind gegangen:
(1) Abstimmung der Einrichtung mit Ihrem Träger, (2) Antragsstellung beim Jugendamt,
(3) Basisgespräch mit dem Jugendamt zur Abstimmung. Das Jugendamt hat sich dafür entschieden, den Kindergarten als familienunterstützende Einrichtung auszubauen und nicht als Familienstützpunkt. Dies möchten wir in der Sitzung begründen und die Einrichtung und ihre künftigen Zielen vorstellen. 

Als familienunterstützende Einrichtung für den Sozialraum Schweinheim, Rosensee, Godelsberg und Gailbach bewirbt sich der Kath. Kindergarten St. Matthäus, Glaserstr. 5, 63743 Aschaffenburg, www.kiga-gailbach.de.
Träger ist der St. Johanniszweigverein Gailbach e.V.. Frau xxx ist Leiterin der Einrichtung. Der Kindergarten St. Matthäus bietet Bildung und Betreuung für Kinder von sechs Monaten bis sechs Jahren an. Die Einrichtung hat 50 Plätze für Kindergartenkinder und 12 Plätze für Krippenkinder. Aktuell besuchen 41 Kinder von 3 bis 6 Jahren den Kindergarten und 12 Kinder unter drei Jahren die Krippe. Unter allen Kindern haben 11 Kinder einen Migrationshintergrund. Die Kinder von St. Matthäus kommen mehrheitlich aus Gailbach. Aktuell betreut Gailbach fünf Kinder aus der Gemeinschaftsunterkunft und sieben aus Haibach. Die Eltern möchten nur das Beste für ihr Kind und haben großen Anspruch an das Team. Bildung und altersgerechte Förderung steht an oberster Stelle. Für Kinder im Grundschulalter übernimmt die angrenzende Erich-Kästner-Grundschule die Schulkindbetreuung.

Mit dem Zusatz familienunterstützende Einrichtung legt der Kindergarten St. Matthäus  in Gailbach folgende Schwerpunkte fest:
1.        Für Eltern mit Kindern unter 3 Jahren soll eine angeleitete Krabbelgruppe in den Räumen von St. Matthäus initiiert werden.
à es zeigt sich seit längerem Bedarf, da es in Gailbach wenig „Alternativen“ gibt.
à in St. Matthäus sind Räume und personelle Kapazitäten vorhanden.
à mit dieser Krabbelgruppe möchte die FUE Kontakt zwischen Eltern schaffen, Informationen weitergeben und gegenseitige Hilfe anbieten.
2.        Väterbildung aktivieren
à Aktionen, Veranstaltungen speziell für Väter und Großväter
à Themenwochen
3.        Veranstaltungen für Eltern zu familienrelevanten Themen evtl. in Kooperation mit der Erich-Kästner-Grundschule
à Vorträge zu z.B. Impfung, Computer, Pubertät oder Suchtprävention
à Familien begleiten Aktionen zu den 4 Jahreszeiten: Plätzchen backen, Kürbis schnitzen, Waldspaziergänge, Grillen
à Beratung und Begleitung zum Thema Ernährung in der Vorschule

Mit St. Matthäus wurden ausführliche Gespräche geführt. Die Einrichtung ist geeignet und gut organisiert, um die erste familienunterstützende Einrichtung (FUE) zu werden. Sie kennen ihren Sozialraum und ihre Elternschaft und haben daraus die Schwerpunkte innerhalb des Teams entwickelt. St. Matthäus nutzt städtische Angebote (z.B. Sprach- und Kulturvermittler) und bringt sich bei städtischen Veranstaltungen mit ein (z.B. Kinderkulturtag, Bildungsleitplanung). Sie haben ein besonderes Einrichtungsprofil mit z.B. einem eigenen Koch und dem Zusatz „Konsultationskiga Sprache“, d.h. St. Matthäus erfüllt eine Multiplikatorenrolle und „schult“ andere Kindertageseinrichtungen im Schwerpunkt „Sprache/ Sprachförderung“. Die Sprachexpertin vermittelt den Kolleginnen aus anderen Kitas ihr Wissen und hat folgende Aufgabenschwerpunkte:
?        Beratung, Begleitung und fachliche Unterstützung der für integrierte sprachliche Bildungsarbeit
?        Beratung, Begleitung, fachliche Unterstützung in der Zusammenarbeit mit den Kindern und ihren Familien
?        Exemplarische sprachpädagogische Arbeit mit Kindern unter drei Jahren.

Das Wissen wird direkt vor Ort in St. Matthäus im Rahmen eines Workshops an die Teilnehmerinnen vermittelt. Die Workshops sind schnell ausgebucht und das Angebot stößt auf großes Interesse. Die nächsten Workshops sind zu folgenden Themen:
-        Partizipatives und dialogorientiertes Handelns pädagogischer Fachkräfte am 18. Oktober 2014, 9.00 bis 16.00 Uhr
-        Elterninteresse an alltagsintegrierter Sprachbildung wecken – Erziehungspartnerschaft praktizieren am 8. November 2014, 9.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Dem Jugendhilfeausschuss wird empfohlen, der Erweiterung zur FUE zu zu stimmen. Die Leiterin und ihr Team werden in der Sitzung vor Ort sein. Das Profil der Einrichtung und die konkreten Umsetzungsschritte zur familienunterstützenden Einrichtung werden in einer ausführlichen Präsentation vorgestellt.

Antrag auf Weiterführung der Arbeit als „Konsultationskita Sprachförderung“
Bis Ende des Jahres wird dieses Programm von der offensive „Frühe Chancen“ des Bundes gefördert. Danach läuft die Förderung aus. Wir halten die Weiterführung für sehr wichtig, vor allem vor dem Hintergrund er kontinuierlichen Zuweisung von 9 Flüchtlingen pro Woche. Eine qualitativ hochwertige Sprachförderung ist eine gute Integration der Kinder unverzichtbar. Die „Nationale Untersuchung von Bildung und Erziehung im Kleinkindalter, NUBBEK“ hatte das klare Ergebnis, dass für Kinder mit Migrationshintergrund nur qualitativ hochwertige Einrichtungen von Vorteil sind. Als Konsultationseinrichtung gibt der Kindergarten St. Matthäus, Gailbach eigene Erfahrungen an andere Einrichtungen weiter. Details werden im beiliegenden Antrag erläutert. Das Jugendamt bittet um Genehmigung, die auslaufende Förderung (ca. 10.000 pro Jahr) für ein Jahr weiterzuführen. Rechtzeitig vor Ende des Jahres 2015 soll die Wirksamkeit überprüft werden. 

.Beschluss:

Der Jugendhilfeausschuss beschließt, dass der Kindergarten St. Matthäus in Gailbach zu einer familienunterstützenden Einrichtung weiterentwickelt wird.
Der Ausschuss stimmt dem Antrag des Kindergartens St. Matthäus zu, die Arbeit als „Konsultationskita Sprachförderung“ weiterführen zu können. Die Weiterführung wird vorläufig auf ein Jahr beschränkt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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5. / jha/3/5/14. Vorstellung der Übersicht „Ausgewählte Projekte und Instrumente zur Förderung junger Menschen an den Übergängen Schule-Ausbildung-Beruf in Aschaffenburg“

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 5jha/3/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jugendhilfeausschuss hatte das Bildungsbüro beauftragt eine Übersicht über die Angebote und Maßnahmen im Bereich Übergang Schule-Beruf für die Stadt Aschaffenburg zu erstellen.

Diese Übersicht, ergänzt mit der Übersicht „Qualifizierungswege nach dem Besuch der allgemeinbildenden Schule liegt mit dem Stand August 2014 nun vor und wird vorgestellt.

Beide Übersichten stehen auch auf der Homepage der Stadt Aschaffenburg zum download zur Verfügung. Zu finden sind sie unter Bildungsbüro/Linkliste (http://www.aschaffenburg.de/de/Buerger_in_Aschaffenburg/Bildung/Bildungsbuero/Linkliste/normal/bdof/index.html

.Beschluss:

Der mündliche Bericht zu der Angebotsübersicht wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / jha/3/6/14. Aktuelles aus dem Jugendamt - mündlicher Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 6jha/3/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im mündlichen Bericht werden die neuesten Entwicklungen im Jugendamt dargestellt.

.Beschluss:

Der mündliche Bericht „Aktuelles aus dem Jugendamt“ wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / jha/3/7/14. Nachtragshaushalt 2014 für den Bereich des Jugendamtes; - Bekanntgabe

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 7jha/3/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Finanzsituation im Vergleich der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

(ohne Personal                     RJ 2013                 Ansatz 2014                   NH 2014
(ohne Baumaßnahmen)                                                
Einnahmen                        10.271.227,29                    9.764.500                11.024.500
Ausgaben                        21.624.583,95                20.163.300                22.068.300
Nettoausgaben                11.353.356.66                10.398.800                11.043.800


Erläuterungen:

Auch in diesem Jahr lassen sich die Mehrausgaben den beiden Bereichen „Ausbau der Kinderbetreuung“ und „Jugendhilfemaßnahmen“ zuordnen. Um den steigenden Bedarf in der Kinderbetreuung und den gesetzlichen Vorgaben nachzukommen, wird die Zahl der Betreuungsplätze stark ausgebaut. Dadurch erhöhen sich die Folgekosten, nämlich die Betriebskostenzuschüsse und die Beitragsübernahmen für Bürger mit geringem Einkommen.
Bei den Hilfen zur Erziehung verteilen sich die Kosten sowohl auf ambulante als auch auf stationäre Maßnahmen. Das neue Bundeskinderschutzgesetzt zeigt Wirkung. Die Zahl der Gefährdungsmeldungen steigt oder bleibt stabil auf hohem Niveau. Folge ist ein ambulantes Unterstützungsangebot für betroffene Familien oder die Herausnahme von Kindern und die Unterbringung in einer stationären Einrichtung oder einer Pflegefamilie.

.Beschluss:

Die Änderungen des Einzelplanes 4 – Soziale Sicherung – Bereich Jugendamt (in Anlage 1 ) durch den Nachtragshaushalt 2014 werden zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / jha/3/8/14. Beratung über den Haushaltsvorschlag 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 8jha/3/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Finanzsituation im Vergleich der letzten Jahre stellt sich wie folgt dar:

Jahresbeträge                Ist 2013        Ansatz 2014        Ansatz 2014                Ansatz 2015
(ohne Personal,                                                (mit NT)                        
ohne BAföG)                                                
Einnahmen (ohne BAföG)        10.271.227,29          9.764.500        11.024.500                11.318.000
Ausgaben (ohne BAföG)        21.624.583,95        20.163.300        22.068.300                22.468.000
Abgleich                11.353.356.66        10.398.800        11.043.800                11.150.000


Bei der Kostenentwicklung setzt sich im Wesentlichen fort, was bereits im Nachtrag erkennbar war.

Bei den Ferienmaßnahmen steigen die Kosten durch höhere Teilnehmerzahlen (# 4512). Das gleiche gilt für die Bereiche Jugendhaus (# 4600) + JUKUZ (4601), wo das Angebot der Nachfrage angepasst wird.

Die Betriebskostenförderung für Kindergärten # 4611.7008 nimmt zu. Die Zunahme wird sich noch steigern, wenn neu gebaute Krippen in Betrieb gehen. Die Ausgabensteigerung für das städtische Förderprogramm für Familienstützpunkte (# 4650.7060) wurden nicht angehoben, weil nicht absehbar ist, ob 2015 neue Einrichtungen dazukommen. Die Kosten bleiben unter den Einsparungen, die entstehen, weil die 100,- € Zuschuss des Landes (Zuschuss zu den Kindergartengebühren im letzten Kindergartenjahr) die Kosten der Stadt bei Beitragsübernahmen senkt.

Bei den Kosten für die Fremdunterbringung von Kindern konnten wir leider noch keine Senkung erreichen. Das hat mehrere Gründe. Die Aufmerksamkeit gegenüber Kindeswohlgefährdungen ist durch das Bundeskinderschutzgesetz und die Netzwerkarbeit der Koki-Stelle gestiegen. Dadurch kommt es u mehr Gefährdungsüberprüfungen, die oft ambulante oder stationäre Maßnahmen nach sich ziehen.
Die Bundesmittel im Bereich der „Frühen Hilfen“ können noch nicht optimal eingesetzt werden, weil erhebliche bürokratische Hürden zu überwinden sind. Die Kinder die in Heimen untergebracht werden müssen, haben einen umfangreicheren, schwierigeren Hilfebedarf. Dadurch müssen besser ausgestattete und damit teurere Einrichtungen gewählt werden.
Die aktuelle Elterngeneration hat nicht von den Angeboten der Familienbildung profitiert, die wir zurzeit aufbauen. Sie nutzen vorhandene Angebote oft zu spät. Die Weiterführung und der weitere Ausbau der „Frühen Hilfen“ der Familienbildung und der Familienstützpunkte halten wir deshalb für dringend nötig.

.Beschluss:

Dem Vorschlag der Verwaltung für den Haushalt 2015, Einzelplan 4 – Soziale Sicherung – Bereich Stadtjugendamt (Anlage 2 ) wird zugestimmt.
Dem Stadtrat wird empfohlen, die angeforderten Mittel im Rahmen der Etatberatung breitzustellen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0

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9. / jha/3/9/14. Prävention gegen Nikotin- und Alkoholabhängigkeit bei Jugendlichen; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 24.08.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 9jha/3/9/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kampagnen der Bundeszentrale für Gesundheitliche Aufklärung (BZgA)

?        „Nikotin und Alkohol-, Alltagsdrogen im Visier“
?        „rauchfrei“
„Null Alkohol – Voll Power“ und
?        „Alkohol? Kenn dein Limit“

Zielen auf öffentliche Aufmerksamkeit. Informationen darüber sind deshalb für jedermann frei zugänglich.

Aufgrund des Antrags der UBV vom 24.08.2014 hat das Jugendamt eine Power-Point-Präsentation zu jeder der 4 Kampagnen zusammengestellt, die in der Sitzung gezeigt wird.

.Beschluss:

1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 24.08.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Der Ausschuss nimmt den Bericht des Jugendamtes zur „Prävention gegen Nikotin- und Alkoholabhängigkeit bei Jugendlichen zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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10. / jha/3/10/14. Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 26.06.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 10jha/3/10/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Bereits im November 2012 hat sich das Jugendamt mit dem Aufruf und den Materialien des Missbrauchsbeauftragten Johannes-Wilhelm Rörig befasst.
Wir baten damals örtliche Fachleute, die Einsatzmöglichkeiten des angebotenen Materials zur Öffentlichkeitsarbeit zu prüfen. Leider kam die Rückmeldung „wenig geeignet“.

Dennoch haben wir uns selbstverständlich des Themas angenommen. Missbrauch findet in Institutionen und Familien. In beiden Bereichen setzt das Bundeskinderschutzgesetz an, wobei im Bereich Familie wesentlich geringere Einflussmöglichkeiten bestehen. Lediglich durch die Überprüfung von Gefährdungsmeldungen erhalten wir Informationen darüber. Die Hauptaufgabe für das Jugendamt stellt sich deshalb im Bereich der Institutionen. Das städtische Kinderheim hat ein sexualpädagogisches Konzept (Anlage 1) erarbeitet, das am 15.07.2013 in Kraft gesetzt wurde. Zusätzlich wurden im Rahmen des Qualitätsmanagements interne Papiere zu den Themen: „Privatsphäre“, Verhütungsmittel und Übernachtungen“ entwickelt, die nach der pädagogischen Konferenz im Oktober 2014 in Kraft gesetzt werden sollen.

Die Koki-Stelle berät Kitas und hat ein Kinderschutzkonzept entwickelt, das mit den Einrichtungen diskutiert und fest vereinbart werden soll.
Die JAS-Mitarbeiterinnen sensibilisieren die Schulen für das Thema.
Der Arbeitskreis Sexualpädagogik organisiert im Rahmen seiner Möglichkeiten Veranstaltungen in Schulen.
Innerhalb des Koki-Netzwerks werden die Informationen über weitere Ansprechpartner, Informationsquellen und spezielle Beratungsmöglichkeiten ausgetauscht.

Wenn sich Verdachtsfälle erhärten muss der allgemeine soziale Dienst eingreifen und über das weitere Vorgehen entscheiden. Hilfsangebote, Einschaltung von Polizei und Justiz müssen abgewogen werden. Zentraler Maßstab ist dabei das Wohl des Kindes.

Kostenlose Beratungsnummern:

Für Kinder- und Jugendliche (Nummer gegen Kummer):
Montag bis Samstag 14.00 Uhr – 20.00 Uhr
( 0800 / 1110333
Elterntelefon: Montag und Mittwoch: 9.00 Uhr – 11.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag: 17.00 Uhr – 19.00 Uhr
( 0800 / 1110550
Für den Fonds „Sexueller Missbrauch“ stehen zurzeit Mittel in Höhe von 58,64 Millionen Euro zur Verfügung. Bayern hat 7,61 Millionen Euro eingezahlt. Nähere Informationen darüber und über das Hilfeportal „Sexueller Missbrauch“ finden Sie in der Anlage 2, die unsere Mitarbeiterin für Kinder- und Jugendschutz, Daniela Franke, zusammengestellt hat.

.Beschluss:

1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 01.07.2014 (Anlage 4) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Ausschuss nimmt den Bericht des Jugendamtes über die Prävention gegen sexuellen Kindesmissbrauch zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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11. / jha/3/11/14. Informationen über anonyme Schwangerenberatung und vertrauliche Geburt; - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 01.07.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 11jha/3/11/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gesetzliche Regelung der vertraulichen Geburt
Hintergrund

Nach Angaben der Bundesregierung, die sich in der Begründung ihres Gesetzentwurfs auf eine Studie des Deutschen Jugendinstituts aus dem Jahr 2012 beruft, werden in Deutschland jährlich etwa 20-35 Kinder direkt nach der Geburt ausgesetzt oder getötet. Hinzu kommt eine erhebliche Dunkelziffer; eine offizielle Statistik über die Anzahl der ausgesetzten und getöteten Kinder gibt es nicht. Trotz der seit 1999 bestehenden Angebote zur anonymen Kindesabgabe wüssten viele Mütter nicht, welche zusätzlichen Angebote es gibt. Auch gebe es keine flächendeckenden Einrichtungen in Deutschland, die den Interessen der abgebenden Mütter und ihrer Kinder gleichermaßen gerecht würden. Die vielfältigen Hilfen, die das Schwangerschaftskonfliktgesetz in einer etwa psychosozialen Notlage bietet, sei vielen Frauen nicht bekannt. Außerdem gebe es bei ihnen eine große Unsicherheit insbesondere im Hinblick auf die Rechtssicherheit.

Wesentlicher Inhalt

Der Gesetzentwurf will dem begegnen, indem er die vertrauliche Geburt auf eine gesetzliche Grundlage stellt.

Außerdem soll das bislang bereits bestehende System besser bekannt gemacht werden. Die Angebote müssen einerseits das Anonymitätsinteresse der Schwangeren wahren und zugleich niedrigschwellig ausgestaltet sein, so dass die Betroffenen jederzeit und dauerhaft verlässlich darauf zugreifen können. Dabei sei die Inanspruchnahme von Hilfe durch die Mutter und das Kind einer anonymen Abgabe eines Kindes über eine Babyklappe vorzuziehen. Durch einen persönlichen Kontakt zu den Beratungsfachkräften und professionelle Hilfe lassen sich oftmals individuelle Lösungen finden.

Das Gesetz garantiert der leiblichen Mutter eine ausreichend lange Zeit der Anonymität ihrer Daten, um für sie diese Angebote annehmbar auszugestalten. Zugleich soll aber auch das Recht des Kindes gewahrt werden, zu erfahren, wer seine Mutter ist.

In das Schwangerschaftskonfliktgesetz wird ein neuer Abschnitt aufgenommen, der die vertrauliche Geburt in § 29 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs definiert. Danach ist eine Gebot vertraulich, wenn die Schwangere ihre Identität nicht offen legt. In dem Verfahren der vertraulichen Geburt wird die Schwangere einen Vor- und einen Familiennamen, unter dem sie im Verfahren der vertraulichen Geburt handelt (Pseudonym), und einen oder mehrere weibliche oder einen oder mehrere männliche Vornamen für das Kind angeben. Die Beratungsstelle erstellt ein Nachweis für die Herkunft des Kindes, indem Sie auf den Vor- und Familiennamen der Schwangeren, ihr Geburtsdatum und Ihre Anschrift zurückgreift und diese Daten anhand eines gültigen Ausweises überprüft. Dieser Herkunftsnachweis wird in einem Umschlag verschlossen, um ein unbemerktes Öffnen zu verhindern. Mit dem Hinweis, dass es sich meine vertrauliche Geburt handelt, meldet die Beratungsstelle die Schwangere unter ihrem Pseudonym in einer geburtshilflichen Einrichtung oder bei einer geburtshilfeberechtigten Person zur Entbindung an; die Wahl kann die Schwangere frei treffen. Dem am Geburtsort zuständigen Jugendamt teilt die Beratungsstelle das Pseudonym der Schwangeren, den voraussichtlichen Geburtstermin und die Einrichtung oder die geburtshilfeberechtigte Person mit. Der Herkunftsnachweis wird an das Bundesamt für Familie und für gesellschaftliche Aufgaben zur sicheren Verwahrung übersandt. Der vom Standesamt mitgeteilte Name des Kindes wird auf dem Umschlag, das den Herkunftsnachweis enthält, vermerkt.

Nach § 31 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat das vertraulich geborene Kind mit Vollendung des 16. Lebensjahres das Recht, dem beim Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben verwahrten Herkunftsnachweis einzusehen bzw. Kopien zu verlangen (Einsichtsrecht). Das Bundesamt kann dem Kind die Einsicht allerdings verweigern, wenn die Mutter eine Erklärung abgegeben und eine Person oder Stelle benannt hat. Hiergegen kann das Kind bei dem zuständigen Familiengericht einen Antrag auf Einsicht einreichen. Das Gericht prüft, ob das Interesse der leiblichen Mutter an der weiteren Geheimhaltung ihrer Identität aufgrund der durch die Einsicht befürchteten Gefahren für Leib, Leben, Gesundheit, persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Belange gegenüber dem Interesse des Kindes auf Kenntnis seiner Abstammung überwiegt.

.Beschluss:

1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 01.07.2014 (Anlage 5) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Ausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über die anonyme Schwangerenberatung und die vertrauliche Geburt zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / jha/3/12/14. Bekanntgabe der Sitzungstermine 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Jugendhilfeausschuss 3. Sitzung des Jugendhilfeausschusses 23.10.2014 ö Beschließend 12jha/3/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Donnerstag, 29.01.2015: JHA
Donnerstag, 05.03.2015: JHA/KSS
Donnerstag, 02.07.2015: JHA
Donnerstag, 22.10.2015 JHA

Sitzungsbeginn ist um 17 Uhr.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Sitzungstermine 2015 zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:23 Uhr