Datum: 04.11.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:30 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/9/1/14. PVS/9/1/14
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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04.11.2014
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/9/1/14 |
.Beschluss:
Dem Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 04.11.2014 wegen „Absetzung der TOP-
Nrn. 2 und 3 der heutigen Sitzung“ (Anlage 1) wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
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2. / pvs/9/2/14. Wohnungsbau in Aschaffenburg;
Strategiepapier Wohnen in Aschaffenburg 2030
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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04.11.2014
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/9/2/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zur Vorbereitung der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans wurde in einem eigenen Gutachten der quantitative Bestand an Wohnungen in der Stadt und der zu erwartende Bedarf an Wohnungen bis zum Jahr 2030 gutachterlich ermittelt. Diese rein quantitative Betrachtungsweise muss jedoch um eine qualitative Betrachtungsweise ergänzt werden, damit nicht nur genügend, sondern auch der „richtige“ Wohnraum zur Verfügung steht. Diese Fragestellung wurde im Rahmen der Demographiewerkstatt herausgearbeitet und im Herbst 2013 vom Stadtrat als Aufgabe bestätigt. Die Verwaltung wurde daraufhin beauftragt, einen Expertenworkshop durchzuführen, um mit allen Akteuren des Wohnungsbaus und der Wohnungswirtschaft in Aschaffenburg den qualitativen Bedarf für den Wohnungsbau der nächsten 20 Jahre zu diskutieren und Lösungsansätze aufzuzeigen. Die rein quantitative Betrachtung ist im Entwurf des Flächennutzungsplans berücksichtigt und dort in die Darstellung von Wohnbauflächen sowie von gemischten Bauflächen umgesetzt.
Der Expertenworkshop aus Vertretern der Wohnungswirtschaft, der Banken, Maklern, dem Mieterverein, dem Haus- und Grundbesitzerverein sowie Vertretern der Politik und verschiedener Altersgruppen aus der Gesellschaft tagte 2 Mal und hat die Grundzüge des beiliegenden Strategiepapiers entwickelt. Das Ergebnis der Diskussion wurde von der Verwaltung und den beauftragten Moderatorinnen in das beiliegende Strategiepapier umgesetzt.
Die Handlungsempfehlungen beziehen sich auf alle Arten von Wohnungsbau. Weiterhin hat das Strategiepapier den Anspruch, alle derzeit erkennbaren Handlungsfelder des Wohnungsbaus aufzugreifen und hierfür die geeigneten Handlungsempfehlungen zu benennen. Sie sollen sich nicht nur bezogen auf den sozialen Wohnungsbau beziehen, da die prägenden gesellschaftlichen Trends auch bei allen sozialen Gruppierungen und Schichten zu berücksichtigen sind.
Die Verwaltung empfiehlt das Strategiepapier als strategische Leitlinie zur Entwicklung des Wohnungsbaus in Aschaffenburg in den kommenden Jahren zu beschließen. Zur Konkretisierung sollen für die 5 prägenden Entwicklungstendenzen des Wohnungsbaus: Pluralisierung der Gesellschaft, Alterung der Gesellschaft, Segregation der Gesellschaft, zunehmende Beschränkung der Ressourcen und verstärkter Wunsch der Bevölkerung an Partizipation und Teilhabe jeweils 2 Handlungsschwerpunkte zur Umsetzung in den Jahren ab 2015 und 2016 erfolgen. Diese Schwerpunkte lösen die im Jahr 2013 und 2014 durchgeführten öffentlichen Doppelfachvorträge als Impulsträger für innovativen Wohnungsbau in Aschaffenburg als Handlungsschwerpunkt ab, bzw. werden künftig in die Gesamtheit der Handlungsempfehlungen integriert. Die vorgeschlagenen Maßnahmenprioritäten für die prägenden gesellschaftlichen Trends sind aus den Wertungen des zweiten Expertenworkshops abgeleitet.
Zusätzlich zur Beschlussfassung des Strategiepapiers empfiehlt die Verwaltung das Strategiepapier in regelmäßigen Abständen kritisch zu überprüfen und fortzuschreiben. Die erste Fortschreibung sollte nach etwa 2 Jahren erfolgen, wenn die zur Umsetzung empfohlenen Maßnahmen durchgeführt und deren Ergebnisse evaluiert sind.
.Beschluss: 1
Herr Stadtrat Dr. Erich Henke beantragt nach dem Sachvortrag, dass neben den 9 vorgestellten Maßnahmen zusätzlich folgende drei Maßnahmen mitaufgenommen werden sollen:
a) im Bereich Segregation: Entwicklung von Kooperationsmodellen mit privaten Bauherren zur Förderung eines preiswerten Wohnraums,
b) im Bereich Ressourcenknappheit: Fristverkürzung für die Nachverdichtung und
c) im Bereich Alterung: Quartiersbezogene Entwicklung und Koordination ambulanter Hilfesysteme.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
1. Der Bericht der Verwaltung zur Ausarbeitung des Strategiepapiers „Wohnen in Aschaffenburg 2030“ wird zur Kenntnis genommen.
2. Das Strategiepapier „Wohnen in Aschaffenburg 2030“ wird als Handlungsrahmen für den Aschaffenburger Wohnungsbau beschlossen.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die im Strategiepapier enthaltenen 10 Maßnahmen in den Jahren 2015 und 2016 umzusetzen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, nach Durchführung der Maßnahmen im Jahre 2016 eine Evaluation der Umsetzung durchzuführen und das Strategiepapier 2016 fortzuschreiben.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, die heute in der Sitzung beantragten Ergänzungen der Maßnahmen dem Planungs- und Verkehrssenat im ersten Halbjahr 2015 zur Entscheidung vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / pvs/9/3/14. Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6)
- Bericht über die öffentliche Auslegung
- Bericht über die Beteiligung der Behörden
- Satzungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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04.11.2014
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ö
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Vorberatend
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3 | pvs/9/3/14 |
Stadtrat (Plenum)
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17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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17.11.2014
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ö
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Beschließend
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12 | pl/17/12/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Zu 1: Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden
Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 07.07.2014 bis 22.08.2014 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in insgesamt 31 schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen 31 Stellungnahmen stammen zwölf Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und 16 Stellungnahmen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange. Weitere drei schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (ohne TöB-Funktion) abgegeben.
Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.2.1 bis 1.2.12, 2.2.1 bis 2.2.16 und 3.2.1 bis 3.2.3 behandelt, erörtert und abgewogen.
Neben einer ganzen Reihe von Einzelthemen, zu denen es seitens der Bürger und der Behörden Anregungen und Hinweise gibt, sind zwei Punkte auffällig:
Einige Bürgerinnen und Bürger, die Stellung genommen haben, befürchten eine Benachteiligung oder (zu) geringe Zuteilung von Bauland im zukünftigen Umlegungsverfahren und wünschen in diesem Zusammenhang im Bebauungsplangebiet eine deutliche Verringerung der Grün- und Freiflächen zu Gunsten einer Ausdehnung der Baugebietsflächen.
Die drei anerkannten Naturschutzverbände, die eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, lehnen hingegen den Bebauungsplan bzw. die Ausweisung von Wohnbauflächen kategorisch ab und fordern den Erhalt des Areals aufgrund seiner natur- und artenschutzrechtlichen Bedeutung.
Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Abschnitten im Bericht über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden, in dem vorgebrachte Bedenken, Anregungen und Hinweise umfassend behandelt, erörtert und abgewogen werden:
1.2.1 (A): Veränderung einer Baugrenze
1.2.2 (A): Verkehrsbelastung aufgrund von Einzelhandel
(A): Lärmschutz
1.2.3 (A): Konflikt zwischen Gewerbegebiet und heranrückender Wohnbebauung
(A): Lärmschutz
1.2.4 (A): Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Dachform in einem Gebietsabschnitt
(H): Baulandumlegung
1.2.5 (A): Aufstellung des Bebauungsplans allgemein
1.2.6 (A): Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
(H): Baulandumlegung
1.2.7 (A): Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
(H): Baulandumlegung
1.2.8 (A): Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
(H): Baulandumlegung
1.2.9 (H): Baulandumlegung
1.2.10 (A): Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
(H): „Planungswerkstatt Nilkheim“
(H): Baulandumlegung
1.2.11 (A): Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
(H): Baulandumlegung
1.2.12 (A): Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
(H): Baulandumlegung
2.2.1 (A): copyright-Vermerk auf Katastergrundlage
(H): Grundstückskataster
(H): Umlegung und Erschließung
2.2.2 (A): Denkmäler in Nähe des Plangebiets
2.2.3 (H): Funktion der „Busschleuse“: Unterbrechung durch bauliche Einrichtung
(H): Bedeutung Kleiner Auweg / Auweg, Konsequenzen für Verkehrsführung
bzw. -regelung
2.2.4 (H): Bestand an Telekommunikationsleitungen
2.2.5 (A): Freihaltung des Wiesenstreifens entlang der Kleinen Schönbuschallee
2.2.6 (A): Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
(H): Ausführungsbestimmungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit
2.2.7 (A): Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
(H): Ausführungsbestimmungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit
2.2.8 (A): Gesamtgröße der geplanten Ausweisung von Bauflächen
2.2.9 (H): Naturschutzrechtliche Wertigkeit des Plangebiets
(H): Ermittlung der Biotopwertpunkte für die städtische Sammelausgleichsfläche
„Ökokonto Rosenberg“
2.2.10 (A): Verzicht auf Baugebiet, Ablehnung des Bebauungsplans
(A): Planunterlagen fehlerhaft und unzureichend
(A): Aussetzung des Verfahrens
(A): Aktualisierung des Flächennutzungsplans
(A): Alternativenprüfung
(A): Wohnbauflächenbedarfsprognose
(A): Vergrößerung des Grün- und Freiflächenanteils im Baugebiet
(A): Verschiebung des baulichen Schwerpunktes nördlich des Anwandewegs
(H): Hohe ökologische Wertigkeit des Plangebiets, Bedeutung für die Naherholung
(H): Vorkommen des Steinkauzes
(H): Umsiedlung Sandmagerrasen
(H): Artenschutzrechtliche Genehmigung
(H): Ausgleichs-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen entsprächen nicht den
gesetzlichen Vorgaben
(H): Verstoß gegen Bayerische Verfassung bezüglich Orts- und Landschaftsbild
(A+H): […]
2.2.11 (A): vgl. 2.2.10 und 2.2.12
2.2.12 (A): Verzicht auf Baugebiet, Ablehnung des Bebauungsplans
(A): Alternativplanung
(A): Wohnbauflächenbedarfsprognose
(A): Neubewertung natur- und artenschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich
(A): Ungeeignetheit der Ausgleichsflächen
(A): Fehlende Eignung „Monitoring“
(A): Ausweisung des Plangebiets als Ökokonto
(H): Hohe ökologische Wertigkeit des Plangebiets, Bedeutung für die Naherholung
(H): Artenschutzrechtliche Genehmigung
(H): Vorkommen des Steinkauzes
(H): Zukünftige Einbindung LBV in Planungsverfahren
(A+H): […]
2.2.13 (A): Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen
(H): Schallschutzgutachten für Schule
(H): Mögliche Lärmkonflikte durch Wärmepumpen
2.2.14 (A): Redaktionelle Ergänzungen in Karten und Texten
(A): Neuordnung textlicher Festsetzungen zum Natur- und Artenschutz
(A): Inhaltliche Ergänzung von Mahdzeitpunkten
(A): Monitoring, ökologische Baubegleitung
(H): Summe der Biotopwertpunkte für den Ausgleich
(H): Gutachterliches Fazit in saP
(A+H): […]
2.2.15 (A): Bezeichnung der Lage von Versorgungsleitungen der AVG in der Begründung
(A): Standorte von Versorgungsanlagen für Wärme oder Kraft-Wärme-Kopplung
(H): Abstand von Baumstandorten zu Versorgungsleitungen
2.2.16 (H): Wartungskosten- und -aufwand für versenkbare Poller in Busschleuse
(H): Freihaltung von Wendeanlagen
(H): Beengte Verhältnisse für Ein- und Ausparken in einzelnen Straßenabschnitten
3.2.1 (H): Pflanzbeete und Standorte von straßenbegleitenden Bäumen
3.2.2 (H): Löschwasserversorgung
(H): Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen
(H): Anfahrbarkeit von Schutzobjekten, auch während des Baus der Erschließung
3.2.3 (A): Maßnahmen zur solarenergetischen Optimierung und deren Nachvollziehbarkeit
(H): Zweite solarenergetische Analyse der Veränderungen im Planungskonzept
(H): Energiekonzept für das Baugebiet, Erstellung eines „Leitfadens Energiekonzept im
Anwandeweg“
Zu 2: Satzungsbeschluss
Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 24.03.2014. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.
Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 20.10.2014 kann als Satzung beschlossen werden.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan vom 20.10.2014 bzw. in die Fachbeiträge sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:
Planzeichnung und -text:
- Geringfügige Verschiebung von Baugrenzen eines Baufensters im Baugebiet WA 3 und im Baugebiet WA 12
- Korrektur einer Höhenangabe für Teilflächen im Baugebiet MI 2
- Ergänzung einer zulässigen Firstrichtung in einem Baufenster des Baugebiets WA 2
- Sichtbarmachen farblich überdeckter Baugrenzen auf den Flächen für Versorgungsanlagen
- Stärkere farbliche Abstufung der „Privaten Grünflächen“ von den „Öffentlichen Grünflächen“
- Aufbringen eines copyright-Vermerks zur Verwendung des Katasters
- Inhaltliche Ergänzung der textlichen Festsetzungen I.24, I.25 + I.26 bezüglich der Mahdzeitpunkte
- Ergänzende Nennung von Rechtsgrundlagen zum Naturschutz
- Ergänzung zum Monitoring im Kapitel „V Hinweise“ auf der Planzeichnung des Bebauungsplans
- Korrektur der im Bebauungsplanentwurf abgedruckten Zahl der Biotopwertpunkte für Ausgleichsmaßnahmen in den Ökokonten „Neurod“ und „Rosenberg“: Im Bebauungsplanentwurf waren versehentlich Zahlen abgedruckt, die nicht dem öffentlich ausgelegten Grünordnungsplan entsprachen. Diese werden entsprechend nach Maßgabe des Grünordnungsplans und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde korrigiert
[…]
Begründung:
- Ergänzung der Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplanes um Aussagen zur Alternativenprüfung
- Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht
- Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in der Legende der Planzeichnung, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
[…]
Hinweis:
Der im Anhang angefügte Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan hat den Stand der öffentlichen Auslegung. Die im Ergebnis des Abwägungsbeschlusses vorzunehmenden Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen werden bis zur endgültigen Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplans eingearbeitet.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung vom 20.10.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB zum Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Anwandeweg“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden behandelt und abgewogen (siehe Anlage 3).
Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):
1.2.1: Den Anregungen der Einwender 1 wird weitestgehend gefolgt.
1.2.2: Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 2 wird nicht gefolgt.
1.2.3: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 3 wird nicht gefolgt.
1.2.4: Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 4 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.5: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 5 wird nicht gefolgt.
1.2.6: Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 6 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.7: Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 7 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.8: Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 8 wird nicht gefolgt.
1.2.9: Die Hinweise des Einwenders 9 werden zur Kenntnis genommen.
1.2.10: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 10 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.11: Den Bedenken und Anregungen der Einwender 11 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.12: Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 12 wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.1: Der Anregung des Staatlichen Vermessungsamtes wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2: Der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wird gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3: Die Hinweise der Polizeidirektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4: Die Hinweise der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5: Den Anregungen der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen,
Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg, wird weitestgehend gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6: Der Anregung der Bayernwerk AG wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.7: Der Anregung der TenneT TSO GmbH wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.8: Den Bedenken und Anregungen des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken
wird nicht gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.9: Die Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
werden zur Kenntnis genommen.
2.2.10: Den Bedenken und Anregungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. wird nicht
gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.11: Den Bedenken und Anregungen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird nicht
gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.12: Den Bedenken und Anregungen des Landesbund für Vogelschutz wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.13: Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Untere
Immissionsschutzbehörde - wird nicht gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.14: Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz
- Untere Naturschutzbehörde - wird teilweise gefolgt.
Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.15: Den Anregungen der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird teilweise
gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.16: Die Hinweise des Tiefbauamtes werden zur Kenntnis genommen.
3.2.1: Die Hinweise des Garten- und Friedhofsamtes werden zur Kenntnis genommen.
3.2.2: Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis
genommen.
3.2.3: Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz – Klimaschutz -
wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 07/06 für das Gebiet „Anwandeweg“ vom 20.10.2014 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 20.10.2014.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1
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4. / pvs/9/4/14. PVS/9/4/14
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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04.11.2014
|
ö
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Beschließend
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4 | pvs/9/4/14 |
.Beschluss:
Während der Beschlussfassung der Senatsmitglieder wird von der Zuhörertribüne des großen Sitzungssaals aus ohne Einwilligung der Senatsmitglieder fotografiert. Unter Hinweis auf die einschlägigen datenschutz- und kommunalrechtlichen Bestimmungen fordert Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog den Zuhörer auf, das Foto über das aufgenommene Abstimmungsverhalten unverzüglich zu löschen und beauftrag
t einen Verwaltungsmitarbeiter die Löschung des Fotos an der Fotokamera des Zuhörers zu kontrollieren bzw. durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / pvs/9/5/14. Bebauungspläne „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider
- Anordnung der Baulandumlegung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
04.11.2014
|
ö
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Vorberatend
|
5 | pvs/9/5/14 |
Stadtrat (Plenum)
|
17. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
17.11.2014
|
ö
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Beschließend
|
13 | pl/17/13/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Bebauungsplangebiet „Anwandeweg“ (Nr. 7/6) ist ca. 27 ha groß; davon sind
- Verkehrsflächen ca. 44.000 m²
- Bauflächen ca. 150.000 m²
- Grün- und Freiflächen (inkl. Versickerungsflächen) ca. 76.000 m².
Das Plangebiet erstreckt sich über ca. 250 Grundstücke unterschiedlicher Größe, die zum geringen Teil auch nur mit Teilflächen einbezogen sind.
Die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Restflächen werden durch den Bebauungsplan 8/4 überplant, der für diese Grundstücke eine Straßenfläche vorsieht. Diese Straße ist bereits gebaut (Ahornweg). Um diese Situation zu bereinigen, werden die betroffenen Grundstücke ebenfalls in die Umlegung einbezogen.
Für die in den Bebauungsplänen vorgesehene Nutzung müssen die Grundstücke neu geordnet werden. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch ist am besten geeignet, Vorteile und Lasten der Bodenordnung gerecht zu verteilen. In der Begründung der einzelnen Bebauungspläne wird jeweils auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Umlegungsverfahrens hingewiesen.
Die Anordnung der Umlegung hat durch den Stadtrat zu erfolgen. Das weitere Umlegungsverfahren obliegt dem Umlegungsausschuss. Insbesondere erfolgt die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes im später zu fassenden Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB.
.Beschluss: 1
Zur Verwirklichung der ordnungsgemäßen Bebauung und planmäßigen Nutzung des Grund und Bodens wird für den Bereich der Bebauungspläne „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider, die Baulandumlegung angeordnet.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Frau Stadträtin Brigitte Gans verweist auf den Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 28.10.2014 (Anlage 3a) zur Umlegung und Zuteilung der Grundstücke in neuen Baugebiet Anwandeweg und fordert eine Berücksichtigung des Antrages. Der Stadtentwicklungsreferent Bernhard Keßler teilt mit, dass eine Umlegung
bisher immer durch Anwendung eines Wertmaßstabes und nicht eines Flächenmaßstabe durchgeführt worden ist, da der Wertmaßstab für die in der Stadt Aschaffenburg vorhandene Realteilung der Grundstücke besser ist.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pvs/9/6/14. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG);
- Widmung von Flächen im Neubaugebiet Beim Gäßpfad
- Umstufung eines Teilstückes des Bischbergweges zur Ortsstraße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
04.11.2014
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/9/6/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu I.
Nach Art. 6 BayStrWG erhalten neu gebaute Straßen und Wege sowie Parkplatzflächen durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße, eines öffentlichen Weges oder eines öffentlichen Parkplatzes.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
zu II.
Mit Anlegung des Bestandsverzeichnisses wurde dieses Teilstück im Jahr 1963 zutreffend als öffentlicher Feldweg (mit der Bezeichnung Bischbergweg) gewidmet.
Im Zuge der Erschließung des Baugebietes „Beim Gäßpfad“ wurde dieses Teilstück als Ortsstraße ausgebaut. Da sich die Verkehrsbedeutung geändert hat, ist die Aufstufung vorzunehmen. Die Stadt ist wie bisher Straßenbaulastträger.
.Beschluss:
I.
Mit Wirkung vom 01.12.2014 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straßen und Wege sowie Flächen im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (Anlage 4):
a) zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrWG)
1. Gäßpfad mit Adalbert-Kapperer-Platz (Wendehammer und 6 Stellplätzen)
Fl.-Nr. xxx und Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
Anfangspunkt (A): Liebezeitstraße
Endpunkt (E): Grenze zu Fl.-Nr. xxx
Länge (L): 222 m
2. Am Tänzrain
Fl.-Nr. xxx und Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
A: Gäßpfad
E: Liebezeitstraße
L: 187 m
3. Ruhstockweg
Fl.-Nr. xxx und Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
A: Liebezeitstraße
E: Bischbergstraße
L: 112 m
4. Liebezeitstraße (Verlängerung)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
A: Stockbrunnenstraße (bisheriger Endpunkt)
E: Bischbergstraße
L: 203 m
5. Stockbrunnenstraße (Verlängerung)
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
A: Höhe südwestl. Grenzpunkt Fl.-Nr. xxx (bisheriger Endpunkt)
E: Grenze zu Fl.-Nr. xxx
L: 32 m
b) zum beschränkt-öffentlichen Weg (Art. 53 Nr.2 BayStrWG)
Weg zwischen der Straße Gäßpfad und der Stockbrunnenstraße
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
A: Straße Gäßpfad
E: Stockbrunnenstraße
L: 50 m
Widmungsbeschränkung: Nur für Fußgänger
c) zum Eigentümerweg (Art. 53 Nr.3 BayStrWG)
Parkplatz an der Liebezeitstraße
Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
Länge: 18 m
Fläche: 262 qm
Widmungsbeschränkung: Nur für Personenkraftwagen
II.
Mit Wirkung vom 01.12.2014 wird gemäß Art. 7 Abs.1 S.2 BayStrWG die Umstufung eines Teilstückes des Bischbergweges (öffentlicher Feldweg) zur Ortstraße verfügt (Anlage 4):
Bischbergstraße
Fl.-Nr. xxx (Gemarkung Schweinheim)
A: Rotäckerstraße (bisheriger Endpunkt)
E: Grenze zu Fl.-Nr. xxx
L: 203 m
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. / pvs/9/7/14. barrierefreier Umbau von Bushaltestellen;
- Bericht der Verwaltung
- Vorstellung Jahresprogramm 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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04.11.2014
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/9/7/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Planungs- und Verkehrssenat hat in der Sitzung am 03.12.2013 den Umbau von 3 Haltestellen im Jahr 2014 beschlossen.
Bericht über die im Jahr 2014 umgebauten Bushaltestellen
Lindenallee
Die beiden Bushaltestellen in der Lindenallee wurden im Rahmen des Gesamtumbaus der Lindenallee barrierefrei umgebaut. Zusätzlich zu taktilen Leitelementen für Blinde und Sehbehinderte und einem 18 cm Sonderbord erhielten beide Bushaltestellen neue beleuchtete Wartehäuschen und die stadtauswärts Haltestelle zusätzlich noch sechs Anlehnbügel für die Wartenden. Die stadtauswärts Haltestelle wurde als Halbkap ausgebaut, die stadteinwärts Haltestelle als Straßenrandhaltestelle.
Lindestraße
Beidseitig wurden an den beiden Straßenrandhaltestellen ein 18 cm Bord und taktile Leitelemente für Blinde- und Sehbehinderte eingebaut. Das vorhandene Wartehäuschen blieb vorerst so bestehen, da es sich auf Grund der Stadtbau GmbH befindet und diese für ihr Grundstück mittelfristig eine Umplanung vorgesehen hat.
Bessenbacher Weg
Die beiden Haltestellen im Bessenbacher Weg wurden beide komplett umgebaut.
Dabei wurde aus Platzgründen die Haltestelle Richtung Berliner Allee ca. 30 m Richtung weiter stadtauswärts verschoben, um das Sonderbord in der vollen Länge von 12 m errichten zu können. Zudem lag die alte Haltestelle direkt hinter dem Kurvenbereich, so dass die beiden Bushaltestellen sich gegenseitig blockiert haben, da sie nicht gleichzeitig angefahren werden konnten. Diese Haltestelle wurde neu als Kap ausgebaut. Hinter dem Kap schließt sich der vorhandene mit Bäumen bepflanzte Grünstreifen an.
Auf der anderen Seite (stadteinwärts) wurde die Bushaltestelle in ihrer Lage nicht verändert, aber der Gehweg verbreitert, um eine gerade Anfahrt des Busses zu ermöglichen. Die Haltestelle konnte so als Straßenrandhaltestelle ausgebaut werden. Zusätzlich wurde hier ein neues beleuchtetes Buswartehäuschen errichtet. Der vorhandene Baum konnte erhalten und ein weiterer neuer Baum gepflanzt werden, um das illegale Gehwegparken zu verhindern. Beide Haltestellen wurden mit taktilen Leitelementen ausgestattet. Die Bessenbacher Straße wurde in diesem Bereich auf einer Länge von ca. 70 m von Grund auf einschließlich des Gehweges neu gebaut.
Haltestelle Kinopolis in der Goldbacher Straße
Hier wurde nur die stadteinwärts Haltestelle umgebaut, da die andere Seite bereits ein Sonderbord aufweist und mittels einer Bucht gut anfahrbar ist. Die umgebaute Haltestelle ist eine Aussteigehaltestelle (die nächste Haltestelle ist der ROB), weswegen hier kein Wartehäuschen errichtet wurde, aber ein Sonderbord und taktile Leitelemente. Die Haltestelle wurde nach vorne zum Straßenrand vorgezogen (als Buskap), damit der Bus nicht wie bisher einen Schwenk fahren muss, um parallel am Sonderbord anzuhalten. Eine Anfahrt parallel zum Bord der Haltestelle war vorher auch aufgrund von Einbauten nicht möglich. Der Bus hielt oft auf der Goldbacher Straße und hat die Fahrgäste direkt an der Fahrbahn aussteigen lassen, was nicht nur für Gehbehinderte aufgrund des Höhenunterschiedes schwierig war, sondern auch die Sicherheit der Fahrgäste gefährdet hat. Dieser schwerwiegende Nachteil wurde durch den Umbau zu einem Buskap nun beseitigt.
Haltestellen Maintalstraße
Der Umbau erfolgte für beide Seiten. Die in Richtung Aschaffenburg-Zentrum liegende Haltestelle hatte bereits einen 18 cm Hochbord, lag aber nicht direkt in der Flucht des Gehweges. Der Bus musste daher ein Einschwenken in Kauf nehmen und konnte die Haltestelle nicht immer parallel anfahren. Dies wurde nun durch das Vorziehen der Haltestelle Richtung Fahrbahnrand zu einem Halbkap ermöglicht. Die Haltestelle wurde ebenso mit taktilen Leitelementen als auch mit einem neuen beleuchteten Wartehäuschen ausgestattet.
Auf der anderen Straßenseite wurde ein Teil der vorhandenen Bucht zu einem Halbkap umgebaut, damit auch hier der anfahrende Bus parallel zum Sonderbord an die Haltestelle fahren kann. Auch diese Seite erhielt taktile Leitelemente für Blinde und Sehbehinderte.
Vor der stadteinwärts Haltestelle und hinter der stadtauswärts Haltestelle ist das Parken aufgrund der vorhandenen Bucht weiterhin möglich.
Umbauprogramm für das Jahr 2015
Haltestellen Seidelstraße im Stadtteil Leider
Der Umbau ist wegen der Lage des Fußgängerüberweges (FGÜ), der nicht richtlinienkonform zu den Bushaltestellen liegt, erforderlich. Die Haltestellen werden so angeordnet, dass sie in Fahrtrichtung jeweils vor dem FGÜ liegen. Mit dieser Positionierung wird verhindert, dass für den Gegenverkehr die Sicht auf querungswillige Fußgänger durch haltende Busse verdeckt wird. Die Länge der Haltestelle ist für die Ein- und Ausstiege eines Gelenkbusses bemessen. Der FGÜ liegt zwischen den Haltestellen, so dass beim Halten eines Gelenkbusses, entgegen des jetzigen Zustands, dieser grundsätzlich freigehalten wird. Um ein Überholen des haltenden Busse zu verhindern, werden Mittelinseln angeordnet, die gleichzeitig als Pflanzbeet dienen. Der FGÜ selbst wird durch bessere Beleuchtung, geteilter Übergang (Nullabsenkung für Rollatoren und Rollstuhlfahrer, 6 cm Bord für Blinde und Sehbehinderte) und taktile Element ertüchtigt.
Kosten der Maßnahme: 212.000 EUR brutto (Beschluss des Planungs- und Verkehrssenat vom 23.09.2014)
.Beschluss:
Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Ausführungen zu den umgesetzten Haltestellen im Jahr 2014 und die Vorstellung des Jahresprogrammes 2015 zum Umbau der barrierefreien Haltestellen in der Seidelstraße im Stadtteil Leider zustimmend zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. / pvs/9/8/14. Fußgängerüberwege (FGÜ);
- Bericht der Verwaltung über die umgebauten FGÜ in 2014
- Ausbau von 4 FGÜ in 2015
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
04.11.2014
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pvs/9/8/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Jahr 2010 wurde in der Arbeitsgruppe „Fußgängerüberwege (FGÜ)“ die Ergebnisse der Überprüfung aller im Stadtgebiet befindlichen FGÜ präsentiert. Dabei wurden die FGÜ mittels einer einheitlichen Checkliste auf der Basis der geltenden Gesetze, der DIN-Normen sowie der Regelwerke untersucht und bewertet.
Am 12.06.2013 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Vorschlagsliste zum Ausbau der zehn dringlichsten FGÜ zu erarbeiten. Zusätzlich wurde ein FGÜ zum Abbau vorgeschlagen. In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 08.10.2013 wurde folgender Beschluss gefasst:
? Der Planungs- und Verkehrssenat trifft den Grundsatzbeschluss, die bestehenden Fußgängerüberwege soweit wie möglich der Straßenverkehrsordnung und den aktuellen Richtlinien und Regelwerken anzupassen.
? Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der Ertüchtigung von 10 Fußgängerüberwegen gemäß Anlage 1 zu.
? Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt dem Abbau von 1 Fußgängerüberweg gemäß Anlage 2 zu.
? Die Verwaltung wird beauftragt, im Stadtrat jährlich über die durchgeführten Maßnahmen zu berichten.
In diesem Zusammenhang werden dem Stadtrat weitere Fußgängerüberwege zur Ertüchtigung bzw. zum Abbau vorgeschlagen.
Die Liste der Ertüchtigung von den 10 dringlichsten FGÜ (Anl. 1)
Nr. 105: Horchstraße (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung)
Nr. 109: Mittelstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen)
Nr. 112: Aschaffstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Sichtachsen, Parkverbot, Bushaltestelle)
Nr. 202: Ruhlandstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Markierung, Beleuchtung)
Nr. 316: Bismarckallee (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung)
Nr. 324: Löherstraße (Hauptmängel: Beleuchtung, Bushaltestelle)
Nr. 402: Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Beleuchtung)
Nr. 403: Schweinheimer Straße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
Nr. 410: An den Bornwiesen (Hauptmängel: Fahrbahnbreite, Beleuchtung, Parkverbot)
Nr. 505: Weißbergstraße (Hauptmängel: Erkennbarkeit, Beleuchtung, Parkverbot)
FGÜ zum Abbau (Anl. 2):
Nr. 336: Mattstraße (Veränderung der Verkehrssituation)
Die Stadtverwaltung hat im Jahr 2014 folgende FGÜ ertüchtigt:
Nr. 112: Aschaffstraße (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 202: Ruhlandstraße (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
Nr. 316: Bismarckallee (Beleuchtungsstärke erhöht)
Nr. 403: Schweinheimer Straße Schule (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
folgenden FGÜ neu gebaut:
Nr. 347: Löherstraße Höhe Wilder Mann (geteilter Übergang, taktile Elemente, Beleuchtung)
und folgenden FGÜ aus dem Netz genommen:
Nr. 336: Mattstraße (Veränderung der Verkehrssituation im Rahmen des Neubaugebietes „Spessartgärten“)
Die Stadtverwaltung schlägt für das Jahr 2015 vor folgende FGÜ umzubauen:
Nr. 109: Mittelstraße im Stadtteil Damm an der Schillerschule
Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
Nr. 505: Weißbergstraße im Stadtteil Gailbach
Bau eines auf 1 cm abgesenkten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
Nr. 410: An den Bornwiesen im Stadtteil Schweinheim
Bau eines auf 1 cm abgesenkten Übergangs mit einer verbesserten Beleuchtung.
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
Nr. 303: Lange Straße in Höhe der Einmündung Schneidmühlweg gegenüber der Zufahrt zu den Discounter, Drogeriemarkt und Tanzsportklub
Bau eines geteilten Übergangs mit taktilen Elementen und einer verbesserten Beleuchtung
Kostenschätzung ca. 30.000 Euro brutto
zurückgestellte FGÜ:
Nr. 402: Schweinheimer Straße 80 (derzeit läuft eine Untersuchung für eine Verbesserung des Bereichs zwischen Bergstraße und Pestalozzischule durch das Planungsbüro Von Mörner – da der FGÜ in diesen Bereich fällt, wurde der Ausbau vorerst zurückgestellt)
Nr. 324: Löherstraße Höhe Parkhaus (wurde zurückgestellt, da es mögliche Änderungen des Querschnitts in der Löherstraße bezüglich des Radverkehrskonzeptes geben kann)
Nr. 105: Horchstraße (zurückgestellt wegen dem geplanten Umbau des REAL-Marktes und einer damit verbundenen Änderung des Zugangs)
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über die im Jahr 2014 ertüchtigten Fußgängerüberwege (FGÜ) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
2. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorstellung der Verwaltung zum Ausbau von 4 weiteren FGÜ
Nr. 109: Mittelstraße im Stadtteil Damm
Nr. 505: Weißbergstraße im Stadtteil Gailbach
Nr. 410: An den Bornwiesen im Stadtteil Schweinheim und
Nr. 303: Lange Straße
zustimmend zur Kenntnis.
3. Die Verwaltung wird beauftragt die Maßnahmen im Jahr 2015 umzusetzen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. / pvs/9/9/14. Bewohnerparkregelung im Gebiet A 2 - Weißenburger Straße
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
04.11.2014
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/9/9/14 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Oktober 2011 wurde in der Innenstadt Bewohnerparken eingeführt. Das Bahnhofsquartier und die Innenstadt bilden das Bewohnerparkgebiet A 2. Die neue Parkregelung hat das Ziel die Parkerfordernisse für die vielfältigen Innenstadtnutzungen mit den Belangen der Bewohner in Einklang zu bringen. Im Bewohnerparkgebiet A 2 wurde daher im Unterschied zu den anderen Bewohnerparkgebieten in der Stadt für mehrere Straßen eine Nachtregelung für den Zeitraum für 20 – 8 Uhr für ausschließliches Bewohnerparken eingeführt. Tagsüber besteht in den Geschäftsstraßen i.d.R. eine Kurzzeitparkregelung (Parkschein 1 Stunde). Damit wird ein hoher Umschlag der Parkplätze zugunsten vieler Besucher und Kunden sichergestellt.
In der Weißenburger Straße zwischen der Frohsinnstraße und der Erthalstraße wurde eine Kurzzeitparkregelung (Parkschein 1 Stunde) für 9 Stellplätze eingerichtet, die aber auch von Bewohnern des Gebietes A 2 zeitlich unbeschränkt genutzt werden können. Ab 20 Uhr sind die Stellplätze unbeschränkt frei.
Im November letzten Jahres wendeten sich die Hauseigentümer der Anwesen Weißenburger Straße Nr. xxx, mit der Bitte an die Stadtverwaltung, die Parkregelung der Gestalt zu ändern, das tagsüber ausschließlich Kurzparken und nachts Bewohnerparken ausgeschildert wird. Als Begründung wurde angeführt, dass die neun Stellplätze sehr häufig über mehrere Tage und Wochen von Bewohnern belegt werden, und damit die Verfügbarkeit der Parkplätze für Kunden deutlich eingeschränkt sei. Darüber hinaus kann keine Straßenreinigung mehr erfolgen, was zu erkennbaren Verunreinigungen geführt hat.
Die Stadtverwaltung hat die Situation geprüft und kann die Beobachtungen der Hauseigentümer bestätigen. Der Sachverhalt wurde in der allgemeinen Bürgerversammlung am 30. September diskutiert und in der Planungs- und Verkehrssenatssitzung des Stadtrates am 7. Oktober angesprochen. In Abwägung der unterschiedlichen Parkwünsche und Bedürfnisse der verschiedenen Nutzergruppen der Innenstadt ist es grundsätzliche Zielsetzung der Parkraumbewirtschaftung, den knappen Parkraum im öffentlichen Straßenland, einen möglichst hohen Umschlag zu Geschäftszeiten und eine Bevorrechtigung in der Nachtzeit für Bewohner zu zuordnen. Es wird daher vorgeschlagen, dem Vorschlag der Hauseigentümer nachzukommen und die Parkregelung in der Weißenburger Straße zwischen Frohsinnstraße und Erthalstraße in tagsüber Kurzzeitparken und nachts Bewohnerparken zu ändern.
Zusammenfassend ergibt sich folgende neue Stellplatzbilanz für das Gebiet A 2:
Tagsüber 8 - 20 Uhr
|
Kurzzeitparkstände
|
141
|
46%
|
Mischparkstände - Bewohner frei
|
104
|
34%
|
Bewohnerparkstände
|
59
|
20%
|
ohne Beschränkung
|
0
|
|
Summe
|
304
|
100 %
|
Nachts 20 - 8 Uhr
|
Kurzzeitparkstände
|
3
|
1%
|
Mischparkstände - Bewohner frei
|
0
|
0
|
Bewohnerparkstände
|
141
|
44%
|
ohne Beschränkung
|
178
|
55%
|
Summe
|
322
|
100 %
|
|
|
|
.Beschluss: 1
Dem mündlichen Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner auf Änderung der Parkregelung in der Weißenburger Straße ab Höhe Luitpoldstraße in Richtung Erthalstraße wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 1, Dagegen: 13
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
1. Der Änderung der Parkregelung in der Weißenburger Straße im Abschnitt zwischen Frohsinnstraße und Erthalstraße in Kurzzeitparken (1 Stunde mit Parkschein) tagsüber 8-20 Uhr und Bewohnerparken von 20 – 8 Uhr wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Parkregelungen für das ganze Quartier zu überprüfen und erneut im Planungs- und Verkehrssenat zu thematisieren
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
10. / pvs/9/10/14. Strietwald - Grundschule;
Zusätzlicher Raumbedarf – geänderte Planung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
04.11.2014
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/9/10/14 |
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über die geänderten Rahmenbedingungen des Beschlusses des Plenums vom 24.03.2014 zum Anbau an die bestehende Strietwaldschule (Anlage 6) und zur Dringlichkeit für eine Behandlung in der heutigen Sitzung wird zur Kenntnis genommen.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt den neuen Planungen (in Anlage 6
) und den neuen Gesamtkosten in Höhe von ca. 400.000.- EUR zu
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 09:27 Uhr