Datum: 17.11.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:10 Uhr bis 21:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/17/1/14 Verlängerung der Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Unterfranken für Asylbewerber und Geduldete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Schweinfurter Str. 2 bis 30.06.2020; - Schreiben des Regierungspräsidenten von Unterfranken vom 02.05.2014 - Bericht eines Vertreters der Regierung von Unterfranken
2pl/17/2/14 Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern
3pl/17/3/14 Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose
4pl/17/4/14 Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege
5pl/17/5/14 Bericht über Konzeption "Junges Wohnen" -Ein Jugendwohnprojekt zur individuellen Förderung und Integration sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Aschaffenburg
6pl/17/6/14 Programm Stark im Beruf - "Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein"
7pl/17/7/14 Sommer in Aschaffenburg 2015
8pl/17/8/14 Gewährung eines Ehrengrabes - Vollzug des § 22 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung; 1. Grabstätte der Englischen Fräulein Altstadtfriedhof Teil II a, Nr. 80 2. Familiengrab Woerner Altstadtfriedhof Teil IV, Nr. 61 - 62
9pl/17/9/14 PL/17/9/14
10pl/17/10/14 PL/17/10/14
11pl/17/11/14 PL/17/11/14
12pl/17/12/14 Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss
13pl/17/13/14 Bebauungspläne "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider - Anordnung der Baulandumlegung
14pl/17/14/14 Behandlung des Antrages der FDP vom 11.09.2014 wegen "Wahlbeteiligung bei der Stadtratswahl steigern!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2014
15pl/17/15/14 Übernahme des Restdefizites des Kindergartens St. Martin für das Kindergartenjahr 2013/2014
16pl/17/16/14 Erweiterung Strietwaldschule; Bau- und Finanzierungsbeschluss

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1. / pl/17/1/14. Verlängerung der Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft der Regierung von Unterfranken für Asylbewerber und Geduldete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz in der Schweinfurter Str. 2 bis 30.06.2020; - Schreiben des Regierungspräsidenten von Unterfranken vom 02.05.2014 - Bericht eines Vertreters der Regierung von Unterfranken

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 1pl/17/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss vom 27.06.2011 stimmte der Stadtrat der von der Regierung von Unterfranken erbetenen Verlängerung der Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geduldete im Sinne des Asylbewerberleistungsgesetzes bis 30.06.2015 zu. Die Gemeinschaftsunterkunft wird bereits seit 01.07.1993 von der Regierung von Unterfranken auf dem Gelände der ehemaligen „Graves-Kaserne“ betrieben. Dabei lag die Kapazitätsgrenze bis 2010 bei 500 Bewohnern. Tatsächlich wurde diese Kapazitätsgrenze zumindest seit der Führung einer Statistik des Sozialamtes bzw. des Amtes für soziale Leistungen ab 2001 nicht mehr erreicht (s. Anlage 1). Seit ca. Mitte 2010 ist die Obergrenze für die Nutzung dieser Einrichtung auf maximal 350 Bewohner festgelegt, aufgrund der Anpassung der Auslastungsvorschriften an die neuen bayerischen Richtlinien.

Aus dem Schreiben des Regierungspräsidenten vom 02.05.2014 ist zu entnehmen, dass die Entwicklung der Flüchtlingszahlen im Jahre 2014 gegenüber den Vorjahren deutlich zunehmen wird. Dies erfordert die Nutzung der bisherigen Einrichtung. Für die Stadt Aschaffenburg hat dies zur Folge, dass die Regierung von Unterfranken die Nutzungsdauer der Gemeinschaftsunterkunft in der Schweinfurter Str. 2 bis 30.06.2020 verlängern möchte mit gleichzeitiger Verlängerungsoption um weitere 5 Jahre (Anfrage vom 14.08.2014 der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben Würzburg).
Die bestehende bauliche Situation lässt eine weitere Nutzung auch künftig zu. Für das Jahr 2014 und auch in den kommenden Jahren sind weitere Verbesserungsmaßnahmen über die in den vergangenen Jahren bereits durchgeführten geplant.

Die Schreiben des Herrn Regierungspräsidenten (Anlage 2) und der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (Anlage 3) sind dieser Beschlussvorlage beigefügt. Außerdem besteht die Zusage, dass ein Vertreter der Bezirksregierung für weitere Ausführungen und Fragen an der Sitzung des Stadtrates teilnimmt.


Wie bereits in der Stadtratssitzung vom 20.10.2014 berichtet, steht die Stadtverwaltung in regelmäßigen Gesprächen mit der Regierung von Unterfranken. Darüber hinaus führt die Stadtverwaltung regelmäßig zweimal im Jahr einen „Runden Tisch Asyl“ mit der Regierung von Unterfranken durch, bei dem auch Vertreter der Wohlfahrtsverbände, Beratungsstellen und der „Initiative Menschenwürde für Flüchtlinge Aschaffenburg“ teilnehmen. In diesen Gesprächen konnten wesentliche Verbesserungen der Wohnsituation für Asylbewerber erreicht werden, z. B.

       Renovierungen im Sanitär- und Küchenbereich,
       Verbesserung der Zimmeraufteilung, Umbau zu kleineren Zimmer
       Bereitstellung von Gemeinschaftsräumen für die Bewohner und von Schulungsräumen
       Einrichtung eines Kinderspielzimmers
       Einrichtung von Kranken- und Ausweichzimmern
       Errichtung eines Kinderspielplatzes
       Einrichtung eines Fahrradkellers
       Entfernung des Stacheldrahtzaunes
       Auszugserleichterungen für Familien, die unter den sog. „Asylkompromiss“ fallen
       Einhaltung der Belegungsobergrenze von 350 Bewohnern durch Verteilung von Asylbewerbern auch auf die beiden Landkreise
       Personelle Verstärkung der Sozialbetreuung für Asylbewerber
       Sozialpädagogisch begleitetes Wohntraining für auszugsberechtigte Personen
       Ausbau der Schulsozialarbeit an der Pestalozzischule
       Finanzierung von Sprachkursen für Asylbewerber
       Sozialpädagogisch begleitetes Auszugsmanagement für Familien und Alleinerziehende

Die Stadt Aschaffenburg selbst erbringt zu diesem Zweck bereits erhebliche freiwillige Leistungen:

       Der Aschaffenburger Kulturpass ermöglicht den ermäßigten Eintritt bei Kulturveranstaltungen sowie vergünstigte Busfahrkarten.
       Die Stadt beteiligt sich an den Kosten der Migrationsberatung in Höhe von derzeit 12.000,00 EUR jährlich.
       Bei unterschiedlichen Problemlagen bietet die Stadt den Einsatz von Sprach- und Kulturvermittlern an. Diese begleiten die Bewohner bei Behördengängen und Arztterminen.
       Das Integrationsmanagement der Stadt bietet den Bewohnern unentgeltliche Beratung und Hilfeleistung.
       Eine städtische Mitarbeiterin unterstützt eine Gruppe afghanischer Frauen beim Spracherwerb und bei der Integration.
       Kinder und Jugendliche erhalten eine Hausaufgabenbetreuung durch die Caritas sowie Nachhilfeunterricht durch Ehrenamtliche.
       Im Rahmen der Bildungs- und Teilhabeleistungen übernimmt die Stadt den Eigenanteil der Kinder beim Mittagessen.
       Die Kindergartenkosten werden für bis zu sieben Stunden täglich übernommen.
       Sprachkurse an der VHS für die Bewohner werden von der Stadt derzeit pro Jahr mit 15.000,00 EUR finanziert.
       Die Stadt hat sich mit 50 v. H. an den Kosten der Kurse „Leben und Wohnen in Deutschland“ der Caritas beteiligt, die auszugberechtigten Bewohnern auf die vielfältigen Regelungen im Zusammenhang mit dem Anmieten einer Wohnung vorbereitet.

Die Verwaltung bittet um Zustimmung.

.Beschluss:

1. Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 14.11.2014 (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2. Der Stadtrat stimmt dem Wunsch der Regierung von Unterfranken zu, die Nutzungsdauer der von der Regierung von Unterfranken betriebenen Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber und Geduldete nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bis zum 30.06.2020 zu verlängern mit der Option einer Verlängerung um weitere 5 Jahre. Der interfraktionelle Antrag vom 27.07.2012 (in Anlage 1) wird bekräftigt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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2. / pl/17/2/14. Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 2pl/17/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Aus der Mitte des Stadtrates wurde in der Sitzung vom 20.10.2014 gefordert, dass regelmäßig über die Unterbringung von Asylbewerbern/innen in der Stadt Aschaffenburg berichtet wird.

Es folgt daher ein aktuelle Sachstandsbericht in der Sitzung.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 2 d. ö. S. "Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pl/17/3/14. Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 3pl/17/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Übergangswohnheim für Obdachlose in der Bayreuther Str. 8 soll das Dachgeschoss für die dezentrale Unterbringung von Asylbewerbern (Aufgabe des übertragenen Wirkungskreises) genutzt werden. Das Dachgeschoss ist daher aus der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose auszugliedern.


§ 1 Abs. 1 lautet:

„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung. Das Übergangswohnheim ist zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen bestimmt, die in Aschaffenburg obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.
Die Menschen, die im Übergangswohnheim für Obdachlose untergebracht sind, werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die weibliche Form verzichtet, gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.“

§ 1 Abs. 1 erhält folgende Fassung:

„(1) Die Stadt Aschaffenburg unterhält in Aschaffenburg, Bayreuther Straße 8 (ohne Dachgeschoss) sowie 1.Obergeschoss, 2. Obergeschoss, Dachgeschoss und Rückgebäude der Leinwanderstraße 4, ein Übergangswohnheim für Obdachlose als öffentliche Einrichtung. Das Übergangswohnheim ist zur vorübergehenden Unterbringung von Menschen bestimmt, die in Aschaffenburg obdachlos wurden oder deren Obdachlosigkeit unmittelbar droht.
Die Menschen, die im Übergangswohnheim für Obdachlose untergebracht sind, werden im Folgenden als Benutzer bezeichnet. Im Interesse der besseren Lesbarkeit wird hierbei auf die weibliche Form verzichtet, gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.“


Um Zustimmung zur beigefügten Änderungssatzung wird gebeten.

.Beschluss:

Die als Anlage 2 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung für das Städtische Übergangswohnheim für Obdachlose wird erlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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4. / pl/17/4/14. Zuschussgewährung im Rahmen des Netzwerks Pflege

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 4pl/17/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 wurde die Ausweitung des Empfängerkreises dieser freiwilligen Leistung beschlossen. Neben den Sozialstationen der Freien Wohlfahrtspflege sollen auch die privaten ambulanten Pflegedienste diesen Zuschuss erhalten, soweit sie ihren Geschäftssitz in der Stadt Aschaffenburg haben. An der grundlegenden Prüfung der Zuschusshöhe wird auch nach dem Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 festgehalten. Grundlage sind die Bewilligungsbescheide für die Gewährung des nach §§ 74 ff AGSG geltenden gesetzlichen Regelungen und der hierzu erlassenen Richtlinien der Stadt Aschaffenburg.
Bei der Gewährung der gesetzlichen Förderung nach Art. 74 AGSG ist Verteilungsmaßstab die Anzahl der Vollzeitkräfte, die für Pflegeleistungen in Aschaffenburg von dem einzelnen ambulanten Pflegedienst eingesetzt werden.
Neu hinzu gekommen ist die Sozialstation des Diakonischen Werks Untermain.
Rein informativ wird mitgeteilt, dass der Gesamtbetrag von 50.000 € um den Förderbetrag für die Förderung der Familienpflege in Höhe von 4.528 € sowie um die erstmals wieder mit 3.500 € geförderte Hospiz Gruppe gemindert wurde, wodurch sich ein Betrag für die Freiwillige Leistung für die ambulanten Pflegedienste in Höhe von 42.424,08 € als Verteilungsmasse für 2014 ergibt.

.Beschluss:

Die Zahlung der freiwilligen Zuschüsse erfolgt an folgende ambulante Pflegedienste, die in Aschaffenburg ihren Geschäftssitz haben:

Sozialstation
Vollzeitpflegekräfte insgesamt
Zuschuss
Alten- u. Krankenpflege zu Hause I. Otto
  3,88
  2.932,05
Arbeiter-Samariter-Bund
  4,27
  3.226,77
Aschaffenburger Pflegedienst A. Kurz
  2,84
  2.146,14
BRK - Sozialstation
  3,09
  2.335,06
Caritas-Sozialstation
29,28
22.126,42
DWU-Sozialstation
  5,33
  4.027,79
Lebenshilfe
  7,45
  5.629,84
Summe
56,14
42.424,08

Dieser Ausweitung des Empfängerkreises liegt der Beschluss des Stadtrates vom 18.06.2012 zugrunde.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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5. / pl/17/5/14. Bericht über Konzeption "Junges Wohnen" -Ein Jugendwohnprojekt zur individuellen Förderung und Integration sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 5pl/17/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen der Sozialen Stadt Damm war aus Mitteln des Städtebaus seit 01.01.2009 das Jugendwohnprojekt in Damm Langestr. 26 bis 31.12.2011 finanziert worden. Das Projekt richtete sich an obdachlose junge Menschen, die weder über eine Arbeit noch eine gute Sozialprognose verfügten. Betreut wurde das Projekt von Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen des Vereins GlobalSozial e. V.

Im Laufe der Jahre zeigte sich, dass diese Jugendlichen und jungen Erwachsenen im Sozialverhalten wesentliche Defizite besaßen und in der Regel auch über keinen Arbeitsplatz verfügten. Das Projekt war im Jahr 2012 mit einer intensiveren sozialpädagogischen Betreuung modifiziert worden und eine ganzheitliche Hilfeleistung zugrunde gelegt worden. Der Verein GlobalSozial erhielt aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 05.12.2011 einen Zuschuss von jährlich 60.000,00 EUR für die Jahre 2012 und 2013

Aufgrund des Stadtratsbeschlusses vom 15.07.2013 wird das Jugendwohnprojekt Lange Str. 26 seit 01.01.2014 bis 31.12.2015 weiterhin finanziell unterstützt. Für die Jahre 2014 und 2015 sind jeweils 60.000,00 EUR vorgesehen. Zusätzlich sind jährlich 25.000,00 EUR für Nachtdienste bewilligt, die wegen Anwohnerbeschwerden notwendig geworden sind. Die Nachtdienste verhindern Lärmbelästigungen und Ruhestörungen, die nicht von den Bewohnern des Projekts, sondern von Besuchern verursacht worden waren.

Nach dem Wegfall anderer Projekte war der Verein GlobalSozial e. V. in finanzielle Schwierigkeiten geraten und hatte am 04.02.2014 Insolvenz beantragt. Im Rahmen der Insolvenzverwaltung war die Durchführung des Jugendwohnprojekts nur bis 31.03.2014 gesichert.

Seit 01.04.2014 steht als neuer Träger des Jugendwohnprojekts Lange Str. 26 der Verein „Die Brücke“ e. V. zur Verfügung.

Die bisherige Projektbeschreibung galt nur bis 30.09.2014. Der Träger hat die in der Anlage beigefügte Konzeption
„Junges Wohnen Ein Jugendwohnprojekt zur individuellen Förderung und Integration sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Aschaffenburg“ vorgelegt.

Es wird vorgeschlagen, dieser Konzeption zuzustimmen.

.Beschluss:

Der Konzeption „Junges Wohnen - Ein Jugendwohnprojekt zur individuellen Förderung und Integration sowie zur Vermeidung von Obdachlosigkeit in der Stadt Aschaffenburg“ (Anlage 3) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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6. / pl/17/6/14. Programm Stark im Beruf - "Mütter mit Migrationshintergrund steigen ein"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 6pl/17/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gemeinnützige GmbH gehört zur Gruppe des Bildungswerkes der Bayerischen Wirtschaft e. V. (bbw-Gruppe) und ist eine 100 %ige Tochtergesellschaft der Beruflichen Fortbildungszentren der Bayerischen Wirtschaft (bfz) gemeinnützige GmbH.
Am Standort Aschaffenburg entwickelte die gfi verschiedene zukunftsorientierte Modellprojekte zur beruflichen, gesundheitlichen und sozialen und kulturellen Integration, z. B. "SAM-Streetwork and More" in Aschaffenburg und Miltenberg, Jugendhilfebetrieb „Savarini" und "PIDA- Projekt zur Integration Drittstaatenangehöriger in Aschaffenburg".
Wichtige Erfahrungen wurden mit dem Projekt "PIDA /Stadtteilmütter" gesammelt, das bis April 2011 durchgeführt wurde. Im Rahmen des Projektes PIDA wurden 6 Frauen türkischer und armenischer Herkunft über das Jobcenter Stadt Aschaffenburg ausgewählt und anschließend sechs Monate intensiv als Multiplikatorinnen zu verschiedenen Themen der Erziehung, Bildung und Gesundheit geschult, um unterstützend und beratend in die Aschaffenburger Familien ihres Herkunftslandes zu gehen. Das Projekt war so erfolgreich, dass es auch heute noch als "Stadtteilmütter" durch die Stadt Aschaffenburg fortgeführt wird.

Das Angebot „Mütter mit Migrationshintergrund“ richtet sich an Frauen aus verschiedenen Herkunftsregionen, wobei die Verteilung der Migrantengruppen in der Stadt Aschaffenburg berücksichtigt wird. Von den insgesamt ca. 16.000 Personen mit Migrationshintergrund in AB sind 3.306 Türken, 6000 Personen kommen aus Osteuropa (davon aus Polen 1.730 – aus Kasachstan 1.481, aus Russland 1.479, aus Rumänien 1.056) - eine weitere noch relativ starke Migrantengruppe kommt aus Italien (984).
Ein großer Teil der Zielgruppe ist bereits im Leistungsbezug des Jobcenters Stadt Aschaffenburg. Überwiegend wird mit verheirateten Frauen im mittleren Alter bei geringem Qualifikationsniveau gerechnet, wobei bei einzelnen Teilnehmerinnen auch alleinerziehende bzw. mit höherem Qualifikationsniveau sein werden.

Die Mehrzahl der potenziellen Teilnehmer ist verheiratet - ein relativ großer Teil ist türkischer Nationalität. Frauen, die in der Türkei aufgewachsen sind, haben besondere Schwierigkeiten bei der gesellschaftlichen Integration aufgrund von Sprachbarrieren und kulturellen Unterschieden (anhaltend große Nachfrage der Migranten in II. Generation nach Heiratspartnern aus Herkunftsland). Bei den Teilnehmern aus Osteuropa ist die polnische Zuwanderung besonders stark – hier sind Probleme bei der Anerkennung von ausländischen Qualifikationen relativ häufig.
Der Einstieg in den Arbeitsmarkt hat zwei Herausforderungen für die Frauen. Zum einen die Rolle der Mutter mit den damit verbundenen zeitlichen Einschränkungen und zum anderen ihren Mirgationshintergrund und die damit verbundenen sprachlichen Hemmnisse, die es ihnen erschweren ihre Kompetenzen bei einer Bewerbung aussagekräftig darzustellen. Vielfach gestaltet sich allein schon die Recherche nach freien Stellen, das Verstehen des Anforderungsprofils und die Kontaktaufnahme zu den Unternehmen als unüberwindbare Herausforderung, bei der sie Unterstützung benötigen. Auf der anderen Seite sind die Unternehmen sehr zurückhaltend bei der Anstellung von Müttern, wegen möglicher Fehlzeiten und haben Ängste im Umgang mit Migrantinnen.

Vom Jobcenter Stadt Aschaffenburg, den Beratungseinrichtungen der Stadt, BRK und St. Paulus werden die Mütter mit Migrationshintergrund dem Projekt vorgeschlagen. Die individuelle Teilnahmedauer beträgt zunächst 6 Monate, im Einzelfall ist eine Verlängerung möglich.
Inhalt ist ein intensives Einzelcoaching mit 15 Teilnehmerplätzen sowie Workshops und ein Sprachkurs. Zu Beginn findet ein Screening statt. Teilnehmerinnen, die motiviert sind, durchlaufen das sechsmonatige modulare Angebot der gfi gGmbH. Diejenigen, die noch eine stärkere Orientierungsphase benötigen, werden zuerst in Zusammenarbeit mit dem BRK und St. Paulus betreut und starten zu einem späteren Zeitpunkt mit dem modularen Angebot der gfi. Hierfür erfolgt eine enge regelmäßige Zusammenarbeit mit beiden Einrichtungen.

Die Kosten für das Programm werden mit jährlich 100.000,00 EUR in den Jahren 2015 bis 2018 kalkuliert. Davon sollen jährlich 50.000,00 EUR aus ESF Mittel, 12.000,00 EUR vom Jobcenter Stadt Aschaffenburg und 38.000,00 EUR von der Stadt aufgebracht werden.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg fördert das Programm der Gesellschaft zur Förderung beruflicher und sozialer Integration (gfi) gGmbH mit jährlich 38.000,00 EUR als freiwillige Leistung vorbehaltlich der endgültigen ESF Förderung.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0

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7. / pl/17/7/14. Sommer in Aschaffenburg 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 7pl/17/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Ausgangslage
Nach dem erfolgreichen ersten Jahr „Sommer in Aschaffenburg“, bei dem sich verschiedene Einzelhändler, Werbegemeinschaften, Gastronomen und Vereine mit siebzehn eigenen Aktionen in der Innenstadt beteiligt haben, soll das Projekt zur Etablierung der Dachmarke fortgeführt werden. Erster Veranstaltungstag ist der 26.04.2015 (Verkaufsoffener Sonntag). Enden wird der Projektzeitraum mit dem Stadtfest.
Bei den Nachbesprechungen der Akteure, wie auch in der Vorstandssitzung des Fördervereins Stadtmarketing e.V. haben sich die Beteiligten für eine Fortführung ausgesprochen. Auf Wunsch sollen im ähnlichen Rahmen wie 2014 Aktionen stattfinden. Die Klammer für bestehende und zusätzliche Veranstaltungen soll noch mehr gespannt werden, so dass die Dachmarke „Sommer in Aschaffenburg“ sichtbarer wird und in den Monaten April bis September das attraktive Angebot in Aschaffenburg für Bürger, Familien und Besucher aus dem Umland beworben wird.
Die einzelnen Maßnahmen im Projektzeitraum werden von den Akteuren selbst entwickelt, organisiert und finanziert. Auch die City Galerie wird in diesem Jahr im Rahmen des Projekts Aktionen planen. Die Mitorganisation der Veranstaltungen erfolgt durch die Unterstützung eines Veranstaltungstechnikers.

Als öffentliche Begleiter und Bewerber des Projekts treten Herr xxx (ehemals stellv. Hauptgeschäftsführer IHK Aschaffenburg) und Herr xxx (ehemaliger Center Manager City Galerie) ehrenamtlich in Erscheinung. Die Bewerbung der Internetseite www.sommer-in-aschaffenburg.de und die Gestaltung der Werbemaßnahmen für das Projekt (Flyer, Anzeigenschaltung, Radio usw.) soll wie im Jahr 2014 wieder von einem Mediapartner umgesetzt werden. Die Nutzung der Veranstaltungsorte (siehe Anlage) und der Möglichkeit zur Nutzung einer vorgegebenen Teilfläche des Schöntals unter gleichen Bedingungen wie 2014 ist Wunsch der Akteure.
Des Weiteren wird das Projekt mit Werbemitteln unterstützt (z.B. Erkennungszeichen im Innenstadtbereich „Liegestühle“ mit dem Logo des „Sommer in Aschaffenburg“, Banner, Plakate), so dass das Projekt unter einer „einenden Klammer“ für die Besucher sichtbar wird. Der Kostenbeitrag der Stadt Aschaffenburg beträgt 35.000€.

Weiteres Vorgehen:
Die Teilnehmer planen Ihre Aktionen für 2015
Abstimmung mit Mediapartner wegen Werbemaßnahmen
Auftakt mit verkaufsoffenem Sonntag (26.04.2015)

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg führt das Projekt „Sommer in Aschaffenburg“ nach dem Pilotjahr 2014 im nächsten Jahr fort. Das Projekt hat zum Ziel, Aschaffenburg als attraktive Einkaufs- und Freizeitstadt zu vermarkten, bestehende Veranstaltungen in Aschaffenburg zu bewerben und den Einzelhandel, die Gastronomie und Sportvereine zu fördern. Die Stadt Aschaffenburg beteiligt sich an der Finanzierung mit einem Betrag von 35.000.- €. Der Nutzung der geplanten Veranstaltungsorte gem. Lageplan in Anlage 4 wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 2

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8. / pl/17/8/14. Gewährung eines Ehrengrabes - Vollzug des § 22 Abs. 3 der Friedhofs- und Bestattungssatzung; 1. Grabstätte der Englischen Fräulein Altstadtfriedhof Teil II a, Nr. 80 2. Familiengrab Woerner Altstadtfriedhof Teil IV, Nr. 61 - 62

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 8pl/17/8/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Verwaltung liegen zwei Anträge auf Gewährung eines Ehrengrabes vor.

1.        Grabstätte der Englischen Fräulein
Altstadtfriedhof Teil II a, Nr. 80

Die Grabanlage der Englischen Fräulein in Aschaffenburg wird von der Ordensgemeinschaft Congregatio Jesu nicht weiter verlängert, da die Schwestern-Gemeinschaft vor Ort aufgelöst wurde. Das Grab soll komplett aufgegeben werden.

Um das Gedenken an das Wirken der Schwestern in Aschaffenburg zu ermöglichen, empfiehlt der Friedhofsbeirat die vorhandenen Grabmale mit einem davorliegenden 2 m breiten Pflanzstreifen zu erhalten. In dieser Pflanzfläche liegt auch die Grabstätte von Schwester Renata, die als letzte dort beigesetzt wurde.

Das Stadt- und Stiftsarchiv, der Friedhofsbeirat und die Verwaltung befürworten die Gewährung eines Ehrengrabes aus personengeschichtlichen Gründen. Aus kunstgeschichtlichen Gründen ist das Grabmal ebenfalls als erhaltenswert eingestuft worden.

Die verbleibenden Freiflächen sollen zu einem Urnengemeinschaftsgrab umgestaltet werden.

Im Rahmen eines Gestaltungswettbewerbes unter den in der Region ansässigen Steinmetzbetrieben wird folgender Gestaltungsvorschlag favorisiert:

Eine rechteckige Pflanzfläche, die Platz für die Beisetzung von ca. 145 Urnen bietet, wird von einer 40 cm hohen und 40 cm breiten Sandsteineinfassung begrenzt. Namensplatten aus Jurakalk liegen eingebettet in dem Sandstein. Davor befindet sich eine Ablagefläche aus Basalt auf der Trauerschmuck abgestellt werden kann.
Als Erinnerungszeichen für die Verstorbenen wird in der Pflanzfläche eine Sandsteinstele mit kreuzförmigem Einschnitt und Jura Einlegeplatten aufgestellt.

Die untere Denkmalschutzbehörde stimmt der vorgelegten Planung zu.


2.        Roman Woerner (1857-1932) und Franz Heinrich Woerner (1859-1937), Bauunternehmer
Altstadtfriedhof Teil IV Nr. 61-62

Im Winter 2013 wurde die Bedeutung der in Aschaffenburg gegründeten Baufirma Woerner im Rahmen einer Ausstellung des Stadt- und Stiftsarchivs in das Bewusstsein der Bürger gerufen.

Daraus resultierend besteht der Wunsch, zusätzlich zur kunsthistorischen Bedeutung der Grabstätte, diese auch unter personengeschichtlichen Gesichtspunkten unter Schutz zu stellen.

Herr xxx , Leiter des Stadt- und Stiftsarchivs, erläutert in einer Stellungnahme:

„In diesem Grab sind beigesetzt Ludwig Woerner (1822-1893), der Lehrer an der Landwirtschafts- und Gewerbeschule Aschaffenburg - Vorläuferin des Friedrich-Dessauer-Gymnasiums - , Schriftleiter der Tageszeitung „Beobachter am Main“ und stiller Teilhaber der Steinverarbeitungsfirma Eckel & Co. war. Nach deren finanziellem Zusammenbruch führte er das Unternehmen weiter und sicherte so die Grundlage für das spätere Bauunternehmen seiner Söhne Roman (1857-1932) und Franz Heinrich Woerner (1859-1937).
Letzterer schuf aus einem Steinmetzbetrieb die Baufirma F. & R. Woerner, welche in Aschaffenburg zahlreiche Bauprojekte (Jägerkaserne, Weißenburger/Goldbacher Straße, Würzburger Straße, Synagoge usw.) ausführte und auch darüber hinaus tätig war, u. a. Truppenübungsplatz Hammelburg sowie Isarbrücken in München, und schließlich, nach Zusammenschluss mit der Firma Michael Sager, als Sager & Woerner weit über Aschaffenburg hinaus bis nach Marokko expandierte. Das Unternehmen war nicht nur im Hoch-, Brücken- und Kraftwerksbau, sondern auch im Straßenbau tätig. Der Name Sager & Woerner lebt heute als die für Straßenbau zuständige Abteilung der österreichischen Strabag fort.“

Der Friedhofsbeirat empfiehlt auf Grund der vorliegenden Stellungnahme, das Grab aus personengeschichtlichen Gründen als Ehrengrab der Stadt zu übernehmen. Die Verwaltung schließt sich dieser Auffassung an.

.Beschluss:

1.        Dem Antrag auf Erhalt der Grabstätte der Englischen Fräulein als Ehrengrab wird zugestimmt.

2.        Dem Antrag auf Gewährung eines Ehrengrabes für die Familie Woerner, Bauunternehmen in Aschaffenburg, wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 41, Dagegen: 0

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9. / pl/17/9/14. PL/17/9/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 9pl/17/9/14

.Beschluss: 1

Dem Vertagungsantrag der Kommunalen Initiative (KI) vom 14.11.2014 (Anlage 5) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

.Beschluss: 2

Der Ziffer 2 des Antrages der Kommunalen Initiative (KI) vom 14.11.2014 (Anlage 5) wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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10. / pl/17/10/14. PL/17/10/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 10pl/17/10/14

.Beschluss:

Der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 13.11.2014 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6). Dem Antrag wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
Mit Stimmenmehrheit abgelehnt.

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11. / pl/17/11/14. PL/17/11/14

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 11pl/17/11/14

.Beschluss:

Herr Stadtrat Manfred Christ gibt zu Protokoll, dass er grundsätzlich dem Gesamtprojekt zustimmt, aber nach wie vor Bedenken hinsichtlich der Abstandsflächen zwischen der Wohnbebauung und dem Gewerbegebiet hat.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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12. / pl/17/12/14. Aufstellung eines Bebauungsplans für das Gebiet "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.11.2014 ö Vorberatend 3pvs/9/3/14
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 12pl/17/12/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 07.07.2014 bis 22.08.2014 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in insgesamt 31 schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen 31 Stellungnahmen stammen zwölf Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern und 16 Stellungnahmen von Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange. Weitere drei schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen wurden von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (ohne TöB-Funktion) abgegeben.

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung über die öffent­liche Auslegung und die Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.2.1 bis 1.2.12, 2.2.1 bis 2.2.16 und 3.2.1 bis 3.2.3 behandelt, erörtert und abgewogen.

Neben einer ganzen Reihe von Einzelthemen, zu denen es seitens der Bürger und der Behörden Anregungen und Hinweise gibt, sind zwei Punkte auffällig:
Einige Bürgerinnen und Bürger, die Stellung genommen haben, befürchten eine Benachteiligung oder (zu) geringe Zuteilung von Bauland im zukünftigen Umlegungsverfahren und wünschen in diesem Zusammenhang im Bebauungsplangebiet eine deutliche Verringerung der Grün- und Freiflächen zu Gunsten einer Ausdehnung der Baugebietsflächen.
Die drei anerkannten Naturschutzverbände, die eine schriftliche Stellungnahme abgegeben haben, lehnen hingegen den Bebauungsplan bzw. die Ausweisung von Wohnbauflächen kategorisch ab und fordern den Erhalt des Areals aufgrund seiner natur- und artenschutzrechtlichen Bedeutung.

Die in den einzelnen Stellungnahmen vorgebrachten inhaltlichen Bedenken und Anregungen (nachfolgend „A“) und für den Bebauungsplan relevanten Hinweise (nachfolgend „H“) beziehen sich im Überblick hauptsächlich auf folgende Einzelthemen – die laufende Nummerierung entspricht den Abschnitten im Bericht über die öffentliche Auslegung und die Beteiligung der Behörden, in dem vorgebrachte Bedenken, Anregungen und Hinweise umfassend behandelt, erörtert und abgewogen werden:

1.2.1        (A):        Veränderung einer Baugrenze
1.2.2        (A):        Verkehrsbelastung aufgrund von Einzelhandel
       (A):        Lärmschutz
1.2.3        (A):        Konflikt zwischen Gewerbegebiet und heranrückender Wohnbebauung
       (A):        Lärmschutz
1.2.4        (A):        Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Dachform in einem Gebietsabschnitt
       (H):        Baulandumlegung
1.2.5        (A):        Aufstellung des Bebauungsplans allgemein
1.2.6        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.7        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.8        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.9        (H):        Baulandumlegung
1.2.10        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        „Planungswerkstatt Nilkheim“
       (H):        Baulandumlegung
1.2.11        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung
1.2.12        (A):        Anteil der Grün-, Frei- und Versickerungsflächen im Plangebiet
       (H):        Baulandumlegung

2.2.1        (A):        copyright-Vermerk auf Katastergrundlage
       (H):        Grundstückskataster
       (H):        Umlegung und Erschließung
2.2.2        (A):        Denkmäler in Nähe des Plangebiets
2.2.3        (H):        Funktion der „Busschleuse“: Unterbrechung durch bauliche Einrichtung
       (H):        Bedeutung Kleiner Auweg / Auweg, Konsequenzen für Verkehrsführung
               bzw. -regelung
2.2.4        (H):        Bestand an Telekommunikationsleitungen
2.2.5        (A):        Freihaltung des Wiesenstreifens entlang der Kleinen Schönbuschallee
2.2.6        (A):        Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
(H):        Ausführungsbestimmungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit
2.2.7        (A):        Berücksichtigung und Freihaltung von Leitungsschutzstreifen im Bebauungsplan
(H):        Ausführungsbestimmungen, Betriebs- und Arbeitssicherheit
2.2.8        (A):        Gesamtgröße der geplanten Ausweisung von Bauflächen
2.2.9        (H):        Naturschutzrechtliche Wertigkeit des Plangebiets
       (H):        Ermittlung der Biotopwertpunkte für die städtische Sammelausgleichsfläche
               „Ökokonto Rosenberg“
2.2.10        (A):        Verzicht auf Baugebiet, Ablehnung des Bebauungsplans
       (A):        Planunterlagen fehlerhaft und unzureichend
       (A):        Aussetzung des Verfahrens
(A):        Aktualisierung des Flächennutzungsplans
(A):        Alternativenprüfung
(A):        Wohnbauflächenbedarfsprognose
       (A):        Vergrößerung des Grün- und Freiflächenanteils im Baugebiet
       (A):        Verschiebung des baulichen Schwerpunktes nördlich des Anwandewegs
       (H):        Hohe ökologische Wertigkeit des Plangebiets, Bedeutung für die Naherholung
       (H):        Vorkommen des Steinkauzes
       (H):        Umsiedlung Sandmagerrasen
       (H):        Artenschutzrechtliche Genehmigung
       (H):        Ausgleichs-, Ersatz- und Kompensationsmaßnahmen entsprächen nicht den
gesetzlichen Vorgaben
       (H):        Verstoß gegen Bayerische Verfassung bezüglich Orts- und Landschaftsbild
       (A+H):        […]
2.2.11        (A):        vgl. 2.2.10 und 2.2.12
2.2.12        (A):        Verzicht auf Baugebiet, Ablehnung des Bebauungsplans
       (A):        Alternativplanung
(A):        Wohnbauflächenbedarfsprognose
       (A):        Neubewertung natur- und artenschutzrechtlicher Eingriff und Ausgleich
       (A):        Ungeeignetheit der Ausgleichsflächen
       (A):        Fehlende Eignung „Monitoring“
       (A):        Ausweisung des Plangebiets als Ökokonto
       (H):        Hohe ökologische Wertigkeit des Plangebiets, Bedeutung für die Naherholung
       (H):        Artenschutzrechtliche Genehmigung
       (H):        Vorkommen des Steinkauzes
       (H):        Zukünftige Einbindung LBV in Planungsverfahren
       (A+H):        […]
2.2.13        (A):        Zusätzliche Schallschutzmaßnahmen
       (H):        Schallschutzgutachten für Schule
       (H):        Mögliche Lärmkonflikte durch Wärmepumpen
2.2.14        (A):        Redaktionelle Ergänzungen in Karten und Texten
       (A):        Neuordnung textlicher Festsetzungen zum Natur- und Artenschutz
       (A):        Inhaltliche Ergänzung von Mahdzeitpunkten
       (A):        Monitoring, ökologische Baubegleitung
       (H):        Summe der Biotopwertpunkte für den Ausgleich
       (H):        Gutachterliches Fazit in saP
       (A+H):        […]
2.2.15        (A):        Bezeichnung der Lage von Versorgungsleitungen der AVG in der Begründung
       (A):        Standorte von Versorgungsanlagen für Wärme oder Kraft-Wärme-Kopplung
       (H):        Abstand von Baumstandorten zu Versorgungsleitungen
2.2.16        (H):        Wartungskosten- und -aufwand für versenkbare Poller in Busschleuse
       (H):        Freihaltung von Wendeanlagen
       (H):        Beengte Verhältnisse für Ein- und Ausparken in einzelnen Straßenabschnitten

3.2.1        (H):        Pflanzbeete und Standorte von straßenbegleitenden Bäumen
3.2.2        (H):        Löschwasserversorgung
       (H):        Einsatz von Hubrettungsfahrzeugen
       (H):        Anfahrbarkeit von Schutzobjekten, auch während des Baus der Erschließung
3.2.3        (A):        Maßnahmen zur solarenergetischen Optimierung und deren Nachvollziehbarkeit
       (H):        Zweite solarenergetische Analyse der Veränderungen im Planungskonzept
       (H):        Energiekonzept für das Baugebiet, Erstellung eines „Leitfadens Energiekonzept im
               Anwandeweg“



Zu 2:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 24.03.2014. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 20.10.2014 kann als Satzung beschlossen werden.

Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses wird der Bebauungsplanentwurf vom 24.03.2014 um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan vom 20.10.2014 bzw. in die Fachbeiträge sind geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:


Planzeichnung und -text:

-        Geringfügige Verschiebung von Baugrenzen eines Baufensters im Baugebiet WA 3 und im Baugebiet WA 12
-        Korrektur einer Höhenangabe für Teilflächen im Baugebiet MI 2
-        Ergänzung einer zulässigen Firstrichtung in einem Baufenster des Baugebiets WA 2
-        Sichtbarmachen farblich überdeckter Baugrenzen auf den Flächen für Versorgungsanlagen
-        Stärkere farbliche Abstufung der „Privaten Grünflächen“ von den „Öffentlichen Grünflächen“
-        Aufbringen eines copyright-Vermerks zur Verwendung des Katasters
-        Inhaltliche Ergänzung der textlichen Festsetzungen I.24, I.25 + I.26 bezüglich der Mahdzeitpunkte
-        Ergänzende Nennung von Rechtsgrundlagen zum Naturschutz
-        Ergänzung zum Monitoring im Kapitel „V Hinweise“ auf der Planzeichnung des Bebauungsplans
-        Korrektur der im Bebauungsplanentwurf abgedruckten Zahl der Biotopwertpunkte für Ausgleichsmaßnahmen in den Ökokonten „Neurod“ und „Rosenberg“: Im Bebauungsplanentwurf waren versehentlich Zahlen abgedruckt, die nicht dem öffentlich ausgelegten Grünordnungsplan entsprachen. Diese werden entsprechend nach Maßgabe des Grünordnungsplans und der Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde korrigiert
[…]


Begründung:

-        Ergänzung der Begründung für die Aufstellung des Bebauungsplanes um Aussagen zur Alternativenprüfung
-        Korrektur, Präzisierung und Ergänzung inhaltlicher Erläuterungen in der Begründung zum Bebauungsplan einschließlich Umweltbericht
-        Einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie Präzisierungen in der Legende der Planzeichnung, in den textlichen Festsetzungen und in der Begründung
[…]


Hinweis:
Der im Anhang angefügte Entwurf der Begründung zum Bebauungsplan hat den Stand der öffentlichen Auslegung. Die im Ergebnis des Abwägungsbeschlusses vorzunehmenden Änderungen, Korrekturen oder Ergänzungen werden bis zur endgültigen Ausfertigung und Bekanntmachung des Bebauungsplans eingearbeitet.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung vom 20.10.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung  gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 und § 4a BauGB zum Bebauungsplanentwurf für das Gebiet „Anwandeweg“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden behandelt und abgewogen (siehe Anlage 7).

Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):

1.2.1:        Den Anregungen der Einwender 1 wird weitestgehend gefolgt.
1.2.2:        Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 2 wird nicht gefolgt.
1.2.3:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 3 wird nicht gefolgt.
1.2.4:        Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 4 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.5:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 5 wird nicht gefolgt.
1.2.6:        Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 6 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.7:        Den Bedenken und Anregungen des Einwenders 7 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.8:        Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 8 wird nicht gefolgt.
1.2.9:        Die Hinweise des Einwenders 9 werden zur Kenntnis genommen.
1.2.10:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 10 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.11:        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 11 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
1.2.12:        Den Bedenken und Anregungen der Einwenderin 12 wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.2.1:        Der Anregung des Staatlichen Vermessungsamtes wird gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2:        Der Anregung des Landesamtes für Denkmalpflege wird gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3:        Die Hinweise der Polizeidirektion Aschaffenburg werden zur Kenntnis genommen.
2.2.4:        Die Hinweise der Deutschen Telekom werden zur Kenntnis genommen.
2.2.5:        Den Anregungen der Bayerischen Verwaltung der Schlösser, Gärten und Seen,
               Schloss- und Gartenverwaltung Aschaffenburg, wird weitestgehend gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.6:        Der Anregung der Bayernwerk AG wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.7:        Der Anregung der TenneT TSO GmbH wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.8:        Den Bedenken und Anregungen des Amtes für ländliche Entwicklung Unterfranken
               wird nicht gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.9:        Die Hinweise des Amtes für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
               werden zur Kenntnis genommen.
2.2.10:        Den Bedenken und Anregungen des BUND Naturschutz in Bayern e.V. wird nicht
               gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.11:        Den Bedenken und Anregungen der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald wird nicht
               gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.12:        Den Bedenken und Anregungen des Landesbundes für Vogelschutz wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.13:        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Untere
               Immissionsschutzbehörde - wird nicht gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.14:        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz
               - Untere Naturschutzbehörde - wird teilweise gefolgt.
               Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.15:        Den Anregungen der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH (AVG) wird teilweise
               gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.16:        Die Hinweise des Tiefbauamtes werden zur Kenntnis genommen.

3.2.1:        Die Hinweise des Garten- und Friedhofsamtes werden zur Kenntnis genommen.
3.2.2:        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis
               genommen.
3.2.3:        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz - Klimaschutz -
               wird teilweise gefolgt. Die Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.        Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9 und § 10 des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauordnung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan Nr. 07/06 für das Gebiet „Anwandeweg“ vom 20.10.2014 als Satzung und billigt hierzu die Begründung vom 20.10.2014.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 5

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13. / pl/17/13/14. Bebauungspläne "Anwandeweg" zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider - Anordnung der Baulandumlegung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 9. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 04.11.2014 ö Vorberatend 5pvs/9/5/14
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 13pl/17/13/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Bebauungsplangebiet „Anwandeweg“ (Nr. 7/6) ist ca. 27 ha groß; davon sind
-        Verkehrsflächen                                                ca.   44.000 m²
-        Bauflächen                                                ca. 150.000 m²
-        Grün- und Freiflächen (inkl. Versickerungsflächen)        ca.   76.000 m².

Das Plangebiet erstreckt sich über ca. 250 Grundstücke unterschiedlicher Größe, die zum geringen Teil auch nur mit Teilflächen einbezogen sind.

Die außerhalb des Bebauungsplans gelegenen Restflächen werden durch den Bebauungsplan 8/4 überplant, der für diese Grundstücke eine Straßenfläche vorsieht. Diese Straße ist bereits gebaut (Ahornweg). Um diese Situation zu bereinigen, werden die betroffenen Grundstücke ebenfalls in die Umlegung einbezogen.

Für die in den Bebauungsplänen vorgesehene Nutzung müssen die Grundstücke neu geordnet werden. Die Durchführung eines Umlegungsverfahrens nach den §§ 45 ff Baugesetzbuch ist am besten geeignet, Vorteile und Lasten der Bodenordnung gerecht zu verteilen. In der Begründung der einzelnen Bebauungspläne wird jeweils auf die Notwendigkeit der Durchführung eines Umlegungsverfahrens hingewiesen.

Die Anordnung der Umlegung hat durch den Stadtrat zu erfolgen. Das weitere Umlegungsverfahren obliegt dem Umlegungsausschuss. Insbesondere erfolgt die genaue Abgrenzung des Umlegungsgebietes im später zu fassenden Umlegungsbeschluss nach § 47 BauGB.

.Beschluss:

Zur Verwirklichung der ordnungsgemäßen Bebauung und planmäßigen Nutzung des Grund und Bodens wird für den Bereich der Bebauungspläne „Anwandeweg“ zwischen Kleine Schönbuschallee, Ahornweg, Hibiskusweg und Martin-Luther-Straße (Nr. 7/6) und für das Gebiet zwischen Kastanienweg, nördlicher und östlicher Grenze und der Großostheimer Straße (8/4), jeweils Gemarkung Leider, die Baulandumlegung angeordnet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 36, Dagegen: 2

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14. / pl/17/14/14. Behandlung des Antrages der FDP vom 11.09.2014 wegen "Wahlbeteiligung bei der Stadtratswahl steigern!" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 14pl/17/14/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Der Antrag der FDP vom 11.09.2014 wegen "Wahlbeteiligung bei der Stadtratswahl steigern!" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 26.09.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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15. / pl/17/15/14. Übernahme des Restdefizites des Kindergartens St. Martin für das Kindergartenjahr 2013/2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 15pl/17/15/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat sich vertraglich verpflichtet, das jährliche Betriebskostendefizit der Kindertagesstätte St. Martin zu tragen. Für das Kindergartenjahr 2013/14 macht der Betriebsträger ein Betriebskostendefizit von insgesamt 89 734,78 € geltend.
Im Frühjahr 2014 leistete die Stadt bereits einen Vorschuss auf das zu erwartende Defizit in Höhe von 31 000 €, so dass nunmehr noch der „Restbetrag“ in Höhe von 58 734,78 € offen ist.
Für den Haushalt des Kindergartens war ein Betriebskostendefizit von ca 61 000 € kalkuliert worden. Ursache dieses erwarteten Defizits ist im Wesentlichen die dem Kindergarten zugestandene, bessere Personalausstattung auf Grund der Lage in einem sozialen Brennpunkt.
Die neuerliche Steigerung des Defizits ist vor allem auf die Eröffnung der zweiten Krippengruppe zurückzuführen. Die Gruppe wurde eröffnet um wegen der Einführung des Rechtsanspruchs auf einen Krippenplatz Reserven (Notplätze) vorhalten zu können. Da diese teilweise monatelang nicht belegten Plätze weder vom Staat noch von der Stadt im Rahmen der normalen Betriebskostenförderung berücksichtigt werden, war ein Ansteigen des Defizites zu erwarten.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg übernimmt das im Kindergartenjahr 2013/2014 noch verbleibende Defizit des Kindergartens St. Martin in Höhe von 58.734,78 €.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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16. / pl/17/16/14. Erweiterung Strietwaldschule; Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 17. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 17.11.2014 ö Beschließend 16pl/17/16/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der ursprüngliche Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 24.03.2014 basierte auf einem geringeren Raumprogramm – ohne Maßnahmen zur Barrierefreiheit – und wird nun unter Berücksichtigung einer erweiterten Förderung, insbesondere durch ergänzende Maßnahmen zur Barrierefreiheit, neu geplant.
In der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates vom 04.11.2014 wurde die Angelegenheit bereits vorgestellt.
Weitere Erläuterungen (Planung; Kosten, Förderung, etc.) werden aufgrund der kurzen Frist und nochmaliger Vorabstimmung mit dem Fördergeber (Regierung von Unterfranken) mündlich gegeben.

.Beschluss:

1.        Der überarbeiteten Planung zur Schulerweiterung gemäß anerkanntem Raumprogramm als Anbau an die bestehende Strietwaldschule unter Berücksichtigung der zusätzlichen Barrierefreiheit (Aufzug, etc.) mit Gesamtkosten von 649.000.- € wird zugestimmt.

2.        Erforderliche Haushaltsmittel sind im Haushalt 2015 bereit zu stellen.

3.        Die Genehmigungsplanung, einschl. Erstellung eines überarbeiteten Förderantrags ist umgehend zu veranlassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:35 Uhr