Datum: 03.12.2014
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Umwelt- und Verwaltungssenat
Öffentliche Sitzung, 17:03 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1uvs/11/1/14 Anerkennung des Mietspiegels für Aschaffenburg 2014 als qualifizierter Mietspiegel 1. Vorstellung des neuen Mietspiegels durch xxx und xxxt, Hochschule Aschaffenburg 2. Anerkennung des Mietspiegels (vorberatend)
2uvs/11/2/14 Ergebnisse der Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung
3uvs/11/3/14 Neubau eines Studentenwohnheimes mit 87 Studentenappartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße durch das Studentenwerk Würzburg, Würzburg.
4uvs/11/4/14 Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Würzburger Straße 198, durch die wiko Massivbauträgergesellschaft mbH, Darmstadt.
5uvs/11/5/14 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt.
6uvs/11/6/14 Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt.
7uvs/11/7/14 Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 durch die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg.

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1. / uvs/11/1/14. Anerkennung des Mietspiegels für Aschaffenburg 2014 als qualifizierter Mietspiegel 1. Vorstellung des neuen Mietspiegels durch xxx und xxxt, Hochschule Aschaffenburg 2. Anerkennung des Mietspiegels (vorberatend)

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Vorberatend 1uvs/11/1/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der bisherige qualifizierte Mietspiegel der Stadt Aschaffenburg 2008/2010 ist aufgrund der Regelung des § 558 d BGB am 30.09.2012 als qualifizierter Mietspiegel ausgelaufen. Er gilt nach der Rechtsprechung seitdem als „normaler“ Mietspiegel weiter, d. h. er ist nach wie vor Anhaltspunkt für die Miethöhen in Aschaffenburg.

Mit Beschluss des Hauptsenates vom 18.11.2013 wurde der Erstellung eines neuen qualifizierten Mietspiegels für die Stadt Aschaffenburg als freiwillige Aufgabe des eigenen Wirkungskreises im Verlauf des Jahres 2014 zugestimmt. Ebenso zugestimmt wurde der Vergabe des Auftrages an die Hochschule Aschaffenburg.

Der aufgrund einer vertraglichen Vereinbarung zwischen der Stadt Aschaffenburg und der Hochschule Aschaffenburg mit Durchführung durch die xxx vom Fachbereich Wirtschaft und Recht nach anerkannten wissenschaftlichen Grundsätzen und unter finanzieller und fachlicher Beteiligung des Mietervereins Aschaffenburg und des Haus- und Grundbesitzervereins Aschaffenburg erstellte Mietspiegel liegt nun vor. Aufgrund der anfänglich geringen Auskunftsbereitschaft wurde im August eine Erinnerungsaktion bei über 800 Mietern durchgeführt die zu guten Ergebnissen geführt hat.

1.        Die Ersteller des Mietspiegels, xxx vom Fachbereicht Wirtschaft und Recht der Hochschule Aschaffenburg, stellen in der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates die Mietspiegel vor und erläutern dabei die Vorgehensweise, die erforderlich war, um die von § 558 d BGB geforderten „anerkannten wissenschaftlichen Grundsätze“ bei der Erstellung zu erfüllen, sowie die wesentlichen Elemente und Ergebnisse der Auswertung.

2.        Nach § 558 d BGB ist der Mietspiegel von der Gemeinde oder den Interessenvertretern der Mieter und Vermieter – je nach Auftraggeber – förmlich anzuerkennen.

Eine entsprechende vorberatende Beschlussfassung ist deshalb vorgesehen, damit der Mietspiegel baldmöglichst in Kraft treten kann.

.Beschluss:

1.        Die Vorstellung des neuen Mietspiegels (Anlage 1) wird zur Kenntnis genommen.

2.        Der von der Hochschule Aschaffenburg erstellte Mietspiegel für die Stadt Aschaffenburg 2014 wird entsprechend § 558 d BGB für die Dauer von zwei Jahren als qualifizierter Mietspiegel anerkannt (vorberatend).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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2. / uvs/11/2/14. Ergebnisse der Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Vorberatend 2uvs/11/2/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Sitzung vom 20.06.2012 hat der Umwelt- und Verwaltungssenat die Einrichtung einer Agenda21-Projektgruppe beschlossen (Teilnehmer siehe Anhang 1). Aufgaben und Ziele der Projektgruppe waren,
?        die Umweltbildungsangebote der verschiedenen Träger in Aschaffenburg zu koordinieren, weiter zu entwickeln und falls erforderlich zu ergänzen und neue Zielgruppen zu erschließen
?        die Angebote gut in der Öffentlichkeit zu präsentieren
?        zu klären, ob es in Aschaffenburg seitens der Vereine und Verbände Bedarf für die Errichtung einer Umweltstation gibt, die auch eine stärkere räumliche Vernetzung der verschiedenen Umweltbildungsträger und -angebote ermöglicht.
In 5 Workshops im Zeitraum zwischen März 2013 und Juli 2014 wurden die im folgenden Bericht aufgeführten Ergebnisse und Empfehlungen an den Stadtrat sowie die Stadtverwaltung in folgenden Schritten erarbeitet: 
1. Workshop:        Konstituierung, Gemeinsame Informationsbasis, Definition von Umweltbildung, Ziele und Kriterien für die Umweltbildung
2. Workshop:        Ist-Analyse, Ansätze zur Kooperation und Entwicklung der Umweltbildung
3. Workshop:        Vorschläge zur internen Kommunikation und Öffentlichkeitarbeit, Nutzung gemeinsamer Ressourcen
4. Workshop:        Vorschläge zu Räumen, Organisationsform/Trägerschaft, Finanzierung
5. Workshop:        Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Umweltbildung an Agenda21-Beirat und Stadtrat
Die Empfehlungen umfassen die Themenfelder
?        Netzwerk für Umweltbildung in Aschaffenburg
o        Kommunikation zwischen den beteiligten Netzwerkpartnern
o        Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des Umweltbildungsnetzwerks

?        Ausstattung
o        Raumbedarf und Standorte
o        Kostenvergleiche für eine Umweltstation am Standort Range Control
o        Raumprogram für eine Umweltstation am Standort Range Control
o        Geräte, Werkzeuge und Materialien
o        Liste der Lern- und Erfahrungsorte

?        Organisation und Finanzierung
o        Verwaltung und Betrieb einer Umweltstation
o        Koordination des Umweltbildungsnetzwerks

Die Empfehlungen im Einzelnen lauten:
Kommunikation zwischen den beteiligten Netzwerkpartnern

Auf der Grundlage der geführten Diskussion und der IT-Beratung, die vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz auf Anregung der Workshop-Teilnehmer eingeholt wurde, empfiehlt die Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung einstimmig, dass

(1)        als Basis- und Sofortmaßnahme eine Liste aller Mitwirkenden des „Umweltbildungs-Netzwerks“ und weiterer Interessierter mit Post-, E-Mail- und Internet- Adressen für Zwecke der Koordination angelegt wird (einschl. datenschutzrechtliche Erklärung zum Verwendungszweck).

(2)        zukünftig allen Anbietern von Umweltbildung in der Stadt Aschaffenburg, die die vereinbarten Merkmale erfüllen, aktiv ermöglicht werden soll, sich dem „Umweltbildungs-Netzwerk“ anzuschließen und am internen Informationsaustausch teilzunehmen.

(3)        Treffen des „Umweltbildungs-Netzwerks“ zur gegenseitigen Information und Koordination zielorientiert bei Bedarf stattfinden.

(4)        ein Internet-Forum zur internen Kommunikation mit beschränktem Zugang eingerichtet wird.

Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des Umweltbildungsnetzwerks
Auf der Grundlage der geführten Diskussion empfiehlt die Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung einstimmig, dass

(1)        als Basis- und Sofortmaßnahme alle bestehenden Portale für die Öffentlichkeitsarbeit (Bildungsportal Aschaffenburg, Jugendnetzwerk, Veranstaltungskalender der Stadt Aschaffenburg) und die Internetseite für Umwelt- und Verbraucherschutz genutzt und gegenseitig Hinweise und Links eingearbeitet werden. Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz soll die Nutzung des Bildungsportals personell unterstützen (1. Stufe).

(2)        Für den Fall, dass eine Form von Umweltbildungsstation und für diese ein Internetauftritt geschaffen werden, sollte auf dieser Seite das Umweltbildungsangebot gebündelt präsentiert werden (2. Stufe).

Raumbedarf und Standorte
Nach Abwägung der im Workshop aufgeführten Argumente empfiehlt die Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung, dauerhaft nutzbare Räume für das Umweltbildungsnetzwerk im Rahmen eines Gesamtkonzepts für eine Umweltstation am Standort Range Control einzurichten. In Ergänzung dazu sollen geeignete städtische Räume in der Innenstadt genutzt werden (z.B. für die Präsentation von städtischen Lebensräumen, Ausstellungen, Vortragsveranstaltungen, Winterprogramm).
Kostenvergleiche für eine Umweltstation am Standort Range Control
Für die Diskussion über die Realisierung von Räumen für das Umweltbildungsnetzwerk am Standort Range Control schätzte das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft für  vier bauliche Varianten die Kosten:

Variante 1
umfasst den kompletten Rückbau des bestehenden Gebäudes, kompletter Neubau mit aktuellem Energiestandard (mind. EneV minus 25 %: Foyer, zwei Büros, Mehrzweckraum, Küche, zwei Abstellräume, Sanitäranlagen öffentlich/Mitarbeiter. Schaffung von 250 qm nutzbare Fläche, Gesamtkosten ca. 860.000 Euro.
Variante 1 a
Bestandsgebäude wird abgebrochen, Neubau mit Foyer, Büro, Küche, Sanitärräumen und Hausanschlussraum. Das Foyer kann zu Veranstaltungszwecken genutzt werden. Fläche ca. 140 qm, Kosten ca. 480.000
Variante 2
Abbruch des gesamten Bestandsgebäudes, Neubau eines freistehenden, eingeschossigen Gebäudes, nicht beheizt: Foyer (nutzbar für Veranstaltungen), Seminarraum, sanitäre Anlagen, Lager, ohne Büro, ohne Küche. Nutzbare Fläche ca. 145 qm, Kosten ca. 330.000 €
Variante 3
Gebäudebestand wird zur Hälfte abgebrochen, Entfernung der Asbestaußenhaut, Umbau des restlichen Bestandsgebäudes mit Seminarraum, Büro, Imkerraum, Lager, Foyer. Der Sanitärbereich wird neu errichtet. Vorgesehen ist nur eine saisonale Nutzung (keine Heizung). Nutzbare Fläche: 226 qm, Kosten ca. 450.000 €. Erweiterung in 2. Bauabschnitt möglich. Eine statische Überprüfung und Befahrung der Abwasserrohre steht noch aus.
Variante 4
Wie Variante 3, jedoch Gesamtsanierung des bestehenden Gebäudes (ca. 450 qm). Kosten noch nicht beziffert.
Die Agenda21-Projektgruppe empfiehlt mit deutlicher Mehrheit, dass eine möglichst kostengünstige Variante bei hoher Flexibilität für künftige Erweiterungen angestrebt wird.

Raumprogramm für eine Umweltstation am Standort Range Control
Einstimmig bzw. mit deutlicher Mehrheit empfiehlt die Agenda21-Projektgruppe folgende Raummodule

(A)        Basismodul „Umweltstation“
mit Seminarraum in Klassenzimmergröße, Küche, angeschlossenem Lager und Sanitärräumen.
Es wird angeregt, dass die Küche so ausgestattet sein sollte, dass zu Demonstrationszwecken für eine Gruppe gekocht oder gebacken werden kann. Eine Teeküche verfügt über zu wenige Möglichkeiten und eine Lehrküche ist bei Weitem zu kostenaufwändig; für diesen Zweck müssten andere Lehrküchen, z.B. von der vhs oder von Schulen, angefragt werden. (einstimmig)

(B)        Gemeinsame Nutzung mit anderen Schweinheimer Vereinen
Angesichts der freien Nutzungspotentiale wird angeregt, die Räume der künftigen „Umweltstation“ auch von Vereinen und Gruppen aus Schweinheim, die nicht ohnehin bereits Mitglied des Umweltbildungsnetzwerks sind, nutzen zu lassen, wenn entsprechende Nutzungseinheiten im Raumnutzungsplan frei sind.
(16 Pro-, eine Contra-Stimme/n, eine Enthaltung)

(C)        Schleuderraum
Zusätzlich zum Basismodul wird ein Schleuderraum für Betriebsmittel einer Imkerei und für Schulungen einschließlich einem Lehrbienenstand im Außenbereich angeregt. Es wird davon ausgegangen, dass alle Schweinheimer Imker diesen nutzen würden.
Auf Rückfrage wird erläutert, dass eine fallweise Kombination mit der Küche oder dem Seminarraum aus hygienischen und arbeitstechnischen Gründen nicht möglich ist (Hygienebestimmungen der EU). Eine gemeinsame Nutzung von Räumen in der Innenstadt für Zwecke der Lehrimkerei wird als nicht zielführend angesehen, weil im Gegensatz dazu am Standort Range Control die Verbindung vom Ort der Entstehung bis zur Abfüllung des Honigs besonders anschaulich und attraktiv ist.
(zehn Pro-, drei Contra-Stimmen, fünf Enthaltungen)

Des Weiteren wurde in Ergänzung zum Basismodul ein Aktivitätsraum/ Werkraum angeregt, um Material verarbeiten und für Fortsetzungsveranstaltungen liegen lassen zu können. Zudem wäre eine zweckmäßige Möblierung bzw. Ausstattung hilfreich. Der Vorschlag wurde mit acht Contra-Stimmen bei sechs Pro-Stimmen und vier Enthaltungen abgelehnt.
Zum fünften Workshop hat der Bund Naturschutz klargestellt, dass er anstatt der Errichtung von eigenen Modulen die Anmietung ihrer Geschäftsräume von der Stadt anstrebt. Der Errichtung von Geschäftsräumen für den Bund Naturschutz zur Miete wurde mit sieben Gegen-Stimmen, sieben Pro-Stimmen und vier Enthaltungen sehr differenziert gesehen.

Geräte, Werkzeuge und Materialien
Es soll eine Übersicht über vorhandene Materialien und Geräte erstellt werden und geklärt werden, welche in den Pool der Leihgeräte aufgenommen werden könnten.
Darüber hinaus soll recherchiert werden, welche Ressourcen bereits vorhanden sind und ggf. mit genutzt werden können (Schulen, Kindergärten, naturwissenschaftliche Bibliothek).
Die Agenda21-Projektgruppe empfiehlt, für die Recherche und die Klärung der benötigten Ausstattung eine Arbeitsgruppe zu bilden, wenn ein Raum für die Unterbringung in Aussicht steht.

Liste der Lern- und Erfahrungsorte
Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz hat die Vorschläge der Mitglieder der Agenda21-Projektgruppe zu einer Liste zusammengestellt und die einzelnen Lernorte für den praktischen Gebrauch um wissenswerte Informationen ergänzt, z.B. Erreichbarkeit mit ÖPNV. Die Liste wurde den Umweltanbietern nach Einarbeitung der Informationen zur Verfügung gestellt.

Verwaltung und Betrieb einer Umweltstation
Da sich das Gebäude am Standort Range Control im Eigentum der Stadt befindet, empfiehlt die Agenda21-Projektgruppe mit deutlicher Mehrheit, dass Verwaltungs- und Betriebstätigkeiten von städtischen Mitarbeitern/innen erbracht werden sollten (vierzehn Stimmen dafür, keine Gegenstimme, drei Enthaltungen).
Koordination des Umweltbildungsnetzwerks
Um eine zeitnahe Realisierung zu befördern und das im Rahmen der Workshops entstandene Umweltbildungsnetzwerk zu unterstützen, empfiehlt die Agenda21-Projektgruppe mehrheitlich ein Stufenmodell: 
Im ersten Schritt Übernahme der Netzwerktätigkeiten durch eine/n städtischen Mitarbeiter/in und zu einem späteren Zeitpunkt Initiierung und Gründung eines Fördervereins zur Unterstützung der Tätigkeiten des Umweltbildungsnetzwerks und der Umweltstation, ähnlich einem Förderverein einer Schule (zwölf Stimmen dafür, keine Gegenstimme, fünf Enthaltungen).
Fazit:
Die Empfehlungen der Projektgruppe, die nicht mit größeren Investitionen verbunden sind, können vom Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz umgesetzt werden. Dies umfasst unter anderem die Koordination für die Vernetzung der Umweltbildungsanbieter (u.a. Schaffung eines geschlossenen Internetforums) und für ein gemeinsames Veranstaltungsprogramm.
Hinsichtlich der Raumfrage steht die Kostenschätzung für die vierte Variante sowie die Überprüfung der Statik und der Abwasserrohre für die vorhandene Konstruktion noch aus.
Anlage:  Chronologie der wichtigsten Beschlüsse bezüglich Umweltbildung und Einrichtung einer Umweltstation in Aschaffenburg
?        UVS vom 09.12.2009: Vorstellung der Ergebnisse des Arbeitskreises zur Nachnutzung des ehemaligen US-Standortübungsgeländes in Schweinheim:

Beschluss:
1.   Der Bericht über die  Ergebnisse und den derzeitigen Stand der Arbeit des Arbeitskreises Standortübungsgelände wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2.   Die Stadtverwaltung erstellt für die genannten Nutzungswünsche
o        der Schweinheimer Reservisten,
o        der Freiwilligen Feuerwehr Schweinheim – Löschzug 6,
o        der Schweinheimer Pfadfinder,
o        des Bund Naturschutz und
o        des Forstamtes der Stadt Aschaffenburg
o        ein Konzept in der Range Control, das den baulichen und finanziellen Bedarf feststellt und das dem Stadtrat zur Entscheidung vorgelegt wird.
3.        Für die Nutzungen in der Mout-Site (Katastrophenschutzübungen und
Rettungshundestaffel), des ORA-Clubs, des Öko-Kontos und des Angelteiches werden die Kartierungsergebnisse der höheren Naturschutzbehörde (Regierung von Unterfranken) abgewartet.
4.        Allen anderen Nutzungsinteressenten wird abgesagt.
o        Andere Gebäude auf dem Gelände werden in Zukunft nicht mehr baulich genutzt.

?        UVS vom 19.01.2011: Umweltbildungszentrum für Aschaffenburg
- Antrag der Stadträtin Frau Brigitte Gans sowie des Stadtrates Herrn Bernhard Appelmann vom 06.05.2010

Beschluss:
Der Bericht des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz über die Möglichkeiten zur Errichtung eines Umweltbildungszentrums wird zur Kenntnis genommen. Für die Ausarbeitung eines detaillierten Umsetzungs- und Finanzierungskonzeptes für ein Umweltbildungszentrum soll ein Auftrag vergeben werden (Anlage 1).
Die benötigten Mittel in Höhe von maximal 8.000 € werden hiermit durch den Stadtrat bereitgestellt (HHSt. 0.11 41.6550)

?        UVS vom 20.06.2012: Einrichtung einer Umweltstation Aschaffenburg;
- Vorstellung Umsetzungskonzept durch das Büro Fraxinus

Beschluss:
1. Der Bericht zum Umsetzungskonzept einer Umweltbildungsstation in Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).
2. Die Verwaltung wird beauftragt, einen „Runden Tisch Umweltbildung“ zu initiieren und die Federführung hierzu zu übernehmen. An diesem „Runden Tisch“ können die im Stadtrat vertretenen Fraktionen und Gruppen ebenfalls teilnehmen.

?        Agenda21-Beirat vom 14.11.2012: Einrichtung einer Projektgruppe „Umweltbildung“

Beschluss:
Der Agenda 21–Beirat empfiehlt, eine Projektgruppe „Umweltbildung“ unter Federführung der Stadt Aschaffenburg einzurichten.  Zur Mitarbeit an dieser Projektgruppe werden die im Anhang aufgeführten Institutionen und Einzelpersonen berufen. Die Geschäftsführung übernimmt das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz.
o        Die Institutionen und Einzelpersonen können einen Teilnehmer sowie einen Stellvertreter benennen.
o        Die Projektgruppe erhält den Auftrag zur Bündelung und Ausarbeitung der Umweltbildungsangebote in der Stadt Aschaffenburg
o        In Form einer Informationsplattform (z.B. Internet, Imagebroschüre, …)
o        An geeigneten Örtlichkeiten als Stützpunkte der Umweltbildung

?        UVS vom 06.11.2013: Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung; -Zwischenbericht

Beschluss:
Der Zwischenbericht zur Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung wird zur Kenntnis genommen.

?        Agenda21-Beirat vom 15.10.2014: Ergebnisse der Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung,
- Bericht

Beschluss:
Der Bericht der Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Der Agenda21-Beirat empfiehlt, die Vorschläge der Agenda21-Projektgruppe zur Weiterentwicklung der Umweltbildung in Aschaffenburg umzusetzen.
Die Vision einer Umweltbildungsstation mit Vereinsheim an der ehemaligen Range Control soll dabei weiter konkretisiert werden.

.Beschluss:

1.        Der Bericht zu den Ergebnissen der Agenda21-Projektgruppe Umweltbildung wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2.        Das Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz wird beauftragt die Vorschläge der Agenda 21-Projektgruppe Umweltbildung zur „Kommunikation zwischen den beteiligten Netzwerkpartnern“ sowie zur „Öffentlichkeitsarbeit und Werbung des Umweltbildungsnetzwerkes“ umzusetzen und die Koordination zu übernehmen. Dafür werden 2000.- € pro Jahr in den Haushalt eingestellt.

3.        Das Amt für Hochbau- und Gebäudewirtschaft wird beauftragt die Kosten für die 4. bauliche Variante abzuschätzen und die noch notwendige statische Überprüfung (ca. 1.000.- €) sowie eine Befahrung der Abwasserrohre (ca. 2.500.- €) durchzuführen.

4.        Solange kein endgültiger Beschluss über die Zukunft des noch ungenutzten Gebäudes an der Range Control gefallen ist, kann dieses von interessierten Vereinen provisorisch zu Zwecken der Umweltbildung genutzt werden, soweit baurechtliche Belange dem nicht entgegenstehen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / uvs/11/3/14. Neubau eines Studentenwohnheimes mit 87 Studentenappartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße durch das Studentenwerk Würzburg, Würzburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 3uvs/11/3/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 29.10. und 10.11.2014, beantragt das Studentenwerk Würzburg, Würzburg, den Neubau eines Studentenwohnheimes mit 87 Appartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus 6223, Gemarkung Aschaffenburg, an der Medicusstraße/Ecke Schoberstraße in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben errichtet das Studentenwerk Würzburg als Anstalt des öffentlichen Rechts ein Studentenwohnhaus, bestehend aus 3 Baukörpern – Haus 1, Haus 2 und Haus 3 -, die im Wesentlichen entsprechend dem Bebauungsplan auf dem Baugrundstück, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße situiert werden. Im Einzelnen werden errichtet 63 Einer-Appartements, 1 Appartement für Rollstuhlfahrer, 9 Zweier-Appartements, davon 3 für alleinerziehende mit Kind, 12 Dreier-Appartements, davon 1 Paarwohnung mit Kind, sowie 2 Vierer-Appartements. Daraus ergibt sich eine Gesamtzahl der Wohnheimplätze von insgesamt 126. Auf dem insgesamt 3.968 m² großen Grundstück entsteht in den 87 Appartements insgesamt eine Wohnfläche von 2.587,90 m². Im Erdgeschoss des Hauses 1 an der Medicusstraße ist ein Gemeinschafts-/Veranstaltungsraum mit 105 m² vorgesehen.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 07.11.2014 liegt das Bauvorhaben im Bereich des Bebauungsplanes Nr. 4/6 mit der Bezeichnung Südwestlich Medicusstraße der für das Baugrundstück die Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden, genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an das Studentenwerk Würzburg, Würzburg, zum Neubau eines Studentenwohnheims mit 87 Studentenappartements (126 Wohnheimplätze) und 35 Stellplätzen auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Ecke Medicusstraße/Schoberstraße in Aschaffenburg, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

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4. / uvs/11/4/14. Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Würzburger Straße 198, durch die wiko Massivbauträgergesellschaft mbH, Darmstadt.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 4uvs/11/4/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Würzburger Straße 198 in Aschaffenburg, durch die wiko Massivbauträgergesellschaft mbH, Darmstadt, wird wie folgt beantwortet:

1.        Kann bei dreigeschossiger Bauweise das DG abweichend vom Bebauungsplan als Flachdach des Staffelgeschosses erstellt werden, wenn die bebaute Fläche des DG weniger als 2/3 der darunter liegenden Geschossdeckenfläche nicht überschreitet?

Der Antragsteller geht fälschlicherweise davon aus, dass eine Festsetzung „Satteldach“ vorliegt, da er eine Befreiung von einem Satteldach zugunsten eines Flachdaches beantragt, das als Konsequenz das Vorliegen eines 4. Vollgeschosses zur Folge hat. Diese Frage kann dahingehend interpretiert werden, dass eine Befreiung von der Geschossigkeit für das zurückgesetzte Staffelgeschoss beantragt wird. Es wird einer Befreiung von der Festsetzung 3 Vollgeschosse für ein 4. zurückgesetztes Staffelgeschoss als 4. Vollgeschoss unter der Voraussetzung erteilt, dass das Vollgeschoss in der Hüllfläche eines Satteldaches liegt und weniger als 2/3 der darunter liegenden Geschossflächen umfasst.

2.        Laut Baunutzungsverordnung ist im Mischgebiet eine zwingende Mischung von Wohn- und Gewerbeflächen nicht gefordert. Ist unser Nutzungsmischungsverhältnis der Wohnfläche = 70,44 % bzw. 1.513 m² zur Gewerbefläche = 29,56 % bzw. 635 m² zulässig?

Die beantragte gemischte Nutzung des Wohn- und Geschäftshauses ist zulässig.

Hinweis: Aufgrund der hohen Lärmeinwirkung durch die Würzburger Straße sind für alle Aufenthaltsräume im Einwirkungsbereich des Straßenlärms der Würzburger Straße die Eignung durch ein Lärmschutzgutachten nachzuweisen.

3.        In der Tiefgarage werden 27 Pkw-Stellplätze errichtet. Welche Abmessungen der Ein- und Ausfahrbereiche müssen im Detail gemäß fach- und sachgerechter behördlicher Vorgaben beachtet und genehmigt werden?

Bei der Planung der Abmessungen der Ein- und Ausfahrtsbereiche muss die Bayerische Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30.11.1993 (GVBL, Seite 910) in der Fassung der Änderung vom 08.07.2009 (GVBL, Seite 332) beachtet werden.

4.        Kann eine Befreiung für das geplante Bauvorhaben bei GFZ 1,0 = jetzt 1,07, bei GRZ 0,4 = jetzt 0,77, erteilt werden?

Die beantragte Befreiung von der Geschossflächenzahl 1,0 für eine Geschossflächenzahl von 1,07 und von einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 für geplante Grundflächenzahl 0,77 wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
a)        Das Staffelgeschoss ist voll in die Geschossflächenzahl einzurechnen
b)        Das geplante Flachdach ist extensiv zu begrünen und das geplante Tiefgaragendach intensiv zu begrünen.
c)        Im Vorgartenbereich zur Würzburger Straße sind mindestens 6 kleinkronige Laubbäume
       (z. B. Kugelahorn) und entlang des Fußweges mindestens 5 kleinkronige Laubbäume vorzusehen.

5.        (Nummer 6 der Bauherrenfrage) Können die 13 Pkw-Außenstellplätze für Kunden vor dem gewerblichen Bautrakt zur Würzburger Straße hin gemäß Grundrissplan EG angeordnet werden?

Die Stellplätze sind so zu situieren, dass die Sichtbeziehung zur Würzburger Straße nicht gefährdet ist und bei der Einfahrtssituation durch zurückstoßende Fahrzeuge keine Gefährdung entstehen kann. Danach sind die insgesamt 2 Stellplätze der außen an der Einfahrt und der Ausfahrt zur Würzburger Straße vorgesehenen Stellplätze nicht zulässig. Bei der Anordnung der Stellplatzanlage ist die städtische Garagen-, Stellplatz und Abstellplatzsatzung zu beachten. Der in der Grünzone zur Würzburger Straße vorgelagerte Müllstandort ist nicht zulässig.

6.        Auf Antrag des Bauherrn wird die für ein anderes Bauvorhaben bereits ausgesprochene Befreiung von „Zu-/Abfahrtsverbot“ im Bebauungsplan auch auf dieses Bauvorhaben wie folgt übertragen:

Eine Befreiung von dem durch Bebauungsplan festgesetzten Zu- und Abfahrtsverbot wird für die gewerbliche Nutzung erteilt mit der Maßgabe, dass nur eine Fahrbeziehung „rechts raus – rechts rein“ möglich ist.

Eine Befreiung von dem durch Bebauungsplan festgesetzten Zu- und Abfahrtsverbot wird für die gewerbliche Nutzung erteilt mit der Maßgabe, dass nur eine Fahrbeziehung „rechts raus – rechts rein“ möglich ist.

Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

.Beschluss:

Die Bauvoranfrage zum Neubau eines Geschäfts- und Wohnhauses mit 19 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, Würzburger Straße 198 in Aschaffenburg, durch die wiko Massivbauträgergesellschaft mbH, Darmstadt, wird wie folgt beantwortet:

1.        Kann bei dreigeschossiger Bauweise das DG abweichend vom Bebauungsplan als Flachdach des Staffelgeschosses erstellt werden, wenn die bebaute Fläche des DG weniger als 2/3 der darunter liegenden Geschossdeckenfläche nicht überschreitet?

Der Antragsteller geht fälschlicherweise davon aus, dass eine Festsetzung „Satteldach“ vorliegt, da er eine Befreiung von einem Satteldach zugunsten eines Flachdaches beantragt, das als Konsequenz das Vorliegen eines 4. Vollgeschosses zur Folge hat. Diese Frage kann dahingehend interpretiert werden, dass eine Befreiung von der Geschossigkeit für das zurückgesetzte Staffelgeschoss beantragt wird. Es wird einer Befreiung von der Festsetzung 3 Vollgeschosse für ein 4. zurückgesetztes Staffelgeschoss als 4. Vollgeschoss unter der Voraussetzung erteilt, dass das Vollgeschoss in der Hüllfläche eines Satteldaches liegt und weniger als 2/3 der darunter liegenden Geschossflächen umfasst.

2.        Laut Baunutzungsverordnung ist im Mischgebiet eine zwingende Mischung von Wohn- und Gewerbeflächen nicht gefordert. Ist unser Nutzungsmischungsverhältnis der Wohnfläche = 70,44 % bzw. 1.513 m² zur Gewerbefläche = 29,56 % bzw. 635 m² zulässig?

Die beantragte gemischte Nutzung des Wohn- und Geschäftshauses ist zulässig.

Hinweis: Aufgrund der hohen Lärmeinwirkung durch die Würzburger Straße sind für alle Aufenthaltsräume im Einwirkungsbereich des Straßenlärms der Würzburger Straße die Eignung durch ein Lärmschutzgutachten nachzuweisen.

3.        In der Tiefgarage werden 27 Pkw-Stellplätze errichtet. Welche Abmessungen der Ein- und Ausfahrbereiche müssen im Detail gemäß fach- und sachgerechter behördlicher Vorgaben beachtet und genehmigt werden?

Bei der Planung der Abmessungen der Ein- und Ausfahrtsbereiche muss die Bayerische Verordnung über den Bau und Betrieb von Garagen sowie über die Zahl der notwendigen Stellplätze vom 30.11.1993 (GVBL, Seite 910) in der Fassung der Änderung vom 08.07.2009 (GVBL, Seite 332) beachtet werden.

4.        Kann eine Befreiung für das geplante Bauvorhaben bei GFZ 1,0 = jetzt 1,07, bei GRZ 0,4 = jetzt 0,77, erteilt werden?

Die beantragte Befreiung von der Geschossflächenzahl 1,0 für eine Geschossflächenzahl von 1,07 und von einer festgesetzten Grundflächenzahl von 0,4 für geplante Grundflächenzahl 0,77 wird unter folgenden Bedingungen erteilt:
a)        Das Staffelgeschoss ist voll in die Geschossflächenzahl einzurechnen.
b)        Das geplante Flachdach ist extensiv zu begrünen und das geplante Tiefgaragendach intensiv zu begrünen.
c)        Im Vorgartenbereich zur Würzburger Straße sind mindestens 6 kleinkronige Laubbäume
       (z. B. Kugelahorn) und entlang des Fußweges mindestens 5 kleinkronige Laubbäume vorzusehen.

5.        (Nummer 6 der Bauherrenfrage) Können die 13 Pkw-Außenstellplätze für Kunden vor dem gewerblichen Bautrakt zur Würzburger Straße hin gemäß Grundrissplan EG angeordnet werden?

Die Stellplätze sind so zu situieren, dass die Sichtbeziehung zur Würzburger Straße nicht gefährdet ist und bei der Einfahrtssituation durch zurückstoßende Fahrzeuge keine Gefährdung entstehen kann. Danach sind die insgesamt 2 Stellplätze der außen an der Einfahrt und der Ausfahrt zur Würzburger Straße vorgesehenen Stellplätze nicht zulässig. Bei der Anordnung der Stellplatzanlage ist die städtische Garagen-, Stellplatz und Abstellplatzsatzung zu beachten. Der in der Grünzone zur Würzburger Straße vorgelagerte Müllstandort ist nicht zulässig.

6.        Auf Antrag des Bauherrn wird die für ein anderes Bauvorhaben bereits ausgesprochene Befreiung von „Zu-/Abfahrtsverbot“ im Bebauungsplan auch auf dieses Bauvorhaben wie folgt übertragen:

Eine Befreiung von dem durch Bebauungsplan festgesetzten Zu- und Abfahrtsverbot wird für die gewerbliche Nutzung erteilt mit der Maßgabe, dass nur eine Fahrbeziehung „rechts raus – rechts rein“ möglich ist.

Eine Befreiung von dem durch Bebauungsplan festgesetzten Zu- und Abfahrtsverbot wird für die gewerbliche Nutzung erteilt mit der Maßgabe, dass nur eine Fahrbeziehung „rechts raus – rechts rein“ möglich ist.

Die weiteren planungsrechtlichen, bauordnungsrechtlichen und sonstigen öffentlich-rechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben des Bauvorbescheids werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens geprüft.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / uvs/11/5/14. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 5uvs/11/5/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 10.10.2014, beantragt die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (8 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 3847/3, 3846, 3846/2 und 3847/7, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße.

In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 24.09. hat der Senat bereits einem vergleichbaren Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück zugestimmt. Dieses behandelte Bauvorhaben bildet zusammen mit den heute vorgestellten Bauvorhaben den ersten, zweiten und dritten Bauabschnitt eines im Prinzip einheitlich gestalteten Gesamtbaukörpers mit Wohnungsbau in diesem Bereich der vorderen Breslauer Straße.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines 5-geschossigen Wohnhauses mit 8 Wohnungen und Wohnflächen zwischen 81 und 91 m². Im Erdgeschoss dieses Bauabschnittes sind ausschließlich Garagen, Keller und Nebenräume, sowie Räume für die Haustechnik untergebracht. Auf dem Baugrundstück werden 14 Stellplätze nachgewiesen, ebenso die erforderlichen Fahrradabstellplätze.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/12 „Zwischen Platanenallee, Fabrikstraße, Breslauer Straße und Ernsthofstraße“. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.10.2014 wird die planungsrechtliche Zustimmung erteilt. Es sind jedoch Befreiungen erforderlich.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 8 WE und einem Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. / uvs/11/6/14. Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken, Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, durch die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG, Aschaffenburg, und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 6uvs/11/6/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen bei der Stadt Aschaffenburg am 14.10.2014, beantragt die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt, die bauaufsichtliche Genehmigung zur Errichtung eines Mehrfamilienwohnhauses (9 WE) mit Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. 3847/3, 3846, 3846/2 und 3847/7, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße.

In der Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates am 24.09. hat der Senat bereits einem vergleichbaren Bauvorhaben auf einem benachbarten Grundstück zugestimmt. Dieses behandelte Bauvorhaben bildet zusammen mit den heute vorgestellten Bauvorhaben den ersten, zweiten und dritten Bauabschnitt eines im Prinzip einheitlich gestalteten Gesamtbaukörpers mit Wohnungsbau in diesem Bereich der vorderen Breslauer Straße.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Errichtung eines 5-geschossigen Wohnhauses mit 9 Wohnungen und Wohnflächen zwischen 59 und 93 m². Im Erdgeschoss dieses Bauabschnittes ist neben Keller und Nebenräumen, sowie Räume für die Haustechnik 1 Wohnung geplant. Auf dem Baugrundstück werden 15 Stellplätze nachgewiesen, ebenso die erforderlichen Fahrradabstellplätze.

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2/12 „Zwischen Platanenallee, Fabrikstraße, Breslauer Straße und Ernsthofstraße“. Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme des Stadtplanungsamtes vom 15.10.2014 wird die planungsrechtliche Zustimmung erteilt. Es sind jedoch Befreiungen erforderlich:

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Vorhaben genehmigungsfähig. Die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen sind zu beachten.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die Firma May Bauträger GmbH & Co. KG und Freund Bauunternehmen GmbH, Großwallstadt, zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 9 WE und einem Parkdeck auf den Baugrundstücken Fl.-Nrn. xxx, xxx, xxx und xxx, Gemarkung Aschaffenburg, an der Breslauer Straße, entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und -stellen beachtet werden, zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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7. / uvs/11/7/14. Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 durch die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Umwelt- und Verwaltungssenat 11. Sitzung des Umwelt- und Verwaltungssenates 03.12.2014 ö Beschließend 7uvs/11/7/14

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Bauantrag, eingegangen am 13.10.2014, beantragt die NESKA Bauträger GmbH Aschaffenburg die Genehmigung zum Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten und Tiefgarage auf dem Baugrundstück Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 in Aschaffenburg.

Bei dem Bauvorhaben handelt es sich um die Umsetzung des Bebauungsplans „Spessartgärten“ im Rahmen der Umwandlung der ehemaligen US-Wohnflächen. Der Bauherr plant den Bestandsbau abzubrechen und einen Neubau zu errichten, was im Bebauungsplan ausdrücklich vorgesehen ist. Auf dem insgesamt 2.060 m² großen Grundstück soll ein Mehrfamilienwohnhaus mit 27 Wohnungen mit 3 Geschossen und ausgebautem Dachgeschoss sowie 39 Grad Satteldach und eine Tiefgarage mit 17 Stellplätzen errichtet werden. Weiter werden 13 ebenerdige Stellplätze hergestellt.

Nach der planungsrechtlichen Stellungnahme vom 22.10.2014 liegt das Bauvorhaben im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4/6 „Südwestlich Medicusstraße“, der für das Baugrundstück die Gebietsart „allgemeines Wohngebiet“ festsetzt, so dass das Bauvorhaben seiner Art nach dort zulässig ist.

In bauordnungsrechtlicher Hinsicht ist das Bauvorhaben unter der Voraussetzung, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und –stellen beachtet werden genehmigungsfähig.

Unter den genannten Voraussetzungen wird dem Umwelt- und Verwaltungssenat die Zustimmung zur Erteilung der Baugenehmigung vorgeschlagen.

.Beschluss:

Der Erteilung der Baugenehmigung an die NESKA Bauträger GmbH, Aschaffenburg, zum Neubau eines Wohnhauses mit 27 Wohneinheiten mit Tiefgarage auf dem Baugrundstück, Teilfläche aus Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Lautenschlägerstraße 1-3 in Aschaffenburg entsprechend den bauaufsichtlich geprüften Plänen wird unter der Voraussetzung zugestimmt, dass die Auflagen und Bedingungen der nach Art. 65 BayBO zu beteiligenden Fachbehörden und
-stellen beachtet werden.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:51 Uhr