Datum: 12.01.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:05 Uhr bis 19:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/1/1/15 Schweigeminute
2pl/1/2/15 Hochwasserfreilegung des Entwässerungsgebietes Schellenmühle; Abschluss einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Haibach
3pl/1/3/15 Gebäudehüllensanierung Rathaus; - Bau- und Finanzierungsbeschluss
4pl/1/4/15 Erhöhung der Beteiligung an der FrankfurtRheinMain GmbH - International Marketing of the Region
5pl/1/5/15 Bemerkung Dr. Löwer

zum Seitenanfang

1. / pl/1/1/15. Schweigeminute

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.01.2015 ö Beschließend 1pl/1/1/15

.Beschluss:

Zu Beginn der Sitzung erheben sich alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer von ihren Plätzen und gedenken der Opfer der Terroranschläge in Paris. Anschließend verliest Oberbürgerbürgermeister Herzog die gemeinsame Erklärung des Aschaffenburger Stadtrates (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / pl/1/2/15. Hochwasserfreilegung des Entwässerungsgebietes Schellenmühle; Abschluss einer Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Haibach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.01.2015 ö Beschließend 2pl/1/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Röderbach wird im Bereich des Entwässerungsgebietes Schellenmühle auf Aschaffenburger Gemarkung zum Zwecke der Hochwasserfreilegung verlegt und ausgebaut. Die Stadt Aschaffenburg ist Baulastträger für dieses Gewässer. Die Gesamtkosten sind vom beauftragten Ingenieurbüro mit ca. 950.000 € berechnet (Baukosten 810.000 €, Nebenkosten 140.000 €).

In Verhandlungen mit der Gemeinde Haibach, die den Röderbach als Vorfluter für die Abwasserbeseitigung nutzt, konnte erreicht werden, dass sich die Gemeinde an den Kosten dieser Maßnahme beteiligt. Die Planung ist mit der Gemeinde Haibach abgestimmt. Der Gemeinderat hat dem Abschluss der beiliegenden Vereinbarung bereits zugestimmt.

Zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung ist der Abschluss der Bau- und Finanzierungsvereinbarung mit der Gemeinde Haibach erforderlich. Die vorliegende Vereinbarung sieht vor, dass die Gemeinde Haibach sich an den Baukosten mit einem Drittel, höchstens jedoch 270.000 €, an den Baukosten beteiligt.
Der Stadtrat wird gebeten, dem Abschluss der Vereinbarung zuzustimmen.

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat stimmt dem Abschluss der Bau- und Finanzierungsvereinbarung laut Anlage 2 mit der Gemeinde Haibach über die Hochwasserfreilegung des Entwässerungsgebietes Schellenmühle zu.
2.        Die Zustimmung steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Gesamtbaumaßnahme (Planung- und Kostenberechnung) durch den Planungs- und Verkehrssenat.
3.        Dem Planungs- und Verkehrssenat ist in diesem Zusammenhang eine Stellungnahme des Wasserwirtschaftsamtes vorzulegen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 42, Dagegen: 1

zum Seitenanfang

3. / pl/1/3/15. Gebäudehüllensanierung Rathaus; - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.01.2015 ö Beschließend 3pl/1/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Für die Modernisierung des Rathauses und Sitzungssaalgebäudes wurde am 24.11.2008 im Plenum der Bau – und Finanzierungsbeschluss mit einer Kostenschätzung in Höhe von
14.9 Mio. € gefasst.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die Kostenberechnung und einen Bauzeitenplan zu erstellen, sowie den Bauantrag einzureichen. Hierzu wurde das Architekturbüro Haase, Karlstadt, gemäß Stadtratsbeschluss vom 24.08.2009 (Feriensenat) beauftragt.

Im Juli 2011 wurden der Bauantrag eingereicht und die Gesamtkosten mit 18.9 Mio. € ermittelt.
Nach Vorlage der Baugenehmigung wurde die abschnittsweise Sanierung untersucht.
Um finanzierbare Abschnitte bilden zu können, wurde zunächst die Gebäudehülle (Dach, Fassade, Fenster, Lichtkuppel) vorgezogen. Dabei wurde insbesondere die Dringlichkeit (Feuchteschäden, Undichte, Sicherheit etc.), sowie die Sanierung im laufenden Betrieb berücksichtigt.
Die daraus abgeleitete Bauabschnittsbildung sichert förderfähige Maßnahmen vorrangig für den Bereich der Denkmalpflege.
Daraufhin wurde für den 1. Sanierungsabschnitt der Gebäudehülle ein VOF – Verfahren für die Architektenleistungen durchgeführt (Plenum 10.03.2014). Das Architekturbüro Bernhardt + Partner, Darmstadt, erhielt den Zuschlag aus dem VOF-Verfahren und wurde gemäß Stadtratsbeschluss (Plenum 30.06.2014)  mit der Gebäudehüllensanierung Rathaus beauftragt.

Die aktuelle Kostenberechnung des Architekturbüros Bernhardt + Partner für die Gebäudehüllensanierung schließt mit 6.5 Mio. € brutto ab und gliedert sich in 5 Bauabschnitte.

Folgende Jahresplanung ist vorgesehen:
                                       
Jahr            Bauabschnitte                Maßnahme                        Kosten                Haushaltsansatz

2014                Planung                                                            700.000 €
2015        1.        Dachsanierung Gebäudeteil B (Flachbau)           285.000 €           100.000 € + Reste
2016        2.        Fassadensanierung Gebäudeteil B                1.540.000 €        1.500.000 €
2016/17        3.        Dachsanierung Gebäude A (Hochhaus)                1.075.000 €                            +1.0 VE
2017        4.        Sanierung Innenhof + Lichtkuppel (Hochhaus)        1.085.000 €        2.000.000 €
2017/18        5.        Fassadensanierung Gebäude A (Hochhaus)        2.515.000 €        2.200.000 €
                            6.500.000 €        6.500.000 €


Für die Gebäudehüllensanierung können Fördermittel aus der Denkmalpflege beantragt werden. Förderbewilligungen für die Gesamtmaßnahme Generalsanierung Rathaus lagen 2006 von der bayerischen Landesstiftung (Pauschal) und vom Entschädigungsfond (Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege) vor. Diese Bewilligungen wurden zwischenzeitlich zurückgezogen und müssen für den 1. Sanierungsabschnitt der Gebäudehülle neu beantragt werden.
Weitere Zuschüsse sind bei der Städtebauförderung  und bei energetischen Förderstellen anzufragen und können erst nach Antragsstellung beziffert werden.

Mit dem 1. Bauabschnitt der Gebäudehüllensanierung sollen dringend Bauschäden und Undichtigkeiten behoben, Energieverbrauch und Energiekosten reduziert, Sonnenschutz und Arbeitsplatzbedingungen verbessert und das Rathaus als Baudenkmal saniert und gesichert werden. Mit der Umsetzung der Maßnahme soll 2015 begonnen werden.

.Beschluss:

1. Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 12.01.2015 ((Toilettensanierung im Rathaus) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3). Oberbürgermeister Herzog erklärt, dass dieser Antrag erst im Rahmen der Haushaltsberatungen 2015 behandelt werden wird.

2. Der Stadtrat nimmt die Planung und Kostenberechnung des Architekturbüros Bernhardt + Partner für die Gebäudehüllensanierung Rathaus zustimmend zur Kenntnis. Die Maßnahme wird in 5 Bauabschnitten durchgeführt nach Vorgabe des Bauzeiten- und Finanzierungsplanes.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 43, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / pl/1/4/15. Erhöhung der Beteiligung an der FrankfurtRheinMain GmbH - International Marketing of the Region

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.01.2015 ö Beschließend 4pl/1/4/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 3 d. ö. S. "Erhöhung der Beteiligung an der FrankfurtRheinMain GmbH - International Marketing of the Region" aufgrund des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 08.01.2015 (Anlage 4) abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / pl/1/5/15. Bemerkung Dr. Löwer

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 1. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 12.01.2015 ö Beschließend 5pl/1/5/15

.Beschluss:

Am Ende der öffentlichen Sitzung beantragt Stadtrat Dr. Löwer, dass in der gemeinsamen Erklärung des Stadtrates zu den Terroranschlägen in Paris (Anlage 1), auch erwähnt wird, dass dort ein Anschlag auf einen jüdischen Supermarkt verübt worden war. Oberbürgermeister Herzog sagt zu, dass dies so berücksichtigt wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:57 Uhr