Datum: 13.01.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:35 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/1/1/15 Südlicher Bessenbacher Weg; - Parkregelung
2pvs/1/2/15 Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben; - Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014
3pvs/1/3/15 Neubau Ortsverbindungsstraße Grünmorsbach - Dörrmorsbach; - Bericht durch die Gemeinde Haibach
4pvs/1/4/15 Erweiterung und Generalsanierung Kronberg-Gymnasium; Raumkonzept: Vorstellung der Lerncluster im 1. Bauabschnitt
5pvs/1/5/15 Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss
6pvs/1/6/15 Wohnstift St. Elisabeth; - Besucherstellplätze / Entwidmung öffentlicher Stellplätze
7pvs/1/7/15 Anordnung der Ersatzpflanzung von Bäumen auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Brombeergraben"; Sachstandsbericht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.10.2014, Az. BVerwG 4 C 30.13, zum Auftrag des Planungs- und Verkehrssenates an die Verwaltung vom 08.04.2008
8pvs/1/8/15 Verkehrsführung "Langer Weg" in Gailbach; - Bericht

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1. / pvs/1/1/15. Südlicher Bessenbacher Weg; - Parkregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Beschließend 1pvs/1/1/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 4 d. ö. S. "Südlicher Bessenbacher Weg
- Parkregelung" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pvs/1/2/15. Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben; - Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Vorberatend 2pvs/1/2/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 8 d. ö. S. "Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben - Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014" aufgrund der A nträge der CSU- und SPD-Stadtratsfraktion vom 08.01.2015 nicht behandelt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / pvs/1/3/15. Neubau Ortsverbindungsstraße Grünmorsbach - Dörrmorsbach; - Bericht durch die Gemeinde Haibach

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Beschließend 3pvs/1/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gemeinde Haibach hat im Juli 2014 der Stadt Aschaffenburg die Planungen zur Erneuerung der Gemeindeverbindungsstraße zwischen Grünmorsbach und Dörrmorsbach vorgelegt. Der Ausbau soll auf bestehender Trasse, allerdings unter Optimierung der Trassierung, erfolgen. Es ist vorgesehen zwei Bauabschnitte zu bilden: Bauabschnitt 1 von der Einmündung des Pfaffengrundwegs bis Dörrmorsbach, Bauabschnitt 2 von der Ortslage Grünmorsbach bis zur Einmündung Pfaffengrundweg.
Weitere Informationen zum Projekt werden Vertreter der Gemeinde Haibach, voraussichtlich Bürgermeister Zenglein, in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenats geben.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Gemeinde Haibach zur Erneuerung der Ortsverbindungsstraße zwischen Grünmorsbach und Dörrmorsbach wird zur Kenntnis genommen. Es wird eine Bauzeit von ungefähr drei Jahren erwartet.

2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass während des 1. Bauabschnitts für die ungefähre Dauer eines halben Jahres eine Vollsperrung der Ortsverbindungsstraße aus bautechnischen Gründen erfolgen muss. Im 2. Bauabschnitt wird dagegen eine Teilsperrung der Ortsverbindungsstraße angestrebt. Ebenso wird zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinde Haibach einen von der neuen Ortsverbindungsstraße losgelösten Radweg bauen möchte.

3. Der Planungs- und Verkehrssenat erklärt, dass er gegen die Planungen der Gemeinde Haibach nichts Grundsätzliches einzuwenden hat. Allerdings ist der Planungs- und Verkehrssenat der Auffassung, dass sich die Verkehrsbelastung im Zeitraum der Bauarbeiten für den Stadtteil Gailbach in Grenzen halten muss.

4. Die Verwaltungen der Stadt Aschaffenburg als auch der Gemeinde Haibach werden daher beauftragt, nach akzeptablen Lösungen (z. B. Einrichtung eines Zeitfensters für ein Lkw-Durchfahrtsverbot) für den Durchgangsverkehr in Gailbach zu suchen und umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / pvs/1/4/15. Erweiterung und Generalsanierung Kronberg-Gymnasium; Raumkonzept: Vorstellung der Lerncluster im 1. Bauabschnitt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Beschließend 4pvs/1/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2014 für die Erweiterung des Kronberg Gymnasium (1.Bauabschnitt) den Bau- und Finanzierungsbeschluss über 3.247.099,84 € gefasst.  Der Spatenstich für den Anbau fand im Rahmen des Bayerischen Abends am 22.07.2014 statt. Die Rohbauarbeiten wurden planmäßig bis zu den Weihnachtsferien fertiggestellt. Im Januar beginnen die Installationen termingerecht. Für den weiteren Innenausbau ist der heutige Beschluss maßgebend:

CLUSTER
Nach einer Exkursion von mehreren Stadträten, Schulleitern und Verwaltung an das Humanistische Gymnasium in Oettingen, haben sich Schulleitung und Lehrerkollegium für eine inhaltliche Neuausrichtung entschieden. Ähnlich wie im Oettinger Gymnasium soll in Zukunft der Unterricht der Unter- und Mittelstufe nicht mehr in einer klassischen Flurschule, sondern in offenen Lernlandschaften oder sogenannten Jahrgangs-Clustern stattfinden. Dabei werden mehrere Räume zusammengefasst, der Flurbereich wird aufgelöst und ein zentraler Marktplatz steht für alle Schüler des Clusters zur Verfügung. Sichtfenster in den Innenwänden schaffen eine Blickbeziehung in die angrenzenden Räume. Der Unterricht ist nicht mehr starr auf ein Klassenzimmer fixiert, es kann mehr fächerübergreifend unterrichtet werden. Die Lehrer eines Clusters bilden ein Team.
Die Stadt München hat in einem Beschluss die Clusterlösung als Grundlage für alle zukünftigen Schul-Neuplanungen und Generalsanierungen gefasst. Die Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg von 2013 sehen in den Lernclustern eine besonders geeignete Organisationsform für die veränderten Ausgangsbedingungen (Ganztagsbetreuung, Inklusion, moderne Unterrichtsmethoden) im Schulbau. Aktuell umgesetzt werden die Leitlinien beim Um- und Neubau der Hessenwaldschule in Weiterstadt.  Die renommierte Montag Stiftung Urbane Räume AG aus Bonn favoritisieren die Lerncluster da die herkömmlichen Klassenzimmer den heutigen, vielfältigen Lern- und Unterrichtsformen nicht mehr genügen.
Die Regierung von Unterfranken hat im Vorfeld einer geplanten Clusterlösung am Kronberg Gymnasium zugestimmt, die Förderung nach Art. 10 FAG wurde zugesagt. Das Kronberg Gymnasium könnte ein Pilotprojekt in ganz Unterfranken werden. Im 1.Bauabschnitt ist die Planungsänderung weitgehend kostenneutral. Die Umbaukosten im bestehenden Gebäude werden im Rahmen der weiteren Planung ermittelt.
Das Architekturbüro Ritter+Bauer, Aschaffenburg hat in Absprache mit der Schule und dem Planungsteam im Neubau ein Lerncluster integriert. Die detaillierte Planung wird in der Sitzung vorgestellt. An der Schule hat sich ein eigener Arbeitskreis zum Thema Cluster gebildet, der ebenso in die Planung miteinbezogen ist.

.Beschluss:

Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt das Lerncluster im 1. Bauabschnitt zustimmend zur Kenntnis. Der Erweiterungsbau wird mit einem Lerncluster ausgestattet.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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5. / pvs/1/5/15. Aufstellung eines Bebauungsplanes der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB für das Gebiet "Nordöstlich Beckerstraße" (Nr. 3/26) im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. 6055, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. 6055/6, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße - Bericht über die öffentliche Auslegung - Bericht über die Beteiligung der Behörden - Satzungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Vorberatend 5pvs/1/5/15
Stadtrat (Plenum) 2. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 26.01.2015 ö Beschließend 1pl/2/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zu 1:        Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden

Während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanentwurfs im Zeitraum vom 01.09.2014 bis 06.10.2014 und der (erneuten) Behördenbeteiligung wurden in insgesamt neun schriftlichen Stellungnahmen Anregungen und Hinweise zum Bebauungsplanentwurf vorgebracht. Von diesen neun Stellungnahmen stammen drei Stellungnahmen aus der Bürgerschaft (davon eine Stellungnahme von Bürgerinnen und Bürgern, eine von einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts und eine von einer GmbH). Von vier Behörden bzw. Trägern öffentlicher Belange wurden schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen abgegeben, zwei weitere schriftliche Stellungnahmen mit Anregungen und Hinweisen stammen von städtischen Dienststellen aus dem eigenen Wirkungskreis (ohne TöB-Funktion).

Die vorgebrachten Anregungen und Hinweise werden im Bericht der Verwaltung vom 22.12.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden (siehe Anlagen) aufgeführt und im zugehörigen Textteil unter den laufenden Nummern 1.2.1 bis 1.2.3 sowie 2.2.1 bis 2.2.4 und 3.1.1 bis 3.1.2 behandelt, erörtert und abgewogen.
Wie aus diesem Bericht hervorgeht, wurden in drei Schreiben von privater Seite Anregungen und Bedenken oder Hinweise vorgebracht. Die Anregungen eines unmittelbar vom Bebauungsplan betroffenen Grundstückseigentümers können Berücksichtigung finden; die in zwei Schreiben von Bürgerinnen und Bürgern gegebenen Bedenken, Anregungen und Hinweise werden zur Kenntnis genommen, können allerdings nicht berücksichtigt werden.
Weiterhin sind während der öffentlichen Auslegung Stellungnahmen mit Anregungen, Bedenken und Hinweisen zur Planung von vier Trägern öffentlicher Belange und von zwei städtischen Dienststellen eingegangen. Diese wurden zur Kenntnis genommen. Sie können, ohne dabei die Grundzüge der Planung zu berühren, in Plan und Begründung weitestgehend berücksichtigt werden.


Zu 2:        Satzungsbeschluss

Aus dem Ergebnis der Abwägung der Bedenken, Anregungen und Hinweise aus den eingegangenen Stellungnahmen ergibt sich kein Erfordernis für grundlegende Änderungen oder Ergänzungen des öffentlich ausgelegten Bebauungsplanentwurfs vom 30.06.2014. Grundzüge der Planung werden durch vorzunehmende Planänderungen, -korrekturen und -ergänzungen nicht berührt, eine erneute öffentliche Auslegung ist nicht erforderlich.

Der geringfügig geänderte und ergänzte Bebauungsplan vom 22.12.2014 kann als Satzung beschlossen werden.
Zum Zwecke des Satzungsbeschlusses werden der Bebauungsplanentwurf vom 30.06.2014 und der Begründungsentwurf gleichen Datums um die geringfügigen Planänderungen gemäß Abwägungsergebnis ergänzt und endredaktionell bearbeitet. In den aktualisierten Bebauungsplan vom 22.12.2014 und in die aktualisierte Begründung gleichen Datums sind folgende geringfügige Änderungen sowie redaktionelle Ergänzungen und Korrekturen eingearbeitet:

In der Planzeichnung, den Festsetzungen und den Hinweisen im Bebauungsplan:

- Redaktionelle Korrektur durch Streichung des in der Legende verwendeten Planzeichens „o: offene Bauweise“ und Ersatz durch das Planzeichen „a: abweichende Bauweise“, wie dies bereits im Plan und in den textlichen Festsetzungen enthalten war.
- Löschung der Zweckbestimmung Tiefgarage in den Baugebieten WA2 und WA3
- Ergänzung der Nummer des Flurstückes xxx (Transformatorenstation)
- Einfügen des Planzeichens „Maßangaben (in Meter)“ unter „Sonstige Planzeichen“
- Aufbringen eines copyright-Vermerks zur Verwendung des Katasters
- Ersatz der Worte „Im Baufeld WA1“ durch die Worte „Im gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplanes“ in der Festsetzung I.2, weil die abweichende Bauweise im gesamten Plangebiet gelten soll. Diese textliche Klarstellung stellt lediglich eine Präzisierung der zulässigen Ausmaße des Baukörpers dar, die bereits nach den Festsetzungen des ausgelegten Planes schon möglich gewesen wären.
- Ersatz des Verweises auf die Festsetzung I.5.2 durch einen Verweis auf die Festsetzung I.6.2
- Ergänzungen unter „Hinweise durch Text“ mit den Überschriften „Sicherstellung einer geordneten Grundstücksentwässerung“, „Artenschutz“ und „Baumfällungen“
- Sonstige einzelne Korrekturen von Schreib-, Grammatik- und Bezeichnungsfehlern sowie textliche Präzisierungen

In der Begründung zum Bebauungsplan:

- Einfügung des Punktes „11. Abwägung“
- sonstige Korrekturen, Präzisierungen und Ergänzungen inhaltlicher Erläuterungen

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung vom 22.12.2014 über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB zur Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ im Bereich zwischen der südlichen Hälfte des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, nördlicher Grenze des Grundstücks Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Aschaffenburg, Gentilstraße, Beckerstraße und Hartmannstraße (Nr. 03/26) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Die eingegangenen Stellungnahmen werden gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden behandelt und abgewogen (siehe Anlage).

Mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Bedenken, Anregungen und Hinweisen wird wie folgt umgegangen (laufende Nummerierung gemäß Bericht über das Ergebnis der öffentlichen Auslegung und der Beteiligung der Behörden):

1.2.1        Der Anregung der Einwender 1 wird gefolgt.
1.2.2        Den Anregungen der Einwender 2 wird nicht gefolgt, sie werden zur Kenntnis genommen.
1.2.3        Den Bedenken und Anregungen der Einwender 3 wird nicht gefolgt; ihre Hinweise werden zur Kenntnis genommen.

2.2.1        Den Anregungen des Vermessungsamtes Aschaffenburg wird gefolgt. Seine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.2        Die Anregungen des Wasserwirtschaftsamtes Aschaffenburg werden berücksichtigt, seine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
2.2.3        Den Anregungen des Amtes für Umwelt- und Verbraucherschutz / Untere Naturschutzbehörde wird gefolgt.
2.2.4        Die Anregungen und Bedenken des Tiefbauamtes werden weitestgehend berücksichtigt, seine Hinweise werden zur Kenntnis genommen.
3.1.1        Die Hinweise des Amtes für Brand- und Katastrophenschutz werden zur Kenntnis genommen.
3.1.2        Dem Hinweis der Stadtkämmerei wird gefolgt.

2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt aufgrund § 2 Abs. 1 Satz 1, § 9, § 10 und § 13a des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung, Art. 81 Abs. 2 der Bayerischen Bauord nung - BayBO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.08.2007 (GVBl. S. 588, BayRS 2132-1-I) in der derzeit geltenden Fassung und Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung den Bebauungsplan der Innenentwicklung für das Gebiet „Nordöstlich Beckerstraße“ (Nr. 03/26) vom 22.12.2014 als Satzung und billigt hierzu die Begründung gleichen Datums.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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6. / pvs/1/6/15. Wohnstift St. Elisabeth; - Besucherstellplätze / Entwidmung öffentlicher Stellplätze

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Beschließend 6pvs/1/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Wohnstift St. Elisabeth zählt zu den bedeutsamsten und größten Altenpflegeinrichtungen in der Stadt Aschaffenburg. Das Wohnstift hat aktuell 170 Betten. 2015 ist ein Ausbau der Einrichtung ausschließlich zur Qualitätserhöhung (Umwandlung von Zweitbettzimmer in Einbettzimmer) geplant. Die Zahl der Mitarbeiter, die zeitgleich zur Pflege und Verwaltung anwesend sind, beträgt zwischen 50-60 Personen.
Die Einrichtung selbst verfügt über 22 Stellplätze. Mitarbeiter und Besucher sind daher auch darauf angewiesen Stellplätze im öffentlichen Straßenraum in Anspruch zu nehmen.

Im Zuge der Einführung der Bewohnerparkregelung für das Herz-Jesu-Viertel 2008 wurden daher unbewirtschaftete Stellplätze, insbesondere entlang des Hohenzollernrings, der Deschstraße und der Saarstraße, eingerichtet. Mit der Fertigstellung der Ringstraße und der neuen Verkehrsfunktion des Hohenzollernrings als Anliegerstraße, konnten 2014 weitere 25 Stellplätze stadtseitig sowie 11 zusätzliche Senkrechtparker entlang des Bahngrabens gegenüber des Haupteingangs des Wohnstifts, geschaffen werden.
Das Parkplatzangebot im Hohenzollernring beträgt insgesamt 136 Stellplätze, davon sind 31 Parkplätze in der Zeit von 17 bis 7 Uhr und 27 Parkplätze über 24 Stunden für Bewohner reserviert. Aufgrund der Innenstadtrandlage des Gebietes und weiteren umliegenden Einrichtungen, wie z.B. der Agentur für Arbeit, besteht eine große Parkraumnachfrage.

Der Leiter des Wohnstift St. Elisabeth hat mit ihrem Schreiben vom 07.08.2014 beantragt, die 11 neu geschaffenen Stellplätze am Hohenzollernring, gegenüber des Haupteingangs des Wohnstifts, ausschließlich für Besucher und Mitarbeiter zur Verfügung zu stellen und hierfür eine Entwidmung der öffentliche Parkfläche vorzunehmen. Die Argumentation des Wohnstiftes zur Entwidmung der öffentlichen Stellplätze kann seitens der Verwaltung nachvollzogen werden.

.Beschluss:

Der Änderung der Parkregelung für 11 Stellplätze am Hohenzollernring für die Nutzung des Senioren-Wohnstiftes St. Elisabeth wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0

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7. / pvs/1/7/15. Anordnung der Ersatzpflanzung von Bäumen auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes "Brombeergraben"; Sachstandsbericht nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes vom 08.10.2014, Az. BVerwG 4 C 30.13, zum Auftrag des Planungs- und Verkehrssenates an die Verwaltung vom 08.04.2008

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Beschließend 7pvs/1/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf einem Baugrundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Brombeergraben“ in Aschaffenburg-Obernau wurden am 26.01.2008 entgegen der Festsetzung im Bebauungsplan „zu erhaltende Bäume“ mehrere Bäume gefällt. Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 08.04.2008, SPNr. PVS/4/6/08 wurde die Verwaltung beauftragt, eine Ersatzpflanzung anzuordnen.

Da die Rechtslage mangels Literaturquellen und Rechtsprechung sehr unklar war, hat die Verwaltung zunächst nach Art. 7 des Bayerischen Landesstraf- und Verordnungsgesetzes später nach Art. 54 der BayBO an den Auftraggeber der Fällaktion angeordnet, für 5 gefällte und nach dem Bebauungsplan zu erhaltende Bäume eine Ersatzpflanzung mit einer Entwicklungspflege von 3 Jahren vorzunehmen. Unter diesen 5 gefällten Bäumen war auch eine ca. 70 Jahre alte solitär stehende Eiche.

Das Verwaltungsgericht Würzburg hat mit Urteil vom 24.11.2009, Az. W 4 K 08.1704 die Klage gegen die baurechtliche Anordnung abgewiesen. Gegen dieses Urteil legte der Kläger Berufung ein.

Der 9. Senat des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes hat mit Urteil vom 23.04.2013, Az. 9 B 12.1584 festgestellt, dass
1.        eine auf § 9 Abs. 1 Nr. 25b BauGB beruhende Festsetzung im Bebauungsplan, dass Bäume, Sträucher und sonstige Bepflanzungen zu erhalten sind, nach deren endgültiger Beseitigung nicht mehr mit Mitteln der Bauaufsicht eine Ersatzpflanzung durchgesetzt werden kann und
2.        eine Ersatzpflanzung ohne entsprechendes Wiederanpflanzungsgebot im Bebauungsplan weder allein aufgrund von Art. 54, noch nach Art. 7 LStVG angeordnet werden kann.
Gegen diese Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes legte die Stadt Aschaffenburg Revision zum Bundesverwaltungsgericht ein.

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 06.10.2014, Az. BVerwG 4 C 30.13 das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 23.04.2013 aufgehoben. Im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts wird ausgeführt, dass zu den Pflichten, die sich aus einer auf § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b BauGB gestützten Erhaltungsfestsetzung ergeben, im Falle des Verlustes des geschützten Grüns auch Ersatzpflanzungen gehören können. Weiter umfasse diese Bestimmung als Annex zu den Erhaltungsbindungen auch zeitlich befristete für den Erfolg der Pflanzung notwendige Maßnahmen der Fertigstellungs- und Entwicklungspflege.

Der 4. Senat des Bundesverwaltungsgerichtes hat allerdings das Verfahren nach § 144 Abs. 3 VwGO zur erneuten Verhandlung und Entscheidung durch den Verwaltungsgerichtshof zurück verwiesen, da Art und Umfang des angeordneten Ersatzes jedenfalls in einem angemessenen Verhältnis zur städtebaulichen Funktion des Grün stehen, insbesondere unzumutbare Belastungen des Pflichtigen vermieden werden müssen und es hierzu einer fachlich nachvollziehbaren und auf forstwirtschaftlich botanischen Erfahrungssätze gestützten Einschätzung bedarf. Diese Prüfung ob die Stadt Aschaffenburg diese Grundsätze bei Erlass des Bescheides beachtet hat, sei ebenso, wie die Auslegung des Bebauungsplanes, dem Verwaltungsgerichtshof vorbehalten.

Im Ergebnis eröffnet dieses Grundsatzurteil zu § 9 Abs. 1 Nr. 25 Buchstabe b des BauGB – Erhaltungsfestsetzungen für Pflanzen – die Möglichkeit, im Falle des Verlustes von Bäumen und anderen Pflanzen, die im Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzt sind, mit bauordnungsrechtlicher Anordnung eine Ersatzpflanzung von Bäumen und Sträuchern zu verlangen. Selbst wenn sich der Bescheid der Stadt Aschaffenburg aus dem Jahre 2008 in Detailfragen im Nachhinein nicht als durchsetzbar erweisen würde, ermöglicht diese Entscheidung, jederzeit eine neue nachgebesserte Anordnung zu erlassen.

Um Kenntnisnahme des Berichtes zum Auftrag des Planungs- und Verkehrssenates vom 08.04.2008 wird gebeten.

.Beschluss:

Der Sachstandsbericht zum Auftrag des Planungs- und Verkehrssenates vom 08.04.2008 nach Erlass des Urteils des Bundesverwaltungsgerichtes, Az. BVerwG 4 C 30.13, vom 08.10.2014 (Anlage 2) mit der Bestätigung der Möglichkeit, Ersatzpflanzungen für in einem Bebauungsplan als zu erhalten festgesetzte Bäume bauordnungsrechtlich anordnen zu können, wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pvs/1/8/15. Verkehrsführung "Langer Weg" in Gailbach; - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 1. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 13.01.2015 ö Beschließend 8pvs/1/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Das Wohngebiet "Lange Sträucher" in Gailbach wird hauptsächlich durch den Straßenzug Pfaffengrundweg-Maihohle erschlossen (s. Bild 1). Die Zu- oder auch Abfahrt über die Straße „Langer Weg“ bietet für einen Teil der Anlieger aus den Straßen „Lange Sträucher“ sowie Glaserstraße eine kürzere Verbindung in das Wohngebiet und zur Aschaffenburger Straße, die auch in Anspruch genommen wird. Die Begründungen des Bebauungsplans 24/5 mit seiner Änderung vom 31.03.94 führen hierzu auf, dass die Erschließung des Wohngebiets über „Langer Weg“ nicht beabsichtigt war. Er sollte daher als Gehweg ausgebaut werden. Wörtlich ist der Begründung zu entnehmen: "Durch diese Festsetzung [als Fußweg] soll der Tendenz entgegengewirkt werden, die Straße „Langer Weg“ als Zufahrt zum Baugebiet zu nutzen. Hierbei würden sich im Bereich der Einmündung der Straße „Langer Weg“ in die Aschaffenburger Straße Sicherheitsmängel ergeben, da die Einmündung wegen des Höhenunterschieds für größere Verkehrsmengen nicht verkehrssicher ausgebaut werden kann."

Bild 1: Lageplan Wohngebiet "Lange Sträucher"

Die Straße „Langer Weg“ steigt von der Aschaffenburger Straße her sehr steil bis zu den „Langen Sträuchern“ an und bietet im Kurvenbereich nur wenig Übersicht auf evtl. Gegenverkehr. Der Weg ist mit 4 m zudem so eng, dass kein Begegnungsverkehr möglich ist.

Auf einem Ortstermin am 20.06.2014 beklagen sich Bewohner der Straße „Langer Weg“ zudem über die hohen Geschwindigkeiten, die innerhalb des verkehrsberuhigten Bereichs ab der „Kreuzung Lange Sträucher/Langer Weg“ in Richtung Aschaffenburger Straße gefahren werden.

Die Verwaltung hat mit der Beschlussvorlage am 23.09.2014 die Anordnung einer Einbahnstraße für die Straße „Langer Weg“ mit Fahrtrichtung bergauf zur Straße „Lange Sträucher“ vorgeschlagen, um die Zufahrt zum Wohngebiet weiter zu ermöglichen, zugleich aber das Verkehrsaufkommen in Richtung Aschaffenburger Straße zu minimieren. Das Einbiegen von der Straße „Langer Weg“ in die Aschaffenburger Straße ist bezogen auf die Verkehrssicherheit weitaus kritischer zu bewerten als das gegenläufige Abbiegen von der Aschaffenburger Straße in die Straße „Langer Weg“.

Die Einbahnstraße sollte jedoch nicht an der Aschaffenburger Straße beginnen, sondern erst ab dem Ende der unteren Bebauung. Damit bleibt den Anliegern des unteren Straßenabschnitts die Möglichkeit erhalten, die Straße „Langer Weg“ zur Aschaffenburger Straße hin in beiden Richtungen zu befahren. Das erspart Umwegfahrten durch das Wohngebiet. Die vorgeschlagene Regelung ist im Bild 2 dargestellt:

Bild 2: Vorgeschlagene Verkehrsführung am 23.09.2014

Das Stadtplanungsamt hat am 7.10.2014 die Bewohner des Gebiets zwischen der Aschaffenburger Straße und Pfaffengrundweg schriftlich über die geplante Einbahnstraße informiert und um Meinungsäußerungen bis zum 21.11.2014 gebeten.

In diesem Zeitraum erreichten das Stadtplanungsamt 20 Stellungnahmen sowie eine Unterschriftenliste mit 94 Einträgen, von denen sich 12 bereits zuvor per Telefon oder E-Mail geäußert hatten und 28 nicht in dem betroffenen Gebiet wohnen.

Die Inhalte der Äußerungen (Mehrfachnennungen) sind dem Bild 3 zu entnehmen. Darunter sind auch Aspekte zu finden, die nicht direkt mit der Verkehrsführung „Langer Weg“ zusammenhängen.

Inhalt
Anzahl der Äußerungen
Langer Weg im Zweirichtungsverkehr (wie Bestand)
66
Langer Weg als Einbahnstraße bergauf (Verwaltungsvorschlag)
5
Langer Weg als Einbahnstraße bergab
4
Spiegel an Engstelle Langer Weg
58
Langer Weg als "Anliegerstraße" beschildern
54
Grundstückseigentümer an der Engstelle soll seine Mauer und den Bewuchs beseitigen
3
Schwellen im Langen Weg
1
Keine Schwellen im Langen Weg
1
Maßnahmen gegen hohe Fahrgeschwindigkeiten Lange Sträucher
2
Maßnahmen gegen hohe Fahrgeschwindigkeiten Maihohle / Pfaffengrundweg
1
Bild 3: Auswertung der Meinungsäußerung zur Verkehrsführung „Langer Weg“

Die Vorschläge der Unterschriftenliste sind:

1.         Keine Einbahnstraße der Straße „Langer Weg“.
2.        Spiegel an der Engstelle der Straße „Langer Weg“.
3.        Beschilderung der Straße „Langer Weg“ mit einem Verbot für Kraftfahrzeuge, Zusatz Anlieger frei

Eine deutliche Mehrheit spricht sich gegen eine Einbahnstraße und für den Erhalt der Verkehrsführung wie im Bestand aus. Die Verwaltung sieht daher keinen Grund, die Verkehrsführung der Straße „Langer Weg“ zu ändern.

Ein Spiegel an der Engstelle „Langer Weg“ kann sicherlich dazu beitragen, entgegenkommenden Kfz-Verkehr früher zu erkennen. Grundsätzlich steht das Stadtplanungsamt dem Einsatz von Verkehrsspiegeln kritisch gegenüber, da hierdurch die Aufmerksamkeit auf eine kleine Spiegelfläche und nicht auf den umgebenen Verkehrsraum fokussiert wird. Zudem wird Fuß- und Radverkehr aufgrund der schmalen Silhouette in Spiegeln kaum erkannt – Fußgänger bei Dunkelheit gar nicht. Vielmehr sollten sich Fahrzeuge hier nur so schnell bewegen, wie es die Sicht auf den Verkehrsraum zulässt.

Die Anordnung eines Verbots für Kraftfahrzeuge mit dem Zusatz "Anlieger frei" lehnt die Verwaltung ab: In der Straße „Langer Weg“ besteht kein Durchgangsverkehr zwischen Aschaffenburger Straße und Maihohle. Die Anordnung eines solchen Verbots würde auch die Durchfahrt von der Aschaffenburger Straße zu den „Langen Sträuchern“ verbieten, da sich der Zusatz "Anlieger frei" nur auf die Straße „Langer Weg“ bezieht. In Anbetracht der Herkunft der Personen, die sich auf der Unterschriftenliste eingetragen haben, muss bezweifelt werden, dass dieses Ansinnen bei näherer verkehrsrechtlicher Durchleuchtung tatsächlich im Sinne eben dieser Personen ist.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Verwaltung über die Bürgerbeteiligung wird zur Kenntnis genommen.

2.        Einer Änderung der Verkehrsführung „Langer Weg“ wird nicht zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.04.2015 09:59 Uhr