Datum: 15.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadthallensenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 18:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1shs/1/1/15 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
2shs/1/2/15 Erlass eines Betrauungsaktes zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Eigenbetrieb "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"
3shs/1/3/15 Marketingbericht

zum Seitenanfang

1. / shs/1/1/15. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 15.04.2015 ö Beschließend 1shs/1/1/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 3pl/5/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2013 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
-        Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
-        Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich am 03.06.2014, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 06.10.2014 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.11.2014. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung des Stadthallensenates vom 01.07.2014 bereits ausführlich erläutert.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013.

.Beschluss:

I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2013 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung festgestellt.

a)        Bei einer Bilanzsumme von € 1.069.136,92 (Vorjahr: € 993.239,78) beträgt der Jahresverlust € 1.048.542,35 (Vorjahr: € 1.098.458,55).

b)        Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2012 in Höhe von insgesamt € 1.098.458,55, der auf das Wirtschaftsjahr 2013 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.

Der Verlust des Jahres 2013 in Höhe von € 1.048.542,35 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2014) vorgetragen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / shs/1/2/15. Erlass eines Betrauungsaktes zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Eigenbetrieb "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 15.04.2015 ö Vorberatend 2shs/1/2/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 2pl/5/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach geltendem Europarecht ist die Gewährung von Beihilfen von kommunaler Seite an Unternehmen grundsätzlich verboten (s. Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Für wirtschaftlich tätige Einrichtungen können alle von der öffentlichen Hand – unmittelbar und mittelbar – gewährten geldwerten Vorteile, hier namentlich finanzielle Zuwendungen der Stadt Aschaffenburg an die Kongress- und Touristikbetriebe, beihilfenrechtlich relevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts sein. Als solche sind sie nur unter bestimmten Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften zulässig und unterliegen grundsätzlich sowohl der Notifizierungspflicht, d. h. die Beihilfen sind vor der Gewährung der EU-Kommission anzumelden, als auch dem Durchführungsverbot, d. h. vor einer abschließenden Entscheidung der EU-Kommission darf eine Beihilfe nicht gewährt werden (s. Art. 108 Abs. 3 AEUV).

Mit dem im November 2005 erstmals von der EU-Kommission veröffentlichten „Monti-Paket“ und dem am 20. Dezember 2011 als Nachfolgeregelung verabschiedeten Reform-Paket für Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („Almunia-Paket“), insbesondere dem Freistellungsbeschluss 2012/21/EU, hat die EU-Kommission Kriterien festgelegt, aus denen sich ergibt, wann eine Beihilfe – ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) – als mit dem Europarecht zu vereinbarende Begünstigung und wann sie als anmeldungs- bzw. notifizierungspflichtig und von der EU-Kommission zu genehmigen gilt.

Nach dem Freistellungsbeschluss bedarf eine Ausgleichsleistung (Begünstigung) nicht der Anmeldung (Notifizierung) bei und der Genehmigung durch die EU-Kommission, wenn u.a.:

?        es sich um einen Ausgleich für eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV handelt;
?        das Unternehmen mit der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen – für einen Zeitraum von zunächst in der Regel maximal zehn Jahren – betraut wird;
?        der Betrauungsakt u.a. den genauen Gegenstand und die Dauer der Gemeinwohlaufgabe, das betraute Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet sowie die Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und der Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichsleistungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Rückforderung von Überkompensationszahlungen benennt und einen Verweis auf den Freistellungsbeschluss (2012/21/EU) enthält;
?        die Zuwendung in transparenter Art und Weise erfolgt und
?        die Dokumentation über die Erfüllung der Voraussetzungen auf Anforderung der EU-Kommission ausgehändigt werden kann.
Bedeutsam ist insbesondere, dass die Berechnung der Ausgleichsleistungen (Begünstigungen) nachvollziehbar sein muss und dass die Festlegungen im Vorhinein durch den Betrauungsakt in Verbindung mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan oder einem entsprechenden anderen Nachweis der Kongress- und Touristikbetriebe getroffen werden. Im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplans sind – soweit notwendig – in einer Trennungsrechnung alle Erlöse und Kosten aufzuführen, die zur Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich sind. Sonstige Tätigkeiten der Kongress- und Touristikbetriebe, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind (s. § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes), dürfen ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission nicht mit staatlichen (kommunalen) Mitteln gefördert werden. Durch die im jeweiligen Wirtschaftsplan ausgewiesenen Überschüsse oder Defizite werden die Vorgaben aus dem „Almunia-Paket“ zur Festlegung der Parameter im Vorhinein erfüllt. Die Verwendung der Mittel muss durch die Kongress- und Touristikbetriebe mit dem jeweiligen Jahresabschluss und ggf. einer entsprechenden Trennungsrechnung nachgewiesen werden.

Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt der Stadt Aschaffenburg betreffend die Kongress- und Touristikbetriebe, der auf einer Musterempfehlung der kommunalen Spitzenverbände, namentlich der Landkreistage Baden-Württemberg und Bayern basiert, erfüllt die Anforderungen des Europäischen Beihilfenrechts, insbesondere des „Almunia-Pakets“ der Europäischen Kommission. Er stellt für die Zukunft sicher, dass – sofern erforderlich – kommunale Ausgleichsleistungen (Begünstigungen) an die Kongress- und Touristikbetriebe ohne eine vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission geleistet werden dürfen. Damit kann die weitere Tätigkeit der Kongress- und Touristikbetriebe in Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht gewährleistet werden.

Der vorliegende Betrauungsakt wurde gemäß Art. 2 Abs. 2 des Freistellungsbeschlusses auf eine Laufzeit von zunächst grundsätzlich maximal zehn Jahren befristet. Danach kann ein erneuter Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg gefasst werden.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat empfiehlt dem Stadtrat zu beschließen, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ (nachfolgend „Kongress- und Touristikbetriebe“) fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht.

Die Stadt Aschaffenburg betraut die Kongress- und Touristikbetriebe durch den als Anlage 1 beigefügten Akt mit den dort beschriebenen förderfähigen „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes). In Abgrenzung hierzu werden auch die ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission nicht förderfähigen sonstigen Dienstleistungen ausdrücklich benannt (§ 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes).

Die Betrauung erfolgt für eine Dauer von grundsätzlich zunächst zehn Jahren. Sie ist den Kongress- und Touristikbetrieben bekannt zu machen. Die Betrauung kann durch erneuten Beschluss des Stadtrats jederzeit geändert oder widerrufen werden.

Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / shs/1/3/15. Marketingbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 15.04.2015 ö Beschließend 3shs/1/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Alle Aufgaben und Ziele des Bereichs Touristik der Kongress- und Touristikbetriebe dienen dazu, für die Stadt Aschaffenburg und für die Stadthalle am Schloss ein positives Image zu schaffen.
Planungsgrundlage und Erfolgsziel sind auf Grundlage der vorhandenen Infrastruktur und der bestehenden Angebote der Stadt Aschaffenburg die Steigerung der Tagungsgäste und der Übernachtungszahlen, sowohl im Freizeit- als auch im Geschäftstourismus.
Der Bereich Touristik
-        positioniert Aschaffenburg als attraktives Reiseziel für touristische Zielgruppen.
-        verstärkt und fördert die Positionierung Aschaffenburgs als Tagungs-, Kongress- und Geschäftsreisedestination.
-        stellt Aschaffenburg als Kulturstadt heraus.

Um diese Ziele zu erreichen, werden folgende Maßnahmen durchgeführt:
-        Präsentation markt- und zielgruppenspezifischer Angebote in nationalen und internationalen Quellmärkten
-        Zusammenarbeit mit der Tourismus- und Kongressbranche im Rahmen von Kooperationen
-        Bündelung der Aktivitäten von Tourismusanbietern
-        Beratung und Information der Tourismusanbieter aufgrund marktspezifischer Kenntnisse und Auswertungen
-        Ständige Überprüfung der eigenen Wettbewerbsfähigkeit im Markt
-        Bereitstellung eines an der Nachfrage orientierten Serviceangebotes, sowohl für die Tourismuswirtschaft, die Kongressbranche als auch für die „Endverbraucher“

Gleichwohl fallen in den Bereich Touristik die Bewirtschaftung infrastruktureller Anlagen, wie Anlegestelle Floßhafen, Reisemobilstellplatz, Gepäckschließfächer an der Tourist-Information, Sonnenuhr sowie die Abwicklung der Beleuchtung der Sehenswürdigkeiten Aschaffenburgs und die Weihnachtsbeleuchtung.

Dazu steht folgender Etat zur Verfügung:
ca. 150.000,-  Euro insgesamt, davon für Marketing-Kommunikation rund  60.000,- Euro

Personell ist der Bereich wie folgt strukturiert:
Marketing:    1 Vollzeit, 1 Auszubildender
Tourist Info:  4 Teilzeitkräfte, 1-2 Aushilfen

Touristisches Profil Aschaffenburgs:
       Alleinstellungsmerkmale Pompejanum, Park Schönbusch als ältester bayerischer Landschaftspark, in Zukunft Christian Schad-Museum
       Besonderheit Klima - „Den Süden erleben“ /„Bayerisches Nizza“
       eindrucksvolle Sehenswürdigkeiten, v.a. Schloss Johannisburg, Pompejanum Stiftskirche
       Beachtliche Kunstschätze: Cranach, Dürer, Kirchner, Schad
       „Grünes Band“ der acht historischen Parks und Gärten
       hervorragendes Führungsangebot
       vielfältiges, umfangreiches und anspruchsvolles Kulturprogramm – Stadttheater, Kabarett, Kleinkunstbühnen, Nightlife, Kulturtage, Bachtage etc.
       Traditionsfeste – Volksfest, Weihnachtsmarkt
       hohes und vielfältiges Gastronomie-Angebot; Kompaktes und zahlreiches Shoppingangebot in der Innenstadt
       Hervorragende Infrastruktur – Flughafen FRA, ICE, Autobahn, ÖPNV
       viele Parkmöglichkeiten im Innenstadtbereich für Pkws
       Main-Radweg
       Flussschifffahrten auf dem Main
       Spessart und Odenwald als Erholungsgebiete mit zahlreichen Wanderwegen und Naturlehrpfaden
       6 Tagungs- und  Veranstaltungslocations: Stadthalle, f.a.n. Frankenstolz arena , Martinushaus, Ridingersaal, Bachsaal, Stadttheater
       Zahlreiche Beherbergungsbetriebe, z.T. mit Tagungsmöglichkeiten, ca. 60% DEHOGA-klassifiziert im Bereich Komfort (3* u. 3*S)  und First Class (4*)
       Wirtschaftsstandort mit weltweit operierenden Firmen
       Nähe zur Frankfurt/Rhein-Main-Region
       Hochschulstandort

Im Jahr 2014 haben die Aschaffenburger Hotels im Stadtgebiet ein Kontingent von 879 Betten (2015: 849 Betten) für die Gäste bereitgehalten. 12 Betten stellen 2 Privatunterkünfte sowie 8 Apartments und Ferienwohnungen ergänzen das Angebot für Freizeit- und Geschäftsreisende

Stärken Aschaffenburgs
       Main-Radweg
       vielfältiges und teilweise ausgezeichnetes Kulturangebot (Museen, Theater, Galerien, Kinos etc.)
       Beachtliche Kunstschätze – Cranach, Grünewald, Kirchner, Schad
       über 1000 jährige Geschichte mit eindrucksvollen historischen Bauten und Sammlungen
       Visualisierung römischer Geschichte anhand des Alleinstellungsmerkmals „Pompejanum“
       8 zusammenhängende historische Parks- und Landschaftsgärten im Stadtgebiet
       eine der höchsten Kneipen- und Restaurantdichte, vielfach mit fränkisch-bayerisch-hessischem Lokalkolorit

       Flusskreuzfahrten und Ausflugsfahrten auf dem Main
       Tor zur Urlaubsregion Spessart
       hervorragende Verkehrsanbindung
       Bedeutender Wirtschaftsstandort Bayerischer Untermain
       direkter Kontakt zum Ballungsraum Frankfurt-Rhein-Main (Claim: Willkommen bei den Bayern in Rhein-Main)
       Shopping-Stadt des Jahres 2013

Chancen
       Der Tourismus und die Freizeitwirtschaft stellen nach wie vor einen Wachstumsmarkt dar.
       Die Nachfrage nach Kurzurlauben, Zweiturlauben, neigungsorientierten Tourismusformen steigt.
       Die Vielfalt des Angebotes in Aschaffenburg und die Kombinationsmöglichkeiten mit dem Spessart bieten noch bislang nicht restlos ausgeschöpftes Potential.
       Die ausländischen Märkte sind ein zusätzlicher Wachstumsmarkt im Tourismus und in Aschaffenburg bisher noch wenig erschlossen.
       Durch eine Konzentration der Kräfte und eine Verstärkung der Kooperation und Kommunikation können weitere Synergien genutzt werden.

Situationsanalyse:



Die Statistik des Bayerischen Landesamtes weist für das Jahr 2014 aus:
-            74.210 Gäste (4,6 % mehr Gästeankünfte als im Vorjahr)
-        141.050 Übernachtungen (8,4 % mehr Übernachtungen als im Vorjahr)

Damit wurde der zweithöchste Übernachtungswert in der Geschichte erreicht. Die Bettenauslastung ist mit 48,4 % sogar die höchste, zumindest der jüngeren Vergangenheit. Im Städtetourismus in Franken erreicht lediglich Würzburg einen höheren Wert bei weiter ansteigender Kapazität.


Vermarktungsziele

?        Anzahl der Übernachtungen dauerhaft auf 150.000 pro Jahr
?        Steigerung der Übernachtungsgäste und Erschließung von Nachfragepotenzial
?        Verbesserung der Kapazitätsauslastung an Wochenenden und belegungsschwachen Monaten
?        Verstärkung des Privatreiseverkehrs am Gesamtreisevolumen
?        Ausweitung der Kooperationen mit Reiseveranstaltern und Leistungsträgern der Reiseindustrie
?        Steigerung der Tagesbesucher
?        Steigerung der Tagesbusreisen
?        Zusammenarbeit und ggf. Cross-Selling mit weiteren Veranstaltungs-/Tagungsanbietern in Aschaffenburg: f.a.n und Martinushaus
?        Verbesserung der nationalen und internationalen Positionierung als Kultur- und Städtedestination
?        Belebung der Nachfrage auf dem innerdeutschen Markt durch Ausbau der Wochenendangebote
?        Weiterentwicklung der touristischen Angebote: Aschaffenburger Kulturkarte

Inwieweit die  Vermarktungsziele auch umsetzbar sind, hängt nicht nur von der Marktentwicklung und den äußeren Einflüssen ab. Entscheidend ist die lokale Infrastruktur und der Kooperationswille der lokalen Leistungsträger.

Aktionsplan


Trotz Internet, Apps und Co. sind Printmedien nach wie vor unverzichtbar. Ob auf Messen und Workshops, in der Tourist Information, im Hauptbahnhof, in den Museen oder in den Hotels – Informationen in gedruckter Form sind nicht wegzudenken. Für die verschiedenen Zielgruppen und Bedürfnisse sind daher unterschiedliche Broschüren erforderlich.
Ebenso wie Printmedien wurden die Messen vor einigen Jahren als Auslaufmodelle gesehen. Aber Internet und Apps geben zwar unendlich viele Informationen, ersetzen aber nicht die persönliche Ansprache, die individuelle Beratung, die viele Menschen nach wie vor in Reisebüros und Tourist Informationen und eben auch auf Messen suchen. Die Messeergebnisse im In- und Ausland haben für 2014 eine deutlich gestiegene Zahl an Messebesucher aufgezeigt.
Ein wichtiger Bestandteil der Presse- und Öffentlichkeitsarbeit stellen Presse- und Studienreisen dar. Durch eigenen Reiseerfahrungen und Eindrücke gewinnen bzw. vertiefen die Teilnehmer – Journalisten und Reisefachleute – persönliche Eindrücke von Aschaffenburg und der Region und tragen so erheblich zur positiven Imagebildung im In- und Ausland bei. Die touristischen Partner - DZT, ByTM, Tourismusverband Franken und Tourismus+Congress GmbH Frankfurt - organisieren jährlich Presse- und Studienreisen.
Die Tourist Information Aschaffenburg arbeitet seit einigen Jahren mit dem Zimmerreservierungssystem Webres. Nicht alle Betriebe nehmen daran teil. Die Anzahl der über die Tourist Information über das Reservierungssystem gebuchten Zimmer ist demnach sehr niedrig. In der Praxis zeigt sich, dass die meisten Gäste ihre Zimmer bereits im Voraus buchen. Die Marktforschung zeigt, dass heutzutage die Buchung der Zimmer i.d.R. über Reservierungssysteme wie trivago.de, hrs.de, booking.com etc. erfolgt. Sie versprechen dem Kunden den günstigsten Preis und die bequemste Buchung. Außerdem geben sie ihm durch die Kundenbewertungen Hilfe bei der Auswahl. Deshalb wird die Tourist-Information eine Kooperation mit booking.com eingehen. Dadurch werden künftig alle Aschaffenburger Hotels buchbar.
Die Tourist Information vermittelt jährlich rund 1.300 Führungen von Gruppen an die Gästeführer und -führerinnen des Führungsnetzes Aschaffenburg. Der personelle Aufwand ist enorm, gehen der Buchung einer Führung i.d.R. langwierige Beratungen voraus.
In 2014 findet der Relaunch des Internet-Portals und seiner Seiten in Kooperation mit dem Förderverein Stadtmarketing statt. Attraktive Informationsportale zu den einzelnen Bereichen mit einem überschaubaren klaren Inhalt und einer deutlich fokussierten Bildersprache stehen im Vordergrund des Konzeptes.

.Beschluss:

I. Der Stadthallensenat nimmt den mündlichen Bericht zur Kenntnis.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.04.2016 09:01 Uhr