Datum: 10.02.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 16:31 Uhr bis 19:20 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/2/1/15. Verlegung des Röderbaches und Umbau eines Teilstückes der Schmerlenbacher Straße im Bereich des Anwesens Schellenmühle
- Vorstellung der geänderten Planung
- Zustimmung zur Realisierung der Maßnahme
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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10.02.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/2/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im Bereich des Anwesens Schellenmühle quert der Röderbach in einer alten Verrohrung die Schmerlenbacher Straße. Diese Verrohrung wurde vor 1900 errichtet (genaues Errichtungsdatum ist unbekannt). Es handelt sich um ein gemauertes Halbkreisprofil mit ursprünglich ca. 1,50 Meter Breite und ca. 1,20 Meter Höhe.
Das Profil ist sehr stark mit Ablagerungen zugesetzt, die verfügbare Restprofilhöhe beträgt weniger als 1,00 Meter. Zudem ist diese Verrohrung inzwischen baufällig, sie ist in Teilbereichen bereits mehrmals eingebrochen. Der insgesamt schlechte Bauzustand lässt eine Freispülung des Querschnittes nicht mehr zu, das Profil würde dabei einbrechen. Bereits jetzt ist am Anfang und Ende sichtbar, dass zahlreiche Steine aus der Decke ausgebrochen sind und auf dem Profilboden liegen. Das Profil wurde natürlich bei seiner Erstellung auch nie auf die heutigen Lasten (u. a. LKW-Zufahrt zu einem Steinbruch) ausgelegt.
Durch die Zusetzung verfügt das Profil derzeit noch über ein Abflussvermögen von ca. 1,0 - 1,5 m³/s, was ungefähr einem Hochwasserereignis mit der Wiederkehrwahrscheinlichkeit von einem Jahr entspricht. Die Folge sind hier regelmäßig auftretende Überschwemmungen, die durch die Schüttung eines Haibacher Regenrückhaltebeckens im Oberlauf des Röderbaches (Haibacher Schweiz) noch verstärkt werden, da dieses Becken bei Regenereignissen seiner Funktion folgend regelmäßig anspringt und dadurch an der Schellenmühle kleinere Hochwasserereignisse erzeugt.
Die Bereinigung der Situation an der Schellenmühle ist somit sowohl der Funktion der Kreisstraße (Auswechslung eines baufälligen Durchlasses) wie auch der Hochwassersituation vor Ort geschuldet.
Das Projekt „Verlegung des Röderbaches“ im Bereich der Schellenmühle wurde erstmals am 18.07.2006 im Stadtrat vorgestellt und beschlossen.
Nach der Erlöschung des damals mit der Planung beauftragten Ingenieurbüros Zöller im Jahre 2008 wurde die Planung an das Ingenieurbüro Obermeyer, Aschaffenburg, übertragen. Die Planung wurde in der Folge auf Grund neuer Erkenntnisse über die Bodenverhältnisse über-arbeitet und in Teilbereichen verändert. Die geänderte Planung wurde erneut im Stadtrat präsentiert und nach erfolgter Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates ausgeschrieben.
Da in dieser Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erzielt werden konnte (Gesamt-submissionsergebnis inklusive Baunebenkosten ca. 1,25 Mio. € brutto) wurde die Ausschreibung am 18.06.2012 aufgehoben.
Bei der erneuten Umplanung des Projektes ergaben sich durch die Möglichkeit ein vor Ort bestehendes Wohnhaus abzubrechen (statt es wie vorher um jeden Preis zu erhalten) neue Lösungsansätze, die genutzt wurden. Das Anwesen Schmerlenbacher Straße xx wurde von der Stadt erworben und dann abgerissen, so dass nun ein freies und uneingeschränktes Baufeld vorhanden war. Auf dieser Grundlage wurde vom Büro Obermeyer eine neue, optimierte Planung erarbeitet, die nun vorliegt und heute dem Planungs- und Verkehrssenat zur Zustimmung vorgestellt wird.
Die Neuplanung verzichtet auf eine lange Verrohrung im Straßenbereich vor der Schellenmühle im Bereich der derzeit vorhandenen Verrohrung. Stattdessen erhält das Gewässer eine neue Führung entlang der gegenüberliegenden südlichen Hangkante. Zentrales Bauwerk der neuen Trasse ist eine ca. 40 Meter lange Verrohrung unter der Schmerlenbacher Straße, die die vorhandene, ca. 60 Meter lange Verrohrung ersetzt. Im restlichen Neugestaltungsbereich wird der Röderbach in einem offenen Bachbett geführt (ca. 80 Meter).
Die nun vorgelegte Planung weist folgende Rahmenbedingungen auf:
- ökologischer, naturnaher Gewässerausbau im Bereich der Schellenmühle. Die Vorgaben des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (EuWRR) werden eingehalten (Ausbau eines Gewässers zur Verbesserung des Hochwasserschutzes nur in Verbindung mit einer Renaturierung; Pflicht der Auflassung bzw. Minimierung von vorhandenen Verrohrungen).
- Rechteckprofil im Bereich der Verrohrung mit Niedrigwasserrinne. Das neue Profil kann ca. ein HQ 70 (= ca. 7,9 m³/s) abführen. Das HQ 100 aus dem natürlichen Einzugsgebiet des Röder-baches beträgt im Bereich der Schellenmühle ca. 9,0 m³/s. Die Differenz zum HQ 70 wird bei einem Starkregenereignis (mit hundertjähriger Wiederkehrwahrscheinlichkeit) über die Straße schadlos an der Schellenmühle vorbei geführt. Dies geschieht dadurch, dass der Bereich der neuen Bachquerung so konzipiert wurde (Anlage eines neuen Tiefpunktes im Querungs-bereich), dass das überschüssige Wasser in einer neu angelegten Flutmulde parallel zum Bachlauf abgeleitet wird.
- Das Bachprofil in der freien Strecke wird als Trapezprofil mit Steinwurf an den Prallhängen gesichert und naturnah nach Vorgaben der Unteren Naturschutzbehörde bepflanzt.
- Anordnung eines Rechens im Bereich vor der Maßnahme, um die Verklausung des neuen Profiles zu verhindern.
- Schadfreie Abführung von kleineren Hochwasserereignissen resultierend aus der Schüttung des Regenrückhaltebeckens FB 80 der Gemeinde Haibach im Oberlauf des Röderbaches. Dieses Becken ist ursprünglich mit einem Maximalabschlag von 4,8 m³/s (bei einem hundert-jährigen Regenereignis) genehmigt. Diese Wassermenge kann durch das neue Profil schadlos abgeführt werden. In der Realität fallen vor Ort immer wieder kleinere Hochwässer durch die Schüttung dieses Beckens an, die von Fall zu Fall auf Grund der mangelnden Leistungs-fähigkeit der bestehenden Verrohrung (Abführleistung geschätzt max. 1,5 m³/s, bei sehr schneller Zusetzung des Profiles durch Verklausung) zu Überschwemmungen führen. Die Gemeinde Haibach betreibt gerade die Neugenehmigung dieses FB 80 (zuständig hierfür: Landratsamt und Wasserwirtschaftsamt) und ist dabei aufgefordert die genehmigte Maximaleinleitung zu garantieren.
- Straßenbreite 6,0 Meter, einseitiger Gehweg vor dem Gebäude der Schellenmühle mit einer Breite von 2,0 Metern (Teil der neuen geplanten Gehwegverbindung Zeughaus - Haibacher Schweiz). Buskap beidseitig barrierefrei mit Formsteinen ausgeführt. Beleuchtung der Situation mit zwei Straßenlaternen im unmittelbaren Bereich vor dem Wirtshausgebäude (Buskap, Parkplatz gegenüber Schellenmühle).
- Parkplatz mit wassergebundener Decke, Holzbarriere zum Bachufer hin.
- Neupflanzung von sechs Linden als Ersatz für die wegfallende Linde im Bereich des Anwesens Schmerlenbacher Straße. Dieser Baum wird in Absprache mit der Unteren Naturschutzbehörde gefällt, er ist zum einen bei der geplanten Maßnahme nicht zu erhalten, zum zweiten ist der Baum an sich in keinem besonders guten Zustand.
- Nutzung des Nebengebäudes südlich des neuen Bachbettes als Fledermausquartier (Umgestaltung in Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde durch den Bauhof des Tiefbauamtes).
Für das auszuschreibende Projekt werden auf der Basis der vorliegenden Kostenschätzung folgende Kosten erwartet:
- Baukosten (Basis: bestehende Planung): 810.000 € brutto
- Baunebenkosten (Basis: s. o.): 100.000 € brutto
- erwartete Summe Baukosten + Baunebenkosten: 910.000 € brutto
Auf der Basis dieser Kosten wurde mit der Gemeinde Haibach eine Kostenbeteiligung an den reinen Baukosten in Höhe eines Drittels des ermittelten Betrages, gedeckelt auf maximal 270.000 € brutto, verhandelt und beschlossen.
Die Maßnahme wurde im Vorfeld mit den zu beteiligenden Behörden und Organisationen besprochen. Insbesondere wurden Betroffene dabei auf die notwendige Vollsperrung der Schmerlenbacher Straße (vorgeplant von Anfang August bis Ende November 2015) hingewiesen.
Die Abstimmung umfasst das Landratsamt, die Untere Naturschutzbehörde, die Untere Wasser-behörde sowie das Wasserwirtschaftsamt. Außerdem wegen der erforderlichen Vollsperrung die Verkehrsbetriebe bzw. die AVG sowie die Rettungsleitzentrale und die Feuerwehr.
Die weitere Bearbeitung ist wie folgt vorgesehen:
- Nach dem notwendigen Stadtratsbeschluss Erarbeitung der Ausschreibungsunterlagen und Ausschreibung des Vorhabens.
- Parallel dazu Einreichen der erforderlichen wasserrechtlichen Genehmigungsunterlagen (Vorbesprechungsergebnis: Wasserrechtliche Plangenehmigung, keine UVP erforderlich, da klar ersichtlich eine wasserrechtliche wie auch umweltrechtliche Verbesserung der Situation erreicht wird).
- Vergabe der Baumaßnahme Anfang Mai 2015.
- Baubeginn Anfang Juni 2015.
- Geplantes Bauende März 2016.
.Beschluss:
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt den Bericht der Verwaltung zur Bereinigung der Hochwassersituation im Bereich des Anwesens Schellenmühle zur Kenntnis (Anlage 1)
.
2. Der Planungs- und Verkehrssenat stimmt der geänderten Planung der Maßnahme zu.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, die geänderte Planung baulich umzusetzen. Die Umsetzung der Planung beinhaltet die Ausschreibung auf der Basis der vorgelegten Kostenberechnung und die Durchführung des erforderlichen wasserrechtlichen Verfahrens.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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2. / pvs/2/2/15. Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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10.02.2015
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pvs/2/2/15 |
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 8.2.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2). Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates wird der TOP „Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg“ abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pvs/2/3/15. Verkehrsmodell / Haushaltsbefragung
- Bericht
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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10.02.2015
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pvs/2/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1 Vorbemerkungen
Im Jahr 1995 wurde von der Planungsgruppe Nord (PGN) der Grundstein für die Entwicklung des gesamtstädtischen Verkehrsmodells im Rahmen der Arbeiten zum Verkehrsentwicklungsplan gelegt. Seit dem wurden keine neuen Mobilitätsdaten erhoben, sondern nur noch punktuelle Zählungen einzelner Straßen vorgenommen. In den Jahren 2000 und 2007 fand jedoch eine Anpassung des Verkehrsmodells an Hand von Einwohneränderungen und Verkehrsmengenzählungen an mehreren Querschnitten statt. Diese Anpassungen reichen aber nicht aus, um die tatsächliche Verkehrssituation realitätsnah abzubilden.
Die Verwendung eines Verkehrsmodells ist für anstehende Analysen und Fragestellungen der Verkehrsplanung nach Öffnung der Ringstraße, für neue Aufgabenstellungen zu Verkehrsführungen insbesondere in der Innenstadt und zur Förderung des Umweltverbundes ein wichtiges Hilfsmittel. Seit 2010 verfügt das Stadtplanungsamt über eine eigene Software zur Verkehrsmodellierung. Die zu Grunde liegende Datenbasis besaß mit Ausnahme der Einwohnerdaten jedoch noch den Stand von 1995.
Im Juli 2013 wurde das Ingenieurbüro Helmert, Aachen, mit der Aktualisierung des Aschaffenburger Verkehrsmodells beauftragt. Das Verkehrsmodell führt Struktur- und Mobilitätsdaten zusammen. Die Gesamtzahl aller in Aschaffenburg zurückgelegten Wege wird an Hand theoretischer Berechnungen über die Routenwahl auf das Straßennetz umgelegt. Die Darstellung einer modellierten Verkehrsbelastung in einem Straßennetz wird daher auch "Umlegung" genannt.
Bild 1 zeigt die systematische Unterscheidung der Wege. Alle dargestellten Wege bilden zusammen das Verkehrsgeschehen in Aschaffenburg ab und müssen demzufolge erfasst werden. Hierzu wurden eine Haushaltsbefragung und eine Verkehrsbefragung durchgeführt.
|
Wegeart
|
Erhebungsmethode
|
Binnenverkehr
|
Haushaltsbefragung in Aschaffenburg
|
Quellverkehr
|
Haushaltsbefragung in Aschaffenburg
|
Zielverkehr
|
Haushaltsbefragung in Aschaffenburg / Verkehrsbefragung
|
Durchgangsverkehr
|
Verkehrsbefragung
|
Bild 1: Systematische Unterscheidung und Erhebung der Wege
2 Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten
Die Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten der Aschaffenburger Bevölkerung wurde im Herbst 2013 durchgeführt. Für die Teilnahme wurden zufällig 12.000 Haushalte ausgewählt. Die Teilnahme war freiwillig und konnte postalisch, online oder telefonisch erfolgen.
Eine Antwort erteilten 2.652 (22,1%) Haushalte bzw. 5.756 Personen, welche 17.090 Wege protokollierten (Quelle, Ziel, wann, wie und zu welchem Zweck).
Im Folgenden werden einige Ergebnisse der Haushaltsbefragung vorgestellt, die sich ausschließlich auf das Mobilitätsverhalten der Aschaffenburger Bevölkerung beziehen. Über das Mobilitätsverhalten des Umlands liegen keine Kenntnisse vor.
Bild 2: Verkehrsmittelwahl 2013 (Anteil in % an allen erfassten Wegen) – Stadt Aschaffenburg
Der Modal-Split stellt die Verkehrsmittelwahl der Aschaffenburger Bevölkerung dar, unabhängig davon, wo die Wege getätigt wurden. Dagegen sind die Wege von Nicht-Aschaffenburgern nicht enthalten. Bei der Nutzung mehrerer Verkehrsmittel für einen Weg, z. B. mit dem Fahrrad zum Hauptbahnhof und anschließend weiter mit dem Zug nach Frankfurt, zählt das Verkehrsmittel, mit welchem der längste Wegeanteil zurückgelegt wurde. Auf Grund der klaren Definition des Modal-Split, lässt er sich gut mit anderen Städten vergleichen.
In Bild 3 ist ein Vergleich der Verkehrsmittelwahl aus der Haushaltsbefragung von 1995 aufgeführt. Die Werte von 1995 basieren auf einer Stichprobe, die nur etwa halb so groß wie die aus dem Jahr 2013 war. Entsprechend höher kann die statistische Abweichung sein.
Verkehrsmittel
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1995
|
2013
|
Veränderungen
|
|
Wege / Tag
|
%
|
Wege / Tag
|
%
|
|
Wege insgesamt
|
204.900
|
100,0%
|
213.000
|
100,0%
|
+4,0%
|
Pkw-Selbstfahrer
|
87.819
|
42,9%
|
103.000
|
48,3%
|
+17,2%
|
Pkw-Mitfahrer
|
23.911
|
11,7%
|
22.000
|
10,3%
|
-8,0%
|
Motorrad
|
3.442
|
1,7%
|
1.000
|
0,5%
|
-70,9%
|
Summe MIV
|
115.172
|
56,3%
|
126.000
|
59,1%
|
+9,4%
|
Bus & Bahn
|
17.867
|
8,7%
|
20.000
|
9,4%
|
+11,9%
|
Fahrrad
|
19.773
|
9,6%
|
26.000
|
12,2%
|
+31,5%
|
zu Fuß
|
49.933
|
24,4%
|
41.000
|
19,2%
|
-17,9%
|
Summe Umweltverbund
|
87.573
|
42,7%
|
87.000
|
40,8%
|
-0,7%
|
Sonstiges / k. Angabe
|
2.131
|
1,0%
|
-
|
-
|
|
Bild 3: Anzahl der Wege nach Verkehrsmitteln im Vergleich der Jahre 1995 und 2013
Aus den Bildern 2 und 3 lassen sich folgende Erkenntnisse ableiten:
- Die Anzahl der Wege, die die Aschaffenburger Bevölkerung an einem Werktag zurücklegt, ist seit 1995 um ca. 8.000 Wege auf insgesamt 213.000 Wege angestiegen – ein Zuwachs von ca. 4%.
- Der Anteil der Pkw-Selbstfahrer ist um ca. 5% gestiegen, die der Mitfahrer um 1 % gesunken. Relativ unbedeutend bleibt die Zahl der mit dem Motorrad zurückgelegten Wege.
- Bei den Verkehrsmitteln des Umweltverbunds legte das Fahrrad mit knapp 3% am Anteil aller Wege zu, sowie Bus & Bahn mit ca. 0,7%. Ein deutlicher Rückgang von ca. 5% bzw. ca. 18% bezogen auf die Wegeanzahl ist bei den Fußwegen zu verzeichnen. Es liegt nahe, dass ein Teil der Fußwege jetzt mit dem Fahrrad oder dem Pkw zurückgelegt werden.
- Die Summe des motorisierten Kraftfahrzeugverkehrs beträgt 126.000 Wege und damit ca. 59% der Tagesmenge. Im Jahr 1995 waren es ca. 115.000 Wege und ca. 56%. Der Anstieg der Wegeanzahl in dieser Kategorie um ca. 9,4% kann unterschiedlichste Gründe besitzen, wie z. B. ein Anstieg der Arbeitsplätze oder der Einwohnerzahl. Sogar das Bewohnerparken kann unter Umständen die eigene Pkw-Nutzung durch einen wohnungsnahen Parkplatz begünstigen.
- Die Summe der Wege des Umweltverbunds hat sich gegenüber 1995 nicht wesentlich verändert. Der Anteil an den Gesamtwegen hat sich jedoch reduziert und liegt nun bei 40,8% (1995: 42,7%).
Die Verkehrsmittelnutzung variiert teilweise mit erheblichen Unterschieden zwischen den Stadtteilen, wie Bild 4 zeigt:
Stadtteil
|
Kfz
|
zu Fuß
|
Fahrrad
|
ÖV
|
Damm + Strietwald
|
63,9%
|
16,1%
|
11,4%
|
8,5%
|
Innenstadt + Obernauer Kolonie
|
48,5%
|
29,6%
|
12,8%
|
9,1%
|
Leider
|
61,6%
|
14,3%
|
12,6%
|
11,5%
|
Nilkheim
|
59,5%
|
13,4%
|
16,6%
|
10,5%
|
AB-Ost + Österreicher Kolonie
|
56,0%
|
20,8%
|
16,3%
|
7,0%
|
Gailbach + Schweinheim
|
66,4%
|
15,7%
|
6,8%
|
11,1%
|
Obernau
|
69,4%
|
10,5%
|
9,8%
|
10,3%
|
Gesamtstadt
|
59,3%
|
19,3%
|
12,1%
|
9,3%
|
Bild 4: Verkehrsmittelwahl der Stadtteile
Bild 5 zeigt die Summenhäufigkeit der Verkehrsmittel nach Entfernung. Anhand der Grafik bzw. Tabelle lässt sich ablesen, wie viele Wege innerhalb einer Entfernungsklasse mit welchem Verkehrsmittel zurückgelegt werden. Das Ablesebeispiel zeigt, dass 51% der Kfz-Fahrten (hier: Selbstfahrer, Mitfahrer und Motorrad) eine Länge von 4 km nicht überschreiten – das sind ca. 64.000 Wege, die sich zu weiten Teilen auch durch den Umweltverbund substituieren ließen.
Bild 5: Summenhäufigkeit der Verkehrsmittel nach Entfernung
Bild 6 zeigt, zu welchem Zweck Wege unternommen werden und Bild 7 stellt die dazu verwendeten Verkehrsmittel dar.
Bild 6: Reisezweckverteilung (Anteil in % aller Wege)
Das Kfz dominiert dabei die Reisezwecke Arbeit, geschäftlich unterwegs und Bringen /Holen. Bei den Ausbildungswegen ist der Umweltverbund mit rund 73% am stärksten vertreten.
Bild 7: Verkehrsmittel nach Reisezweck
3 Verkehrsbefragung
Die zweite Komponente zur Erfassung der Mobilitätsdaten ist die Verkehrsbefragung. Sie wurde im Oktober 2013 auf allen Straßen, die über die Stadtgrenze hinausgehen durchgeführt. In Zusammenarbeit mit der Polizei wurden dabei die Insassen von Fahrzeugen direkt befragt, von wo nach wo und zu welchem Zweck die Fahrt erfolgt. Die Uhrzeit und Anzahl der Insassen wurde ebenfalls notiert. Damit lagen nun auch Mobilitätsdaten von Nicht-Aschaffenburgern vor, die aber Wege im Stadtgebiet zurücklegen. Zu den 103.000 Kfz-Fahrten der Aschaffenburger Bevölkerung (vgl. Bild 3) kommen demnach 191.000 Kfz-Fahrten aus dem Umland dazu, die als Durchgangsverkehr (33.000 Kfz-Fahrten) oder Quell-Ziel-Verkehr (158.000 Kfz-Fahrten) auftreten. Auf dem Aschaffenburger Stadtgebiet werden somit an einem Werktag ca. 294.000 Kfz-Fahrten realisiert.
4 Aktualisierung des Verkehrsmodells
Die Daten der Haushaltsbefragung, der Verkehrsbefragung und eine umfangreiche Strukturdatenbank sind die Eingangsgrößen des Verkehrsmodells. Nach der Übergabe des Modells vom Gutachter an das Stadtplanungsamt wurde die Eichung des Modells durchgeführt. Bei der Eichung werden die Verkehrsbelastungen des Modells tatsächlich gezählten Werten gegenüber gestellt und möglichst in Übereinstimmung gebracht. Als Eichungsstellen wurden die radialen Hauptverkehrsstraßen gewählt. Bei den gezählten Werten wurden ausschließlich Zählungen berücksichtigt, die nach der Fertigstellung der Ringstraße durchgeführt wurden und bei denen die Verkehrsmenge 24 Stunden erhoben wurde. Dem Bild 8 sind die Ergebnisse der Eichung zu entnehmen. Die Zählungen stellen die werktäglichen Verkehrsmengen dar, weil das Verkehrsmodell ebenfalls die werktäglichen Verkehrsmengen modellieren soll.
Bild 8: Eichungstabelle
An fast allen Eichungsstellen lassen sich Abweichungen zwischen Zähl- und Modellwerten von unter 10% erzielen, was eine ausreichende Genauigkeit darstellt. Der Fortschritt der Eichung ist noch nicht vollständig abgeschlossen. Er hat aber einen Bearbeitungsstand erreicht, der es erlaubt, eine erste Verkehrsumlegung zu präsentieren (s. Bild 9).
In der Umlegung in Bild 9 tritt die Ringstraße mit ihren dicken "Belastungsbalken" deutlich hervor und zeigt damit ihre Funktion, die Verkehrsströme zu bündeln und zu verteilen. Die früheren Ringstraßen (Hohenzollernring, Wittelsbacherring, Kurmainzer Ring) besitzen nur noch eine kleinräumige Erschließungsfunktion innerhalb ihres Quartiers.
Bild 9: Verkehrsumlegung (Analysestand: 19.01.2015)
.Beschluss:
Der Bericht zur Haushaltsbefragung zum Mobilitätsverhalten und der Aktualisierung des Verkehrsmodells wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pvs/2/4/15. Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben;
Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
10.02.2015
|
ö
|
Vorberatend
|
4 | pvs/2/4/15 |
Stadtrat (Plenum)
|
5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
20.04.2015
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/5/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Für den Bereich des Godelsberg zwischen Fasanerie und Kühruhgraben bestehen 4 rechtskräftige Bebauungspläne sowie 3 rechtskräftige Baulinienpläne.
Die Bebauungspläne sind qualifizierte Bebauungspläne, die die Bebaubarkeit der Grundstücke umfassend regeln. Die 3 bestehenden Baulinienpläne regeln lediglich die Bauflucht, an die anzubauen ist.
In den letzten Jahren gab es im gesamten westlichen Godelsberg immer wieder Bauanträge, die in der Nachbarschaft zu größeren Diskussionen führten, weil große Grundstücke verkauft wurden und auf diesen Grundstücken Mehrfamilienhäuser entstanden. Baurechtlich war dies problemlos möglich, da das Gebiet insgesamt sehr heterogen strukturiert ist.
Mehrfamilienhäuser, Einfamilienhäuser, freistehende Gebäude, Doppelhäuser und Hausgruppen, Häuser mit tiefen Vorgärten und solche mit geringen Vorgärtentiefen bilden eine bunte Mischung. Diese Vielfalt zeigt sich auch im Erscheinungsbild des Gebiets. Sie ist ein Abbild der architektonischen Gestaltungsvorlieben der letzten 100 Jahre. Gründerzeitliche Bauten mit historisierender Gestaltungselementen, bescheidene, unspektakuläre Bauten der 50iger Jahre und ausgeprägte Villenarchitektur stehen nebeneinander. Dies erschwert regelmäßig die Meinungsbildung und Diskussion über das Einfügen, weil sich die baurechtlichen Tatbestände häufig sehr geschickt hinter gestalterischen Attributen verstecken.
Nachdem für die Grundstücke im Gebiet auch in den nächsten Jahren immer wieder Neubauvorhaben zu erwarten sind, die große Diskussionen mit der jeweiligen Nachbarschaft auslösen werden, empfiehlt die Verwaltung, wie bereits für andere Gebiete im Stadtgebiet durch Bebauungspläne klare, eindeutige und verbindliche Regeln zu schaffen. Dabei ist jedoch der bestehende heterogene Rahmen der bestehenden Bebauung zu berücksichtigen.
Um die Bearbeitung der Bauleitplanung übersichtlich und in einem angemessenen Zeitrahmen abzuschließen, wird vorgeschlagen, für das Gebiet insgesamt 6 Bebauungspläne aufzustellen, die sich in ihrer Abgrenzung an der bestehenden Siedlungsstruktur orientieren, sodass die Teilräume in sich etwas einheitlicher sind als das Gesamtgebiet.
Für jedes Teilgebiet sind, unter Berücksichtigung der Verfahrensvorschriften mindestens 2, wahrscheinlich 3 Jahre Arbeitszeit anzusetzen. Aus diesem Grund empfiehlt die Verwaltung neben dem Aufstellungsbeschluss auch eine Prioritätensetzung vorzunehmen, um die Reihenfolge der Bearbeitung zu bestimmen. Diese Prioritätensetzung soll zum Aufstellungsbeschluss im Plenum vorgelegt werden. Außerdem sollen dem Plenum für die ersten 3 Prioritäten konkrete Planungsziele unterbreitet werden.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung und der gemeinsame Antrag der KI/UBV und ÖDP vom 12.12.2014 (Anlage 4) werden zur Kenntnis genommen.
2. Für das Gebiet zwischen Bismarckallee und Kühruhgraben werden in Ergänzung der 3 rechtskräftigen Bebauungspläne 6 weitere Bebauungspläne zur Aufstellung beschlossen:
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – West“ zwischen Bismarckallee, Scharnhorststraße, Yorckstraße, Ludwigsallee und Fußweg zwischen Bismarck- und Ludwigsallee,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Mitte“ zwischen Bismarckallee, Gneisenaustraße, Bechtoldstraße, Ludwigsallee, Yorckstraße und Scharnhorststraße,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Bismarckallee – Ost“ zwischen Bismarckallee, Fußweg Flurstück-Nr. 4347/2, entlang der westlichen Grenze des Grundstücks Flurstück-Nr. 4319 bis zum Fußweg Flurstück-Nr. 4385/2 (südliche Grenze), Fußweg Flurstück-Nr. 4386/4 (nördliche Grenze), Yorckstraße und Gneisenaustraße,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Ludwigsallee – Ost“ zwischen Ludwigsallee, Riemenschneiderstraße, Altdorferstraße und Dürerstraße,
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Ludwigsallee – Mitte“ zwischen Ludwigsallee, Dürerstraße, Altdorferstraße, Grundstücke Flurstück-Nrn. 4582/2 und 4581/2 (westliche Grenze), Grundstücke Flurstück-Nrn. 4550, 4551 und 4552/1 (südliche Grenze) und Grundstücke Flurstück-Nrn. 4552/1 und 4552 (westliche Grenze),
- Bebauungsplan für das Gebiet „Südlich Ludwigsallee – West“ zwischen Ludwigsallee, Grundstücke Flurstück-Nrn. 4561 und 4561/1 (östliche Grenze), Bohlenweg, Grundstücke Flurstück-Nrn. 4575 und 4575/2 (östliche Grenze), Grundstücke Flurstück-Nrn. 4701/2 und 4703/4 (nördliche Grenze), Kochstraße und Bohlenweg.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, für die 6 Bebauungspläne eine Bearbeitungspriorität vorzuschlagen.
4. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Plenumsbeschluss für die ersten 3 Prioritäten Planungsziele vorzulegen.
5. Als Bürgeranhörung wird eine öffentliche Veranstaltung durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 7
zum Seitenanfang
5. / pvs/2/5/15. Bericht über Baumfällungen auf dem Friedhof
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
10.02.2015
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pvs/2/5/15 |
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über die geplante Rodung von fünf Bäumen auf dem Gelände des Waldfriedhofs im Zusammenhang mit der Betriebsumgestaltung des Krematoriums wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.04.2015 14:22 Uhr