Datum: 02.03.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 15:00 Uhr bis 19:00 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/3/1/15. PL/3/1/15
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
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ö
|
Beschließend
|
1 | pl/3/1/15 |
.Beschluss: 1
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 26.02.2015 wird zur Kenntnis genommen. Die Reihenfolge der Beratung der Tagesordnungspunkte wird gem. Anlage 1 geändert.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Die Haushaltsreden werden mit Zustimmung des Plenums zu Beginn der Beratungen gehalten. Die Ansprache des Oberbürgermeisters ist als Anlage 2 beigefügt. Die Stellungnahmen und Reden der Stadtratsfraktionen schließen sich an.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 3
Die vorliegenden Stadtratsanträge gem. der Übersicht in Anlage 3 und die Änderungsliste zum Haushalt 2015 in Anlage 3a werden zur Kenntnis genommen. Folgende Anträge werden vor der Beratung und Abstimmung über das Eckpunkte-Papier beraten und behandelt:
1. Der Antrag Nummer 20 vom 2.3.2015 wird insgesamt mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
2. Der Antrag Nummer 17 vom 26.02.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Auf Verlangen des Antragsstellers wird festgehalten, dass der Antrag nach Auskunft der Verwaltung grundsätzlich die geltende Gemeindeordnung widerspiegelt.
Anwesend: 41 Mitglieder
3. Der Antrag Nummer 19.4 vom 27.02.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
4. Der Antrag Nummer 19.5 vom 27.02.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
5. Der Antrag Nummer 19.6 vom 27.02.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
6. Der Antrag Nummer 19.7 vom 27.02.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
7. Der Antrag Nummer 19.10 vom 27.02.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pl/3/2/15. Eckpunktepapier zum Haushalt 2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
2 | pl/3/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mündlicher Bericht
.Beschluss:
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg beschließt zum Erhalt der Investitionskraft der Stadt Aschaffenburg ab dem Haushaltsjahr 2015 folgende Eckpunkte:
1. Begrenzung des Anstiegs der Personalkosten
Die Anzahl der Personalstellen wird festgelegt auf den Stand vom 23.02.2015. Soweit der Stellenplan die Besetzung zusätzlicher bisher nicht besetzter Stellen zulässt, erfolgt eine Ausschreibung und Besetzung der Stellen nur dann, wenn vorher der Hauptsenat der Ausschreibung und Besetzung der Stellen zugestimmt hat.
Anwesend: 41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 40
Nein-Stimmen: 1
2. Begrenzung der Zuweisungen und Zuschüsse
Verwaltung und Stadtrat stellen sämtliche Entscheidungen über Zuweisungen und Zuschüsse bis zum 30.6.2015 zurück. Eingehende Anträge werden von der Verwaltung gesammelt und dem Hauptsenat im Juli 2015 in einem Termin vorgestellt. In diesem Termin entscheidet der Hauptsenat, ob das Zuschussmoratorium bis zum Ende des Jahres 2015 verlängert wird. Von dem Zuschussmoratorium ausgenommen sind Zuweisungen und Zuschüsse aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtungen oder bestehender oder neu beschlossener Zuschussrichtlinien (z. B. Sportförderung).
Anwesend: 41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 41
Nein-Stimmen: 0
3. Begrenzung des Folgekostenanstiegs
Jede Beschlussvorlage, die Ausgaben von erheblichem finanziellen Gewicht (Ausgaben mehr als 50.000.- €) zum Gegenstand hat, hat eine Aufstellung der aus der Ausgabe resultierenden Folgekosten (z. B. kalkulatorische Kosten, Personalkosten, Miet- und Pachtzahlungen, Unterhaltskosten etc.) und ggf. zu erwartende Einsparungen oder Mehreinnahmen zu enthalten.
Vor einer Beschlussfassung über derartige Ausgaben durch den zuständigen Senat oder das Plenum hat der Hauptsenat die Ausgabe unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten vorzuprüfen. Dies gilt nicht für Ersatzbeschaffungen oder Vergaben bei Projekten, für die bereits ein Stadtratsbeschluss vorliegt und entsprechende Haushaltsmittel bereit gestellt sind.
Anwesend: 41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 41
Nein-Stimmen: 0
4. Optimierung der Investitionsmaßnahmen im Hochbaubereich
Die Stadtverwaltung überprüft, wie die anstehenden Bauinvestitionen – insbesondere im Hinblick auf die Generalsanierung von Schulen wie der Berufsschule I – durch neue Organisationsformen innerhalb der Stadtverwaltung oder des Unternehmensverbundes der Stadt beschleunigt und betriebswirtschaftlich optimiert werden können. Zielsetzung soll dabei insbesondere sein, dass im Jahr 2016 die Generalsanierung der Berufsschule I auf den Weg gebracht werden kann. Vor der Sommerpause ist im Hauptsenat ein Zwischenbericht vorzulegen. Die Untersuchung ist bis spätestens November 2015 abzuschließen.
Anwesend: 41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 32
Nein-Stimmen: 9
5. Erweiterung der Rücklagenbasis
Zum Ausgleich potentieller Einnahmeschwankungen werden dem Rücklagenbestand der Kernverwaltung Rücklagen aus dem Bestand der Stadtwerke in einer Größenordnung von 3 Mio.
€ zugeführt, soweit die Erfüllung der Aufgaben und die zukünftige Entwicklung der Stadtwerke dadurch nicht gefährdet wird. Bei der Aufstellung der Jahresrechnung 2015 wird so geprüft, dass Haushaltsausgabereste in einem größtmöglich zulässigen Umfang bereinigt werden.
Anwesend: 41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 34
Nein-Stimmen: 7
6. Unterjährige Berichterstattung über die wesentlichen Haushaltsdaten und der Entwicklung der Beteiligungen
Die Verwaltung berichtet im Hauptsenat unterjährig nach dem bisherigen Muster über die Entwicklung der wesentlichen Haushaltsdaten. Die Berichterstattung erfolgt im Mai für das 1. Quartal, im Juli für das 2. Quartal und im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Nachtragshaushaltsplan für das 3. Quartal. Über die Entwicklung im 4. Quartal wird im Rahmen der Beschlussfassung über die Jahresrechnung berichtet. Im Juli erstattet das Beteiligungscontrolling einen Bericht über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen.
Im Hinblick auf den hiermit verbundenen Arbeitszuwachs durch Personal-, Investitions- und Folgekostenkontrolle sowie der Beratung über die unterjährige Berichterstattung wird der Hauptsenat umbenannt in Haupt- und Finanzsenat.
Anwesend: 41
Beschlussfassung:
Ja-Stimmen: 41
Nein-Stimmen: 0
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / pl/3/3/15. Behandlung aller Stadtratsanträge zum Haushalt 2015
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
3 | pl/3/3/15 |
.Beschluss:
Die vorliegenden Stadtratsanträge zum Haushalt 2015 werden zur Kenntnis genommen
(Anlage 3).
1. Der mit Nummer 2 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
2. Der mit Nummer 10.7 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
3. Der mit Nummer 10.8 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
4. Der mit Nummer 10.9 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
5. Der mit Nummer 10.10 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
6. Der mit Nummer 10.11 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
7. Der mit Nummer 10.12 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
8. Der mit Nummer 12.1 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
9. Der mit Nummer 12.2 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
10. Der mit Nummer 12.3 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
11. Der mit Nummer 12.5 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
12. Der mit Nummer 12.6 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt. Anwesend: 41 Mitglieder
13. Der mit Nummer 12.7 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
14. Der mit Nummer 12.8 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
15. Der mit Nummer 19.3 in Anlage 3 bezeichnete Antrag wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Anwesend: 41 Mitglieder
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / pl/3/4/15. Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Stadt Aschaffenburg; Haushaltssatzung und Haushaltsplan 2015 der Hospital-Stiftung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
4 | pl/3/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
In den Sitzungen des Hauptsenates des Stadtrates am 09.02. und 23.02.2015 wurden Haushaltssatzung und Haushaltsplan der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2015 beraten. Die Verwaltung hatte einen in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichenen Entwurf (Stand: 18.12.2014) vorgelegt, der in den vorerwähnten Sitzungen des Hauptsenates geändert und zur endgültigen Beschlussfassung an das Plenum überwiesen wurde.
Durch die Ansatzänderungen gemäß Anlage ändert sich das Haushaltsvolumen wie in der neuen Haushaltssatzung ausgewiesen. Der Gesamtbetrag der Kreditermächtigung wird auf neu 7.228.800 € festgesetzt.
Alle übrigen, zur Haushaltsplanung und zur Finanzplanung bis zum neuen Finanzplanungsendjahr 2018 nötigen Unterlagen, Nachweise, Übersichten usw. wurden dem Stadtrat zur Kenntnis gegeben und erläutert.
Mit dem Entwurf vom 18.12.2013 wurde dem Stadtrat gleichfalls der Haushaltsplan für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg einschließlich der Unterlagen zur Finanzplanung zur Kenntnis gegeben.
In besonderen Sitzungen hat der Stadtrat den Sonderhaushaltsplan – Wirtschaftsplan – der Stadtwerke – Kommunale Dienstleistungen (Eigenbetrieb) beraten, der mit seinen Ergebnissen (Gewinnablieferung, Konzessionsabgabe, Kreditaufnahmen, Kassenkredite, Verpflichtungsermächtigungen) im Haushaltsplan und in der Haushaltssatzung der Stadt erscheint. Gleiches gilt für den Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb).
Der Stadtrat wird um entsprechende Beschlussfassung gebeten.
.Beschluss:
Aufgrund der Art. 63 ff. der Gemeindeordnung erlässt die Stadt folgende Haushaltssatzung:
§ 1
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 204.994.850 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 41.948.500 €
- Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan der Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt ab
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 1.355.800 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit 208.300 €
§ 2
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 7.228.800 € festgesetzt.
- Der Gesamtbetrag der Kreditaufnahmen für Investitionen der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 2.361.000 € festgesetzt.
- Kreditaufnahmen für Investitionen der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) sind nicht vorgesehen.
- Kreditaufnahmen für Investitionen der Hospital-Stiftung sind nicht vorgesehen.
§ 3
- Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt wird auf 8.500.000 € festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögensplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) werden nicht festgesetzt.
- Verpflichtungsermächtigungen für den Vermögenshaushalt der Hospital-Stiftung werden nicht festgesetzt.
§ 4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 200 v.H.
b) für die Grundstücke (B) 400 v.H.
2. Gewerbesteuer 400 v.H.
§ 5
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 30.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Stadtwerke (Eigenbetrieb) wird auf 4.000.000 € festgesetzt.
- Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Wirtschaftsplan der Kongress- und Touristikbetriebe (Eigenbetrieb) wird auf 225.000 € festgesetzt.
- Die Aufnahme von Kassenkrediten zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan der Hospital-Stiftung ist nicht vorgesehen.
§ 6
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 31, Dagegen: 10
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5. / pl/3/5/15. Mittelfristige Finanzplanung 2016 bis 2018
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
5 | pl/3/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 02.03.2015 den Haushaltsplan 2015 beschlossen. Nach den Vorschriften der KommHV bedarf es für die Finanzplanung einer gesonderten Beschlussfassung.
.Beschluss:
Der Stadtrat genehmigt
a) den Finanzplan für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (siehe Haushaltsplan –Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2016 2017 2018
€ € €
Verwaltungshaushalt 202.105.650 202.153.550 202.161.650
Vermögenshaushalt 35.169.200 34.202.600 34.292.000
Gesamthaushalt 237.274.850 236.356.150 236.453.650
=======================================
b)
das dem Finanzplan zugrunde liegende Investitionsprogramm (in Anlage 1 zu TOP 1, SPNr. HS/2/6/15, der Sitzung des Hauptsenates vom 09.02.2015, blaue Blätter).
c) den Finanzplan der Hospital-Stiftung für die nachfolgenden Finanzplanungsjahre (s. Haushaltsplan – Teil VI, Finanzplan) in den Einnahmen und Ausgaben mit folgenden Werten:
Haushaltsjahr 2016 2017 2018
€ € €
Verwaltungshaushalt 1.355.800 1.352.300 1.352.300
Vermögenshaushalt 209.000 206.200 206.900
Gesamthaushalt 1.564.800 1.558.500 1.559.200
=======================================
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
mit Stimmenmehrheit so beschlossen
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6. / pl/3/6/15. Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2015/2016
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
|
02.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pl/3/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Programm des Kulturamtes wird an den Spielstätten Stadttheater und Stadthalle angeboten. Im Stadttheater finden Sprechtheater, Musiktheater (Oper bis zur frühen Romantik), Tanztheater, Konzerte und Kleinkunst statt, in der Stadthalle Musiktheater (Musical und Operette), Tanztheater und Konzerte.
Die letzte Anpassung der Eintrittspreise erfolgte zur Saison 2013/14. Bei der letzten Anpassung wurden die Preise in den guten Platzkategorien um rund 8 Prozent und die Preise in den weniger guten Platzkategorien um rund 3 Prozent angehoben. Auf den sichtbehinderten Plätzen wurde ein Preisabschlag vorgenommen.
Bedingt durch die gestiegenen Produktionskosten und damit verbundenen höheren Honorarforderungen der Gastspielpartner, erhöhte Anmietungskosten der Stadthalle, gestiegene Personalkosten und erhebliche Betriebskostensteigerungen im Stadttheater nach dem Umbau kann die Kostendeckung durch Einnahmen im bisherigen Umfang nur aufrechterhalten werden, wenn eine Anpassung der Eintrittspreise erfolgt. Der nachfolgende Vorschlag sieht Erhöhungen von einem Euro pro Eintrittskarte vor. Bei der vorgeschlagenen Preisstruktur werden soziale Aspekte stark berücksichtigt und dem Wunsch des Kultur- und Schulsenats entsprochen, sichtbehinderte Plätze des Stadttheaters in den Rängen mit einem Preisabschlag zu versehen.
Es wurde weiterhin darauf geachtet, dass sich die vorgeschlagene Preisstruktur im Rahmen des Preisgefüges vergleichbarer Städte bewegt.
Eintrittspreisstrukturen im Städtevergleich:
KONZERTE THEATER
Aschaffenburg
|
16 - 32
|
|
9 – 33
|
|
|
(für 13/14 vorgeschlagene Preise)
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Schweinfurt
|
|
24 - 35
|
|
8 - 35
|
|
|
|
|
|
|
|
Fürth
|
|
11 - 38
|
|
11 – 44
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Bamberg
|
|
19 - 46
|
|
18,50 – 33
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Erlangen
|
|
----
|
|
12 – 38
|
|
|
|
|
|
|
|
|
|
Würzburg
|
|
18 - 30
|
|
14 - 38
|
|
Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2015/16 im Stadttheater (in €) – Bühne 1 (Erwachsenentheater)
Platzkategorie
|
Musiktheater /
Tanztheater / Konzert / Kleinkunst
|
Schauspiel
|
Konzert / Kleinkunst
|
|
Kat. 1*
|
Kat. 2*
|
Kat. 1*
|
Kat. 2*
|
Kat. 1*
|
Kat. 2*
|
gelb
(Parkett, 1. Rang Mitte, Balkon Mitte)
Neu
|
32,00
33,00
|
27,00
28,00
|
27,00
28,00
|
21,00
22,00
|
27,00
28,00
|
21,00
22,00
|
rot
(1. Rang Seite, 2. Rang: 1. Reihe Mitte, Galerie 1. Reihe Mitte)
Neu
|
28,00
29,00
|
22,00
23,00
|
22,00
23,00
|
18,00
19,00
|
22,00
23,00
|
18,00
19,00
|
grün
(2. Rang: 2. Reihe Mitte, Galerie Mitte, 2. - 4. Reihe)
Neu: 1.Rang 43-46, 83-86,
Balkon 1-9, 34-42
Neu
|
23,00
24,00
|
18,00
19,00
|
18,00
19,00
|
15,00
16,00
|
18,00
19,00
|
15,00
16,00
|
blau
(2. Rang: 2. Reihe Seite,
Galerie: letzte Reihe Mitte, 1. und 2. Reihe seitlich)
Neu
|
18,00
19,00
|
13,00
14,00
|
13,00
14,00
|
11,00
12,00
|
13,00
14,00
|
11,00
12,00
|
grau
(Galerie Stehplätze – nur an der Abendkasse)
Neu
|
14,00
15,00
|
9,00
10,00
|
9,00
10,00
|
8,00
9,00
|
9,00
10,00
|
8,00
9,00
|
*Die Auswahl der Preiskategorie orientiert sich an der Höhe des Honorars für die jeweilige Veranstaltung.
Preiskategorien Stadttheater (in €) – Bühne 2 (Erwachsenentheater)
Kat. 1
|
Kat. 2
|
Kat. 3
|
21,00
Neu 22,00
|
16,00
17,00
|
11,00
12,00
|
Preiskategorien Stadttheater (in €) – Bühne 3 (Erwachsenentheater)
|
Kat. 1
|
Kat. 2
|
Neu
|
16,00
17,00
|
11,00
12,00
|
Vorschlag zur Anpassung der Eintrittspreise ab der Saison 2015/16 in der Stadthalle
Plätze
|
Konzerte bisher (in €)
|
Konzerte neu (in €)
|
|
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 2
|
|
Parkett Reihen 1-11
|
31,00
|
26,00
|
32,00
|
27,00
|
|
Parkett Reihen 12-15
|
28,00
|
23,00
|
29,00
|
24,00
|
|
Parkett Reihen 16-19
|
25,00
|
20,00
|
26,00
|
21,00
|
|
Parkett Reihen 20-22
|
20,00
|
15,00
|
21,00
|
16,00
|
|
Balkon Reihen 1-2
|
31,00
|
26,00
|
32,00
|
27,00
|
|
Balkon Reihen 3-4
|
28,00
|
23,00
|
29,00
|
24,00
|
|
Balkon Reihen 5
|
25,00
|
20,00
|
26,00
|
21,00
|
|
Balkon Seitenreihe links
|
20,00
|
15,00
|
21,00
|
16,00
|
|
Balkon Seitenreihe rechts
|
20,00
|
15,00
|
21,00
|
16,00
|
|
Schülerabonnement
|
|
|
|
42,00
|
|
Preisgruppen
|
Musiktheater, Tanztheater
bisher (in €)
|
Musiktheater, Tanztheater
neu (in €)
|
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 1
|
Kat. 2
|
Preisgruppe 1
|
31,00
|
28,00
|
32,00
|
29,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 2
|
28,00
|
25,00
|
29,00
|
26,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 3
|
22,00
|
20,00
|
23,00
|
21,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 4
|
20,00
|
17,00
|
21,00
|
18,00
|
|
|
|
|
|
Preisgruppe 5
|
16,00
|
13,00
|
17,00
|
14,00
|
Ermäßigungen, gültig für alle Veranstaltungen und Spielorte
Abonnement:
Die Abonnenten erhalten in Stadttheater und Stadthalle eine Ermäßigung in Höhe von 20 %, die Ermäßigung für das Seniorenabonnement beträgt 50 %.
Wahlabonnement:
Der Wahlabonnementausweis kostet 60 Euro und berechtigt zum Erwerb von zehn Eintrittskarten zum Vorzugspreis von 50 % des regulären Preises. Mit dem Wahlabonnementausweis dürfen pro Vorstellung maximal zwei Karten erworben werden.
50 % Ermäßigung:
Für Schüler, Studenten (bis 30 Jahre), Grundwehr- / Zivildienstleistende, Kulturpassinhaber und für Schwerbehinderte mit einem Behinderungsgrad von 80 % jeweils mit entsprechendem Ausweis.
20 % Ermäßigung:
Ehrenamtskarte, DB-Regio-Pauschalvertrag, Sonderaktionen mit AVG-Kundenkarte
Weitere Ermäßigungen im Einzelfall z.B. bei schwach ausgelasteten Veranstaltungen
Die Eintrittspreise für das Kinder- und Jugendtheater bleiben unverändert erhalten.
.Beschluss:
Der Kultur- und Schulsenat hat als vorberatendes Gremium in seiner Sitzung am 28.01.2015 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassung der Eintrittspreise des Kulturamtes für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2015/2016 zugestimmt. Der Stadtrat schließt sich dem vorberatenden Beschluss an und stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Eintrittspreisen für Stadttheater und Stadthalle ab der Saison 2015/2016 zu.
Der Gruppenpreis im Kindertheater wird von 5,00 € auf 6,00 € gesenkt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 1
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7. / pl/3/7/15. Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule für das Schuljahr 2015/2016
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
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ö
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Beschließend
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7 | pl/3/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Personalkosten an der Musikschule steigen im Jahr 2015 um rund 3 %. Zur Begrenzung des kommunalen Zuschussanteils wird vorgeschlagen, die Unterrichtsentgelte im Schuljahr 2015/16 in gleicher Höhe anzuheben.
Vorschlag zur Anpassung der Unterrichtsentgelte:
Für Schüler(innen) mit Familienwohnsitz
A) in Aschaffenburg und Großostheim
B) außerhalb von Aschaffenburg und Großostheim
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Jahresbetrag in €
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A alt
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A neu
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B alt
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B neu
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GRUNDFÄCHER
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Grundkurs Musik (75 min)
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361 €
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372 €
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542 €
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558 €
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Elementares Gruppenmusizieren
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294 €
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303 €
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441 €
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454 €
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Percussion 4er-Gruppe
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330 €
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340 €
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495 €
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510 €
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Percussion 5er-Gruppe
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265 €
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273 €
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398 €
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409 €
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Kindertanz
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215 €
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221 €
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323 €
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332 €
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Musikgarten
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180 €
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185 €
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270 €
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278 €
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Musikalische Erwachsenenbildung
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93 €
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96 €
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140 €
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144 €
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Unterricht Instrumentalklassen (90 min)
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410 €
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422 €
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615 €
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633 €
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0 €
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0 €
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0 €
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0 €
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HAUPTFÄCHER
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0 €
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0 €
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0 €
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0 €
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Einzel (45 min)
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1.096 €
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1.129 €
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1.644 €
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1.693 €
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Einzel (30 min)
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731 €
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753 €
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1.097 €
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1.130 €
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Zweiergruppe (45 min)
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653 €
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673 €
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980 €
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1.009 €
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Dreiergruppe (45 min)
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496 €
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511 €
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744 €
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766 €
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Vierergruppe (45 min)
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335 €
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345 €
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503 €
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518 €
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Kombiunterricht Hauptfach-Ensemble
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731 €
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753 €
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1.097 €
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1.130 €
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Zwölferticket (45 min)*
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365 €
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376 €
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548 €
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564 €
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Ergänzungsfächer
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66 €
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68 €
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99 €
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102 €
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*nur für Erwachsene und/oder Wiedereinsteiger, soweit Kapazitäten frei
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In der Stadtratssitzung vom 21.02.2000 wurde die Verwaltung beauftragt, für die künftigen Festsetzungen der Unterrichtsentgelte an der Musikschule jährlich moderate Steigerungsraten vorzusehen, um die jeweiligen Kostensteigerungen für den Betrieb der Musikschule abzudämpfen. Die Vorgabe des Stadtrats wird mit dieser Beschlussvorlage umgesetzt.
Die Stadt Aschaffenburg gewährt für Familien ab dem zweiten Kind und Kulturpassinhabern auf die Unterrichtsentgelte einen Nachlass in Höhe von 50 Prozent. Weitere Unterstützung wird in sozialen Härtefällen über Erträgnisse der Geissler-Stiftung geleistet.
.Beschluss:
Der Kultur- und Schulsenat hat als vorberatendes Gremium in seiner Sitzung am 28.01.2015 der von der Verwaltung vorgeschlagenen Anpassung der Unterrichtsentgelte der städtischen Musikschule für das Schuljahr 2015/2016 um 3 Prozent zugestimmt. Der Stadtrat schließt sich dem vorberatenden Beschluss an und stimmt den von der Verwaltung vorgeschlagenen Unterrichtsentgelten für das Schuljahr 2015/2016 zu.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 2
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8. / pl/3/8/15. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
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ö
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Beschließend
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8 | pl/3/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der bisherige Vertreter des Stadtjugendrings, Herr xxx, ist zurückgetreten. Am 25.11.2014 wurde Herr xxx auf der Herbstvollversammlung des Stadtjugendrings zum neuen ersten Vorsitzenden gewählt. Herr xxx hat bislang die Evangelische Kirche im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg vertreten. Er übernimmt nunmehr die Vertretung des Stadtjugendrings im Jugendhilfeausschuss.
Durch seinen Wechsel ist auch eine Neuregelung der Vertretung der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Diese Vertretung übernimmt Pfarrerin Frau xxx.
.Beschluss:
Der Stadtrat stimmt folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu
:
Nach dem Rücktritt von Herrn Frank Vorbeck als Vorsitzender des Stadtjugendrings vertritt Herr Oliver Kohl, bislang Vertreter der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss, als neu gewählter erster Vorsitzender des Stadtjugendrings den Stadtjugendring im Jugendhilfeausschuss.
Als Nachfolgerin von Herrn Oliver Kohl, der bislang die Evangelische Kirche vertreten hat, wird Pfarrerin Frau Dr. Iris Kreile als Vertreterin der Evangelischen Kirche benannt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0
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9. / pl/3/9/15. Verwendung des Jahresüberschusses der Sparkasse Aschaffenburg;
Antrag von Stadtrat Johannes Büttner vom 05.06.2014 in der Fassung des Antrages vom 13.01.2015 (Empfehlung an die städtischen Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse bezüglich einer Gewinnabführung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
|
ö
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Beschließend
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9 | pl/3/9/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Vorab wird hinsichtlich der Rolle des Sparkassenzweckverbandes und der Möglichkeit der Gewinnausschüttung Bezug genommen auf den Bericht der Verwaltung in der Sitzung des Plenums vom 22.9.2014.
1. Möglichkeit einer Gewinnabführung an die Zweckverbandsträger
Der Zweckverband beschließt nicht über die Gewinnabführung. Dies liegt ausschließlich in der Zuständigkeit des Verwaltungsrates (§ 21 Abs. 1 SpkO). Die Verwaltungsräte haben ausschließlich die Belange der Sparkasse zu wahren und zu fördern (§ 12 Abs. 1 SpkO). Ein Verwaltungsrat ist demzufolge unabhängig von den Wünschen und Weisungen des Trägers tätig und nur dem Gesetz unterworfen (BayVGH, Urt. v. 11.11.1992 – Az. 3 B 92.727, juris Dok. MWRE101359300 Rdnr. 19; Bay. Staatsministerium des Innern, LT-Drs. 14/206 vom 21.12./30.12.1998; Papsthart, a.a.O., BayVBl. 2014, 329/332). Die Entscheidung über die Frage der Gewinnausschüttung hat daher ausschließlich unter dem Gesichtspunkt der Belange der Sparkasse und nicht unter dem Gesichtspunkt der Belange des Trägers Sparkassenzweckverband, erst recht nicht unter dem Gesichtspunkt der Belange der Mitglieder des Trägers, zu erfolgen.
Unabhängig hiervon regelt § 21 SpkO die näheren Rahmenbedingungen einer Gewinnabführung. Zunächst sind etwaige Verlustvorträge auszugleichen, was bei der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau nicht der Fall ist. Danach kann bis zu einem Viertel des Jahresüberschusses vorweg den Rücklagen zugeführt werden (§ 21 Abs. 2 S. 2 SpkO). § 21 Abs. 3 S. 1 SpkO ermöglicht anschließend eine Ausschüttung an die Verbandsmitglieder des Sparkassenzweckverbandes von 10 bis 75 % je nach Quote der Rücklagen in Relation zu den sogenannten Risikoaktiva. Zwingend ist eine Ausschüttung nicht. Es liegt im Ermessen des Verwaltungsrates zu entscheiden, ob eine Ausschüttung erfolgen soll oder nicht. In der Vollzugsbekanntmachung des Bayerischen Innenministeriums zur Sparkassenordnung vom 27.8.2001 (AllMBl. 2001, 354), dort die Erläuterungen zu § 29, ist folgendes ausgeführt:
„Da die kreditwesenrechtlichen Anforderungen an Art und Umfang des haftenden Eigenkapitals in der Vergangenheit laufend erhöht wurden und in Zukunft mit weiteren Verschärfungen zu rechnen ist, werden die Sparkassen in der Regel den Jahresüberschuss in die Rücklagen einstellen.“
Eine Ausschüttung der Sparkasse an die Zweckverbandsmitglieder ist bislang nicht erfolgt.
Auf die Gewinnausschüttung haben weder der Sparkassenzweckverband noch die Mitglieder des Zweckverbandes Einfluss. Die Nichtausschüttung ist auch aufgrund der oben genannten Rechtsauffassung des Innenministeriums in der Vollzugsbekanntmachung regelmäßig nicht zu beanstanden.
2. Auftrag an Verbandsräte mit Verwaltungsratsfunktion
Herr Stadtrat Büttner hatte ursprünglich mit Antrag vom 5.6.2014 beantragt, dass der Stadtrat die Stadträte, die auch Verwaltungsräte sind, „beauftragt“, sich im Verwaltungsrat für eine Gewinnabführung im gesetzlich zulässigen Umfang einzusetzen. Mit Antrag vom 13.1.2015 hat er die Formulierung in einen „Empfehlungsbeschluss“ umgewandelt.
Die Entscheidung über die Frage der Gewinnverwendung der Sparkasse fällt nach obigen Ausführungen nicht in die Zuständigkeit des Sparkassenzweckverbandes, geschweige denn in die Zuständigkeit des Stadtrates. Beispielsweise hat der VGH Mannheim (Urteil v. 12.3.2001 – Az. 1 S 785/00) zum dem bayerischen Recht ähnlichen Sparkassenrecht des Landes Baden-Württemberg entschieden, dass Sparkassenangelegenheiten grundsätzlich nicht in die kommunale Befassungskompetenz des Gemeinderates gehören. Im Einzelnen heißt es dort:
„Der Senat hat bereits im Urteil vom 25.09.1989 (1 S 3239/88, VBlBW 1990, 20, bestätigt durch BVerwG, Beschluss vom 20.12.1989 - 7 B 181/89 -, WM 1990, 1018) entschieden, dass Auskunftsansprüche einzelner Gemeinderatsmitglieder im Geltungsbereich des Sparkassengesetzes grundsätzlich nicht bestehen, weil es sich bei den Sparkassen um rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts handelt, die das Recht der Selbstverwaltung besitzen (Art. 71 Abs. 1 Satz 3 LV) und die ihr durch das Sparkassengesetz (§ 6 SpG) und ihre Satzung zugewiesenen Aufgaben in eigener Verantwortung durch ihre Organe Verwaltungsrat, Kreditausschuss und Vorstand (§ 10 SpG) erfüllen und deshalb ihre Angelegenheiten keine Gemeindeangelegenheiten im Sinne des § 24 GemO sind.“
Mangels Befassungskompetenz des Stadtrates wäre der Antrag schon als unzulässig abzulehnen. In jedem Fall ist er aber als unbegründet abzulehnen, weil ein entsprechender Auftrag an die Verwaltungsräte mit deren gesetzlichem Auftrag, die Belange der Sparkasse zu wahren und zu fördern (§ 12 SpkO), im Grundsatz nicht vereinbar ist. Dies bedeutet selbstverständlich nicht, dass der Verwaltungsrat daran gehindert ist, eine Ausschüttung der Sparkasse an den Träger zu beschließen, wenn dies ohne Beeinträchtigung der Belange der Sparkasse möglich ist.
An der Unzulässigkeit des Antrages mangels Befassungskompetenz ändert sich auch nichts dadurch, dass bei der Wortwahl von „Auftrag“ auf „Empfehlung“ gewechselt wurde. Diese Rechtsauffassung wurde von der Regierung von Unterfranken mit Email vom 21.1.2015 bestätigt.
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Büttner vom 05.06.2014 in der Fassung vom 13.01.2015, wonach die Verwaltungsratsmitglieder der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, sich im Verwaltungsrat dafür einsetzen sollen, dass die Sparkasse Aschaffenburg Alzenau einen gesetzlich und satzungsmäßig höchstmöglichen Gewinn an die Stadt Aschaffenburg abführt, wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
mit Stimmenmehrheit so beschlossen
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10. / pl/3/10/15. Annahme von Zuwendungen (Spenden und Schenkungen);
- Bericht über das Jahr 2014
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pl/3/10/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Vorschlag des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Aschaffenburg hat der Stadtrat mit Beschluss vom 21.05.2012 (SPNr. PL/7/5/12) die Geschäftsordnung des Stadtrates geändert und festgelegt, dass jährlich über die Annahme von Zuwendungen in Geld (Spenden und Schenkungen) in anonymisierter Form zu berichten ist. Diesem Verlangen wird mit der beigefügten Übersicht über die Zuwendungen in Haushaltsjahr 2014 Rechnung getragen.
Nach § 10 Abs. 2 Nr. 10 a der Geschäftsordnung des Stadtrates der Stadt Aschaffenburg (GeschO) ist der Oberbürgermeister der Stadt Aschaffenburg für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert bis zu 25 000,-- € zuständig (laufendes Geschäft der Verwaltung gem. Art. 37 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern – GO). Der Oberbürgermeister hat diese Zuständigkeit insbesondere bei der Annahme von Zuwendungen zu sozialen Zwecken zum Teil auf Bedienstete der Stadt Aschaffenburg delegiert (gem. § 10 Abs. 5 GeschO i. V. m. Art. 39 Abs. 2 GO).
Nach § 3 Nr. 10 a GeschO ist das Plenum für die Annahme oder Ausschlagung von Zuwendungen in Geld (z. B. Spenden und Schenkungen) im Einzelfall mit einem Geldwert ab 25 000,-- € zuständig. Im Haushaltsjahr 2014 hat der Stadtrat mit Beschlüssen vom 10.03. und 22.09.2014 in 2 Einzelfällen der Annahme von Spenden in entsprechender Höhe zugestimmt. Auf die beigefügte Übersicht wird Bezug genommen.
Der Stadtrat wird um Kenntnisnahme gebeten.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung über die Annahmen Zuwendungen in Geld oder geldwerten Zuwendungen (Spenden oder Schenkungen) an die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pl/3/11/15. PL/3/11/15
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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3. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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02.03.2015
|
ö
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Beschließend
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11 | pl/3/11/15 |
.Beschluss:
Der Antrag auf öffentliche Behandlung des Tagesordnungspunktes 2 der nichtöffentlichen Sitzung von Stadtrat Johannes Büttner vom 01.03.2015 wird mit Stimmenmehrheit abgelehnt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 01.04.2015 10:03 Uhr