Datum: 03.03.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Sportsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 17:42 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / sps/1/1/15. Großkaliber Sportschützenverein Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
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ö
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Beschließend
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1 | sps/1/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 15.12.2014 beantragt der Großkaliber Sportschützenverein Aschaffenburg e.V. die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Philipsburg und Bamberg).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 1.727,00 €
1/3 hiervon 575,67 €
Zuschussbetrag 576,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Großkaliber Sportschützenverein Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 15.12.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 576,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 10, Dagegen: 3
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2. / sps/1/2/15. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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2 | sps/1/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 03.02.2015 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (383 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Landes- und Deutschen Meisterschaften im Jahr 2014 in Brandenburg, München und Rüdersdorf.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 4.093,74 €
1/3 hiervon 1.364,58 €
Zuschussbetrag 1.365,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 03.02.2015 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 1.365,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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3. / sps/1/3/15. Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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3 | sps/1/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 04.11.2014 beantragt der Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. (106 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zur Teilnahme an Bayer. und Deutschen Meisterschaften in Neuburg an der Donau, Kreuth und Magdeburg.
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 2.108,50 €
1/3 hiervon 702,83 €
Zuschussbetrag 703,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Schachclub Aschaffenburg-Schweinheim e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 04.11.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 703,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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4. / sps/1/4/15. SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
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ö
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Beschließend
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4 | sps/1/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 17.11.2014 beantragt der SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. (2.037 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landes-, Süddeutschen-, Deutschen- und Weltmeisterschaften (u.a. in München, Wiesbaden, Neuburg, Mannheim, Ottensheim, Bayreuth, Würzburg, Nürnberg, Offenbach, Wetzlar, Dresden und Berlin).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 12.463,45 €
1/3 hiervon 4.154,48 €
Zuschussbetrag 4.155,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem SSKC Poseidon 06 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 17.11.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 4.155,00 € (Kanu 1.464,50 €, Schwimmen 2.690,50 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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5. / sps/1/5/15. TuS 1893 Leider e.V.;
Zuschuss zur Teilnahme an Meisterschaften
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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5 | sps/1/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 11.12.2014 beantragt der TuS 1893 Leider e.V. (1.112 Mitglieder) die Gewährung eines Zuschusses zu den Kosten der Teilnahme an Landes-, Südwestdeutschen- und Deutschen Meisterschaften (u. a. in Wölfersheim, Gießen, Korbach, Stuttgart, Bensheim usw.).
Aufgrund der bisherigen Regelung der Stadt Aschaffenburg errechnet sich folgender Zuschussbetrag:
Zuschussfähige Gesamtkosten 1.480,00 €
1/3 hiervon 493,33 €
Zuschussbetrag 494,00 €
Es wird vorgeschlagen, diesen errechneten Betrag zu gewähren.
.Beschluss:
Dem TuS 1893 Leider e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 11.12.2014 zu den Kosten der Teilnahme an Meisterschaften ein Zuschuss in Höhe von 494,00 € (Boxen 374,00 €, Leichtathletik 120,00 €) gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 0.5500.7093.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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6. / sps/1/6/15. Kegelsportclub Bahnfrei Damm 1920 e.V.;
Zuschuss zum Kauf eines Kegelstellautomaten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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6 | sps/1/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 01.02.2015 beantragt der Kegelsportclub Bahnfrei Damm 1920 e.V. (71 Mitglieder) einen Zuschuss zum Kauf eines Kegelstellautomaten für das Kegelzentrum Damm.
Berechnung des Zuschusses:
tatsächliche Kosten 2.249,93 €
1/3 hiervon 749,98 €
Zuschussbetrag 750,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2011 gewährt.
.Beschluss:
Dem Kegelsportclub Bahnfrei Damm 1920 e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 01.02.2015 zum Kauf eines Kegelstellautomaten für das Kegelzentrum Damm ein Zuschuss in Höhe von 750,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 13, Dagegen: 0
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7. / sps/1/7/15. Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V.;
Zuschuss zum Kauf einer Wurfanlage für die Bogenabteilung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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7 | sps/1/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 14.01.2015 beantragt der Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. (486 Mitglieder) einen Zuschuss zum Kauf einer Wurfanlage für die Bogenabteilung.
Berechnung des Zuschusses:
tatsächliche Kosten 3.451,00 €
1/3 hiervon 1.150,33 €
Zuschussbetrag 1.150,00 €
Der letzte Zuschuss für Großsportgeräte wurde 2005 gewährt.
.Beschluss:
Dem Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 14.01.2015 zum Kauf einer Wurfanlage für die Bogenabteilung ein Zuschuss in Höhe von 1.150,00 € gewährt.
Die Auszahlung des Zuschusses erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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8. / sps/1/8/15. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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8 | sps/1/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 05.02.2015 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. den Zuschuss zum Unterhalt vereinseigener Sporthallen. Die sportliche Nutzfläche im Clubhaus (Gymnastik- und Kraftraum) beträgt lt. Bauplan 210 m².
Da im Jahr 1977 der Sportsenat beschloss, Vereinen mit vereinseigenen Hallen zum Unterhalt einen jährlichen freiwilligen Zuschuss zu gewähren wird vorgeschlagen, dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. ab dem Jahr 2015 für den Gymnastik- und Kraftraum im Clubhaus ebenfalls einen Zuschuss zu gewähren.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 05.02.2015 eine sportliche Nutzfläche von 210 m² im Clubhaus (Gymnastik- sowie Kraftraum) anerkannt. Die Anerkennung erfolgt für die Bemessung des Zuschusses für vereinseigene Sporthallen ab dem Jahr 2015.
Mittel stehen bei Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0
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9. / sps/1/9/15. TV 1860 Aschaffenburg e.V.;
Anerkennung von sportlichen Nutzflächen in vereinseigenen Hallen
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
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1. Sitzung des Sportsenates
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03.03.2015
|
ö
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Beschließend
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9 | sps/1/9/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wurde mit Beschluss des Sportsenates vom 19.10.1977 für die Bemessung des freiwilligen Zuschusses zum Betrieb von vereinseigenen Sporthallen eine sportliche Nutzfläche von 1.215 m² anerkannt. Mit Schreiben vom 28.11.2014 beantragt der TV 1860 Aschaffenburg e.V. die rückwirkende Anerkennung von weiteren sportlichen Nutzflächen in der vereinseigenen Sporthalle. Ab dem Jahr 2006 werden 375 m² und ab dem Jahr 2013 noch einmal 200 m² (insgesamt ab 2013 somit 1.790m²) sportliche Nutzfläche nachgewiesen.
Es wird vorgeschlagen, die Änderung der sportlichen Nutzfläche, unter Anwendung der Verjährungsfrist des § 195 BGB (3 Jahre), ab dem Jahr 2012 anzuerkennen.
Für die Jahre 2012 – 2014 ergibt sich eine Nachzahlung von 9.317,75 €.
.Beschluss:
Dem TV 1860 Aschaffenburg e.V. wird eine sportliche Nutzfläche von 1.590 m² ab dem Jahr 2012 und 1.790 m² ab dem Jahr 2013 in der vereinseigenen Sporthalle anerkannt. Die Nachzahlung für die Jahre 2012 – 2014 beträgt 9.317,75 €.
Mittel stehen bei Hhst. 0.5500.7093 zur Verfügung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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10. / sps/1/10/15. Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V.;
Zuschuss zu den Kosten der Bestandssicherung Betriebsräume und Bootshalle
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
03.03.2015
|
ö
|
Beschließend
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10 | sps/1/10/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 18.11.2014 beantragt der Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. (383 Mitglieder) einen Zuschuss zur Ausführung folgender Baumaßnahmen:
Thermische Restsanierung Gymnastiksaal
Austausch Hallenrolltore: Sicherungsmaßnahme
Sanierung Bootstreppe zur Pritsche: Sicherungsmaßnahme
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahmen betragen ca. 27.500,00 €.
Für diese Baumaßnahmen wurde ein Antrag auf Zuwendung beim Bayer. Landessportverband (BLSV) gestellt.
Der Antrag wird durch den BLSV als Kleinantrag (Nr. 942) behandelt.
Eine Feststellung der voraussichtlich zuwendungsfähigen Kosten erfolgt bei Kleinanträgen nach Vorlage der Kostennachweise (Rechnungen u. ä.). Der Zuwendungsbetrag wird gleichzeitig festgesetzt.
Mit der Baumaßnahme kann förderunschädlich begonnen werden, sobald die Genehmigung zum vorzeitigen Baubeginn durch den BLSV – Referat Sportstättenbau – vorliegt.
Die Erlaubnis zum vorzeitigen Baubeginn wurde durch den BLSV am 10.12.2014 erteilt.
Es wird vorgeschlagen, die Baumaßnahmen im Umfang 1/3 der durch den BLSV festgestellten zuwendungsfähigen Kosten zu fördern. Die Förderung beträgt voraussichtlich ca. 9.200,00 €.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2019 erfolgen.
Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Da eine Ermittlung der zuwendungsfähigen Kosten durch den BLSV erst nach Abschluss der Baumaßnahme erfolgt wird vorgeschlagen, dass durch die Verwaltung nach Vorlage von Verwendungsnachweisen (Rechnungen u. ä.) soweit erforderlich Abschlagszahlungen auf die Förderung der Stadt Aschaffenburg in Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal der jährlich vorgesehenen Förderung, geleistet werden können.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst.1.5500.9870.
.Beschluss:
Dem Ruderclub 1898 Aschaffenburg e.V. wird aufgrund seines Antrages vom 18.11.2014 zu den Kosten der Bestandssicherung der Betriebsräume und Bootshalle ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Verwaltung wird ermächtigt, ggf. Abschlagszahlungen bis zur Höhe von 20 % der voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme, maximal bis zur Höhe der jährlich vorgesehenen Förderung, zu gewähren.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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11. / sps/1/11/15. Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V.;
Zuschuss zu den Kosten des Neubaus einer Luftgewehr-Schießhalle und Sanierung der Jugendräume
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
03.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
11 | sps/1/11/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Schreiben vom 21.01.2015 beantragt die Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V. (98 Mitglieder) einen Zuschuss zum Neubau einer Luftgewehr-Schießhalle und Sanierung der Jugendräume im Vereinsheim.
Die voraussichtlichen Gesamtkosten der Baumaßnahme betragen ca. 500.000,00 €.
Für diese Baumaßnahmen wurde über den Bayer. Sportschützenbund e.V. ein Antrag auf Zuwendung bei der Regierung von Unterfranken gestellt.
Es wird vorgeschlagen, zu den anfallenden durch die Regierung von Unterfranken festgestellten zuwendungsfähigen Kosten einen Zuschuss in Höhe eines Drittels, höchstens jedoch 160.000,00 €, zu gewähren.
Die zeitliche Auszahlung richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Entsprechend der in der Anlage beigefügten Tabelle kann eine Zuschussgewährung aller Voraussicht nach erst ab dem Jahr 2019 erfolgen.
Ausza
hlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst.1.5500.9870.
.Beschluss:
Der Schützengesellschaft Strietwald 1953 e.V. wird aufgrund ihres Antrages vom 21.01.2015 zu den Kosten des Neubaus einer Luftgewehr-Schießhalle und Sanierung der Jugendräume im Vereinsheim ein Zuschuss in Höhe eines Drittels der nachgewiesenen zuwendungsfähigen Kosten gewährt.
Die zeitliche Auszahlung des Zuschusses richtet sich nach den mit Beschluss des Sportsenates vom 17.03.2010 festgelegten Regelungen. Auszahlungen werden von der Vorlage entsprechender Rechnungsbelege, einer endgültigen Baukostenabrechnung sowie der Anerkennung der Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung an kommunale Körperschaften abhängig gemacht.
Die Auszahlung erfolgt bei Hhst. 1.5500.9870.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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12. / sps/1/12/15. SpS/1/12/15
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
03.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
12 | sps/1/12/15 |
.Beschluss:
Herr Stadtrat xxx und Herr Stadtrat Johannes Büttner beantragen eine Überprüfung der bisherigen Regelungen zur Sportförderung.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. / sps/1/13/15. Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V.;
Zuschuss zur Errichtung einer Bogensportanlage
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
03.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
13 | sps/1/13/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Sportsenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 12 d. ö. S. "Schützenverein St. Sebastianus Aschaffenburg 1899 e.V.;
Zuschuss zur Errichtung einer Bogensportanlage"
abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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14. / sps/1/14/15. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 12.01.2015 wegen "Information über die Kampagne Sei-kein-Dummy" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 12.02.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Sportsenat
|
1. Sitzung des Sportsenates
|
03.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
14 | sps/1/14/15 |
.Beschluss:
Der Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 12.01.2015 wegen "Information über die Kampagne Sei-kein-Dummy" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 12.02.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 1
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.03.2016 13:39 Uhr