Datum: 05.03.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Kultur- und Schulsenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:15 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1kss/1/1/15 Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss
2kss/1/2/15 Struktur und Stand des kommunalen Bildungsmanagements
3kss/1/3/15 Neue Zuschussrichtlinie des Stadtjugendrings für Kinder in Armut
4kss/1/4/15 Aktuelles aus dem Jugendamt
5kss/1/5/15 Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 11.01.2015 zur Information über das Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen"
6kss/1/6/15 Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.01.2015 auf Information über die Aktion "Kindheit ohne Kopfzerbrechen"

zum Seitenanfang

1. / kss/1/1/15. Wechsel von Vertretern im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 05.03.2015 ö Beschließend 1kss/1/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der bisherige Vertreter des Stadtjugendrings, ist zurückgetreten. Am 25.11.2014 wurde auf der Herbstvollversammlung des Stadtjugendrings ein neuer erster Vorsitzender gewählt. Der neue Vorsitzende hat bislang die Evangelische Kirche im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg vertreten. Er übernimmt nunmehr die Vertretung des Stadtjugendrings im Jugendhilfeausschuss.
Durch seinen Wechsel ist auch eine Neuregelung der Vertretung der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss erforderlich. Diese Vertretung übernimmt Pfarrerin Frau xxx.

.Beschluss:

Der A usschuss stimmt folgenden Umbesetzungen im Jugendhilfeausschuss zu:
Nach dem Rücktritt von Herrn xxx als Vorsitzender des Stadtjugendrings vertritt Herr xxx, bislang Vertreter der Evangelischen Kirche im Jugendhilfeausschuss, als neu gewählter erster Vorsitzender des Stadtjugendrings den Stadtjugendring im Jugendhilfeausschuss.
Als Nachfolgerin von Herrn xxx, der bislang die Evangelische Kirche vertreten hat,
wird Pfarrerin Frau xxx als Vertreterin der Evangelischen Kirche benannt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 22, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

2. / kss/1/2/15. Struktur und Stand des kommunalen Bildungsmanagements

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 05.03.2015 ö Beschließend 2kss/1/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Als die Stadt 2008 damit begonnen hat eine Bildungsleitplanung zu betreiben, ist sie aktiv in die Steuerung des Aschaffenburger Bildungssektor eingestiegen. Mit dem Bildungsbüro wurde schließlich auch eine räumliche Einheit geschaffen, in der alle Steuerungsprozesse zusammenlaufen können. Als Bildungsregion wurde dann 2014 eine weitere Planung vorgelegt, die neue Handlungsfelder aufgezeigt hat.

In der heutigen Gemeinschaftssitzung werden die verwaltungsinternen und externen Strukturen, in deren Rahmen Steuerungsaufgaben wahrgenommen werden, aufgezeigt. Zudem wird in einem Zwischenbericht der Umsetzungsstand des 10-Punkte-Plans zur Bildungsleitplanung skizziert und die Planungen für die Bearbeitung des Themas „Inklusion“ vorgestellt. Dieses soll im Herbst 2015 in einer groß angelegten Konferenz erstmals offiziell in Aschaffenburg diskutiert werden. Erste Zielsetzung ist die Formulierung einer stadtübergreifenden Definition von „Inklusion“. Auf deren Basis erfolgt dann die Umsetzung weiterer Maßnahmen und Aktivitäten.

.Beschluss:

Der Bericht zum kommunalen Bildungsmanagement wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

3. / kss/1/3/15. Neue Zuschussrichtlinie des Stadtjugendrings für Kinder in Armut

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 05.03.2015 ö Beschließend 3kss/1/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Rahmen des Bündnisses gegen Kinderarmut wurde im Jahr 2013 ein Sozialfonds ins Leben gerufen, über den die Teilnahme von Kindern in Armut vor allem an Ferienfreizeitmaßnahmen sichergestellt werden konnte. Die Vermittlung erfolgte 2013 und 2014 vorwiegend über die Familienberatungsstellen. Finanziert wurde der Fonds aus Spenden – zum Beispiel von der Oberministrantenrunde.
Mit der Einführung der unten stehenden neuen Zuschussrichtlinie soll der Fond nun fest verankert werden. Die Kosten belaufen sich auf zirka 5.000 Euro und sind durch das jährliche Budget des Stadtjugendrings abgedeckt. In der Herbstvollversammlung des Stadtjugendrings am 25.11.2014 wurde die Zuschussrichtlinie diskutiert und einstimmig beschlossen.
Es wird angestrebt, dass die beiden Kreisjugendringe in den Landkreisen Aschaffenburg und Miltenberg eine ähnlich lautende Richtlinie aufnehmen und dadurch die Teilhabe der Kinder in der gesamten Region verbessert wird. Die Stadt geht hier mit gutem Beispiel voran.

Die Richtlinie und die Begründung werden im Rahmen der Sitzung im Detail vorgestellt.


70XX Teilhabefond für Angebote der Jugendverbände

Zweck
Alle Kinder und Jugendliche brauchen gleiche Chancen. Dennoch verhindern häufig die unterschiedlichsten Umstände, dass von Armut betroffene junge Menschen an Freizeiten oder Ausflügen teilnehmen können. Oft kommt es auch vor, dass Familien knapp über einer Förderbemessungsgrenze liegen, weshalb sie keinen Anspruch auf Sozialtransferleistungen haben. Geld für die Maßnahme können diese Familien trotzdem nicht aufbringen. Hier sind Fonds gefragt, die z.B. von der Pfarrei oder dem Verband oder durch Spenden auf unbürokratische Weise Abhilfe schaffen.
Der Teilhabefond für Angebote der Jugendverbände kann dann in Anspruch genommen werden, wenn diese Mittel vor Ort nicht ausreichen oder ein Fond bzw. Spenden nicht vorhanden sind. Die Anonymität des/der Betroffenen muss bei der Vergabe so weit wie möglich gewahrt werden.

1.        Kriterien für die Vergabe
Antragsberechtigt: s. Zuschusstitel Teilnehmerkosten 7011 (Mitgliedsorganisationen des SJR und andere anerkannte freie Träger der Jugendhilfe in Aschaffenburg).
Gefördert werden sozial benachteiligte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene zwischen 6 und 21 Jahren, die

-        in der Stadt Aschaffenburg wohnen oder in Aschaffenburg als Schüler oder Schülerin eine Schule besuchen bzw. eine Berufsausbildung oder eine Maßnahme der Jugendsozialarbeit der Stadt Aschaffenburg absolvieren oder aktives Mitglied eines Aschaffenburger Jugendverbandes oder ein Besucher einer Einrichtung oder eines Projektes des Stadtjugendrings Aschaffenburg sind.

Feststellung der sozialen Benachteiligung aufgrund von finanzieller Armut
Kinder und Jugendliche sind sozial benachteiligt, wenn ihre sozialen, kulturellen, emotionalen und körperlichen Grundbedürfnisse wegen Armut oder sonstiger ungünstiger äußerer Lebensbedingungen nicht oder nur unzureichend befriedigt werden und sie dadurch in ihrer Entwicklung beeinträchtigt sind.

-        Feststellungsmöglichkeiten einer sozialen Benachteiligung aufgrund finanzieller Armut sind:
1.        Kinder, Jugendliche und Familien, die ALG II beziehen
2.        Kinder, Jugendliche und Familien, die Sozialhilfe bekommen
3.        Kinder, Jugendliche und Familien, die Wohngeld erhalten.
4.        Kinder, Jugendliche und Familien, die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
5.        Kinder, Jugendliche und Familien, die Inhaber des Kulturpasses der Stadt Aschaffenburg sind
6.        Kinder, Jugendliche und Familien, die sonstige finanzielle Notlagen zu bewältigen haben.
Die Kriterien 1 – 5 werden in der Regel durch einen Nachweis der Bedürftigkeit durch eine Behörde oder einen anerkannten sozialen Träger nachgewiesen.
Die Feststellung der sozialen Benachteiligung kann auch durch einen Bürgen mit fachlichem Bezug zu dem Kind oder Jugendlichen nachgewiesen werden. Bürgen können sein: Fachkräfte der Sozialen Arbeit (z.B. in sozialen Einrichtungen und Beratungsdiensten), Lehrkräfte an Schulen, ErzieherInnen, kirchliche MitarbeiterInnen, JugendleiterInnen (mit Juleica) oder MitarbeiterInnen des Stadtjugendrings Aschaffenburg.

Grundlage der Bezuschussung
Es werden nur Anträge bezuschusst, die vor der Durchführung der Maßnahme gestellt wurden. Grundlage der Bezuschussung ist der vollständig ausgefüllte Antrag auf Förderung aus dem Teilhabefond für Jugendverbände.

Rechtsanspruch
Ein Rechtsanspruch aus dem Teilhabefond kann nicht geltend gemacht werden, auch wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, die eine Förderung rechtfertigen würden.

Auszahlung
Die Auszahlung der Förderung erfolgt nach Beendigung der Maßnahme im Rahmen der üblichen Antragsabrechnung des Stadtjugendrings.
2.        Förderhöhen
a.        Es werden bis zu 75% des in der Ausschreibung genannten Teilnehmerbetrags als Förderung übernommen. Eine 100% Förderung bedarf immer einer Einzelfallprüfung mit entsprechender Begründung durch den Antragsteller. Der Höchstbetrag pro Person/Förderung beträgt 400,00€.
b.        Sonstige Fördermöglichkeiten sind vorab zu prüfen, insbesondere jene für benachteiligte Kinder und Jugendliche der antragstellenden Verbände und ihrer Dachorganisationen.

.Beschluss:

Der Einführung der neuen Zuschussrichtlinie „Teilhabefond für Angebote der Jugendverbände“ beim Stadtjugendring zur Förderung der Teilhabe von Kindern und Jugendlichen in Familien in Armut wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

4. / kss/1/4/15. Aktuelles aus dem Jugendamt

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 05.03.2015 ö Beschließend 4kss/1/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im mündlichen Bericht informiert der Amtsleiter über die aktuellen Neuigkeiten und
Entwicklungen im Jugendamt.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht des Jugendamts zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

5. / kss/1/5/15. Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 11.01.2015 zur Information über das Modellvorhaben "Kein Kind zurücklassen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 05.03.2015 ö Beschließend 5kss/1/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

„Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“  Modellvorhaben der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und der Bertelsmann Stiftung, das die Weichen für eine bessere Bildungs- und Vorbeugungsarbeit in den Kommunen stellt.

Dem Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen! Kommunen in NRW beugen vor“ liegen folgende Gedanken zugrunde:

Jede Kommune baut ihre eigene Präventionskette auf
In den Kommunen übernehmen viele verschiedene Fachkräfte die umfangreichen Aufgaben für ein gelingendes Heranwachsen von Kindern und Jugendlichen. Sie schaffen die Rahmenbedingungen für einen funktionierenden Alltag von Familien. Konkret kann das eine Verbesserung der Wohnsituation oder ein Förder- und Freizeitangebot in Kita oder Schule bedeuten. Alle Akteure sind hier gefordert, vernetzt zu arbeiten und systematisch zu kooperieren, um jedem Kind eine bessere Zukunft zu ermöglichen.
Wichtig ist: Es gibt nicht ein Rezept für alle Kommunen. Regionale und kommunale Unterschiede spielen eine große Rolle. Deswegen sind individuelle Lösungen das Ziel unseres Modellvorhabens. Jede Kommune findet ihren eigenen Weg und definiert individuelle Ziele. Sie erarbeitet Bewertungskriterien, an denen sich die unterschiedlichen Akteure bei der Ausgestaltung ihrer vorbeugenden Angebote orientieren. “Kein Kind zurücklassen!“ soll zusätzlichen Schwung erzeugen, damit die Kommunen vor Ort wirksame Lösungen entwickeln können.

Auf systematische Kooperation kommt es an
Die Gestaltung einer Präventionskette kann nur gemeinsam gelingen. Deswegen ist es wichtig, dass die verschiedenen Bereiche miteinander kooperieren. Hierzu gehören: Kinder-, Jugend- und Familienhilfe, Gesundheitswesen, Schule und Bildungswesen, Kultur-, Sport- und weitere Freizeitangebote, Ausbildungswesen und Arbeitsverwaltung, Polizei und Gerichtsbarkeit. Für eine stabile Präventionskette werden alle Akteure gebraucht. Die Kommune initiiert und koordiniert einen Verständigungsprozess, um gemeinsam zu handeln und besonders Angebote umzusetzen, die schwer erreichbare Zielgruppen ansprechen.

Gemeinsamer Erfahrungsaustausch im Lernnetzwerk
Begleitet und unterstützt wird die Arbeit vor Ort durch eine Koordinierungsstelle beim Ministerium für Familie, Kinder, Jugendliche, Kultur und Sport. Hier laufen alle Informationen aus den Modellkommunen zusammen. Die Beratungsleistung wird für die Kommunen koordiniert und der Austausch untereinander organisiert.

Um die unterschiedlichen Erfahrungen der teilnehmenden Kommunen für alle nutzbar zu machen, findet ein regelmäßiger Austausch in einem Lernnetzwerk statt. Durch Beratung und Fortbildung wird die individuelle Handlungskompetenz der teilnehmenden Kommunen gestärkt und der kontinuierliche Erfahrungs- und Wissensaustausch innerhalb des Netzwerkes sichergestellt.

Begleitende Forschung und Evaluation
Das Modellvorhaben wird begleitend in fachlicher und fiskalischer Hinsicht evaluiert. Das Ziel der Evaluation ist es, kommunale Netzwerkstrategien, die für alle Kinder und Jugendlichen in NRW die Chance eines gelingenden Aufwachsens verfolgen, zu untersuchen, nach Möglichkeiten der Optimierung zu suchen und zu prüfen, inwiefern sich in diesem Zusammenhang Kosten senken lassen.

Da in Deutschland bisher nur in sehr begrenztem Umfang Evaluationsforschung zur Effektivität umfassender sozialpräventiver Ansätze auf kommunaler Ebene stattgefunden hat, ist vorgesehen, die Präventionsketten in fachlicher und finanzwirtschaftlicher Hinsicht zu untersuchen.

Die fachliche Evaluation untersucht, wann, wie und wo in den Kommunen was in die junge Generation als Prävention investiert werden muss, um größtmögliche Wirkungen zu erzielen.

Die finanzwirtschaftliche Evaluation geht der Frage nach, welche finanziellen Entlastungen für die öffentlichen Haushalte durch eine kommunale Präventionskette langfristig zu erwarten sind. Hier ist der Blick primär auf die Kommunen gerichtet. Land und Bund spielen in der Untersuchung aber auch eine Rolle.

Evaluation ist keine Einmalaktion sondern muss im Sinne einer nachhaltigen Orientierung von Politik verstetigt werden. Die Studie wird Instrumente entwickeln, die alle Kommunen im Lande langfristig zur Überprüfung der Wirksamkeit und Wirkungsweise lokaler Prävention nutzen können.

Ergebnisse weitergeben
Der Landesregierung und der Bertelsmann Stiftung ist es wichtig, dass alle Kommunen in Nordrhein-Westfalen von den Erfahrungen und Erkenntnissen profitieren. Das im Modellvorhaben gewonnene Wissen wird in einem gemeinsamen Erfahrungsaustausch mit anderen Projekten, wie beispielsweise dem LVR-Programm „Teilhabe ermöglichen - Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut“ geteilt. Durch gemeinsame Fachveranstaltungen können auch andere Akteure von unseren Ergebnissen profitieren - sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch darüber hinaus.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Information über das Modellvorhaben „Kein Kind zurücklassen – Kommunen in NRW beugen vor“ zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / kss/1/6/15. Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 05.01.2015 auf Information über die Aktion "Kindheit ohne Kopfzerbrechen"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Kultur- und Schulsenat 1. Gemeinsame Sitzung d. Kultur- u. Schulsenates und Jugendhilfeausschusses 05.03.2015 ö Beschließend 6kss/1/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Immer mehr Kinder und Jugendliche leiden regelmäßig an Kopfschmerzen. Werden diese nicht ernst genommen oder entsprechend behandelt, können sie bei den Kindern zu psychischen Problemen führen oder sich zu chronischen Kopfschmerzen entwickeln.

Bislang gibt es keine entsprechenden Präventionsmaßnahmen oder Konzepte, die sich gezielt an SchülerInnen, Lehrer und Eltern richten. Aus diesem Grund haben der Leiter der Schmerzklinik Kiel, und die Lehrerin und Geschäftsführerin der ZIES gGmbH, eine Unterrichtseinheit zur Kopfschmerzprävention für SchülerInnen der 7. Jahrgangsstufe entwickelt.
Unter dem Motto "Aktion Mütze - Kindheit ohne Kopfzerbrechen" sollen die SchülerInnen den Umgang mit stressbedingten Kopfschmerzen erlernen. "Mütze" stellt dabei eine sympathische Figur dar, die den SchülerInnen Verhaltensweisen zur Vorbeugung von Kopfschmerzen aufzeigt.
Die Materialien beinhalten Hintergrundinformationen für Lehrer und Eltern, Arbeitsblätter für Kinder sowie einen Kopfschmerzfragebogen und sollen bundesweit weiterführenden Schulen angeboten und kostenlos zur Verfügung gestellt werden. Die SchülerInnen, Lehrer und Eltern sollen frühzeitig für die Beschwerden sensibilisiert und über Verhaltensweisen aufgeklärt werden, die Kopfschmerzen begünstigen bzw. vermeiden.

Langfristiges Ziel dieser Aktion, welche sich durch Spenden finanziert, ist die Verankerung der Maßnahmen zur Kopfschmerzprävention in den Lehrplänen. Die Unterrichtsmaterialien sollen daher allen Schulen in Deutschland zur Verfügung gestellt werden.

.Beschluss:

Der Ausschuss nimmt die Information über die Aktion „Kindheit ohne Kopfzerbrechen“ zur Kenntnis.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.07.2015 11:08 Uhr