Datum: 17.03.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 20:06 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/3/1/15. Kanalbefahrung Oststadt und Damm, Teil 1
- Vorstellung der Untersuchungsergebnisse (durch das Büro Unger)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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17.03.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/3/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadt Aschaffenburg verfügt über ein ca. 315 km langes Kanalnetz. Mit Beschluss des Planungs- und Verkehrssenates vom 05. April 2011 wurde die Verwaltung beauftragt, flächendeckend für das Stadtgebiet eine Kanaldatenbank aufzubauen und dem Stadtrat Zwischenberichte über die Ergebnisse der Kanaluntersuchungen vorzulegen.
Seit 2010 wurde das Kanalnetz in den Stadtteilen Nilkheim, Leider, Schweinheim, Gailbach, der Innenstadt, der Oststadt und des ersten Teils von Damm untersucht. Derzeit laufen die Untersuchungen in Damm (Teil 2) und Strietwald mit einer Gesamtlänge des Teilnetzes von ca. 48 km. Nach Abschluss dieser Arbeiten sind rund 250 km, also ca. 80 % des Netzes, baulich erfasst.
Die Sanierungskonzeption eines Kanalnetzes definiert nach DIN-EN 752 vier Ziele zum Schutz von Boden und Grundwasser:
1. Dichtheit
2. Standsicherheit
3. Betriebssicherheit
4. Werterhalt
Die erfassten Schäden lassen sich durch drei Verfahren sanieren:
1. Reparatur; Behebung örtlich begrenzter Schäden
2. Renovierung; Behebung streckenhafter Schäden unter Einbeziehung vorhandener Bausubstanz
3. Erneuerung; Austausch schadhafter Kanäle
Die Behebung der sofort und kurzfristig sanierungsbedürftigen Schäden in den untersuchten Stadtteilen wird seit 2011 kontinuierlich im Anschluss an die TV-Untersuchungen vorgenommen.
Die TV-Untersuchung der Oststadt und des ersten Teils von Damm zeigen teilweise sehr schlechte Kanalzustände mit erheblichem Sanierungsbedarf, woraus sich Investitionen in Höhe von rund 750.000 EUR für Maßnahmen in offener Bauweise, von rund 1,450 Mio EUR für Reparaturen und von rund 3,3 Mio. EUR für Renovierung ergeben. Insgesamt muss mit ca. 5,5 Mio. EUR für die vollständige Sanierung des Gebietes gerechnet werden.
.Beschluss:
Der Sachstandsbericht des Ingenieurbüros Unger, Darmstadt, zur Kanalzustandserfassung Oststadt und Damm, Teil 1, wird zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pvs/3/2/15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31)
- Änderungsbeschluss
- Zustimmungsbeschluss
- Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit
- Anordnung der Behördenbeteiligung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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17.03.2015
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ö
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Vorberatend
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2 | pvs/3/2/15 |
Stadtrat (Plenum)
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5. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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20.04.2015
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ö
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Beschließend
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4 | pl/5/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bezirk Unterfranken plant die Errichtung von 2 Stationen mit je 25 Betten zur stationären Versorgung von psychisch Erkrankten, um die wohnortnahe Versorgung der Einwohner der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zu verbessern.
Da das Bauvorhaben direkt am nordöstlichen Rand des Klinikumgeländes, aber großenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23/1 „Klinikum“ durchgeführt werden soll, und da die für den Bau der Psychiatrischen Klinik vorgesehene Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 1987 lediglich als Fläche für die Landwirtschaft darstellt ist, bittet der Bezirk Unterfranken zur schnellstmöglichen Realisierung dieses interkommunalen Bauvorhabens um dessen planungsrechtliche Absicherung.
Im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 ist der vorgesehene Standort der psychiatrischen Klinik bereits als Sonderbaufläche vorgesehen. 2013 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zu der vorgesehenen Darstellung des Grundstücks der zu errichtenden Psychiatrischen Klinik als „Sonderbaufläche Klinikum“ wurden keine Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. Da die Neuaufstellung des FNP 2030 noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, ist zur alsbaldigen planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung der geplanten Psychiatrischen Klinik ein vorauslaufendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erforderlich.
Das Grundstück, auf dem die Psychiatrische Klinik errichtet werden soll, ist über die Straße Am Hasenkopf und über die gut ausgebaute Feuerwehrumfahrt des Klinikums erschließbar und kann an die die Ver- und Entsorgungsleitungen des Klinikums angebunden werden. Es liegt am Waldrand über dem Tal des Röderbaches. Ein Eingriff in die in der Nähe vorhandenen Streuobstbestände und naturschutzrechtlich festgelegte Ausgleichsflächen (Lesesteinhaufen) wird durch den Bau der Klinik nicht erfordert.
Die Verwaltung hat für das weitere Verfahren den beiliegenden Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinikum mit integriertem Landschaftsplan (FNP 1987/31) vom 27.02.2015 sowie einen Entwurf zu dessen Begründung mit einem Umweltbericht gefertigt. Nach Billigung dieser Unterlagen kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums vom Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 gesondert und zeitnah zu Ende geführt werden.
Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann verzichtet werden, da diese bereits auf Grundlage des Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP 2030 erfolgt ist (§3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Gleiches gilt für die frühzeitige Beteiligung der Behörden auf Grundlage des § 4 Abs. 1 BauGB.
.Beschluss:
1. Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31).
2. Dem Entwurf vom 27.02.2015 zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) mit integriertem Landschaftsplan sowie dem Begründungsentwurf mit Umweltbericht gleichen Datums wird zugestimmt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Unterlagen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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3. / pvs/3/3/15. Spessartstraße: Querungshilfe, barrierefreie Bushaltestellen, Gehwegsanierung
- Vorstellung der Planung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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17.03.2015
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ö
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Beschließend
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3 | pvs/3/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Der Einbau einer Fußgängerquerung, Sanierung der Gehwege im Umfeld und der Umbau der Bushaltestellen als Teil des Maßnahmenpaketes für das Sanierungsgebiet Soziale Stadt Hefner Alteneck wurde bereits am 08.04.2014 als Vorplanung des Stadtplanungsamtes vorgestellt und im Planungs- und Verkehrssenat beschlossen.
2. Projektbeschreibung
Im Rahmen der Umbaumaßnahme werden beide Richtungshaltestellen „Koloseusstraße“ als Haltestelle mit dem 18 cm Bord am Fahrbahnrand ausgebildet und verbleiben am derzeitigen Standort. Die stadteinwärts gerichtete Busbucht wird dabei zur Wartefläche ausgebildet. Die jeweiligen Warteflächen werden mit taktilen Elementen für Blinde und Sehbehinderte versehen. Das Wartehäuschen auf der stadtauswärts gerichteten Haltestelle bleibt erhalten. Auf der stadteinwärts gerichteten Haltestelle wird in Absprache mit den Busbetrieben auf ein Wartehäuschen verzichtet.
Zwischen den beiden Richtungshaltestellen wird eine für Rollstuhlfahrer und Rollatoren barrierefreie Querungshilfe eingerichtet. Aufgrund der Wurzeln der Platanen im Unterbau muss auf einen befestigten Ausbau an den Zugängen verzichtet werden. Die Zugänge werden daher mit einer wassergebundenen Decke aus Bessunger Kies ausgebaut. Die 2,00 m tiefe Mittelinsel der Querung wird mit einem Flachbord eingefasst und ausgepflastert. Die Insel wird eine Länge von 14 m erhalten, damit ein Überholen der haltenden Busse verhindert bzw. erschwert wird, was in dieser Form den aktuell geltenden Richtlinien und Regelwerken entspricht. Die Fahrbahndecke wird im betroffenen Baufeld ebenfalls erneuert.
Der Gehweg auf der Nordseite zwischen der Wartefläche und dem Wartehäuschen wird im Rahmen des Bauunterhalts saniert und zum Schutz der Wurzeln im Bereich zwischen Bushaltestelle und Wartehäuschen leicht angehoben und neu asphaltiert. Dazu muss die bestehende Treppe der Stadtbau GmbH um eine Stufe erweitert und das Geländer entsprechend angepasst werden. Im weiteren Verlauf Richtung Einmündung Koloseusstraße wird die Asphaltdecke ebenfalls saniert.
Der südliche Gehweg zwischen Liebigplatz und der Fußgängerampel hinter der Einmündung Siemensweg wird neu ausgebaut. Der Weg wird zum Schutz der Wurzeln der Bestandsbäume mit einer wassergebundenen Decke versehen (Oberfläche Bessunger Kies analog des Gehweges in der Lange Straße auf der Seite des Dämmer Tores). Zur Abgrenzung zwischen dem Grünstreifen mit dem Baumbestand und dem Weg wird ein Stahlband eingebaut.
Da die Querungshilfe durch den wassergebundenen Belag in den Zugangsflächen nicht mit taktilen Elementen für Blinde ausgestattet werden kann und die Querung zudem für Blinde nicht sicher ist (der Fußgänger hat keinen Vorrang), wird die vorhandene Fußgängerampel hinter dem Siemensweg mit einem akustischen Signalgeber versehen und die Zugänge mit taktilen Elementen für Blinde ausgestattet, so dass hier ein sicheres Queren der Fahrbahn für Blinde möglich ist.
3. Kosten
Das Tiefbauamt hat auf der Grundlage der Ausführungsplanung die Kosten berechnet. Danach ergeben sich für das Projekt Gesamtkosten in Höhe von ca. 275.000 Euro brutto. Diese teilen sich wie folgt auf:
Ausbau barrierefreie Bushaltestellen ca. 50.000 Euro (Ausbau 2015)
Ausbau Querungshilfe mit Deckenerneuerung ca. 75.000 Euro (Ausbau 2015)
Sanierung nördlicher Gehweg ca. 50.000 Euro (Ausbau 2015)
Ausbau südlicher Gehweg ca. 100.000 Euro (Ausbau 2017)
Es handelt sich hierbei um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenberechnung noch abweichen kann.
Die laufenden Folgekosten erhöhen sich durch die Umbaumaßnahmen jährlich nicht.
4. Finanzierung
Die Gesamtmaßnahme ist im Haushalt 2015 und im Mehrjahresinvestitionsprogramm 2016-2018 der Stadt Aschaffenburg unter den Haushaltsstellen 0.6300.5131 (Straßenunterhalt) und 1.6172.9501 (Hefner-Alteneck, Querung Spessartstraße) mit einem Gesamtvolumen von 275.000 Euro enthalten (50.000 Euro Verwaltungshaushalt, 225.000 Euro Vermögenshaushalt):
HH-Stelle
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Ansatz 2015
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Ansatz 2016
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1.6172.9501
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125.000 Euro
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100.000 Euro
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0.6300.5131
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50.000 Euro
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Nach Abstimmung mit der Stadtbau GmbH erfolgt der Ausbau des südlichen Gehwegs erst nach Fertigstellung der Hochbaumaßnahme, also im Jahr 2017. Die mittelfristige Finanzplanung ist entsprechend anzupassen und die in 2016 in Aussicht gestellten Gelder werden erst in 2017 benötigt.
Für die Querungshilfe und die Gehwegsanierung werden Fördermittel im Rahmen der Sozialen Stadt, für den barrierefreien Ausbau der Bushaltestellen werden Fördermittel im Rahmen der ÖPNV-Förderung beantragt. Die Förderquoten betragen ca. 60 % der förderfähigen Kosten (Soziale Stadt) bzw. ca. 10 % (ÖPNV).
Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.
.Beschluss:
1. Dem Umbau der Bushaltestellen „Koloseusstraße“, dem Einbau einer Querungshilfe und der Sanierung der südlichen Gehwege zwischen Liebigplatz und der Fußgängerampel am Siemensweg gemäß der aufgezeigten Ausführungsplanung (Anlage 1)
wird zugestimmt.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, für die Maßnahme Querungshilfe und Sanierung der Gehwege einen Förderantrag im Städtebauförderungsprogramm „Soziale Stadt“ bei der Regierung von Unterfranken einzureichen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. / pvs/3/4/15. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG):
Widmung von Straßen und Wegen
- Bahnhof Nord
- Hafengebiet
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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17.03.2015
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/3/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu I.
Nach Art. 6 BayStrWG erhalten neu gebaute Straßen und Wege durch Widmung die Eigenschaft einer öffentlichen Straße oder eines öffentlichen Weges.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.
Das Flurstück Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg) ist noch im Eigentum der Hörnig Wohn- und Industriebaugesellschaft mbH, Magnolienweg 5, 63741 Aschaffenburg. Der Eigentumsüber-gang der Straßenflächen erfolgt erst nach Abschluss des Umlegungsverfahrens, das derzeit noch beim Staatlichen Vermessungsamt bearbeitet wird. Die im Beschlussvorschlag nachrichtlich genannten Flurnummern sind für das jeweilige Flurstück „vorgemerkt“, aber noch nicht vergeben. Besitzübergang der zu widmenden Straßen-flächen war aber bereits mit Beurkundung des „Kaufvertrages über Teilflächen zur Grundstücksarrondierung und zur Errichtung einer Fußgängerverbindung“ am 22.07.2010.
Insoweit liegt die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG vor.
Die Flurstücke xx und xx sind im Eigentum der Stadt.
zu II.
Die Bayernhafen GmbH & Co.KG, vertreten durch das Immobilien- und Grundstücksmanagement, 93055 Regensburg, hat mit Schreiben vom 12.11.2014 beim Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg beantragt Widmungsverfügungen für sie zu erlassen, da sie selber wegen ihrer Rechtsform als GmbH & Co.KG nicht mehr hoheitlich tätig werden kann.
Die Zustimmung gemäß Art. 6 Abs.2 BayStrWG liegt insoweit vor.
Durch den Umbau der Kreuzung Limes-/Germanenstraße in einen Kreisverkehrsplatz ergeben sich Längenänderungen bei der Limesstraße und der Germanenstraße.
Die bisherige Länge der Limesstraße verkürzt sich um 40 m; hinzukommt aber die Länge der Umfahrung des Kreisverkehrs mit 95 m (plus 55 m).
Der neue Anschluss an die Germanenstraße (Länge 12 m, Teilfläche der Fl.Nr. xx) wird der Limesstraße zugerechnet und entfällt somit längenmäßig bei der Germanenstraße.
.Beschluss:
I.
Mit Wirkung vom 10.04.2015 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straßen und Wege im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (Anlage 2):
a) zur Ortsstraße (Art.46 Nr.2 BayStrWG)
1. Heinrich-Böll-Straße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
(nachrichtlich: ggf. neue Fl.Nr. xx nach erfolgter Neuvermessung)
Anfang (A): Nordring
Ende (E): Lange Straße
Länge (L): 98 m
2. Bert-Brecht-Straße
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
(nachrichtlich: ggf. neue Fl.Nr. xx nach erfolgter Neuvermessung) und Fl.Nr. xx
A: Nordring
E: Lange Straße
L: 97 m
3. Nordring
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
A: Glattbacher Überfahrt
E: Heinrich-Böll-Straße
L: 550 m
b) zum beschränkt-öffentlichen Weg (Fußgängerbereich) (Art.53 Nr.2 BayStrWG)
Dämmer Tor
Teilfläche aus Fl.Nr. xx (Gemarkung Aschaffenburg)
(nachrichtlich: ggf. neue Fl.Nr. xx nach erfolgter Neuvermessung)
A: Ende Nordseite Stadtteilverbindungstunnel
E: Lange Straße
L: 98 m
Widmungsbeschränkung: Fußgängerbereich
II.
Mit Wirkung vom 10.04.2015 wird gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straße als Eigentümerweg (Art. 53 Nr.3 BayStrWG) gewidmet (Anlage 2):
Limesstraße (Fläche neuer Kreisverkehr)
Teilfläche aus Fl-Nr. xx (Gemarkung Leider)
Länge: 55 m + 12 m = 67 m
nachrichtlich:
Die Länge der Germanenstraße reduziert sich um 12 m.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. / pvs/3/5/15. Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b)
- Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung
- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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17.03.2015
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ö
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Vorberatend
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5 | pvs/3/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1: Bericht über die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden
Die frühzeitige Beteiligung der Behörden wurde im Zeitraum vom 15.04.2011 bis zum 27.04.2011 und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit vom 18.04.2011 bis zum 09.05.2011 durchgeführt.
Sie haben zum Ergebnis, dass die Bebauungsplanung im Wesentlichen beibehalten werden konnte, jedoch teilweise korrigiert und ergänzt werden musste (vgl. auch den Bericht über das Ergebnis der frühzeitigen Beteiligung der Behörden sowie der Öffentlichkeit).
zu 2: Billigung des Bebauungsplanentwurfes
Vorbemerkung
Im Juli 2014 war der vorliegende Bebauungsplanentwurf bereits dem Planungs- und Verkehrssenat des Stadtrats vorgelegt worden. Der Senat bemängelte, dass die vormals geforderte Durchwegung des Gebiets mit Anbindung an den Rosenseepark nun vollends entfallen sei und setzte den Tagesordnungspunkt ab. Die Verwaltung wurde beauftragt, mit dem Eigentümer der Liegenschaft weitere Gespräche zu führen und die aufgezeigten Mängel zu beseitigen. Der Verwaltung gelang es in den darauffolgenden Verhandlungen mit dem Eigentümer, eine aufgeweitete Wegeverbindung in den Bereichen Hockstraße und Rhönstraße durchzusetzen. Damit ist der vom Stadtrat geforderte Grünzug sichergestellt und auch in seiner Fläche vergrößert. Näheres hierzu befindet sich im Abschnitt „Grünkonzeption“. Die hierbei gefundene Lösung stellt nun einen guten Kompromiss zwischen den Entwicklungsvorstellungen von Stadt und Eigentümer dar.
Rahmenbedingungen für den Bebauungsplan
Das Gebiet „Spessart-Manor“ der ehemaligen amerikanischen Liegenschaften soll mit dem vorliegenden Bebauungsplan einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zugeführt werden. Dies ist vor allem deswegen nötig, da aufgrund des vorliegenden heterogenen Bestands in und um das Plangebiet die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben nach dem planungsrechtlichen „Einfügungsgebot“ schwierig ist und daher nur bedingt Rechts- und Planungssicherheit besteht. Zudem ist im Bestand durch Baugenehmigungen der letzten Jahre eine Struktur entstanden, die ein komplexes Geflecht an Nutzungen, Bebauung und Erschließung umfasst. Eine weitere städtebauliche Entwicklung des Gebietes wird dann eintreten, wenn der Eigentümer das Baugeschehen vorantreibt. Mit dem Bebauungsplan werden die baurechtlichen Rahmenbedingungen für die weitere Konversion des Areals gelegt.
Bisheriger Verfahrensverlauf
Nach Abzug der US-Streitkräfte war und ist es vordringliches Ziel der Stadtplanung, die militärischen und zivilen Liegenschaften einer geordneten städtebaulichen Entwicklung zuzuführen. Während der größte Teil der Konversionsflächen beidseits der Würzburger Straße inzwischen mit Bebauungsplänen überplant und großteils neu bebaut und genutzt ist, handelt es sich bei dem Gebiet „Spessart-Manor“ um eines der letzten, nicht überplanten Areale an der Würzburger Straße, welches sich noch bis 2009 in Besitz der BIMA (Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) befunden hat. Es beinhaltet neben mehreren zum Teil leer stehenden mehrgeschossigen Wohngebäuden (Blöcke 671 bis 677) eine Schule, ein Jugendhaus, eine ehemalige Kapelle sowie einen ehemaligen Supermarkt (Commissary).
Die ursprüngliche Bausubstanz in diesem Quartier ist teilweise noch in ihrem Bestand erhalten.
Ein Wohnblock wurde bereits abgerissen und mit einer Waschanlage für Autos überbaut, ein weiterer ist in den vergangenen Jahren zum Campus II der Hochschule Aschaffenburg mit weiterer gewerblicher Nutzung umgebaut worden. Für die beiden mittleren Wohnblöcke wurde im Jahr 2013 ein umfassender Umbau mit Aufstockung und Erweiterung der Wohnblöcke und der Errichtung eines Zwischenbaus für gewerbliche Nutzung und Wohnen auf der Rückseite der Würzburger Straße genehmigt. Zwischenzeitlich wurden diese beiden Bestandsblöcke abgerissen, da sich der Untergrund für den geplanten Umbau als nicht geeignet erwies. Bestandsnutzungen sind die Johannes de la Salle-Berufsschule der Caritas, die Nebenstelle der Hefner-Alteneck-Schule und ein Kindergarten, das städtische Jugendhaus, sowie das Commissary (derzeit als Möbel-Outlet-Handel genutzt).
Zur Steuerung der zukünftigen städtebaulichen Entwicklung an der Schnittstelle zwischen der gewerblich geprägten Würzburger Straße und den vornehmlich dem Wohnen dienenden Baugebieten an der Rhönstraße hat der Stadtrat am 06.12.2004 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 04/03b „Spessart-Manor“ gefasst. In Varianten wurde damals der Erhalt wie auch die Beseitigung großer Teile der bestehenden Bausubstanz überprüft. Ebenfalls vorgeschlagen wurde die Anlage eines Grünzuges durch das Gebiet als Fortsetzung des an der Hockstraße anbindenden Rosenseeparks. Nach Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden geriet das Bebauungsplanverfahren jedoch ins Stocken, da sich die Standortentscheidung der Johannes de la Salle-Berufsschule verzögerte und sich die Veräußerung und Nachnutzung von Teilflächen in der Praxis als äußerst schwierig erwiesen. 2006 wurde seitens der Verwaltung mit zwei weiteren Entwurfsvarianten ein neuerlicher Versuch unternommen, das Verfahren voran zu bringen. Jedoch führte auch dies zu keinem Erfolg, da sich das Areal noch im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) befand und die zukünftige Nutzung noch nicht geklärt war.
2009 wurde das gesamte Areal von der BIMA an einen Aschaffenburger Investor veräußert, wodurch sich neue Impulse für die Neustrukturierung und Nachnutzung des Gebietes ergaben. Da der Eigentümer bereits im Dezember 2009 einen Bauantrag für den Umbau und die Erweiterung des Wohnblockes 675 für eine Nutzung durch die Hochschule Aschaffenburg gestellt hatte, ein Bebauungsplan als planungsrechtlicher Rahmen jedoch noch nicht vorlag, wurde ein städtebaulicher Vertrag zwischen Eigentümer und Stadt abgeschlossen, dessen wesentliche Inhalte in den aufzustellenden Bebauungsplan einfließen:
- Errichtung einer Tiefgarage zwischen den Blöcken 674 und 675
- Erhalten von Teilen des im Gebiet befindlichen Grünbestandes
- Unterstützung des städtebaulichen Ziels einer Fortsetzung des Rosenseeparks durch das Areal bis zum neuen Kreisverkehr Rhönstraße/Sälzer Weg.
- Erhalt der Platanen an der Würzburger Straße
Planungsziele, Städtebaulicher Entwurf und Grünkonzeption
Seitens der Stadt besteht die Zielsetzung, das Areal unter Berücksichtigung des Gebäudebestandes zu entwickeln. Insbesondere die ehemaligen Wohnblöcke 671 und 675, sowie das Volumen der Blöcke 672 und 674 an der Würzburger Straße (Blocknummern sind in der Planzeichnung dargestellt), aber auch der Schulkomplex und die ehemalige Kapelle an der Rhönstraße sollen bei einer Neukonzeption erhalten werden. Für das Jugendhaus besteht ein langfristiger Mietvertrag. Als potenzielle Entwicklungsfläche für eine Neubebauung wird insbesondere der Bereich des ehemaligen Supermarktes (Commissary) angesehen. Grundsätzlich sollte eine dem Standort entsprechende gemischte Nutzung mit Wohnen, Gewerbe und Gemeinbedarf vorgesehen werden. Weiterhin ist aufgrund der Größe des Areals von ca. 7,5 ha auf eine abschnittsweise Realisierbarkeit zu achten. Ein wichtiger Aspekt der Freiflächengestaltung ist die Fortsetzung der Wegeverbindung aus dem Rosenseepark durch das Plangelände bis zum Sälzerweg.
Gebäudebestand im nordöstlichen Plangebiet
Die städtebauliche Konzeption sah die Möglichkeit des Erhalts der Wohnblöcke 671 bis 675 an der
Würzburger Straße vor. Nach dem bereits erfolgten Umbau des ersten Wohnblockes 675 für eine
Hochschulnutzung, sowie der Beantragung für den Umbau der beiden – jedoch zwischenzeitlich abgebrochenen – Blöcke 674 und 672 für gewerbliche Nutzung sollen auch die verbleibenden Blöcke in ähnlicher Form umgestaltet werden. Zwischen den Blöcken sind dabei mehrgeschossige bauliche Ergänzungen vorgesehen, die so zu einer zwar gegliederten, jedoch geschlossenen Gebäudefront zur Würzburger Straße führen. Dieses Konzept gestattet eine gewerbliche Nutzung an der Würzburger Straße und eine lärmtechnische Abschirmung der südwestlich anschließenden Innenbereiche. Das Nutzungskonzept sieht Gewerbe- bzw. Büronutzung entlang der Würzburger Straße sowie Wohnnutzung in den abgewandten Gebäudeteilen vor. Ebenfalls für den möglichen Erhalt vorgesehen sind die rückwärtigen Wohnblöcke 673 und 677, welche gleichermaßen zu Wohnzwecken umgebaut werden sollen. Trotz ihres sanierungsbedürftigen Zustandes verfügen sie über eine intakte Grundbausubstanz, die eine Sanierung lohnend erscheinen lässt. Das ehemalige Offiziersheim soll dagegen abgerissen und durch eine kleinteilige Wohnbebauung ersetzt werden.
In den Innenhöfen zwischen den Blöcken sieht das Konzept Tiefgaragen vor, die jedoch nicht separat über die Andienungsstraße an der Würzburger Straße angefahren, sondern über ein Tunnelbauwerk südlich der Blöcke 671 bis 675 miteinander verbunden werden sollen. Damit besteht weitergehend die Möglichkeit, die rückwärtigen Gebäude 673 und 677 an diese Tiefgaragen anzubinden. Ausfahrten sind zur Würzburger Straße sowie zur Hockstraße vorgesehen. Zusätzlich ist auf dem Tunnelbauwerk eine oberirdische Fahrstraße als Feuerwehrumfahrung geplant.
Ehemaliger Supermarkt (Commissary)
Der ehemalige Supermarkt ist als Entwicklungsfläche anzusehen und kann mittelfristig neu überbaut werden. Dabei ist eine Bebauung mit Wohngebäuden ebenso denkbar wie eine gemischte Nutzung mit gewerblichem Anteil. Da die Rhönstraße bereits über eine relativ heterogene Bebauungsstruktur verfügt, ist hinsichtlich der Gebäudedimensionierung Gewerbebebauung aber auch eine mehrgeschossige Wohnbebauung in entsprechend höherer Dichte realisierbar. Das Gebiet wird als Mischgebiet ausgewiesen. Die innere Erschließung ist dabei über einen Stich von der Rhönstraße vorgesehen.
Ehemalige Kapelle
Ebenfalls neu genutzt werden soll die seit 2003 unter Denkmalschutz stehende ehemalige amerikanische Kapelle an der Rhönstraße. Das Gebäude soll nach Vorstellung des Eigentümers in ein Veranstaltungszentrum für kleinere Tagungen oder Veranstaltungen umgebaut werden. Gleichwohl darf hier keine Nutzung im Sinne einer Vergnügungsstätte entstehen. Daher wurden entsprechende Ausschlusspassagen in die planungsrechtlichen Festsetzungen des Bebauungsplanes übernommen.
Schulkomplex/Jugendhaus
Der benachbarte Schulkomplex wird im Bestand gesichert. Der westliche Teil mit der Grundschule Hefner-Alteneck wurde von der Stadt Aschaffenburg erworben, der Mittelteil vom Träger der De-la-Salle-Schule. Lediglich ein in den 1980er Jahren angebauter Gebäudeflügel nördlich der Kapelle sowie die derzeit ungenutzte ehemalige Kantine südlich des Jugendhauses stehen mittelfristig zur Disposition.
Der Mietvertrag für das Jugendhaus an der Hockstraße wurde in der Zwischenzeit durch einen langfristigen Mietvertrag ersetzt, so dass der Erhalt des Standortes gesichert ist. Der jetzige Standort wird als sinnvoll erachtet, da er gut erreichbar ist und über eine Akzeptanz bei Anliegern verfügt. Eine Standortalternative zeichnet sich aktuell nicht ab. Langfristig ist jedoch auch eine Nachnutzung als Wohnbebauung denkbar und wird in den vorliegenden Bebauungsplanentwurf aufgenommen.
Erschließungsbereich, Ver- und Entsorgung
Durch das Plangebiet verläuft ein Geh-, Fahr- und Leitungsrecht für die Versorgungsträger, das es ermöglicht, das gesamte Plangebiet unabhängig vom Wegeverlauf zu versorgen. Dies ist nötig geworden, weil die geplante Unterbauung der Wegeführung mit einer Tiefgarage eine Leitungsführung unterhalb des öffentlichen Weges ausschließt.
Grünkonzeption
Wenn auch mit der neugestalteten Rhönstraße eine attraktive und direkte fußläufige Verbindung des Rosenseeparks mit der Kreuzung Würzburger Straße/Rhönstraße zur Verfügung steht, wird eine direkte Durchquerung des Areals als höherwertig angesehen.
Im Entwurf, der im Juli 2014 dem Stadtrat vorgelegt wurde, war die öffentliche Grünfläche jedoch sehr schmal, so dass die Fortführung des Rosenseeparks nicht mehr erkennbar war. Dies wurde mit dem vorliegenden Entwurf deutlich verbessert. Ein breiter, als öffentliche Grünfläche festgesetzter Grünbereich mit einer Breite von 8 bis 26 m zieht sich nun von der Hockstraße kommend durch das westliche Plangebiet, erfährt eine Aufweitung mit Baumgruppe und führt dann auf die Trasse der Feuerwehrumfahrung und über einen daran anschließenden Fußweg mit Aufweitung der Grünfläche an die Rhönstraße. Hierdurch wird die grüne Durchwegung des Gebietes deutlich (vorher: ca. 1.010 m² öffentliche Grünfläche, jetzt: ca. 2.790 m²) im Vergleich zum Entwurf vom Juli 2014 gestärkt und eine direkte Anbindung des Rosenseeparks an das Plangebiet ermöglicht.
Die Grünkonzeption des Entwurfs des Bebauungsplans sieht weiterhin den Erhalt und die Ergänzung der Platanen an Würzburger Straße und Hockstraße vor. Im Innenbereich soll vor allem die Platanengruppe an der Kommandanten-Villa erhalten werden. Durch die weitgehende Unterbauung des nord-östlichen Areals mit Tiefgarage ist ein Erhalt von Bäumen im Bereich der Tiefgarage nicht möglich. Ersatzpflanzungen sind auf privater Grünfläche und entlang der Stichstraße, der Rhön- und der Hockstraße geplant. Entlang der Rhönstraße werden im Bebauungsplan Pflanzflächen festgesetzt, die eine Bepflanzung mit straßenbegleitenden Bäumen zum Ziel haben. Neue Baumpflanzungen sind entlang der fußläufigen Verbindung und der Stichstraße am Commissary vorgesehen.
Zu 3: Auslegungsbeschluss
Bei Billigung des Bebauungsplanentwurfes soll die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung für die Dauer eines Monats erfolgen. Die Behörden werden zur schriftlichen Stellungnahme aufgefordert.
.Beschluss:
1. Nach dem Sachvortrag fordert die Mehrheit der Mitglieder, dass insbesondere in der Mitte diesese Gebiets öffentliche Grünflächen geschaffen werden. Die Verwaltung teilt daraufh hin mit, dass öffentliche Grünflächen nur durch einen Flächenerwerb geschaffen werden können, da der Verhandlungsweg mit dem Eigentümer ausgeschöpft ist. Daraufhin wird aus der Mitte des Planungs- und Verkehrssenates mitgeteilt, dass noch Beratungsbedarf besteht.
2. Mit Zustimmung des Planungs- und Verkehrssenates der Stadt Aschaffenburg wird der TOP 5 d. ö. S. "Aufstellung eines Bebauungsplanes für Gebiet "Spessart-Manor" zwischen Rhönstraße, Hockstraße, Würzburger Straße und westlicher Flurstücksgrenze 6228/5 (Nr. 4/3 b) - Bericht über die erneute frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung- Bericht über die erneute frühzeitige Behördenbeteiligung- Zustimmungs- und Auslegungsbeschluss" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pvs/3/6/15. Nachuntersuchung Bewohnerparkgebiete
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
6 | pvs/3/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das gesamte Gebiet innerhalb der Ringstraße und der Schillerstraße ist mit einer Parkraumbewirtschaftung versehen. Es bestehen 8 Bewohnerparkgebiete.
Grundlage für die Einführung der Bewohnerparkregelung war der Beschluss des Stadtrates vom 20.03.1995, die Parkraumbewirtschaftung nach dem Konzept des Ingenieurbüros Dorsch Consult einzuführen. Die Parkraumbewirtschaftung umfasst die Bereitstellung von Bewohner-, Kurzzeit-, Misch- und Langzeitparkständen. Die Anzahl und Verteilung der jeweiligen Parkplätze richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und variiert je nach Gebiet. Der Festlegung der Bewohnerparkregelung geht ein aufwendiges Verfahren voraus. Die Bürger werden an der Planung intensiv beteiligt.
Die Parkregelungen innerhalb eines Bewohnerparkgebietes müssen den Anforderungen der Bewohner, Quartiersbesuchern und den im Gebiet ansässigen Unternehmen entsprechen. Es ist daher sinnvoll die Parkregelung in einem Bewohnerparkgebiet nach einer gewissen Zeit zu überprüfen und ggf. anzupassen. Die Verwaltung schlägt vor in 2015 die Gebiete A 2 Innenstadt, B1 Damm und A 9 zu überprüfen.
In der Innenstadt wurde das Bewohnerparken 2011 eingeführt. Zahlreiche Bewohner bemängeln die Anzahl der reinen Bewohnerstellplätze und die zeitliche Regelung nach der viele Bewohnerparkplätze erst ab 20.00 Uhr zur Verfügung stehen.
Die Parkregelung in Damm wurde im September letzten Jahres umgesetzt. Nach rund 6 Monaten macht es Sinn die Parkregelung zu überprüfen, zumal für einzelne Straßen Beschwerden vorliegen. Die Fachakademie für Sozialpädagogik wünscht einen größeren Bedarf an freien Stellplätzen.
Im Brentanoviertel besteht die Bewohnerparkregelung schon seit vielen Jahren. Es war eines der ersten Gebiete in den Bewohnerparken eingeführt wurde. Das Quartier hat im Verlauf der letzten Jahre durch Sanierung und Nachverdichtung eine sehr hohe Wohnqualität gewonnen. Die Zahl der Bewohner und damit die Zahl der im Quartier unterzubringenden Kraftfahrzeuge ist gestiegen. Es wird daher empfohlen auch das Brentanoviertel zu überprüfen.
Für die Nachuntersuchung wird folgender Ablauf vorgesehen:
Gebiet
|
Zeitablauf
|
Untersuchungsinhalte
|
A2
Innenstadt
|
Erhebung
Auswertung
PVS1
Bürgergespräch
(optional)
PVS2(optional)
|
April
Mai
Juni/Juli
Juli
September
|
Auslastung je Straße bzw. Straßenabschnitt je Parkregelung
Tagesganglinien Bewohner / Nichtbewohner
Parkdauer der Bewohner (erfordert Kennzeichenerfassung)
Erhebung zu den Uhrzeiten 9.00 10.30 12.00 13.30 15.00 16:30 18:00 19:30 21:00 Uhr
|
B1
Damm
|
Erhebung
Auswertung
PVS1
Bürgergespräch
(optional)
PVS2(optional)
|
Mai
Juni
Oktober
November
Januar 16
|
Auslastung je Straße bzw. Straßenabschnitt je Parkregelung
Tagesganglinien Bewohner / Nichtbewohner
Erhebung zu den Uhrzeiten 9.00 12.00 15.00 18.00 21.00 Uhr
|
A9
Brentano-viertel
|
Erhebung
Auswertung
PVS1
Bürgergespräch
(optional)
PVS2(optional)
|
September
Oktober
November
Januar 16
März 16
|
Auslastung je Straße bzw. Straßenabschnitt je Parkregelung
Tagesganglinien Bewohner / Nichtbewohner
Erhebung zu den Uhrzeiten 9.00 12.00 15.00 18.00 21.00 Uhr
|
.Beschluss: 1
Dem Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (Anlage 3) vom 15.03.2015 wird zugestimmt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 3, Dagegen: 12
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
.Beschluss: 2
Der Bericht der Verwaltung zu den Bewohnerparkgebieten A 2 Innenstadt, B 1 Damm und A
9 Brentanoviertel wird zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird mit der Nachuntersuchung dieser Bewohnerparkgebiete 2015 (Anlage 4) beauftragt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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7. / pvs/3/7/15. Offenlegung Röderbach im Bereich der Großmutterwiese
- Vorstellung der Konzeptstudie
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
7 | pvs/3/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass
Die sogenannte Röderbachleitung im Innenstadtgebiet stellt die zentrale Wasserversorgung der in diesem Bereich vorhandenen Gewässer dar.
Sie speist mit dem Teilarm „Röderbachableitung“ den See in der Fasanerie, mit dem Teilarm „Kühruhgrabenverrohrung“ den Hannewackeldudelsee auf der Großmutterwiese. Westlich des Hannewackeldudelsees vereinen sich die beiden Arme zur eigentlichen Röderbachleitung.
In der Hofgartenstraße zweigt dann sofort wieder die Feuerbachverrohrung ab. Diese speist mit einem kleinen Teilstrom, verlaufend durch die Plataneneallee, die Goldbacher Straße, die Elisenstraße, die Ludwigstraße sowie die Kolpingstraße den Wasserlauf im Graben zwischen Kapuzinerkirche und dem Pompejanum, inklusive des hier vorhandenen kleinen Sees. Diese Leitung wurde erst vor wenigen Jahren vom Tiefbauamt saniert und wieder in Gang gesetzt.
Der Hauptteil des Wassers fließt aber durch das Schöntal, speist die dort vorhandenen drei Seen und wird dann in einer Verrohrung über die Alexandrastraße, die Betgasse und die Brennofengasse in die historische Verrohrung der Löherstraße geführt. Von dort aus fließt das Wasser in den Main. Die Röderbachleitung stellt also die einzige Wasserversorgung der genannten innerstädtischen Seen dar. Allerdings befindet sich die Leitung, die zu wesentlichen Teilen schon mehrere Jahrzehnte alt ist, in Teilbereichen in einem sehr schlechten Zustand. Dies führt zu Verlusten bei dem sowieso vor allem in den Sommermonaten sehr geringen Wasserangebot.
Ziel des Tiefbauamtes ist es daher dieses Wasserangebot zu verbessern. Sei es durch bauliche Maßnahmen an den Zuleitungen und / oder durch Vergrößerung des Wasseran-gebotes (Anlage von Trennsystemen, wie z. B. im Klinikum gerade in der Realisierung und an der Ludwigsallee / Haibacher Straße geplant – diese Trennsysteme bieten gleichzeitig Vorteile bei der laufenden Sanierung und Ertüchtigung des Mischwassernetzes, außerdem werden die Forderungen des WHG und der EuWRRL umgesetzt).
Die vorhandenen Verrohrungen des Röderbaches und des Kühruhgrabens bringen ein weiteres Problem mit sich. Sie wurden vor Jahrzehnten (offensichtlich ohne wasserrechtliche Genehmigungen) errichtet, die Röderbachleitung offensichtlich (gem. alten Längsschnitten) um 1950. Eine Sanierung der Leitung fand 1979 im Bereich der Deutschen Straße statt, in der Deschstraße ist die Leitung noch im Originalzustand und somit ca. 65 Jahre alt. Die Düker im Bereich der Querung der Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg sind aber wesentlich älter, sie wurden um 1900 mit dem Bau dieser Bahnlinie errichtet.
Die Situation in der Deschstraße ist besonders prekär. Die Röderbachleitung verläuft hier im Gehweg, die Leitung ist in einem sehr schlechten Zustand (es gibt bereits mehrere Einbrüche, die nur provisorisch wieder gangbar gemacht wurden, die Leitung konnte auch nicht zur Zustandskontrolle befahren werden, da sie für die Kamera unpassierbar ist). Derzeit existiert ein Notabschlag von der Leitung in das öffentliche Kanalnetz, der auf Grund der stark eingeschränkten Durchlässigkeit der Röderbachleitung permanent abschlägt und im Prinzip Fremdwasser in das Kanalsystem einführt. Auch wird vermutet, dass aus der Leitung permanent Wasser in den Untergrund einfiltriert, das dann in den Schöntalseen fehlt.
Zum prekären baulichen Zustand der Leitung kommen bautechnische Probleme. Die Leitung ist im Gehweg sehr flach verlegt, da im gesamten Verlauf der Leitung ein Gefälleproblem vorhanden ist. Vorhanden sind Betonrohre wechselnden Durchmessers (DN 300 bis DN 450), die teilweise eine Sohltiefe von weniger als einem Meter unter der Gehwegoberkante besitzen, die Überdeckung der Leitung geht in Teilabschnitten bis auf 40 cm herunter. Das bedeutet, dass eine Neuverlegung in der Deschstraße technisch kaum machbar ist, die neue Leitung müsste in den Straßenkörper (da die derzeitige Leitung während der Bauzeit weiterbetrieben werden müsste) verlegt werden und hätte dort nur eine minimale Überdeckung, über der in Teilabschnitten nicht einmal mehr der Straßenmindestregelaufbau von 50 cm möglich wäre.
Hinzu kommen die derzeit geltenden wasserbaurechtlichen Vorschriften, die folgendes fordern. Eine neue Leitung müsste wasserrechtlich genehmigt werden, da bislang keine Genehmigung vorliegt. Allerdings verbietet das WHG die Verrohrung von Gewässern grundsätzlich und fordert, wo machbar, deren Offenlegung. Eine Genehmigung zu einer Neuverrohrung der Röderbachleitung wäre, da es offensichtlich Alternativen gibt, unabhängig von den technischen Problemen im Straßenkörper, wohl kaum zu bekommen.
Die möglichen Alternativen hat die Stadt in unmittelbarer Nachbarschaft, durch die teilweise Öffnung der Verrohrung des Kühruhgrabens im Bereich des Wäldchens auf der Großmutterwiese, selbst aufgezeigt.
2. Projektbeschreibung:
Das Tiefbauamt hat angesichts der vorstehend geschilderten Problematik in einer Bachelor-arbeit (TU Darmstadt 2014, Frau xxx) die Möglichkeit der Öffnung der Röderbach-verrohrung auf einer neuen Trasse in der Großmutterwiese grundsätzlich überprüft.
Als Ergebnis ist festzuhalten, dass eine Öffnung machbar ist. Sinn macht sie vor allem im Bereich zwischen dem Zusammenfluss der beiden Teilleitungen unmittelbar westlich des Hannewackedudelsees bis zum Ende der Großmutterwiese an der Deschstraße / Lindenallee.
Die angeführte Arbeit konzentrierte sich gem. der Aufgabenstellung auf den genannten Bereich der Großmutterwiese selbst. Nach umfangreichen Voruntersuchungen (Vermessung der Fläche, Aufnahme der vorh. Bäume und Hecken, etc.) wurde eine Trasse erarbeitet, auf der die Öffnung möglich ist. Die Trasse besteht aus einer Vorzugsvariante im Randbereich der Großmutterwiese im vorhandenen Baumbestand und einer Untervariante, die im östlichen Teil in die Wiesenfläche hinausschwenkt.
Die Vorzugsvariante verbleibt im oder am Gehölzsaum am nördlichen Rand der Großmutter-wiese. Sie bedingt den Aushub eines Grabens, der, mit einer vorgeschlagenen Uferneigung von 1 : 1,5 (entspricht einer Neigung von 33 °) bis zu 1,5 Meter, abhängig von der anstehenden Geländehöhe, tief gestaltet ist. Die Breite des künftigen Bachbettes beträgt damit ca. 3,5 Meter. Der sich einstellende Wasserspiegel (bei durchschnittlichem Durchfluss) beträgt 15 – 20 cm, bei Maximalabfluss bis zu 35 cm. Das Gewässer erhält ein Längsgefälle von 1 %. Die Länge des Ausbauabschnittes beträgt ca. 200 Meter, dabei können ca. 150 Meter offen geführt werden. Am Beginn der Ausbaustrecke wie auch am Ende sind längere neue Rohrstrecken vorgesehen. Ein kreuzender Weg soll mit einer Brücke gequert werden.
Für die Maßnahme müssen, in Abstimmung mit dem Gartenamt, vier bis sechs Bäume gefällt werden (zwei Bäume sind ausführungsabhängig noch genauer zu betrachten, vier müssen auf jeden Fall gefällt werden). Außerdem muss eine vorhandene Hecke gekürzt werden. Die genannte Untervariante erfordert die Fällung von lediglich ein bis zwei Bäumen, greift aber tief in die Wiesenstruktur der Großmutterwiese ein, was dortige immer wiederkehrende Nutzungen verhindern würde (Nutzung als Bolzplatz, für Zirkusgastspiele, etc.). Die Variante wurde deshalb verworfen.
Das Bachufer soll, anders als bei der offengelegten Strecke im Waldbereich der Großmutter-wiese, sichtbar nur geringfügig mit Wasserbausteinen verbaut werden. Es ist vorgesehen im neuen Profil große Wasserbausteine in die Böschungen (zu deren Stabilisierung) einzubauen und diese Steine dann mit Muttererde zu überziehen, so dass sich letztendlich ein begrüntes Böschungsbild ergibt. Die neue Bachsohle wird technisch abgedichtet.
Dies ist möglich, da im Ausbauabschnitt keine Hochwassergefahr droht. Die vorgelagerten Düker der beiden Gebietsteilzuflüsse sind in ihrer Leistungsfähigkeit begrenzt, Hochwässer werden am Röderbach bereits vor dem Zufluss in die Fasanerie abgeschlagen (hier wirkt zudem der dortige See als großer Puffer), am Kühruhgraben letztendlich in die Fasanerie und das dortige Muldensystem. Das neue Bachbett ist groß genug um die maximal mögliche Zuflusssituation problemlos abzuführen.
3. Kosten:
Die Durchführung des Projektes möchte das Tiefbauamt mit seinem Bauhof und dort vorhandenen Bachunterhaltungsgruppe selbst durchführen, u. a. auch als Lehrbaustelle für die dortigen Azubis. Die Maßnahme wäre auch sehr schwierig auszuschreiben, da vor Ort immer wieder auf die vorhandenen Situationen reagiert werden muss.
Es ist vorgesehen dazu im Bauhof nicht vorhandene Großgeräte (wie Kettenbagger, große Lkw, etc.) anzumieten. Zu diesen Mitkosten kommen die Kosten für den Abtransport des Erdaushubes (ca. 400 m³), der Verdämmung des alten Kanales, der vorgesehenen Kunststoff-leitungen, etc.
Eine genaue Kostenberechnung wird im Zusammenhang mit der noch zu erstellenden Ausführungsplanung durchgeführt und mit dieser dann erneut im Stadtrat vorgestellt.
4. Finanzierung
Die Maßnahme ist bisher nicht im Haushalt 2015 und dem mittelfristigen Investitionsbedarf 2016 – 2018 der Stadt Aschaffenburg enthalten. Das Tiefbauamt wird die Baukosten (Geräte- u. Materialkosten) zur Fortschreibung des Mehrjahresinvestitionsprogramms nach vorheriger Freigabe des Projektes durch den Hauptsenat, für den Haushalt 2016 anmelden.
Die Stadtkämmerei ist mit der Sachbehandlung einverstanden.
Hinweis: Das Tiefbauamt bearbeitet gerade den naturrechtlichen Ausgleich für den „Ringschluss Ost“. Hier gibt es im Bereich der Großmutterwiese durch den Verzicht auf die Überpflanzung dieser Fläche Defizite bei den Ausgleichsmaßnahmen. Das Tiefbauamt möchte daher die Offenlegung der Röderbachleitung auf der Großmutterwiese, wie bereits die Öffnung der Kühruhgrabenleitung, als Ersatzmaßnahme in die Planfeststellung „Ringschluss Ost“ einbringen.
Voraussetzung hierfür ist die grundsätzliche Zustimmung des Stadtrates zu dieser Maßnahme. Wenn die Maßnahme als Ausgleichsmaßnahme in die Planfeststellung „Ringschluss Ost“ von der Planfeststellungsbehörde akzeptiert wird und in die Umsetzungsplanung einfließt, sind die baulichen Umsetzungsmaßnahmen teilweise auch förderfähig.
Bildanlagen
1) Gewässersystem Röderbach und Kühruhgraben
2) Planausschnitt zu 1)
3) Systemskizze Großmutterwiese Bestand
4) Projektgebiet mit untersuchten Trassen und Baumstandorten
5) Fotos, Skizzen zur Ausführung
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung zur geplanten Offenlegung der Röderbachleitung wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt:
a) Auf der Basis der vorliegenden Studie (Bachelorarbeit TU Darmstadt) eine Ausführungsplanung zu erstellen und die erforderliche wasserrechtliche Genehmigung einzuleiten.
b) Die Kosten der Maßnahme, unter der Maßgabe die Ausführungsarbeiten mit eigenem Personal (Bauhof – Gruppe Gewässerunterhalt) durchzuführen, zu ermitteln.
c) Nach Vorliegen der Ausführungsplanung und der Kostenberechnung die Maßnahme erneut im Stadtrat (zur Vorbereitung der Ausführung) vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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8. / pvs/3/8/15. Bericht zum Antrag von Frau Stadträtin Martina Fehlner vom 17.02.2015 wegen "Bewerbung der Stadt Aschaffenburg als Gesundheitsregion-plus"
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
8 | pvs/3/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege hat Anfang Februar 2015 die Oberbürgermeister und Landräte darüber informiert, dass der Aufbau von Gesundheitsregionen angestrebt und finanziell unterstützt wird. Es sollen mit der Förderung „Geeignete Kommunikations- und Koordinationsstrukturen“ geschaffen werden. Die Förderung wird über 5 Jahre gewährt, kann bis zu 70% der Kosten betragen und ist auf 50 000 € pro Jahr gedeckelt.
Zielsetzung und Handlungsfelder
Die Gesundheitsregion soll sich um eine Optimierung der regionalen Gesundheitsvorsorge und Gesundheitsversorgung bemühen. Es geht darum Gesundheitsförderung und Prävention optimal zu verknüpfen. Dabei sollen in das Projekt alle relevanten Akteure aus Politik, Heilberufen und Medizin, der Bildung, der Wirtschaft sowie der Sozial- und Jugendhilfe einbezogen werden.
Die Themenfelder und Zielgruppen, die bearbeitet werden sollen sind beispielsweise: gesunde Ernährung, Bewegungsförderung, Suchtvorbeugung, Gesundheitsförderung rund um die Schwangerschaft, Kinder- und Jugendgesundheit, gesundheitliche Chancengleichheit, spezielle Programme für Menschen mit Migrationshintergrund sowie gesunde Lebenswelten in allen Lebensphasen.
Ein wesentliches Element der Gesundheitsarbeit wird in der Schaffung geeigneter örtlicher Rahmenbedingungen gesehen. Dies ist umfassend zu verstehen, denn als Rahmenbedingungen werden infrastrukturelle Voraussetzungen des Verkehrs genauso gesehen wie soziale Gegebenheiten (Familienfreundlichkeit) oder medizinische Einrichtungen (Arztpraxen, Hospize, Selbsthilfegruppen o.Ä.). Das Konzept der Gesundheitsregion ist jedoch ausdrücklich offen für spezifische Fragestellung auf Grund der örtlichen Gegebenheiten. Dazu gehört insbesondere auch die Entwicklung einer spezifischen Organisationsform, zu der sich die Träger der Gesundheitsregion verpflichten.
Umsetzung und Ablauf
Für die Gesundheitsregion ist jährlich ein Umsetzungsplan aufzustellen. Dieser Umsetzungsplan muss die vier Abschnitte Organisation, Gesundheitsförderung und Prävention, Gesundheitsversorgung sowie Sonstiges umfassen. Zur Umsetzung soll ein Gesundheitsforum als zentrales Leitungs- und Steuerungsgremium eingerichtet werden, das durch Arbeitsgruppen, die sich mit den Hauptaufgabengebieten befassen ergänzt wird. Außerdem ist eine Geschäftsstelle einzurichten. Sie ist Anlaufstelle für alle Mitglieder und dient als Koordinierungsstelle zwischen dem Gesundheitsforum und den Arbeitskreisen.
Weiteres Vorgehen
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege empfiehlt dringend, dass sich die regionalen Akteure zusammenschliessen und die staatlichen Gesundheitsämter eine bedeutende Rolle im Prozess einnehmen. Daher empfiehlt sich bei der Einrichtung einer Gesundheitsregion im Raum Aschaffenburg die Kooperation mit dem Landratsamt Aschaffenburg. Anmerkung: Der Landkreis Miltenberg hat bereits eine Zusage für das Projekt und arbeitet eigenständig.
Zur Bindung der Zuschüsse ist ein Förderantrag zu stellen, der bis zum Jahr 2019 bewilligt werden kann. Voraussetzung hierfür sind entsprechende Beschlüsse der Gremien der Zuwendungsempfänger.
Zusätzlich zur Förderung der Gesundheitsregion können ergänzend aus den jeweils geeigneten Programmen Projektförderanträge gestellt werden. Dies sind beispielsweise regionale Gesundheitsversorgung, Förderung der ambulanten Hospizarbeit. Auf Nachfrage beim Staatsministerium wurde bestätigt, das es bayernweit großes Interesse an der Förderung gibt, und daher eine rasche Antragsstellung empfohlen wird, da die Bewilligung der Förderung derzeit nach dem „Windhundprinzip“ erfolgt.
Die Stadt Aschaffenburg hat mit dem vom Stadtrat beschlossenen Konzept zur Gesundheitsförderung und Prävention in der Stadt Aschaffenburg für sich bereits alle notwendigen theoretischen inhaltlichen Voraussetzungen zur Antragstellung geschaffen. Außerdem verfügt die Stadt durch die kommunale Gesundheitsarbeit über eine Zahl von konkreten Kleinprojekten, die bisher im Rahmen des Stadterneuerungsprozesses in Damm und Hefner-Alteneck-Viertel initiiert und finanziert wurden. Bestandteil der regionalen Gesundheitsarbeit könnten darüber hinaus auch die Veranstaltungen im Bereich Bildung des Bildungsbüros sein. Die bestehende Gesundheitsarbeit ist in verschiedenen Haushaltspositionen abgesichert. Die Kosten hierfür könnten in das Projekt eingebracht werden und um Zuschussmittel ergänzt werden. Nach einer ersten Übersicht könnten hierdurch zusätzliche Sachkosten in einer Größenordnung von ca. 14 000 € pro Jahr eingeworben werden. Dieselbe Vorgehensweise ließe sich auch bei Personalkosten vornehmen. Eine erste Abschätzung hat ergeben das hierfür circa 36 000 € eingewoben werden könnten. Der kommunale Mindestaufwand zum Erreichen des Höchstförderbetrags von 50 000 € kann daher ohne besondere Mühe nachgewiesen werden. Zusätzlich zum kommunalen Anteil können 10 % der Unkosten auch durch Zuschüsse Dritter für das Projekt gedeckt werden. Hier ließen sich die Aufwendungen der Krankenkassen einbringen.
Damit lägen die Voraussetzungen vor, um ohne zusätzliche Haushaltsbelastung einen Förderantrag zu stellen.
Es ist vorgesehen bis Ende März auf Verwaltungsebene mit dem Landratsamt eine abschließende Meinungsbildung über diese Teilnahme herbei zu führen und dann gegeben falls einen Förderantrag zu stellen.
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung über das Projekt Gesundheitsregion in Kooperation mit dem Landkreis Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.
2. Es ist vorgesehen bis Ende März auf Verwaltungsebene mit dem Landratsamt eine abschließende Meinungsbildung über die Teilnahme herbei zu führen und dann gegeben falls einen Förderantrag ohne zusätzliche Haushaltsbelastung zu stellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0
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9. / pvs/3/9/15. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.02.2015 wegen "Verkehrspolitische Entwicklungen im Schienenverkehr in den Blick nehmen" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
9 | pvs/3/9/15 |
.Beschluss:
1. Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 05.02.2015 wegen "Verkehrspolitische Entwicklungen im Schienenverkehr in den Blick nehmen" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 16.02.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 5).
2. Der mündliche Bericht der Verwaltung über die aktuellen Entwicklungen im 2. Abschnitt des Projekts „Ausbau der Bahnstrecke Hanau – Würzburg/Fulda“ der Deutschen Bahn bzgl. den Vorbereitungen des Raumordnungsverfahrens für einen Suchraum nordöstlich von Gelnhausen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 6).
3. Der Planungs- und Verkehrssenat bekräftigt in diesem Zusammenhang erneut die Ablehnung des Baus der strittigen „Mottgersspange“. Er fordert die Verwaltung auf, regelmäßig über dieses
Projekt der Deutschen Bahn zu berichten und die ablehnende Haltung des Stadtrates bzgl. der „Mottgersspange“ gegenüber der Deutschen Bahn regelmäßig einzubringen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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10. / pvs/3/10/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Gerald Otter vom 01.11.2014 wegen "Parkplatzsituation am Brentanoplatz" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
10 | pvs/3/10/15 |
.Beschluss:
Der Antrag von Herrn Stadtrat Gerald Otter vom 01.11.2014 wegen "Parkplatzsituation am Brentanoplatz" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 17.11.2014 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pvs/3/11/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 01.02.2015 wegen "Antrag zur Schießhausbrücke V17" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
11 | pvs/3/11/15 |
.Beschluss:
1. Der Antrag von Herrn Stadtrat Manfred Christ vom 01.02.2015 wegen "Antrag zur Schießhausbrücke V17" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 09.02.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 8).
2. Herr Stadtrat Manfred Christ bittet darum, dass das zugesagte Schild auch endlich aufgestellt wird.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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12. / pvs/3/12/15. Behandlung des Antrages der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.11.2014 wegen "Verkehrsaufkommen in der Österreicher Kolonie" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2014
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
12 | pvs/3/12/15 |
.Beschluss:
Der Antrag der CSU-Stadtratsfraktion vom 10.11.2014 wegen "Verkehrsaufkommen in der Österreicher Kolonie" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 24.11.2014
werden zur Kenntnis genommen (Anlage 9).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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13. / pvs/3/13/15. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.01.2015 wegen "Benennung eines Weges oder Platzes im Neubaugebiet Nilkheim nach dem Polizisten Berthold Schlotzhauer" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2015
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
|
3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
|
17.03.2015
|
ö
|
Beschließend
|
13 | pvs/3/13/15 |
.Beschluss:
Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 22.01.2015 wegen "Benennung eines Weges oder Platzes im Neubaugebiet Nilkheim nach dem Polizisten Berthold Schlotzhauer" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 29.01.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 10
).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.04.2015 08:15 Uhr