Datum: 19.03.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Werksenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:05 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1ws/2/1/15 Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar 2014 bis Januar 2015
2ws/2/2/15 Abfallbilanz 2014
3ws/2/3/15 Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie - Vorläufige Abrechnung für die Jahre 2011-2013
4ws/2/4/15 Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative, Herrn Stadtrates Johannes Büttner vom 10.01.2014 - Steigerung der Busnutzer durch Einführung des fahrscheinlosen Nahverkehrs in Verbindung mit Parkraumbewirtschaftung
5ws/2/5/15 Behandlung des Antrages von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback vom 20.01.2015 - Schülerbeförderung aus dem Stadtteil Strietwald ans Schulzentrum Aschaffenburg

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1. / ws/2/1/15. Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen von Januar 2014 bis Januar 2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 19.03.2015 ö Beschließend 1ws/2/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Vgl. Anlage

.Beschluss:

Die Einnahmen- und Auslastungsstatistik der Stadtwerke Aschaffenburg – kommunale Dienstleistungen in der Zeit vom 01.01.2014 bis einschließlich 31.01.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 1).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / ws/2/2/15. Abfallbilanz 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 19.03.2015 ö Beschließend 2ws/2/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Gesamtabfallmenge aus kommunalen Sammlungen in der Stadt Aschaffenburg nahm im vergangenen Jahr um 384 t zu. Während bei den Abfällen zur Beseitigung ein Rückgang von 104 t zu verzeichnen war, stieg die Menge der Abfälle zur Verwertung um 488 t an.
Im letzten Jahr wurden 12.844 t Abfall aus Aschaffenburg im Gemeinschaftskraftwerk Schweinfurt verbrannt und 570 t auf der Deponie Rothmühle abgelagert; die Differenz zur erfassten Abfallmenge ergibt sich durch die Veränderung der Lagermenge auf der Müllumladestation der GBAB. Im Vergleich zum Jahr 1989 beträgt die Restmüllmenge heute noch ca. 17,1 % (vgl. Anlage 1).
Bereich Hausmüll/kommunale Sammlungen:
Die Menge der zu verwertenden Abfälle stieg im vergangenen Jahr um 488 t auf 26.362 t an (vgl. Anlage 2).
Zu nennenswerten Steigerungen kam es bei Papier um 55 t, bei Bio- und Grünabfällen um 134 t, bei Textilien um 79 t, bei Bauschutt um 284 t und bei Elektro- und Elektronikschrott um 37 t.
Nennenswerte Rückgänge ergaben sich bei Glas um 46 t und bei Holz um 69 t.
Im Bereich der Schadstoffsammlung lag die Erfassungsmenge bei nahezu konstanten 68 t. Der eingeschlagene Weg der stationären Schadstofferfassung im Recyclinghof Fürther Straße bewährt sich und wird von den Bürgern und Gewerbebetrieben sehr gut angenommen.
Die Bedeutung der beiden Recyclinghöfe als Möglichkeit, wo Bürger und gewerbliche Anlieferer nahezu alle Abfälle abgeben können, bewegt sich auf nochmals gestiegenem Niveau (vgl. Anlage 3).
Die bisher als nicht verwertbar bezeichnete Menge an Haus- und Sperrmüll ging um 104 t zurück. Die direkt an der Müllumladestation angelieferte Gewerbeabfallmenge stieg um 92 t an (vgl. Anlage 1).
Erhebliche Aufwendungen verursachen weiterhin die wilden Abfallablagerungen im Stadtgebiet. 1 bis 2 Mitarbeiter sammeln ganzjährig ca. 150 - 200 t Abfall ein. Sofern Hinweise auf den Abfall-erzeuger gefunden werden, erhält dieser unmittelbar eine Rechnung und der Vorfall wird zur Anzeige gebracht.
Die Gesamtabfallmenge (verwertete Abfälle + deponierte Abfälle) im Hausmüllbereich stieg nach   Rückgängen in den vergangenen beiden Jahren um 384 t an. Eine Abfallvermeidung findet offensichtlich nach wie vor nicht statt.
Die Verwertungsquote im Hausmüllbereich liegt bei 70,9 % (2001 ca. 67,7 %, 1996 ca. 68,3 % und 1991 ca. 40 %).  Unter Berücksichtigung der Schlacke- und Altmetallverwertung im GKS beträgt die Verwertungsquote ca. 80 %. Nach der Definition des am 01.06.2012 in Kraft getretenen Kreislaufwirtschaftsgesetzes gilt auf Grund des hohen energetischen Wirkungsgrades des GKS von 63,4 % inzwischen auch der verbrannte Haus- und Sperrmüll als energetisch verwertet.

Kommunale Abfälle

In erheblichem Umfang konnten insgesamt 12.147 t kommunale Abfälle (Grünabfall, Papierkorbabfälle, Rechengut aus dem Klärwerk, Straßenkehricht, Sinkkasteninhalte, Sandfanggut und Klärschlamm) einer Verwertung zugeführt werden (vgl. Anlage 4).
Der kommunale Klärschlamm wurde letztmals der landwirtschaftlichen Verwertung zugeführt. Die verwertete Menge betrug 7.092 t abgepresster Schlamm. 

Entsorgungssystem und Gebühren

Zu Recht werden von Bürgern und Gewerbebetrieben neben dem Leistungsumfang und dem Service vor allem auch die Gebührenhöhe kritisch betrachtet.
Durch erhebliche Anstrengungen konnten die Abfallentsorgungsgebühren in der Stadt Aschaffenburg nach zwölf Jahren auf gleichbleibendem Niveau vor sieben Jahren um 2,4 % und vor drei Jahren um 5,2 % gesenkt und gleichzeitig die erforderlichen Rückstellungen für die Nachsorge der Deponie Stockstadt aufgebaut werden.

.Beschluss:

Der Bericht über die Abfallbilanz 2014 der Stadtwerke Aschaffenburg – k ommunale Dienstleistungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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3. / ws/2/3/15. Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt; Gemeinsame Kostentragung von Stadt und Landkreis für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen und den Betrieb der Deponie - Vorläufige Abrechnung für die Jahre 2011-2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 19.03.2015 ö Beschließend 3ws/2/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Vertrag über die Mitbenutzung der Kreismülldeponie Stockstadt vom 29.12.1988/31.01.1989 musste sich die Stadt gegenüber dem Landkreis verpflichten, die während oder nach dem Betrieb der Deponie anfallenden Aufwendungen für Investitionen, Betrieb und Nachsorgemaßnahmen, die nicht durch die laufenden Entgelte abgedeckt werden können, gemeinsam mit dem Landkreis nach bestimmten Schlüsseln mitzutragen. Diese Schlüssel orientieren sich im Prinzip an dem Verhältnis der Müllmengen, die Stadt und Landkreis abgelagert haben.
Bei diesen ungedeckten Aufwendungen handelt es sich um Kosten, die bei der Kostenkalkulation der Deponie nicht vorhersehbar waren oder durch zusätzliche Auflagen der Genehmigungsbehörden entstanden sind. Diese ungedeckten Kosten wurden dem Landkreis vom Deponiebetreiber in Rechnung gestellt, der Landkreis wiederum fordert nunmehr von der Stadt den auf die Stadt entfallenden Anteil.
Nach der letzten Kostenzusammenfassung beliefen sich die Landkreisforderung bisher auf  5.221.086,05 €. Hierin waren alle bekannten Investitionsmehrkosten und Nachsorgekosten bis 2010 enthalten.
Mit Schreiben vom 01.09.2014, 02.09.2014 und 05.09.2014 übersandte der Landkreis Aschaffenburg den Stadtwerken Aschaffenburg die Kostenabrechnung für das Jahr 2011, 2012 und 2013 mit der Bitte um Prüfung.
Für 2011 ergibt sich für die Stadt Aschaffenburg ein zu leistender Betrag in Höhe von 334.301,10 €, für das Jahr 2012 ein zu leistender Betrag in Höhe von 197.883,41 € und für das Jahr 2013 ein zu leistender Betrag in Höhe von 282.941,31 €. Nach Abzug der jährlichen Abschlagszahlungen in Höhe von 120.000,00 €, die zum 01.07. jeden Jahres geleistet wurden, ergeben sich folgende durch die Stadtwerke zu zahlenden weiteren Abschläge von 214.301,10 € für das Jahr 2011, 77.883,41 € für 2012 und 162.941,31 € für 2013.
Die Abrechnungen ab dem Jahr 2014 werden vom Landkreis Aschaffenburg selbst getätigt, da der Vertrag mit der Fa. Mülldeponie KG zum 31.12.2013 auslief. Für diese Kosten und die der anschließenden Nachsorgephase wurden in den vergangenen Jahren Rückstellungen bis 31.12.2013 in Höhe von 7.299.618,18 Mio. € gebildet. Für die Abrechnungsjahre 2004 - 2013 wurden bzw. werden insgesamt  1.912.766,16 € ausgezahlt. Die Abfallgebühren werden hierdurch nicht belastet.

.Beschluss:

Es wird zur Kenntnis genommen, dass aufgrund der Verpflichtungen aus dem Mitbenutzungsvertrag vom 29.12.1988/31.01.1989 die Stadtwerke Aschaffenburg an den Landkreis Aschaffenburg für nicht durch Dritte getragene Aufwendungen im Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen, dem Betrieb und der Nachsorge der Deponie Stockstadt, weitere Abschläge auf die nachgewiesenen Kosten für 2011 in Höhe von 214.301,10 €, für 2012 in Höhe von 77.883,41 € und für 2013 in Höhe von 162.941,31 € zu zahlen haben.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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4. / ws/2/4/15. Behandlung des Antrages der Kommunalen Initiative, Herrn Stadtrates Johannes Büttner vom 10.01.2014 - Steigerung der Busnutzer durch Einführung des fahrscheinlosen Nahverkehrs in Verbindung mit Parkraumbewirtschaftung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 19.03.2015 ö Beschließend 4ws/2/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In den nachfolgenden Ausführungen werden die Parkverhältnisse im öffentlichen Straßenraum, in den Parkhäusern der Stadtwerke und die Qualität des ÖPNV, jeweils im Innenstadtbereich dargestellt.

Parkraumbewirtschaftung
Mit Stand vom Januar 2015 ist das gesamte Gebiet innerhalb der Ringstraße und der Schillerstraße mit einer Parkraumbewirtschaftung versehen. Es bestehen 8 Bewohnerparkgebiete. Grundlage hierfür war der Beschluss des Stadtrates vom 20.3.1995, die Parkraumbewirtschaftung nach dem Konzept des Ingenieurbüros Dorsch Consult einzuführen. Die Zuständigkeit für das Bewohnerparken liegt beim Stadtplanungsamt. Die Parkraumbewirtschaftung umfasst die Bereitstellung von Bewohner-, Kurzzeit-, Misch- und Langzeitparkständen. Die Anzahl und Verteilung richtet sich nach dem festgestellten Bedarf und variiert je Gebietsstruktur. Der Festlegung der Bewohnerparkregelung geht ein aufwendiges Verfahren voraus. Die Bürger werden an der Planung intensiv beteiligt.

Die Einführung von Bewohnerparkregelungen ist kein Selbstzweck, sondern zielt darauf ab, die innerstädtische Wohnqualität zu erhalten und zu stärken. Von der Gesetzgebung her darf die Bewohnerparkregelung nur dort eingeführt werden, "wo mangels privater Stellflächen und auf Grund eines erheblichen allgemeinen Parkdrucks die Bewohner des städtischen Quartiers regelmäßig keine ausreichende Möglichkeit haben, in ortsüblich fußläufig zumutbarer Entfernung von ihrer Wohnung einen Stellplatz für ihr Kraftfahrzeug zu finden." (StVO-VwV zu § 45). Der Gesetzgeber verlangt aber auch, dass in einem Bewohnerparkgebiet weiterhin Parkplätze für Kunden und Besucher vorgehalten werden. In allen Bewohnerparkgebieten Aschaffenburgs ist dies berücksichtigt. Die Bewohnerparkregelung findet eine sehr hohe Akzeptanz. Sie hat auch zu einer Verringerung des Parksuchverkehrs in den Quartieren und damit zur Erhöhung der Wohnqualität geführt.
Die kostenpflichtige Bewirtschaftung aller Parkstände innerhalb der Ringstraße und dem Gürtel östlich der Miltenberger Bahn, die keine Bewohnerparkstände sind, kann nicht empfohlen werden, da einzelne Bevölkerungs- und Berufsgruppen auf ein Kontingent unbewirtschafteter Stellplätze im öffentlichen Straßenraum angewiesen sind. Diese Parkplätze sind in der Regel an den Rändern der jeweiligen Bewohnerparkgebiete angeordnet. Die Stadtverwaltung sieht dies als eine Aufgabe der Daseinsvorsorge an. Nur in den Gebieten Innenstadt und Altstadt (Oberstadt) sind alle Stellplätze bewirtschaftet was einerseits auf den hohen Parkdruck und andererseits auf das sehr gute Angebot an Parkplätzen in öffentlichen Parkhäusern zurückzuführen ist. Die Gebührensätze der öffentlichen Parkplätze im Straßenraum sind dabei regelmäßig höher als die Gebührensätze in den Stadtwerkeparkhäusern.
Parkhausangebote der Stadtwerke
Die Stadtwerke Aschaffenburg – Parkhausbetriebe – bewirtschaften in Zentrumsnähe des Stadtgebietes sechs eigene Parkhäuser und Tiefgaragen.
Insgesamt verfügen die Stadtwerke über 2000 Stellplätze in den öffentlich genutzten Parkgaragen. Diese werden von der Parkhausleitstelle in der Werkstrasse, 24 Stunden an 365 Tagen, betreut.
Die prozentuale Auslastung der 6 Parkanlagen liegt bei durchschnittlich 35 Prozent. (Grundlage: alle Stellplätze in 24 Stunden) und kann damit als gut beurteilt werden. Hier zeigt sich, dass Aschaffenburg in der Innenstadt von der Ringstraße aus gesehen sehr gut mit Parkkapazitäten ausgestattet ist, die zu Spitzenzeiten nahezu vollständig belegt sind und zu Schwachlastzeiten noch erhebliches Potential aufweisen. Die Besonderheit dabei ist, dass die Parkhäuser der Stadtwerke und diejenigen der privaten Betreiber sehr gut vom Ringstraßennetz aus erreichbar sind. Aschaffenburg ist mit dem Parkplatzangebot der Stadtwerkeparkhäuser und dem privaten Betreiber in Innenstadtnähe sehr gut versorgt und weist im Rhein-Main Preisvergleich ein attraktives Gebührenniveau auf.
Verteilung und Erreichbarkeit der Parkhäuser:




ÖPNV
Der öffentliche Personennahverkehr nimmt eine bedeutende Aufgabe für eine positive Innenstadtentwicklung in Aschaffenburg wahr. Dies dient der Umwelt und der Erreichbarkeit der Innenstadt.
An einem normalen Werktag werden in der Stadt Aschaffenburg ca. 460.000 Wege zurückgelegt, jeweils zur Hälfte von Einheimischen und Auswärtigen. Davon nutzen insgesamt 25.000 Einsteiger/-innen je Tag die Buslinien der Stadtwerke. Der ÖPNV bietet den Menschen im Oberzentrum am Bayerischen Untermain eine hohe Mobilität und ist damit ein wichtiger Standortfaktor für ein wirtschaftlich erfolgreiches Aschaffenburg mit seinen zahlreichen Kultur- und Freizeiteinrichtungen.
Im aktuellen Fahrplan sind 15 Buslinien ausgewiesen:
Linie 1                Obernau und Sulzbach
Linie 2        Strietwald
Linie 3        Leider/Stockstadt
Linie 4        Schweinheim
Linie 5                Gailbach – Dörrmorsbach
Linie 6                Nilkheim
Linie 7                Goldbach-Unterafferbach
Linie 8                Damm
Linie 9                Glattbach
Linie 10        Schweinheim Steubenstr.
Linie 11        Strietwald/Industriegebiet
Linie 12        Klinikum
Linie 14        Mainaschaff
Linie 15        Schweinheim Steubenstraße
Linie 16        Haibach Klinikum Grünmorsbach

Leistungsdaten (Jahr 2014):
50 Omnibusse (Durchschnittsalter 10,52 Jahre)
2,4 Millionen Leistungskilometer im Jahr
8,3 Millionen Fahrgäste im Jahr
9,7 Millionen EUR Kosten
6,7 Millionen EUR Erlöse
3,0 Millionen EUR Fehlbetrag
Liniennetz der Stadtwerke Aschaffenburg:

Die Qualität des ÖPNV lässt sich beschreiben durch die Bedienungsqualität, die Erschließungsqualität und die Beförderungsqualität. Gemeint ist hiermit die räumliche und zeitliche Bedienung unter Berücksichtigung der Anschlussplanung und –sicherung, die Ausstattung der Busse, Haltestellen, Fahrgastinformationen usw. und nicht zuletzt die Einzugsradien um die Haltestellen herum. Diese Qualitätsstandards sind im Nahverkehrsplan als „ausreichende Verkehrsbedienung“ festgelegt und werden von den städtischen Verkehrsbetrieben als Leistungserbringer umgesetzt.
Für rund 95 Prozent der Aschaffenburgerinnen und Aschaffenburger steht mindestens einen 30 Minuten-Takt zur Verfügung.
Mehr als die Hälfte der Einwohner, nämlich 54 Prozent, kann sogar einen 15 Minuten-Takt nutzen. Eine gute Vertaktung ist jedoch nur so gut, wie sie auch eingehalten werden kann. Das Busbeschleunigungskonzept in Aschaffenburg wurde in 2014 zum Abschluss gebracht, mit dem Ergebnis, dass die Beförderungszeiten im öffentlichen Personennahverkehr um durchschnittlich 10 Prozent gesunken sind oder anders ausgedrückt, die Pünktlichkeit auch in Hauptverkehrszeiten deutlich angestiegen ist.
Als Grundlage für die Erschließungsqualität im Stadtbusbereich dienen die Einzugsbereiche der Haltestellen.
94 Prozent der Einwohner/-innen werden durch die Stadtbuslinien im 300 m Einzugsbereich der Haltestellen erschlossen. Unter Einbeziehung der Regionalbuslinien, die im Stadtbereich zusätzliche Erschließungsfunktionen erfüllen, wird ein Grad von über 96 Prozent erreicht.
Der ÖPNV in Aschaffenburg erreicht damit eine überdurchschnittlich hohe Erschließungsqualität.
Auch beim Vergleich der Haltestellen im Stadtgebiet, die mit einer Fahrgastwartehalle ausgestattet sind, liegt der Wert mit 67 Prozent Ausstattungsgrad im Städtevergleich im oberen Bereich.
Aschaffenburg verfügt über einen erfolgreichen und gut funktionierenden ÖPNV. Die Einführung eines kostenlosen Nahverkehrs würde allerdings nur Sinn machen, wenn
?        die Stadtgröße überschaubar ist;
?        kein oder nur ein schlecht ausgebauter ÖPNV vorhanden ist;
?        der Kostendeckungsgrad gering ist;
?        ausreichende freie Kapazitäten in Spitzenzeiten vorhanden sind;
?        die sozioökonomischen Voraussetzungen gegeben sind;
?        eine Verlagerung vom MIV auf den ÖPNV tatsächlich möglich ist;
?        und die Kommune es sich leisten kann.
Bereits hier werden die Grenzen eines kostenlosen Nahverkehrs für Aschaffenburg deutlich sichtbar.
Da der Beförderungsleistung dann keine entgeltliche Gegenleistung mehr gegenüber stehen würde, müsste die Stadt Aschaffenburg nicht nur das bisherige Betriebskostendefizit von rund 3 Mio. € schultern, sondern die kompletten betrieblichen Kosten inklusive der wegfallenden Erstattungs- und Ausgleichzahlungen nach §45a PBefG.
Hierbei noch unberücksichtigt ist die Kostenentwicklung durch eine notwendige Kapazitätssteigerung in den Spitzenlastzeiten.
Da jedes Verkehrsunternehmen und somit auch die Stadtwerke Aschaffenburg die vorgehaltenen Kapazitäten immer an den Spitzenbedarfen ausrichten muss, würde eine entsprechende Kapazitätsausweitung und damit der kapitalintensive Kauf zusätzlicher Fahrzeuge in Verbindung mit einer Anpassung der Personalstruktur, recht schnell notwendig werden.
Die Möglichkeiten einer Gegenfinanzierung der Einnahmeausfälle bei den Verkehrsunternehmen haben die Stadtwerke bereits in der Sitzung des Werksenates am 21.02.2013 dargestellt.  Demnach besteht weder im Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG), noch im bundesrechtlichen Straßenverkehrsrecht (StVO) oder im Landesrecht eine Rechtsgrundlage zur Gegenfinanzierung einer kostenlosen ÖPNV-Nutzung.
Fazit:
Die Parkräume in Aschaffenburg innerhalb der Ringstraße und der Schillerstraße sind mit Stand Januar 2015 alle bewirtschaftet. In vielen Bereichen konnte durch die Einführung von Bewohnerparkregelungen die innerstädtische Wohnqualität erhalten bzw. verbessert werden. Sämtliche städtischen Parkhäuser sind ohne Durchquerung der Innenstadt direkt über den Ring zu erreichen und somit in der Lage die Innenstadt weiter zu entlasten.
Der in Aschaffenburg sehr gut ausgebaute ÖPNV erschließt fast lückenlos das gesamte Bedienungsgebiet und bietet eine hervorragende Vertaktung. Die in den vergangenen Jahren durchgeführten, kontinuierlichen Verbesserungen des ÖPNV haben dazu geführt, dass die Fahrgastzahlen stabil gehalten werden konnten.
Weitere Bestrebungen Fahrgastzuwächse in den Spitzenlastzeiten durch Verlagerung des MIV auf den ÖPNV zu generieren, haben eine deutliche Kostensteigerung zur Folge und sind daher nicht unbedingt wünschenswert.
Entlastung könnte hier die Entzerrung der Schulanfangszeiten mit sich bringen. Nur dies würde die enorme Peakbelastung des Buseinsatzes in den Morgenstunden reduzieren und Raum bieten, mit dem vorhandenen Fahrzeugbestand komfortablere und attraktivere Busverbindungen zu gestalten.
Auch ein sinnvoller Steuerungseffekt für den Innenstadtverkehr oder die Steigerung der Innenstadtattraktivität durch eine drastische Erhöhung der Parkgebühren oder eine drastische Reduzierung der ÖPNV Nutzungsentgelte kann nicht erkannt werden. Aschaffenburg ist sowohl mit dem ÖPNV als auch dem MIV gut versorgt und erreichbar. Ein gegenseitiges „Ausspielen“ der beiden Angebote würde sich lediglich negativ auf die Attraktivität der Innenstadt auswirken.

.Beschluss:

1.        Der Bericht der Stadtwerke zum Antrag der KI vom 10.01.2014 „Steigerung der Busnutzer durch Einführung des fahrscheinlosen Nahverkehrs in Verbindung mit Parkraumbewirtschaftung“ wird zur Kenntnis genommen.
2.        Mit Verweis auf die Beschlusslage im Rahmen der Haushaltsberatungen (Eckpunkte) soll eine weitere Beratung über die finanziellen Auswirkungen zunächst im Haupt- und Finanzsenat erfolgen. Der Antragsteller regt an, über die Thematik weiter nachzudenken und verzichtet auf eine konkrete Abstimmung, auch nicht im Haupt- und Finanzsenat.
3.        Aus den Reihen des Stadtrates wird in der Diskussion und den Stellungnahmen der Fraktionen der Wunsch geäußert, die Themen „fahrscheinloser Nahverkehr bzw. kostenfreie P&R-Linie, Parkraumbewirtschaftung und Busneubeschaffungen“ strategisch und grundsätzlich im Planungs- und Verkehrssenat zu diskutieren.
4.        Mit Stimmenmehrheit wird der Antrag von Stadtrat Rainer Kunkel auf Ende der Debatte angenommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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5. / ws/2/5/15. Behandlung des Antrages von Herrn Staatsminister Prof. Dr. Winfried Bausback vom 20.01.2015 - Schülerbeförderung aus dem Stadtteil Strietwald ans Schulzentrum Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 2. Sitzung des Werksenates 19.03.2015 ö Beschließend 5ws/2/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Zum Fahrplanwechsel 2014/2015 wurde der Schülerverkehr aus dem Stadtteil Strietwald an das Schulzentrum Aschaffenburg neu organisiert.
Die Planung und Organisation von Verkehrsleistungen sowie von Fahrpersonal- und Fahrzeugeinsätzen haben einen wesentlichen Einfluss auf die Kostenstruktur eines Verkehrsunternehmens. Daher ist es zwingend notwendig, diesen Bereich analytisch zu betrachten und zu optimieren. Hauptverkehrszeiten (HVZ) oder auch Spitzenlastzeiten sind die fahrzeug- und personalintensivsten Zeiträume, weswegen ihnen eine besondere Bedeutung zukommt. In dieser Zeit, etwa von 06:00 Uhr bis 09:00 Uhr, wird der Peak an Verkehrsleistungen von den Stadtwerken erbracht. Diese Spitze entsteht durch den Berufsverkehr und insbesondere durch den Schülerverkehr. Entsprechend haben die Stadtwerke in der Spitzenlastzeit morgens 47 Fahrzeuge im Einsatz, während in der Nebenverkehrszeit (NVZ) 12 Busse weniger benötigt werden und somit nur der Spitzenabdeckung dienen. Die Planung der Fahrzeugkapazitäten richtet sich nach dem Fahrgastaufkommen und beinhaltet die vom Schulverwaltungsamt genannten Schülerzahlen im Rahmen der Schulwegekostenfreiheit.
Bis zum Fahrplanwechsel im Dezember 2014 wurde ein eigener „Schülerbus“ aus Strietwald direkt zum Schulzenrum Aschaffenburg eingesetzt. Für diese Fahrtbeziehung wurden aktuell 23 Schüler benannt, die Anspruch auf eine Fahrkarte im Rahmen der Schulwegekostenfreiheit haben. In den Schlechtwettermonaten ist der Bus allerdings mit rund 70 Schülern voll belegt. Die fast gleichzeitig stattfindende Linienfahrt von Strietwald an den ROB ist mit durchschnittlich 25 Personen nur mäßig besetzt. Die hierfür eingesetzten zwei Solobusse haben eine Kapazität von je 70 Personen und sind dementsprechend ausreichend dimensioniert. Betrachtet man dieses Angebot vollkommen losgelöst und isoliert von allen anderen Fahrtangeboten, so bedurfte es hier keiner Änderung.
Die Notwendigkeit einer Optimierung ergab sich aus einer deutlich gestiegenen Anzahl von Schülern aus Mainaschaff, die ebenfalls an das Schulzentrum Aschaffenburg fahren. Die bisher eingesetzten Busse (1Solobus, 1 Gelenkzug) konnten rund 190 Personen befördern. Demgegenüber stehen im aktuellen Schuljahr 206 Schüler aus Mainaschaff mit dem Ziel Schulzentrum Aschaffenburg. Seit der Umstellung des Fahrplanes werden hier nun 3 Solobusse mit einer Kapazität von ca. 210 Personen eingesetzt.
Die hierfür notwendigen zwei Solobusse konnten durch den Wegfall des Direktbusses von Strietwald ans Schulzentrum, sowie den Tausch des Linien- Solobusses in einen Gelenkbus realisiert werden. Der Gelenkbus ist in der Lage alle Schüler aus Strietwald und auch die Fahrgäste des Linienverkehrs bequem aufzunehmen. Diese Linienfahrt ist über den ROB hinaus bis zum Schulzentrum durchgebunden, so dass unverändert eine umsteigefreie Busverbindung zum Schulzentrum Aschaffenburg aus Strietwald besteht. Allerdings verlagert sich die Abfahrtszeit ab der Haltestelle Finkenweg von 07:36 Uhr auf 07:26 Uhr und die Ankunft am Schulzentrum von 08:01 Uhr auf 08:03 Uhr. Das bedeutet, für die Schüler aus Strietwald mit dem Ziel Schulzentrum Aschaffenburg beginnt der Schulweg 10 Minuten früher.
Diese erforderlichen Kapazitätsausweitungen auf der Linie 14 konnten durch die genannten organisatorischen Maßnahmen ohne Mehrkosten (zusätzliches Fahrzeug/Personal) erreicht werden. Darüber hinaus kann der Gelenkbus, bei wetterbedingten Engpässen am ROB, weitere Schüler zum Schulzentrum aufnehmen. Da die Schüler nach wie vor ohne Umstieg von Strietwald ans Schulzentrum gelangen und sich die Abfahrtszeit lediglich um 10 Minuten verschiebt, sehen die Stadtwerke diese Maßnahme als notwendig und durchaus im Rahmen des Zumutbaren an.
Grundsätzlich wäre es wünschenswert, wenn die Schulanfangszeiten entzerrt werden würden. Nur dies würde die enorme Peakbelastung des Buseinsatzes in den Morgenstunden reduzieren und Raum bieten, mit dem vorhandenen Fahrzeugbestand komfortablere und kürzere Schulwegzeiten zu realisieren. Dies wurde in der Vergangenheit bereits mehrfach, leider bisher erfolglos, mit den Schulen diskutiert. Daher bleibt nur der bisher praktizierte Ausweg, auf geänderte Schülerzahlen mit angepassten Buseinsätzen zu reagieren.

.Beschluss:

Der Bericht der Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen zum Schülerverkehr aus dem Stadtteil Strietwald ans Schulzentrum Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.06.2015 12:09 Uhr