Datum: 20.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:01 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/5/1/15 Förderprogramm Schnelles Internet der bayerischen Regierung - Vorschlag zum Ausstieg aus dem laufenden Verfahren für das Fördergebiet Obernau
2pl/5/2/15 Erlass eines Betrauungsaktes zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Eigenbetrieb "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"
3pl/5/3/15 Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes
4pl/5/4/15 Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) - Änderungsbeschluss - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Behördenbeteiligung
5pl/5/5/15 Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben; - Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014 - Antrag der Stadträte der KI vom 13.01.2015
6pl/5/6/15 Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.02.2015 wegen "Nahversorgung, Stadtteilzentren, Wirtschaftsförderung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.02.2015
7pl/5/7/15 Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014 wegen "Information über die sog. Geriatriezulage" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.02.2015
8pl/5/8/15 Christian Schad Museum: Sachstandsbericht und Kostenfortschreibung
9pl/5/9/15 PL/5/9/15

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1. / pl/5/1/15. Förderprogramm Schnelles Internet der bayerischen Regierung - Vorschlag zum Ausstieg aus dem laufenden Verfahren für das Fördergebiet Obernau

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 1pl/5/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Dem Vorschlag der Stadtverwaltung, aus dem laufenden Förderprogramm des bayerischen Staatsministeriums für schnelles Internet, hier Fördergebiet Obernau, auszusteigen wird zugestimmt.
Die Stadt Aschaffenburg ist 2012 in das aktuelle Förderprogramm eingestiegen um gemäß Beschluss den Stadtteil Obernau mit einer verbesserten Internetanbindung zu versorgen. Der Freistaat Bayern fördert mit dem Hochgeschwindigkeitsbreitband-Förderprogramm den schrittweisen Aufbau von hochleistungsfähigen Breitbandnetzen in Gewerbe- und Kumulationsgebieten mit Übertragungsraten von mindestens 50 Mbit/s im Downstream (Geschwindigkeit aus dem Internet zum Teilnehmer) und mindestens 2 Mbit/s im Upstream (Geschwindigkeit vom Teilnehmer ins Internet). Die Stadt Aschaffenburg hatte ein Kumulationsgebiet festgelegt, in denen Bedarf für den Ausbau eines Netzes der nächsten Generation (NGA-Netze) bestehen könnte. Bei diesem Kumulationsgebiet handelt es sich um den Stadtteil Obernau. Ein Kumulationsgebiet liegt vor, wenn sich in einem räumlich abgrenzbaren Gebiet neben anderen Anschlussinhabern mindestens fünf Unternehmer befinden. Die Unternehmen im Kumulationsgebiet von Obernau waren gemäß Richtlinien dazu aufgefordert, ihren Bedarf zu melden.
Im weiteren Verlauf hat sich die Deutsche Telekom  in einem Markterkundungsverfahren dazu bereit erklärt, einen Großteil des Stadtteils auf eigene Kosten auszubauen. Somit blieb ein Restbereich von Obernau als Fördergebiet übrig. Für diesen Bereich wurden Netzbetreiber gemäß Richtlinien in einem Auswahlverfahren aufgefordert ein Angebot für einen Ausbau abzugeben.
Im laufenden Verfahren entschied sich die Telekom, auch diesen Bereich auf eigene Kosten auszubauen und mit VDSL-Technik (bis zu 50Mbit) zu versorgen.
Somit ist ein Gesamtausbau des Stadtteils Obernau (Gewerbegebiet ausgenommen) auf Kosten der Telekom möglich und es werden keine Fördermittel und kein Zuschuss der Stadt Aschaffenburg benötigt. In einem Schreiben teilte die Deutsche Telekom mit, dass der Ausbau bis Ende 2016 realisiert werden soll. Daher wird vorgeschlagen, aus dem laufenden Förderprogramm auszusteigen und dem Eigenausbau der Deutschen Telekom zuzustimmen.

.Beschluss:

Dem Vorschlag der Stadtverwaltung, aus dem laufenden Förderprogramm des bayerischen Staatsministeriums für schnelles Internet, hier Fördergebiet Obernau, auszusteigen wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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2. / pl/5/2/15. Erlass eines Betrauungsaktes zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem Eigenbetrieb "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 15.04.2015 ö Vorberatend 2shs/1/2/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 2pl/5/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach geltendem Europarecht ist die Gewährung von Beihilfen von kommunaler Seite an Unternehmen grundsätzlich verboten (s. Art. 107 Abs. 1 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV)). Für wirtschaftlich tätige Einrichtungen können alle von der öffentlichen Hand – unmittelbar und mittelbar – gewährten geldwerten Vorteile, hier namentlich finanzielle Zuwendungen der Stadt Aschaffenburg an die Kongress- und Touristikbetriebe, beihilfenrechtlich relevante Vorgänge im Sinne des EU-Wettbewerbsrechts sein. Als solche sind sie nur unter bestimmten Voraussetzungen und Verfahrensvorschriften zulässig und unterliegen grundsätzlich sowohl der Notifizierungspflicht, d. h. die Beihilfen sind vor der Gewährung der EU-Kommission anzumelden, als auch dem Durchführungsverbot, d. h. vor einer abschließenden Entscheidung der EU-Kommission darf eine Beihilfe nicht gewährt werden (s. Art. 108 Abs. 3 AEUV).

Mit dem im November 2005 erstmals von der EU-Kommission veröffentlichten „Monti-Paket“ und dem am 20. Dezember 2011 als Nachfolgeregelung verabschiedeten Reform-Paket für Dienst-leistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse („Almunia-Paket“), insbesondere dem Freistellungsbeschluss 2012/21/EU, hat die EU-Kommission Kriterien festgelegt, aus denen sich ergibt, wann eine Beihilfe – ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) – als mit dem Europarecht zu vereinbarende Begünstigung und wann sie als anmeldungs- bzw. notifizierungspflichtig und von der EU-Kommission zu genehmigen gilt.

Nach dem Freistellungsbeschluss bedarf eine Ausgleichsleistung (Begünstigung) nicht der Anmeldung (Notifizierung) bei und der Genehmigung durch die EU-Kommission, wenn u.a.:

?        es sich um einen Ausgleich für eine Dienstleistung von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI) im Sinne von Art. 106 Abs. 2 AEUV handelt;
?        das Unternehmen mit der Wahrnehmung dieser Dienstleistungen – für einen Zeitraum von zunächst in der Regel maximal zehn Jahren – betraut wird;
?        der Betrauungsakt u.a. den genauen Gegenstand und die Dauer der Gemeinwohlaufgabe, das betraute Unternehmen und gegebenenfalls das betreffende Gebiet sowie die Beschreibung des Ausgleichsmechanismus und der Parameter für die Berechnung, Überwachung und Änderung der Ausgleichsleistungen sowie Maßnahmen zur Vermeidung und Rückforderung von Überkompensationszahlungen benennt und einen Verweis auf den Freistellungsbeschluss (2012/21/EU) enthält;
?        die Zuwendung in transparenter Art und Weise erfolgt und
?        die Dokumentation über die Erfüllung der Voraussetzungen auf Anforderung der EU-Kommission ausgehändigt werden kann.
Bedeutsam ist insbesondere, dass die Berechnung der Ausgleichsleistungen (Begünstigungen) nachvollziehbar sein muss und dass die Festlegungen im Vorhinein durch den Betrauungsakt in Verbindung mit dem jeweiligen Wirtschaftsplan oder einem entsprechenden anderen Nachweis der Kongress- und Touristikbetriebe getroffen werden. Im Rahmen des jeweiligen Wirtschaftsplans sind – soweit notwendig – in einer Trennungsrechnung alle Erlöse und Kosten aufzuführen, die zur Erfüllung der Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse erforderlich sind. Sonstige Tätigkeiten der Kongress- und Touristikbetriebe, die nicht von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse sind (s. § 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes), dürfen ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission nicht mit staatlichen (kommunalen) Mitteln gefördert werden. Durch die im jeweiligen Wirtschaftsplan ausgewiesenen Überschüsse oder Defizite werden die Vorgaben aus dem „Almunia-Paket“ zur Festlegung der Parameter im Vorhinein erfüllt. Die Verwendung der Mittel muss durch die Kongress- und Touristikbetriebe mit dem jeweiligen Jahresabschluss und ggf. einer entsprechenden Trennungsrechnung nachgewiesen werden.

Der in der Anlage beigefügte Betrauungsakt der Stadt Aschaffenburg betreffend die Kongress- und Touristikbetriebe, der auf einer Musterempfehlung der kommunalen Spitzenverbände, namentlich der Landkreistage Baden-Württemberg und Bayern basiert, erfüllt die Anforderungen des Europäischen Beihilfenrechts, insbesondere des „Almunia-Pakets“ der Europäischen Kommission. Er stellt für die Zukunft sicher, dass – sofern erforderlich – kommunale Ausgleichsleistungen (Begünstigungen) an die Kongress- und Touristikbetriebe ohne eine vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission geleistet werden dürfen. Damit kann die weitere Tätigkeit der Kongress- und Touristikbetriebe in Übereinstimmung mit dem EU-Beihilfenrecht gewährleistet werden.

Der vorliegende Betrauungsakt wurde gemäß Art. 2 Abs. 2 des Freistellungsbeschlusses auf eine Laufzeit von zunächst grundsätzlich maximal zehn Jahren befristet. Danach kann ein erneuter Beschluss durch den Stadtrat der Stadt Aschaffenburg gefasst werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat beschließt, dass die im sogenannten „Almunia-Paket“ der Europäischen Kommission aufgeführten Kriterien für kommunale „Ausgleichsleistungen“, d.h. für alle vom Staat oder aus staatlichen (kommunalen) Mitteln jedweder Art gewährten Vorteile, an Unternehmen mit Gemeinwohlaufgaben beachtet werden und dass öffentliche (kommunale) Mittel nach EU-Wettbewerbsrecht nur in dem Umfang an den Eigenbetrieb „Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg“ (nachfolgend „Kongress- und Touristikbetriebe“) fließen dürfen, wie die Gemeinwohlaufgabe infolge des öffentlichen Betrauungsaktes reicht.
Die Stadt Aschaffenburg betraut die Kongress- und Touristikbetriebe durch den als Anlage 0 beigefügten Akt mit den dort beschriebenen förderfähigen „Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse“ (Gemeinwohlaufgaben nach § 2 Abs. 1 des Betrauungsaktes). In Abgrenzung hierzu werden auch die ohne vorherige Anmeldung (Notifizierung) bei der EU-Kommission nicht förderfähigen sonstigen Dienstleistungen ausdrücklich benannt (§ 2 Abs. 2 des Betrauungsaktes).
Die Betrauung erfolgt für eine Dauer von grundsätzlich zunächst zehn Jahren. Sie ist den Kongress- und Touristikbetrieben bekannt zu machen. Die Betrauung kann durch erneuten Beschluss des Stadtrats jederzeit geändert oder widerrufen werden.
Die Verwaltung wird ermächtigt, redaktionelle Anpassungen vorzunehmen, wenn diese den wesentlichen Inhalt dieses Beschlusses nicht verändern.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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3. / pl/5/3/15. Feststellung des Jahresabschlusses 2013 der "Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg"; a) Bilanzsumme und Jahresverlust b) Behandlung des Jahresverlustes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadthallensenat 1. Sitzung des Stadthallensenates 15.04.2015 ö Beschließend 1shs/1/1/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 3pl/5/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg sind ein Eigenbetrieb der Stadt
Aschaffenburg.

Nach § 25 Abs. 3 der Eigenbetriebsverordnung (EBV) ist der Jahresabschluss 2013 vom Stadthallensenat vorberatend festzustellen und dem Stadtrat (Plenum) zur Feststellung vorzulegen.
Der Feststellung hat vorauszugehen:
-        Abschlussprüfung durch den Wirtschaftsprüfer
-        Örtliche Rechnungsprüfung durch den Rechnungsprüfungsausschuss

Die Abschlussprüfung des Jahresabschlusses 2013 erfolgte durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich am 03.06.2014, die örtliche Rechnungsprüfung durch das Rechnungsprüfungsamt mit Bericht vom 06.10.2014 sowie Beschluss des Rechnungsprüfungsausschusses vom 24.11.2014. Der Bericht des Wirtschaftsprüfers wurde in der Sitzung des Stadthallensenates vom 01.07.2014 bereits ausführlich erläutert.

Die Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg bitten um den Beschluss über die Feststellung des Jahresabschlusses 2013.

.Beschluss:

I. Nach der Abschlussprüfung durch die Firma Schüllermann & Partner AG, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dreieich, und der örtlichen Rechnungsprüfung wird der testierte Jahresabschluss 2013 der Kongress- und Touristikbetriebe der Stadt Aschaffenburg in der geprüften Fassung (Anlage 1) festgestellt.

a)        Bei einer Bilanzsumme von € 1.069.136,92 (Vorjahr: € 993.239,78) beträgt der Jahresverlust € 1.048.542,35 (Vorjahr: € 1.098.458,55).

b)        Der noch nicht ausgeglichene Jahresverlust aus dem Jahr 2012 in Höhe von insgesamt € 1.098.458,55, der auf das Wirtschaftsjahr 2013 vorgetragen wurde, wird durch Verlustzuweisung der Stadt Aschaffenburg ausgeglichen.
Der Verlust des Jahres 2013 in Höhe von € 1.048.542,35 wird auf das nächste Wirtschaftsjahr (2014) vorgetragen.

II. Angaben zu den Kosten:
                                                                          (bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein X

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja
nein
Es entstehen Folgekosten
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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4. / pl/5/4/15. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) - Änderungsbeschluss - Zustimmungsbeschluss - Anordnung der Beteiligung der Öffentlichkeit - Anordnung der Behördenbeteiligung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 3. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 17.03.2015 ö Vorberatend 2pvs/3/2/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 4pl/5/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Bezirk Unterfranken plant die Errichtung von 2 Stationen mit je 25 Betten zur stationären Versorgung von psychisch Erkrankten, um die wohnortnahe Versorgung der Einwohner der Stadt und des Landkreises Aschaffenburg zu verbessern.

Da das Bauvorhaben direkt am nordöstlichen Rand des Klinikumgeländes, aber großenteils außerhalb des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes 23/1 „Klinikum“ durchgeführt werden soll, und da die für den Bau der Psychiatrischen Klinik vorgesehene Fläche im rechtswirksamen Flächennutzungsplan 1987 lediglich als Fläche für die Landwirtschaft darstellt ist, bittet der Bezirk Unterfranken zur schnellstmöglichen Realisierung dieses interkommunalen Bauvorhabens um dessen planungsrechtliche Absicherung.

Im laufenden Verfahren zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes 2030 ist der vorgesehene Standort der psychiatrischen Klinik bereits als Sonderbaufläche vorgesehen. 2013 wurde hierzu die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange durchgeführt. Zu der vorgesehenen Darstellung des Grundstücks der zu errichtenden Psychiatrischen Klinik als „Sonderbaufläche Klinikum“ wurden keine Bedenken oder Einwendungen vorgebracht. Da die Neuaufstellung des FNP 2030 noch geraume Zeit in Anspruch nehmen wird, ist zur alsbaldigen planungsrechtlichen Absicherung der Errichtung der geplanten Psychiatrischen Klinik ein vorauslaufendes Flächennutzungsplan-Änderungsverfahren erforderlich.

Das Grundstück, auf dem die Psychiatrische Klinik errichtet werden soll, ist über die Straße Am Hasenkopf und über die gut ausgebaute Feuerwehrumfahrt des Klinikums erschließbar und kann an die die Ver- und Entsorgungsleitungen des Klinikums angebunden werden. Es liegt am Waldrand über dem Tal des Röderbaches. Ein Eingriff in die in der Nähe vorhandenen Streuobstbestände und naturschutzrechtlich festgelegte Ausgleichsflächen (Lesesteinhaufen) wird durch den Bau der Klinik nicht erfordert.

Die Verwaltung hat für das weitere Verfahren den beiliegenden Entwurf zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich Klinikum mit integriertem Landschaftsplan (FNP 1987/31) vom 27.02.2015 sowie einen Entwurf zu dessen Begründung mit einem Umweltbericht gefertigt. Nach Billigung dieser Unterlagen kann das Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich des Klinikums vom Verfahren zur Neuaufstellung des FNP 2030 gesondert und zeitnah zu Ende geführt werden.

Auf die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit kann verzichtet werden, da diese bereits auf Grundlage des Verfahrens zur Neuaufstellung des FNP 2030 erfolgt ist (§3 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 BauGB). Gleiches gilt für die frühzeitige Beteiligung der Behörden auf Grundlage des § 4 Abs. 1 BauGB.

.Beschluss:

1.        Der Stadtrat beschließt die Änderung des Flächennutzungsplanes 1987 im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31).

2.        Dem Entwurf vom 27.02.2015 zur Änderung des Flächennutzungsplans im Bereich des Klinikums (FNP 1987/31) mit integriertem Landschaftsplan sowie dem Begründungsentwurf mit Umweltbericht gleichen Datums wird zugestimmt.

3.        Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage dieser Unterlagen die Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 0

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5. / pl/5/5/15. Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben; - Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014 - Antrag der Stadträte der KI vom 13.01.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 2. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 10.02.2015 ö Vorberatend 4pvs/2/4/15
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 5pl/5/5/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 5 d. ö. S. "Aufstellung von 6 Bebauungsplänen für den Bereich des Godelbergs zwischen Fasanerie und Kühruhgraben;
- Antrag der Stadträte der KI, UBV und ÖDP vom 12.12.2014
- Antrag der Stadträte der KI vom 13.01.2015" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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6. / pl/5/6/15. Behandlung des Antrages der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.02.2015 wegen "Nahversorgung, Stadtteilzentren, Wirtschaftsförderung" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 25.02.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 6pl/5/6/15

.Beschluss:

Der Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 11.02.2015 wegen "Nahversorgung, Stadtteilzentren, Wirtschaftsförderung" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 25.02.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2). In der anschließenden Diskussion sagt Oberbürgermeister Herzog zu, den Themenkomplex im Wirtschaftsförderungsausschuss tiefer gehend diskutieren zu lassen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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7. / pl/5/7/15. Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014 wegen "Information über die sog. Geriatriezulage" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.02.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 7pl/5/7/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 7 d. ö. S. "Behandlung des Antrages der UBV-Stadtratsfraktion vom 10.12.2014 wegen "Information über die sog. Geriatriezulage" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 11.02.2015" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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8. / pl/5/8/15. Christian Schad Museum: Sachstandsbericht und Kostenfortschreibung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 8pl/5/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

I. PLANUNGS- UND KOSTENENTWICKLUNG

06.12.2012:        - 1. Entwurf  „Ausstellungsraum für zeitgenössische Kunst“  gestoppt, Gesamtkosten                ca. 4,7 Mio. € (Ausbau EG, 1. + 2. OG / Nutzfläche ca. 430 m²)
17.06.2013:        - Plenum: Bau- und Finanzierungsbeschluss gemäß neuem Entwurf „Christian                Schad Museum“ (Ausbau EG, 1. OG, 2. OG + DG / Nutzfläche ca. 640 m²) ,                        Gesamtkosten  4,27 Mio. €
01.10.2013:        - Einreichung Bauantrag
10.10.2013:        - Einreichung der Förderanträge Kulturfonds, Bayerische Landes­­stiftung und                        Städtebauförderung
11.12.2013:        - Einreichung des Förderantrags Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege
13.01.2014:        - Plenum: um keine Fördergelder zu gefährden, wird ein nachträgliches VOF-                        Verfahren für die Leistungsphasen 5-9 der Architektenleistungen eingeleitet                        (zum Zeitpunkt der Entscheidung über das Auswahlverfahren im Oktober 2011                        lagen die ermittelten Honorarkosten unter dem  festgesetzten Schwellenwert für die                Durchführung eines VOF-Verfahrens. Aufgrund der Steigerung der Gesamtkosten                liegen die Honorarkosten nun darüber; von einer Förderstelle wurde daher                        empfohlen, ein nachträgliches VOF-Verfahren durchzuführen)
29.01.2014:        - Förderabsage Kulturfonds Bayern
18.02.2014:        - Erhöhung Antragssumme Städtebauförderung (aufgrund Absage Kulturfonds)
19.03.2014:        - Erteilung der Baugenehmigung
24.03.2014:        - Plenum: In Folge des VOF-Verfahrens muss der bestehende Architektenvertrag                gekündigt werden und für die weitere Beauftragung ein neuer Vertrag  auf                        Grundlage der aktuellen HOAI 2013 abgeschlossen werden; dadurch entst.                        Mehrkosten waren noch nicht genau zu beziffern
23.06.2014:        - Abschluss des neuen Architektenvertrages nach Klärung der genauen        Leistungsabgrenzung gegenüber den bisherigen Leistungen und den neuen Vertragsmodalitäten
08/2014:        - weiterführende archäologische und statische Untersuchungen (Erdgeschoss)
27.08.2014:        - Förderzusage Städtebauförderung
09/2014:        - Beginn Umbau WC-Anlage mit Nebenräumen
10/2014:        - Beginn Ausführungsplanung und Vorbereitung der Ausschreibungen


12.03.2015:        - Aktualisierte Kostenberechnung Büro Böhm+Kuhn:                         4,638 Mio. €
                 darin enthalten: - Kosten für nicht mehr verwendungsfähige 1. Planung                                                      (Kosten waren zum Zeitpunkt des Bau- und                                                              Finanzierungsbeschlusses nicht bezifferbar)                  51 Tsd. €                                    - Kosten VOF-Verfahren (nachträglicher Beschluss                                                      des Stadtrates vom 13.01.2014)                                  28 Tsd. €                                    - Preissteigerungsindex (II/2013-IV/2014: ca. 4 %)        170 Tsd. €                                    - Bauauflagen und Konstruktionsänderungen                                                              (Brandschutz, Aufzug, Klimatisierung,                                                                      Dachkonstruktion, WC-Anlage)                                  72 Tsd. €                                    - Anpassung an HOAI 2013                                  47 Tsd. €

Aktuelle Kostenmehrung (im Haushalt 2016 einzustellen)                       368 Tsd. €

II. FÖRDERSITUATION

Bau- und Finanzierungsbeschluss vom 17.06.2013:
Text: „Nach vorsichtigen 1. Gesprächen sind Fördermittel aus verschiedenen Fördertöpfen in Höhe von mehreren 100.000 € zu erwarten.“
Ziel: höchstmögliche Förderung erreichen
Auf mehreren Ebenen fanden intensive Abstimmungen und Fördergespräche mit nachfolgendem Ergebnis statt:
Aktuelle Förderzusagen:
Unterfränkische Kulturstiftung (Zuschuss Webergasse):                   350.000 €
Kulturfonds Bayern (Absage vom 29.01.2014):                                      0 €
Bayerische Landesstiftung vom 06.06.2014:                           430.000 €
Städtebauförderung vom 27.08.2014:                                1.578.600 €
Bayer. Landesamt für Denkmalpflege vom 29.04.2014:                     10.000 €
Gesamtfördersumme                                                2.368.600 €


Unter Berücksichtigung der Kostensteigerung ist eine zugesagte Förderung von 51 % der Gesamtbaukosten zu erwarten.

.Beschluss:

Der aktuelle Sachstandsbericht mit Kostenfortschreibung des Christian Schad Museums wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Die aktuelle Kostenberechnung beläuft sich auf 4,638 Mio. € inkl. der Mehrkosten für die 1. Planung (51 Tsd. €) und der Kosten für die Durchführung des VOF-Verfahrens (28 Tsd. €). Den Gesamtbaukosten steht eine Förderzusage in Höhe von 2.368.300.- € (= 51 %) gegenüber.
Entsprechende Kostenanpassungen sind im Haushalt 2016 zu berücksichtigen.

In der Diskussion sagt Oberbürgermeister Klaus Herzog zu, dass die Museumsleitung über die Folgekosten und die Gesamtpersonalsituation noch vor der Sommerpause berichten wird.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

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9. / pl/5/9/15. PL/5/9/15

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 5. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 20.04.2015 ö Beschließend 9pl/5/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Möglichkeiten des persönlichen Fortkommens sind wesentlicher Teil einer guten Personalentwicklung.
Dem tragen das neue Leistungslaufbahngesetz (LlbG) vom 05.08.2010 und die Verordnungen über den jeweiligen fachlichen Schwerpunkt, hier die Verordnung über den fachlichen Schwerpunkt feuerwehrtechnischer Dienst (FachV-Fw) vom 18.11.2011, Rechnung. Diese Regelungen beinhalten Modelle der Ausbildungsqualifizierung und der modularen Qualifizierung.
Für die Ausbildungsqualifizierung wird ein enger gesetzlicher Rahmen (siehe §§ 30 - 33, 39 LlbG) gesetzt.
Für die Modulare Qualifizierung besteht ein Gestaltungsspielraum (siehe §§ 34 - 37, 40, 41 LlbG). Die oberste Dienstbehörde wird ermächtigt, hierfür ein Konzept zu erstellen (siehe § 35 LlbG).
Das in Anlage zur Beschlussfassung vorgelegte Konzept ist angelehnt an die Formulierungen des Bayerischen Staatsministeriums des Innern und der Stadt Würzburg und wurde so vom Bayerischen Landespersonalausschuss genehmigt.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.

.Beschluss:

1. Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der Tagesordnungspunkt Nr. 2 der
nichtöffentlichen Sitzung „Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen
Dienst“ öffentlich behandelt

2. Der Bericht der Verwaltung zu den Qualifizierungsmöglichkeiten im feuerwehrtechnischen
Dienst wird zur Kenntnis genommen.

3. Dem Konzept für die Modulare Qualifizierung der Beamtinnen und Beamten der Stadt
Aschaffenburg in der Fachlaufbahn Naturwissenschaft und Technik, fachlicher Schwerpunkt
feuerwehrtechnischer Dienst, in Anlage 3, wird zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderliche Genehmigung dieses Konzepts beim
Bayerischen Landespersonalausschuss einzuholen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 40, Dagegen: 0

Datenstand vom 06.07.2015 08:11 Uhr