Datum: 21.04.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:36 Uhr


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pvs/4/1/15 Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach § 135 a - 135 c BauGB - Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung
2pvs/4/2/15 Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg
3pvs/4/3/15 Baulückenkataster - Bericht
4pvs/4/4/15 Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung von Straßen und Wegen - Schönborn- und Weichertstraße
5pvs/4/5/15 Südlicher Bessenbacher Weg; - Parkregelung
6pvs/4/6/15 Regelung des fließenden Verkehrs in der Bismarckallee; - Antrag der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ vom 05.05.2014 auf Einschränkung von Tempo 30 auf die Nachtstunden von 22.00 bis 8.00 Uhr
7pvs/4/7/15 Behandlung von Punkt Nr. 1 des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 25.01.2015 wegen "Sanierung des Gehweges in der Deschstr." und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.02.2015

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1. / pvs/4/1/15. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach § 135 a - 135 c BauGB - Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Vorberatend 1pvs/4/1/15
Stadtrat (Plenum) 6. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 04.05.2015 ö Beschließend 1pl/6/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB können die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die in einem Bebauungsplan festgesetzt sind und von der Stadt realisiert werden, von den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern erhoben werden.
In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung sind die Grundsätze für die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer dargestellt, sofern sie sich nicht aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben.
Bislang sind in diesen Grundsätzen keine produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) enthalten. Dies sind Maßnahmen, die auf Agrarflächen durchgeführt werden, ohne diese Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Vielmehr wird mit dem bewirtschaftenden Landwirt besprochen, welche Maßnahmen zum Schutz der biotischen und abiotischen Ressourcen ergriffen werden können (z. B. Nichtbewirtschaftung von Ackerrandstreifen, Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden). Solche landwirtschaftlichen Flächen werden ökologisch aufgewertet, weniger intensiv bewirtschaftet und daher auch weniger ertragreich als intensiv genutzte Agrarflächen. Der Ertragsausfall aufgrund von PIK-Maßnahmen wird dem bewirtschaftenden Landwirt erstattet.
Da in Aschaffenburg eine Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen besteht, werden zukünftig vermehrt PIK-Maßnahmen bei der Umsetzung des ökologischen Ausgleichs zum Tragen kommen. Um die Kosten dieser Maßnahmen mit den verursachenden Vorhabenträgern abrechnen zu können, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich.

.Beschluss:

Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekannt­machung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Satzung zur Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB (Anlage 1) .

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 14, Dagegen: 0

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2. / pvs/4/2/15. Radverkehrskonzept für die Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 2pvs/4/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Vorbemerkung
Der Radverkehr nimmt vor allem in den Städten bundesweit als umweltfreundliche, kostengünstige, flächensparende und gesundheitsfördernde Verkehrsart zu. Diese Entwicklung findet nicht nur in den Großstädten wie München, Karlsruhe oder Berlin statt. Auch in den Mittelstädten erfährt das Fahrrad in der Verkehrsmittelwahl der Bürgerinnen und Bürger einen wachsenden Zuspruch. Dies gilt ebenso für das Stadtumland.
Der Anteil des Fahrrads im Modal Split (Verteilung des Verkehrsaufkommens auf die verschiedenen Verkehrsmittel) lag 2008 in ganz Bayern bei 11%. Auch in der Stadt Aschaffenburg ist diese positive Mobilitätsentwicklung seit Jahren zu beobachten. Der Anteil des Radverkehrs am Gesamtverkehrsaufkommen liegt heute bei rund 12%. Für das Umland liegen keine Vergleichszahlen vor.
Die Förderung des Radverkehrs ist nicht nur ein klares Ziel des Verkehrsentwicklungsplans (VEP 2002) und der städtischen Verkehrspolitik sondern auch eine alt genannte Forderung großer Teile der Stadtgesellschaft. In den letzten zehn Jahren wurden kontinuierlich große Anstrengungen unternommen die Verkehrsinfrastruktur für das Radfahren in der Stadt Aschaffenburg auszubauen. Die Radverkehrsanlagen (Schutzstreifen, Radfahrstreifen, Radwege etc.) haben mittlerweile eine Netzlänge von 84 km. Entlang der Radialstraßen in die Nachbargemeinden bestehen durchgängige Radverkehrsanlagen, sodass das Umland gut angebunden ist. Zuletzt konnte 2014 der Radweg in die Nachbargemeinde Glattbach sowie ein Lückenschluss nach Mainaschaff fertiggestellt werden. Defizite bestehen vor allem im Bereich der Kernstadt. Fehlende oder unzureichende Radverkehrsanlagen erschweren hier eine intensivere Nutzung des Fahrrads in der Nahmobilität.
Der Stadtrat hat daher die Verwaltung Ende 2012 beauftragt ein Radverkehrskonzept für die Gesamtstadt unter enger Mitwirkung der Verkehrsverbände und –initiativen und sonstigen Betroffenen zu erarbeiten. 
Das Radverkehrskonzept wurde nach zweijähriger Arbeit zum Jahresende 2014 fertig gestellt.
Einen Zwischenbericht zum Radverkehrskonzept hat die Verwaltung am 5.11.2013 im Planungs- und Verkehrssenat gehalten.
2.        Aufgabenstellung und Bearbeitung des Radverkehrskonzeptes Öffentlichkeitsbeteiligung
2.1        Aufgabenstellung
Das Radverkehrskonzept hatte folgende Aufgabenstellungen:
- Festlegen von Qualitätskriterien für das städtische Netz
- Definition eines Radverkehrsnetzes auf der Grundlage von Quell- und Zielbeziehungen des örtlichen Radverkehrs mit Ausbaustandards für die Netzkategorien
- Analyse und Bewertung der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur (Mängelanalyse Netz)
- Maßnahmenempfehlungen für das Radverkehrsnetz
- Detailbetrachtung Innenstadt (sog. Vertiefungsabschnitte)
- Maßnahmenempfehlungen, Kommunikation und Organisation
Das Radverkehrskonzept wurde gutachterlich erarbeitet durch die Planungsbüros plan&rat, xx, Braunschweig und die Planungsgemeinschaft Verkehr, Herr xxx, Hannover.
2.2.        Vorgehen
Grundlage eines gesamtstädtischen Radverkehrskonzeptes sind allgemeine Qualitätskriterien wie Verkehrssicherheit des Radverkehrs und Qualität des Verkehrsablauf aber auch Kriterien wie z.B. Barrierefreiheit, Beleuchtung, Wegweisung, Verknüpfung mit dem ÖPNV und Familienfreundlichkeit. Diese wurden zu Beginn der Konzeptentwicklung basierend auf technischen Regelwerken für Straßen und Radverkehr definiert.
Darauf aufbauend konnte ein Radwegenetz für die Gesamtstadt entwickelt werden, welches ein durchgängiges Radwegesystem darstellt und alle wichtigen Ziele miteinander verbindet.
Anhand von Qualitätsstandards, die den Ausbauzustand des Netzes definieren, wurde das festgelegte Radwegenetz auf Mängel und Abweichungen von diesen Standards hin untersucht, so dass konkrete auf die Stadt Aschaffenburg bezogene Lösungsansätze und Maßnahmen erarbeitet werden konnten.
2.3        Öffentlichkeitsbeteiligung
Projekt begleitend wurde ein Arbeitskreis aus folgenden Teilnehmern eingerichtet:
-        Allgemeiner Deutscher Fahrradclub (ADFC)
-        Verkehrsclub Deutschland (VCD)
-        Bürgerinitiative Familienfreundliches Verkehrskonzept
-        Verkehrswacht
-        Radfahrgruppe Senioren
-        Einzelhandelsverband
-        Polizei
-        Stadtjungendring
-        Stadtverwaltung (Baureferat, Stadtentwicklungsreferat, Finanz- und Ordnungsreferat, Referat - Umwelt, Tiefbauamt, Stadtplanungsamt, Amt für Umwelt- und Verbraucher Schutz, Ordnungs- und Straßenverkehrsamt, Stadtwerke Verkehrsbetrieb, Amt für soziale Leistungen)
-        Vertreter der Parteien (CSU, SPD, Grüne, UBV, FDP, KI, ÖDP) und Gruppierungen
Der Arbeitskreis tagte im Verlauf seiner zweijährigen Arbeit siebenmal und schloss seine Beratung mit einer klaren Empfehlung zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes ab (siehe Punkt 8). Die Beteiligung der Öffentlichkeit erfolgte durch eine Informationskampagne „Meine Hinweise für besseres Fahrradfahren“ als Faltblatt, in dem die Bürgerschaft aufgerufen war konkrete Kritikpunkte zur Fahrradinfrastruktur aber auch positive Einschätzungen zu geben. Bei der Verwaltung gingen mehr als 500 Einzelhinweise ein, die in das Radverkehrskonzept eingearbeitet wurden. Die Öffentlichkeit wurde darüber hinaus regelmäßig über die Presse, die Bürgerzeitung und die Homepage der Stadt Aschaffenburg sowie im Kontext der Aktion Stadtradeln informiert.
2.4        Umsetzung des Radverkehrskonzepts
Das Radverkehrskonzept ist ein sektorales Fachgutachten, in dem das gesamte Stadtgebiet auf Fahrradtauglichkeit untersucht wurde. Maßnahmen und Lösungsansätze, die darin abgebildet werden, stellen den Radverkehr in den Vordergrund, um aufzuzeigen, an welchen Stellen Verbesserungsbedarf für eine optimale Radverkehrsführung besteht. Die Mängelanalyse basierte auf Qualitätsstandards, die anfangs vom AK Radverkehr festgelegt wurden und auf Richtlinien des Straßenverkehrs und „Empfehlungen für Radverkehrsanlagen“ (ERA) beruhen.
Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen sind verkehrs- und straßenplanerische Detailplanungen sowie Kostenermittlungen erforderlich, die mit allen Verkehrsteilnehmern und weiteren Betroffenen wie der Einzelhandel abzustimmen und die Belange unter- und gegeneinander abzuwägen sind.
Bei diesem Prozess ist nicht auszuschließen, dass sich i.R. der Detailplanungen die Planungsergebnisse des Gutachtens verändern. Weiterhin bedürfen die Maßnahmen und Detailplanungen i.d.R. der Zustimmung des Stadtrates. Auch daraus kann sich die Notwendigkeit ergeben, von den Zielsetzungen aus dem Gutachten abzuweichen.
Das Radverkehrskonzept ist daher ein Fachgutachten dessen Inhalte in ein Gesamtverkehrskonzept insbesondere für das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße einfließen und für die Detailplanungen als Grundlage dienen.
3.        Radverkehrsnetz
Grundlage der Förderung des Radverkehrs ist ein flächenhaftes Radverkehrsnetz. Es muss möglichst direkte und attraktive Verbindungen zwischen wichtigen Quellen (z.B. Wohngebiete) und Zielen (z.B. Arbeitsstätten, Schulen, Versorgungseinrichtungen) schaffen.
Das Radverkehrskonzept definiert ein zusammenhängendes und hierarchisch gestuftes Netz. Es besteht aus:
- Hauptverbindungen 1. Ordnung (Stadtnetz)
- Hauptverbindungen 2. Ordnung (Stadtteilnetz)
- Freizeitverbindungen
Die Hauptverbindungen 1. Ordnung (Stadtnetz) sind ein Raster von durchgehenden Radwegen als radiale oder tangentiale Verbindungen. Die Wohngebiete werden mit den gesamtstädtisch bedeutsamen Zielen auf direktem Wege verbunden. Eingebunden in das Netz 1. Ordnung sind die Umlandgemeinden und das regionale Radverkehrsnetz.
Die Hauptverbindungen 2. Ordnung verbinden vor allem Ziele auf der Ebene der Stadtteile. Häufig führen diese Routen durch die Tempo 30 – Zonen in Wohngebiete. Sie haben eine große  Bedeutung für Schulen, Versorgungseinrichtungen und Freizeitziele.
Die o.g. Verbindungen werden ergänzt durch die sog. Freizeitverbindungen. Es handelt sich in der Regel um Wege abseits des Straßenverkehrs.
Das Radwegenetz für die Stadt Aschaffenburg hat eine Netzlänge von rund 224 km. Auf die Verbindungen 1. Ordnung entfallen rund 68 km, die Verbindungen 2. Ordnung 70 km und die Freizeitverbindungen 86 Km. Dieses  Netz wurde am 05.11.2013 vom Planungs- und Verkehrssenat als Grundlage für die Weiterarbeit beschlossen.
3.1        Trennungsprinzip
Grundsätzlich ist auf Hauptverkehrsverbindungen eine Trennung der Verkehrsarten anzustreben (sowohl KFZ von Radverkehr, sowie Fußgänger von Radverkehr):
Ist eine Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn nicht möglich, kann der Radverkehr auch auf dem Gehweg mitgeführt werden. Die Anlage eines gemeinsamen Geh- und Radweges kommt innerorts dann in Betracht, wenn ein Radweg oder Radfahrstreifen nicht zu verwirklichen ist. Dabei müssen jedoch die Belange der Fußgänger berücksichtigt werden.
Grundsätzlich gilt, dass Gehwege dem Fußgängerverkehr ein ungestörtes Fortkommen ermöglichen sollen. Stärkerer Radverkehr kann dies behindern. Nach ERA ist die gemeinsame Führung daher nur dort vertretbar, wo Netz- und Aufenthaltsfunktion sowohl für Fußgänger als auch für Radfahrer gering ist. In Hauptverbindungen des Radverkehrs wird die gemeinsame Führung daher grundsätzlich ausgeschlossen.
In Aschaffenburg ist an einigen Stellen die gemeinsame Führung eingerichtet, was aufgrund geringer Nutzungsfrequenzen auch Großteils funktioniert. Da vor allem Umbaumaßnahmen von bestehenden Radverkehrsanlagen sehr kostenintensiv und in manchen Bereichen aufgrund der Rahmenbedingungen auch nicht möglich sind, wird die Trennung von Fuß- und Radwegen im Radverkehrskonzept empfohlen, sie muss jedoch im Einzelfall geprüft werden.
3.2        Qualitätsstandards im Radverkehrsnetz
Bei der Realisierung der einzelnen Netzelemente müssen Qualitätsstandards eingehalten werden, um eine sichere Benutzbarkeit gewährleisten zu können (Voraussetzung ist die sog. Benutzungspflicht nach StVO). Der Arbeitskreis Radverkehr hat dazu Ausbaustandards festgelegt und empfiehlt bei den Verbindungen 1. Ordnung die Regelmaße der Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA) anzuwenden. Die Alltagstauglichkeit muss über eine ebene Oberfläche und eine Soziale Sicherheit gewährleistet werden. Angestrebt wird eine getrennte Führung von Fuß- und Radwegen (bauliche Trennung) auf Wegen mit hoher Nutzungsfrequenz. Bei der Umsetzung dieser Qualitätsstandards muss jedoch eine Abwägung im Einzelfall erfolgen, da ein Umbau bestehender und gut funktionierender Anlagen nicht immer einfach möglich sein wird. Radwege 1. Ordnung sollen jedoch nicht auf einem Gehweg mit „Radfahrer frei“ geführt werden. Die Führung als Fahrradstraße ist grundsätzlich möglich.
Bei den Radwegen 2. Ordnung soll sich an den Regelmaßen der ERA orientiert und die Mindestanforderungen eingehalten werden. Eine gemeinsame Führung mit dem Fußverkehr ist möglich. Wege der Freizeitverbindungen sollen hinsichtlich Breite und Oberflächenbeschaffenheit gleichermaßen an den Regel- und Mindestmaßen der ERA orientiert sein. Ihre Führung soll im Wesentlichen abseits des KFZ-Verkehrs erfolgen. Wichtig ist eine gute Wegweisung.
4.        Analyse und Bewertung der bestehenden Radverkehrsinfrastruktur und des geplanten Netzes (Mängelanalyse)
Das Radverkehrskonzept widmet sich sehr ausführlich den vorhandenen Radverkehrsanlagen im Netz 1. Ordnung (siehe Kapitel 5). Der Gutachter hat hierzu eine detaillierte Bestandsaufnahme durchgeführt und die Routen 1. Ordnung auf Grundlage der festgelegten Qualitätsstandards untersucht. Die Mängel wurden zwei Prioritätsstufen zugeordnet:
- Prioritätsstufe 1 (Hoher Problemdruck aufgrund stark eingeschränkter Nutzbarkeit - Sicherheitsmängel)
- Prioritätsstufe 2 (Problemgrad geringerer Ausprägung - überwiegend Komfortmängel)
Bewertet wurden die Netzelemente Strecken, Querungen von Hauptverkehrsstraße und Knoten. Die Ergebnisse wurden in eine Datenbank eingepflegt und kartografisch dargestellt.
Zusammenfassend ist festzuzustellen, dass die Mängel an Strecken überwiegen. Am häufigsten erfüllen die Radverkehrsanlagen nicht die nach den Richtlinien vorgegebenen Breitenmaße. Hinzu kommen fehlende Sicherheitstrennstreifen zu den Parkständen. Bei zahlreichen Radwegen erster Ordnung erfolgt die Führung gemeinsam mit den Fußgängern was nicht nur Sicherheitsprobleme aufwirft sondern auch einen Komfortmangel für beide Verkehrsgruppen darstellt. An vielen Strecken fehlt eine ausreichende Beleuchtung. Ein weit verbreitetes Phänomen ist auch das illegale Parken auf Radwegen. Bei den Knotenpunkten fällt in zahlreichen Fällen auf, dass eine eigene Radverkehrsführung fehlt oder unzureichend ist.
5.        Maßnahmenempfehlungen für das Radverkehrsnetz
Das Radverkehrskonzept formuliert aus den Ergebnissen der Mängelanalyse und der Prioritätensetzung eine Vielzahl von Maßnahmenempfehlungen (siehe Kapitel 6). Weitere, z. T. bereits sehr detaillierte Maßnahmenvorschläge wurden im Rahmen der Stellungnahmen der Arbeitskreismitglieder formuliert (s. Anlage 6.1 des Konzepts). Sie sind bei der weiteren Planung ebenfalls zu berücksichtigen. Bei der Prioritätensetzung erfolgt innerhalb der Stufe 1 nochmals eine Ausdifferenzierung nach Sicherheitsmängeln (1a) und Funktionsmängeln (1b).
In der Prioritätsstufe 1a werden aufgeführt:
- die Trennung des Rad- und Fußverkehr in 22 Streckenabschnitten (z.B. Großostheimer Straße 
- die Neuanlage von Radwegen an 4 Strecken (z.B. Maintalstraße Obernau bis Ortseingang)
- die Behebung von Belagsschäden an 8 Stellen (z.B. Mainradweg, Ottostraße )
- sowie weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Verkehrssicherheit an 17 Stellen (z. B: unzureichende Bordsteinabsenkungen in der Gailbacher Straße oder im Floßhafen, zu schmale Schutzstreifen in der Elisenstraße oder Glattbacher Überfahrt)
In der Prioritätsstufe 1b werden aufgeführt:
- die Verbesserung der sozialen Sicherheit durch Ergänzung bzw. Neuaufbau einer Beleuchtung an 10 Strecken (z.B. Mainradweg, kleine Schönbuschallee)
- die Einrichtung von weiteren Tempo 30 –Zonen bzw. streckenbezogener Geschwindigkeitsreduzierungen in 4 Bereichen (z.B. Ottostraße, Daimlerstraße)
- der Neubau bzw. die Verbreiterung von Mittelinseln an 6 Stellen (z.B. Würzburger Straße/ Touristenheim, Maintalstraße)
- Beschränkungen des ruhenden Verkehrs an 14 Strecken (z.B. Brentanostraße, Boppstraße)
Ergänzend schlägt das Radverkehrskonzept die Einrichtung von Fahrradstraßen vor. Geeignet sind die Deutsche Straße, die Mattstraße, die Boppstraße und die Cornelienstraße.
Maßnahmenempfehlungen Radialverbindungen
Für die Radialverbindungen (Hauptverbindung 1. Ordnung) Schweinheim-Nord und Schönbusch-Nilkheim-Innenstadt werden beispielhaft weitere Planungsempfehlungen zur Förderung des Radverkehrs gegeben (siehe Kapitel 6.2.4).
6.        Detailbetrachtung Innenstadt (sog. Vertiefungsabschnitte)
Bestandteil des Radverkehrskonzeptes ist eine detaillierte Betrachtung des sogenannten „Innenstadtrings“ bestehend aus den Streckenabschnitten Innere Würzburger Straße – Hofgartenstraße – Platanenallee – Goldbacher Straße – Weißenburger Straße/Friedrichstraße – Hanauer Straße – Luitpoldstraße – Landingstraße – Wermbachstraße – Löherstraße – Alexandrastraße – Innere Würzburger Straße.
Die Defizite für den Radverkehr sind in diesem Streckenabschnitt aufgrund der beengten Stadt- und Verkehrsräume und der starken Inanspruchnahme durch alle Verkehrsarten besonders hoch. Als eine erste Verbesserung  für die Durchfahrung der Innenstadt wurde 2013 die Fußgängerzone und das Schöntal für den Radverkehr geöffnet.
Das Radverkehrskonzept betrachtet in den Vertiefungsabschnitten zum einen konkret besonders kritische Abschnitte für den Radverkehr auf dem Innenstadtring, zum anderen allgemein die Problematiken Kreisverkehr und Schutzstreifen, die im Stadtgebiet häufiger auftreten. Weitere, z. T. bereits sehr detaillierte Maßnahmenvorschläge wurden im Rahmen der Stellungnahmen der Arbeitskreismitglieder formuliert (s. Anlage 6.1 des Konzepts). Sie sind bei der weiteren Planung ebenfalls zu berücksichtigen.
6.1        Kreisverkehre
Bei Kreisverkehren haben sich prinzipiell unter dem Sicherheitsaspekt auch für den Radverkehr gut bewährt. Daher wird empfohlen, sie zwar beizubehalten, jedoch die Provisorien langfristig entsprechend den Regelwerken zu dauerhaften Kreisverkehren umzubauen. 
Regelkonform für den Radverkehr werden sie dann, wenn insbesondere die Führung des Radverkehrs im Mischverkehr erfolgt, die Zu- und Ausfahrten eingeengt, einheitlich ausgebildet und für den KFZ-Verkehr nur einstreifig befahrbar sind. Fußgängerüberwege sollen eingerichtet und abrupte Übergange von Radfahrstreifen/Schutzstreifen in den Kreisverkehr vermieden werden.
6.2        Schutzstreifen
Bei den Schutzstreifen, die in Aschaffenburg bereits an zahlreichen Stellen errichtet wurden, werden häufig eine zu geringe Breite, fehlende Sicherheitsstreifen zu Parkstreifen und die Unterbrechung von Schutzstreifen aufgrund von Mittelinseln als Mängel aufgeführt.
Die Schutzstreifen sollen als bewährtes Führungselement für den Radverkehr in Straßenräumen mit geringen Flächenreserven beibehalten werden, jedoch sind dann die beschriebenen Mängel für eine sichere Radverkehrsführung zu beseitigen.
6.3        Konkrete Abschnittsbetrachtung
Bei der konkreten Betrachtung besonderer Abschnitte im Innenstadtring wird vor allem detailliert auf die Maßnahmen zur Kreisverkehr- und Schutzstreifenumgestaltung eingegangen und für bestimmte Stellen Beispiele aufgezeigt, wie  Kreiselzu- und –abfahrten und Schutzstreifen umgestaltet werden können (u.a. Goldbacher Straße, Wermbachstraße, Würzburger Straße).
Außerdem wird im Zusammenhang mit einer langfristigen Verkehrsentwicklung, die aufgrund der fertiggestellten Ringstraße und Bahnparallele eine weitere Reduktion des KFZ-Verkehrs auf einigen Innenstadtstraßen prognostiziert, Maßnahmen aufgezeigt, wie der Straßenraum zu Gunsten des Radverkehrs zurückgenommen werden kann. Dies betrifft beispielsweise die Straßenzüge Weißenburger/Friedrichstraße, Hanauer Straße zwischen Kolpingstraße und Schlotfegergrund und Luitpoldstraße, bei denen eine Reduktion von zwei auf einen Fahrstreifen je Richtung möglich ist.
Für die Weißenburger / Friedrichstraße werden mehrere Varianten zur Straßenraumaufteilung dargestellt. Neben der Reduzierung auf eine Fahrbahn je Straße, wird die Einrichtung einer Fahrradstraße in einem der beiden Straßenzüge vorgeschlagen. In der Fahrradstraße ist der Radverkehr in beide Richtungen zugelassen und sowohl Anlieger als auch Linienbusverkehr ist freigegeben. Der KFZ-Verkehr wird auf den jeweils anderen Straßenzug verlagert mit einem Fahrstreifen je Richtung.
Die Gutachter favorisieren für die Straßenraumaufteilung der Weißenburger /Friedrichstraße die Variante der Fahrradstraße in der Friedrichstraße.
Positive städtebauliche Auswirkungen hätte eine Fahrradstraße dadurch, dass durch die starke verkehrliche Entlastung im Abschnitt der Fahrradstraße die Trennwirkung der Straße deutlich verringert wird und das offene Schöntal besser mit dem angrenzenden Stadtquartier verknüpft werden kann. Auch der Linienbusverkehr würde in diesem Bereich gestärkt werden.
Nachteilig ist der erhebliche bauliche Aufwand und die notwendige Umstufung der Bundesstraße. Dies ist bei Variante 1 (Beibehaltung der Verkehrsführung und Reduktion auf je eine Fahrspur) nicht notwendig.
Die Gutachter weisen im Zuge der Variantendarstellung darauf hin, dass die Lösung für den Straßenzug Weißenburger/Friedrichstraße erst möglich wäre, wenn eine spürbare Verkehrsentlastung vom Durchgangsverkehr nach Fertigstellung der Bahnparallele stattgefunden hat.
Auch die Maßnahmen der Vertiefungsabschnitte wurden in die Prioritätenkategorien 1a, 1b und 2 eingeteilt. Da die Straßen des Innenstadtrings im gesamtstädtischen Gefüge eine wichtige Bedeutung sowohl für den KFZ- als auch für den Radverkehr, wurden diese Maßnahmen überwiegend der Priorität 1 zugewiesen.
Vor allem Ummarkierungsmaßnahmen und dadurch entstehende (geringfügige) Neuaufteilungen des Straßenraumes werden in Priorität 1a gesehen, da diese auch zügig realisierbar sind. Dazu zählen beispielsweise die Entfernung des Mittelstreifens in der Löherstraße mit Einbringung beidseitig durchgängiger Schutz- und Sicherheitsstreifen, eine Neuaufteilung des Fuß- und Radweges über die Willigisbrücke und eine Neuaufteilung der Fahrbahn in der Alexandrastraße durch Ummarkierungen.
Einige Maßnahmen stehen aber auch in direktem Zusammenhang mit der Fertigstellung der Bahnparallele und der damit verbundenen Entlastung der Innenstadtstraßen. Diese sollten auch in Abhängigkeit davon umgesetzt werden.
7.        Kommunikation und Organisation, Kosten
7.1        Kommunikation
Abschließend wird im Radverkehrskonzept daraufhin gewiesen, dass zu einer erfolgreichen Förderung des Radverkehrs neben einer gut ausgebauten Infrastruktur weitere Komponenten wie Kommunikation und Service eine gleichrangige Rolle spielen.
Im Zuge der Umsetzung der baulichen Maßnahmen, die im Radverkehrskonzept vorgeschlagen werden, wird daher auch die Ausarbeitung eines Konzeptes zur Öffentlichkeitsarbeit empfohlen, um das Interesse am Fahrradfahren zu erhöhen und letztendlich eine Steigerung des Radfahreranteils im Modal-Split herbeizuführen. Ebenso soll der Servicebereich, der Dienstleistungsangebote wie Fahrradwaschanlage oder Gepäckaufbewahrung beinhaltet, ausgebaut werden.
Als wichtige Komponenten für eine Kommunikationsstrategie werden dabei genannt:
- Alltagsradler „stärken“ (sie sind „Multiplikatoren“)
- Rücksichtnahme der verschiedenen Verkehrsteilnehmergruppen untereinander fördern (fahrradfreundliches Klima schaffen)
- Fahrradmobilität von Kindern und Jugendlichen sichern („Investition“ in die Zukunft)
Hierzu ist eine enge Zusammenarbeit mit örtlichen Verbänden und Interessensgemeinschaften notwendig. Daher wird die Einrichtung eines Arbeitskreises, eines „Fahrradforums“ mit Vertretern aus Politik, Verwaltung, und lokalen Akteuren empfohlen, welches die Arbeit des AK Radverkehr fortführt und die Umsetzung des Radeverkehrskonzeptes als Kooperationsgremium begleitet.
7.2        Organisation
Zur Koordination sämtlicher Radverkehrsthemen sowie zur fachlichen Begleitung wird empfohlen, einen Radverkehrsbeauftragten in der Gesamtverwaltungsstruktur zu verankern.
Um mit der Umsetzung des Radverkehrskonzeptes und der konkreten Detailplanungen zu beginnen, wird vorgeschlagen, ein Sofortmaßnahmenprogramm zusammenzustellen. Damit können kurzfristig umsetzbare Maßnahmen zeitnah begonnen und Signale in der Öffentlichkeit gesetzt werden. Für umfangreichere Maßnahmen ist in die Diskussion mit weiteren Beteiligten und in die Detailplanung einzusteigen.
7.3        Kosten
Die einzelnen Maßnahmen wurden im Konzept noch nicht mit Kosten hinterlegt, da dies bei derzeitigem Konkretisierungsgrad nur mit einem hohen Grad der Ungenauigkeit möglich wäre. Für eine Kostenschätzung sind konkrete Projekte erforderlich.
Absehbar ist jedoch, dass sich der Investitionsbedarf des gesamten Randverkehrskonzeptes im unteren zweistelligen Millionenbereich bewegt.
Für den Bauunterhalt, sowie den Neubau von Radverkehrsanlagen wurden die letzten Jahre bereits Beträge zwischen 200.000 € und 300.000 € per anno in den Haushalt und in die mittelfristige Finanzplanung eingestellt, damit konnten schon einige Verbesserungen für den Radverkehr bewirkt werden.
Um nun die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes in den kommenden Jahren kontinuierlich weiterzuverfolgen, wird eine Aufstockung der Haushaltsmittel empfohlen.
Als Anhaltswert wird dazu der Finanzmittelbedarf zugrunde gelegt, der im nationalen Radverkehrsplan 2020 des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung Kommunen einen Richtwert geben soll. Als „Aufsteiger“ in Sachen Radverkehrsförderung benötigt Aschaffenburg danach einen Ansatz von 13,- bis 18,-€ pro Einwohner und Jahr für investive und nicht investive Maßnahmen, Abstellanlagen, und weitere Maßnahmen die den Radverkehr betreffen.
Im Radverkehrskonzept wird dem Stadtrat empfohlen, jährlich 18,-€ pro Einwohner im Haushaltsplan einzusetzen. Dies sind für Aschaffenburg rund 1,2 Mio. Euro pro Jahr.
8.        Empfehlung des Arbeitskreises Radverkehr an den Stadtrat zur Umsetzung des Radverkehrskonzeptes
Der AK Radverkehr verabschiedete in seiner letzten Sitzung am 14.11.2014 mit einer Gegenstimme folgende Empfehlungen an den Stadtrat:
Dem Stadtrat wird empfohlen, das Radverkehrskonzept als Fachplanung zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen.
Dem Stadtrat wird empfohlen, ein Gesamtverkehrskonzept für das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße zu beschließen, in das das Radverkehrskonzept einzubetten ist.
Mit der Umsetzung des Radverkehrskonzepts und der damit verbundenen Attraktivitätssteigerung des Radfahrens soll eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split von derzeit 12 % auf 15 % bis zum Jahr 2020 erreicht werden.
9.        Behandlung der Stadtratsanträge zum Thema Radverkehr:
- Radwege-Situation in der Platanenallee / Verbesserung der Radwege – Löhergraben / Verbesserung der Radwege – Dalbergstraße
Die Platanenallee, die Löherstraße sowie der Kreuzungspunkt Willigisbrücke/Dalbergstraße  wurden im Radverkehrskonzept als Vertiefungsabschnitt eingehend geprüft und Lösungsvorschläge zur Radverkehrsführung unterbreitet.
- Anträge zum Radwegenetz
Der Antrag beinhaltet zum einen grundsätzlich Radwegeplanungen im gesamten Stadtgebiet zu prüfen, ein Beschilderungskonzept zu erstellen und bauliche Maßnahmen zur Erhöhung der Sicherheit des Radfahrers durchzuführen, diese wurden im Zuge des Radverkehrskonzeptes geprüft und Maßnahmenvorschläge unterbreitet.
Weitere Untersuchungen zu einzelnen Hauptverkehrsstraßen wie Würzburger Straße, Schillerstraße, Landingstraße, Löherstraße und Darmstädter Straße sind im Zuge  von Vertiefungsabschnitten oder Netzuntersuchungen und Radialverbindungen betrachtet worden. Lösungsmöglichkeiten werden im Radverkehrskonzept aufgezeigt.
- Verbesserung der Radwege – Goldbacher Straße
Im Radverkehrskonzept wird als Qualitätskriterium die Trennung von Fuß- und Radweg in Hauptverbindungen benannt, wenn die verkehrliche Situation dies ermöglicht. Die im Antrag geforderte Einrichtung eines gemeinsamen Fuß- und Radweges in der Goldbacher Straße wiederspricht diesem Kriterium, da die Goldbacher Straße im Netz als Hauptverbindung 2. Ordnung ausgewiesen wird. Die verkehrliche Situation lässt eine getrennte Führung von Fuß- und Radverkehr zu.
- Zusatzantrag: Fahrradbericht
Im Radverkehrsbericht wurden die geforderten Planungen von durchgehenden Fahrradwegen im zentralen Innenstadtbereich sowie der Verbindungen zu den Stadtteilen aufgegriffen und Lösungsvorschläge dargestellt.
- Verbesserung der Radwege – Würzburger Straße / Radwege an der Würzburger Straße
Das Radverkehrskonzept zeigt in der Mängelanalyse Schwachpunkte und Erneuerungsbedarfe auf, anhand der Qualitätskriterien für Hauptverbindungen 1. und 2. Ordnung werden klare Aussagen zu der Radwegeführung auf dieser Strecke gemacht. Der Abschnitt Würzburger Str/Ring und untere Würzburger Straße sind Teil der Vertiefungsabschnitte. Sie wurden detailliert untersucht, im Zuge dessen werden Maßnahmenvorschläge zur Umgestaltung aufgezeigt.
Die Umsetzung ist abhängig von der Maßnahmenpriorisierung und der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel.
- Zusatzantrag Radverkehrsbericht
Der Park Schönbusch sowie der Nilkheimer Park werden zu den innerörtlichen Flächenzielen der Wegweisung hinzugefügt.

.Beschluss: 1

1. Der Bericht der Verwaltung über das Radverkehrskonzept (Anlage 2)wird zur Kenntnis
    genommen.
2. Nach dem Sachvortrag nehmen die Senatssprecher mündlich Stellung zum vorgelegten Radverkehrskonzept. Dabei wird auch der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion vom 21.04.2015 (Anlage 2) zur Ergänzung und Konkretisierung des Radfahrkonzepts zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung teilt mit, dass die mündlich vorgetragenen Stellungnahmen und Ergänzungen sowie auch der Antrag der GRÜNEN-Stadtratsfraktion inhaltlich im Radverkehrskonzept weitgehendst enthalten sind, wobei die konkreten Projekte immer zunächst vom Stadtrat beschlossen werden müssen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Dem mündlichen Änderungsantrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner zur Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split von 12 % auf 20 % anstelle von 12 % auf 15 % wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 2, Dagegen: 13

Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.

.Beschluss: 3

1. Der Stadtrat befürwortet die Empfehlungen des Arbeitskreises Radverkehr zum Radverkehrskonzept:
- das Radverkehrskonzept ist als sektorale Fachplanung zur Förderung des Radverkehrs umzusetzen.
- das Radverkehrskonzept ist in das Gesamtverkehrskonzept für das Stadtgebiet innerhalb der Ringstraße einzubetten.
- die Umsetzung des Radverkehrskonzepts und die damit verbundene Attraktivitätssteigerung des Radfahrens soll eine Steigerung des Radverkehrsanteils am Modal-Split von derzeit 12 % auf 15 % bis zum Jahr 2020 erreichen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, bis zum Herbst 2015 eine Prioritätenliste für die nächsten 10 Jahre vorzulegen. Das Radverkehrskonzept ist hinsichtlich seiner Maßnahmenumsetzung durch die Verwaltung zu evaluieren. Über die ersten Realisierungsschritte ist bis Dezember 2017 im Planungs- und Verkehrssenat zu berichten. Über den weiteren Verlauf wird der Stadtrat alle zwei Jahre durch Zwischenberichte informiert.
3. Die Förderung des Radverkehrs in der Stadt Aschaffenburg wird durch einen Arbeitskreis bestehend aus Vertretern der Fahrradinitiativen, der Polizei, der Verwaltung, des Einzelhandels und der Politik begleitet. Er soll zweimal im Jahr tagen.
4. Die Kosten für die Umsetzung des Radverkehrskonzeptes sind in der mittelfristigen Haushaltsplanung bereitzustellen. Über die Bereitstellung der Mittel zur Umsetzung des Radverkehrskonzepts in der mittelfristigen Finanzplanung ist entsprechend dem vom Stadtrat beschlossenen Eckpunktepapier noch eine Beschlussfassung des Haupt- und Finanzsenats herbeizuführen.
5. Folgende Stadtratsanträge (Anlage 4) wurden mit dem Radverkehrskonzept überprüft und abgearbeitet:
- 27.07.2011, Christ (CSU): Radwegsituation in der Platanenallee
- 12.09.2011, SPD-Stadtratsfraktion: Anträge zum Radwegenetz
- 01.01.2012, Giegerich (SPD): Verbesserung der Radwege in Aschaffenburg - Löhergraben
- 01.02.2012, Giegerich (SPD): Verbesserung der Radwege in AB 2 - hier Goldbacher Straße
- 08.02.2012, Büttner (KI): Zusatzantrag zu TOP 7 PVS am 14.02.2012 - Fahrradbericht
- 04.04.2012, Giegerich (SPD): Verbesserung der Radwege in AB 5 - hier: Würzburger Straße stadteinwärts
- 02.07.2012, Giegerich (SPD): Verbesserung der Radwege in AB Nr.7 - Dalbergstraße
- 06.10.2012, Büttner (KI): Zusatzantrag PVS TOP 5 Radverkehrsbericht
- 27.06.2013 i. V. m. 11.10.2012, Christ (CSU): Radwege an der Würzburger Straße

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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3. / pvs/4/3/15. Baulückenkataster - Bericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 3pvs/4/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Ausgangssituation:
In Deutschland wird laut Bundesumweltministerium täglich eine Fläche von rund 73 Hektar für Siedlungs- und Verkehrsflächen neu in Anspruch genommen. Bis zum Jahr 2020 hat sich die Bundesregierung das Ziel gesetzt, diesen täglichen Flächenverbrauch auf 30ha zu reduzieren. Wegen der stetig anwachsenden Flächengrößen für Wohnflächen pro Person und der kleiner werdenden Haushalte steigt der Wohnraumbedarf pro Einwohner in den Metropolregionen kontinuierlich an. Demzufolge entsteht zunehmend Baulandknappheit insbesondere für Wohnbauland. Hier können nur die Kommunen für Abhilfe sorgen, um Bauwilligen, darunter vor allem jungen Familien, die Schaffung von eigenem Wohnraum zu ermöglichen.
Ein sinnvolles Flächenmanagement gibt dabei der Kommune die Möglichkeit, dieser Aufgabe gerecht zu werden. Flächenmanagement meint den rücksichtsvollen und ressourcenschonenden Umgang mit Freifläche und Boden, ohne Wachstum und Entwicklung der Stadt zu beeinträchtigen.
Ein Leitziel, welches in diesem Zusammenhang bei der Stadtplanung Aschaffenburgs seit Jahren verfolgt wird und welches zudem auch gesetzlich verankert ist, stellt die „Innen- vor Außenentwicklung“ dar. Dazu gehören, die Aktivierung von Baulücken, Vermeidung von Brachen und Leerstand und die bedarfsgerechte Ausweisung von Neubaugebieten. Im Zuge dessen wurden in Aschaffenburg in den letzten Jahrzehnten auch Konversionsflächen reaktiviert und wieder neuen Nutzungen zugeführt. Ein Beispiel dazu ist das Gebiet Rosensee. Hier entstand auf dem ehemaligen militärisch genutzten Gelände ein neues Wohnquartier im Innenbereich der Stadt.
Auch in der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist dieses Planungsfeld Thema. Hier heißt es in der Präambel, Außenbereiche sollen erst dann entwickelt werden, wenn sonstige vorhandene Flächenpotenziale im Innenbereich erschöpft oder ihre Entwicklung größeren Hemmnissen begegnet und in absehbarer Zeit nicht möglich erscheint.
Ebenso beschäftigte sich der Expertenworkshop Wohnen in Aschaffenburg 2030 im Rahmen der Demografiewerkstatt 2030 mit dem Thema Ressourcenknappheit im Wohnbereich. Das Strategiepapier Wohnen 2030, welches aus dem Expertenworkshop hervor ging, wurde im November 2014 im PVS vorgestellt und beschlossen.  Damit beauftragte der Stadtrat die Verwaltung unter anderem mit der Fortschreibung und Weiterentwicklung des bestehenden Baulückenkatasters.

2. Aufgabenstellung:
Die Stadtverwaltung hat bereits 2009 begonnen ein Baulückenkataster für das gesamte Stadtgebiet zu erstellen, um für die Grundlagenermittlung zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans 2030 die vorhandenen Bauflächenpotenziale im Innenbereich zu erfassen und damit festzustellen, in wieweit die Ausweisung von neuen Bauflächen im noch nicht erschlossenen Außenbereich erforderlich ist. Dieses Kataster wurde 2011 fertiggestellt und seitdem kontinuierlich fortgeschrieben. Darüber wurde zuletzt im April 2013 im Planungs- und Verkehrssenat berichtet.
Im Baulückenkataster werden die bestehenden Baulücken in einem Plan erfasst und nach den Nutzungskategorien Wohnen, Gewerbe, Mischnutzung, Gemeinbedarf und Sondernutzung unterteilt. Eine Baulücke ist ein unbebautes und ungenutztes Grundstück das erschlossen ist und nach Bauplanungsrecht sofort bebaut werden kann. Das Grundstück wird in seiner Gesamtfläche als Baulücke in das Kataster aufgenommen.
Die erste Erhebung der Baulücken erfolgte durch Ortsbegehungen. In der Fortschreibung wurden Grundstücke, die in der Zwischenzeit bebaut wurden, wieder aus dem Kataster heraus genommen. Ob ein Grundstück bebaut wurde, wird anhand der Baufertigstellungsanzeige und durch einen Luftbildvergleich von damals zu heute erfasst.
Wurden in der vergangenen Zeit neue Baugebiete ausgewiesen, erschlossen und bebaut, sind die dort entstandenen neuen Baulücken ebenso in das Kataster aufgenommen worden.
Dies betrifft im vergangenen Jahr insbesondere die Bereiche Adlerstraße und Herrenwaldstraße im Stadtteil Strietwald mit insgesamt 16 neuen Baulücken.
Durch die ständige Fortschreibung des Baulückenkataster, d.h. dem Abgleich von Baulücken von damals zu heute ist somit ein Monitoring möglich, um festzustellen, inwieweit die Baulücken bebaut werden und somit das zur Verfügung stehende Baulandpotenzial genutzt wird.
Im Folgenden wird ein Bericht über die regelmäßige Fortschreibung des Baulückenkatasters gegeben und dargestellt, wie sich die Bautätigkeit im Innenbereich der Stadt Aschaffenburg seit 2012 entwickelt hat und wie viele Baulücken gefüllt wurden.

3. Ergebnisbericht:
Die Ersterfassung des Baulückenkatasters war im Februar 2011. Die erste Fortschreibung fand im Dezember 2012 statt. Die aktuelle Fortschreibung erfolgte zum Stichtag 31.12.2014.
Zum Stichtag am 31.12.2014 gab es insgesamt 874 Baulücken im Stadtgebiet. Im Vergleich zur Ersterhebung im Jahr 2011 sind dies 246 Baulücken weniger (2011: insgesamt 1.120Baulücken).
Vor allem im Bereich Wohnungsbau ist eine hohe Innenentwicklung auszumachen. Hier sind zum Stichtag 649 Baulücken mit einer Fläche von rund 34 ha festzustellen, im Jahr 2012 waren es rund 38ha, d.h. eine Fläche von rund 4ha wurde in den letzten zwei Jahren durch Innenentwicklung neu bebaut.
Auch im gewerblichen Bereich fand eine Aktivierung von Flächen statt. Hier wurden insgesamt 3ha bebaut (Baulücken 2012:24ha; 2014:21ha). Dies betrifft beispielsweise das Gewerbegebiet Ebersbacher Straße in Schweinheim. Dort wurden fünf Baulücken mit einer Grundstücksfläche von insgesamt rund 4800m² bebaut. Auch im Gewerbegebiet Damm Ost wurden drei Baulücken mit einer Gesamtfläche von rund 5400m² geschlossen. Ebenso sind neue Gewerbebetriebe am Südbahnhof, im Gewerbegebiet Würzburger Straße Nord und Obernau entstanden.
In den Gewerbegebieten Obernau und Würzburger Straße Nord ist eine weitere Baulückenaktivierung zurzeit schwierig, da in Obernau die Erschließungsstraße noch nicht gebaut ist und Teile der Flächen im Gebiet Würzburger Straße Nord Asylunterkünften vorgehalten werden.
In den Jahren 2013 und 2014 fanden im Wohnbereich die meisten Bautätigkeiten in den Siedlungsgebieten Obernau, Schweinheim und Damm statt. Allein in Obernau wurden 24 Grundstücke mit einer Gesamtfläche von rund 1,2ha bebaut.
Im Strietwald ist aufgrund der neuen Baugebiete Herrenwald- und Adlerstraße ein Baulückenzuwachs zu verzeichnen. In Schweinheim wurden unter anderen auch Baulücken im Neubaugebiet Gäßpfad geschlossen. Die durchschnittliche Größe einer Wohnbaulücke (Baugrundstück) beträgt ca. 500m² und befindet sich überwiegend in Einfamilienhausgebieten der umliegenden Stadtteile.
Insgesamt lässt sich feststellen, dass trotz der Neuausweisungen von Baugebieten wie in Schweinheim und Strietwald weitere Baulücken im Innenbereich kontinuierlich bebaut wurden und werden.
























Grafik 1: Vergleich Flächen an Baulücken 2011-2014

























Grafik 2: Vergleich Baulücken (BLK) Wohnen 2012-2014 auf Stadtteilebene

4. Bewertung:
In der Wohnbauflächenprognose von 2011 zum Flächennutzungsplan 2030 sind Mobilisierungsgrade für die Baulückenentwicklung angenommen worden, d.h. es wurde eine aus Erfahrungswerten anderer Städte beruhende Annahme getroffen, wie viele Baulücken pro Jahr durchschnittlich bebaut werden. Für die Wohnbebauung wurden rund 3,5 % pro Jahr angenommen. Bei einem Baulandpotenzial für Wohnnutzung von damals 45ha (2011) wären das rund 1,6 ha pro Jahr, die durch Bebauung der Grundstücke an der Fläche der Baulücken wegfallen würden.
Mit 4ha im Wohnbereich für die Jahre 2013 und 2014 (ca. 2ha pro Jahr) wurde daher im Schnitt mehr Fläche mobilisiert als prognostiziert wurde. Hier mit eingerechnet ist ebenso der Zuwachs an Bauflächen durch Baulandausweisungen.
Diese Entwicklung ist zurzeit begünstigt durch die gute wirtschaftliche Gesamtsituation auf dem Immobilienmarkt und dem damit verbunden niedrigen Zinsniveau für Baudarlehen.

Die Mobilisierung der Baulücken zeigt auch, dass es durchaus wichtig und richtig ist, bei der Stadtentwicklung die vorhandenen Innenentwicklungspotenziale mit zu berücksichtigen, wenn es bspw. wie bei der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans um die Überarbeitung und Neuausweisung von Bauflächen geht.

Zusammenfassend lässt sich mit den Vergleichszahlen von 2011 und 2012 feststellen, dass eine kontinuierliche Aktivierung von Baulücken erfolgt, was eine sehr positive Stadtentwicklung für Aschaffenburg darstellt. Bereits der Verwaltung vorliegende Bauanträge zeigen zudem, dass auch in nächster Zeit weitere Baulücken aktiviert werden.
Der derzeitige Trend wieder „zurück in die Stadt“ trägt neben weiteren Faktoren ebenso dazu bei, dass sich Bauherren dazu entschließen, im Innenbereich zu bauen und vorhandene Lücken zu schließen. Kurze Wege, Mobilität auch ohne Auto und kulturelle wie Arbeits- und Einkaufsmöglichkeiten in nächster Nähe werden von vielen wieder geschätzt und dem Leben im Grünen vorgezogen. Ein weiterer positiver Nebeneffekt des derzeitigen Baubooms ist, dass momentan auch relativ „schlechte“ Grundstücke aktiviert werden. Dazu trägt auch die Weiterentwicklung von Baumaterialien bei, die bspw. besseren Lärmschutz bieten und dadurch schwierige Anforderungen an ein Grundstück leichter bewältigt werden können.
Die Mobilisierung von Baulücken, die zum Großteil in privatem Besitz sind, ist für die öffentliche Hand eine schwierige Aufgabe. Häufig werden Baugrundstücke für Nachkommen freigehalten – dies betrifft u.a. Nilkheim, Obernau und die Oststadt – oder auch kein Bedarf zur Veräußerung des Grundstücks gesehen. Die Verwaltung hat hier daher nur sehr geringe Möglichkeiten, wie z.B. durch Ansprache der Grundstückseigentümer, die Mobilisierung, d.h. den Verkauf und die Bebauung eines Grundstückes, positiv zu beeinflussen. In den vergangenen Jahren sind hierzu Kampagnen von der Verwaltung durchgeführt worden, bei denen die Eigentümer über mögliche Bebauungen ihrer Grundstücke informiert und beraten wurden. Die Resonanz daraus war sehr gering.
Die Fortschreibung des Baulückenkatasters bestätigt jedoch die Tendenz der Innenentwicklung in Aschaffenburg und dem Wunsch vieler Bauherren dem Trend „zurück in die Stadt“ zu folgen. Aufgrund dieser positiven Zahlen sieht die Verwaltung keinen Anlass, zusätzliche Bemühungen zur Mobilisierung von Baulücken zu betreiben.
Unabhängig davon unterstützt die Verwaltung weiterhin die Innenentwicklung und Nachverdichtung und strebt auch bei städtischen Grundstücken im Innenbereich eine zügige Bebauung und Reaktivierung der Flächen an.

5. Weiteres Vorgehen:
Im Strategiepapier Wohnen wurde als Maßnahme zum Themenfeld Ressourcenknappheit festgelegt, das Baulückenkataster fortzuschreiben und zu einem Nachverdichtungskataster weiterzuentwickeln. Die Fortschreibung wurde hiermit vorgestellt. Die Weiterentwicklung zu einem Nachverdichtungskataster wird bis Ende 2016 überprüft werden. Hierbei soll aus stadtplanerischer Sicht untersucht werden, ob und in welchen Bereichen des Stadtgebietes Nachverdichtungen möglich sind. Diese können auf verschiedene Art und Weise erfolgen. Neben der Errichtung von zusätzlichen Gebäuden auf bereits bebauten Grundstücken wird unter Nachverdichtung z.B. auch Dachgeschossausbau oder Gebäudeaufstockung verstanden. Dazu wird erneut ein Bericht im Stadtrat erfolgen.

.Beschluss:

Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über die Fortschreibung des Baulückenkatasters und die Entwicklung des Baulandpotenzials der Baulücken zur Kenntnis.

Angaben zu den Kosten:

Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:
                                                                         (bitte ankreuzen)

ja
nein
2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt


2.2 Es entstehen Folgekosten

X
sofern bei 2.2 ja:                                                           (bitte ankreuzen)

einmalig
wiederkehrend
Häufigkeit der Folgekosten



Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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4. / pvs/4/4/15. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG): Widmung von Straßen und Wegen - Schönborn- und Weichertstraße

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 4pvs/4/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Fahrbahnfläche (Richtungsfahrspuren) der Schönbornstraße ist im Eigentum der BRD und als Bundesstraße (B26) öffentlich gewidmet. Ebenso im Eigentum der BRD und als Bundesstraße gewidmet ist das Teilstück der Weichertstraße zwischen der Goldbacher Str./Auhofstr. und der Schönbornstraße.
Die Flächen der beiden Service-Roads sowie die Gehwege sind nicht Straßenbestandteile der Bundesstraße und sind daher gesondert zu widmen.
Bei der Überprüfung der Widmungsunterlagen wurde festgestellt, dass die genannten Flächen nicht gewidmet worden sind. Da diese als öffentliche Verkehrsflächen dienen, ist nach Art. 6 des BayStrWG die Widmung noch erforderlich.
Alle Flächen sind im Eigentum der Stadt.
Die Widmung ist vom Träger der Straßenbaulast zu verfügen.

.Beschluss:

I.
Mit Wirkung vom 08.05.2015 werden gemäß Artikel 6 des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG) folgende Straßen und Wege im Stadtgebiet von Aschaffenburg gewidmet (Anlage 5):

a) zur Ortsstraße (Art. 46 Nr.2 BayStrWG)

1.        Service-Road vor den Anwesen Schönbornstraße

2.        Service-Road vor den Anwesen Schönbornstraße

3.        Weichertstraße (östlicher Einmündungstrichter Schönbornstraße Nordseite)

b) zum beschränkt-öffentlichen Weg (Geh- und Radweg) (Art. 53 Nr. 2 BayStrWG)

1.        Gehweg nördlich der Schönbornstraße

Widmungsbeschränkung: Frei für Fußgänger und Radfahrer

2.        Gehweg südlich der Schönbornstraße
       
Widmungsbeschränkung: Frei für Fußgänger und Radfahrer

II . Angaben zu den Kosten:

Soweit Kosten durch den Vollzug dieses Beschluss entstehen wird folgendes zu Kenntnis gegeben:
                                                                         (bitte ankreuzen)

ja
nein
2.1 Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt


2.2 Es entstehen Folgekosten



sofern bei 2.2 ja:                                                           (bitte ankreuzen)

einmalig
wiederkehrend
Häufigkeit der Folgekosten



Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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5. / pvs/4/5/15. Südlicher Bessenbacher Weg; - Parkregelung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 5pvs/4/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Elternbeirat der Grünewaldgrundschule sieht für den Abschnitt des westlichen Bessenbacher Weges zwischen der Kochstraße und der Flachstraße sowie am Übergang des Schulwegs über die Kochstraße zum Schulgelände eine kritische Verkehrssituation. Die Verkehrslage ist deshalb angespannt, weil der morgendliche Zugangsverkehr zur Hochschule zu großen Teilen über die Kochstraße läuft und sich daher mit dem Schulweg der Kinder überlagert.
Zur Verbesserung der Querungssituation an der Kochstraße wurde kurzfristig eine ergänzende Beschilderung/Fahrbahnmarkierung aufgebracht, um die Autofahrer besonders auf die querenden Kinder hinzuweisen.
Im westlichen Bessenbacher Weg wird zurzeit auf beiden Straßenseiten halbseitig auf dem Gehweg geparkt. Dadurch wird die nutzbare Gehwegbreite relativ schmal, sodass insbesondere im Bereich der Zufahrt zum Hochschulparkplatz und zum Parkplatz des TVA hinter der Sporthalle unübersichtliche Verkehrssituationen entstehen. Jede Verlagerung der Parkplätze auf die Fahrbahn führt jedoch zwangsläufig zu einer Verringerung der Stellplätze im öffentlichen Raum. Der bestehende Parkdruck aus Hochschule und Sportbetrieb wird sich auf absehbare Zeit jedoch nicht verringern. Aus diesem Grund ist bei einer Verringerung der Stellplätze im Bessenbacher Weg mit einer stärkeren Belastung der umgehenden Straßenräume mit Parksuchverkehr zu rechnen.
Zur Verbesserung des Schulwegs, ist allerdings eine Veränderung der Parksituation empfehlenswert. Es ist vorgesehen den offiziellen Schulweg entlang des TVA-Geländes von parkenden Autos freizuräumen. Dies entspricht auch dem Geist des Stadtratsbeschlusses vom Dezember 1991, das Gehwegparken in Aschaffenburg zugunsten einer Verkehrsberuhigung aufzuheben. Allerdings ist in dem Beschluss festgehalten, dass die Anzahl der Stellplätze beibehalten werden soll. Die Zahl der Stellplätze wird sich durch die Verschiebung auf die Straße geringfügig verringern. Je noch Sorgfalt der abgestellten Fahrzeuge werden zwei bis drei Stellplätze verloren gehen. Zur Unterstützung der Autofahrer soll das Parken durch Eckwinkel auf der Fahrbahn markiert werden.
Auf der, der Hochschule zugewandten Straßenseite soll auch künftig auf dem Gehweg geparkt werden können, wobei eine Mindestbreite von 1,80 m als Fußweg freigehalten wird. Parken wird auch auf dieser Straßenseite aufmarkiert, um Einfahrtsbereiche und Kreuzungssituationen von parkenden Fahrzeugen freizuhalten.
Punktuell verringert sich die Durchfahrtsbreite der Fahrbahn auf etwa 4,00 m, dies ist jedoch im Sinne der Verkehrsberuhigung auch wünschenswert. Insgesamt werden bei dieser Lösung künftig etwa 30 Stellplätze entlang des südlichen Bessenbacherwegs verfügbar bleiben.
Die Verwaltung empfiehlt im Interesse der Schulwegsicherung und zur Ordnung des Parkverhaltens die Maßnahme rasch umzusetzen. Der Vorschlag ist ein Kompromiss zwischen den berechtigten Ansprüchen zur Gestaltung eines sicheren Schulwegs, den Stellplatzerfordernissen der Hochschule und den Wünschen der Bewohner nach einem ungestörten Wohnumfeld in den Seitenstraßen.

.Beschluss:

1. Der Bericht der Verwaltung zur Schulwegsituation im westlichen Bessenbacher Weg wird zur Kenntnis genommen.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Neuordnung des Parkens umzusetzen.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 15, Dagegen: 0

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6. / pvs/4/6/15. Regelung des fließenden Verkehrs in der Bismarckallee; - Antrag der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ vom 05.05.2014 auf Einschränkung von Tempo 30 auf die Nachtstunden von 22.00 bis 8.00 Uhr

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 6pvs/4/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Mit Beschluss des PVS vom 8.10.2013 wurde aus Gründen der Verkehrssicherheit eine streckenbezogene Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h in der Bismarckallee zwischen Ludwigsallee und Yorckstraße festgesetzt. Gegen diese Regelung gab es immer wieder Einwände aus der Bürgerschaft. Mit Schreiben vom 5.5.2014 beantragten die Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ, als Kompromiss, die „Tempo 30-Regelung“ auf die Nachtstunden von 22.00 – 8.00 Uhr zu beschränken.
Die bestehende Regelung hat sich jedoch bewährt und die Verkehrsteilnehmer haben sich an die Geschwindigkeitsbeschränkung gewöhnt.
Eine Änderung des Sachverhalts würde zu Irritationen der Verkehrsteilnehmer führen. Aus diesem Grund sollte der Antrag abgelehnt werden.

.Beschluss:

Die bisherige Regelung „Tempo 30“ ganztägig bleibt bestehen.

Der Antrag der Stadträte Josef Taudte und Manfred Christ auf Einschränkung von „Tempo 30“ auf die Nachtstunden von 22.00 – 8.00 Uhr wird abgelehnt (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 9, Dagegen: 6

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7. / pvs/4/7/15. Behandlung von Punkt Nr. 1 des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 25.01.2015 wegen "Sanierung des Gehweges in der Deschstr." und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 18.02.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Planungs- und Verkehrssenat 4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates 21.04.2015 ö Beschließend 7pvs/4/7/15

.Beschluss:

Punkt Nr. 1 des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Robert Löwer vom 25.01.2015 wegen "Sanierung des Gehweges in der Deschstr." und die Stellungnahme der Verwaltung vom 18.02.2015 werden zur Kenntnis genommen (Anlage 7 ).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.05.2015 09:16 Uhr