Datum: 04.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 19:10 Uhr bis 20:15 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/6/1/15. Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeiträgen nach § 135 a - 135 c BauGB
- Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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4. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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21.04.2015
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ö
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Vorberatend
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1 | pvs/4/1/15 |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.05.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pl/6/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf Grundlage der Satzung über die Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB können die Kosten für naturschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahmen, die in einem Bebauungsplan festgesetzt sind und von der Stadt realisiert werden, von den betroffenen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümern erhoben werden.
In der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung sind die Grundsätze für die Ausgestaltung der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen einschließlich deren Durchführungsdauer dargestellt, sofern sie sich nicht aus den Festsetzungen des Bebauungsplanes ergeben.
Bislang sind in diesen Grundsätzen keine produktionsintegrierten Kompensationsmaßnahmen (PIK-Maßnahmen) enthalten. Dies sind Maßnahmen, die auf Agrarflächen durchgeführt werden, ohne diese Flächen der landwirtschaftlichen Nutzung zu entziehen. Vielmehr wird mit dem bewirtschaftenden Landwirt besprochen, welche Maßnahmen zum Schutz der biotischen und abiotischen Ressourcen ergriffen werden können (z. B. Nichtbewirtschaftung von Ackerrandstreifen, Verzicht auf den Einsatz von Pestiziden). Solche landwirtschaftlichen Flächen werden ökologisch aufgewertet, weniger intensiv bewirtschaftet und daher auch weniger ertragreich als intensiv genutzte Agrarflächen. Der Ertragsausfall aufgrund von PIK-Maßnahmen wird dem bewirtschaftenden Landwirt erstattet.
Da in Aschaffenburg eine Knappheit an geeigneten Ausgleichsflächen besteht, werden zukünftig vermehrt PIK-Maßnahmen bei der Umsetzung des ökologischen Ausgleichs zum Tragen kommen. Um die Kosten dieser Maßnahmen mit den verursachenden Vorhabenträgern abrechnen zu können, ist eine Änderung der bestehenden Satzung erforderlich.
.Beschluss:
Die Stadt Aschaffenburg erlässt aufgrund des § 135 c des Baugesetzbuches - BauGB - in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414) in der derzeit geltenden Fassung i. V. m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern - GO - in der Fassung der Bekanntmachung vom 22.08.1998 (GVBl. S. 796, BayRS 2020-1-1-I) in der derzeit geltenden Fassung die Satzung zur Änderung der Anlage zu § 2 Abs. 3 der Satzung zur Erhebung von Kostenerstattungsbeträgen nach §§ 135 a - 135 c BauGB (Anlage 1)
.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 38, Dagegen: 0
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2. / pl/6/2/15. Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.05.2015
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ö
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Beschließend
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2 | pl/6/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß Art. 94 Abs. 3 der Bayerischen Gemeindeordnung hat die Gemeinde jährlich einen Bericht über ihre Beteiligungen an Unternehmen in einer Form des Privatrechts zu erstellen. Aufgrund dieser kommunalrechtlichen Bestimmungen wurde der Beteiligungsbericht für das Jahr 2013 erstellt.
Der vorliegende Beteiligungsbericht hat die Aufgabe, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben, insbesondere über ihre Entwicklung in der jährlichen Fortschreibung. Dabei werden die Unternehmen mit ihrem spezifischen Unternehmenszweck beschrieben und wichtige ökonomische Daten abgebildet. Der Beteiligungsbericht enthält insbesondere Angaben über die Erfüllung des öffentlichen Zwecks, die Beteiligungsverhältnisse und die Besetzung der Organe der Gesellschaften. Darüber hinaus werden auch die Zweckverbände, an denen die Stadt Aschaffenburg beteiligt ist mit aufgenommen.
Der Bericht ist dem Gemeinderat vorzulegen. Die Gemeinde weist ortsüblich darauf hin, dass jeder Einsicht in den Bericht nehmen kann.
Der Beteiligungsbericht liegt den Unterlagen separat bei.
.Beschluss: 1
Der Beteiligungsbericht der Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 nach Art. 94 Abs. 3 der Gemeindordnung für den Freistaat Bayern (GO) wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
Dem Antrag von Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 30.04.2015 i.d.F. des Antrags vom 03.05.2015 wird zugestimmt (Anlage 3).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung:
mit Stimmenmehrheit abgelehnt
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3. / pl/6/3/15. Antrag Stadtrat Bernhard Schmitt ÖDP vom 29.01.2015 "Beschwerde der AVG wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht"
Bekanntgabe des Aufsichtsratsbeschlusses der AVG vom 14.04.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.05.2015
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ö
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Beschließend
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3 | pl/6/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die ÖDP stellt folgenden Antrag:
Die Stadtwerke Aschaffenburg schließen sich der Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht an. Die Beschwerde richtet sich gegen die Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen.
Der Antrag wurde zur Bearbeitung an den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH weitergeleitet. In seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Aufsichtsrat der AVG einen Anschluss der AVG an die Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht bezüglich der Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen im Zusammenhang mit dem Neubau des Atomkraftwerks Hinkley Point C abgelehnt
.Beschluss:
I. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 einen Anschluss der AVG an die Beschwerde der Elektrizitätswerke Schönau wegen Verstoßes der EU-Kommission gegen das EU-Beihilferecht bezüglich der Genehmigung wettbewerbsverfälschender Atomkraft-Subventionen im Zusammenhang mit dem Neubau des Atomkraftwerks Hinkley Point C abgelehnt.
Der Stadtrat nimmt diese Entscheidung zustimmend zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 18, Dagegen: 13
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4. / pl/6/4/15. Bekanntmachung nichtöffentlicher Tagesordnungspunkte;
- Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 24.02.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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6. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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04.05.2015
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ö
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Beschließend
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4 | pl/6/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Gemäß den Vorschriften der Bayerischen Gemeindeordnung (Art. 52 GO) und der Geschäftsordnung für den Stadtrat (§ 19 GeschO) werden bis auf wenige Ausnahmen alle Tagesordnungspunkte in öffentlicher Sitzung behandelt und dementsprechend mit der Tagesordnung öffentlich bekannt gemacht (§ 21 GeschO). Die wenigen Ausnahmen sind vom Gesetzgeber vorgegeben. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Personalangelegenheiten, Grundstücksangelegenheiten, schwebende Vertragsverhandlungen, Sparkassenangelegenheiten, Steuer- und Wirtschaftsangelegenheiten einzelner sowie die Vergabe von Bauaufträgen, sonstigen Leistungen und Lieferungen.
Die Tagesordnungspunkte der nichtöffentlichen Sitzungen werden von der Stadt Aschaffenburg nach § 21 Abs. 2 GeschO nicht veröffentlicht, da es nach der herrschenden Meinung in Bayern keine Veröffentlichungspflicht für nichtöffentliche Tagesordnungspunkte gibt.
Die Veröffentlichung der Tagesordnung von nichtöffentlichen Sitzungen ist zwar nicht grundsätzlich verboten, allerdings müssten die Tagesordnungspunkte so formuliert bzw. verallgemeinert werden, damit geheimhaltungsbedürftige Daten, personenbezogene Daten oder Daten mit Rücksicht auf das Wohl der Allgemeinheit oder eventueller berechtigter Ansprüche Einzelner (z. B. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse) auch durch eine Veröffentlichung weiterhin geschützt bleiben.
Eine solche verkürzte bzw. verallgemeinerte Tagesordnung ist nach Auffassung der Verwaltung nicht mehr aussagekräftig und stellt für die Bürgerinnen und Bürger keinen weiteren informativen Mehrwert dar, wie das Beispiel in der Anlage zur Beschlussvorlage zeigt. Zumal sich für interessierte Bürgerinnen und Bürger auch keine Teilnahmemöglichkeit als Zuhörer/in an einer nichtöffentlichen Sitzung eröffnet.
Des Weiteren liegen der Verwaltung Ergebnisse einer aktuellen interkommunalen Umfrage vor, wonach beispielsweise in den Städten Bamberg, Hof, Kempten, Regensburg, Schweinfurt und Straubing eine Bekanntmachung der Tagesordnungen nichtöffentlicher Sitzung ebenfalls nicht erfolgt. Ein Blick in die Geschäftsordnungen der Städte Nürnberg, Würzburg, Erlangen, Rosenheim und Passau hat ergeben, dass die dortigen Geschäftsordnungen eine Bekanntmachung der nichtöffentlichen Tagesordnung nicht vorsehen bzw. diese explizit ausgeschlossen haben. Auch die aktuelle Mustergeschäftsordnung des Bayerischen Gemeindetages sieht eine Bekanntmachung/Veröffentlichung der Tagesordnung nichtöffentlicher Sitzungen nicht vor.
Die von der Stadt Aschaffenburg vertretene Rechtsauffassung wird auch von der Regierung von Unterfranken durch Stellungnahmen vom 10.03.2011 (vgl. folgenden Auszug)
und vom 17.03.2015 (vgl. folgende E-Mail) geteilt.
Der von Herrn Stadtrat Johannes Büttner zitierte Aufsatz eines Mitarbeiters des Landratsamtes Würzburg stellt aus Sicht der Verwaltung eine Einzelmeinung dar.
Anlagen:
Antrag von Herrn Stadtrat Büttner vom 24.02.2015
Aufsatz von Herrn Regierungsrat xx
Beispiel einer verallgemeinerten Tagesordnung
.Beschluss:
1. Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.
2. Dem Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner vom 24.02.2015 wird zugestimmt (Anlage 4).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 12, Dagegen: 20
Abstimmungsbemerkung:
Der Antrag ist damit abgelehnt.
Datenstand vom 21.10.2015 09:40 Uhr