Datum: 05.05.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Planungs- und Verkehrssenat
Öffentliche Sitzung, 17:00 Uhr bis 19:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / pvs/5/1/15. Verkehrsuntersuchung zur Optimierung der Würzburger Straße - Schweinheimer Straße - Ringstraße sowie zur
Entlastung der Rhönstraße
- Vorstellung durch das Büro T+T Verkehrsmanagement, Dreieich
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pvs/5/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Sachstand und Anlass:
Die Stadt Aschaffenburg hat am 28.06.2013 den südöstlichen Bauabschnitt des Stadtrings eröffnet. Auf Grund der sehr hohen Verkehrsbelastungen, die sich zwischenzeitlich auf dem Ring mit über 40.000 Kfz/Tag eingestellt haben, soll die Würzburger Straße besser als bisher an den Ring angebunden werden. Zusätzlich ergeben sich an den Knotenpunkten mit dem Ring im südöstlichen Abschnitt zu den jeweiligen Spitzenstunden erhebliche Rückstau-probleme in das untergeordnete Netz bzw. auf dem Ring in der jeweiligen Zu- bzw. Abfahrt. Auf Grund jahrelanger Gewohnheiten und geringer Widerstände im Straßennetz haben sich Verkehrsverlagerungen aus dem Westen der Stadt kommend mit dem Ziel der südöstlichen Würzburger Straße bzw. Haibach und Gailbach (als auch umgekehrt) in das untergeordnete Straßennetz (Schweinheimer Straße – Rhönstraße) ergeben. Durch eine verbesserte Verkehrsqualität sollen diese Verkehrsströme über den Ring, der Anbindung der Würzburger Straße an den Ring und den weiteren Verlauf in der Würzburger Straße geführt werden. In der verkehrstechnischen Untersuchung werden Schritte mit dem Ziel der optimierten Verkehrs-qualität (Knotenpunktgestaltung, Wegweisung, Lichtsignalsteuerung, Grünbandoptimierung, ÖPNV-Priorisierung, ausgewogene Fußgänger- /Radwegführung) aufgezeigt, die Würzburger Straße optimal zu nutzen und verbessert an den Ring anzubinden.
Die Würzburger Straße wird zurzeit morgens stadteinwärts vom Knoten der Lichtsignalanlage (LSA) Würzburger Straße – Berliner Allee (K307) in einer grünen Welle bis zum Teilknoten der LSA Würzburger Straße – Wittelsbacherring (K305b) betrieben. Unterbrochen wird diese grüne Welle nur durch einbiegende bzw. bedingt verträglich abbiegende Buslinien im Bereich der LSA Würzburger Straße –Kneippstraße (K302) sowie der LSA K307. Nachmittags wird die grüne Welle stadtauswärts vom Teilknoten K305b betrieben.
Verkehrsströme aus der Innenstadt und vom Westring kommend mit den Zielen im Osten der Stadt fahren an den LSA Schweinheimer Straße - Südbahnhofstraße (K402) sowie Schwein-heimer Straße – Ringstraße (K403) weiter über die Schweinheimer Straße zum Kreisverkehr (KV) Rhönstraße / Schweinheimer Straße. Für die Fahrzeuge, die vom Westring kommend an der Schweinheimer Straße abfahren, besteht die Einbindung mit einem „halben freien Rechts-einbieger“ (2 feldriger Signalgeber, Grundstellung Dunkel), der nur durch die Anforderung der querenden Fußgänger auf Rot gestellt wird. Auf der Strecke zum KV Rhönstraße / Schweinheimer Straße wird als einzige LSA in der Hauptverkehrsrichtung bis zur Würzburger Straße die Ampel Schweinheimer Straße – Spessartstraße (K404) befahren. Nach dem Passieren des KV wird die Rhönstraße trotz einer streckenbezogenen Geschwindigkeit von 30 km/h und einer Fahrbahnbreite von 5,50 m teilweise zur Umfahrung der Würzburger Straße genutzt. Die Anbindung der Rhönstraße an die Würzburger Straße erfolgt für die Verkehrs-teilnehmer mit Fahrtrichtung Osten mittels eines freien Rechtseinbiegers an der LSA Würzburger Straße – Berliner Allee (K307).
2. Projektbeschreibung:
In der verkehrstechnischen Untersuchung wird aufgezeigt wie durch verschiedene Maß-nahmen an jedem einzelnen Knotenpunkt die Verkehrsqualität angehoben werden kann, um einerseits die Zu- und Abfahrt vom Ring zu verbessern als auch um Schleichverkehre zu minimieren. In einem langfristigen Konzept bis 2018 sollen die Knotenpunkte im Unter-suchungsraum den gestiegenen Anforderungen aus der Ringstraße angepasst werden.
Dabei ist vorgesehen, die Kreuzung K305 a und b (Würzburger Straße / Ringstraße / Wittels-bacherring) umzubauen, da dieser Knotenpunkt strategisch für die Anbindung der Würzburger Straße an den Ring der wichtigste Knotenpunkt ist. Die Belange der ÖPNV-Priorisierung bleiben dabei unangetastet. Entsprechend dem Radverkehrskonzept werden die Radfahrer in axialer Richtung der Würzburger Straße auf der Fahrbahn geführt. Im Anschluss soll der Knotenpunkt K306 (Würzburger Straße / Flachstraße) angepasst werden.
In einer zweiten Charge sollen 2016 die Umbauten der Knotenpunkte in der Schweinheimer Straße folgen. In einer dritten Charge ist geplant in 2017 die restlichen Knoten in der Würzburger Straße anzupassen und schließlich in einer letzten Charge 2018 die Einmündung Rhönstraße / Sälzerweg umzubauen.
3. Kosten:
Ein erster Kostenüberblick wird in der Präsentation des Ingenieurbüros T+T Verkehrs-management GmbH vermittelt. Die Kostenberechnungen werden im Rahmen der Entwurfs-planung für jeden einzelnen Knotenpunkt erstellt, im Haupt- und Finanzsenat für die Teil-abschnitte vorgestellt und jeweils ein Bau- und Finanzierungsbeschluss erwirkt.
4. Finanzierung:
Für die stufenweise Beauftragung bis Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) des Paketes 2015 stehen auf der Haushaltsstelle (Hhst.) 1.6300.9621 (Lichtsignalanlagen) ausreichende Mittel zur Verfügung. Für die weiteren Chargen wurden in der mittelfristigen Finanzplanung unter der Hhst. 1.6400.9515 Umbau Würzburger Straße u. 1.6400.9509 Umbau Rhönstraße bis 2018 entsprechende Mittel bereit gestellt, wobei auch die Umbauten in der Schweinheimer Straße über die Hhst. 1.6400.9515 abgerechnet werden. Der Haushaltstitel wäre gegebenenfalls entsprechend anzupassen.
.Beschluss:
1. Der Planungs- und Verkehrssenat nimmt die Vorstellung der Verkehrsuntersuchung zur
Optimierung der Würzburger Straße - Schweinheimer Straße - Ringstraße sowie zur Entlastung
der Rhönstraße zur Kenntnis (Anlage 1).
2. Das Tiefbauamt wird beauftragt, die Verkehrsuntersuchung gemeinsam mit dem Büro T+T
Verkehrsmanagement den Stadtratsfraktionen und sonstigen Parteien und Gruppen in
gesonderten Besprechungen im Detail genau zu erläutern.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, in den Verkehrsuntersuchungen auch die Aufgabenstellungen
des Radverkehrskonzeptes zu berücksichtigen.
4. Das Tiefbauamt wird beauftragt, nach den unter Ziffer 2 genannten Beratungen die
Angelegenheit erneut im Planungs- und Verkehrssenat vorzustellen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / pvs/5/2/15. Vollzug des Bay. Straßen- und Wegegesetzes (BayStrWG)
- Einziehung von 11 Stellplätzen am Hohenzollernring
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Beschließend
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2 | pvs/5/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Von den öffentlich genutzten Stellplätzen gegenüber dem Senioren-Wohnstift St. Elisabeth sollen 11 Stück ausschließlich Besuchern und Mitarbeitern des Wohnstiftes zur Verfügung gestellt werden. Der Leiter des Wohnstiftes hat mit Schreiben vom 07.08.2014 einen entsprechenden Antrag gestellt. Vor der Änderung der Parkregelung, die in der Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates am 13.01.2015 beschlossen worden ist (SPNr. PVS/1/6/15), ist die Entwidmung (Einziehung) dieser Teilfläche erforderlich.
Die Absicht der Einziehung wurde am 30.01.2015 im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg bekannt gemacht. Einwendungen liegen keine vor.
Nach Abschluss des Entwidmungsverfahrens erlässt das Straßenverkehrsamt die für die Entfernung der nicht mehr benötigten Verkehrszeichen erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung, die vom Bauhof des Tiefbauamtes ausgeführt wird.
Die Stadtkämmerei, Sachgebiet Liegenschaften, schließt mit dem Wohnstift einen Mietvertrag über die Nutzung der privaten städtischen Stellplätze ab.
.Beschluss:
I.
Mit Wirkung vom 10.06.2015 wird folgende Teilfläche gemäß Artikel 8 Absatz 1 des BayStrWG eingezogen (Anlage 2):
Hohenzollernring
Teilfläche aus Fl.-Nr. xx(Gemarkung Aschaffenburg) (11 bisher öffentlich genutzte Stellplätze)
Fläche: 171 qm
Straßenlänge: 29 m
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ X ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 17, Dagegen: 0
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3. / pvs/5/3/15. Abrundungssatzung Klinikum - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Vorberatend
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3 | pvs/5/3/15 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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2 | pl/7/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt im Bereich nordöstlich des Klinikums Aschaffenburg die Errichtung einer Psychiatrischen Klinik.
Der überwiegende Teil des dafür vorgesehenen Baugrundstückes befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung zu schaffen, führt die Stadt Aschaffenburg für diesen Bereich derzeit ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Dabei sollen dort die derzeit dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung Klinikum geändert werden.
Nachdem sich beim Bau der Psychiatrischen Klinik Eingriffe in Natur und Landschaft nicht gänzlich vermeiden lassen, liegt damit ungeachtet vorgesehener naturschutzrechtlicher Ausgleichmaßnahmen, eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Für eine rechtssichere Baugenehmigung ist es daher von Vorteil das geplante Baugrundstück zum planungsrechtlichen Innenbereich zu entwickeln. Ein hierfür geeignetes und in Gailbach bereits vor Jahren erfolgreich angewendetes Verfahren, ist der Erlass einer Außenbereichssatzung.
Nachdem das für den Bau der psychiatrischen Klinik vorgesehene Grundstück jedoch infolge seiner Lage zwischen Klinikum und Waldrand von der baulichen Nutzung des angrenzenden Klinikumanwesens geprägt wird, besteht die Möglichkeit, das Baurundstück der Psychiatrischen Klinik auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über eine entsprechende Satzung als einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Klinikum“ einzubeziehen und danach die Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 BauGB zu erteilen. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird berücksichtigt.
Die Verwaltung hat für eine solche Satzung einen Entwurf ausgearbeitet und möchte damit die vorgeschriebene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB durchführen.
.Beschluss:
I.
1. Die Stadt Aschaffenburg beschließt die Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum.
2. Der Entwurf der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum vom 15.04.15 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt.
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB durchzuführen (öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB).
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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4. / pvs/5/4/15. Alois-Alzheimer-Allee - Querungshilfe
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Beschließend
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4 | pvs/5/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Stadtverwaltung Aschaffenburg sieht für den Knotenpunkt Alois-Alzheimer – Allee/ Am Hasenkopf eine verbesserungswürdige Verkehrssituation für querende Fußgänger und Radfahrer. Vom stadtauswärts führenden Geh- und Radweg ist die Alois-Alzheimer – Allee nur ungesichert über eine Breite von ca. 10 m in Richtung Klinikum zu überqueren. Durch den Kurvenverlauf der Straße gestaltet sich vor allem aus Richtung Haibach die Querungssituation als sehr unübersichtlich.
Die derzeit bestehende einseitig vorhandene Aufstellfläche für Fußgänger ist zu weit vom Knotenpunkt Alois-Alzheimer-Allee/ Am Hasenkopf entfernt und führt auf der gegenüberliegenden Seite auf die bestehende Bucht der ehemaligen Bushaltestelle, die derzeit zum Parken genutzt wird.
Zielsetzung der vorgesehenen Maßnahme ist die Klinikanbindung zu verbessern und eine sichere Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfahrer am Knotenpunkt Alois-Alzheimer – Allee/ Am Hasenkopf zu schaffen. Derzeit ist keine Querungsmöglichkeit der Alois-Alzheimer – Allee vorhanden. Eine wegweisende und sichere Aufstell- bzw. Wartefläche zum Überqueren der Alois-Alzheimer – Allee ist ebenfalls nicht gegeben.
Zur Verbesserung der Verkehrssicherheit wird der Einbau einer Querungsanlage mittels einer Mittelinsel empfohlen. Die Aufstellfläche der Mittelinsel bietet Schutz beim Überqueren der Straße und trägt damit in erheblichem Maße der Verkehrssicherheit für alle Verkehrsteilnehmer bei. Von Bürgern wird die Einrichtung einer Querungshilfe gefordert.
Beschreibung der geplanten Maßnahme
Der entlang zur Alois-Alzheimer - Allee geführte Geh-/ Radweg ist beidseitig gepflastert. Im Zuge des Einbaues der geplanten Querungshilfe wird stadteinwärts eine gepflasterte Aufstellfläche und stadtauswärts eine Anpassung des Pflasterbereiches mit einer Bordabsenkung vorgenommen. Den Planungen liegen die Vorgaben der aktuell gültigen Richtlinien und DIN-Normen zugrunde.
Die Radverkehrsführung wird wie im Bestand beibehalten. Bei der Dimensionierung der Querungshilfe ist die Benutzung für den Radverkehr berücksichtigt. Die Mittelinsel besteht aus zwei Fertigbetonteilen auf der Asphaltfahrbahn mit einer Breite von 2,50 m. Die derzeit vorhandene Sperrfläche wird dem Einbau einer Querungshilfe angepasst. In der derzeitigen Bucht werden am Fahrbahnrand Poller eingebaut die das Parken stadtauswärts bereichsweise verhindern. Somit werden die Sichtbeziehungen zwischen dem Fahrzeugführer und den wartenden Fußgängern bzw. Radfahrern gewährleistet.
Die bestehende gepflasterte Aufstellfläche stadteinwärts wird entsiegelt und mit Rasensaat versehen. Der Baumbestand wird durch die Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Die Beleuchtung muss mit einer höheren Klasse dimensioniert werden,- ein Beleuchtungsmast muss versetzt werden. Die betrieblichen Vorgaben für den Einsatz von Schneeräumfahrzeugen im Fahrbahnbereich wurden beachtet. Die geplante Baumaßnahme ist mit dem Klinikum abgestimmt.
Der Einbau einer Mittelinsel ist im Radverkehrskonzept der Stadtverwaltung Aschaffenburg mit Priorität 1b ausgezeichnet,- ebenso das Verhindern des Parkens in der ehemaligen Busbucht entlang der Alois-Alzheimer – Allee.
Die Kostenschätzung des Tiefbauamtes liegt der Beschlussvorlage bei. Die Realisierung soll 2016 aus Mitteln von 63 40 95 00 erfolgen. Die Kosten der Baumaßnahme belaufen sich auf ca. 34 000 €.
.Beschluss:
I.
Dem Einbau einer Querungshilfe in der Alois-Alzheimer-Allee in Höhe Klinikum gemäß der aufgezeigten Planung wird zugestimmt. Die Stadtverwaltung wird mit der Ausführungsplanung beauftragt. Die Umsetzung erfolgt 2016.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja
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nein
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja
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nein
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Es entstehen Folgekosten
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ja
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nein
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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5. / pvs/5/5/15. Aufstellung eines Bebauungsplanes für das Gebiet "Ehemalige Weberei" zwischen Bahnlinie Aschaffenburg-Miltenberg, westliche Begrenzung der Grundstücke entlang der Obernauer Straße (St 2309) und nordöstlicher Begrenzung der Grundstücke 8680, 8654 und 8640/2, Gem. Aschaffenburg (Nr. 06/07)
- Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
|
ö
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Vorberatend
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5 | pvs/5/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Planungsanlass und –zweck
Das überwiegend brachliegende Grundstück der ehem. Weberei Däfler soll einer neuen gewerblichen Nutzung zugeführt werden. Das Grundstück liegt zwischen der Obernauer Straße (St 2309), der Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg und der nordöstlichen Begrenzung zu den Grün- und Sportanlagen des FC Südring. Der Eigentümer hat der Stadt ein städtebauliches Entwicklungskonzept mit einer gewerblichen und einer gemischten Nutzungsstruktur vorgelegt. Um eine geordnete städtebauliche Entwicklung einschließlich einer funktionsfähigen Verkehrserschließung zu gewährleisten muss ein Bebauungsplan aufgestellt werden. Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst auch den Anliegerweg, der der Erschließung der Grundstücke Obernauer Straße xxx dient (die städtischen Grundstücke Fl.-Nrn. xx sowie die Grundstücke xxx südwestlich der Obernauer Straße xx. Hier gilt es insbesondere die Nahtstelle zwischen der bestehenden Wohnnutzung nordwestlich der Obernauer Straße, den nordöstlich des Entwicklungsgebietes liegenden Sportanlagen sowie den Gleisanlagen verträglich zu entwickeln. Besonderer Beachtung bedürfen hier die Anforderungen an die Erschließung und den Lärmschutz.
2. Größe des Geltungsbereiches
Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine Fläche von ca. 35.000 m².
3. Planungsrechtliche Ausgangssituation
Folgende planungsrechtliche Rahmenbedingungen sind bei der Aufstellung des Bebauungsplanes beachtlich:
Derzeit geltendes Planungsrecht
Das Plangebiet befindet sich in wesentlichen Teilen im Außenbereich nach § 35 BauGB. Nur der süd-westliche „Kopf“ des Planungsgebietes mit noch existierenden Betriebsgebäuden ist dem im Zusammenhang bebauten Ortsteils nach § 34 BauGB zuzurechnen. Damit besteht ein Planungserfordernis zur Aufstellung eines Bebauungsplanes um hierdurch eine geordnete städtebauliche Entwicklung unter Würdigung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange sicherzustellen.
Der Flächennutzungsplan stellt das Plangebiet als „Gewerbliche Baufläche“ dar. Nach § 8 Abs. 2 BauGB muss ein Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt sein. Mit der angestrebten Nutzungsstruktur, die überwiegend aus Gewerbe und Dienstleistungen besteht gilt das Entwicklungsgebot als erfüllt. Großflächige Handelsnutzungen werden ausgeschlossen.
Erschließung
Die heutige Erschließung erfolgt von der Obernauer Straße (St 2309) über den vorhandenen Einfahrtsbereich am südöstlichen Ende des Grundstücks. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens ist eine Straßenplanung für die funktionsfähige Verkehrserschließung des Grundstücks erforderlich.
Lärmimmissionen
Das Plangebiet ist aufgrund seiner unmittelbaren Lage an den Gleisen der Bahnlinie Aschaffenburg-Miltenberg und der Obernauer Straße (St 2309) hohen Lärmbelastungen ausgesetzt. Im Zuge des Bebauungsplanverfahrens sind geeignete Lärmschutzmaßnahmen / -regelungen festzusetzen.
Biotop
An der nordöstlichen Grundstücksgrenze liegt das Stadtbiotop AB-1283-004 (naturnahes Feldgehölz mit Stieleichen und Schlehe). Diese Biotopfläche ist im Zuge des Bebauungsplanverfahrens zu erhalten.
4. Grundlegende Planungsziele
Auf dem Gelände der ehemaligen Weberei Däfler soll kein neues Wohngebiet am Stadtrand entstehen. Planungsziel ist die planungsrechtliche Sicherung einer gewerblichen Bau- und Nutzungsstruktur entlang der Bahnlinie und einer gemischten Baustruktur entlang der Obernauer Straße, bei der auch Wohnnutzung zugelassen werden soll. Dem grundsätzlichen Ziel des Erhaltes dieses im Flächennutzungsplan dargestellten Gewerbegebietes wird damit Rechnung getragen. Entlang der Bahnlinie soll sich eine kompakte Bauzeile entwickeln, die immissionsschützende Wirkung auch für die westlich der Obernauer Straße gelegenen Wohnhäuser entfaltet.
Vorgesehen ist auch keine bauliche Großstruktur. Die Baukörper sollen sich modular und additiv auf Parzellen mit einer Größe von ca. 2000 qm entwickeln. Auf den Parzellen sind große Variationsmöglichkeiten für die spätere Bebauung möglich was wiederum eine mittelständig geprägten Betriebsstruktur entgegen kommt.
Die Erschließung soll als Stichstraße mittig in das Planungsgebiet gelegt werden. Die Grundstückszufahrt selbst soll nach Nordosten verschoben werden um mit dem Anliegerweg der Wohnbebauung Obernauer Straße einen gemeinsamen signalisierten Knotenpunkt auszubilden. Hierdurch verbessert sich die allgemeine Verkehrssituation gegenüber der heutigen sehr unübersichtlichen Ausfahrt auf die Staatsstraße deutlich. Ein Zusammenziehen der Erschließung der Wohnhäuser und des Gewerbegebietes auf eine Kreuzung schafft einen neuen Stadteingang, der zur Geschwindigkeitsdämpfung und zur Verkehrssicherheit beiträgt. Diese Anpassung muss mit dem Staatlichen Bauamt als Baulastträger einvernehmlich abgestimmt und in den Bebauungsplan aufgenommen werden. Die Kostentragung hierfür liegt beim Grundstückseigentümer und muss über einen städtebaulichen Erschließungsvertrag geregelt werden. Die Straßenplanung hat der Vorhabenträger durch ein Ingenieurbüro zu erstellen. In dieses sind aussagekräftige Verkehrsprognosen zum erwartenden Verkehrsaufkommen der Nachnutzung einzustellen. Eine zusätzliche fußläufige Anbindung des Baugebiets bis zum bestehenden Fußweg an der Obernauer Straße ist vorzusehen.
Hinsichtlich Grünordnung ist Ziel des Bebauungsplanes der Erhalt der Biotopfläche entlang der nordöstlichen Grundstücksgrenze. Das Plangebiet soll darüber hinaus eine Randeingrünung (Pflanzstreifen mit Baum- und Strauchpflanzungen) entlang der Obernauer Straße erhalten.
5. Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage der o. g. Planungsziele einen Vorentwurf zu erstellen und dem Stadtrat zur Beschlussfassung vorzulegen.
.Beschluss:
1. Der Bericht über die Absicht, einen Bebauungsplan i. S. des § 30 Abs. 1 BauGB für das Gebiet "Ehemalige Weberei" zwischen Bahnlinie Aschaffenburg – Miltenberg, westliche Begrenzung der Grundstücke entlang der Obernauer Straße (St 2309) und nordöstlicher Begrenzung der Grundstücke Fl.-Nr. xxx, xxx und xxx, Gem. Aschaffenburg (Nr. 06/07) aufzustellen, wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
2. Die Mehrheit der anwesenden Senatsmitglieder spricht sich dafür aus, dass auf dem betroffenen Areal ein Gewerbegebiet entstehen soll. Bereits die Festsetzung eines Mischgebietes wird von der Mehrheit kritisch beurteilt.
3. Die Stadtratsfraktionen und sonstigen Parteien und Gruppen im Stadtrat werden deshalb gebeten, Vorschläge hinsichtlich den Planungszielen für das betroffene Areal zu konkretisieren und der Verwaltung mitzuteilen. Danach soll eine erneute Beratung im Planungs- und Verkehrssenat über die Aufstellung eines Bebauungsplanes für das betroffene Areal
beraten werden.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / pvs/5/6/15. Gastronomisches Ergänzungsgebäude mit Präsentationsflächen für das Technikdenkmal Määkuh am Mainufer
- Visualisierung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Beschließend
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6 | pvs/5/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
1. Anlass und Hintergrund:
Die Neugestaltung und Aufwertung des Mainufers zwischen Pompejanum und Willigisbrücke wurde seit 2007 vom Schlossterrassenbeirat vorbereitet. Auf seine Empfehlung hin wurde 2010 ein Plangutachterverfahren mit drei Planungsbüros durchgeführt. Hierbei zeigten die 3 Landschaftsplaner anhand von Rahmenplänen Vorschläge zu möglichen Neuaufteilungen und gestalterischen Maßnahmen auf.
Diese wurden schließlich im Rahmen einer experimentellen Bürgerbeteiligung mit der Öffentlichkeit diskutiert.
Aus diesem vorlaufenden Prozess hat die Verwaltung einen umfangreichen Maßnahmenkatalog entwickelt und diesen dem Schlossterrassenbeirat zur Beratung vorgelegt. Seine Umsetzung wurde empfohlen. Er wurde im Mai 2014 vom Planungs- und Verkehrssenat beschlossen. Ausgenommen aus dem Vorschlag des Beirates wurden die Maßnahmen Nr. 5 Määkuh – Festlegung des Landliegeplatzes im Bereich der Mainufer-Terrasse und Nr.6 Parken – Festlegung des endgültigen Parkraumkonzeptes, da für diese beiden Maßnahmen noch Beratungsbedarf bestand. Die Verwaltung wurde beauftragt, für diese beiden Maßnahmen weitere Entscheidungsgrundlagen aufzubereiten.
Im Oktober 2014 wurden dem Planungs- und Verkehrssenat die Positionen des Eigentümers des Technikdenkmals Määkuh sowie der Altstadtfreunde vorgestellt. Der Eigentümer wünscht, dem Technikdenkmal Neben- und Ergänzungsgebäude zuzuordnen, da die niedrige Schiffshöhe keine Museumsräume zulassen. Aus Sicht des Eigentümers ist ein moderner Neubau oder der Wiederaufbau des Kutscherhofes mit Gastronomie und Übernachtungszimmer denkbar. Die Altstadtfreunde legen Wert darauf, in ein Nebengebäude Ausstellungsräume zur Präsentation und Erläuterung der Määkuh zu integrieren.
Der Stadtrat sprach sich in dieser Sitzung gegen ein Beherbergungsangebot aus und lehnte einen Wiederaufbau des historischen Kutscherhofes ab, auch weil dieser aufgrund der heutigen Straßenführung sowie der Lage des Hauptsammlers so nicht mehr realisierbar ist. Auch die Rekonstruktion einer historischen Anmutung wurde in Frage gestellt.
Die Errichtung eines Ergänzungsgebäudes, das sowohl die museale Nutzung sowie einen Gastronomiebetrieb aufnimmt, wird bereits im Plangutachten des Planungsbüros Stefan Fromm, Dettenhausen, aufgezeigt, welches als weitere Grundlage zur Mainufergestaltung herangezogen wird.
Um eine Entscheidung über ein Ergänzungsgebäude und den Standort des Technikdenkmals für diese prominente Lage in der Stadt treffen zu können, beauftragte der Planungs- und Verkehrssenat die Verwaltung, bildhafte Visualisierungen und Perspektiven von Gebäude und Määkuh zu erstellen.
2. Aufgabenstellung
Zur Konkretisierung des Ergänzungsgebäudes mit Gastronomie und Präsentationsflächen wurden von Planern des Amtes für Hochbau- und Gebäudewirtschaft und des Stadtplanungsamtes verschiedene Testentwürfe entwickelt, wie ein solches Gebäude am Mainufer positioniert und gestaltet werden kann. Ein Entwurf wurde (freiwillig und ohne Kosten) zudem von einem externen Architekten erstellt, welcher die Entwürfe der Verwaltung in ein einheitliches Layout gesetzt und visualisiert hat.
Dieser Aufwand war erforderlich, um eine möglichst bildhafte Entscheidungsgrundlage aufzuarbeiten, die Vielzahl an Realisierungsmöglichkeiten darzustellen sowie eine vergleichbare Präsentation der Entwürfe zu gewährleisten.
2.1 Raumprogramm:
Aufgabenstellung für den Testentwurf war es, ein Gastronomiegebäude mit ca. 50 Sitzplätzen und den dazugehörigen Nebenräumen (WC, Küche, Lager) zu planen, welches ganzjährig betrieben werden kann. Ebenso sollten Räumlichkeiten zu Ausstellungszwecken zur Verfügung stehen. Größe der Ausstellungsräume sowie ggf. auch eine öffentliche Nutzung der Toilettenanlagen waren dem Entwurfsverfasser freigestellt.
Als Grundlage für die Position und landschaftsplanerische Einbindung in die Mainufersituation diente das Plangutachten des Planungsbüros xx. Als Rahmenbedingung galt es außerdem die Hochwasserlinie, die Lage des bestehenden Schmutzwassersammlers sowie die erdverkabelte Stromleitung zu berücksichtigen.
Entstanden sind acht Testentwürfe mit unterschiedlichen architektonischen Ansätzen. Diese sind in der Anlage zur Beschlussvorlage dargestellt. Der Entwurfsgedanke der einzelnen Varianten wird im Folgenden kurz zusammengefasst. Die einzelnen Pläne werden vor der Sitzung im Foyer des großen Sitzungssaals ausgehängt und können ab dem 04. Mai dort eingesehen werden.
2.2 Kurzerläuterung zu den einzelnen Entwürfen:
Variante 1
Thema dieses Vorschlags liegt in der Konzipierung eines Baukörpers mit einer schlichten Geometrie orientiert zum Wasser. Die transparente Leichtigkeit gewährleistet den Sichtbezug auf alle historischen und landschaftlichen Punkte. Die attraktive Zonierung der Gastronomie schwebend zum / auf dem Wasser unterstützt die Assoziation Wasser und Schiff. Die Galerie steht als Pendant zur Määkuh, die die historische Wertung des Industriedenkmals durch verschiedene Medien erläutert.
Variante 2
Die charakteristische Form des Baukörpers wird durch eine langgestreckte U-Schale aus Sichtbeton definiert. Das Gastronomiegebäude fügt sich als leichte und transparente Konstruktion frei in die massive Hülle ein. Der Außenbereich teilt sich in drei Zonen: die überdachte Lounge-Terrasse „Pompejanum“, die Terrasse „Kaimauer“ und als Highlight das „Holzdeck“ direkt über dem Main.
Variante 3
Ein eingeschossiger, kompakter Pavillon als stadträumliches Zitat des historischen Hafenkrans nimmt die 3 Funktionen auf:
- Panoramabistro in Westorientierung mit 50 Plätzen und überdachter Terrasse zum Main,
- überdachter, jederzeit zugänglicher Präsentationsbereich zur Kettenschifffahrt sowie
- öffentliche WC-Station.
Variante 4
Das Gebäude öffnet sich durch das schräge Dach und der ellipsenartigen Form zum Fluss und bietet den Besuchern größtmöglichen Ausblick auf den Main. Der rückwärtige Bereich Richtung Schloss integriert den Ausstellungsraum in Form eines Wandelganges. Durch die Glasfassade ist die Ausstellung auch von außen wahrnehmbar, so dass sie zu jeder Zeit - auch bei geschlossener Gastronomie - besichtigt werden kann.
Variante 5
Dieser Entwurf stellt einen einfachen Baukörper mit einer zu öffnenden Fensterfront zum Main und Nebenraum-Kern zur Suicardusstraße dar. Eine große Terrasse gewährt dem Besucher einen weiten Blick über den Main. Eine Rampenanlage mit Sitzstufen ermöglicht den barrierefreien Zugang von der Gastronomie zum Mainufer, das mit neugestalteter Uferpromenade ebenso Aufenthaltsqualität bietet.
Variante 6
Das Gastronomiegebäude inkl. öffentlichen WCs und Ausstellungsgebäude ist westlich einer neuen zentralen, fußläufigen Verbindung von der Schlosstreppe zum Fußweg am Main mit „Kranichplatz“ vorgesehen. Durch eine zusammenhängende Dachfläche als „Wellendach“ in Anlehnung an die Mainwellen entsteht eine städtebauliche Einheit der einzelnen Gebäude. Der Standort der Määkuh ist westlich des Ausstellungsgebäudes und unterhalb der Schlossmauer angedacht, um abwechslungsreiche Sichtbeziehungen der Schlossmauer und der vor dem Gastronomiegebäude angeordneten Terrasse mit angrenzender Liegewiese sowie eine Bewirtschaftung zu ermöglichen.
Variante 7
Ein sehr transparenter Orangerie-Glas-/Stahlpavillon “Café MäQ“ nimmt an historischer Stelle mit strenger, zurückhaltender und damit zeitloser Architektursprache den exponierten Platz nach dem Vorbild des alten Krangebäudes an der Kranichmauer ein. Die ovale Q-Form fügt sich mit würdigem Abstand zur Wappenmauer unterhalb des Schlosses harmonisch in den plateauartigen Raum ein und gibt einen ungestörten, radialen Blick auf die Mainlandschaft mit ihren Highlights sowie allen Aktivitäten auf den Mainterrassen frei.
Der stilisierte, aufgelöste Mast vor dem „Café MäQ“, der eine dezente Außenbeleuchtung, Sonnensegel etc. erhält, vermittelt signifikant die Image-Funktion.
In diesem flexibel nutzbaren Bau sind neben der Touristen-Info mit Exponaten der Määkuh, die integrierten Toiletten-Anlagen auch öffentlich - außerhalb von Café-Betriebszeiten - autark jederzeit zugängig.
Mit einer weiteren “Galerie-Ebene“, die mit großem Glasdach ausgestattet ist, kann je nach Bedarf auch ein größerer Besucherstrom bei besonderen Events (Stadtfest, Vernissage etc.) aufgenommen werden.
Variante 8
Die Määkuh war immer Teil eines Schleppverbandes und kann auch nur in dessen Dimensionen verstanden werden. Bei diesem Entwurf schleppt die Määkuh nun keine Schiffe mehr, aber Flächen und Bauten, welche an den Schleppverband erinnern und seine Dimensionen aufzeigen sollen.
Sie zieht nun Events und Veranstaltungen hinter sich her und bildet einen roten Faden entlang des Mainufers. Die blaue Fläche könnte ein Brunnen sein aber auch Pflanzen wie Bodendecker oder Blumen, die wie in historischen Gärten in eine wellenartige Struktur gebracht wurden. Außerdem werden Restaurants und Open-Air-Bereiche für die Unterhaltung, Ausstellungen und Spielplätze miteinbezogen, um in Wort, Bild und Spiel die Määkuh und Aschaffenburg zu erfahren. Plätze stehen für Ausstellungen wie Steinmetzarbeiten zur Verfügung, um die Wichtigkeit des Transports von Bundsandstein zu dokumentieren, was gerade hier vor dem Schloss ist.
3 Bewertung und weiteres Vorgehen
Ein gastronomisches Angebot mit bistroartiger Cafénutzung, welches ganzjährig betrieben werden kann, stellt mit und ohne Technikdenkmal für die Besucher des Mainufers einen besonderen Anziehungspunkt dar.
Für die Realisierung der Gastronomie spielen aber die Randbedingungen eines wirtschaftlichen Betriebes eine große Rolle, um ein dauerhaft funktionierendes Gebäude zu erhalten.
Die Testentwürfe zeigen, dass es durchaus unterschiedliche Möglichkeiten gibt, ein Gastronomiegebäude auch an dieser prominenten Lage der Stadt zu positionieren. Die Vorgaben, eine ganzjährige Bewirtschaftung zu ermöglichen und diese mit Ausstellungsräumen für das Technikdenkmal Määkuh sowie öffentliche Toilettenanlagen zu kombinieren, werden bei allen Testentwürfen gut umgesetzt.
Da wir uns hier am Mainufer unterhalb des Schlosses in einem hochsensiblen historischen Stadtgefüge bewegen braucht es einer überzeugenden städtebaulichen und architektonischen Lösung, die aus Sicht der Verwaltung nur über einen Wettbewerb erzielt werden kann.
Die Testentwürfe der Verwaltung zeigen für einen solchen Wettbewerb erste mögliche Lösungsvorschläge auf.
Daher empfiehlt die Verwaltung vor der endgültigen Entscheidung zunächst weitere Gespräche mit dem Eigentümer der Määkuh, den Altstadtfreunden und der Schlösser- und Seenverwaltung zu führen, um die konkreten Rahmenbedingungen und ein detailliertes Raumprogramm als Planungsgrundlage für einen Wettbewerb zu erhalten.
.Beschluss:
I.
1. Der Stadtrat nimmt den Bericht der Verwaltung über das gastronomische Ergänzungsgebäude mit Präsentationsflächen für das Technikdenkmal Määkuh am Mainufer zur Kenntnis (Anlage 4).
2. Den folgenden zusammengefassten Diskussionsergebnissen wird zugestimmt:
2.1 Im zentralen Bereich des Mainufers, insbesondere im Bereich der Wappenmauer des Schlosses Johannisburg, soll kein Gebäude (weder für eine gastronomische noch für eine museale Nutzung) errichtet werden.
2.2 Die im Vortrag der Verwaltung aufgezeigten Liegepositionen des Technikdenkmals Määkuh werden nicht weiter verfolgt. Die Verwaltung wird beauftragt, alternative Standortvorschläge mit dem Eigentümer des Kettenschleppschiffs, den Altstadtfreunden und weiteren Betroffenen zu erarbeiten.
2.3 Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des Masterplanes Entscheidungs-grundlagen zum Radweg am Mainufer und zur Gestaltung des Parkplatzes vor der Wappenmauer des Schlosses Johannisburg vorzubereiten und dem Stadtrat zur Entscheidung vorzulegen.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [x]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 16, Dagegen: 0
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7. / pvs/5/7/15. Behandlung des Antrages von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 20.02.2015 wegen "Benennung eines Platzes in Nilkheim nach Ernst Streun" und Bekanntgabe der Stellungnahme der Verwaltung vom 13.04.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Beschließend
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7 | pvs/5/7/15 |
.Beschluss:
Der Antrag
von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 20.02.2015 wegen "Benennung eines Platzes in Nilkheim nach Ernst Streun" und die Stellungnahme der Verwaltung vom 13.04.2015 (Anlage 5) werden zur Kenntnis genommen.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.07.2015 08:48 Uhr