Datum: 15.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 21:45 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
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1. / pl/7/1/15. Generalsanierung Kronberg-Gymnasium;
- Entwurfsplanung und Kostenberechnung (2. - 6. Bauabschnitt)
- Bau- und Finanzierungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Haupt- und Finanzsenat
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8. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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1 | hfs/8/22/15 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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1 | pl/7/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Stadtrat hat in seiner Sitzung am 24.03.2014 für die Erweiterung des Kronberg Gymnasium (1.Bauabschnitt) den Bau- und Finanzierungsbeschluss über 3.050.427,34 € zuzüglich notwendigen, vorgezogenen haustechnischen Maßnahmen im Bestand, in Höhe von 196.672,50 € gefasst.
Der Spatenstich des Anbaus fand im Rahmen des Bayerischen Abends am 22.07.2014 statt, die Fertigstellung ist bis zum nächsten Schuljahr geplant.
Am 13.01.2015 hat der Planungs- und Verkehrssenat für den 1.Bauabschnitt die Einrichtung eines LernClusters zugestimmt.
A) CLUSTER
Nach einer Exkursion von mehreren Stadträten, Schulleitern und Verwaltung an das Humanistische Gymnasium in Oettingen, haben sich Schulleitung und Lehrerkollegium für eine inhaltliche Neuausrichtung entschieden. Ähnlich wie im Oettinger Gymnasium soll in Zukunft der Unterricht der Unter- und Mittelstufe nicht mehr in einer klassischen Flurschule, sondern in offenen Lernlandschaften oder sogenannten Jahrgangs-Clustern stattfinden. Dabei werden mehrere Räume zusammengefasst, der Flurbereich wird aufgelöst und ein zentraler Marktplatz steht für alle Schüler des Clusters zur Verfügung. Sichtfenster in den Innenwänden schaffen eine Blickbeziehung in die angrenzenden Räume. Der Unterricht ist nicht mehr starr auf ein Klassenzimmer fixiert, es kann mehr fächerübergreifend unterrichtet werden. Die Lehrer eines Clusters bilden ein Team.
Die Stadt München hat in einem Beschluss die Clusterlösung als Grundlage für alle zukünftigen Schul-Neuplanungen und Generalsanierungen gefasst. Die Schulbauleitlinien des Landkreises Darmstadt-Dieburg von 2013 sehen in den Lernclustern eine besonders geeignete Organisationsform für die veränderten Ausgangsbedingungen (Ganztagsbetreuung, Inklusion, moderne Unterrichtsmethoden) im Schulbau. Aktuell umgesetzt werden die Leitlinien beim Um- und Neubau der Hessenwaldschule in Weiterstadt. Die renommierte Montag Stiftung Urbane Räume AG aus Bonn favoritisieren die Lerncluster da die herkömmlichen Klassenzimmer den heutigen, vielfältigen Lern- und Unterrichtsformen nicht mehr genügen.
Die Regierung von Unterfranken hat im Vorfeld einer geplanten Clusterlösung am Kronberg Gymnasium zugestimmt. Auch die dadurch entstehenden Mehrkosten werden nach Art. 10 FAG gefördert. Das Kronberg Gymnasium könnte ein Pilotprojekt in ganz Unterfranken werden.
Das Architekturbüro Ritter+Bauer, Aschaffenburg hat in Absprache mit der Schule und dem Planungsteam die Cluster für die Unter- und Mittelstufe im 2. und 3. Obergeschoß des Hauptgebäudes integriert. Die detaillierte Planung wird in der Sitzung vorgestellt. An der Schule hat sich ein eigener Arbeitskreis zum Thema Cluster gebildet, der ebenso in die Planung miteinbezogen ist.
B) BAUABSCHNITTE
Folgende weitere Bauabschnitte sind bisher geplant:
2. Bauabschnitt: Hauptgebäude (südlicher Teil) Bauzeit: ca. 18 Monate
3. Bauabschnitt: Hauptgebäude (nördlicher Teil) Bauzeit: ca. 18 Monate
4. Bauabschnitt: Fachklassen (nördlicher Teil) mit Mensa Bauzeit: ca. 12 Monate
5. Bauabschnitt: Fachklassen (südlicher Teil) Bauzeit: ca. 12 Monate
6. Bauabschnitt: Außenanlagen Bauzeit: ca. 6 Monate
Zur Schaffung der notwendigen Freiräume im 2.Bauabschnitt ist die Auslagerung der Oberstufe an die alte FOS/BOS in der Pfaffengasse geplant. Die Umzugskosten werden auf ca. 25.000,00 € geschätzt.
C) KOSTENBERECHNUNG nach DIN 276 - Gesamtprojekt
Die Gesamtkostenberechnung nach DIN 276, einschließlich 1.Bauabschnitt, wurden wie folgt durch das Architekturbüro Ritter+Bauer, Aschaffenburg ermittelt:
1.Bauabschnitt: Erweiterung 3.050.427,35 €
2. und 3. Bauabschnitt: Umbau und Sanierung Hauptgebäude 10.914.126,30 €
4. und 5. Bauabschnitt: Umbau und Sanierung Fachklassengebäude 6.483.791,31 €
6. Bauabschnitt: Außenanlagen 1.024.695,73 €
Gesamtkosten (Brutto) 21.473.040,69 €
Folgende zusätzliche Kosten wurden berücksichtigt:
1. Indexsteigung
Gemäß dem statistischen Bundesamt beträgt die Baukostensteigerung von Herbst 2012 bis Herbst 2014 ca. 3,9 %. Bei 17,0 Mio € Baukosten betragen die Mehrkosten durch die Indexsteigerung ca. 0,66 Mio €.
2. HOAI 2013
Die Novellierung der HOAI 2013 trat am 17.07.2013 in Kraft. Darin erfolgte u. a. die Erhöhung der Honorarstruktur im Schnitt um ca. 17 %. Dadurch entstehen Honorar- Mehrkosten in Höhe von ca. 0,55 Mio €.
3. Zusätzliche Maßnahmen
3.1 Erneuerung des Estrichs
Die Machbarkeitsstudie ging davon aus den ca. 45 Jahre alten Estrich in Teilflächen zu erhalten. Die Erfahrungen u.a. bei der Generalsanierung der Berufsschule 2 haben gezeigt, daß das technisch nicht machbar ist. Ein unabhängiges Gutachten hat an der Berufsschule die mangelnde Druck- und Zugfestigkeit des Bestandsestrichs ebenso bestätigt. Die Möglichkeit dadurch die Bodenplatte ausreichend zu dämmen ist dabei nur ein positiver Nebenaspekt. Durch die komplette Estricherneuerung entstehen Mehrkosten in Höhe von 0,40 Mio €.
3.2 Außenanlagen
Im Zuge der Erneuerung der Außenanlagen müssen auch die elektrotechnischen Installationen (Leitungen, Beleuchtung, Lautsprecheranlage, Potentialausgleich, etc.) erneuert werden. Diese Mehrkosten in Höhe von ca. 60.000,00 € waren in der Machbarkeitsstudie nicht enthalten.
3.3 Cluster
Durch die inhaltliche Neuausrichtung der Schule entstehen Mehrkosten durch bauliche Änderungen und zusätzliche Ausstattung. Die Mehrkosten betragen für die Lerncluster ca. 0,40 Mio €.
D) GESAMTKOSTEN (Projektgrundlagen)
In der überarbeiteten Machbarkeitsstudie (einschließlich 4-geschossiger Anbau) vom 12.11.2012 bzw. 08.04.2013 sind die Gesamtkosten auf 20,10 Mio € beziffert.
Somit müssen folgende Vergleichskosten dem Projekt zugrunde gelegt werden:
0. Machbarkeitsstudie – Gesamtkosten 20,10 Mio €
1. Indexsteigerung (IV/2012 - IV/2014) 0,66 Mio €
2. HOAI 2013 0,55 Mio €
3. Zusätzliche Maßnahmen 0,86 Mio €
Gesamtsumme 22,17 Mio €.
Die Kostenberechnung nach DIN 276 liegt damit ca. 0,7 Mio € unter den o. a. Vergleichskosten der Machbarkeitsstudie zuzüglich den zusätzlichen Kosten.
Nicht enthalten in den Gesamtkosten ist eine vorprojektierte PV-Anlage in Höhe von 119.500,00 € für das Flachdach des Hauptgebäudes.
E) KOSTENBERECHNUNG nach DIN 276: 2. – 6. Bauabschnitt
Die Gesamtkosten für den 2. – 6. Bauabschnitt (Generalsanierung) gliedern sich wie folgt:
- Bauteil Hauptgebäude (2. und 3.BA) 10.914.126,30 €
- Bauteil Fachklassen mit Mensa (BA 4 und 5) 6.483.791,31 €
- Außenanlagen (6. BA) 1.024.695,73 €
Gesamtkosten 2.- 6 BA (Brutto) 18.422.613,34 €
F) Förderung
Die Generalsanierung ist nach Art. 10 FAG förderfähig. Bei einem Fördersatz von 39,4 % beträgt der zu erwartende Zuschuss ca. 7,1 Mio €. (2.- 6. Bauabschnitt). Für den Erweiterungsbau (1.BA) sind bereits 0,95 Mio € von der Regierung von Unterfranken genehmigt.
G) Nutzungskosten
Die Folgekosten wurden nach DIN 18960 (2008) „Nutzungskosten im Hochbau“ für einen Betrachtungszeitraum von 40 Jahren ermittelt. Die Nutzungskosten (ohne Kapitalkosten) betragen je m2 Bruttogeschoßfläche und Jahr 44,60 € für die Schule, einschließlich Erweiterungsbau, Sporthallen und Außenanlagen. Bei einer Gesamtfläche von 13086 m2 entstehen dadurch jährlich Nutzungskosten in Höhe von ca. 583.530,00 €.
In der Veröffentlichung „Objektdaten- Nutzungskosten 1“ des Baukosteninformationszentrums (BKI/2010) sind sieben vergleichbare, weiterführende Schulen aus Stuttgart mit einem Mittelwert von 58,79 € pro m2- BGF und Jahr aufgeführt.
H) Zeitplan
Der Baubeginn des 2.Bauabschnittes kann wegen den lärmintensiven Abbrucharbeiten im Bestand nur in den Sommerferien liegen. Die Terminplanung wird deshalb auf die Sommerferien 2016 abgestimmt.
.Beschluss:
I.
Der Stadtrat nimmt die Entwurfsplanung und Kostenberechnung vom 15.12.2014 für die Generalsanierung des Kronberg Gymnasiums (2. – 6. Bauabschnitt) zustimmend zur Kenntnis.
Mit den Gesamtkosten in Höhe von 18.422.613,34 € für die Bauabschnitte 2 – 6 besteht Einverständnis.
Der Förder- und der Bauantrag sind einzureichen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
|
nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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HHST. 1.2352.9451
Ansatz 2015: 1,8 Mio €, Rest 2014: 1,02 Mio €
Verfügt: 0,3 Mio €
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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2. / pl/7/2/15. Abrundungssatzung Klinikum - Aufstellungsbeschluss
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Planungs- und Verkehrssenat
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5. Sitzung des Planungs- und Verkehrssenates
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05.05.2015
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ö
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Vorberatend
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3 | pvs/5/3/15 |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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2 | pl/7/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der Bezirk Unterfranken beabsichtigt im Bereich nordöstlich des Klinikums Aschaffenburg die Errichtung einer Psychiatrischen Klinik.
Der überwiegende Teil des dafür vorgesehenen Baugrundstückes befindet sich im Außenbereich gem. § 35 BauGB. Um für das Bauvorhaben die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Baugenehmigung zu schaffen, führt die Stadt Aschaffenburg für diesen Bereich derzeit ein Verfahren zur Änderung des Flächennutzungsplanes durch. Dabei sollen dort die derzeit dargestellten Flächen für die Landwirtschaft in Sonderbauflächen der Zweckbestimmung Klinikum geändert werden.
Nachdem sich beim Bau der Psychiatrischen Klinik Eingriffe in Natur und Landschaft nicht gänzlich vermeiden lassen, liegt damit ungeachtet vorgesehener naturschutzrechtlicher Ausgleichmaßnahmen, eine Beeinträchtigung öffentlicher Belange vor. Für eine rechtssichere Baugenehmigung ist es daher von Vorteil das geplante Baugrundstück zum planungsrechtlichen Innenbereich zu entwickeln. Ein hierfür geeignetes und in Gailbach bereits vor Jahren erfolgreich angewendetes Verfahren, ist der Erlass einer Außenbereichssatzung.
Nachdem das für den Bau der psychiatrischen Klinik vorgesehene Grundstück jedoch infolge seiner Lage zwischen Klinikum und Waldrand von der baulichen Nutzung des angrenzenden Klinikumanwesens geprägt wird, besteht die Möglichkeit, das Baurundstück der Psychiatrischen Klinik auf der Grundlage des § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB über eine entsprechende Satzung als einzelne Außenbereichsfläche in den im Zusammenhang bebauten Ortsteil „Klinikum“ einzubeziehen und danach die Baugenehmigung auf der Grundlage des § 34 BauGB zu erteilen. Der naturschutzrechtliche Ausgleich wird berücksichtigt.
Die Verwaltung hat für eine solche Satzung einen Entwurf ausgearbeitet und möchte damit die vorgeschriebene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB durchführen.
.Beschluss:
I.
1. Die Stadt Aschaffenburg beschließt die Aufstellung einer Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum.
2. Der Entwurf der Abrundungssatzung gem. § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB für den Bereich Klinikum vom 15.04.15 wird zur Kenntnis genommen und gebilligt (Anlage 1).
3. Die Verwaltung wird beauftragt, mit diesem Entwurf die Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gem. § 13 BauGB durchzuführen (öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und Beteiligung der Behörden gem. § 4 Abs. 2 BauGB).
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [x]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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3. / pl/7/3/15. Krankenhauszweckverband Aschaffenburg-Alzenau – Ausgründung des Krankenhausbetriebes in eine GmbH
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
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3 | pl/7/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Mit Beschluss vom 13.5.2013 hat der Stadtrat der Verwaltung den Auftrag erteilt, ein Eckwertepapier für eine Fusion des Klinikums Aschaffenburg mit dem Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos zu erstellen. Mit Beschluss vom 15.7.2013 wurde der Auftrag weiter präzisiert. Dabei war unter anderem vorgesehen, Grundstrukturen für die fusionierten Krankenhäuser herauszuarbeiten. Die Ausgründung des Krankenhausbetriebes war dabei bereits angedacht, sollte aber erst in einer zweiten Phase nach Beschlussfassung über das Eckwertepapier näher ausgearbeitet werden.
Das Eckwertepapier wurde am 17.2.2014 beschlossen. Es wurde der Auftrag erteilt, die Fusionsverträge auf der Basis des Eckwertepapiers auszuarbeiten und zur Beschlussfassung vorzulegen. Zudem sollte der im Entwurf vorliegende GmbH-Vertrag für den auszugründenden Krankenhausbetrieb weiterentwickelt werden. Die Fusionsverträge wurden am 6.10.2014 beschlossen und am 2.12.2014 unterzeichnet. In der Folgezeit wurde die GmbH-Satzung überarbeitet. Das Ergebnis wurde in der Lenkungsgruppensitzung vom 18.3.2015 vorgestellt. Die Mitglieder der Lenkungsgruppe wurden gebeten, Änderungswünsche einzureichen. Die nächste Lenkungsgruppensitzung, in der die Änderungswünsche diskutiert werden sollen, findet am 12.6.2015 statt. Über das Ergebnis dieser Sitzung wird berichtet.
Detaillierte Gespräche mit dem Personalrat, der durch seinen Vorsitzenden auch in der Lenkungsgruppe vertreten ist, sollen im Juli stattfinden.
.Beschluss:
I.
Der Bericht über die Ausgründung des Krankenhausbetriebes des Krankenhauszweckverbandes Aschaffenburg-Alzenau in eine GmbH wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
4. / pl/7/4/15. Zusammenarbeit zwischen dem Klinikum Aschaffenburg-Alzenau und dem Klinikum Hanau;
Gründung einer Kooperationsgesellschaft
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
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4 | pl/7/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Am 2.7.2013 haben die Klinikum Hanau GmbH und der Krankenhauszweckverband Aschaffenburg einen Letter of Intent (LoI) zum Aufbau eines medizinischen Regionalkonzeptes unterzeichnet. Ziel des LoI war es, zur Sicherung einer umfassenden hochwertigen medizinischen Patientenversorgung in kommunaler Trägerschaft zu kooperieren.
Bis Juni 2014 sollte eine Arbeitsgruppe aus Klinik- und Verwaltungsvertretern ein medizinisches Konzept erarbeiten und geeignete Rechtsformen für die dauerhafte Zusammenarbeit überprüfen. Die Erarbeitung des medizinischen Konzeptes wurde mit dem Fusionsprozess Klinikum Aschaffenburg/Kreiskrankenhaus Alzenau-Wasserlos synchronisiert und im Stadtrat im Rahmen der entsprechenden Beschlussfassungen zur Fusion vorgestellt. In der Verbandsversammlung des Krankenhauszweckverbandes vom 18.7.2014 wurden darüber hinaus die Arbeitsergebnisse im Hinblick auf die angestrebte Rechtsform der Zusammenarbeit vorgestellt. Dabei wurde der Auftrag erteilt, das Kooperationsmodell auf der Basis einer neu zu gründenden Gesellschaft weiter zu entwickeln. Der daraus resultierende Entwurf eines Gesellschaftsvertrages wurde mit der Regierung von Unterfranken und der Regierung von Darmstadt im Vorfeld abgestimmt. Zustimmung seitens der Regierungen wurde signalisiert. Dem mit den Regierungen abgestimmten Entwurf gemäß Anlage hat die Lenkungsgruppe Aschaffenburg/Hanau am 19.5.2015 zugestimmt. Die Beschlussfassung des Krankenhauszweckverbandes und der Stadt Hanau standen zum Zeitpunkt der Erstellung der Beschlussvorlage noch aus. Ebenso fehlt noch die Zustimmung des Kartellamtes.
.Beschluss:
I. Der Bericht über die beabsichtigte Gründung der Kooperationsgesellschaft Mainkliniken GmbH wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
|
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
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5. / pl/7/5/15. Benennung von Straßen und Plätzen;
- Antrag von Herrn Stadtrat Dr. Lothar Blatt vom 20.02.2015
- Antrag der Katholischen Kirchenstiftung St. Pius vom 13.03.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
|
Beschließend
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5 | pl/7/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
zu 1.)
Mit Schreiben vom 20.02.2015 hat Herr Stadtrat Dr. Lothar Blatt beantragt, den Platz an der Ecke Großostheimer Straße / Ulmenweg / Birkenweg nach Ernst Streun zu benennen.
Die ARGE Nilkheimer Geschichte der Wanderfreunde Schönbusch 1991 e.V. hat fast zeitgleich einen gleichlautenden Antrag gestellt.
Ernst Streun (1899 - 1964) hat sich durch sein berufliches, kirchliches, soziales und staatsbürger-liches Wirken in herausragender Weise um Nilkheim und die Stadt Aschaffenburg verdient gemacht.
? Der gebürtige Aschaffenburger eröffnete 1935 den ersten Gemischtwarenladen in Nilkheim. Dort konnte bei knapper Haushaltskasse auch „angeschrieben“ werden. Dies war für die kinderreichen und armen Familien in Nilkheim oft der einzige Ausweg angesichts ständiger finanzieller Not.
? Er setzte sich für die Belange der Nilkheimer ein und wurde anerkennend „Bürgermeister von Nilkheim“ genannt.
? In seiner Eigenschaft als selbständiger Kaufmann hatte er zahlreiche Ehrenämter inne (u.a. Vorsitzender des Aschaffenburger Einzelhandelsverbandes, Mitglied der Vollversammlung der IHK sowie des Prüfungsausschusses).
? Sein großes Engagement für die Schaffung einer Pfarrstelle in Nilkheim, die Gründung einer eigenständigen Pfarrei, den Bau der katholischen Kirche St.Kilian und des Kindergartens wurde 1961 mit der Verleihung des päpstlichen Ordens „Pro Ecclesia et Pontifice“ gewürdigt.
? 1956 wurde er als erster Nilkheimer Bürger in den Aschaffenburger Stadtrat gewählt.
Der vorgeschlagene Platz bietet sich an, da er direkt gegenüber dem ehemaligen von Ernst Streun betriebenen Lebensmittelgeschäft liegt (Großostheimer Str. 189). Er ist als Grünfläche gestaltet und noch unbenannt.
Eine Platzbenennung hat keine Auswirkung auf die Hausnummernvergabe im Ulmen- und Birkenweg.
Kosten von Seiten der Stadtverwaltung entstehen nur hinsichtlich der Aufstellung eines Straßennamensschildes.
Seitens des Stadt- und Stiftsarchivs bestehen keine Bedenken gegen den Vorschlag.
zu 2.)
Die Verbindung von der Kihnstraße / Ecke Röderweg zum Bessenbacher Weg wurde 1967 neu gebaut und ist als Fußweg öffentlich gewidmet. In den Widmungsunterlagen wird diese Teilstrecke als Kihnstraße bezeichnet.
Mit Schreiben vom 13.03.2015 hat die Katholische Kirchenstiftung St. Pius, vertreten durch Herrn Pfarrer und Kirchenverwaltungsvorstand xxx, beantragt, die o.g. Verbindung in St.-Pius-Straße oder St.-Pius-Weg umzubenennen. Begründet wird dies damit, dass die aktuelle Adressenbezeichnung Bessenbacher Weg 30 für den hinteren Teil des Pfarrzentrums irreführend ist. Die dort befindlichen vermieteten Wohnungen, das Pfarrhaus und die Kinderkrippe werden verkehrstechnisch hauptsächlich vom Röderweg bzw. von der Kihnstraße erschlossen.
Die Verwaltung und der Stadtrat haben sich bisher grundsätzlich dagegen ausgesprochen, bestehende Straßen und Wege umzubenennen, da dies für die Anlieger immer mit einer Änderung der postalischen Adresse verbunden ist und für die Stadt dann zur Zahlung von Schadenersatz führen kann.
Im vorliegenden Fall ist die Katholische Kirchenstiftung St. Pius alleiniger Anlieger an diesem Verbindungsweg. Eine Umbenennung würde daher nur die Kirchenstiftung als Antragsteller betreffen.
Die Verwaltung schlägt vor, die Wegeverbindung von der Kihnstraße / Ecke Röderweg zum Bessenbacher Weg gemäß Antrag in St.-Pius-Weg umzubenennen. Papst Pius X (Pontifikat 1903-1914, Heiligsprechung 1954) ist Namenspatron der 1967 eingeweihten benachbarten St.-Pius-Kirche.
Kosten von Seiten der Stadtverwaltung entstehen nur hinsichtlich der Änderung bzw. Ergänzung der Straßennamensschilder.
Die Folgekosten aufgrund der postalischen Änderung von Bessenbacher Weg 30 in St.-Pius-Weg 1 sind von der Kirchenstiftung zu übernehmen.
.Beschluss: 1
I.
Der Platz an der Ecke Großostheimer Straße / Ulmenweg / Birkenweg erhält den Namen Ernst-Streun-Platz.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 39, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I.
Die Verbindung von der Kihnstraße / Ecke Röderweg zum Bessenbacher Weg wird umbenannt in St.-Pius-Weg.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Sofern Kosten entstehen:
|
|
|
Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
|
ja [ X ]
|
nein [ ]
|
Es entstehen Folgekosten
|
ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Häufigkeit der Folgekosten
|
einmalig
[ ]
|
wiederkehrend
[ ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 37, Dagegen: 2
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6. / pl/7/6/15. Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
|
6 | pl/7/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Auf den mündlichen Bericht wird verwiesen.
.Beschluss:
Der Bericht der Verwaltung zur Unterbringung von Asylbewerbern wird zur Kenntnis genommen (Anlage 2).
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / pl/7/7/15. Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für die Region I für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
|
7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
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7 | pl/7/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Bisher existierende Maßnahmen zum Schutz von Frauen durch Gewalt setzen voraus, dass die Opfer von sich aus aktiv werden. Häufig fehlt den Opfern hierzu aber der Mut.
Um solche Frauen zu erreichen, hat das Bayer. Sozialministerium ein Programm zur Förderung von pro-aktiven Beratungsstellen aufgelegt. Diese Stellen sollen nach einem Polizeieinsatz mit Gewalt gegen Frauen aktiv von sich aus die Opfer ansprechen (eine telefonische Erstberatung, bis zu drei Folgeberatungen), erforderliche Informationen geben und Unterstützung anbieten.
Für den Bereich der unterfränkischen Region I (Stadt und Landkreis Aschaffenburg, Landkreis Miltenberg) würde das Ministerium 15 Wochenstunden einer sozialpädogischen oder vergleichbaren Fachkraft fördern, wobei für eine Vollzeitstelle maximal 40.000 € Personal und 8.000 € Sachkosten gerechnet werden.
Als freiwillige Leistung und im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel übernähme der Freistaat 80 % dieser Kosten, wenn der Träger einen 10 %igen Eigenanteil und die beteiligten Kommunen ebenfalls 10 % Kofinanzierung übernehmen. In Aussicht gestellt wird eine staatliche Förderung zunächst für die Zeit vom 01.08.2015 bis 31.12.2016.
Sowohl der Arbeiterwohlfahrt-Kreisverband Aschaffenburg e.V. als Träger des Frauenhauses für die Region I als auch der Verein SEFRA e.V. Aschaffenburg als Träger des Beratungszentrums für Frauen in Aschaffenburg haben bei den drei Gebietskörperschaften beantragt, eine solche Beratungsstelle nach den staatlichen Vorgaben auch kommunal gefördert zu bekommen.
In einer Besprechung am 17.04.2015 haben zunächst die drei Gebietskörperschaften unter Einbezug der Gleichstellungsstellen und der Sozialabteilungen einstimmig befürwortet, eine solche Stelle unter dem Vorbehalt der staatlichen Förderung zu unterstützen.
Ausdrücklich und ebenfalls einstimmig vorbehalten blieb eine Einstellung der kommunalen Unterstützung für den Fall der Einstellung oder wesentlichen Reduzierung der staatlichen Förderung.
Im Hinblick auf den relativ geringen kommunalen Kostenanteil wurde seitens Stadt und Landkreis Aschaffenburg gebeten, die kommunale Unterstützungsleistung aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung nach dem Schlüssel 1/3 : 1/3 : 1/3 aufzuteilen.
Dies würde folgende Kostenaufteilung bedeuten:
Förderfähige Personalkosten je VZK, maximal
|
40.000,00 €
|
Förderfähige Sachkosten je VZK, maximal
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8.000,00 €
|
Förderfähige Gesamtkosten je VZK, maximal
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48.000,00 €
|
Förderfähige Gesamtkosten für 15/40 Wochenstunden anteilig, maximal
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18.000,00 €
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Eigenanteil Träger 10 %
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1.800,00 €
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Kommunale Kofinanzierung gesamt 10 %
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1.800,00 €
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Kosten Stadt Aschaffenburg anteilig
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600,00 €
|
Bei der Besprechung am 17.04.2015 stellten die beiden Träger AWO und SEFRA auch ihre Konzepte und Vorstellungen zur Umsetzung des pro-aktiven Ansatzes vor.
Auch in diesem Punkt einstimmig sprachen sich die drei Gebietskörperschaften für eine Einrichtung der Stelle beim AWO-Kreisverband aus.
Folgende Gründe waren dafür auschlaggebend:
? Die AWO würde die Beratungsstelle in den bestehenden und verfügbaren Räumen der dortigen Geschäftsstelle in der Treibgasse 24 ansiedeln. Für den Landkreis Miltenberg werden schon jetzt Beratungen in Räumen hiesiger AWO-Einrichtungen genutzt und können auch für die Beratungsstelle genutzt werden. SEFRA müsste mindestens für Beratungen im Landkreis Miltenberg neue Räumlichkeiten organisieren (Der Dachverband von SEFRA (Paritätischer Wohlfahrtsverband) hat keine vergleichbaren Strukturen im Landkreis Miltenberg).
? SEFRA würde neues Personal einstellen. Die AWO würde die 15 Wochenstunden dagegen durch Aufstockung bestehender Verträge von vorhandenem sozialpädagogischem Fachpersonal abdecken, damit auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung gewährleisten und könnte diese Stunden im Fall einer Einstellung der staatlichen Finanzierung auch wieder zurückfahren. Die maximal förderfähigen Personalkosten von 40.000 € / 1,0 VZK werden nach dortigen Tarifen als ausreichend gesehen.
? Insgesamt kann also die AWO flexibler auf die Gegebenheiten und Anforderungen reagieren.
? Durch die Trägerschaft für das Frauenhaus verfügt AWO auch über einen direkteren Zugriff auf evtl. erforderliche Unterbringungsplätze.
? Die staatlichen Vorgaben sehen eine Beratung nur für Frauen vor. Gewaltbedrohte Männer müssten von beiden Trägern an andere Beratungsstellen verwiesen werden.
? Erfahrungen in der Zusammenarbeit mit der Polizei bestehen bei beiden Trägern.
Die beiden Landkreise haben dieser Förderung bereits in den zuständigen politischen Gremien zugestimmt.
.Beschluss:
I.
1. Die Stadt Aschaffenburg beteiligt sich an der kommunalen Förderung einer pro-aktiven Beratungsstelle für die Region I für von häuslicher Gewalt betroffene Frauen unter Trägerschaft des Arbeiterwohlfahrt-Kreisverbandes Aschaffenburg e.V. mit jährlich maximal 1.000 € auf der Grundlage des beiliegenden Konzepts und der aktuellen Förderregelungen des Bayer. Sozialministeriums.
2. Voraussetzung ist die vollständige Restkostendeckung der übrigen Gesamtkosten der Beratungsstelle durch staatliche Förderung, Kostenbeteiligungen der Landkreise Aschaffenburg und Miltenberg am kommunalen Finanzierungsanteil sowie einen Eigenanteil des Trägers von mindestens 10 %.
3. Der kommunale Finanzierungsanteil wird nach dem vereinfachten Schlüssel 1/3 : 1/3 : 1/3 aufgeteilt, solange der unter Ziff. 1 genannte Betrag nicht überschritten wird. Im zu erstellenden jährlichen Bericht soll auch die regionale Herkunft der beratenen Frauen erfasst werden.
4. Die Förderung wird vorerst befristet bis 31.12.2016.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
8. / pl/7/8/15. Errichtung einer privaten Kindertagesstätte durch Erwerb von Teileigentum im Neubau Würzburger Str. 67/Beckerstraße 6 durch Frau xxx und Frau xxx, Aschaffenburg;
- Beteiligung der Stadt Aschaffenburg an den Investitionskosten
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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8 | pl/7/8/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
xxx – beide ausgebildete Erzieherin mit langjähriger Berufserfahrung, planen die Errichtung einer privaten Kindertagesstätte im neu errichteten Anwesen Würzburger Str. 67/Beckerstraße 6. Hierzu soll das gesamte Erdgeschoss (zur Beckerstraße hin, ca. 350,65 m²) sowie zusätzliche Räume im Untergeschoss (ebenerdig zur Würzburger Straße hin, ca. 41,66 m²) und drei Tiefgaragen-Stellplätze erworben werden. Zur Beckerstraße hin steht eine ausreichende Außenspielfläche zur Verfügung. Hierdurch werden 24 Krippenplätze und 25 Kindergartenplätze neu geschaffen.
Die Betreuung der Kinder erfolgt durch eine Erzieherin, eine Kinderpflegerin und eine Erzieherin in Ausbildung pro Gruppe. Es liegen laut xx derzeit bereits so zahlreiche Anfragen vor, dass von einer Vollauslastung binnen 2 - 3 Monaten ab Inbetriebnahme gerechnet werden kann. Hierfür ist der 01.09.2015 vorgesehen.
Der Stadtrat hat bereits mit Beschluss vom 01.07.2013 die Bedarfsnotwendigkeit der Maßnahme anerkannt. Das Jugendamt hat mit Stellungnahme vom 27.05.2015 festgestellt, dass die Bedarfsnotwendigkeit weiterhin besteht.
Die Planung ist mit dem städtischen Jugendamt abgestimmt worden; das Jugendamt befürwortet das Vorhaben und hat die Erteilung der erforderlichen Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt.
Der Kaufpreis inclusive Nebenkosten beträgt ca. 1.593.000 €. Hinzu kommen ca. 158.000 € für die komplette Erstausstattung der gesamten Kindertagesstätte einschließlich Sozialraum für das Personal und Büro. Die Gesamtkosten belaufen sich damit auf ca. 1.751.000 €.
Aufgrund des Grundsatzbeschlusses des Stadtrates vom 17.06.2013 wird vorgeschlagen, hierzu einen städtischen Investitionskostenzuschuss in Höhe von 2/3 der Gesamtkosten, d.s. ca. 1.167.000 €, zu gewähren.
Der städtische Zuschuss wird nur unter der Voraussetzung gewährt, dass die Maßnahme durch die Regierung von Unterfranken als förderfähig nach Art. 10 FAG anerkannt wird und die Stadt Aschaffenburg dadurch staatliche Fördermittel erhält. Auf eine entsprechende Voranfrage hat die Reg. v. Ufr. mitgeteilt, dass die Maßnahme grundsätzlich förderfähig ist. Bei einer förderfähigen Nutzfläche nach dem Summenraumprogramm von 281 m² und einem Kostenrichtwert von 3.883 €/m² errechnen sich förderfähige Kosten von 1.091.100 €. Die Stadt Aschaffenburg kann bei einem Fördersatz von 40% mit einer staatlichen Zuweisung in Höhe von 291.000 € rechnen, die allerdings erst ab dem Haushaltsjahr 2016 ausgezahlt werden wird.
Das „Investitionsprogramm Kinderbetreuungsfinanzierung 2008 – 2014“, das für Krippenplätze eine wesentlich höhere staatliche Förderung vorsah, ist Ende vergangenen Jahres ausgelaufen. Derzeit berät die Staatsregierung über eine Fortsetzung des Programms. Für den Fall einer Fortsetzung des Programms wird die Reg. v. Ufr. hinsichtlich der 24 neuen Krippenplätze auf Antrag eine sog. förderrechtliche Unbedenklichkeitsbescheinigung erteilen, mit der sichergestellt wird, dass der Stadt bei einer (späteren) Verlängerung des Krippenprogramms eine eventuell höhere Förderung nicht verloren geht.
Ein entsprechender Förderantrag wird in den nächsten Tagen bei der Regierung von Unterfranken eingereicht.
Die Zweckbindung der Fördermittel für Baumaßnahmen beträgt 25 Jahre. Fördervoraussetzung ist daher gem. Ziffer 4.1 und 4.2 der einschlägigen Richtlinie über die Zuweisungen des Freistaates Bayern zu kommunalen Baumaßnahmen - FA-ZR - die dingliche Sicherstellung (z.B. Nießbrauchsrecht) der zweckentsprechenden Nutzung und eines entsprechenden Benutzungsrechts der Stadt Aschaffenburg im Falle der Eigennutzung (bei einer evtl. vorzeitigen Betriebsaufgabe). Hierzu bedarf es der Einwilligung des Eigentümers.
Für die Zeit einer nicht zweckentsprechenden Verwendung sind die staatlichen Fördermittel anteilig zurückzuzahlen, und zwar von der Stadt Aschaffenburg als Antragstellerin und Zuwendungsempfängerin. Deshalb empfiehlt Ziffer 7.7.2 FA-ZR den Kommunen, sich gegenüber einem privaten Maßnahmeträger die anteilige Rückforderung sämtlicher öffentlicher Zuweisungen vorzubehalten und entsprechend zu sichern. Im Hinblick auf die vorzunehmende dingliche Sicherung des Verwendungszwecks und des städtischen Nutzungsrechts an dem Teileigentum wird vorgeschlagen, auf die empfohlene Sicherung eines etwaigen Rückforderungsanspruchs gegenüber xxx zu verzichten, da die Maßnahme andernfalls nicht verwirklicht werden kann. Dies liefe jedoch dem städtischen Interesse an der Schaffung ausreichender Kindergarten- und Krippenplätze zuwider.
Die Mittel werden außerplanmäßig bereitgestellt. Der städtische Zuschuss ist in voller Höhe in den Nachtragshaushalt 2015 einzustellen. Die Deckung soll durch eine Erhöhung der Rücklagenentnahme erfolgen.
Um entsprechende Beschlussfassung wird gebeten.
.Beschluss:
I.
Unter der Voraussetzung der Förderfähigkeit der Maßnahme nach Art. 10 FAG und unter dem Vorbehalt einer gesicherten Gesamtfinanzierung leistet die Stadt Aschaffenburg zur Errichtung einer privaten Kindertagesstätte (1 Kindergartengruppe mit 25 neuen Plätzen und 2 Kinderkrippengruppen mit 24 neuen Plätzen) durch Erwerb von Teileigentum im Neubau Würzburger Str. 67/Beckerstraße 6 durch xxx, Aschaffenburg und xxx, Aschaffenburg, einen freiwilligen Investitionskostenzuschuss in Höhe von zwei Dritteln der Gesamtkosten in Höhe von ca. 1.751.000 €; dies sind ca. 1.167.400 €.
Es wird an 1. Rangstelle dinglich sichergestellt, dass der Stadt Aschaffenburg im Falle der Eigennutzung während der Zweckbindungsfrist von 25 Jahren ein der Förderung entsprechendes Nutzungsrecht zusteht (Ziffer 4.2 FA-ZR).
Auf die nach Ziffer 7.7.2 FA-ZR empfohlene Sicherung eines etwaigen Rückforderungsanspruchs gegenüber xxx wird verzichtet.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ x ]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ x ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
9. / pl/7/9/15. Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Aschaffenburg über die Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaft für Niederwild in der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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9 | pl/7/9/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Durch die zunehmende Bebauung im Bereich Nilkheim hat sich über die Jahre die Fläche des Gemeinschaftsjagdreviers Nilkheim-Leider (Hegegemeinschaft 5) soweit verringert, dass die erforderliche Mindestfläche (250 ha) für ein Gemeinschaftsjagdrevier nicht mehr erreicht wird. Es ist daher die verbliebene Fläche an andere Jagdreviere anzugliedern. Nach Rücksprache mit den Jagdpächtern der angrenzenden Jagdreviere soll die Angliederung an das Gemeinschaftsjagdrevier Aschaffenburg-Ost (Hegegemeinschaft 4) erfolgen.
Die Rechtsverordnung ist wie folgt zu ändern: Unter § 1 Nr. 3 Buchstabe a ist der Text. „Gemeinschaftsjagdrevier Nilkheim-Leider“ ersatzlos zu streichen.
Es wird daher folgende Änderungsverordnung erlassen:
Verordnung zur Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Aschaffenburg über die Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaften für Niederwild in der Stadt Aschaffenburg vom:
Gemäß Art. 13 Abs. 4 des Bayerischen Jagdgesetzes (BayJG) vom 13. Okt. 1978 letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geänd. (§ 1 Nr. 405 V v. 22.7.2014, 286); Fundstelle: BayRS V, S. 595 und § 7 der Verordnung zur Ausführung des Bayerischen Jagdgesetzes (AVBayJG) vom 1. März 1983 letzte berücksichtigte Änderung: mehrfach geänd. (§ 1 Nr. 406 V v. 22.7.2014, 286); Fundstelle: GVBl 1983, S. 51 erlässt die Stadt Aschaffenburg folgende Verordnung:
Art. 1
§ 1 Nr. 3 Buchstabe a wird wie folgt geändert:
Die Wörter „Gemeinschaftsjagrevier Nilkheim-Leider“ werden gestrichen.
Artikel 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt der Stadt Aschaffenburg in Kraft.
.Beschluss:
I. Der Änderung der Rechtsverordnung der Stadt Aschaffenburg über die Abgrenzung des räumlichen Wirkungsbereichs der Hegegemeinschaften für Niederwild in der Stadt Aschaffenburg (Anlage 3 )wird zugestimmt.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
10. / pl/7/10/15. Neuerlass der Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Aschaffenburg (Marktsatzung)
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
|
Beschließend
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10 | pl/7/10/15 |
.Beschluss:
Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 10 d. ö. S. "Neuerlass der Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Aschaffenburg (Marktsatzung)" abgesetzt.
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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11. / pl/7/11/15. Erlass einer Änderungssatzung zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Aschaffenburg
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
|
ö
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Beschließend
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11 | pl/7/11/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Das Friedhofs- und Bestattungswesen der Stadt Aschaffenburg betreffend hat der Stadtrat Änderungen beschlossen, die in die Friedhofs- und Bestattungssatzung eingearbeitet werden müssen.
Dies sind im Wesentlichen:
? die Verpachtung des Krematoriums (Beschluss des Plenums vom 03.11.2014)
? die Verkürzung der Nutzungszeiten bei Familiengräbern (Beschluss des Plenums vom 10.03.2014)
? die Änderung der Bestattungsbezirke: Altstadtfriedhof als Erdbestattungsort für alle
Bürger der Stadt (Beschluss des Plenums vom 10.03.2014)
Darüber hinaus wurde im Oktober 2014 die Digitalisierung der Belegungspläne fertiggestellt.
Neue Bestattungsangebote (z. B. die Urnenbeisetzungsmöglichkeiten im Schwesterngarten) wurden ergänzt.
In den Belegungsplänen können für den jeweiligen Ort spezifische Gestaltungsvorschriften im Text festgesetzt werden.
Mit Nennung des aktuellen Datums im § 28 der Friedhofs- und Bestattungssatzung werden diese verbindlich.
Weitere Änderungen betreffen die Nummerierung der Paragraphen, sowie redaktionelle Verbesserungen.
Die Satzung ist aus den oben genannten Gründen wie in der Anlage aufgeführt zu ändern. Es wird um Zustimmung gebeten.
Anlage
Änderungssatzung vom 15.06.2015
Volltext der Friedhofs- und Bestattungssatzung Stand 15.06.2015
.Beschluss:
I. Die Änderungssatzung vom 15.06.2015 zur Friedhofs- und Bestattungssatzung der Stadt Aschaffenburg vom 24.11.2010 (siehe Anlage 4) wird erlassen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [ x ]
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Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen
zum Seitenanfang
12. / pl/7/12/15. Antrag von Herrn Stadtrat Johannes Büttner (KI) vom 05.02.2015 "Haushalt 2015 - Entlastung der Bürger durch Senkung der Strom- und Gaspreise";
- Bekanntgabe der Entscheidung des Aufsichtsrates der AVG vom 14.04.2015
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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12 | pl/7/12/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Kommunale Initiative beantragt:
Die Stadtwerke senken die Gas- und Strompreise zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der Höhe der seit Ende 2014 gesunkenen Einkaufspreise.
Der Antrag wurde zur Bearbeitung an den Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH weitergeleitet. In seiner Sitzung am 14.04.2015 hat der Aufsichtsrat der AVG den Antrag der KI vom 05.02.2015 zurückgewiesen.
Völlig unabhängig von der Antragstellung des Stadtrates Herrn Büttner hat der Aufsichtsrat der AVG, im Hinblick auf die Entwicklung der Einkaufskosten für Erdgas und die bestehende Wettbewerbssituation, einer Senkung der Gaspreise für bestimmte Erdgasproduktgruppen – je nach Verbrauchsmenge - i. H. von ca. 9 % zugestimmt.
.Beschluss:
I. Der Aufsichtsrat der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH hat in seiner Sitzung am 14.04.2015 den Antrag von Herrn Stadtrat Büttner, KI „Haushalt 2015 – Entlastung der Bürger durch Senkung der Strom- und Gaspreise“ zurückgewiesen.
Der Stadtrat nimmt diese Entscheidung zustimmend zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [ X ]
|
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
13. / pl/7/13/15. Verlagerung des Aldi-Discount-Marktes an der Lange Straße auf eine Fläche des Areals Bahnhof Nord;
- Zustimmung zum städtebaulichen Vertrag
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Stadtrat (Plenum)
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7. Sitzung des Stadtrates (Plenum)
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15.06.2015
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ö
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Beschließend
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13 | pl/7/13/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Firma Aldi beabsichtigt, den bisherigen Standort ihres Discount-Marktes an der Lange Straße aufzugeben und neue Räumlichkeiten auf dem Gelände des Bahnhof-Nord-Areals im zweiten Bauabschnitt des Dammer Tor Carrés zu beziehen. Die Verkaufsfläche des Discount-Marktes steigt durch die Verlegung von bislang ca. 960 m² auf ca. 1.250 m². Die Firma Aldi ist Eigentümer des Grundstücks des Altstandorts und möchte es nach der Umsiedlung des bestehenden Discount-Markts entweder veräußern oder selbst einer Nachnutzung für den Wohnungsbau unterziehen. Es ist 8.281 m² groß und liegt im Geltungsbereich des übergeleiteten Baulinienplans Nr. 40. Dieser setzt für das Grundstück eine Baugrenze, Baulinien und eine GFZ von 1,5 fest. Darüber hinaus gelten für eine künftige Bebauung die Vorschriften des § 34 Baugesetzbuch (BauGB).
Die neuen Räumlichkeiten sollen im zweiten Bauabschnitt des Dammer Tor Carrés auf einem Grundstück im Geltungsbereich des Bebauungsplans „Südlich Lange Straße – Mitte“ (Nr. 18/14) geschaffen werden. Dieser sieht u. a. vor, dass für das Areal die Verkaufsflächen für Lebensmittel insgesamt maximal 3.500 m² betragen dürfen. Durch die dortigen ansässigen, bzw. geplanten, Ansiedlungen (Edeka, Denn’s Biomarkt) sind hiervon bereits ca. 3.350 m² Verkaufsfläche ausgeschöpft. Die Umsiedlung des Aldi-Discount-Marktes würde diese Grenze klar überschreiten (ca. 1.250 m² zusätzliche Verkaufsfläche). Abzüglich der bislang nicht in Anspruch genommenen Verkaufsflächen für Lebensmittel ergäbe sich durch die Umsiedlung eine tatsächliche Mehrung von 140 m² Verkaufsfläche (siehe Flächenbilanz in Anlage). Die Umsiedlung bietet eine große Chance für die Stadtentwicklung. Auf dem ehemaligen Aldi-Gelände wird ein neuer Wohnbaustandort geschaffen, der kürzeste Wege zu den Nahversorgungsstandorten, in die Innenstadt, zum Regionalen Omnibusbahnhof und zum Hauptbahnhof bietet. Der Standort des neuen Aldi-Discount-Markts ist integriert und wird mit den bereits bestehenden Geschäften entlang der Lange Straße zu Synergieeffekten führen.
Um die Verträglichkeit der Umsiedlung und damit die Genehmigungsfähigkeit sicher zu stellen sind einige Regelungen bezüglich des Grundstücks des alten Standorts an der Lange Straße erforderlich. Daher soll der in Anlage beigefügte städtebauliche Vertrag abgeschlossen werden.
Der Vertrag enthält Regelungen zum Ausschluss von Nutzungen auf dem alten Standort. So muss das Grundstück überwiegend für eine Wohnbebauung genutzt werden, Einzelhandel wäre nur ausnahmsweise im Erdgeschoss mit Ladeneinheiten bis zu einer Größe von jeweils höchstens 300 m² Verkaufsfläche möglich. Größere Dimensionen werden nicht zugelassen, um eine weitere Mehrung von Einzelhandelsflächen im umliegenden Bereich des Bahnhof-Nord-Areals zu vermeiden. Außerdem werden Dienstleistungsbetriebe und sonstige, nicht störende Gewerbebetriebe zugelassen. Maximal könnten insgesamt 500 m² als Verkaufsfläche für alle Sortimente genutzt werden. Insgesamt kann es im Quartier zu einer Mehrung an Verkaufsflächen für Nahrungsmittel von maximal 640 m² kommen (siehe Flächenbilanz in Anlage). Vergnügungsstätten, insbesondere Sexshops, Bordellbetriebe, Videokabinen, Spielhallen, Sportwettbüros, usw., wären grundsätzlich unzulässig. Um diesen Nutzungsausschluss zu sichern, wird für das Grundstück der Firma Aldi eine beschränkt persönliche Dienstbarkeit (Gewerbeausübungsbeschränkungsdienstbarkeit) zu Gunsten der Stadt eingetragen werden. Die Firma Aldi wird einen Anspruch auf Löschung dieser beschränkt persönlichen Dienstbarkeit haben, sobald ein Bebauungsplan für dieses Grundstück, unabhängig von den getroffenen Regelungen, in Kraft tritt.
Darüber hinaus würde sich die Firma Aldi verpflichten, innerhalb von vier Jahren nach der Betriebsaufnahme des Discount-Marktes am neuen Standort das bestehende Marktgebäude abzureißen und einen Bauantrag für die neuen Nutzungen einzureichen. Weiter verpflichtet sich die Firma Aldi, spätestens drei Monate nach der Betriebsverlagerung die bestehenden Zufahrten zum Grundstück durch geeignete Sicherungsmaßnahmen zu sperren.
Eine weitere Regelung sieht eine Beteiligung der Firma Aldi in Höhe von 50.000 € brutto an den Folgekosten für die Vorhaltung oder Errichtung von Kinderbetreuungseinrichtungen, Schulen und Spielplätzen in den Stadtgebieten Damm und Bahnhofsviertel, deren Bedarf aufgrund des Wohnbauvorhabens entstehen. Die Stadt muss diesen Mehrbedarf nachweisen.
All diese Vereinbarungen sind durch die Firma Aldi an mögliche neue Grundstückseigentümer weiter zu geben.
Schließlich räumt die Firma Aldi für den ersten Verkauf des Grundstücks der Stadtbau Aschaffenburg GmbH ein Vorkaufsrecht ein.
Es wird empfohlen, dem Abschluss des städtebaulichen Vertrags zur Verlagerung des Aldi-Discount-Marktes auf eine Fläche des Areals Bahnhof Nord zuzustimmen. Über die Tektur zur Baugenehmigung für die neuen Räumlichkeiten im zweiten Bauabschnitt des Dammer Tor Carrés wird im nächsten Umwelt- und Verwaltungssenat entschieden.
.Beschluss: 1
Der Antrag der ÖDP vom 15.06.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 5a) .
Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
.Beschluss: 2
I. Dem Abschluss des städtebaulichen Vertrages zur Verlagerung des Aldi-Discount-Marktes an der Lange Straße auf eine Fläche des Areals Bahnhof Nord wird zugestimmt (Anlage 5).
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [ X ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 3
Datenstand vom 14.10.2015 13:41 Uhr