Datum: 29.06.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:46 Uhr bis 20:08 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/8/1/15 Mietpreisbremse
2pl/8/2/15 Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen"; - Erweiterung des Unternehmensgegenstandes
3pl/8/3/15 Wechsel eines Stellvertreters im Jugendhilfeausschuss
4pl/8/4/15 Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2014
5pl/8/5/15 Dalbergstraße: Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

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1. / pl/8/1/15. Mietpreisbremse

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.06.2015 ö Beschließend 1pl/8/1/15

.Beschluss:

Herr Oberbürgermeister Klaus Herzog weist auf den Antrag der Kommunalen Initiative vom 19.06.2015 zum Thema „Mietpreisbremse“ und auf den Antrag der SPD-Stadtratsfraktion vom 29.06.2015 zum selben Thema hin (Anlage 1). Er führt aus, dass die Stadt Aschaffenburg eine Stellungnahme dazu an das Staatsministerium in München abgegeben hat. Staatsminister Prof. Dr. Bausback erläutert, dass möglicherweise erst zum Jahresende bei einer zu erlassenden Verordnung nachgesteuert werden könne, nämlich dann, wenn die Verordnung ggf. noch einmal auf den Prüfstand komme.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

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2. / pl/8/2/15. Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg "Stadtwerke Aschaffenburg - kommunale Dienstleistungen"; - Erweiterung des Unternehmensgegenstandes

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Werksenat 3. Sitzung des Werksenates 18.06.2015 ö Vorberatend 2ws/3/2/15
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.06.2015 ö Beschließend 2pl/8/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen haben ihren Unternehmensgegenstand wie folgt erweitert:
Die Stadtwerke betreiben auf dem Parkhaus Dammer Tor seit dem Jahr 2012 eine in ihrem Eigentum stehende Photovoltaik-Anlage und in 2013 wurde der Betrieb der Straßenbeleuchtung der Stadt Aschaffenburg von der Aschaffenburger Versorgungs-GmbH auf die Stadtwerke verlagert. Hinsichtlich beider Tätigkeitsfelder wurden neue Betriebssparten gegründet. Die formelle Ergänzung der Betriebssatzung steht noch aus und soll nunmehr durchgeführt werden.

.Beschluss:

I.
Die Stadt Aschaffenburg erlässt auf Grund von Art. 23 S. 1, Art. 88 Abs. 5 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (Gemeindeordnung - GO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. August 1998 (GVBl 1998, S. 796), zuletzt geändert durch § 1 Nr. 37 V v. 22.7.2014, 286) folgende

Satzung zur Änderung der Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen“

§ 1

Die Betriebssatzung für den Eigenbetrieb der Stadt Aschaffenburg „Stadtwerke Aschaffenburg – Kommunale Dienstleistungen vom 20.11.2002, zuletzt geändert durch Änderungssatzung vom 20.07.2010 wird wie folgt geändert:

§ 2 Abs. 1 S. 1 wird wie folgt gefasst:
„Aufgabe der Stadtwerke ist der Betrieb des öffentlichen Personennahverkehrs, die Errichtung und der Betrieb von Parkhäusern und Tiefgaragen, der Bäder und der Eissporthalle, die Aufgaben der Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Straßenbeleuchtung, Stromerzeugung und der Erwerb, das Halten und die Verwaltung von Beteiligungen jeder Art an Unternehmen, die der Versorgung mit Elektrizität, Gas, Wasser und Fernwärme und der Entsorgung von Abfällen zur Verwertung einschließlich der Aufgaben aus dem Anwendungsbereich der Verpackungsverordnung dienen.“

§ 2
Die Satzung tritt am Tag nach Ihrer Bekanntmachung in Kraft.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X  ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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3. / pl/8/3/15. Wechsel eines Stellvertreters im Jugendhilfeausschuss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.06.2015 ö Beschließend 3pl/8/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der bisherige Vertreter von xxx (stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss-Ausschuss), xxx, ist nach Mannheim verzogen. Da er somit nicht mehr in einer der maßgeblichen Gebietskörperschaften wohnt, ist eine Nachfolge zu bestimmen. Diesbezüglich wurde für den Aschaffenburger Schülervertreter e.V. Frau xxx vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat stimmt folgender Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:
Frau xx übernimmt in Nachfolge von Herrn xxx die Stellvertretung von Herrn xxx im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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4. / pl/8/4/15. Jahresrechnung und Rechenschaftsbericht nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.06.2015 ö Beschließend 4pl/8/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2014 wurde innerhalb der nach Art. 102 GO bestimmten Frist von 6 Monaten nach Ablauf des Haushaltsjahres aufgestellt. Nach Erledigung aller Abschlussarbeiten wurde der Enddruck der Jahresrechnung am 02.04.2015 von der AKDB erstellt und am 08.04.2015 zugesandt.


Die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2014” enthält neben dem erforderlichen Rechenschaftsbericht gemäß § 77 Abs. 2 Ziffer 5 KommHV weitere Übersichten, Tabellen und Vergleiche zur Dokumentation der Entwicklung des abgelaufenen Haushaltsjahres.

.Beschluss:

1. Der Rechenschaftsbericht der Verwaltung nach Art. 102 Abs. 1 GO für das Haushaltsjahr 2014 und die Drucksache “Auszüge aus der Jahresrechnung 2014” werden zur Kenntnis genommen (Anlage 2).

2. Die über- und außerplanmäßigen Ausgaben im Haushaltsjahr 2014 werden, soweit nicht bereits beschlossen, gemäß Art. 66 Abs. 1 GO festgestellt

für den Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        3.686.173,35 €
(Seite 664 der Jahresrechnung – Planvergleich)

für den Vermögenshaushalt mit dem Betrag von        466.526,76 €
(Seite 666 der Jahresrechnung – Planvergleich)

3. Haushaltseinnahmereste werden gebildet für den Betrag von        2.776.756,48 €
(Seite 32 der Drucksache)

4. Haushaltsausgabereste aus Vorjahren werden in Höhe von        5.509.788,86 €
gebildet (Seite 33 bis 34 der Drucksache)

5. Die Bildung von Haushaltsausgaberesten nach § 79 Abs. 2 Satz 1
KommHV, und zwar

neue Haushaltsausgabereste für den Verwaltungshaushalt        778.754,55 €
(Seiten 35 bis 39 der Drucksache)

und neue Haushaltsausgabereste für den Vermögenshaushalt        9.739.849,58 €
(Seiten 40 bis 42 der Drucksache)
wird zur Kenntnis genommen.

6. Bei Zusammenfassung dieser Ergebnisse ist die
Jahresrechnung 2014 mit dem Betrag von        249.076.661,70 €
in Einnahmen und Ausgaben ausgeglichen.
Hiervon entfallen auf den

Verwaltungshaushalt        206.647.649,21 €

Vermögenshaushalt        42.429.012,49 €

Die Jahresrechnung weist den Zuführungsbetrag
vom Verwaltungs- zum Vermögenshaushalt aus mit        21.160.321,01 €

Der Allgemeinen Rücklage wird der
Betrag in Höhe von                3.730.706,80 €
zugeführt.

Bezüglich des Zustandekommens dieser Veränderungen wird im Einzelnen auf den Rechenschaftsbericht verwiesen. Die Jahresrechnung 2014 wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

7. Die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung ist in Einnahmen und Ausgaben
ausgeglichen

im Verwaltungshaushalt mit dem Betrag von        1.350.795,26 €

im Vermögenshaushalt mit dem Betrag von           200.457,36 €

Der Gesamthaushalt beträgt damit        1.551.252,62 €.


Der Zuführungsbetrag vom Verwaltungs- an den
Vermögenshaushalt ist gebucht mit dem Betrag von        195.457,36 €.

Der Allgemeinen Rücklage
wird der Betrag in Höhe von        27.805,58 €        
zugeführt.

Haushaltseinnahmereste wurden in Höhe von        0,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Haushaltsausgabereste wurden in Höhe von        50.000,00 €
im Vermögenshaushalt neu gebildet.

Zusätzlich werden Haushaltsausgabereste aus Vorjahren
in Höhe von        0,00
übertragen


Die Jahresrechnung 2014 der Hospital-Stiftung wird mit diesen Feststellungen an den Rechnungsprüfungsausschuss überwiesen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

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5. / pl/8/5/15. Dalbergstraße: Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 8. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 29.06.2015 ö Beschließend 5pl/8/5/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 4 d. ö. S. "Dalbergstraße: Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Bau- und Finanzierungsbeschluss" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2015 13:40 Uhr