Datum: 02.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Jugendhilfeausschuss
Öffentliche Sitzung, 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr
Öffentliche Sitzung
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1. / jha/2/1/15. Umbesetzung des Jugendhilfeausschusses
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
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ö
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Beschließend
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1 | jha/2/1/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Der bisherige Vertreter von xxx (stimmberechtigtes Mitglied im Jugendhilfeausschuss-Ausschuss), xxx, ist nach Mannheim verzogen. Da er somit nicht mehr in einer der maßgeblichen Gebietskörperschaften wohnt, ist eine Nachfolge zu bestimmen. Diesbezüglich wurde für den Aschaffenburger Schülervertreter e.V. Frau xxx vorgeschlagen.
.Beschluss:
I.
Der Jugendhilfeausschuss stimmt folgender Umbesetzung im Jugendhilfeausschuss zu:
Frau xxx übernimmt in Nachfolge von Herrn xxx die Stellvertretung von Herrn xxx im Jugendhilfeausschuss der Stadt Aschaffenburg.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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2. / jha/2/2/15. Bericht der Familienbildung und Jugendhilfeplanung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
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ö
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Beschließend
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2 | jha/2/2/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Familienbildung und Jugendhilfeplanung berichten über abgeschlossene und anstehende Projekte, Veranstaltungen und Planungen.
? Ende Mai wurde in Damm der dritte Aschaffenburger Familienstützpunkt eröffnet. Zahlreiche Kooperationspartner, Kinder und Eltern feierten mit.
? Erfolgreicher Abschluss der Vatertage: In Kooperation mit dem regionalen Familienbündnis wurden Aktionswochen mit Angeboten speziell für Väter und ihre Kinder entwickelt. Unter dem Motto „Gute Ideen für Väter und ihre Kinder“ begannen die Aktionswochen im April und endeten im Juni 2015.
? Rückblick auf den Erziehungsvortrag mit Achim Schad: Er zeigte auf, wie Eltern mit Hilfe von Teamregeln gut zusammenwirken und von ihren Kindern als “Dreamteam“ wahrgenommen werden können.
? Reflexionstreffen der ausgebildeten Elternbegleiterinnen sicherte Nachhaltigkeit und Qualität der Arbeit mit und für die Aschaffenburger Familien.
? Ausblick: Der Kindergarten St. Matthäus in Gailbach wird offiziell zur familienunterstützenden Einrichtung benannt. Das ist die erste Einrichtung dieser Form in Aschaffenburg. Neben Familienstützpunkten fördert die Stadt auch die Erweiterung von Kindertagesstätten zu familienunterstützenden Einrichtungen.
? Ausblick: „Schlaf, Kindlein schlaf!“ – Erziehungsvortrag mit Ursula Omer im Oktober im Martinushaus. Probleme des Kindes beim Ein- und Durchschlafen stellen für viele Eltern eine große Belastung dar. Insbesondere dann, wenn der eigene Schlaf darunter leidet. Neben allgemeinen Informationen zur Schlafentwicklung erhalten Eltern Tipps wie das Ein- und Durchschlafen des Nachwuchses gelingen kann.
? Zwei Publikationen stehen kurz vor der Veröffentlichung. Zum einen wird gerade der Kinderstadtplan neu aufgelegt. Alle Grundschulen wurden an der Erstellung beteiligt. Zum anderen wird der städtische Familienwegweiser nach einer kompletten Überarbeitung in seiner 4. Auflage erscheinen.
Bericht der Familienbildung und Jugendhilfeplanung
Folgende Kosten sind entstanden bzw. werden entstehen:
? Eröffnung Familienstützpunkt in Damm
- jährliche Kosten laut Plenumsbeschluss vom 16.07.2012 30.000 Euro
? Vatertage – Bildungangebote für Väter
(Kooperationsprojekt mit LRA Aschaffenburg und Miltenberg)
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Referenten 500 Euro
? Erziehungsvortrag „Wie werden Eltern ein Dreamteam?“
(Kooperationsprojekt mit LRA Aschaffenburg und Miltenberg)
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit und Referenten 1.000 Euro
? Reflexionstreffen der Elternbegleiterinnen
- Kosten für Raummiete und Catering 400 Euro
? Ausblick: KiTa St. Matthäus in Gailbach wird familienunterstützende Einrichtung
- jährliche Kosten laut Plenumsbeschluss vom 16.07.2012 15.000 Euro
? Ausblick: Erziehungsvortrag „Schlaf, Kindlein schlaf!“
- Kosten für Öffentlichkeitsarbeit, Raummiete und Referentin zirka 2.000 Euro
? Kinderstadtplan (Auflage 15.000 Stück)
- keine Kosten wird über Sponsoren finanziert
? Familienwegweiser (Auflage 10.000 Stück)
- Kosten im Jahr 2014 10.000 Euro
- Kosten Im Jahr 2015 2.000 Euro
Zahlungen erfolgen über die Haushaltsstelle der Familienbildung 0.4650.7060 und der Jugendhilfeplanung 0.4071.6551 im Jugendamt. Alle Beträge sind im Haushalt 2014 und 2015 eingestellt.
.Beschluss:
I.
Der Ausschuss nimmt den Bericht der Familienbildung und Jugendhilfeplanung zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [X]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
[ ]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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3. / jha/2/3/15. Vorstellung der Onlineplattform webKITA
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
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ö
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Beschließend
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3 | jha/2/3/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Die Angebote im Betreuungssektor sind in den letzten Jahren immer vielfältiger geworden. Familien benötigen mehr Transparenz und Informationen über die vorhandenen Einrichtungen.
WebKITA von ekom21 ist ein Online-Service, der über das KiTa-Angebot in einer Stadt informiert. Jede Einrichtung hat darin eine eigene Seite mit allen relevanten Informationen und Fotos zur Präsentation.
Eltern können sich auf der Onlineplattform informieren und mit Suchfunktionen wohnortnahe altersgerechte Angebote finden. Mit der Voranmeldung können sie direkt über das Internet einen Platz in bis zu fünf Einrichtungen anfragen.
WebKITA liefert Grundlagendaten für die Bedarfsplanung und ermöglicht eine schnellere Übersicht bezüglich freier oder frei werdender Plätze. Zudem können Doppelanmeldungen besser bearbeitet werden.
Im Rahmen der Sitzung werden die Funktionen von wekKITA vorgestellt.
Onlineplattform webKITA
Folgende Kosten sind entstanden bzw. werden entstehen:
Jahr 2014
? 6.000 Euro für 8 EDV-Schulungen der KITA-Leitungen
? 1.000 Euro für die Schulung der Administratoren im Jugendamt
? 1.000 Euro für die Einrichtung der Online-Betreuungsplattform
Jahr 2015
? 3.500 Euro für 4 EDV-Schulungen der KITA-Leitungen
Zukünftige Kosten
? Monatliche Pauschale für das Hosting der Online-Betreuungsplattform von 464 Euro (Jahreskosten 2015 = 2.784 Euro)
Zahlungen erfolgen über die Haushaltsstelle der Familienbildung im Jugendamt 0.4650.7060. Alle Beträge sind im Haushalt 2014 und 2015 eingestellt.
.Beschluss:
I.
Der Ausschuss nimmt dem Bericht zur Einführung der Betreuungsplattform webKITA zur Kenntnis.
II. Angaben zu den Kosten:
(bitte ankreuzen)
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [X]
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nein [ ]
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Sofern Kosten entstehen:
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Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
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ja [X]
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nein [ ]
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Es entstehen Folgekosten
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ja [ ]
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nein [ ]
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Häufigkeit der Folgekosten
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einmalig
[ ]
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wiederkehrend
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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4. / jha/2/4/15. Informationen über den Umsetzungstand des Förderprogramm "JUGEND STÄRKEN im Quartier"
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
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ö
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Beschließend
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4 | jha/2/4/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Seit dem 1. Januar 2015 nimmt die Stadt Aschaffenburg am Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier (JUSTiQ)“ teil. Der Förderzeitraum geht bis 31.12.2018. Wie schon beim Förderprogramm „JUGEND STÄRKEN – Aktiv in der Region“ wird der Jugendhilfeausschuss regelmäßig über den aktuellen Umsetzungsstand informiert.
Zielgruppe:
Mit dem ESF-Modellprogramm „JUGEND STÄRKEN im Quartier“ des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) und des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit (BMUB) werden junge Menschen i. S. d. § 13 Abs. 1 SGB VIII im Alter von 12 bis einschließlich 26 Jahren mit und ohne Migrationshintergrund unterstützt, die
o von den Angeboten der allgemeinen und beruflichen Bildung, Grundsicherung für Arbeits- suchende und/oder Arbeitsförderung nicht mehr erfasst/erreicht werden oder bei denen diese Angebote auf Grund multipler individueller Beeinträchtigungen und/oder sozialer Benachteiligungen nicht erfolgreich sind, und
o zum Ausgleich ihrer sozialen Benachteiligungen und/oder individuellen Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf sozialpädagogische Unterstützung im Rahmen der Jugendhilfe angewiesen sind.
Hierzu gehören insbesondere:
o schulverweigernde junge Menschen an Schulen der Sekundarstufe I und berufsbildenden Schulen, die auf den Erwerb eines Förder- oder Hauptschulabschlusses abzielen
o Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher
o junge Menschen, die sich nach der Schule weder in Ausbildung, berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen oder Arbeit befinden und von den Eingliederungsangeboten der Rechtkreise SGB II/III nicht erfasst/erreicht werden
o junge Ausbildungs- und Maßnahmeabbrecherinnen/Maßnahmeabbrecher ohne Anschlussperspektive
o junge neuzugewanderte Menschen vorwiegend aus Mittel-/Osteuropa mit besonderem Integrationsbedarf.
Vorhaben:
Koordinierungsstelle (Bildungsbüro ½ Stelle)
• Mit den Auftraggebern von Maßnahmen im Übergang Schule – Beruf (Agentur für Arbeit, Job Center, Stadt Aschaffenburg) soll eine Kommunikations- und Beratungsstruktur mit dem Ziel aufgebaut werden,
o Maßnahmen im Übergang gemeinsam zu planen,
o in Kooperation anzubieten und
o freie Maßnahme Anbieter bei der Entwicklung von Angeboten gemeinsam zu beraten.
• In die vorhandenen Kooperationsstruktur zwischen der Agentur für Arbeit, dem Job Center, dem Staatlichen Schulamt und dem Jugendamt der Stadt Aschaffenburg sollen weiter Akteure wie z.B. die Kammern, Arbeitgeberverbände und Gewerkschaften eingebunden werden.
• Es soll eine Kommunikations- und Kooperationsstruktur zwischen den Gebietskörperschaften: Stadt Aschaffenburg, Landkreis Aschaffenburg und Landkreis Miltenberg, mit dem Ziel aufgebaut werden,
o Maßnahmen im Übergang gemeinsam zu planen,
o in Kooperation anzubieten und
o freie Maßnahme Anbieter bei der Entwicklung von Angeboten gemeinsam zu beraten.
Projekte:
Casemanagement - Jugend-Arbeitsberatung im JUKUZ
Junge Menschen, denen der Übergang aus der Schule in eine Ausbildung oder in Arbeit nicht gelingt und die nicht (oder nicht mehr) von den Eingliederungsangeboten der Rechtkreise SGB II/III erreicht werden, sollen durch eine bis zu 18 monatige, intensive und persönliche Einzelfallbetreuung/-beratung zur Aufnahme einer Ausbildung oder Arbeit befähigt werden.
Clearing - Beratungszentrum Berufsschule
An den Berufsschulen wird eine Clearingstelle eingerichtet. Lehrkräfte und pädagogisches Fachpersonal können Schüler*innen, die eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme oder eine Ausbildung abbrechen oder bei denen ein Abbruch zu befürchten ist, an die Clearingstelle vermitteln. Im Clearingverfahren wird festgestellt, an welche geeignete Beratungsstelle der/die Ratsuchende vermittelt werden kann.
Mikroprojekte
Die Mikroprojekte sind als Gruppenmaßnahmen angelegt und sollen insbesondere soziale Kompetenzen wie Team- und Kommunikationsfähigkeit, Verantwortungsbewusstsein und Selbstorganisation fördern. Sie sind niederschwellige, motivierende Maßnahmen, welche die
Teilnehmer auf die Aufnahme von berufsqualifzierenden Maßnahmen vorbereiten sollen.
.Beschluss:
I.
Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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5. / jha/2/5/15. Informationen über das neue Förderangebot "Assistierte Ausbildung" der Agentur für Arbeit
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
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ö
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Beschließend
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5 | jha/2/5/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Assistierte Ausbildung
Assistierte Ausbildung ist ein Modell einer kooperativen Ausbildung. Ein Bildungsträger bietet als dritter Partner in der Ausbildung allen Seiten passende Dienstleistungen. Berufsvorbereitung und Ausbildung werden verknüpft, die Ausbildung wird flexibilisiert und individualisiert. Die Assistierte ist Bestandteil einer Initiative des Verwaltungsrates der Agentur für Arbeit „Betriebliche Ausbildung hat Vorfahrt“ mit dem Ziel, möglichst allen Jugendlichen eine betriebliche Ausbildung zu ermöglichen und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung zu leisten. Nach erfolgreicher Erprobung soll die Maßnahme als Regelinstrument in das SGB III übernommen werden.
Inhalt der Maßnahme Assistierte Ausbildung ist eine individuelle, kontinuierliche Begleitung und Förderung lernbeeinträchtigter oder sozial benachteiligter junger Menschen (einschließlich Menschen mit Behinderung) von der Ausbildungssuche bis zum Ausbildungsabschluss und zur Integration in die Arbeitswelt. Gegenstand der Förderung können die Vorbereitung auf die Ausbildungsaufnahme (z. B. Berufsorientierung, Profiling, Bewerbungstraining) und Unterstützung während der Ausbildung sein.
Hinzu kommen Maßnahmen zur Unterstützung von Betrieben bei administrativen und organisatorischen Aufgaben im Zusammenhang mit der Anbahnung und Durchführung der Ausbildung von benachteiligten Jugendlichen.
Ansätze der Assistierten Ausbildung überwinden die Kluft zwischen den Anforderungen der Betriebe und den Voraussetzungen der Jugendlichen, indem sie eine reguläre betriebliche Berufsausbildung durch umfassende Vorbereitungs- und Unterstützungsangebote flankieren.
Die assistierte Ausbildung schafft Zugänge zur regulären Ausbildung für junge Menschen mit unterschiedlichen Voraussetzungen und unterstützt den erfolgreichen Ausbildungsabschluss.
Assistierte Ausbildung ist kein Sonderweg, sondern eine ganz normale betriebliche Ausbildung. Die Ausbildungsverantwortung verbleibt – anders als bei außerbetrieblichen Berufsausbildungen – bei den Betrieben. Die Azubis arbeiten in einem normalen Betrieb, schließen einen normalen Ausbildungsvertrag ab und erhalten die normale Ausbildungsvergütung.
Die Vorbereitung auf die Ausbildung wird auf das individuell sinnvolle Maß reduziert. In der Ausbildung wird genauso so viel Unterstützung angeboten, wie in jedem Einzelfall nötig ist.
Ein Bildungsanbieter übernimmt in der Assistierten Ausbildung die Rolle eines Dienstleisters, der sich gleichermaßen an den Bedürfnissen der jungen Menschen wie der der Betriebe orientiert. Mit seinem passgenauen Unterstützungsangebot sorgt er dafür, dass Ausbildungsverhältnisse zustande kommen und erfolgreich verlaufen.
Zu den Dienstleistungen für die Jugendlichen gehören bewährte Elemente wie Bewerbungstrainings und Praktika in der Vorbereitungsphase, Nachhilfe, Beratung, Hilfen zur Lebensbewältigung und Existenzsicherung in der Ausbildung.
An die Betriebe richten sich Angebote wie Bewerbungs- und Ausbildungsmanagement, Beratung und Information in Hinblick auf spezifische Zielgruppen, Unterstützung bei der Lernortkooperation mit der Berufsschule.
Beide Seiten können bei Krisen und Konflikten unterstützt werden. Die Dienstleistungen stehen von Anfang an zur Verfügung und wirken einem Ausbildungsabbruch präventiv entgegen. Welche Dienstleistungen der Azubi bzw. der Betrieb auswählen, entscheiden sie selbst – es gibt kein Standardprogramm.
Darüber hinaus können Ausbildungsstrukturen den jeweiligen Bedarfen angepasst werden, wie die Unterstützung bei der Umsetzung von Ausbildung in Teilzeit.
.Beschluss:
I. Der mündliche Bericht wird zur Kenntnis genommen.
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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6. / jha/2/6/15. Aktuelles aus dem Jugendamt
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
|
ö
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Beschließend
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6 | jha/2/6/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Im mündlichen Bericht informiert der Amtsleiter über die aktuellen Neuigkeiten und
Entwicklungen im Jugendamt.
.Beschluss:
I.
Der Ausschuss nimmt den mündlichen Bericht des Jugendamts zur Kenntnis
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
|
ja [ ]
|
nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
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7. / jha/2/7/15. Termin der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
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ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. | SP-Nr. |
Jugendhilfeausschuss
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2. Sitzung des Jugendhilfeausschusses
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02.07.2015
|
ö
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Beschließend
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7 | jha/2/7/15 |
.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.
Donnerstag, 22.10.2015 : JHA
Sitzungsbeginn 17.00 Uhr
.Beschluss:
I. Der Ausschuss nimmt den nächsten Termin des Jugendhilfeausschusses zur Kenntnis
II. Angaben zu den Kosten:
Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
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ja [ ]
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nein [X]
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Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 27.10.2015 16:04 Uhr