Datum: 13.07.2015
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Großer Sitzungssaal
Gremium: Stadtrat (Plenum)
Öffentliche Sitzung, 18:40 Uhr bis 21:40 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung


Öffentliche Sitzung

TOP-Nr.SP-Nr. Bezeichnung
1pl/9/1/15 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Lage- und Prüfungsbericht
2pl/9/2/15 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2014
3pl/9/3/15 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014
4pl/9/4/15 Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014
5pl/9/5/15 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg
6pl/9/6/15 Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
7pl/9/7/15 Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg
8pl/9/8/15 Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO
9pl/9/9/15 Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2013 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2013
10pl/9/10/15 Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung "Schwalbennest" in Aschaffenburg-Schweinheim durch die Stadt Aschaffenburg; - Antrag der KI vom 26.11.2014 - Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 01.12.2014
11pl/9/11/15 Beendigung des Mietvertrages mit dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg und Fortsetzung zu den gleichen Bedingungen mit dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg-Schweinheim
12pl/9/12/15 Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern
13pl/9/13/15 Bericht über die Bürgerstiftung Aschaffenburg
14pl/9/14/15 Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst; - Änderung
15pl/9/15/15 Neuerlass der Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Aschaffenburg (Marktsatzung); - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 18.06.2015
16pl/9/16/15 Brücke Tuchbleiche - Bericht der Verwaltung
17pl/9/17/15 Dalbergstraße; Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Bau- und Finanzierungsbeschluss
18pl/9/18/15 Bericht des Beteiligungsmanagements über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen im ersten Halbjahr 2015.
19pl/9/19/15 Erlass einer Resolution zur Einrichtung einer weiteren Übergangsklasse an der Kolping-Grundschule
20pl/9/20/15 Erlass einer Resolution zur Einrichtung weiterer Übergangsklassen an Mittelschulen

zum Seitenanfang

1. / pl/9/1/15. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Jahresabschluss zum 31.12.2014 mit Lage- und Prüfungsbericht

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 1pl/9/1/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2014 und der Bericht über die gesetzliche Prüfung des Geschäftsjahres 2014 wurden sämtlichen Mitgliedern des Aufsichtsrates zugestellt.

Die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen wurde in der Zeit vom 20. bis 30. April 2015 durchgeführt und erstreckte sich auf

       das Rechnungswesen für die Zeit vom 01.01.2014 bis 31.12.2014

       den Jahresabschluss vom 31.12.2014 mit Lagebericht und Anhang

       die Geschäftsführung

       und die wirtschaftlichen Verhältnisse bis zum Prüfungszeitpunkt.

Der Prüfungsauftrag erfolgte nach Beschluss des Aufsichtsrates vom
19.05.2014 mit Schreiben vom 12.06.2014 durch den Aufsichtsratsvorsitzenden Herrn Oberbürgermeister Klaus Herzog.

Der Prüfungsauftrag erstreckte sich gemäß § 317 HGB auf die Buchführung für 2014, den Jahresabschluss zum 31.12.2014 und den Lagebericht nebst Anhang. Erweitert wurde der Prüfungsumfang nach § 53 Abs. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz über die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung und Darstellung der wirtschaftlichen Verhältnisse sowie die Prüfung gemäß § 16 MaBV.

Bei der Tätigkeit der Organe im Berichtszeitraum wurden die Vorgaben nach Gesetz und Satzung eingehalten und erfüllt. Die Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz hat keine Besonderheiten ergeben, die nach Auffassung des Wirtschaftsprüfers Anlass zu Zweifeln an der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung ergeben.

Die Geschäftstätigkeit, Bewirtschaftung und Verwaltung hat planmäßig und ordnungsgemäß stattgefunden.
Die Buchführung, der Jahresabschluss und der Lagebericht wurden nach Vorschriften für große Kapitalgesellschaften aufgestellt. Die Buchführung entspricht den Vorgaben des Handelsrechtes. Die Bilanzierungs- und Bewertungsregeln nach HGB und berufsständigen Verlautbarungen wurden eingehalten. Der Jahresabschluss ist ordnungsgemäß aus der Buchführung entwickelt und vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage. Der Anhang und der Lagebericht erfüllen die gesetzlichen Vorgaben.

Die Finanzverhältnisse sind geordnet. Die Zahlungsfähigkeit war jederzeit gegeben und ist auch für die überschaubare Zukunft gewährleistet.

Aufgrund der Prüfung wurde für Buchführung, Jahresabschluss und Lagebericht der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt.




Zusammenfassend lautet das Prüfungsergebnis:

„Wir haben den Jahresabschluss – bestehend aus Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung sowie Anhang – unter Einbeziehung der Buchführung und den Lagebericht der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, Aschaffenburg, für das Geschäftsjahr vom 01.01. bis 31.12.2014 geprüft.

Unsere Prüfung hat zu keinen Einwendungen geführt.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der Jahresabschluss den gesetzlichen Vorschriften und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und vermittelt unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft. Der Lagebericht steht in Einklang mit dem Jahresabschluss, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.

Den vorstehenden Bericht haben wir anhand der Feststellungen aus den uns übergebenen Unterlagen und der uns erteilten Auskünfte nach bestem Wissen und Gewissen erstellt.“


München, den 30. April 2014


VERBAND BAYERISCHER WOHNUNGSUNTERNEHMEN
(Baugenossenschaften und –gesellschaften) e.V.
Gesetzlicher Prüfungsverband






Wirtschaftsprüfer

Wirtschaftsprüfer

.Beschluss:

I. Die Stadt Aschaffenburg nimmt als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH den Jahresabschluss der Gesellschaft für das Geschäftsjahr 2014 mit Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang und Lagebericht, sowie den Bericht über die gesetzliche Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen und die Stellungnahme des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH zur Kenntnis (Anlage 1, Geschäftsbericht).

Es wird festgestellt, dass die Prüfung durch den Verband bayerischer Wohnungsunternehmen unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten Grundsätze zu keinen Beanstandungen geführt hat.

Die Stadt Aschaffenburg als Gesellschafter der Stadtbau Aschaffenburg GmbH stimmt zu, dass der Jahresabschluss 2014 durch die Gesellschafterversammlung festgestellt und mit dem Lagebericht genehmigt wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

2. / pl/9/2/15. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Bilanzgewinn im Jahresabschluss zum 31.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 2pl/9/2/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Jahresabschluss wird ein Bilanzgewinn in Höhe von 361.499,46 € (Vorjahr 1.153.121,57 €) ausgewiesen.

       Die Erträge sind überwiegend durch höhere Mieteinnahmen, Tilgungszuschüsse und der Entnahme aus der Rückstellung für Bauinstandhaltung positiv beeinflusst.
       
       Demgegenüber stehen weiterhin hohe Instandhaltungsaufwendungen, die im Geschäftsjahr 4,6 Mio. € (Vj.: 4,8 Mio. €) betragen. Zusätzlich wurde die Ertragslage mit rund T€ 272,0 (Vj.: 0) durch die Neuaufnahme des Geschäftsbereiches „Beherbergung von Asylbewerbern“ und den damit verbundenen Vorlaufkosten belastet.   
       
Der Jahresüberschuss des Geschäftsjahres setzt sich wie folgt zusammen:




Für die Durchführung der geplanten Neubau- und Modernisierungsmaßnahmen ist eine angemessene Eigenkapitalausstattung erforderlich. Daher soll der ausgewiesene Gewinn zur Stärkung des Eigenkapitals der freien Rücklage zugeführt werden.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung zuzustimmen, dass der Jahresüberschuss/Bilanzgewinn aus dem Geschäftsjahr 2014 in Höhe von 361.499,46 € der freien Rücklage zugeführt wird.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

3. / pl/9/3/15. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; Entlastung der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 3pl/9/3/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der Wirtschaftsprüfer hat in seinen Feststellungen zu § 53 HGrG festgestellt:
„Wir haben bei unserer Prüfung auftragsgemäß die Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 und 2 HGrG beachtet. Dementsprechend haben wir auch geprüft, ob die Geschäfte ordnungsgemäß, d. h. mit der erforderlichen Sorgfalt und in Übereinstimmung mit den einschlägigen handelsrechtlichen Vorschriften, den Bestimmungen des Gesellschaftsvertrages und der Geschäftsordnung für die Geschäftsführung geführt worden sind.
Über die in dem vorliegenden Bericht gebrachten Feststellungen hinaus hat unsere Prüfung keine Besonderheiten ergeben, die nach unserer Auffassung für die Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung von Bedeutung sind.“
Aufgrund des vorgelegten Fragenkataloges zu § 53 HGrG und des Ergebnisses zur Prüfung der Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung hat der Aufsichtsrat in seinem Bericht zum vorgelegten Jahresabschluss 2014 der Gesellschafterversammlung die Entlastung der Geschäftsführung vorgeschlagen.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den Oberbürgermeister, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung die Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

4. / pl/9/4/15. Stadtbau Aschaffenburg GmbH; - Beschluss über das Bestehen der persönlichen Beteiligung - Entlastung des Aufsichtsrates für das Geschäftsjahr 2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 4pl/9/4/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1. Nach Art 49 Abs. 1 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) kann ein Mitglied an der Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen, wenn der Beschluss ihm selbst seinem Ehegatten, seinem Lebenspartner. einem Verwandten oder Verschwägerten bis zum dritten Grad oder einer von ihm kraft Gesetzes oder Vollmacht vertretenen natürlichen oder juristischen Person einen unmittelbaren Vorteil oder Nachteil bringen kann. Im vorliegenden Fall sind die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die zugleich Stadtratsmitglieder sind, persönlich beteiligt.

Es handelt sich dabei um folgende Personen:

Klaus Herzog                                                
                                               
Werner Elsässer                                        
                                               
Johannes Büttner                        ab 05.05.2014                                
                                               
Günter Dehn                                bis 04.05.2014                                
                                               
Brigitte Gans                                                
                                               
Wolfgang Giegerich                                        
                                               
Walter Roth                                
                                               
Rosemarie Ruf                        ab 05.05.2014                                
                                               
Peter Schweickard                                
                                               
Sven Spiegel                                ab 05.05.2014                                
                                               
Karl-Heinz Stegmann                bis 04.05.2014                                
                                               
Hanns Martin von Truchseß        bis 04.05.2014                                

Nach Art. 49 Abs. 1 GO entscheidet der Stadtrat formal ohne Mitwirkung der persönlich Beteiligten über das Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 49 Abs. 1.

2. Im Prüfungsbericht für 2014 hat der Verband bayerischer Wohnungsunternehmen festgestellt, dass die Verwaltungsorgane ihren gesetzlichen und satzungsmäßigen Verpflichtungen nachgekommen sind, so dass auch hier die Entlastung der Aufsichtsratsmitglieder erfolgen kann.

Die Geschäftsvorgänge, die aufgrund gesetzlicher oder satzungsgemäßer Vorschriften der Zustimmung des Aufsichtsrats bedurften, sind in neun Aufsichtsratssitzungen beraten und die erforderlichen Beschlüsse gefasst worden. Die Geschäftsführung hat den Aufsichtsrat durch Zwischenberichte umfassend über die Lage des Unternehmens informiert.

Darüber hinaus hat sich der Aufsichtsrat durch die Tätigkeit des Verbandes bayerischer Wohnungsunternehmen e. V., München den zur Wahrnehmung seiner Überwachungspflicht
notwendigen Einblick in die Geschäftsführung verschafft.

.Beschluss:

1. Es wird festgestellt, dass die Mitglieder des Aufsichtsrates der Stadtbau Aschaffenburg GmbH, die gleichzeitig Stadtratsmitglieder sind, bei der Beschlussfassung zu Ziffer 2 persönlich beteiligt gem. Art. 49 Abs. 1 GO sind und deshalb an einer Beratung und Abstimmung nicht teilnehmen dürfen (Anlage 2).

2. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg ermächtigt den rechtlichen Vertreter des Oberbürgermeisters, als Gesellschaftervertreter in der Gesellschafterversammlung den Aufsichtsrat der Stadtbau Aschaffenburg GmbH für das Geschäftsjahr 2014 zu entlasten.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja
nein

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Abstimmung erfolgt ohne persönlich Beteiligten.

zum Seitenanfang

5. / pl/9/5/15. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 5pl/9/5/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2013 geprüft und den Bericht Nr. 220/2015 vom 05.03.2015 über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 13.04.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2013 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2013 insgesamt geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 108 und 109 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 220/2015 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 220/2015 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg (Anlage 3) wird zur Kenntnis ge-
nommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

6. / pl/9/6/15. Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 6pl/9/6/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg mit Bericht
Nr. 220/2015 vom 05.03.2015 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 13.04.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2013 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 13.04.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.
Die Jahresrechnung 2013 der Stadt Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2013








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
204.416.272,31
35.908.911,28
240.325.183,59




+
neue Haushalts-
einnahmereste

8.525.599,93
8.525.599,93





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

-1.411.693,25
-1.411.693,25





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
-571.947,53
-5.135,57
-577.083,10






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
203.844.324,78
43.017.682,39
246.862.007,17





Soll-Ausgaben
203.217.198,58
31.135.861,47
234.353.060,05





+
neue Haushalts-
ausgabereste
820.145,82
13.367.284,15
14.187.429,97





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
-193.019,62
-1.485.463,23
-1.678.482,85





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
-0,00
-0,00
-0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
203.844.324,78
43.017.682,39
246.862.007,17


In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
23.769.876,52 €
Vermögenshaushalt  - Zuführung zur allgemeinen Rücklage
1.116.698,48 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.


Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2013







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
einschließlich Vorjahr
207.437.901,34
52.328.846,29
259.766.747,63




Ist-Einnahmen
202.575.131,84
51.829.174,41
254.404.306,25




Kasseneinnahmereste
4.862.769,50
499.671,88
5.362.441,38












Ausgaben







Soll-Ausgaben
einschließlich Vorjahr
206.617.755,52
42.788.334,30
249.406.089,82




Ist-Ausgaben
206.615.997,07
42.788.334,30
249.404.331,37




Kassenausgabereste
1.758,45
0,00
1.758,45








Ist-Fehlbetrag
-4.040.865,23


Ist-Überschuss

9.040.840,11
4.999.974,88
Unerledigte Verwahrgelder


11.668.345,23
Unerledigte Vorschüsse


-212.214,23
Buchmäßiger Kassenbestand


16.456.105,88












Solleinnahmen einschließlich Vorjahr / Sollausgaben einschließlich Vorjahr
sind einschließlich
  • Kasseneinnahmereste vom Vorjahr / Kassenausgabereste vom Vorjahr ./. Abgänge
  • Anordnungen auf Haushaltseinnahmereste / Haushaltsausgabereste
  • Ist-Überschuss vom Vorjahr / Ist-Fehlbetrag vom Vorjahr

Ist-Fehlbetrag = Ist-Einnahmen ./. Ist-Ausgaben

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

7. / pl/9/7/15. Bericht über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 7pl/9/7/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg ist vor ihrer Feststellung vom Rechnungsprüfungsausschuss zu prüfen (Art. 103 GO Abs. 1 GO). Dabei ist das Rechnungsprüfungsamt als Sachverständiger heranzuziehen (Art. 103 Abs. 3 GO).

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2013 geprüft und den Bericht Nr. 210/2015 vom 06.02.2015 über die Prüfung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg erstellt.

Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 13.04.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2013 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden. Die Haushalts- und Wirtschaftsführung war im Haushaltsjahr 2013 geordnet.
Im Einzelnen wird auf das zusammenfassende Prüfungsergebnis (S. 41 des Berichts) verwiesen.

Der Bericht Nr. 210/2015 über die örtliche Rechnungsprüfung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg liegt als Anlage bei.

.Beschluss:

I. Der Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses Nr. 210/2015 über die örtliche Rechnungs-
prüfung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg (Anlage 4) wird zur
Kenntnis genommen.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

8. / pl/9/8/15. Feststellung der Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gemäß Art. 102 Abs. 3 GO

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 8pl/9/8/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Gemäß Art. 102 Abs. 3 GO stellt der Gemeinderat die Jahresrechnung nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung fest.

Das Rechnungsprüfungsamt hat die Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg mit Bericht Nr. 210/2015 vom 06.02.2015 geprüft.
Der Rechnungsprüfungsausschuss hat sich mit Beschluss vom 13.04.2015 diesem Bericht angeschlossen und ihn zum Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsausschusses erklärt.

Die Überprüfung der Jahresrechnung 2013 hat keine Beanstandungen ergeben, die der Feststellung der Jahresrechnung entgegenstehen würden.

Deshalb hat der Rechnungsprüfungsausschuss am 13.04.2015 einstimmig folgenden Beschluss gefasst:
Aufgrund der gewonnenen Erkenntnisse empfiehlt der Rechnungsprüfungsausschuss dem Stadtrat, die Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg gem. Art. 102 Abs. 3 GO festzustellen.

.Beschluss:

I.
Die Jahresrechnung 2013 der Hospital-Stiftung Aschaffenburg wird wie folgt festgestellt:


Haushaltsrechnung 2013








Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Soll-Einnahmen
1.282.393,51
336.041,96
1.618.435,47




+
neue Haushalts-
einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-einnahmereste

0,00
0,00





./.
Abgang alter Kassen-einnahmereste
750,00
0,00
750,00






Summe bereinigte
Soll-Einnahmen
1.281.643,51
336.041,96
1.617.685,47





Soll-Ausgaben
1.281.643,51
341.549,92
1.623.193,43





+
neue Haushalts-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00





./.
Abgang alter Haushalts-
ausgabereste
0,00
5.507,96
5.507,96





./.
Abgang alter Kassen-
ausgabereste
0,00
0,00
0,00






Summe bereinigte
Soll-Ausgaben
1.281.643,51
336.041,96
1.617.685,47


In den Sollausgaben / -einnahmen sind enthalten:

Verwaltungshaushalt - Zuführung zum Vermögenshaushalt
88.129,18 €
Vermögenshaushalt  - Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
247.912,78 €

Die Haushaltsrechnung ist ausgeglichen.



Kassenmäßiger Abschluss zum 31.12.2013







Verwaltungs- haushalt
Vermögens- haushalt
Gesamt-
haushalt





Einnahmen







Soll-Einnahmen
1.287.124,91
455.503,40
1.742.628,31




Ist-Einnahmen
1.275.025,80
455.503,40
1.730.529,20




Kasseneinnahmereste
12.099,11
0,00
12.099,11












Ausgaben







Soll-Ausgaben
1.287.124,91
455.503,40
1.742.628,31




Ist-Ausgaben
1.287.124,91
455.503,40
1.742.628,31




Kassenausgabereste
0,00
0,00
0,00








Ist-Fehlbetrag
-12.099,11

-12.099,11
Ist-Überschuss

0,00
0,00
Unerledigte Verwahrgelder


-244.567,97
Unerledigte Vorschüsse


-540,21
Buchmäßiger Kassenbestand


-257.207,29

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [X]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

9. / pl/9/9/15. Erteilung der Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2013 und für die Hospital-Stiftung für das Haushaltsjahr 2013

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 9pl/9/9/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) hat der Stadtrat nach Durchführung der örtlichen Prüfung der Jahresrechnung und der Jahresabschlüsse der Stadt Aschaffenburg und der Hospitalstiftung Aschaffenburg alsbald, jedoch in der Regel bis zum 30. Juni des auf das Haushaltsjahr folgenden übernächsten Jahres die Jahresrechnung in öffentlicher Sitzung festzustellen und über die Entlastung zu beschließen.

Der Stadtrat hat jeweils auf der Grundlage des vom Rechnungsprüfungsausschusses zum Prüfungsbericht erklärten Berichts der örtlichen Rechnungsprüfung mit den Beschlüssen des Plenums vom 13.07.2015 die Jahresrechnung für die Stadt Aschaffenburg für das Jahr 2013 und die Jahresrechnung für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Jahr 2013 gem. Art. 102 Abs. 3 GO festgestellt.

Mit Beschluss über die Entlastung erkennt der Stadtrat die Jahresrechnungen in der jeweils vorliegenden Form an. Die Entlastung bedeutet somit, dass haushaltswirtschaftliche und haushaltsrechtliche Beanstandungen nicht erhoben werden können.

Um umseitige Beschlussfassung wird daher gebeten.

.Beschluss:

I. Die Entlastung nach Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern (GO) für die Stadt Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2013 und für die Hospital-Stiftung Aschaffenburg für das Haushaltsjahr 2013 wird erteilt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [ X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

Abstimmungsbemerkung:
Beschlussfassung erfolgt ohne den Vorsitzenden Oberbürgermeister Klaus Herzog.

zum Seitenanfang

10. / pl/9/10/15. Übernahme der Trägerschaft der Kindertageseinrichtung "Schwalbennest" in Aschaffenburg-Schweinheim durch die Stadt Aschaffenburg; - Antrag der KI vom 26.11.2014 - Antrag der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 01.12.2014

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 10pl/9/10/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Der St. Johanniszweigverein als Träger des „Schwalbennests“ hatte angekündigt, die Trägerschaft für die Kindertageseinrichtung mit Ablauf des Kindergartenjahrs 2014/2015 abgeben zu wollen.
Der Sankt Johanniszweig-Verein Aschaffenburg-Schweinheim als Träger der Kinderhäuser
Maria Geburt und St. Franziskus hatte  Interesse an der Übernahme des „Schwalbennests“ bekundet, wobei die damit im Zusammenhang stehenden Verhandlungen zwischen den beiden Trägern sich noch in einem Anfangsstadium befanden.

Über die bereits Mitte 2014 aufgenommenen Gespräche zwischen den beiden Trägern und die jeweiligen Verhandlungsstände war die Stadt Aschaffenburg stets informiert. Ein einseitiger Eingriff der Stadt Aschaffenburg war zu diesem Zeitpunkt weder angezeigt noch rechtlich möglich, zumal die Eignung des in Frage kommenden neuen Trägers zu keinem Zeitpunkt grundsätzlich in Frage stand.

Im weiteren Verlauf konnten die mit dem Trägerwechsel anhängigen Fragen umfassend geklärt werden, so dass der Vorstand des Sankt Johanneszweig-Vereins Aschaffenburg-Schweinheim am
25.06.2015 der auch von der Caritas als Dachverband favorisierten Übernahme der Trägerschaft des „Schwalbennests“ zustimmte.

Diese Einigung wurde ermöglicht durch intensive Gespräche beider Träger und der Abstimmung
mit der Elternvertretung und dem Personal des „Schwalbennests“. Die enge Abstimmung zwischen den Trägern hat es auch möglich gemacht, dass das Personal des „Schwalbennests“ vollständig vom neuen Träger übernommen wird.

.Beschluss:

I.
1. Das Plenum nimmt den Bericht der Verwaltung zum Trägerwechsel der Kindertageseinrichtung
„Schwalbennest“ in Aschaffenburg-Schweinheim zur Kenntnis.

2. Da sich beide Träger zwischenzeitlich hinsichtlich der Übernahme der Trägerschaft geeinigt haben sind die Anträge der KI vom 26.11.2014 und der GRÜNE-Stadtratsfraktion vom 01.12.2014 in Anlage 5 aufgrund des jetzigen Sachstands gegenstandslos.
II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein X

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 34, Dagegen: 7

Abstimmungsbemerkung:
Der Vorsitzende stellt fest, dass der Beschluss gegen sieben Stimmen, wie vorgeschlagen, gefasst wird.

zum Seitenanfang

11. / pl/9/11/15. Beendigung des Mietvertrages mit dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg und Fortsetzung zu den gleichen Bedingungen mit dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg-Schweinheim

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 11pl/9/11/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Stadt Aschaffenburg hat mit Überlassungsvertrag vom 18.03./22.04.1996 die fertigen Räume inkl. Zubehör und kompletter Einrichtung des Kindergartens an der Steubenstraße, Fl.-Nr. xxx, Gemarkung Schweinheim, überlassen.
Betreiber des Kindergartens „Schwalbennest“ ist seit dem Jahr 1997 der St. Johanniszweigverein Aschaffenburg e.V.  Der Verein hat zur Errichtung des Kindergartens einen Baukostenzuschuss an die Stadt in Höhe von 450.000 DM geleistet. Vereinbart wurde, dass die Stadt 15.000 DM/Jahr erstattet, wenn der Trägerschaftsvertrag vor Ablauf von 30 Jahren gekündigt wird.
Mit Schreiben vom 13.11.2014 hat der St. Johanniszweigverein Aschaffenburg e.V. angekündigt, dass der den Kindergartenbetrieb zum 30.6.2015 einstellen wird. Im Vorfeld zu diesem Schreiben und auch in der Folgezeit fanden Gespräche zwischen dem Verein, der Stadt und dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. statt, die letztendlich zum Ergebnis hatten, dass St. Johanniszweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. bereits ist, den Kindergartenbetrieb zu übernehmen und der St. Johanniszweigverein Aschaffenburg e.V. bereit ist, auf die Rückzahlung des restlichen Baukostenzuschusses (zurzeit rund 88.000,00 €) zu verzichten, wenn die Stadt im Gegenzug bereit ist, den bestehenden Mietvertrag zu gleichen Bedingungen mit dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg –Schweinheim e.V. fortzusetzen

.Beschluss:

I. Dem Eintritt des St. Johanniszweigverein Aschaffenburg-Schweinheim e.V. anstelle des St. Johanniszweigverein Aschaffenburg e.V. in den bestehenden Mietvertrag zwischen der Stadt Aschaffenburg und dem St. Johanniszweigverein Aschaffenburg e.V. zum frühest möglichen Zeitpunkt wird zugestimmt.

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten :
ja [   ]
nein [X ]

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 33, Dagegen: 8

zum Seitenanfang

12. / pl/9/12/15. Bericht zur Unterbringung von Asylbewerbern

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 12pl/9/12/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Auf den mündlichen Bericht wird verwiesen.

.Beschluss: 1

Der mündliche Sachstandsbericht der Verwaltung zur Unterbringung von Asylbewerbern wird zur Kenntnis genommen.

Mit Zustimmung des Stadtrates wird als Nachtrag bzw. Ergänzung der Tagesordnung der Bericht über die Betreuung der unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge zur Kenntnis genommen (Anlage 6).

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

.Beschluss: 2

Der Schaffung von zusätzlichen 28 neuen befristeten Stellen (bis Ende 2017) wird zugestimmt (davon 23 Stellen zu 100 % Kostenerstattung durch überörtliche Träger).

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

13. / pl/9/13/15. Bericht über die Bürgerstiftung Aschaffenburg

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 13pl/9/13/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Die Bürgerstiftung Aschaffenburg ist eine Initiative der Stadt Aschaffenburg und der Sparkasse Aschaffenburg. Nach Anerkennung durch die Regierung von Unterfranken am 20.11.2008 stiftete die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau die ersten 50.000,- EUR für das Grundstockvermögen. Die Stiftung wird von der  Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau verwaltet.
Im Dezember 2008 wurden die Mitglieder des ersten Stiftungsrates durch den Verwaltungsrat der Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau gemäß § 11 Absatz 1 der Satzung benannt. Im April 2009 wurden durch den Stadtrat (Plenum) der Stadt Aschaffenburg die Mitglieder des Stiftungsvorstands der Bürgerstiftung benannt.
Daraufhin begann die Sparkasse Aschaffenburg-Alzenau mit der aktiven Vermarktung der Bürgerstiftung. So wurde im Mai 2009 ein Flyer erstellt und verbreitet. Des Weiteren wurde die Bürgerstiftung Aschaffenburg in der externen Kommunikation bei Veranstaltungen der Sparkasse eingebunden und beworben. Im November 2011 startete die Internetseite www.buergerstiftung-aschaffenburg.de.
Am 6. Februar 2013 fand schließlich die konstituierende Sitzung des Stiftungsvorstandes statt. In der konstituierenden Sitzung des Stiftungsvorstands konnte die erste Ausschüttung der Bürgerstiftung Aschaffenburg in Höhe von insgesamt 4.500 Euro beschlossen werden.
Die Ausschüttung erfolgte dann im Mai, wobei je 1.500 Euro an drei Aschaffenburger Kindergärten verteilt wurden mit anschließender Berichterstattung in den regionalen Medien.
Am 3. Juni 2013 folgte schließlich die erste Sitzung des Stiftungsrates.
Um den Bekanntheitsgrad der Stiftung zu steigern, wurde im Oktober 2013 die Bürgerstiftung im Rahmen der allgemeinen Bürgerversammlung vorgestellt. Anfang 2014 folgte dann ein Bericht in der Bürgerzeitung. Im Rahmen des Tages der offenen Tür der Stadt Aschaffenburg wurde die Bürgerstiftung mit einem Info-Stand präsentiert.
Im Februar 2015 fand die nächste Sitzung des Stiftungsvorstandes an. Hier wurde die Unterstützung der Lebenshilfe Aschaffenburg e.V. mit einer Spende in Höhe von 2.500,- EUR beschlossen. Mitglieder des derzeitigen Stiftungsvorstandes sind neben dem Oberbürgermeister und dem Vorstandsitzenden der Sparkasse die Stadträte Thomas Gerlach, Anne Lenz-Böhlau und Claus Berninger.
Die Sitzung des Stiftungsrates fand am 18.03.2015 statt. Neuer Vorsitzender des Stiftungsrates ist Herr xx, stellvertretender Vorsitzender ist Herr Stadtrat Schweickard. Weitere Mitglieder des Stiftungsrates sind Herr xxx, Herr xxx sowie Herr Dr. Henke. Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Vermarktung der Stiftung weiter zu intensivieren. Unter anderem soll der Flyer neu gestaltet werden und eine stärkere Werbung bei den rechtsberatenden Berufen stattfinden.
Die Stiftungsmittel stellen sich derzeit wie folgt dar:
Das Grundstockvermögen der Stiftung beträgt nach wie vor 50.000,- EUR. Allerdings konnte eine Zustiftung auf den Todesfall eingeworben werden. Eine Aschaffenburger Bürgerin wünscht die Verwaltung ihres Vermögens nach ihrem Tod durch die Stiftung. Die Bürgerin möchte eine unselbständige Stiftung unter dem Dach der Bürgerstiftung errichten. Mit den Erträgen sollen fest definierte Zwecke verfolgt und begünstigt werden (Unterstützung krebskranker Kinder). Die entsprechende testamentarische Verfügung wurde im Jahr 2013 unter Einbindung eines Notars getroffen.
Seitens der Stadtverwaltung wurden zwischenzeitlich mehrere Gespräche mit interessierten Bürgern und potentiellen Zustiftern geführt.

.Beschluss:

Der Bericht der Verwaltung über die Bürgerstiftung Aschaffenburg wird zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

14. / pl/9/14/15. Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst; - Änderung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Haupt- und Finanzsenat 10. Sitzung des Haupt- und Finanzsenates 13.07.2015 ö Vorberatend 11hfs/10/30/15
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 14pl/9/14/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Im Haupt- und Finanzsenat und Plenum wurde am 20.04.2015 ein Konzept für die Modulare Qualifizierung im feuerwehrtechnischen Dienst in Anlehnung an bisher genehmigte Konzepte beschlossen und dem Bayerischen Landespersonalausschuss zur Genehmigung vorgelegt. Der Landespersonalausschuss hat nunmehr mitgeteilt, dass er in Abweichung zu bisherigen Genehmigungen Hospitationen bei Berufsfeuerwehren, Ständigen Wachen und Feuerwehrschulen nicht mehr als Modul der Modularen Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppen A 11 anerkennt und stattdessen einen Führungslehrgang mit einer Zeitdauer von 20 Tagen (4 Wochen) fordert. Die dadurch erforderliche Änderung wird daher mit der Bitte um Zustimmung vorgelegt.

.Beschluss:

I. Die Übersicht 2 des Konzeptes der Modularen Qualifizierung für Ämter der Besoldungsgruppe
A 11 erhält folgende Fassung:

zu absolvierende
Maßnahme in
BesGr
Modul / Inhalt der Maßnahme
Zeitdauer
Durchführende Stelle
A 10
Führungslehrgang, insbesondere Personal- und Menschenführung (Moderation und Verhandlung, Stressbewältigung und Einsatznachsorge, Suchtbewältigung, Zeit- und Selbstmanagement) und Führungspraxis


20 Tage
(4 Wochen)
Stadt Aschaffenburg in Kooperation mit Feuerwehr- und Verwaltungsschulen (bundesweit)

Das Ausstellen der Teilnahmebescheinigung erfolgt nach Maßgabe des § 37 Abs. 4 FachV-Fw.
Darüber hinaus sind außerhalb der Modularen Qualifizierung folgende Fortbildungsmaßnahmen zu absolvieren:

zu absolvierende
Maßnahme in
BesGr
Modul / Inhalt der Maßnahme
Zeitdauer
Durchführende Stelle
A 10
Umsetzung der Erkenntnisse im Rahmen einer Hospitation bei einer Berufsfeuerwehr, Ständigen Wache oder Feuerwehrschule (bundesweit)
20 Tage
(4 Wochen)
Stadt Aschaffenburg in Kooperation mit Berufsfeuerwehren, Ständigen Wachen oder Feuerwehrschulen (bundesweit)

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [  ]
nein [x]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

15. / pl/9/15/15. Neuerlass der Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Aschaffenburg (Marktsatzung); - Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 18.06.2015

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 15pl/9/15/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 14 d. ö. S. "Neuerlass der Satzung über das Abhalten von Märkten in der Stadt Aschaffenburg (Marktsatzung);
- Antrag der UBV-Stadtratsfraktion vom 18.06.2015" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

16. / pl/9/16/15. Brücke Tuchbleiche - Bericht der Verwaltung

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 16pl/9/16/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 15 d. ö. S. "Brücke Tuchbleiche
- Bericht der Verwaltung" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung:
vertagt

zum Seitenanfang

17. / pl/9/17/15. Dalbergstraße; Kanalbauarbeiten und Fernwärmeleitung - Bau- und Finanzierungsbeschluss

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 17pl/9/17/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

1.        Kanalumbau Dalbergstraße

1.1.        Bestandsbeschreibung

Die Stadt Aschaffenburg hat in Zusammenarbeit mit der Firma Müller Umweltdienst GmbH eine systematische Zustandserfassung der Kanäle in der Innenstadt durchgeführt. Die Leistungen wurden vom Büro UNGER Ingenieure fachtechnisch begleitet und dem Stadtrat vorgestellt.

Der städtische Mischwasserkanal in der Dalbergstraße wurde als Mauerwerkskanal mit Eiprofil DN 700/1400 vor 1945 errichtet. Der Kanal weist gravierende bauliche Mängel auf und wurde in die Objektklassen 0-2 nach DWA-M 149-3 eingestuft. An einigen Stellen ist massiv eindringendes Grundwasser zu erkennen. Zudem kommen zahlreiche kreuzende Fremdleitungen in der Rohrleitung erschwerend hinzu. In den Schächten weisen die Zuläufe Höhenunterschiede von bis zu 1,40 m zum Hauptkanal auf. Zudem ist der Zulauf Neben der großen Metzgergasse gegen die Fließrichtung der Dalbergstraße an einen Schacht angeschlossen.

Der derzeitige Asphaltbelag wurde 2005 aufgrund von starken Pflasterschäden aufgebracht. Eine Entwässerungsrinne ist nicht vorhanden. Der Gehweg besteht aus einem Natursteinbelag aus Porphyrkleinpflaster.

Abbildung 1: Kreuzende Fremdleitung in Rohrleitung
Abbildung 2: Eindringendes Grundwasser in Rohrleitung
1.2.        Projektbeschreibung

Aufgrund des schlechten baulichen Zustands soll der vorhandene Mischwasserkanal zwischen Suicardusstraße und Schloßgasse auf einer Länge von ca. 170 m durch eine neue Rohrleitung als qualifizierte Kunststoffleitung DN 500 in offener Bauweise ersetzt werden. Dabei soll sich der neue Kanal in Lage und Höhe am bestehenden Kanal orientieren. Die vorhandenen Schächte werden ebenfalls erneuert. Die Zuläufe in der Stiegengasse sowie Neben der Großen Metzgergasse müssen aufgrund der Höhenunterschiede zum Hauptkanal angepasst werden.

Die Hausanschlüsse sind ebenfalls zu erneuern. Die Kosten hierfür werden gemäß der städtischen Entwässerungssatzung von den Eigentümern getragen. Es ist geplant, im Zuge der Baumaß-nahme die Datenkabelschächte (Lichtsignalanlagen) zu erneuern. Die Beleuchtung kann unverändert erhalten bleiben.

Die AVG wird die kompletten Gas- und Wasserleitungen in der Dalbergstraße erneuern. Außerdem ist geplant, durch Zusammenlegung von Versorgungsleitungspaketen auf eine Straßenseite die freiwerdenden Trassen zu nutzen um die Fernwärmeleitung zur Oberstadt durch die Dalbergstraße zu führen (siehe Teil II).

Durch die vielfältigen und kleinteiligen Arbeiten werden sowohl die Fahrbahn, als auch der Gehweg nahezu komplett aufgebrochen und sind zu erneuern. Nach dem Kanalbau wird die Dalbergstraße wie im Bestand mit einer Asphalt-Deckschicht mit begleitender Bordrinne (neu), Natursteinborden und Porphyr-Kleinpflasterung in den Seitenräumen hergestellt. Die verschiedenen Maßnahmen bedingen eine enge Verzahnung in den Einzelgewerken und eine hoch koordinierte Bauablaufplanung. Das Bauvorhaben ist durch eine intensive Öffentlichkeits-arbeit zu begleiten.


1.3.        Kosten

Das Tiefbauamt hat auf der Grundlage der Vorplanung die Kosten geschätzt. Danach ergeben sich für den Kanal- und Straßenbau Gesamtkosten (für die Ausführung wie im Bestand) in Höhe von ca. 1.200.000 EUR brutto.

Es handelt sich hierbei um Kosten nach dem derzeitigen Preis- und Verfahrensstand. Die Kosten sind gemäß Index- und Marktpreisveränderungen fortzuführen. Es wird darauf hingewiesen, dass die tatsächliche Entwicklung der Kosten von der Kostenschätzung noch abweichen kann.

Die laufenden Folgekosten erhöhen sich durch die Umbaumaßnahmen jährlich nicht.


1.4.        Finanzierung

Die Kanalbaumaßnahme ist im Haushalt 2015 in der mittelfristigen Finanzplanung für die Jahre 2016 und 2017 der Stadt Aschaffenburg unter den Haushaltsstellen 1.6157.9518 (Kanalbau) und 1.6157.9517 (Straßenbau) mit einem Gesamtvolumen von 700.000 Euro enthalten. Dabei wurde davon ausgegangen, dass nach dem Straßenbau eine reine Deckenwiederherstellung des Kanalgrabens erfolgt. Für 2015 stehen bei der Haushaltsstelle 1.6157.9517 Haushaltsausgabe-reste aus dem Jahr 2014 in Höhe von 75.000 EUR zur Verfügung.

Durch die umfangreichen Eingriffe in den Straßenkörper, insbesondere im Zuge der Um- und Neuverlegung der Versorgungsleitungen, erhöhen sich die Gesamtkosten. Statt einer reinen Deckenwiederherstellung im Kanalgraben bildet das Gesamtprojekt nun einen Mehraufwand im Fahrbahn- und Gehwegbereich ab. Diese Mehrkosten müssen im Zuge der weiteren Planung detailliert und wie bei derartigen Projekten üblich auf die Kostenträger Stadt und AVG mit einem zu vereinbarenden Kostenschlüssel aufgeteilt werden. Die entsprechenden Ergebnisse werden dem Stadtrat im Rahmen der Vorstellung der Entwurfsplanung vorgestellt.

1.5.        Weiteres Vorgehen

Die zukünftige Planung des Straßenraums orientiert sich weitestgehend am Bestand. Punktuelle Verbesserungen sind im Rahmen der weiteren Planung möglich. Insbesondere der Beginn des verkehrsberuhigten Bereiches an der Rathausgasse sollte durch verkehrsberuhigende Maßnahmen verdeutlicht werden.

Die geplante Vergabe der Bauleistungen ist für Anfang 2016 geplant. Die Kanal- und Straßen-bauarbeiten sowie die Verlegung der Versorgungsleitungen der AVG sollen Ende 2017 abgeschlossen sein. Während der Bauzeit ist eine Vollsperrung erforderlich.

Zunächst soll der Kanal, dann die Leitungen der AVG (Fernwärme, Gas, Wasser) abschnittsweise verlegt werden. Anschließend wird der Oberbau der Fahrbahn und des Gehweges wieder-hergestellt. In den nächsten Wochen laufen detaillierte Abstimmungsgespräche mit Ver- und Entsorgern, Feuerwehr, Polizei und Straßenverkehrsamt.


Integriertes Energiekonzept für die Oberstadt der Stadt Aschaffenburg

2.        Integriertes Energiekonzept Wärmeverbund Oberstadt

2.1.        Heizwerk Leider

Das Heizwerk Leider (HW Leider) beliefert u. a. das Berufsschulzentrum, die FAN-Arena (ehem. Unterfrankenhalle), das Frei- und Hallenbad, die Eissporthalle, das Dessauer Gymnasium und die Realschule. Diese bilden mit ca. 90 % die Hauptlast des HW Leider. In Summe werden insgesamt 24 Großkunden sowie ca. 140 Haushalte mit Wärme versorgt.

Heizwerk Leider

Es sind 2 gas-/ölbefeuerte Kessel mit einer Nennwärmeleistung von je 4,65 MW installiert, zur Besicherung des Biomasseheizkraftwerkes (BMHKW), und stellt somit die größte Wärmeversorgungszentrale dar.



Zusammenstellung des Energieeinsatzes der Energiezentralen 2014
Energie-einsatz
Werk-
straße
Weichert- straße
Rosensee
Rathaus
RWB
Leider
Hugo- Karpf- Straße
Brennstoff
Wärme
Erdgas / Öl
Wärme
BMHKW
Erdgas
Erdgas
Erdgas
Erdgas / Öl
Wärme
BMHKW
Holzhack-
schnitzel
ca. MWh
4.550
4.930
1.530
2.320
17.300
1.400

Im Zuge der Errichtung des Biomasseheizkraftwerkes (BMHKW) im Leiderer Hafen und der Wärmeauskoppelung zum HW Leider wurde im Sommer 2009 das Heizwerk anlagentechnisch saniert. Die vorhandene technische Ausrüstung der Anlage (Kessel, Pumpen, Armaturen, Rohrleitungen, etc.) wurde teilweise demontiert und durch neue Komponenten ersetzt.

Durch diese Wärmeauskoppelung des BMHKW zum HW Leider wurden im Jahr 2014 bis zu 97 % der benötigten Wärme für das Wärmeversorgungsgebiet Leider substituiert. Hierdurch werden ca. 11.500 MWh Erdgas eingespart (bezogen auf die Wärmeabnahmemenge von ca. 13.500 MWh, Jahr 2014) und ca. 3.000 Tonnen CO2 Emissionen vermieden.

2.2.        Biomasseheizkraftwerk (BMHKW)

Die vom Biomasseheizkraftwerk (BMHKW) für das Fernwärmenetz in Leider zur Verfügung gestellte Wärmeleistung liegt, mit Ausnahme von wenigen Stunden im Jahr, immer unterhalb der möglichen Wärmeleistung von 6 MW.
Die für die Versorgung der Wärmekunden in Leider benötigte Wärme erfolgt über 97 % aus dem Biomasseheizkraftwerk. Damit steht praktisch ganzjährig freies Potenzial zur Versorgung von zusätzlichen Wärmeabnehmern zur Verfügung.

Ein weiterer Vorteil der Wärme aus dem BMHKW liegt in dem äußerst günstigen Primärenergiefaktor, da ökologisch Strom erzeugt und gleichzeitig Wärme für das Fernwärmenetz eingespeist wird.

Primärenergiefaktor
Der „Primärenergiefaktor“ zeigt das Verhältnis von der eingesetzten Primärenergie zur abgegebenen Endenergie. D.h., je kleiner der Primärenergiefaktor, desto umweltschonender und effizienter ist der Energieeinsatz und -aufwand von dem Brennstoff für die Erzeugung bis zum Endverbraucher.

Das Biomasseheizkraftwerk im Leiderer Hafen stellt eine echte Kraft-Wärme-Kopplung dar und arbeitet somit besonders effizient und umweltschonend.
Als Brennstoff wird ausschließlich naturbelassenes Restholz aus dem Spessart eingesetzt. Damit ist die Anlage auch in punkto Klimaschutz und CO2 – Einsparung ein Vorreiter.
Es werden jährlich mehr als 15.000 Tonnen CO2 eingespart.

Um den Anteil der Wärmeauskoppelung aus dem BMHKW zu erhöhen und somit, im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung, eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie zu erreichen, hat die AVG den Bau einer Wärmetransportleitung, um die Wärme aus dem BMHKW über das HW Leider u. a. in das Heizwerk Werkstraße der AVG zu transportieren, realisiert.
D. h., dass durch den Bau der Wärmeleitung von Leider zum HW Werkstrasse die Wärmekunden in den Vorteil des günstigen Primärenergiefaktors kommen.


2.3.        Heizwerk Werkstraße

Das Heizwerk Werkstraße (HW Werkstraße) auf dem AVG-Betriebsgelände der Werkstraße 2, versorgt über zwei gas-/ ölbefeuerte Kesselanlagen mit einer Nennwärmeleistung von 2 x 2,4 MW (100% Ausfallreserve / Redundanz) das Verwaltungsgebäude, das Werkstatt- und das Lagergebäude der AVG sowie einen Teil des ehem. Krankenhausgeländes, entlang der Lamprechtstraße bis zur St.-Martinsgasse einschl. des Pflegezentrums Brentanostift mit Wärme.

Durch den Bau der Wärmetransportleitung zum Heizwerk Werkstraße der AVG im Jahr 2012 werden durch die Anbindung des Versorgungsgebietes Werkstraße und zukünftig nahezu 90 %iger Versorgung aus dem BMHKW durch die Substitution des Erdgases im HW Werkstraße pro Jahr vsl. bis zu 1.500 Tonnen CO2 eingespart.

2.4.        Gesamtkonzept Wärmeverbund

Um den Anteil der Wärmeauskoppelung aus dem BMHKW weiter zu erhöhen und somit, im Vergleich zur ungekoppelten Erzeugung, eine wesentlich höhere Effizienz bei der Nutzung der eingesetzten Primärenergie zu erreichen, hat die AVG ein Gesamtkonzept erstellt.
Dieses Gesamtkonzept stellt den Wärmeverbund von dem BMHKW beginnend über das HW Leider bis zum HW Werkstraße der AVG, mit der Option der Wärmeanbindung der Oberstadt von Aschaffenburg dar.
Unter Berücksichtigung des v. g. Gesamtkonzeptes wurde im Jahr 2013 und 2014 eine Netzverstärkung erforderlich, um die Wärmeauskoppelung für das HW Werkstrasse zu erhöhen und das zukünftige Wärmeversorgungsgebiet Oberstadt zu ermöglichen.

Gesamtkonzept Wärmeverbund

2.5.        Wärmeversorgung Oberstadt

2.5.1.        Energie- und Klimakommission

Die Stadt Aschaffenburg hat in Zusammenarbeit mit der AVG und den beiden Landkreisen in der Region bayerischer Untermain ein Energie- und Klimaschutzkonzept erarbeitet.
In diesem sind Einsparziele definiert und festgelegt, bis zu welcher prozentualen Höhe zukünftig in den Bereichen Strom- und Wärmeversorgung die Versorgung mit regenerativen Anteilen erfolgen soll.
Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg hat eine Energie- und Klimaschutzkommission ins Leben gerufen, welche die Umsetzung der gesetzten Ziele begleitet.
In dieser Kommission wurde herausgearbeitet, dass der Wärmeverbrauch am Gesamtenergieverbrauch in der Stadt Aschaffenburg fast 50 % beträgt und hier ein großes Einsparpotential vorhanden ist.
Die AVG arbeitet gemeinsam mit der Stadt Aschaffenburg intensiv an der Umsetzung der gesetzten Ziele, insbesondere zum Thema Energieeinsparung und Umstieg der Wärmeversorgung von bisher fossilen Energien auf regenerative Energieträger.
Der Bau des Biomasse Heizkraftwerkes im Leiderer Hafen und der daran anschließende konsequente Ausbau der Fernwärmeversorgung bis hin zur Oberstadt in der letzten Ausbaustufe verfolgt diese Zielsetzung konsequent.

Die Energie- und Klimaschutzkommission hat den Beschluss gefasst, dem Stadtrat der Stadt Aschaffenburg zu empfehlen, das Konzept der Wärmeversorgung der Oberstadt mit erneuerbarer Wärme aus einem Kraft-Wärme-Kopplungsprozess aus energiewirtschaftlichen Gründen zeitnah umzusetzen.

2.5.2.        Wärmeabnehmer Oberstadt

Nachfolgende Objekte können an die Wärmeleitung in der Oberstadt angebunden werden:
- Stadthalle, Stadtbibliothek
- evang.-luth. Christuskirchengemeinde mit Kirche, Pfarramt und Gemeindezentrum
- ehem. FOS/BOS, mit Schulwerkstätten und Turnhalle sowie die Kunsthalle Jesuitenkirche
- Theater der Stadt Aschaffenburg
- Rathaus der Stadt Aschaffenburg und Raiffeisen-Wohnbau
- Schloss Johannisburg

Die v. g. Liegenschaften werden z. Zeit ausschließlich mit Erdgas versorgt. Die Summe des Gasverbrauches liegt bei jährlich ca. 5.200 MWh.

Wärmeabnehmer Oberstadt

Für das Wärmeversorgungsgebiet Werkstraße und das Wärmeversorgungsgebiet Oberstadt wird nach den ersten Abschätzungen der nach den Vorgaben der DIN 4701-10 wirksame Primärenergiefaktor (PE-Faktor) voraussichtlich kleiner als 0,2 sein.
Der Anteil der Wärme aus erneuerbaren Energien wird vsl. über 80 % betragen und somit werden die derzeitigen Rahmenbedingungen / Anforderungen des Gesetzes zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich (EEWärmeG), welche für Neubauten zwingend vorgeschrieben sind, erfüllt. Den öffentlichen Gebäuden kommt bei der Anwendung des EEWärmeG eine Vorbildfunktion zu.

Durch die Anbindung der öffentlichen Gebäude der Oberstadt an die Wärmeleitung, bei einem prognostizierten Deckungsgrad bzw. Substitution des Erdgases von ca. 80 %, beträgt die jährliche CO2 Einsparung ca. 1.000 Tonnen pro Jahr.

2.5.2.1.        Städtische Liegenschaften

Der Bauverwaltung, dem Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft sowie den Museen der Stadt Aschaffenburg, dem Amt für Umwelt- und Verbraucherschutz und dem kommunalen Klimaschutzmanager der Stadt Aschaffenburg wurde das Projekt präsentiert.

Das Amt für Hochbau und Gebäudewirtschaft der Stadt Aschaffenburg befürwortet die Anbindung an eine Wärmeleitung Oberstadt.

2.5.2.1.1 Betrachtung einer eigenen, separaten Wärmeversorgung

In einer Betrachtung wurden die Varianten einer Wärmeversorgung von städtischen Liegenschaften in der Oberstadt der Stadt Aschaffenburg untersucht.

Die Varianten der Wärmeversorgung der Liegenschaften der Stadt Aschaffenburg in der Oberstadt wurden bezüglich der Investitions- Betriebs- und Energiekosten sowie des Primärenergiefaktors gegenübergestellt.

Die Betrachtung der Varianten umfasst die nachfolgenden Liegenschaften der Stadt Aschaffenburg:
-        das Rathaus mit der Raiffeisen- Wohnbau
-        das Theater der Stadt Aschaffenburg
-        die Pfaffengasse 22 - 26 mit Jesuitenkirche, ehem. FOS/BOS, Schulwerkstätten und Turnhalle

Anmerkung:
Die Kesselanlage im Rathaus der Stadt Aschaffenburg steht im Eigentum der AVG. Hieraus wird das Rathaus und die Liegenschaft der Raiffeisen-Wohnbau versorgt. Deshalb wurde die Wärmeversorgung der Raiffeisen-Wohnbau in die Betrachtungen der städtischen Liegenschaften mit einbezogen.
Der Wärmelieferungsvertrag zwischen der AVG und der Raiffeisen-Wohnbau hat eine Laufzeit bis in das Jahr 2022.

Die Betrachtung umfasst die Varianten der Wärmeversorgung
1.        die Wärmeleitung Oberstadt
2.        eine Heizzentrale mit Gaskesselanlage mit BHKW zur Eigenstromerzeugung
3.        eine Heizzentrale mit Gaskesselanlage

Die Variante 1 umfasst das Wärmenetz sowie die Hausanschlußleitung mit den Wärmeübergabestationen mit Plattenwärmetauscher zur hydraulischen Trennung.
Die Variante 2 und 3 beinhaltet die Wärmeerzeugung, das Wärmenetz sowie die Hausanschlußleitung mit den Wärmeübergabestationen mit Plattenwärmetauscher.
Weitere Varianten der Wärmeerzeugung z. B. auf Basis nachwachsender Brennstoffe wie z. B. Holzhackschnitzel oder Holzpellets werden auf Grund der Häufigkeit der Brennstoffanlieferung sowie der erforderlichen Größe des Brennstofflagers nicht weiter verfolgt.

In der Betrachtung der Variante 2 + 3 (Heizzentrale mit Gaskesselanlage mit / ohne BHKW zur Eigenstromerzeugung) wird davon ausgegangen, dass die Heizzentrale in bereits vorhandene Räumlichkeiten installiert werden kann. Die Wärmeversorgung der städtischen Liegenschaften erfolgt aus der Heizzentrale über im öffentlichen Grund verlegtes Nahwärmenetz.
In einer Grobkostenschätzung wurden die Investitions- und Betriebskosten zur Errichtung und den Betrieb einer Heizzentrale und eines Nahwärmenetzes in der Oberstadt ermittelt.
Die Grobkostenschätzung beinhaltet die betriebsfertige Lieferung und Montage der Wärmeerzeugungsanlage einschließlich der Abgassysteme, der Netzpumpen und der Rohrleitungen in der Heizzentrale sowie das erdverlegte Nahwärmenetz mit den Hausanschlußleitungen und die Wärmeübergabestation mit Plattenwärmetauscher, analog zu Variante 1.

In der Zusammenfassung ist festzustellen, dass die Variante 2 aufgrund des Zuschlags für den KWK-Strom von jährlich ca. 38 T € p.a netto um ca. 30 T € p.a. netto günstiger ist.
Dieser Zuschlag wird gem. des  Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes für 30.000 Vollbenutzungsstunden gewährt. D.h. bei jährlich ca. 6.000 Betriebsstunden des BHKW werden diese KWK-Stromerlöse für einen Zeitraum von ca. 5 Jahren gewährt.
Danach entfällt diese Vergütung und der Kostenvorteil der Variante 2 ist nicht mehr gegeben.

Die Grobabschätzung der Primärenergiefaktoren stellt sich wie folgt dar:

1.        Wärmleitung Oberstadt        vsl. < 0,20
2.        Heizzentrale mit Gaskesselanlage mit BHKW        0,77        
3.        Heizzentrale mit Gaskesselanlage        1,38

D.h. die Variante 1 ist umweltschonender und effizienter als Variante 2 und 3, da hierdurch eine nachhaltige und energieeffiziente Wärmeversorgung dauerhaft dargestellt wird.

Aus v. g. Gründen wird eine Wärmeversorgung durch die Wärmeleitung und Anbindung der städtischen Liegenschaften der Oberstadt befürwortet.

2.5.2.2.        Wärmeversorgung Schloss Johannisburg

Im Rahmen der Sanierung des Schlosses Johannisburg wird die komplette technische Gebäudeausrüstung einschl. der Heizungserzeugungs- und Verteilungsanlage erneuert.

Diese soll zukünftig den Vorgaben des Erneuerbare-Energien-Wärmegesetzes (EEWärmeG) entsprechen, da hier den öffentlichen Gebäuden eine Vorbildfunktion nach § 1 des EEWärmeG zukommt.

Zwischenzeitlich wurden mit dem Staatl. Bauamt Aschaffenburg und der Bayerischen Schlösserverwaltung Gespräche zur Anbindung und Wärmeversorgung des Schlosses Johannisburg und des Justizgebäudes (ehem. Finanzamt) am Schloßplatz geführt.

Die grundsätzliche Zustimmung der Bayerischen Schlösserverwaltung und des Staatl. Bauamtes Aschaffenburg zum Anschluss des Schlosses und des Justizgebäudes an die Wärmeleitung liegen der AVG vor. Die Verträge sind endverhandelt und stehen kurz vor der Unterzeichnung.

Die vertraglich vereinbarte Versorgung der Liegenschaft durch die AVG beginnt zur Heizperiode 2018/2019, d.h., hierfür muss die Wärmeleitung bis September 2018 betriebsfertig hergestellt sein.

2.5.3.        Trassenführung Wärmeleitung Oberstadt

Um ein Höchstmaß an Kostensicherheit zu erreichen, wurde in einer Machbarkeitsstudie die Verlegung der Wärmeleitung in der Dalbergstraße zum Rathaus bzw. in die Oberstadt und weiter in Richtung Schloss Johannisburg geprüft. Alternativ hierzu wurde eine Trassenführung am Mainufer entlang über den Parkplatz zum Schloßplatz, bzw. eine Trassenführung über die Suicardusstraße und den Fußweg zum Schloss untersucht.

Trassenführung Wärmeleitung Oberstadt

Im Ergebnis muss festgestellt werden, dass eine Trassenführung über die Suicardusstraße und den Fußweg zum Schloßplatz ein unkalkulierbares Risiko birgt, da aufgrund des baulichen Zustandes die hangseitige Mauer wesentlich höhere Investitionskosten verursachen kann.
Die Trassenlänge über das Mainufer, den Parkplatz zum Schloss Johannisburg bis zum Rathaus der Stadt Aschaffenburg beträgt ca. 960 m.
Eine Trassenführung in der Dalbergstraße über die Pfaffengasse zum Schloss Johannisburg bildet eine Länge von ca. 760 m, d. h. diese stellt sich als kostengünstigste Variante dar.

Des Weiteren wurde festgestellt, dass der Abwasserkanal in der Dalbergstraße bis auf Höhe der Schloßgasse dringend saniert werden muss und in die „höchste Priorität“ eingestuft wurde.

Diese Maßnahme wird in Abstimmung mit dem Tiefbauamt der Stadt Aschaffenburg gemeinsam mit der Wärmeleitung in der Dalbergstraße geplant und realisiert. Somit können hier Kosteneinsparungen erzielt werden.

2.5.4.        Finanzielle Förderung der Wärmeleitung

Der Bund fördert bisher gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) die gemeinsame Erzeugung von Strom und Wärme und den Aus- und Neubau von Wärmenetzen.

Nach heutigem Stand der Gesetzeslage würde die Förderung für Wärmenetze >DN 100 pauschal 30 % der ansatzfähigen Kosten betragen. Aus der Grobkostenschätzung der Investitionsmaßnahme ergibt sich in einer ersten Abschätzung eine Förderung für die Wärmeleitung Oberstadt i. H. v. ca. 800.000 €.

Ob und inwieweit durch zukünftige Änderungen des Gesetzes hier Einschnitte vorgenommen werden, kann zurzeit nicht angegeben werden.

2.6.        Zeitplan

Gem. der vertraglich vereinbarten Versorgung des Schlosses Johannisburg muss die Wärmeleitung Oberstadt bis 2018 betriebsfertig hergestellt sein.
Deshalb muss die Wärmeleitung und der Abwasserkanal in der Dalbergstraße im Jahr 2015 geplant und im Jahr 2016 bis 2017 gebaut werden.


Der Stadtrat wird gebeten, den Bericht zur Kenntnis zu nehmen und den Beschlussvorschlägen zuzustimmen.

.Beschluss:

I.
1. Das Plenum nimmt die vorgeschlagene Vorplanung zum Umbau des Mischwasserkanals in der Dalbergstraße zustimmend zur Kenntnis. Die im Rahmen der Vorplanung geschätzten Gesamtkosten in Höhe von 1.200.000 € für Kanal- und Straßenbau werden im Haushaltsjahr 2016 / 2017 bereitgestellt.

2. Der Bericht zum integrierten Energiekonzept für die Oberstadt der Stadt Aschaffenburg wird zur Kenntnis genommen.

3. Dem integrierten Energiekonzept für den Wärmeverbund mit der Wärmeleitung Oberstadt, die Trassenführung über die Dalbergstraße zum Schloß Johannisburg und die Anbindung der städtischen Liegenschaften in der Oberstadt der Stadt Aschaffenburg wird grundsätzlich zugestimmt.

4. Die Verwaltung wird beauftragt, die erforderlichen weiteren Planungsschritte durchzuführen, die Kosten fortzuschreiben und nach Vorlage der Entwurfs- und Bauablaufplanung das Projekt erneut im Stadtrat unter Angabe des Kostenverteilungsschlüssels vorzustellen.

5. Entsprechend den vertraglichen Verpflichtungen der Aschaffenburger Versorgungs GmbH (AVG) zum Anschluss des Schlosses Johannisburg an die regenerative Fernwärme der AVG wird die Verwaltung beauftragt, der AVG verbindlich zuzusichern, dass das Gesamtmaßnahmenpaket ab dem Jahr 2016 baulich umgesetzt und spätestens bis Ende 2017 abgeschlossen wird.

6. Der Zusatzantrag der KI vom 08.07.2015 wird zur Kenntnis genommen (Anlage 7).

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [ x ]
nein [   ]

Sofern Kosten entstehen:


Die Kosten sind im laufenden Haushaltsplan veranschlagt
ja [ x ]
nein [   ]
Es entstehen Folgekosten
ja [ x ]
nein [   ]
Häufigkeit der Folgekosten
einmalig
     [  ]
wiederkehrend
       [ x ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

18. / pl/9/18/15. Bericht des Beteiligungsmanagements über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen im ersten Halbjahr 2015.

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 18pl/9/18/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

Es erfolgt ein mündlicher Bericht.

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 17 d. ö. S. "Bericht des Beteiligungsmanagements über die wirtschaftliche Entwicklung der städtischen Beteiligungen im ersten Halbjahr 2015." abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

zum Seitenanfang

19. / pl/9/19/15. Erlass einer Resolution zur Einrichtung einer weiteren Übergangsklasse an der Kolping-Grundschule

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 19pl/9/19/15

.Begründung / Sachverhalt zum Zeitpunkt der Sitzungseinladung.

In der Stadt Aschaffenburg werden sowohl in einer Gemeinschaftsunterkunft für Asylbewerber als auch dezentral im Stadtgebiet eine steigende Zahl von Asylbewerbern untergebracht. Auch nach dem erfolgreichen Abschluss des Asylverfahrens bleiben viele anerkannte Flüchtlinge in der Stadt Aschaffenburg. Viele Asylbewerber sind junge Familien mit mehreren Kindern, darunter oft auch Kinder im Grundschulalter. Einem Teil von ihnen wird derzeit in der im Schuljahr 2014/15 eingerichteten Übergangsklasse an der Kolping-Grundschule die Möglichkeit gegeben, rasch die deutsche Sprache zu erlernen und sich im deutschen Schulsystem zurecht zu finden. So können sie nach einiger Zeit in die Regelklasse einer Grundschule wechseln. Die Klasse umfasst derzeit die Jahrgangsstufen 1 bis 4 und wird von 19 Kindern besucht. Weitere 18 Kinder besuchen derzeit andere Grundschulen im Stadtgebiet.

Zu Beginn des kommenden Schuljahres 2015/16 besuchen nach derzeitigem Stand 16 Kinder die Übergangsklasse. Da jedoch insbesondere im Bereich der dezentralen Unterbringung wöchentlich weitere Asylbewerber nach Aschaffenburg kommen, ist damit zu rechnen, dass ggf. schon am Anfang, spätestens jedoch im Laufe des Schuljahres weitere Kinder im Grundschulalter dazu kommen. Nach den einschlägigen Richtlinien des Kultusministeriums soll eine Übergangsklasse nicht mehr als 20 Kinder umfassen. Damit müssten ggf. Kinder abgewiesen werden, wenn es nur eine Übergangsklasse gäbe. Mit Einrichtung einer weiteren Übergangsklasse hätte die Schulleitung zudem die Möglichkeit, die Kinder besser nach Alter zu differenzieren, indem eine Klasse dann die Jahrgangsstufen 1 und 2, die andere die Jahrgangsstufen 3 und 4 umfassen würde.
Die räumlichen Voraussetzungen für die Einrichtung einer weiteren Übergangsklasse sind an der Kolping-Grundschule gegeben.

Um möglichst vielen Kindern von Asylbewerbern gute Startbedingungen für ein Leben in Deutschland zu bieten, bittet der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg daher das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie die Regierung von Unterfranken nachdrücklich, im Schuljahr 2015/16 eine zweite Übergangsklasse an der Kolping-Grundschule Aschaffenburg einzurichten.

.Beschluss:

I. Der Stadtrat der Stadt Aschaffenburg bittet das Bayerische Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst sowie die Regierung von Unterfranken, im Schuljahr 2015/16 eine zweite Übergangsklasse an der Kolping-Grundschule Aschaffenburg zu einzurichten. 

II. Angaben zu den Kosten:

Durch den Vollzug dieses Beschlusses entstehen Kosten:
ja [   ]
nein [  X ]

Abstimmungsergebnis:
Einstimmig angenommen

zum Seitenanfang

20. / pl/9/20/15. Erlass einer Resolution zur Einrichtung weiterer Übergangsklassen an Mittelschulen

Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.SP-Nr.
Stadtrat (Plenum) 9. Sitzung des Stadtrates (Plenum) 13.07.2015 ö Beschließend 20pl/9/20/15

.Beschluss:

Mit Zustimmung des Stadtrates (Plenum) wird der TOP 20 d. ö. S. "Nachtrag: Erlass einer Resolution zur Einrichtung weiterer Übergangsklassen an Mittelschulen" abgesetzt.

Abstimmungsergebnis:
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.10.2015 15:04 Uhr